Samstag, 30. Oktober 2021

MTP Arbeitsmarkt Programmänderung

  8. Die Chance eine Arbeit zu finden verbessern durch Stressimpfungstraining besonders bei Langzeitarbeitslosigkeit. Training des Problemlöseverhalten, Erhöhung der Selbstwirksamkeit und Motivation, Veränderung der Bewertung der Arbeitslosigkeit, Impfen gegen Rückschläge, Soziale Unterstützung durch Trainer und Andere. 


II. Arbeitsmarkt 

1. Kein Kündigungsschutz mehr bei Neueinstellung von über 55 jährigen Arbeitslosen. Bei besserer Auftragslage sollen gerade die neu eingestellt werden. 

2. Lohnzuschuss/Gutscheine von 50 % nach § 89 SGB III für Langzeitarbeitslose bzw. Altbewerber um einen Ausbildungsplatz. https://dejure.org/gesetze/SGB_III/89.html 

3. Bis 30 jährige die keine Berufsausbildung haben und Alg. 2 bekommen müssen eine schulische Berufsausbildung machen. 

4. Leiharbeiter dürfen nicht weniger als 80% des Lohns der Festangestellten bekommen. Nach 12 Monaten spätestens Gleichstellung mit Festangestellten. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 10 Euro (Staatlich definierte Sittenwidrigkeitsgrenze) 

Branchenspezifische Mindestlöhne. 

5. Um den Niedriglohn aufzustocken wird die Arbeitnehmersparzulage verdoppelt. D.h. die Sparzulage beträgt 40 Prozent der vermögenswirksamen Leistungen, auf maximal 800 € jährlich bzw. 18 Prozent der vermögenswirksamen Leistungen, auf maximal 940 € jährlich. 

Einkommensgrenzen werden a)bei Anlagen im Wohnungsbau von 20.000 € bzw. 40.000 € (zu versteuerndes Einkommen) auf 40.000 bzw. 80.000 Euro erhöht 

b) Anlagen in Produktivkapital von 17.900 € bzw. 35.800 (zu versteuerndes Einkommen) auf 

35.800 bzw. 71.600 Euro erhöht. 

siehe 5. Vermögensbildungsgesetz §13 

Das ist wichtig um das endsparen der niedrigen Einkommen zu verringern. 

Es muss darauf hingearbeitet werden, dass Unternehmen Vermögenswirksame Leistungen bei der Entlohnung anbieten. 

 

6. Arbeitslose müssen sich bei Leiharbeitsfirmen anmelden, weil viele Arbeitgeber die offenen Stellen dem Arbeitsamt nicht melden. 

7. Die Arbeitslosen müssen nach den Bedürfnissen am Arbeitsmarkt (Zeitarbeitsfirmen) qualifiziert werden. Wer eine Qualifikationsmaßnahme macht bekommt auch länger AlG 1 bezahlt. Deshalb ist es erforderlich eine arbeitsmarktverwertbare Qualifikationsoffensive (z.B. LKW Führerschein, Gabelstaplerführerschein, Schweißerschein, Wachmannausbildung, Umschulungen damit die leeren Ausbildungsplätze besetzt werden usw.) in Höhe von 4,9 Milliarden Euro durchzuführen, damit die Arbeitslosigkeit sinkt. Der Überschuss beträgt derzeit 4,9 Milliarden Euro. https://www.tagesschau.de/thema/%C3%BCberschuss/      Der Arbeitslosenversicherungsbeitragssatz bleibt bei 3,0% bis die Arbeitslosigkeit auf unter 2 Millionen sinkt. 

8. Die Chance eine Arbeit zu finden verbessern durch Stressimpfungstraining besonders bei Langzeitarbeitslosigkeit. Training des Problemlöseverhalten, Erhöhung der Selbstwirksamkeit und Motivation, Veränderung der Bewertung der Arbeitslosigkeit, Impfen gegen Rückschläge, Soziale Unterstützung durch Trainer und Andere. 

9.  Arbeitsplätze für Menschen mit Benachteiligung die am ersten Arbeitsmarkt kaum eine Chance haben, weil diese z. B. zu langsam sind, zu viele Fehler machen, zu oft krank sind usw. 

Dies soll so erreicht werden: 

a). Wir nehmen den Vorschlag vom ehemaligen Chef der Bundesagentur Weise auf und fordern einen subventionierten Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose. Das ist nur minimal teurer als Hartz IV und Wohnkosten zu zahlen. http://www.deutschlandfunkkultur.de/frank-juergen-weise-zu-langzeitarbeitslosigkeit-sozial.990.de.html?dram:article_id=330192 

b). Starke Förderung von Integrationsbetrieben. 4,9 Milliarden Euro statt 1,1 Milliarden Euro, die aus dem Überschuss der Bundesagentur für Arbeit kommen, werden in Integrationsbetriebe/Behindertenwerkstädten investiert, damit Benachteiligte Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsprozess integriert werden können. 

Das Arbeitsförderungsgeld wird von 52 Euro monatlich auf 100 Euro monatlich erhöht. Der Wille zur Arbeit muss honoriert werden. Somit ist der Abstand zu Arbeitslosengeld 2 auch größer. Arbeitsförderungsgesetz https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/43.html 

Um die Auftragslage der Integrationsbetriebe zu erhöhen wollen wir die Abzugsmöglichkeit in § 223 SGB IX von 50% auf 75 % erhöhen. 

Diejenigen die über 5% Schwerbehinderte im Unternehmen beschäftigen, bekommen einen 50% Zuschuss auf Gesamtrechnungsbetrag abzüglich Materialkosten um Aufträge an Integrationsbetriebe zu fördern. 

Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe 

(1) 1 Arbeitgeber, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen zur Beschäftigung behinderter Menschen beitragen, können 75 Prozent des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages solcher Aufträge (Gesamtrechnungsbetrag abzüglich Materialkosten) auf die Ausgleichsabgabe anrechnen. 2Dabei wird die Arbeitsleistung des Fachpersonals zur Arbeits- und Berufsförderung berücksichtigt, nicht hingegen die Arbeitsleistung sonstiger nichtbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. 3Bei Weiterveräußerung von Erzeugnissen anderer anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen wird die von diesen erbrachte Arbeitsleistung berücksichtigt. 4 Die Werkstätten bestätigen das Vorliegen der Anrechnungsvoraussetzungen in der Rechnung. 

Die Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt bleibt aber das Ziel. Deswegen unterstützen wir einen dauerhaften Lohnzuschuss von bis zu 75% um die Nachteile der Leistungsfähigkeit auszugleichen wie es in § 61 SGB IX beschrieben ist. Hier der Link 

2) 1Das Budget für Arbeit umfasst einen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber zum Ausgleich der Leistungsminderung des Beschäftigten und die Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz. 2Der Lohnkostenzuschuss beträgt bis zu 75 Prozent des vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts,.. 

Die Zahl der Obdachlosen muss verringert werden. Diese sind wieder stark am Steigen. 

Deshalb müssen an die Integrationsbetriebe/Behindertenwerkstätten Wohnheime integriert und ausgebaut werden. 

Wieder Fuß zu fassen  könnte Beispielsweise bedeuten einer regelmäßigen Arbeit nachzugehen und in einem Wohnheim welches zum Integrationsbetrieb/Behindertenwerkstatt gehört untergebracht zu werden. 

10. Abschaffung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung für die über 60 jährigen Beschäftigten, damit es betriebswirtschaftlich sinnvoll ist diese Altersklasse weiter zu beschäftigen bzw. wieder einzustellen. 

11. Entgegenwirken des Ärztemangels durch mehr Studienplätze und bessere Bezahlung der Ärzte im Besonderen der Landärzte/ Schnellere Termine bei Fachärzten 

Eine Arztausbildung kostet dem Bundesland 180.000 Euro. Deswegen muss der Bund 50% der Ausbildungskosten übernehmen um mehr Studienplätze zu unterstützen. Artikel 104c ist dementsprechend zu ergänzen. 

Die Bezüge sollen für Ärzte um 20 % und für Landärzte um 30 %. steigen. Durch eine bessere Bezahlung wird auch das Abwandern ins Ausland verringert. Über 2000 Ärzte wandern pro Jahr ins Ausland ab. Eine Arztausbildung kostet den Staat 180.000 Euro. 

Um den Landärztemangel zu beseitigen können auch Ärzte als Angestellte bei der Stadt oder Landkreis angestellt werden. 

Eine weitere Möglichkeit ist ein Stipendiaten Programm für Medizinstudierende, die ihre Facharztausbildung im ländlichen Raum absolvieren und danach mindestens fünf Jahre dort tätig zu werden. 

Der Schlüssel wieviel Patienten ein Arzt im Einzugsgebiet hat wird verkleinert, Ärzte nehmen oft keine Patienten mehr auf. Dann wird es mehr Arztzulassungen geben, also die Anzahl der Ärzte wird steigen. 

12. Den Arbeitskräftemangel an Kranken- und Altenpflegekräfte beseitigen durch Erhöhung der Arbeitszufriedenheit 

Mehr Kranken und Pflegekräfte brauchen wir. Dies muss erreicht werden durch eine Steigerung der Arbeitszufriedenheit, d.h. durch bessere Bezahlung und Senkung der Arbeitsbelastung. 

Desweitern gibt es mit der Abschaffung der Wehrpflicht und damit verbunden auch des Zivildienstes keine Heranführung an diese Berufe.  Deshalb ist eine Ausbildungsoffensive erforderlich. 

Bessere Bezahlung 

Hierbei muss ein Mindestlohn von 20 Euro für examinierte Kranken- und Pflegekräfte eingeführt werden. Dieser fehlt derzeit http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a763-ml-pflegebranche-broschuere-pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=4 

Es gibt nur einen Mindestlohn für Hilfskräfte in diesem Bereich. Der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte wird auf 15 Euro festgesetzt. 

Die Tarifverträge müssen für Allgemeinverbindlich erklärt werden. 
 

Senkung der Arbeitsbelastung der Pflegekräfte. 

Die Arbeitsbelastung muss gesenkt werden indem die Anzahl der zu Betreuenden Menschen für den Pfleger sich verringert. Dies soll von einem TÜV kontrolliert werden, damit dies auch geschieht. 

 

Heranführung an die Pflegeberufe 

Sollte es mit diesen Maßnahmen nicht gelingen mehr junge Menschen für diese Berufe zu begeistern werden wir ein Allgemeines Pflichtjahr für Männer und Frauen einführen müssen. Dies kann auch durch Wehrdienst abgeleistet werden. 

Das Fach Arbeitslehre was vor Allen Dingen in der Haupt- und Realschule zur Berufsfindung unterrichtet wird sollte die Kranken- und Pflegeausbildung mit aufnehmen. Sozialpraktikum machen siehe Waldorfschulen. https://www.waldorfschule.de/waldorfpaedagogik/praktika/ Hier gibt es auch für Hauptschüler gute Beschäftigungsmöglichkeiten. 

Der staatliche Anteil an den Pflegeleistungen muss um 20% steigen, damit der Eigenanteil der Pflegebedürftigen nicht steigen braucht. 

Pflegekräfte sofort zurückholen durch 20.000 Euro Rückholprämie 

Viele Pflegekräfte sind aus dem Pflegeberuf wegen der Arbeitsunzufriedenheit ausgestiegen. Durch unsere oben genannten Maßnahmen wird die Arbeitszufriedenheit deutlich ansteigen und damit das Interesse an diesem Beruf ansteigen.  Wir wollen mit einer Rückholprämie ehemalige Pfleger/in in den Beruf zurückholen. 

Anwerbung von Fachkräften 

13. Die Zuwanderung wird über die Bluecard gesteuert und muss beworben werden. Die Anzahl der Berufe muss erweitert werden. Die Anzahl derer die über die Bluecard kommen ist bis jetzt gering. Eine Alterssteuerung mit möglichst jungen Bewerbern ist zu berücksichtigen. 

Wer in Deutschland arbeiten will muss die Voraussetzungen erfüllen und diesen Antrag ausfüllen 

http://www.bluecard-eu.de/blaue-karte-eu-deutschland/