Samstag, 10. Oktober 2020

MTP Klimawandel/ weltweiter Immissionshandel

Interessantes Interview.
Lösung des Klimaproblems: Weltlicher Immissionshandel und nicht nur Europäischer Immissionshandel. Wer beim weltlichen Immissionshandel nicht mitmacht wird z.B. durch Zölle sanktioniert. Das setzt aber voraus, dass sich den Europäern andere bedeutende Staaten anschließen müssten um diesen überhaupt starten zu können.
Hier das Interview von Hans Werner Sinn

MTP Ergänzung Klimapolitik weltweiter Immissionshandel

Verwaltungsgericht Kassel Skandal Aktenzeichen: 4 K 2204/15 Wirtschaftsp...

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04.09.2020
Hesssicher Verwaltiungsgerichtshof. Ein riesen Skandal. Dieser hat sich der Sache nachdem ich massiven Druck ausgeübt habe doch angenommen aber gegen mich entschieden. Eine Krähe hakt der anderen Krähe kein Auge aus. Für mich ist die hessische Justiz und Polizei Hessen eine kriminelle Vereinigung der Strafvereilter im Amt und Rechtsbeuger. Auch der neue Berufsbetreuer hat nicht die Einsetzung in den vorigen Stand beantragt. Auch hier wieder die Berufsbeteuung als verlängerter Arm des Staatsterrors.
29.Juli 2020
Über ein Beschwerdeverfahren entscheidet normalerweise die höhere Instanz also der Verwaltungsgerichtshof Hessen. Wieso hat das Verwaltungsgericht Kassel über die eigene Beschwerde entschieden? Wieso Entscheiden die Richter die ich für Befangen erkläre über ihren eigenen Befangenheitsantrag
Kann mir mal jemand sagen, was bei dem Verwaltungsgerichtsprozess Richterin Rothaug, Richter Otto, Richterin Klug Aktenzeichen: 4 K 2204/15. passiert ist?
1. Ich hatte Klage gegen die 3 Versuche und gegen den Bescheid endgültig eingelegt. Als Erstes gegen die 3 Versuche, dann auch gegen den Bescheid.
Es ging indem ganzen Prozess immer um die Versuche. Ich habe 2015 gegen alle Versuche geklagt.
Das Verwaltungsgericht schreibt jetzt alle 3 Versuche unanfechtbar nicht bestanden. Da gegen hatte ich doch geklagt. Der Bescheid endgültig nicht bestanden sei doch Ordnung sagt das Verwaltungsgericht.
Hat die Berufsbetreuung das Zurückgenommen?Eine neue Episode von Justizskandal und die Berufsbetreuung als verlängerter Arm des Staatsterrors.Der Berufsbetreuer war im Verfahren vom Gericht als mein Vertreter eingesetzt und hat 5 Jahre nichts gemacht.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Kassel ist trotzdem ein Skandal . Verantwortlich sind Richterin Rothaug, Richter Otto, Richterin Klug Aktenzeichen: 4 K 2204/15. KS
Widiprojektskandal
Michael Tryzna
Hafenstraße 35
34125 Kassel
Hessischer Landtag
Schlossplatz 1
65183 Wiesbaden
Petition nach Artikel 17 GG
Neuer Skandal der hessischen Justiz. Nun wollen die mir den Beruf vermasseln. Nachdem Überwachungsskandal und anderen Skandalen schlägt jetzt das Verwaltungsgericht zu.
Bitte prüfen sie die Justiz
Anbei der Sachverhalt
Michael Tryzna Kassel, 06.07.2020
Hafenstraße 35
34125 Kassel
Verwaltungsgericht Kassel
Goethestraße 41+43
34119 Kassel
Beschwerde gegen Verfahren Aktenzeichen: 4 K 2204/15. KS Befangenheitsantrag
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Bescheid 4 K 2204/15 KS ist völlig unakzeptabel und hat mit der Realität des Sachverhalts nichts zu tun. Die Entscheidung ist so unerklärlich dass ich hier von Befangenheit ausgehen muss. Das sie 5 Jahre zur Entscheidung gebraucht haben spricht auch schon für sich.
Nun im Einzelnen:
Es lagen nicht 3 rechtkräftig nicht bestandene Versuche vor, weil ich gegen jeden einzelnen Versuch rechtlich vorgegangen bin, also kann der Bescheid endgültig rechtskräftig nicht bestanden nicht herausgeschickt werden oder hätte zurückgenommen werden müssen. Eine Prüfungsanmeldung im Hisops war nicht möglich. Es war endgültig nicht bestanden eingetragen.Der Student hat keinen Prüfungsanspruch mehr. Wenn ich gegen diesen Bescheid 4 K 2204/15. KS nicht Beschwerde eingelegt hätte wäre er rechtskräftig und dann kann so ein Bescheid endgültig nicht bestanden rausgeschickt werden. Die Uni Kassel hat sich damit Schadensersatzpflichtig gemacht.
Die Berufsbetreuung umfasst alle Aufgabenkreise mit Einwilligungsvorbehalt, auch Rechts und Ordnungsangelegenheiten worunter Prüfungsangelegenheiten fallen. Wie das Gericht darauf kommt, dass das nicht unter die Berufsbetreuung fällt ist mir ein Rätsel. Es kann nur Befangenheit vorliegen. Das Aktenzeichen Betreuungsgericht Kassel lautet: Az: 784 XVII T 1817/12. Deshalb ist die Frist bei allen 3 Fällen gewahrt. Im 1. Fall muss man mich zurücktreten lassen und die Uni Kassel hat sich Schadensersatzpflichtig gemacht. Die Prüfungsbedingungen waren nicht in Ordnung. Andere machen die Arbeit in 4 er Gruppen und ich in einer 2 er Gruppe, wo das zweite Gruppenmitglied sich dann in Hamburg bei ihrem Freund aufhält mir verspricht den Rest zu machen und meinen Namen mit drauf zu schreiben, was sie dann nicht gemacht hat. Die 2 er Gruppe kommt zu Stande, weil 2 Gruppenmitglieder ausgeschlossen wurden, da sie noch nicht Widi 1 hatten. Dafür bin ich nicht verantwortlich. Auch hier hat die Uni Kassel hat sich Schadensersatzpflichtig gemacht.
Beim zweiten Versuch lag eine Krankmeldung vor die die Uni Kassel verschlampt hat. Eine Kopie dieser wurde später nachgereicht. Der Nachteilsausgleichsantrag wurde zu unrecht bei Wirtschaftspädagogik nicht bewilligt. Es lag auch ein Attest zu den 50 Grad seelische Behinderung vor. Deshalb hat das Zweitfach Politik diesen Nachteilsausgleichsantrag sofort bewilligt. Siehe Anlage. Es wurde mir 8/3 der Bearbeitungszeit eingeräumt. Genau das hätte bei Wipäd auch eingeräumt werden müssen. Es hätte mir eine längere Bearbeitungszeit eingeräumt werden müssen. Ich hatte eine Begutachtung des zweiten Versuches bei Gericht beantragt. Die hat es nicht gegeben. Ich bleibe dabei, ich habe alles selber gemacht und es ist sachlich alles richtig beim zweiten Versuch. Einige Formfehler führen nicht zu einer mangelhaften Leistung. Diese Formfehler waren durch meine Krankheit begründet. Herr Blum ein Dozent der das Modul sonst auch macht hatte mir das sinngemäß bestätigt, dass die Ausarbeitung nicht schlecht ist. Ich weiß genau, dass dies nicht mangelhaft ist. Auch hier muss man mich vom Versuch zurücktreten lassen und die Uni Kassel hat sich Schadensersatzpflichtig gemacht.
Beim dritten Versuch ist das Gericht eindeutig befangen. Anders kann ich mir das nicht erklären. Das Gericht ist auf die Täuschungshandlung der Uni Kassel nicht eingegangen, sondern schreibt jeder Student ist für seinen Bereich verantwortlich. Die Zusatzaufgabe war unzulässig und bereits von der Gruppe bearbeitet, so dass ich auf das Projekt überhaupt keinen Bezug nehmen konnte, was mir vorgeworfen wurde, weil es doppelt gewesen wäre. Bei einer Einzelbewertung ist das richtig aber nicht bei einer Gruppenbewertung wie sie beim Seminar vereinbart wurde und ich bis zur Prüfungsanmeldung auch ausgegangen bin. Man hätte mir spätestens vor der Prüfungsanmeldung mitteilen müssen, dass man jetzt eine Einzelbewertung statt Gruppenbewertung macht. Dann hätte ich mich zur Prüfung nicht angemeldet. Deshalb ist das der totale Unsinn was das Gericht und die Uni Kassel schreibt! In allen Seminargruppen wurde eine Gruppenbewertung vereinbart und auch gemacht. Das heißt alle arbeiten zusammen und bekommen die gleiche Note. Ich habe mich aufgrund dessen der Gruppe gebeugt und mich auf eine Aufgabenstellung im Bereich Bankkaufmann eingelassen, weil der 1 er Student in der Gruppe Bankkaufmann ist. Seminarleiter Blum hat dann einfach eine Einzelbewertung vorgenommen, nachdem das jemand aus der Gruppe verlangt hat. Das alles ohne mein Wissen. Ich habe an allen teilen der Ausarbeitung während des Seminars mitgewirkt und den anderen Gruppenmitgliedern geholfen, während die anderen mir nicht geholfen haben. Eine ganz miese Nummer wo die Uni Kassel noch mitgemacht hat. Mein gelernter Beruf ist Industriekaufmann. Wenn ich gewusst hätte es gibt eine Einzelbewertung hätte ich die Lernsequenz für Industriekaufleute erstellt, da bin ich nämlich Experte. Man muss mich von der Prüfungsanmeldung zurücktreten lassen. Die Uni Kassel hat sich Schadensersatzpflichtig gemacht.
Ich hatte eine mündliche Verhandlung beantragt um Klarheit zu schaffen, was bei der Urteilsbegründung dringend nötig gewesen wäre und den Prozess zu beschleunigen. 5 Jahre hat es bis zur Entscheidung gedauert. Dies wurde vom Gericht verweigert.
Der 4. Versuch wurde mir verweigert. Es wurde sofort das Schreiben endgültig nicht bestanden herausgeschickt.
Selbstverständlich muss die Immatrikulationsbescheinigung ausgestellt werden. Hier hat das Verwaltungsgericht auch schon Skandale produziert. Die Uni Kassel hat mir jedesmal die Exmatrikulationsandrohung geschickt, Dann habe ich geklagt. Nachdem ich die Klage eingelegt hatte wurden die Immatriklationsunterlagen ausgestellt. Die Gerichtskosten musste ich dann trotzdem bezahlen.
Ich subsumiere das ganze unter die Aussage der Prüfungsausschussvorsitzenden und heutigen Universitätspräsidentin Frau Professor Dr. Ute Clement die gegenüber meiner damaligen Berufsbetreuerin Carina Becker gesagt hat, so hat es mir Becker zumindest mitgeteilt. Sinngemäß: Es muss mit allen Mitteln verhindert werden, dass Michael Tryzna Lehrer wird, wir wollen ihn nicht zum Lehrer ausbilden wir wollen nicht dass er Schüler unterrichtet.
Sie müssen doch mal zugeben, dass alle 3 Versuche äußerst merkwürdig sind.
Ich frage das Verwaltungsgericht, ob sie jetzt auch bei der kriminellen Vereinigung der Strafvereiteler im Amt und Rechtsbeuger der Polizei und Justiz Hessen inklusive Fachaufsichtsbehörde mitmachen, die wenn ich eine Anzeige erstatte kein Aktenzeichen zuschicken oder keinen Einstellungsbescheid, so dass ich den Rechtsweg nicht beschreiten kann. Es wird nie ein Straftäter ermittelt. Das Amtsgericht hat sich geweigert einen Antrag zu Protokoll der Geschäftsstelle aufzunehmen usw.
Ich beantrage den Rücktritt von allen 3 Versuchen, 3 neue Versuche und verlange Schadensersatz von der Uni Kassel. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist in allen Punkten falsch und mir abzuhelfen und dieses für Befangen zu erklären.
Ich werde das ganze beim Hessischen Landtag, Bundestag und dem Schulamt zur Prüfung vorlegen.
Die Anlagen
Aufgabenkreise der Berufsbetreuung
Bewilligter Nachteilsausgleichsantrag der Uni Kassel
Werden per Pot nachgesendet, da ich keinen scanner habe
Mit freundlichen Grüßen der Schwarz-Weißen Gründer heute MTP
Michael Tryzna