PETITION AN DEN HESSISCHEN LANDTAG
Betreff:
Einführung des Landesprogramms
„Hessen 2050 – Öffentliche Unternehmens-, Infrastruktur- und Investitionsholding“
Aufbau eines langfristig ertragsorientierten öffentlichen Vermögens- und Unternehmenssektors mit einem strategischen Investitionsrahmen von bis zu 120 Milliarden Euro
Petent:
Michael Tryzna
Adressat:
Hessischer Landtag
Petitionsausschuss
Schlossplatz 1–3
65183 Wiesbaden
I. Petitionsbegehren
Der Hessische Landtag wird gebeten, die Hessische Landesregierung aufzufordern, ein langfristiges Landesprogramm „Hessen 2050 – Öffentliche Unternehmens-, Infrastruktur- und Investitionsholding“ auszuarbeiten und dem Landtag zur parlamentarischen Beratung vorzulegen.
Ziel des Programms soll der schrittweise Aufbau eines großen, wirtschaftlich eigenständigen und langfristig ertragsorientierten Landesvermögens in den Bereichen
- Energie,
- Energie- und Wärmenetze,
- Wasserstoff,
- Speicher,
- Immobilien,
- Wohnungsbau,
- Gewerbe- und Industrieflächen,
- Verkehr,
- Logistik,
- Glasfaser,
- Rechenzentren,
- digitale Infrastruktur,
- Daten,
- Forschung,
- DeepTech,
- Gesundheit,
- Pflege,
- Wasser,
- Abwasser,
- Recycling,
- Kreislaufwirtschaft,
- Tourismus,
- Messe- und Veranstaltungswirtschaft,
- Klimaschutz,
- Landesflächenentwicklung
erfolgen.
Hierzu soll ein strategischer Investitionsrahmen von bis zu 120 Milliarden Euro bis 2050 untersucht und – soweit wirtschaftlich, rechtlich und finanzpolitisch tragfähig – schrittweise umgesetzt werden.
Der Investitionsrahmen stellt ausdrücklich keine sofortige Kreditermächtigung und keine sofortige Verpflichtung des Landeshaushalts in Höhe von 120 Milliarden Euro dar.
Vielmehr soll geprüft werden, wie ein Gesamtinvestitionsvolumen dieser Größenordnung über mehrere Jahrzehnte aus
- Landes-Eigenkapital,
- erwirtschafteten Erträgen,
- Fördermitteln von Bund und Europäischer Union,
- Beteiligungserlösen,
- Projektfinanzierungen,
- Unternehmensfinanzierungen,
- privaten Ko-Investitionen,
- Kapitalmarktinstrumenten und
- sonstigen rechtlich zulässigen Finanzierungsformen
aufgebaut werden kann.
Dabei sollen keine wirtschaftlich nicht tragfähigen Projekte allein aus politischen Gründen durchgeführt werden.
Jedes Projekt soll einem eigenständigen Wirtschaftlichkeits-, Risiko-, Finanzierungs- und Nachhaltigkeitstest unterzogen werden.
II. Ausgangslage
Das Land Hessen verfügt bereits über einen erheblichen Bestand an wirtschaftlichen Beteiligungen.
Nach Angaben des Hessischen Ministeriums der Finanzen umfasst das Beteiligungsportfolio unter anderem Beteiligungen an der Fraport AG, der Nassauischen Heimstätte, der Messe Frankfurt GmbH, der Landesbank Hessen-Thüringen sowie zahlreichen weiteren Unternehmen.
Der Beteiligungsbericht 2024 zeigt darüber hinaus eine breite Beteiligungsstruktur unter anderem in den Bereichen Mobilität, Wohnen, Wissenschaft, Gesundheit, Energie, Landwirtschaft, Umwelt und Dienstleistungen.
Besonders bedeutsam ist die wirtschaftliche Größenordnung bereits heute.
Nach Angaben des Hessischen Ministeriums der Finanzen erwirtschafteten Unternehmen mit Landesbeteiligung im Jahr 2024 zusammen rund 31,4 Milliarden Euro Umsatz und einen zusammengefassten Gewinn von rund 1,9 Milliarden Euro. Die Unternehmen beschäftigten rund 40.300 Menschen und investierten fast 2 Milliarden Euro.
Damit existiert bereits heute ein erheblicher öffentlicher Unternehmenssektor.
Die Petition schlägt vor, diesen nicht lediglich zu verwalten, sondern ihn zu einer langfristigen öffentlichen Vermögens- und Investitionsstrategie weiterzuentwickeln.
III. Ziel des Programms
Das Land Hessen soll neben seiner klassischen Rolle als Gesetzgeber, Verwaltungsträger und Infrastrukturfinanzierer verstärkt auch als
langfristig investierender öffentlicher Eigentümer und wirtschaftlicher Akteur
auftreten.
Dabei soll nicht die Verdrängung privater Unternehmen das Ziel sein.
Vielmehr soll der Staat insbesondere dort investieren, wo
- langfristiger Kapitalbedarf besteht,
- erhebliche Anfangsinvestitionen erforderlich sind,
- Infrastrukturmonopole oder natürliche Monopole bestehen,
- langfristig stabile Einnahmen möglich sind,
- strategische Infrastruktur von besonderer Bedeutung ist,
- private Investitionen allein nicht ausreichend erfolgen,
- erhebliche positive externe Effekte entstehen oder
- durch langfristige Eigentümerschaft stabile Erträge erzielt werden können.
IV. Strategische Zielgröße
Für das Programm wird folgende langfristige Zielstruktur vorgeschlagen:
| Kennzahl | Zielgröße bis 2050 |
|---|---|
| Strategischer Investitionsrahmen | bis zu 120 Mrd. € |
| vorgesehenes Landes-Eigenkapital | bis zu 25 Mrd. € |
| Fördermittel Bund/EU | ca. 15 Mrd. € |
| Fremd-/Projektfinanzierungen | ca. 45 Mrd. € |
| private Ko-Investitionen | ca. 20 Mrd. € |
| sonstige Finanzierungsquellen | ca. 15 Mrd. € |
| Zielumsatz nach vollständigem Hochlauf | 55–60 Mrd. €/Jahr |
| Ziel-EBITDA | 15–18 Mrd. €/Jahr |
| Ziel-Jahresüberschuss | 4–6 Mrd. €/Jahr |
| mögliche Ausschüttung bei 50 % | 2–3 Mrd. €/Jahr |
Bei diesen Werten handelt es sich um strategische Szenarioannahmen.
Sie stellen keine Prognose dar.
Vor einer tatsächlichen Investitionsentscheidung sind für jedes einzelne Projekt aktuelle Markt-, Kosten-, Zins-, Steuer-, Regulierungs- und Nachfrageannahmen zu erheben.
V. Das 120-Milliarden-Euro-Investitionsprogramm
1. Energieerzeugung – 20 Mrd. €
Es soll eine leistungsfähige Landesenergieholding aufgebaut beziehungsweise vorhandene Beteiligungsstrukturen sollen entsprechend erweitert werden.
Mögliche Geschäftsfelder:
- Photovoltaik,
- Windenergie,
- Batteriespeicher,
- Pumpspeicher,
- Wasserstoff,
- Wärmeerzeugung,
- Wärmenetze,
- Ladeinfrastruktur,
- industrielle Energieversorgung,
- Power-to-X.
Zielgröße nach Hochlauf
Umsatz: ca. 8 Mrd. €
EBITDA: ca. 3,5 Mrd. €
Jahresüberschuss: ca. 1,3–1,6 Mrd. €
VI. Energie-, Wärme- und Digitalnetze – 14 Mrd. €
Aufgebaut werden soll eine langfristig orientierte Landesinfrastrukturgesellschaft.
Mögliche Geschäftsfelder:
- Glasfaser,
- Wärmeleitungen,
- digitale Netze,
- Wasserstoffinfrastruktur,
- Ladeinfrastruktur,
- Infrastrukturstandorte,
- gegebenenfalls Beteiligungen an geeigneten Netzinfrastrukturen.
Zielgröße
Umsatz: ca. 3,5 Mrd. €
EBITDA: ca. 1,5 Mrd. €
Jahresüberschuss: ca. 600–800 Mio. €
Bei regulierten Netzen sind selbstverständlich die jeweils geltenden regulatorischen Vorgaben und Renditegrenzen einzuhalten.
VII. Immobilien und Wohnungswirtschaft – 12 Mrd. €
Das Land Hessen soll seine bereits vorhandene Immobilienkompetenz erheblich erweitern.
Die bestehende Landesimmobilienstruktur kann hierfür als Ausgangspunkt dienen.
Zielbereiche:
- Wohnungsbau,
- Gewerbeimmobilien,
- Bürogebäude,
- Industrieparks,
- Technologieparks,
- Logistikimmobilien,
- Hochschulimmobilien,
- Gesundheitsimmobilien,
- Erbbaurechte,
- Grundstücksentwicklung.
Ziel ist nicht der kurzfristige Verkauf von Immobilien, sondern der Aufbau eines langfristig ertragsorientierten Immobilienvermögens.
Zielgröße
Umsatz: ca. 4,5 Mrd. €/Jahr
EBITDA: ca. 2 Mrd. €/Jahr
Jahresüberschuss: ca. 0,8–1,0 Mrd. €/Jahr
VIII. Verkehr und Mobilität – 10 Mrd. €
Der Bereich soll insbesondere folgende Geschäftsfelder umfassen:
- Regionalverkehr,
- Busverkehr,
- Schienenverkehr,
- Mobilitätszentren,
- Park-and-Ride,
- Ladeinfrastruktur,
- Logistik,
- Verkehrsinfrastruktur,
- digitale Mobilitätsplattformen.
Ziel ist eine wirtschaftlich effizientere Verbindung von Daseinsvorsorge und Infrastrukturwirtschaft.
Zielgröße
Umsatz: ca. 5 Mrd. €/Jahr
EBITDA: ca. 1 Mrd. €/Jahr
Jahresüberschuss: ca. 300–500 Mio. €/Jahr
IX. Digitale Infrastruktur und Rechenzentren – 8 Mrd. €
Hessen soll zu einem bedeutenden Standort für digitale Infrastruktur entwickelt werden.
Investitionen sollen insbesondere erfolgen in:
- Glasfaser,
- Rechenzentren,
- KI-Rechenzentren,
- Cloud-Infrastruktur,
- digitale Verwaltungsplattformen,
- Dateninfrastruktur,
- Mobilfunkstandorte,
- Hochleistungsrechner.
Zielgröße
Umsatz: ca. 4 Mrd. €/Jahr
EBITDA: ca. 1,5 Mrd. €/Jahr
Jahresüberschuss: ca. 600–800 Mio. €/Jahr
X. Gesundheit und Pflege – 7 Mrd. €
Eine Landesgesundheitsgesellschaft soll dort tätig werden, wo öffentliche Eigentümerschaft mit einer wirtschaftlichen Betriebsführung verbunden werden kann.
Geschäftsfelder:
- Krankenhäuser,
- Pflegeeinrichtungen,
- Reha,
- Gesundheitszentren,
- Medizintechnik,
- Gesundheitsimmobilien,
- Forschung.
Ziel ist ausdrücklich nicht die Privatisierung oder Kommerzialisierung notwendiger Gesundheitsleistungen, sondern eine wirtschaftlich tragfähige öffentliche Infrastruktur.
Zielgröße
Umsatz: ca. 6 Mrd. €/Jahr
EBITDA: ca. 900 Mio. €/Jahr
Jahresüberschuss: ca. 300–450 Mio. €/Jahr
XI. Wasser und Abwasser – 4 Mrd. €
Aufbau beziehungsweise Beteiligung an regionalen Wasser- und Abwasserstrukturen.
Geschäftsfelder:
- Wasserwerke,
- Leitungsnetze,
- Kläranlagen,
- Wasseraufbereitung,
- industrielle Wasseraufbereitung,
- Wiederverwendung von Wasser.
Zielgröße
Umsatz: ca. 1,7 Mrd. €/Jahr
EBITDA: ca. 500 Mio. €/Jahr
Jahresüberschuss: ca. 200–300 Mio. €/Jahr
Gebührenrechtliche Vorgaben sind dabei vollständig einzuhalten.
XII. DeepTech, Forschung und Innovation – 4 Mrd. €
Es soll ein langfristig revolvierender öffentlicher Innovationsfonds aufgebaut werden.
Schwerpunkte:
- künstliche Intelligenz,
- Robotik,
- Biotechnologie,
- Medizintechnik,
- neue Materialien,
- Quantentechnologien,
- Maschinenbau,
- industrielle Pilotanlagen,
- Patente,
- Technologietransfer.
Die Finanzierung soll insbesondere über Fondsstrukturen erfolgen.
Dabei soll grundsätzlich gelten:
Keine Beteiligung des Landes außerhalb der vorgesehenen Fonds- und Holdingstrukturen, sofern hierfür keine eigenständige wirtschaftliche und strategische Begründung besteht.
Gewinne sollen zu einem erheblichen Teil im Fonds verbleiben und erneut investiert werden.
XIII. Logistik – 4 Mrd. €
Hessen soll seine besondere geografische Lage wirtschaftlich stärker nutzen.
Investitionsfelder:
- Logistikzentren,
- Güterverkehr,
- Lager,
- Umschlagplätze,
- Exportlogistik,
- Cargo-Infrastruktur,
- multimodale Verkehrsknoten.
Ziel:
Umsatz: ca. 2,5 Mrd. €/Jahr
EBITDA: ca. 500–700 Mio. €/Jahr
Jahresüberschuss: ca. 200–350 Mio. €/Jahr
XIV. Recycling und Kreislaufwirtschaft – 3 Mrd. €
Aufbau eines öffentlichen beziehungsweise öffentlich beteiligten Recyclingsektors.
Geschäftsfelder:
- Metallrecycling,
- Kunststoffrecycling,
- Baustoffrecycling,
- Elektronikrecycling,
- industrielle Reststoffe,
- Rohstoffrückgewinnung.
Ziel:
Umsatz: ca. 2 Mrd. €/Jahr
EBITDA: ca. 500 Mio. €/Jahr
Jahresüberschuss: ca. 200–300 Mio. €/Jahr
XV. Daten und Landes-IT – 3 Mrd. €
Aufbau eines wirtschaftlich arbeitenden Landesdienstleisters für:
- Cloud,
- Software,
- Geodaten,
- Umweltinformationen,
- Verkehrsdaten,
- KI-Dienstleistungen,
- Schnittstellen,
- Datenlizenzen.
Ziel:
Umsatz: ca. 1,8 Mrd. €/Jahr
EBITDA: ca. 700 Mio. €/Jahr
Jahresüberschuss: ca. 250–350 Mio. €/Jahr
XVI. Landesflächenentwicklung – 4 Mrd. €
Das Land soll strategisch Grundstücke erwerben und entwickeln.
Schwerpunkte:
- Industrieflächen,
- Gewerbegebiete,
- Technologieparks,
- Energieflächen,
- Logistikflächen,
- Wohnbauland.
Das Ziel besteht darin, einen Teil der Wertschöpfung aus der Entwicklung öffentlicher Grundstücke im öffentlichen Eigentum zu halten.
Zielgröße
Jährliche Erlöse: ca. 2,5 Mrd. €
Jahresergebnis: ca. 300–500 Mio. €
XVII. Klima, Tourismus, Messe und sonstige strategische Beteiligungen – 5 Mrd. €
Weitere Investitionen sollen insbesondere erfolgen in:
- CO₂-Senken,
- Klimaschutzprojekte,
- Tourismus,
- Landesmarke,
- Messen,
- Kongresse,
- Veranstaltungen,
- internationale Standortwerbung.
Ziel ist ein wirtschaftlich tragfähiger Betrieb mit möglichst hoher Eigenfinanzierung.
XVIII. Finanzierung des Programms
Die Finanzierung soll auf mehrere Säulen verteilt werden.
Vorgeschlagene langfristige Finanzierung
| Finanzierungsquelle | Betrag |
|---|---|
| Eigenkapital Land Hessen | 25 Mrd. € |
| Bund/EU/Förderprogramme | 15 Mrd. € |
| Projekt- und Unternehmensfinanzierungen | 45 Mrd. € |
| private Ko-Investitionen | 20 Mrd. € |
| sonstige Finanzierungsquellen | 15 Mrd. € |
| Gesamt | 120 Mrd. € |
Die 25 Mrd. € Landesmittel sollen nicht als einmaliger Haushaltsbetrag verstanden werden.
Vielmehr soll die Finanzierung über mehrere Haushaltsperioden und über die Laufzeit bis 2050 gestreckt werden.
XIX. Schuldenbremse und finanzverfassungsrechtliche Prüfung
Das Programm muss vollständig innerhalb des geltenden Verfassungs- und Haushaltsrechts umgesetzt werden.
Die hessische Schuldenbremse lässt nicht beliebig eine kreditfinanzierte Expansion des Staates zu. Gleichzeitig unterscheidet das hessische Haushaltsrecht beziehungsweise das Verfahren zur Schuldenbremse zwischen der allgemeinen Kreditaufnahme und bestimmten finanziellen Transaktionen.
Hessen hat beispielsweise 2024 die Stärkung des Eigenkapitals der Helaba mit einer Kreditaufnahme von 2 Milliarden Euro verbunden. Das Land bewertet diese Finanzierung als werthaltigen Beteiligungserwerb und damit als mit der Schuldenbremse vereinbar.
Daraus folgt jedoch nicht, dass jede kreditfinanzierte Investition in eine Landesgesellschaft automatisch schuldenbremsenneutral wäre.
Deshalb wird beantragt:
Vor jeder Kreditfinanzierung ist für das jeweilige Projekt gesondert zu prüfen, ob es sich haushalts- und verfassungsrechtlich um eine zulässige finanzielle Transaktion handelt und ob die Voraussetzungen der hessischen Schuldenbremse erfüllt sind.
Eine Umgehung der Schuldenbremse durch bloße Verlagerung von Schulden auf rechtlich selbstständige Gesellschaften soll ausdrücklich ausgeschlossen werden.
XX. Keine verdeckte Verschuldung
Die Landesregierung soll verpflichtet werden, für jede neu gegründete Gesellschaft jährlich offenzulegen:
- Eigenkapital,
- Fremdkapital,
- Garantien des Landes,
- Bürgschaften,
- Leasingverpflichtungen,
- sonstige Eventualverbindlichkeiten,
- Zinsaufwendungen,
- Tilgungen,
- Investitionen,
- operative Einnahmen,
- operative Ausgaben,
- Jahresergebnis,
- Cashflow,
- Dividenden,
- Reinvestitionen.
Damit soll verhindert werden, dass ein nominell positives Landesunternehmen tatsächlich ein dauerhaftes Haushaltsrisiko erzeugt.
XXI. Wirtschaftlichkeitsprinzip
Für jedes Projekt soll vor Investitionsbeginn eine Wirtschaftlichkeitsrechnung erstellt werden.
Diese soll mindestens enthalten:
A. Investitionskosten
B. Finanzierungskosten
C. laufende Personalaufwendungen
D. Sachaufwendungen
E. Instandhaltung
F. Abschreibungen
G. erwartete Umsätze
H. erwartete Gewinne
I. Sensitivitätsanalyse
J. Zinsänderungsrisiko
K. Nachfrage- und Preisrisiko
L. regulatorische Risiken
M. Exit- bzw. Verwertungsmöglichkeit
N. Worst-Case-Szenario
O. erwartete Rendite auf das eingesetzte Eigenkapital.
Ein Projekt soll grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn ein positives Verhältnis zwischen öffentlichem Nutzen und wirtschaftlichem Risiko besteht.
XXII. Ziel: 55–60 Milliarden Euro Jahresumsatz
Nach vollständigem Aufbau wird folgende Zielgröße untersucht:
Jahresumsatz:
55–60 Mrd. €
Damit würde der neue Landesunternehmenssektor eine Größenordnung erreichen, die deutlich über dem heutigen zusätzlichen Investitionsvolumen der Landesbeteiligungen liegt.
Diese Zielgröße ist als langfristige Szenariorechnung zu verstehen.
Sie darf nicht mit einer Prognose gleichgesetzt werden.
XXIII. Ziel: 15–18 Milliarden Euro EBITDA
Bei erfolgreichem Hochlauf soll ein operatives Ergebnis vor Abschreibungen und Finanzierungskosten von
15–18 Mrd. € jährlich
untersucht werden.
Dieses Ergebnis ist nicht mit einem Haushaltsgewinn gleichzusetzen.
Von diesem Betrag müssen insbesondere abgezogen werden:
- Abschreibungen,
- Zinsen,
- Steuern,
- Instandhaltung,
- Rückstellungen,
- sonstige Kosten.
XXIV. Ziel: 4–6 Milliarden Euro Jahresüberschuss
Als langfristiges Szenario wird ein Jahresüberschuss von
4–6 Mrd. €
angestrebt.
Dabei soll nicht behauptet werden, dass dieser Gewinn garantiert erzielt wird.
Der Landtag soll vielmehr verlangen, dass die Landesregierung anhand unabhängiger Wirtschaftlichkeitsberechnungen untersucht, ob und unter welchen Bedingungen diese Größenordnung erreichbar ist.
XXV. Reinvestitionsmodell
Die erwirtschafteten Gewinne sollen nicht vollständig dem Landeshaushalt entzogen werden.
Vorgeschlagen wird grundsätzlich:
50 % Ausschüttung
und
50 % Reinvestition.
Bei 4 Mrd. € Jahresüberschuss:
- 2 Mrd. € Ausschüttung,
- 2 Mrd. € Reinvestition.
Bei 5 Mrd. €:
- 2,5 Mrd. € Ausschüttung,
- 2,5 Mrd. € Reinvestition.
Bei 6 Mrd. €:
- 3 Mrd. € Ausschüttung,
- 3 Mrd. € Reinvestition.
Damit entsteht ein revolvierendes öffentliches Investitionssystem.
XXVI. Langfristige Haushaltswirkung
Im Maximalszenario könnte das Land nach vollständigem Hochlauf theoretisch jährliche Ausschüttungen von
2–3 Mrd. €
erhalten.
Diese Einnahmen sollen nach Möglichkeit verwendet werden für:
- Schuldendienst,
- Investitionen,
- Infrastruktur,
- Bildung,
- Forschung,
- Wohnungsbau,
- Digitalisierung,
- Rücklagen,
- Haushaltsentlastung.
Eine automatische Ausschüttung soll jedoch nur erfolgen, wenn die Unternehmen ausreichend Eigenkapital, Liquidität und Investitionsfähigkeit besitzen.
XXVII. Keine Privatisierung von Kerninfrastruktur
Strategische Infrastruktur soll grundsätzlich langfristig im öffentlichen Einflussbereich verbleiben.
Dies betrifft insbesondere:
- Energieinfrastruktur,
- Wasserversorgung,
- zentrale digitale Infrastruktur,
- wichtige Grundstücke,
- strategische Rechenzentren,
- bestimmte Verkehrsinfrastruktur.
Ein Verkauf soll nur nach vorheriger Wirtschaftlichkeitsprüfung und parlamentarischer Entscheidung erfolgen.
XXVIII. Landesholding
Zur Vermeidung einer unübersichtlichen Vielzahl einzelner Gesellschaften soll eine zentrale
„Hessen Zukunfts- und Infrastrukturholding“
geprüft werden.
Darunter können Tochtergesellschaften gebündelt werden.
Beispielsweise:
Hessen Energie Holding
Hessen Netze Holding
Hessen Immobilien Holding
Hessen Digital Holding
Hessen Mobilität Holding
Hessen Logistik Holding
Hessen Wasser Holding
Hessen Recycling Holding
Hessen Innovation Holding
Hessen Gesundheits Holding
Hessen Flächenentwicklung Holding
sowie weitere sektorale Gesellschaften.
XXIX. Bestehende Landesbeteiligungen einbeziehen
Vor der Gründung neuer Gesellschaften soll die Landesregierung prüfen, ob bereits bestehende Beteiligungen ausgebaut, zusammengeführt oder strategisch neu geordnet werden können.
Das betrifft insbesondere die bereits vorhandenen Beteiligungen des Landes an Unternehmen aus den Bereichen
- Flughafen,
- Verkehr,
- Wohnen,
- Messe,
- Energie,
- Technologie,
- Forschung,
- Logistik und
- Finanzwirtschaft.
Der aktuelle Beteiligungsbericht weist bereits eine entsprechende sektorale Breite aus.
Damit soll verhindert werden, dass Hessen parallele Strukturen aufbaut, obwohl entsprechende Kompetenzen bereits vorhanden sind.
XXX. Hessen als öffentlicher Vermögensinvestor
Das Land soll seine Rolle als Eigentümer langfristiger Vermögenswerte professionalisieren.
Dabei sollen folgende Grundsätze gelten:
1. Langfristigkeit
Keine kurzfristige Gewinnmaximierung auf Kosten der Infrastruktur.
2. Wirtschaftlichkeit
Jede Investition benötigt eine nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsrechnung.
3. Transparenz
Alle wesentlichen finanziellen Kennzahlen werden jährlich veröffentlicht.
4. Risikoabgrenzung
Keine unbegrenzten Haftungsrisiken des Landes.
5. Reinvestition
Ein wesentlicher Teil der Gewinne bleibt im Unternehmenssektor.
6. Ausschüttung
Nur der nachhaltig ausschüttungsfähige Gewinn wird an das Land abgeführt.
7. Wettbewerb
Marktverzerrungen sollen vermieden werden.
8. Neutralität
Private Unternehmen sollen nicht ohne sachlichen Grund verdrängt werden.
XXXI. Kontrolle durch den Hessischen Rechnungshof
Die Kontrolle der Landesbeteiligungen muss umfassend gewährleistet sein.
Der Hessische Rechnungshof prüft bereits die Betätigung des Landes bei privatrechtlichen Unternehmen sowie Landesunternehmen in öffentlich-rechtlicher Form.
Die Petition fordert deshalb:
Der Hessische Rechnungshof soll bei allen Unternehmen, Fonds, Projektgesellschaften und Beteiligungsstrukturen, bei denen Landesmittel oder Landesvermögen eingesetzt werden, über die gesetzlich vorgesehenen Prüfungsrechte verfügen und diese effektiv ausüben können.
Insbesondere sollen komplexe Beteiligungsstrukturen nicht dazu führen, dass die öffentliche Finanzkontrolle faktisch erschwert wird.
XXXII. Jährlicher „Hessen-Unternehmensbericht“
Die Landesregierung soll dem Landtag jährlich einen gesonderten Bericht vorlegen.
Dieser soll mindestens enthalten:
| Kennzahl | Berichtspflicht |
|---|---|
| Unternehmensumsatz | ja |
| Jahresgewinn | ja |
| EBITDA | ja |
| Cashflow | ja |
| Eigenkapital | ja |
| Fremdkapital | ja |
| Zinsaufwand | ja |
| Investitionen | ja |
| Dividenden | ja |
| Reinvestitionen | ja |
| Personal | ja |
| Garantien | ja |
| Bürgschaften | ja |
| Beteiligungswert | ja |
| Rendite | ja |
| Risiken | ja |
XXXIII. Zielgröße Beschäftigung
Der Aufbau der Landesunternehmen soll auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Hessens erhöhen.
Die bestehenden Landesbeteiligungen beschäftigten bereits rund 40.300 Menschen.
Für das neue Programm soll deshalb untersucht werden, wie viele zusätzliche Arbeitsplätze entstehen könnten.
Dabei soll zwischen
- direkten Arbeitsplätzen,
- indirekten Arbeitsplätzen,
- induzierten Arbeitsplätzen
unterschieden werden.
Arbeitsplatzeffekte dürfen nicht mehrfach gezählt werden.
XXXIV. Regionalisierung
Die Investitionen sollen nicht ausschließlich im Rhein-Main-Gebiet konzentriert werden.
Vorgesehen werden soll eine regionale Investitionsstrategie für:
- Nordhessen,
- Mittelhessen,
- Osthessen,
- Südhessen,
- Westhessen,
- Rhein-Main.
Besondere Schwerpunkte können beispielsweise sein:
Nordhessen
Logistik, Energie, Industrie, Mobilität.
Mittelhessen
Medizintechnik, Forschung, Industrie.
Osthessen
Logistik, Industrie, Energie.
Rhein-Main
Finanzen, Digitalisierung, Rechenzentren, Logistik, Messe.
XXXV. Forschungs- und Technologietransfer
Ein Teil der Unternehmensgewinne soll langfristig für Forschung und Innovation eingesetzt werden.
Hierdurch soll ein Kreislauf entstehen:
öffentliche Investition
→
Unternehmensgründung
→
Produktion
→
Umsatz
→
Gewinn
→
Ausschüttung + Reinvestition
→
neue Technologie
→
neue Unternehmen
→
neue Arbeitsplätze
→
höhere Steuerbasis
→
erneute Investitionen.
XXXVI. Keine kurzfristige Gewinnentnahme
Das Programm darf nicht dadurch geschwächt werden, dass erfolgreiche Unternehmen zu früh zu hohen Ausschüttungen verpflichtet werden.
In den ersten Jahren soll grundsätzlich gelten:
Wachstum vor Ausschüttung.
Solange ein Unternehmen hohe Investitionsmöglichkeiten mit ausreichender Rendite besitzt, soll ein größerer Anteil des Gewinns reinvestiert werden können.
Erst nach Erreichen eines ausreichenden Reifegrades soll die Ausschüttungsquote von grundsätzlich bis zu 50 % angewendet werden.
XXXVII. Finanzielle Zielrechnung
Bei erfolgreichem vollständigem Hochlauf wird folgende Maximalrechnung untersucht:
| Kennzahl | Szenario |
|---|---|
| Investitionsvolumen | 120 Mrd. € |
| Umsatz | 55–60 Mrd. € |
| operative Kosten | ca. 40–43 Mrd. € |
| EBITDA | 15–18 Mrd. € |
| Abschreibungen | ca. 6–7 Mrd. € |
| Finanzierungskosten | ca. 3–4 Mrd. € |
| Steuern/Sonstiges | ca. 1–1,5 Mrd. € |
| Jahresüberschuss | 4–6 Mrd. € |
| mögliche Ausschüttung | 2–3 Mrd. € |
| mögliche Reinvestition | 2–3 Mrd. € |
Diese Zahlen sind als Maximalszenario zu verstehen und müssen vor Umsetzung durch detaillierte Unternehmens- und Projektplanungen überprüft werden.
XXXVIII. Länderfinanzausgleich
Die wirtschaftlichen Einnahmen der Landesunternehmen sollen nicht mit einer pauschalen Aussage über eine vollständige Nichtberücksichtigung im Länderfinanzausgleich begründet werden.
Das Finanzausgleichsgesetz regelt insbesondere, welche Steuereinnahmen eines Landes für den Finanzkraftausgleich berücksichtigt werden. § 7 FAG nennt hierfür konkrete Einnahmekategorien, insbesondere bestimmte Landessteuern.
Daher soll die Landesregierung für jede relevante Einnahmeart gesondert prüfen:
- Gewinn,
- Dividende,
- Miete,
- Pacht,
- Entgelt,
- Gebühr,
- Konzessionszahlung,
- Lizenz,
- Verkaufserlös,
- Darlehensrückzahlung.
Die wirtschaftliche Strategie soll nicht auf einer Umgehung des Länderfinanzausgleichs, sondern auf dem Aufbau realer öffentlicher Vermögenswerte und Ertragsquellen beruhen.
XXXIX. Europäisches Wettbewerbsrecht
Vor Gründung oder Ausbau wirtschaftlich tätiger Landesunternehmen soll geprüft werden, ob
- Beihilferecht,
- Wettbewerbsrecht,
- Vergaberecht,
- Steuerrecht,
- Regulierungsrecht
betroffen sind.
Bei wirtschaftlichen Tätigkeiten soll grundsätzlich eine marktgerechte Finanzierung angestrebt werden.
XL. Umsetzung in fünf Phasen
Phase 1: 2027–2030
Aufbau der Holding.
Investitionen:
ca. 15 Mrd. €
Schwerpunkt:
- Energie,
- Immobilien,
- Digitalisierung,
- Forschung,
- Flächen.
Phase 2: 2031–2035
Investitionen:
ca. 25 Mrd. €
Schwerpunkt:
- Netze,
- Energie,
- Wohnungsbau,
- Logistik,
- Rechenzentren,
- Verkehr.
Phase 3: 2036–2040
Investitionen:
ca. 30 Mrd. €
Schwerpunkt:
- Ausbau der Energieproduktion,
- Infrastruktur,
- internationale Aktivitäten,
- Recycling,
- Gesundheit,
- Technologie.
Phase 4: 2041–2045
Investitionen:
ca. 25 Mrd. €
Schwerpunkt:
- Reinvestitionen,
- Modernisierung,
- Erweiterung erfolgreicher Geschäftsbereiche.
Phase 5: 2046–2050
Investitionen:
ca. 25 Mrd. €
Schwerpunkt:
- Ersatzinvestitionen,
- neue Technologien,
- internationale Wachstumsfelder,
- Kapitalstockpflege.
XLI. Ziel 2050
Bis 2050 soll Hessen über einen öffentlichen Unternehmens- und Infrastrukturkapitalstock verfügen, der:
- wirtschaftlich selbsttragender,
- ertragsstärker,
- technologisch moderner,
- weniger von jährlichen Haushaltszuweisungen abhängig
ist als heute.
Das Land soll damit nicht nur konsumtiv Mittel ausgeben, sondern in größerem Umfang Vermögen schaffen, das Erträge erwirtschaftet.
XLII. Konkrete Forderungen an den Hessischen Landtag
Der Hessische Landtag wird gebeten, die Landesregierung aufzufordern:
1.
Ein Landesprogramm „Hessen 2050 – Öffentliche Unternehmens-, Infrastruktur- und Investitionsholding“ vorzulegen.
2.
Einen strategischen Investitionsrahmen von bis zu 120 Milliarden Euro bis 2050 zu untersuchen.
3.
Ein Landes-Eigenkapital von bis zu 25 Milliarden Euro über die gesamte Programmlaufzeit zu prüfen.
4.
Die Finanzierung über Fördermittel, Projektfinanzierungen, private Ko-Investitionen und weitere zulässige Finanzierungsinstrumente zu untersuchen.
5.
Bestehende Landesbeteiligungen systematisch in die Strategie einzubeziehen.
6.
Doppelstrukturen zwischen bestehenden Landesgesellschaften und neuen Gesellschaften zu vermeiden.
7.
Eine zentrale Landesholding mit spezialisierten Tochtergesellschaften zu prüfen.
8.
Die Wirtschaftlichkeit jedes Einzelprojekts unabhängig überprüfen zu lassen.
9.
Eine vollständige jährliche Transparenz über Schulden, Garantien, Gewinne und Risiken herzustellen.
10.
Den Hessischen Rechnungshof mit umfassender Prüfungsmöglichkeit auszustatten, soweit dies gesetzlich möglich ist.
11.
Einen jährlichen „Hessen-Unternehmensbericht“ vorzulegen.
12.
Die langfristige Zielgröße eines Jahresüberschusses von 4–6 Milliarden Euro als Szenario zu untersuchen.
13.
Eine Ausschüttungsquote von grundsätzlich bis zu 50 % des nachhaltig ausschüttungsfähigen Gewinns zu prüfen.
14.
Die übrigen Gewinne überwiegend zur Reinvestition einzusetzen.
15.
Alle rechtlichen Auswirkungen auf Länderfinanzausgleich, Haushaltsrecht, Schuldenbremse, EU-Beihilferecht und Wettbewerbsrecht zu prüfen.
XLIII. Schlussbegründung
Hessen verfügt bereits heute über einen bedeutenden öffentlichen Unternehmenssektor.
Die Landesbeteiligungen erwirtschafteten 2024 zusammen rund 31,4 Milliarden Euro Umsatz und rund 1,9 Milliarden Euro Gewinn.
Die Petition setzt deshalb nicht bei einem theoretischen Nullpunkt an.
Vielmehr soll die bestehende Beteiligungsstruktur zu einer langfristigen Vermögensstrategie weiterentwickelt werden.
Der Staat soll nicht nur Geld ausgeben, sondern dort, wo dies wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich zulässig ist, auch Vermögenswerte besitzen, Unternehmen betreiben und langfristige Erträge erzielen.
Das vorgeschlagene Investitionsvolumen von bis zu 120 Milliarden Euro soll dabei nicht als kurzfristiges Ausgabenprogramm verstanden werden.
Es soll vielmehr einen bis 2050 reichenden strategischen Kapitalaufbau ermöglichen.
Der zentrale Gedanke lautet:
Aus öffentlichen Investitionen sollen öffentliche Vermögenswerte entstehen. Aus öffentlichen Vermögenswerten sollen Erträge entstehen. Aus diesen Erträgen sollen neue Investitionen und – soweit nachhaltig möglich – Ausschüttungen an das Land finanziert werden.
Damit soll Hessen langfristig seine wirtschaftliche und finanzielle Eigenständigkeit stärken.
Die Zielgröße eines Jahresüberschusses von 4–6 Milliarden Euro ist dabei ausdrücklich als Maximalszenario zu verstehen. Sie soll nicht als garantiertes Ergebnis dargestellt werden.
Entscheidend ist vielmehr, dass der Hessische Landtag die Landesregierung mit einer professionellen Untersuchung beauftragt, welche wirtschaftlichen Potenziale tatsächlich vorhanden sind.
XLIV. Beschlussvorschlag
Der Hessische Landtag möge beschließen:
Der Hessische Landtag nimmt die Petition zum Anlass, die Hessische Landesregierung aufzufordern, ein Konzept für ein langfristiges Landesprogramm „Hessen 2050 – Öffentliche Unternehmens-, Infrastruktur- und Investitionsholding“ zu erarbeiten.
Das Konzept soll einen strategischen Investitionsrahmen von bis zu 120 Milliarden Euro bis zum Jahr 2050 untersuchen und insbesondere Energie, Netzinfrastruktur, Immobilien, Wohnungsbau, Verkehr, Logistik, Digitalisierung, Rechenzentren, Wasser, Recycling, Gesundheit, Forschung, DeepTech und strategische Flächenentwicklung umfassen.
Dabei sind bestehende Landesbeteiligungen einzubeziehen und Doppelstrukturen zu vermeiden.
Für sämtliche Vorhaben sind Wirtschaftlichkeit, Finanzierung, Risiken, Verschuldung, Garantien, EU-Beihilferecht, Wettbewerbsrecht, Haushaltsrecht, Schuldenbremse und Auswirkungen auf den Länderfinanzausgleich gesondert zu prüfen.
Die Landesregierung soll dem Hessischen Landtag einen mehrjährigen Finanzierungs- und Umsetzungsplan vorlegen, der insbesondere den erforderlichen Eigenkapitaleinsatz des Landes, mögliche Fördermittel, Projektfinanzierungen, private Ko-Investitionen, erwartete Umsätze, Betriebskosten, Abschreibungen, Finanzierungskosten, Gewinne und mögliche Ausschüttungen ausweist.
Ziel soll es sein, einen wirtschaftlich tragfähigen öffentlichen Kapitalstock aufzubauen, der nach vollständigem Hochlauf einen Jahresumsatz von etwa 55–60 Milliarden Euro und – sofern die Wirtschaftlichkeitsprüfungen dies bestätigen – einen nachhaltigen Jahresüberschuss von etwa 4–6 Milliarden Euro erreichen könnte.
Eine Umgehung der Schuldenbremse oder eine Verschleierung staatlicher Verbindlichkeiten durch Auslagerung auf rechtlich selbstständige Gesellschaften wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Hessische Rechnungshof soll die wirtschaftliche Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Landesbeteiligungen und Finanzierungsstrukturen im Rahmen seiner gesetzlichen Befugnisse überprüfen können.
XLV. Quellen und Rechtsgrundlagen
[1] Hessischer Landtag: Informationen zum Petitionsrecht und zum Petitionsverfahren. Eine Petition kann insbesondere Anregungen und Ideen zur politischen Willensbildung und sogar zur Gesetzgebung zum Gegenstand haben.
[2] Hessisches Ministerium der Finanzen: Beteiligungsportfolio des Landes Hessen, einschließlich Fraport AG, Nassauischer Heimstätte, Messe Frankfurt, Helaba und weiterer Landesbeteiligungen.
[3] Hessisches Ministerium der Finanzen: Beteiligungsbericht des Landes Hessen 2024. Der Bericht weist unter anderem Beteiligungen in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Wissenschaft, Infrastruktur, Mobilität, Wohnen, Energie, Umwelt und Dienstleistungen aus.
[4] Hessisches Ministerium der Finanzen: Angaben zu den Landesbeteiligungen für das Geschäftsjahr 2024: rund 31,4 Mrd. € Umsatz, rund 1,9 Mrd. € Gewinn und rund 40.300 Beschäftigte.
[5] Hessisches Ministerium der Finanzen: Geschäftsbericht des Landes Hessen 2024; unter anderem Angaben zur Beteiligungsbewertung, zur Beteiligung an Fraport und zur Erhöhung der Beteiligung an der Helaba.
[6] Hessisches Ministerium der Finanzen: Informationen zur Schuldenbremse des Landes Hessen und zum zusätzlichen Verschuldungsspielraum nach den bundesrechtlichen Änderungen.
[7] Hessisches Ministerium der Finanzen: Kreditaufnahme des Landes Hessen und bestehendes Schuldenportfolio.
[8] Hessisches Ministerium der Finanzen: Stärkung des Eigenkapitals der Helaba. Das Land Hessen finanzierte 2024 einen Beteiligungserwerb durch eine zusätzliche Kreditaufnahme von 2 Mrd. € und ordnete diesen als werthaltige Finanztransaktion ein.
[9] Hessischer Rechnungshof: Prüfungszuständigkeit für Landesbetriebe, Sondervermögen und die Betätigung des Landes bei privatrechtlichen Unternehmen.
[10] Hessischer Rechnungshof: Bericht zur Prüfung der Beteiligung des Landes an der Helaba und zu den Prüfungsrechten des Rechnungshofs.
[11] Finanzausgleichsgesetz des Bundes, § 7: Regelung der für den Länderfinanzausgleich maßgeblichen Steuereinnahmen der Länder.
Hinweis zur Einreichung
Der Hessische Landtag stellt ein eigenes Online-Petitionsformular bereit. Eine Petition kann online eingereicht werden; außerdem sind schriftliche Einreichungen möglich. Der Landtag weist darauf hin, dass eine Petition keine bestimmte besondere Form haben muss, aber das konkrete Anliegen und die persönlichen Daten des Petenten enthalten soll.
Anschrift:
Petitionsausschuss des Hessischen Landtages
Schlossplatz 1–3
65183 Wiesbaden
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