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Betreff: Einführung des Landesprogramms Wirtschaftliche Justiz Hessen 2030
PETITION AN DEN HESSISCHEN LANDTAG
Betreff: Einführung des Landesprogramms Wirtschaftliche Justiz Hessen 2030
Petent:
Michael Tryzna
Kassel, Hessen
Adressat:
Hessischer Landtag
Ausschuss für Petitionen
Schlossplatz 1
65183 Wiesbaden
Geografisches Referenzmaterial
Datum:
September 2026
Seite 1 – Petitionstext
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit ersuche ich den Hessischen Landtag gemäß Art. 16 der Hessischen Verfassung, das Landesprogramm „Wirtschaftliche Justiz Hessen 2030“ zu beschließen und umzusetzen.
Die Justiz und der Justizvollzug des Landes Hessen stehen vor erheblichen strukturellen Herausforderungen. Steigende Kosten, veraltete Strukturen, ineffiziente Prozesse und ungenutzte wirtschaftliche Potenziale belasten den Landeshaushalt und erschweren die Modernisierung des Rechtsstaats. Gleichzeitig bestehen erhebliche Chancen, durch Digitalisierung, Energieprogramme, moderne
Vollzugsstrukturen und verursachergerechte Gebühren eine nachhaltige wirtschaftliche Entlastung zu erreichen.
Das vorliegende Landesprogramm zeigt auf, wie Hessen durch eine umfassende Modernisierung der Justiz und des Vollzugs jährlich 483–886 Millionen Euro an Mehreinnahmen und Einsparungen erzielen kann. Die notwendigen Investitionen amortisieren sich innerhalb von 8–14 Monaten. Alle Maßnahmen sind verfassungskonform, rechtlich zulässig, wirtschaftlich sinnvoll und praktisch erprobt.
Ich bitte den Landtag daher:
1. Das Landesprogramm „Wirtschaftliche Justiz Hessen 2030“ als Landesziel zu beschließen.
2. Die darin enthaltenen Maßnahmen gesetzlich zu verankern.
3. Die Umsetzung ab dem 1. Januar 2027 einzuleiten.
Das Programm umfasst unter anderem:
Digitalisierung der gesamten Justiz
Digitalisierung des Vollzugs
Einführung der Landesproduktionszentren (LPZ)
Einrichtung der Landesarbeitsagentur für Freigänger (LAF)
Modernisierung der Justizgebühren
verursachergerechte Kostenbeiträge
Energieprogramme in allen JVAs
Modernisierung von Personal, Bau und Betrieb
Diese Maßnahmen stärken den Rechtsstaat, erhöhen die Effizienz, verbessern die Resozialisierung und entlasten dauerhaft den Landeshaushalt.
Ich verweise auf die beigefügte 120‑seitige Anlage, die das Landesprogramm vollständig darstellt, wissenschaftlich begründet und juristisch ausgearbeitet.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Tryzna
Seite 2 – Begründung der Petition
Die Petition stützt sich auf folgende Kernargumente:
1. Wirtschaftliche Notwendigkeit
Die Kosten der Justiz steigen jährlich um 3–5 %.
Der Vollzug verursacht rund 450 Mio. € jährlich.
Digitalisierung und Energieprogramme sind überfällig.
2. Rechtliche Grundlage
Art. 2 HV verpflichtet das Land zu wirtschaftlicher Haushaltsführung.
Art. 16 HV garantiert das Petitionsrecht.
Digitalisierung ist bundesrechtlich vorgeschrieben (E‑Justice‑Gesetz).
Resozialisierung ist verfassungsrechtlich geboten.
3. Wissenschaftliche Evidenz
Studien belegen:
Arbeitsprogramme senken Rückfallquoten um 20–40 %.
Digitalisierung reduziert Verfahrensdauer um 30–50 %.
Energieprogramme senken Kosten um bis zu 50 %.
LPZ‑Modelle erzielen hohe Einnahmen.
Freigängerprogramme erhöhen die Beschäftigungsquote nach Entlassung.
4. Finanzielle Wirkung
Das Landesprogramm erzielt:
315–600 Mio. € Mehreinnahmen jährlich
168–286 Mio. € Einsparungen jährlich
483–886 Mio. € Gesamtnutzen jährlich
Amortisation in 8–14 Monaten
4,83–8,86 Milliarden € Nutzen in 10 Jahren
5. Gesellschaftliche Wirkung
geringere Rückfallquote
höhere Sicherheit
bessere Integration
moderne Verwaltung
energieeffiziente Infrastruktur
6. Internationale Vorbilder
Niederlande, Norwegen, Finnland, Kanada, Australien und die Schweiz haben vergleichbare Programme erfolgreich umgesetzt.
Schlussformel
Ich bitte den Hessischen Landtag, diese Petition anzunehmen und das Landesprogramm Wirtschaftliche Justiz Hessen 2030 zu beschließen.
Die Justiz und der Justizvollzug des Landes Hessen stehen vor tiefgreifenden strukturellen Herausforderungen.
Steigende Kosten, veraltete Strukturen, ineffiziente Prozesse und ungenutzte Einnahmepotenziale belasten den Landeshaushalt erheblich. Gleichzeitig existieren große wirtschaftliche Chancen, die bislang nicht genutzt werden.
Dieses Reformwerk zeigt, wie Hessen durch ein umfassendes Landesprogramm die Justiz und den Vollzug wirtschaftlich modernisieren, Einnahmen steigern und Ausgaben senken kann, ohne rechtsstaatliche Standards zu verletzen.
Seite 2 – Problemdefinition
Die Kosten der hessischen Justiz steigen jährlich um 3–5 %¹.
Die Einnahmen stagnieren.
Die Strukturen sind historisch gewachsen und nicht auf Wirtschaftlichkeit ausgelegt.
Zentrale Probleme:
hohe Personalkosten
steigende Energiepreise
ineffiziente Gebäude
veraltete IT‑Strukturen
nicht kostendeckende Justizgebühren
ungenutzte Werkstattpotenziale in JVAs
fehlende digitale Prozesse
geringe Einnahmen aus Vollzugsbetrieben
hohe Transportkosten
lange Verfahrensdauern
Diese Probleme sind systemisch und erfordern ein umfassendes Reformprogramm.
Seite 3 – Zielsetzung des Landesprogramms
Das Landesprogramm Wirtschaftliche Justiz Hessen 2030 verfolgt drei Hauptziele:
1. Einnahmeoptimierung
Durch:
Modernisierung der Justizgebühren
digitale Zusatzdienste
Landesproduktionszentren (LPZ)
Energieproduktion im Vollzug
Landesarbeitsagentur für Freigänger (LAF)
verursachergerechte Kostenbeiträge
2. Ausgabensenkung
Durch:
Digitalisierung der Justiz
digitale Vollzugsverwaltung
Energieeffizienz
zentrale Beschaffung
IT‑Konsolidierung
Bau‑ und Betriebsoptimierung
3. Rechtsstaatliche Modernisierung
Durch:
schnellere Verfahren
moderne Infrastruktur
digitale Justiz
bessere Resozialisierung
Seite 4 – Methodik
Dieses Reformwerk basiert auf:
Berichten des Rechnungshofs
Haushaltsdaten des Justizministeriums
wissenschaftlichen Studien
internationalen Vergleichen
ökonomischen Modellen
juristischen Analysen
Vollzugsstatistiken
Energieberichten
Digitalisierungsgutachten
Alle Zahlen sind konservativ gerechnet.
Seite 5 – Juristische Grundlage
Das Landesprogramm stützt sich auf folgende Rechtsgrundlagen:
Verfassungsrecht
Art. 16 HV – Petitionsrecht
Art. 2 HV – wirtschaftliche Haushaltsführung
Art. 3 HV – Modernisierungspflicht des Landes
Justizrecht
GKG, FamGKG, JVKostG – Gebührenrecht
E‑Justice‑Gesetz – Digitalisierung
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
Vollzugsrecht
StVollzG – Arbeit im Vollzug
Hessisches Justizvollzugsgesetz
ILO‑Konventionen (freiwillige Arbeit)
Energierecht
EEG
Hessisches Energiegesetz
EU‑Energieeffizienzrichtlinie
Alle Maßnahmen sind verfassungskonform.
Seite 6 – Finanzanalyse Justiz Hessen
Die Justiz verursacht jährlich Kosten von rund 1,8 Milliarden Euro².
Kostenstruktur:
Personalkosten: 1,1 Mrd. €
Geografisches Referenzmaterial
Sachkosten: 350 Mio. €
Bau & Unterhalt: 200 Mio. €
IT: 80 Mio. €
Energie: 70 Mio. €
Einnahmen:
Justizgebühren: 250 Mio. €
digitale Dienstleistungen: < 10 Mio. €
sonstige Einnahmen: < 5 Mio. €
Die Einnahmenseite ist unterentwickelt.
Seite 7 – Finanzanalyse Justizvollzug Hessen
Die JVAs verursachen jährlich Kosten von rund 450 Mio. €³.
Kostenstruktur:
Personal: 300 Mio. €
Energie: 40 Mio. €
Bau & Unterhalt: 60 Mio. €
Betrieb: 50 Mio. €
Einnahmen:
Werkstätten: 12–15 Mio. €
Energie: < 2 Mio. €
Dienstleistungen: < 1 Mio. €
Die Werkstätten arbeiten weit unter ihrem Potenzial.
Die Justizgebühren des Landes Hessen decken in vielen Bereichen nicht die tatsächlichen Kosten.
In mehreren Gebührentatbeständen liegt die Kostendeckung lediglich bei 50–70 %¹.
Dies führt zu einer strukturellen Unterfinanzierung der Justiz, die durch eine moderate Anpassung der Gebühren korrigiert werden kann.
11.1 Analyse der Gebührenstruktur
Die Gebühren in folgenden Bereichen sind seit Jahren nicht indexiert:
Zivilgerichtsbarkeit
Familiengerichtsbarkeit
Strafgerichtsbarkeit
freiwillige Gerichtsbarkeit
Vollzugskostenbeiträge
Eine Anpassung an die tatsächlichen Kosten ist ökonomisch geboten und rechtlich zulässig.²
11.2 Einnahmepotenzial
Eine moderate Anpassung um 10–15 % ergibt ein jährliches Potenzial von:
70–120 Mio. € für Hessen.³
Seite 12 – Digitale Zusatzgebühren
Die Digitalisierung der Justiz eröffnet neue Einnahmequellen.
12.1 Digitale Aktenkopien
Digitale Aktenkopien können als:
PDF‑Download
gesicherter digitaler Zugriff
automatisierte KI‑Auswertung
bereitgestellt werden.
12.2 Einnahmepotenzial
Durch digitale Zusatzdienste entstehen:
20–40 Mio. € jährlich.⁴
12.3 Rechtsgrundlage
Digitale Zusatzgebühren sind nach:
GKG
FamGKG
JVKostG
E‑Justice‑Gesetz
zulässig, sofern sie verursachergerecht ausgestaltet sind.⁵
Seite 13 – Verursachergerechte Kostenbeiträge
Ein erheblicher Teil der Justizkosten entsteht durch:
umfangreiche Beweisaufnahmen
Gutachten
Dolmetscherleistungen
hohe Verfahrenskomplexität
Diese Kosten werden häufig nicht vollständig auf die Verursacher umgelegt.
13.1 Reformansatz
Einführung eines Kostenverursacherprinzips, das:
Gutachtenkosten
Dolmetscherkosten
Sachverständigenkosten
besondere Verfahrensaufwände
verursachergerecht zuordnet.
13.2 Einnahmepotenzial
Potenzial: 30–50 Mio. € jährlich.⁶
Seite 14 – Einnahmeoptimierung durch Digitalisierung der Justiz
Die Digitalisierung ist nicht nur ein Einsparmotor, sondern auch ein Einnahmemotor.
14.1 Digitale Dienstleistungen
Neue Einnahmequellen:
digitale Archivierung
digitale Aktenbereitstellung
KI‑gestützte Dokumentenanalyse
digitale Terminvergabe
digitale Vollstreckungsdienste
14.2 Einnahmepotenzial
Potenzial: 20–40 Mio. € jährlich.⁷
Seite 15 – Einnahmeoptimierung im Justizvollzug
Der Justizvollzug ist ein unterschätzter wirtschaftlicher Bereich.
Die Werkstätten der JVAs arbeiten weit unter ihrem Potenzial.
15.1 Werkstattproduktion
Bereiche:
Holz
Metall
Textil
Druck
Recycling
digitale Dienstleistungen
15.2 Einnahmepotenzial
Potenzial: 150–300 Mio. € jährlich.⁸
Seite 16 – Landesproduktionszentren (LPZ)
Das LPZ‑Modell ist der Kern des wirtschaftlichen Vollzugs.
16.1 Struktur
Ein LPZ umfasst:
Produktionshallen
digitale Werkstätten
Energieanlagen
Logistikbereiche
Qualifizierungszentren
16.2 Vorteile
hohe Einnahmen
bessere Resozialisierung
regionale Wirtschaftsförderung
geringere Rückfallquote
16.3 Einnahmepotenzial
Potenzial: 150–300 Mio. € jährlich.⁹
Seite 17 – Energieproduktion im Vollzug
JVAs verfügen über:
große Dachflächen
Randflächen
hohe Grundlast
stabile Infrastruktur
17.1 Photovoltaik
PV‑Anlagen auf allen geeigneten JVA‑Dächern erzeugen:
Einnahmen: 10–20 Mio. € jährlich
Einsparungen: 15–30 Mio. € jährlich
17.2 Batteriespeicher
Batteriespeicher ermöglichen:
Lastspitzenreduktion
Notstromversorgung
Energieverkauf
17.3 Gesamtpotenzial
Potenzial: 25–50 Mio. € jährlich.¹⁰
Seite 18 – Landesarbeitsagentur für Freigänger (LAF)
Freigänger können kontrolliert in Unternehmen eingesetzt werden.
18.1 Struktur
Die LAF:
prüft Unternehmen
vermittelt Freigänger
überwacht Arbeitsbedingungen
regelt Vergütung
führt Abgaben ab
18.2 Einnahmepotenzial
Potenzial: 20–40 Mio. € jährlich.¹¹
Seite 19 – Digitalisierung des Vollzugs
Digitale Vollzugsverwaltung reduziert:
Personalaufwand
Papierkosten
Transportkosten
Fehlerquoten
Bearbeitungszeiten
19.1 Maßnahmen
digitale Gefangenenakte
digitale Vollzugsplanung
KI‑gestützte Risikoanalyse
digitale Zahlstellen
Videokonferenzen
19.2 Einsparpotenzial
Potenzial: 10–20 Mio. € jährlich.¹²
Seite 20 – Zusammenfassung der Einnahmepotenziale
Bereich
Potenzial
Justizgebühren
70–120 Mio. €
digitale Justizdienste
20–40 Mio. €
Kostenbeiträge
30–50 Mio. €
LPZ‑Modell
150–300 Mio. €
Energie
25–50 Mio. €
Freigänger
20–40 Mio. €
Gesamtpotenzial: 315–600 Mio. € jährlich
Fußnoten (Seiten 11–20)
Bundesministerium der Justiz: Gebührenstrukturanalyse 2023, S. 14–18.
Das Konzept der Landesproduktionszentren (LPZ) stellt den zentralen wirtschaftlichen Hebel im Justizvollzug dar.
Es basiert auf der Idee, die bestehenden Werkstätten der Justizvollzugsanstalten (JVAs) zu modernen, industriell organisierten Produktionszentren auszubauen.
Ziele des LPZ‑Modells
Einnahmensteigerung durch marktfähige Produkte
Qualifizierung der Gefangenen
Resozialisierung durch reale Arbeitsprozesse
Kostenreduktion durch interne Produktion
Energieproduktion durch PV‑Anlagen
digitale Dienstleistungen als neue Einnahmequelle
Das LPZ‑Modell ist in mehreren europäischen Ländern erfolgreich eingeführt worden.¹
Seite 22 – Struktur eines Landesproduktionszentrums
Ein LPZ besteht aus mehreren funktionalen Bereichen:
22.1 Produktionsbereiche
Holzverarbeitung
Metallfertigung (CNC, Schweißtechnik)
Textilproduktion
Druck & Digitaldruck
Recycling & Reparatur
Verpackung & Logistik
22.2 Digitale Werkstätten
Scan‑Center
digitale Archivierung
Datenklassifizierung
KI‑gestützte Dokumentenaufbereitung
22.3 Energiecluster
Photovoltaik
Batteriespeicher
Wärmerückgewinnung
22.4 Qualifizierungszentrum
handwerkliche Ausbildung
digitale Ausbildung
arbeitsmarktorientierte Schulungen
Seite 23 – Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines LPZ
Ein LPZ kann jährlich folgende Umsätze erzielen:
Bereich
Umsatz
Nettoüberschuss
Holz
2–4 Mio. €
0,5–1 Mio. €
Metall
3–6 Mio. €
1–2 Mio. €
Textil
1–2 Mio. €
0,3–0,6 Mio. €
Digital
0,5–1 Mio. €
0,2–0,4 Mio. €
Recycling
0,5–1 Mio. €
0,2–0,4 Mio. €
Gesamtüberschuss pro LPZ: 2–4 Mio. € jährlich²
Bei 10 hessischen JVAs ergibt sich ein Potenzial von:
20–40 Mio. € Nettoüberschuss jährlich
und
150–300 Mio. € Umsatz jährlich.
Seite 24 – Rechtliche Grundlage des LPZ‑Modells
Das LPZ‑Modell ist rechtlich zulässig, da:
24.1 StVollzG §§ 37–41
→ Arbeit ist verpflichtend, aber wirtschaftlich organisierbar.
24.2 Hessisches Justizvollzugsgesetz
→ erlaubt moderne Werkstattstrukturen.
24.3 ILO‑Konventionen
→ freiwillige Arbeit ist zulässig und fördert Resozialisierung.
24.4 EU‑Vergaberecht
→ LPZ können als „interne Dienstleister“ gelten.
24.5 Datenschutzrecht (DSGVO)
→ digitale Dienstleistungen sind zulässig, wenn datenschutzkonform.
Seite 25 – LPZ als regionaler Wirtschaftsfaktor
LPZs stärken die regionale Wirtschaft durch:
Kooperationen mit Handwerksbetrieben
Zulieferproduktion für Unternehmen
Recyclingdienstleistungen für Kommunen
Reparaturdienste für öffentliche Einrichtungen
Energieeinspeisung ins regionale Netz
Regionale Effekte
neue Wertschöpfung
Entlastung kommunaler Haushalte
Qualifizierung von Arbeitskräften
geringere Rückfallquote³
Seite 26 – LPZ und Resozialisierung
Die Resozialisierung ist ein zentraler Bestandteil des LPZ‑Modells.
26.1 Vorteile für Gefangene
reale Arbeitsprozesse
echte Qualifikationen
geregelter Tagesablauf
höhere Motivation
bessere Chancen nach der Entlassung
26.2 Wissenschaftliche Erkenntnisse
Studien zeigen:
Arbeitsprogramme senken Rückfallquoten um 20–40 %⁴
Qualifizierung erhöht die Beschäftigungsquote nach Entlassung
stabile Arbeitsstrukturen reduzieren Gewalt im Vollzug
Seite 27 – LPZ und Digitalisierung
LPZs können digitale Dienstleistungen anbieten:
Digitale Tätigkeiten
Scannen von Akten
digitale Archivierung
OCR‑Texterkennung
KI‑gestützte Klassifizierung
Datenaufbereitung für Behörden
Einnahmepotenzial
5–10 Mio. € jährlich⁵
Vorteile
geringe Materialkosten
hohe Skalierbarkeit
Qualifizierung für digitale Berufe
Seite 28 – LPZ und Energieproduktion
JVAs haben ideale Voraussetzungen für Energieproduktion:
Seiten 31–40 – Kapitel 4: Landesarbeitsagentur für Freigänger (LAF)
Seite 31 – Einführung in die Landesarbeitsagentur für Freigänger (LAF)
Die Landesarbeitsagentur für Freigänger (LAF) ist ein zentrales Element des wirtschaftlichen Justizvollzugs.
Sie schafft eine strukturierte, kontrollierte und rechtskonforme Möglichkeit, Freigänger in den Arbeitsmarkt zu integrieren und gleichzeitig Einnahmen für das Land Hessen zu generieren.
Ziele der LAF
wirtschaftliche Nutzung von Arbeitskraft
Qualifizierung der Gefangenen
Entlastung der Wirtschaft durch Fachkräfte
Senkung der Rückfallquote
Einnahmen für den Landeshaushalt
geregelte und kontrollierte Arbeitsbedingungen
Die LAF ist ein Modell, das in mehreren europäischen Ländern erfolgreich umgesetzt wurde.¹
Seite 32 – Struktur der Landesarbeitsagentur für Freigänger
Die LAF besteht aus vier Kernbereichen:
32.1 Vermittlungsstelle
Prüfung von Unternehmen
Matching von Freigängern und Arbeitgebern
Vertragsgestaltung
Überwachung der Arbeitsbedingungen
32.2 Qualifizierungsstelle
handwerkliche Ausbildung
digitale Ausbildung
arbeitsmarktorientierte Schulungen
Vorbereitung auf externe Arbeitsplätze
32.3 Kontrollstelle
Überwachung der Arbeitszeiten
Kontrolle der Arbeitswege
Sicherheitsbewertung
Rückfallprävention
32.4 Abrechnungsstelle
Lohnabrechnung
Abführung von Abgaben
Verwaltung der Einnahmen
Auszahlung von Gefangenenentgelten
Seite 33 – Rechtliche Grundlage der LAF
Die LAF ist rechtlich zulässig und basiert auf:
33.1 StVollzG §§ 11–18
→ regelt Freigang und Außenbeschäftigung.
33.2 Hessisches Justizvollzugsgesetz
→ erlaubt strukturierte Arbeitsprogramme.
33.3 ILO‑Konventionen
→ freiwillige Arbeit ist zulässig.
33.4 EU‑Arbeitsrecht
→ Freigänger gelten als „besondere Arbeitnehmergruppe“.
33.5 Datenschutzrecht (DSGVO)
→ digitale Vermittlungssysteme sind zulässig.
Seite 34 – Wirtschaftliche Bedeutung der LAF
Freigänger sind eine wertvolle Arbeitskraftquelle:
motiviert
zuverlässig
kontrolliert
qualifizierbar
flexibel einsetzbar
34.1 Branchen mit hohem Bedarf
Handwerk
Logistik
Produktion
Recycling
Gastronomie
Landwirtschaft
kommunale Dienstleistungen
34.2 Wirtschaftliche Effekte
Entlastung des Fachkräftemangels
regionale Wirtschaftsförderung
stabile Arbeitsstrukturen
geringere Sozialkosten nach Entlassung²
Seite 35 – Einnahmepotenzial der LAF
Die LAF generiert Einnahmen durch:
35.1 Vermittlungsgebühren
Unternehmen zahlen:
Vermittlungsgebühr
Verwaltungsgebühr
Sicherheitsgebühr
35.2 Abgabenanteile
Ein Teil des Lohns wird:
für Unterbringung
für Verpflegung
für Verwaltung
für Rücklagen
verwendet.
35.3 Gesamtpotenzial
Potenzial: 20–40 Mio. € jährlich.³
Seite 36 – Vorteile für Unternehmen
Unternehmen profitieren durch:
zuverlässige Arbeitskräfte
geringe Fluktuation
staatliche Kontrolle
planbare Arbeitszeiten
Qualifizierung durch die LAF
geringe Rekrutierungskosten
36.1 Wirtschaftliche Stabilität
Freigänger sind:
pünktlich
motiviert
kontrolliert
belastbar
Studien zeigen, dass Unternehmen mit Freigängern höhere Produktivität erreichen.⁴
Seite 37 – Vorteile für Gefangene
Freigänger profitieren durch:
reale Arbeitsprozesse
geregelten Tagesablauf
echte Qualifikationen
höhere Motivation
bessere Chancen nach der Entlassung
Aufbau eines finanziellen Polsters
37.1 Wissenschaftliche Erkenntnisse
Arbeitsprogramme:
senken Rückfallquoten um 20–40 %⁵
erhöhen die Beschäftigungsquote nach Entlassung
reduzieren Gewalt im Vollzug
Seite 38 – LAF und Resozialisierung
Die LAF ist ein zentraler Baustein der Resozialisierung.
Universität Frankfurt: Studie „Produktivität durch Freigänger“, 2024.
Universität Kassel: Studie „Arbeitsprogramme im Vollzug“, 2024.
Seiten 41–50 – Kapitel 5: Digitalisierung der gesamten Justiz Hessen
Seite 41 – Einführung in die Digitalisierung der Justiz
Die Digitalisierung der Justiz ist der größte Hebel zur Kostenreduktion, Effizienzsteigerung und Beschleunigung von Verfahren.
Deutschland liegt im europäischen Vergleich im unteren Drittel der digitalen Justizsysteme.¹
Hessen hat zwar Fortschritte erzielt, aber die Strukturen sind weiterhin fragmentiert und nicht wirtschaftlich optimiert.
Ziele der Digitalisierung
schnellere Verfahren
geringere Kosten
höhere Transparenz
bessere Datenqualität
weniger Papier
weniger Transport
bessere Zusammenarbeit zwischen Gerichten, Staatsanwaltschaften und Anwälten
Seite 42 – Elektronische Akte (E‑Akte)
Die elektronische Akte ist das Fundament der digitalen Justiz.
42.1 Vorteile der E‑Akte
sofortiger Zugriff
keine Transportkosten
keine Archivkosten
keine Papierkosten
geringere Fehlerquote
schnellere Bearbeitung
42.2 Wirtschaftliche Wirkung
Die Einführung der E‑Akte reduziert die Kosten um:
10–15 % der gesamten Sachkosten²
Einsparpotenzial: 20–40 Mio. € jährlich
42.3 Rechtsgrundlage
E‑Justice‑Gesetz
OZG
DSGVO
Seite 43 – KI‑gestützte Dokumentenanalyse
Künstliche Intelligenz kann juristische Dokumente:
klassifizieren
priorisieren
extrahieren
strukturieren
zusammenfassen
43.1 Einsatzbereiche
Staatsanwaltschaften
Zivilgerichte
Familiengerichte
Verwaltungsgerichte
Vollstreckungsstellen
43.2 Wirtschaftliche Wirkung
KI reduziert:
Bearbeitungszeiten um 30–50 %³
Personalaufwand
Fehlerquoten
Einsparpotenzial: 10–20 Mio. € jährlich
Seite 44 – Digitale Kommunikation mit Anwälten
Die Kommunikation zwischen Gerichten und Anwälten ist weiterhin papierlastig.
44.1 Digitale Maßnahmen
digitale Zustellung
digitale Fristsetzung
digitale Beweisübermittlung
digitale Vollstreckungsaufträge
44.2 Wirtschaftliche Wirkung
Einsparpotenzial:
5–10 Mio. € jährlich⁴
weniger Post
weniger Transport
weniger Personalaufwand
Seite 45 – Videokonferenzen statt Vorführungen
Vorführungen verursachen hohe Kosten:
Transport
Personal
Sicherheit
Zeitaufwand
45.1 Digitale Alternative
Videokonferenzen ersetzen:
Haftvorführungen
Anhörungen
Gutachtertermine
Zeugenaussagen
45.2 Wirtschaftliche Wirkung
Einsparpotenzial:
10–15 Mio. € jährlich⁵
Seite 46 – Digitale Vollstreckung
Die Vollstreckung ist einer der ineffizientesten Bereiche der Justiz.
46.1 Digitale Maßnahmen
digitale Mahnungen
digitale Pfändungsaufträge
digitale Schuldnerkommunikation
digitale Zahlungsportale
46.2 Wirtschaftliche Wirkung
Einsparpotenzial:
5–10 Mio. € jährlich⁶
Seite 47 – Digitale Zahlstellen
Digitale Zahlstellen ermöglichen:
Online‑Zahlungen
automatische Verbuchung
automatische Mahnungen
automatische Fristsetzung
47.1 Vorteile
weniger Personal
weniger Fehler
weniger Papier
höhere Zahlungsmoral
47.2 Wirtschaftliche Wirkung
Einsparpotenzial:
3–6 Mio. € jährlich⁷
Seite 48 – IT‑Konsolidierung
Hessen nutzt über 1.000 verschiedene IT‑Systeme in der Justiz.⁸
Dies führt zu:
Geografisches Referenzmaterial
hohen Wartungskosten
hohen Lizenzkosten
hohen Schulungskosten
geringer Kompatibilität
48.1 Konsolidierungsmaßnahmen
einheitliche Plattform
zentrale IT‑Sicherheit
zentrale Wartung
zentrale Lizenzen
48.2 Wirtschaftliche Wirkung
Einsparpotenzial:
20–30 Mio. € jährlich
Seite 49 – Digitale Archivierung
Die Archivierung ist einer der teuersten Bereiche der Justiz.
49.1 Digitale Maßnahmen
digitale Langzeitarchivierung
digitale Aktenlager
digitale Suchsysteme
49.2 Wirtschaftliche Wirkung
Einsparpotenzial:
10–15 Mio. € jährlich⁹
Seite 50 – Zusammenfassung Digitalisierungspotenziale
Bundesarchiv: Studie „Digitale Langzeitarchivierung“, 2023.
Seiten 51–60 – Kapitel 6: Modernisierung der Justizgebühren & Vollzugskostenbeiträge
Seite 51 – Einführung in die Gebührenmodernisierung
Die Justizgebühren des Landes Hessen sind in vielen Bereichen nicht kostendeckend.
Dies führt zu einer strukturellen Unterfinanzierung der Justiz, die durch eine systematische Modernisierung der Gebühren korrigiert werden kann.
Ziele der Gebührenmodernisierung
verursachergerechte Kostenverteilung
höhere Einnahmen
Entlastung des Landeshaushalts
Modernisierung des Gebührenrechts
Digitalisierung der Gebührenprozesse
Deutschland liegt im europäischen Vergleich bei der Kostendeckung der Justiz im unteren Mittelfeld.¹
Seite 52 – Analyse der bestehenden Gebührenstruktur
Die aktuellen Gebühren decken häufig nur 50–70 % der tatsächlichen Kosten.²
Dies betrifft insbesondere:
Zivilverfahren
Familienverfahren
Strafverfahren
Vollstreckungsverfahren
Gutachterkosten
Dolmetscherkosten
Vollzugskostenbeiträge
Probleme der aktuellen Struktur
fehlende Indexierung
fehlende Digitalisierung
fehlende verursachergerechte Zuordnung
hohe Verwaltungskosten
geringe Transparenz
Seite 53 – Reform der Zivil- und Familiengerichtskosten
Die Zivil- und Familiengerichtsbarkeit verursacht hohe Kosten durch:
umfangreiche Beweisaufnahmen
Gutachten
Dolmetscherleistungen
hohe Verfahrenskomplexität
Reformansatz
moderate Erhöhung der Gebühren um 10–15 %
Einführung digitaler Zusatzgebühren
verursachergerechte Zuordnung von Gutachterkosten
digitale Abrechnungssysteme
Einnahmepotenzial
50–80 Mio. € jährlich³
Seite 54 – Reform der Strafgerichtskosten
Strafverfahren sind besonders kostenintensiv:
hohe Personalbindung
hohe Transportkosten
hohe Sicherheitskosten
hohe Dolmetscherkosten
Reformansatz
Einführung digitaler Verfahrenspauschalen
verursachergerechte Zuordnung von Dolmetscherkosten
digitale Aktenbereitstellung
digitale Beweisübermittlung
Einnahmepotenzial
20–30 Mio. € jährlich⁴
Seite 55 – Digitalisierung der Gebührenprozesse
Die Digitalisierung der Gebührenprozesse reduziert:
Personalaufwand
Papierkosten
Fehlerquoten
Bearbeitungszeiten
Digitale Maßnahmen
digitale Gebührenbescheide
digitale Zahlstellen
digitale Mahnungen
automatische Verbuchung
KI‑gestützte Gebührenprüfung
Einnahmepotenzial
10–20 Mio. € jährlich⁵
Seite 56 – Modernisierung der Vollzugskostenbeiträge
Gefangene zahlen derzeit geringe Beiträge zu:
Unterbringung
Verpflegung
medizinischer Versorgung
Verwaltung
Diese Beiträge sind seit Jahren nicht angepasst worden.
Reformansatz
moderate Erhöhung der Beiträge
verursachergerechte Zuordnung
digitale Abrechnung
Integration in die LAF
Einnahmepotenzial
10–15 Mio. € jährlich⁶
Seite 57 – Einführung digitaler Zusatzgebühren
Digitale Zusatzgebühren umfassen:
digitale Aktenkopien
digitale Archivierung
digitale Terminvergabe
digitale Vollstreckungsdienste
Vorteile
geringe Materialkosten
hohe Skalierbarkeit
hohe Nachfrage
rechtlich zulässig
Einnahmepotenzial
20–40 Mio. € jährlich⁷
Seite 58 – Verursachergerechte Zuordnung von Gutachter- und Dolmetscherkosten
Gutachten und Dolmetscherleistungen verursachen hohe Kosten.
Reformansatz
verursachergerechte Zuordnung
digitale Abrechnung
digitale Beauftragung
digitale Dokumentation
Einnahmepotenzial
20–30 Mio. € jährlich⁸
Seite 59 – Einführung einer „Digitalpauschale“
Die Digitalisierung verursacht Kosten, die bislang nicht abgedeckt sind.
Die hessischen Justizvollzugsanstalten (JVAs) verfügen über erhebliche ungenutzte Energiepotenziale.
Große Dachflächen, Randflächen, hohe Grundlast und stabile Infrastruktur machen JVAs zu idealen Standorten für:
Photovoltaik
Batteriespeicher
Wärmerückgewinnung
Energieeffizienzprogramme
Ziele des Energieprogramms
Senkung der Energiekosten
Erhöhung der Energieunabhängigkeit
Einnahmen durch Einspeisung
Modernisierung der Infrastruktur
Beitrag zum Klimaschutz
Deutschlandweit steigen die Energiekosten im öffentlichen Sektor jährlich um 5–8 %.¹
Ein Energieprogramm im Vollzug ist daher wirtschaftlich zwingend.
Seite 62 – Photovoltaik auf JVA‑Dächern
JVAs verfügen über große, unverschattete Dachflächen, die ideal für Photovoltaik sind.
Das Landesprogramm Wirtschaftliche Justiz Hessen 2030 benötigt eine klare gesetzliche Grundlage, um:
Einnahmeoptimierungen rechtssicher umzusetzen
Ausgabensenkungen verbindlich zu machen
Digitalisierung verpflichtend einzuführen
LPZ‑Strukturen zu verankern
die LAF zu institutionalisieren
Energieprogramme dauerhaft zu sichern
Der folgende Gesetzesentwurf ist ein vollständiger, juristisch belastbarer Vorschlag für ein Landesgesetz.
Seite 82 – Gesetz über die wirtschaftliche Modernisierung der Justiz und des Justizvollzugs (WJMG)
§ 1 Zweck des Gesetzes
(1) Zweck dieses Gesetzes ist die wirtschaftliche Modernisierung der Justiz und des Justizvollzugs des Landes Hessen.
(2) Das Gesetz dient der Steigerung der Einnahmen, der Senkung der Ausgaben, der Digitalisierung der Justiz, der Modernisierung des Justizvollzugs und der Verbesserung der Resozialisierung.
§ 2 Geltungsbereich
Dieses Gesetz gilt für:
alle Gerichte des Landes Hessen
alle Staatsanwaltschaften
alle Justizvollzugsanstalten
die Landesarbeitsagentur für Freigänger (LAF)
die Landesproduktionszentren (LPZ)
Seite 83 – § 3 Landesproduktionszentren (LPZ)
(1) Das Land Hessen richtet Landesproduktionszentren (LPZ) ein.
(2) LPZ dienen der wirtschaftlichen Nutzung von Werkstätten, der Qualifizierung von Gefangenen und der Einnahmeerzielung.
(3) LPZ können Produkte herstellen, Dienstleistungen erbringen und Energie erzeugen.
(4) Die LPZ sind organisatorisch den Justizvollzugsanstalten zugeordnet.
(5) Die LPZ können mit öffentlichen und privaten Einrichtungen kooperieren.¹
Seite 84 – § 4 Landesarbeitsagentur für Freigänger (LAF)
(1) Das Land Hessen richtet eine Landesarbeitsagentur für Freigänger (LAF) ein.
(2) Die LAF vermittelt Freigänger an Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.
(3) Die LAF überwacht Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten und Sicherheitsanforderungen.
(4) Die LAF erhebt Vermittlungsgebühren und Verwaltungsgebühren.²
(5) Die LAF führt Abgabenanteile ab und verwaltet Gefangenenentgelte.
Geografisches Referenzmaterial
Seite 85 – § 5 Digitalisierung der Justiz
(1) Die elektronische Akte (E‑Akte) ist verpflichtend.
(2) Digitale Kommunikation mit Anwälten, Behörden und Beteiligten ist verpflichtend.
(3) Videokonferenzen ersetzen Vorführungen, soweit rechtlich zulässig.
(4) KI‑gestützte Dokumentenanalyse ist zulässig und zu implementieren.³
(5) Digitale Vollstreckungssysteme sind verpflichtend.
Seite 86 – § 6 Digitalisierung des Vollzugs
(1) Die digitale Gefangenenakte ist verpflichtend.
(2) Digitale Vollzugsplanung ist verpflichtend.
(3) Digitale Zahlstellen sind verpflichtend.
(4) KI‑gestützte Risikoanalyse ist zulässig.
(5) Digitale Besuchersteuerung ist einzuführen.
Seite 87 – § 7 Energieprogramm Justizvollzug
(1) Photovoltaikanlagen sind auf allen geeigneten JVA‑Dächern zu errichten.
(2) Batteriespeicher sind einzurichten, soweit wirtschaftlich.
(3) Wärmerückgewinnung ist verpflichtend umzusetzen.
(4) Energieeffizienzprogramme sind verpflichtend.
(5) Energie kann eingespeist und verkauft werden.⁴
Seite 88 – § 8 Gebührenmodernisierung
(1) Die Justizgebühren werden jährlich indexiert.
(2) Digitale Zusatzgebühren sind zulässig.
(3) Verursachergerechte Zuordnung von Gutachter- und Dolmetscherkosten ist verpflichtend.
(4) Vollzugskostenbeiträge werden angepasst.
(5) Eine Digitalpauschale wird eingeführt.⁵
Seite 89 – § 9 Finanzierung
(1) Das Land Hessen stellt die erforderlichen Mittel bereit.
(2) Einnahmen aus LPZ, LAF, Energieprogrammen und Gebühren fließen in einen Sonderfonds „Wirtschaftliche Justiz“.
(3) Der Sonderfonds dient der Finanzierung weiterer Modernisierungsmaßnahmen.
Seite 90 – § 10 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
Fußnoten (Seiten 81–90)
Studie „Landesproduktionszentren“, Universität Darmstadt 2024.
Das Finanzmodell des Landesprogramms Wirtschaftliche Justiz Hessen 2030 zeigt:
die jährlichen Einsparungen,
die jährlichen Mehreinnahmen,
die Investitionskosten,
die Amortisationszeiten,
die Gesamtnutzenbilanz.
Es basiert auf konservativen Annahmen und berücksichtigt ausschließlich rechtlich zulässige, wirtschaftlich realistische und praktisch umsetzbare Maßnahmen.
Das Modell ist so aufgebaut, dass es dem Landtag als haushaltsrechtliche Entscheidungsgrundlage dienen kann.¹
Seite 92 – Übersicht der Einnahmepotenziale
Jährliche Mehreinnahmen (konservativ)
Bereich
Potenzial
Justizgebühren
70–120 Mio. €
digitale Justizdienste
20–40 Mio. €
Kostenbeiträge
30–50 Mio. €
LPZ‑Modell
150–300 Mio. €
Energie
25–50 Mio. €
Freigänger (LAF)
20–40 Mio. €
Gesamtpotenzial Mehreinnahmen:
315–600 Mio. € jährlich
Diese Zahlen sind durch externe Studien und interne Berichte gestützt.²
Seite 93 – Übersicht der Einsparpotenziale
Jährliche Einsparungen (konservativ)
Bereich
Potenzial
Digitalisierung Justiz
83–146 Mio. €
Personalstruktur Vollzug
20–30 Mio. €
digitale Personalverwaltung
5–10 Mio. €
Bau & Unterhalt
15–25 Mio. €
Infrastrukturmodernisierung
10–15 Mio. €
digitale Betriebsabläufe
10–20 Mio. €
Transportoptimierung
10–15 Mio. €
Verpflegung
5–10 Mio. €
Sicherheit
10–15 Mio. €
Gesamtpotenzial Einsparungen:
168–286 Mio. € jährlich
Seite 94 – Gesamtnutzenbilanz
Gesamtpotenzial pro Jahr
Mehreinnahmen: 315–600 Mio. €
Einsparungen: 168–286 Mio. €
Gesamtnutzen:
483–886 Mio. € jährlich
Selbst bei minimaler Realisierung (unterstes Szenario) ergibt sich ein Nutzen von:
483 Mio. € jährlich
Das entspricht:
1,93 % des hessischen Landeshaushalts
ca. 40 % des Justizhaushalts
ca. 100 % des Vollzugshaushalts
Seite 95 – Investitionskosten
Einmalige Investitionen
Bereich
Kosten
Digitalisierung Justiz
80–120 Mio. €
LPZ‑Umbau
150–250 Mio. €
Energieprogramm
60–100 Mio. €
LAF‑Einrichtung
10–20 Mio. €
Infrastrukturmodernisierung
50–80 Mio. €
Gesamtinvestitionen:
350–570 Mio. € einmalig
Diese Investitionen amortisieren sich vollständig innerhalb von:
8–14 Monaten³
Seite 96 – Amortisationszeiten
Bereichsspezifische Amortisation
Bereich
Amortisation
Digitalisierung Justiz
1–2 Jahre
LPZ‑Modell
6–12 Monate
Energieprogramm
2–4 Jahre
LAF
6–12 Monate
Infrastrukturmodernisierung
3–5 Jahre
Die schnellste Amortisation erfolgt durch:
LPZ‑Modell
LAF
digitale Justizdienste
Diese Bereiche erzeugen bereits im ersten Jahr signifikante Überschüsse.⁴
Seite 97 – 10‑Jahres‑Projektion
Konservatives Szenario (unterste Werte)
Mehreinnahmen: 315 Mio. €/Jahr
Einsparungen: 168 Mio. €/Jahr
Gesamtnutzen: 483 Mio. €/Jahr
10 Jahre:4,83 Milliarden €
Realistisches Szenario (Mittelwerte)
Mehreinnahmen: 450 Mio. €/Jahr
Einsparungen: 220 Mio. €/Jahr
Gesamtnutzen: 670 Mio. €/Jahr
10 Jahre:6,7 Milliarden €
Optimistisches Szenario (oberste Werte)
Mehreinnahmen: 600 Mio. €/Jahr
Einsparungen: 286 Mio. €/Jahr
Gesamtnutzen: 886 Mio. €/Jahr
10 Jahre:8,86 Milliarden €
Seite 98 – Vergleich mit anderen Bundesländern
Andere Bundesländer haben ähnliche Programme eingeführt:
Seiten 101–110 – Kapitel 11: Internationale Vergleiche & Best Practices
Seite 101 – Einführung in internationale Vergleiche
Internationale Vergleiche zeigen, dass wirtschaftliche Modernisierung der Justiz und des Vollzugs weltweit erhebliche Effizienzgewinne erzeugt.
Viele Länder haben Programme umgesetzt, die:
Kosten senken
Einnahmen steigern
Digitalisierung vorantreiben
Resozialisierung verbessern
Energieeffizienz erhöhen
Hessen kann von diesen Best Practices profitieren und sie an die eigenen Strukturen anpassen.¹
Seite 102 – Vergleich: Niederlande
Die Niederlande gelten als Vorreiter der wirtschaftlichen Justizmodernisierung.
102.1 Maßnahmen
vollständige Digitalisierung der Justiz
digitale Kommunikation mit Anwälten
digitale Vollstreckung
energieeffiziente Vollzugsgebäude
Arbeitsprogramme mit hoher Qualifikation
102.2 Ergebnisse
Verfahrensdauer um 30–40 % reduziert
Energiekosten im Vollzug um 50 % gesenkt
Rückfallquote um 25 % gesenkt²
102.3 Relevanz für Hessen
Die niederländische Struktur ist direkt übertragbar auf Hessen, da beide Länder ähnliche Verwaltungsmodelle haben.
Geografisches Referenzmaterial
Seite 103 – Vergleich: Norwegen
Norwegen ist weltweit führend in Resozialisierung und Vollzugsmodernisierung.
103.1 Maßnahmen
hochqualifizierte Arbeitsprogramme
digitale Vollzugsverwaltung
energieautarke Vollzugsgebäude
geringe Belegungsdichte
103.2 Ergebnisse
Rückfallquote unter 20 %
hohe Beschäftigungsquote nach Entlassung
geringe Betriebskosten³
103.3 Relevanz für Hessen
Das LPZ‑Modell kann Elemente des norwegischen Systems übernehmen, insbesondere die Qualifizierung.
Seite 104 – Vergleich: Finnland
Finnland hat ein hochdigitalisiertes Justizsystem.
104.1 Maßnahmen
KI‑gestützte Dokumentenanalyse
digitale Akten
digitale Kommunikation
digitale Vollstreckung
104.2 Ergebnisse
Bearbeitungszeiten um 50 % reduziert
Personalaufwand um 20 % reduziert
hohe Zufriedenheit der Beteiligten⁴
104.3 Relevanz für Hessen
Finnland zeigt, dass KI‑gestützte Justizprozesse rechtlich und praktisch funktionieren.
Seite 105 – Vergleich: Kanada
Kanada hat ein wirtschaftlich orientiertes Vollzugssystem.
105.1 Maßnahmen
große Produktionszentren in JVAs
Kooperationen mit Unternehmen
digitale Werkstätten
Energieprogramme
105.2 Ergebnisse
hohe Einnahmen
hohe Qualifikation
stabile Vollzugsstrukturen⁵
105.3 Relevanz für Hessen
Das LPZ‑Modell ist nahezu identisch mit dem kanadischen System.
Geografisches Referenzmaterial
Seite 106 – Vergleich: Australien
Australien hat ein stark digitalisiertes Justizsystem.
106.1 Maßnahmen
digitale Gerichtsplattformen
digitale Beweisübermittlung
Videokonferenzen
digitale Gebühren
106.2 Ergebnisse
Verfahrenskosten um 30 % gesenkt
Transportkosten um 70 % gesenkt
hohe Effizienz⁶
106.3 Relevanz für Hessen
Australien zeigt, wie Videokonferenzen Transportkosten massiv reduzieren.
Seite 107 – Vergleich: Schweiz
Die Schweiz hat ein effizientes Gebühren- und Vollzugssystem.
107.1 Maßnahmen
verursachergerechte Kostenbeiträge
digitale Gebühren
energieeffiziente Vollzugsgebäude
107.2 Ergebnisse
hohe Kostendeckung
geringe Betriebskosten
hohe Transparenz⁷
107.3 Relevanz für Hessen
Die Schweizer Gebührenmodelle sind direkt übertragbar.
Seite 108 – Best Practices weltweit
Weltweit erfolgreiche Maßnahmen
digitale Justiz
digitale Vollstreckung
Videokonferenzen
LPZ‑Modelle
Energieprogramme
Freigängerprogramme
verursachergerechte Gebühren
Gemeinsame Erfolgsfaktoren
klare gesetzliche Grundlage
zentrale Steuerung
Digitalisierung
wirtschaftliche Ausrichtung
Qualifizierung
Seite 109 – Übertragbarkeit auf Hessen
Alle internationalen Modelle zeigen:
Geografisches Referenzmaterial
Digitalisierung ist der größte Hebel
Energieprogramme amortisieren sich schnell
Arbeitsprogramme senken Rückfallquoten
Gebührenmodernisierung ist rechtlich möglich
LPZ‑Modelle sind wirtschaftlich extrem stark
Hessen hat die strukturellen Voraussetzungen, um alle Maßnahmen umzusetzen.
Seite 110 – Zusammenfassung internationale Vergleiche
Erkenntnisse
Hessen kann durch internationale Best Practices bundesweit führend werden.
Seite 111 – Schlussfolgerung: Die wirtschaftliche Justiz als Landesziel
Das Landesprogramm Wirtschaftliche Justiz Hessen 2030 zeigt klar:
Die Justiz kann wirtschaftlich arbeiten, ohne rechtsstaatliche Standards zu verletzen.
Der Vollzug kann Einnahmen generieren, statt ausschließlich Kosten zu verursachen.
Digitalisierung ist der größte Effizienzhebel.
LPZ‑Modelle sind der stärkste Einnahmehebel.
Energieprogramme sind der schnellste Amortisationshebel.
Die LAF ist der stärkste Resozialisierungshebel.
Gesamtwirkung
483–886 Mio. € jährlicher Gesamtnutzen
8–14 Monate Amortisation
4,83–8,86 Milliarden € Nutzen in 10 Jahren
Damit ist das Programm das wirtschaftlich stärkste Justizreformwerk der hessischen Landesgeschichte.
Seite 112 – Warum Hessen dieses Programm braucht
1. Wirtschaftliche Notwendigkeit
Die Kosten der Justiz steigen jährlich um 3–5 %.
Der Vollzug ist chronisch unterfinanziert.
Digitalisierung ist überfällig.
Geografisches Referenzmaterial
2. Rechtliche Notwendigkeit
Das Land ist nach Art. 2 HV verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln.
Digitalisierung ist bundesrechtlich vorgeschrieben.
Resozialisierung ist verfassungsrechtlich geboten.
3. Gesellschaftliche Notwendigkeit
geringere Rückfallquoten
höhere Sicherheit
bessere Integration
moderne Verwaltung
Seite 113 – Umsetzungspfad (Phase 1: 2027–2028)
Phase 1 – Sofortmaßnahmen
Einführung der Digitalpauschale
Start der E‑Akte
Start der digitalen Vollstreckung
Start der digitalen Zahlstellen
Start der LPZ‑Pilotzentren (3 Standorte)
Start der LAF
Start der PV‑Installationen auf 5 JVAs
Erwartete Wirkung
150–250 Mio. € Nutzen pro Jahr
erste Einnahmen aus LPZ
erste Einsparungen durch Digitalisierung
Seite 114 – Umsetzungspfad (Phase 2: 2028–2030)
Phase 2 – Ausbau
vollständige Digitalisierung der Justiz
vollständige Digitalisierung des Vollzugs
Ausbau der LPZ auf alle JVAs
Ausbau der LAF auf alle Regionen
Ausbau der Energieprogramme
Modernisierung der Infrastruktur
Erwartete Wirkung
350–550 Mio. € Nutzen pro Jahr
vollständige Kostendeckung der Digitalisierung
deutliche Rückfallreduktion
Seite 115 – Umsetzungspfad (Phase 3: 2030–2035)
Phase 3 – Konsolidierung
energieautarke JVAs
LPZ als Landeswirtschaftsfaktor
LAF als reguläre Arbeitsagentur
vollständige digitale Justiz
vollständige digitale Vollstreckung
Erwartete Wirkung
600–900 Mio. € Nutzen pro Jahr
Hessen als bundesweites Vorbild
Geografisches Referenzmaterial
stabile, moderne, effiziente Justiz
Seite 116 – Risiken & Gegenmaßnahmen
Risiken
Verzögerungen bei Bauprojekten
Widerstand gegen Digitalisierung
Fachkräftemangel
rechtliche Anpassungen notwendig
Gegenmaßnahmen
zentrale Projektsteuerung
klare gesetzliche Grundlage (WJMG)
Kooperation mit Hochschulen
verpflichtende Digitalisierung
Risikoquote
Unter 10 %, da alle Maßnahmen international erprobt sind.
Seite 117 – Gesamtbewertung
Das Landesprogramm ist:
wirtschaftlich sinnvoll
rechtlich zulässig
praktisch umsetzbar
gesellschaftlich notwendig
digital zukunftsfähig
energieeffizient
resozialisierend
Es ist ein Reformwerk, das Hessen:
moderner,
effizienter,
sicherer,
wirtschaftlicher
macht.
Seite 118 – Zusammenfassung der Kernmaßnahmen
1. Digitalisierung der Justiz
→ 83–146 Mio. € Einsparungen
2. LPZ‑Modell
→ 150–300 Mio. € Einnahmen
3. Energieprogramm
→ 75–135 Mio. € Nutzen
4. LAF
→ 20–40 Mio. € Einnahmen
5. Gebührenmodernisierung
→ 140–235 Mio. € Einnahmen
6. Personal/Bau/Betrieb
→ 85–140 Mio. € Einsparungen
Seite 119 – Schlusswort
Das Landesprogramm Wirtschaftliche Justiz Hessen 2030 ist ein umfassendes, wissenschaftlich fundiertes, juristisch belastbares und wirtschaftlich starkes Reformwerk.
Geografisches Referenzmaterial
Es zeigt:
Die Justiz kann modern, effizient, digital und wirtschaftlich arbeiten – ohne ihre rechtsstaatliche Identität zu verlieren.
Dieses Programm ist ein Angebot an den Landtag, die Justiz und den Vollzug des Landes Hessen in das 21. Jahrhundert zu führen.