Ich berichte über alles was mich bewegt. Würde mich freuen, wenn ihr meinem Blog folgen würdet.Dafür Rechts auf der Seite auf "Folgen"! Impressum: Michael Tryzna, Hafenstraße 35, 34125 Kassel. Ich verwende keine Cookies aber Google verwendet für diese Seite Cookies, damit Sie die richtige Werbung bekommen. Mit Ansehen der Seite erklären sie sich damit einverstanden.
Donnerstag, 30. September 2021
Mittwoch, 29. September 2021
Petitionsankündigung
Ich werde eine Petition an den neuen Bundestag schicken und denen vorschlagen mich zum Bundeskanzler zu wählen. Die Abgeordneten sollen mich vorschlagen. Unsere Programmatik schicke ich nochmal mit.
Montag, 27. September 2021
Sonntag, 26. September 2021
Samstag, 25. September 2021
Willkommen bei der Michael Tryzna Partei (MTP) Stand September 2021
Willkommen bei der Michael Tryzna Partei (MTP) Stand September 2021
Unsere Farben sind Schwarz-Weiß
Schwarz-Weiß, weil es die Farben der Nationalmannschaften, der Justiz und der Kirche sind. Die höheren Instanzen sind mit Schwarz-Weiß -Rot gekleidet. Einige sind Schwarz-Weiß-Braun, weil diese nicht mit den Linken verwechselt werden wollen.
Hier die Vorschläge
A: Kommunalpolitik
I. Gründung der Stiftung des öffentlichen Rechts
1. Es soll eine Stiftung des öffentlichen Rechts zur Finanzierung der freiwilligen Leistungen gegründet werden. Die Gelder sollen in einen DAX Index Fonds angelegt werden und aus den Dividendeneinnahmen die freiwilligen Leistungen finanziert werden. So sollen die freiwilligen Leistungen langfristig aus dem Stadthaushalt ausgegliedert und erhöht werden. Dadurch werden Haushaltsüberschüsse entstehen, Schulden getilgt und damit für Sollzinsen und freiwillige Leistungen keine Steuern und Abgaben mehr gezahlt werden brauchen. Daraus folgt eine starke Steuersenkung.
Finanziert werden soll das durch
1. Gewinnabführung der Sparkasse. Wenn die Sparkasse mehr als 10 % Eigenkapital an der Bilanzsumme hat kann diese 25 % des Bilanzgewinnes an die Stiftung abgeben.
Die Sparkasse muss Eigenhandel betreiben um Gewinne zu erzielen. z.B. Immobiliengeschäfte, Immobilienverwaltung usw.
2. Spendenaufrufe/Formulare werden mit den Lohnsteuerkarten verschickt.
3. 20 Punkte der Gewerbesteuer (solange es die noch gibt) werden dorthin abgeführt.
Wenn die Gewerbesteuer erhöht wird, braucht die Stadt durch das Finanzausgleichsgesetz weniger Umlage abführen. Heute ist das mit dem Finanzausgleichsgesetz anders. Es gibt die Bundesgewerbesteuerumlage nicht mehr und es bleibt von der Erhöhung mehr bei der Gemeinde und Umlage wird nicht gespart.
4. Einnahmen aus Veranstaltungen, Ordnungsgelder usw.
5. Gewinnausschüttungen aus der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft.
6. Möglicher Verkauf bei sehr gutem Preis der Versorgungsbetriebe/Kommunalvermögen. So kann sehr schnell sehr viel Stiftungskapital zusammenkommen.
II. Projekt Runder Tisch
Es muss die Wirtschaftskraft verstärkt werden um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen.
Deshalb müssen sich Immobilienmakler, Politiker, Gewerbetreibende, Gewerkschaftler, Bauern an einen Tisch setzen und versuchen die Gewerbegebiete zu vermarkten.
Der Flächennutzungsplan muss genügend Gewerbegebiete aufweisen und die Infrastruktur verbessert werden.
III. Die Gemeinnützigkeit muss gefördert werden.
D.H. freiwillige Feuerwehr, Sportvereine, ehrenamtliche Tätigkeit, DRK, ASB usw.
Der Kindergarten muss die frühkindliche Bildung fördern, damit die Synapsen im Gehirn ausgebildet werden. Dieses sorgt für leichteres Lernen in der Schule.
Das bedeutet Musik, Sport, handlungsorientiertes Lernen.
Mit Steigung der Einnahmen aus der Stiftung wird der Zuschuss für den Kindergarten jedes Jahr um 5 % steigen, bis dieser in 13 Jahren bei 100% ist. Heute ist dieser 33 %.
IV. Förderung der regenerativen Energie/Gemeindekasse aufbessern
Wenn Gemeinden für ihre Liegenschaften keine Industrieansiedlung finden, wäre es sinnvoll dort bei den Subventionen Photovoltaik/Windräder auf Freiflächen oder Gebäuden zu errichten um die Stadtkasse aufzubessern.
Umbau der öffentlichen Gebäude in passiv Häuser und Bebauung mit Solartechnik. So sinken die Gebäudekosten und es gibt aus Einspeisesubventionen Zusatzeinnahmen.
Um Stromkosten zu senken in Energiesparlaternen investieren.
V. Gründung oder Beibehaltung der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft für den sozialen Wohnungsbau.
Ein Vorbild hierfür ist die Städtische Wohnungsbaugesellschaft in Göttingen. Sie stellt günstigen Wohnraum zur Verfügung ca. 5 Euro Kaltmiete je Quadratmeter, baut Neuwohnungen und schüttet Gewinne an die Stadt aus.
Jetzt gibt es 2 positive Nebeneffekte durch die Stadteigene Sparkasse.
1. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist hierbei auch die Sparkasse. Beispiel: Die Wohnungsbaugesellschaft investiert 100 Millionen Euro. 30 Millionen Eigenkapital und 70 Millionen Euro Fremdkapital, die bei der
den Kredit zu Selbstkosten plus 1 % Zinsen gewährt, entsteht ein Überschuss von 700.000 Euro.
2. Des Weiteren bekommt die Wohnungsbaugesellschaft sehr günstige Zinsen, was sich positiv auf ihre Gewinne auswirkt.
Es müssen auch 1 Zimmer Wohnungen zur Verfügung gestellt werden, am besten von einem Hausmeister verwaltet und mit Waschmaschine und Trockner im Haus, wie in einem Studentenwohnheim. Ansonsten sind die Kosten bei einem Single Hartz IV Empfänger/Grundsicherungsrentner über dem was die Sozialbehörde übernimmt oder was sich Single Mindestlöhner in Hochpreisgebieten leisten können.
Hier ist der Geschäftsbericht der Göttinger Wohnungsbaugesellschaft https://www.swb-goettingen.de/deutsch/unternehmen/aktuelles/geschaeftsbericht-2018-erschienen.html
Das gleiche Konzept gilt auch für Investitionen unter Punkt 4 oder Bau einer Multifunktionsarena für Sport und Konzerte. Auch hier kann die Sparkasse gewinnen und es werden günstige Zinsen geboten
Förderung von Mietkauf nach DIW Vorbild Bundespolitik, Landespolitik, Kommunalpolitik
Dies ist der Königsweg für unter 45 jährige um Altersarmut zu vermeiden.
An dieser Stelle setzt der Vorschlag von Grabka und Gründling an. Die Grundidee: Der Staat tritt als Bauherr in Vorleistung und schreibt den Bau von Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern mit qualitativ guter Ausstattung aus. Aktuell kann sich der Staat faktisch zinsfrei – in manchen Fällen sogar mit negativen Zinsen – Kapital beschaffen. Diesen Zinsvorteil kann er an Mietkäuferhaushalte weiterreichen und so die Finanzierungskosten klein halten. Die Grundstücke befinden sich bestenfalls in öffentlicher Hand und werden in Form einer Erbpacht zur Verfügung gestellt. Die Wohnungen vergibt der Staat bevorzugt an Familien mit Kindern, in denen der Haushaltsvorstand nicht älter als 40 Jahre ist und die über kein nennenswertes Eigenkapital verfügen. Mietkauf bedeutet dann, dass die Haushalte über konstante monatliche Tilgungen Stück für Stück Eigentümer der Immobilie werden. Die Eigentumswohnung sollte spätestens bis zum Rentenbeginn abbezahlt sein, damit die MietkäuferInnen im Alter ein Vermögen besitzen, das sie – auch weil die Wohnkosten dann weitgehend entfallen – vor Altersarmut schützt.
Die monatlichen Mietkaufzahlungen wären über die Laufzeit stabil und würden in etwa der Miete für eine vergleichbare Wohnung entsprechen. Im Fall einer beispielhaften 100-Quadratmeter-Wohnung, für deren Bau rund 210.000 Euro inklusive Nebenkosten investiert werden müssten, läge die Monatsrate bei einer Laufzeit von gut 24 Jahren bei rund 933 Euro – inklusive Erbpachtzins und einer Rücklage für Instandhaltungsmaßnahmen, die über die Jahre nötig werden. Bei einer längeren Laufzeit von etwa 33 Jahren wären es monatlich knapp 756 Euro. Zum Vergleich: Eine Familie mit Kindern hat in einer Großstadt im Jahr 2017 durchschnittlich rund 750 Euro Kaltmiete pro Monat gezahlt
VI. Investitionen
Investitionen die zu laufenden Einnahmen führen bzw. Kosten senken haben Vorrang vor Investitionen die zu laufenden Kosten führen. Beispiel: Auf öffentlichen Gebäuden Photovoltaikanlagen bauen um Einnahmen aus Stromerzeugung zu erwirtschaften und energetischen Gebäudesanierung betreiben.
Länderebene Bildungspolitik
1.Wir wollen die Bildungspolitik deutlich verbessern. Was die Qualität der Lehrer/in angeht, die Schulausstattung und Instandhaltung der Gebäude, Unterrichtsgarantie und Verbesserung der Lerntechniken der Schüler/in
Verbesserung des Unterrichts durch bessere Lehrer/in
Mehr Geld für die Verbesserung des Unterrichtes/ Finnland (Pisastudie Platz Nummer 1) ist das Vorbild
a. Es müssen 1000 Euro pro Lehrer im Jahr in die Lehrerfortbildung investiert werden. Derzeit sind es mindestens 45 Euro. NRW heute: „Fortbildungsbudgets der öffentlichen Schulen
“Jede Schule erhält pro hauptamtlicher (ha) / hauptberuflicher (hb) Lehrkraft einen Betrag von 45 Euro, in jedem Falle aber ein Mindestbudget von 1.200 Euro (Haushaltsjahr 2016 = 800 Euro). Die Höhe des Budgets richtet sich nach der Zahl der hauptamtlichen / hauptberuflichen Lehrkräfte der jeweiligen Schule.“ https://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Fortbildung/index.html
b. Es muss um die Qualität zu prüfen Unterrichtskontrollen durchgeführt werden.
Dies wird in Finnland so gemacht. Auch in einigen selbständigen Schulen in Deutschland wird damit angefangen das zu machen.
c. Unterrichtsgarantie
Es müssen so viel Lehrer eingestellt werden, dass der Unterrichtsausfall kaum noch stattfindet.
d. Gut gepflegte Schulgebäude
Übertragung der Instandsetzung und Pflege der Gebäude von der Kommune auf das Land
Die Schulgebäude gehören den Kommunen. Einige Kommunen haben nicht genug Geld oder haben kein Interesse die Schulgebäude zu renovieren und sauber zu halten. Deswegen wird dieses Aufgabengebiet von der Kommune auf die Länderebene übertragen.
e. Steigerung der Leistungsfähigkeit durch ein Unterrichtsfach Schlüsselqualifikationen und Lerntechniken
Wir wollen die Leistungsfähigkeit der Schüler/innen erhöhen indem wir ein Unterrichtsfach Lerntechniken und andere Schlüsselqualifikationen 2 stündig pro Wochen einführen.
Es geht darum mit Lerntechniken im Besonderen die Merkfähigkeit zu verbessern. So können Sachverhalte/Vokabeln besser gemerkt werden. Des Weiteren sollen die Schlüsselqualifikationen eingeübt werden, das sind Methodenkompetenz, Kommunikationskompetenz und Organisationskompetenz. Beispiele für diese Bereiche sind: Rhetoriktraining, Stressmanagement usw.
f. Zur Verfügungsgestellung der Unterrichtsmaterialien für alle Kollegen in der Schule
Vorbildlich was die Lehrerentlastung und auch Qualitätskontrolle angeht ist die OSW. http://www.osw-online.de/ Lehrer die einen Unterrichtsentwurf schreiben stellen den allen anderen Lehrern zur Verfügung. Dabei wird von Kollegen feedback gegeben und gegebenenfalls Verbesserungen durchgeführt. Die Kollegen dürfen das Material der anderen benutzen. Auch für die U+ Kräfte, diue für die Unterrichtsgarantie sorgen, ist so gute Unterrichtsvertretung möglich!
G. Starker Einsatz von Sozialarbeitern und Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen ganz besonders in Brennpunktgebieten. Die Offene Schule Waldau hat auf diese Weise das Problem gelöst. http://www.osw-online.de/
H. Einsatz von Logopäden um Sprachdefizite von Kindern zu verringern. Dies ist eine gute Ergänzung zum Musikunterricht um ein besseres Sprachgefühl zu entwickeln.
I. Die Schule muss so gestaltet werden, dass diese ein Wohlfühlort ist, dass Kinder gerne an dem Ort sind. Die ist Besonders wichtig in den Ganztagsschulen. Das bedeutet das Schulklima muss gut sein und die Angebote die die Kinder bekommen.
J. Was in den Versuchsschulen sich als Verbesserung herausgestellt hat sollte auf die anderen Schulen übertragen werden.
K. Um eine bessere Berufsorientierung zu leisten und die Kinder besser auf das Arbeitsleben vorbereitet werden sollten mehr als 1 Praktikum in der Schulzeit absolviert werden. Auch verschiedene Arten von Praktika wie z.B. ein Sozialpraktikum.
B. Bundespolitik
I. Wirtschaft/ Wissenschaft/Berufsbildung
Wir müssen den Deindustrialisierungsprozess stoppen und mehr Wirtschaftswachstum erreichen. Die Bruttoinvestitionsquote muss auf über 22 % des BIP steigen. Derzeit 19,5 % des BIP. Das Potentialwachstum muss von 1,4% auf 2% gesteigert werden. Wir berücksichtigen auch die Punkte des Deutschen Industrie und Handelstages (DIHK) ein. Siehe Link https://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:ANjiaE8KDYoJ:https://www.dihk.de/ressourcen/downloads/dihk-schlaglicht-investitionsschwaeche-2014.pdf+&cd=2&hl=de&ct=clnk&gl=de
Hier der Vergleich Deutschlands in der Welt.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau sieht Potenzialwachstum in Zukunft sinken. Kindermangel http://www.fr.de/wirtschaft/kfw-warnt-vor-dauerstagnation-in-deutschland-a-657129
Mehr Wirtschaftswachstum/Investitionen soll so erreicht werden.
1.Abschaffung der Gewerbesteuer bei Inlandseinkommensteuersitz. So wird das Abwandern der Wirtschaft verringert, die Investitionen steigen und die Arbeitsplätze werden sicherer. Die Gemeinden bekommen dann als Ersatz über Artikel 106 Nr. 5 a 25% der Umsatzsteuereinnahmen. So ist eine Entschuldung der Gemeinden und Sicherung der freiwilligen Leistungen möglich. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_106.html
2. Die degressive Abschreibungsätze werden wiedereingeführt und erhöht. Das erhöht die Investitionen. Der Betrag für Sofortabschreibung wird von derzeit 150 Euro auf 2000 Euro erhöht.
3. Starker Ausbau von Forschung und Entwicklung
Wir brauchen neue und bessere Produkte. Wir wollen Krankheiten besser heilen können. Wer teurer ist muss besser sein.
Einführung eines 25 % Investitionszuschuss für Forschung und Entwicklung! / Mindestens 4% des BIP sollen für Forschung und Entwicklung ausgegeben werden, damit Deutschland wieder die führende Wissenschaftsnation wird. Heute sind es 2,88 % des BIP (Davon 2/3 Unternehmen, 1/3 Staat). Um dies auf mindestens 4 % im Durchschnitt bundesweit zu steigern soll ein 25 % Investitionszuschuss, der in die GuV Rechnung mit eingeht (also keine tax credit), eingeführt werden. Diese Förderung bekommen nur Unternehmen die ihren Hauptfirmensitz (Körperschaftssteuersitz) in Deutschland haben. Gefördert werden.1. Arbeitskosten für FuE Personal 2. Abschreibungen auf Kapitalgüter die für FuE Zwecke verwendet werden. 3. Andere Aufwendungen Vorleistungen die direkt im Zusammenhang mit FuE Projekten anfallen.4. Aufwendungen für FuE Aufträge an Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Unternehmen in Deutschland.
Verdopplung der Fördergelder für die Helmholtz Gemeinschaft, Deutsche Forschungsgemeinschaft, Max-Planck Gesellschaft, Frauenhofer Gesellschaft, und Leibnitz Gemeinschaft
Forschungsförderung auf Länderebene
Sollte das auf Bundesebene nicht eingeführt werden, können wir auf Länderebene die Clusterbildung fördern indem wir zwischen Wirtschaft und staatlichen universitären Forschungseinrichtungen einen 15 % Investitionszuschuss der in die Gewinn- und Verlustrechnung mit eingeht für Aufwendungen für FuE Aufträge an staatliche Forschungseinrichtungen des Bundeslandes zahlen.
Somit bekommen die Universitäten mehr Geld und verzahnen sich mit der Wirtschaft besser. Das duale Studium mit der Wirtschaft wird auch gefördert.
4. Die Außenhandelskammern und der Export müssen stark gefördert werden. Ziel ist es den Export jedes Jahr um mindestens 10 % zu steigern. So werden Arbeitsplätze gesichert und der Staatshaushalt saniert, da dadurch die Umsatzsteuereinnahme (Einfuhrumsatzsteuer) stark steigt. Es kann nur exportiert werden, wenn in Deutschland auch produziert wird. Deshalb wichtig Punkt 1
5. Investitionszulagen und Soziale Stadt/ Herstellung gleicher Lebensverhältnisse in den Regionen
a) Investitionsbeihilfen
Erhöhung der Investitionszulagen auf 50%. Förderung nach schwachen Gebieten und nicht nur nach Bundesländern (Änderung des Investitionszulagengesetzes). Regionale Förderung, EU Förderung und Investitionszulagengesetz müssen aufeinander abgestimmt werden und bestenfalls zusammengefasst werden.
Um den Abbau der EU Förderung mehr als auszugleichen, wird die Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur nach Art. 91 a Abs. 1 Nr. 1 GG auf einen maximalen Förderbetrag von 10 Milliarden Euro pro Jahr erhöht, http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderwissen/regionalfoerderung,did=187912.html wobei der Bund nach Art. 91 a Abs. 3 80 % der Ausgaben übernimmt. 80 % muss das sein, weil bis zu 80 % die Zahlungen des Länderfinanzausgleiches bei steigender Wirtschaftskraft weniger werden und es sich für die Länder finanziell nicht lohnt zu fördern. Die EU Förderung wird nämlich drastisch reduziert. Beispiel Sachsen-Anhalt von 370 Millionen 2010 auf 167 Millionen 2011.
b) Soziale Stadt/ Erhöhung der jährlichen Förderung auf 3 Milliarden Euro
Die Förderung soll auch die Förderung „soziale Stadt“ beinhalten um die Lebensverhältnisse in den Regionen zu verbessern. Dies beinhaltet die Themenfelder: Städtebauliche Stabilisierung und Entwicklung; Wohnen und Wohnumfeld; Soziale Infrastruktur, Bildung und nachbarschaftliches Zusammenleben; Umwelt und Verkehr; Gesundheit und Umweltgerechtigkeit; Lokale Ökonomie und Beschäftigung; Kultur, Freizeit und Sport; Kriminalprävention und Sicherheit; Stadtteilimage und Öffentlichkeitsarbeit
6a Verstärkung der beruflichen Weiterbildung/Verbesserung der Produktivität (Französisches Modell) durch kostenlose Weiterbildungsmaßnahmen (bis 1500 Euro pro Jahr). Dies kann auch wie bei der Lehrerbildung summiert werden, d.h. bei 10 Mitarbeitern *1500 Euro je Mitarbeiter =15.000 Gesamtbudget. Es kann auch ein Mitarbeiter für 15.000 Euro auf Fortbildung geschickt werden. 1 % der Lohnsumme wird in einen beruflichen Weiterbildungsfonds gezahlt woraus berufliche Weiterbildungsmaßnahmen bezahlt werden. Nutzung des Bildungsurlaubs. So werden die Unternehmen die Mitarbeiter verstärkt auf Fortbildung schicken, da sie sowieso über die Bildungsumlage dafür bezahlen müssen und somit wenigstens etwas dafür zurückbekommen. Heute wird das wenn Fortbildung aus der eigenen Tasche bezahlt werden muss zu wenig gemacht. Es wird am falschen Ende gespart. Die OECD kritisiert Deutschland scharf wegen der mangelnden beruflichen Weiterbildung.
6b. Kostenlose Meisterausbildung! Die Meisterausbildungen die die Gesellen heute selber bezahlen müssen werden vom Staat bezahlt.
7. Bei Rezessionen wie z.B. im Jahr 2009 wird der 5% Rentenpensionsfondssatz ausgesetzt und die Lohnnebenkostengesamtbelastung sinkt von 43 % auf 38 %. So ist antizyklische Politik möglich.
8. Mehr als 20.000 Ingenieure und Naturwissenschaftler fehlen in Deutschland. Sogenannte MINT Fächer Mindestens 10 %aller Studenten müssen das studieren, weil damit das Innovationspotential steigt. Es muss ein Großstipendienprogramm aufgelegt werden um Studenten mit Abitur besser als 2,3 in diese Studienfächer zu bekommen. 700 Euro pro Monat, wie lange gezahlt wird, wird analog zu den Bafög Regelungen gehandhabt.
9. Abschaffung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung für die über 60 jährigen Beschäftigten, damit es betriebswirtschaftlich sinnvoll ist diese Altersklasse weiter zu beschäftigen bzw. wieder einzustellen.
10. Die Eigenkapitalquote muss durch steuerliche Besserstellung steigen. Einbehaltene Gewinne werden mit 15 % besteuert. Ausgeschüttete Gewinne mit 25 % =>Körperschaftssteuerlastschrift. § 34 a ESTG sinkt von 28,25% auf 25%. So gibt es die totale Gleichbehandlung zwischen Personen und Kapitalgesellschaften nach Gewerbesteuerabschaffung.
11 Abschaffung der Erbschaftssteuer. So kommen reiche Familien wieder zurück und das Vermögen bleibt erhalten. Die Abgeltungssteuereinnahmen, die wir für die Krankenversicherung/Pflegeversicherung brauchen um die volle medizinische Versorgung und Pflege zu gewährleisten und die Lohnnebenkosten zu senken werden dadurch stärker steigen.
12. Ausverkauf der deutschen Wirtschaft (Technologie) stoppen.
Begrenzung der Beteiligung von Ausländern an deutschen Firmen von 25% auf 10% senken um Technologieabwanderung zu verhindern. Beispiele Roboterhersteller Kuka, und Spezialmaschinenherstellers Aixtron. Bis jetzt können Übernahmen nur verhindert werden, wenn die „öffentliche Ordnung oder Sicherheit“ Deutschlands gefährdet“ ist. Dies muss auf „wenn allgemeine Deutsche Interessen tangiert sind“ erweitert werden.
Die EU Kommission wie auch das Bundeswirtschaftsministerium sind nicht in der Lage den Ausverkauf der deutschen Wirtschaft zu stoppen.
13.Die Digitalisierung hat hohe Priorität. Das bedeutet:
a) Das Glasfasernetz und 5G Netz wird flächendeckend ausgebaut (verstaatlicht)
b) Die Behörden werden durch Qualifizierung der Mitarbeiter und Investitionen in die digitale Infrastruktur fit gemacht
c) In der Privatwirtschaft werden die Mitarbeiter durch Weiterbildungsmaßnahmen qualifiziert siehe Punkt 6 Programmes
d) Die Digitalisierung ist eine Rationalisierungsmaßnahme wodurch Arbeitsplätze verloren gehen. Dies wird kompensiert durch unsere Politik, die das Wirtschaftswachstum stark steigen lässt und dadurch neue Arbeitsplätze entstehen. Im Besonderen im Forschungs- und Bildungsbereich, im Sicherheitsbereich, Alten- und Krankenpflegebereich und Infrastrukturbereich (Gute Pflege und Renovierung der Infrastruktur bereits, wenn der Zustand Befriedigend erreicht ist und nicht schlechter)
14.Ansiedlung der Batterieindustrie. Durch den Wandel vom Verbrennungsmotor zum Elektromotor fallen herkömmliche Arbeitsplätze in der Fahrzeugindustrie weg. Es gibt in Deutschland kaum eine Batterieindustrie. In der Batterieindustrie müssen neue Arbeitsplätze entstehen. Dies soll wie folgt erreicht werden.
1. Investitionszuschuss von 50 % zur Ansiedlung der Batterieindustrie
2. Einflussnahme auf Betriebe wie z.B. VW wo das Land Niedersachsen Großaktionär ist, dass Arbeitsplätze im Batterie Bereich geschaffen werden.
3. Sollten Punkt 1 und 2 nicht gelingen werden Staatsbetriebe im Bereich der Batterieherstellung gegründet.
15. Wir wollen den Mittelstand und die Existenzgründungen stärker fördern und die bereitgestellten Mittel verdoppeln. Im Besonderen wenn es um Existenzgründungen in Verbindungen mit Universitäten geht. https://www.kfw.de/KfW-Konzern/%C3%9Cber-die-KfW/Identit%C3%A4t/Geschichte-der-KfW/Themenfelder/Mittelstandsf%C3%B6rderung/
------------------------------------------------------------------------
16. Durch die starke Familienförderung wird eine dauerhafte Rezession durch Arbeitskräftemangel in 15 bis 20 Jahren verhindert. Die Geburtenziffer ist 2009 auf 651.000 Kinder gesunken. (1990 waren es noch 905.675 Kinder) 2009 wurden 561.300 Ausbildungsverträge im Dualen System abgeschlossen (2007 waren es noch 626.000). 423 398 waren als Erstsemester 2009 an einer Hoch-oder Fachhochschule eingeschrieben. Das heißt 561.300 Duales System plus 423.398 Studenten= 984.698 Ausbildungsanfänger insgesamt. 984.698 Ausbildungsanfänger 2009 minus 651.000 Geburten 2009 ergibt in 15 bis 20 Jahren ein Mangel an Ausbildungskräften von 333.698. Entweder durch Zuwanderung ersetzt oder Rezession.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sieht das auch so http://www.fr.de/wirtschaft/kfw-warnt-vor-dauerstagnation-in-deutschland-a-657129
---------------------------------------------------------------------
II. Arbeitsmarkt
1. Kein Kündigungsschutz mehr bei Neueinstellung von über 55 jährigen Arbeitslosen. Bei besserer Auftragslage sollen gerade die neu eingestellt werden.
2. Lohnzuschuss/Gutscheine von 50 % nach § 89 SGB III für Langzeitarbeitslose bzw. Altbewerber um einen Ausbildungsplatz. https://dejure.org/gesetze/SGB_III/89.html
3. Bis 30 jährige die keine Berufsausbildung haben und Alg. 2 bekommen müssen eine schulische Berufsausbildung machen.
4. Leiharbeiter dürfen nicht weniger als 80% des Lohns der Festangestellten bekommen. Nach 12 Monaten spätestens Gleichstellung mit Festangestellten. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 10 Euro (Staatlich definierte Sittenwidrigkeitsgrenze)
Branchenspezifische Mindestlöhne.
5. Um den Niedriglohn aufzustocken wird die Arbeitnehmersparzulage verdoppelt. D.h. die Sparzulage beträgt 40 Prozent der vermögenswirksamen Leistungen, auf maximal 800 € jährlich bzw. 18 Prozent der vermögenswirksamen Leistungen, auf maximal 940 € jährlich.
Einkommensgrenzen werden a)bei Anlagen im Wohnungsbau von 20.000 € bzw. 40.000 € (zu versteuerndes Einkommen) auf 40.000 bzw. 80.000 Euro erhöht
b) Anlagen in Produktivkapital von 17.900 € bzw. 35.800 (zu versteuerndes Einkommen) auf
35.800 bzw. 71.600 Euro erhöht.
siehe 5. Vermögensbildungsgesetz §13
Das ist wichtig um das endsparen der niedrigen Einkommen zu verringern.
Es muss darauf hingearbeitet werden, dass Unternehmen Vermögenswirksame Leistungen bei der Entlohnung anbieten.
6. Arbeitslose müssen sich bei Leiharbeitsfirmen anmelden, weil viele Arbeitgeber die offenen Stellen dem Arbeitsamt nicht melden.
7. Die Arbeitslosen müssen nach den Bedürfnissen am Arbeitsmarkt (Zeitarbeitsfirmen) qualifiziert werden. Wer eine Qualifikationsmaßnahme macht bekommt auch länger AlG 1 bezahlt. Deshalb ist es erforderlich eine arbeitsmarktverwertbare Qualifikationsoffensive (z.B. LKW Führerschein, Gabelstaplerführerschein, Schweißerschein, Wachmannausbildung, Umschulungen damit die leeren Ausbildungsplätze besetzt werden usw.) in Höhe von 4,9 Milliarden Euro durchzuführen, damit die Arbeitslosigkeit sinkt. Der Überschuss beträgt derzeit 4,9 Milliarden Euro. https://www.tagesschau.de/thema/%C3%BCberschuss/ Der Arbeitslosenversicherungsbeitragssatz bleibt bei 3,0% bis die Arbeitslosigkeit auf unter 2 Millionen sinkt.
8. Arbeitsplätze für Menschen mit Benachteiligung die am ersten Arbeitsmarkt kaum eine Chance haben, weil diese z. B. zu langsam sind, zu viele Fehler machen, zu oft krank sind usw.
Dies soll so erreicht werden:
a). Wir nehmen den Vorschlag vom ehemaligen Chef der Bundesagentur Weise auf und fordern einen subventionierten Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose. Das ist nur minimal teurer als Hartz IV und Wohnkosten zu zahlen. http://www.deutschlandfunkkultur.de/frank-juergen-weise-zu-langzeitarbeitslosigkeit-sozial.990.de.html?dram:article_id=330192
b). Starke Förderung von Integrationsbetrieben. 4,9 Milliarden Euro statt 1,1 Milliarden Euro, die aus dem Überschuss der Bundesagentur für Arbeit kommen, werden in Integrationsbetriebe/Behindertenwerkstädten investiert, damit Benachteiligte Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsprozess integriert werden können.
Das Arbeitsförderungsgeld wird von 52 Euro monatlich auf 100 Euro monatlich erhöht. Der Wille zur Arbeit muss honoriert werden. Somit ist der Abstand zu Arbeitslosengeld 2 auch größer. Arbeitsförderungsgesetz https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/43.html
Um die Auftragslage der Integrationsbetriebe zu erhöhen wollen wir die Abzugsmöglichkeit in § 223 SGB IX von 50% auf 75 % erhöhen.
Diejenigen die über 5% Schwerbehinderte im Unternehmen beschäftigen, bekommen einen 50% Zuschuss auf Gesamtrechnungsbetrag abzüglich Materialkosten um Aufträge an Integrationsbetriebe zu fördern.
Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe
(1) 1 Arbeitgeber, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen zur Beschäftigung behinderter Menschen beitragen, können 75 Prozent des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages solcher Aufträge (Gesamtrechnungsbetrag abzüglich Materialkosten) auf die Ausgleichsabgabe anrechnen. 2Dabei wird die Arbeitsleistung des Fachpersonals zur Arbeits- und Berufsförderung berücksichtigt, nicht hingegen die Arbeitsleistung sonstiger nichtbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. 3Bei Weiterveräußerung von Erzeugnissen anderer anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen wird die von diesen erbrachte Arbeitsleistung berücksichtigt. 4 Die Werkstätten bestätigen das Vorliegen der Anrechnungsvoraussetzungen in der Rechnung.
Die Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt bleibt aber das Ziel. Deswegen unterstützen wir einen dauerhaften Lohnzuschuss von bis zu 75% um die Nachteile der Leistungsfähigkeit auszugleichen wie es in § 61 SGB IX beschrieben ist. Hier der Link
2) 1Das Budget für Arbeit umfasst einen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber zum Ausgleich der Leistungsminderung des Beschäftigten und die Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz. 2Der Lohnkostenzuschuss beträgt bis zu 75 Prozent des vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts,..
Die Zahl der Obdachlosen muss verringert werden. Diese sind wieder stark am Steigen.
Deshalb müssen an die Integrationsbetriebe/Behindertenwerkstätten Wohnheime integriert und ausgebaut werden.
Wieder Fuß zu fassen bedeutet könnte Beispielsweise bedeuten einer regelmäßigen Arbeit nachzugehen und in einem Wohnheim welches zum Integrationsbetrieb/Behindertenwerkstatt gehört untergebracht zu werden.
9. Abschaffung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung für die über 60 jährigen Beschäftigten, damit es betriebswirtschaftlich sinnvoll ist diese Altersklasse weiter zu beschäftigen bzw. wieder einzustellen.
10. Entgegenwirken des Ärztemangels durch mehr Studienplätze und bessere Bezahlung der Ärzte im Besonderen der Landärzte/ Schnellere Termine bei Fachärzten
Die Bezüge sollen für Ärzte um 20 % und für Landärzte um 30 %. steigen. Durch eine bessere Bezahlung wird auch das Abwandern ins Ausland verringert. Über 2000 Ärzte wandern pro Jahr ins Ausland ab. Eine Arztausbildung kostet den Staat 180.000 Euro.
Um den Landärztemangel zu beseitigen können auch Ärzte als Angestellte bei der Stadt oder Landkreis angestellt werden.
Eine weitere Möglichkeit ist ein Stipendiaten Programm für Medizinstudierende, die ihre Facharztausbildung im ländlichen Raum absolvieren und danach mindestens fünf Jahre dort tätig zu werden.
Der Schlüssel wieviel Patienten ein Arzt im Einzugsgebiet hat wird verkleinert, Ärzte nehmen oft keine Patienten mehr auf. Dann wird es mehr Arztzulassungen geben, also die Anzahl der Ärzte wird steigen.
11. Den Arbeitskräftemangel an Kranken- und Altenpflegekräfte beseitigen durch Erhöhung der Arbeitszufriedenheit
Mehr Kranken und Pflegekräfte brauchen wir. Dies muss erreicht werden durch eine Steigerung der Arbeitszufriedenheit, d.h. durch bessere Bezahlung und Senkung der Arbeitsbelastung.
Desweitern gibt es mit der Abschaffung der Wehrpflicht und damit verbunden auch des Zivildienstes keine Heranführung an diese Berufe. Deshalb ist eine Ausbildungsoffensive erforderlich.
Bessere Bezahlung
Hierbei muss ein Mindestlohn von 20 Euro für examinierte Kranken- und Pflegekräfte eingeführt werden. Dieser fehlt derzeit http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a763-ml-pflegebranche-broschuere-pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Es gibt nur einen Mindestlohn für Hilfskräfte in diesem Bereich. Der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte wird auf 14 Euro festgesetzt.
Die Tarifverträge müssen für Allgemeinverbindlich erklärt werden.
Senkung der Arbeitsbelastung der Pflegekräfte.
Die Arbeitsbelastung muss gesenkt werden indem die Anzahl der zu Betreuenden Menschen für den Pfleger sich verringert. Dies soll von einem TÜV kontrolliert werden, damit dies auch geschieht.
Heranführung an die Pflegeberufe
Sollte es mit diesen Maßnahmen nicht gelingen mehr junge Menschen für diese Berufe zu begeistern werden wir ein Allgemeines Pflichtjahr für Männer und Frauen einführen müssen. Dies kann auch durch Wehrdienst abgeleistet werden.
Das Fach Arbeitslehre was vor Allen Dingen in der Haupt- und Realschule zur Berufsfindung unterrichtet wird sollte die Kranken- und Pflegeausbildung mit aufnehmen. Sozialpraktikum machen siehe Waldorfschulen. https://www.waldorfschule.de/waldorfpaedagogik/praktika/ Hier gibt es auch für Hauptschüler gute Beschäftigungsmöglichkeiten.
Der staatliche Anteil an den Pflegeleistungen muss um 20% steigen, damit der Eigenanteil der Pflegebedürftigen nicht steigen braucht.
Pflegekräfte sofort zurückholen durch 20.000 Euro Rückholprämie
Viele Pflegekräfte sind aus dem Pflegeberuf wegen der Arbeitsunzufriedenheit ausgestiegen. Durch unsere oben genannten Maßnahmen wird die Arbeitszufriedenheit deutlich ansteigen und damit das Interesse an diesem Beruf ansteigen. Wir wollen mit einer Rückholprämie ehemalige Pfleger/in in den Beruf zurückholen.
Anwerbung von Fachkräften
Die Vergütung für die Leistungen müssen um 20 % steigen. Dann ist auch Spielraum die Löhne anheben zu können..
12. Die Zuwanderung wird über die Bluecard gesteuert und muss beworben werden. Die Anzahl der Berufe muss erweitert werden. Die Anzahl derer die über die Bluecard kommen ist bis jetzt gering. Eine Alterssteuerung mit möglichst jungen Bewerbern ist zu berücksichtigen.
Wer in Deutschland arbeiten will muss die Voraussetzungen erfüllen und diesen Antrag ausfüllen
III. Familienpolitik
Wir machen Gegenmaßnahmen zu dem Geburtenrückgang der durch Verhütungsmaßnahmen (Pillenknick) und Abtreibungen die nach 1965 eingetreten sind. Die DDR hat dies in den 70 er Jahren erfolgreich durch eine starke Familienförderung gemacht. Die Geburtenraten sind von ca.1,5 Kinder auf 1,9 Kinder je Frau in DDR daraufhin gestiegen. Die DDR hat also bewiesen, dass mit Familienpolitischen Leistungen der Pillenknick/Abtreibungen die zu dem Geburtenrückgang geführt haben. kompensiert werden kann.
Siehe Schaubild
https://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-verhaeltnisse-eine-sozialkunde/139206/materialien-zum-kapitel-bevoelkerung?show=image&k=2 Hier kann man die Entwicklung sehr gut erkennen.
Es werden pro Jahr 500.000 Kinder in Deutschland zu wenig geboren um die Alterspyramide zu erhalten und 333.698 Ausbildungsanfänger fehlen. Die Geburtenziffer ist 2009 auf 651.000 Kinder gesunken. (1990 waren es noch 905.675 Kinder) 2009 wurden 561.300 Ausbildungsverträge im Dualen System abgeschlossen (2007 waren es noch 626.000). 423 398 waren als Erstsemester 2009 an einer Hoch-oder Fachhochschule eingeschrieben. Das heißt 561.300 Duales System plus 423.398 Studenten= 984.698 Ausbildungsanfänger insgesamt. 984.698 Ausbildungsanfänger 2009 minus 651.000 Geburten 2009 ergibt in 15 bis 20 Jahren ein Mangel an Ausbildungskräften von 333.698. Entweder durch Zuwanderung ersetzt oder Rezession
Eine Frau bekommt im Durchschnitt 1,47 Kinder. (Fertilität) Wir wollen durch folgende Maßnahmen erreichen, dass Frauen im Durchschnitt mindestens 1,9 Kinder bekommen.
Derzeitiger Stand Platz 208 von 228
https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/fields/356rank.html#GM
Das soll so erreicht werden
1. Elterngeld/Erziehungsgeld
Es wird wahlweise Erziehungsgeld von 1.300 Euro 24 Monate lang für Deutsche oder 120 % des Nettolohns (Maximum 3000 Euro monatlich) für 12 Monate Elterngeld für Deutsche bezahlt. Hier das aktuelle Bundeselterngeldgesetz
altes Erziehungsgeldgesetz
2. Verdopplung des Kindergeldes
§ 66 Einkommenssteuergesetz dann geändert
Die Leistung wird nur gezahlt, wenn die Früherkennungsuntersuchungen U 1 bis U 11 gemacht werden. So kann Kindesmissbrauch besser erkannt werden.
Die Problematik des Kinderzuschlages wird gelöst.
Der Kinderzuschlag von 205 Euro pro Kind ist ein Anreizkiller mehr zu arbeiten oder dass der Partner auch arbeitet. Der Kinderzuschlag ist auch in der Praxis nicht angenommen und praktikabel. Er muss alle 6 Monate neu beantragt werden und viele wissen überhaupt nicht, dass sie den Kinderzuschlag bekommen können.
Beispiel: Eine Familie mit 3 Kindern wo der Mann arbeitet bekommt 615 Euro Kinderzuschlag. Nun möchte die Frau nachdem die Kinder größer sind wieder arbeiten gehen und verdient angenommen nur 1500 Euro Brutto im Monat. Damit wird die Höchsteinkommensgrenze überschritten und die 615 Euro Kinderzuschlag plus weitere Vergünstigungen wie z.B. Busfahrkarte zur Schule umsonst fallen weg. (Wenn zusätzlich Wohngeld bezogen wurde auch das noch).
Das ist der totale Arbeitsanreizkiller.
Dadurch, dass das Kindergeld verdoppelt wird kann der Kinderzuschlag abgeschafft werden und das Problem ist gelöst.
Hier der Auszug zum Kinderzuschlag von der Arbeitsagentur.
Gleichzeitig darf das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen (Bruttoeinkommen und –vermögen gemindert um etwaige Abzugsbeträge) die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigen. Die Höchsteinkommensgrenze setzt sich aus dem elterlichen Bedarf im Sinne der Regelungen zum Arbeitslosengeld II und dem prozentualen Anteil an den Wohnkosten (Bemessungsgrenze) sowie dem Gesamtkinderzuschlag zusammen
3. Verdopplung der Freibeträge § 32 Abs.6 Einkommensteuergesetz
6) 1Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird für jedes zu berücksichtigende Kind des Steuerpflichtigen ein Freibetrag von 5460 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag) sowie ein Freibetrag von 2928 Euro für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes vom Einkommen abgezogen. 2Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, verdoppeln sich die Beträge nach Satz 1, wenn das Kind zu beiden Ehegatten in einem Kindschaftsverhältnis steht. 3Die Beträge nach Satz 2 stehen dem Steuerpflichtigen auch dann zu, wenn
- 1.
- der andere Elternteil verstorben oder nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder
- 2.
- der Steuerpflichtige allein das Kind angenommen hat oder das Kind nur zu ihm in einem Pflegekindschaftsverhältnis steht
4. Abkindern (Ein DDR Projekt von der CDU Sachsen Anhalt 2012 gefordert)
Deutsche Verheiratete Paare können ein Darlehen über 8 Jahre in Höhe von 10000 Euro. Pro Kind werden 2500 Euro Schulden erlassen.
5. Ganztagsbetreuung
Ein Rechtsanspruch auf kostenlose Ganztagsbetreuung wird eingeführt. So kann Beruf und Familie miteinander vereinbart werden.
6. Eigenheimzulage mit 2500 Euro Kinderzulage für Deutsche
Wiedereinführung der Eigenheimzulage mit einer Kinderzulage von 2.500 Euro pro Kind jährlich 8 Jahre lang für Deutsche. Damit sollen sich die Familien Eigentum erwerben können. Mit Mietzahlung hat eine Familie mit 3 Kindern auch mit Verdopplung des Kindergeldes nicht viel mehr verfügbares Einkommen nach Wohnkosten als eine Hartz IV Familie. Dies hängt vor allem von der Miethöhe ab.
Beispiel:
Regelsätze: Eltern 2 mal 401 Euro= 802 Euro + 1 Kind 12 Jahre = 309 Euro + 1 Kind 15 Jahr =373 Euro + 1 Kind 16 Jahre=373 Euro =1857 Euro. (Gesamt) Regelsätze
Plus Miete die angemessen sein muss. Angemessene Bruttokaltmiete ist z.B. in der Stadt München bis 1446 Euro + , Heiz- und Warmwasserkosten ca. 300 Euro =1746 Euro Warmmiete
Regelsatz 1857 Euro + Bruttokaltmiete 1446 Euro + ca. 300 Nebenkosten =3603 Euro Gesamtnettotransfer
22 Euro Stundenlohn bei einem Vollzeitjob 165 Stunden im Monat Arbeitszeit =3.630 Euro Brutto plus Kindergeld reichen ungefähr gerade aus um auf den Gesamtnettotransfer des Hatz IV Empfängers zu kommen.
Wenn auf Bundesebene die Kindereigenheimzulage für Deutsche nicht eingeführt wird dann werden wir dies mit einer Länderkindereigenheimzulage von 1200 Euro pro Jahr pro Kind 5 Jahre lang machen. =>Insgesamt 6.000 Euro pro Kind. Mehr kann ein Bundesland nicht finanzieren.
7. Familienzuschlag
Der Familienzuschlag für Beamte wird auf 500 Euro erhöht.
8. Früherkennungsuntersuchung
Verpflichtung zur U1 bis U11 Früherkennungsuntersuchung, damit Missbrauch erkannt wird. Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht in solchen Fällen. Die Bürger dürfen nicht wegschauen. Ansonsten werden sie bestraft. Die Impfungen werden durchgeführt.
Es wird damit in der Familienpolitik Einkommensgerechtigkeit hergestellt.
9. Arbeitsrechtliche Verbesserungen für Familien
IV. Umweltpolitik/Energiepolitik
1. Einrichtung und Erhalt von Naturparks
Förderung der regenativen Energie durch Investitionszulagen und weniger durch Einspeisesubventionen. Dann steigt der Strompreis kaum. Solaranlagepflicht auf Häusern wie in Marburg geplant. Ausbau der Kraft-Wärmekopplung Netze.
Atomkraftwerke weiter laufen lassen bis die regenerative Energie die Kapazitäten übernimmt.
2. An die Kläranlagen werden Biogasanlagen zur Wärme und Stromgewinnung angeschlossen.
Weitere Möglichkeiten der Energiegewinnung erforschen.
Es muss in allen Bereichen geforscht werden. Neben dem C02 muss das Methangas auch mitberücksichtigt werden.
Am besten wäre es wenn alle Sektoren in den europäischen Emissionshandel integriert werden. https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Emissionshandel. Bei der Umrüstung zur Umweltfreundlichen Technik muss der Staat stark fördern. Besonders die Wirtschaft, wenn sie umweltfreundlich ist kann sie nicht benötige Zertifikate verkaufen und Profite erzielen. Die Reform wird zum wirtschaftlichen Erfolg und Standortvorteil.
Die Reduzierung von Smog und Feinstaub ist wichtig und kommt bei der derzeitigen öffentlichen Diskussion zu kurz. Das Müllproblem, besonders Mikroplastik in den Meeren muss angegangen werden.
Es muss ganz stark in die Forschung investiert und zwar in allen Bereichen. Auch was die Antriebe im Luftverkehr angeht. Bei der Batterieindustrie hat die Bundesregierung wurde total geschlafen. Bitte bei dem Punkt Wirtschaftspolitik nachlesen.
Batteriezellfertigung in Deutschland stärken
Die MTP fördert die Batteriezellfertigung mit rund 3 Milliarde Euro. Das wird zu mehreren Standorten in Deutschland führen. Das Dachkonzept "Forschungsfabrik Batterie" unterstützt den Kompetenz- und Technologieausbau entlang der gesamten Wertschöpfungskette Batterie.
Speicherung und Nutzung von CO2
Die Bundesregierung wird die Forschung und Entwicklung zur CO2-Speicherung und -Nutzung fördern. Sie kann eine Lösung sein für Emissionen, die nicht anders vermieden werden können. Die Bundesregierung wird darüber einen Dialog mit allen Interessensgruppen starten.
Sektor Verkehr
Förderung des Umstiegs auf Elektrofahrzeuge
Die Kaufprämie für Pkw mit Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenantrieb von 6000 Euro wird verlängert und für Autos unter 40 000 Euro angehoben. Bei der Erstzulassung und der Umrüstung sind Elektrofahrzeuge zunächst von der Steuer befreit. Diese Regelung wird bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Auch E-Dienstwagen werden weiterhin steuerlich gefördert, reine Elektrofahrzeuge (bis zu einem Preis von 40 000 Euro) sind besonders begünstigt.
Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur für die Elektromobilität
In Deutschland sollen bis 2030 insgesamt eine Million Ladepunkte zur Verfügung stehen. Der Bund fördert den Aufbau von öffentlichen Ladesäulen bis 2025 und legt einen Masterplan Ladesäuleninfrastruktur vor. Die Bundesregierung wird verbindlich regeln, dass an allen Tankstellen in Deutschland auch Ladepunkte angeboten und auf Kundenparkplätzen eingerichtet werden. Die meisten Ladevorgänge werden jedoch zuhause oder am Arbeitsplatz stattfinden. Daher wird private und gewerbliche Ladeinfrastruktur ebenfalls gefördert.
Attraktiverer Öffentlicher Nahverkehr
Wir wollen die Bundesmittel für den Öffentlichen Nahverkehr auf 6 Milliarden Euro jährlich ab 2021 erhöht. Damit soll das Nahverkehrsnetz ausgebaut werden. So sollen zum Beispiel Busflotten mit elektrischen, wasserstoffbasierten und Biogas-Antrieben gefördert werden. Bei Smog Alarm (zu hohe Feinstaubwerte, zu hohe Ozonwerte usw.) wird damit der kostenlose Öffentliche Personennahverkehr finanziert. Vorbild Prag. https://www.radio.cz/de/rubrik/nachrichten/prag-plant-kostenlosen-oepnv-bei-smog
Konsequent Emissionsbezogene Reform der Kfz-Steuer
Wir werden die Kfz-Steuer stärker an allen Emissionen ausrichten und dazu ein Gesetz zur Reform der Kfz-Steuer bei Pkw vorlegen. Für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2021 wird die Bemessungsgrundlage der Steuer hauptsächlich auf die Emissionen pro km bezogen.
Zum Unterschied zur Bundesregierung beziehen wir alle Emissionen mit ein.
Im Wohneigentumsgesetz (WEG) und im Mietrecht werden die Vorschriften für die Errichtung von Ladeinfrastruktur vereinfacht. Vermieter werden verpflichtet, die Installation von Ladeinfrastruktur zu dulden.
Sektor Gebäude
Energetische Sanierung mit einem Zuschuss fördern
Energetische Sanierungsmaßnahmen wie der Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster, die Dämmung von Dächern und Außenwänden sollen ab 2020 mit Zuschuss gefördert werden. Dabei profitieren Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen gleichermaßen durch einen Steuerabzug. Die Fördersätze der bestehenden KfW-Förderprogramme werden um 10 Prozent erhöht.
Im Gegensatz zur Bundesregierung wollen wir einen Zuschuss, statt einen steuerlichen Abzug, also eine steuerliche Entlastung, weil Familien und Kleinverdiener dadurch kaum oder gar nicht entlastet werden, da sie wegen der Kinderfreibeträge kaum oder nicht entlastet werden.
Attraktiverer Öffentlicher Nahverkehr
Die MTP hat die Bundesmittel für den Öffentlichen Nahverkehr auf eine Milliarde Euro jährlich ab 2021 erhöht. Damit soll das Nahverkehrsnetz ausgebaut werden. Ab 2025 werden diese Mittel 2 Milliarden Euro jährlich betragen. So sollen zum Beispiel Busflotten mit elektrischen, wasserstoffbasierten und Biogas-Antrieben gefördert werden.
Heizanlagen erneuern
Es lohnt sich, in den kommenden Jahren von alten Öl- und Gasheizungen auf klimafreundliche Anlagen oder direkt auf erneuerbare Wärme umzusteigen. Um die Austauschrate von Ölheizungen zu erhöhen, wird es eine "Austauschprämie" mit einer 40-prozentigen Förderung geben.
Ab 2026 soll in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, der Einbau von Ölheizungen nicht mehr erlaubt sein.
Landwirtschaft
Der Landwirtschaftssektor darf im Jahr 2030 noch höchstens 58 bis 61 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr emittieren. Bestehende Instrumente senken die Emissionen für das Jahr 2030 auf rund 67 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr. Deutschlands Landwirtschaft soll durch einen Maßnahmen-Mix klimafreundlicher werden.
• Weniger Stickstoffüberschüsse
• Mehr Ökolandbau
• Weniger Emissionen in der Tierhaltung
• Erhalt und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und Holzverwendung
• Weniger Lebensmittelabfälle
Sektor Industrie
Die Industrie muss ihre Emissionen bis 2030 um rund die Hälfte (im Vergleich zu 1990) mindern. Bis 2016 hat sie bereits eine erhebliche Reduktion erreicht. Fördermaßnahmen für Energie- und Ressourceneffizienz und den erneuerbaren Energien-Ausbau sollen weitere CO2-Einsparungen erreichen.
Investitionsprogramm – Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft
Das Programm bündelt fünf bestehende Förderprogramme und entwickelt sie weiter. So können Unternehmen Aufwand einsparen und vom "One-Stop-Shop" profitieren. Das Programm fördert vor allem Investitionen für energiesparsame Produktion.
Nationales Dekarbonisierungsprogramm
Das Förderprogramm unterstützt die Entwicklung von klimafreundlichen Produktionsprozessen in der emissionsintensiven Industrie (zum Beispiel Stahl, Aluminium). Bei der Umrüstung zur Umweltfreundlichen Technik muss der Staat stark fördern. Besonders die Wirtschaft, wenn sie umweltfreundlich ist kann sie nicht benötige Zertifikate verkaufen und Profite erzielen. Die Reform wird zum wirtschaftlichen Erfolg und Standortvorteil.
Finanzierung der obigen Fördermaßnahmen
Solange der Europäische Emissionshandel nicht alle
Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) startet 2021 mit einem Preis von 20 Euro. In den späteren Jahren werden die Zertifikate versteigert bei Absenkung des Gesamtemissionsvolums, wie das heute beim europäischen Emissionshandel auch ist.
Aus der Co2 Steuer/Zertifikaten werden die oben genannten Fördermaßnahmen finanziert.
Bei genügend Spielraum kann die EEG Umlage und damit der Strompreis gesenkt werden.
Weltweiter Emissionshandel kann am besten die Klimakatastrophe abwenden
Lösung des Klimaproblems: Weltlicher Emmissionshandel und nicht nur Europäischer Emmissionshandel. Wer beim weltlichen Immissionshandel durch die UNO nicht mitmacht wird z.B. durch Zölle sanktioniert. Das setzt aber voraus, dass sich den Europäern andere bedeutende Staaten anschließen müssten um diesen überhaupt starten zu können.
Interessantes Interview von Hans Werner Sinn dazu bei 1 Stunde 44 Minuten
Bekämpfung der Vermüllung der Meere insbesondere durch Mikroplatisk.
Wir müssen die Meere reinigen und Verhindern dass dies überhaupt ins Meer gelangt.
https://www.wwf.de/themen-projekte/meere-kuesten/plastik/unsere-ozeane-versinken-in-plastikmuell/plastikmuell-im-meer-die-wichtigsten-antworten
V. Sozialversicherungspolitik (Rente, Krankenkasse, Pflege)
https://www.nbim.no/ (Gouvernment Pension Fund - Global)
Unser Vorbild, wenn auch mit einer etwas anderer Geldanlageform, ist der Norwegische Pensionsfonds (Gouvernment Pension Fund - Global) mit einem Volumen von mittlerweile 954,07 Milliarden Dollar. Dieser wird und wurde durch die Einnahmen aus Rohstoffverkäufen (Öl, Gas) angespart. Haben wir in Deutschland leider nicht. Die Norweger haben in Zukunft kein Problem ihre Renten und Pensionen bezahlen zu können.
1. Einführung eines 5% Rentenpensionsfonds. Das Geld wird in einen MSCI World Aktienindex angelegt und die Dividendeneinnahme den Rentenversicherungseinnahmen hinzugefügt. Dividendenrendite ca 2,5 %
Nach 20 Jahren sind dann nach heutigem Geldwert 1200 Milliarden Euro eingezahlt. Sollte es zu einer Finanzkrise wie in Griechenland kommen, wo in der Vergangenheit 7 % Zinsen für die Staatsanleihen am Kapitalmarkt gezahlt werden mussten, können die Aktien verkauft werden und die Rentenversicherungsanstalt leiht dem Staat zu 7 % Zinsen Geld. Dadurch wird der Bundeszuschuss zu Rentenversicherung stark sinken und das Haushaltsdefizit sinkt stark.
Die Wertpapiere dienen auch als Sicherheit, so dass es erst gar nicht zu so hohen Zinsen kommen würde. Die Ratingagenturen werden somit die Bonität auf höchste Qualität AAA raten.
Heute ist die Finanzierung der Rente wie folgt. Rentensumme ca. 293 Milliarden Euro. Davon 224 Milliarden Euro Beitragseinnahmen. Bundeszuschuss zur Rentenversicherung 69 Milliarden Euro. Siehe Link. Der Rentenversicherungssatz beträgt derzeit 18,6% bei 224 Milliarden Euro Einnahme d.h. 12 Milliarden Euro Einnahme pro Versicherungspunkt.
Was bei der Information durch die Rentenversicherungsanstalt nicht aufgeführt ist sind Bundeszuschuss an die Knappschaft: 5,2 Mrd. € Erstattung für AAÜG: 5,0 Mrd. € Beiträge für Kindererziehungszeiten 12,5 Mrd. €. Die kommen noch hinzu.
Heute Finanzierung der Rente: 293 Milliarden Euro Gesamtausgaben
69 Milliarden Euro Bundeszuschuss zur Rentenversicherung. Ca. 23,5 % der Gesamtsumme.
224 Milliarden Euro aus Rentenversicherungsbeiträgen Das sind dann 76,5 % der Gesamtsumme.
In 20 Jahren wird mit Rentenpensionsfonds die Finanzierung der Rente ungefähr so aussehen. (Nachheutigem Geldwert.) 293 Milliarden Euro Gesamtausgaben.
30 Milliarden Euro kommen aus dem Rentenpensionsfonds Ca.10 % (Neu) der Gesamtsumme.
69 Milliarden Euro Bundeszuschuss zur Rentenversicherung. Ca. 23,5 % (Unverändert) der Gesamtsumme.
194 Milliarden Euro aus Rentenversicherungsbeiträgen Das sind dann 66,5 % (stark gesunken) der Gesamtsumme.
Nach 80 Jahren ist das kleine Paradies erreicht. Dann sieht die Finanzierung der Rente nach heutigem Geldwert wie folgt aus.
120 Milliarden Euro kommen aus dem Rentenpensionsfonds Ca. 41 % der Gesamtsumme
0 Milliarden Euro Bundeszuschuss zur Rentenversicherung. 0 % (nicht mehr vorhanden in der Gesamtsumme.) =>hohes steuerliches Entlastungspotential
173 Milliarden Euro aus den Rentenversicherungsbeitragseinnahmen Das sind 59 % der Gesamtsumme.
So werden die weniger werdenden Beitragszahlungen durch weniger Beitragszahler durch den Demografischen Wandel einigermaßen kompensiert.
Für die Beamten wird ein Beamtenpensionsfonds eingerichtet der aus dem ausgeschütteten Gewinn der Bundesbank aufgebaut wird.
Wichtig ist auch, dass die Verfassungswidrigkeit der Rente, damit verhindert wird. Diejenigen die nach 1970 geboren sind werden weniger an Rente ausgezahlt bekommen als diese eingezahlt haben. Dies ist dann Verfassungswidrig. Dadurch, dass bis 67 gearbeitet werden soll wird länger und damit mehr eingezahlt, dass macht es erst verfassungswidrig. Es muss jetzt und auch in 30 Jahren bis 66 grundsätzlich gearbeitet werden. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat vor zu starken Kürzungen in der Rentenversicherung gewarnt. Mi. 29.10.2003 - Es könnte verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen, wenn Beitragszahlungen und Versicherungsleistungen in ein Missverhältnis geraten würden, sagte Papier zur Eröffnung der 35. Richterwoche am Bundessozialgericht in Kassel. Auf das derzeit im Bundestag diskutierte Rentenreformvorhaben der Bundesregierung ging er allerdings nicht direkt ein. Das Verfassungsgericht habe seit 1980 in mehreren Entscheidungen den Eigentumsschutz bei Renten und Rentenanwartschaften betont, sagte Papier. Das schließe Kürzungen zwar nicht aus. Sie dürften jedoch nicht ein solches Ausmaß erreichen, dass die Rendite auf die eingezahlten Beiträge auf null oder sogar ins Minus sinke. Wegen des Bestandsschutzes sei auch ein grundsätzlicher Systemwechsel zu einer steuerfinanzierten Grundversorgung nur für diejenigen Menschen möglich, die noch keine Rentenbeiträge gezahlt und damit noch keine Ansprüche erworben hätten. Die Bundesregierung hat beschlossen, dass es im kommenden Jahr keine Rentenerhöhung geben wird. Zudem hat sie angekündigt, in einer umfassenden Rentenreform einen Faktor einzuführen, der den Anstieg der Renten dämpft. Es sei bedenklich und eine faktische Entdemokratisierung, immer öfter Expertengremien wie die Hartz- oder Rürup-Kommission einzusetzen, kritisierte Papier. Diese demokratisch nicht legitimierten Kommissionen repräsentierten nicht nur Sachverstand, sondern vor allem auch Lobby-Interessen. "Damit gewinnt ein sehr selektiver Kreis von Personen zu großen Einfluss." Denn die Gremien würden nicht einberufen, um die Grundlagen für Entscheidungen zu erarbeiten, sondern ihnen werde faktisch die Entscheidung überlassen. Der eigentlich zuständige Bundestag laufe so Gefahr, zur reinen Ratifizierungsinstanz. Grundgesetzlicher Schutz der Renten - rentenreform-alternative.de www.rentenreform-alternative.de
2. Mindestrente
Altersarmut von Niedriglöhner/Mindestlöhnern verhindern.
Wer mindestens 35 Jahre sozialversicherungspflichtig Vollzeit (mehr als 32 Stunden pro Woche) gearbeitet hat bekommt eine Mindestrente von 800 Euro
Wer mindestens 45 Jahre Vollzeit (mindestens 32 Stunden die Woche gearbeitet hat bekommt eine Mindestrente von 1000 Euro.
Der Vorteil gegenüber der Grundsicherung jetzige Regelung besteht darin, dass
a) Der Rentner bürokratisch entlastet wird und den Weg zum Sozialamt nicht antreten braucht.
b) Vermögen nicht angerechnet wird.
c)private Rente/Riesterrente nicht angerechnet wird.
d) Silver Worker die auf 450 Euro Basis was zur Mindestrente dazu verdienen wird nicht angerechnet.
Sollte die Rentenversicherungsanstalt keine Unterscheidung zwischen Vollzeit und Teilzeit vornehmen können geht die Mindestrente nicht, da ansonsten ein Anreiz besteht weniger nämlich Teilzeit zu arbeiten, da die Mindestrente bei Vollzeit oder Teilzeit gleich hoch ist.
Dann gilt der nächste Punkt 3.
3. Die Einnahme aus privater Altersvorsorge wird bei der Grundsicherung zur Hälfte angerechnet. Wer eine Rente private Rente von 200 Euro pro Monat hat und auf Grundsicherung angewiesen ist werden 100 Euro angerechnet und 100 Euro hat derjenige dann zuzüglich auf die 432 Euro Grundsicherung mehr. Also insgesamt 532 Euro plus angemessene Wohnkosten.
Sollten die Rentenversicherungsanstalt nicht in der Lage sein Vollzeit- und Teilzeitbeschäftung zu unterscheiden, sondern nur die Einnahmen sehen kann, kann die Grundrente nicht gemacht werden. Dann tritt folgende Regelung in Kraft.
Wer mehr als 35 Jahre Sozialversicherungspflichtg gearbeitet hat bekommt 10% mehr Regelsatz bei der Grundsicherung, d.h. 432 Euro Regelsatz davon 10% sind 43,20 Euro=475,20 Euro
Die Regelung bei der privaten Rente unter Punkt 3 wird übernommen. Wer 200 Euro private Altersrente hat, hat dann 432 Euro plus 43,20 Euro plus 100 Euro= 575,20 Euro plus angemessene Wohnkosten.
4. Verpflichtung zur 6 % Bruttoentgeldumwandlung mit 2% Mindestzins pro Jahr auf das eingezahlte Kapital. Das Problem bei der Riesterrente ist, dass diese bei der Auszahlung besteuert wird. Dies kann umgangen werden, wenn ins Ausland gezogen wird.
Wenn Rentner das gemacht haben mussten diese ihre Förderbeiträge zurückbezahlen. Da hat der EuGH geurteilt, dass die Fördergelder nicht zurückbezahlt werden brauchen. Die Bundesregierung hat darauf bis heute nicht reagiert.
Außerdem werden dort keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhoben. Es muss geprüft werden, ob das doch geht.
Da die Erträge bei der privaten Altersvorsorge sehr niedrig sind und die staatliche Förderung dafür recht teuer, wollen wir für Neuverträge auf das schwedische Modell der privaten Altersvorsorge umsteigen. Diese heißt in Schweden AP7. Die Rendite beträgt dort jährlich 6%. Der Staat übernimmt bei uns die Verwaltungskosten, sodass im Gegensatz zur privaten Versicherungsgesellschaft, die Verwaltungskosten und der Gewinn der Versicherungsgesellschaft die Rendite nicht mindern. Der Staat fördert dies mit 10% der eingezahlten Summe bis maximal 50 Euro im Monat/ 600 Euro im Jahr! Hier ein Interessanter Artikel wie das in Schweden läuft.https://www.esslinger-zeitung.de/inhalt.private-altersvorsorge-in-schweden-ist-sie-pflicht.c31f8bb3-2361-41b0-97ec-e5b35af85328.html
5. Abführung der Abgeltungssteuer in die Krankenversicherung. Durch das immer reicher werden der Bevölkerung wird die Einnahme stark steigen. Durch den Rentenpensionsfonds steigt die Rente stärker und somit auch die Krankenversicherungseinnahme.
Durch diese Maßnahmen kann heute wie auch im Jahr 2050 mit 66 Jahren in Rente gegangen werden. Macht man den 5% Rentenpensionsfondssatz und die 6% Bruttoentgeldumwandlung nicht, muss laut OECD bis 72 und laut Deutsche Bundesbank bis 73 gearbeitet werden.
Volle medizinische Leistungen können gewährleistet werden, da durch den Rentenpensionsfonds die Rente stärker steigt als ohne und dadurch auch die Kranken- und Pflegeversicherungseinnahmen steigen. Dadurch, dass die Bevölkerung immer reicher wird steigt die Abgeltungssteuereinnahme die in die Kranken-und Pflegeversicherung fließt. (Durch Abschaffung der Erbschaftssteuer wird dies noch verstärkt.) Auf die Auszahlung der Bruttoentgeldumwandlung werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig. (Wie bei der Betriebsrente auch)
Die Gesamtbelastung bei den Sozialversicherungsabgaben darf 43% nicht übersteigen und liegen nach derzeitiger Berechnung bei 43%. Im Einzelnen bedeutet dies.
1. Rentenversicherungssatz 16%
2. Rentenpensionsfondsatz 5%
3. Krankenversicherungssatz 16%
4. Arbeitslosenversicherungssatz 3%
5. Pflegeversicherungssatz 3%
---------------------------------------------------------------------
6. Gesamtbelastung 43%
Heute beträgt der Rentenversicherungssatz 18,6 %. Er soll 16 % betragen. Das macht eine Mindereinnahme von ca. 30 Milliarden Euro aus. Da die Renten erst mit 66 Jahren ausgezahlt werden sollen werden ca. 30 bis 35 Milliarden Euro eingespart. Das heißt der Bundezuschuss zur Rentenversicherung bleibt unverändert. Der Arbeitslosenversicherungssatz beträgt derzeit 3,0 % mit hohen Überschüssen. Er soll solange 3% betragen um die Bildungsoffensive zu finanzieren bis die Arbeitslosigkeit unter 2 Millionen Arbeitslose sinkt.
Das entspricht der Generationengerechtigkeit. Die jetzige Generation muss genauso lange arbeiten wie die nächste Generation bei ungefähr gleicher Rentenhöhe. Bei Rezession wie 2009 wird der Rentenpensionsfondsatz ausgesetzt und die Gesamtsozialversicherungsbelastung beträgt dann 38 % statt 43 %.
Es müssen Berufe festgelegt werden, wo nicht bis 66 gearbeitet werden kann. Hier kann auch früher in Rente gegangen werden. Allerdings beträgt dann der Bruttoentgeldumwandlungssatz nicht 6 %, sondern 8 %. Wer früher in Rente gehen kann hat einen Vorteil, hat aber den Nachteil 2 Prozentpunkte mehr zu bezahlen. Das ist Gerecht!
Des Weiteren gibt es ganz tolle Nebeneffekte
1. Niedrige Zinsen
Sollte es zu einer Finanzkrise wie in Griechenland kommen, wo 7 % Zinsen für die Staatsanleihen am Kapitalmarkt gezahlt werden mussten, können die Aktien verkauft werden und die Rentenversicherungsanstalt leiht dem Staat zu 7 % Zinsen Geld. Dadurch wird der Bundeszuschuss zu Rentenversicherung stark sinken und das Haushaltsdefizit sinkt stark. Die Dividendenrendite beträgt ca. 2,5 %. Daraus ergibt sich dann eine höhere Rendite von 7 % minus 2,5 % von 4,5 %. Bei 1.000 Milliarden Euro (Fondvermögen) würde dann der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung 45 Milliarden Euro weniger sein.
Die Wertpapiere dienen auch als Sicherheit so dass es erst gar nicht zu so hohen Zinsen kommen würde. Die Ratingagenturen werden somit die Bonität auf höchste Qualität AAA raten.
Somit sinken die Staatsausgaben durch niedrigere Zinsen.
2. Antizyklische Wirtschaftspolitik ist möglich
Bei Rezessionen wie z.B. im Jahr 2009 wird der 5% Rentenpensionsfondssatz ausgesetzt und die Lohnnebenkostengesamtbelastung sinkt von 43 % auf 38 %. So ist antizyklische Politik möglich.
3. Kriegsfall Militäretat
Sollte es zu einem Kriegsfall in 20 Jahren kommen muss der Militäretat von derzeit 43 Milliarden Euro extrem erhöht werden.
Dann müsste der Pensionsfonds verkauft werden und die Bundeswehr könnte 2 Jahre lang mit jeweils zusätzlich zum normalen Wehretat um 600 Milliarden Euro 2 Jahre lang aufgerüstet werden.
4. Durch die Beteiligung an Unternehmen ist es möglich Einfluss auszuüben um diese mit ihrem Körperschaftssteuersitz ins Inland zu bekommen. Es findet eine Sozialisierung statt.
Coronamaßnahme
Allgemeine Maßnahmen zu den üblichen "AHA" Regeln
1. Verteilung und Verpflichtung zur Tragung von ffp2 Masken. Bessere Schutzwirkung als bei Alltagsmasken. Es wird weniger Infektionen geben. Keine weitere Grundrechtseinschränkung und keine Kontaktbeschränkung
2. Verpflichtung zu Luftfilteranlagen in öffentlichen Gebäuden (z.B. in Schulen)
Dies ist auch keine Grundrechtseinschränkung oder Kontaktbeschränkung, senkt aber die Virenbelastung in der Luft und damit das Infektionsrisiko!
3. Es darf nur in das Bundesland eingereist werden, wenn dort der Arbeitsort oder Wohnort ist. Hier wird die Freizügigkeit eingeschränkt aber das importieren des Virus aus dem Ausland oder anderem Bundesland verhindert.
4. Die Verpflichtung zur Coronaapp Tracing app, wo die Daten an das Gesundheitsamt weiter gegeben werden und dadurch die Menschen in Quarantäne geschickt werden können, wenn Kontakt zu infizierten Personen bestanden haben. Die Gesundheitsämter können das erst Tage später und bei einer Inzidenz von über 50 wird das aufgrund der Masse nicht mehr geschafft.
5. Taxi Gutscheine, gesonderter ÖPNV für über 60 jährige um diese zu schützen. Für diese Personengruppe gesonderte Öffnungszeiten im Geschäft.
Einheitliche Regelungen im Bundesgebiet
Ausgangssperren die 24 Stunden am Tag gelten sind entscheidend. Haus verlassen nur zur Arbeit, Arzt/Apotheke, und Lebensmittel einkaufen das Haus!
Nur Geschäfte schließen ohne Ausgangssperre bringt nichts, da ansonsten wie bei der ersten Welle die Bayern zum einkaufen nach Hessen kommen und das Virus gleich mitbringen. Oder jetzt in Sachsen nach Tschechien gefahren wird.
Bundeseinheitliche Regelungen bei den Inzidenzen
Inzidenz bis 50
Es gelten die "AHA"regeln plus Punkte 1-5
Inzidenz ab 50
Es gelten die "AHA"regeln plus Punkte 1-5 plus das was jetzt ist lockdown light
Inzidenz ab 100
Es gelten die "AHA"regeln plus Punkte 1-5 plus Ausgangssperre harter Lockdown. Alle Geschäfte bis auf Lebensmittelmarkt und Apotheken zu.
Impfstoff ab Januar
Ergebnisse aus den USA und Großbritannien prüfen, wo jetzt schon geimpft wird.
Entspannung der Situation bis April erreichen, d.h. soviel wie möglich erst über 80 jährige, dann das Krankenhaus und Pflegepersonal dann über 70 jährige und dann über 60 jährige impfen.
Die Anzahl der schweren Verläufen wird stark sinken. Die Triage Gefahr die jetzt in Sachsen aktuell ist wird abgewendet.
Aufgeschobene Operationen können wieder durchgeführt werden.
Bei dem Impfstoff ist darauf zu prüfen, ob dieser nur verhindert dass es einen symptomischen Verlauf gibt und weiter Ansteckungsgefahr besteht. Das ist besonders wichtig beim Kranken- und Altenpflegepersonal. Wenn diese durch Impfung trotzdem infiziert werden können asymptomisch sind und andere anstecken können wäre das fatal.
Alle zugelassenen Impfstoffe sind genau zu prüfen.
Es muss genau überlegt werden, wie im März mit den Schutzmaßnahmen Verfahren werden soll, wenn die über 60 jährigen geimpft sind. Wenn die Schutzmaßnahmen weg sind werden die Infektionszahlen explodieren.
Genug Personal fürs Impfen ist das Entscheidende
Impfdosen gibt es genug. Es sollten jeden Tag 100.000 Menschen geimpft werden können.
Ärzte müssen Überstunden machen und aus dem Ruhestand geholt werden. Bundeswehrärzte einsetzen. Da genug Impfstoff da ist kann das Krankenhauspersonal sich selber impfen. Die Bundeswehr kann das auch durch die eigenen Ärzte.
Wirtschaftsmaßnahmen
Ich stimme den meisten Maßnahmen der Regierung zu. Allerdings hätte die Mehrwertsteuersenkung in allen Euroländern gemacht werden müssen. Denn 2021 wird die Mehrwertsteuererhöhung von 16% auf 19% und von 5% auf 7% kommen. Die Konjunktur wird anziehen. Das bedeutet es wird zu einer Inflation von 3 bis 4% kommen. Deshalb müsste die EZB die Zinsen erhöhen. Das wird aber nicht passieren da es in den anderen Ländern keine Mehrwertsteuerhöhung geben wird. Es wird für Deutschland so keine passgenaue Geldpolitik geben.
Was fehlt ist die Krise als Chance zu nutzen.
Die Chance besteht darin, wenn Kurz gearbeitet oder weniger gearbeitet wird, die Zeit zu nutzen und das Anlagevermögen zu erneuern, sowie die Mitarbeiter auf Fortbildung zu schicken.
Hierzu sollte der Staat einen 10% Investitionszuschuss für die Erneuerung des Anlagevermögens und 50% Zuschuss für die Fortbildung zahlen.
Durch bessere Anlagegüter und bessere Maschinen wird die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen verbessert und somit kommen die Unternehmen gestärkt aus der Krise heraus.
Insolvenzverfahren
Die Pflicht bei drohender Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzabtrag stellen zu müssen bleibt bis zum 01.Mai 2021 ausgesetzt. Die Unternehmer können die Lockdowns der Regierung und Kompensationszahlungen nicht voraussehen und können deshalb nicht wissen, ob Zahlungsunfähigkeit eintreten wird. Sie müssen dies aber normalerweise tun da sie ansonsten sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar machen würden.
Übernahme der Insolvenzverwalterkosten durch den Staat 2021.
Es wird 2021 eine Rekordanzahl von Insolvenzanmeldungen aufgrund der Coronakrise geben. Etliche Verfahren werden wegen mangels Masse nicht durchgeführt werden können, weil die Insolvenzverwaltung von Unternehmen nicht finanziert werden können.
Wir müssen so viele Unternehmen wie möglich retten und deshalb wird der Staat für 2021 gestellte Insolvenzanträge die Insolvenzverfahrenskosten übernehmen.
Verlustrücktrag vom Jahr 2020 auf das Jahr 2019 im vollem Umfang erlauben. Das gilt auch für die Gewerbesteuer.
Bis jetzt ist es so, dass ein Verlustrücktrag in Höhe von 5 Millionen bei Einzelveranlagung und 10 Millionen Euro bei Personengesellschaften erlaubt. Wir wollen das in unbegrenzter Höhe erlauben. Dies ist besonders für Konzerne wie Lufthansa oder Tui wichtig, die 2019 noch gute Gewinne erwirtschaftet und Steuern gezahlt haben.
Jetzige Regelung im Gesetz. Wir fordern unbegrenzte Höhe.
(1) 1Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind bis zu einem Betrag von 5 000 000 Euro, bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammenveranlagt werden, bis zu einem Betrag von 10 000 000 Euro vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraums vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen abzuziehen”
Bei der Gewerbesteuer ist ein Verlustrücktrag nach jetziger Regelung nicht möglich, da die Gemeinden bei ihren Finanzen Planungssicherheit brauchen. Hier ist derzeit nur ein Verlustvortrag erlaubt.
Hier muss jetzt eine Ausnahme gemacht werden und der Bund den Gemeinden die Steuerrückzahlung an die Unternehmen ersetzen.
Wir fordern auch hier den unbegrenzten Verlustrücktrag.
Hier die derzeitige Regelung im Gewerbesteuergesetz §10a
1Der maßgebende Gewerbeertrag wird bis zu einem Betrag in Höhe von 1 Million Euro um die Fehlbeträge gekürzt, die sich bei der Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungszeiträume nach den Vorschriften der §§ 7 bis 10 ergeben haben, soweit die Fehlbeträge nicht bei der Ermittlung des Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungszeiträume berücksichtigt worden sind. 2Der 1 Million Euro übersteigende maßgebende Gewerbeertrag ist bis zu 60 Prozent um nach Satz 1 nicht berücksichtigte Fehlbeträge der vorangegangenen Erhebungszeiträume zu kürzen.
Durch die steuerliche Rückzahlung bei der Gewerbesteuer, Einkommenssteuer oder Körperschaftssteuer bekommen die Unternehmen wieder Liquidität. Dadurch können Insolvenzen verhindert werden.
VII. Sonstiges
1. Statt für Verteidigung 2,0 des BIP ausgeben, lieber nur 1,6% des BIP. Mindestens 20% des Militäretats muss für Militärforschung ausgegeben werden, um technologisch Weltspitze zu sein. Lieber 0,4% des BIP mehr für BND BKA, LKA und Justiz ausgeben, da die Bundeswehr im Inneren nicht eingesetzt werden kann und die Gefahren eher im Nachrichtendienst und Kriminalität liegen. Zu meinem Schutz (Michael Tryzna) darf die Bundeswehr eingesetzt werden. Das ist eine Ausnahme.
Das Kommando Spezialkräfte (KSK) wird von 1.400 auf 5.000 Soldaten aufgestockt. Das ist das Ergebnis aus dem Afghanistan Desaster, wo die Bundeswehr nicht ohne ausländische Hilfe in der Lage war zu evakuieren.
https://www.bundeswehr.de/de/organisation/heer/organisation/division-schnelle-kraefte/kommando-spezialkraefte-
Der alte Vorschlag war. (2% und nicht 1,4 % des BIP für Verteidigung. So sieht es der Nato Vertrag vor.) Dann kann auch die Bundeswehr ihre Aufgaben besser wahrnehmen.) Die Geheimdienste müssen ihre Daten austauschen können. Mehr Personal für einen legalen kontrollierten Überwachungsstaat. Beendigung des illegalen Überwachungsstaates
2. Es wird nach dem Völkerrecht gehandelt. Ein friedliches Miteinander angestrebt.
3. Staatsangehörigkeitsrecht nach Abstammungsprinzip. Das was vor 2000 galt.
4. Nach geänderten § 7 Abs. 2 Ausländergesetz werden kriminelle Ausländer und die Ausländer die Alg2/Sozialhilfe bekommen abgeschoben. Das gilt auch für EU Bürger. Das Ausländergesetz ist 2005 abgeschafft wurden. Wir führen es wieder geändert ein. http://www.aufenthaltstitel.de/auslg.html#7
5. 25% Mindestkörperschaftssteuersatz und 40% Mindestspitzensteuersatz ab einem Einkommen von 60.000 Euro in der EU. So wird Steuerdumping vermieden. Sozialstaatsprinzip in der EU. Durch die Freizügigkeit, Niederlassungsfreiheit und niedrige soziale Standards in der EU entsteht das Steuerdumping. Somit hat Deutschland einen Nachteil. Wenn das nicht geändert wird treten wir aus der EU aus.
6. Breitensport und Spitzensport werden stark gefördert. Dies ist gut für die Volksgesundheit und bessere Ergebnisse bei Olympischen Spielen. Dies ist auch wichtig für das Ansehen eines Landes. 200 Millionen Euro Zuschuss für die Deutsche Sporthilfe und 100 Millionen Euro Zuschuss für die 39 Sportschulen
Oregon Project aus den USA übernehmen.
7. Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Niederlassungsfreiheit der ab 2004 zur EU gekommen Staaten wird wieder abgeschafft.
8. Abschaffung der kalten Progression, indem der Tarif jedes Jahr vom Eingangssteuersatz bis zum Spitzensteuersatz in der Höhe der Inflationsrate erhöht wird.
9. Mehr Geld und Personal bei der Justiz.
a. Die Vermögenstrafe die nur in wenigen § angewendet werden kann, soll auch bei anderen Paragraphen angewendet werden können. So kann gerecht bestraft und die Justizkasse gefüllt werden.
b. Die Justizvollzugsanstalten bleiben staatlich werden aber zu Gewinnorientierten Arbeitsstätten umgebaut. In den USA verdienen die damit Geld.
10. Länderebene: Ausstattung der Ländereigenen Landesbanken mit mindestens 5 Milliarden Euro Eigenkapital. Diese sollen
a. mit Gewinnerzielungsabsicht arbeiten. 50 % des Gewinnes gehen in den Landesbeamtenpensionsfonds welcher das Geld in einen Indes Dax und M-Dax anlegt. 50 % des Gewinns werden zur Erhöhung des Eigenkapitals verwendet.
Die Bundesländer nehmen ihre Kredite bei ihrer Landesbank zu Selbstkosten plus 1% auf. Damit sind günstige Kredite gewährleistet und der Gewinn der eigenen Landesbank steigt
b. Gute Versorgung der Sparkassen, Stadt- und Landkreiswirtschaftsförderungsgesellschaften, Science Parks, Verknüpfung von Universität und Wirtschaft.
11. Gründung eines Europäischen Währungsfonds oder die europäische Investitionsbank mit Eigenkapital stärken.
Die Gelder können aus dem ESM entnommen werden oder
EZB Änderung des EZB Gesetzes, damit das möglich ist.
A: Die EZB verkauft für 100 Milliarden Euro Goldreserven. Diese 100 Milliarden dienen als Eigenkapital für einen Europäischen Währungsfonds EWF/ Europäische Investitionsbank mit Bankenlizenz, die die Staatsanleihen von den Staaten zu Wertpapierpensionssatz derzeit 0,75 % plus 4 % Risikovorsorgeaufschlag = 4,75 % aufkauft und direkt vergibt. Er würde damit den Internationalen Währungsfonds IWF ablösen. http://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Währungsfonds (Unter Einhaltung von Reformauflagen wie bei der Troika heute) Heute nennt man das ESM. Dieser kann später zu einer Europäischen Kreditanstalt für Wiederaufbau umgebaut werden. In Deutschland gibt es die KfW zur Wirtschaftsförderung.
B: Der Gewinn der Europäischen Zentralbank fließt zu 100 % statt zu 25 % in die Rücklagen, womit neue Goldreserven aufgebaut werden müssen.
12. In der Europäischen Union wird die Schuldenbremse die in Deutschland gilt übernommen. Das heißt keine Neuverschuldung mehr. Also Maastrichtdefizitgrenze von 3 % des BIP auf 0 % des BIP. Eine Schuldenkrise ist somit nicht mehr möglich.
13. Die Finanzverwaltung die von den Bundesländern gemacht wird, wird an den Bund übertragen. Die Länder sparen beim Personal bei der Betriebsprüfung und Finanzverwaltung, weil die Masse der Mehreinnahmen durch bessere Bekämpfung der Steuerhinterziehung in den Länderfinanzausgleich fließen und es sich nicht lohnt für die Länder dieses Personal einzustellen. Es wird auch als Standortvorteil angesehen, wenn wenig geprüft wird. Das muss aufhören.
Hier eine Auflistung wieviel von den Mehreinnahmen durch Steuerprüfer abgegeben werden muss.
14. Tilgung der Target-Verbindlichkeiten.
Das Risiko bei den Target 2 Forderungen die mittlerweile über 800 Milliarden Euro betragen wollen wir verringern, in dem wir die Forderung von Hans-Werner Sinn übernehmen.
Nationale Notenbanken dürfen nur noch im Verhältnis zur Landesgröße Geld durch die Kreditvergabe an die lokale Volkswirtschaft schöpfen. Weichen sie von dieser Regel ab und lassen sie durch Nettoüberweisungen an andere Länder Target-Verbindlichkeiten entstehen beziehungsweise drucken sie physisch überproportional viele Banknoten, müssen sie diese Verbindlichkeiten jährlich durch die Hergabe von Gold oder erstklassig besicherten Staatspapieren tilgen. Der jeweilige Nationalstaat hat eine Nachschusspflicht für etwaige Verluste seiner Notenbank.
15. Das Inflationsziel der EZB soll 1 % betragen.
Das Inflationsziel der EZB beträgt bis jetzt 2 %. Dies gilt bis jetzt als Optimum. Staatschulden, Unternehmensschulden und Privatschulden sollen entwerten. Kaufentscheidungen sollen heute und nicht später wenn es teurer ist getroffen werden. Allerdings ist die Sparquote dadurch geringer.
Die Zinssätze waren früher über der Inflationsrate von 2 %, so dass für Sparer der Kapitalwert mit zuzüglich der Zinsen erhalten blieb.
Das war für alle hinnehmbar und im Gesamten betrachtet optimal.
Heute sind die Zinsen weit unter der Inflationsrate, d.h. die Sparer verlieren Geld.
Das größte Problem liegt hier in der Privaten Altersvorsorge also den privaten Renten.
Damit es für die Sparer auch wieder akzeptabel wird muss das Inflationsziel auf 1 % gesenkt werden.
Die Schuldner profitieren von den niedrigeren Zinsen.
Das ist eine gerechte faire Sache für Alle!
16. Die Kommunen müssen per Schutzschirm wie das in Hessen geschehen ist entschuldet werden. Allerdings verpflichtend und nicht freiwillig. Die Basis muss Gesund sein. siehe Artikel. Die Finanzaufsicht darf so eine Schuldenentwicklung nicht zulassen. Dies muss in der Landesgemeindeordnung festgelegt werden
Es gilt die doppische Schuldenbremse
Das Modell der doppischen Kommunalschuldenbremse basiert aus drei Kernkomponenten: erstens dem doppischen Haushalts- und Rechnungswesen als Datengrundlage; zweitens einer Pflicht zum Haushaltsausgleich im ordentlichen Ergebnis (in Planung und Rechnung); drittens der Implementierung eines Generationenbeitrags als automatischem Sanktionsmechanismus zur dauerhaften Sicherstellung des Haushaltsausgleichs.
17. Deutschland und die EU müssen die Entwicklungshilfepolitik in Afrika unter der Voraussetzung der Einhaltung der Menschenrechte, Grundversorgung der Bevölkerung und Reduzierung der Geburtenrate verstärken. https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/regionaleschwerpunkte/afrika/afrikanische-union/205704.
Die Afrikanische Union sollte nach dem Vorbild der Europäischen Union aufgebaut werden. EU steht für Menschenrechte, Rechtssicherheit, Gewaltenteilung, Soziale Standards, Infrastruktur- und Wirtschaftsförderung.
Die Reduzierung der Geburtenrate ist auch ein Vorschlag des Club-of-Rome. Wenn auch weltweit.
Um die
18. Die Niederlassungsfreiheit in der Europäischen Union wird eingeschränkt. Wer sich niederlassen will in Deutschland muss sich das genehmigen lassen. Die hohe Migration aus der EU nach Deutschland ist Schuld an der Wohnungsnot.
19. Die Staatliche Wohnungsbaugesellschaft muss auch ein Obdachlosenheim haben um die Obdachlosigkeit zu verringern. Dies ist heute zu gering der Fall, weil viele staatliche Transferleistungen von der Gemeinde gezahlt werden müssen und man solche Leute nicht in seiner Stadt haben möchte. Deshalb muss das von oberer Stelle finanziert werden.
Die EU fordert Beendigung von Obdachlosigkeit bis spätestens 2030
https://rp-online.de/politik/ausland/eu-parlament-will-obdachlosigkeit-bis-2030-beenden_aid-54794803
20. Es müssen Maßnahmen auf der Welt beschlossen werden, damit die Geburtenrate auf der Welt sinkt. Dies ist die beste Maßnahme gegen den Klimawandel, Umweltverschmutzung, Ressourcenknappheit.
Die Reduzierung der Geburtenrate ist auch ein Vorschlag des Club-of-Rome.
VII. Finanzierung dieser gigantischen Veränderung. Die Veränderung bei Familie, Forschung und Entwicklung, Abschaffung der Gewerbesteuer bei Inlandseinkommenssteuersitz, die Senkung des Rentenversicherungsbeitragssatzes kosten viel Geld. Dies soll so finanziert werden.
1. Erhöhung des Steuerlineartarifs beginnend mit 17%; 26,97% und endend bei 45 % heute 14%, 23,97%, 42 % (ohne Reichensteuer)(dann Abschaffung der Reichensteuer 45%) Grundsteuerfreibetrag 10.000 Euro.
oder
vereinfachtes Steuersystem mit den Steuersätzen 14%,26%, 42% statt 12% ,24%,36%
Darüber muss noch abgestimmt werden.
2. Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 20% normaler Satz bzw. 10% kleiner Satz.
3. Beibehaltung des Solidaritätszuschlages. Er bringt ca. 20 Milliarden Euro Einnahme für den Bund. Dadurch können alleine 100 Euro Kindergelderhöhung pro Monat gegenfinanziert werden. Die Hauptkosten dafür trägt der Bund.
4. Körperschaftssteuersatz bei thesaurierten Gewinnen beträgt 15% und bei ausgeschütteten Gewinnen 25%
=>Körperschaftssteuerlastschrift; §34 a Senkung von 28,25 % auf 25 % Somit gibt es eine Gleichbehandlung von Personen und Kapitalgesellschaften. Die Einnahmen der Körperschaftssteuerlastschrift werden zur Gegenfinanzierung der Gewerbesteuerabschaffung verwendet. Die Gewerbesteuerabschaffung bei der Personengesellschaft wird durch nicht mehr Abzugsmöglichkeit des bis zu 3,8 fachen der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer gegenfinanziert, weil die Gewerbesteuer nicht mehr da ist. Daraus folgt eine höhere Einkommensteuereinnahme.
5. Auszahlung der Rente mit 66. Dadurch reduziert sich der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung um ca. 25 Milliarden Euro und die Senkung des Rentenversicherungssatzes auf von 18,6% auf 16% ist möglich.
6. Besteuerung nach Staatsangehörigkeitsprinzip. D.h. Differenz geht an Deutschland. (Amerikanische Prinzip) Beispiel Spitzensteuersatz Kanton Zug (Schweiz) 22 % Deutschland 42 % gehen 20 % nach Deutschland.
7. Einführung einer 2 % Lohnsummensteuer. Jeweils 1% für die kostenlose berufliche Weiterbildung und 1 % um den 25 % Investitionszuschuss für Forschung und Entwicklung zu finanzieren.
8. Mehreinnahmen von über 15 Milliarden Euro möglich durch
a. Konsequente Schattenwirtschaft/Steuerhinterziehungsbekämpfung, Belohnung bei hinweisen.
b. Änderung von Artikel 108 Abs. 2 GG
Die Finanzverwaltung die von den Bundesländern gemacht wird an den Bund übertragen. Die Länder sparen beim Personal bei der Betriebsprüfung und Finanzverwaltung, weil die Masse der Mehreinnahmen durch bessere Bekämpfung der Steuerhinterziehung in den Länderfinanzausgleich fließen und es sich nicht lohnt für die Länder dieses Personal einzustellen. Es wird auch als Standortvorteil angesehen, wenn wenig geprüft wird. Das muss aufhören.
Hier eine Auflistung wieviel von den Mehreinnahmen durch Steuerprüfung abgegeben werden muss.
9. Einsparung von über 15 Milliarden Euro möglich durch Abschiebung der Ausländer die Alg2 und Sozialhilfe bekommen. Einsparen beim Asylmissbrauch. Das Asylrecht bleibt bestehen aber Artikel 16 a Abs.2 angewendet.https://de.statista.com/…/kosten-des-bundes-in-deutschland…/
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
10. Durch die starke Exportförderung wird die Umsatzsteuereinnahme/ Einfuhrumsatzsteuereinnahme steigen und den Haushalt über die Einnahmeseite steigern, während die Pensionsfonds und Stiftung des öffentlichen Rechts das über die Ausgabenseite machen. Der Renten- und Beamtenpensionsfonds führt dazu, dass Vermögenswerte geschaffen werden, die den Schulden als Sicherheit dienen. Deswegen gibt es sehr niedrige Zinsen, weil es keine Risikoaufschläge gibt.
11.Entlastung bei Sollzinsen Bundesländer
Damit es eine Entlastung bei den Sollzinsen der Bundesländer gibt werden wir den Bund für die Kredite der Bundesländer haften lassen. Deutschlandbonds sind auch möglich.Ein gemeinsame Haftung gibt es bereits bei den Bund-Länder Anleihen wie in dem Wikipedia Artikel beschrieben. Bei einer Ländergesamtverschuldung von 600 Milliarden Euro gibt es bei 0,2% Zinsersparnis eine Entlastung 1,2 Milliarden Euro pro Jahr.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bund-L%C3%A4nder-Anleihe
12. Von steigenden Zinsen profitieren/Das finanzielle Paradies schneller als in 80 Jahren erreichen.
-
Tel. 015226300276 Alles Bestens wie immer! Strafrechtlich und verfassungsrechtlich wie immer alles einwandfrei! Dies ist wichtig, weil es ...
-
Wer ist jetzt das größere Justizopfer Gustl Mollath oder Michael Tryzna "Der 62-Jährige war 2006 nach einem Prozess wegen angeblicher...
-
Aus aktuellen Anlass für kurze Zeit über dem Programm gepostet. Das ist ein Skandal! Ein Grund neben der Katastrophe von Polizei und Just...