Sonntag, 20. September 2026

von chat Gpt und nicht von mir erstellt/Nur eine Möglichkeit/Petition an den Deutschen Bundestag Nachhaltige Konsolidierung der Bundesfinanzen, Rückführung der strukturellen Neuverschuldung und Aufbau eines dauerhaften strukturellen Bundeshaushaltsüberschusses von mindestens 50 Milliarden Euro jährlich – ohne Veräußerung von Staatsvermögen zur Finanzierung laufender Ausgaben

 Von chat GPT und nicht von mir erstellt/Nur eine Möglichkeit

Petition an den Deutschen Bundestag

Nachhaltige Konsolidierung der Bundesfinanzen, Rückführung der strukturellen Neuverschuldung und Aufbau eines dauerhaften strukturellen Bundeshaushaltsüberschusses von mindestens 50 Milliarden Euro jährlich – ohne Veräußerung von Staatsvermögen zur Finanzierung laufender Ausgaben

Petent: Michael Tryzna


TEIL I – PETITIONSANLIEGEN

1. Gegenstand der Petition

Der Deutsche Bundestag wird gebeten, ein langfristiges, transparentes und jährlich überprüfbares Programm zur strukturellen Konsolidierung der Bundesfinanzen zu beschließen.

Das Ziel des vorgeschlagenen Programms besteht aus vier aufeinander aufbauenden Stufen:

  1. Verringerung der strukturellen Nettokreditaufnahme,
  2. Erreichen eines strukturellen Haushaltsausgleichs,
  3. Aufbau eines strukturellen Überschusses,
  4. Erreichen und dauerhafte Sicherung eines jährlichen strukturellen Bundeshaushaltsüberschusses von mindestens 50 Milliarden Euro.

Als Zieljahr für die Erreichung der 50-Milliarden-Euro-Größe wird 2037 vorgeschlagen.

Die Zielgröße ist ausdrücklich eine politische und finanzwirtschaftliche Zielsetzung und keine amtliche Prognose. Ihre Erreichbarkeit soll jährlich anhand der tatsächlichen Haushaltsentwicklung überprüft werden.

Die Konsolidierung soll nicht durch die Veräußerung von Staatsvermögen zur Finanzierung laufender Ausgaben erfolgen.

Stattdessen soll der strukturelle Ausgleich durch ein Bündel aus Ausgabenkontrolle, Subventionsreform, Überprüfung von Steuervergünstigungen, Verbesserung des Steuervollzugs, Verwaltungsmodernisierung, Bürokratieabbau, höherer Erwerbsbeteiligung, Produktivitätssteigerungen und wachstumsorientierten Investitionen erreicht werden.

Der Bundesrechnungshof beschreibt die gegenwärtige Entwicklung der Bundesfinanzen als erhebliche Diskrepanz zwischen Ausgabenansprüchen und Finanzierungsrealität und fordert eine strukturelle Konsolidierung. [1]


2. Warum ein langfristiger Konsolidierungsplan erforderlich ist

Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 sieht Ausgaben von 555,4 Milliarden Euro und eine Nettokreditaufnahme von 118,7 Milliarden Euro vor. Für 2028 bis 2030 sind Nettokreditaufnahmen von 148,8, 152,0 beziehungsweise 167,3 Milliarden Euro vorgesehen. [2]

Kennzahl2027202820292030
Bundesausgaben555,4588,2597,8635,4
Steuereinnahmen394,7406,4416,6437,3
NKA Bundeshaushalt118,7148,8152,0167,3
NKA ohne Bereichsausnahme33,423,519,115,6
SV Infrastruktur/Klimaneutralität54,956,757,952,2
SV Bundeswehr30,0

Angaben in Milliarden Euro. Quelle: BMF. [2]

Die Zahlen zeigen, dass die finanzpolitische Herausforderung nicht durch die Betrachtung eines einzigen Defizitbegriffs angemessen erfasst werden kann.

Die Nettokreditaufnahme des Kernhaushalts, die verfassungsrechtlich zulässige Kreditaufnahme, die Kreditaufnahme von Sondervermögen und der gesamtstaatliche Maastricht-Saldo sind unterschiedliche Größen.

Die Petition fordert deshalb eine einheitliche Bundesfinanz-Gesamtrechnung, in der sämtliche relevanten Finanzierungsströme nachvollziehbar dargestellt werden.


3. Abgrenzung: Haushaltsdefizit, Nettokreditaufnahme und gesamtstaatlicher Finanzierungssaldo

Die Begriffe „Defizit“, „Nettokreditaufnahme“ und „Finanzierungssaldo“ dürfen nicht gleichgesetzt werden.

Der gesamtstaatliche Finanzierungssaldo nach den europäischen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen umfasst Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen. Die Nettokreditaufnahme des Bundes betrifft dagegen den Bundeshaushalt und unterliegt der deutschen Haushalts- und Verfassungsrechnung.

Die Europäische Kommission erwartet für Deutschland für 2027 einen gesamtstaatlichen Fehlbetrag von 4,1 % des BIP und eine Schuldenquote von 68,0 %. [3]

Die Bundesbank weist ebenfalls auf steigende Defizite und Schulden hin. [4]

Daraus folgt:

Die Petition verwendet die 50-Milliarden-Euro-Größe als Ziel eines strukturellen Bundeshaushaltsüberschusses und nicht als Behauptung, dass damit automatisch der gesamte gesamtstaatliche Finanzierungssaldo Deutschlands um 50 Milliarden Euro verbessert wird.


4. Verfassungsrechtlicher Rahmen

Artikel 115 Absatz 2 Grundgesetz bestimmt grundsätzlich, dass Einnahmen und Ausgaben ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind. Die strukturelle Kreditaufnahme ist grundsätzlich auf 0,35 % des nominalen Bruttoinlandsprodukts begrenzt; daneben enthält die Vorschrift konjunkturelle Regelungen und die derzeit geltenden Ausnahmen. [5]

Die Petition fordert keine Abschaffung dieser verfassungsrechtlichen Regeln.

Sie schlägt vielmehr vor, die finanzpolitische Zielsetzung über die verfassungsrechtliche Mindestanforderung hinaus zu entwickeln.

Das Ziel wäre somit nicht:

„So viel Kreditaufnahme wie verfassungsrechtlich zulässig.“

Sondern:

„So wenig strukturelle Kreditaufnahme wie wirtschaftlich und politisch vertretbar und anschließend ein dauerhafter struktureller Überschuss.“


5. Grundprinzip der Petition

Die vorgeschlagene Finanzstrategie beruht auf sechs Grundsätzen:

Grundsatz 1

Keine dauerhafte Finanzierung laufender Ausgaben durch neue strukturelle Schulden.

Grundsatz 2

Keine Veräußerung von Staatsvermögen zur Finanzierung laufender Ausgaben.

Grundsatz 3

Keine Verlagerung von Ausgaben in Sondervermögen als scheinbare Einsparung.

Grundsatz 4

Produktive Investitionen sollen von ineffizienten konsumtiven Ausgaben unterschieden werden.

Grundsatz 5

Einnahmensteigerungen sollen bevorzugt aus Wirtschaftswachstum, besserem Steuervollzug und einer Überprüfung von Vergünstigungen entstehen.

Grundsatz 6

Jede größere Reform soll anhand messbarer finanzieller und wirtschaftlicher Wirkungen überprüft werden.


TEIL II – DIE FINANZIELLE AUSGANGSLAGE

6. Entwicklung der Bundesausgaben

Der Bundesrechnungshof weist darauf hin, dass das Ausgabenvolumen des Bundeshaushalts zwischen 2019 und 2026 von 357 Milliarden Euro auf mehr als 524 Milliarden Euro gestiegen ist. Einschließlich der stark ausgeweiteten Sondervermögen sei der Anstieg noch größer. [6]

Diese Entwicklung ist nicht ausschließlich durch eine einzelne politische Entscheidung entstanden.

Sie steht im Zusammenhang mit:

  • Pandemie,
  • Energiekrise,
  • Inflation,
  • Verteidigung,
  • Infrastruktur,
  • Sozialausgaben,
  • Transformation,
  • Zinsausgaben,
  • Sondervermögen.

Eine nachhaltige Konsolidierung muss daher die gesamte Ausgabenstruktur untersuchen.


7. Zinsausgaben

Die Zinsausgaben stellen einen besonders wichtigen strukturellen Faktor dar.

Nach den vom Bundesrechnungshof dargestellten Finanzplanungen sollten die Zinsausgaben von 2026 bis 2029 stark steigen und 2029 rund 66,5 Milliarden Euro erreichen. [7]

Die Bundesbank weist ebenfalls darauf hin, dass höhere durchschnittliche Zinssätze und höhere Schulden die Zinsausgaben kräftig erhöhen. [8]

Damit entsteht ein selbstverstärkender Mechanismus:

mehr Schulden → mehr Zinsen → weniger Haushaltsmittel → höherer Finanzierungsbedarf → potenziell mehr Schulden.

Die Petition soll diesen Mechanismus umkehren:

Überschuss → Tilgung → niedrigere Schulden → geringere Zinsausgaben → größerer Haushaltsüberschuss.


8. Demografischer Druck

Die öffentlichen Finanzen werden zusätzlich durch den demografischen Wandel belastet.

Die OECD weist darauf hin, dass die Alterung der Bevölkerung das Erwerbspersonenpotenzial reduziert und dadurch Wachstum und öffentliche Finanzen belastet werden können. [9]

Auch die OECD empfiehlt für Deutschland Reformen bei Renten-, Gesundheits- und Pflegefinanzierung sowie Maßnahmen zur Steigerung des Arbeitsangebots. [10]

Die Petition fordert deshalb eine langfristige Generationen- und Finanzierungsrechnung.


9. Erwerbstätigkeit

Im zweiten Quartal 2026 waren rund 45,7 Millionen Menschen in Deutschland erwerbstätig. Gegenüber dem Vorjahresquartal waren dies 212.000 Personen weniger. [11]

Das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen sank ebenfalls um 0,5 %. [12]

Eine nachhaltige Finanzstrategie muss daher nicht nur die Zahl der Erwerbstätigen, sondern auch

  • Arbeitszeit,
  • Qualifikation,
  • Produktivität,
  • Erwerbsbeteiligung,
  • Migration,
  • Weiterbildung

berücksichtigen.


10. Produktivität

Nach Destatis stieg die Arbeitsproduktivität je geleisteter Erwerbstätigenstunde 2025 über alle Wirtschaftsbereiche um 0,4 %. Gleichzeitig stiegen die Lohnstückkosten um 4,5 %. [13]

Damit wird deutlich, dass eine langfristige Wachstumsstrategie nicht allein auf steigenden nominalen Löhnen beruhen kann.

Produktivitätssteigerungen sind ein wesentlicher Bestandteil einer langfristig tragfähigen Wirtschafts- und Finanzstrategie.


11. Wirtschaftswachstum

Das deutsche reale BIP stieg 2025 um 0,2 %. [14]

Im zweiten Quartal 2026 stieg das BIP gegenüber dem Vorquartal preis-, saison- und kalenderbereinigt um 0,3 %. [15]

Die Europäische Kommission prognostizierte im Mai 2026 für Deutschland ein reales Wachstum von 0,6 % für 2026 und 0,9 % für 2027. [16]

Diese Prognosen sind keine Garantie für die tatsächliche Entwicklung.

Die Petition verwendet deshalb keine feste Wachstumsrate zur Finanzierung des 50-Milliarden-Euro-Ziels.


TEIL III – AUSGABENREFORM

12. Bundesweiter Ausgabencheck

Jede größere dauerhafte Ausgabe soll künftig anhand eines standardisierten Ausgabenchecks überprüft werden.

Der Check soll folgende Fragen beantworten:

  1. Welche Aufgabe wird erfüllt?
  2. Warum ist diese Aufgabe staatlich notwendig?
  3. Wer ist für die Aufgabe zuständig?
  4. Welche Kosten entstehen?
  5. Welche Ergebnisse werden erzielt?
  6. Welche Alternativen existieren?
  7. Welche Folgekosten entstehen?
  8. Gibt es Doppelstrukturen?
  9. Ist die Aufgabe befristbar?
  10. Kann sie digital effizienter erbracht werden?

Der Bundesrechnungshof fordert ebenfalls eine stärkere Priorisierung staatlicher Aufgaben. [17]


13. Spending Reviews

Die Bundesregierung verfügt bereits über Erfahrungen mit Spending Reviews.

Das BMF veröffentlicht entsprechende Prüfungen zur ziel- und wirkungsorientierten Haushaltsführung. [18]

Die Petition schlägt vor, daraus ein dauerhaftes Verfahren zu machen.

Für große Ausgabenbereiche soll alle fünf Jahre eine vollständige Spending Review erfolgen.


14. Ausgabenobergrenzen

Die Petition schlägt keine starre Kürzungsquote für alle Ressorts vor.

Stattdessen soll die jährliche Ausgabensteigerung derjenigen Bereiche begrenzt werden, in denen

  • kein besonderer Mehrbedarf,
  • keine nachgewiesene Produktivitätssteigerung,
  • keine gesetzliche Verpflichtung oder
  • keine besondere Krisensituation

besteht.

Damit sollen pauschale Kürzungen vermieden werden.


15. Subventionsvolumen

Der 30. Subventionsbericht weist für 2026 ein veranschlagtes Subventionsvolumen von 77,8 Milliarden Euro aus. [19]

Davon entfallen laut Bericht 59,5 Milliarden Euro auf Finanzhilfen und 18,4 Milliarden Euro auf Steuervergünstigungen des Bundes. [20]

Die Zahlen sind jedoch nicht vollständig als Einsparpotenzial interpretierbar.

Das BMF weist selbst darauf hin, dass Soll- und Ist-Zahlen unterschieden werden müssen. [21]

Deshalb wird in der Petition ausdrücklich keine pauschale Einsparung von 77,8 Milliarden Euro unterstellt.


16. Subventionsprüfung

Für jede größere Subvention sollen künftig fünf Kriterien verpflichtend sein:

KriteriumPrüfung
ZielWas soll erreicht werden?
WirkungWird das Ziel erreicht?
KostenWas kostet die Maßnahme?
ZusätzlichkeitWerden private Aktivitäten ausgelöst?
BefristungKann die Förderung auslaufen?

Der Bundesrechnungshof fordert ebenfalls eine regelmäßige Überprüfung von Steuervergünstigungen. [22]


17. Steuervergünstigungen

Der Bundesrechnungshof beziffert das von ihm identifizierte Potenzial bei Steuervergünstigungen für Bund und Länder auf rund 30 Milliarden Euro jährlich, davon etwa 23 Milliarden Euro beim Bund. [23]

Diese Zahl ist kein garantierter Haushaltsgewinn.

Sie ist als Prüfpotenzial zu verstehen.

Die Petition fordert daher:

Keine automatische Kürzung, sondern systematische Einzelfallprüfung.


18. Beispiel Handwerkerleistungen

Der Bundesrechnungshof nennt die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen als Beispiel einer Steuervergünstigung.

Für 2023 wurden hierfür Mindereinnahmen von rund 2,1 Milliarden Euro ausgewiesen. [24]

Der Bundesrechnungshof weist zugleich darauf hin, dass die durchschnittliche Entlastung der Steuerpflichtigen relativ gering sei. [25]

Das Beispiel zeigt, warum die Kosten einer Steuervergünstigung mit ihrer tatsächlichen Wirkung verglichen werden sollten.


TEIL IV – EINNAHMENSEITE

19. Steuervollzug

Der Bundesrechnungshof sieht bei der Verbesserung des Steuervollzugs weiteres Einnahmepotenzial. [26]

Die Petition fordert deshalb:

  • moderne IT,
  • automatisierte Risikoanalyse,
  • bessere Datenverknüpfung,
  • schnellere Betriebsprüfungen,
  • digitale Umsatzsteuerkontrollen,
  • bessere Bekämpfung von Steuerbetrug.

20. Steuerverwaltung digitalisieren

Die Finanzverwaltung soll langfristig zu einer datenbasierten Verwaltung entwickelt werden.

Dabei sollen vorhandene Informationen – soweit rechtlich zulässig – stärker automatisiert ausgewertet werden.

Ziel ist nicht die pauschale Kontrolle aller Steuerpflichtigen.

Ziel ist eine stärkere Konzentration der Prüfungen auf Risikobereiche.


21. Steuerbetrug

Der Bundesrechnungshof verweist auf Schäden durch Steuerbetrug in zweistelliger Milliardenhöhe und fordert eine Stärkung der Finanzverwaltung. [27]

Die Petition schlägt daher vor, den zusätzlichen Personaleinsatz der Steuerverwaltung stärker mit digitalen Verfahren zu kombinieren.


22. Automatisierte Umsatzsteuerprüfung

Insbesondere bei Umsatzsteuerketten können digitale Verfahren dazu beitragen, Unstimmigkeiten schneller zu erkennen.

Die Petition fordert daher ein bundesweites Risikomodell für Umsatzsteuerprüfungen.

Es soll insbesondere ungewöhnliche

  • Vorsteuerketten,
  • Rechnungsstrukturen,
  • Unternehmensverflechtungen,
  • Zahlungsströme

identifizieren.

Die rechtlichen Grenzen des Steuergeheimnisses und des Datenschutzes bleiben unberührt.


TEIL V – BÜROKRATIEABBAU

23. Bürokratiekosten

Der Sachverständigenrat Wirtschaft beziffert die Bürokratiekosten aus bundesrechtlichen Informationspflichten auf rund 65 Milliarden Euro jährlich. [28]

Zusätzliche Kosten entstehen durch europäische, Länder- und kommunale Regelungen. [29]

Die Petition fordert deshalb eine umfassende Reduktion unnötiger Informationspflichten.


24. Once Only

Bürger und Unternehmen sollen Daten grundsätzlich nur einmal an den Staat übermitteln müssen, soweit gesetzlich zulässig.

Behörden sollen bereits vorhandene Daten nutzen können.

Damit sollen Mehrfachabfragen reduziert werden.


25. One Stop Shop

Unternehmen sollen möglichst einen zentralen digitalen Zugang für

  • Gründung,
  • Genehmigungen,
  • Fördermittel,
  • Meldungen,
  • Steuerverfahren

erhalten.

Der Sachverständigenrat empfiehlt One-Stop-Shops und Once-Only-Verfahren als Instrumente des Bürokratieabbaus. [30]


26. Genehmigungszeiten

Für wirtschaftliche Genehmigungsverfahren sollen verbindliche Bearbeitungsfristen geprüft werden.

Wo Behörden innerhalb einer Frist nicht entscheiden können, soll grundsätzlich eine nachvollziehbare Begründung erforderlich sein.

Die Petition fordert keine pauschale Genehmigungsfiktion bei Sicherheits-, Umwelt- oder Gesundheitsschutzfragen.


TEIL VI – WACHSTUM UND PRODUKTIVITÄT

27. Wachstum als Teil der Konsolidierung

Die Konsolidierung soll nicht allein durch Kürzungen erreicht werden.

Ein stärkeres Produktionspotenzial kann langfristig auch die Einnahmebasis stärken.

Die OECD sieht bei Deutschland insbesondere Potenziale bei Produktivität, Investitionen, Unternehmensdynamik und Arbeitsangebot. [31]


28. Investitionen

Der Sachverständigenrat fordert unter anderem wachstumsfördernde Investitionen in digitale und energetische Infrastruktur. [32]

Die Petition fordert daher eine klare Priorisierung produktiver Investitionen.


29. Forschung und Entwicklung

Investitionen in Forschung und Entwicklung sollen insbesondere dann unterstützt werden, wenn sie langfristige Produktivitätswirkungen erwarten lassen.

Der Sachverständigenrat nennt Forschung und Entwicklung sowie KI als wichtige Faktoren für die Produktivität in Hochtechnologien und wissensintensiven Bereichen. [33]


30. Künstliche Intelligenz

KI soll insbesondere in Bereichen eingesetzt werden, in denen dadurch

  • Verwaltungskosten,
  • Produktionskosten,
  • Transaktionskosten

gesenkt werden können.

Der Staat soll dabei nicht jede technologische Entwicklung selbst finanzieren.


31. Infrastruktur

Investitionen in Infrastruktur sollen anhand ihrer langfristigen wirtschaftlichen Wirkung bewertet werden.

Besonders relevant sind:

  • Schienen,
  • Straßen,
  • Brücken,
  • Stromnetze,
  • digitale Netze,
  • Energieinfrastruktur.

32. Investitionsquote

Der Bundesrechnungshof weist darauf hin, dass der Investitionsanteil im Kernhaushalt unter bestimmten Berechnungen in den Finanzplanungsjahren 2027–2029 auf 8,1 % sinken könne. [34]

Die Petition fordert deshalb:

Konsolidierung darf nicht dadurch erfolgen, dass notwendige produktive Investitionen verdrängt werden.


TEIL VII – ARBEIT UND DEMOGRAFIE

33. Erwerbsbeteiligung

Eine steigende Erwerbsbeteiligung kann mehrere fiskalische Wirkungen gleichzeitig entfalten:

  • höhere Einkommen,
  • höhere Einkommensteuer,
  • höhere Sozialbeiträge,
  • geringere Transferausgaben,
  • höhere Wirtschaftsleistung.

Die OECD empfiehlt unter anderem bessere Arbeitsanreize und Verbesserungen bei Aus- und Weiterbildung. [35]


34. Weiterbildung

Weiterbildung soll stärker mit strukturellem Wandel verbunden werden.

Der Sachverständigenrat empfiehlt eine höhere Weiterbildungsteilnahme und erleichterte Beschäftigungswechsel. [36]


35. Alterssicherung

Der Bundesrechnungshof nennt Reformen der Alterssicherung als einen wichtigen Ansatzpunkt zur Begrenzung langfristiger Belastungen des Bundeshaushalts. [37]

Die Petition fordert eine sachliche Prüfung von:

  • Bundeszuschüssen,
  • Rentenfinanzierung,
  • Erwerbsbeteiligung,
  • späterem Erwerbsaustritt,
  • betrieblicher Altersvorsorge,
  • kapitalgedeckten Elementen.

36. Pflege und Gesundheit

Auch die Entwicklung von Gesundheits- und Pflegeausgaben soll in der langfristigen Finanzplanung berücksichtigt werden.

Die Bundesbank verweist auf Reformbedarf bei Kranken- und Pflegeversicherung. [38]


TEIL VIII – DAS FINANZMODELL 2027–2045

37. Methodik

Das folgende Modell ist kein amtlicher Finanzplan.

Es handelt sich um einen Zielpfad.

Die Jahre 2027 bis 2030 werden dem offiziellen Regierungsentwurf gegenübergestellt.

Ab 2031 werden Zielwerte verwendet, weil für diese Jahre keine vergleichbare aktuelle Detailplanung des Bundeshaushalts vorliegt.


38. Zielpfad

JahrOffizielle NKA, soweit vorhandenReformziel FinanzierungssaldoZielverbesserung gegenüber 2027
2027–118,7–118,70
2028–148,8–100+18,7 gegenüber 2027
2029–152,0–80+38,7
2030–167,3–60+58,7
2031–40+78,7
2032–20+98,7
20330+118,7
2034+15+133,7
2035+30+148,7
2036+40+158,7
2037+50+168,7
2038+50+168,7
2039+50+168,7
2040+50+168,7
2041+50+168,7
2042+50+168,7
2043+50+168,7
2044+50+168,7
2045+50+168,7

Wichtig: Die Zielwerte ab 2027 sind keine Prognosen. Sie beschreiben den angestrebten Reformpfad.


39. Warum der Zielpfad ambitioniert ist

Die offizielle Finanzplanung weist für 2030 eine NKA von 167,3 Milliarden Euro aus. [39]

Das Reformziel von –60 Milliarden Euro würde daher gegenüber dieser offiziellen Zahl eine Verbesserung von rund 107 Milliarden Euro bedeuten.

Für 2033 soll der Finanzierungssaldo ausgeglichen sein.

Für 2037 soll ein Überschuss von 50 Milliarden Euro erreicht werden.

Damit ergibt sich zwischen 2030 und 2037 eine zusätzliche Verbesserung von 110 Milliarden Euro.

Diese Größenordnung zeigt:

Der 50-Milliarden-Euro-Überschuss kann nicht aus einer einzelnen Sparmaßnahme finanziert werden.

Er erfordert eine Kombination aus strukturellen Reformen.


40. Aufteilung der Konsolidierungsbeiträge

Als Planungsrahmen wird folgende Größenordnung vorgeschlagen:

ReformbereichZielkorridor
Aufgaben- und Ausgabenreform40–50 Mrd. €
Subventions- und Förderreform20–30 Mrd. €
Steuervergünstigungen15–25 Mrd. €
Steuervollzug5–15 Mrd. €
Verwaltungsdigitalisierung10–20 Mrd. €
Wachstum/Produktivität/Beschäftigung30–50 Mrd. €
Zinsersparnissezusätzlich
Gesamtkorridor120–190 Mrd. € + Zinseffekte

Diese Beträge dürfen nicht addiert werden, ohne Überschneidungen zu berücksichtigen.

Beispielsweise können bessere Verwaltung und besserer Steuervollzug teilweise dieselben Effekte verursachen.


41. Anrechnung nur tatsächlicher Effekte

Eine Maßnahme soll erst dann als Konsolidierungsbeitrag anerkannt werden, wenn ihr finanzieller Effekt nachgewiesen ist.

Es soll unterschieden werden zwischen:

A. Planwert

B. Haushaltsansatz

C. tatsächlichem Ist-Ergebnis

D. strukturellem Dauereffekt

Nur D soll für das langfristige 50-Milliarden-Ziel vollständig angerechnet werden.


42. Beispiel: Subventionsreform

Wenn eine Förderung um 5 Milliarden Euro reduziert wird, aber gleichzeitig eine andere Förderung um 4 Milliarden Euro erhöht wird, beträgt der Nettoeffekt nur 1 Milliarde Euro.

Es darf daher nicht mit 5 Milliarden Euro Einsparung gerechnet werden.


43. Beispiel: Digitalisierung

Wenn Digitalisierung 3 Milliarden Euro Verwaltungskosten einspart, gleichzeitig aber 1 Milliarde Euro zusätzliche IT-Kosten entstehen, beträgt der Nettoeffekt 2 Milliarden Euro.

Nur dieser Nettoeffekt soll in die Konsolidierungsbilanz eingehen.


44. Beispiel: Wirtschaftswachstum

Steigt das Steueraufkommen aufgrund höheren BIP um 10 Milliarden Euro, darf nicht automatisch der gesamte Betrag als Reformersparnis verbucht werden.

Zunächst muss festgestellt werden:

  • wie viel davon konjunkturell,
  • wie viel strukturell,
  • wie viel aufgrund von Inflation,
  • wie viel aufgrund konkreter Reformen

entstanden ist.


45. Tilgung

Ab dem ersten strukturellen Überschuss soll ein wesentlicher Teil zur Schuldentilgung verwendet werden.

Vorgeschlagen wird:

60 % Schuldentilgung

20 % Stabilitätsreserve

20 % produktive Zukunftsinvestitionen

Bei einem Überschuss von 50 Milliarden Euro ergibt dies:

  • 30 Mrd. € Tilgung,
  • 10 Mrd. € Reserve,
  • 10 Mrd. € Zukunftsinvestitionen.

Dies ist ein Modellvorschlag, keine zwingende Haushaltsregel.


46. Wirkung der Tilgung

Die Tilgung erzeugt nicht nur einen einmaligen Effekt.

Sinkt der Schuldenstand, sinken langfristig – bei sonst gleichen Bedingungen – die auf diese Schulden entfallenden Zinszahlungen.

Die Bundesbank weist darauf hin, dass steigende Schulden und Zinssätze die Zinsausgaben erhöhen. [40]

Die Zinsersparnis soll daher in einer eigenen Position des Konsolidierungsmodells ausgewiesen werden.


47. Keine Doppelzählung von Zinseffekten

Zinsersparnisse dürfen nicht gleichzeitig

  • als Tilgungseffekt,
  • als Ausgabenkürzung,
  • als Einnahmesteigerung

angerechnet werden.

Sie dürfen nur einmal in der Konsolidierungsrechnung erscheinen.


48. Sondervermögen

Der Bundesrechnungshof kritisiert die wachsende Bedeutung von Sondervermögen und Bereichsausnahmen für die Verschuldungsdynamik. [41]

Die Petition fordert deshalb eine konsolidierte Darstellung.


49. Transparenzrechnung

Jährlich soll folgende Rechnung veröffentlicht werden:

PositionBetrag
Kernhaushalt NKA
Sondervermögen
Bereichsausnahmen
Tilgung
Zinsen
Verpflichtungen
struktureller Saldo
gesamtstaatlicher Saldo

50. Keine Auslagerung

Eine Ausgabe gilt nicht als eingespart, wenn sie lediglich

  • in ein Sondervermögen,
  • eine Bundesgesellschaft,
  • eine öffentlich-rechtliche Finanzierungseinheit

verschoben wird.

Es zählt ausschließlich der tatsächliche Nettoeffekt.


TEIL IX – WISSENSCHAFTLICHE KONTROLLE

51. Jährlicher Finanzbericht

Die Bundesregierung soll jährlich einen Bericht zur nachhaltigen Bundesfinanzierung vorlegen.

Er soll mindestens enthalten:

  1. Schuldenstand,
  2. NKA,
  3. struktureller Saldo,
  4. Zinsausgaben,
  5. Subventionsentwicklung,
  6. Steuervergünstigungen,
  7. Steuervollzug,
  8. Erwerbstätigkeit,
  9. Produktivität,
  10. BIP,
  11. Investitionen,
  12. Sondervermögen.

52. Bundesrechnungshof

Der Bundesrechnungshof besitzt nach Art. 114 GG die Aufgabe, die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes zu prüfen. [42]

Diese Kontrollfunktion soll für das Konsolidierungsprogramm genutzt werden.


53. Statistisches Bundesamt

Destatis soll insbesondere

  • BIP,
  • Produktivität,
  • Arbeitsvolumen,
  • Erwerbstätigkeit,
  • Lohnstückkosten

bereitstellen.

Damit soll die finanzpolitische Bewertung von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung getrennt werden.


54. Bundesbank

Die Bundesbank soll insbesondere die Entwicklung von

  • Staatsfinanzen,
  • Defiziten,
  • Schulden,
  • Zinsausgaben,
  • makroökonomischen Risiken

analysieren.


55. Sachverständigenrat

Der Sachverständigenrat soll insbesondere die Auswirkungen von

  • Produktivität,
  • Investitionen,
  • Bürokratieabbau,
  • Arbeitsangebot,
  • Strukturreformen

bewerten.


56. Europäische Kommission

Die europäischen Haushaltsregeln und die Entwicklung des gesamtstaatlichen Defizits sollen zusätzlich berücksichtigt werden.

Die Europäische Kommission prognostiziert für Deutschland für 2027 ein gesamtstaatliches Defizit von 4,1 % des BIP. [43]


TEIL X – WIRTSCHAFTLICHE WIRKUNG

57. Wachstumskanal

Das Modell unterscheidet drei Wachstumskanäle:

Arbeitsvolumen

Mehr Erwerbstätigkeit erhöht das gesamtwirtschaftliche Arbeitsangebot.

Produktivität

Mehr Wertschöpfung je Arbeitsstunde erhöht das Produktionspotenzial.

Kapital

Mehr produktive Investitionen erhöhen langfristig die Produktionskapazität.


58. Produktivität als Schlüsselvariable

Destatis weist für 2025 eine Arbeitsproduktivitätssteigerung von 0,4 % je geleisteter Erwerbstätigenstunde aus. [44]

Das Ziel der Petition ist nicht, eine bestimmte Produktivitätsrate gesetzlich festzulegen.

Vielmehr sollen staatliche Maßnahmen danach bewertet werden, ob sie Produktivitätssteigerungen ermöglichen.


59. Lohnstückkosten

Die Lohnstückkosten stiegen 2025 in allen Wirtschaftsbereichen um 4,5 %. [45]

Die Entwicklung zeigt, warum Produktivität, Löhne und internationale Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam betrachtet werden müssen.


60. Bürokratie und Produktivität

Der Sachverständigenrat sieht in unnötiger Bürokratie ein Hemmnis für Markteintritte und Investitionen. [46]

Deshalb kann Bürokratieabbau zugleich

  • private Kosten reduzieren,
  • Investitionen fördern,
  • Gründungen erleichtern,
  • Verwaltungskosten senken.

61. Wettbewerb

Die OECD sieht eine Verlangsamung von Unternehmensdynamik und Produktivitätswachstum und empfiehlt Maßnahmen zur Stärkung von Wettbewerb und Investitionen. [47]

Die Petition fordert deshalb eine wettbewerbsorientierte Wachstumspolitik.


62. Mittelstand

Der Mittelstand soll vor allem durch

  • schnellere Genehmigungen,
  • weniger Bürokratie,
  • bessere digitale Verwaltung,
  • Zugang zu Forschung,
  • Fachkräftegewinnung

gestärkt werden.


63. Unternehmensgründungen

Gründungen können langfristig zur Produktivität und Beschäftigung beitragen.

Die OECD sieht eine stärkere Unternehmensdynamik als wichtigen Faktor für Produktivitätswachstum. [48]


64. Exportfähigkeit

Deutschland ist stark in internationale Wertschöpfungsketten integriert.

Destatis stellte für 2025 unter anderem eine schwache Exportentwicklung fest. [49]

Die Konsolidierung soll deshalb nicht zu einer dauerhaften Schwächung produktiver Exportkapazitäten führen.


TEIL XI – INVESTITION UND STAATSVERMÖGEN

65. Keine Vermögensverkäufe

Die Petition fordert:

Staatsvermögen soll nicht verkauft werden, um laufende strukturelle Haushaltsdefizite zu finanzieren.

Damit soll verhindert werden, dass ein einmaliger Einnahmeeffekt an die Stelle struktureller Reformen tritt.


66. Unterschied zwischen Vermögensmanagement und Haushaltsfinanzierung

Eine staatliche Beteiligung kann aus wirtschaftlichen Gründen neu strukturiert werden.

Die Petition richtet sich nicht gegen jede Form wirtschaftlicher Portfolioverwaltung.

Sie richtet sich gegen die Verwendung von Vermögensverkäufen als Ersatz für eine strukturelle Haushaltsreform.


67. Infrastruktur

Öffentliche Infrastruktur soll grundsätzlich als langfristiges Produktivvermögen betrachtet werden.

Ein Verkauf darf deshalb nicht allein anhand kurzfristiger Einnahmen beurteilt werden.


68. Wirtschaftlichkeitsrechnung

Für große Vermögensentscheidungen sollen mindestens berücksichtigt werden:

  • Kaufpreis,
  • Verkaufspreis,
  • laufende Erträge,
  • strategischer Wert,
  • Folgekosten,
  • langfristige Rendite,
  • volkswirtschaftliche Effekte.

69. Produktive Investitionen

Der Bundesrechnungshof fordert, dass neue Verschuldungsmöglichkeiten tatsächlich für Investitionen genutzt werden und nicht zur Ausweitung des Konsums. [50]

Die Petition übernimmt dieses Prinzip.


TEIL XII – SOZIALE UND GENERATIONELLE NACHHALTIGKEIT

70. Generationengerechtigkeit

Eine hohe Verschuldung kann künftige Haushalte durch Zins- und Tilgungsverpflichtungen belasten.

Die Petition fordert deshalb eine Generationenrechnung.


71. Soziale Balance

Konsolidierung soll nicht ausschließlich über Kürzungen bei einkommensschwachen Gruppen erfolgen.

Jede Maßnahme soll auf

  • Wirksamkeit,
  • Verteilungswirkung,
  • Folgekosten

geprüft werden.


72. Zielgenauigkeit

Sozialleistungen sollen zielgenau sein.

Das bedeutet nicht automatisch Leistungskürzung.

Es bedeutet, dass staatliche Mittel möglichst diejenigen erreichen sollen, für deren Unterstützung sie vorgesehen sind.


73. Erwerbsanreize

Die OECD empfiehlt unter anderem eine Verbesserung von Arbeitsanreizen im Steuer- und Transfersystem. [51]

Die Petition fordert deshalb eine Untersuchung möglicher Erwerbshemmnisse.


74. Familien

Familienpolitische Leistungen sollen ebenfalls auf ihre tatsächlichen Wirkungen überprüft werden.

Dabei sollen insbesondere

  • Erwerbsbeteiligung,
  • Kinderarmut,
  • Geburtenentwicklung,
  • Vereinbarkeit,
  • fiskalische Kosten

untersucht werden.


TEIL XIII – SCHUTZ VOR FEHLSTEUERUNG

75. Keine Scheinersparnisse

Nicht als strukturelle Einsparung gelten:

  • Verschiebung von Zahlungen,
  • Buchungstricks,
  • Verschiebung in Sondervermögen,
  • einmalige Vermögensverkäufe,
  • Unterfinanzierung,
  • unrealistische Einnahmenannahmen.

76. Keine Wachstumsillusion

Zusätzliche Steuereinnahmen dürfen nicht auf Grundlage einer unrealistischen Wachstumsannahme eingeplant werden.

Die Europäische Kommission weist selbst auf erhebliche Unsicherheiten der wirtschaftlichen Entwicklung hin. [52]


77. Keine Kürzungsillusion

Ebenso dürfen Einsparungen nicht überschätzt werden.

Das BMF weist darauf hin, dass bei Finanzhilfen Soll- und Ist-Zahlen erheblich voneinander abweichen können. [53]


78. Keine Doppelzählung

Jeder Konsolidierungsbeitrag erhält eine eindeutige Haushaltsnummer.

Ein Betrag darf nur einmal angerechnet werden.


79. Ex-post-Prüfung

Nach fünf Jahren soll jede große Reform überprüft werden.

Dabei soll festgestellt werden:

  • ursprüngliches Ziel,
  • tatsächliche Wirkung,
  • Kosten,
  • Nebenwirkungen,
  • dauerhafter Finanzbeitrag.

80. Zehnjährige Prüfung

Nach zehn Jahren soll eine zweite Gesamtprüfung erfolgen.

Dabei soll festgestellt werden, ob die strukturellen Wirkungen tatsächlich dauerhaft sind.


TEIL XIV – DER ZIELPFAD BIS 2045

81. Phase I: 2027–2030

Die erste Phase dient der Stabilisierung.

Ziele:

  • Ausgabendynamik begrenzen,
  • Subventionen prüfen,
  • Steuervergünstigungen überprüfen,
  • Steuervollzug verbessern,
  • Digitalisierung beschleunigen,
  • Investitionen schützen.

82. Phase II: 2031–2033

Die zweite Phase soll den strukturellen Haushaltsausgleich erreichen.

Ziel:

2033 = struktureller Finanzierungssaldo 0.


83. Phase III: 2034–2037

Die dritte Phase dient dem Aufbau des Überschusses.

JahrZiel
2034+15 Mrd. €
2035+30 Mrd. €
2036+40 Mrd. €
2037+50 Mrd. €

84. Phase IV: 2038–2045

Ab 2038 soll der strukturelle Überschuss von mindestens 50 Milliarden Euro jährlich gehalten werden.

Die zusätzliche Finanzkraft soll primär für

  • Schuldentilgung,
  • Krisenreserven,
  • produktive Investitionen

verwendet werden.


85. Tilgungspfad

Bei jährlich 30 Milliarden Euro Tilgung aus dem 50-Milliarden-Euro-Überschuss könnte über acht Jahre ein nominaler Tilgungsbeitrag von 240 Milliarden Euro entstehen.

Dies ist eine einfache Modellrechnung ohne Berücksichtigung von Zinseszinseffekten, konjunkturellen Veränderungen oder zusätzlicher Kreditaufnahme.


86. Zinsersparnisse

Tatsächliche Zinsersparnisse hängen vom durchschnittlichen Refinanzierungszins, der Laufzeitstruktur und der Entwicklung des Schuldenstands ab.

Deshalb wird im Modell bewusst kein pauschaler Zinsersparnisbetrag unterstellt.

Die Zinsersparnis soll jährlich neu berechnet werden.


87. Stabilitätsreserve

Die vorgeschlagene Reserve von 10 Milliarden Euro jährlich würde bei gleichbleibender Zielverwendung über acht Jahre 80 Milliarden Euro erreichen.

Auch dies ist nur ein Modellwert.

Die tatsächliche Höhe soll von

  • Krisenrisiken,
  • Schuldenstand,
  • Haushaltslage

abhängen.


88. Zukunftsinvestitionen

10 Milliarden Euro jährlich für produktive Investitionen würden über acht Jahre 80 Milliarden Euro ergeben.

Damit könnte der Staat trotz Schuldentilgung weiterhin Investitionsspielräume erhalten.


89. Überschussregel

Die Petition schlägt folgende langfristige Regel vor:

Sobald der strukturelle Bundeshaushaltsüberschuss mindestens 50 Milliarden Euro erreicht, soll dieser Betrag nicht durch neue dauerhafte Ausgaben vollständig verzehrt werden.


90. Krisenregel

In außergewöhnlichen Krisen kann die Haushaltslage von der Zielgröße abweichen.

Dann soll ein verbindlicher Rückkehrpfad beschlossen werden.

Dies entspricht dem Grundgedanken, dass außergewöhnliche Notlagen nicht mit normalen Haushaltsjahren gleichgesetzt werden dürfen.


TEIL XV – KONKRETER GESETZGEBUNGSAUFTRAG

91. Bundesfinanzstabilitätsgesetz

Die Petition schlägt die Prüfung eines Bundesfinanzstabilitätsgesetzes vor.

Dieses Gesetz könnte festlegen:

  1. jährliche Transparenzrechnung,
  2. langfristigen Konsolidierungspfad,
  3. Ausgabenreviews,
  4. Subventionsreviews,
  5. Schuldenbericht,
  6. Sondervermögensrechnung,
  7. Wirkungsprüfung.

92. Konsolidierungsrat

Es soll geprüft werden, ob ein unabhängiges Expertengremium eingerichtet oder bestehende Institutionen stärker koordiniert werden sollen.

Es soll keine politische Entscheidungsgewalt erhalten.


93. Wissenschaftlicher Beirat

Ein wissenschaftlicher Beirat könnte

  • Modellannahmen,
  • Wachstumsannahmen,
  • Produktivitätseffekte,
  • Einnahmeeffekte

überprüfen.


94. Jährliche Veröffentlichung

Alle Berechnungen sollen öffentlich zugänglich sein.

Die Bürgerinnen und Bürger sollen nachvollziehen können:

Woher kommen die 50 Milliarden Euro?


95. Ampelsystem

Jedes Ziel soll jährlich als

grün – erreicht

gelb – gefährdet

rot – verfehlt

ausgewiesen werden.

Dies ist ein Transparenzinstrument und keine politische Bewertung.


TEIL XVI – GESAMTRECHNUNG

96. Finanzielle Zielstruktur

Das Gesamtmodell lautet:

Ausgabenreform


Subventionsreform


Steuervergünstigungsreform


Steuervollzug


Verwaltungsmodernisierung


Wachstum


Produktivität


Beschäftigung


Zinsersparnisse

=

strukturelle Verbesserung der Bundesfinanzen


97. Der entscheidende Unterschied

Die Petition fordert nicht lediglich:

„Der Bund soll weniger Schulden machen.“

Sie fordert:

„Der Bund soll dauerhaft mehr laufende Einnahmen und finanzielle Effizienz erzielen als für laufende Aufgaben erforderlich sind und daraus einen strukturellen Überschuss aufbauen.“


98. Langfristiges Ziel 2045

Bis 2045 soll Deutschland über einen Bundeshaushalt verfügen, der

  • strukturell ausgeglichen oder überschüssig ist,
  • einen dauerhaften Überschuss von mindestens 50 Milliarden Euro erzielt,
  • die Schuldenquote reduziert,
  • Zinsausgaben begrenzt,
  • Investitionen schützt,
  • Krisenreserven besitzt.

99. Politische Entscheidungsfreiheit

Die Petition schreibt nicht vor, welche einzelnen Steuervergünstigungen, Subventionen oder Ausgaben politisch geändert werden müssen.

Sie fordert vielmehr einen transparenten Prüfprozess.

Die konkrete Auswahl der Maßnahmen bleibt dem Deutschen Bundestag im Rahmen der demokratischen Gesetzgebung vorbehalten.


100. Schlussantrag

Der Deutsche Bundestag wird gebeten,

  1. einen langfristigen Konsolidierungspfad bis 2045 zu beschließen;
  2. die strukturelle Nettokreditaufnahme schrittweise auf null zurückzuführen;
  3. spätestens 2033 einen strukturellen Haushaltsausgleich anzustreben;
  4. spätestens 2037 einen strukturellen Bundeshaushaltsüberschuss von mindestens 50 Milliarden Euro jährlich anzustreben;
  5. diesen Überschuss dauerhaft zu sichern;
  6. Staatsvermögen nicht zur Finanzierung laufender struktureller Defizite zu veräußern;
  7. sämtliche größeren Subventionen regelmäßig zu überprüfen;
  8. Steuervergünstigungen systematisch zu evaluieren;
  9. den Steuervollzug zu digitalisieren;
  10. Steuerbetrug konsequenter zu bekämpfen;
  11. Bürokratiekosten zu reduzieren;
  12. Once-Only- und One-Stop-Shop-Verfahren auszubauen;
  13. produktive Investitionen zu schützen;
  14. Forschung, Digitalisierung, KI und Innovation zu stärken;
  15. die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen;
  16. die Produktivität zu steigern;
  17. Sondervermögen transparent in die Gesamtfinanzrechnung einzubeziehen;
  18. Doppelzählungen von Konsolidierungsmaßnahmen auszuschließen;
  19. Zinsersparnisse gesondert auszuweisen;
  20. jährlich eine unabhängige Konsolidierungsbilanz vorzulegen.

BEGRÜNDUNG DES PETITIONSZIELS

Die aktuelle Finanzplanung des Bundes zeigt einen erheblichen strukturellen Finanzierungsbedarf. Für 2027 sieht der Regierungsentwurf eine Nettokreditaufnahme von 118,7 Milliarden Euro vor; für 2028 bis 2030 steigen die geplanten Werte auf 148,8, 152,0 und 167,3 Milliarden Euro. [54]

Der Bundesrechnungshof warnt vor einer zunehmenden Verschuldungsdynamik und fordert eine nachhaltige Konsolidierung. [55]

Gleichzeitig bestehen laut Bundesrechnungshof erhebliche Ansatzpunkte auf der Einnahmenseite, insbesondere bei Steuervergünstigungen und Steuervollzug. [56]

Der Sachverständigenrat sieht Potenziale bei Bürokratieabbau, Digitalisierung, Investitionen, Forschung, KI und Arbeitsmarkt. [57]

Die OECD sieht insbesondere bei Produktivität, Unternehmensdynamik, Investitionen und Arbeitsangebot strukturelle Handlungsfelder. [58]

Damit bestehen mehrere unterschiedliche Ansatzpunkte.

Die Petition schlägt vor, diese nicht isoliert, sondern in einem einheitlichen Finanzierungsmodell zu verbinden.


WISSENSCHAFTLICHER UND METHODISCHER GRUNDSATZ

Die Petition unterscheidet strikt zwischen:

1. Tatsächlichen Daten

Beispielsweise den vom BMF veröffentlichten Haushaltszahlen.

2. Prognosen

Beispielsweise den Prognosen der Europäischen Kommission.

3. Potenzialen

Beispielsweise dem vom Bundesrechnungshof genannten Potenzial bei Steuervergünstigungen.

4. Zielgrößen

Beispielsweise dem vorgeschlagenen Überschuss von 50 Milliarden Euro.

5. Modellrechnungen

Beispielsweise der Aufteilung von 50 Milliarden Euro auf Tilgung, Reserve und Investitionen.

Diese fünf Kategorien dürfen nicht miteinander verwechselt werden.


FUSSNOTEN – QUELLENAPPARAT

[1] Bundesrechnungshof, „Zurück zu stabilen Staatsfinanzen: Ausgabendynamik vermindern – Reformen angehen“, 20.04.2026. Der Bundesrechnungshof beschreibt die Diskrepanz zwischen Ausgabenansprüchen und Finanzierungsrealität und fordert strukturelle Konsolidierung.

[2] Bundesministerium der Finanzen, „Bundeshaushalt 2027 und Finanzplan bis 2030 – Wesentliche Kennziffern der Haushaltsplanung“.

[3] Europäische Kommission, „Economic forecast for Germany“, 21.05.2026.

[4] Deutsche Bundesbank, Monatsbericht, Kapitel „Öffentliche Finanzen“, Mai/August 2026.

[5] Grundgesetz, Art. 115 Abs. 2.

[6] Bundesrechnungshof, Stellungnahme zur Haushaltsaufstellung 2027 und Finanzplanung bis 2030.

[7] Bundesrechnungshof, Angaben zur Entwicklung der Zinsausgaben bis 2029.

[8] Deutsche Bundesbank, „Öffentliche Finanzen“, Mai 2026.

[9] OECD, OECD Economic Surveys: Germany 2025, Abschnitt zu Produktivität und demografischer Entwicklung.

[10] OECD, Economic Survey of Germany, Juni 2025.

[11] Statistisches Bundesamt, „Bruttoinlandsprodukt: Ausführliche Ergebnisse zur Wirtschaftsleistung im 2. Quartal 2026“, 25.08.2026.

[12] Destatis, Arbeitsvolumen und Erwerbstätigkeit, 2. Quartal 2026.

[13] Statistisches Bundesamt, Arbeitsproduktivität, Durchschnittslöhne und Lohnstückkosten, Stand 22.05.2026.

[14] Destatis, BIP 2025, Pressemitteilung 15.01.2026.

[15] Destatis, BIP 2. Quartal 2026.

[16] Europäische Kommission, Deutschland-Prognose 2026/2027.

[17] Bundesrechnungshof, Empfehlungen zur Haushaltskonsolidierung 2026.

[18] BMF, Abschlussbericht 12. Spending Review, ziel- und wirkungsorientierte Haushaltsführung.

[19] BMF, 30. Subventionsbericht, 10.09.2025.

[20] BMF, 30. Subventionsbericht, Finanzhilfen und Steuervergünstigungen 2026.

[21] BMF, Hinweise zu Soll- und Ist-Zahlen im Subventionsbericht.

[22] Bundesrechnungshof, Einnahmencheck, Überprüfung steuerlicher Vergünstigungen.

[23] Bundesrechnungshof, Potenzial von rund 30 Mrd. € bei Steuervergünstigungen, davon rund 23 Mrd. € Bund.

[24] Bundesrechnungshof, Beispiel Steuerermäßigung Handwerkerleistungen.

[25] Bundesrechnungshof, durchschnittliche Entlastungswirkung der Handwerkerförderung.

[26] Bundesrechnungshof, Empfehlungen zur Stärkung des Steuervollzugs.

[27] Bundesrechnungshof, Steuerbetrug und Einnahmenbasis.

[28] Sachverständigenrat Wirtschaft, Jahresgutachten 2025/26, Bürokratiekosten.

[29] Sachverständigenrat Wirtschaft, Bürokratiekosten aus EU-, Länder- und Kommunalrecht.

[30] Sachverständigenrat Wirtschaft, One-Stop-Shops und Once-Only-Verfahren.

[31] OECD, Economic Survey Germany 2025, Produktivität und Unternehmensdynamik.

[32] Sachverständigenrat Wirtschaft, Investitionen in Digital- und Energieinfrastruktur.

[33] Sachverständigenrat Wirtschaft, FuE und KI als Produktivitätsfaktoren.

[34] Bundesrechnungshof, Investitionsquote des Bundeshaushalts.

[35] OECD, Arbeitsanreize, Frauen, ältere Arbeitskräfte und Geringverdienende.

[36] Sachverständigenrat Wirtschaft, Weiterbildung und Beschäftigungswechsel.

[37] Bundesrechnungshof, Reformbedarf Alterssicherung.

[38] Bundesbank, Kranken- und Pflegeversicherung.

[39] BMF, NKA 2030 von 167,3 Mrd. €.

[40] Bundesbank, Zusammenhang von Schulden, Zinssätzen und Zinsausgaben.

[41] Bundesrechnungshof, Sondervermögen und Bereichsausnahmen.

[42] Grundgesetz, Art. 114 Abs. 2, Aufgaben des Bundesrechnungshofes.

[43] Europäische Kommission, Deutschland, gesamtstaatlicher Finanzierungssaldo 2027.

[44] Destatis, Arbeitsproduktivität 2025.

[45] Destatis, Lohnstückkosten 2025.

[46] Sachverständigenrat, Bürokratie und Unternehmensinvestitionen.

[47] OECD, Unternehmensdynamik und Produktivität.

[48] OECD, Wettbewerb und Business Dynamism.

[49] Destatis, wirtschaftliche Entwicklung und Exporte 2025.

[50] Bundesrechnungshof, Investitionen statt konsumtiver Ausgaben bei zusätzlichen Verschuldungsmöglichkeiten.

[51] OECD, Arbeitsanreize und Weiterbildung.

[52] Europäische Kommission, Unsicherheiten der deutschen Wachstums- und Finanzentwicklung.

[53] BMF, Differenz zwischen Soll- und Ist-Ausgaben bei Finanzhilfen.

[54] BMF, Regierungsentwurf 2027 und Finanzplan 2028–2030.

[55] Bundesrechnungshof, Verschuldungsdynamik und Konsolidierungsbedarf.

[56] Bundesrechnungshof, Einnahmencheck.

[57] Sachverständigenrat, Wachstum, Produktivität, Digitalisierung und Investitionen.

[58] OECD, Economic Survey Germany 2025.

[59] BMF, Haushaltsplanung 2027–2030, Ausgabenentwicklung.

[60] BMF, Steuereinnahmen 2027–2030.

[61] BMF, NKA ohne Bereichsausnahme 2027–2030.

[62] BMF, Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität.

[63] BMF, Sondervermögen Bundeswehr.

[64] Bundesbank, staatlicher Gesamthaushalt und Defizitentwicklung.

[65] Bundesbank, struktureller Finanzierungssaldo.

[66] Bundesbank, Zinsausgaben des Bundes.

[67] Bundesbank, Zuschüsse an die gesetzliche Rentenversicherung.

[68] Bundesbank, Investitionsausgaben des Bundes.

[69] Destatis, Erwerbstätigenzahl 2026.

[70] Destatis, Arbeitsvolumen 2026.

[71] Destatis, BIP-Entwicklung 2026.

[72] Destatis, Produktivität je Erwerbstätigen.

[73] Destatis, Arbeitnehmerentgelt je Arbeitnehmer 2025.

[74] Destatis, Lohnstückkosten nach Wirtschaftsbereichen.

[75] OECD, Alterung und Erwerbspersonenpotenzial.

[76] OECD, Reformen der Renten-, Gesundheits- und Pflegefinanzierung.

[77] OECD, Investitions- und Produktivitätswachstum.

[78] OECD, Bürokratie und Wettbewerbshemmnisse.

[79] Sachverständigenrat, Bürokratiekosten 65 Mrd. €.

[80] Sachverständigenrat, Informationspflichten und Arbeitszeit.

[81] Sachverständigenrat, Markteintritt und Investitionen.

[82] Sachverständigenrat, Digital- und Energieinfrastruktur.

[83] Sachverständigenrat, Forschung und KI.

[84] Sachverständigenrat, Weiterbildung.

[85] BMF, Subventionsvolumen 2023–2026.

[86] BMF, EEG-Finanzierungsbedarf und Subventionsvolumen.

[87] BMF, Finanzhilfen 2026.

[88] BMF, Steuervergünstigungen 2026.

[89] Bundesrechnungshof, 22 Empfehlungen zur Stärkung der Einnahmenbasis.

[90] Bundesrechnungshof, Steuerbetrug und moderne IT-Systeme.

[91] Bundesrechnungshof, regelmäßige Überprüfung steuerlicher Vergünstigungen.

[92] Bundesrechnungshof, Verbesserung des Steuervollzugs.

[93] Bundesrechnungshof, Ausgabenanstieg 2019–2026.

[94] Bundesrechnungshof, Sondervermögen und Ausgabenentwicklung.

[95] Bundesrechnungshof, Zinsentwicklung.

[96] Bundesrechnungshof, Investitionsquote.

[97] Bundesrechnungshof, Rentenfinanzierung.

[98] Grundgesetz, Art. 114, Kontrolle der Haushalts- und Wirtschaftsführung.

[99] Grundgesetz, Art. 115, Kreditaufnahme und Tilgungsregelungen.

[100] BMF, Bundeshaushalt 2027 und Finanzplan 2028–2030, aktuelle Haushaltskennziffern.


ANLAGE 1 – KOMPAKTE FINANZSTRATEGIE 2027–2045

ZeitraumHauptzielSchwerpunkt
2027Konsolidierung beginnenAusgabencheck
2028Defizit reduzierenSubventionen
2029strukturelle ReformenSteuervollzug
2030–60 Mrd. € ZielsaldoVerwaltung
2031–40 Mrd. €Wachstum
2032–20 Mrd. €Beschäftigung
20330Haushaltsausgleich
2034+15 Mrd. €Tilgung
2035+30 Mrd. €Tilgung
2036+40 Mrd. €Tilgung
2037+50 Mrd. ۆberschuss
2038–2045≥50 Mrd. €Schuldentilgung + Reserve + Investitionen

ANLAGE 2 – ZIELVERWENDUNG DES ÜBERSCHUSSES

Bei einem strukturellen Überschuss von 50 Milliarden Euro:

Zweckjährlich
Schuldentilgung30 Mrd. €
Stabilitätsreserve10 Mrd. €
Zukunftsinvestitionen10 Mrd. €
Summe50 Mrd. €

ANLAGE 3 – ENTSCHEIDENDE KENNZAHLEN

Die Bundesregierung soll jährlich mindestens folgende Kennzahlen veröffentlichen:

Finanzen

  • NKA,
  • struktureller Saldo,
  • Schuldenstand,
  • Zinsausgaben,
  • Tilgung.

Wirtschaft

  • BIP,
  • Produktivität,
  • Investitionen,
  • Exporte,
  • Lohnstückkosten.

Arbeitsmarkt

  • Erwerbstätige,
  • Arbeitsvolumen,
  • Erwerbsquote,
  • Weiterbildung.

Staat

  • Subventionen,
  • Steuervergünstigungen,
  • Bürokratiekosten,
  • Verwaltungskosten,
  • Digitalisierungsgrad.

SCHLUSSFORDERUNG

Der Deutsche Bundestag wird gebeten, einen langfristigen finanzpolitischen Rahmen zu schaffen, mit dem Deutschland nicht nur seine jährliche Neuverschuldung begrenzt, sondern seine strukturelle Finanzierungsfähigkeit dauerhaft verbessert.

Das Ziel dieser Petition lautet daher:

Bis spätestens 2033 soll der strukturelle Bundeshaushalt ausgeglichen sein. Bis spätestens 2037 soll ein dauerhafter struktureller Überschuss von mindestens 50 Milliarden Euro jährlich erreicht werden. Ab diesem Zeitpunkt soll der Überschuss dauerhaft erhalten bleiben und vorrangig für Schuldentilgung, Krisenvorsorge und produktive Zukunftsinvestitionen verwendet werden.

Der Weg dorthin soll nicht über die Veräußerung staatlichen Vermögens zur Finanzierung laufender Ausgaben führen, sondern über strukturelle Reformen der Ausgaben, Einnahmen, Verwaltung, Wirtschaft und Produktivität.

Damit würde die Finanzpolitik von einer kurzfristigen Defizitsteuerung zu einer langfristigen Strategie nachhaltiger staatlicher Finanzierungsfähigkeit weiterentwickelt.

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