Freitag, 2. Oktober 2026

Verwaltungsgerichtsskandale

 


Haben sie eine Arbeit für mich? Es ist jetzt durch die Kriminalität zu Ende!

Neuer Skandal, hatte ich vergessen
 
10. Ich habe eine Arbeit als Chatmoderator bei der Firma NTB Digital Solutions begonnen, die aber nicht fortgesetzt werden konnte, weil die Seite des Chatportals blockiert wurde.Das Mikrofon, in das die Texte reingesprochen werden, war auch blockiert. Texte sind erst  mit großer Verzögerung erschienen oder unvollständig oder fehlerhaft. Ich wurde mehrfach vom Betreiber gesperrt. Beendigung der Tätigkeit steht unmittelbar bevor! Schaden, Rufschaden, dass ich kein zuverlässiger Kollege bin, Einkommensverlust, weil ich nicht arbeiten konnte, Arbeitsverlust steht bevor. Opfer einer Straftat. Staatsanwaltschaft weigert sich zu ermitteln. Ein Verdienst von 2000 Euro bis 8.000 Euro.
  monatlich ist möglich!
 
Michael Tryzna
Hafenstrasse 35
34125 Kassel 
Tel 017660381310 Das Telefon war ein Geschenk von meiner Mutter. Sie hatte den Mann meiner Schwester beauftragt ein Telefon zu besorgen und er hat dies auf seinen Namen registrieren lassen. Robert Maaßen.
Sie können mich auch auf Facebook unter den Links kontaktieren. Kann sein dass das Telefon, deshalb gesperrt wurde.
 
An die Abgeordneten!
 
Sehr geehrte Damen und Herren!
 
 
 
Strafanzeige und Strafantrag ich beantrage 30 Millionen Euro per Adhäsionsverfahren
 
Ich bin in Deutschland unterwegs gewesen und habe im Informationen gebeten. 1. Info. Kassel wird von Ratten regiert. 2.Info Kassel ist Dreck und Dreck ist Kassel!
Dann  machen sie den Dreck mal sauber! 
Ich spreche hier von einer kriminnellen Vereinigung der Strafvereiteler im Amt und Rechtsbeuger. Kein einziger von diesen Vollversagern darf im Amt bleiben!
 
 
Hier geht um 30 Millionen Euro
 
1. Staatsterror/Überwachungsskandal mit all den schlimmen Folgen Entmündigung bis 28.05.2022), Vollerwerbsunfähigkeit, Führerscheinentzug, Schwerbehinderung 
2.Carolin von Pocci
3. Berufsbetreuung
4.Wirtschaftskriminalität
5. Bedrohungen, üble Nachrede, Verleumdungen
und Beleidigungen
6. Diebstahl des facebookprofils von Michael Tryzna durch Panh Anh Tuan
7. Todesfälle von Helmut und Gert Tryzna
8. Der Diebstahl meines facebookprofils durch Panh Anh Tuan, was am 29.05.26 gelöscht wurde wo viele persönliche Unterlagen drauf geladen sind, was ich dringend wieder brauche, was ausspioniert wurde und die Polizei sich geweigert hat zu ermitteln. facebook rewagiert auch nicht. 
9. Das Verweigern der Auflärung des Vorfalls im Seminar on Johannes Thüne. Schaden 60.000 Euro 
. Sonstiges, 
10. Ich habe eine Arbeit als Chatmoderator bei der Firma NTB Digital Solutions begonnen, die aber nicht fortgesetzt werden konnte, weil die Seite des Chatportals blockiert wurde.Das Mikrofon, in das die Texte reingesprochen werden, war auch blockiert. Texte sind erst  mit großer Verzögerung erschienen oder unvollständig oder fehlerhaft. Ich wurde mehrfach vom Betreiber gesperrt. Beendigung der Tätigkeit steht unmittelbar bevor! Schaden, Rufschaden, dass ich kein zuverlässiger Kollege bin, Einkommensverlust, weil ich nicht arbeiten konnte, Arbeitsverlust steht bevor. Opfer einer Straftat. Staatsanwaltschaft weigert sich zu ermitteln.
 
 
 
Bei der Erbangelegenheit und der Wohnraumüberwachung in Hann. Münden Burckhardstrass 66a, 34346 Hann. Münden weigert sich der Niedersächsische Innenminister Anweisung zu erteilen.
 
 
 
Michael Tryzna
Hafenstrasse 35
 34125 Kassel
Tel. 017660381310
 
Hessischer Landtag Justizmininterium,  Abgeordnete
Schlossplatz
65183 Wiesbaden
 
 
 
Die Staatsanwaltschaft weigert sich zu ermitteln und den Sachverhalt für das Verwaltungsgerichtsverfahren zu klären. Das Verewaltungsgericht selber weigert sich die Verfahren wieder aufzunehmen um die Fehlurteile und die Gerichtskosten umzuentscheiden! Es geht hier um 3 Hausverbotsverfahren wo es jeweils ein Eilverfahren und ein Hauptverfahren gegeben hat. Sowie die Beschwerdeverfahen dazu! Sowie um ein Exmatrikulationsverfahren ebenfalls mit einsteiligen Rechtsschutz und Hauptverfahren, sowie Beschwerdeverfahren beim Eilverfahren. 
Ein Jusizskandal nach dem Nächsten
 
 
 
Ich erstatte Strafanzeige und Strafantrag. Beantrage er Adhäsionsverfahren 60.000 Euro Entschädigung
 
 
Hausverbot und Exmatrikulation durch die Uni Kassel/ Die Staatsanwaltschaft weigert sich, den Sachverhalt aufzuklären. Sie ermitteln nur gegen mich wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses und haben die Akte des Verwaltungsgerichtes angefordert. Das Verwaltungsgericht Kassel weigert sich, obwohl die Sache jetzt zu meinen Gunsten geklärt ist, die Verfahren, die falsch entschieden worden sind, zu prüfen. Allerdings hat die Staatsanwaltschaft Kassel sich geweigert, das aufzuklären. Beteiligt an der Sache sind die Studentinnen Laur Kujat und Marie Hundeshagen, Seminarleiter Johannes Thüne, Institutsleiterin Frau Professorin Dr. Reese-Schniktker, die Justiziare Frau Dr. Fauel und Dr. Craney. Besonders negativ aufgefallen ist der Kanzler der Uni Kassel, Fromm, der 2 Hausverbote ausgestellt hat. 
Beteiligt und zu prüfen ob dort Straftaten begangen worden sind. 
Die Uni Kassel hatte mir vorgeworfen, was sich als falsch herausgestellt hat.
  1. Als Bildschirmhintergrund war eine nackte Frau mit gespreizten Beinen zu sehen. Als Bildschirmhintergrund war eine Naturlandschaft. 
  2. Es gab kein Pornovideo und keine sexuelle Befriedigung darauf! Auf der Dating-Portalseite Grenzenloserflirt.com, die ich zugegeben habe und die von der Uni Kassel auch vorgeworfen wird, gibt es das nicht. Das kann man überprüfen. Außerdem habe ich dort die Nachrichten aufgerufen. Es werden vereinzelt Frauen angezeigt, die oben ohne zu sehen sind. Das sind aber keine pornographischen Darstellungen.
  3. Die Störung der Lehrveranstaltung haben die Studentinnen Laura Kujat und Marie Hundeshagen zu verantworten. Sie haben dem Seminarleiter Johannes Thüne mitgeteilt: Sinngemäß: Michael Tryzna hat sich einen Pornofilm angesehen und sich darauf sexuell befriedigt.  Das ist falsch. Aufgrund der Meldung hat Seminarleiter Johannes Thüne, dass Seminar noch ca. 1 Stunden weitergeführt und sah sich dann nicht in der Lage die Veranstaltung fortzusetzen, weil er mich beobachten musste. Hätte es diese Falschmeldung nicht gegeben wäre dazu nicht gekommen. Die Uni Kassel wirft mir allerdings dies vor. Semiarleite Thüne hat selber nichts von einem Pornofilm und sexueller Befriedigung bemerkt!
  4. Auch der Kommiltone Thomasz Kielsziekowsky mit dem ich in einem anderen Semiar zusammengearbeitet hatte und mir schräg gegenüber saß hat nachdem ich ihn gefragt hatte von nichts was mitbekommen. Auch andere Seminarteilnehmer nicht. Zumindest steht das nicht in der Akte.
  5. Aus den Aussagen in der Akte des Verwaltungsgerichtes  Blatt 41 und 43 kann man sehen, dass ich von den Frauen genau beobachtet wurde. Sie konnten genau sagen, wann ich wo wie oft hingeschaut habe. Sie konnten sagen wie oft ich mir mit der Hand an die Hosentasche gegriffen habe. Das heißt die haben mich die ganze Zeit angestarrt und mir auf den Unterleib gestarrt. Werfen mir aber vor ich sie angeschaut. Man kann also davon ausgehen, dass auch mit Absicht beobachtet wurde, was ich mit dem Laptop gemacht habe. 
  6. Auf der Institutskonferenz der Theologischen Theologie wurde mein Name mit Pädophilie in Verbindung gebracht. Ich bin nicht Pädophil. (Die Seiten die ich aufgeschagen hätte). Außerdem wurde dazu aufgerufen mich zu melden. Ich wurde aus whatssapp Gruppen rausgenommen. Dozenten antworten mir nicht mehr, wenn ich ihnen was schreibe. Andere Studenten melden sich auch nicht mehr! Mir geht es psychisch überhaupt nicht gut dabei. Von der Rufruinierung mal ganz abgesehen. Was auch sehr schlimm ist. Bei Pädophälie verstehe ich keinen Spaß.
  7. Die Uni Kassel hat mit der Austellung der Exmatrukulation ein weiteres Hausverbot erlassen, da sie dachten, wenn sie eine Exmatrikulation machen ich die Uni nicht nehr betreten dürfte. Das ist Unsinn!.Die Uni Kassel hat die Lernlatfform moodle, die webmailpattform ecamus der Uni Kassel mir nutzbar gelassen. Ich konnte die Mensa und die Bibliothek weiter nutzen. Warum soll ich die Uni Kassel da nicht betreten. Da hat die Uni Kassel verleunderische Aussagen getätigt. Ich hätte Leute belätigt. Den Uni help desk. dann standen leute neben mir, wenn ich in den laptop benutzt habe und kontrolliert was ich da mache. Da habe ich zurückgeschaut. Ganz schlimme Folgen für mich alles, was da gemacht wurde. 
  8. Der Vermieter Jörg Rothstein hat Kenntnis von der Sache bekommen. Die Mitbewohner des Hauses hätten von dem Hausverbotes erfahren und wären so verunsichert und musste mir deshalb die Kündigung ausstellen.
  9. Selbstverständlich möchte ich einen Studienabschluss schaffen. Nur mir wurde durch kriminelle Handlungen, wie das zerstören der Daten auf dem Laptop und des USB und das nicht ermitteln der Polizei es unmöglich gemacht haben die Leistungen zu erbringen. Sascha Weintraut hat mir angeboten, den Laptop zu reparieren und hat ihn mitgenommen, weigert sich diesen aber seit Jahren wieder rauszugeben. 
  10. Die Uni Kassel und das Verwaltungsgericht weigern sich Vorsatz und Schuldfähigkeit zu prüfen
  11. Die Vorwürfe aus der Vergangenheit die da erhoben worden um eine Prognose für die Zukunft abzuleiten sind falsch, wurden mir in der Verwaltungsakte nicht gezeigt und ich konnte mich dazu nicht äußern.Deshalb sind diese Dinge als Gegenstandslos zu betrachten. Das ist Verleumdung. 
12.Die Uni Kassel behauptet einfach, dass ich aufgrund meiner hohen Semesterzahl keine Studienabschluß anstrebe. Und das Verwaltungsericht sagt, sie haben dem nicht widersprochen also ist das so!
  1. Dann könnte rechtliche Benachteiligung oder sogar Rechtsbeugung durch die Universität in merhfacher Weise durch die Universität vorliegen. Die Universität hat nach meiner Auffassung gegen folgende Dinge verstoßen
a. Ich wurde einfach verurteilt 

 

1. Grundgesetz (GG) – mittelbar

Im deutschen Grundgesetz steht die Unschuldsvermutung nicht ausdrücklich, sie wird aber aus mehreren Normen abgeleitet:

  • Art. 20 Abs. 3 GG – Bindung der Rechtsprechung an Gesetz und Recht

  • Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG – Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Menschenwürde

  • Art. 103 Abs. 2 GG – Keine Strafe ohne Gesetz (nulla poena sine lege)

Die Unschuldsvermutung ist damit ein verfassungsrechtlicher Grundsatz, der die gesamte Strafrechtspflege prägt.

2. Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) – ausdrücklich

Die wichtigste ausdrückliche Norm:

  • Art. 6 Abs. 2 EMRK „Jede Person, die einer strafbaren Handlung angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“

Diese Norm gilt in Deutschland unmittelbar und ist für Gerichte verbindlich.

3. EU-Grundrechtecharta

  • Art. 48 Abs. 1 GRCh Ebenfalls wortgleich mit der EMRK.

4. Strafprozessordnung (StPO) – praktische Ausprägungen

Die StPO enthält keine eigene Norm „Unschuldsvermutung“, aber zahlreiche Vorschriften setzen sie um:

  • Beweislast liegt beim Staat

  • In dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten)

  • Schutz vor Vorverurteilung

  • Strenge Voraussetzungen für Untersuchungshaft (§§ 112 ff. StPO)

  • Schweigerecht (§ 136 StPO)

📌 Kernfunktion

Die Unschuldsvermutung schützt:

  • vor staatlicher Willkür

  • vor Vorverurteilung durch Behörden und Öffentlichkeit

  • die faire Durchführung des Strafverfahrenserson 

  • die Menschenwürde des Beschuldigten

b)Es wurde die Anhörung und Akteneinsicht verweigert

Eine Anhörung war vor dem Erlass der Hausverbote war möglich. Die Belastungszeuginnen Kujat und Hundeshagen wurden vorgeladen, der Entlasungzeuge Thomas Kielcziekowski und meine Person nicht.

. Verweigerte Anhörung

Nach § 28 HVwVfG ist einem Beteiligten grundsätzlich Gelegenheit zu geben, sich vor Erlass eines belastenden Verwaltungsaktes zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern. Eine Anhörung darf nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen entfallen.

Wenn die Universität beispielsweise ein Hausverbot oder eine andere belastende Maßnahme gegen dich erlassen hat, ohne dir vorher Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, kann darin ein Anhörungsmangel liegen.

Allerdings kann eine unterbliebene Anhörung unter bestimmten Voraussetzungen später nachgeholt werden. Deshalb bedeutet der Fehler nicht automatisch, dass die Entscheidung endgültig unwirksam ist.

2. Verweigerte Akteneinsicht

Das ist für deine Verteidigung besonders wichtig.

§ 29 HVwVfG bestimmt grundsätzlich, dass Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten ist, soweit dies zur Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist.

Ich hatte Strafanzeige und Strafantrag erstattet und beantrage erneut per Adhäsionsverfahren eine Entschädigung von 60.000 Euro. 2 Semester konnte ich nicht studieren. Ich hatte auch eine außergerichtliche Eiigung angeboten.Der Berufsstart verzögert sich dadurch um 1 Jahr. Ich wurde stark stigmatisiert. Auf der Institutskonferenz wurde gegen mich aufgehetzt  und dazu aufgerufen, mich zu melden. Ich wurde dort auch mit Pädophilie in Verbindung gebracht. Ich bin nicht Pädofil. Die anderen Studenten haben den Kontakt abgebrochen. Ich wurde aus WhatsApp-Gruppen von Seminaren und Instituten entfernt. Dozenten antworten mir nicht mehr auf E-Mails. Die Mensa, die günstiges Essen bietet, kann ich nicht mehr nutzen. Muss woanders teureres Essen kaufen. Ich musste mir das Deutschlandticket für 62 Euro im Monat kaufen, weil ich das Semesterticket nicht mehr nutzen kann. Jeden Monat Schaden von 62 Euro. Der Vermieter hatte mir die Kündigung ausgesprochen, weil die anderen Studenten, die dort auch wohnen, Angst vor sexueller Belästigung hatten, nachdem sie vom Hausverbot durch die Uni Kassel erfahren hatten. Aufgrund dessen geht es mir psychisch schlecht. 
 
C)Es wurde gegen die Aufklärungsflicht verstoßen
Ich wurde nicht angehört, der Entlastungszeuge Thomas Kielscziekowksi wurde nicht gehört, die anderen Kursteilnehmer auch nicht!
 Nach § 24 Abs. 1 HVwVfG muss die Behörde den Sachverhalt von Amts wegen ermitteln. Sie muss dabei nach § 24 Abs. 2 HVwVfG auch die für den Betroffenen günstigen Umstände berücksichtigen.
 
D)In dem Schreiben bei den Hausverboten gibt  es keine Rechtsmittelbelehrung 
Das ergibt sich aus § 37 Abs. 6 VwVfG. Darin müssen insbesondere der zulässige Rechtsbehelf, die zuständige Stelle bzw. das zuständige Gericht und die einzuhaltende Frist genannt werden.
 

Zusammengefasst gesagt!

Problemmögliche Rechtsgrundlage
keine Anhörung§ 28 HVwVfG
Akteneinsicht verweigert§ 29 HVwVfG
Sachverhalt nicht ausreichend aufgeklärt§ 24 HVwVfG
keine Rechtsbehelfsbelehrung§ 37 Abs. 6 VwVfG
dadurch möglicherweise verlängerte Rechtsbehelfsfrist§ 58 Abs. 2 VwGO
 
Der Sachstand ist jetzt folgender. 
Ich habe die Seite grenzenloserflirt.com, die Nachrichtenseite, aufgerufen, um mir die Nachrichten anzuschauen. Auf dieserNachrichtenseite sind normalerweise
 
d=keine Rechtsmiitelbelheung vorgenommen.
 
 
Das Justizministerium reagiert seit Monaten nicht. Keine Anweisung an die Staatsanwaltschaft, die sich weigert zu ermitteln. Können Sie da was machen. Das ist hochkriminell 
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren!
 
Maaßen muss bestraft werden und in den anderen Fällen auch die anderen. Die Staatsanwaltschaft weigert sich zu ermitteln. Erkennen Sie öffentliches Interesse an der Sache an.
 
Ich benötige in der Sache das Aktenzeichen. Außerdem Akteneinsicht in der Familiendiebstahlsache. Meiner Schwester Monika Maaßen und ihr Mann Robert Maaßen haben den Schlüssel zu der Wohnung. Es wurden etliche Wohnungsgegenstände aus der Wohnung entfernt. Teppiche, Sessel, Schränke, Geschirr, Betten, Matratzen, Fernseher, Bilder, persönliche Dinge des Herrn Tryzna, Wasserkocher usw., sodass ich in der Wohnung nicht wohnen kann. Ich wollte die Wohnung selber nutzen. Monika Maaßen verbietet mir die Eigennutzng der Wohnung. 
Dann geht es um die mehrfache unterlassene Hilfeleistung von Monika Maaßen. Monika Maaßen hat sich über 15 Jahre um meinen Vater nicht gekümmert, nicht zur Hochzeit eingeladen, seine Enkelkinder hat er nie gesehen. Monika Maaßen wohnt 250 Meter von der Eigentumswohnung meines Vaters entfernt. Meinem Vater ging es schlecht. Nachbar Herr Halbrock ging 3 mal zu Maaßens und hat 3 Briefe geschrieben. Erst lief er blutend ums Haus. Dann hat mein Vater hat die Tür nicht mehr aufgemacht. Es war zu befürchten, dass Gert Tryzna hilflos oder bereits Tod in der Wohnung liegt. Sie hat damit keine Hilfe geleistet und billigend in Kauf in genommen, das er stirbt. Er wollte behandelt werden und kam in ein Hospitz. Ich bin zur Polizei gegangen und habe gesagt er will behandelt werden und der Berufsbetreuer hat nicht dafür gesorgt, dass er eine Pflege hatte, kein ambulant betreutes Wohnen, wurde keine Gesundheitsfürsorge gemacht. Wäre das gemacht worden hätte er rechtzeitiug behandelt werden können und wäre nicht gestorben. Monika Maaßen wollte damit nichts zu tun haben und hat nicht geholfen.  Ich war bei der Polizei. Ich halte das Verhalten für unwürdig in die Nachfoge des Gert Tryzna zu treten. Deswegen ist es entscheidend dass der Sachverhalt aufgeklärt wird und öffentliches Interesse festgestellt wird. Außerdem geht es um die Wohnraumüberwachung Burckhardtstraße 66a, 34346 Münden, Arnold-Bode-Str.4 3127 Kassel, Sodensternstrasse 4 ,34125 Kassel, Hafenstrasse 35 34125 Kassel und die Materialien die beschlagnahmt werden müssen. Diese Sache mit Carolin von Pocci (BND Mitarbeiterin) 
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An die kriminelle Vereinigung der Strafverbreiter im Amt und Rechtsbeugern.
Entweder ihr geht in den Knast oder nehmt das Angebot zur aussergerichtlichen Einigung an, d.h. Geld ersetzen 30 Millionen Euro, Semester streichen, ins Überwachungssystem integrieren und gründlich ärztlich untersuchen und behandeln. Der Innenminister Roman Poseck (CDU) und Justizminister Christian Heinz (CDU) weigern sich Anweisung zu erteilen, damit ermittelt wird. Damit haben auch die sich strafbar gemacht und müssen zurücktreten. Sie halten die Verhaltensweise ihrer Behörde für richtig, ansonsten würden sie eingreifen. Das, was verfolgungsverjährt ist, tretet ihr in Ersatzleistung und müsst das zahlen, was der Täter hätte zahlen müssen. Es geht um über 100 Straftaten aus 8 Bereichen, wo Schäden in zig Millionenhöhe entstanden sind, wo nicht ermittelt wurde.
1. Staatsterror/Überwachungsskandal mit all den schlimmen Folgen Entmündigung bis 28.05.2022), Vollerwerbsunfähigkeit, Führerscheinentzug, Schwerbehinderung
2.Carolin von Pocci
3. Berufsbetreuung
4.Wirtschaftskriminalität
5. Bedrohungen, üble Nachrede, Verleumdungen
und Beleidigungen
6. Diebstahl des facebookprofils von Michael Tryzna durch Panh Anh Tuan
7. Todesfälle von Helmut und Gert Tryzna
8. Der Diebstahl meines facebookprofils durch Panh Anh Tuan, was am 29.05.26 gelöscht wurde wo viele persönliche Unterlagen drauf geladen sind, was ich dringend wieder brauche, was ausspioniert wurde und die Polizei sich geweigert hat zu ermitteln. facebook rewagiert auch nicht. 
9. Das Verweigern der Auflärung des Vorfalls im Seminar on Johannes Thüne. Schaden 60.000 Euro 
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Die Uni Kassel hat ein Hausverbot erteilt und mich jetzt exmatrikuliert. Ich habe dagegen geklagt. Die Uni Kassel hat am 30.10.2025 ein rechtswidriges Hausverbot erteilt, was rechtswidrig war und hat am 27.11.2025 ein zweites Hausverbot erteilt mit einer Gültigkeit von 3 Monaten. Dies ist abgelaufen am 27.02.2026. Jetzt haben die die Exmatrikulation veranlasst.

Die Polizei und Staatsanwaltschaft weigern sich nach meiner Anzeige den Sachverhalt aufzuklären. Erteilen sie Anweisung

Machen sie sofort die Exmatrikulation rückgängig. 



Die Justizskandale weiten sich jetzt auf das Verwaltungsgericht Kassel aus.

Baudewien und Kollegen haben 7 Skandale zu verantworten. Ich bitte sie dort tätig zu werden.

ich beantrage die Wiedraufnahme sämtlicher Verfahren und den Erlass der Gerichtskosten, sowie strafrechtiche Prüfung der Verantwortlichen! Sorgen sie dafür dass die Exmatrikulation und das ausverbot sofort aufgehoben werden

  1. Ich möchte von der Uni Kassel Schadensersatz für das rechtswidrige Hausverbot. Dazu muss das Verwaltungsgericht feststellen, dass das Hausverbot rechtswidrig ist. Auf den Bescheid muss ich dann einen Prozesskostenhilfeantrag stellen und mir einen beim Landgericht zugelassenen Anwalt beiordnen lassen. Richter Baudewin hat erst die Nutzung meines Laptops verweigert, was mich in meinem rechtlichen Gehör verletzt. Er hat auch verweigert, dass ich die Unterlagen nachreiche. er weiß genau, dass ich von der Uni Kassel Schadensersatz haben möchte. Er hat das Feststellungsinteresse verweigert. Er hat den Prozesskostenhilfeantrag nicht bewilligt.

  2. Ich hatte einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zum Betreten der Uni Kassel gestellt. So ein Antrag muss innerhalb von Tagen oder 1 Woche entschieden werden. Ich hatte für alle Verfahren einen Prozesskostenhilfeantrag gestellt. Auch hier wurde der Prozesskostenhilfeantrag nicht genehmigt. Die Entscheidung auf einstweiligen Rechtsschutz wurde nach Wochen abgelehnt mit der Begründung dass das Interesse des Gemeinwohls höher ist als mein Interesse auf Berufsfreiheit. Der Skandal daran besteht, dass dieser Beschluss nach dem 27.02.2026 ergangen ist und ich die Uni Kassel seitdem 27.02.2026 sowieso wieder betreten kann, weil die 3 Monate des Hausverbotes abgelaufen sind. Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ist seitdem 27.02.2026 hinfällig. Ich kann die Uni Kassel wieder betreten. Ich hatte mir nur die Nachrichten der Datingplattform Grenzenloser Flirt angeschaut. Keine Pornofilme, keine sexuelle Befriedigung. Das war ein einmaliger Vorgang, hat es noch nie gegeben und wird es auch nicht wieder geben. Dann wird mir vorgeworfen ich hätte die Kommilitonin von oben bis unten angestarrt, sie gemustert. Das habe ich so überhaupt nicht gemacht. Außerdem handelt es sich hier um zukünftige Lehrerinnen. Einer Lehrerin steht bie einer Klasse mit 20 bis 25 jährigen Schülerinnen im absoluten Mittelpunkt. Die Schüler achten auf alles was die Lehrerin was und wie sagt und wie die aussieht und was die an hat. Wenn eine Lehramtsstudentin damit ein Problem hat angesehen zu werden hat sie den Beruf verfehlt. Jetzt geht es nur noch um die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Hausverbots vom 27.11.2026 Ein Skandal

  3. Es geht um das Hauptverfahren. Hier wurde der Prozesskostenhilfeantrag wieder nicht genehmigt.

  4. Ich hatte mich im Verfahren um das Hausverbot vom 27.11.2025 darin geäußert, dass die Uni Kassel erst mal das Exmatrikulationsverfahren ruhen lassen sollte. Richter Baudewien hat daraus einen neuen Antrag gemacht und diesen abgelehnt und mir die Gerichtskosten aufgebrummt.

  5. Die Uni Kassel hat mich Ende Februar exmatrikuliert. Ich habe dagegen geklagt und die Aufschiebende Wirkung per Eilverfahren beantragt bis in der Hauptsache entschieden wird. Es ist auch 6 Wochen danach nicht die aufschiebende Wirkung entschieden worden. Diesesmal von einem anderen Richter als Baudewien.  Es sieht nach einem strukturellen Problem beim Verwaltungsgericht Kassel aus. Die Poliizei und Staatsanwaltschaft Kassel weigert sich aufgrund miener Strafanzeige zu ermitteln. Es gab weder ein Pornofilm noch ein sexuelle Befriedigung auch kein Foto von einer Frau mit gespreitzen Beinen. Der Kommilitione Thomas k:hat ausgesagt, dass er von solchen Vorfällen und einer Sörung des Seminars nicht mitbekommen hat. Dieser Entlastungszeuge wurde nicht gefragt. Ich habe auch keine Leute angestarrt.
 
6. Weitere Skandale Exmatrikulationsverfahren.  Richter VG Dr. Reisgies als Vorsitzender, Richter am VG Dr. Schnell, Richterin am VG Mrowka-Schaefer. Aktenzeichen: 7 L 673/26. KS und weitere Verfahren. Die Richter haben meinen Antrag abgelehnt mit Argumenten die im Exmatrikulationsbescheid gar nicht drin stehen. Es wird von Seiten der Uni Kassel  nicht mehr vorgeworfen mich sexuell befriedigt zu haben. Auch wurde sich  auf Zeugenaussagen berufen die dort gar nicht drin stehen. Dann wurde erfunden, dass ich mich über die Lustig mache. Stimmt nicht. Sagt auch niemand aus. Es geht um die Seite Grenzenloserflirt.com. Das wird von beiden Seiten anerkannt. Dort gibt es keine Pornographischen Inhalte. Trotzdem wird es bhauptet. Vorsätzliches und Schuldhaftes Verhalten hat es nicht gegeben. Die Uni wie auch das Gericht haben das nicht geprüft. Der Exmatrikulationsbescheid ist formell rechtswidrig, da auf Dinge in der Vergangenheit bezug genommen wurde wo ich weder zu angehört wurde und auch keine Akteneinsicht gewährt wurde. Da braucht es im Grunde genommen keine materielle Prüfung mehr. Eine Katastrophe nach der anderen.
Die Unterrichtsstörung haben Kujat und Hundeshagen zu verantworten. Sie haben dem Seminarleiter Thüne mitgeteilt Tryzna hat sich einen Pornofilm angeschaut und sich darauf sexuell befriedigt. Das ist erweisener Maaßen falsch. Diese Flaschmeldung hat zur Unterrichtsstörung geführt. Das hat Michael Tryzna nicht zu verantworten, sondern Kujat nud Hundeshagen.
7. Verfahren gegen das letzte Hausverbot nach der Ematrikulation. 
Richter Reisgies ist der Meinung,dass ich aufgrund dessen, dass ich exmatrikukiert wurde kein Rechtsschutzbedürfnis hätte beim Hausverbot und hat meinen Antrag abglehnt. Ich nutze di Bibliothek und die Mensa trotzdem und hatte mich beim KWS Sicherheitsdienst beworben! Da ist Rechtsschutzbedürfnis, Das Recht auf einen Erörterungstermin, mündlichde Anhöfrung wurde nicht gewährt. Die Zusammenlegung der Verfahren nicht gemacht.
 

 

Michael Tryzna                                                      Kassel, 18.03.2026

Hafenstrasse 35

34125 Kassel

 

Staatsanwaltschat Kassel

Frankfurter Straße 7

34119 Kassel

 

Strafanzeige gegen unbekannt, beantrage 20000-Euro-Entschädigung per Adhäsionsverfahren.

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

1.Die Wirtschaftskriminalität geht weiter. Monetarisierung des Facebookprofils https://www.facebook.com/michael.tryznaii läuft nicht. Am Anfang wurden Werbungen eingeblendet, es hat keine Bezahlung gegeben. Jetzt werden  keine Anzeigen mehr eingeblendet, obwohl es monetarisiert ist. Es werden auch keine Sterne eingeblendet. Das Werbekonto wurde zu Unrecht deaktiviert. 263 Euro sind noch auf dem Konto werden aber nicht ausgezahlt. Das Werbekonto ist wichtig, um die Anzahl der Follower zu erhöhen. Trotzdem werden Beiträge über 200.000 mal aufgerufen wie hier zuletzt. Durch die Wirtschaftskriminalität entgehen so pro Beitrag über 100 Euro.

Anbei die Screenshots über die Monetarisierung und das Werbekonto. Ob facebook das macht oder unbekannte Dritte ist unklar. Facebook antwo.rtet auch meine Email nicht

2. Ich habe eine Arbeit als Chatmoderator bei der Firma NTB Digital Solutions begonnen, die aber nicht fortgesetzt werden konnte, weil die Seite des Chatportals blockiert wurde.Das Mikrofon, in das die Texte reingesprochen werden, war auch blockiert. Texte sind erst  mit großer Verzögerung erschienen oder unvollständig oder fehlerhaft. Ich wurde mehrfach vom Betreiber gesperrt. Beendigung der Tätigkeit steht unmittelbar bevor! Schaden, Rufschaden, dass ich kein zuverlässiger Kollege bin, Einkommensverlust, weil ich nicht arbeiten konnte, Arbeitsverlust steht bevor. Opfer einer Straftat. Staatsanwaltschaft weigert sich zu ermitteln. Ein Verdienst von 2000 Euro bis 8.000 Euro.

 

 

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Die Berufsbetreunug der verlängerte Arm des Staatsterros hat wieder versagt, genauso das Verhalten des Betreuungsrichters Köhler ist ser fraglich!?

Die Strafanzeigen werden immer eingestellt und der Betreungsrichter Köhler bekommt das zugeschickt. Der soll denen mal sagen, die sollen ermitteln! 

Beim Anhörungstermin beschert er sich bei mir, dass er so eine volle Akte hat. Es sieht für mich so aus,als wenn sie nicht ermitteln wollen, weil ich lange ein Betreungsfall war. 

Die Beteuung wird jetzt übrigens wieder beendet! 

 

Aktenzeichen: 787 XVII T 1791/25
 
Sehr geehrte Damen und Herren!
 
a) Wenn Richter Herr Köhler dabei bleibt, dass der Betreuer sich nicht um die Straftaten die gegen mich verübt werden kümmern soll, was gerade wieder aktuell ist in 4 Fällen
  1. Ich habe eine Arbeit als Chatmoderator begonnen, die aber nicht fortgesetzt werden konnte, weil die Seite des Chatportals blockiert wurde.Das Mikrofon, in das die Texte reingesprochen werden, war auch blockiert. Texte sind erst  mit großer Verzögerung erschienen oder unvollständig oder fehlerhaft. Ich wurde mehrfach vom Betreiber gesperrt. Beendigung der Tätigkeit steht unmittelbar bevor! Schaden, Rufschaden, dass ich kein zuverlässiger Kollege bin, Einkommensverlust, weil ich nicht arbeiten konnte, Arbeitsverlust steht bevor. Opfer einer Straftat.
  2. Exmatrikulation der Uni Kassel. Studentinnen haben behauptet, ich hätte mir im Seminar angeschaut und hätte mich sexuell befriedigt. Das stimmt nicht. Ich habe mir nur die Datingplattform Grenzenloserflirt.com angeschaut. Da gibt es keine Pornofilme und eine sexuelle Befriedigung hat es nicht gegeben. Die Polizei und Staatsanwaltschaft weigern sich gegen die Verantwortlichen zu ermitteln. Das Verwaltingsgericht wartet darauf, dass die Ergebnisse vorliegen! Gerichtsrechnungen werden ständig zugeschickt. Zwangsvollstreckung droht. Stefan Meyer hat dort beim Verwaltungsgericht das nicht geregelt. Psychische Schäden durch Stigmatisierung, 1 Jahr Studienverzögerung, Schaden: 60.000 Euro
  3. Die Straftaten meiner Schwester oder ihres Mannes, die die Gegenstände aus der Wohnung geholt haben. 
  4. Das Klauen des Facebook-Profils durch Pan Anh Tuan, dann die Löschung des Profils, die Löschung der Michael Tryzna Partei, Michael Tryzna, Stadt und Landkreis Kassel, Tausende Euro in Werbung investiert, tausende Stunden Arbeitszeit reingesteckt. Ich hatte 300.000 Euro Schadensersatz gefordert.
  5. Überwachungsskandal, Materialien aus dem Überwachungsskandal müssen beschlagnahmt werden. Hafenstraße 35, 34125 Kassel, Sodensternstraße 4, 34117 Kassel, Arnold-Bode-Str. 4, 34117 Kassel, Burckhardtstraße 66a, 34346 Hann. Münden
  6. Michael Tryzna: Tel. 017660381310 Alles Bestens wie immer! Strafrechtlich und verfassungsrechtlich wie immer alles einwandfrei! Dies ist wichtig, weil es für das Lehramt, die Schule, die Universität, die Gewerkschaft GEW unerlässlich ist einen tadellosen Kollegen zu haben. Da darf es keinen Zweifel geben! Ich kann das vor Gericht vorlegen, wenn etwas anderes behauptet wird! Der Rest
  7. Ich habe Richter Herr Köhler erklärt, dass das Amtsgericht Münden die Betreuung eingerichtet hat um mir gegen die Untätigkeit, die Nichtermittlung, der Bedrohungssituation
  8. Der Richter entscheidet über seine eigene Beschwerde. Wenn Richter Köhler nachwie vor der Meinung ist, dass der Betreuer sich nicht um diese Angelegenheiten kümmern braucht, lehne ich ihn ab.
Das Ziel ist es, aus der Entschädigung der Schwester Monika Maaßen ihren Wohnungsanteil abzukaufen! Dann kann ich da wohnen, WG machen, Sozialhilfe muss gezahlt oder ich vermiete oder ich kann zu einem fairen Preis verkaufen! 
 
 
B) Herr Meyer hat in der Zeit genauso versagt, wie Frau Malgard
  1. Er hat nicht beim Amtsgericht Münden sich über den Stand der Dinge erkundigt und mir die Unterlagen zukommen lassen
  2. Er hat sich nicht erkundigt, ob das Sozialamt Münden die Sozialhlife als Zuschuss übernehmen, wenn ich dort in meiner Wohnung wohne. Nebenkosten Wohnung Gesamt 380 Euro. 
  3. Er hat nicht geklärt, ob die Schwester eine Entschädigung zahlen muss, wenn sie die Vermietung verweigert, die Eigennutzung verweigert, eine WG verweigert, wo ich selber wohne, den Verkauf durch einen Makler verweigert, sondern Zwangsversteigert.
  4. Ob Monika Maaßen Schadensersatz zahlen muss, wenn das Sozialamt die Sozialhilfe in meiner Wohnung in Hann. Münden als Zuschuss zahlen würde und der Betreeur, dann auch vom Sozialamt übernommen wird. So muss ich den Betreuer aus meinen eigenen Mitteln bezahlen! 
  5. Das Sozialamt hat zum 01.09. die Zahlung der Sozialhilfe wieder eingestellt. Begründung: Der Darlehensvertrag wurde nicht unterschrieben vom Betreuer. Der Betreuer sagt, er könne es nicht, da er keine Vermögenssorge hat. Deshalb bedarf es der Vermögenssorge. Meier hat den Darlehensvertrag mir nicht vorgelegt. Er hat gegenüber Sozialamtsleiter Basse behauptet, er könnte mich seit 4 Wochen nicht erreichen! Das ist gelogen. Eine Zusammenarbeit mit Herrn Meier ist aufgrund dessen und das er nicht das macht was gemacht werfen muss abzulehnen. Ich bin auch nicht bereit Malgard oder Meier zu bezahlen.
  6. Die ganzen Zeugnisse liegen bei den vorigen Betreuern, wenn sie nicht schon vernichtet wurden. Es wird nichts unternommen, um diese zurückzuholen oder neu zu erstellen! Bewerbung incht möglich. 
  7. Mit der Uni Kassel wird auch kein Kontakt aufgenommen um das klären, was das Hausverbot und die Exmatrikulation angeht.
 
D)Die Betreuer müssen den Schaden ersetzen, Stimme der Übertragung der Aufgabenkreise zu.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dienstag, 22. September 2026

Hessen 2050 – Öffentliche Unternehmens-, Infrastruktur- und Investitionsholding“ Aufbau eines langfristig ertragsorientierten öffentlichen Vermögens- und Unternehmenssektors mit einem strategischen Investitionsrahmen von bis zu 120 Milliarden Euro

 

PETITION AN DEN HESSISCHEN LANDTAG

Betreff:

Einführung des Landesprogramms

„Hessen 2050 – Öffentliche Unternehmens-, Infrastruktur- und Investitionsholding“

Aufbau eines langfristig ertragsorientierten öffentlichen Vermögens- und Unternehmenssektors mit einem strategischen Investitionsrahmen von bis zu 120 Milliarden Euro

Petent:
Michael Tryzna

Adressat:
Hessischer Landtag
Petitionsausschuss
Schlossplatz 1–3
65183 Wiesbaden


I. Petitionsbegehren

Der Hessische Landtag wird gebeten, die Hessische Landesregierung aufzufordern, ein langfristiges Landesprogramm „Hessen 2050 – Öffentliche Unternehmens-, Infrastruktur- und Investitionsholding“ auszuarbeiten und dem Landtag zur parlamentarischen Beratung vorzulegen.

Ziel des Programms soll der schrittweise Aufbau eines großen, wirtschaftlich eigenständigen und langfristig ertragsorientierten Landesvermögens in den Bereichen

  • Energie,
  • Energie- und Wärmenetze,
  • Wasserstoff,
  • Speicher,
  • Immobilien,
  • Wohnungsbau,
  • Gewerbe- und Industrieflächen,
  • Verkehr,
  • Logistik,
  • Glasfaser,
  • Rechenzentren,
  • digitale Infrastruktur,
  • Daten,
  • Forschung,
  • DeepTech,
  • Gesundheit,
  • Pflege,
  • Wasser,
  • Abwasser,
  • Recycling,
  • Kreislaufwirtschaft,
  • Tourismus,
  • Messe- und Veranstaltungswirtschaft,
  • Klimaschutz,
  • Landesflächenentwicklung

erfolgen.

Hierzu soll ein strategischer Investitionsrahmen von bis zu 120 Milliarden Euro bis 2050 untersucht und – soweit wirtschaftlich, rechtlich und finanzpolitisch tragfähig – schrittweise umgesetzt werden.

Der Investitionsrahmen stellt ausdrücklich keine sofortige Kreditermächtigung und keine sofortige Verpflichtung des Landeshaushalts in Höhe von 120 Milliarden Euro dar.

Vielmehr soll geprüft werden, wie ein Gesamtinvestitionsvolumen dieser Größenordnung über mehrere Jahrzehnte aus

  1. Landes-Eigenkapital,
  2. erwirtschafteten Erträgen,
  3. Fördermitteln von Bund und Europäischer Union,
  4. Beteiligungserlösen,
  5. Projektfinanzierungen,
  6. Unternehmensfinanzierungen,
  7. privaten Ko-Investitionen,
  8. Kapitalmarktinstrumenten und
  9. sonstigen rechtlich zulässigen Finanzierungsformen

aufgebaut werden kann.

Dabei sollen keine wirtschaftlich nicht tragfähigen Projekte allein aus politischen Gründen durchgeführt werden.

Jedes Projekt soll einem eigenständigen Wirtschaftlichkeits-, Risiko-, Finanzierungs- und Nachhaltigkeitstest unterzogen werden.


II. Ausgangslage

Das Land Hessen verfügt bereits über einen erheblichen Bestand an wirtschaftlichen Beteiligungen.

Nach Angaben des Hessischen Ministeriums der Finanzen umfasst das Beteiligungsportfolio unter anderem Beteiligungen an der Fraport AG, der Nassauischen Heimstätte, der Messe Frankfurt GmbH, der Landesbank Hessen-Thüringen sowie zahlreichen weiteren Unternehmen.

Der Beteiligungsbericht 2024 zeigt darüber hinaus eine breite Beteiligungsstruktur unter anderem in den Bereichen Mobilität, Wohnen, Wissenschaft, Gesundheit, Energie, Landwirtschaft, Umwelt und Dienstleistungen.

Besonders bedeutsam ist die wirtschaftliche Größenordnung bereits heute.

Nach Angaben des Hessischen Ministeriums der Finanzen erwirtschafteten Unternehmen mit Landesbeteiligung im Jahr 2024 zusammen rund 31,4 Milliarden Euro Umsatz und einen zusammengefassten Gewinn von rund 1,9 Milliarden Euro. Die Unternehmen beschäftigten rund 40.300 Menschen und investierten fast 2 Milliarden Euro.

Damit existiert bereits heute ein erheblicher öffentlicher Unternehmenssektor.

Die Petition schlägt vor, diesen nicht lediglich zu verwalten, sondern ihn zu einer langfristigen öffentlichen Vermögens- und Investitionsstrategie weiterzuentwickeln.


III. Ziel des Programms

Das Land Hessen soll neben seiner klassischen Rolle als Gesetzgeber, Verwaltungsträger und Infrastrukturfinanzierer verstärkt auch als

langfristig investierender öffentlicher Eigentümer und wirtschaftlicher Akteur

auftreten.

Dabei soll nicht die Verdrängung privater Unternehmen das Ziel sein.

Vielmehr soll der Staat insbesondere dort investieren, wo

  • langfristiger Kapitalbedarf besteht,
  • erhebliche Anfangsinvestitionen erforderlich sind,
  • Infrastrukturmonopole oder natürliche Monopole bestehen,
  • langfristig stabile Einnahmen möglich sind,
  • strategische Infrastruktur von besonderer Bedeutung ist,
  • private Investitionen allein nicht ausreichend erfolgen,
  • erhebliche positive externe Effekte entstehen oder
  • durch langfristige Eigentümerschaft stabile Erträge erzielt werden können.

IV. Strategische Zielgröße

Für das Programm wird folgende langfristige Zielstruktur vorgeschlagen:

KennzahlZielgröße bis 2050
Strategischer Investitionsrahmenbis zu 120 Mrd. €
vorgesehenes Landes-Eigenkapitalbis zu 25 Mrd. €
Fördermittel Bund/EUca. 15 Mrd. €
Fremd-/Projektfinanzierungenca. 45 Mrd. €
private Ko-Investitionenca. 20 Mrd. €
sonstige Finanzierungsquellenca. 15 Mrd. €
Zielumsatz nach vollständigem Hochlauf55–60 Mrd. €/Jahr
Ziel-EBITDA15–18 Mrd. €/Jahr
Ziel-Jahresüberschuss4–6 Mrd. €/Jahr
mögliche Ausschüttung bei 50 %2–3 Mrd. €/Jahr

Bei diesen Werten handelt es sich um strategische Szenarioannahmen.

Sie stellen keine Prognose dar.

Vor einer tatsächlichen Investitionsentscheidung sind für jedes einzelne Projekt aktuelle Markt-, Kosten-, Zins-, Steuer-, Regulierungs- und Nachfrageannahmen zu erheben.


V. Das 120-Milliarden-Euro-Investitionsprogramm

1. Energieerzeugung – 20 Mrd. €

Es soll eine leistungsfähige Landesenergieholding aufgebaut beziehungsweise vorhandene Beteiligungsstrukturen sollen entsprechend erweitert werden.

Mögliche Geschäftsfelder:

  • Photovoltaik,
  • Windenergie,
  • Batteriespeicher,
  • Pumpspeicher,
  • Wasserstoff,
  • Wärmeerzeugung,
  • Wärmenetze,
  • Ladeinfrastruktur,
  • industrielle Energieversorgung,
  • Power-to-X.

Zielgröße nach Hochlauf

Umsatz: ca. 8 Mrd. €

EBITDA: ca. 3,5 Mrd. €

Jahresüberschuss: ca. 1,3–1,6 Mrd. €


VI. Energie-, Wärme- und Digitalnetze – 14 Mrd. €

Aufgebaut werden soll eine langfristig orientierte Landesinfrastrukturgesellschaft.

Mögliche Geschäftsfelder:

  • Glasfaser,
  • Wärmeleitungen,
  • digitale Netze,
  • Wasserstoffinfrastruktur,
  • Ladeinfrastruktur,
  • Infrastrukturstandorte,
  • gegebenenfalls Beteiligungen an geeigneten Netzinfrastrukturen.

Zielgröße

Umsatz: ca. 3,5 Mrd. €

EBITDA: ca. 1,5 Mrd. €

Jahresüberschuss: ca. 600–800 Mio. €

Bei regulierten Netzen sind selbstverständlich die jeweils geltenden regulatorischen Vorgaben und Renditegrenzen einzuhalten.


VII. Immobilien und Wohnungswirtschaft – 12 Mrd. €

Das Land Hessen soll seine bereits vorhandene Immobilienkompetenz erheblich erweitern.

Die bestehende Landesimmobilienstruktur kann hierfür als Ausgangspunkt dienen.

Zielbereiche:

  • Wohnungsbau,
  • Gewerbeimmobilien,
  • Bürogebäude,
  • Industrieparks,
  • Technologieparks,
  • Logistikimmobilien,
  • Hochschulimmobilien,
  • Gesundheitsimmobilien,
  • Erbbaurechte,
  • Grundstücksentwicklung.

Ziel ist nicht der kurzfristige Verkauf von Immobilien, sondern der Aufbau eines langfristig ertragsorientierten Immobilienvermögens.

Zielgröße

Umsatz: ca. 4,5 Mrd. €/Jahr

EBITDA: ca. 2 Mrd. €/Jahr

Jahresüberschuss: ca. 0,8–1,0 Mrd. €/Jahr


VIII. Verkehr und Mobilität – 10 Mrd. €

Der Bereich soll insbesondere folgende Geschäftsfelder umfassen:

  • Regionalverkehr,
  • Busverkehr,
  • Schienenverkehr,
  • Mobilitätszentren,
  • Park-and-Ride,
  • Ladeinfrastruktur,
  • Logistik,
  • Verkehrsinfrastruktur,
  • digitale Mobilitätsplattformen.

Ziel ist eine wirtschaftlich effizientere Verbindung von Daseinsvorsorge und Infrastrukturwirtschaft.

Zielgröße

Umsatz: ca. 5 Mrd. €/Jahr

EBITDA: ca. 1 Mrd. €/Jahr

Jahresüberschuss: ca. 300–500 Mio. €/Jahr


IX. Digitale Infrastruktur und Rechenzentren – 8 Mrd. €

Hessen soll zu einem bedeutenden Standort für digitale Infrastruktur entwickelt werden.

Investitionen sollen insbesondere erfolgen in:

  • Glasfaser,
  • Rechenzentren,
  • KI-Rechenzentren,
  • Cloud-Infrastruktur,
  • digitale Verwaltungsplattformen,
  • Dateninfrastruktur,
  • Mobilfunkstandorte,
  • Hochleistungsrechner.

Zielgröße

Umsatz: ca. 4 Mrd. €/Jahr

EBITDA: ca. 1,5 Mrd. €/Jahr

Jahresüberschuss: ca. 600–800 Mio. €/Jahr


X. Gesundheit und Pflege – 7 Mrd. €

Eine Landesgesundheitsgesellschaft soll dort tätig werden, wo öffentliche Eigentümerschaft mit einer wirtschaftlichen Betriebsführung verbunden werden kann.

Geschäftsfelder:

  • Krankenhäuser,
  • Pflegeeinrichtungen,
  • Reha,
  • Gesundheitszentren,
  • Medizintechnik,
  • Gesundheitsimmobilien,
  • Forschung.

Ziel ist ausdrücklich nicht die Privatisierung oder Kommerzialisierung notwendiger Gesundheitsleistungen, sondern eine wirtschaftlich tragfähige öffentliche Infrastruktur.

Zielgröße

Umsatz: ca. 6 Mrd. €/Jahr

EBITDA: ca. 900 Mio. €/Jahr

Jahresüberschuss: ca. 300–450 Mio. €/Jahr


XI. Wasser und Abwasser – 4 Mrd. €

Aufbau beziehungsweise Beteiligung an regionalen Wasser- und Abwasserstrukturen.

Geschäftsfelder:

  • Wasserwerke,
  • Leitungsnetze,
  • Kläranlagen,
  • Wasseraufbereitung,
  • industrielle Wasseraufbereitung,
  • Wiederverwendung von Wasser.

Zielgröße

Umsatz: ca. 1,7 Mrd. €/Jahr

EBITDA: ca. 500 Mio. €/Jahr

Jahresüberschuss: ca. 200–300 Mio. €/Jahr

Gebührenrechtliche Vorgaben sind dabei vollständig einzuhalten.


XII. DeepTech, Forschung und Innovation – 4 Mrd. €

Es soll ein langfristig revolvierender öffentlicher Innovationsfonds aufgebaut werden.

Schwerpunkte:

  • künstliche Intelligenz,
  • Robotik,
  • Biotechnologie,
  • Medizintechnik,
  • neue Materialien,
  • Quantentechnologien,
  • Maschinenbau,
  • industrielle Pilotanlagen,
  • Patente,
  • Technologietransfer.

Die Finanzierung soll insbesondere über Fondsstrukturen erfolgen.

Dabei soll grundsätzlich gelten:

Keine Beteiligung des Landes außerhalb der vorgesehenen Fonds- und Holdingstrukturen, sofern hierfür keine eigenständige wirtschaftliche und strategische Begründung besteht.

Gewinne sollen zu einem erheblichen Teil im Fonds verbleiben und erneut investiert werden.


XIII. Logistik – 4 Mrd. €

Hessen soll seine besondere geografische Lage wirtschaftlich stärker nutzen.

Investitionsfelder:

  • Logistikzentren,
  • Güterverkehr,
  • Lager,
  • Umschlagplätze,
  • Exportlogistik,
  • Cargo-Infrastruktur,
  • multimodale Verkehrsknoten.

Ziel:

Umsatz: ca. 2,5 Mrd. €/Jahr

EBITDA: ca. 500–700 Mio. €/Jahr

Jahresüberschuss: ca. 200–350 Mio. €/Jahr


XIV. Recycling und Kreislaufwirtschaft – 3 Mrd. €

Aufbau eines öffentlichen beziehungsweise öffentlich beteiligten Recyclingsektors.

Geschäftsfelder:

  • Metallrecycling,
  • Kunststoffrecycling,
  • Baustoffrecycling,
  • Elektronikrecycling,
  • industrielle Reststoffe,
  • Rohstoffrückgewinnung.

Ziel:

Umsatz: ca. 2 Mrd. €/Jahr

EBITDA: ca. 500 Mio. €/Jahr

Jahresüberschuss: ca. 200–300 Mio. €/Jahr


XV. Daten und Landes-IT – 3 Mrd. €

Aufbau eines wirtschaftlich arbeitenden Landesdienstleisters für:

  • Cloud,
  • Software,
  • Geodaten,
  • Umweltinformationen,
  • Verkehrsdaten,
  • KI-Dienstleistungen,
  • Schnittstellen,
  • Datenlizenzen.

Ziel:

Umsatz: ca. 1,8 Mrd. €/Jahr

EBITDA: ca. 700 Mio. €/Jahr

Jahresüberschuss: ca. 250–350 Mio. €/Jahr


XVI. Landesflächenentwicklung – 4 Mrd. €

Das Land soll strategisch Grundstücke erwerben und entwickeln.

Schwerpunkte:

  • Industrieflächen,
  • Gewerbegebiete,
  • Technologieparks,
  • Energieflächen,
  • Logistikflächen,
  • Wohnbauland.

Das Ziel besteht darin, einen Teil der Wertschöpfung aus der Entwicklung öffentlicher Grundstücke im öffentlichen Eigentum zu halten.

Zielgröße

Jährliche Erlöse: ca. 2,5 Mrd. €

Jahresergebnis: ca. 300–500 Mio. €


XVII. Klima, Tourismus, Messe und sonstige strategische Beteiligungen – 5 Mrd. €

Weitere Investitionen sollen insbesondere erfolgen in:

  • CO₂-Senken,
  • Klimaschutzprojekte,
  • Tourismus,
  • Landesmarke,
  • Messen,
  • Kongresse,
  • Veranstaltungen,
  • internationale Standortwerbung.

Ziel ist ein wirtschaftlich tragfähiger Betrieb mit möglichst hoher Eigenfinanzierung.


XVIII. Finanzierung des Programms

Die Finanzierung soll auf mehrere Säulen verteilt werden.

Vorgeschlagene langfristige Finanzierung

FinanzierungsquelleBetrag
Eigenkapital Land Hessen25 Mrd. €
Bund/EU/Förderprogramme15 Mrd. €
Projekt- und Unternehmensfinanzierungen45 Mrd. €
private Ko-Investitionen20 Mrd. €
sonstige Finanzierungsquellen15 Mrd. €
Gesamt120 Mrd. €

Die 25 Mrd. € Landesmittel sollen nicht als einmaliger Haushaltsbetrag verstanden werden.

Vielmehr soll die Finanzierung über mehrere Haushaltsperioden und über die Laufzeit bis 2050 gestreckt werden.


XIX. Schuldenbremse und finanzverfassungsrechtliche Prüfung

Das Programm muss vollständig innerhalb des geltenden Verfassungs- und Haushaltsrechts umgesetzt werden.

Die hessische Schuldenbremse lässt nicht beliebig eine kreditfinanzierte Expansion des Staates zu. Gleichzeitig unterscheidet das hessische Haushaltsrecht beziehungsweise das Verfahren zur Schuldenbremse zwischen der allgemeinen Kreditaufnahme und bestimmten finanziellen Transaktionen.

Hessen hat beispielsweise 2024 die Stärkung des Eigenkapitals der Helaba mit einer Kreditaufnahme von 2 Milliarden Euro verbunden. Das Land bewertet diese Finanzierung als werthaltigen Beteiligungserwerb und damit als mit der Schuldenbremse vereinbar.

Daraus folgt jedoch nicht, dass jede kreditfinanzierte Investition in eine Landesgesellschaft automatisch schuldenbremsenneutral wäre.

Deshalb wird beantragt:

Vor jeder Kreditfinanzierung ist für das jeweilige Projekt gesondert zu prüfen, ob es sich haushalts- und verfassungsrechtlich um eine zulässige finanzielle Transaktion handelt und ob die Voraussetzungen der hessischen Schuldenbremse erfüllt sind.

Eine Umgehung der Schuldenbremse durch bloße Verlagerung von Schulden auf rechtlich selbstständige Gesellschaften soll ausdrücklich ausgeschlossen werden.


XX. Keine verdeckte Verschuldung

Die Landesregierung soll verpflichtet werden, für jede neu gegründete Gesellschaft jährlich offenzulegen:

  1. Eigenkapital,
  2. Fremdkapital,
  3. Garantien des Landes,
  4. Bürgschaften,
  5. Leasingverpflichtungen,
  6. sonstige Eventualverbindlichkeiten,
  7. Zinsaufwendungen,
  8. Tilgungen,
  9. Investitionen,
  10. operative Einnahmen,
  11. operative Ausgaben,
  12. Jahresergebnis,
  13. Cashflow,
  14. Dividenden,
  15. Reinvestitionen.

Damit soll verhindert werden, dass ein nominell positives Landesunternehmen tatsächlich ein dauerhaftes Haushaltsrisiko erzeugt.


XXI. Wirtschaftlichkeitsprinzip

Für jedes Projekt soll vor Investitionsbeginn eine Wirtschaftlichkeitsrechnung erstellt werden.

Diese soll mindestens enthalten:

A. Investitionskosten

B. Finanzierungskosten

C. laufende Personalaufwendungen

D. Sachaufwendungen

E. Instandhaltung

F. Abschreibungen

G. erwartete Umsätze

H. erwartete Gewinne

I. Sensitivitätsanalyse

J. Zinsänderungsrisiko

K. Nachfrage- und Preisrisiko

L. regulatorische Risiken

M. Exit- bzw. Verwertungsmöglichkeit

N. Worst-Case-Szenario

O. erwartete Rendite auf das eingesetzte Eigenkapital.

Ein Projekt soll grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn ein positives Verhältnis zwischen öffentlichem Nutzen und wirtschaftlichem Risiko besteht.


XXII. Ziel: 55–60 Milliarden Euro Jahresumsatz

Nach vollständigem Aufbau wird folgende Zielgröße untersucht:

Jahresumsatz:

55–60 Mrd. €

Damit würde der neue Landesunternehmenssektor eine Größenordnung erreichen, die deutlich über dem heutigen zusätzlichen Investitionsvolumen der Landesbeteiligungen liegt.

Diese Zielgröße ist als langfristige Szenariorechnung zu verstehen.

Sie darf nicht mit einer Prognose gleichgesetzt werden.


XXIII. Ziel: 15–18 Milliarden Euro EBITDA

Bei erfolgreichem Hochlauf soll ein operatives Ergebnis vor Abschreibungen und Finanzierungskosten von

15–18 Mrd. € jährlich

untersucht werden.

Dieses Ergebnis ist nicht mit einem Haushaltsgewinn gleichzusetzen.

Von diesem Betrag müssen insbesondere abgezogen werden:

  • Abschreibungen,
  • Zinsen,
  • Steuern,
  • Instandhaltung,
  • Rückstellungen,
  • sonstige Kosten.

XXIV. Ziel: 4–6 Milliarden Euro Jahresüberschuss

Als langfristiges Szenario wird ein Jahresüberschuss von

4–6 Mrd. €

angestrebt.

Dabei soll nicht behauptet werden, dass dieser Gewinn garantiert erzielt wird.

Der Landtag soll vielmehr verlangen, dass die Landesregierung anhand unabhängiger Wirtschaftlichkeitsberechnungen untersucht, ob und unter welchen Bedingungen diese Größenordnung erreichbar ist.


XXV. Reinvestitionsmodell

Die erwirtschafteten Gewinne sollen nicht vollständig dem Landeshaushalt entzogen werden.

Vorgeschlagen wird grundsätzlich:

50 % Ausschüttung

und

50 % Reinvestition.

Bei 4 Mrd. € Jahresüberschuss:

  • 2 Mrd. € Ausschüttung,
  • 2 Mrd. € Reinvestition.

Bei 5 Mrd. €:

  • 2,5 Mrd. € Ausschüttung,
  • 2,5 Mrd. € Reinvestition.

Bei 6 Mrd. €:

  • 3 Mrd. € Ausschüttung,
  • 3 Mrd. € Reinvestition.

Damit entsteht ein revolvierendes öffentliches Investitionssystem.


XXVI. Langfristige Haushaltswirkung

Im Maximalszenario könnte das Land nach vollständigem Hochlauf theoretisch jährliche Ausschüttungen von

2–3 Mrd. €

erhalten.

Diese Einnahmen sollen nach Möglichkeit verwendet werden für:

  1. Schuldendienst,
  2. Investitionen,
  3. Infrastruktur,
  4. Bildung,
  5. Forschung,
  6. Wohnungsbau,
  7. Digitalisierung,
  8. Rücklagen,
  9. Haushaltsentlastung.

Eine automatische Ausschüttung soll jedoch nur erfolgen, wenn die Unternehmen ausreichend Eigenkapital, Liquidität und Investitionsfähigkeit besitzen.


XXVII. Keine Privatisierung von Kerninfrastruktur

Strategische Infrastruktur soll grundsätzlich langfristig im öffentlichen Einflussbereich verbleiben.

Dies betrifft insbesondere:

  • Energieinfrastruktur,
  • Wasserversorgung,
  • zentrale digitale Infrastruktur,
  • wichtige Grundstücke,
  • strategische Rechenzentren,
  • bestimmte Verkehrsinfrastruktur.

Ein Verkauf soll nur nach vorheriger Wirtschaftlichkeitsprüfung und parlamentarischer Entscheidung erfolgen.


XXVIII. Landesholding

Zur Vermeidung einer unübersichtlichen Vielzahl einzelner Gesellschaften soll eine zentrale

„Hessen Zukunfts- und Infrastrukturholding“

geprüft werden.

Darunter können Tochtergesellschaften gebündelt werden.

Beispielsweise:

Hessen Energie Holding

Hessen Netze Holding

Hessen Immobilien Holding

Hessen Digital Holding

Hessen Mobilität Holding

Hessen Logistik Holding

Hessen Wasser Holding

Hessen Recycling Holding

Hessen Innovation Holding

Hessen Gesundheits Holding

Hessen Flächenentwicklung Holding

sowie weitere sektorale Gesellschaften.


XXIX. Bestehende Landesbeteiligungen einbeziehen

Vor der Gründung neuer Gesellschaften soll die Landesregierung prüfen, ob bereits bestehende Beteiligungen ausgebaut, zusammengeführt oder strategisch neu geordnet werden können.

Das betrifft insbesondere die bereits vorhandenen Beteiligungen des Landes an Unternehmen aus den Bereichen

  • Flughafen,
  • Verkehr,
  • Wohnen,
  • Messe,
  • Energie,
  • Technologie,
  • Forschung,
  • Logistik und
  • Finanzwirtschaft.

Der aktuelle Beteiligungsbericht weist bereits eine entsprechende sektorale Breite aus.

Damit soll verhindert werden, dass Hessen parallele Strukturen aufbaut, obwohl entsprechende Kompetenzen bereits vorhanden sind.


XXX. Hessen als öffentlicher Vermögensinvestor

Das Land soll seine Rolle als Eigentümer langfristiger Vermögenswerte professionalisieren.

Dabei sollen folgende Grundsätze gelten:

1. Langfristigkeit

Keine kurzfristige Gewinnmaximierung auf Kosten der Infrastruktur.

2. Wirtschaftlichkeit

Jede Investition benötigt eine nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsrechnung.

3. Transparenz

Alle wesentlichen finanziellen Kennzahlen werden jährlich veröffentlicht.

4. Risikoabgrenzung

Keine unbegrenzten Haftungsrisiken des Landes.

5. Reinvestition

Ein wesentlicher Teil der Gewinne bleibt im Unternehmenssektor.

6. Ausschüttung

Nur der nachhaltig ausschüttungsfähige Gewinn wird an das Land abgeführt.

7. Wettbewerb

Marktverzerrungen sollen vermieden werden.

8. Neutralität

Private Unternehmen sollen nicht ohne sachlichen Grund verdrängt werden.


XXXI. Kontrolle durch den Hessischen Rechnungshof

Die Kontrolle der Landesbeteiligungen muss umfassend gewährleistet sein.

Der Hessische Rechnungshof prüft bereits die Betätigung des Landes bei privatrechtlichen Unternehmen sowie Landesunternehmen in öffentlich-rechtlicher Form.

Die Petition fordert deshalb:

Der Hessische Rechnungshof soll bei allen Unternehmen, Fonds, Projektgesellschaften und Beteiligungsstrukturen, bei denen Landesmittel oder Landesvermögen eingesetzt werden, über die gesetzlich vorgesehenen Prüfungsrechte verfügen und diese effektiv ausüben können.

Insbesondere sollen komplexe Beteiligungsstrukturen nicht dazu führen, dass die öffentliche Finanzkontrolle faktisch erschwert wird.


XXXII. Jährlicher „Hessen-Unternehmensbericht“

Die Landesregierung soll dem Landtag jährlich einen gesonderten Bericht vorlegen.

Dieser soll mindestens enthalten:

KennzahlBerichtspflicht
Unternehmensumsatzja
Jahresgewinnja
EBITDAja
Cashflowja
Eigenkapitalja
Fremdkapitalja
Zinsaufwandja
Investitionenja
Dividendenja
Reinvestitionenja
Personalja
Garantienja
Bürgschaftenja
Beteiligungswertja
Renditeja
Risikenja

XXXIII. Zielgröße Beschäftigung

Der Aufbau der Landesunternehmen soll auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Hessens erhöhen.

Die bestehenden Landesbeteiligungen beschäftigten bereits rund 40.300 Menschen.

Für das neue Programm soll deshalb untersucht werden, wie viele zusätzliche Arbeitsplätze entstehen könnten.

Dabei soll zwischen

  • direkten Arbeitsplätzen,
  • indirekten Arbeitsplätzen,
  • induzierten Arbeitsplätzen

unterschieden werden.

Arbeitsplatzeffekte dürfen nicht mehrfach gezählt werden.


XXXIV. Regionalisierung

Die Investitionen sollen nicht ausschließlich im Rhein-Main-Gebiet konzentriert werden.

Vorgesehen werden soll eine regionale Investitionsstrategie für:

  • Nordhessen,
  • Mittelhessen,
  • Osthessen,
  • Südhessen,
  • Westhessen,
  • Rhein-Main.

Besondere Schwerpunkte können beispielsweise sein:

Nordhessen

Logistik, Energie, Industrie, Mobilität.

Mittelhessen

Medizintechnik, Forschung, Industrie.

Osthessen

Logistik, Industrie, Energie.

Rhein-Main

Finanzen, Digitalisierung, Rechenzentren, Logistik, Messe.


XXXV. Forschungs- und Technologietransfer

Ein Teil der Unternehmensgewinne soll langfristig für Forschung und Innovation eingesetzt werden.

Hierdurch soll ein Kreislauf entstehen:

öffentliche Investition

→

Unternehmensgründung

→

Produktion

→

Umsatz

→

Gewinn

→

Ausschüttung + Reinvestition

→

neue Technologie

→

neue Unternehmen

→

neue Arbeitsplätze

→

höhere Steuerbasis

→

erneute Investitionen.


XXXVI. Keine kurzfristige Gewinnentnahme

Das Programm darf nicht dadurch geschwächt werden, dass erfolgreiche Unternehmen zu früh zu hohen Ausschüttungen verpflichtet werden.

In den ersten Jahren soll grundsätzlich gelten:

Wachstum vor Ausschüttung.

Solange ein Unternehmen hohe Investitionsmöglichkeiten mit ausreichender Rendite besitzt, soll ein größerer Anteil des Gewinns reinvestiert werden können.

Erst nach Erreichen eines ausreichenden Reifegrades soll die Ausschüttungsquote von grundsätzlich bis zu 50 % angewendet werden.


XXXVII. Finanzielle Zielrechnung

Bei erfolgreichem vollständigem Hochlauf wird folgende Maximalrechnung untersucht:

KennzahlSzenario
Investitionsvolumen120 Mrd. €
Umsatz55–60 Mrd. €
operative Kostenca. 40–43 Mrd. €
EBITDA15–18 Mrd. €
Abschreibungenca. 6–7 Mrd. €
Finanzierungskostenca. 3–4 Mrd. €
Steuern/Sonstigesca. 1–1,5 Mrd. €
Jahresüberschuss4–6 Mrd. €
mögliche Ausschüttung2–3 Mrd. €
mögliche Reinvestition2–3 Mrd. €

Diese Zahlen sind als Maximalszenario zu verstehen und müssen vor Umsetzung durch detaillierte Unternehmens- und Projektplanungen überprüft werden.


XXXVIII. Länderfinanzausgleich

Die wirtschaftlichen Einnahmen der Landesunternehmen sollen nicht mit einer pauschalen Aussage über eine vollständige Nichtberücksichtigung im Länderfinanzausgleich begründet werden.

Das Finanzausgleichsgesetz regelt insbesondere, welche Steuereinnahmen eines Landes für den Finanzkraftausgleich berücksichtigt werden. § 7 FAG nennt hierfür konkrete Einnahmekategorien, insbesondere bestimmte Landessteuern.

Daher soll die Landesregierung für jede relevante Einnahmeart gesondert prüfen:

  • Gewinn,
  • Dividende,
  • Miete,
  • Pacht,
  • Entgelt,
  • Gebühr,
  • Konzessionszahlung,
  • Lizenz,
  • Verkaufserlös,
  • Darlehensrückzahlung.

Die wirtschaftliche Strategie soll nicht auf einer Umgehung des Länderfinanzausgleichs, sondern auf dem Aufbau realer öffentlicher Vermögenswerte und Ertragsquellen beruhen.


XXXIX. Europäisches Wettbewerbsrecht

Vor Gründung oder Ausbau wirtschaftlich tätiger Landesunternehmen soll geprüft werden, ob

  • Beihilferecht,
  • Wettbewerbsrecht,
  • Vergaberecht,
  • Steuerrecht,
  • Regulierungsrecht

betroffen sind.

Bei wirtschaftlichen Tätigkeiten soll grundsätzlich eine marktgerechte Finanzierung angestrebt werden.


XL. Umsetzung in fünf Phasen

Phase 1: 2027–2030

Aufbau der Holding.

Investitionen:

ca. 15 Mrd. €

Schwerpunkt:

  • Energie,
  • Immobilien,
  • Digitalisierung,
  • Forschung,
  • Flächen.

Phase 2: 2031–2035

Investitionen:

ca. 25 Mrd. €

Schwerpunkt:

  • Netze,
  • Energie,
  • Wohnungsbau,
  • Logistik,
  • Rechenzentren,
  • Verkehr.

Phase 3: 2036–2040

Investitionen:

ca. 30 Mrd. €

Schwerpunkt:

  • Ausbau der Energieproduktion,
  • Infrastruktur,
  • internationale Aktivitäten,
  • Recycling,
  • Gesundheit,
  • Technologie.

Phase 4: 2041–2045

Investitionen:

ca. 25 Mrd. €

Schwerpunkt:

  • Reinvestitionen,
  • Modernisierung,
  • Erweiterung erfolgreicher Geschäftsbereiche.

Phase 5: 2046–2050

Investitionen:

ca. 25 Mrd. €

Schwerpunkt:

  • Ersatzinvestitionen,
  • neue Technologien,
  • internationale Wachstumsfelder,
  • Kapitalstockpflege.

XLI. Ziel 2050

Bis 2050 soll Hessen über einen öffentlichen Unternehmens- und Infrastrukturkapitalstock verfügen, der:

  • wirtschaftlich selbsttragender,
  • ertragsstärker,
  • technologisch moderner,
  • weniger von jährlichen Haushaltszuweisungen abhängig

ist als heute.

Das Land soll damit nicht nur konsumtiv Mittel ausgeben, sondern in größerem Umfang Vermögen schaffen, das Erträge erwirtschaftet.


XLII. Konkrete Forderungen an den Hessischen Landtag

Der Hessische Landtag wird gebeten, die Landesregierung aufzufordern:

1.

Ein Landesprogramm „Hessen 2050 – Öffentliche Unternehmens-, Infrastruktur- und Investitionsholding“ vorzulegen.

2.

Einen strategischen Investitionsrahmen von bis zu 120 Milliarden Euro bis 2050 zu untersuchen.

3.

Ein Landes-Eigenkapital von bis zu 25 Milliarden Euro über die gesamte Programmlaufzeit zu prüfen.

4.

Die Finanzierung über Fördermittel, Projektfinanzierungen, private Ko-Investitionen und weitere zulässige Finanzierungsinstrumente zu untersuchen.

5.

Bestehende Landesbeteiligungen systematisch in die Strategie einzubeziehen.

6.

Doppelstrukturen zwischen bestehenden Landesgesellschaften und neuen Gesellschaften zu vermeiden.

7.

Eine zentrale Landesholding mit spezialisierten Tochtergesellschaften zu prüfen.

8.

Die Wirtschaftlichkeit jedes Einzelprojekts unabhängig überprüfen zu lassen.

9.

Eine vollständige jährliche Transparenz über Schulden, Garantien, Gewinne und Risiken herzustellen.

10.

Den Hessischen Rechnungshof mit umfassender Prüfungsmöglichkeit auszustatten, soweit dies gesetzlich möglich ist.

11.

Einen jährlichen „Hessen-Unternehmensbericht“ vorzulegen.

12.

Die langfristige Zielgröße eines Jahresüberschusses von 4–6 Milliarden Euro als Szenario zu untersuchen.

13.

Eine Ausschüttungsquote von grundsätzlich bis zu 50 % des nachhaltig ausschüttungsfähigen Gewinns zu prüfen.

14.

Die übrigen Gewinne überwiegend zur Reinvestition einzusetzen.

15.

Alle rechtlichen Auswirkungen auf Länderfinanzausgleich, Haushaltsrecht, Schuldenbremse, EU-Beihilferecht und Wettbewerbsrecht zu prüfen.


XLIII. Schlussbegründung

Hessen verfügt bereits heute über einen bedeutenden öffentlichen Unternehmenssektor.

Die Landesbeteiligungen erwirtschafteten 2024 zusammen rund 31,4 Milliarden Euro Umsatz und rund 1,9 Milliarden Euro Gewinn.

Die Petition setzt deshalb nicht bei einem theoretischen Nullpunkt an.

Vielmehr soll die bestehende Beteiligungsstruktur zu einer langfristigen Vermögensstrategie weiterentwickelt werden.

Der Staat soll nicht nur Geld ausgeben, sondern dort, wo dies wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich zulässig ist, auch Vermögenswerte besitzen, Unternehmen betreiben und langfristige Erträge erzielen.

Das vorgeschlagene Investitionsvolumen von bis zu 120 Milliarden Euro soll dabei nicht als kurzfristiges Ausgabenprogramm verstanden werden.

Es soll vielmehr einen bis 2050 reichenden strategischen Kapitalaufbau ermöglichen.

Der zentrale Gedanke lautet:

Aus öffentlichen Investitionen sollen öffentliche Vermögenswerte entstehen. Aus öffentlichen Vermögenswerten sollen Erträge entstehen. Aus diesen Erträgen sollen neue Investitionen und – soweit nachhaltig möglich – Ausschüttungen an das Land finanziert werden.

Damit soll Hessen langfristig seine wirtschaftliche und finanzielle Eigenständigkeit stärken.

Die Zielgröße eines Jahresüberschusses von 4–6 Milliarden Euro ist dabei ausdrücklich als Maximalszenario zu verstehen. Sie soll nicht als garantiertes Ergebnis dargestellt werden.

Entscheidend ist vielmehr, dass der Hessische Landtag die Landesregierung mit einer professionellen Untersuchung beauftragt, welche wirtschaftlichen Potenziale tatsächlich vorhanden sind.


XLIV. Beschlussvorschlag

Der Hessische Landtag möge beschließen:

Der Hessische Landtag nimmt die Petition zum Anlass, die Hessische Landesregierung aufzufordern, ein Konzept für ein langfristiges Landesprogramm „Hessen 2050 – Öffentliche Unternehmens-, Infrastruktur- und Investitionsholding“ zu erarbeiten.

Das Konzept soll einen strategischen Investitionsrahmen von bis zu 120 Milliarden Euro bis zum Jahr 2050 untersuchen und insbesondere Energie, Netzinfrastruktur, Immobilien, Wohnungsbau, Verkehr, Logistik, Digitalisierung, Rechenzentren, Wasser, Recycling, Gesundheit, Forschung, DeepTech und strategische Flächenentwicklung umfassen.

Dabei sind bestehende Landesbeteiligungen einzubeziehen und Doppelstrukturen zu vermeiden.

Für sämtliche Vorhaben sind Wirtschaftlichkeit, Finanzierung, Risiken, Verschuldung, Garantien, EU-Beihilferecht, Wettbewerbsrecht, Haushaltsrecht, Schuldenbremse und Auswirkungen auf den Länderfinanzausgleich gesondert zu prüfen.

Die Landesregierung soll dem Hessischen Landtag einen mehrjährigen Finanzierungs- und Umsetzungsplan vorlegen, der insbesondere den erforderlichen Eigenkapitaleinsatz des Landes, mögliche Fördermittel, Projektfinanzierungen, private Ko-Investitionen, erwartete Umsätze, Betriebskosten, Abschreibungen, Finanzierungskosten, Gewinne und mögliche Ausschüttungen ausweist.

Ziel soll es sein, einen wirtschaftlich tragfähigen öffentlichen Kapitalstock aufzubauen, der nach vollständigem Hochlauf einen Jahresumsatz von etwa 55–60 Milliarden Euro und – sofern die Wirtschaftlichkeitsprüfungen dies bestätigen – einen nachhaltigen Jahresüberschuss von etwa 4–6 Milliarden Euro erreichen könnte.

Eine Umgehung der Schuldenbremse oder eine Verschleierung staatlicher Verbindlichkeiten durch Auslagerung auf rechtlich selbstständige Gesellschaften wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Hessische Rechnungshof soll die wirtschaftliche Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Landesbeteiligungen und Finanzierungsstrukturen im Rahmen seiner gesetzlichen Befugnisse überprüfen können.


XLV. Quellen und Rechtsgrundlagen

[1] Hessischer Landtag: Informationen zum Petitionsrecht und zum Petitionsverfahren. Eine Petition kann insbesondere Anregungen und Ideen zur politischen Willensbildung und sogar zur Gesetzgebung zum Gegenstand haben.

[2] Hessisches Ministerium der Finanzen: Beteiligungsportfolio des Landes Hessen, einschließlich Fraport AG, Nassauischer Heimstätte, Messe Frankfurt, Helaba und weiterer Landesbeteiligungen.

[3] Hessisches Ministerium der Finanzen: Beteiligungsbericht des Landes Hessen 2024. Der Bericht weist unter anderem Beteiligungen in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Wissenschaft, Infrastruktur, Mobilität, Wohnen, Energie, Umwelt und Dienstleistungen aus.

[4] Hessisches Ministerium der Finanzen: Angaben zu den Landesbeteiligungen für das Geschäftsjahr 2024: rund 31,4 Mrd. € Umsatz, rund 1,9 Mrd. € Gewinn und rund 40.300 Beschäftigte.

[5] Hessisches Ministerium der Finanzen: Geschäftsbericht des Landes Hessen 2024; unter anderem Angaben zur Beteiligungsbewertung, zur Beteiligung an Fraport und zur Erhöhung der Beteiligung an der Helaba.

[6] Hessisches Ministerium der Finanzen: Informationen zur Schuldenbremse des Landes Hessen und zum zusätzlichen Verschuldungsspielraum nach den bundesrechtlichen Änderungen.

[7] Hessisches Ministerium der Finanzen: Kreditaufnahme des Landes Hessen und bestehendes Schuldenportfolio.

[8] Hessisches Ministerium der Finanzen: Stärkung des Eigenkapitals der Helaba. Das Land Hessen finanzierte 2024 einen Beteiligungserwerb durch eine zusätzliche Kreditaufnahme von 2 Mrd. € und ordnete diesen als werthaltige Finanztransaktion ein.

[9] Hessischer Rechnungshof: Prüfungszuständigkeit für Landesbetriebe, Sondervermögen und die Betätigung des Landes bei privatrechtlichen Unternehmen.

[10] Hessischer Rechnungshof: Bericht zur Prüfung der Beteiligung des Landes an der Helaba und zu den Prüfungsrechten des Rechnungshofs.

[11] Finanzausgleichsgesetz des Bundes, § 7: Regelung der für den Länderfinanzausgleich maßgeblichen Steuereinnahmen der Länder.


Hinweis zur Einreichung

Der Hessische Landtag stellt ein eigenes Online-Petitionsformular bereit. Eine Petition kann online eingereicht werden; außerdem sind schriftliche Einreichungen möglich. Der Landtag weist darauf hin, dass eine Petition keine bestimmte besondere Form haben muss, aber das konkrete Anliegen und die persönlichen Daten des Petenten enthalten soll.

Anschrift:

Petitionsausschuss des Hessischen Landtages
Schlossplatz 1–3
65183 Wiesbaden