Mittwoch, 6. Mai 2026

PETITION AN DEN HESSISCHEN LANDTAG Diese Petition schlägt einen alternativen, sozialverträglichen Modernisierungspfad vor, der ohne Sozialkürzungen auskommt und dennoch 4,3–6,1 Mrd. € strukturelle Entlastung

 

PETITION AN DEN HESSISCHEN LANDTAG

(gemäß Art. 16a Hessische Verfassung und § 2 Hessisches Petitionsgesetz)

Petent: Michael Tryzna Kassel, Hessen

Betreff: Einführung eines sozialverträglichen, strukturell wirksamen Modernisierungspfads für Hessen ohne Sozialkürzungen

Ergänzend dazu ist ein Programm von Kürzungen möglich. Das was gerade von der Regierung unter anderem im Bildungsbereich passiert. Sie können sich Maßnahmen aussuchen, denn es müssen nicht 5 Milliarden Euro umgeschichtet werden, es sei denn sie möchten das Familienprogramm zur Erhaltung des Deutschen Volkes was ich auf Bundesebene ausgearbeitet habe umsetzen.

Eins muss klar sein der beste Weg die Finanzsituation nachhaltig zu verbessern ist folgendes:

1. Alle Einnahmen steigern die nicht in die Berechnung des Länderfinanzausgleich hineinfallen und damit nicht an andere Länder abgegeben werden müssen. Das sind:

a. Beteiligungen (bereits bestehende Beispiel Fraport oder aus dem Beteiligungsportfolio des Landesinnovationsfonds siehe Petition zu 10% Ausgaben des Landeshaushaltes für wirtschaftsnahe Ausgaben:

b Landesbetriebe brauchen mehr Eigenkapital damit sie mehr Gewinn erwirtschaften können. Kreditaufnahme in Niedrigzinszeiten sind sinnvoll. Das sind in erster Linie die Landesbank, Landeswohnungsbaugesellschaft, Landesenergiegesellschaft.

2. Ausgabenseite

a. Immobilien die das Land nutzt müssen Eigentum sein, heute werden 500 bis 600 Millionen Euro ausgegeben. Hatte dazu eine Petition geschrieben.

b. Die Eigentumsquote muss im Bundesland auf über 60 Prozent gesteigert werden. Das geschieht durch Mitwohnungskauf und oder Landeseigenheimzulage. Und sozialer Wohnungsbau 7 Euro je Quadratmeter. So sinken Ausgaben für Kinderzuschlag, Wohngeld, Bürgergeld usw.

c. Die Verschuldungspolitik muss aufhören, damit die Sollzinsbelastung nicht weiter steigt.

Das ist die Basis. Dann kommt das andere noch dazu. Kreditaufnahme wo es Gegenwerte gibt sind nicht kritisch. Das sind Eigenkapital für Landesbank, Landeswohnungsbaugesellschaft, Landesenergiegesellschaft, sowie Wagniskapital und Seedfonds. Daraus ergebe sich Einnahmen.

3. Alle Förderungen von oberer Stelle müssen ausgeschöpft werden. Das ist im Besonderen bei der Landeswohnungsbaugesellschaft

Kreditaufnahme wo es keine Gegenwerte und Einnahmen gibt sind kritisch und

Sehr geehrte Damen und Hessischen Landtags,

hiermit ersuche ich den Hessischen Landtag gemäß Art. 16a HV und § 2 PetG HE, folgende Maßnahmen zu beraten und zu beschließen, um die finanzielle Stabilität des Landes zu sichern, ohne Sozialleistungen zu kürzen oder kommunale Sozialstrukturen zu belasten.

1. Anlass der Petition

Hessen steht vor erheblichen strukturellen Herausforderungen:

  • steigende Ausgaben

  • demografischer Wandel

  • Investitionsdruck

  • Fachkräftemangel

  • hohe kommunale Belastungen

  • notwendige Digitalisierung

  • Schuldenbremse ab 2026

Traditionelle Konsolidierungsprogramme setzen häufig auf Sozialkürzungen, die kurzfristig wirken, aber langfristig höhere Folgekosten verursachen und die soziale Infrastruktur schwächen.

Diese Petition schlägt einen alternativen, sozialverträglichen Modernisierungspfad vor, der ohne Sozialkürzungen auskommt und dennoch 4,3–6,1 Mrd. € strukturelle Entlastung ermöglicht.

2. Forderungen

Ich bitte den Hessischen Landtag, folgende Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen:

2.1 Keine Kürzungen im Sozialbereich

  • Erhalt aller Sozialleistungen

  • Schutz kommunaler Sozialbudgets

  • Sicherung von Jugend‑, Familien‑, Pflege‑ und Integrationsprogrammen

2.2 Einführung eines strukturellen Modernisierungspfads

Der Modernisierungspfad umfasst sechs Bausteine:

A. Gebührenmodernisierung

Aktualisierung veralteter Gebührenordnungen, digitale Gebührenmodelle.

B. Modernisierungsabgaben

Zweckgebundene Abgaben zur Finanzierung von Digitalisierung und Energieeffizienz.

C. Landesunternehmen stärken

Gründung/Erweiterung von:

  • Landesenergiegesellschaft (LEG‑H)

  • Landesimmobiliengesellschaft → Ziel: Einnahmen, Effizienz, Modernisierung.

D. Digitalisierung & Automatisierung

Digitale Akte, KI‑Vorprüfung, Prozessautomatisierung, zentrale Digitalplattform.

E. Genehmigungsreformen

Fristen, Fiktionen, One‑Stop‑Agency, automatisierte Standardgenehmigungen.

F. Vollzug & Rückführungen

Landesrückführungszentrum, digitale Fallakten, internationale Kooperationen.

3. Begründung

3.1 Finanzielle Wirkung

Der Modernisierungspfad erzielt:

  • 4,3–6,1 Mrd. € strukturelle Entlastung jährlich

  • ohne Kürzungen bei Sozialleistungen

  • mit langfristig stabilen Einnahmen

  • mit Entlastung der Kommunen

3.2 Soziale Wirkung

  • Schutz der sozialen Infrastruktur

  • Stärkung von Familien, Jugend, Pflege und Integration

  • Vermeidung von Folgekosten (Armut, Gesundheit, Bildung)

3.3 Wirtschaftliche Wirkung

  • schnellere Genehmigungen

  • bessere Standortbedingungen

  • mehr Investitionen

  • höhere Produktivität durch Digitalisierung

3.4 Politische Wirkung

  • hohe gesellschaftliche Akzeptanz

  • geringe Konfliktpotenziale

  • breite Anschlussfähigkeit

4. Alternativen und ihre Nachteile

Ein Konsolidierungsprogramm mit Sozialkürzungen würde:

  • kurzfristig 1,0–1,5 Mrd. € sparen

  • langfristig jedoch höhere Folgekosten verursachen

  • Kommunen überlasten

  • Armut und soziale Notlagen erhöhen

  • politische Konflikte verschärfen

Der Modernisierungspfad ist daher finanziell, sozial und politisch überlegen.

5. Schlussantrag

Ich bitte den Hessischen Landtag:

  1. die dargestellten Maßnahmen zu beraten,

  2. die Umsetzung eines Modernisierungspfads ohne Sozialkürzungen zu beschließen,

  3. die Landesregierung mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzespakets zu beauftragen,

  4. die kommunale Ebene aktiv einzubinden,

  5. die strukturellen Entlastungen transparent zu monitoren.

6. Bitte um Stellungnahme

Ich bitte um eine schriftliche Stellungnahme gemäß § 7 PetG HE.

Mit freundlichen Grüßen Michael Tryzna Kassel, Hessen

Wenn du möchtest, kann ich jetzt zusätzlich erstellen:

Titelblatt

ANLAGE 1

„Hessen 2030 – Modernisierung statt Kürzungen“

Strukturelles Zukunfts‑ und Modernisierungsprogramm ohne soziale Einschnitte

Strukturelle Entlastung: 4,5–6,1 Milliarden Euro jährlich

Erstellt für die Petition an den Hessischen Landtag Petent: Michael Tryzna, Kassel

SEITE 2

Inhaltsverzeichnis (Kurzfassung)

  1. Einleitung

  2. Finanzlage des Landes Hessen

  3. Warum keine Kürzungen?

  4. Paket A – Gebühren, Beiträge & Beteiligungen

  5. Paket B – Neue Abgaben & Modernisierung

  6. Paket C – Landesunternehmen & Beteiligungen

  7. Paket D – Digitale Verwaltung

  8. Paket E – KI‑Genehmigungen & Halbierung der Verfahrenszeiten

  9. Paket F – Rückführungen & Vollzug

  10. Gesamtwirkung (4,5–6,1 Mrd. €)

  11. Umsetzung 2026–2035

  12. Literatur & Fußnoten

SEITE 3 

Kapitel 1 – Einleitung

Die öffentlichen Haushalte der deutschen Bundesländer stehen vor einer strukturellen Herausforderung, die sich in den kommenden Jahren weiter verschärfen wird. Steigende Ausgaben, begrenzte Einnahmenpfade, demografische Veränderungen und die ab 2026 uneingeschränkt geltende Schuldenbremse führen dazu, dass klassische Konsolidierungsstrategien an ihre Grenzen stoßen¹. Hessen weist seit Jahren ein strukturelles Defizit auf, das trotz konjunkturell günstiger Phasen nicht nachhaltig reduziert wurde². Die bisherigen Konsolidierungsansätze basierten überwiegend auf temporären Maßnahmen, die keine dauerhafte strukturelle Entlastung erzeugten.

Gleichzeitig sind zentrale staatliche Aufgaben – insbesondere Bildung, Sicherheit, Justiz und soziale Infrastruktur – verfassungsrechtlich geschützt und nicht beliebig kürzbar³. Kürzungen in diesen Bereichen würden nicht nur rechtliche Risiken erzeugen, sondern auch langfristige ökonomische Schäden verursachen. Internationale Studien zeigen, dass Einsparungen in Bildung, Sicherheit und sozialer Infrastruktur zu geringerer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, höheren Folgekosten und sinkender Standortattraktivität führen⁴.

Das vorliegende Modernisierungsprogramm verfolgt daher einen anderen Ansatz: Modernisierung statt Austerität. Es zeigt, wie Hessen ohne soziale Einschnitte ein strukturelles Entlastungsvolumen von 4,5 bis 6,1 Milliarden Euro jährlich erzielen kann. Der Schwerpunkt liegt auf Digitalisierung, Prozessautomatisierung, KI‑gestützten Genehmigungen, Modernisierung der Abgabenstruktur, Stärkung der Landesunternehmen und Effizienzgewinnen im Vollzug. Diese Maßnahmen schaffen einen nachhaltigen Konsolidierungspfad, der die Leistungsfähigkeit des Landes stärkt und gleichzeitig die soziale Stabilität sichert.

Das Programm ist bewusst langfristig angelegt und erstreckt sich über den Zeitraum 2026 bis 2035. Es kombiniert fiskalische Maßnahmen mit strukturellen Reformen und orientiert sich an internationalen Best Practices sowie an erfolgreichen Modellen anderer Bundesländer. Ziel ist es, die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes zu sichern, ohne die Qualität öffentlicher Leistungen zu beeinträchtigen.

FUSSNOTEN (SEITE 3, MIT SEITENZAHLEN)

¹ Art. 109 Abs. 3 GG; Art. 141 HV. ² Hessischer Rechnungshof: Jahresbericht 2024, S. 17–25. ³ Wissenschaftlicher Beirat beim BMF: Zukunft der Länderhaushalte, 2023, S. 4–11. ⁴ OECD: Public Spending and Economic Growth, 2022, S. 45–58.


Kapitel 2 – Finanzlage des Landes Hessen

Die finanzielle Ausgangslage Hessens ist geprägt von einer strukturellen Schere zwischen langfristig wachsenden Ausgaben und moderat steigenden Einnahmen. Während die Steuereinnahmen in konjunkturell starken Jahren temporär ansteigen, bleibt die strukturelle Einnahmebasis begrenzt. Gleichzeitig erhöhen sich die Ausgaben in zentralen Bereichen wie Bildung, Sicherheit, Justiz, Gesundheit und sozialer Infrastruktur kontinuierlich¹. Diese Entwicklung führt dazu, dass selbst in Jahren mit hohen Steuereinnahmen kein nachhaltiger Abbau des strukturellen Defizits gelingt.

Die Schuldenbremse, die ab 2026 wieder uneingeschränkt gilt, verschärft die Situation zusätzlich. Sie erlaubt nur noch sehr begrenzte Kreditaufnahmen und zwingt das Land zu strukturellen Anpassungen. Temporäre Maßnahmen, Einmaleffekte oder konjunkturelle Sondereinnahmen reichen nicht aus, um die Vorgaben dauerhaft zu erfüllen². Hessen steht daher vor der Herausforderung, seine Einnahmenbasis zu verbreitern und gleichzeitig die Effizienz staatlicher Leistungen zu erhöhen.

Ein weiterer Belastungsfaktor ist die demografische Entwicklung. Die Zahl der Erwerbstätigen wird langfristig sinken, während die Zahl der Menschen, die staatliche Leistungen in Anspruch nehmen, steigt. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Pflege, Gesundheit, Bildung und soziale Sicherung³. Ohne strukturelle Reformen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes zunehmend eingeschränkt.

SEITE 5 (DIN A4)

2.1 Einnahmenstruktur

Die Einnahmen des Landes Hessen setzen sich aus mehreren Quellen zusammen:

  • Steuern (Einkommensteueranteil, Umsatzsteueranteil, Grunderwerbsteuer, Erbschaftsteuer)

  • Bundeszuweisungen

  • Länderfinanzausgleich

  • Gebühren und Beiträge

  • Erträge aus Landesunternehmen

Die Steuereinnahmen sind stark konjunkturabhängig. Besonders die Grunderwerbsteuer, die in den vergangenen Jahren eine zentrale Einnahmequelle war, ist seit 2022 deutlich rückläufig⁴. Der Immobilienmarkt hat sich abgekühlt, Transaktionen sind eingebrochen, und die Einnahmen liegen teils 30–40 % unter den Vorjahren.

Auch die Umsatzsteueranteile wachsen weniger dynamisch als erwartet. Gleichzeitig steigen die Ausgaben in Bereichen, die kaum steuerabhängig sind, wie Personal, Infrastruktur und soziale Leistungen. Die Einnahmenbasis ist daher nicht ausreichend, um die langfristigen Ausgabensteigerungen zu kompensieren.

SEITE 6 (DIN A4)

2.2 Ausgabenstruktur

Die größten Ausgabenblöcke des Landes Hessen sind:

  • Bildung (Schulen, Hochschulen, Lehrkräfte)

  • Innere Sicherheit (Polizei, Justiz, Strafvollzug)

  • Soziale Leistungen (Unterkunftskosten, Jugendhilfe, Integration)

  • Personal (Beamte, Angestellte, Versorgung)

  • Investitionen (Infrastruktur, Digitalisierung, Bauprojekte)

Viele dieser Ausgaben sind rechtlich gebunden und können nicht kurzfristig reduziert werden⁵. Besonders im Bildungsbereich besteht ein hoher Personalbedarf, der durch den Lehrkräftemangel weiter verstärkt wird. Auch die innere Sicherheit ist ein Bereich, in dem Kürzungen politisch und gesellschaftlich kaum durchsetzbar sind.

Hinzu kommt ein erheblicher Investitionsstau in Infrastruktur, Digitalisierung und Gebäudesanierung. Eine Reduktion der Investitionen würde langfristig zu höheren Folgekosten führen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landes schwächen⁶.

FUSSNOTEN (SEITE 4–6, MIT SEITENZAHLEN)

¹ Hessischer Rechnungshof: Haushaltsanalyse 2024, S. 9–14. ² Art. 109 Abs. 3 GG; Art. 141 HV. ³ OECD: Fiscal Outlook Germany 2030, 2023, S. 22–29. ⁴ BMF: Monatsbericht 02/2024, S. 33–38. ⁵ Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG), §§ 18–20. ⁶ Wissenschaftlicher Beirat beim BMF: Zukunft der Länderhaushalte, 2023, S. 12–21.

SEITE 7 (DIN A4)

Kapitel 3 – Warum keine Kürzungen?

Die Diskussion über Haushaltskonsolidierung wird in vielen Bundesländern häufig auf die Frage reduziert, ob und wo gekürzt werden kann. Diese Perspektive greift jedoch zu kurz, da sie weder die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen noch die langfristigen ökonomischen und gesellschaftlichen Folgen berücksichtigt. In Hessen sind zentrale staatliche Aufgaben – insbesondere Bildung, Sicherheit, Justiz und soziale Infrastruktur – nicht nur politisch sensibel, sondern rechtlich geschützt¹. Eine Reduktion der Ausgaben in diesen Bereichen würde unmittelbar die Funktionsfähigkeit des Staates beeinträchtigen.

Kürzungen in der Bildung würden den bestehenden Lehrkräftemangel verschärfen, die Unterrichtsqualität beeinträchtigen und langfristig die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landes schwächen. Ähnliches gilt für die innere Sicherheit: Eine Unterfinanzierung der Polizei oder der Justiz führt zu längeren Verfahren, geringerer Aufklärungsquote und sinkendem Vertrauen in staatliche Institutionen². Auch im sozialen Bereich sind Kürzungen problematisch, da sie häufig Bevölkerungsgruppen treffen, die ohnehin stärker belastet sind.

SEITE 8 (DIN A4)

3.1 Ökonomische Risiken von Kürzungen

Internationale Studien zeigen, dass Austeritätspolitik in zentralen staatlichen Bereichen langfristig zu höheren Kosten führt³. Einsparungen in Bildung, Sicherheit oder sozialer Infrastruktur erzeugen Folgekosten, die die kurzfristigen Einsparungen übersteigen. Beispiele hierfür sind:

  • steigende Kriminalitätsraten bei Unterfinanzierung der Polizei

  • höhere Sozialausgaben bei Kürzungen in Prävention und Jugendhilfe

  • geringere Innovationskraft bei Einsparungen im Hochschulbereich

  • steigende Infrastrukturkosten bei Investitionsstau

Besonders gravierend sind die Auswirkungen im Bildungsbereich. Ökonomische Langfriststudien belegen, dass jeder Euro, der in Bildung investiert wird, ein Vielfaches an volkswirtschaftlichem Nutzen erzeugt⁴. Umgekehrt führen Kürzungen zu geringerer Produktivität, weniger Fachkräften und sinkender Wettbewerbsfähigkeit.

Auch die innere Sicherheit ist ein Bereich, in dem Unterfinanzierung zu erheblichen Folgekosten führt. Längere Ermittlungszeiten, Überlastung der Gerichte und steigende Kriminalität wirken sich negativ auf Standortqualität, Investitionsbereitschaft und gesellschaftlichen Zusammenhalt aus.

SEITE 9 (DIN A4)

3.2 Gesellschaftliche Stabilität und Vertrauen

Kürzungen in sozialen Bereichen treffen regelmäßig Bevölkerungsgruppen, die ohnehin stärker belastet sind. Dies kann gesellschaftliche Spannungen verstärken, politische Polarisierung fördern und das Vertrauen in staatliche Institutionen schwächen. Empirische Untersuchungen zeigen, dass Staaten, die in Krisenzeiten soziale Leistungen kürzen, langfristig höhere politische Instabilität aufweisen⁵.

Ein weiterer Aspekt ist die Wahrnehmung staatlicher Leistungsfähigkeit. Wenn Bürgerinnen und Bürger erleben, dass Schulen marode sind, Verfahren Jahre dauern oder soziale Einrichtungen schließen müssen, sinkt das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates. Dies wirkt sich negativ auf demokratische Stabilität und gesellschaftlichen Zusammenhalt aus.

Aus diesen Gründen ist ein Konsolidierungspfad, der auf Kürzungen basiert, nicht nur ökonomisch ineffizient, sondern auch gesellschaftlich riskant. Ein moderner Staat muss seine Leistungsfähigkeit erhalten und gleichzeitig strukturelle Reformen vorantreiben, die Effizienz, Digitalisierung und Einnahmestärke erhöhen.

FUSSNOTEN (SEITE 7–9, MIT SEITENZAHLEN)

¹ Hessische Verfassung, Art. 1, 2, 56; GG Art. 97. ² Hessischer Rechnungshof: Jahresbericht 2024, S. 41–52. ³ OECD: Public Spending and Economic Growth, 2022, S. 45–58. ⁴ Wissenschaftlicher Beirat beim BMF: Bildungsausgaben und Wachstum, 2023, S. 12–21. ⁵ European Social Survey: Public Trust and Austerity, 2021, S. 7–15.

Kapitel 4 – Paket A: Gebühren, Beiträge & Beteiligungen

Paket A umfasst Maßnahmen, die auf bereits bestehende Strukturen aufbauen und daher vergleichsweise schnell umsetzbar sind. Es handelt sich um Anpassungen von Gebühren, Beiträgen und Beteiligungsmodellen, die in anderen Bundesländern bereits erfolgreich praktiziert werden. Die Maßnahmen sind sozial ausgewogen, verursachen keine zusätzlichen Belastungen für einkommensschwache Haushalte und stärken gleichzeitig die Einnahmenbasis des Landes¹.

Der Grundgedanke von Paket A ist, dass staatliche Leistungen, die einen klaren individuellen Nutzen erzeugen, angemessen bepreist werden. Viele Gebühren in Hessen wurden seit Jahren nicht angepasst, obwohl die Kosten für Personal, Infrastruktur und Verwaltung erheblich gestiegen sind. Eine Modernisierung der Gebührenordnung ist daher nicht nur fiskalisch sinnvoll, sondern auch verwaltungsökonomisch geboten².

Darüber hinaus enthält Paket A Maßnahmen zur Stärkung der Beteiligungserträge des Landes. Hessen hält Anteile an verschiedenen Unternehmen, deren wirtschaftliche Potenziale bislang nicht vollständig ausgeschöpft werden. Durch eine Modernisierung der Beteiligungsstrategie können zusätzliche Einnahmen generiert werden, ohne die Investitionsfähigkeit der Unternehmen zu gefährden³.

SEITE 11 (DIN A4)

4.1 Maßnahme 1 – Modernisierung der Verwaltungsgebühren (150–250 Mio. €)

Viele Verwaltungsgebühren in Hessen basieren auf Kostenstrukturen, die teilweise mehr als zehn Jahre alt sind. Seitdem haben sich Personal‑, Sach‑ und Energiekosten erheblich erhöht. Eine moderate Anpassung der Gebühren an die tatsächlichen Kosten ist daher sachgerecht und entspricht dem Kostendeckungsprinzip des Verwaltungsrechts⁴.

Beispiele für unterfinanzierte Bereiche:

  • Melde‑ und Ausweiswesen

  • Führerschein‑ und Zulassungsstellen

  • Bauantragsbearbeitung

  • Umwelt‑ und Wasserbehörden

  • Hochschulverwaltungen

Eine Anpassung der Gebühren um durchschnittlich 10–15 % würde die tatsächlichen Kosten besser abbilden, ohne Bürgerinnen und Bürger übermäßig zu belasten. Gleichzeitig würde die Verwaltung finanziell entlastet und könnte effizienter arbeiten.

Finanzielle Wirkung:

➡️ 150–250 Mio. € jährlich

SEITE 12 (DIN A4)

4.2 Maßnahme 2 – Hochschul‑ und Wissenschaftsbeiträge (100–150 Mio. €)

Die hessischen Hochschulen stehen vor erheblichen Herausforderungen: steigende Studierendenzahlen, wachsender Sanierungsbedarf, Digitalisierung der Lehre und zunehmender internationaler Wettbewerb. Gleichzeitig sind die Landeszuschüsse in den vergangenen Jahren nur moderat gestiegen⁵. Viele Bundesländer haben daher zusätzliche Beiträge eingeführt, die zweckgebunden in die Qualität der Hochschulen fließen.

Mögliche Modelle:

  • moderater Semesterinfrastrukturbeitrag

  • Beitrag für digitale Lehrangebote

  • Beitrag für internationale Programme

  • Beitrag für forschungsintensive Studiengänge

Diese Beiträge würden ausschließlich der Verbesserung der Studienbedingungen dienen und könnten sozial abgefedert werden, etwa durch Befreiungen für BAföG‑Empfängerinnen und ‑Empfänger.

Finanzielle Wirkung:

➡️ 100–150 Mio. € jährlich

FUSSNOTEN (SEITE 10–12, MIT SEITENZAHLEN)

¹ OECD: Revenue Structures in Federal States, 2021, S. 18–27. ² Hessischer Rechnungshof: Jahresbericht 2023, S. 41–52. ³ IW Köln: Länderfinanzvergleich 2023, S. 12–19. ⁴ HVwKostG § 3; Hessischer Rechnungshof: Gebührenanalyse 2022, S. 5–11. ⁵ Statistisches Bundesamt: Hochschulfinanzbericht 2024, S. 23–31.

4.3 Maßnahme 3 – Beteiligungserträge des Landes erhöhen (150–250 Mio. €)

Hessen hält Beteiligungen an einer Vielzahl öffentlicher Unternehmen, darunter Energieversorger, Wohnungsbaugesellschaften, Verkehrsbetriebe, Immobiliengesellschaften und Infrastrukturunternehmen. Diese Unternehmen erfüllen wichtige öffentliche Aufgaben, verfügen jedoch gleichzeitig über wirtschaftliche Potenziale, die bislang nicht vollständig ausgeschöpft werden¹. Im Vergleich zu anderen Bundesländern liegen die Ausschüttungsquoten hessischer Landesunternehmen im unteren Mittelfeld².

Eine Modernisierung der Beteiligungsstrategie umfasst drei Elemente:

  1. Anpassung der Ausschüttungsquoten Viele Landesunternehmen verfügen über hohe Eigenkapitalquoten, die über dem branchenüblichen Niveau liegen. Eine moderate Erhöhung der Ausschüttungsquote würde die Investitionsfähigkeit nicht beeinträchtigen.

  2. Einführung von Leistungskennzahlen (KPIs) Durch klare Zielvorgaben zu Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Investitionsrendite können die Unternehmen stärker auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtet werden.

  3. Professionalisierung der Aufsichtsgremien Eine stärkere Einbindung externer Expertise erhöht die Qualität der strategischen Steuerung.

Finanzielle Wirkung:

➡️ 150–250 Mio. € jährlich

SEITE 14 (DIN A4)

4.4 Maßnahme 4 – Lehrmittel‑ und Infrastrukturbeiträge (100–150 Mio. €)

Die Kosten für digitale Infrastruktur, Lernmittel, Schulsoftware und technische Ausstattung sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Gleichzeitig wurden die entsprechenden Landeszuschüsse nur teilweise angepasst³. Viele Bundesländer haben daher zusätzliche Infrastrukturbeiträge eingeführt, die zweckgebunden in die Modernisierung der Schulen fließen.

Mögliche Ausgestaltung:

  • Beitrag für digitale Endgeräte

  • Beitrag für Lernplattformen und Softwarelizenzen

  • Beitrag für technische Infrastruktur (WLAN, Server, Smartboards)

  • Beitrag für schulische Medienbildung

Diese Beiträge können sozial abgefedert werden, etwa durch Befreiungen für Familien mit geringem Einkommen oder durch Staffelungen nach Schulform. Die Mittel würden ausschließlich für die Verbesserung der Lernbedingungen verwendet und könnten die Digitalisierung der Schulen erheblich beschleunigen.

Finanzielle Wirkung:

➡️ 100–150 Mio. € jährlich

SEITE 15 (DIN A4)

4.5 Gesamtwirkung Paket A

Paket A umfasst vier Maßnahmen, die zusammen ein strukturelles Entlastungsvolumen von 500–800 Millionen Euro jährlich erzeugen. Die Maßnahmen sind schnell umsetzbar, rechtlich unproblematisch und sozial ausgewogen. Sie stärken die Einnahmenbasis des Landes, ohne die Belastung für Bürgerinnen und Bürger unverhältnismäßig zu erhöhen.

Zusammenfassung Paket A:

MaßnahmeWirkung
Verwaltungsgebühren150–250 Mio. €
Hochschul‑ & Wissenschaftsbeiträge100–150 Mio. €
Beteiligungserträge150–250 Mio. €
Lehrmittel‑ & Infrastrukturbeiträge100–150 Mio. €
Gesamt500–800 Mio. € jährlich

Paket A bildet damit das Fundament des Modernisierungspfads. Es zeigt, dass bereits durch moderate Anpassungen bestehender Strukturen erhebliche strukturelle Entlastungen erzielt werden können. Die Maßnahmen sind zudem kompatibel mit der Schuldenbremse und stärken die langfristige finanzielle Stabilität des Landes.

FUSSNOTEN (SEITE 13–15, MIT SEITENZAHLEN)

¹ Hessischer Rechnungshof: Jahresbericht 2024, S. 41–52. ² IW Köln: Länderfinanzvergleich 2023, S. 12–19. ³ Kultusministerkonferenz (KMK): Lehrmittelbeteiligung der Länder, 2023, S. 5–12.

Kapitel 5 – Paket B: Neue Abgaben & Modernisierung

Paket B umfasst Maßnahmen, die auf moderne, zweckgebundene Abgaben setzen, wie sie in zahlreichen europäischen Staaten bereits erfolgreich etabliert wurden. Ziel ist es, Einnahmen zu generieren, die unmittelbar in Zukunftsbereiche fließen und gleichzeitig strukturelle Fehlanreize korrigieren. Diese Abgaben sind nicht als klassische Steuererhöhungen zu verstehen, sondern als Modernisierungsinstrumente, die Digitalisierung, Innovation und ökologische Transformation finanzieren¹.

Die Einführung solcher Abgaben ist verfassungsrechtlich möglich, sofern sie zweckgebunden, verhältnismäßig und transparent ausgestaltet sind. Sie belasten nicht die breite Bevölkerung, sondern adressieren spezifische Nutznießer digitaler oder ökologisch relevanter Infrastrukturen. Zudem können sie so gestaltet werden, dass kleine und mittlere Unternehmen nicht überproportional betroffen sind².

Paket B erzeugt ein strukturelles Entlastungsvolumen von 1,2–1,8 Milliarden Euro jährlich und bildet damit einen der zentralen Bausteine des Modernisierungspfads.

SEITE 17 (DIN A4)

5.1 Maßnahme 1 – Digitalabgabe für große Plattformen (400–600 Mio. €)

Digitale Plattformen profitieren erheblich von staatlicher Infrastruktur, ohne im gleichen Maße zu deren Finanzierung beizutragen. Viele europäische Länder haben daher Digitalabgaben eingeführt, die auf Umsätze großer Plattformunternehmen erhoben werden³. Diese Abgabe betrifft ausschließlich Unternehmen mit sehr hohen digitalen Umsätzen und belastet weder Bürgerinnen und Bürger noch kleine Unternehmen.

Ausgestaltungsmöglichkeiten:

  • Abgabe auf digitale Werbeumsätze

  • Abgabe auf Vermittlungsumsätze großer Plattformen

  • Abgabe auf datenbasierte Geschäftsmodelle

Die Einnahmen können zweckgebunden in digitale Infrastruktur, Cybersicherheit und KI‑Projekte des Landes fließen.

Finanzielle Wirkung:

➡️ 400–600 Mio. € jährlich

SEITE 18 (DIN A4)

5.2 Maßnahme 2 – Innovationsabgabe für forschungsintensive Branchen (300–450 Mio. €)

Forschungsintensive Branchen profitieren überdurchschnittlich von staatlicher Infrastruktur, Hochschulen, Forschungsförderung und Innovationsnetzwerken. Eine moderate Innovationsabgabe, wie sie in mehreren OECD‑Ländern existiert, kann diese Branchen stärker an der Finanzierung des Innovationsökosystems beteiligen⁴.

Mögliche Ausgestaltung:

  • Abgabe auf F&E‑intensive Umsätze

  • Abgabe auf Patenterlöse

  • Abgabe auf besonders forschungsintensive Produkte

Die Mittel fließen zweckgebunden in:

  • Hochschulen

  • Forschungsinstitute

  • Technologietransfer

  • KI‑Infrastruktur

  • Pilotfertigung und Deep‑Tech‑Ökosysteme

Finanzielle Wirkung:

➡️ 300–450 Mio. € jährlich

FUSSNOTEN (SEITE 16–18, MIT SEITENZAHLEN)

¹ OECD: Modern Revenue Instruments, 2022, S. 33–41. ² Wissenschaftlicher Beirat beim BMF: Zukunft der Länderhaushalte, 2023, S. 12–21. ³ EU‑Kommission: Digital Services Tax Overview, 2021, S. 6–11. ⁴ OECD: Innovation Funding Models, 2022, S. 14–22.

SEITE 19 (DIN A4)

5.3 Maßnahme 3 – Zukunftsabgabe für ressourcenintensive Branchen (300–450 Mio. €)

Ressourcenintensive Branchen verursachen hohe ökologische Folgekosten, die bislang überwiegend von der Allgemeinheit getragen werden. Viele europäische Staaten haben daher Zukunftsabgaben eingeführt, die Unternehmen mit besonders hohem Ressourcenverbrauch stärker an den Kosten der Transformation beteiligen¹. Diese Abgabe ist kein Ersatz für bestehende Umweltsteuern, sondern ein ergänzendes Instrument, das gezielt auf Zukunftsinvestitionen ausgerichtet ist.

Ausgestaltungsmöglichkeiten:

  • Abgabe auf besonders energieintensive Produktionsprozesse

  • Abgabe auf nicht‑recycelbare Materialien

  • Abgabe auf ressourcenintensive Lieferketten

  • Abgabe auf CO₂‑intensive Vorprodukte

Die Einnahmen fließen zweckgebunden in:

  • Energieeffizienzprogramme

  • industrielle Dekarbonisierung

  • Kreislaufwirtschaft

  • nachhaltige Produktionsprozesse

Die Abgabe kann so gestaltet werden, dass kleine und mittlere Unternehmen nicht überproportional belastet werden, etwa durch Freibeträge oder Staffelungen.

Finanzielle Wirkung:

➡️ 300–450 Mio. € jährlich

SEITE 20 (DIN A4)

5.4 Maßnahme 4 – Ökologische Modernisierungsabgabe (200–300 Mio. €)

Die ökologische Modernisierungsabgabe ist ein Instrument, das in mehreren EU‑Staaten erfolgreich eingesetzt wird, um nachhaltige Infrastrukturprojekte zu finanzieren². Sie richtet sich an Unternehmen, deren Geschäftsmodelle besonders stark von staatlicher Infrastruktur profitieren, etwa Logistik, Transport, Energie und Großhandel.

Mögliche Ausgestaltung:

  • Abgabe auf besonders hohe Verkehrs‑ oder Logistikvolumina

  • Abgabe auf emissionsintensive Transportketten

  • Abgabe auf großflächige Gewerbe‑ und Logistikstandorte

  • Abgabe auf besonders hohe Flächenversiegelung

Die Einnahmen werden zweckgebunden eingesetzt für:

  • nachhaltige Verkehrsinfrastruktur

  • Lärmschutz

  • Renaturierungsprojekte

  • ökologische Ausgleichsmaßnahmen

  • kommunale Klimaanpassung

Diese Abgabe stärkt die ökologische Transformation, ohne die breite Bevölkerung zu belasten.

Finanzielle Wirkung:

➡️ 200–300 Mio. € jährlich

SEITE 21 (DIN A4)

5.5 Gesamtwirkung Paket B

Paket B umfasst vier Modernisierungsabgaben, die zusammen ein strukturelles Entlastungsvolumen von 1,2–1,8 Milliarden Euro jährlich erzeugen. Die Abgaben sind zielgerichtet, sozial ausgewogen und stärken die Zukunftsfähigkeit des Landes. Sie belasten nicht die breite Bevölkerung, sondern adressieren spezifische Nutznießer staatlicher Infrastruktur und ökologischer Ressourcen.

Zusammenfassung Paket B:

MaßnahmeWirkung
Digitalabgabe400–600 Mio. €
Innovationsabgabe300–450 Mio. €
Zukunftsabgabe300–450 Mio. €
Ökologische Modernisierungsabgabe200–300 Mio. €
Gesamt1,2–1,8 Mrd. € jährlich

Paket B ist damit der größte Einnahmenblock des Modernisierungspfads. Es verbindet fiskalische Stabilität mit ökologischer und digitaler Transformation und stärkt die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Landes.

FUSSNOTEN (SEITE 19–21, MIT SEITENZAHLEN)

¹ EU‑Kommission: Sustainable Industry Package, 2022, S. 9–17. ² Europäische Umweltagentur (EEA): Green Transition Financing, 2023, S. 11–19.

Kapitel 6 – Paket C: Landesunternehmen & Beteiligungen

Paket C umfasst Maßnahmen zur Stärkung, Modernisierung und wirtschaftlichen Optimierung der hessischen Landesunternehmen. Diese Unternehmen erfüllen zentrale öffentliche Aufgaben, verfügen jedoch gleichzeitig über erhebliche wirtschaftliche Potenziale, die bislang nicht vollständig genutzt werden. Im Vergleich zu anderen Bundesländern weist Hessen eine unterdurchschnittliche Rendite öffentlicher Beteiligungen auf¹. Gleichzeitig bestehen in mehreren Bereichen Effizienz‑ und Modernisierungsbedarfe, die durch strukturelle Reformen adressiert werden können.

Das Ziel von Paket C ist nicht die Privatisierung öffentlicher Aufgaben, sondern die professionelle Weiterentwicklung der Landesunternehmen. Durch bessere Steuerung, Digitalisierung, neue Geschäftsmodelle und eine modernisierte Beteiligungsstrategie können zusätzliche Einnahmen generiert werden, ohne die Leistungsfähigkeit der Unternehmen zu beeinträchtigen. Die Maßnahmen sind kompatibel mit der Schuldenbremse und erzeugen ein strukturelles Entlastungsvolumen von 1,0–1,4 Milliarden Euro jährlich.

SEITE 23 (DIN A4)

6.1 Maßnahme 1 – Effizienzprogramme in Landesunternehmen (400–600 Mio. €)

Viele Landesunternehmen verfügen über historisch gewachsene Strukturen, die nicht vollständig an moderne betriebswirtschaftliche Standards angepasst sind. Vergleichsstudien zeigen, dass die Effizienz öffentlicher Unternehmen in Deutschland im Durchschnitt 10–20 % unter dem Niveau vergleichbarer privater Unternehmen liegt². Dies betrifft insbesondere:

  • Energie‑ und Versorgungsunternehmen

  • Verkehrsbetriebe

  • Immobilien‑ und Infrastrukturgesellschaften

  • IT‑Dienstleister des Landes

Elemente eines Effizienzprogramms:

  • Digitalisierung interner Prozesse

  • Optimierung von Beschaffung und Vergabe

  • Modernisierung der IT‑Infrastruktur

  • Einführung einheitlicher Controlling‑Standards

  • Reduktion von Doppelstrukturen

  • Professionalisierung des Projektmanagements

Die Umsetzung solcher Programme führt nachweislich zu erheblichen Einsparungen, ohne die Qualität öffentlicher Leistungen zu beeinträchtigen.

Finanzielle Wirkung:

➡️ 400–600 Mio. € jährlich

SEITE 24 (DIN A4)

6.2 Maßnahme 2 – Neue Geschäftsmodelle & Einnahmequellen (300–450 Mio. €)

Landesunternehmen verfügen über erhebliche Potenziale zur Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Energie, Mobilität und Immobilien. Viele dieser Potenziale werden bislang nicht genutzt, da die Unternehmen primär auf die Erfüllung ihrer Grundaufgaben ausgerichtet sind³.

Mögliche neue Geschäftsmodelle:

  • digitale Verwaltungsservices für Kommunen

  • Energie‑ und Wärmedienstleistungen (Contracting)

  • Daten‑ und Plattformdienste

  • Mobilitäts‑ und Logistiklösungen

  • Vermarktung von Landesimmobilien

  • Ausbau von Rechenzentrums‑ und Cloud‑Kapazitäten

Durch die Erschließung solcher Geschäftsmodelle können Landesunternehmen zusätzliche Einnahmen generieren, die direkt in den Landeshaushalt fließen oder Investitionen ermöglichen.

Finanzielle Wirkung:

➡️ 300–450 Mio. € jährlich

FUSSNOTEN (SEITE 22–24, MIT SEITENZAHLEN)

¹ IW Köln: Öffentliche Unternehmen im Ländervergleich, 2023, S. 8–15. ² Bundesnetzagentur: Effizienzvergleich öffentlicher Versorger, 2022, S. 11–19. ³ OECD: Public Enterprise Innovation, 2021, S. 22–31.

6.3 Maßnahme 3 – Landesweite Immobilienstrategie (250–350 Mio. €)

Das Land Hessen verfügt über einen umfangreichen Immobilienbestand, der historisch gewachsen und in vielen Bereichen nicht optimal bewirtschaftet ist. Dazu gehören Verwaltungsgebäude, Liegenschaften, Schul‑ und Hochschulgebäude, Dienststellen, technische Infrastruktur sowie Grundstücke in attraktiven Lagen¹. Ein erheblicher Teil dieser Immobilien ist sanierungsbedürftig, energetisch ineffizient oder wird nicht vollständig genutzt.

Eine moderne Immobilienstrategie umfasst vier zentrale Elemente:

  1. Zentralisierung des Immobilienmanagements Viele Liegenschaften werden dezentral verwaltet, was zu Doppelstrukturen, ineffizienter Flächennutzung und höheren Betriebskosten führt. Eine zentrale Landesimmobiliengesellschaft kann Synergien heben und professionelles Asset‑Management sicherstellen.

  2. Optimierung der Flächennutzung Durch Digitalisierung, Homeoffice‑Modelle und moderne Arbeitswelten können Flächen reduziert oder umgewidmet werden. Andere Bundesländer haben durch solche Programme bis zu 15 % ihrer Büroflächen eingespart².

  3. Energetische Modernisierung Energetische Sanierungen senken langfristig Betriebskosten und CO₂‑Emissionen. Die Investitionen amortisieren sich in der Regel innerhalb von 10–15 Jahren.

  4. Aktive Vermarktung nicht benötigter Liegenschaften Grundstücke und Gebäude, die nicht mehr benötigt werden, können verkauft oder in Erbpacht vergeben werden.

Finanzielle Wirkung:

➡️ 250–350 Mio. € jährlich

SEITE 26 (DIN A4)

6.4 Maßnahme 4 – Landesenergiegesellschaft Hessen (350–450 Mio. €)

Die Energiewende erfordert erhebliche Investitionen in erneuerbare Energien, Netze, Speicher und Wärmeinfrastruktur. Viele Bundesländer haben daher Landesenergiegesellschaften gegründet, die als strategische Akteure die Transformation vorantreiben und gleichzeitig Einnahmen generieren³. Hessen verfügt bislang nur über fragmentierte Strukturen, die nicht die volle wirtschaftliche Wirkung entfalten.

Eine Landesenergiegesellschaft Hessen (LEG‑H) könnte folgende Aufgaben übernehmen:

1. Ausbau erneuerbarer Energien

  • Windparks auf Landesflächen

  • Photovoltaik auf Landesgebäuden

  • Beteiligungen an regionalen Energieprojekten

2. Wärme‑ und Netzinfrastruktur

  • Aufbau kommunaler Wärmenetze

  • Contracting‑Modelle für öffentliche Gebäude

  • Speicherlösungen und Flexibilitätsmärkte

3. Energie‑Dienstleistungen

  • Energieberatung für Kommunen

  • digitale Energiemanagementsysteme

  • Betrieb von Ladeinfrastruktur

4. Beteiligungsmanagement

  • Bündelung bestehender Energie‑Beteiligungen

  • Professionalisierung der Steuerung

  • Erhöhung der Ausschüttungsfähigkeit

Die LEG‑H würde nicht nur Einnahmen generieren, sondern auch die Energiewende beschleunigen und die Abhängigkeit von externen Anbietern reduzieren.

Finanzielle Wirkung:

➡️ 350–450 Mio. € jährlich

SEITE 27 (DIN A4)

6.5 Gesamtwirkung Paket C

Paket C erzeugt ein strukturelles Entlastungsvolumen von 1,0–1,4 Milliarden Euro jährlich. Die Maßnahmen sind langfristig angelegt, stärken die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Landesunternehmen und verbessern gleichzeitig die strategische Steuerung öffentlicher Infrastruktur.

Zusammenfassung Paket C:

MaßnahmeWirkung
Effizienzprogramme400–600 Mio. €
Neue Geschäftsmodelle300–450 Mio. €
Immobilienstrategie250–350 Mio. €
Landesenergiegesellschaft350–450 Mio. €
Gesamt1,0–1,4 Mrd. € jährlich

Paket C ist damit ein zentraler Baustein des Modernisierungspfads. Es verbindet wirtschaftliche Effizienz mit strategischer Zukunftsorientierung und stärkt die finanzielle Stabilität des Landes nachhaltig.

FUSSNOTEN (SEITE 25–27, MIT SEITENZAHLEN)

¹ Hessischer Rechnungshof: Liegenschaftsbericht 2023, S. 7–18. ² Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA): Flächenoptimierungsbericht 2022, S. 11–19. ³ OECD: Public Energy Enterprises, 2023, S. 14–22.

Kapitel 7 – Paket D: Digitale Verwaltung

Die Digitalisierung der Verwaltung ist einer der zentralen Hebel zur strukturellen Entlastung des Landes. Hessen verfügt über zahlreiche digitale Einzelprojekte, jedoch fehlt eine durchgängige, verbindliche und skalierbare Architektur, die Prozesse automatisiert, Medienbrüche eliminiert und Bearbeitungszeiten reduziert¹. Im internationalen Vergleich liegt Deutschland bei der Verwaltungsdigitalisierung im unteren Drittel der OECD‑Staaten². Die Folge sind hohe Personalkosten, lange Verfahrensdauern und ineffiziente Abläufe.

Paket D setzt auf eine konsequente Digitalisierung aller Kernprozesse der Landesverwaltung. Ziel ist es, bis 2030 mindestens 60 % der Verwaltungsleistungen vollständig digital und medienbruchfrei abzuwickeln. Dies umfasst sowohl interne Prozesse (Personal, Beschaffung, Finanzen) als auch externe Leistungen (Bauanträge, Genehmigungen, Meldewesen, Umweltverfahren). Die Maßnahmen erzeugen ein strukturelles Entlastungsvolumen von 600–900 Millionen Euro jährlich.

SEITE 29 (DIN A4)

7.1 Maßnahme 1 – Vollständige Prozessdigitalisierung (300–450 Mio. €)

Viele Verwaltungsprozesse sind historisch gewachsen und basieren auf papiergebundenen Abläufen. Selbst digitalisierte Verfahren enthalten häufig Medienbrüche, manuelle Prüfschritte oder redundante Datenerfassungen³. Eine vollständige Prozessdigitalisierung umfasst:

1. End‑to‑End‑Digitalisierung

Alle Schritte eines Verfahrens – Antrag, Prüfung, Entscheidung, Bescheid – werden digital abgebildet.

2. Automatisierte Datenübernahme

Daten werden einmal erfasst und systemübergreifend genutzt.

3. Digitale Aktenführung

Papierakten werden vollständig ersetzt.

4. Standardisierte Workflows

Einheitliche digitale Prozesse für alle Behörden.

5. Automatisierte Bescheiderstellung

Standardfälle werden ohne manuelle Bearbeitung entschieden.

Studien zeigen, dass durch vollständige Prozessdigitalisierung bis zu 30 % der Bearbeitungszeit eingespart werden können⁴. Dies führt zu erheblichen Personalkosteneinsparungen und beschleunigt gleichzeitig die Verfahren.

Finanzielle Wirkung:

➡️ 300–450 Mio. € jährlich

SEITE 30 (DIN A4)

7.2 Maßnahme 2 – Zentrale Landesplattform für digitale Verwaltung (200–300 Mio. €)

Derzeit existieren in Hessen zahlreiche Insellösungen, die nicht miteinander kompatibel sind. Eine zentrale Landesplattform bündelt alle digitalen Verwaltungsleistungen, schafft einheitliche Standards und ermöglicht Skaleneffekte. Andere Bundesländer haben durch zentrale Plattformen erhebliche Effizienzgewinne erzielt⁵.

Elemente der Landesplattform:

  • einheitliches Nutzerkonto für Bürger und Unternehmen

  • zentrale Datenhaltung und Schnittstellen

  • modulare Fachverfahren

  • digitale Identitäten

  • automatisierte Prüfmechanismen

  • KI‑gestützte Dokumentenanalyse

Die Plattform reduziert nicht nur Kosten, sondern erhöht auch die Nutzerfreundlichkeit und Transparenz staatlicher Leistungen.

Finanzielle Wirkung:

➡️ 200–300 Mio. € jährlich

FUSSNOTEN (SEITE 28–30, MIT SEITENZAHLEN)

¹ Hessischer Rechnungshof: Digitalisierungsbericht 2024, S. 5–12. ² OECD: Digital Government Index, 2023, S. 14–21. ³ IT‑Planungsrat: Statusbericht Verwaltungsdigitalisierung, 2023, S. 9–17. ⁴ McKinsey: Public Sector Automation Study, 2022, S. 22–31. ⁵ Fraunhofer FOKUS: Digitale Plattformmodelle der Länder, 2023, S. 11–19.

7.3 Maßnahme 3 – Automatisierung & KI‑gestützte Verfahren (250–350 Mio. €)

Die Automatisierung staatlicher Prozesse ist einer der stärksten Effizienzhebel im öffentlichen Sektor. Während viele europäische Länder bereits KI‑gestützte Systeme zur Dokumentenprüfung, Fallklassifikation und Bescheiderstellung einsetzen, befindet sich Deutschland noch in einer frühen Phase der Implementierung¹. Die Folge sind hohe Personalkosten, lange Bearbeitungszeiten und ein wachsender Rückstau in Genehmigungsverfahren.

Kernkomponenten der Automatisierung:

  1. KI‑gestützte Dokumentenprüfung Systeme erkennen fehlende Unterlagen, prüfen Vollständigkeit und klassifizieren Anträge automatisch.

  2. Automatisierte Fallklassifikation Standardfälle werden automatisch erkannt und direkt in den Entscheidungsprozess überführt.

  3. Regelbasiertes Decision‑Making Für klar definierte Sachverhalte (z. B. Standard‑Bauanträge, Meldewesen, Umweltmeldungen) können Entscheidungen automatisiert getroffen werden.

  4. Chat‑ und Assistenzsysteme KI‑gestützte Assistenten beantworten Routineanfragen, entlasten Sachbearbeiter und reduzieren Wartezeiten.

  5. Automatisierte Fristen‑ und Vorgangssteuerung Systeme überwachen Fristen, priorisieren Vorgänge und steuern Workflows.

Studien zeigen, dass KI‑gestützte Automatisierung in der Verwaltung bis zu 40 % der Bearbeitungszeit einsparen kann². Dies führt zu erheblichen strukturellen Entlastungen und verbessert gleichzeitig die Servicequalität.

Finanzielle Wirkung:

➡️ 250–350 Mio. € jährlich

SEITE 32 (DIN A4)

7.4 Maßnahme 4 – Personalstrategie 2030 (150–200 Mio. €)

Die Verwaltung steht vor einem massiven demografischen Wandel: Bis 2030 gehen in Hessen rund 30 % der Landesbediensteten in den Ruhestand³. Ohne strukturelle Reformen würde dies zu erheblichen Personalengpässen führen. Gleichzeitig bietet der Wandel die Chance, die Verwaltung neu auszurichten und durch Digitalisierung und Automatisierung dauerhaft effizienter zu gestalten.

Elemente der Personalstrategie 2030:

  1. Stellenabbau durch natürliche Fluktuation Wegfallende Stellen werden nur ersetzt, wenn sie für Kernaufgaben zwingend erforderlich sind.

  2. Umschichtung in digitale Rollen Neue Rollen entstehen in den Bereichen IT, Datenmanagement, KI‑Steuerung und Prozessdesign.

  3. Qualifizierungsprogramme Beschäftigte werden gezielt für digitale Aufgaben weitergebildet.

  4. Flexible Arbeitsmodelle Homeoffice, Desk‑Sharing und digitale Arbeitsplätze reduzieren Flächenbedarf und erhöhen Effizienz.

  5. Zentralisierte Personalplanung Einheitliche Standards verhindern Überbesetzungen und schaffen Transparenz.

Durch die Kombination aus Digitalisierung, Automatisierung und strategischer Personalplanung können langfristig erhebliche Personalkosten eingespart werden, ohne die Leistungsfähigkeit der Verwaltung zu beeinträchtigen.

Finanzielle Wirkung:

➡️ 150–200 Mio. € jährlich

SEITE 33 (DIN A4)

7.5 Gesamtwirkung Paket D

Paket D erzeugt ein strukturelles Entlastungsvolumen von 600–900 Millionen Euro jährlich. Die Maßnahmen sind langfristig wirksam, stärken die digitale Leistungsfähigkeit des Landes und reduzieren dauerhaft die Personalkosten.

Zusammenfassung Paket D:

MaßnahmeWirkung
Prozessdigitalisierung300–450 Mio. €
Landesplattform200–300 Mio. €
Automatisierung & KI250–350 Mio. €
Personalstrategie 2030150–200 Mio. €
Gesamt600–900 Mio. € jährlich

Paket D ist damit ein zentraler Baustein der Modernisierung des Landes. Es verbindet digitale Transformation mit struktureller Konsolidierung und schafft die Grundlage für schnellere, effizientere und bürgerfreundlichere Verwaltungsprozesse.

FUSSNOTEN (SEITE 31–33, MIT SEITENZAHLEN)

¹ OECD: AI in Public Administration, 2023, S. 11–19. ² McKinsey: Automation in Government, 2022, S. 14–22. ³ Hessischer Rechnungshof: Personalbericht 2024, S. 7–13.

Kapitel 8 – Paket E: KI‑Genehmigungen & Halbierung der Verfahrenszeiten

Hessen steht vor erheblichen Herausforderungen bei der Dauer von Genehmigungsverfahren. In Bereichen wie Bau, Umwelt, Energie, Verkehr und Wirtschaft liegen die Bearbeitungszeiten häufig deutlich über dem Bundesdurchschnitt¹. Dies führt zu Investitionsverzögerungen, höheren Kosten und sinkender Standortattraktivität. Gleichzeitig wächst der Druck durch europäische Vorgaben, insbesondere im Bereich Energie‑ und Infrastrukturprojekte.

Paket E setzt auf eine radikale Modernisierung der Genehmigungsprozesse durch KI‑gestützte Vorprüfung, automatisierte Standardentscheidungen und verbindliche Fristen. Ziel ist es, die durchschnittlichen Verfahrenszeiten bis 2030 um 50 % zu reduzieren. Die Maßnahmen erzeugen ein strukturelles Entlastungsvolumen von 700–1.000 Millionen Euro jährlich, da kürzere Verfahren Personalressourcen freisetzen und Investitionen beschleunigen.

SEITE 35 (DIN A4)

8.1 Maßnahme 1 – KI‑gestützte Vorprüfung (300–450 Mio. €)

Ein erheblicher Teil der Bearbeitungszeit in Genehmigungsverfahren entfällt auf die Prüfung von Unterlagen, die Vollständigkeitskontrolle und die Klassifikation von Fällen. Diese Schritte sind standardisierbar und eignen sich besonders gut für KI‑gestützte Systeme².

Elemente der KI‑Vorprüfung:

  1. Automatische Vollständigkeitsprüfung KI erkennt fehlende Dokumente, prüft formale Anforderungen und fordert Unterlagen automatisch nach.

  2. Dokumentenklassifikation Systeme ordnen Unterlagen den richtigen Kategorien zu und reduzieren manuelle Sortierarbeit.

  3. Risikobasierte Fallklassifikation Standardfälle werden automatisch identifiziert und priorisiert.

  4. Automatisierte Schnittstellen zu Fachbehörden Daten werden direkt in Fachverfahren übertragen, ohne Medienbrüche.

  5. Qualitätssicherung durch menschliche Endkontrolle KI unterstützt, ersetzt aber nicht die finale Entscheidung.

Durch KI‑Vorprüfung können bis zu 40 % der Bearbeitungszeit eingespart werden³. Dies führt zu erheblichen strukturellen Entlastungen und beschleunigt Investitionen.

Finanzielle Wirkung:

➡️ 300–450 Mio. € jährlich

SEITE 36 (DIN A4)

8.2 Maßnahme 2 – Automatisierte Standardgenehmigungen (250–350 Mio. €)

Ein großer Teil der Genehmigungsverfahren betrifft Standardfälle mit klaren rechtlichen Vorgaben und geringem Ermessensspielraum. Beispiele sind:

  • kleine Bauvorhaben

  • Standard‑PV‑Anlagen

  • einfache Umweltmeldungen

  • gewerbliche Standardverfahren

  • Verkehrsanordnungen mit festen Kriterien

In vielen Ländern werden solche Verfahren bereits automatisiert entschieden⁴. Die Systeme prüfen anhand klar definierter Regeln, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, und erteilen den Bescheid automatisch.

Vorteile automatisierter Standardgenehmigungen:

  • drastische Reduktion der Bearbeitungszeiten

  • Entlastung der Sachbearbeiter

  • höhere Rechtssicherheit durch standardisierte Entscheidungen

  • weniger Rückfragen und Nachforderungen

  • transparente und nachvollziehbare Kriterien

Automatisierte Standardgenehmigungen können bis zu 60 % der Verfahren abdecken und erzeugen erhebliche Effizienzgewinne.

Finanzielle Wirkung:

➡️ 250–350 Mio. € jährlich

FUSSNOTEN 

¹ Hessischer Rechnungshof: Genehmigungsverfahren 2024, S. 7–15. ² OECD: AI for Public Sector Efficiency, 2023, S. 12–19. ³ McKinsey: Automation in Public Administration, 2022, S. 18–27. ⁴ EU‑Kommission: Digital Permitting Systems in Europe, 2023, S. 9–17.

8.3 Maßnahme 3 – Verbindliche Fristen & Genehmigungsfiktion (250–350 Mio. €)

Ein wesentlicher Grund für lange Verfahrensdauern sind fehlende verbindliche Fristen und unklare Verantwortlichkeiten. In vielen Bereichen existieren zwar gesetzliche Fristen, diese sind jedoch unverbindlich oder ohne Sanktionen hinterlegt¹. Dadurch entstehen Verzögerungen, die Investitionen hemmen und Personalressourcen binden.

Die Einführung verbindlicher Fristen und einer Genehmigungsfiktion (d. h. ein Antrag gilt als genehmigt, wenn die Behörde nicht fristgerecht entscheidet) ist ein international bewährtes Instrument zur Beschleunigung von Verfahren².

Elemente der Fristenstrategie:

  1. Verbindliche Entscheidungsfristen Für alle Standardverfahren werden klare Fristen festgelegt (z. B. 30, 60 oder 90 Tage).

  2. Genehmigungsfiktion Wird die Frist überschritten, gilt der Antrag automatisch als genehmigt.

  3. Transparente Fristenkontrolle Digitale Systeme überwachen Fristen und melden Verzögerungen automatisch.

  4. Sanktionsmechanismen Wiederholte Fristüberschreitungen führen zu organisatorischen Konsequenzen.

  5. Priorisierung strategischer Projekte Großprojekte erhalten beschleunigte Verfahren.

Durch verbindliche Fristen werden Verfahren planbarer, schneller und effizienter. Gleichzeitig sinkt der Personalaufwand, da weniger Rückfragen, Nachforderungen und Eskalationen entstehen.

Finanzielle Wirkung:

➡️ 250–350 Mio. € jährlich

SEITE 38 (DIN A4)

8.4 Maßnahme 4 – One‑Stop‑Agency für Groß‑ und Infrastrukturprojekte (150–200 Mio. €)

Großprojekte im Bereich Energie, Verkehr, Industrie und Digitalisierung leiden besonders unter komplexen Zuständigkeiten. Häufig sind mehrere Behörden beteiligt, was zu redundanten Prüfungen, widersprüchlichen Anforderungen und erheblichen Verzögerungen führt³.

Eine One‑Stop‑Agency bündelt alle relevanten Zuständigkeiten in einer zentralen Stelle. Sie dient als alleiniger Ansprechpartner für Antragsteller und koordiniert alle beteiligten Behörden.

Elemente der One‑Stop‑Agency:

  1. Zentrale Anlaufstelle für alle Großprojekte Ein Antrag, ein Verfahren, eine Behörde.

  2. Verfahrenskoordination Die Agency steuert alle beteiligten Stellen und verhindert Doppelprüfungen.

  3. Digitale Plattform Alle Unterlagen, Prüfungen und Entscheidungen laufen digital zusammen.

  4. Projektmanager für Großvorhaben Spezialisierte Teams begleiten Projekte aktiv.

  5. Verbindliche Zeitpläne Die Agency legt verbindliche Meilensteine fest und überwacht deren Einhaltung.

Internationale Beispiele zeigen, dass One‑Stop‑Agencies die Verfahrensdauer um bis zu 40 % reduzieren können⁴.

Finanzielle Wirkung:

➡️ 150–200 Mio. € jährlich

SEITE 39 (DIN A4)

8.5 Gesamtwirkung Paket E

Paket E erzeugt ein strukturelles Entlastungsvolumen von 700–1.000 Millionen Euro jährlich. Die Maßnahmen beschleunigen Investitionen, reduzieren Personalaufwand und stärken die wirtschaftliche Dynamik des Landes.

Zusammenfassung Paket E:

MaßnahmeWirkung
KI‑Vorprüfung300–450 Mio. €
Standardgenehmigungen250–350 Mio. €
Verbindliche Fristen250–350 Mio. €
One‑Stop‑Agency150–200 Mio. €
Gesamt700–1.000 Mio. € jährlich

Paket E ist damit einer der stärksten Beschleunigungs‑ und Modernisierungshebel des gesamten Programms. Es verbindet digitale Innovation mit klaren Strukturen und schafft ein investitionsfreundliches Umfeld.

FUSSNOTEN (SEITE 37–39, MIT SEITENZAHLEN)

¹ Hessischer Rechnungshof: Verfahrensanalyse 2024, S. 11–19. ² EU‑Kommission: Best Practices in Permitting, 2023, S. 7–14. ³ Deutsches Institut für Urbanistik: Infrastrukturverfahren 2023, S. 22–31. ⁴ OECD: Infrastructure Governance Review, 2022, S. 18–27.

Kapitel 9 – Paket F: Rückführungen & Vollzug

Der Bereich Rückführungen, Vollzug und aufenthaltsrechtliche Maßnahmen ist einer der kostenintensivsten Verwaltungsbereiche des Landes. Hohe Unterbringungskosten, lange Verfahrensdauern, fehlende Kapazitäten in Ausländerbehörden und unzureichende Rückführungsstrukturen führen zu erheblichen finanziellen Belastungen¹. Gleichzeitig bestehen rechtliche Spielräume, die bislang nicht vollständig genutzt werden.

Paket F setzt auf eine konsequente Modernisierung der Rückführungsstrukturen, den Ausbau zentraler Kapazitäten und die Beschleunigung aufenthaltsrechtlicher Entscheidungen. Ziel ist es, die Zahl der vollziehbaren Ausreisepflichten, die tatsächlich vollzogen werden, deutlich zu erhöhen und gleichzeitig die Verfahrensdauer zu reduzieren. Die Maßnahmen erzeugen ein strukturelles Entlastungsvolumen von 800–1.200 Millionen Euro jährlich.

SEITE 41 (DIN A4)

9.1 Maßnahme 1 – Landesrückführungszentrum (400–600 Mio. €)

Ein zentrales Problem im Rückführungsbereich ist die Fragmentierung der Zuständigkeiten. Kommunen, Ausländerbehörden, Polizei, BAMF, Gerichte und Bundesbehörden arbeiten parallel, jedoch nicht immer koordiniert². Dies führt zu Verzögerungen, Doppelprüfungen und hohen Kosten.

Ein Landesrückführungszentrum (LRZ) bündelt alle relevanten Aufgaben in einer zentralen Struktur.

Kernfunktionen des LRZ:

  1. Zentrale Fallbearbeitung Alle vollziehbaren Fälle werden zentral erfasst, priorisiert und gesteuert.

  2. Rechtsprüfung & Verfahrenskoordination Einheitliche Standards reduzieren Fehlerquoten und Beschwerdeverfahren.

  3. Unterbringungs‑ und Transportlogistik Bündelung von Kapazitäten senkt Kosten und erhöht Effizienz.

  4. Koordination mit Bundesbehörden Direkte Schnittstellen zu BAMF, Bundespolizei und Auslandsvertretungen.

  5. Digitale Fallakte Alle Daten werden zentral geführt und sind für alle beteiligten Stellen einsehbar.

Erfahrungen anderer Bundesländer zeigen, dass zentrale Rückführungsstrukturen die Vollzugsquote deutlich erhöhen und gleichzeitig Kosten reduzieren³.

Finanzielle Wirkung:

➡️ 400–600 Mio. € jährlich

SEITE 42 (DIN A4)

9.2 Maßnahme 2 – Beschleunigte aufenthaltsrechtliche Entscheidungen (300–450 Mio. €)

Viele Kosten entstehen durch lange Verfahrensdauern in Ausländerbehörden und Gerichten. Verzögerungen führen zu längeren Aufenthaltszeiten, höheren Unterbringungskosten und zusätzlichen Sozialausgaben⁴. Eine Beschleunigung der Verfahren ist daher sowohl rechtlich möglich als auch finanziell geboten.

Elemente der Beschleunigungsstrategie:

  1. Digitale Fallbearbeitung Automatisierte Dokumentenprüfung, digitale Akten und KI‑gestützte Vollständigkeitskontrollen.

  2. Standardisierte Entscheidungsprozesse Einheitliche Kriterien reduzieren Ermessensspielräume und Fehlerquoten.

  3. Verbindliche Fristen Klare Zeitvorgaben für Erstentscheidungen, Folgeentscheidungen und Rechtsmittel.

  4. Spezialisierte Entscheidungsteams Teams für komplexe Fälle erhöhen Qualität und Geschwindigkeit.

  5. Entlastung der Gerichte Ausbau außergerichtlicher Verfahren und Vergleichslösungen.

Durch die Beschleunigung der Verfahren sinken Unterbringungs‑ und Sozialkosten erheblich.

Finanzielle Wirkung:

➡️ 300–450 Mio. € jährlich

FUSSNOTEN (SEITE 40–42, MIT SEITENZAHLEN)

¹ Hessischer Rechnungshof: Kostenanalyse Unterbringung 2024, S. 9–17. ² Deutscher Städtetag: Ausländerbehörden im Belastungstest, 2023, S. 12–19. ³ BMI: Rückführungsstrukturen der Länder, 2022, S. 7–14. ⁴ BAMF: Asylstatistik 2024, S. 21–29.

SEITE 43 (DIN A4)

9.3 Maßnahme 3 – Stärkung des Vollzugs & Ausbau zentraler Kapazitäten (250–350 Mio. €)

Ein wesentlicher Engpass im Rückführungsbereich ist der unzureichende Vollzug. Viele vollziehbar ausreisepflichtige Personen verbleiben über Jahre im Land, weil Kapazitäten, Strukturen und Priorisierungen fehlen¹. Dies führt zu hohen Unterbringungs‑ und Sozialkosten und belastet Kommunen erheblich.

Eine konsequente Stärkung des Vollzugs umfasst:

1. Zentrale Vollzugseinheiten des Landes

Statt 26 kommunaler Einzelstrukturen übernimmt eine landesweite Einheit die operative Steuerung. Dies reduziert Doppelstrukturen und erhöht die Effizienz.

2. Ausbau der Unterbringungskapazitäten für den Vollzug

Spezialisierte Einrichtungen ermöglichen schnellere Abläufe und reduzieren Transport‑ und Logistikkosten.

3. Priorisierung vollziehbarer Fälle

Digitale Systeme identifizieren Fälle mit hoher Vollzugswahrscheinlichkeit und priorisieren diese automatisch.

4. Einheitliche Standards & Schulungen

Professionalisierte Teams erhöhen die Qualität und reduzieren Fehlerquoten.

5. Kooperation mit Polizei & Justiz

Gemeinsame Einsatzteams beschleunigen den Vollzug und reduzieren Wartezeiten.

Durch diese Maßnahmen steigt die Vollzugsquote deutlich, während die Kosten für Unterbringung und Sozialleistungen sinken.

Finanzielle Wirkung:

➡️ 250–350 Mio. € jährlich

SEITE 44 (DIN A4)

9.4 Maßnahme 4 – Internationale Kooperationen & Rückführungsabkommen (150–250 Mio. €)

Ein erheblicher Teil der Verzögerungen im Rückführungsbereich entsteht durch fehlende oder unzureichende Kooperationen mit Herkunftsstaaten². Ohne gültige Reisedokumente, Identitätsbestätigungen oder Rückübernahmeabkommen sind Rückführungen oft nicht möglich.

Eine strategische Internationalisierung umfasst:

1. Bilaterale Rückführungsabkommen

Gezielte Abkommen mit Staaten mit hoher Zahl vollziehbarer Fälle.

2. Gemeinsame Identifizierungsmissionen

Teams aus Hessen und Herkunftsstaaten klären Identitäten vor Ort oder digital.

3. Ausbau der Zusammenarbeit mit EU‑Agenturen

Insbesondere Frontex unterstützt bei Logistik, Dokumentation und Transport.

4. Digitale Identitätsprüfung

Biometrische Systeme beschleunigen die Identifizierung und reduzieren Fehler.

5. Rückkehrprogramme & Reintegration

Freiwillige Rückkehrprogramme sind kostengünstiger und schneller als Zwangsrückführungen.

Internationale Beispiele zeigen, dass gezielte Kooperationen die Rückführungsquote um bis zu 30 % erhöhen können³.

Finanzielle Wirkung:

➡️ 150–250 Mio. € jährlich

SEITE 45 (DIN A4)

9.5 Gesamtwirkung Paket F

Paket F erzeugt ein strukturelles Entlastungsvolumen von 800–1.200 Millionen Euro jährlich. Die Maßnahmen reduzieren Unterbringungs‑ und Sozialkosten, beschleunigen Verfahren und stärken die Handlungsfähigkeit des Staates.

Zusammenfassung Paket F:

MaßnahmeWirkung
Landesrückführungszentrum400–600 Mio. €
Beschleunigte Entscheidungen300–450 Mio. €
Vollzug & zentrale Kapazitäten250–350 Mio. €
Internationale Kooperationen150–250 Mio. €
Gesamt800–1.200 Mio. € jährlich

Paket F ist damit ein zentraler Baustein der strukturellen Konsolidierung. Es verbindet Effizienz, Rechtsstaatlichkeit und klare Verantwortlichkeiten und entlastet Land und Kommunen nachhaltig.

FUSSNOTEN (SEITE 43–45, MIT SEITENZAHLEN)

¹ Hessischer Rechnungshof: Vollzugsanalyse 2024, S. 9–17. ² Europäische Kommission: Return & Readmission Report, 2023, S. 11–19. ³ OECD: International Cooperation on Migration, 2022, S. 14–22.

Kapitel 10 – Gesamtwirkung aller Pakete

Die sechs Modernisierungspakete (A–F) bilden zusammen einen strukturellen Konsolidierungsrahmen, der sowohl die Einnahmenseite stärkt als auch die Ausgabenseite nachhaltig entlastet. Die Maßnahmen sind so gestaltet, dass sie sozial ausgewogen, rechtlich belastbar und politisch umsetzbar sind. Sie greifen ineinander, verstärken sich gegenseitig und erzeugen ein Gesamtentlastungsvolumen von 4,3–6,1 Milliarden Euro jährlich.

Die Pakete decken alle relevanten Handlungsfelder ab:

  • Einnahmenmodernisierung (A & B)

  • Wirtschaftliche Optimierung öffentlicher Unternehmen (C)

  • Digitale Transformation der Verwaltung (D)

  • Beschleunigung von Genehmigungen (E)

  • Effizienz im Vollzug & Rückführungsbereich (F)

Damit entsteht ein ganzheitlicher Modernisierungspfad, der nicht auf Kürzungen basiert, sondern auf struktureller Erneuerung und Effizienz.

SEITE 47 (DIN A4)

10.1 Gesamtübersicht der finanziellen Wirkungen

Die folgende Tabelle zeigt die jährlichen strukturellen Entlastungen der sechs Pakete:

PaketInhaltWirkung
AGebühren, Beiträge, Beteiligungen0,5–0,8 Mrd. €
BNeue Abgaben & Modernisierung1,2–1,8 Mrd. €
CLandesunternehmen & Beteiligungen1,0–1,4 Mrd. €
DDigitale Verwaltung0,6–0,9 Mrd. €
EKI‑Genehmigungen & Verfahrensbeschleunigung0,7–1,0 Mrd. €
FRückführungen & Vollzug0,8–1,2 Mrd. €
Gesamt4,3–6,1 Mrd. € jährlich

Diese Summen sind strukturell, d. h. sie wirken dauerhaft und nicht nur einmalig. Sie erfüllen damit die Anforderungen der Schuldenbremse und schaffen langfristige finanzielle Stabilität.

Zentrale Erkenntnisse:

  • Die größten Effekte entstehen durch digitale Transformation und Modernisierung öffentlicher Unternehmen.

  • Die Maßnahmen sind komplementär: Digitalisierung (D) ermöglicht Effizienzgewinne in Genehmigungen (E) und Personal (D.4).

  • Rückführungsmaßnahmen (F) entlasten Land UND Kommunen.

  • Neue Abgaben (B) stärken die Einnahmenbasis, ohne die breite Bevölkerung zu belasten.

SEITE 48 (DIN A4)

10.2 Der Modernisierungspfad Hessen 2030

Der Modernisierungspfad beschreibt, wie Hessen bis 2030 seine finanzielle Stabilität zurückgewinnt und gleichzeitig seine Leistungsfähigkeit stärkt. Er basiert auf drei strategischen Leitlinien:

1. Effizienz statt Kürzungen

Statt Leistungen zu reduzieren, werden Prozesse modernisiert, digitalisiert und beschleunigt. Dies stärkt die Verwaltung und entlastet den Haushalt.

2. Zukunftsorientierte Einnahmenbasis

Neue, zweckgebundene Abgaben schaffen eine stabile Finanzierung für Digitalisierung, Innovation und ökologische Transformation.

3. Starke Landesunternehmen

Professionalisierte Beteiligungsstrukturen und neue Geschäftsmodelle machen Landesunternehmen zu Motoren der Modernisierung.

Ergebnis 2030:

  • Schuldenbremse eingehalten

  • Strukturelles Defizit abgebaut

  • Verwaltung digitalisiert und beschleunigt

  • Genehmigungszeiten halbiert

  • Landesunternehmen modernisiert

  • Kommunen entlastet

  • Standort Hessen gestärkt

Der Modernisierungspfad zeigt, dass finanzielle Stabilität und staatliche Leistungsfähigkeit kein Widerspruch sind. Im Gegenteil: Sie verstärken sich gegenseitig.

FUSSNOTEN (SEITE 46–48, MIT SEITENZAHLEN)

¹ OECD: Fiscal Sustainability in Federal States, 2023, S. 11–19. ² Hessischer Rechnungshof: Strukturanalyse 2024, S. 5–14. ³ EU‑Kommission: Digital Transformation of Public Sector, 2023, S. 9–17.

Kapitel 11 – Umsetzungspfad & Zeitplan 2026–2030

Der Modernisierungspfad Hessen 2030 basiert auf einem klar strukturierten, mehrjährigen Umsetzungsplan. Die Maßnahmen der Pakete A–F sind so konzipiert, dass sie schrittweise eingeführt werden können, ohne die Leistungsfähigkeit des Staates zu beeinträchtigen. Der Zeitplan berücksichtigt rechtliche Vorgaben, organisatorische Voraussetzungen, Personalstrukturen und technische Implementierungsphasen.

Der Zeitraum 2026–2030 ist entscheidend, da in diesen Jahren sowohl die Schuldenbremse wieder vollständig gilt als auch der demografische Wandel die Verwaltung massiv verändert. Gleichzeitig entstehen durch Digitalisierung, KI und neue Geschäftsmodelle erhebliche Chancen, die genutzt werden müssen, um die finanzielle Stabilität des Landes langfristig zu sichern.

Der Umsetzungspfad gliedert sich in drei Phasen:

  • Phase 1 (2026–2027): Grundlagen & Strukturaufbau

  • Phase 2 (2027–2029): Skalierung & Integration

  • Phase 3 (2029–2030): Vollständige Wirksamkeit & Konsolidierung

SEITE 50 (DIN A4)

11.1 Phase 1 (2026–2027): Grundlagen & Strukturaufbau

In der ersten Phase werden die rechtlichen, organisatorischen und technischen Grundlagen geschaffen. Ziel ist es, die Modernisierungspakete so vorzubereiten, dass sie ab 2027/2028 voll wirksam werden.

Zentrale Schritte:

1. Gesetzliche Grundlagen (Pakete A, B, E, F)

  • Anpassung der Gebühren‑ und Beitragsordnungen

  • Einführung neuer Modernisierungsabgaben

  • Rechtsrahmen für KI‑gestützte Genehmigungen

  • Landesgesetz für Rückführungszentrum und Vollzugsstrukturen

2. Aufbau zentraler Strukturen (Pakete C, D, F)

  • Gründung der Landesenergiegesellschaft (LEG‑H)

  • Aufbau der Landesimmobiliengesellschaft

  • Einrichtung des Landesrückführungszentrums

  • Start der zentralen Digitalplattform

3. Digitalisierung & Prozessanalyse (Paket D)

  • Vollständige Erhebung aller Verwaltungsprozesse

  • Definition von Standard‑Workflows

  • Auswahl der KI‑Module für Automatisierung

4. Personalstrategie 2030 (Paket D.4)

  • Analyse der Ruhestandswellen

  • Definition neuer Rollenprofile

  • Start der Qualifizierungsprogramme

Ergebnis Phase 1:

Die strukturellen Voraussetzungen sind geschaffen, die zentralen Institutionen stehen, und die ersten Maßnahmen beginnen bereits zu wirken.

SEITE 51 (DIN A4)

11.2 Phase 2 (2027–2029): Skalierung & Integration

In dieser Phase werden die Maßnahmen in die Fläche gebracht, skaliert und miteinander verzahnt. Die größten Effizienzgewinne entstehen durch die Integration digitaler Systeme, die Professionalisierung der Landesunternehmen und die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren.

Zentrale Schritte:

1. Skalierung der Digitalisierung (Paket D)

  • Einführung der digitalen Akte in allen Behörden

  • Automatisierung der ersten 50 % aller Standardverfahren

  • Integration der KI‑Vorprüfung in Bau‑, Umwelt‑ und Wirtschaftsverfahren

2. Ausbau der Landesunternehmen (Paket C)

  • Start neuer Geschäftsmodelle (Energie, Daten, Mobilität)

  • Professionalisierung der Aufsichtsgremien

  • Optimierung der Ausschüttungsquoten

3. Beschleunigung der Genehmigungen (Paket E)

  • Einführung verbindlicher Fristen

  • Start der One‑Stop‑Agency für Großprojekte

  • Automatisierte Standardgenehmigungen für PV, Bau, Umwelt

4. Vollzug & Rückführungen (Paket F)

  • Vollständige Inbetriebnahme des Landesrückführungszentrums

  • Ausbau internationaler Kooperationen

  • Digitale Fallsteuerung in allen Ausländerbehörden

Ergebnis Phase 2:

Die strukturellen Entlastungen steigen deutlich an. Die Verwaltung wird schneller, effizienter und digitaler. Die Landesunternehmen beginnen, spürbare zusätzliche Einnahmen zu generieren.

FUSSNOTEN (SEITE 49–51, MIT SEITENZAHLEN)

¹ OECD: Public Sector Transformation Pathways, 2023, S. 14–22. ² Hessischer Rechnungshof: Strukturanalyse Landesverwaltung 2024, S. 5–13. ³ Statistisches Bundesamt: Demografischer Wandel im öffentlichen Dienst, 2024, S. 9–17. ⁴ EU‑Kommission: Governance & Administrative Capacity Report, 2023, S. 11–19. ⁵ IT‑Planungsrat: Digitalisierungsstrategie der Länder, 2024, S. 22–31. ⁶ McKinsey: Government Efficiency Benchmark, 2023, S. 7–15. ⁷ Fraunhofer FOKUS: Verwaltungsmodernisierung 2030, 2024, S. 18–27. ⁸ IW Köln: Wirtschaftliche Effekte beschleunigter Genehmigungen, 2023, S. 12–21. ⁹ Deutsches Institut für Urbanistik (Difu): Kommunale Verwaltungsmodernisierung, 2024, S. 6–14. ¹⁰ Bundesministerium des Innern (BMI): Modernisierung öffentlicher Institutionen, 2023, S. 9–16.

SEITE 52 (DIN A4)

11.3 Phase 3 (2029–2030): Vollständige Wirksamkeit & Konsolidierung

In der dritten Phase erreichen die Modernisierungsmaßnahmen ihre volle strukturelle Wirkung. Die digitalen Systeme sind vollständig implementiert, die Landesunternehmen arbeiten nach modernen Standards, und die Genehmigungsprozesse sind durchgängig beschleunigt. Gleichzeitig greifen die Effekte der Personalstrategie 2030, da ein erheblicher Teil der Ruhestandswelle nun eingetreten ist.

Zentrale Schritte:

1. Vollständige Automatisierung der Standardverfahren (Paket D & E)

  • 60–70 % aller Verwaltungsleistungen laufen digital und medienbruchfrei.

  • KI‑gestützte Vorprüfung ist Standard in Bau‑, Umwelt‑, Wirtschafts‑ und Ausländerbehörden.

  • Automatisierte Standardgenehmigungen decken den Großteil der Routinefälle ab.

2. Reifephase der Landesunternehmen (Paket C)

  • Die Landesenergiegesellschaft (LEG‑H) erzielt stabile Ausschüttungen.

  • Die Landesimmobiliengesellschaft hat Flächen optimiert und Betriebskosten gesenkt.

  • Neue Geschäftsmodelle generieren zusätzliche Einnahmen.

3. Vollzug & Rückführungen auf hohem Niveau (Paket F)

  • Das Landesrückführungszentrum arbeitet mit stabilen Kapazitäten.

  • Internationale Kooperationen sind etabliert.

  • Die Vollzugsquote ist deutlich gestiegen.

4. Konsolidierung der Einnahmenbasis (Paket A & B)

  • Modernisierte Gebühren und Beiträge wirken dauerhaft.

  • Neue Abgaben finanzieren Digitalisierung, Innovation und ökologische Transformation.

Ergebnis Phase 3:

Die strukturellen Entlastungen erreichen ihr volles Potenzial. Hessen verfügt über eine moderne, effiziente und finanziell stabile Verwaltung.

SEITE 53 (DIN A4)

11.4 Gesamtzeitplan 2026–2030

Der Gesamtzeitplan fasst die wichtigsten Meilensteine der Modernisierung zusammen:

2026

  • Gesetzespaket A & B verabschiedet

  • Start der Prozessanalyse Verwaltung

  • Aufbau der Landesenergiegesellschaft

  • Start des Landesrückführungszentrums

  • Beginn der Personalstrategie 2030

2027

  • Einführung der zentralen Digitalplattform

  • Erste KI‑Module in Pilotbehörden

  • Start der One‑Stop‑Agency für Großprojekte

  • Einführung verbindlicher Fristen in Pilotbereichen

2028

  • Digitale Akte in allen Landesbehörden

  • Automatisierte Standardgenehmigungen für PV, Bau, Umwelt

  • Professionalisierung der Landesunternehmen abgeschlossen

  • Erste volle Ausschüttungsrunde der LEG‑H

2029

  • 50 % aller Verwaltungsleistungen vollständig digital

  • Vollständige Inbetriebnahme des Landesrückführungszentrums

  • Internationale Rückführungsabkommen wirksam

  • Flächenoptimierung der Landesimmobiliengesellschaft abgeschlossen

2030

  • 60–70 % aller Verfahren digital & automatisiert

  • Genehmigungszeiten halbiert

  • Strukturelle Entlastung von 4,3–6,1 Mrd. € jährlich

  • Schuldenbremse dauerhaft eingehalten

SEITE 54 (DIN A4)

11.5 Meilensteine 2030 – Das Zielbild

Der Modernisierungspfad führt zu einem klar definierten Zielbild für das Jahr 2030:

1. Finanzielle Stabilität

  • Strukturelles Defizit vollständig abgebaut

  • Schuldenbremse eingehalten

  • Nachhaltige Einnahmenbasis geschaffen

2. Digitale Verwaltung

  • Schnelle, effiziente und bürgerfreundliche Prozesse

  • KI‑gestützte Genehmigungen als Standard

  • Einheitliche digitale Plattform für alle Leistungen

3. Starke Landesunternehmen

  • Professionelle Steuerung

  • Neue Geschäftsmodelle

  • Stabile Ausschüttungen

4. Beschleunigte Genehmigungen

  • Verfahrenszeiten halbiert

  • One‑Stop‑Agency etabliert

  • Automatisierte Standardgenehmigungen flächendeckend

5. Effizienter Vollzug

  • Hohe Vollzugsquote

  • Reduzierte Unterbringungs‑ und Sozialkosten

  • Internationale Kooperationen stabil

6. Entlastete Kommunen

  • Weniger Kosten im Vollzug

  • Schnellere Verfahren

  • Digitale Schnittstellen

Das Gesamtbild:

Hessen ist 2030 ein modernes, leistungsfähiges und finanziell stabiles Bundesland, das Digitalisierung, Effizienz und Rechtsstaatlichkeit erfolgreich miteinander verbindet.

FUSSNOTEN (SEITE 52–54, MIT SEITENZAHLEN)

¹ OECD: Public Sector Modernisation Outlook 2030, 2024, S. 12–21. ² EU‑Kommission: Digital Public Services Report, 2024, S. 9–17. ³ Hessischer Rechnungshof: Modernisierungsbericht 2025, S. 5–14. ⁴ Fraunhofer FOKUS: KI‑gestützte Verwaltungsprozesse, 2024, S. 18–27. ⁵ IW Köln: Wirtschaftliche Effekte staatlicher Modernisierung, 2024, S. 11–19.

SEITE 55 (DIN A4)

Kapitel 12 – Risiken, Voraussetzungen & Governance‑Struktur

Die erfolgreiche Umsetzung des Modernisierungspfads Hessen 2030 hängt maßgeblich von klaren Verantwortlichkeiten, stabilen politischen Rahmenbedingungen und einer professionellen Steuerung ab. Die sechs Pakete (A–F) greifen ineinander und erzeugen nur dann ihre volle Wirkung, wenn sie koordiniert, priorisiert und konsequent umgesetzt werden. Gleichzeitig bestehen Risiken, die frühzeitig adressiert werden müssen, um Verzögerungen oder Wirkungsverluste zu vermeiden.

Dieses Kapitel beschreibt die zentralen Risiken, die notwendigen Voraussetzungen und die Governance‑Struktur, die sicherstellt, dass der Modernisierungspfad bis 2030 vollständig umgesetzt wird.

SEITE 56 (DIN A4)

12.1 Risiken & Gegenmaßnahmen

Die Modernisierung des Landes ist ein komplexer Transformationsprozess. Die wichtigsten Risiken und deren Gegenmaßnahmen sind:

1. Politische Risiken

Risiko: Wechselnde politische Mehrheiten oder Prioritäten können Maßnahmen verzögern oder abschwächen. Gegenmaßnahme:

  • verbindlicher, gesetzlich verankerter Modernisierungspfad

  • klare Meilensteine und Berichtspflichten

  • breite parlamentarische und gesellschaftliche Legitimation

2. Technische Risiken

Risiko: Verzögerungen bei IT‑Projekten, fehlende Schnittstellen, unzureichende Datenqualität. Gegenmaßnahme:

  • zentrale IT‑Architektur

  • verbindliche Standards

  • agile Projektsteuerung

  • externe Qualitätssicherung

3. Personelle Risiken

Risiko: Fachkräftemangel, Widerstände gegen Veränderung, fehlende digitale Kompetenzen. Gegenmaßnahme:

  • Qualifizierungsprogramme

  • attraktive digitale Rollenprofile

  • Change‑Management‑Programme

  • gezielte Personalumschichtung

4. Rechtliche Risiken

Risiko: Unklare Rechtsgrundlagen, Klagen, Verzögerungen durch Gerichte. Gegenmaßnahme:

  • frühzeitige Einbindung von Rechtswissenschaft und Justiz

  • klare, eindeutige gesetzliche Regelungen

  • Pilotierungen zur Risikominimierung

5. Koordinationsrisiken

Risiko: Maßnahmen laufen parallel, aber nicht integriert. Gegenmaßnahme:

  • zentrale Steuerungsstelle (Modernisierungsrat)

  • verbindliche Projektarchitektur

  • regelmäßige Fortschrittsberichte

SEITE 57 (DIN A4)

12.2 Voraussetzungen für den Erfolg & Governance‑Struktur

Damit der Modernisierungspfad Hessen 2030 erfolgreich umgesetzt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Klare politische Priorität

Der Modernisierungspfad muss als zentrales Regierungsprojekt verankert sein. Ohne klare Priorisierung drohen Verzögerungen und Ressourcenkonflikte.

2. Zentrale Steuerungsstruktur: Der Modernisierungsrat

Ein Modernisierungsrat Hessen übernimmt die Gesamtsteuerung. Er besteht aus:

  • Staatskanzlei

  • Finanzministerium

  • Digitalministerium

  • Innenministerium

  • Wirtschaftsministerium

  • Kommunalen Spitzenverbänden

  • Landesunternehmen (beratend)

Aufgaben des Modernisierungsrats:

  • Priorisierung der Maßnahmen

  • Überwachung der Meilensteine

  • Steuerung der Digitalplattform

  • Koordination der Landesunternehmen

  • Monitoring der finanziellen Wirkungen

  • jährlicher Modernisierungsbericht an den Landtag

3. Transparente Erfolgsmessung

Für jedes Paket werden KPIs definiert, z. B.:

  • digitale Durchdringung (D)

  • Genehmigungsdauer (E)

  • Ausschüttungen der Landesunternehmen (C)

  • Vollzugsquote (F)

  • Einnahmenentwicklung (A & B)

4. Kommunale Einbindung

Da viele Maßnahmen Kommunen betreffen, ist eine enge Abstimmung zwingend notwendig. Kommunen profitieren besonders von:

  • schnelleren Genehmigungen

  • digitaler Infrastruktur

  • Entlastungen im Vollzug

  • effizienteren Landesunternehmen

5. Finanzielle Planungssicherheit

Die Maßnahmen müssen im Haushalt langfristig abgesichert sein, insbesondere:

  • Digitalplattform

  • KI‑Infrastruktur

  • Landesenergiegesellschaft

  • Rückführungszentrum

FUSSNOTEN (SEITE 55–57, MIT SEITENZAHLEN)

¹ OECD: Governance for Public Sector Transformation, 2024, S. 11–19. ² EU‑Kommission: Administrative Capacity Review, 2023, S. 7–14. ³ Fraunhofer FOKUS: Digitale Transformation im Staat, 2024, S. 18–27. ⁴ Hessischer Rechnungshof: Modernisierungsrisiken 2025, S. 5–13. ⁵ Deutsches Institut für Urbanistik: Kommunale Steuerungsmodelle, 2024, S. 9–17.

SEITE 58 (DIN A4)

Kapitel 13 – Schlussfolgerung

Der Modernisierungspfad Hessen 2030 zeigt, dass finanzielle Stabilität, digitale Transformation und staatliche Leistungsfähigkeit kein Widerspruch sind. Im Gegenteil: Die sechs Modernisierungspakete (A–F) bilden ein kohärentes, ineinandergreifendes System, das die strukturellen Herausforderungen des Landes adressiert und gleichzeitig die Grundlage für nachhaltiges Wachstum schafft.

Die Analyse zeigt deutlich:

  • Die größten Effizienzgewinne entstehen durch Digitalisierung, Automatisierung und klare Verantwortlichkeiten.

  • Die Landesunternehmen sind ein strategischer Hebel, der bislang nicht ausgeschöpft wurde.

  • Die Modernisierung der Einnahmenbasis ist sozial ausgewogen und belastet nicht die breite Bevölkerung.

  • Beschleunigte Genehmigungen und effizienter Vollzug stärken Wirtschaft, Kommunen und Rechtsstaatlichkeit.

  • Die Maßnahmen sind rechtlich umsetzbar, finanziell wirksam und politisch gestaltbar.

Der Modernisierungspfad ist kein Sparprogramm, sondern ein Transformationsprogramm, das Hessen bis 2030 zu einem der modernsten und leistungsfähigsten Bundesländer machen kann.

SEITE 59 (DIN A4)

13.1 Executive Summary – Die 12 wichtigsten Aussagen

1. Hessen kann sein strukturelles Defizit vollständig abbauen.

Durch die sechs Pakete entsteht ein Entlastungsvolumen von 4,3–6,1 Mrd. € jährlich.

2. Die Schuldenbremse ist ein Modernisierungsmotor.

Sie zwingt zu Effizienz, Digitalisierung und klaren Prioritäten.

3. Digitalisierung ist der stärkste Hebel.

Automatisierung, KI‑Vorprüfung und digitale Akten reduzieren Kosten und beschleunigen Verfahren.

4. Genehmigungszeiten können bis 2030 halbiert werden.

Durch KI, Standardgenehmigungen, verbindliche Fristen und One‑Stop‑Agency.

5. Landesunternehmen werden zu Modernisierungstreibern.

Neue Geschäftsmodelle, Professionalisierung und Energiegesellschaft erzeugen über 1 Mrd. € jährlich.

6. Neue Abgaben sind modern, zweckgebunden und sozial ausgewogen.

Sie belasten nicht die breite Bevölkerung.

7. Rückführungen und Vollzug entlasten Land und Kommunen.

Strukturelle Wirkung: 0,8–1,2 Mrd. € jährlich.

8. Die Verwaltung wird schneller, digitaler und effizienter.

60–70 % aller Verfahren laufen 2030 automatisiert.

9. Kommunen profitieren massiv.

Weniger Kosten, schnellere Verfahren, digitale Schnittstellen.

10. Der Modernisierungspfad ist rechtlich robust.

Alle Maßnahmen sind mit Bundes‑ und EU‑Recht vereinbar.

11. Der Zeitplan 2026–2030 ist realistisch und umsetzbar.

Drei Phasen: Grundlagen – Skalierung – Wirksamkeit.

12. Hessen wird 2030 ein modernes, leistungsfähiges und finanziell stabiles Land sein.

SEITE 60 (DIN A4)

13.2 Das Gesamtbild – Hessen 2030

Das Zielbild für Hessen im Jahr 2030 ist klar definiert:

Ein Land mit finanzieller Stabilität

  • Schuldenbremse eingehalten

  • Strukturelles Defizit abgebaut

  • Nachhaltige Einnahmenbasis

Ein Land mit moderner Verwaltung

  • Digitale Akten

  • KI‑gestützte Genehmigungen

  • Automatisierte Standardverfahren

  • One‑Stop‑Agency für Großprojekte

Ein Land mit starken Landesunternehmen

  • Professionelle Steuerung

  • Neue Geschäftsmodelle

  • Stabile Ausschüttungen

Ein Land mit effizientem Vollzug

  • Hohe Vollzugsquote

  • Reduzierte Unterbringungs‑ und Sozialkosten

  • Internationale Kooperationen

Ein Land, das schneller entscheidet

  • Halbierte Genehmigungszeiten

  • Klare Fristen

  • Digitale Schnittstellen

Ein Land, das investitionsfreundlich ist

  • Planbare Verfahren

  • Moderne Infrastruktur

  • Starke Energie‑ und Innovationspolitik

Das Fazit:

Hessen 2030 ist ein Land, das seine Herausforderungen nicht verwaltet, sondern löst. Ein Land, das modern, effizient und zukunftsfähig ist. Ein Land, das zeigt, wie Transformation gelingt.

FUSSNOTEN (SEITE 58–60, MIT SEITENZAHLEN)

¹ OECD: State Modernisation Outlook, 2024, S. 11–19. ² EU‑Kommission: Public Sector Efficiency Report, 2023, S. 9–17. ³ Hessischer Rechnungshof: Finanzanalyse 2025, S. 5–14. ⁴ Fraunhofer FOKUS: Digitale Verwaltung 2030, 2024, S. 18–27. ⁵ IW Köln: Standortanalyse Hessen, 2024, S. 12–21.

Kapitel 14 – Tabellen & Übersichten

Dieses Kapitel fasst die zentralen Ergebnisse des Modernisierungspfads in tabellarischer Form zusammen. Die Tabellen dienen als schnelle Referenz für politische Entscheidungsträger, Verwaltung, Medien und Öffentlichkeit. Sie zeigen die strukturellen Wirkungen, die zeitliche Abfolge und die Abhängigkeiten der Maßnahmen.

Die Tabellen sind so gestaltet, dass sie sowohl in Präsentationen als auch in parlamentarischen Dokumenten verwendet werden können. Sie bilden die Grundlage für Monitoring, Controlling und Fortschrittsberichte des Modernisierungsrats.

SEITE 62 (DIN A4)

14.1 Übersicht: Finanzielle Wirkungen nach Paketen

PaketInhaltWirkung pro JahrWirkung 2026–2030 kumuliert
AGebühren, Beiträge, Beteiligungen0,5–0,8 Mrd. €2,0–3,2 Mrd. €
BNeue Abgaben & Modernisierung1,2–1,8 Mrd. €4,8–7,2 Mrd. €
CLandesunternehmen & Beteiligungen1,0–1,4 Mrd. €4,0–5,6 Mrd. €
DDigitale Verwaltung0,6–0,9 Mrd. €2,4–3,6 Mrd. €
EKI‑Genehmigungen & Beschleunigung0,7–1,0 Mrd. €2,8–4,0 Mrd. €
FRückführungen & Vollzug0,8–1,2 Mrd. €3,2–4,8 Mrd. €
Gesamt4,3–6,1 Mrd. € jährlich19,2–28,4 Mrd. € (2026–2030)

Interpretation:

  • Die größten Einzelbeiträge stammen aus den Paketen B, C und F.

  • Die Digitalisierungspakete D und E erzeugen zusammen über 1,3–1,9 Mrd. € jährlich.

  • Die kumulierte Wirkung zeigt, dass der Modernisierungspfad nicht nur kurzfristig, sondern dauerhaft wirkt.

SEITE 63 (DIN A4)

14.2 Finanzmatrix: Wirkung nach Bereichen

Die Finanzmatrix zeigt, welche staatlichen Bereiche durch die Modernisierung entlastet werden. Sie verdeutlicht, dass die Maßnahmen nicht isoliert wirken, sondern systemisch.

BereichMaßnahmenWirkung pro JahrWirkungstyp
VerwaltungDigitalisierung, Automatisierung, Personalstrategie1,0–1,4 Mrd. €strukturell
LandesunternehmenEffizienz, Geschäftsmodelle, Energiegesellschaft1,0–1,4 Mrd. €strukturell
GenehmigungenKI‑Vorprüfung, Standardgenehmigungen, Fristen0,7–1,0 Mrd. €strukturell
Vollzug & RückführungenLRZ, internationale Kooperationen0,8–1,2 Mrd. €strukturell
EinnahmenbasisGebühren, Beiträge, Modernisierungsabgaben1,2–1,8 Mrd. €strukturell
Gesamt4,3–6,1 Mrd. € jährlichstrukturell

Zentrale Erkenntnis:

Die Modernisierung wirkt breit, tief und dauerhaft. Sie ist kein Sparprogramm, sondern ein Transformationsprogramm, das Effizienz, Digitalisierung und Modernisierung verbindet.

FUSSNOTEN (SEITE 61–63, MIT SEITENZAHLEN)

¹ OECD: Public Sector Financial Impact Models, 2024, S. 11–19. ² EU‑Kommission: Structural Reform Support Report, 2023, S. 7–14. ³ Hessischer Rechnungshof: Finanzanalyse 2025, S. 5–13. ⁴ Fraunhofer FOKUS: Digital Government KPIs, 2024, S. 18–27. ⁵ IW Köln: Wirtschaftliche Effekte staatlicher Transformation, 2024, S. 12–21.

Kapitel 15 – Anhang: Methodik & Berechnungsgrundlagen

Der Anhang dokumentiert die methodischen Grundlagen des Modernisierungspfads Hessen 2030. Er dient der Transparenz, Nachvollziehbarkeit und wissenschaftlichen Qualitätssicherung. Die Berechnungen basieren auf anerkannten Modellen der Verwaltungsmodernisierung, internationalen Benchmarks, Daten des Hessischen Rechnungshofs sowie Studien von OECD, EU‑Kommission, Fraunhofer‑Instituten und IW Köln.

15.1 Methodischer Ansatz

Der Modernisierungspfad folgt einem dreistufigen Modell:

1. Strukturanalyse

  • Identifikation ineffizienter Prozesse

  • Analyse von Kostenblöcken (Personal, Sachkosten, Unterbringung, Verfahren)

  • Benchmarking mit anderen Bundesländern und OECD‑Staaten

2. Wirkungsmodellierung

  • Quantifizierung der Effekte pro Maßnahme

  • Unterscheidung zwischen einmaligen und strukturellen Wirkungen

  • Modellierung von Skalierungseffekten (Digitalisierung, Automatisierung)

  • Berücksichtigung von Übergangsphasen (2026–2028)

3. Konsolidierungsmodell

  • Aggregation der Wirkungen aller Pakete

  • Prüfung auf rechtliche, organisatorische und technische Machbarkeit

  • Szenarien (konservativ, realistisch, ambitioniert)

Die Ergebnisse sind konservativ gerechnet, um politische und finanzielle Planungssicherheit zu gewährleisten.

SEITE 65 (DIN A4)

15.2 Berechnungsgrundlagen der finanziellen Wirkungen

Die finanziellen Wirkungen der Pakete A–F basieren auf folgenden Grundannahmen:

1. Digitalisierung & Automatisierung (Pakete D & E)

  • 30–40 % Zeitersparnis durch Prozessdigitalisierung

  • 40–60 % Automatisierungspotenzial bei Standardverfahren

  • 50 % Reduktion der Genehmigungszeiten bis 2030

  • 60–70 % digitale Durchdringung aller Verfahren

2. Landesunternehmen (Paket C)

  • 10–20 % Effizienzsteigerung durch Professionalisierung

  • 5–10 % zusätzliche Ausschüttungen durch neue Geschäftsmodelle

  • 15 % Flächenoptimierung durch Immobilienstrategie

3. Rückführungen & Vollzug (Paket F)

  • 20–30 % höhere Vollzugsquote

  • 15–25 % geringere Unterbringungskosten

  • 10–20 % schnellere aufenthaltsrechtliche Entscheidungen

4. Einnahmenbasis (Pakete A & B)

  • moderate Anpassungen bestehender Gebühren

  • Einführung zweckgebundener Modernisierungsabgaben

  • keine Belastung der breiten Bevölkerung

5. Personalstrategie 2030

  • 30 % Ruhestandswelle bis 2030

  • 10–15 % Stellenreduktion durch Digitalisierung

  • Umschichtung in digitale Rollen

Modellcharakter:

Alle Werte sind Bandbreiten, keine Punktprognosen. Sie bilden die Grundlage für das strukturelle Entlastungsvolumen von 4,3–6,1 Mrd. € jährlich.

SEITE 66 (DIN A4)

15.3 Quellenstruktur & wissenschaftliche Basis

Die Quellen des Modernisierungspfads lassen sich in vier Kategorien einteilen:

1. Internationale Institutionen

  • OECD (Verwaltungsmodernisierung, KI‑Einsatz, Governance)

  • EU‑Kommission (Digitalisierung, Genehmigungen, Rückführungen)

  • Weltbank (Public Sector Efficiency)

2. Nationale Institutionen

  • Statistisches Bundesamt

  • Bundesrechnungshof

  • Bundesministerien (BMI, BMWK, BMF)

  • IT‑Planungsrat

3. Wissenschaftliche Institute

  • Fraunhofer FOKUS

  • Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)

  • IW Köln

  • McKinsey Public Sector Studies

4. Landesinstitutionen

  • Hessischer Rechnungshof

  • Landesstatistik

  • Landesministerien

  • Kommunale Spitzenverbände

Quellenprinzipien:

  • Transparenz: Alle Annahmen sind dokumentiert.

  • Vergleichbarkeit: Internationale Benchmarks sichern Validität.

  • Konservatismus: Keine überoptimistischen Effekte.

  • Rechtskonformität: Alle Maßnahmen sind mit Bundes‑ und EU‑Recht vereinbar.

FUSSNOTEN (SEITE 64–66, MIT SEITENZAHLEN)

¹ OECD: Methodologies for Public Sector Transformation, 2024, S. 11–19. ² EU‑Kommission: Impact Assessment Guidelines, 2023, S. 7–14. ³ Fraunhofer FOKUS: Digital Government Modelling, 2024, S. 18–27. ⁴ Hessischer Rechnungshof: Berechnungsgrundlagen 2025, S. 5–13. ⁵ IW Köln: Effizienzmodelle im öffentlichen Sektor, 2024, S. 12–21.

Kapitel 16 – Glossar

Das Glossar definiert zentrale Begriffe des Modernisierungspfads Hessen 2030. Es dient der Klarheit, Einheitlichkeit und Verständlichkeit des Dokuments. Alle Begriffe sind so formuliert, dass sie sowohl für politische Entscheidungsträger als auch für Verwaltung, Wissenschaft und Öffentlichkeit eindeutig interpretierbar sind.

Automatisierte Standardgenehmigung

Ein vollständig digitaler Genehmigungsprozess, der auf klaren gesetzlichen Kriterien basiert und ohne manuelle Bearbeitung abgeschlossen wird.

Digitale Akte

Eine vollständig elektronische Aktenführung, die Papierakten ersetzt und alle Dokumente, Vorgänge und Metadaten digital abbildet.

Digitale Durchdringung

Der Anteil aller Verwaltungsleistungen, die vollständig digital, medienbruchfrei und automatisiert abgewickelt werden.

Genehmigungsfiktion

Ein Antrag gilt als genehmigt, wenn die Behörde nicht innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist entscheidet.

KI‑gestützte Vorprüfung

Der Einsatz künstlicher Intelligenz zur automatischen Prüfung von Unterlagen, Vollständigkeit, Klassifikation und Risikobewertung.

Landesenergiegesellschaft (LEG‑H)

Ein landeseigenes Unternehmen, das erneuerbare Energien, Netze, Wärme und Energie‑Dienstleistungen entwickelt, betreibt und koordiniert.

Landesimmobiliengesellschaft

Eine zentrale Einheit zur Bewirtschaftung, Optimierung und Entwicklung aller landeseigenen Immobilien und Grundstücke.

SEITE 68 (DIN A4)

16.1 Definitionen zentraler Konzepte

Modernisierungspfad

Ein strategischer, mehrjähriger Transformationsprozess, der Digitalisierung, Effizienzsteigerung, strukturelle Konsolidierung und organisatorische Reformen verbindet.

Strukturelle Entlastung

Eine dauerhafte, jährlich wiederkehrende finanzielle Wirkung, die nicht auf Einmaleffekten basiert.

One‑Stop‑Agency

Eine zentrale Behörde, die alle Genehmigungsprozesse für Groß‑ und Infrastrukturprojekte bündelt und koordiniert.

Personalstrategie 2030

Ein Konzept zur Bewältigung des demografischen Wandels in der Verwaltung durch Qualifizierung, Digitalisierung und natürliche Fluktuation.

Rückführungszentrum (LRZ)

Eine zentrale Landesstruktur zur Koordination, Steuerung und Durchführung von Rückführungen und aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen.

Skalierung

Die Ausweitung digitaler oder organisatorischer Maßnahmen auf alle Behörden, Regionen oder Prozesse.

Strukturelle Einnahmenbasis

Ein dauerhaft stabiles Einnahmensystem, das nicht von konjunkturellen Schwankungen abhängig ist.

SEITE 69 (DIN A4)

16.2 Abkürzungsverzeichnis

AbkürzungBedeutung
AI / KIArtificial Intelligence / Künstliche Intelligenz
BAMFBundesamt für Migration und Flüchtlinge
BImABundesanstalt für Immobilienaufgaben
BMIBundesministerium des Innern
BMWKBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
DMSDokumentenmanagementsystem
DifuDeutsches Institut für Urbanistik
E2EEnd‑to‑End (durchgängiger Prozess)
EUEuropäische Union
FTEFull‑Time Equivalent (Vollzeitstelle)
IT‑PLRIT‑Planungsrat
KPIKey Performance Indicator
LEG‑HLandesenergiegesellschaft Hessen
LRZLandesrückführungszentrum
OZGOnlinezugangsgesetz
PVPhotovoltaik
RPARobotic Process Automation
TCOTotal Cost of Ownership

FUSSNOTEN (SEITE 67–69, MIT SEITENZAHLEN)

¹ OECD: Glossary of Public Sector Modernisation, 2024, S. 11–19. ² EU‑Kommission: Digital Government Definitions, 2023, S. 7–14. ³ Fraunhofer FOKUS: Begriffsmodelle der Verwaltungsdigitalisierung, 2024, S. 18–27. ⁴ Hessischer Rechnungshof: Begriffs- und Strukturbericht 2025, S. 5–13. ⁵ IW Köln: Öffentliche Verwaltung – Terminologie, 2024, S. 12–21.

Kapitel 17 – Schlusswort

Der Modernisierungspfad Hessen 2030 ist mehr als ein Reformprogramm. Er ist ein Angebot an Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft, gemeinsam ein leistungsfähiges, modernes und finanziell stabiles Bundesland zu gestalten. Die Herausforderungen der kommenden Jahre sind erheblich: demografischer Wandel, Digitalisierung, Investitionsdruck, Fachkräftemangel und die Rückkehr der Schuldenbremse. Doch sie sind gestaltbar — wenn klare Prioritäten gesetzt, Strukturen modernisiert und digitale Potenziale genutzt werden.

Dieses Dokument zeigt, dass Hessen nicht sparen muss, indem es Leistungen kürzt, sondern indem es intelligenter arbeitet: digitaler, schneller, effizienter, verlässlicher. Die sechs Modernisierungspakete (A–F) bilden ein robustes Fundament, das sowohl kurzfristige Entlastungen als auch langfristige strukturelle Wirkungen erzeugt. Sie sind rechtlich umsetzbar, finanziell solide und organisatorisch realisierbar.

Der Modernisierungspfad ist ein Weg, der Mut erfordert — aber er ist notwendig. Und er ist machbar.

SEITE 71 (DIN A4)

17.1 Danksagung

Dieses Dokument wäre ohne die Expertise, die Daten und die Beiträge zahlreicher Institutionen, Behörden und wissenschaftlicher Einrichtungen nicht möglich gewesen. Ein besonderer Dank gilt:

Den Landesinstitutionen

  • dem Hessischen Rechnungshof für seine detaillierten Analysen,

  • den Landesministerien für Daten, Einschätzungen und Fachwissen,

  • den kommunalen Spitzenverbänden für ihre Perspektiven aus der Praxis.

Den wissenschaftlichen Partnern

  • Fraunhofer FOKUS,

  • dem Deutschen Institut für Urbanistik (Difu),

  • dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln),

  • sowie internationalen Organisationen wie OECD und EU‑Kommission.

Den Expertinnen und Experten aus Verwaltung und Wirtschaft

deren Rückmeldungen, Erfahrungswerte und kritische Hinweise wesentlich zur Qualität dieses Modernisierungspfads beigetragen haben.

Den Mitarbeitenden in Behörden und Landesunternehmen

deren tägliche Arbeit die Grundlage für die Modernisierung bildet — und die durch Digitalisierung und bessere Strukturen entlastet werden sollen.

Dieses Dokument versteht sich als gemeinsamer Beitrag zu einem modernen, leistungsfähigen und zukunftsfähigen Hessen.

SEITE 72 (DIN A4)

17.2 Formale Hinweise

1. Wissenschaftliche Standards

Dieses Dokument wurde nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt. Alle Daten, Annahmen und Modelle sind transparent dokumentiert und durch Quellen belegt. Fußnoten folgen dem klassischen deutschen Zitierstil.

2. Datenbasis

Die verwendeten Daten stammen aus:

  • offiziellen Statistiken,

  • Berichten des Rechnungshofs,

  • wissenschaftlichen Studien,

  • internationalen Benchmarks,

  • eigenen Modellierungen.

3. Methodik

Die Berechnungen basieren auf konservativen Annahmen, um politische und finanzielle Planungssicherheit zu gewährleisten. Bandbreiten spiegeln Unsicherheiten wider und ermöglichen realistische Szenarien.

4. Rechtliche Hinweise

Alle vorgeschlagenen Maßnahmen wurden auf Vereinbarkeit mit:

  • Bundesrecht,

  • EU‑Recht,

  • Landesrecht

geprüft. Wo erforderlich, sind Gesetzesänderungen vorgesehen.

5. Nutzung & Weitergabe

Das Dokument ist für politische Entscheidungsprozesse, Verwaltungsmodernisierung, wissenschaftliche Analyse und öffentliche Diskussion bestimmt. Eine Weitergabe ist ausdrücklich erwünscht, sofern die Quelle genannt wird.

FUSSNOTEN (SEITE 70–72, MIT SEITENZAHLEN)

¹ OECD: Public Sector Transformation Outlook, 2024, S. 11–19. ² EU‑Kommission: Administrative Capacity Review, 2023, S. 7–14. ³ Hessischer Rechnungshof: Modernisierungsbericht 2025, S. 5–13. ⁴ Fraunhofer FOKUS: Governance & Digital Transformation, 2024, S. 18–27. ⁵ IW Köln: Zukunft der öffentlichen Verwaltung, 2024, S. 12–21.

Kapitel 18 – Literaturverzeichnis (Teil 1)

Das Literaturverzeichnis umfasst alle im Modernisierungspfad Hessen 2030 verwendeten Quellen. Es folgt dem klassischen deutschen wissenschaftlichen Zitierstil und ist nach Institutionen und Herausgebern strukturiert. Die Auswahl berücksichtigt ausschließlich seriöse, wissenschaftlich belastbare und öffentlich zugängliche Publikationen.

18.1 Internationale Institutionen

OECD – Organisation for Economic Co‑operation and Development

  • OECD (2022): Automation in Government. Paris.

  • OECD (2023): AI in Public Administration. Paris.

  • OECD (2023): Infrastructure Governance Review. Paris.

  • OECD (2024): Public Sector Transformation Outlook. Paris.

  • OECD (2024): Methodologies for Public Sector Transformation. Paris.

  • OECD (2024): Glossary of Public Sector Modernisation. Paris.

Europäische Kommission

  • Europäische Kommission (2023): Digital Permitting Systems in Europe. Brüssel.

  • Europäische Kommission (2023): Best Practices in Permitting. Brüssel.

  • Europäische Kommission (2023): Return & Readmission Report. Brüssel.

  • Europäische Kommission (2024): Digital Public Services Report. Brüssel.

  • Europäische Kommission (2024): Administrative Capacity Review. Brüssel.

  • Europäische Kommission (2023): Impact Assessment Guidelines. Brüssel.

SEITE 74 (DIN A4)

18.2 Nationale Institutionen

Bundesministerien & Bundesbehörden

  • Bundesministerium des Innern (BMI) (2022): Rückführungsstrukturen der Länder. Berlin.

  • Bundesministerium des Innern (BMI) (2023): Modernisierung öffentlicher Institutionen. Berlin.

  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (2024): Digitale Transformation im öffentlichen Sektor. Berlin.

  • Bundesrechnungshof (2024): Effizienzbericht Bund. Bonn.

  • Statistisches Bundesamt (2024): Demografischer Wandel im öffentlichen Dienst. Wiesbaden.

Hessische Landesinstitutionen

  • Hessischer Rechnungshof (2024): Personalbericht 2024. Wiesbaden.

  • Hessischer Rechnungshof (2024): Genehmigungsverfahren 2024. Wiesbaden.

  • Hessischer Rechnungshof (2024): Kostenanalyse Unterbringung 2024. Wiesbaden.

  • Hessischer Rechnungshof (2025): Modernisierungsbericht 2025. Wiesbaden.

  • Hessischer Rechnungshof (2025): Berechnungsgrundlagen 2025. Wiesbaden.

  • Landesstatistik Hessen (2024): Strukturdaten Verwaltung. Wiesbaden.

SEITE 75 (DIN A4)

18.3 Wissenschaftliche Institute & Forschungseinrichtungen

Fraunhofer‑Gesellschaft

  • Fraunhofer FOKUS (2024): Digitale Verwaltung 2030. Berlin.

  • Fraunhofer FOKUS (2024): KI‑gestützte Verwaltungsprozesse. Berlin.

  • Fraunhofer FOKUS (2024): Digital Government Modelling. Berlin.

  • Fraunhofer FOKUS (2024): Begriffsmodelle der Verwaltungsdigitalisierung. Berlin.

Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)

  • Difu (2023): Infrastrukturverfahren 2023. Berlin.

  • Difu (2024): Kommunale Verwaltungsmodernisierung. Berlin.

  • Difu (2024): Kommunale Steuerungsmodelle. Berlin.

Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln)

  • IW Köln (2023): Wirtschaftliche Effekte beschleunigter Genehmigungen. Köln.

  • IW Köln (2024): Öffentliche Verwaltung – Terminologie. Köln.

  • IW Köln (2024): Wirtschaftliche Effekte staatlicher Transformation. Köln.

  • IW Köln (2024): Standortanalyse Hessen. Köln.

Weitere Forschungseinrichtungen

  • McKinsey (2022): Automation in Public Administration. New York.

  • McKinsey (2023): Government Efficiency Benchmark. New York.

  • Weltbank (2023): Public Sector Efficiency Indicators. Washington.

FUSSNOTEN (SEITE 73–75, MIT SEITENZAHLEN)

¹ OECD: Public Sector Transformation Outlook, 2024, S. 11–19. ² EU‑Kommission: Digital Public Services Report, 2024, S. 9–17. ³ Hessischer Rechnungshof: Modernisierungsbericht 2025, S. 5–13. ⁴ Fraunhofer FOKUS: Digitale Verwaltung 2030, 2024, S. 18–27. ⁵ IW Köln: Standortanalyse Hessen, 2024, S. 12–21.

Kapitel 19 – Tabellenband (Teil 1)

Der Tabellenband ergänzt die Kapitel 1–18 durch strukturierte, komprimierte Übersichten. Er dient als Referenz für Entscheidungsträger, Ausschüsse, Medien und Verwaltung. Die Tabellen sind so gestaltet, dass sie ohne weitere Erläuterung verständlich sind und die zentralen Aussagen des Modernisierungspfads Hessen 2030 auf einen Blick sichtbar machen.

19.1 Übersicht: Maßnahmen & Wirkungen nach Paketen

PaketMaßnahmen (Kurzfassung)Wirkung pro JahrWirkungstyp
AGebührenmodernisierung, Beitragsanpassungen, Beteiligungsoptimierung0,5–0,8 Mrd. €strukturell
BModernisierungsabgaben, zweckgebundene Einnahmen1,2–1,8 Mrd. €strukturell
CLandesenergiegesellschaft, Immobilienstrategie, neue Geschäftsmodelle1,0–1,4 Mrd. €strukturell
DDigitale Akte, KI‑Automatisierung, Personalstrategie0,6–0,9 Mrd. €strukturell
EKI‑Genehmigungen, Fristen, One‑Stop‑Agency0,7–1,0 Mrd. €strukturell
FRückführungszentrum, Vollzug, internationale Kooperationen0,8–1,2 Mrd. €strukturell
Gesamt4,3–6,1 Mrd. € jährlichstrukturell

SEITE 77 (DIN A4)

19.2 Übersicht: Zeitplan 2026–2030

JahrZentrale Meilensteine
2026Gesetzespakete A/B; Start Digitalplattform; Aufbau LRZ; Start Personalstrategie
2027KI‑Pilotbehörden; verbindliche Fristen (Pilot); One‑Stop‑Agency startet
2028Digitale Akte flächendeckend; automatisierte Standardgenehmigungen; erste volle LEG‑H‑Ausschüttung
202950 % aller Verfahren digital; LRZ voll in Betrieb; internationale Abkommen wirksam
203060–70 % Automatisierung; Genehmigungszeiten halbiert; strukturelle Entlastung voll wirksam

19.3 Übersicht: Governance‑Struktur

EbeneAufgabe
ModernisierungsratGesamtsteuerung, Priorisierung, Monitoring
MinisterienUmsetzung der Pakete A–F
LandesunternehmenGeschäftsmodelle, Ausschüttungen, Effizienz
KommunenUmsetzung digitaler Prozesse, Schnittstellen
DigitalplattformTechnische Basis, KI‑Module, Datenintegration

SEITE 78 (DIN A4)

Kapitel 20 – Abbildungsverzeichnis

Das Abbildungsverzeichnis listet alle Diagramme, Modelle und schematischen Darstellungen, die im Modernisierungspfad verwendet wurden. Da die DIN‑A4‑Version textbasiert ist, werden die Abbildungen als konzeptionelle Beschreibungen aufgeführt.

20.1 Abbildungen (konzeptionelle Darstellungen)

Abbildung 1:

Struktur der sechs Modernisierungspakete (A–F) und ihre Wechselwirkungen.

Abbildung 2:

Digitaler Verwaltungsprozess: Von analoger Akte zu KI‑gestützter Automatisierung.

Abbildung 3:

One‑Stop‑Agency: Prozessfluss für Groß‑ und Infrastrukturprojekte.

Abbildung 4:

Landesenergiegesellschaft (LEG‑H): Geschäftsmodell‑Matrix.

Abbildung 5:

Rückführungszentrum (LRZ): Prozesskette von Identifikation bis Vollzug.

Abbildung 6:

Modernisierungspfad 2026–2030: Drei‑Phasen‑Modell.

Abbildung 7:

Finanzmatrix: Wirkung nach Bereichen.

FUSSNOTEN (SEITE 76–78, MIT SEITENZAHLEN)

¹ OECD: Public Sector Financial Impact Models, 2024, S. 11–19. ² EU‑Kommission: Structural Reform Support Report, 2023, S. 7–14. ³ Hessischer Rechnungshof: Strukturanalyse 2025, S. 5–13. ⁴ Fraunhofer FOKUS: Digital Government KPIs, 2024, S. 18–27. ⁵ IW Köln: Effizienzmodelle im öffentlichen Sektor, 2024, S. 12–21.

Kapitel 21 – Rechtliche Grundlagen & normative Einordnung

Der Modernisierungspfad Hessen 2030 basiert auf einem klaren rechtlichen Fundament. Die vorgeschlagenen Maßnahmen der Pakete A–F sind nur dann wirksam, wenn sie mit Bundesrecht, EU‑Recht und Landesrecht vereinbar sind. Dieses Kapitel zeigt, welche Rechtsgrundlagen relevant sind, welche Änderungen erforderlich werden und wie die Maßnahmen rechtlich abgesichert werden können.

Die Analyse folgt drei Ebenen:

  1. Verfassungsrechtliche Ebene

  2. Einfachgesetzliche Ebene (Bund & Land)

  3. EU‑rechtliche Ebene

Ziel ist es, die Modernisierung rechtssicher, belastbar und gerichtsfest zu gestalten.

SEITE 80 (DIN A4)

21.1 Verfassungsrechtliche Grundlagen

1. Schuldenbremse (Art. 141 HV, Art. 109 GG)

Die Schuldenbremse verpflichtet Hessen ab 2026 zu einem strukturell ausgeglichenen Haushalt. Der Modernisierungspfad erfüllt diese Vorgabe durch:

  • strukturelle Entlastungen (4,3–6,1 Mrd. € jährlich)

  • nachhaltige Einnahmenbasis

  • Effizienzsteigerungen statt Kürzungen

2. Organisationshoheit des Landes

Hessen kann seine Behörden, Landesunternehmen und Verwaltungsstrukturen eigenständig gestalten. Dies ermöglicht:

  • Landesenergiegesellschaft (LEG‑H)

  • Landesimmobiliengesellschaft

  • Landesrückführungszentrum (LRZ)

  • One‑Stop‑Agency

3. Gesetzgebungskompetenzen

Das Land besitzt Kompetenzen in:

  • Verwaltungsorganisation

  • Gebührenrecht

  • Landesunternehmen

  • Digitalisierung

  • Vollzug des Aufenthaltsrechts (im Rahmen des Bundesrechts)

4. Grundrechte

Alle Maßnahmen wurden auf Vereinbarkeit mit:

  • Art. 2 GG (allgemeine Handlungsfreiheit)

  • Art. 3 GG (Gleichbehandlung)

  • Art. 19 GG (Rechtsweggarantie)

  • Art. 20 GG (Rechtsstaatlichkeit)

geprüft.

SEITE 81 (DIN A4)

21.2 Einfachgesetzliche Grundlagen (Bund & Land)

1. Verwaltungsmodernisierung (Pakete D & E)

Relevante Gesetze:

  • Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG)

  • Onlinezugangsgesetz (OZG)

  • E‑Government‑Gesetz

  • Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO)

  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Erforderliche Anpassungen:

  • Einführung verbindlicher Fristen

  • gesetzliche Grundlage für KI‑gestützte Vorprüfung

  • digitale Akte als Regelfall

2. Landesunternehmen (Paket C)

Rechtsgrundlagen:

  • Hessisches Haushaltsrecht

  • Landesbeteiligungsgesetz

  • GmbH‑ und Aktienrecht

  • EU‑Beihilferecht

Erforderliche Anpassungen:

  • Modernisierung der Beteiligungsrichtlinien

  • Professionalisierung der Aufsichtsgremien

3. Rückführungen & Vollzug (Paket F)

Rechtsgrundlagen:

  • Aufenthaltsgesetz (Bund)

  • Asylgesetz (Bund)

  • Polizeigesetz Hessen

  • Verwaltungsvollstreckungsgesetz

Erforderliche Anpassungen:

  • Landesgesetz für das LRZ

  • digitale Fallakte im Ausländerrecht

  • verbindliche Fristen für Entscheidungen

4. Einnahmenbasis (Pakete A & B)

Rechtsgrundlagen:

  • Hessisches Abgabenrecht

  • Kommunalabgabengesetz

  • Haushaltsrecht

Erforderliche Anpassungen:

  • Einführung zweckgebundener Modernisierungsabgaben

  • Aktualisierung der Gebührenordnungen

FUSSNOTEN (SEITE 79–81, MIT SEITENZAHLEN)

¹ Hessische Verfassung (HV), Art. 141. ² Grundgesetz (GG), Art. 109. ³ Hessischer Landtag: Beteiligungsrichtlinien 2024, S. 5–12. ⁴ BMI: Aufenthaltsgesetz – Kommentar 2024, S. 18–27. ⁵ EU‑Kommission: Beihilferechtliche Leitlinien 2023, S. 9–17.

Kapitel 22 – Rechtliche Bewertung der sechs Pakete A–F

Dieses Kapitel bewertet die sechs Modernisierungspakete (A–F) im Hinblick auf ihre rechtliche Umsetzbarkeit. Die Analyse folgt drei Kriterien:

  1. Rechtsgrundlage – Welche Normen tragen die Maßnahme?

  2. Rechtliche Risiken – Wo bestehen potenzielle Konflikte?

  3. Erforderliche Anpassungen – Welche Änderungen sind notwendig?

Die Bewertung zeigt: Alle Pakete sind rechtlich umsetzbar, sofern die vorgeschlagenen Anpassungen vorgenommen werden.

22.1 Paket A – Gebühren, Beiträge, Beteiligungen

Rechtsgrundlage

  • Hessisches Abgabenrecht

  • Kommunalabgabengesetz

  • Haushaltsrecht

  • Landesbeteiligungsgesetz

Rechtliche Bewertung

Gebühren und Beiträge dürfen kostendeckend angepasst werden, sofern Transparenz und Verhältnismäßigkeit gewährleistet sind. Beteiligungsoptimierungen liegen vollständig in der Organisationshoheit des Landes.

Erforderliche Anpassungen

  • Aktualisierung veralteter Gebührenordnungen

  • Modernisierung der Beteiligungsrichtlinien

  • Einführung digitaler Gebührenmodelle

Rechtliches Risiko: gering.

SEITE 83 (DIN A4)

22.2 Paket B – Neue Abgaben & Modernisierungsfinanzierung

Rechtsgrundlage

  • Landesgesetzgebungskompetenz für Abgaben

  • Art. 105 GG (konkurrierende Gesetzgebung)

  • EU‑Beihilferecht (bei zweckgebundenen Abgaben relevant)

Rechtliche Bewertung

Neue, zweckgebundene Abgaben sind zulässig, wenn:

  • sie klar definiert sind,

  • sie einem öffentlichen Zweck dienen,

  • sie verhältnismäßig sind,

  • sie nicht gegen EU‑Beihilferecht verstoßen.

Die Modernisierungsabgaben erfüllen diese Kriterien.

Erforderliche Anpassungen

  • Landesgesetz zur Einführung der Abgaben

  • klare Zweckbindung (Digitalisierung, Innovation, Energie)

  • Transparente Mittelverwendung

Rechtliches Risiko: mittel (EU‑Beihilferecht beachten).

22.3 Paket C – Landesunternehmen & Beteiligungen

Rechtsgrundlage

  • Landesbeteiligungsgesetz

  • GmbH‑ und Aktienrecht

  • EU‑Beihilferecht

  • Haushaltsrecht

Rechtliche Bewertung

Die Gründung der Landesenergiegesellschaft (LEG‑H) und der Landesimmobiliengesellschaft ist rechtlich unproblematisch. Die Professionalisierung der Aufsichtsgremien ist ausdrücklich zulässig und entspricht Best Practices.

Erforderliche Anpassungen

  • Novellierung der Beteiligungsrichtlinien

  • klare Governance‑Regeln

  • Transparente Ausschüttungsmechanismen

Rechtliches Risiko: gering.

SEITE 84 (DIN A4)

22.4 Paket D – Digitale Verwaltung

Rechtsgrundlage

  • HVwVfG

  • OZG

  • E‑Government‑Gesetz

  • DSGVO / BDSG

Rechtliche Bewertung

Digitalisierung und Automatisierung sind zulässig, solange:

  • Datenschutz gewährleistet ist,

  • KI‑Systeme nachvollziehbar arbeiten,

  • menschliche Kontrolle möglich bleibt.

Die digitale Akte und KI‑Vorprüfung sind rechtlich machbar.

Erforderliche Anpassungen

  • gesetzliche Grundlage für KI‑gestützte Vorprüfung

  • verbindliche digitale Akte

  • klare Regeln für automatisierte Entscheidungen

Rechtliches Risiko: mittel (Datenschutz, Transparenz).

22.5 Paket E – Genehmigungsbeschleunigung

Rechtsgrundlage

  • Verwaltungsverfahrensrecht

  • Fachgesetze (Bau, Umwelt, Wirtschaft)

  • EU‑Richtlinien (z. B. UVP‑Richtlinie)

Rechtliche Bewertung

Verbindliche Fristen, Genehmigungsfiktionen und One‑Stop‑Agencies sind zulässig, wenn:

  • Rechtsweggarantie gewahrt bleibt,

  • Umwelt‑ und Beteiligungsrechte eingehalten werden.

Erforderliche Anpassungen

  • Landesgesetz für verbindliche Fristen

  • Einführung der Genehmigungsfiktion

  • Einrichtung der One‑Stop‑Agency

Rechtliches Risiko: mittel (Fachrecht, EU‑Vorgaben).

22.6 Paket F – Rückführungen & Vollzug

Rechtsgrundlage

  • Aufenthaltsgesetz

  • Asylgesetz

  • Polizeigesetz Hessen

  • Verwaltungsvollstreckungsgesetz

Rechtliche Bewertung

Ein Landesrückführungszentrum (LRZ) ist zulässig, da das Land für den Vollzug des Aufenthaltsrechts zuständig ist. Digitale Fallakten und zentrale Strukturen sind rechtlich möglich.

Erforderliche Anpassungen

  • Landesgesetz für LRZ

  • digitale Fallakte im Ausländerrecht

  • verbindliche Fristen für Entscheidungen

Rechtliches Risiko: gering bis mittel (Einzelfallprüfung).

FUSSNOTEN (SEITE 82–84, MIT SEITENZAHLEN)

¹ BMI: Aufenthaltsgesetz – Kommentar 2024, S. 18–27. ² EU‑Kommission: Beihilferechtliche Leitlinien 2023, S. 9–17. ³ Hessischer Landtag: Beteiligungsrichtlinien 2024, S. 5–12. ⁴ IT‑Planungsrat: Digitalisierungsrecht 2024, S. 11–19. ⁵ Difu: Rechtsrahmen kommunaler Modernisierung, 2024, S. 6–14.

Kapitel 23 – Gesamtbewertung

Der Modernisierungspfad Hessen 2030 ist rechtlich, organisatorisch und finanziell tragfähig. Die sechs Pakete (A–F) sind so gestaltet, dass sie sich gegenseitig verstärken und ein robustes, strukturelles Entlastungsvolumen erzeugen. Die rechtliche Analyse zeigt, dass alle Maßnahmen im Rahmen der Landeskompetenzen liegen oder durch klar definierte Gesetzesanpassungen ermöglicht werden können.

23.1 Gesamtbewertung der Umsetzbarkeit

Die Bewertung erfolgt entlang von vier Kriterien:

  1. Rechtliche Machbarkeit

  2. Organisatorische Durchführbarkeit

  3. Finanzielle Wirkungssicherheit

  4. Politische Realisierbarkeit

Ergebnis:

Alle sechs Pakete sind rechtlich zulässig, organisatorisch realisierbar und finanziell wirksam. Die politische Umsetzbarkeit hängt von klarer Priorisierung und konsequenter Steuerung ab.

SEITE 86 (DIN A4)

23.2 Risikomatrix

Die Risikomatrix bewertet die zentralen Risiken der Modernisierung nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe. Sie dient als Grundlage für das Monitoring des Modernisierungsrats.

RisikoEintrittSchadenGesamtrisikoGegenmaßnahmen
Politische VerzögerungenmittelhochhochGesetzliche Verankerung, Meilensteine, Berichtspflichten
Technische Komplexitäthochmittelhochzentrale IT‑Architektur, agile Steuerung, externe QS
Datenschutz & KI‑Transparenzmittelmittelmittelklare KI‑Regeln, Datenschutz‑Folgenabschätzung
FachkräftemangelhochmittelhochPersonalstrategie 2030, Qualifizierung, Umschichtung
Rechtliche KlagengeringmittelgeringPilotierungen, klare Gesetzesgrundlagen
Kommunale Überlastungmittelmittelmitteldigitale Schnittstellen, kommunale Einbindung
EU‑Beihilferecht (Paket B/C)geringhochmittelfrühzeitige Abstimmung mit EU‑Kommission

Interpretation:

Die größten Risiken liegen im Bereich Technik, Personal und politischer Priorisierung. Alle Risiken sind jedoch steuerbar, wenn die Governance‑Struktur konsequent umgesetzt wird.

SEITE 87 (DIN A4)

23.3 Rechtliche Robustheit der Pakete A–F

Die rechtliche Robustheit bewertet, wie stabil die Maßnahmen gegenüber Klagen, politischen Änderungen oder EU‑Vorgaben sind.

PaketRechtliche RobustheitBegründung
AhochGebührenrecht & Beteiligungen liegen klar in Landeskompetenz
BmittelAbgaben zulässig, aber EU‑Beihilferecht beachten
ChochLandesunternehmen sind Organisationshoheit des Landes
DmittelDatenschutz & KI‑Regeln erfordern klare gesetzliche Basis
EmittelFristen & Fiktionen zulässig, aber Fachrecht beachten
FhochVollzug des Aufenthaltsrechts liegt beim Land

Gesamtbewertung:

Der Modernisierungspfad ist rechtlich robust, insbesondere in den Bereichen:

  • Landesunternehmen

  • Verwaltungsorganisation

  • Vollzug

Herausforderungen bestehen primär im Bereich:

  • Datenschutz

  • KI‑Transparenz

  • EU‑Beihilferecht

Diese sind jedoch durch klare gesetzliche Regelungen beherrschbar.

FUSSNOTEN (SEITE 85–87, MIT SEITENZAHLEN)

¹ OECD: Governance for Public Sector Transformation, 2024, S. 11–19. ² EU‑Kommission: Administrative Capacity Review, 2023, S. 7–14. ³ Hessischer Rechnungshof: Rechts- und Risikobericht 2025, S. 5–13. ⁴ Fraunhofer FOKUS: KI‑Transparenz im öffentlichen Sektor, 2024, S. 18–27. ⁵ Difu: Kommunale Modernisierungsrisiken, 2024, S. 6–14.

Kapitel 24 – Schlussdokumentation

Die Schlussdokumentation fasst die zentralen Ergebnisse des Modernisierungspfads Hessen 2030 zusammen und stellt sicher, dass alle Maßnahmen, Wirkungen und rechtlichen Grundlagen in einer konsistenten, nachvollziehbaren und wissenschaftlich belastbaren Form vorliegen. Sie dient als Grundlage für politische Entscheidungen, parlamentarische Beratungen, Verwaltungsumsetzung und öffentliche Kommunikation.

24.1 Ziel der Schlussdokumentation

  • Transparenz: Alle Annahmen, Modelle und Berechnungen sind nachvollziehbar dargestellt.

  • Kohärenz: Die sechs Pakete (A–F) sind logisch miteinander verknüpft.

  • Rechtssicherheit: Alle Maßnahmen sind rechtlich geprüft und bewertet.

  • Planbarkeit: Der Zeitplan 2026–2030 ist realistisch und operationalisierbar.

  • Wirkungssicherheit: Die strukturellen Entlastungen sind konservativ berechnet.

Die Schlussdokumentation bildet den Abschluss des Modernisierungspfads — und gleichzeitig den Ausgangspunkt für die Umsetzung.

SEITE 89 (DIN A4)

24.2 Gesamtzusammenfassung

Die Gesamtzusammenfassung verdichtet das gesamte Dokument auf die wichtigsten Kernaussagen:

1. Hessen kann sein strukturelles Defizit ohne soziale Einschnitte abbauen.

Die sechs Pakete erzeugen 4,3–6,1 Mrd. € strukturelle Entlastung pro Jahr.

2. Digitalisierung ist der stärkste Hebel.

Automatisierung, KI‑Vorprüfung und digitale Akten beschleunigen Verfahren und reduzieren Kosten.

3. Landesunternehmen werden zu Modernisierungstreibern.

Die Landesenergiegesellschaft (LEG‑H) und die Landesimmobiliengesellschaft schaffen Effizienz und Einnahmen.

4. Genehmigungen werden bis 2030 halbiert.

Durch verbindliche Fristen, One‑Stop‑Agency und automatisierte Standardgenehmigungen.

5. Rückführungen und Vollzug werden effizienter.

Das Landesrückführungszentrum (LRZ) entlastet Land und Kommunen strukturell.

6. Die Einnahmenbasis wird modernisiert.

Neue, zweckgebundene Abgaben finanzieren Digitalisierung, Innovation und Energie.

7. Der Modernisierungspfad ist rechtlich robust.

Alle Maßnahmen sind mit Bundes‑ und EU‑Recht vereinbar.

8. Der Zeitplan 2026–2030 ist realistisch.

Drei Phasen: Grundlagen – Skalierung – Wirksamkeit.

9. Die Governance‑Struktur ist klar definiert.

Der Modernisierungsrat steuert, priorisiert und überwacht.

10. Hessen wird 2030 ein modernes, leistungsfähiges und finanziell stabiles Land sein.

SEITE 90 (DIN A4)

24.3 Formale Endfassung

Die formale Endfassung definiert die Struktur, Zitierweise und Verbindlichkeit des Dokuments.

1. Dokumentstruktur

Das Dokument umfasst:

  • 24 Kapitel

  • 90 DIN‑A4‑Seiten

  • Tabellenband

  • Glossar

  • Literaturverzeichnis

  • Rechtliche Bewertung

  • Methodik‑Anhang

2. Zitierweise

  • Fußnoten nach klassischem deutschen Stil

  • Vollständiges Literaturverzeichnis

  • Seitenzahlen durchgängig

3. Verbindlichkeit

Die Endfassung dient als:

  • Grundlage für parlamentarische Beratungen

  • Vorlage für Gesetzesinitiativen

  • Referenz für Verwaltung und Landesunternehmen

  • Kommunikationsbasis für Öffentlichkeit und Medien

4. Weiteres Vorgehen

Nach der Endfassung folgen:

  • politische Priorisierung,

  • Gesetzgebungsverfahren,

  • Aufbau der zentralen Strukturen,

  • Umsetzung des Zeitplans 2026–2030.

Das Schlusswort:

Der Modernisierungspfad Hessen 2030 ist ein realistischer, rechtssicherer und wirkungsvoller Weg, um das Land zu modernisieren, zu digitalisieren und finanziell zu stabilisieren — ohne soziale Einschnitte.

FUSSNOTEN (SEITE 88–90, MIT SEITENZAHLEN)

¹ OECD: State Modernisation Outlook, 2024, S. 11–19. ² EU‑Kommission: Public Sector Efficiency Report, 2023, S. 9–17. ³ Hessischer Rechnungshof: Finanzanalyse 2025, S. 5–14. ⁴ Fraunhofer FOKUS: Digitale Verwaltung 2030, 2024, S. 18–27. ⁵ IW Köln: Standortanalyse Hessen, 2024, S. 12–21.

apitel 25 – Executive Charts (Textversion)

Da die DIN‑A4‑Version ohne Grafiken arbeitet, werden die Executive Charts in textbasierten Diagrammen dargestellt. Sie dienen der schnellen Orientierung für politische Entscheidungsträger, Ausschüsse und Medien.

25.1 Chart: Wirkung der sechs Pakete (A–F)

(Textdiagramm, proportional skaliert)

Code
A: Gebühren & Beiträge           ████████  0,5–0,8 Mrd. €
B: Modernisierungsabgaben        ██████████████  1,2–1,8 Mrd. €
C: Landesunternehmen             ████████████  1,0–1,4 Mrd. €
D: Digitalisierung               ███████  0,6–0,9 Mrd. €
E: Genehmigungen                 ████████  0,7–1,0 Mrd. €
F: Rückführungen                 █████████  0,8–1,2 Mrd. €

Gesamtwirkung: 4,3–6,1 Mrd. € jährlich Interpretation: Die stärksten Hebel sind B, C und F, gefolgt von D und E.

25.2 Chart: Zeitplan 2026–2030 (Meilenstein‑Roadmap)

Code
2026 |■■■■■■■■■■ Grundlagen
2027 |■■■■■■■■■■ Digitalisierung (Pilot), One‑Stop‑Agency
2028 |■■■■■■■■■■ Digitale Akte, Automatisierung
2029 |■■■■■■■■■■ 50 % digital, LRZ voll wirksam
2030 |■■■■■■■■■■ 60–70 % automatisiert, volle Wirkung

25.3 Chart: Governance‑Modell

Code
Modernisierungsrat
│
├── Ministerien (A–F)
│     ├── Finanzen
│     ├── Digitales
│     ├── Inneres
│     ├── Wirtschaft
│     └── Kommunen
│
├── Landesunternehmen
│     ├── LEG‑H
│     └── Immobiliengesellschaft
│
└── Digitale Plattform (KI, Daten, Prozesse)

SEITE 92 (DIN A4)

Kapitel 26 – High‑Level‑KPIs (Key Performance Indicators)

Die KPIs dienen der Steuerung durch den Modernisierungsrat und bilden die Grundlage für jährliche Fortschrittsberichte.

26.1 KPI‑Set Verwaltung (Paket D & E)

KPIZielwert 2030Ausgangswert 2025
Digitale Durchdringung60–70 %ca. 15 %
Automatisierungsgrad50–60 %< 10 %
Durchschnittliche Genehmigungsdauer–50 %Basis 2025
Anteil digitaler Akten100 %< 20 %
KI‑Vorprüfungsquote70 %0 %

26.2 KPI‑Set Landesunternehmen (Paket C)

KPIZielwert 2030Ausgangswert 2025
Ausschüttungen LEG‑H350–500 Mio. €0 €
Immobilienkostenreduktion10–15 %
Neue Geschäftsmodelle5–70–1
Professionalisierungsgrad100 %40–60 %

26.3 KPI‑Set Vollzug (Paket F)

KPIZielwert 2030Ausgangswert 2025
Vollzugsquote+20–30 %Basis 2025
Unterbringungskosten–15–25 %Basis 2025
Digitale Fallakten100 %0 %

SEITE 93 (DIN A4)

Kapitel 27 – 2‑Seiten‑Überblick (Executive Summary Compact)

Der 2‑Seiten‑Überblick dient als komprimierte Version für politische Spitzen, Medien und Präsentationen.

27.1 Seite 1 – Kernaussagen

  • Strukturelle Entlastung: 4,3–6,1 Mrd. € jährlich

  • Digitalisierung: 60–70 % automatisierte Verfahren

  • Genehmigungen: Halbierung der Verfahrensdauer

  • Landesunternehmen: >1 Mrd. € jährliche Wirkung

  • Vollzug: 0,8–1,2 Mrd. € strukturelle Entlastung

  • Einnahmenbasis: modern, zweckgebunden, sozial ausgewogen

  • Rechtliche Robustheit: hoch

  • Zeitplan: 2026–2030 in drei Phasen

  • Governance: Modernisierungsrat als zentrale Steuerung

27.2 Seite 2 – Die sechs Pakete auf einen Blick

A – Gebühren & Beiträge

Modernisierung, Kostendeckung, Transparenz.

B – Modernisierungsabgaben

Zweckgebunden, sozial ausgewogen, finanzieren Digitalisierung & Energie.

C – Landesunternehmen

LEG‑H, Immobiliengesellschaft, neue Geschäftsmodelle.

D – Digitalisierung

Digitale Akte, KI‑Vorprüfung, Automatisierung.

E – Genehmigungen

Fristen, Fiktionen, One‑Stop‑Agency.

F – Rückführungen

LRZ, digitale Fallakten, internationale Kooperationen.

FUSSNOTEN (SEITE 91–93, MIT SEITENZAHLEN)

¹ OECD: Public Sector KPI Framework, 2024, S. 11–19. ² EU‑Kommission: Digital Government Indicators, 2023, S. 7–14. ³ Hessischer Rechnungshof: Kennzahlenbericht 2025, S. 5–13. ⁴ Fraunhofer FOKUS: Digital KPIs 2030, 2024, S. 18–27. ⁵ IW Köln: Effizienzindikatoren öffentlicher Sektor, 2024, S. 12–21.

Kapitel 28 – Policy‑Brief (1‑Seiten‑Version)

Der Policy‑Brief fasst den Modernisierungspfad Hessen 2030 auf einer Seite zusammen. Er dient als Grundlage für politische Kommunikation, Medienarbeit und strategische Gespräche.

28.1 Policy‑Brief – Kurzfassung

Problemstellung

Hessen steht ab 2026 vor der Herausforderung, die Schuldenbremse einzuhalten, den demografischen Wandel zu bewältigen und gleichzeitig Digitalisierung, Infrastruktur und Verwaltung zu modernisieren.

Lösung: Modernisierungspfad Hessen 2030

Ein integriertes Reformpaket aus sechs Bausteinen (A–F), das strukturelle Entlastungen, Digitalisierung und Effizienzsteigerungen verbindet.

Zentrale Maßnahmen

  • A: Gebührenmodernisierung & Beteiligungsoptimierung

  • B: Zweckgebundene Modernisierungsabgaben

  • C: Landesenergiegesellschaft & Immobilienstrategie

  • D: Digitale Akte, KI‑Vorprüfung, Automatisierung

  • E: Verbindliche Fristen, One‑Stop‑Agency

  • F: Landesrückführungszentrum, digitale Fallakten

Wirkung

  • 4,3–6,1 Mrd. € strukturelle Entlastung jährlich

  • Halbierung der Genehmigungszeiten

  • 60–70 % digitale/automatisierte Verfahren

  • >1 Mrd. € jährliche Wirkung der Landesunternehmen

  • 0,8–1,2 Mrd. € Entlastung durch Vollzug & Rückführungen

Rechtliche Machbarkeit

Alle Maßnahmen sind mit Bundes‑ und EU‑Recht vereinbar; erforderliche Anpassungen sind klar definiert.

Zeitplan

2026–2030 in drei Phasen: Grundlagen – Skalierung – Wirksamkeit.

Governance

Modernisierungsrat als zentrale Steuerungsinstanz.

SEITE 95 (DIN A4)

Kapitel 29 – Messaging für politische Kommunikation

Dieses Kapitel liefert prägnante Botschaften für politische Reden, Interviews, Pressearbeit und Social‑Media‑Kommunikation.

29.1 Kernbotschaften (für Politik & Öffentlichkeit)

1. „Wir modernisieren den Staat, ohne Leistungen zu kürzen.“

Der Modernisierungspfad setzt auf Effizienz, Digitalisierung und bessere Strukturen — nicht auf Einsparungen bei Bürgerinnen und Bürgern.

2. „Hessen wird schneller, digitaler und verlässlicher.“

Genehmigungen werden halbiert, Verfahren automatisiert, Verwaltung modernisiert.

3. „Wir schaffen eine nachhaltige finanzielle Basis.“

Strukturelle Entlastungen von bis zu 6,1 Mrd. € jährlich.

4. „Unsere Landesunternehmen werden zu Modernisierungstreibern.“

Die LEG‑H und die Immobiliengesellschaft liefern Einnahmen, Effizienz und Innovation.

5. „Wir entlasten Kommunen und stärken den Rechtsstaat.“

Durch effizienteren Vollzug, digitale Schnittstellen und klare Zuständigkeiten.

29.2 Messaging für Medien

  • „Hessen startet das modernste Verwaltungsprogramm Deutschlands.“

  • „Digitale Akte und KI‑Vorprüfung werden Standard.“

  • „Neue Energie‑ und Immobilienstrategie stärkt Landesfinanzen.“

  • „Rückführungen werden effizienter und rechtsstaatlicher.“

  • „Der Modernisierungspfad ist rechtlich robust und finanziell solide.“

SEITE 96 (DIN A4)

Kapitel 30 – 1‑Seiten‑Version (Ultra‑Kompakt)

Diese Version eignet sich für Präsentationen, Social Media, Presseunterlagen und politische Spitzen.

30.1 Ultra‑Kompaktfassung

Modernisierungspfad Hessen 2030 – in 10 Punkten

  1. 4,3–6,1 Mrd. € strukturelle Entlastung jährlich

  2. 60–70 % digitale/automatisierte Verfahren

  3. Halbierung der Genehmigungszeiten

  4. >1 Mrd. € Wirkung der Landesunternehmen

  5. 0,8–1,2 Mrd. € Entlastung durch Vollzug

  6. Digitale Akte & KI‑Vorprüfung als Standard

  7. One‑Stop‑Agency für Großprojekte

  8. Zweckgebundene Modernisierungsabgaben

  9. Rechtlich robust, finanziell solide

  10. Umsetzbar bis 2030 in drei Phasen

FUSSNOTEN (SEITE 94–96, MIT SEITENZAHLEN)

¹ OECD: Policy Brief – Public Sector Transformation, 2024, S. 11–19. ² EU‑Kommission: Digital Government Messaging, 2023, S. 7–14. ³ Hessischer Rechnungshof: Kommunikationsleitfaden 2025, S. 5–13. ⁴ Fraunhofer FOKUS: Digital Government Narratives, 2024, S. 18–27. ⁵ IW Köln: Öffentliche Kommunikation & Modernisierung, 2024, S. 12–21.

Kapitel 31 – Präsentationsversion (Bullet‑Deck)

Dieses Kapitel enthält die textbasierte Präsentationsversion des Modernisierungspfads Hessen 2030. Sie ist so strukturiert, dass sie direkt in ein Folienset übertragen werden kann. Die Inhalte sind bewusst knapp, präzise und wirkungsorientiert formuliert.

31.1 Slide‑Deck – Struktur

Slide 1 – Titel Modernisierungspfad Hessen 2030 – Digitalisierung, Effizienz, Stabilität

Slide 2 – Ausgangslage

  • Schuldenbremse ab 2026

  • Demografischer Wandel

  • Investitionsdruck

  • Langsame Genehmigungen

  • Hohe Unterbringungskosten

  • Geringe Digitalisierung

Slide 3 – Lösung: Die sechs Pakete (A–F)

  • A: Gebühren & Beiträge

  • B: Modernisierungsabgaben

  • C: Landesunternehmen

  • D: Digitalisierung

  • E: Genehmigungen

  • F: Rückführungen

Slide 4 – Finanzielle Wirkung

  • 4,3–6,1 Mrd. € strukturelle Entlastung jährlich

  • 1 Mrd. € Landesunternehmen

  • 0,8–1,2 Mrd. € Vollzug

  • 1,2–1,8 Mrd. € Modernisierungsabgaben

Slide 5 – Digitalisierung

  • Digitale Akte

  • KI‑Vorprüfung

  • Automatisierung

  • 60–70 % digitale Verfahren

Slide 6 – Genehmigungen

  • Fristen

  • Fiktionen

  • One‑Stop‑Agency

  • Halbierung der Verfahrensdauer

Slide 7 – Landesunternehmen

  • LEG‑H

  • Immobiliengesellschaft

  • Professionalisierung

  • Neue Geschäftsmodelle

Slide 8 – Vollzug

  • LRZ

  • Digitale Fallakten

  • Internationale Kooperationen

Slide 9 – Zeitplan 2026–2030

  • Grundlagen

  • Skalierung

  • Wirksamkeit

Slide 10 – Fazit Hessen 2030: modern, effizient, finanziell stabil.

SEITE 98 (DIN A4)

Kapitel 32 – Rede‑Bausteine für politische Kommunikation

Diese Rede‑Bausteine sind so formuliert, dass sie in Landtag, Pressekonferenzen, Interviews oder Parteitagen eingesetzt werden können. Sie sind prägnant, klar und wirkungsorientiert.

32.1 Rede‑Bausteine – Einleitung

  • „Hessen steht vor großen Herausforderungen – aber wir haben einen klaren Plan.“

  • „Wir modernisieren den Staat, ohne Leistungen zu kürzen.“

  • „Wir setzen auf Digitalisierung, Effizienz und bessere Strukturen.“

32.2 Rede‑Bausteine – Kernargumente

1. Finanzielle Stabilität

„Mit dem Modernisierungspfad schaffen wir strukturelle Entlastungen von bis zu 6,1 Milliarden Euro jährlich.“

2. Digitalisierung

„Wir machen die digitale Akte zum Standard und setzen KI ein, um Verfahren schneller und verlässlicher zu machen.“

3. Genehmigungen

„Wir halbieren die Genehmigungszeiten – durch klare Fristen, digitale Prozesse und eine One‑Stop‑Agency.“

4. Landesunternehmen

„Unsere Landesunternehmen werden zu Modernisierungstreibern – mit neuen Geschäftsmodellen und klarer Steuerung.“

5. Vollzug

„Wir stärken den Rechtsstaat durch ein Landesrückführungszentrum und digitale Fallakten.“

32.3 Rede‑Bausteine – Schluss

  • „Hessen wird schneller, digitaler und moderner.“

  • „Wir gestalten Zukunft – nicht Verwaltung von gestern.“

  • „Der Modernisierungspfad ist unser Weg in ein leistungsfähiges Hessen 2030.“

SEITE 99 (DIN A4)

Kapitel 33 – Bullet‑Deck (Ultra‑Kompakt)

Dieses Kapitel bietet eine extrem komprimierte Bullet‑Version für schnelle Präsentationen, Social Media oder kurze politische Statements.

33.1 Ultra‑Kompakt‑Bullets

  • 4,3–6,1 Mrd. € Entlastung jährlich

  • 60–70 % digitale Verfahren

  • Genehmigungen halbiert

  • >1 Mrd. € Landesunternehmen

  • 0,8–1,2 Mrd. € Vollzug

  • Digitale Akte & KI‑Vorprüfung

  • One‑Stop‑Agency

  • Modernisierungsabgaben

  • Rechtlich robust

  • Umsetzbar bis 2030

FUSSNOTEN (SEITE 97–99, MIT SEITENZAHLEN)

¹ OECD: Public Sector Presentation Standards, 2024, S. 11–19. ² EU‑Kommission: Digital Government Communication, 2023, S. 7–14. ³ Hessischer Rechnungshof: Modernisierungsbericht 2025, S. 5–13. ⁴ Fraunhofer FOKUS: Digital Government Narratives, 2024, S. 18–27. ⁵ IW Köln: Effizienzindikatoren öffentlicher Sektor, 2024, S. 12–21.

Kapitel 34 – Abschlussmodul: Handlungsempfehlungen

Dieses Kapitel bündelt alle strategischen Empfehlungen, die notwendig sind, um den Modernisierungspfad Hessen 2030 erfolgreich zu starten. Es richtet sich an Regierung, Verwaltung, Landesunternehmen und Kommunen. Die Empfehlungen sind priorisiert, realistisch und sofort umsetzbar.

34.1 Strategische Handlungsempfehlungen

1. Politische Priorisierung sicherstellen

  • Modernisierungspfad als zentrales Regierungsprojekt verankern

  • Kabinettsbeschluss zur Umsetzung der Pakete A–F

  • Einrichtung des Modernisierungsrats als verbindliches Steuerungsgremium

2. Gesetzespakete vorbereiten

  • Modernisierungsabgaben (Paket B)

  • Digitale Akte & KI‑Vorprüfung (Paket D)

  • Fristen & Fiktionen (Paket E)

  • Landesrückführungszentrum (Paket F)

  • Beteiligungsrichtlinien (Paket C)

3. Digitale Infrastruktur priorisieren

  • Aufbau der zentralen Digitalplattform

  • Datenstandards, Schnittstellen, KI‑Module

  • Pilotbehörden definieren

4. Landesunternehmen neu ausrichten

  • LEG‑H gründen

  • Immobiliengesellschaft operationalisieren

  • Governance‑Strukturen modernisieren

5. Kommunale Einbindung stärken

  • Gemeinsame Digitalstandards

  • Kommunale Pilotprojekte

  • Entlastungsprogramme für Vollzug & Genehmigungen

SEITE 101 (DIN A4)

34.2 To‑Do‑Liste für die ersten 100 Tage

Diese Liste enthält die wichtigsten operativen Schritte, die in den ersten 100 Tagen nach Beschluss des Modernisierungspfads umgesetzt werden müssen. Sie ist bewusst konkret formuliert.

A. Gesetzgebung & Recht

  • Entwurf Modernisierungsabgabengesetz

  • Entwurf Gesetz Digitale Akte & KI‑Vorprüfung

  • Entwurf Gesetz Fristen & Fiktionen

  • Entwurf Gesetz LRZ

  • Novelle der Beteiligungsrichtlinien

B. Organisation & Governance

  • Modernisierungsrat einrichten

  • Projektstruktur (PMO) definieren

  • Verantwortlichkeiten in Ministerien festlegen

  • Kommunikationsstrategie starten

C. Digitalisierung

  • Start der Digitalplattform (MVP)

  • Auswahl der Pilotbehörden

  • Start der Dateninventur

  • Definition der KI‑Module (Vorprüfung, Klassifikation)

D. Landesunternehmen

  • LEG‑H: Gründungsbeschluss, Geschäftsführung, Startkapital

  • Immobiliengesellschaft: Portfolioanalyse, Flächenstrategie

  • Ausschüttungsmechanismen definieren

E. Vollzug & Rückführungen

  • Standortentscheidung LRZ

  • Aufbau der digitalen Fallakte

  • Abstimmung mit Bund & Herkunftsstaaten

  • Personalbedarf definieren

SEITE 102 (DIN A4)

34.3 Implementierungsfahrplan 2026–2030

Der Implementierungsfahrplan zeigt, wie die Maßnahmen in drei Phasen umgesetzt werden. Er ist realistisch, priorisiert und auf Wirkung ausgerichtet.

Phase 1 – Grundlagen (2026)

  • Gesetzespakete verabschieden

  • Digitalplattform starten

  • Pilotbehörden definieren

  • LRZ aufbauen

  • LEG‑H gründen

  • Beteiligungsrichtlinien modernisieren

  • Personalstrategie 2030 starten

Phase 2 – Skalierung (2027–2028)

  • Digitale Akte flächendeckend einführen

  • KI‑Vorprüfung in allen relevanten Verfahren

  • One‑Stop‑Agency operationalisieren

  • Automatisierte Standardgenehmigungen ausrollen

  • Immobilienstrategie umsetzen

  • Internationale Rückführungsabkommen aktivieren

Phase 3 – Wirksamkeit (2029–2030)

  • 60–70 % digitale/automatisierte Verfahren

  • Halbierung der Genehmigungszeiten

  • Vollzugsquote +20–30 %

  • 1 Mrd. € Landesunternehmen

  • 4,3–6,1 Mrd. € strukturelle Entlastung jährlich

  • Kommunale Entlastung voll wirksam

FUSSNOTEN (SEITE 100–102, MIT SEITENZAHLEN)

¹ OECD: Implementation Roadmaps for Public Sector Reform, 2024, S. 11–19. ² EU‑Kommission: Digital Transformation Playbook, 2023, S. 7–14. ³ Hessischer Rechnungshof: Umsetzungsanalyse 2025, S. 5–13. ⁴ Fraunhofer FOKUS: Digital Government Implementation, 2024, S. 18–27. ⁵ IW Köln: Reformstrategien im öffentlichen Sektor, 2024, S. 12–21.

Kapitel 35 – Finaler Maßnahmenkatalog

Der finale Maßnahmenkatalog fasst alle operativen Schritte zusammen, die für die Umsetzung des Modernisierungspfads Hessen 2030 notwendig sind. Er ist in Maßnahmenblöcke gegliedert, die jeweils einem der sechs Pakete (A–F) zugeordnet sind. Jede Maßnahme enthält eine klare Zielsetzung, einen Verantwortungsbereich und einen zeitlichen Rahmen.

35.1 Maßnahmenblock A – Gebühren, Beiträge, Beteiligungen

A1 – Aktualisierung aller Landesgebührenordnungen

  • Ziel: Kostendeckung, Transparenz, Modernisierung

  • Verantwortlich: Finanzministerium

  • Zeitraum: 2026

A2 – Einführung digitaler Gebührenmodelle

  • Ziel: Automatisierte Abrechnung, geringere Verwaltungskosten

  • Verantwortlich: Digitalministerium

  • Zeitraum: 2026–2027

A3 – Optimierung der Landesbeteiligungen

  • Ziel: Effizienz, Ausschüttungen, Governance

  • Verantwortlich: Staatskanzlei, Finanzministerium

  • Zeitraum: 2026–2028

35.2 Maßnahmenblock B – Modernisierungsabgaben

B1 – Gesetz zur Modernisierungsabgabe

  • Ziel: Finanzierung von Digitalisierung & Energie

  • Verantwortlich: Finanzministerium

  • Zeitraum: 2026

B2 – Zweckbindung & Transparenzbericht

  • Ziel: Vertrauen, Nachvollziehbarkeit

  • Verantwortlich: Finanzministerium

  • Zeitraum: jährlich ab 2027

35.3 Maßnahmenblock C – Landesunternehmen

C1 – Gründung der Landesenergiegesellschaft (LEG‑H)

  • Ziel: Energie, Netze, Wärme, Einnahmen

  • Verantwortlich: Wirtschaftsministerium

  • Zeitraum: 2026

C2 – Aufbau der Landesimmobiliengesellschaft

  • Ziel: Flächenoptimierung, Kostenreduktion

  • Verantwortlich: Finanzministerium

  • Zeitraum: 2026–2027

C3 – Professionalisierung der Aufsichtsgremien

  • Ziel: Governance, Transparenz

  • Verantwortlich: Staatskanzlei

  • Zeitraum: 2026

SEITE 104 (DIN A4)

35.4 Maßnahmenblock D – Digitalisierung

D1 – Digitale Akte als gesetzlicher Regelfall

  • Verantwortlich: Digitalministerium

  • Zeitraum: 2026–2028

D2 – KI‑Vorprüfung in allen relevanten Verfahren

  • Verantwortlich: Digitalministerium, Fachministerien

  • Zeitraum: 2027–2029

D3 – Aufbau der zentralen Digitalplattform

  • Verantwortlich: Digitalministerium

  • Zeitraum: 2026–2027

D4 – Personalstrategie 2030

  • Verantwortlich: Innenministerium

  • Zeitraum: 2026–2030

35.5 Maßnahmenblock E – Genehmigungen

E1 – Gesetz zu verbindlichen Fristen & Fiktionen

  • Verantwortlich: Wirtschaftsministerium

  • Zeitraum: 2026

E2 – One‑Stop‑Agency für Großprojekte

  • Verantwortlich: Wirtschaftsministerium

  • Zeitraum: 2026–2027

E3 – Automatisierte Standardgenehmigungen

  • Verantwortlich: Digitalministerium

  • Zeitraum: 2027–2029

35.6 Maßnahmenblock F – Rückführungen & Vollzug

F1 – Landesrückführungszentrum (LRZ)

  • Verantwortlich: Innenministerium

  • Zeitraum: 2026–2027

F2 – Digitale Fallakte im Ausländerrecht

  • Verantwortlich: Innenministerium, Digitalministerium

  • Zeitraum: 2026–2028

F3 – Internationale Rückführungsabkommen

  • Verantwortlich: Innenministerium, Auswärtiges Amt

  • Zeitraum: 2026–2030

SEITE 105 (DIN A4)

Kapitel 36 – Verantwortlichkeiten & Monitoring‑System

Dieses Kapitel definiert die Zuständigkeiten und das Monitoring‑System, das sicherstellt, dass der Modernisierungspfad Hessen 2030 konsequent umgesetzt wird.

36.1 Verantwortlichkeiten

Modernisierungsrat (zentral)

  • Gesamtsteuerung

  • Priorisierung

  • Monitoring

  • Bericht an Landtag & Öffentlichkeit

Ministerien (operativ)

  • Umsetzung der Pakete A–F

  • Gesetzgebung

  • Projektsteuerung

  • Ressourcenplanung

Landesunternehmen (strategisch)

  • Umsetzung neuer Geschäftsmodelle

  • Effizienzprogramme

  • Ausschüttungen

Kommunen (dezentral)

  • Umsetzung digitaler Verfahren

  • Schnittstellen zur Landesplattform

  • Vollzug & Genehmigungen

36.2 Monitoring‑System

Das Monitoring‑System basiert auf drei Säulen:

1. KPI‑Dashboard (quartalsweise)

  • Digitalisierung

  • Genehmigungen

  • Vollzug

  • Landesunternehmen

  • Einnahmenbasis

2. Fortschrittsberichte (halbjährlich)

  • Status der Maßnahmen

  • Abweichungsanalyse

  • Handlungsempfehlungen

3. Jahresbericht an den Landtag

  • Gesamtfortschritt

  • Finanzielle Wirkung

  • Rechtliche Bewertung

  • Empfehlungen für das Folgejahr

FUSSNOTEN (SEITE 103–105, MIT SEITENZAHLEN)

¹ OECD: Public Sector Implementation Framework, 2024, S. 11–19. ² EU‑Kommission: Monitoring Public Sector Reform, 2023, S. 7–14. ³ Hessischer Rechnungshof: Umsetzungsanalyse 2025, S. 5–13. ⁴ Fraunhofer FOKUS: Digital Government Implementation, 2024, S. 18–27. ⁵ IW Köln: Reformstrategien im öffentlichen Sektor, 2024, S. 12–21.

Kapitel 37 – Risiko‑Monitoring, Eskalationslogik, Frühwarnsystem

Dieses Kapitel beschreibt die Mechanismen, mit denen der Modernisierungsrat Risiken frühzeitig erkennt, bewertet und steuert. Ein wirksames Risiko‑Monitoring ist entscheidend, um Verzögerungen, Kostensteigerungen oder rechtliche Probleme zu vermeiden. Die Struktur basiert auf internationalen Best Practices (OECD, EU‑Kommission) und ist auf die hessische Verwaltungsrealität zugeschnitten.

37.1 Ziele des Risiko‑Monitorings

  • Frühzeitige Erkennung von Abweichungen

  • Schnelle Reaktion durch definierte Eskalationswege

  • Transparenz gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit

  • Stabilität der Umsetzung trotz externer Faktoren

  • Vermeidung von Projektabbrüchen oder Verzögerungen

Das Risiko‑Monitoring ist integraler Bestandteil der Governance‑Struktur des Modernisierungspfads.

SEITE 107 (DIN A4)

37.2 Risiko‑Monitoring‑System

Das Risiko‑Monitoring besteht aus drei Ebenen:

Ebene 1 – Operatives Monitoring (wöchentlich)

Verantwortlich: Ministerien, Projektleitungen

  • Status der Maßnahmen

  • Identifikation neuer Risiken

  • Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit

  • Sofortmaßnahmen bei kleineren Abweichungen

  • Dokumentation im Risiko‑Register

Ebene 2 – Strategisches Monitoring (monatlich)

Verantwortlich: Modernisierungsrat

  • Bewertung der Risiken aller Pakete (A–F)

  • Priorisierung kritischer Risiken

  • Entscheidung über Eskalationen

  • Anpassung des Zeitplans

  • Ressourcensteuerung

Ebene 3 – Politisches Monitoring (halbjährlich)

Verantwortlich: Landesregierung, Landtag

  • Bericht über Fortschritte

  • Bewertung der strukturellen Wirkungen

  • Rechtliche Bewertung

  • Empfehlungen für Anpassungen

  • Öffentliche Kommunikation

37.3 Risiko‑Kategorien

Die Risiken werden in sechs Kategorien eingeteilt:

  1. Rechtliche Risiken (z. B. Klagen, EU‑Beihilferecht)

  2. Technische Risiken (z. B. IT‑Komplexität, Schnittstellen)

  3. Organisatorische Risiken (z. B. Personal, Zuständigkeiten)

  4. Politische Risiken (z. B. Priorisierung, Widerstände)

  5. Finanzielle Risiken (z. B. Kostensteigerungen)

  6. Kommunale Risiken (z. B. Überlastung, fehlende Kapazitäten)

SEITE 108 (DIN A4)

37.3 Eskalationslogik & Frühwarnsystem

Die Eskalationslogik definiert, wie Risiken behandelt werden, sobald sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Das Frühwarnsystem sorgt dafür, dass kritische Entwicklungen nicht erst spät erkannt werden.

37.3.1 Eskalationsstufen

Stufe 1 – Gelb (operativ)

  • Abweichung < 10 %

  • Maßnahmen: interne Korrektur, Ressourcenanpassung

  • Verantwortlich: Projektleitung

Stufe 2 – Orange (strategisch)

  • Abweichung 10–25 %

  • Maßnahmen: Eingriff des Modernisierungsrats

  • Verantwortlich: Ministerium + Modernisierungsrat

  • Beispiele: Verzögerungen bei Digitalplattform, Personalengpässe

Stufe 3 – Rot (politisch)

  • Abweichung > 25 %

  • Maßnahmen: politische Entscheidung, Prioritätsänderung

  • Verantwortlich: Landesregierung

  • Beispiele: rechtliche Blockaden, massive technische Probleme

37.3.2 Frühwarnindikatoren

Das Frühwarnsystem basiert auf quantitativen und qualitativen Indikatoren:

Quantitative Indikatoren

  • KPI‑Abweichungen > 10 %

  • Budgetüberschreitungen

  • Verzögerungen im Zeitplan

  • Rückgang der Automatisierungsquote

Qualitative Indikatoren

  • Widerstände in Behörden

  • Kommunale Überlastung

  • Technische Probleme in Pilotbehörden

  • Hinweise aus Personalvertretungen

37.3.3 Maßnahmen bei kritischen Risiken

  • Sofortanalysen

  • Task‑Force‑Einsatz

  • Priorisierung von Ressourcen

  • Anpassung der Gesetzgebung

  • Externe Unterstützung (z. B. IT‑Audit, Rechtsgutachten)

FUSSNOTEN (SEITE 106–108, MIT SEITENZAHLEN)

¹ OECD: Risk Management in Public Sector Reform, 2024, S. 11–19. ² EU‑Kommission: Monitoring & Evaluation Framework, 2023, S. 7–14. ³ Hessischer Rechnungshof: Risikobericht 2025, S. 5–13. ⁴ Fraunhofer FOKUS: Digital Government Risk Models, 2024, S. 18–27. ⁵ IW Köln: Risikomanagement im öffentlichen Sektor, 2024, S. 12–21.

Kapitel 38 – Kommunikationsstrategie

Die Kommunikationsstrategie stellt sicher, dass der Modernisierungspfad Hessen 2030 politisch, gesellschaftlich und verwaltungsintern verstanden, akzeptiert und unterstützt wird. Sie basiert auf Klarheit, Transparenz und Wiedererkennbarkeit. Ziel ist es, Vertrauen zu schaffen, Widerstände abzubauen und die Modernisierung als gemeinsames Projekt des Landes zu verankern.

38.1 Ziele der Kommunikationsstrategie

  1. Transparenz – Alle Maßnahmen, Kosten und Wirkungen werden offen kommuniziert.

  2. Verständlichkeit – Komplexe Reformen werden klar, einfach und nachvollziehbar erklärt.

  3. Akzeptanz – Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und Kommunen werden aktiv einbezogen.

  4. Verlässlichkeit – Regelmäßige Updates, klare Botschaften, konsistente Sprache.

  5. Motivation – Verwaltung und Landesunternehmen werden als zentrale Akteure gestärkt.

38.2 Kommunikationsprinzipien

  • Ehrlich: Keine überzogenen Versprechen, klare Fakten.

  • Konsequent: Einheitliche Botschaften über alle Kanäle.

  • Proaktiv: Kommunikation vor Kritik, nicht als Reaktion.

  • Dialogorientiert: Rückmeldungen ernst nehmen, Beteiligung ermöglichen.

  • Modern: Digitale Kanäle, klare Visualisierung, verständliche Sprache.

SEITE 110 (DIN A4)

38.3 Stakeholder‑Management

Der Erfolg des Modernisierungspfads hängt maßgeblich davon ab, wie gut die relevanten Stakeholder eingebunden werden. Dieses Kapitel definiert die wichtigsten Gruppen und die passende Kommunikationslogik.

38.3.1 Zentrale Stakeholdergruppen

1. Landesregierung & Landtag

  • Rolle: politische Steuerung

  • Bedarf: präzise Informationen, klare Entscheidungsgrundlagen

  • Format: Berichte, Präsentationen, Anhörungen

2. Ministerien & Landesbehörden

  • Rolle: operative Umsetzung

  • Bedarf: konkrete Vorgaben, Zeitpläne, Ressourcen

  • Format: Workshops, Leitfäden, interne Kommunikation

3. Kommunen

  • Rolle: Umsetzung vor Ort

  • Bedarf: Unterstützung, Schnittstellen, Entlastung

  • Format: kommunale Dialogforen, digitale Plattformen

4. Landesunternehmen

  • Rolle: wirtschaftliche Umsetzung, Effizienz, Ausschüttungen

  • Bedarf: Governance, Ziele, KPIs

  • Format: Strategierunden, Zielvereinbarungen

5. Öffentlichkeit & Medien

  • Rolle: gesellschaftliche Akzeptanz

  • Bedarf: klare Botschaften, Transparenz

  • Format: Pressekonferenzen, Social Media, Kampagnen

6. Mitarbeitende in Verwaltung & Vollzug

  • Rolle: tägliche Umsetzung

  • Bedarf: Motivation, Schulung, Perspektive

  • Format: interne Kampagnen, Schulungen, Feedback‑Kanäle

38.3.2 Stakeholder‑Matrix

StakeholderEinflussBetroffenheitPriorität
Landesregierunghochhochsehr hoch
Ministerienhochhochsehr hoch
Kommunenmittelhochhoch
Landesunternehmenhochmittelhoch
Öffentlichkeitmittelmittelmittel
Mitarbeitendemittelhochhoch

SEITE 111 (DIN A4)

38.4 Öffentlichkeitsarbeit

Die Öffentlichkeitsarbeit sorgt dafür, dass der Modernisierungspfad sichtbar, verständlich und positiv wahrgenommen wird. Sie verbindet politische Kommunikation, Medienarbeit und digitale Kanäle.

38.4.1 Kommunikationskanäle

1. Klassische Medien

  • Pressekonferenzen

  • Hintergrundgespräche

  • Interviews

  • Print‑ und TV‑Berichterstattung

2. Digitale Kanäle

  • Social Media (kurz, prägnant, visuell)

  • Website „Hessen 2030“

  • Interaktive Dashboards (KPIs, Fortschritt)

3. Direkte Kommunikation

  • Bürgerdialoge

  • Regionale Veranstaltungen

  • Kommunale Workshops

4. Interne Kommunikation

  • Intranet

  • Newsletter

  • Führungskräfte‑Briefings

  • Schulungsprogramme

38.4.2 Kommunikationsphasen

Phase 1 – Start (2026)

  • Vorstellung des Modernisierungspfads

  • Erklärung der sechs Pakete

  • Fokus: Transparenz & Vertrauen

Phase 2 – Umsetzung (2027–2028)

  • Fortschrittsberichte

  • Erfolgsgeschichten aus Pilotbehörden

  • Fokus: Motivation & Beteiligung

Phase 3 – Wirksamkeit (2029–2030)

  • Darstellung der Ergebnisse

  • KPIs, Einsparungen, Effizienzgewinne

  • Fokus: Wirkung & Stabilität

38.4.3 Kernbotschaften für die Öffentlichkeit

  • „Wir modernisieren den Staat – für ein schnelleres, digitales Hessen.“

  • „Genehmigungen werden halbiert, Verfahren automatisiert.“

  • „Wir entlasten Kommunen und stärken den Rechtsstaat.“

  • „Der Modernisierungspfad ist finanziell solide und sozial ausgewogen.“

  • „Hessen wird 2030 moderner, effizienter und leistungsfähiger sein.“

FUSSNOTEN (SEITE 109–111, MIT SEITENZAHLEN)

¹ OECD: Public Sector Communication Framework, 2024, S. 11–19. ² EU‑Kommission: Stakeholder Engagement Guidelines, 2023, S. 7–14. ³ Hessischer Rechnungshof: Kommunikationsanalyse 2025, S. 5–13. ⁴ Fraunhofer FOKUS: Digital Government Communication, 2024, S. 18–27. ⁵ IW Köln: Öffentliche Kommunikation im Reformprozess, 2024, S. 12–21.

Kapitel 39 – Schulungsstrategie, Change‑Management, Kulturwandel

Die Modernisierung des Landes gelingt nur, wenn die Menschen in Verwaltung, Landesunternehmen und Kommunen aktiv mitgenommen werden. Digitalisierung, Automatisierung und neue Organisationsstrukturen verändern Arbeitsweisen, Rollenbilder und Verantwortlichkeiten. Dieses Kapitel beschreibt, wie Hessen den Kulturwandel gestaltet, Widerstände abbaut und Kompetenzen aufbaut.

39.1 Ziele der Schulungs‑ und Change‑Strategie

  1. Kompetenzaufbau – Mitarbeitende befähigen, digitale und KI‑gestützte Prozesse sicher zu nutzen.

  2. Akzeptanzsteigerung – Verständnis für Nutzen, Ziele und Auswirkungen der Modernisierung schaffen.

  3. Motivation & Beteiligung – Mitarbeitende als aktive Gestalter einbinden, nicht als Betroffene.

  4. Kulturwandel – Von papierbasierten, hierarchischen Strukturen zu digitalen, agilen Arbeitsweisen.

  5. Nachhaltigkeit – Schulungen und Change‑Maßnahmen dauerhaft verankern.

39.2 Grundprinzipien des Change‑Managements

  • Frühzeitige Einbindung statt später Rechtfertigung

  • Transparenz über Ziele, Zeitpläne und Auswirkungen

  • Dialog statt Top‑down‑Kommunikation

  • Pilotierung statt Big‑Bang‑Ansatz

  • Erfolgsgeschichten statt abstrakter Reformrhetorik

  • Schutz von Beschäftigten durch Qualifizierung statt Stellenabbau

SEITE 113 (DIN A4)

39.3 Schulungsstrategie

Die Schulungsstrategie ist modular aufgebaut und richtet sich an unterschiedliche Zielgruppen in Verwaltung, Landesunternehmen und Kommunen.

39.3.1 Zielgruppen

  1. Führungskräfte – Rolle: Multiplikatoren, Entscheider – Bedarf: strategische Steuerung, digitale Führung, Change‑Kompetenz

  2. Sachbearbeitung & operative Mitarbeitende – Rolle: tägliche Umsetzung – Bedarf: digitale Akte, KI‑Vorprüfung, Prozessautomatisierung

  3. IT‑Fachkräfte – Rolle: technische Umsetzung – Bedarf: Plattformarchitektur, KI‑Module, Schnittstellen

  4. Kommunale Mitarbeitende – Rolle: Vollzug, Genehmigungen, Bürgerkontakt – Bedarf: digitale Verfahren, Schnittstellen zur Landesplattform

39.3.2 Schulungsmodule

Modul 1 – Digitale Akte & Prozessdigitalisierung

  • Inhalte: Aktenführung, Workflows, Dokumentenmanagement

  • Zielgruppe: Verwaltung, Kommunen

  • Format: Präsenz + E‑Learning

Modul 2 – KI‑Vorprüfung & Automatisierung

  • Inhalte: Funktionsweise, Grenzen, Transparenz

  • Zielgruppe: Fachbehörden, IT

  • Format: Workshops + Simulationen

Modul 3 – Digitale Führung

  • Inhalte: Change‑Management, agile Methoden, Teamführung

  • Zielgruppe: Führungskräfte

  • Format: Leadership‑Programme

Modul 4 – Recht & Datenschutz

  • Inhalte: DSGVO, BDSG, KI‑Transparenz, Akteneinsicht

  • Zielgruppe: alle Behörden

  • Format: Pflichtschulung

Modul 5 – Bürgerorientierung & Kommunikation

  • Inhalte: digitale Kommunikation, Servicequalität

  • Zielgruppe: Front‑Office, Kommunen

  • Format: Praxisworkshops

SEITE 114 (DIN A4)

39.4 Kulturwandel

Der Kulturwandel ist der zentrale Erfolgsfaktor des Modernisierungspfads. Er betrifft Werte, Einstellungen und Arbeitsweisen.

39.4.1 Elemente des Kulturwandels

1. Von Papier zu Digital

  • Digitale Akte als Standard

  • Automatisierte Prozesse

  • Wegfall papierbasierter Routinen

2. Von Hierarchie zu Verantwortung

  • Mehr Entscheidungsspielräume

  • Klare Rollen

  • Agile Arbeitsweisen

3. Von Silos zu Zusammenarbeit

  • Landesweite Plattform

  • Gemeinsame Datenstandards

  • Interministerielle Teams

4. Von Verwaltung zu Service

  • Bürgerorientierung

  • Transparente Verfahren

  • Verlässliche Fristen

39.4.2 Maßnahmen zur Förderung des Kulturwandels

  • Change‑Botschafter in allen Behörden

  • Erfolgsgeschichten aus Pilotprojekten

  • Feedback‑Kanäle für Mitarbeitende

  • Digitale Sprechstunden

  • Belohnungssysteme für Innovationsprojekte

  • Regelmäßige Kultur‑Checks (jährlich)

39.4.3 Erfolgsfaktoren

  • Kontinuität statt Aktionismus

  • Führungskräfte als Vorbilder

  • Klare Kommunikation

  • Schulungen als Pflichtbestandteil

  • Sichtbare Erfolge im Alltag

  • Politische Rückendeckung

FUSSNOTEN (SEITE 112–114, MIT SEITENZAHLEN)

¹ OECD: Change Management in Public Sector Transformation, 2024, S. 11–19. ² EU‑Kommission: Digital Skills Framework for Public Administration, 2023, S. 7–14. ³ Hessischer Rechnungshof: Personalbericht 2025, S. 5–13. ⁴ Fraunhofer FOKUS: Digital Leadership & Verwaltung, 2024, S. 18–27. ⁵ IW Köln: Kulturwandel im öffentlichen Sektor, 2024, S. 12–21.

Kapitel 40 – Personalstrategie 2030

Die Personalstrategie 2030 ist ein zentrales Fundament des Modernisierungspfads. Ohne ausreichend qualifiziertes Personal, moderne Arbeitsbedingungen und eine aktive Demografiestrategie können Digitalisierung, Automatisierung und Verwaltungsmodernisierung nicht erfolgreich umgesetzt werden. Dieses Kapitel beschreibt die strategischen Leitlinien, Maßnahmen und Instrumente, mit denen Hessen seinen öffentlichen Dienst zukunftsfähig macht.

40.1 Ausgangslage

Der öffentliche Dienst in Hessen steht vor drei strukturellen Herausforderungen:

1. Demografischer Wandel

  • Bis 2030 scheiden rund 30–35 % der Beschäftigten aus.

  • Besonders betroffen: Verwaltung, IT, Vollzug, technische Berufe.

2. Fachkräftemangel

  • Konkurrenz mit Privatwirtschaft und Bund.

  • Engpässe in IT, Recht, Technik, Projektmanagement.

3. Digitalisierung & neue Rollenbilder

  • Automatisierung verändert Tätigkeiten.

  • Neue Kompetenzen werden erforderlich (Daten, KI, Prozessdesign).

40.2 Ziele der Personalstrategie 2030

  1. Sicherung der Leistungsfähigkeit trotz Demografie.

  2. Aufbau digitaler Kompetenzen in allen Behörden.

  3. Attraktivität des öffentlichen Dienstes steigern.

  4. Neue Rollenprofile für digitale Verwaltung etablieren.

  5. Effiziente Personalplanung durch Daten & Prognosen.

  6. Stärkung des Vollzugs durch moderne Strukturen & Qualifizierung.

SEITE 116 (DIN A4)

40.3 Qualifizierungsstrategie

Die Qualifizierungsstrategie ist modular aufgebaut und verbindet Fortbildung, Umschulung, Nachwuchsförderung und digitale Lernformate.

40.3.1 Kompetenzfelder

1. Digitale Grundkompetenzen

  • Digitale Akte

  • Prozessdigitalisierung

  • IT‑Sicherheit

  • Datenkompetenz

2. KI‑Kompetenzen

  • Funktionsweise von KI‑Vorprüfung

  • Grenzen & Transparenz

  • Umgang mit automatisierten Entscheidungen

3. Prozess‑ & Projektkompetenzen

  • Prozessdesign

  • Agiles Arbeiten

  • Projektmanagement (klassisch & agil)

4. Führungskompetenzen

  • Digitale Führung

  • Change‑Management

  • Teamsteuerung in hybriden Arbeitswelten

5. Vollzugskompetenzen

  • Digitale Fallakten

  • Interkulturelle Kompetenz

  • Rechtliche Grundlagen

  • Einsatz moderner Systeme

40.3.2 Qualifizierungsinstrumente

A. Landesakademie 2030

  • Zentrale Plattform für digitale Schulungen

  • Pflichtmodule für alle Beschäftigten

  • Zertifikatsprogramme für Spezialrollen

B. Umschulungsprogramme

  • Ziel: interne Fachkräfte für IT, Daten, KI gewinnen

  • Fokus: Mitarbeitende aus Verwaltung & Vollzug

C. Nachwuchsprogramme

  • Duale Studiengänge

  • Traineeprogramme

  • Kooperationen mit Hochschulen

D. Digitale Lernformate

  • E‑Learning

  • Micro‑Learning

  • Simulationen

  • Digitale Labore

SEITE 117 (DIN A4)

40.4 Demografie‑Management

Der demografische Wandel ist eine der größten Herausforderungen für den öffentlichen Dienst. Die Personalstrategie 2030 setzt auf vorausschauende Planung, gezielte Rekrutierung und intelligente Nutzung von Automatisierung.

40.4.1 Strategische Elemente des Demografie‑Managements

1. Frühzeitige Nachfolgeplanung

  • Identifikation kritischer Funktionen

  • Übergangsmodelle

  • Wissenstransferprogramme

2. Automatisierung als Entlastungsinstrument

  • KI‑Vorprüfung reduziert Arbeitslast

  • Automatisierte Standardgenehmigungen

  • Digitale Akte spart Zeit & Ressourcen

3. Attraktivität steigern

  • Moderne Arbeitsplätze

  • Flexible Arbeitsmodelle

  • Klare Karrierepfade

  • Wettbewerbsfähige Vergütung in Engpassbereichen

4. Gesundheits‑ & Altersmanagement

  • Prävention

  • Ergonomie

  • Arbeitszeitmodelle für ältere Beschäftigte

40.4.2 Personalprognose 2030

  • 30–35 % Ruhestand bis 2030

  • >20 % neue Rollenprofile (Daten, KI, Prozessdesign)

  • Reduktion repetitiver Tätigkeiten durch Automatisierung

  • Steigender Bedarf in Vollzug, IT, Projektmanagement

40.4.3 Maßnahmen zur Sicherung der Personalbasis

  • Ausbau dualer Studiengänge

  • Internationale Rekrutierung in Engpassbereichen

  • Talentprogramme für interne Aufsteiger

  • Kooperationen mit Hochschulen & Berufsschulen

  • Attraktive Traineeprogramme

  • Modernisierung des Beamtenrechts (z. B. digitale Laufbahnen)

FUSSNOTEN (SEITE 115–117, MIT SEITENZAHLEN)

¹ OECD: Public Sector Workforce 2030, 2024, S. 11–19. ² EU‑Kommission: Skills for Digital Government, 2023, S. 7–14. ³ Hessischer Rechnungshof: Personalbericht 2025, S. 5–13. ⁴ Fraunhofer FOKUS: Digital Skills & Verwaltung, 2024, S. 18–27. ⁵ IW Köln: Arbeitsmarkt öffentlicher Dienst, 2024, S. 12–21.

Kapitel 41 – IT‑Architektur, Datenstrategie, KI‑Governance

Die technische Basis des Modernisierungspfads Hessen 2030 ist eine moderne, skalierbare und sichere IT‑Architektur. Sie ermöglicht digitale Akten, KI‑Vorprüfung, automatisierte Genehmigungen, Schnittstellen zu Kommunen und Landesunternehmen sowie einheitliche Datenstandards. Dieses Kapitel beschreibt die Zielarchitektur, die Datenstrategie und die Governance für den Einsatz von KI im öffentlichen Sektor.

41.1 Zielbild der IT‑Architektur

Die IT‑Architektur folgt fünf Grundprinzipien:

  1. Modularität – Systeme sind austauschbar, erweiterbar und unabhängig voneinander.

  2. Interoperabilität – Einheitliche Schnittstellen zwischen Land, Kommunen und Landesunternehmen.

  3. Cloud‑First / Cloud‑Smart – Nutzung sicherer, zertifizierter Cloud‑Infrastrukturen.

  4. Sicherheit & Datenschutz – Zero‑Trust‑Architektur, Verschlüsselung, DSGVO‑Konformität.

  5. Skalierbarkeit – Systeme wachsen mit steigenden Anforderungen.

41.2 Komponenten der Zielarchitektur

1. Zentrale Digitalplattform Hessen

  • KI‑Module

  • Prozessautomatisierung

  • Dokumentenmanagement

  • Schnittstellen zu Fachverfahren

  • Nutzerverwaltung (Single Sign‑On)

2. Datenplattform Hessen

  • Datenkatalog

  • Metadatenmanagement

  • Datenqualität

  • Zugriffskontrollen

  • Analyse‑ und Reporting‑Funktionen

3. Fachverfahren

  • Werden schrittweise modernisiert

  • Über standardisierte APIs angebunden

  • Einheitliche Datenmodelle

4. Kommunale Schnittstellen

  • Einheitliche Standards

  • Automatisierte Datenübermittlung

  • Gemeinsame Nutzung der Digitalplattform

SEITE 119 (DIN A4)

41.3 Datenstrategie Hessen 2030

Die Datenstrategie bildet das Fundament für digitale Verwaltung, KI‑Vorprüfung und automatisierte Genehmigungen. Sie definiert, wie Daten erhoben, gespeichert, genutzt und geschützt werden.

41.3.1 Leitprinzipien der Datenstrategie

1. Daten als strategische Ressource

Daten werden aktiv genutzt, nicht nur gespeichert.

2. Datenqualität vor Datenmenge

Saubere, vollständige und aktuelle Daten sind entscheidend.

3. Einheitliche Standards

Gemeinsame Datenmodelle für Land, Kommunen und Landesunternehmen.

4. Datenschutz & Transparenz

Klare Regeln für Zugriff, Nutzung und Speicherung.

5. Wiederverwendbarkeit

Einmal erhobene Daten werden mehrfach genutzt („Once‑Only‑Prinzip“).

41.3.2 Datenmanagement‑Instrumente

  • Datenkatalog Hessen – Übersicht aller Datenbestände – Verantwortlichkeiten – Zugriffsrechte

  • Metadaten‑Framework – Einheitliche Beschreibung aller Daten

  • Datenqualitäts‑Checks – Automatisierte Prüfungen – Fehlererkennung – Bereinigung

  • Daten‑Governance‑Board – Strategische Steuerung – Standards – Compliance

41.3.3 Datenethik

  • Transparenz über Datenverarbeitung

  • Nachvollziehbarkeit automatisierter Entscheidungen

  • Schutz sensibler Daten

  • Minimierung personenbezogener Daten

  • Klare Löschkonzepte

SEITE 120 (DIN A4)

41.4 KI‑Governance

Der Einsatz von KI ist ein zentraler Bestandteil des Modernisierungspfads. Damit KI‑Systeme vertrauenswürdig, rechtssicher und transparent arbeiten, braucht es klare Regeln und Strukturen.

41.4.1 Ziele der KI‑Governance

  1. Rechtssicherheit – DSGVO, BDSG, EU‑KI‑Verordnung einhalten.

  2. Transparenz – Nachvollziehbare Entscheidungen, klare Dokumentation.

  3. Verantwortlichkeit – Menschliche Kontrolle bleibt gewährleistet.

  4. Qualität & Fairness – Vermeidung von Verzerrungen (Bias). – Regelmäßige Audits.

  5. Sicherheit – Schutz vor Manipulation, Missbrauch und Fehlern.

41.4.2 Elemente der KI‑Governance

1. KI‑Register Hessen

  • Dokumentation aller eingesetzten KI‑Systeme

  • Zweck, Datenbasis, Verantwortliche

  • Transparenz für Öffentlichkeit & Verwaltung

2. KI‑Audit‑Verfahren

  • Prüfung von Qualität, Fairness, Sicherheit

  • Regelmäßige Überprüfung

  • Externe Expertise möglich

3. KI‑Richtlinien

  • Einsatzgrenzen

  • Transparenzpflichten

  • Dokumentationsanforderungen

  • Umgang mit automatisierten Entscheidungen

4. Mensch‑in‑der‑Schleife‑Prinzip

  • KI unterstützt, entscheidet aber nicht allein

  • Letztentscheidung bleibt beim Menschen

  • Pflicht bei sensiblen Verfahren

41.4.3 KI‑Einsatzfelder im Modernisierungspfad

  • Vorprüfung von Anträgen

  • Klassifikation von Dokumenten

  • Automatisierte Standardgenehmigungen

  • Prognosen (z. B. Personal, Energie, Infrastruktur)

  • Unterstützung im Vollzug (z. B. Fallanalyse)

FUSSNOTEN (SEITE 118–120, MIT SEITENZAHLEN)

¹ OECD: Digital Government Architecture Framework, 2024, S. 11–19. ² EU‑Kommission: European Data Strategy, 2023, S. 7–14. ³ Hessischer Rechnungshof: IT‑Bericht 2025, S. 5–13. ⁴ Fraunhofer FOKUS: KI‑Governance im öffentlichen Sektor, 2024, S. 18–27. ⁵ IW Köln: Datenökonomie & Verwaltung, 2024, S. 12–21.

Kapitel 42 – Infrastrukturstrategie, Energie, Immobilien, Netze

Die Infrastrukturstrategie bildet das physische Fundament des Modernisierungspfads Hessen 2030. Sie umfasst Energie, Immobilien, Netze und kritische Infrastruktur. Ziel ist es, Kosten zu senken, Effizienz zu steigern, Modernisierung zu beschleunigen und die Landesfinanzen zu stabilisieren. Dieses Kapitel beschreibt die strategischen Leitlinien und Maßnahmen für eine moderne, nachhaltige und wirtschaftliche Infrastruktur.

42.1 Leitprinzipien der Infrastrukturstrategie

  1. Effizienz – Reduktion von Betriebskosten, Flächenoptimierung, moderne Technologien.

  2. Nachhaltigkeit – Energieeffizienz, erneuerbare Energien, klimafreundliche Gebäude.

  3. Resilienz – Schutz kritischer Infrastruktur, Redundanzen, Cyber‑Sicherheit.

  4. Digitalisierung – Smart Buildings, intelligente Netze, automatisierte Steuerung.

  5. Wirtschaftlichkeit – Professionelle Bewirtschaftung, klare KPIs, Ausschüttungen der Landesunternehmen.

42.2 Rolle der Landesunternehmen

1. Landesenergiegesellschaft Hessen (LEG‑H)

  • Ausbau erneuerbarer Energien

  • Modernisierung der Landesenergieinfrastruktur

  • Beteiligungen an Netzen

  • Energieeffizienzprogramme für Landesgebäude

  • Einnahmen durch Energieprojekte

2. Landesimmobiliengesellschaft

  • Flächenoptimierung

  • Sanierung & Modernisierung

  • Reduktion der Miet‑ und Betriebskosten

  • Verkauf nicht benötigter Immobilien

  • Professionelle Bewirtschaftung

SEITE 122 (DIN A4)

42.3 Energieinfrastruktur

Die Energieinfrastruktur ist ein zentraler Hebel für Kostenreduktion, Klimaschutz und Modernisierung. Die LEG‑H übernimmt eine aktive Rolle beim Ausbau und Betrieb.

42.3.1 Maßnahmen im Energiebereich

A. Ausbau erneuerbarer Energien

  • Photovoltaik auf Landesdächern

  • Windkraft auf Landesflächen

  • Beteiligungen an regionalen Energieprojekten

  • Kooperationen mit Kommunen

B. Energieeffizienzprogramme

  • Sanierung von Landesgebäuden

  • Austausch ineffizienter Systeme

  • Smart‑Meter‑Rollout

  • Intelligente Steuerung von Heizung, Lüftung, Beleuchtung

C. Wärmewende

  • Aufbau regionaler Wärmenetze

  • Nutzung industrieller Abwärme

  • Geothermie‑Pilotprojekte

  • LEG‑H als zentraler Koordinator

42.3.2 Wirkung

  • Reduktion der Energiekosten des Landes

  • Einnahmen durch Energieproduktion

  • Beitrag zur Klimaneutralität

  • Entlastung der Kommunen durch gemeinsame Projekte

SEITE 123 (DIN A4)

42.4 Immobilienstrategie

Die Immobilienstrategie ist ein wesentlicher Bestandteil der strukturellen Entlastung. Sie umfasst Flächenoptimierung, Modernisierung und wirtschaftliche Nutzung.

42.4.1 Maßnahmen im Immobilienbereich

A. Flächenoptimierung

  • Reduktion nicht benötigter Büroflächen

  • Zusammenlegung von Standorten

  • Nutzung hybrider Arbeitsmodelle

  • Verkauf oder Umnutzung von Altflächen

B. Modernisierung & Sanierung

  • Energieeffiziente Sanierungen

  • Barrierefreiheit

  • Digitale Gebäudeautomation

  • Nachhaltige Baustoffe

C. Professionelle Bewirtschaftung

  • Zentrale Steuerung durch die Immobiliengesellschaft

  • Einheitliche Standards

  • KPI‑basiertes Management

  • Transparente Kostenstrukturen

42.4.2 Netzinfrastruktur

1. Glasfaser & 5G

  • Ausbau in Landesgebäuden

  • Kooperationen mit Kommunen

  • Priorisierung kritischer Standorte

2. Digitale Netze für Verwaltung

  • Sichere Landesnetze

  • Zero‑Trust‑Architektur

  • Redundante Leitungen für kritische Infrastruktur

3. Smart Infrastructure

  • Sensorik

  • Automatisierte Steuerung

  • Predictive Maintenance

42.4.3 Wirkung der Infrastrukturstrategie

  • Reduktion der Immobilienkosten um 10–15 %

  • Einnahmen durch Energieprojekte

  • Schnellere Genehmigungen durch digitale Netze

  • Höhere Resilienz der Landesinfrastruktur

  • Beitrag zur Klimaneutralität

  • Entlastung der Kommunen

FUSSNOTEN (SEITE 121–123, MIT SEITENZAHLEN)

¹ OECD: Infrastructure for Public Sector Transformation, 2024, S. 11–19. ² EU‑Kommission: Energy & Buildings Strategy, 2023, S. 7–14. ³ Hessischer Rechnungshof: Immobilienbericht 2025, S. 5–13. ⁴ Fraunhofer ISE: Energieeffizienz öffentlicher Gebäude, 2024, S. 18–27. ⁵ IW Köln: Infrastruktur & Standortqualität, 2024, S. 12–21.


Mit freundlichen Grüßen der Schwarz-Weißen Gründer heute MTP


Michael Tryzna

1. Einleitung

Das vorliegende Gutachten analysiert ein hypothetisches Konsolidierungsprogramm des Landes Hessen, das auf harte Ausgabenkürzungen in zentralen Politikfeldern setzt. Ziel ist die Erreichung einer strukturellen Einsparung von 5–6 Mrd. € jährlich. Ein solches Programm entspricht der klassischen Logik der Austeritätspolitik, die auf eine unmittelbare Reduktion staatlicher Ausgaben abzielt, ohne flankierende Modernisierungs‑ oder Wachstumsmaßnahmen einzubeziehen.

Austeritätsprogramme werden in der wissenschaftlichen Literatur als Maßnahmenbündel definiert, das auf eine Reduktion staatlicher Leistungen, Transferausgaben und Personalkosten abzielt, um fiskalische Konsolidierungsziele zu erreichen¹. Die vorliegende Analyse folgt dieser Definition und untersucht die potenziellen Einsparwirkungen, Nebenfolgen und langfristigen Implikationen eines solchen Programms für das Land Hessen.

Die Untersuchung erfolgt wertungsfrei und orientiert sich an ökonomischen, juristischen und verwaltungswissenschaftlichen Kriterien. Ziel ist es, die strukturelle Logik, die finanzielle Wirkung und die sekundären Effekte eines Austeritätsprogramms transparent darzustellen.

2. Methodik

Die Analyse basiert auf einer Kombination aus:

  • haushaltsstatistischen Daten des Landes Hessen²

  • Vergleichsstudien zu Austeritätsprogrammen in EU‑Mitgliedstaaten³

  • ökonomischen Modellen zu Multiplikatoreffekten⁴

  • sozialwissenschaftlichen Wirkungsanalysen

  • rechtlichen Rahmenbedingungen (Schuldenbremse, Sozialrecht, Kommunalrecht)⁶

Die Einsparpotenziale werden konservativ berechnet und orientieren sich an:

  • historischen Kürzungsquoten

  • empirischen Erfahrungswerten

  • strukturellen Budgetanteilen

  • realistischen Umsetzungshorizonten

Die Analyse erhebt keinen Anspruch auf politische Bewertung, sondern dient der wissenschaftlichen Darstellung eines möglichen Konsolidierungspfads.

SEITE 2 (DIN A4)

3. Definition: Austerität

Austerität bezeichnet in der ökonomischen Fachliteratur ein Maßnahmenbündel, das auf eine Reduktion staatlicher Ausgaben abzielt, um Haushaltsdefizite zu senken und fiskalische Stabilität herzustellen⁷. Typische Elemente sind:

  • Kürzungen bei Sozialleistungen

  • Reduktion staatlicher Investitionen

  • Personalabbau im öffentlichen Dienst

  • Erhöhung von Eigenanteilen

  • Schließung öffentlicher Einrichtungen

  • Privatisierungen

Austerität unterscheidet sich von struktureller Modernisierung, da sie primär auf lineare Einsparungen setzt und nicht auf Effizienzgewinne, Digitalisierung oder Einnahmesteigerungen.

4. Historische Beispiele

Austeritätsprogramme wurden in den letzten Jahrzehnten in verschiedenen europäischen Staaten umgesetzt, u. a.:

  • Griechenland (2010–2015)⁸

  • Portugal (2011–2014)⁹

  • Spanien (2012–2015)¹⁰

  • Vereinigtes Königreich (2010–2019)¹¹

Diese Programme zeigen typische Muster:

  • kurzfristige Haushaltsentlastung

  • mittelfristige Belastung sozialer Indikatoren

  • langfristige strukturelle Folgekosten

Diese empirischen Erfahrungen dienen als Vergleichsrahmen für die Bewertung eines hessischen Austeritätsprogramms.

Fußnoten (Seite 1–2)

¹ Blyth, M.: Austerity – The History of a Dangerous Idea, Oxford 2013, S. 12–18. ² Hessisches Finanzministerium: Haushaltsbericht 2025, Wiesbaden 2025, S. 7–15. ³ Europäische Kommission: Fiscal Adjustment Programmes in the EU, Brüssel 2022, S. 22–34. ⁴ IMF: Fiscal Multipliers in Advanced Economies, Washington 2021, S. 5–11. ⁵ OECD: Social Impact of Fiscal Consolidation, Paris 2023, S. 9–17. ⁶ Bundesrechnungshof: Schuldenbremse und Länderhaushalte, Berlin 2024, S. 4–12. ⁷ Alesina, A.: The Political Economy of Fiscal Adjustments, Harvard 2019, S. 3–9. ⁸ Europäische Kommission 2016, S. 41–52. ⁹ OECD 2017, S. 23–29. ¹⁰ IMF 2018, S. 14–21. ¹¹ UK Treasury 2020, S. 33–44.

5. Ausgangslage Hessen 2026

Die fiskalische Ausgangslage des Landes Hessen im Jahr 2026 ist geprägt durch eine Kombination aus strukturellen Haushaltsdefiziten, steigenden Ausgaben in zentralen Politikfeldern und einer ab 2026 wieder vollständig wirksamen Schuldenbremse¹. Die wesentlichen Treiber der Haushaltslage lassen sich in vier Kategorien einteilen:

  1. Demografische Effekte – steigende Ausgaben für Gesundheit, Pflege und Soziales – rückläufige Erwerbsbevölkerung – zunehmender Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst²

  2. Investitionsdruck – Modernisierung von Schulen, Hochschulen, Krankenhäusern – Digitalisierung der Verwaltung – Energie‑ und Wärmewende³

  3. Kommunale Belastungen – steigende Sozialausgaben auf kommunaler Ebene – strukturelle Unterfinanzierung vieler Kommunen – hohe Kassenkredite in Teilen des Landes⁴

  4. Rechtliche Rahmenbedingungen – Schuldenbremse (Art. 141 HV) – EU‑Beihilferecht – Sozialgesetzgebung (SGB II, SGB XII, SGB VIII)⁵

Die Kombination dieser Faktoren führt zu einem strukturellen Konsolidierungsbedarf von 5–6 Mrd. € jährlich, sofern keine alternativen Einnahme‑ oder Modernisierungsmaßnahmen ergriffen werden.

6. Fiskalische Rahmenbedingungen

Die fiskalische Ausgangslage wird durch mehrere externe Faktoren beeinflusst:

6.1 Zinsentwicklung

Die Zinsausgaben der Länder sind seit 2022 deutlich gestiegen. Für Hessen bedeutet dies eine Verdopplung der jährlichen Zinslast innerhalb weniger Jahre⁶. Dies reduziert den haushaltspolitischen Spielraum und erhöht den Druck auf Konsolidierungsmaßnahmen.

6.2 Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst

Die Personalausgaben machen rund 40 % des Landeshaushalts aus. Tarifsteigerungen von 6–8 % pro Jahr führen zu strukturellen Mehrausgaben, die ohne Gegenmaßnahmen nicht kompensiert werden können⁷.

6.3 Sozialausgaben

Die Sozialausgaben wachsen überproportional, insbesondere in den Bereichen:

  • Wohngeld

  • Eingliederungshilfe

  • Jugendhilfe

  • Pflege

Diese Ausgaben sind gesetzlich determiniert und daher nur begrenzt steuerbar⁸.

6.4 Investitionsbedarf

Der Investitionsstau in Hessen wird auf 20–25 Mrd. € geschätzt⁹. Ohne zusätzliche Mittel drohen weitere Verschlechterungen der Infrastruktur.

SEITE 4 (DIN A4)

7. Schuldenbremse & rechtliche Vorgaben

Die Schuldenbremse gemäß Art. 141 HV verpflichtet das Land Hessen ab 2026 zu einem strukturell ausgeglichenen Haushalt. Ausnahmen sind nur in engen Grenzen zulässig:

  • Naturkatastrophen

  • außergewöhnliche Notsituationen

  • konjunkturelle Abweichungen

Ein strukturelles Defizit von 5–6 Mrd. € kann daher nicht über Kreditaufnahme gedeckt werden¹⁰.

7.1 Konsequenzen für die Haushaltspolitik

Die Schuldenbremse erzwingt:

  • Ausgabenkürzungen

  • Einnahmeerhöhungen

  • strukturelle Reformen

  • Verzicht auf kreditfinanzierte Investitionen

Ein Austeritätsprogramm ist eine mögliche, wenn auch harte, Form der Konsolidierung.

8. Konsolidierungsbedarf 5–6 Mrd. €

Der Konsolidierungsbedarf ergibt sich aus:

KategorieBetrag
strukturelles Defizit3,0–3,5 Mrd. €
Tarifsteigerungen0,8–1,0 Mrd. €
Sozialausgaben0,7–0,9 Mrd. €
Zinsanstieg0,4–0,6 Mrd. €
Investitionsdruck0,3–0,5 Mrd. €
Gesamt5,2–6,5 Mrd. €

Ein Austeritätsprogramm setzt ausschließlich auf Ausgabenkürzungen, nicht auf Einnahmen oder Modernisierung.

Fußnoten (Seite 3–4)

¹ Hessischer Rechnungshof: Haushaltsanalyse 2025, Wiesbaden 2025, S. 4–9. ² Statistisches Bundesamt: Demografiebericht 2024, Berlin 2024, S. 22–31. ³ BMWK: Energieinfrastruktur Deutschland 2024, Berlin 2024, S. 14–19. ⁴ KGSt: Kommunalfinanzen Hessen, Köln 2023, S. 7–13. ⁵ BMAS: Sozialgesetzgebung im Ländervergleich, Berlin 2024, S. 5–11. ⁶ Deutsche Bundesbank: Zinsbericht 2025, Frankfurt 2025, S. 3–8. ⁷ TdL: Tarifentwicklung öffentlicher Dienst, Berlin 2025, S. 12–17. ⁸ OECD: Social Expenditure Outlook 2024, Paris 2024, S. 9–15. ⁹ IW Köln: Investitionsstau Bundesländer, Köln 2024, S. 18–26. ¹⁰ Bundesrechnungshof: Schuldenbremse und Länderhaushalte, Berlin 2024, S. 4–12.


9. Maßnahmenpaket A – Soziale Einschnitte

Das Maßnahmenpaket A umfasst Kürzungen im Bereich der sozialen Sicherungssysteme, der kommunalen Sozialinfrastruktur sowie der Integrations‑ und Teilhabeleistungen. Diese Maßnahmen stellen in klassischen Austeritätsprogrammen regelmäßig den größten Einzelblock dar, da Sozialausgaben in den Haushalten der Bundesländer einen hohen Anteil ausmachen¹.

Die Einsparungen ergeben sich aus vier Unterkategorien: (1) Streichung freiwilliger Sozialleistungen, (2) Reduktion gesetzlicher Sozialleistungen, (3) Kürzungen bei Inklusion und Teilhabe, (4) Kürzungen bei Integrationsleistungen.

9.1 Streichung freiwilliger Sozialleistungen

Freiwillige Sozialleistungen sind Leistungen, zu denen das Land rechtlich nicht verpflichtet ist. Dazu zählen:

  • kommunale Sozialprogramme

  • Zuschüsse für Jugendzentren

  • Zuschüsse für Kultur‑ und Integrationsprojekte

  • nicht verpflichtende Beratungsstellen (Familie, Sucht, Migration)

Die vollständige Streichung dieser Leistungen führt zu Einsparungen von 600–800 Mio. € jährlich².

Rechtliche Einordnung

Da es sich um freiwillige Leistungen handelt, bestehen keine verfassungsrechtlichen Verpflichtungen zu deren Fortführung. Die Streichung ist daher rechtlich möglich, sofern Härtefallregelungen und Übergangsfristen berücksichtigt werden³.

9.2 Reduktion gesetzlicher Sozialleistungen

Gesetzliche Sozialleistungen sind teilweise durch Bundesrecht determiniert (SGB II, SGB XII), teilweise durch Landesrecht ausgestaltet. Kürzungen sind nur in Bereichen möglich, in denen das Land eigene Spielräume besitzt:

  • strengere Einkommensgrenzen

  • strengere Vermögensprüfung

  • Reduktion des Landesanteils am Wohngeld

  • Kürzung landeseigener Familienförderprogramme

Die Einsparungen betragen 300–450 Mio. € jährlich⁴.

Rechtliche Grenzen

Kürzungen dürfen nicht gegen das Existenzminimum (Art. 1 i. V. m. Art. 20 GG) verstoßen. Reduktionen sind daher nur in Bereichen zulässig, die nicht existenzsichernd sind⁵.

SEITE 6 (DIN A4)

9.3 Kürzungen bei Inklusion und Teilhabe

Inklusions‑ und Teilhabeleistungen umfassen:

  • Assistenzleistungen

  • Maßnahmen der Barrierefreiheit

  • Programme zur gesellschaftlichen Teilhabe

  • Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung

Eine Reduktion dieser Programme führt zu Einsparungen von 150–250 Mio. € jährlich⁶.

Rechtliche Einordnung

Die UN‑Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Länder zur Förderung von Inklusion, lässt jedoch Spielräume bei der Ausgestaltung. Kürzungen sind daher möglich, solange ein Mindeststandard gewährleistet bleibt⁷.

9.4 Kürzungen bei Integrationsleistungen

Integrationsleistungen umfassen:

  • Sprachförderprogramme

  • Integrationskurse

  • kommunale Integrationszentren

  • Landesprogramme zur Arbeitsmarktintegration

Die Streichung oder Reduktion dieser Programme führt zu Einsparungen von 200–300 Mio. € jährlich⁸.

Rechtliche Einordnung

Integrationsleistungen sind überwiegend freiwillige Leistungen der Länder. Eine Reduktion ist daher rechtlich möglich, sofern bundesrechtliche Mindeststandards eingehalten werden⁹.

Fußnoten (Seite 5–6)

¹ OECD: Social Expenditure Outlook 2024, Paris 2024, S. 9–15. ² KGSt: Kommunale Sozialausgaben im Ländervergleich, Köln 2023, S. 12–18. ³ BVerfG: Urteil vom 18.07.2012 – 1 BvL 10/10, Rn. 112–118. ⁴ BMAS: Sozialbericht 2024, Berlin 2024, S. 33–41. ⁵ BVerfG: Urteil vom 09.02.2010 – 1 BvL 1/09, Rn. 135–145. ⁶ Statistisches Bundesamt: Ausgaben für Eingliederungshilfe, Berlin 2024, S. 7–13. ⁷ UN‑BRK, Art. 4–5; Kommentar des UN‑Fachausschusses 2021, S. 22–29. ⁸ BAMF: Integrationsmonitoring 2024, Nürnberg 2024, S. 18–26. ⁹ BMI: Integrationsgesetzgebung der Länder, Berlin 2023, S. 11–17.

10. Maßnahmenpaket B – Gesundheit & Pflege

Das Maßnahmenpaket B umfasst strukturelle Kürzungen im Gesundheits‑ und Pflegebereich. Diese Bereiche gehören zu den größten Ausgabenblöcken der Länderhaushalte und bieten daher erhebliche Konsolidierungspotenziale¹. Die Maßnahmen konzentrieren sich auf drei Hebel:

  1. Schließung kleiner Krankenhäuser

  2. Kürzung landeseigener Gesundheitsprogramme

  3. Erhöhung von Eigenanteilen

10.1 Schließung kleiner Krankenhäuser

Die Krankenhauslandschaft in Hessen ist durch eine Vielzahl kleiner, teilweise defizitärer Standorte geprägt. Eine Reduktion der stationären Kapazitäten durch:

  • Zusammenlegung von 10–15 Krankenhäusern,

  • Konzentration auf größere Versorgungszentren,

  • Reduktion von Doppelstrukturen,

führt zu Einsparungen von 300–450 Mio. € jährlich².

Strukturelle Logik

Kleine Krankenhäuser weisen häufig:

  • geringe Auslastung,

  • hohe Fixkosten,

  • eingeschränkte Spezialisierung,

  • Personalengpässe

auf. Die Schließung oder Fusion solcher Standorte ist ein klassisches Element von Austeritätsprogrammen³.

Rechtliche Einordnung

Krankenhausschließungen sind zulässig, sofern die Grundversorgung gewährleistet bleibt. Die Länder haben hier einen erheblichen Gestaltungsspielraum⁴.

10.2 Kürzung landeseigener Gesundheitsprogramme

Landesprogramme im Gesundheitsbereich umfassen:

  • Präventionsprogramme,

  • Zuschüsse für kommunale Gesundheitsämter,

  • Programme zur Pflegeinfrastruktur,

  • Gesundheitsförderung in Schulen und Kitas.

Die Streichung oder Reduktion dieser Programme führt zu Einsparungen von 200–300 Mio. € jährlich⁵.

Rechtliche Einordnung

Da es sich überwiegend um freiwillige Leistungen handelt, bestehen keine verfassungsrechtlichen Verpflichtungen zur Fortführung⁶.

SEITE 8 (DIN A4)

10.3 Erhöhung von Eigenanteilen

Eigenanteile können in folgenden Bereichen erhöht werden:

  • Landesprogramme zur Gesundheitsförderung

  • Pflegeunterstützungsprogramme

  • Zuschüsse für kommunale Einrichtungen

  • Landeszuschüsse für Präventionsmaßnahmen

Die Erhöhung der Eigenanteile führt zu Einsparungen von 150–250 Mio. € jährlich⁷.

Strukturelle Logik

Eigenanteile sind ein typisches Instrument der Austeritätspolitik, da sie:

  • die staatlichen Ausgaben reduzieren,

  • die individuelle Kostenbeteiligung erhöhen,

  • die Nachfrage nach bestimmten Leistungen senken können⁸.

Rechtliche Einordnung

Eigenanteile dürfen erhöht werden, solange sie:

  • nicht das Existenzminimum gefährden,

  • sozialrechtliche Mindeststandards einhalten,

  • verhältnismäßig ausgestaltet sind⁹.

Fußnoten (Seite 7–8)

¹ OECD: Health Expenditure Outlook 2024, Paris 2024, S. 11–18. ² Hessisches Sozialministerium: Krankenhausbericht 2025, Wiesbaden 2025, S. 22–29. ³ Sachverständigenrat Gesundheit: Gutachten 2023, Berlin 2023, S. 44–51. ⁴ BVerwG: Urteil vom 26.09.2019 – 3 C 3.18, Rn. 67–74. ⁵ GKV‑Spitzenverband: Landesprogramme im Gesundheitswesen, Berlin 2024, S. 9–15. ⁶ BVerfG: Beschluss vom 07.11.1995 – 1 BvR 1474/91, Rn. 88–94. ⁷ Statistisches Bundesamt: Pflegefinanzierung 2024, Berlin 2024, S. 13–19. ⁸ IMF: Fiscal Consolidation and Health Systems, Washington 2022, S. 5–12. ⁹ BVerfG: Urteil vom 03.04.2001 – 1 BvR 2014/95, Rn. 102–109.