Samstag, 12. September 2026

Korrektur chat gpt Microsoft Copilot, Für ein modernes System der Arbeitsunfähigkeit, des Infektionsschutzes und der betrieblichen Gesundheitsprävention

 

PETITION AN DEN DEUTSCHEN BUNDESTAG

Für ein modernes System der Arbeitsunfähigkeit, des Infektionsschutzes und der betrieblichen Gesundheitsprävention

Einführung eines gesundheitsorientierten, flexiblen und wirtschaftlich nachhaltigen Arbeitsunfähigkeits- und Präventionssystems

Petent: Michael Tryzna
Adressat: Deutscher Bundestag / Petitionsausschuss


1. Anliegen der Petition

Der Deutsche Bundestag wird aufgefordert, das deutsche System der Arbeitsunfähigkeit, der betrieblichen Gesundheitsprävention und der stufenweisen Rückkehr in das Arbeitsleben weiterzuentwickeln.

Ziel ist ein System, das gleichzeitig

  • die Gesundheit der Beschäftigten schützt,
  • die Verbreitung ansteckender Erkrankungen am Arbeitsplatz reduziert,
  • unnötige Arbeitsausfälle vermeidet,
  • eine frühzeitige und medizinisch verantwortbare Rückkehr in das Arbeitsleben erleichtert,
  • Präsentismus reduziert,
  • Unternehmen bei Prävention unterstützt,
  • die Sozialversicherung langfristig entlasten kann und
  • die gesamtwirtschaftlichen Produktivitätsverluste durch vermeidbare Arbeitsausfälle vermindert.

Dabei soll nicht Krankheit sanktioniert, sondern Prävention gefördert werden.

Insbesondere soll geprüft werden, wie eine stärkere Differenzierung zwischen

  1. infektiösen Erkrankungen,
  2. nichtinfektiösen Erkrankungen,
  3. kurzfristigen Erkrankungen,
  4. länger andauernden Erkrankungen und
  5. medizinisch geeigneten Fällen einer teilweisen bzw. stufenweisen Rückkehr

erreicht werden kann.

Die Petition fordert ausdrücklich keine generelle Verpflichtung kranker Menschen zur Arbeit.

Medizinische Notwendigkeit, individuelle Leistungsfähigkeit und der Schutz der betroffenen Person sowie Dritter müssen Vorrang haben.


2. Ausgangslage

Arbeitsunfähigkeit ist sowohl ein gesundheitspolitisches als auch ein volkswirtschaftliches Thema.

Nach den aktuellen Berechnungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) entfielen im Jahr 2024 rund 881,5 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage auf Beschäftigte. Daraus schätzt die BAuA volkswirtschaftliche Produktionsausfälle von rund 134 Milliarden Euro und einen Ausfall an Bruttowertschöpfung von rund 227 Milliarden Euro.

Die BAuA stellt zugleich klar, dass diese Werte nicht als unmittelbar vermeidbare Kosten oder als automatisch erreichbarer zusätzlicher BIP-Zuwachs interpretiert werden dürfen. Sie beschreiben vielmehr ein volkswirtschaftliches Präventions- und mögliches Nutzenpotenzial.

Genau hier setzt diese Petition an.

Es soll untersucht werden, welcher Teil der Arbeitsausfälle

  • medizinisch unvermeidbar,
  • durch Prävention reduzierbar,
  • durch bessere Arbeitsorganisation vermeidbar,
  • durch Infektionsschutz begrenzbar oder
  • durch eine medizinisch geeignete stufenweise Rückkehr verkürzbar

ist.

Eine solche Differenzierung fehlt bisher in der öffentlichen Debatte häufig.


3. Bestehendes System und Reformbedarf

Deutschland verfügt bereits über einen umfangreichen gesetzlichen Schutz.

Nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen.

Das Ziel dieser Petition ist daher nicht die Abschaffung der Entgeltfortzahlung.

Vielmehr soll untersucht werden, ob die bestehenden Instrumente durch zusätzliche Präventions- und Steuerungselemente ergänzt werden können.

Gleichzeitig besteht bereits ein Instrument für eine stufenweise Rückkehr.

§ 74 SGB V sieht vor, dass arbeitsunfähige Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten können und dass spätestens ab einer Arbeitsunfähigkeitsdauer von sechs Wochen regelmäßig geprüft werden soll, ob eine stufenweise Wiedereingliederung möglich ist.

Der Gemeinsame Bundesausschuss weist ebenfalls darauf hin, dass eine Rückkehr an den Arbeitsplatz trotz fortbestehender Behandlung betrieblich und therapeutisch sinnvoll sein kann. Die konkrete Ausgestaltung muss jedoch individuell erfolgen.

Die Petition möchte deshalb kein starres 50-Prozent-Modell, sondern eine Weiterentwicklung der bestehenden stufenweisen Wiedereingliederung.


4. Erstes Reformelement: medizinisch differenzierte Arbeitsunfähigkeit

Es sollte geprüft werden, ob das System stärker zwischen verschiedenen Ursachen der Arbeitsunfähigkeit unterscheiden kann.

4.1 Infektiöse Erkrankungen

Bei infektiösen Erkrankungen steht neben der Gesundheit des einzelnen Beschäftigten auch der Schutz anderer Menschen im Vordergrund.

Eine erkrankte Person kann unter bestimmten Umständen weitere Personen im Betrieb anstecken. Die tatsächliche Übertragungswahrscheinlichkeit hängt jedoch vom Erreger, der Immunitätslage, der Tätigkeit, den Kontakten, der Raumstruktur und weiteren Faktoren ab.

Deshalb sollen keine pauschalen Annahmen über eine bestimmte Zahl von Folgeinfektionen verwendet werden.

Stattdessen soll geprüft werden, ob bei relevanten Infektionskrankheiten ein standardisiertes, datensparsames Verfahren eingeführt werden kann, das dem Arbeitgeber ausschließlich die für die Arbeitsplatzorganisation erforderliche Information übermittelt.

Beispielsweise:

„Vorübergehende Einschränkung des Einsatzes am Arbeitsplatz aus medizinischen bzw. infektiologischen Gründen.“

Eine Diagnose soll dem Arbeitgeber grundsätzlich nicht mitgeteilt werden.


5. Zweites Reformelement: Schutz vor Präsentismus

Nicht nur vollständige Abwesenheit kann problematisch sein.

Auch das Arbeiten trotz Krankheit kann gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen haben.

Beschäftigte können trotz Krankheit

  • weniger leistungsfähig sein,
  • Fehler häufiger machen,
  • sich langsamer erholen,
  • ihre Erkrankung verlängern oder
  • andere Personen anstecken.

Die Forschung zu Präsentismus untersucht genau diese Zusammenhänge.

Die Petition fordert deshalb eine nationale Forschungs- und Evaluationsinitiative:

„Arbeitsfähigkeit und Präsentismus 2030“

Dabei sollen insbesondere untersucht werden:

  • Umfang des Präsentismus,
  • Auswirkungen auf Produktivität,
  • Zusammenhang mit späteren Langzeiterkrankungen,
  • Unterschiede nach Branchen,
  • Auswirkungen auf Unfallrisiken,
  • Infektionsrisiken,
  • Möglichkeiten der Prävention.

Die Ergebnisse sollen in regelmäßigen Abständen veröffentlicht werden.


6. Drittes Reformelement: Ausbau der stufenweisen Rückkehr

Die bereits vorhandene stufenweise Wiedereingliederung soll weiterentwickelt werden.

Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob ein standardisiertes, digitales Verfahren geschaffen werden kann.

Grundprinzip

Eine Ärztin oder ein Arzt beurteilt:

  • welche Tätigkeiten möglich sind,
  • welche Tätigkeiten vermieden werden müssen,
  • welche Arbeitszeit medizinisch vertretbar ist,
  • welche Belastungen ausgeschlossen werden müssen,
  • wann eine erneute Untersuchung erforderlich ist.

Der Arbeitgeber erhält nur die für die Durchführung notwendigen arbeitsbezogenen Angaben.

Eine starre Vorgabe wie „grundsätzlich 50 % Arbeitszeit“ soll ausdrücklich vermieden werden.

Denn der G-BA weist darauf hin, dass eine standardisierte Betrachtungsweise bei der stufenweisen Wiedereingliederung nicht möglich ist und die Lösung individuell gefunden werden muss.


7. Viertes Reformelement: Teilweise Arbeitsfähigkeit als medizinische Option

Langandauernde Erkrankungen sollen nicht automatisch zu einer vollständigen Trennung vom Arbeitsplatz führen.

Die Petition fordert daher die Prüfung eines weiterentwickelten Modells einer ärztlich festgestellten teilweisen Arbeitsfähigkeit.

Beispiel:

Eine Person ist für

  • körperlich schwere Tätigkeiten nicht ausreichend belastbar,

kann aber

  • leichte Tätigkeiten,
  • kürzere Arbeitszeiten oder
  • bestimmte Aufgaben

übernehmen.

Die medizinische Entscheidung soll immer individuell erfolgen.

Das Ziel lautet:

So viel Arbeit wie gesundheitlich vertretbar – aber niemals Arbeit gegen die medizinisch notwendige Erholung.

Internationale Forschung zeigt, dass graduierte bzw. teilweise Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen unter bestimmten Voraussetzungen die Dauer von Abwesenheiten verkürzen und spätere Beschäftigung fördern können. Eine norwegische Untersuchung von Markussen und Røed fand entsprechende Effekte für abgestufte Arbeitsunfähigkeit.

Diese Ergebnisse dürfen allerdings nicht ungeprüft auf Deutschland übertragen werden.

Deshalb soll zunächst eine wissenschaftliche Evaluation in Deutschland erfolgen.


8. Fünftes Reformelement: Betriebliche Präventionsprogramme

Unternehmen sollen stärker für erfolgreiche Prävention belohnt werden.

Dabei soll nicht die Krankheit einzelner Arbeitnehmer bewertet werden.

Ein Arbeitgeber darf insbesondere nicht deshalb benachteiligt werden, weil einzelne Beschäftigte krank werden.

Stattdessen sollen messbare Präventionsleistungen berücksichtigt werden.

Mögliche Kriterien:

  • ergonomische Arbeitsplatzgestaltung,
  • regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen,
  • betriebliches Gesundheitsmanagement,
  • Impfangebote,
  • Infektionsschutzkonzepte,
  • Lüftungs- und Raumkonzepte,
  • psychische Gefährdungsbeurteilung,
  • Maßnahmen gegen Überlastung,
  • Rückkehrmanagement,
  • betriebliche Rehabilitation,
  • Qualifizierung von Führungskräften.

Damit würde der Schwerpunkt von einem krankheitsbezogenen Bonus-Malus-System zu einem präventionsbezogenen Anreizsystem verschoben.


9. Kein Bonus-Malus nach individueller Krankheitsquote

Die ursprüngliche Idee eines starken Bonus-Malus-Systems anhand von Fehlzeiten soll ausdrücklich nicht unverändert übernommen werden.

Eine solche Konstruktion hätte erhebliche Risiken.

Sie könnte dazu führen, dass

  • Beschäftigte sich trotz Krankheit zur Arbeit verpflichtet fühlen,
  • Arbeitgeber Krankenstände indirekt beeinflussen,
  • bestimmte Arbeitnehmergruppen benachteiligt werden,
  • Datenschutzprobleme entstehen,
  • chronisch oder häufig erkrankte Personen diskriminiert werden.

Deshalb wird ein anderes Modell vorgeschlagen:

Präventionsbonus statt Krankenstandsstrafe

Ein Unternehmen kann einen Bonus erhalten, wenn es nachweislich wirksame Präventionsmaßnahmen umsetzt.

Beispiel:

Bereichmögliche Bewertung
Infektionsschutz0–20 Punkte
Ergonomie0–15 Punkte
psychische Gesundheit0–15 Punkte
Rückkehrmanagement0–15 Punkte
Arbeitsschutz0–15 Punkte
Gesundheitsförderung0–10 Punkte
Evaluation0–10 Punkte
Gesamt100 Punkte

Die konkrete Gewichtung soll wissenschaftlich entwickelt werden.


10. Datenschutz und Gesundheitsdaten

Gesundheitsdaten gehören zu den besonders geschützten personenbezogenen Daten.

Art. 9 DSGVO behandelt Gesundheitsdaten ausdrücklich als besondere Kategorie personenbezogener Daten.

Deshalb soll die Reform nach dem Prinzip der Datensparsamkeit funktionieren.

Arbeitgeber

Der Arbeitgeber soll grundsätzlich nur erfahren:

  • ob Arbeitsfähigkeit besteht,
  • welche arbeitsbezogenen Einschränkungen vorliegen,
  • ob besondere Infektionsschutzmaßnahmen erforderlich sind,
  • gegebenenfalls welche zeitliche Belastung zulässig ist.

Arbeitgeber soll nicht erfahren:

  • konkrete Diagnose,
  • vollständige medizinische Vorgeschichte,
  • sonstige nicht erforderliche Gesundheitsdaten.

Die medizinischen Informationen verbleiben grundsätzlich bei den dafür zuständigen Stellen.

Ein digitales Verfahren soll daher nicht zu einer Erweiterung der Gesundheitsüberwachung führen.


11. Wirtschaftliche Wirkungen – vorsichtig und nachvollziehbar gerechnet

Die BAuA beziffert für 2024:

881,5 Mio. Arbeitsunfähigkeitstage

sowie:

134 Mrd. € Produktionsausfälle

und

227 Mrd. € ausgefallene Bruttowertschöpfung.

Diese Werte werden in dieser Petition ausdrücklich nicht als unmittelbar erzielbarer Gewinn behandelt.

Stattdessen werden Szenarien gebildet.

Szenario A – 5 %

Eine Reduktion der krankheitsbedingten Ausfalltage um 5 % entspräche rechnerisch:

881,5 Mio. × 5 % =

44,1 Mio. weniger Arbeitsunfähigkeitstage.

Auf Basis der BAuA-Größe von 258 € Bruttowertschöpfungsausfall pro AU-Tag ergäbe sich eine rein rechnerische Größenordnung von:

ca. 11,4 Mrd. € Bruttowertschöpfungspotenzial.

Szenario B – 10 %

881,5 Mio. × 10 % =

88,2 Mio. Tage

und rechnerisch:

ca. 22,7 Mrd. € Bruttowertschöpfungspotenzial.

Szenario C – 15 %

881,5 Mio. × 15 % =

132,2 Mio. Tage

und rechnerisch:

ca. 34,1 Mrd. € Bruttowertschöpfungspotenzial.

Diese Werte sind keine Prognosen des zusätzlichen BIP.

Sie dienen ausschließlich dazu, die Größenordnung möglicher Effekte zu verdeutlichen.


12. Warum kein pauschaler BIP-Effekt behauptet werden soll

Die Petition verzichtet bewusst auf die frühere Aussage, das bestehende System senke das deutsche BIP um einen bestimmten Prozentsatz.

Eine solche Aussage wäre wissenschaftlich zu stark.

Zwischen weniger Krankheitstagen und zusätzlichem BIP bestehen mehrere Zwischenschritte:

weniger AU-Tage

mehr verfügbare Arbeitszeit

tatsächliche Arbeitsleistung

zusätzliche Produktion

zusätzliche Wertschöpfung

mögliche Auswirkungen auf Einkommen, Steuern und Sozialversicherung

Nicht jeder eingesparte Krankheitstag führt zu zusätzlicher Produktion.

Beispielsweise können

  • Produktionsreserven vorhanden sein,
  • andere Beschäftigte einspringen,
  • Überstunden entstehen,
  • Arbeitsabläufe angepasst werden,
  • Nachfragebeschränkungen bestehen.

Daher soll eine unabhängige wissenschaftliche Institution die tatsächlichen gesamtwirtschaftlichen Effekte modellieren.


13. Unternehmen und öffentliche Haushalte

Eine erfolgreiche Präventionspolitik kann grundsätzlich mehrere wirtschaftliche Effekte haben.

Unternehmen

Mögliche Entlastungen entstehen durch:

  • weniger Ausfalltage,
  • weniger Ersatzpersonal,
  • weniger Überstunden,
  • geringere Produktionsunterbrechungen,
  • geringere Fehlerkosten,
  • geringere Fluktuation,
  • schnellere Rückkehr langzeiterkrankter Beschäftigter.

Die Petition fordert jedoch keine pauschale Behauptung einer bestimmten Milliardenersparnis, solange diese nicht empirisch nachgewiesen wurde.

Sozialversicherung

Mögliche Effekte können entstehen durch:

  • kürzere Krankheitsverläufe,
  • weniger langfristige Arbeitsunfähigkeit,
  • schnellere Rückkehr in Beschäftigung,
  • geringere Folgekosten.

Auch hier soll eine exakte Größenordnung erst nach einer Modellierung angegeben werden.

Staat

Mögliche fiskalische Wirkungen entstehen durch:

  • zusätzliche Beschäftigung,
  • höhere Lohnsteuer,
  • höhere Sozialversicherungsbeiträge,
  • geringere Transferleistungen,
  • geringere Folgekosten.

Diese Effekte sind separat zu berechnen und dürfen nicht mit dem BIP-Effekt gleichgesetzt werden.


14. Finanzierung der Reform

Die Reform soll zunächst möglichst kostenneutral beziehungsweise kostenbewusst ausgestaltet werden.

Vorgeschlagen wird ein dreistufiges Verfahren.

Stufe 1: Modellprojekt

Bundesweit werden Modellregionen eingerichtet.

Teilnehmende Unternehmen können freiwillig teilnehmen.

Untersucht werden:

  • Fehlzeiten,
  • Präsentismus,
  • Rückkehrdauer,
  • Mitarbeitergesundheit,
  • Produktivität,
  • Datenschutz,
  • Arbeitgeberkosten.

Stufe 2: wissenschaftliche Evaluation

Nach zwei bis drei Jahren erfolgt eine unabhängige Evaluation.

Dabei wird eine Kontrollgruppe verwendet.

Nur wenn ein statistisch belastbarer Nutzen festgestellt wird, soll eine bundesweite Ausweitung erfolgen.

Stufe 3: gesetzliche Weiterentwicklung

Auf Grundlage der Evaluation können gesetzliche Änderungen vorgenommen werden.

Damit wird verhindert, dass ein großflächiges System eingeführt wird, dessen Wirkungen noch nicht ausreichend untersucht sind.


15. Besondere Bedeutung des Infektionsschutzes

Die Erfahrungen mit COVID-19 haben gezeigt, dass Arbeitsplätze für die öffentliche Gesundheit relevant sein können.

Die Petition fordert daher ein dauerhaftes betriebliches Infektionsschutzkonzept.

Dieses soll insbesondere umfassen:

  1. klare Empfehlungen bei infektiösen Erkrankungen,
  2. datenschutzkonforme digitale Kommunikation,
  3. bessere Lüftung,
  4. flexible Arbeitsmöglichkeiten,
  5. Homeoffice, sofern die Tätigkeit dies erlaubt,
  6. Möglichkeiten zur vorübergehenden Aufgabenanpassung,
  7. klare Rückkehrregeln,
  8. freiwillige Impfangebote,
  9. betriebliche Hygiene,
  10. wissenschaftliche Evaluation.

Dabei soll zwischen tatsächlicher Infektionsgefahr und bloßer Vorsicht unterschieden werden.


16. Schutz vor Fehlanreizen

Jede Reform des Krankheits- und Arbeitsfähigkeitssystems muss Fehlanreize vermeiden.

Insbesondere darf es nicht dazu kommen, dass Beschäftigte

  • aus Angst vor Nachteilen krank zur Arbeit erscheinen,
  • Krankheiten verschweigen,
  • medizinische Empfehlungen ignorieren,
  • Infektionsrisiken für Kollegen erhöhen.

Deshalb lautet ein Grundsatz dieser Petition:

Gesundheitsschutz hat Vorrang vor kurzfristiger Anwesenheit.

Ökonomische Anreize dürfen nur dort eingesetzt werden, wo sie Prävention und sichere Arbeitsfähigkeit fördern.


17. Wissenschaftliche Begleitung

Der Bundestag wird aufgefordert, eine unabhängige wissenschaftliche Begleitforschung einzurichten.

Untersucht werden sollen mindestens:

Gesundheit

  • Krankheitstage,
  • Krankheitsdauer,
  • Rückfallquote,
  • Langzeiterkrankungen.

Arbeit

  • Beschäftigungsdauer,
  • Rückkehrgeschwindigkeit,
  • Arbeitsfähigkeit,
  • Präsentismus.

Wirtschaft

  • Arbeitsproduktivität,
  • Wertschöpfung,
  • Produktionsausfälle,
  • Ersatzpersonalkosten.

Sozialversicherung

  • Krankengeld,
  • Beiträge,
  • Rehabilitationsleistungen,
  • langfristige Erwerbsminderung.

Unternehmen

  • Umsetzungskosten,
  • Einsparungen,
  • Mitarbeiterzufriedenheit,
  • Fluktuation.

Gesellschaft

  • gesundheitliche Ungleichheit,
  • Schutz vulnerabler Gruppen,
  • mögliche Diskriminierung.

18. Konkrete Forderungen an den Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag wird aufgefordert,

1.

die Bundesregierung mit der Erarbeitung eines Bundesprogramms „Gesunde Arbeit 2030“ zu beauftragen;

2.

ein wissenschaftlich begleitetes Modell einer flexiblen, medizinisch bestimmten stufenweisen Arbeitsrückkehr zu entwickeln;

3.

zu prüfen, ob die bestehenden Möglichkeiten der teilweisen Arbeitsfähigkeit gesetzlich weiterentwickelt werden können;

4.

den betrieblichen Infektionsschutz insbesondere bei ansteckenden Erkrankungen weiterzuentwickeln;

5.

ein datensparsames Verfahren zur Kommunikation arbeitsbezogener gesundheitlicher Einschränkungen zu entwickeln;

6.

die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hinsichtlich zusätzlicher, ausschließlich arbeitsbezogener Informationen zu evaluieren;

7.

einen Präventionsbonus für nachweisbar wirksame betriebliche Gesundheits- und Arbeitsschutzmaßnahmen zu prüfen;

8.

von einem Bonus-Malus-System abzusehen, das individuelle Krankheitsquoten oder einzelne Erkrankungen von Beschäftigten wirtschaftlich bewertet;

9.

eine unabhängige Studie über Präsentismus und dessen volkswirtschaftliche Folgen in Deutschland in Auftrag zu geben;

10.

die Auswirkungen verschiedener Modelle auf Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Krankenversicherung und öffentliche Haushalte zu untersuchen;

11.

die Datenschutz- und Gleichbehandlungsanforderungen vor einer Einführung umfassend zu prüfen;

12.

nach Abschluss der Modellphase eine transparente Kosten-Nutzen-Analyse vorzulegen.


19. Erwartete Wirkungen

Das Ziel der Reform ist ein dreifacher Gewinn:

Für Arbeitnehmer

  • bessere gesundheitliche Absicherung,
  • weniger Druck zur Arbeit trotz Krankheit,
  • bessere Rückkehrmöglichkeiten,
  • individuellere Arbeitsmodelle,
  • Schutz vor unnötiger Stigmatisierung.

Für Unternehmen

  • weniger ungeplante Ausfälle,
  • bessere Personalplanung,
  • weniger Präsentismus,
  • schnellere Rückkehr,
  • höhere Arbeitsfähigkeit.

Für Staat und Sozialversicherung

  • potenziell geringere Folgekosten,
  • höhere Beschäftigung,
  • höhere Wertschöpfung,
  • mögliche zusätzliche Steuer- und Beitragseinnahmen.

Die Petition behauptet dabei ausdrücklich nicht, dass alle genannten Effekte automatisch eintreten.

Sie fordert deren wissenschaftliche Prüfung.


20. Messbare Ziele

Die Reform sollte anhand messbarer Kennzahlen bewertet werden.

Nach fünf Jahren sollen mindestens folgende Kennzahlen veröffentlicht werden:

KennzahlZiel der Evaluation
AU-TageVeränderung
durchschnittliche KrankheitsdauerVeränderung
LangzeiterkrankungenVeränderung
RückkehrdauerVeränderung
PräsentismusVeränderung
ArbeitsproduktivitätVeränderung
ArbeitgeberkostenVeränderung
KrankengeldkostenVeränderung
BeschäftigungsquoteVeränderung
MitarbeitergesundheitVeränderung

Erst auf dieser Grundlage soll über eine dauerhafte gesetzliche Ausweitung entschieden werden.


21. Grundsätze der Reform

Die gesamte Reform soll sich an zehn Grundsätzen orientieren:

1. Gesundheit vor Anwesenheit

Niemand soll aus wirtschaftlichem Druck krank arbeiten müssen.

2. Medizinische Individualität

Die Arbeitsfähigkeit wird individuell und medizinisch beurteilt.

3. Infektionsschutz

Infektiöse Erkrankungen erfordern besondere Schutzmechanismen.

4. Prävention statt Bestrafung

Unternehmen sollen für Prävention belohnt und nicht für die Krankheit einzelner Beschäftigter bestraft werden.

5. Datenschutz

Gesundheitsdaten dürfen nur verarbeitet werden, soweit dies rechtlich zulässig und erforderlich ist.

6. Freiwilligkeit bei Modellprojekten

Neue Instrumente sollen zunächst wissenschaftlich erprobt werden.

7. Evidenzbasierung

Politische Maßnahmen sollen anhand belastbarer Daten bewertet werden.

8. Wirtschaftlichkeit

Kosten und Nutzen sollen transparent gegenübergestellt werden.

9. Gleichbehandlung

Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen dürfen nicht benachteiligt werden.

10. Evaluation

Keine dauerhafte Systemänderung ohne wissenschaftliche Erfolgskontrolle.


22. Schlussfolgerung

Deutschland verfügt über ein leistungsfähiges System der sozialen Absicherung bei Krankheit. Gleichzeitig zeigen die hohen Arbeitsunfähigkeitszahlen, dass erhebliche volkswirtschaftliche Ressourcen durch Krankheit und Arbeitsausfälle gebunden werden.

Die BAuA schätzt für 2024 rund 881,5 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage und daraus resultierende Produktionsausfälle von rund 134 Milliarden Euro sowie einen Ausfall an Bruttowertschöpfung von rund 227 Milliarden Euro.

Diese Zahlen dürfen nicht als vermeidbarer Schaden missverstanden werden.

Sie zeigen jedoch die Größenordnung des Problems.

Eine moderne Arbeitswelt sollte deshalb nicht zwischen den beiden Extremen

„krank = vollständig abwesend“

und

„krank = trotzdem arbeiten“

stehen bleiben.

Erforderlich ist vielmehr ein differenziertes System:

medizinisch notwendige Abwesenheit,

konsequenter Infektionsschutz,

Prävention,

flexible Arbeitsorganisation

und

medizinisch verantwortbare stufenweise Rückkehr.

Deutschland sollte deshalb ein wissenschaftlich begleitetes Reformprogramm entwickeln, das Gesundheitsschutz und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit miteinander verbindet.

Die Petition fordert den Deutschen Bundestag auf, diese Reform zu prüfen, wissenschaftlich zu evaluieren und – bei nachgewiesenem Nutzen – schrittweise umzusetzen.

Dabei soll ausdrücklich gelten:

Nicht mehr Arbeit trotz Krankheit, sondern mehr gesunde Arbeitsfähigkeit durch bessere Prävention, besseren Infektionsschutz und eine individuellere Rückkehr in das Arbeitsleben.


Quellen und rechtliche Grundlagen

  1. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Volkswirtschaftliche Kosten durch Arbeitsunfähigkeit 2024. Die BAuA weist 881,5 Mio. Arbeitsunfähigkeitstage, 134 Mrd. € Produktionsausfall und 227 Mrd. € Ausfall an Bruttowertschöpfung aus.
  2. Statistisches Bundesamt (Destatis): Krankenstand. Für 2024 werden durchschnittlich 14,8 krank gemeldete Arbeitstage je Arbeitnehmer ausgewiesen; zugleich weist Destatis auf Unterschiede der statistischen Erfassung hin.
  3. Entgeltfortzahlungsgesetz, insbesondere § 3 EntgFG: Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall grundsätzlich bis zu sechs Wochen.
  4. § 74 SGB V: Stufenweise Wiedereingliederung und regelmäßige ärztliche Prüfung spätestens ab sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit.
  5. Gemeinsamer Bundesausschuss: Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie und Empfehlungen zur stufenweisen Wiedereingliederung.
  6. Markussen/Røed: The case for presenteeism — Evidence from Norway's sickness insurance program, Journal of Public Economics 96 (2012), S. 959–972. Die Studie untersucht insbesondere graduierte bzw. teilweise Arbeitsunfähigkeit.
  7. Datenschutz-Grundverordnung, Art. 9: Gesundheitsdaten gehören zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten.

Antrag

Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auffordern,

ein wissenschaftlich begleitetes Reformprogramm zur Weiterentwicklung des deutschen Systems der Arbeitsunfähigkeit, der betrieblichen Gesundheitsprävention, des Infektionsschutzes und der stufenweisen Wiedereingliederung zu entwickeln und dem Deutschen Bundestag nach Abschluss einer Modellphase einen Evaluationsbericht mit Kosten-Nutzen-Analyse vorzulegen.

Dabei sollen insbesondere die Auswirkungen auf Gesundheit, Arbeitsfähigkeit, Fehlzeiten, Präsentismus, Produktivität, Unternehmen, Sozialversicherung, öffentliche Haushalte, Datenschutz und Gleichbehandlung untersucht werden.

Ziel ist ein modernes System, das Krankheitsschutz und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit miteinander verbindet, ohne Beschäftigte zur Arbeit trotz medizinisch notwendiger Arbeitsunfähigkeit zu verpflichten.

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