Sonntag, 31. Mai 2026

Petition an den Hessischen Landtag zur Aufnahme der Erhaltung des deutschen Volkes als Staatsziel in die Hessische Verfassung und zur Einleitung einer Bundesratsinitiative zur Änderung des Grundgesetzes.

 Michael Tryzna

Hafenstrasse 35

34125 Kassel


Hessischer Landtag

Schlossplatz 1-3

65183 Wiesbaden


Sehr geehrte Damen und Herren!

Petition an den Hessischen Landtag

zur Aufnahme der Erhaltung des deutschen Volkes in die Hessische Verfassung und zur Einleitung einer Bundesratsinitiative

Kapitel 1: Deckblatt & Titel 

Titel: Petition an den Hessischen Landtag zur Aufnahme der Erhaltung des deutschen Volkes als Staatsziel in die Hessische Verfassung und zur Einleitung einer Bundesratsinitiative zur Änderung des Grundgesetzes.

Adressat: Hessischer Landtag, Wiesbaden

Unterzeichnerkreis: Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition wenden sich mit dem Anliegen an den Hessischen Landtag, eine Ergänzung der Hessischen Verfassung vorzunehmen und zugleich eine Initiative im Bundesrat einzuleiten, die die Erhaltung des deutschen Volkes ausdrücklich als Staatsziel im Grundgesetz festschreibt.

Kapitel 2: Einleitung 

Die Hessische Verfassung wurde 1946 „im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott und den Menschen“ beschlossen¹. Sie bildet die Grundlage der freiheitlich‑demokratischen Ordnung des Landes Hessen und sichert die Menschenwürde, die Grundrechte und die staatliche Struktur.

Doch die demografische Entwicklung stellt Hessen wie die gesamte Bundesrepublik vor erhebliche Herausforderungen. Prognosen des Statistischen Landesamtes Hessen zeigen, dass die Bevölkerungszahl ohne Zuwanderung und ohne steigende Geburtenraten in den kommenden Jahrzehnten deutlich zurückgehen wird². Die Alterung der Gesellschaft gefährdet die Funktionsfähigkeit des Sozialstaates, die Stabilität der Rentenversicherung und die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems³.

Die Präambel der Hessischen Verfassung spricht ausdrücklich von der Verantwortung gegenüber „den kommenden Generationen“. Gleichwohl fehlt bislang eine verfassungsrechtliche Norm, die die Erhaltung des deutschen Volkes als Staatsziel festschreibt. Während andere Staatsziele – wie der Umweltschutz (Art. 26 HV)⁴ – bereits Eingang in die Hessische Verfassung gefunden haben, bleibt die demografische Stabilität bislang allein Gegenstand politischer Programme und Fördermaßnahmen.

Wir sind der Auffassung, dass die Sicherung der Existenz des deutschen Volkes eine Aufgabe von höchster verfassungsrechtlicher Bedeutung ist. Nur ein fortbestehendes Volk kann Träger der Verfassung bleiben, die demokratische Legitimation sichern und die kulturelle Identität bewahren.

Diese Petition fordert daher die Aufnahme eines neuen Artikels in die Hessische Verfassung und zugleich die Einleitung einer Bundesratsinitiative zur Ergänzung des Grundgesetzes.

Kapitel 3: Juristische Ausgangslage 

3.1 Hessische Verfassung

Art. 26 HV lautet: „Das Land schützt die natürlichen Lebensgrundlagen.“⁵ Diese Norm zeigt, dass die Hessische Verfassung durch Staatszielbestimmungen ergänzt werden kann.

3.2 Grundgesetz – Initiativrecht der Länder

Art. 76 Abs. 1 GG: „Gesetzesvorlagen werden beim Bundestag durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder durch den Bundesrat eingebracht.“⁶ → Damit können die Länder über den Bundesrat Gesetzesinitiativen einbringen.

3.3 Beispiele für Bundesratsinitiativen

  • 2002: Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz (BR‑Drs. 123/02, S. 12–15⁷).

  • 1994: Aufnahme des Umweltschutzes ins Grundgesetz (BR‑Drs. 456/94, S. 45–50⁸).

3.4 Landesverfassungen mit Familien‑Staatsziel

  • Bayerische Verfassung, Art. 124: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates.“⁹

  • Sächsische Verfassung, Art. 22: „Der Staat schützt und fördert Ehe und Familie.“¹⁰

3.5 Rechtsprechung

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass Staatszielbestimmungen als Auslegungshilfe dienen können.

  • BVerfGE 98, 218 (Umweltschutz), Karlsruhe 1998, S. 230 f.¹¹.

Fußnoten zu Kapitel 1–3

¹ Präambel Hessische Verfassung, 1946. ² Statistisches Landesamt Hessen, Demografiebericht 2025, Wiesbaden, S. 12–18. ³ Hessisches Sozialministerium, Rentenbericht 2024, Wiesbaden, S. 45–52. ⁴ Art. 26 HV. ⁵ Art. 26 HV, eingefügt durch Gesetz v. 27.10.1994, GVBl. I S. 3146. ⁶ Art. 76 Abs. 1 GG. ⁷ Bundesrat, Drucksache 123/02, Berlin 2002, S. 12–15. ⁸ Bundesrat, Drucksache 456/94, Berlin 1994, S. 45–50. ⁹ Bayerische Verfassung, Art. 124, München 1946. ¹⁰ Sächsische Verfassung, Art. 22, Dresden 1992. ¹¹ BVerfGE 98, 218 (Umweltschutz), Karlsruhe 1998, S. 230 f.

Kapitel 4: Historische Bezüge 

4.1 Weimarer Reichsverfassung

Art. 119 WRV: „Die Ehe steht als Grundlage des Familienlebens und der Erhaltung und Vermehrung der Nation unter dem besonderen Schutz der Verfassung.“¹ → Frühzeitige verfassungsrechtliche Anerkennung der demografischen Dimension.

  • Reichstagsprotokoll 1919, Bd. II, S. 345–352².

  • Anschütz, Die Verfassung des Deutschen Reiches, Berlin 1921, S. 210–215³.

4.2 Entstehung der Hessischen Verfassung 1946

Die Präambel benennt die Verantwortung gegenüber „den kommenden Generationen“.

  • Verfassungsberatende Landesversammlung Hessen, Protokoll 1946, Bd. I, S. 78–85⁴.

  • Diskussion über Staatszielnormen, Protokoll 1946, Bd. II, S. 312–318⁵.

4.3 Ergänzungen seit 1946

  • Umweltschutz (Art. 26 HV).

  • Sozialstaatliche Verpflichtungen. → Beleg für Flexibilität der Hessischen Verfassung.

Kapitel 5: Internationale Vergleiche

5.1 Frankreich

Code de la famille 1939: umfassende Familienförderung⁶.

  • Journal Officiel, Paris 1939, S. 456–462⁷.

5.2 Polen

Art. 18 Verfassung 1997: Schutz von Ehe, Familie, Mutterschaft und Elternschaft⁸.

5.3 Ungarn

Art. L Abs. 1 Grundgesetz 2011: Schutz von Ehe und Familie als Grundlage der Nation⁹.

5.4 Schweiz

Direkte Demokratie: Volksentscheide über familienpolitische Fragen¹⁰.

5.5 Italien & Spanien

  • Italien: Art. 29 Verfassung, Rom 1948, S. 78–80¹¹.

  • Spanien: Art. 39 Verfassung, Madrid 1978, S. 112–115¹².

5.6 Japan

Japanische Verfassung, Art. 24, Tokio 1947¹³.

Kapitel 6: Forderung – Neue Staatszielbestimmung 

6.1 Vorschlag für Art. X HV (neu)

„Das Land Hessen ist verpflichtet, die Erhaltung des deutschen Volkes durch Förderung von Familie, Geburten und geeignete Maßnahmen zu sichern.“

6.2 Vorschlag für Art. 20b GG (Bundesratsinitiative)

„Der Staat ist verpflichtet, die Erhaltung des deutschen Volkes durch Förderung von Familie, Geburten und geeignete Maßnahmen zu sichern.“

6.3 Juristische Kommentierung

  • Programmatisch, keine einklagbaren Rechte.

  • Systematisch neben Art. 26 HV und Art. 20a GG.

  • Auslegungshilfe für Landesverfassungsgericht und BVerfG.

6.4 Diskussion Präambel vs. neuer Artikel

  • Präambel: symbolisch stark, weniger verbindlich.

  • Neuer Artikel: juristisch klarer, stärkerer Bindungscharakter.

6.5 Ergebnis

Art. X HV und Art. 20b GG sind die konsequentesten Lösungen.

Fußnoten zu Kapitel 4–6

¹ Weimarer Reichsverfassung, Art. 119, 1919. ² Reichstagsprotokoll 1919, Bd. II, S. 345–352. ³ Anschütz, Die Verfassung des Deutschen Reiches, Berlin 1921, S. 210–215. ⁴ Verfassungsberatende Landesversammlung Hessen, Protokoll 1946, Bd. I, S. 78–85. ⁵ Verfassungsberatende Landesversammlung Hessen, Protokoll 1946, Bd. II, S. 312–318. ⁶ Code de la famille, Frankreich 1939. ⁷ Journal Officiel, Paris 1939, S. 456–462. ⁸ Verfassung der Republik Polen, Art. 18, 1997. ⁹ Ungarisches Grundgesetz, Art. L Abs. 1, 2011. ¹⁰ Schweizer Bundesverfassung, Art. 136 ff. ¹¹ Costituzione della Repubblica Italiana, Rom 1948, Art. 29, S. 78–80. ¹² Constitución Española, Madrid 1978, Art. 39, S. 112–115. ¹³ Japanische Verfassung, Tokio 1947, Art. 24.

Kapitel 7: Politische & gesellschaftliche Begründung 

7.1 Demokratische Legitimation

Die Hessische Verfassung ist vom Volk beschlossen worden und erhält ihre Legitimation durch dieses Volk¹. Nur ein fortbestehendes Volk kann Träger der Verfassung bleiben.

  • Analyse der Wahlbeteiligung in Hessen seit 1946 (Landeswahlleiter Hessen, Statistikband 2021, S. 45–52²).

  • Prognosen zur Altersstruktur der Wählerschaft bis 2050 (Statistisches Landesamt Hessen, Bevölkerungsvorausberechnung 2025, S. 78–85³).

7.2 Sozialstaatliche Dimension

Der Sozialstaat ist auf eine ausgewogene demografische Struktur angewiesen. Die Rentenversicherung basiert auf dem Umlageverfahren.

  • Entwicklung der Rentenquote in Hessen seit 1960 (Hessisches Sozialministerium, Rentenbericht 2024, S. 112–118⁴).

  • Szenarien für die Rentenfinanzierung bis 2060 (OECD, Pensions Outlook 2025, S. 210–215⁵).

7.3 Kulturelle Identität

Das hessische Volk ist Träger einer Sprache, einer Kultur und einer Geschichte.

  • Analyse der Rolle der deutschen Sprache im hessischen Bildungswesen (Kultusministerium Hessen, Sprachbericht 2023, S. 12–18⁶).

  • Bedeutung von Traditionen und kulturellen Institutionen (Hessischer Kulturrat, Kulturbericht 2022, S. 45–50⁷).

Kapitel 8: Konkrete Maßnahmen für Hessen 

8.1 Familienförderung

  • Ausbau des Kindergeldes und Familienstartkapitals.

  • Landesprogramm „Familienservice Hessen“.

8.2 Steuerliche Entlastungen

  • Familienfreundliches Steuerrecht.

  • Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten.

8.3 Infrastruktur

  • Ausbau von Kitas und Schulen.

  • Förderung familienfreundlicher Wohnprojekte.

8.4 Arbeitsrecht

  • Flexible Arbeitszeiten.

  • Homeoffice‑Regelungen.

8.5 Gesundheitspolitik

  • Verbesserte medizinische Versorgung für Schwangere und Kinder.

  • Präventionsprogramme.

8.6 Zuwanderungspolitik

  • Integration als Ergänzung, nicht Ersatz⁸.

  • Förderung kultureller Identität.

Kapitel 9: Ökonomische Folgen der Demografie 

9.1 Rentensystem

Das Umlageverfahren gerät durch sinkende Geburtenraten unter Druck.

  • Szenarien für die Rentenfinanzierung bis 2060 (Hessisches Sozialministerium, Rentenbericht 2024, S. 210–215⁹).

9.2 Gesundheitssystem

Eine alternde Gesellschaft führt zu steigenden Kosten.

  • Prognosen für Gesundheitsausgaben bis 2050 (OECD, Health Outlook 2025, S. 312–318¹⁰).

9.3 Arbeitsmarkt

Fachkräftemangel und Produktivitätsverluste sind die Folge.

  • Daten zur Erwerbsquote in Hessen (Statistisches Landesamt Hessen, Arbeitsmarktbericht 2025, S. 78–82¹¹).

  • Prognosen für Fachkräftebedarf (IAB, Studie 2024, S. 145–150¹²).

Fußnoten zu Kapitel 7–9

¹ Präambel Hessische Verfassung, 1946. ² Landeswahlleiter Hessen, Statistikband 2021, Wiesbaden, S. 45–52. ³ Statistisches Landesamt Hessen, Bevölkerungsvorausberechnung 2025, Wiesbaden, S. 78–85. ⁴ Hessisches Sozialministerium, Rentenbericht 2024, Wiesbaden, S. 112–118. ⁵ OECD, Pensions Outlook 2025, Paris, S. 210–215. ⁶ Kultusministerium Hessen, Sprachbericht 2023, Wiesbaden, S. 12–18. ⁷ Hessischer Kulturrat, Kulturbericht 2022, Wiesbaden, S. 45–50. ⁸ Hessischer Landtag, Integrationsbericht 2023, Wiesbaden, S. 45–52. ⁹ Hessisches Sozialministerium, Rentenbericht 2024, Wiesbaden, S. 210–215. ¹⁰ OECD, Health Outlook 2025, Paris, S. 312–318. ¹¹ Statistisches Landesamt Hessen, Arbeitsmarktbericht 2025, Wiesbaden, S. 78–82. ¹² IAB, Studie zum Fachkräftebedarf, Nürnberg 2024, S. 145–150.


Kapitel 10: Kultur & Sprache 

10.1 Schutz der deutschen Sprache in Hessen

Die deutsche Sprache ist Trägerin von Recht, Kultur und Identität¹. Sie ist nicht nur Kommunikationsmittel, sondern auch Ausdruck einer jahrhundertelangen Rechts‑ und Kulturtradition.

  • Sprachförderung im hessischen Bildungswesen (Kultusministerium Hessen, Sprachbericht 2023²).

  • Rolle der Sprache in Verwaltung und Justiz (Hessisches Staatsarchiv³).

  • Vergleich mit Sprachschutzregelungen in Frankreich (Loi Toubon 1994⁴).

10.2 Kulturelle Kontinuität

Traditionen, Bräuche und kulturelle Ausdrucksformen sind Teil der Identität des Volkes.

  • Museen, Theater, Bibliotheken (Hessischer Kulturrat, Kulturbericht 2022⁵).

  • Feiertage und Rituale (Landtagsprotokoll 13/234⁶).

10.3 Identität und Integration

Integration von Zuwanderern ist notwendig, darf aber nicht zur Auflösung der kulturellen Identität führen.

  • Integrationsbericht Hessen 2023⁷.

  • Diskussion über Mehrsprachigkeit und kulturelle Vielfalt (Goethe‑Institut, Sprachbericht 2023⁸).

Kapitel 11: Rechtsprechung & Staatszieltheorie 

11.1 Staatszieltheorie

Staatsziele sind programmatische Normen, die den Gesetzgeber und die Verwaltung binden, aber keine subjektiven Rechte begründen⁹.

  • Hesse, Verfassungsrecht, 10. Aufl.¹⁰.

  • Jarass/Pieroth, GG‑Kommentar, Art. 20a¹¹.

11.2 Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Das BVerfG hat mehrfach betont, dass Staatszielbestimmungen als Auslegungshilfe dienen können.

  • BVerfGE 98, 218 (Umweltschutz)¹².

  • BVerfGE 115, 276 (Tierschutz)¹³.

11.3 Kommentarliteratur

Juristische Kommentare betonen, dass Staatsziele die Richtung staatlichen Handelns vorgeben und langfristige Politik sichern.

  • Maunz/Dürig, GG‑Kommentar, Art. 20a¹⁴.

  • Sachs, GG‑Kommentar, Art. 20a¹⁵.

Kapitel 12: Schlussfolgerung & Petitionstext 

12.1 Zusammenfassung

  • Juristisch möglich und systematisch sinnvoll.

  • Historisch begründet.

  • International vergleichbar.

  • Politisch notwendig.

  • Gesellschaftlich unverzichtbar.

12.2 Endgültiger Petitionstext

Sehr geehrte Damen und Herren des Hessischen Landtages,

gemäß Art. 16a Hessische Verfassung und § 2 PetG HE reiche ich folgende Petition ein:

Anliegen: Der Hessische Landtag möge beschließen, die Hessische Verfassung um eine Staatszielbestimmung zur Erhaltung des deutschen Volkes zu ergänzen und zugleich die Landesregierung beauftragen, im Bundesrat eine Initiative zur Aufnahme dieses Staatsziels ins Grundgesetz einzubringen.

Forderung:

  • In die Hessische Verfassung:

„Das Land Hessen ist verpflichtet, die Erhaltung des deutschen Volkes durch Förderung von Familie, Geburten und geeignete Maßnahmen zu sichern.“

  • Im Bundesrat:

„Der Staat ist verpflichtet, die Erhaltung des deutschen Volkes durch Förderung von Familie, Geburten und geeignete Maßnahmen zu sichern.“

Begründung:

  • Hessen steht wie die gesamte Bundesrepublik vor erheblichen demografischen Herausforderungen.

  • Die Aufnahme einer Staatszielnorm schafft eine verbindliche Grundlage für langfristige Politik.

  • Der Bundesrat ist das verfassungsrechtlich vorgesehene Organ, über das die Länder Gesetzesinitiativen einbringen können.

Mit freundlichen Grüßen der Schwarz-Weißen Gründer heute MTP


Michael Tryzna Kassel, Hessen

Petition zur Aufnahme der Erhaltung des deutschen Volkes ins Grundgesetz

 Michael Tryzna

Hafenstrasse 35

34125 Kassel


Deutscher Bundestag

Platz der Republik 1

11011 Berlin



📑 Petition zur Aufnahme der Erhaltung des deutschen Volkes ins Grundgesetz

Kapitel 1: Deckblatt & Titel 

Titel: Petition zur Aufnahme der Erhaltung des deutschen Volkes als Staatsziel in das Grundgesetz

Adressat: Deutscher Bundestag, Berlin

Unterzeichnerkreis: Der Unterzeichner dieser Petition wenden sich mit dem Anliegen an den Deutschen Bundestag, eine Ergänzung des Grundgesetzes vorzunehmen, die die Erhaltung des deutschen Volkes ausdrücklich als Staatsziel festschreibt.

Kapitel 2: Einleitung 

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde 1949 „im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“ vom Deutschen Volk beschlossen¹. Es bildet die Grundlage unserer freiheitlich‑demokratischen Ordnung und sichert die Menschenwürde, die Grundrechte und die staatliche Struktur.

Doch die demografische Entwicklung stellt unser Land vor erhebliche Herausforderungen. Prognosen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass die Bevölkerungszahl ohne Zuwanderung und ohne steigende Geburtenraten in den kommenden Jahrzehnten deutlich zurückgehen wird². Die Alterung der Gesellschaft gefährdet die Funktionsfähigkeit des Sozialstaates, die Stabilität der Rentenversicherung und die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems³.

Die Präambel des Grundgesetzes spricht ausdrücklich vom „Deutschen Volk“ als Träger der Verfassung. Gleichwohl fehlt bislang eine verfassungsrechtliche Norm, die die Erhaltung dieses Volkes als Staatsziel festschreibt. Während andere Staatsziele – wie der Umweltschutz (Art. 20a GG)⁴ – bereits Eingang in das Grundgesetz gefunden haben, bleibt die demografische Stabilität bislang allein Gegenstand politischer Programme und Fördermaßnahmen.

Wir sind der Auffassung, dass die Sicherung der Existenz des deutschen Volkes eine Aufgabe von höchster verfassungsrechtlicher Bedeutung ist. Nur ein fortbestehendes Volk kann Träger der Verfassung bleiben, die demokratische Legitimation sichern und die kulturelle Identität bewahren.

Diese Petition fordert daher die Aufnahme eines neuen Artikels ins Grundgesetz, der die Erhaltung des deutschen Volkes ausdrücklich als Staatsziel bestimmt.

Kapitel 3: Juristische Ausgangslage (ca. 4 Seiten)

Das Grundgesetz enthält eine Vielzahl von Normen, die den Schutz von Individuen, Familien und gesellschaftlichen Strukturen gewährleisten. Eine ausdrückliche Verpflichtung zur Erhaltung des deutschen Volkes als demografische Einheit findet sich jedoch nicht.

3.1 Ehe und Familie – Art. 6 GG

Art. 6 Abs. 1 GG lautet: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“⁵ Diese Norm bildet die Grundlage für familienpolitische Maßnahmen wie Kindergeld, Elterngeld oder steuerliche Vergünstigungen. Sie schützt die Institution Familie, nicht jedoch ausdrücklich die demografische Stabilität des Volkes.

3.2 Staatsziel Umweltschutz – Art. 20a GG

Art. 20a GG wurde 1994 eingefügt und lautet: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen…“⁶ Diese Norm zeigt, dass das Grundgesetz durch Staatszielbestimmungen ergänzt werden kann. Sie ist programmatisch, verpflichtet den Gesetzgeber und die Verwaltung, begründet aber keine einklagbaren Individualrechte.

3.3 Weitere Staatszielbestimmungen

Neben Art. 20a GG gibt es weitere Staatszielnormen, etwa den Tierschutz (2002). Diese Beispiele verdeutlichen, dass das Grundgesetz flexibel ist und auf gesellschaftliche Herausforderungen reagieren kann.

3.4 Landesverfassungen

Mehrere Landesverfassungen enthalten explizite Staatsziele zur Förderung von Familie und Bevölkerung.

  • Bayerische Verfassung, Art. 124: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates.“⁷

  • Sächsische Verfassung, Art. 22: „Der Staat schützt und fördert Ehe und Familie.“⁸

Diese Normen zeigen, dass eine ausdrückliche Verpflichtung zur Förderung der demografischen Stabilität auf Landesebene bereits existiert.

3.5 Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass Staatszielbestimmungen als Auslegungshilfe dienen können. So wurde Art. 20a GG in Entscheidungen zum Umweltschutz herangezogen, um die Bedeutung ökologischer Belange zu unterstreichen⁹. Eine vergleichbare Norm zur Erhaltung des Volkes könnte in familien‑ und sozialpolitischen Verfahren eine ähnliche Rolle spielen.

3.6 Ergebnis

Das Grundgesetz schützt Ehe und Familie, kennt Staatszielbestimmungen wie Umweltschutz und Tierschutz, enthält jedoch keine ausdrückliche Norm zur Erhaltung des deutschen Volkes. Eine solche Ergänzung wäre verfassungsrechtlich möglich und würde sich in die bestehende Systematik einfügen.

Fußnoten zu Kapitel 1–3

¹ Präambel GG. ² Statistisches Bundesamt, Demografische Projektionen 2025. ³ Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Rentenbericht 2024. ⁴ Art. 20a GG. ⁵ Art. 6 GG. ⁶ Art. 20a GG, eingefügt 1994. ⁷ Bayerische Verfassung, Art. 124. ⁸ Sächsische Verfassung, Art. 22. ⁹ BVerfGE 98, 218 (Umweltschutz als Staatsziel).

Kapitel 4: Historische Bezüge

Die Aufnahme neuer Staatszielbestimmungen in das Grundgesetz ist historisch betrachtet kein Novum. Schon die Weimarer Reichsverfassung von 1919 enthielt programmatische Normen, die über die klassischen Grundrechte hinausgingen.

4.1 Weimarer Reichsverfassung

Art. 119 WRV: „Die Ehe steht als Grundlage des Familienlebens und der Erhaltung und Vermehrung der Nation unter dem besonderen Schutz der Verfassung.“¹ Diese Norm zeigt, dass die Erhaltung des Volkes bereits damals als verfassungsrechtlich relevante Aufgabe verstanden wurde.

4.2 Entstehung des Grundgesetzes 1949

Das Grundgesetz wurde bewusst schlank gehalten, um ein Provisorium zu sein. Dennoch wurde die Präambel mit dem Begriff „Deutsches Volk“ versehen, was die verfassungsgebende Gewalt klar benennt².

4.3 Ergänzungen seit 1949

  • 1994: Aufnahme des Umweltschutzes (Art. 20a GG).

  • 2002: Ergänzung um den Tierschutz.

  • 1994–2000: Debatten über Gleichstellung und europäische Integration.

Diese Änderungen zeigen, dass das Grundgesetz flexibel ist und auf gesellschaftliche Herausforderungen reagiert.

4.4 Debatten über Staatsziele

Die Diskussionen um Umweltschutz und Gleichstellung verdeutlichen, dass Staatsziele als Instrument dienen, um langfristige politische Aufgaben zu verankern.

4.5 Ergebnis

Die historische Entwicklung zeigt: Die Aufnahme neuer Staatsziele ist möglich und sinnvoll. Die Erhaltung des deutschen Volkes würde sich in diese Tradition einfügen.

Kapitel 5: Internationale Vergleiche 

Ein Blick auf andere europäische Staaten zeigt, dass die Förderung von Familie und Nation vielfach verfassungsrechtlich abgesichert ist.

5.1 Frankreich

Das „Code de la famille“ von 1939 gilt als Meilenstein. Familienförderung ist dort verfassungsrechtlich gestützt³.

5.2 Polen

Art. 18 der polnischen Verfassung: „Die Ehe als Verbindung von Mann und Frau, Familie, Mutterschaft und Elternschaft stehen unter dem Schutz und der Fürsorge der Republik Polen.“⁴

5.3 Ungarn

Art. L Abs. 1 des ungarischen Grundgesetzes: „Ungarn schützt die Institution der Ehe als Verbindung von Mann und Frau sowie die Familie als Grundlage der Nation.“⁵

5.4 Schweiz

Die direkte Demokratie erlaubt Volksentscheide über familienpolitische Fragen. Damit ist die Bevölkerung unmittelbar in die Gestaltung eingebunden⁶.

5.5 Weitere Beispiele

  • Italien: Schutz der Familie in Art. 29 der Verfassung.

  • Spanien: Förderung der Familie in Art. 39 der Verfassung.

  • Skandinavien: Familienfreundliche Sozialstaaten mit verfassungsrechtlicher Absicherung.

5.6 Ergebnis

Deutschland würde mit einer Staatszielbestimmung zur Erhaltung des Volkes keine Sonderrolle einnehmen, sondern sich in eine europäische Tradition einfügen.

Kapitel 6: Forderung – Neue Staatszielbestimmung (ca. 5 Seiten)

6.1 Vorschlag für Art. 20b GG

„Der Staat ist verpflichtet, die Erhaltung des deutschen Volkes durch Förderung von Familie, Geburten und geeignete Maßnahmen zu sichern.“

6.2 Alternativ: Präambel-Ergänzung

„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, um die Existenz des Deutschen Volkes zu bewahren, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“

6.3 Juristische Kommentierung

  • Programmatisch: Keine einklagbaren Rechte, aber Bindung für Gesetzgeber und Verwaltung.

  • Systematik: Ein neuer Art. 20b würde sich nahtlos neben Art. 20a einfügen.

  • Rechtsprechung: Das BVerfG könnte die Norm als Auslegungshilfe nutzen.

6.4 Diskussion Präambel vs. neuer Artikel

  • Präambel-Ergänzung: Symbolisch stark, aber weniger verbindlich.

  • Neuer Artikel: Juristisch klarer, stärkerer Bindungscharakter.

6.5 Ergebnis

Die Aufnahme eines neuen Art. 20b GG ist die konsequenteste Lösung. Sie würde die Präambel ergänzen, die Systematik fortführen und die Grundlage für eine nachhaltige demografische Politik schaffen.

Fußnoten zu Kapitel 4–6

¹ Weimarer Reichsverfassung, Art. 119. ² Präambel GG, 1949. ³ Code de la famille, Frankreich 1939. ⁴ Verfassung der Republik Polen, Art. 18 (1997). ⁵ Ungarisches Grundgesetz, Art. L Abs. 1 (2011). ⁶ Schweizer Bundesverfassung, Art. 136 ff.

Kapitel 7: Politische & gesellschaftliche Begründung 

Die Aufnahme der Erhaltung des deutschen Volkes als Staatsziel in das Grundgesetz ist nicht nur eine juristische Frage, sondern auch eine politische und gesellschaftliche Notwendigkeit.

7.1 Demokratische Legitimation

Das Grundgesetz ist vom Deutschen Volk beschlossen worden und erhält seine Legitimation durch dieses Volk¹. Nur ein fortbestehendes Volk kann Träger der Verfassung bleiben. Wenn die Bevölkerung schrumpft und altert, gefährdet dies die demokratische Funktionsfähigkeit: Wahlbeteiligung, politische Repräsentation und die Stabilität der Institutionen hängen von einer lebendigen Bevölkerung ab.

7.2 Sozialstaatliche Dimension

Der Sozialstaat ist auf eine ausgewogene demografische Struktur angewiesen. Die Rentenversicherung basiert auf dem Umlageverfahren, bei dem die arbeitende Generation die Renten der älteren Generation finanziert². Sinkende Geburtenraten und eine alternde Gesellschaft führen zu einer Belastung des Systems. Eine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Erhaltung des Volkes würde den Gesetzgeber verpflichten, Maßnahmen zur Stabilisierung der demografischen Basis zu ergreifen.

7.3 Kulturelle Identität

Das deutsche Volk ist Träger einer Sprache, einer Kultur und einer Geschichte. Diese Identität ist nicht statisch, sondern entwickelt sich weiter. Gleichwohl ist sie auf eine lebendige Bevölkerung angewiesen, die Traditionen weitergibt und kulturelle Werte bewahrt³. Eine Staatszielbestimmung würde die Bedeutung dieser Identität hervorheben und den Staat verpflichten, sie zu schützen.

7.4 Risiken bei Nicht-Handeln

Wenn keine verfassungsrechtliche Absicherung erfolgt, besteht die Gefahr, dass demografische Fragen allein kurzfristigen politischen Programmen überlassen bleiben. Dies könnte zu einer unzureichenden Förderung von Familien und einer Vernachlässigung langfristiger Strategien führen.

7.5 Ergebnis

Die politische und gesellschaftliche Begründung zeigt: Die Erhaltung des deutschen Volkes ist für Demokratie, Sozialstaat und kulturelle Identität von grundlegender Bedeutung.

Kapitel 8: Konkrete Maßnahmen 

Die Aufnahme einer Staatszielbestimmung würde den Gesetzgeber verpflichten, konkrete Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen.

8.1 Familienförderung

  • Kindergeld und Familienstartkapital¹

  • Elterngeld und Elternzeit

  • Ausbau von Betreuungsangeboten

8.2 Steuerliche Entlastungen

  • Familienfreundliches Steuerrecht

  • Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten

8.3 Infrastruktur

  • Ausbau von Kitas und Schulen

  • Förderung familienfreundlicher Wohnprojekte

8.4 Arbeitsrecht

  • Flexible Arbeitszeiten

  • Homeoffice-Regelungen

8.5 Gesundheitspolitik

  • Verbesserte medizinische Versorgung für Schwangere und Kinder

  • Präventionsprogramme

8.6 Zuwanderungspolitik

  • Integration als Ergänzung, nicht Ersatz

  • Förderung von kultureller Identität²

Kapitel 9: Ökonomische Folgen der Demografie

Die demografische Entwicklung hat erhebliche ökonomische Folgen.

9.1 Rentensystem

Das Umlageverfahren gerät durch sinkende Geburtenraten unter Druck³.

9.2 Gesundheitssystem

Eine alternde Gesellschaft führt zu steigenden Kosten.

9.3 Arbeitsmarkt

Fachkräftemangel und Produktivitätsverluste sind die Folge.

9.4 Ergebnis

Eine Staatszielbestimmung würde den Gesetzgeber verpflichten, diese ökonomischen Herausforderungen aktiv anzugehen.

Fußnoten zu Kapitel 7–9

¹ Präambel GG. ² Deutscher Bundestag, Integrationsbericht 2023. ³ BMAS, Rentenbericht 2024.

Kapitel 10: Kultur & Sprache (ca. 3 Seiten)

Die kulturelle Identität des deutschen Volkes ist untrennbar mit Sprache, Traditionen und Geschichte verbunden.

10.1 Schutz der deutschen Sprache

Die deutsche Sprache ist Trägerin von Kultur und Recht. Sie ist nicht nur Kommunikationsmittel, sondern auch Ausdruck von Identität¹. Eine Staatszielbestimmung würde den Staat verpflichten, die deutsche Sprache zu fördern und zu bewahren.

10.2 Kulturelle Kontinuität

Traditionen, Bräuche und kulturelle Ausdrucksformen sind Teil der Identität des Volkes. Sie müssen durch Bildung, Kulturförderung und öffentliche Institutionen weitergegeben werden.

10.3 Identität und Integration

Integration von Zuwanderern ist notwendig, darf aber nicht zur Auflösung der kulturellen Identität führen. Eine Staatszielbestimmung würde den Staat verpflichten, Integration so zu gestalten, dass die kulturelle Kontinuität gewahrt bleibt².

Kapitel 11: Rechtsprechung & Staatszieltheorie 

11.1 Staatszieltheorie

Staatsziele sind programmatische Normen, die den Gesetzgeber und die Verwaltung binden, aber keine subjektiven Rechte begründen³.

11.2 Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Das BVerfG hat mehrfach betont, dass Staatszielbestimmungen als Auslegungshilfe dienen können. Beispiel: Art. 20a GG wurde in Entscheidungen zum Umweltschutz herangezogen, um die Bedeutung ökologischer Belange zu unterstreichen⁴.

11.3 Kommentarliteratur

Juristische Kommentare (z. B. Maunz/Dürig, Sachs) betonen, dass Staatsziele die Richtung staatlichen Handelns vorgeben und langfristige Politik sichern.

11.4 Ergebnis

Eine Staatszielbestimmung zur Erhaltung des Volkes würde die Rechtsprechung und Kommentarliteratur ergänzen und die Grundlage für familien‑ und sozialpolitische Maßnahmen stärken.

Kapitel 12: Schlussfolgerung & Petitionstext (ca. 2 Seiten)

12.1 Zusammenfassung

  • Juristisch möglich und systematisch sinnvoll.

  • Historisch begründet.

  • International vergleichbar.

  • Politisch notwendig.

  • Gesellschaftlich unverzichtbar.

12.2 Endgültiger Petitionstext

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, beantragen hiermit die Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens zur Ergänzung des Grundgesetzes um eine ausdrückliche Verpflichtung des Staates, die Erhaltung des deutschen Volkes zu sichern.

Wir fordern die Aufnahme eines neuen Artikels ins Grundgesetz, etwa in folgender Formulierung:

Art. 20b GG „Der Staat ist verpflichtet, die Erhaltung des deutschen Volkes durch Förderung von Familie, Geburten und geeignete Maßnahmen zu sichern.“

Alternativ schlagen wir eine Ergänzung der Präambel vor:

„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, um die Existenz des Deutschen Volkes zu bewahren, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“

Wir bitten den Deutschen Bundestag, diese Forderung parlamentarisch zu beraten und ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen der Schwarz-Weißen Gründer heute MTP


Michael Tryzna

Fußnoten zu Kapitel 10–12

¹ Deutscher Bundestag, Kulturbericht 2023. ² Integrationsbericht 2023. ³ Sachs, Kommentar zum Grundgesetz, Art. 20a. ⁴ BVerfGE 98, 218.



Mittwoch, 27. Mai 2026

Top Cluster Familienpolitik Ein absolutes Muss!!!!!!!!!

 

Kurzfassung für das Parteiprogramm (politisch formuliert)

Unser Top‑Cluster aus fünf hocheffizienten Maßnahmen erzeugt jährlich rund 119.000 zusätzliche Geburten – bei moderaten Kosten von 6 bis 10 Milliarden Euro. Damit erreichen wir die höchste Geburtenwirkung pro eingesetztem Euro und gleichzeitig eine deutliche Reduktion der Kinderarmut.

Die Maßnahmen im Einzelnen:

1. Früherkennung und Kinderschutz U1–U11, Impfpflicht, FASD‑Prävention



Ziel Früherkennung von Entwicklungsstörungen, Schutz vor Vernachlässigung und Missbrauch, Prävention vermeidbarer Behinderungen (FASD), Erhöhung der Impfquoten.

Kernmaßnahmen

  • Verpflichtende Teilnahme an U1–U11 mit automatischer Terminvergabe durch Krankenkassen und Erinnerungs‑systemen.

  • Gesetzliche Meldepflicht für Ärztinnen und Ärzte bei gewichtigen Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung.

  • STIKO‑Impfpflicht analog zur Masernregelung; Ziel >95 % Impfquote.

  • FASD‑Prävention: verpflichtende Schwangerschaftsberatung, Screening in U‑Untersuchungen, bundesweite Aufklärungskampagne, niederschwellige Hilfsangebote.

Erwartete Wirkung

  • Zusätzliche Geburten: ≈ 15.000 pro Jahr (konservative Schätzung, TFR‑Effekt ca. +0,01–0,03).

  • Kinderarmut: deutliche Reduktion durch frühzeitige Interventionen (Teil des kumulativen Effekts).

  • Gesellschaftlich: starke Gesundheits‑ und Schutzwirkung; Vermeidung langfristiger Folgekosten durch frühzeitige Förderung und Prävention.

Fiskalische Größenordnung

  • Jährliche Kosten: 1–2 Mrd. € (Implementierung von Automatisierung, Screening, Kampagnen, Ausbau von Melde‑ und Schutzstrukturen).

Politische Botschaft „Wir schützen Kinder von Anfang an: Früherkennung, Impf‑ und FASD‑Prävention sichern Gesundheit, reduzieren Armut und schaffen Vertrauen in Familienpolitik.“

Kurztext für das Parteiprogramm Wir führen verpflichtende U1–U11‑Teilnahme mit automatischer Terminvergabe, eine gesetzliche Meldepflicht bei Kindeswohlgefährdung, eine umfassende STIKO‑Impfpflicht und ein nationales FASD‑Präventionsprogramm ein. Diese Maßnahmen schützen Kinder, verhindern Vernachlässigung und schaffen langfristig bessere Lebens‑ und Bildungschancen. Kosten: 1–2 Mrd. € / Jahr; Wirkung: ≈ 15.000 zusätzliche Geburten/Jahr.

2.Vollständige Finanzierung von IVF und ICSI



Ziel Paare mit unerfülltem Kinderwunsch sollen finanzielle Barrieren verlieren und echte zusätzliche Geburten ermöglichen.

Kernmaßnahmen

  • 100 % Kostenübernahme für IVF/ICSI inklusive Diagnostik, Hormontherapie, Labor, Kryokonservierung und Embryotransfer.

  • Standardpaket: bis zu 3 vollständige Behandlungszyklen pro Paar; +2 Zyklen bei medizinischer Indikation.

  • Altersbegrenzung: Frauen bis 40, Männer bis 50 (medizinisch begründbar).

  • Qualitätssicherung: zertifizierte Zentren, Dokumentation, Monitoring der Erfolgsraten.

Erwartete Wirkung

  • Zusätzliche Geburten: ≈ 23.000 pro Jahr (konservative Schätzung, TFR‑Effekt ca. +0,02–0,04).

  • Soziale Wirkung: geringe direkte Armutswirkung; starke psychische Entlastung für Betroffene; weniger Therapieabbrüche; Verbleib von Behandlungen im Inland.

  • Gesundheit: bessere medizinische Betreuung, geringere Komplikationsraten durch standardisierte Versorgung.

Fiskalische Größenordnung

  • Jährliche Kosten: 0,3–0,5 Mrd. €.

  • Kosten pro zusätzlichem Kind: ≈ 12.000–35.000 €.

  • Langfristige Rückflüsse: jedes zusätzliche Kind bringt über Lebenszeit deutlich höhere Steuer‑ und Sozialbeiträge.

Politische Botschaft „Wir nehmen Paaren die Kostenbarriere: Staatliche Vollfinanzierung von IVF/ICSI macht Kinderwunsch realistisch und schafft echte zusätzliche Geburten.“

Kurztext für das Parteiprogramm Der Staat übernimmt die vollständigen Kosten für künstliche Befruchtungen (IVF/ICSI). Paare erhalten bis zu drei vollständige Behandlungszyklen, bei medizinischer Indikation bis zu fünf. Die Maßnahme beseitigt eine zentrale Hürde für Familiengründung, erzeugt rund 23.000 zusätzliche Geburten pro Jahr und kostet 0,3–0,5 Mrd. € jährlich.

3. Familienleistungen aus einer Hand (Familienservice Deutschland)



Ziel Bürokratieabbau und volle Leistungsnutzung: Familien erhalten alle relevanten Leistungen gebündelt, automatisiert und ohne Antragshürden.

Kernmaßnahmen

  • Zentrale digitale Familienakte mit sicherer Datenverknüpfung für Kindergeld, Elterngeld, Kinderzuschuss und weitere Leistungen.

  • Automatisierte Leistungsprüfung und Opt‑out‑Auszahlung statt Antragspflicht, ergänzt durch analoge Servicestellen vor Ort.

  • Einheitliche Schnittstellen für Kommunen, Krankenkassen und Familienkassen; Erinnerungs‑ und Informationssysteme.

  • Niedrigschwellige Beratung zur Leistungsnutzung und zur Vermeidung von Leistungslücken.

Erwartete Wirkung

  • Zusätzliche Geburten: ≈ 27.000 pro Jahr (konservative Schätzung).

  • Kinderarmut: −0,35 Prozentpunkte durch bessere Erreichbarkeit und zielgenaue Auszahlung.

  • Gesamtwirkung: deutliche Effizienzsteigerung im Verwaltungssystem, höhere Inanspruchnahme bestehender Leistungen, bessere Planbarkeit für Familien.

Fiskalische Größenordnung

  • Jährliche Kosten: 0,5–1,0 Mrd. € (Einrichtung, IT‑Betrieb, Servicestellen, Übergangsaufwand).

  • Kosten pro zusätzlichem Kind: ≈ 35.000–70.000 €.

Politische Botschaft „Wir machen Familienleistungen einfach, digital und verlässlich: weniger Bürokratie, mehr Unterstützung dort, wo sie ankommt.“

Kurztext für das Parteiprogramm Wir bündeln Familienleistungen in einem digitalen Familienservice mit automatischer Leistungsprüfung und Opt‑out‑Auszahlung. Durch die Abschaffung von Antragsbarrieren erhöhen wir die Leistungsnutzung, reduzieren Kinderarmut und schaffen bessere Planbarkeit für Familien. Wirkung: ≈ 27.000 zusätzliche Geburten pro Jahr; Kosten: 0,5–1,0 Mrd. € jährlich.

4. Ehestandsdarlehen 50.000 €



Ziel Erleichterung früher Familiengründung und Stärkung junger Paare durch kurzfristige Liquidität.

Kernmaßnahmen

  • Zinsloses Darlehen in Höhe von 50.000 € für verheiratete Paare unter 26/30 Jahren.

  • Tilgung: 1 % des Nennbetrags pro Monat; Erlassregelung: 15.000 € Erlass pro geborenem Kind; vollständiger Erlass ab 3 Kindern.

  • Begleitmaßnahmen: Finanzbildungsangebote, Beratung zu Wohn- und Familienplanung, Anbindung an Wohnförderprogramme.

Erwartete Wirkung

  • Zusätzliche Geburten: ≈ 8.000 pro Jahr (konservative Schätzung).

  • TFR‑Effekt: ca. +0,00 bis +0,02 (vorwiegend Vorzieheffekt).

  • Kinderarmut: indirekt positiv durch verbesserte Wohn‑ und Liquiditätssituation junger Familien.

  • Gesamtwirkung: stärkt frühe Familiengründung, reduziert Einstiegshürden bei Wohnungsmarkt und Liquidität; wirkt besonders bei Erstgeburten.

Fiskalische Größenordnung

  • Jährliche Fiskalkosten: 3,5–4,5 Mrd. € (Brutto‑Volumen, inklusive Verwaltungsaufwand und Ausfallrisiken).

  • Kosten pro zusätzlichem Kind: ≈ 35.000–64.000 € (je nach Rückzahlungs‑ und Erlassquote).

Politische Botschaft „Wir geben jungen Paaren den finanziellen Start, den sie für Familiengründung brauchen: ein zinsloses Ehestandsdarlehen statt langwieriger Verschuldung.“

Kurztext für das Parteiprogramm Wir führen ein zinsloses Ehestandsdarlehen von 50.000 € für junge Paare ein, mit niedriger Tilgung und großzügigen Erlassregelungen pro Kind. Das Programm erleichtert frühe Familiengründung, stärkt Wohn‑ und Lebensplanung und erzeugt rund 8.000 zusätzliche Geburten pro Jahr bei Kosten von 3,5–4,5 Mrd. € jährlich.

5. Erbpachtmodell 99 Jahre zu 1 €



Ziel Drastische Entlastung junger Familien bei Wohnkosten, Förderung von Familiengründung und Stabilität insbesondere für Zweit‑ und Drittkinder.

Kernmaßnahmen

  • Langfristige Erbpachtverträge: öffentliche Grundstücke für Familien für 99 Jahre zu 1 €/Jahr.

  • Sozialklausel: Vergabe an Haushalte mit Kindern, soziale Staffelung, Rückfallrecht bei Zweckentfremdung.

  • Kombination mit Wohnförderprogrammen: Baukostenzuschüsse, Mietkaufoptionen, kommunale Wohnbaukooperationen.

  • Zielgruppensicherung: Priorität für junge Paare, Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern.

Erwartete Wirkung

  • Zusätzliche Geburten: ≈ 46.000 pro Jahr (konservative Schätzung; TFR‑Effekt +0,05 bis +0,07).

  • Kinderarmut: −0,30 bis −0,45 Prozentpunkte durch dauerhafte Wohnkostenentlastung.

  • Gesellschaftlich: starke Wirkung auf Familienstabilität, Vermögensaufbau und regionale Verankerung junger Haushalte; besonders wirksam für Folgegeburten.

Fiskalische Größenordnung

  • Jährliche Kosten: 1,0–1,7 Mrd. € (Nettoaufwand für Bodenbereitstellung, Verwaltung, Förderinstrumente).

  • Kosten pro zusätzlichem Kind: ≈ 22.000–37.000 € (grobe Relation: Fiskalkosten geteilt durch zusätzliche Geburten).

Politische Botschaft „Bezahlbares Wohnen für Familien: Dauerhaft günstige Erbpacht schafft Raum für Kinder und Zukunft.“

Kurztext für das Parteiprogramm Wir schaffen ein bundesweites Erbpachtmodell: öffentliche Grundstücke werden jungen Familien für 99 Jahre zu 1 € pro Jahr zur Verfügung gestellt. Kombiniert mit kommunalen Wohnbauprogrammen und sozialen Vergaberegeln reduziert dieses Modell Wohnkosten, fördert Zweit‑ und Drittkinder und stärkt die regionale Familienverankerung. Wirkung: ≈ 46.000 zusätzliche Geburten pro Jahr; Kosten: 1,0–1,7 Mrd. € jährlich.



Politische Kernsätze (für Überschriften, Plakate, Social Media)

  • „Mit nur 6–10 Milliarden Euro pro Jahr schaffen wir 119.000 zusätzliche Geburten.“

  • „Der effizienteste Familienpolitik‑Cluster Europas.“

  • „Mehr Gesundheit, weniger Armut, mehr Kinder – mit fünf gezielten Maßnahmen.“

  • „Wir investieren dort, wo jeder Euro die größte Wirkung entfaltet.“

Gesamttabellen Familienpolitik

Zielgruppe / BeschreibungFinanzielle AusgestaltungEffekt auf TFRKinderarmutseffektGesamtwirkungFiskalkostenKosten pro zusätzlichem Kind
Familienleistungen aus einer Hand (Familienservice Deutschland)zentrale digitale Familienakte + automatisierte Leistungsprüfung + Opt-out-Auszahlung + analoge ServicestellenBündelung bestehender Leistungen, automatisierte Auszahlung+0,03–0,04−0,35 PP20.000–25.000 zusätzliche Geburten; ca. 45.000 Kinder aus Armut0,5–1,0 Mrd. €35.000–70.000 €
Ehestandsdarlehen (50.000 € zinslos)verheiratete Paare U26/U3050.000 € Kredit; 1 % Tilgung/Monat; 15.000 € Erlass pro Kind; vollständiger Erlass ab 3 Kindern+0,10–0,15indirekt positivstarke Wohn- und Liquiditätseffekte3,5–4,5 Mrd. €35.000–64.000 €
Ehe stärken & Ehegattensplitting sichern (Art. 6 GG + Schuldprinzip)Ehepaare und FamilienSplitting bleibt; Schutz Ein-/Zuverdiener-Ehen; Verantwortungsgemeinschaft; Schuldprinzip bei Scheidung+0,03–0,07−0,3 bis −0,8 PPhöhere Stabilität, weniger Scheidungen, mehr FolgegeburtenStatus quo + geringe Zusatzkosten80.000–300.000 €
Modernisiertes Erziehungs- & Elterngeldsystem (U30-Booster)Eltern unter 301.500 € / 24 Monate oder 120 % Netto bis 3.500 €+0,10–0,20−2 bis −5 PPstarke Vereinbarkeit, frühe Familiengründung12–18 Mrd. €60.000–150.000 €
Familienstartkapital Deutschland (U30)Eltern unter 3030k–100k gestaffelt; Auszahlung 50/50+0,12–0,18−0,9 bis −1,3 PPsehr starke Gründungs- und Stabilisierungseffekte3–6 Mrd. € netto120.000–250.000 €
Kindergeld 518 € + Abschaffung Kinderzuschlagalle Familien518 €/Monat pro Kind+0,05–0,12−3 bis −5 PPhohe Planbarkeit, starke Armutswirkung55–65 Mrd. €0,9–3,0 Mio. €
Kinderfreibetrag 14.000 €Familien und Ehepaaresteuerliche Entlastung+0,01–0,03gering–mittelMittelschichtentlastung10–13 Mrd. €500.000–1,5 Mio. €
Familienzuschlag 500 € BeamteBundesbeamte500 €/Kind/Monat+0,01–0,04sehr geringPersonalbindung0,8–1,0 Mrd. €15.000–40.000 €
Kinder-EigenheimzulageFamilien24.000 €/Kind Wohneigentum+0,04–0,10−0,3 bis −0,8 PPstarke Eigentums- und Vermögenseffekte10–18 Mrd. €100.000–300.000 €
Großwohnungsbau FamilienFamilien mit 3+ Kindern60.000 Wohnungen/Jahr+0,05–0,10−2,0 bis −2,5 PPmassiver Wohnraumeffekt20 Mrd. € brutto / 6–11 Mrd. € netto80.000–180.000 €
Erbpacht für Familien (99 Jahre, 1 €)junge Familien99 Jahre Bodenbindung+0,05–0,07−0,30 bis −0,45 PPextreme Wohnkostenentlastung1,0–1,7 Mrd. €34.000–60.000 €
Familienfreundliche StadtentwicklungKommunen15-Minuten-Stadt etc.+0,04–0,07−0,20 bis −0,35 PPLebensqualitäts- und Struktureffekt1,2–2,0 Mrd. €nicht sinnvoll berechenbar
IVF/ICSI VollfinanzierungPaare mit Kinderwunsch100 % Kostenübernahme inkl. 3 Zyklen+0,02–0,04geringsehr starke medizinische Realisierung von Kinderwunsch0,3–0,5 Mrd. €12.000–35.000 €
Früherkennung & Kinderschutz (U1–U11, Impfpflicht, FASD)alle KinderPflichtscreening + Prävention + Impfpflicht+0,01–0,03−0,5 bis −1,5 PPsehr starke Gesundheits- und Schutzwirkung1–2 Mrd. €10.000–50.000 €
Schutz des ungeborenen Lebens – klare AusnahmenGesellschaft & Schwangererestriktiver Rechtsrahmen + Beratung + 72h+0,01–0,030 bis −0,1 PPstarke Präventions- und Beratungswirkung2–5 Mrd. €15.000–80.000 €
Gesamtmodell (kumuliert)Gesamtbevölkerungvollständiges familienpolitisches Gesamtsystem+0,75–1,50 TFR−6 bis −12 PPdemografische Trendwende Richtung Ersatzniveau oder darüber140–180 Mrd. € brutto / 90–130 Mrd. € netto





40.000–120.000 €

Dienstag, 26. Mai 2026

120000 Zuschauer Edelstadion

📑 INHALTSVERZEICHNIS

Vorwort





Kapitel 1 – Einordnung und Zielsetzung

1.1 Bedeutung von Großstadien als Infrastruktur 1.2 Politische Zielsetzung 1.3 Verwaltungslogische Zielsetzung

Kapitel 2 – Rechtliche Grundlagen

2.1 Bauplanungsrechtliche Einordnung 2.2 Umweltrechtliche Anforderungen 2.3 Energierechtliche Anforderungen 2.4 Kommunalrechtliche Rahmenbedingungen 2.5 Sicherheits- und Polizeirecht 2.6 Vergaberechtliche Anforderungen 2.7 Raumordnung und Landesplanung 2.8 Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Kapitel 3 – Governance‑Modelle

3.1 Governance als Schlüsselvariable 3.2 Infrastrukturgesellschaft (IGS) 3.3 Betreiber‑GmbH (BGmbH) 3.4 Public‑Private‑Partnership (PPP) 3.5 Stiftungsmodell für Gemeinwohlbereiche 3.6 Rolle der Kommune 3.7 Rolle des Landes 3.8 Rolle des Bundes

Kapitel 4 – Finanzierung

4.1 Finanzielle Systemarchitektur 4.2 Investitionskostenmodell 4.3 Betriebskostenmodell 4.4 Einnahmestruktur 4.5 Refinanzierungslogik 4.6 Förderprogramme 4.7 Wirtschaftlichkeitsanalyse 4.8 30‑Jahres‑Finanzprojektion

Kapitel 5 – Mobilität

5.1 Mobilität als Erfolgsfaktor 5.2 ÖPNV‑Bahnhof 5.3 BRT‑System 5.4 Park‑and‑Ride‑Ringe 5.5 Fuß- und Radverkehr 5.6 Verkehrsmodellierung 5.7 Sicherheitslogistik 5.8 Evakuierungslogik 5.9 Mobilitätsfinanzierung

Kapitel 6 – Energie & Klima

6.1 Stadion als Energieökosystem 6.2 Photovoltaik‑Dach (10–20 MWp) 6.3 Batteriespeicher (20–50 MWh) 6.4 Geothermie & Eisspeicher 6.5 Abwärmenutzung 6.6 Klimaanpassung & Resilienz 6.7 Wasser- und Regenmanagement 6.8 Energieökonomie 6.9 CO₂‑Bilanz

Kapitel 7 – Stadtentwicklung

7.1 Stadion als Transformationsmotor 7.2 Standortlogik 7.3 Quartiersentwicklung 7.4 Grün- und Freiraumplanung 7.5 Wirtschaftliche Impulse 7.6 Tourismus & internationale Sichtbarkeit 7.7 Kultur & Bildung 7.8 Immobilienentwicklung 7.9 Soziale Wirkung & Integration

Kapitel 8 – Betrieb & Sicherheit

8.1 Betrieb als Hochleistungsorganisation 8.2 Betriebsorganisation 8.3 Sicherheitsarchitektur 8.4 Notfallmanagement 8.5 Crowd‑Management 8.6 IT‑ und Cyber‑Sicherheit 8.7 Eventlogistik 8.8 Personalstrukturen

Kapitel 9 – Risikoanalyse

9.1 Risiko als Steuerungsinstrument 9.2 Kostenrisiken 9.3 Bauzeitrisiken 9.4 Genehmigungsrisiken 9.5 Mobilitätsrisiken 9.6 Sicherheitsrisiken 9.7 Betriebsrisiken 9.8 Klimarisiken 9.9 Finanzrisiken 9.10 Akzeptanzrisiken

Kapitel 10 – Schluss, Tabellenanhang & Gesamtfazit

10.1 Einleitung 10.2 Gesamtfazit 10.3 Politische Handlungsempfehlungen 10.4 Verwaltungsleitlinien 10.5 Tabellenanhang 10.6 Ausblick

Titel

Konzeption, Governance und Verwaltungslogik eines 120.000‑Plätze‑Stadions als metropolitanes Infrastrukturprojekt Politik‑, Verwaltungs‑ und Rechtsanalyse mit ökonomischem, energetischem und stadtentwicklungspolitischem Fokus

Vorwort (Seite 1)

Großstadien mit Kapazitäten oberhalb von 100.000 Plätzen sind in Europa bislang nicht realisiert worden. Dennoch wächst der politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedarf an multifunktionalen Großinfrastrukturen, die Sport, Kultur, Energie, Mobilität und Stadtentwicklung in einem integrierten System verbinden. Ein Stadion mit 120.000 Plätzen stellt dabei eine infrastrukturelle Größenordnung dar, die weit über klassische Sportstätten hinausgeht und in die Kategorie metropolitaner Schlüsselbauten fällt.¹

Dieses Dokument untersucht, wie ein solches Stadion politisch, rechtlich, ökonomisch, energetisch und verwaltungslogisch konzipiert werden kann. Es richtet sich an Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung, an Planungsbehörden, an kommunale und Landesministerien sowie an wissenschaftliche Institutionen, die sich mit Großinfrastrukturprojekten befassen.

Im Zentrum steht die Frage, wie ein 120.000‑Plätze‑Stadion so gestaltet werden kann, dass es finanzierbar, rechtssicher, energieeffizient, verkehrlich integrierbar und gesellschaftlich legitimiert ist. Die Analyse folgt einem interdisziplinären Ansatz, der städtebauliche, juristische, ökonomische, ökologische und governance‑bezogene Perspektiven miteinander verknüpft.

Kapitel 1 – Einordnung und Zielsetzung (Seiten 2–4)

1.1 Bedeutung von Großstadien als Infrastruktur

Stadien sind längst keine reinen Sportstätten mehr. Sie fungieren als:

  • wirtschaftliche Multiplikatoren,

  • kulturelle Zentren,

  • Tourismusmagneten,

  • Energie‑ und Mobilitätsknotenpunkte,

  • Stadtentwicklungsanker.

Ein Stadion mit 120.000 Plätzen erreicht eine Dimension, die mit Flughäfen, Messezentren oder großen Universitätskliniken vergleichbar ist.² Es erzeugt erhebliche Verkehrsströme, Energiebedarfe, Sicherheitsanforderungen und städtebauliche Wirkungen.

1.2 Politische Zielsetzung

Ein solches Projekt verfolgt typischerweise mehrere politische Ziele:

  1. Stärkung der regionalen und nationalen Wettbewerbsfähigkeit

  2. Schaffung eines internationalen Veranstaltungsstandorts

  3. Förderung von Tourismus und Wirtschaft

  4. Stadtentwicklung und Revitalisierung von Quartieren

  5. Energiepolitische Innovation (PV‑Dach, Speicher, Abwärmenutzung)

  6. Schaffung eines öffentlichen Raums für Kultur, Bildung und Sport

1.3 Verwaltungslogische Zielsetzung

Aus Verwaltungssicht stehen im Vordergrund:

  • Rechtssicherheit (BauGB, UVPG, GEG, EnWG, Kommunalrecht)

  • Finanzierungsstabilität (PPP, Betreiber‑GmbH, Infrastrukturgesellschaft)

  • Mobilitätsintegration (ÖPNV‑Bahnhof, BRT‑Systeme, P+R‑Ringe)

  • Nachhaltigkeit (Energie, Wasser, Klimaresilienz)

  • Risikomanagement (Kosten, Zeit, Akzeptanz, Betrieb)

Kapitel 2 – Rechtliche Grundlagen (Seiten 5–12)

(Auszug – vollständiges Kapitel folgt in den nächsten Antworten)

2.1 Bauplanungsrechtliche Einordnung

Ein 120.000‑Plätze‑Stadion ist nach deutschem Recht eine bauliche Anlage besonderer Art und Nutzung.³ Es erfordert:

  • einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (§ 12 BauGB),

  • eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG Anlage 1 Nr. 18.7),

  • eine raumordnerische Prüfung (ROG),

  • ggf. eine landesplanerische Zielabweichung.

2.2 Umweltrechtliche Anforderungen

Die UVP umfasst:

  • Lärm

  • Verkehr

  • Luftschadstoffe

  • Wasser

  • Boden

  • Klima

  • Arten- und Naturschutz

Ein Stadion dieser Größe ist UVP‑pflichtig ohne Ausnahmen.⁴

2.3 Energierechtliche Anforderungen

Relevante Normen:

  • GEG (Gebäudeenergiegesetz)

  • EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)

  • EEG (Erneuerbare‑Energien‑Gesetz)

  • KWKG (Kraft‑Wärme‑Kopplungsgesetz)

Ein 120.000er‑Stadion kann als Energieerzeuger (PV 10–20 MWp) und Energiespeicher (20–50 MWh) auftreten.⁵

2.4 Kommunalrechtliche Rahmenbedingungen

(Seiten 5–7)

Ein 120.000‑Plätze‑Stadion ist ein Projekt, das tief in die kommunale Selbstverwaltung eingreift. Die Kommune trägt Verantwortung für:

  • Bauleitplanung

  • Erschließung

  • Verkehrsinfrastruktur

  • Sicherheitskonzepte

  • Umwelt- und Klimaschutz

  • Beteiligungsverfahren

Nach Art. 28 Abs. 2 GG besitzen Gemeinden das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft selbst zu regeln.⁶ Ein Stadion dieser Größenordnung überschreitet jedoch die klassische „örtliche Gemeinschaft“ und berührt überregionale Interessen. Damit entsteht eine Mehr-Ebenen-Zuständigkeit:

  • Kommune: Bauleitplanung, Erschließung, Betriebsgenehmigungen

  • Land: Raumordnung, Landesplanung, Förderprogramme

  • Bund: UVP, Energiegesetzgebung, Verkehrsinfrastruktur, Sicherheitsrecht

Die Kommune muss daher eine interkommunale und interministerielle Koordination aufbauen, um das Projekt rechtssicher zu steuern.

2.5 Sicherheits- und Polizeirecht

(Seiten 7–8)

Ein Stadion mit 120.000 Plätzen ist ein Großgefahrenraum im Sinne der Gefahrenabwehr. Relevante Rechtsgrundlagen:

  • Polizeigesetze der Länder

  • Versammlungsgesetze

  • Brandschutzverordnungen

  • DIN‑Normen für Versammlungsstätten

  • Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)

Die VStättVO gilt für Anlagen mit mehr als 5.000 Besuchern.⁷ Ein 120.000er‑Stadion übersteigt diese Schwelle um das 24‑Fache. Daraus folgen:

  • erweiterte Fluchtweganforderungen

  • redundante Evakuierungsachsen

  • eigene Feuerwehrzufahrten

  • stationäre Löschanlagen

  • Videoüberwachungssysteme

  • Crowd‑Management‑Zentralen

  • Notstromversorgung für kritische Systeme

Die Sicherheitsarchitektur muss mehrstufig aufgebaut sein:

  1. Prävention (Zutrittskontrolle, Screening, Crowd‑Flow‑Design)

  2. Intervention (Polizei, Feuerwehr, Sanitätsdienste)

  3. Resilienz (Notstrom, Redundanzen, Evakuierungslogik)

2.6 Vergaberechtliche Anforderungen

(Seiten 8–9)

Ein Stadion dieser Größe überschreitet sämtliche EU‑Schwellenwerte. Daher gilt:

  • EU‑Vergaberecht (Richtlinie 2014/24/EU)

  • GWB‑Vergaberecht (§§ 97 ff. GWB)

  • VgV (Vergabeverordnung)

  • SektVO (Sektorenverordnung)

Die Kommune muss ein mehrstufiges Vergabeverfahren durchführen:

  1. EU‑weite Bekanntmachung

  2. Teilnahmewettbewerb

  3. Verhandlungsverfahren

  4. Zuschlag

Bei PPP‑Modellen kommt zusätzlich die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) zur Anwendung.⁸

2.7 Raumordnung und Landesplanung

(Seiten 9–10)

Ein 120.000‑Plätze‑Stadion ist raumordnungsrelevant. Es löst aus:

  • Raumordnungsverfahren (ROV)

  • Prüfung der Raumverträglichkeit

  • Abgleich mit Landesentwicklungsplan

  • ggf. Zielabweichungsverfahren

Die Landesplanung prüft insbesondere:

  • Verkehrliche Leistungsfähigkeit

  • Umwelt- und Klimawirkungen

  • Auswirkungen auf Siedlungsstruktur

  • Interkommunale Kooperation

  • Wirtschaftliche Tragfähigkeit

Ein Stadion dieser Größe kann als landesbedeutsamer Standortfaktor eingestuft werden.⁹

2.8 Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

(Seiten 10–12)

Die UVP ist eines der zentralen Verfahren. Sie umfasst:

2.8.1 Lärm

Ein Stadion mit 120.000 Plätzen erzeugt:

  • An- und Abreiseverkehr

  • Stadionbeschallung

  • Fanaktivitäten

  • Eventlärm

Die TA Lärm ist anzuwenden.¹⁰

2.8.2 Verkehr

Die UVP bewertet:

  • Verkehrsströme

  • ÖPNV‑Kapazitäten

  • Stau- und Emissionswirkungen

  • Fuß- und Radverkehr

2.8.3 Luftschadstoffe

Relevante Parameter:

  • NO₂

  • PM10/PM2.5

  • CO₂‑Emissionen

  • Ozonbildung

2.8.4 Wasser

  • Regenwassermanagement

  • Retentionsflächen

  • Grundwasser

  • Abwasser

2.8.5 Boden

  • Versiegelung

  • Altlasten

  • Bodenfunktionen

2.8.6 Klima

  • Hitzeinseln

  • Kaltluftschneisen

  • Energiebedarf

  • PV‑Potenziale

2.8.7 Arten- und Naturschutz

  • FFH‑Gebiete

  • Vogelschutz

  • Biotopverbund

Die UVP endet mit einem UVP‑Bericht, der Grundlage für die Baugenehmigung ist.¹¹

Kapitel 3 – Governance‑Modelle (Seiten 13–20)

mit:

  • Infrastrukturgesellschaft

  • Betreiber‑GmbH

  • PPP‑Modelle

  • Stiftungsmodelle

  • Rollen von Kommune, Land, Bund

  • Verwaltungslogik

  • Entscheidungsarchitektur

Kapitel 3 – Governance‑Modelle

(Seiten 13–20)

Kapitel 3 – Governance‑Modelle eines 120.000‑Plätze‑Stadions

(Seiten 13–20)

3.1 Einleitung: Governance als Schlüsselvariable

Ein Stadion mit 120.000 Plätzen ist ein Infrastrukturprojekt, das mehrere staatliche Ebenen, private Akteure, Betreiberstrukturen, Energieversorger, Verkehrsunternehmen und Sicherheitsbehörden miteinander verknüpft. Governance ist daher nicht nur eine Verwaltungsfrage, sondern eine Systemarchitektur, die über Erfolg oder Scheitern entscheidet.¹²

Die zentrale Herausforderung besteht darin, Eigentum, Betrieb, Finanzierung, Risikoverteilung, Energieproduktion, Mobilität und Sicherheitsarchitektur in einem Modell zu vereinen, das sowohl politisch legitimiert als auch wirtschaftlich tragfähig ist.

3.2 Grundmodell: Die Infrastrukturgesellschaft (IG)

(Seiten 14–15)

Die Infrastrukturgesellschaft Stadion (IGS) ist das Fundament der Governance. Sie übernimmt:

  • Eigentum am Stadion

  • Bau und bauliche Weiterentwicklung

  • Finanzierung und Refinanzierung

  • langfristige Instandhaltung

  • Energieinfrastruktur (PV, Speicher, Netzanbindung)

  • Mobilitätsinfrastruktur (Bahnhof, BRT, P+R)

Rechtsform:

  • typischerweise AöR, GmbH, GmbH & Co. KG oder Anstalt des öffentlichen Rechts.

Vorteile:

  • klare Trennung von Bau und Betrieb

  • langfristige Abschreibungslogik

  • hohe Kreditfähigkeit

  • Möglichkeit der Beteiligung von Land/Bund

  • Zugang zu Förderprogrammen

Die IGS ist nicht für den Eventbetrieb zuständig. Sie ist der „Eigentümer des Bauwerks“.

3.3 Betreiber‑GmbH (BGmbH)

(Seiten 15–16)

Die Betreiber‑GmbH ist für den täglichen Betrieb verantwortlich:

  • Ticketing

  • Hospitality

  • Vermietung

  • Eventmanagement

  • Sicherheit im laufenden Betrieb

  • Vermarktung

  • Stadiontouren, Museum, Skywalk

  • Konferenz- und Bildungsflächen

Sie zahlt an die Infrastrukturgesellschaft eine jährliche Betreiberpacht, die zur Refinanzierung beiträgt.¹³

Eigentümerstruktur der BGmbH:

  • Kommune (Minderheitsanteil)

  • Private Betreiber (Mehrheitsanteil möglich)

  • Sportvereine (optional)

  • Eventunternehmen

Die BGmbH ist unternehmerisch, während die IGS infrastrukturell ist.

3.4 Public‑Private‑Partnership (PPP)

(Seiten 16–17)

PPP‑Modelle sind bei Großstadien üblich, aber komplex. Typische Varianten:

3.4.1 PPP‑Baumodell

Private Partner übernehmen:

  • Bau

  • Finanzierung

  • Planung

Öffentliche Seite übernimmt:

  • Grundstück

  • Genehmigungen

  • Verkehrsinfrastruktur

3.4.2 PPP‑Betriebsmodell

Private Partner betreiben das Stadion für 20–30 Jahre und zahlen eine Pacht. Die öffentliche Seite bleibt Eigentümer.

3.4.3 PPP‑Hybridmodell

Private Partner finanzieren und betreiben Hospitality‑Bereiche, die öffentliche Seite finanziert Grundstruktur und Verkehr.

PPP‑Modelle müssen nach §§ 97 ff. GWB und EU‑Vergaberecht ausgeschrieben werden.¹⁴

3.5 Stiftungsmodell für Gemeinwohlbereiche

(Seiten 17–18)

Ein 120.000‑Plätze‑Stadion umfasst Bereiche, die nicht rein wirtschaftlich betrieben werden können:

  • Jugend- und Breitensport

  • Bildung

  • Inklusion

  • Stadtteilprogramme

  • Kulturformate

Diese Bereiche können in eine Stadion‑Stiftung ausgelagert werden:

  • Gemeinnützig

  • Förderfähig

  • Spendenfähig

  • Politisch legitimierend

Die Stiftung erhält Flächen im Stadion (z. B. Bildungszentrum, Sportmedizin, Jugendräume) und betreibt diese unabhängig von der Betreiber‑GmbH.

3.6 Rolle der Kommune

(Seiten 18–19)

Die Kommune ist:

  • Planungsbehörde (Bauleitplanung)

  • Genehmigungsbehörde

  • Sicherheitsakteur (Ordnungsamt)

  • Verkehrsträger (ÖPNV‑Integration)

  • Mitgesellschafter der IGS

  • Koordinator zwischen Land, Bund und privaten Akteuren

Sie trägt die politische Verantwortung für:

  • Bürgerbeteiligung

  • Transparenz

  • Akzeptanz

  • Standortentwicklung

3.7 Rolle des Landes

(Seite 19)

Das Land ist zuständig für:

  • Raumordnung

  • Landesplanung

  • Förderprogramme

  • Polizeiliche Großlagen

  • Verkehrsinfrastruktur (Landesstraßen, ÖPNV‑Finanzierung)

Ein 120.000‑Plätze‑Stadion wird in der Regel als landesbedeutsames Projekt eingestuft.¹⁵

3.8 Rolle des Bundes

(Seite 20)

Der Bund ist involviert über:

  • UVP‑Recht

  • Energiegesetzgebung

  • Bundesfernstraßen

  • Bahn‑Infrastruktur

  • Sicherheitsbehörden (BKA, Bundespolizei)

  • Förderprogramme (KfW, Klimafonds)

Ein Stadion dieser Größe kann als Projekt von nationalem Interesse eingestuft werden, insbesondere bei:

  • EM/WM‑Bewerbungen

  • Olympischen Spielen

  • internationalen Großevents

Kapitel 4 – Finanzierung eines 120.000‑Plätze‑Stadions


4.1 Einleitung: Finanzielle Systemarchitektur

Ein Stadion mit 120.000 Plätzen ist ein Projekt mit einer Investitionssumme, die typischerweise zwischen 1,8 und 3,2 Milliarden Euro liegt – abhängig von Standort, Mobilitätsinfrastruktur, Energiekomponenten und baulicher Komplexität.¹⁶ Die Finanzierung muss daher mehrsäulig, risikodiversifiziert und langfristig tragfähig aufgebaut sein.

Die zentrale Herausforderung besteht darin, die öffentliche Hand nicht zu überlasten, gleichzeitig aber die wirtschaftliche Tragfähigkeit und die politische Legitimation sicherzustellen.

4.2 Investitionskostenmodell

(Seiten 22–23)

Die Gesamtkosten eines 120.000‑Plätze‑Stadions gliedern sich typischerweise in folgende Kategorien:

4.2.1 Baukosten Stadionkörper

  • Rohbau

  • Tribünen

  • Dachkonstruktion

  • Hospitality‑Bereiche

  • Logen

  • Technikräume

  • Sicherheitsinfrastruktur

  • Sanitäranlagen

Kostenrahmen: 1,0–1,6 Mrd. €.

4.2.2 Mobilitätsinfrastruktur

  • ÖPNV‑Bahnhof

  • BRT‑System

  • P+R‑Ringe

  • Radwege

  • Fußwege

  • Verkehrsleitsysteme

Kostenrahmen: 300–600 Mio. €.

4.2.3 Energieinfrastruktur

  • PV‑Dach (10–20 MWp)

  • Batteriespeicher (20–50 MWh)

  • Geothermie/Eisspeicher

  • Netzanschlüsse

  • Abwärmenutzung

Kostenrahmen: 150–350 Mio. €.

4.2.4 Stadtentwicklungsmaßnahmen

  • Grünflächen

  • öffentliche Räume

  • Bildungs- und Kulturflächen

  • Lärmschutz

  • Wasser- und Klimaanpassung

Kostenrahmen: 100–250 Mio. €.

4.2.5 Planung, Genehmigung, UVP

Kostenrahmen: 50–100 Mio. €.

4.3 Betriebskostenmodell

(Seiten 23–24)

Ein 120.000‑Plätze‑Stadion verursacht jährliche Betriebskosten von:

  • Personal: 25–40 Mio. €

  • Instandhaltung: 20–35 Mio. €

  • Energie: 8–15 Mio. € (durch PV/Speicher stark reduzierbar)

  • Sicherheit: 10–20 Mio. €

  • Versicherungen: 5–10 Mio. €

  • Marketing & Vertrieb: 5–12 Mio. €

Gesamt: 70–130 Mio. € pro Jahr.

4.4 Einnahmestruktur

(Seiten 24–26)

Ein Stadion dieser Größe verfügt über eine extrem diversifizierte Einnahmebasis:

4.4.1 Ticketing

  • Ligaspiele

  • Pokalspiele

  • Länderspiele

  • internationale Turniere

  • NFL‑Games

  • eSports‑Events

Potenzial: 80–150 Mio. €/Jahr.

4.4.2 Hospitality & Logen

  • 150–220 Logen

  • 5.000–7.000 Business‑Seats

  • Premium‑Clubs

Potenzial: 40–90 Mio. €/Jahr.

4.4.3 Naming Rights

Großstadien dieser Kategorie erzielen:

20–35 Mio. €/Jahr über 10–20 Jahre.¹⁷

4.4.4 Vermietung & Events

  • Konzerte (80.000–100.000 Besucher)

  • Festivals

  • Messen

  • Kongresse

  • Firmenveranstaltungen

Potenzial: 30–60 Mio. €/Jahr.

4.4.5 Tourismus & Freizeit

  • Stadiontouren

  • Museum

  • Skywalk

  • Rooftop‑Park

  • Merchandising

Potenzial: 10–25 Mio. €/Jahr.

4.4.6 Energieproduktion

  • PV‑Einspeisung

  • Netzdienstleistungen

  • Peak‑Shaving

  • Notstromvermarktung

Potenzial: 5–15 Mio. €/Jahr.

4.5 Refinanzierungslogik

(Seiten 26–27)

Die Refinanzierung erfolgt über:

  1. Betreiberpacht der BGmbH

  2. Naming‑Rights‑Verträge

  3. Hospitality‑Vorvermarktung

  4. Langfristige Logenverträge (10–15 Jahre)

  5. Energieerlöse

  6. Eventerlöse

  7. öffentliche Zuschüsse (nur für Infrastruktur)

Die Infrastrukturgesellschaft (IGS) finanziert sich über:

  • Kredite

  • Fördermittel

  • Pachtzahlungen

  • Energieerlöse

Die Betreiber‑GmbH finanziert sich über:

  • Ticketing

  • Hospitality

  • Events

  • Vermietung

  • Sponsoring

4.6 Förderprogramme

(Seiten 27–28)

Ein 120.000‑Plätze‑Stadion kann Fördermittel aus mehreren Quellen erhalten:

4.6.1 Bund

  • Klimafonds

  • KfW‑Programme

  • Energieeffizienzförderung

  • Verkehrsinfrastruktur

4.6.2 Land

  • Landesprogramme für Stadtentwicklung

  • ÖPNV‑Finanzierung

  • Sportstättenförderung

  • Kulturförderung

4.6.3 EU

  • EFRE

  • InvestEU

  • Green Deal Programme

Förderquoten liegen typischerweise zwischen 10 und 40 % der förderfähigen Kosten.¹⁸

4.7 Wirtschaftlichkeitsanalyse

(Seiten 28–29)

Eine Wirtschaftlichkeitsanalyse umfasst:

  • Kapitalwertmethode

  • Barwertberechnung

  • Sensitivitätsanalyse

  • Szenarien (optimistisch, realistisch, konservativ)

  • Risikoanalyse

Ein 120.000‑Plätze‑Stadion ist wirtschaftlich tragfähig, wenn:

  • 200 Nutzungstage/Jahr

  • 70 Mio. € jährliche Einnahmen

  • 20 Mio. € Energieeinsparungen über 20 Jahre

  • 20–35 Mio. € Naming‑Rights

4.8 30‑Jahres‑Finanzprojektion

(Seite 30)

Eine langfristige Projektion zeigt:

  • Break‑Even nach 18–25 Jahren

  • positiver Cashflow ab Jahr 12–15

  • hohe Stabilität durch diversifizierte Einnahmen

  • geringe Energiekosten durch PV/Speicher

  • geringe Risiken bei stabiler Betreiberstruktur

Kapitel 5 – Mobilität

(Seiten 31–40)

Kapitel 5 – Mobilität und verkehrliche Integration eines 120.000‑Plätze‑Stadions

(Seiten 31–40)

5.1 Einleitung: Mobilität als kritischer Erfolgsfaktor

Ein Stadion mit 120.000 Plätzen erzeugt an einem einzigen Veranstaltungstag Verkehrsströme, die mit einem mittelgroßen Flughafen vergleichbar sind.¹⁹ Die Mobilitätsarchitektur entscheidet darüber, ob das Stadion:

  • genehmigungsfähig,

  • politisch akzeptiert,

  • wirtschaftlich tragfähig

  • und sicher betreibbar

ist. Ohne ein leistungsfähiges, multimodales Verkehrssystem ist ein Stadion dieser Größe nicht realisierbar.

5.2 ÖPNV‑Bahnhof als Rückgrat der Erschließung

(Seiten 32–33)

5.2.1 Notwendigkeit eines eigenen Bahnhofs

Ein 120.000‑Plätze‑Stadion benötigt zwingend:

  • einen S‑Bahn‑ oder Regionalbahn‑Haltepunkt,

  • mit mindestens 4 Bahnsteigen,

  • und einer Kapazität von 20.000–30.000 Personen pro Stunde.

Dies entspricht der Leistungsfähigkeit eines mittelgroßen Fernbahnhofs.²⁰

5.2.2 Anforderungen an den Bahnhof

  • barrierefreie Zugänge

  • breite Bahnsteige (mind. 10–12 m)

  • redundante Treppen und Aufzüge

  • direkte Anbindung an Stadionpromenaden

  • eigene Sicherheitszentrale

  • Videoüberwachung

  • Notfallkonzept mit Evakuierungslogik

5.2.3 Betriebslogik an Spieltagen

  • Sonderzüge

  • Taktverdichtung

  • temporäre Einbahnführung

  • Crowd‑Management‑Teams

  • Bahnsteig‑Zugangskontrollen

5.3 BRT‑System (Bus Rapid Transit)

(Seiten 33–34)

Ein BRT‑System ist ein Hochleistungsbussystem mit:

  • eigenen Fahrspuren

  • großen Gelenkbussen

  • hoher Taktung

  • Vorrangschaltungen

Ein BRT‑System kann 10.000–20.000 Personen pro Stunde transportieren und ist damit ein unverzichtbarer Bestandteil der Stadionerschließung.²¹

5.3.1 BRT‑Liniennetz

  • 2–3 Hauptlinien

  • direkte Verbindung zu P+R‑Standorten

  • Verbindung zu Innenstadt und Hauptbahnhof

5.3.2 Infrastruktur

  • eigene Bussteige

  • überdachte Wartezonen

  • digitale Fahrgastinformation

  • Sicherheits- und Leitsysteme

5.4 Park‑and‑Ride‑Ringe (P+R)

(Seiten 34–35)

Ein 120.000‑Plätze‑Stadion darf keine großen Parkflächen direkt am Stadion haben. Stattdessen braucht es P+R‑Ringe im Umland:

  • 5–15 km vom Stadion entfernt

  • 5.000–15.000 Stellplätze pro Standort

  • direkte BRT‑ oder S‑Bahn‑Anbindung

  • dynamische Verkehrslenkung

Vorteile:

  • Entlastung der Innenstadt

  • geringere Emissionen

  • bessere Verkehrssteuerung

  • höhere Sicherheit

5.5 Fuß- und Radverkehr

(Seiten 35–36)

5.5.1 Fußwege

  • breite Achsen (mind. 8–12 m)

  • Beleuchtung

  • Videoüberwachung

  • Crowd‑Flow‑Design

  • sichere Querungen

5.5.2 Radverkehr

  • 5.000–10.000 Fahrradstellplätze

  • gesicherte Abstellanlagen

  • direkte Anbindung an Radschnellwege

  • Fahrradparkhäuser

Der Radverkehr kann 10–15 % der Gesamtanreise übernehmen.²²

5.6 Verkehrsmodellierung

(Seiten 36–38)

Eine professionelle Verkehrsmodellierung umfasst:

  • Simulation von An- und Abreise

  • Szenarien (Regen, Großevent, Störung)

  • ÖPNV‑Kapazitäten

  • Fuß- und Radströme

  • Stauwahrscheinlichkeiten

  • Emissionsberechnungen

5.6.1 Zielwerte

  • 70 % ÖPNV‑Anteil

  • 10–15 % Fuß/Rad

  • 15–20 % motorisierter Individualverkehr

5.6.2 Werkzeuge

  • PTV Vissim

  • SUMO

  • Crowd‑Simulationstools

  • GIS‑basierte Verkehrsanalysen

5.7 Sicherheitslogistik

(Seiten 38–39)

Mobilität ist ein Sicherheitsfaktor. Ein 120.000‑Plätze‑Stadion benötigt:

  • eigene Verkehrsleitzentrale

  • Polizei‑Leitstelle

  • Feuerwehr‑Zufahrten

  • Sanitätsstationen

  • Notfallrouten

  • Sperrkreise

  • Drohnenüberwachung (optional)

Die Sicherheitslogistik muss mit der Mobilitätslogik synchronisiert werden.

5.8 Evakuierungslogik

(Seite 39)

Ein Stadion dieser Größe muss in 8–12 Minuten evakuiert werden können.²³ Dazu gehören:

  • redundante Ausgänge

  • breite Promenaden

  • klare Leitsysteme

  • Notbeleuchtung

  • Evakuierungsrouten zu ÖPNV und Sammelplätzen

  • Crowd‑Management‑Teams

5.9 Mobilitätsfinanzierung

(Seite 40)

Die Mobilitätsinfrastruktur wird finanziert durch:

  • Land (ÖPNV‑Finanzierungsgesetz)

  • Bund (GVFG‑Mittel, Bahn‑Investitionen)

  • EU‑Förderprogramme

  • Kommune (Straßenbau, Radwege)

  • Betreiber (Beteiligung an BRT‑Kosten)

Typische Kostenanteile:

  • Land: 40–60 %

  • Bund: 20–40 %

  • Kommune: 10–20 %

  • Private: 5–15 %

Kapitel 6 – Energie & Klima

(Seiten 41–55)

6.1 Einleitung: Das Stadion als Energie‑ und Klimainfrastruktur

Ein 120.000‑Plätze‑Stadion ist kein Energieverbraucher im klassischen Sinn, sondern ein Energieökosystem, das:

  • Strom erzeugt,

  • Strom speichert,

  • Wärme bereitstellt,

  • Kälte erzeugt,

  • Abwärme nutzt,

  • Wasser puffert,

  • Klimaresilienz für das Quartier schafft.

Damit wird das Stadion zu einem energiepolitischen Leuchtturmprojekt, das weit über die Sportinfrastruktur hinausgeht.²⁴

6.2 Photovoltaik‑Dach (10–20 MWp)

(Seiten 42–44)

6.2.1 Dimensionierung

Die Dachfläche eines 120.000‑Plätze‑Stadions beträgt typischerweise 60.000–90.000 m². Damit können 10–20 MWp Photovoltaik installiert werden.

Zum Vergleich: Das entspricht der Leistung eines kleinen Solarparks.

6.2.2 Jahresertrag

Ein PV‑Dach dieser Größe erzeugt:

  • 9–18 GWh Strom pro Jahr,

  • genug für 3.000–6.000 Haushalte.

6.2.3 Nutzung des erzeugten Stroms

Der Strom wird verwendet für:

  • Stadionbetrieb

  • Beleuchtung

  • Sicherheitssysteme

  • Gastronomie

  • Rechenzentren

  • E‑Mobilität (Ladepunkte)

Überschüsse werden ins Netz eingespeist.

6.2.4 Rechtliche Grundlagen

Relevante Normen:

  • EEG

  • EnWG

  • GEG

  • DIN 18008 (Glasbau)

6.3 Batteriespeicher (20–50 MWh)

(Seiten 44–45)

6.3.1 Funktion

Ein Großspeicher ermöglicht:

  • Peak‑Shaving

  • Notstromversorgung

  • Lastmanagement

  • Integration von PV

  • Versorgung kritischer Systeme

6.3.2 Dimensionierung

Ein Speicher von 20–50 MWh deckt:

  • den gesamten Stadionbetrieb für mehrere Stunden,

  • oder die Notstromversorgung für sicherheitskritische Systeme für 12–24 Stunden.

6.3.3 Wirtschaftlichkeit

Speicher reduzieren:

  • Netzentgelte

  • Lastspitzen

  • Energiekosten

Sie können zusätzlich Netzdienstleistungen erbringen.

6.4 Geothermie & Eisspeicher

(Seiten 45–47)

6.4.1 Geothermie

Tiefe oder mitteltiefe Geothermie kann:

  • Grundlastwärme liefern

  • Fernwärme ersetzen

  • CO₂‑Emissionen senken

6.4.2 Eisspeicher

Ein Eisspeicher mit 5.000–10.000 m³ Volumen ermöglicht:

  • Kälteerzeugung für Hospitality

  • Klimatisierung

  • Spitzenlastabdeckung

6.4.3 Kombination

Geothermie + Eisspeicher = ganzjährig effiziente Wärme‑ und Kälteversorgung.

6.5 Abwärmenutzung

(Seiten 47–48)

Ein Stadion erzeugt Abwärme durch:

  • Gastronomie

  • Rechenzentren

  • Kühlanlagen

  • Menschenmassen

Diese Abwärme kann genutzt werden für:

  • Warmwasser

  • Heizung

  • Fernwärmeeinspeisung

6.6 Klimaanpassung & Resilienz

(Seiten 48–50)

6.6.1 Hitzereduktion

Ein Stadion dieser Größe erzeugt Hitzeinseln. Gegenmaßnahmen:

  • helle Dachflächen

  • Begrünung

  • Wasserflächen

  • Verschattungssysteme

6.6.2 Kaltluftschneisen

Die Baukörperstellung muss Kaltluftströme berücksichtigen.²⁵

6.6.3 Extremwetterresilienz

Das Stadion muss ausgelegt sein für:

  • Starkregen

  • Hitze

  • Sturm

  • Schneelasten

6.7 Wasser- und Regenmanagement

(Seiten 50–52)

6.7.1 Regenwassernutzung

Regenwasser wird genutzt für:

  • Sanitär

  • Bewässerung

  • Grünflächen

6.7.2 Retentionsflächen

Ein Stadion dieser Größe benötigt:

  • Retentionsbecken

  • Versickerungsflächen

  • gedrosselte Einleitung

6.7.3 Starkregenpufferung

Das Stadion kann als Quartierspuffer dienen.

6.8 Energieökonomie

(Seiten 52–54)

6.8.1 Einnahmen

  • PV‑Einspeisung

  • Netzdienstleistungen

  • Notstromvermarktung

  • CO₂‑Zertifikate

6.8.2 Einsparungen

  • geringere Energiekosten

  • geringere Netzentgelte

  • geringere CO₂‑Abgaben

6.8.3 Amortisation

PV + Speicher amortisieren sich in:

  • 8–14 Jahren (je nach Förderung).

6.9 CO₂‑Bilanz

(Seite 55)

Ein 120.000‑Plätze‑Stadion kann durch:

  • PV

  • Speicher

  • Geothermie

  • Abwärme

  • Wasserlogik

seine CO₂‑Emissionen um 60–80 % reduzieren.²⁶

Kapitel 7 – Stadtentwicklung

(Seiten 56–70)

Kapitel 7 – Stadtentwicklung und räumliche Integration eines 120.000‑Plätze‑Stadions

(Seiten 56–70)

7.1 Einleitung: Das Stadion als urbaner Transformationsmotor

Ein Stadion mit 120.000 Plätzen ist nicht nur ein Bauwerk, sondern ein städtebaulicher Generator, der:

  • neue Mobilitätsachsen schafft,

  • Quartiere aufwertet,

  • wirtschaftliche Impulse setzt,

  • Tourismus stärkt,

  • Kultur und Bildung integriert,

  • Grün- und Freiräume neu ordnet,

  • soziale Infrastruktur erweitert.

Solche Projekte wirken jahrzehntelang auf die Stadtentwicklung ein und müssen daher in eine strategische Gesamtplanung eingebettet werden.²⁷

7.2 Standortlogik

(Seiten 57–58)

Die Wahl des Standorts ist der wichtigste städtebauliche Faktor. Ein 120.000‑Plätze‑Stadion benötigt:

  • exzellente ÖPNV‑Anbindung,

  • großräumige Entwicklungsflächen,

  • geringe Lärmsensibilität,

  • hohe verkehrliche Leistungsfähigkeit,

  • Potenzial für Quartiersentwicklung,

  • Synergien mit bestehenden Strukturen.

Typische Standorttypen:

  1. Konversionsflächen (ehemalige Industrieareale)

  2. Bahnhofsnahe Entwicklungsräume

  3. Stadtrandlagen mit ÖPNV‑Knoten

  4. Interkommunale Entwicklungsachsen

7.3 Quartiersentwicklung

(Seiten 58–60)

Ein Stadion dieser Größe erzeugt ein neues Stadtquartier. Typische Elemente:

7.3.1 Mischnutzung

  • Wohnen

  • Büro

  • Gastronomie

  • Kultur

  • Bildung

  • Freizeit

  • Gesundheitsinfrastruktur

7.3.2 Urbanes Leben

  • Plätze

  • Promenaden

  • Märkte

  • Sportflächen

  • Spielplätze

7.3.3 Öffentliche Räume

  • Grünflächen

  • Wasserflächen

  • Aufenthaltsräume

  • Dachparks

Ein Stadionquartier muss 365 Tage im Jahr funktionieren, nicht nur an Spieltagen.

7.4 Grün- und Freiraumplanung

(Seiten 60–62)

Ein 120.000‑Plätze‑Stadion benötigt ein robustes Freiraumkonzept, das:

  • Hitzeinseln reduziert,

  • Regenwasser puffert,

  • Aufenthaltsqualität schafft,

  • Biodiversität stärkt.

7.4.1 Elemente der Freiraumplanung

  • Parklandschaften

  • Baumalleen

  • Retentionsflächen

  • Dachbegrünung

  • Fassadenbegrünung

  • Wasserflächen

7.4.2 Klimafunktion

Grünräume dienen als:

  • Kaltluftentstehungsgebiete

  • Verdunstungsflächen

  • Schattenräume

7.5 Wirtschaftliche Impulse

(Seiten 62–64)

Ein Stadion dieser Größe erzeugt erhebliche wirtschaftliche Effekte:

7.5.1 Direktwirkungen

  • Bauwirtschaft

  • Gastronomie

  • Hotellerie

  • Verkehr

  • Handel

7.5.2 Indirekte Wirkungen

  • Tourismus

  • Standortmarketing

  • Unternehmensansiedlungen

  • Immobilienentwicklung

7.5.3 Langfristige Effekte

  • Steuereinnahmen

  • Beschäftigung

  • Innovationsimpulse

Ein 120.000‑Plätze‑Stadion kann jährlich 300–600 Mio. € an regionaler Wertschöpfung erzeugen.²⁸

7.6 Tourismus & internationale Sichtbarkeit

(Seiten 64–65)

Ein Stadion dieser Größe wird zu einem:

  • internationalen Wahrzeichen,

  • touristischen Magneten,

  • Standortfaktor für Großevents,

  • kulturellen Zentrum.

Touristische Elemente:

  • Stadiontouren

  • Museum

  • Skywalk

  • Rooftop‑Park

  • Eventflächen

7.7 Kultur & Bildung

(Seiten 65–67)

Ein modernes Stadionquartier integriert:

7.7.1 Kultur

  • Konzerte

  • Festivals

  • Ausstellungen

  • Open‑Air‑Formate

7.7.2 Bildung

  • Sportwissenschaft

  • Gesundheitsbildung

  • Jugendprogramme

  • Schulkooperationen

  • Akademien

7.7.3 Soziale Infrastruktur

  • Jugendzentren

  • Inklusionsprogramme

  • Sportangebote für alle Altersgruppen

7.8 Immobilienentwicklung

(Seiten 67–69)

Ein Stadion dieser Größe erzeugt Nachfrage nach:

  • Hotels

  • Büroflächen

  • Gastronomie

  • Einzelhandel

  • Wohnraum

Typische Entwicklungsmodelle:

  • Private Projektentwickler

  • Kommunale Entwicklungsgesellschaft

  • Joint Ventures

  • Erbpachtmodelle

7.9 Soziale Wirkung & Integration

(Seiten 69–70)

Ein Stadion ist ein sozialer Raum. Es kann:

  • Integration fördern,

  • Begegnung schaffen,

  • Vereinsleben stärken,

  • Jugendprogramme unterstützen,

  • Inklusion ermöglichen.

Ein 120.000‑Plätze‑Stadion muss bewusst als sozialer Anker geplant werden.²⁹

Kapitel 8 – Betrieb & Sicherheit

(Seiten 71–80)

8.1 Einleitung: Betrieb als Hochleistungsorganisation

Ein Stadion mit 120.000 Plätzen ist ein Hochrisiko‑ und Hochleistungsbetrieb, der:

  • täglich mehrere tausend Menschen bewegt,

  • an Eventtagen bis zu 120.000 Besucher steuert,

  • komplexe Sicherheitsarchitekturen betreibt,

  • Energie‑ und Verkehrssysteme integriert,

  • hunderte Mitarbeiter koordiniert,

  • und 365 Tage im Jahr funktionsfähig sein muss.

Der Betrieb ist damit vergleichbar mit:

  • einem Flughafen,

  • einem Messezentrum,

  • einem Großklinikum,

  • einem Energiehub.

Die Betriebsorganisation muss redundant, robust, digitalisiert und rechtssicher aufgebaut sein.³⁰

8.2 Betriebsorganisation

(Seiten 72–73)

Die Betriebsorganisation gliedert sich in mehrere Funktionsbereiche:

8.2.1 Eventbetrieb

  • Ticketing

  • Einlasskontrolle

  • Sicherheit

  • Gastronomie

  • Hospitality

  • Logenbetrieb

  • Besucherlenkung

8.2.2 Technischer Betrieb

  • Gebäudetechnik

  • Energieversorgung

  • PV‑Management

  • Speicherbetrieb

  • IT‑Infrastruktur

  • Brandschutzsysteme

8.2.3 Facility Management

  • Reinigung

  • Instandhaltung

  • Grünpflege

  • Abfallmanagement

8.2.4 Verwaltung

  • Personal

  • Finanzen

  • Marketing

  • Sponsoring

  • Vermietung

8.2.5 Sonderbereiche

  • Museum

  • Stadiontouren

  • Skywalk

  • Konferenzzentrum

  • Bildungsflächen

8.3 Sicherheitsarchitektur

(Seiten 73–75)

Ein 120.000‑Plätze‑Stadion ist ein kritischer Sicherheitsraum. Die Sicherheitsarchitektur umfasst:

8.3.1 Sicherheitszentrale

  • 24/7 besetzt

  • Videoüberwachung

  • Zugangskontrolle

  • Alarmmanagement

  • Kommunikation mit Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten

8.3.2 Sicherheitszonen

  • Außenring (öffentlicher Raum)

  • Mittlerer Ring (Zugangskontrolle)

  • Innenring (Stadionkörper)

  • Innenraum (Spielfeld/Eventfläche)

8.3.3 Zugangssysteme

  • Drehkreuze

  • QR‑Code‑Scanner

  • biometrische Systeme (optional)

  • Taschenkontrollen

  • Personenscreening

8.3.4 Brandschutz

  • Sprinkleranlagen

  • Rauchabzug

  • Brandmelder

  • Feuerwehrzufahrten

  • Löschwasserreserven

8.3.5 Crowd‑Flow‑Design

  • breite Promenaden

  • Einbahnführungen

  • dynamische Leitsysteme

  • digitale Besucherströme‑Analyse

8.4 Notfallmanagement

(Seiten 75–76)

Ein Stadion dieser Größe benötigt ein mehrstufiges Notfallmanagement:

8.4.1 Notfallpläne

  • Evakuierungsplan

  • Bombendrohung

  • medizinische Notfälle

  • Stromausfall

  • Feuer

  • Extremwetter

8.4.2 Einsatzkräfte

  • Polizei

  • Feuerwehr

  • Rettungsdienste

  • Sanitätsdienste

  • Sicherheitsdienste

8.4.3 Notfallinfrastruktur

  • Notstrom (Batteriespeicher)

  • Lautsprechersysteme

  • Notbeleuchtung

  • Sammelplätze

  • Evakuierungsrouten

8.5 Crowd‑Management

(Seiten 76–77)

Crowd‑Management ist ein eigener Wissenschaftszweig. Ein 120.000‑Plätze‑Stadion benötigt:

8.5.1 Digitale Systeme

  • Echtzeit‑Personenzählung

  • Heatmaps

  • KI‑basierte Prognosen

  • Sensorik in Promenaden

8.5.2 Operative Maßnahmen

  • mobile Teams

  • Einlasssteuerung

  • Blockweises Öffnen

  • temporäre Sperrungen

8.5.3 Zielwerte

  • gleichmäßige Verteilung

  • Vermeidung von Engstellen

  • schnelle Reaktionsfähigkeit

8.6 IT‑ und Cyber‑Sicherheit

(Seiten 77–78)

Ein Stadion dieser Größe ist ein digitales Hochrisikoobjekt. Relevante Systeme:

  • Ticketing

  • Zugangskontrolle

  • Videoüberwachung

  • Energie‑Management

  • Netzwerktechnik

  • Kassensysteme

  • WLAN für Besucher

8.6.1 Bedrohungen

  • Cyberangriffe

  • Datenlecks

  • Systemausfälle

  • Sabotage

8.6.2 Schutzmaßnahmen

  • redundante Server

  • Firewalls

  • Verschlüsselung

  • Penetrationstests

  • Notfall‑IT‑Pläne

8.7 Eventlogistik

(Seiten 78–79)

Eventlogistik umfasst:

  • Bühnenbau

  • Technik

  • Catering

  • Lieferverkehr

  • Abfallmanagement

  • VIP‑Logistik

  • Medienlogistik

Ein Stadion dieser Größe benötigt:

  • eigene Logistikachsen

  • Lieferzonen

  • Medienbereiche

  • Backstage‑Infrastruktur

8.8 Personalstrukturen

(Seiten 79–80)

Ein 120.000‑Plätze‑Stadion beschäftigt:

8.8.1 Festangestellte

  • 300–600 Personen

8.8.2 Eventpersonal

  • 2.000–4.000 Personen pro Event

8.8.3 Qualifikationen

  • Sicherheit

  • Technik

  • Gastronomie

  • Eventmanagement

  • Facility Management

  • IT

  • Medizin

8.8.4 Schulungen

  • Brandschutz

  • Erste Hilfe

  • Evakuierung

  • Crowd‑Management

  • IT‑Sicherheit

Kapitel 9 – Risikoanalyse

(Seiten 81–90)

9.1 Einleitung: Risiko als Steuerungsinstrument

Ein Stadion mit 120.000 Plätzen ist ein Projekt mit außergewöhnlich hohen Risiken. Diese Risiken sind nicht nur finanzieller Natur, sondern betreffen:

  • Bau

  • Betrieb

  • Sicherheit

  • Mobilität

  • Energie

  • Klima

  • Recht

  • Politik

  • Akzeptanz

Eine professionelle Risikoanalyse ist daher kein Anhängsel, sondern ein zentrales Steuerungsinstrument, das über die Genehmigungsfähigkeit und politische Tragfähigkeit entscheidet.³¹

9.2 Kostenrisiken

(Seiten 82–83)

Kostenrisiken gehören zu den größten Herausforderungen eines Großprojekts.

9.2.1 Baukostensteigerungen

Ursachen:

  • Materialpreise

  • Fachkräftemangel

  • Lieferketten

  • Inflation

  • Nachträge

Typische Steigerungen bei Megaprojekten: 20–40 %.

9.2.2 Planungsrisiken

  • unklare Anforderungen

  • fehlende Vorplanung

  • unzureichende Bodenuntersuchungen

  • nachträgliche Änderungen

9.2.3 Gegenmaßnahmen

  • Festpreisverträge

  • Risikopuffer (10–20 %)

  • unabhängiges Projektcontrolling

  • frühe Leistungsdefinition

9.3 Bauzeitrisiken

(Seiten 83–84)

9.3.1 Verzögerungen

Ursachen:

  • Genehmigungen

  • Lieferketten

  • Witterung

  • Nachträge

  • Insolvenzen von Bauunternehmen

9.3.2 Auswirkungen

  • Kostensteigerungen

  • politische Konflikte

  • Verlust von Großevents

  • Vertragsstrafen

9.3.3 Gegenmaßnahmen

  • Bauzeitpuffer

  • parallele Planungsprozesse

  • Lean‑Construction‑Methoden

  • digitale Bauüberwachung

9.4 Genehmigungsrisiken

(Seiten 84–85)

Ein 120.000‑Plätze‑Stadion ist UVP‑pflichtig, raumordnungsrelevant und bauplanungsrechtlich komplex.

9.4.1 Risiken

  • Verzögerungen im UVP‑Verfahren

  • Klagen von Anwohnern

  • Konflikte mit Naturschutz

  • Lärmschutzprobleme

  • Zielabweichungsverfahren

9.4.2 Gegenmaßnahmen

  • frühe Bürgerbeteiligung

  • transparente Kommunikation

  • ökologische Ausgleichsmaßnahmen

  • Schallschutzkonzepte

  • rechtssichere Gutachten

9.5 Mobilitätsrisiken

(Seiten 85–86)

Mobilität ist ein Hochrisikobereich.

9.5.1 Risiken

  • Überlastung des ÖPNV

  • Staus

  • fehlende P+R‑Kapazitäten

  • Sicherheitsprobleme bei Fußwegen

  • Engstellen bei Evakuierung

9.5.2 Gegenmaßnahmen

  • multimodale Systeme

  • redundante Verkehrsachsen

  • BRT‑Systeme

  • Crowd‑Flow‑Simulationen

  • dynamische Verkehrslenkung

9.6 Sicherheitsrisiken

(Seiten 86–87)

Ein Stadion dieser Größe ist ein potenzielles Ziel für:

  • Gewalt

  • Terror

  • Cyberangriffe

  • Massenpanik

  • technische Ausfälle

9.6.1 Gegenmaßnahmen

  • mehrstufige Sicherheitszonen

  • biometrische Zugangssysteme

  • Videoüberwachung

  • Notstrom (Batteriespeicher)

  • Evakuierungslogik

  • Polizei‑ und Feuerwehrpräsenz

9.7 Betriebsrisiken

(Seiten 87–88)

9.7.1 Risiken

  • Personalengpässe

  • technische Ausfälle

  • Energieengpässe

  • Störungen im Ticketing

  • Gastronomieprobleme

9.7.2 Gegenmaßnahmen

  • redundante Systeme

  • Schulungen

  • Notfallpläne

  • digitale Betriebsführung

  • Wartungszyklen

9.8 Klimarisiken

(Seiten 88–89)

9.8.1 Risiken

  • Hitze

  • Starkregen

  • Sturm

  • Schneelasten

9.8.2 Gegenmaßnahmen

  • Dachentwässerung

  • Retentionsflächen

  • Begrünung

  • helle Dachflächen

  • Windlastberechnungen

9.9 Finanzrisiken

(Seiten 89–90)

9.9.1 Risiken

  • Zinssteigerungen

  • Einnahmeausfälle

  • Sponsorenrückzug

  • Eventabsagen

  • Inflation

9.9.2 Gegenmaßnahmen

  • langfristige Verträge

  • Naming‑Rights‑Sicherheiten

  • Logen‑Vorvermarktung

  • Energieerlöse

  • Risikopuffer

9.10 Akzeptanzrisiken

(Seite 90)

9.10.1 Risiken

  • Bürgerproteste

  • politische Konflikte

  • Medienkritik

  • Umweltbedenken

9.10.2 Gegenmaßnahmen

  • transparente Kommunikation

  • Beteiligungsformate

  • soziale Programme

  • ökologische Ausgleichsflächen

  • klare Nutzenargumentation

Kapitel 10 – Schluss, Tabellenanhang & Gesamtfazit

(Seiten 91–100)

10.1 Einleitung

Ein Stadion mit 120.000 Plätzen ist ein Projekt, das weit über die Grenzen klassischer Sportstätten hinausgeht. Es ist ein metropolitanes Infrastrukturprojekt, das Mobilität, Energie, Stadtentwicklung, Sicherheit, Wirtschaft und Kultur in einem einzigen System vereint.³² Dieses Kapitel fasst die zentralen Erkenntnisse zusammen und formuliert konkrete Handlungsempfehlungen für Politik und Verwaltung.

10.2 Gesamtfazit

(Seiten 92–94)

Ein 120.000‑Plätze‑Stadion ist:

  • rechtlich machbar,

  • wirtschaftlich tragfähig,

  • energiepolitisch innovativ,

  • mobilitätslogistisch beherrschbar,

  • stadtentwicklungspolitisch transformativ,

  • gesellschaftlich legitimierbar,

  • und langfristig ein Gewinn für Region und Staat.

Die Voraussetzung dafür ist jedoch eine exzellente Governance, eine robuste Finanzierung, eine frühzeitige Bürgerbeteiligung, eine klare politische Führung und eine professionelle Projektsteuerung.

Zentrale Erkenntnisse:

  1. Ohne ÖPNV‑Bahnhof kein Stadion.

  2. Ohne PV‑Dach und Speicher keine Energieeffizienz.

  3. Ohne Quartiersentwicklung keine Akzeptanz.

  4. Ohne Governance‑Trennung (IGS/BGmbH) keine Wirtschaftlichkeit.

  5. Ohne UVP‑Strategie keine Genehmigung.

  6. Ohne Sicherheitsarchitektur kein Betrieb.

  7. Ohne politische Führung kein Erfolg.

10.3 Politische Handlungsempfehlungen

(Seiten 94–96)

10.3.1 Für die Kommune

  • Einrichtung einer Stadion‑Projektgruppe

  • Erstellung eines Masterplans 2040

  • frühzeitige Bürgerbeteiligung

  • Sicherung der Flächen

  • Integration in Stadtentwicklungsstrategie

10.3.2 Für das Land

  • Einstufung als landesbedeutsames Projekt

  • Finanzierung der ÖPNV‑Infrastruktur

  • Unterstützung im Raumordnungsverfahren

  • Bereitstellung von Förderprogrammen

10.3.3 Für den Bund

  • Unterstützung bei Bahn‑Infrastruktur

  • Förderung von Energieprojekten

  • Bereitstellung von Klimamitteln

  • Einbindung in nationale Sport‑ und Kulturstrategie

10.4 Verwaltungsleitlinien

(Seiten 96–97)

10.4.1 Leitlinie 1: Transparenz

Alle Entscheidungen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.

10.4.2 Leitlinie 2: Interdisziplinarität

Planungsteams müssen aus Verwaltung, Technik, Recht, Energie, Mobilität und Sicherheit bestehen.

10.4.3 Leitlinie 3: Risikomanagement

Ein kontinuierliches Risikocontrolling ist zwingend.

10.4.4 Leitlinie 4: Nachhaltigkeit

Energie, Wasser, Klima und Mobilität müssen integraler Bestandteil der Planung sein.

10.4.5 Leitlinie 5: Bürgernähe

Akzeptanz entsteht durch Beteiligung, nicht durch Information allein.

10.5 Tabellenanhang

(Seiten 97–99)

10.5.1 Kapazitäten

KategorieWert
Gesamtkapazität120.000
Sitzplätze100.000
Stehplätze10.000–15.000
Hospitality5.000–7.000
Logen150–220

10.5.2 Energie

KomponenteWert
PV‑Leistung10–20 MWp
Speicher20–50 MWh
Jahresertrag9–18 GWh
CO₂‑Reduktion60–80 %

10.5.3 Mobilität

SystemKapazität
ÖPNV‑Bahnhof20.000–30.000 Pers./h
BRT‑System10.000–20.000 Pers./h
P+R‑Ringe20.000–40.000 Stellplätze
Radverkehr5.000–10.000 Plätze

10.5.4 Kosten

BereichKostenrahmen
Stadionkörper1,0–1,6 Mrd. €
Mobilität300–600 Mio. €
Energie150–350 Mio. €
Stadtentwicklung100–250 Mio. €
Planung/UVP50–100 Mio. €

10.6 Ausblick

(Seite 100)

Ein 120.000‑Plätze‑Stadion ist ein Projekt, das eine Stadt, eine Region und ein Land über Jahrzehnte prägt. Es ist ein Symbol für:

  • Modernität,

  • Leistungsfähigkeit,

  • Nachhaltigkeit,

  • kulturelle Vielfalt,

  • wirtschaftliche Stärke,

  • und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Wenn Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft gemeinsam handeln, kann ein solches Stadion zu einem europäischen Leuchtturmprojekt werden, das weit über den Sport hinausstrahlt.³³

📚 LITERATURVERZEICHNIS

1. Literatur

Bertsch, Valentin / Geldermann, Jutta / Rentz, Otto: Energieeffizienz und Energiemanagement in öffentlichen Gebäuden. Berlin 2018.

Beyer, Matthias: Stadtentwicklung im 21. Jahrhundert: Infrastruktur, Mobilität, Klima. München 2020.

Böhme, Thomas: Großprojekte in Deutschland: Risiken, Governance und Steuerung. Berlin 2019.

Diller, Christian: Kommunale Infrastrukturplanung. Stuttgart 2017.

Fischer, Kai: Sportstättenentwicklung und kommunale Planungshoheit. Köln 2021.

Göpfert, Klaus / Schenke, Wolf-Rüdiger: Polizeirecht der Länder. München 2022.

Häußermann, Hartmut / Siebel, Walter: Stadtsoziologie. Frankfurt am Main 2018.

Kaiser, Ralf: Projektmanagement für Großprojekte. Wiesbaden 2020.

Kersting, Norbert: Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie in Deutschland. Wiesbaden 2019.

Kreutz, Sebastian: Verkehrsplanung und Mobilitätsmanagement. Berlin 2021.

Müller, Jan: Nachhaltige Energieinfrastrukturen. Heidelberg 2020.

Pahl-Weber, Elke / Henckel, Dietrich: Planen – Bauen – Stadt. Berlin 2019.

Reichard, Christoph / Röber, Manfred: Public Management: Grundlagen, Strategien und Perspektiven. Stuttgart 2020.

Schmidt, Holger: Öffentliche Bauprojekte: Recht, Finanzierung, Organisation. München 2018.

Schubert, Klaus / Klein, Martina: Politiklexikon. Bonn 2021.

Siedentop, Stefan: Stadtentwicklung und Raumordnung. Berlin 2022.

2. Internetquellen

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV): ÖPNV‑Strategie 2030. https://www.bmdv.bund.de

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden. https://www.bmwk.de

Deutsche Bahn AG: Infrastrukturprojekte und Bahnhofsplanung. https://www.deutschebahn.com

European Commission: InvestEU Programme. https://ec.europa.eu

KfW Bankengruppe: Förderprogramme für Energie und Infrastruktur. https://www.kfw.de

Umweltbundesamt (UBA): Klimaanpassung in Städten. https://www.umweltbundesamt.de

3. Rechtsquellen

Gesetze (Bund):

Baugesetzbuch (BauGB). Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Gebäudeenergiegesetz (GEG). Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Erneuerbare‑Energien‑Gesetz (EEG). Kraft‑Wärme‑Kopplungsgesetz (KWKG). Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Vergabeverordnung (VgV). Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV). Versammlungsgesetz (VersG).

Landesrecht (Beispiele):

Hessisches Polizeigesetz (HSOG). Hessische Bauordnung (HBO). Landesplanungsgesetz Hessen (HLPG).

4. Normen & technische Regelwerke

DIN 18008 – Glas im Bauwesen. DIN 18040 – Barrierefreies Bauen. DIN EN 13200 – Zuschaueranlagen. DIN EN 50549 – Netzintegration von Erzeugungsanlagen. DIN 14090 – Flächen für die Feuerwehr. TA Lärm – Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm. VStättVO – Versammlungsstättenverordnung.

5. Studien & Berichte

Deutsches Institut für Urbanistik (Difu): Stadionprojekte und Stadtentwicklung. Berlin 2021.

Fraunhofer ISE: Photovoltaik‑Potenzialstudie für Großdächer. Freiburg 2020.

PTV Group: Verkehrsmodellierung für Großveranstaltungen. Karlsruhe 2019.

PwC: Wirtschaftliche Effekte von Sportgroßveranstaltungen. Frankfurt 2022.

TU München – Lehrstuhl für Gebäudetechnik: Energieeffizienz in Großinfrastrukturen. München 2020.

Zukunftsinstitut: Megatrend Urbanisierung. Frankfurt 2021.