Petition an den Deutschen Bundestag
Nachhaltige Rückführung des Bundesfinanzierungsdefizits auf null ohne Veräußerung von Staatsvermögen
Petent
Michael Tryzna
1. Gegenstand der Petition
Der Deutsche Bundestag wird gebeten, die Bundesregierung aufzufordern, ein langfristiges, transparentes und gesetzlich überprüfbares Konsolidierungsprogramm zu entwickeln, mit dem das strukturelle Finanzierungsdefizit des Bundes schrittweise auf null zurückgeführt wird.
Dabei soll ausdrücklich auf den Verkauf beziehungsweise die Privatisierung von Staatsvermögen zur Finanzierung laufender Haushaltsausgaben verzichtet werden.
Die Konsolidierung soll stattdessen auf einer Kombination aus
- dauerhaftem Wirtschaftswachstum und Produktivitätssteigerungen,
- einer Verbreiterung der wirtschaftlichen und steuerlichen Bemessungsgrundlagen,
- einer Überprüfung und Priorisierung staatlicher Ausgaben,
- einer systematischen Überprüfung von Subventionen,
- einer Verringerung ineffizienter Verwaltungs- und Vollzugskosten,
- einer Verbesserung der Beschäftigungs- und Erwerbsbeteiligung,
- einer Begrenzung des Ausgabenwachstums,
- einer stärkeren Wirkungskontrolle staatlicher Förderprogramme,
- einer Verbesserung der Investitions- und Exportfähigkeit Deutschlands sowie
- einer verbindlichen mehrjährigen Finanzplanung
erfolgen.
Ziel soll nicht eine kurzfristige nominale Reduzierung einzelner Haushaltstitel sein, sondern die dauerhafte Herstellung eines ausgeglichenen Bundeshaushalts unter gleichzeitiger Wahrung der staatlichen Investitionsfähigkeit.
2. Ausgangslage
Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 sieht Ausgaben von rund 555,4 Mrd. € vor. Die Nettokreditaufnahme des Bundeshaushalts soll nach den veröffentlichten Planungen rund 118,7 Mrd. € betragen.
Daneben sind für 2027 Kreditaufnahmen beziehungsweise Finanzierungen über Sondervermögen vorgesehen. Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität ist mit rund 54,9 Mrd. € angesetzt; für das Sondervermögen Bundeswehr werden rund 30,0 Mrd. € ausgewiesen.
Werden diese drei Größen rechnerisch zusammengeführt, ergibt sich:
| Bestandteil | 2027 |
|---|---|
| Nettokreditaufnahme Bundeshaushalt | 118,7 Mrd. € |
| Sondervermögen Infrastruktur/Klimaneutralität | 54,9 Mrd. € |
| Sondervermögen Bundeswehr | 30,0 Mrd. € |
| Summe | 203,6 Mrd. € |
Diese Summe ist allerdings nicht mit einem einzigen klassischen „Haushaltsdefizit“ gleichzusetzen. Die einzelnen Kreditermächtigungen unterliegen unterschiedlichen rechtlichen und haushaltssystematischen Regeln. Die Petition schlägt deshalb vor, für die politische Steuerung einen umfassenden gesamtstaatlichen Konsolidierungsindikator des Bundes auszuweisen, der Kernhaushalt und kreditfinanzierte Sondervermögen transparent zusammenführt.
3. Ziel: struktureller Ausgleich statt einmaliger Entlastung
Die Konsolidierung soll nicht durch einmalige Vermögensverkäufe erreicht werden.
Staatsvermögen wie Beteiligungen, Grundstücke oder Infrastrukturunternehmen sollen nicht verkauft werden, nur um kurzfristig einen Haushaltsfehlbetrag zu reduzieren.
Ein solcher Verkauf kann zwar kurzfristig einen Zahlungseingang erzeugen, beseitigt jedoch grundsätzlich nicht die strukturelle Differenz zwischen laufenden Einnahmen und laufenden Ausgaben.
Stattdessen soll der Bund einen mehrjährigen Konsolidierungspfad aufstellen.
Als Zielgröße soll gelten:
Strukturelles Finanzierungsdefizit = 0 €
Das Ziel soll spätestens innerhalb eines Zeitraums von etwa acht bis zehn Jahren erreicht werden.
4. Rechtlicher Rahmen der Schuldenbremse
Die Konsolidierungsstrategie muss die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Schuldenregel berücksichtigen.
Nach § 2 des Gesetzes zur Ausführung von Artikel 115 GG ist in konjunktureller Normallage grundsätzlich ein Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben ohne Kreditaufnahme vorgesehen. Als strukturelle Komponente ist eine Nettokreditaufnahme von bis zu 0,35 % des nominalen BIP zulässig.
Für den Haushaltsentwurf 2027 wird die zulässige Kreditaufnahme ohne Bereichsausnahme vom Deutschen Bundestag mit rund 33,37 Mrd. € angegeben. Die darüber hinausgehende Nettokreditaufnahme hängt insbesondere mit der verfassungsrechtlichen Bereichsausnahme und weiteren Komponenten der Schuldenregel zusammen.
Die Petition verfolgt deshalb ein weitergehendes Ziel:
Nicht lediglich die Einhaltung der maximal zulässigen Verschuldung soll erreicht werden, sondern mittelfristig ein strukturell ausgeglichener Bundeshaushalt.
5. Konsolidierungsmodell
Für die Rückführung des Finanzierungsbedarfs wird ein mehrsäuliges Modell vorgeschlagen.
Säule 1 – Begrenzung des Ausgabenwachstums
Der Bund soll für alle Ressorts verbindliche mehrjährige Ausgabenpfade einführen.
Dabei soll zwischen
- konsumtiven Ausgaben,
- Investitionen,
- gesetzlichen Pflichtleistungen,
- zeitlich befristeten Programmen,
- Subventionen,
- Finanzhilfen und
- finanziellen Transaktionen
unterschieden werden.
Investitionen mit nachweisbarer langfristiger Produktivitätswirkung sollen grundsätzlich anders bewertet werden als dauerhaft steigende konsumtive Ausgaben.
6. Subventions- und Fördermittelprüfung
Der Bund soll sämtliche Finanzhilfen und Steuervergünstigungen regelmäßig nach einheitlichen Kriterien überprüfen.
Der 30. Subventionsbericht der Bundesregierung weist für 2026 ein Subventionsvolumen von rund 77,8 Mrd. € aus. Davon entfallen rund 59,5 Mrd. € auf Finanzhilfen und rund 18,4 Mrd. € auf Steuervergünstigungen.
Die Petition fordert ausdrücklich keine pauschale Abschaffung sämtlicher Subventionen.
Stattdessen sollen Fördermaßnahmen anhand folgender Kriterien überprüft werden:
- Erreichen des ursprünglichen Förderziels,
- messbare wirtschaftliche Wirkung,
- Beschäftigungswirkung,
- Produktivitätswirkung,
- Innovationswirkung,
- Außenhandelswirkung,
- Klima- und Umweltwirkung,
- Mitnahmeeffekte,
- Dauerhaftigkeit der Wirkung,
- Verhältnis von Verwaltungskosten zu Fördervolumen.
Förderprogramme ohne nachweisbaren zusätzlichen Nutzen sollen nach einer Übergangsfrist auslaufen können.
7. Zielgröße der Subventionskonsolidierung
Ausgehend vom derzeitigen Subventionsvolumen soll ein mehrjähriges Einsparziel geprüft werden.
Beispiel:
| Jahr | mögliche dauerhafte Konsolidierung |
|---|---|
| Jahr 1 | 5 Mrd. € |
| Jahr 2 | 10 Mrd. € |
| Jahr 3 | 15 Mrd. € |
| Jahr 4 | 20 Mrd. € |
| Jahr 5 | 25 Mrd. € |
Diese Beträge sind keine behaupteten bereits erzielbaren Einsparungen, sondern Planungsgrößen, die für jede einzelne Maßnahme durch Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen belegt werden müssten.
8. Säule 2 – Verwaltungsmodernisierung
Ein zweiter Konsolidierungsbereich soll die Effizienz der öffentlichen Verwaltung sein.
Dazu sollen insbesondere
- Doppelstrukturen,
- parallele Förderprogramme,
- mehrfach erhobene Daten,
- manuelle Verwaltungsverfahren,
- unnötige Genehmigungsschritte,
- redundante Berichtspflichten und
- nicht interoperable IT-Systeme
identifiziert werden.
Die Digitalisierung soll nicht primär als Personalabbauprogramm verstanden werden.
Ziel soll vielmehr sein, mit vorhandenen Personalressourcen mehr Verwaltungsleistung zu erzeugen.
Einsparungen sollen insbesondere durch natürliche Fluktuation, Standardisierung und Digitalisierung erzielt werden.
9. Säule 3 – Wachstum und Produktivität
Ein nachhaltiger Abbau des Defizits kann nicht allein durch Kürzungen erfolgen.
Deutschland soll deshalb seine produktiven Wachstumspotenziale stärken.
Besondere Bedeutung haben:
- Investitionen,
- Forschung und Entwicklung,
- Digitalisierung,
- Automatisierung,
- Unternehmensgründungen,
- DeepTech,
- Exportfähigkeit,
- Infrastruktur,
- Fachkräftegewinnung,
- berufliche Weiterbildung,
- schnellere Genehmigungsverfahren und
- höhere private Investitionen.
Die Bundesregierung plant für 2027 Investitionsmittel von rund 118,5 Mrd. € über verschiedene Haushalts- und Sondervermögensbereiche.
Die Petition schlägt vor, Investitionsentscheidungen stärker nach ihrem langfristigen volkswirtschaftlichen Ertrag zu bewerten.
10. Wachstum als Bestandteil der Haushaltskonsolidierung
Zusätzliches Wirtschaftswachstum kann über mehrere Kanäle zur Haushaltskonsolidierung beitragen:
BIP → höhere Einkommen und Gewinne → höhere Steuerbasis → höhere Steuereinnahmen
sowie
Beschäftigung → höhere Sozialbeiträge → geringere Transferausgaben
und
Produktivität → höhere Wertschöpfung je Arbeitsstunde → höhere internationale Wettbewerbsfähigkeit.
Dabei dürfen mögliche Steuermehreinnahmen nicht vollständig vorab als sichere Haushaltsmittel eingeplant werden.
Die Petition fordert daher ein konservatives Verfahren:
Nur tatsächlich realisierte Mehreinnahmen sollen für die laufende Haushaltskonsolidierung angerechnet werden.
11. Säule 4 – Erwerbsbeteiligung und Beschäftigung
Die Bundesregierung soll ein Programm zur Steigerung der Erwerbsbeteiligung entwickeln.
Dabei sollen insbesondere folgende Gruppen betrachtet werden:
- unfreiwillig Teilzeitbeschäftigte,
- Personen mit längeren Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit,
- ältere Erwerbspersonen,
- Personen mit Qualifikationsdefiziten,
- Langzeitarbeitslose,
- Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen.
Maßnahmen sollen sich insbesondere auf Qualifizierung, Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Kinderbetreuung, Arbeitszeitmodelle und Vermittlung konzentrieren.
Ziel ist nicht eine pauschale Kürzung sozialer Leistungen, sondern eine Verringerung unfreiwilliger Abhängigkeit von Transfers durch bessere Zugangsmöglichkeiten zum Arbeitsmarkt.
12. Säule 5 – Sozialausgaben effizienter gestalten
Die Sozialausgaben sollen regelmäßig auf Zielgenauigkeit und Verwaltungsaufwand überprüft werden.
Dabei sollen insbesondere
- Überschneidungen verschiedener Leistungen,
- Mehrfachprüfungen,
- Fehlanreize,
- hohe Verwaltungskosten,
- unklare Zuständigkeiten
untersucht werden.
Leistungen, die zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich sind, sollen dabei nicht allein aus fiskalischen Gründen abgeschafft werden.
Ziel ist eine effizientere Struktur und nicht eine Verschlechterung des verfassungsrechtlich gebotenen Existenzschutzes.
13. Säule 6 – Steuerbasis verbreitern
Die Petition schlägt eine systematische Überprüfung steuerlicher Sonderregelungen vor.
Dabei soll nicht automatisch eine allgemeine Steuererhöhung vorgenommen werden.
Vielmehr sollen insbesondere Steuervergünstigungen danach untersucht werden, ob sie
- wirtschaftlich erforderlich,
- zielgenau,
- wachstumsfördernd,
- investitionsfördernd oder
- sozialpolitisch begründet
sind.
Der 30. Subventionsbericht weist für 2026 auf Bundesebene rund 18,4 Mrd. € Mindereinnahmen durch Steuervergünstigungen aus.
Eine teilweise Verbreiterung der Steuerbasis könnte deshalb einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten.
14. Säule 7 – Export und industrielle Wertschöpfung
Deutschland soll seine Außenhandelsfähigkeit stärken.
Dabei sollen Maßnahmen insbesondere auf
- mittelständische Exporteure,
- technologische Innovationen,
- neue Absatzmärkte,
- Digitalisierung,
- industrielle Skalierung,
- Forschungstransfer und
- internationale Kooperationen
ausgerichtet werden.
Ziel ist eine größere Wertschöpfung im Inland.
Eine höhere Exportleistung kann mittelbar zu höheren Unternehmensgewinnen, Beschäftigung, Einkommen und Steueraufkommen beitragen.
15. Säule 8 – Wirkungskontrolle staatlicher Investitionen
Für größere staatliche Investitionsprogramme soll eine einheitliche Ex-ante- und Ex-post-Bewertung eingeführt werden.
Für jedes Programm sollen mindestens ausgewiesen werden:
| Kennzahl | Prüfung |
|---|---|
| Investitionsvolumen | ja |
| laufende Folgekosten | ja |
| erwartete Produktivitätswirkung | ja |
| Beschäftigungswirkung | ja |
| Steuerwirkung | ja |
| private Anschlussinvestitionen | ja |
| Amortisationszeit | ja |
| Risiko | ja |
| Alternativen | ja |
| tatsächliches Ergebnis | nach Abschluss |
Dadurch soll verhindert werden, dass Programme dauerhaft fortgeführt werden, obwohl ihr ursprüngliches Ziel nicht erreicht wurde.
16. Zehnjähriger Konsolidierungspfad
Für die politische und haushalterische Planung wird folgender beispielhafter Pfad vorgeschlagen.
Ausgangspunkt ist die rechnerische Größenordnung von 203,6 Mrd. € für 2027.
| Jahr | Zielmäßige Verringerung | verbleibender Finanzierungsbedarf |
|---|---|---|
| 2027 | Ausgangspunkt | 203,6 Mrd. € |
| 2028 | 20 Mrd. € | 183,6 Mrd. € |
| 2029 | 25 Mrd. € | 158,6 Mrd. € |
| 2030 | 25 Mrd. € | 133,6 Mrd. € |
| 2031 | 25 Mrd. € | 108,6 Mrd. € |
| 2032 | 25 Mrd. € | 83,6 Mrd. € |
| 2033 | 25 Mrd. € | 58,6 Mrd. € |
| 2034 | 20 Mrd. € | 38,6 Mrd. € |
| 2035 | 20 Mrd. € | 18,6 Mrd. € |
| 2036 | 18,6 Mrd. € | 0 € |
Diese Tabelle ist als Zielpfad und nicht als bereits finanzierte Haushaltsplanung zu verstehen.
Sie soll insbesondere verdeutlichen, dass eine Konsolidierung dieser Größenordnung nicht durch eine einzelne Maßnahme erfolgen kann.
17. Aufteilung der Konsolidierungsbeiträge
Ein mögliches Modell könnte langfristig aus fünf Quellen bestehen:
| Konsolidierungsquelle | Zielgröße |
|---|---|
| Ausgabeneffizienz und Verwaltungsmodernisierung | 30–40 Mrd. € |
| Subventions- und Fördermittelreform | 25–35 Mrd. € |
| zusätzliche Einnahmen durch Wachstum/Beschäftigung | 40–60 Mrd. € |
| Verbreiterung der Steuerbasis | 20–30 Mrd. € |
| Begrenzung des Ausgabenwachstums | 40–50 Mrd. € |
| Gesamtpotenzial | 155–215 Mrd. € |
Auch diese Größen sind als Prüf- und Zielkorridor zu verstehen.
Die Bundesregierung soll für jede einzelne Position einen nachprüfbaren finanziellen Effekt ausweisen.
18. Keine Finanzierung durch Staatsvermögensverkäufe
Die Petition fordert ausdrücklich, die strukturelle Haushaltskonsolidierung nicht durch den Verkauf von
- Bundesbeteiligungen,
- Grundstücken,
- Immobilien,
- Infrastruktur,
- öffentlichen Unternehmen oder
- sonstigem strategischem Staatsvermögen
zu finanzieren.
Ausnahmen sollen nur dann möglich sein, wenn es sich um eine wirtschaftlich begründete Umschichtung innerhalb des öffentlichen Vermögens handelt und dadurch keine strukturelle Haushaltslücke verdeckt wird.
Ein einmaliger Verkaufserlös soll nicht als dauerhafte Einnahme zur Finanzierung laufender Ausgaben angerechnet werden.
19. Zinsausgaben
Ein zentraler Grund für eine nachhaltige Konsolidierung ist die Begrenzung zukünftiger Zinslasten.
Je höher der Schuldenstand und je höher das Zinsniveau, desto größer ist der Anteil des Bundeshaushalts, der für Zinszahlungen eingesetzt werden muss.
Eine erfolgreiche Konsolidierung soll deshalb langfristig zwei Effekte erzielen:
Primärsaldo verbessern + Neuverschuldung reduzieren → geringerer zukünftiger Schuldendienst.
Die dadurch entstehenden Entlastungen sollen nicht vollständig für neue Ausgaben verwendet werden.
Vielmehr soll ein Teil der Zinsentlastung zur weiteren Schuldentilgung beziehungsweise zur Stabilisierung des Haushalts eingesetzt werden.
20. Wachstumsdividende
Sollte die Wirtschaftsleistung stärker steigen als in der ursprünglichen Finanzplanung angenommen, sollen daraus entstehende zusätzliche Einnahmen nicht automatisch vollständig für neue dauerhafte Ausgaben verwendet werden.
Vorgeschlagen wird folgende Regel:
50 % der strukturell zusätzlichen Mehreinnahmen → Konsolidierung
25 % → öffentliche Investitionen
25 % → Entlastung beziehungsweise Rücklage
Die konkrete Ausgestaltung soll nach einer unabhängigen wirtschaftlichen Prüfung festgelegt werden.
21. Unabhängige Haushaltskontrolle
Zur Überprüfung des Konsolidierungspfades soll eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation eingeführt werden.
Jährlich soll veröffentlicht werden:
- Ausgangsdefizit,
- tatsächliche Nettokreditaufnahme,
- Entwicklung der Sondervermögen,
- tatsächliche Einsparungen,
- tatsächliche Mehreinnahmen,
- Wachstumseffekte,
- Zinsausgaben,
- Schuldenstand,
- Abweichungen von der Finanzplanung,
- Prognose bis zum Erreichen des strukturellen Haushaltsausgleichs.
Die Zahlen sollen vollständig und nachvollziehbar veröffentlicht werden.
22. Transparenz gegenüber dem Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag soll jährlich einen „Bericht zur nachhaltigen Bundeshaushaltskonsolidierung“ erhalten.
Dieser soll insbesondere eine Tabelle enthalten:
| Kennzahl | Vorjahr | laufendes Jahr | Folgejahr | Zieljahr |
|---|---|---|---|---|
| Einnahmen | ||||
| Ausgaben | ||||
| struktureller Saldo | ||||
| Nettokreditaufnahme | ||||
| Sondervermögen | ||||
| Zinsausgaben | ||||
| Schuldenstand | ||||
| Investitionen | ||||
| Subventionen | ||||
| Steuervergünstigungen |
Damit soll für Parlament und Öffentlichkeit erkennbar werden, ob der Konsolidierungspfad tatsächlich eingehalten wird.
23. Schutz produktiver Investitionen
Die Konsolidierung darf nicht dazu führen, dass gerade diejenigen Ausgaben gekürzt werden, die langfristig die Steuer- und Wirtschaftsleistung erhöhen.
Deshalb sollen insbesondere Investitionen in
- Verkehrsinfrastruktur,
- Digitalisierung,
- Forschung,
- Bildung,
- Energieinfrastruktur,
- Unternehmensgründungen,
- Technologie,
- Fachkräfte,
- industrielle Modernisierung
gesondert bewertet werden.
Entscheidend soll nicht sein, ob eine Ausgabe formal als „Investition“ bezeichnet wird, sondern ob sie tatsächlich einen messbaren langfristigen volkswirtschaftlichen Nutzen erzeugt.
24. Krisenmechanismus
Für außergewöhnliche Krisen soll weiterhin ein rechtssicherer Krisenmechanismus bestehen.
Außergewöhnliche Kreditaufnahmen sollen jedoch mit einem verbindlichen Tilgungs- beziehungsweise Rückführungsplan verbunden werden.
Damit soll verhindert werden, dass temporäre Krisenmaßnahmen dauerhaft den strukturellen Bundeshaushalt belasten.
25. Endziel
Das Endziel des vorgeschlagenen Modells lautet:
Abbau des strukturellen Finanzierungsdefizits auf null
ohne
- Verkauf von Staatsvermögen zur Finanzierung laufender Ausgaben,
- dauerhafte Erhöhung der Neuverschuldung,
- Verlagerung von Schulden in nicht transparente Nebenhaushalte,
- Aufgabe notwendiger öffentlicher Investitionen.
Stattdessen soll die Konsolidierung auf
Wachstum + Produktivität + Beschäftigung + Ausgabeneffizienz + Subventionsreform + Einnahmenbasis + transparente Haushaltssteuerung
beruhen.
26. Petition
Der Deutsche Bundestag wird gebeten,
- einen verbindlichen mehrjährigen Konsolidierungsplan für den Bundeshaushalt zu entwickeln;
- das strukturelle Finanzierungsdefizit des Bundes innerhalb eines festgelegten Zeitraums schrittweise auf null zurückzuführen;
- Kernhaushalt und kreditfinanzierte Sondervermögen in einer transparenten Gesamtübersicht darzustellen;
- sämtliche wesentlichen Subventionen und Steuervergünstigungen regelmäßig einer Kosten-Nutzen-Prüfung zu unterziehen;
- Verwaltungs- und Förderstrukturen auf Doppelungen und vermeidbare Kosten zu untersuchen;
- die Erwerbsbeteiligung und Produktivität durch geeignete Reformen zu erhöhen;
- wirtschaftliches Wachstum, Innovation, Forschung, Digitalisierung und Exportfähigkeit als Bestandteile der langfristigen Haushaltskonsolidierung zu berücksichtigen;
- zusätzliche strukturelle Einnahmen nicht automatisch vollständig in neue dauerhafte Ausgaben umzuwandeln;
- die durch sinkende Neuverschuldung entstehenden zukünftigen Zinsentlastungen zumindest teilweise zur weiteren Konsolidierung einzusetzen;
- einen jährlichen öffentlich zugänglichen Konsolidierungsbericht vorzulegen;
- die Konsolidierung grundsätzlich ohne Veräußerung von Staatsvermögen zur Finanzierung laufender Ausgaben durchzuführen;
- für jede größere Konsolidierungsmaßnahme die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen gegenüber der ursprünglichen Prognose auszuweisen.
27. Begründung
Die finanzpolitische Herausforderung des Bundes besteht nicht allein in der Höhe der jährlichen Nettokreditaufnahme. Entscheidend ist die Frage, ob Einnahmen und Ausgaben dauerhaft in ein tragfähiges Verhältnis gebracht werden können.
Der Regierungsentwurf 2027 sieht bereits eine Nettokreditaufnahme von 118,7 Mrd. € vor. Gleichzeitig bestehen erhebliche zusätzliche Finanzierungsvolumina über Sondervermögen.
Die Schuldenregel begrenzt zwar die strukturelle Kreditaufnahme, erlaubt aber unter den vorgesehenen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen bestimmte Ausnahmen. Für 2027 weist der Deutsche Bundestag eine zulässige Kreditaufnahme ohne Bereichsausnahme von 33,37 Mrd. € und eine tatsächliche Nettokreditaufnahme des Bundeshaushalts von 118,73 Mrd. € aus.
Eine nachhaltige Finanzpolitik sollte deshalb über die bloße Einhaltung von Kreditgrenzen hinausgehen.
Gleichzeitig zeigt der Subventionsbericht, dass der Bund über ein erhebliches Volumen an Finanzhilfen und Steuervergünstigungen verfügt. Für 2026 werden insgesamt 77,8 Mrd. € ausgewiesen.
Dies bedeutet nicht, dass dieses gesamte Volumen eingespart werden könnte oder sollte. Es zeigt jedoch, dass eine systematische Wirkungsprüfung ein Bestandteil eines langfristigen Konsolidierungsprogramms sein kann.
Eine nachhaltige Konsolidierung muss deshalb mehrere Instrumente miteinander verbinden.
28. Schluss
Die Petition verfolgt das Ziel, die finanzielle Handlungsfähigkeit des Bundes langfristig zu sichern.
Der Staat soll seine Vermögenssubstanz nicht veräußern müssen, um laufende Haushaltsdefizite zu finanzieren.
Stattdessen soll ein mehrjähriger Prozess etabliert werden, bei dem
jede Ausgabe auf ihre Wirkung, jede Subvention auf ihren Nutzen, jede Einnahme auf ihre Nachhaltigkeit und jede Investition auf ihren langfristigen volkswirtschaftlichen Beitrag
überprüft wird.
Das Ziel eines strukturell ausgeglichenen Bundeshaushalts soll dadurch nicht durch einen einmaligen Kraftakt, sondern durch einen transparenten und überprüfbaren Konsolidierungspfad erreicht werden.
Quellen und Fußnoten
[1] Bundesministerium der Finanzen, Bundeshaushalt 2027 und Finanzplan bis 2030, wesentliche Kennziffern des Regierungsentwurfs: Ausgaben 2027 555,4 Mrd. €, Steuereinnahmen 394,7 Mrd. €, Nettokreditaufnahme 118,7 Mrd. €.
[2] Bundesministerium der Finanzen, Bundesregierung beschließt Eckwerte für den Bundeshaushalt 2027 und die Finanzplanung bis 2030, 29.04.2026. Dort werden unter anderem Investitionsmittel von 118,5 Mrd. € für 2027 ausgewiesen.
[3] Deutscher Bundestag, Die Bereichsausnahme und die Berechnung der Nettokreditaufnahme, 31.08.2026. Die Darstellung weist für 2027 eine zulässige Kreditaufnahme ohne Bereichsausnahme von 33,37 Mrd. € und eine Nettokreditaufnahme von 118,73 Mrd. € aus.
[4] Gesetz zur Ausführung von Artikel 115 des Grundgesetzes (Artikel 115-Gesetz), insbesondere § 2. Die Vorschrift regelt die strukturelle Kreditaufnahme von bis zu 0,35 % des nominalen BIP sowie die konjunkturelle Komponente.
[5] Bundesministerium der Finanzen, 30. Subventionsbericht der Bundesregierung, beschlossen am 10.09.2025. Der Bericht weist für 2026 ein Subventionsvolumen von 77,8 Mrd. € aus.
[6] Bundesministerium der Finanzen, BMF-Monatsbericht Oktober 2025 – 30. Subventionsbericht der Bundesregierung. Die Analyse differenziert zwischen Finanzhilfen und Steuervergünstigungen und erläutert deren Entwicklung.
[7] Bundesministerium der Finanzen, Bundeshaushalt 2027 und Finanzplan bis 2030. Die Finanzplanung weist für 2028, 2029 und 2030 weiter steigende Ausgaben und Nettokreditaufnahmen des Bundeshaushalts aus.
[8] Deutscher Bundestag, Darstellung zur Berechnung der Nettokreditaufnahme 2027. Die Quelle unterscheidet ausdrücklich zwischen struktureller Kreditaufnahme, Konjunkturkomponente, finanziellen Transaktionen und Bereichsausnahme.
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