Sonntag, 20. September 2026

Einführung eines Programms „Effiziente Sozial- und Migrationsverwaltung Hessen 2030“ zur Senkung vermeidbarer Kosten, Beschleunigung von Verfahren, Verbesserung der Arbeitsmarktintegration und Entlastung des hessischen Landeshaushalts

 

Petition an den Hessischen Landtag

Betreff

Einführung eines Programms „Effiziente Sozial- und Migrationsverwaltung Hessen 2030“ zur Senkung vermeidbarer Kosten, Beschleunigung von Verfahren, Verbesserung der Arbeitsmarktintegration und Entlastung des hessischen Landeshaushalts

Petent: Michael Tryzna


1. Petitionsbegehren

Der Hessische Landtag wird gebeten, die Landesregierung aufzufordern, ein umfassendes Programm zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der migrations- und sozialpolitischen Verwaltung des Landes Hessen zu entwickeln.

Ziel des Programms soll ausdrücklich nicht eine pauschale Kürzung sozialer Leistungen sein.

Vielmehr sollen vermeidbare Kosten reduziert werden durch:

  • schnellere Verwaltungs- und Asylverfahren,
  • bessere digitale Verwaltungsstrukturen,
  • Vermeidung von Doppelprüfungen,
  • bessere Kapazitätssteuerung bei Unterbringung,
  • konsequente Nutzung von Bundes- und EU-Fördermitteln,
  • schnellere Arbeitsmarktintegration,
  • effizientere Betreuung unbegleiteter Minderjähriger,
  • verbesserte Rückkehrorganisation bei vollziehbarer Ausreisepflicht,
  • Kostencontrolling,
  • und eine jährliche Überprüfung der tatsächlichen Haushaltswirkungen.

Als langfristige Zielgröße wird ein jährliches landeshaushaltswirksames Einspar- und Mehreinnahmenpotenzial von etwa 160 bis 360 Mio. Euro vorgeschlagen.

Als mittlere Modellannahme werden:

260 Mio. Euro jährlich

angesetzt.

Dieser Betrag stellt keine garantierte Einsparung dar. Er ist eine Zielgröße, die durch jährliches Haushaltscontrolling überprüft werden soll.


2. Grundsatz: Keine pauschale Kürzung von Sozialleistungen

Die Petition unterscheidet zwischen:

  1. gesetzlich geschuldeten Sozialleistungen,
  2. Verwaltungs- und Verfahrenskosten,
  3. Unterbringungskosten,
  4. Integrationskosten,
  5. Kosten ineffizienter Verfahrensabläufe,
  6. Kosten langer Aufenthalts- und Unterbringungszeiten,
  7. zusätzlichen Einnahmen durch erfolgreiche Arbeitsmarktintegration.

Eine Haushaltskonsolidierung soll grundsätzlich bei den Punkten 2 bis 7 ansetzen.

Die gesetzlichen Leistungsansprüche der betroffenen Personen sollen eingehalten werden.

Ebenso sollen sämtliche verfassungsrechtlichen, europäischen und menschenrechtlichen Verpflichtungen gewahrt bleiben.


3. Warum eine Trennung zwischen Land und Kommunen erforderlich ist

Eine zentrale Voraussetzung einer seriösen Haushaltsrechnung besteht darin, nicht sämtliche migrationsbezogenen öffentlichen Ausgaben dem Land Hessen zuzurechnen.

Die amtliche Statistik weist für 2024 insgesamt 611,7 Mio. Euro Bruttoausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aus.

Davon entfielen:

  • 522,6 Mio. Euro auf Landkreise und kreisfreie Städte,
  • 89,1 Mio. Euro auf das Land Hessen als überörtlichen Träger in Erstaufnahmeeinrichtungen.[1]

Damit entfielen 85,4 Prozent der Asylbewerberleistungen auf die örtlichen Träger.[1]

Diese Zahlen zeigen, dass ein großer Teil der tatsächlichen finanziellen Belastung zunächst auf kommunaler Ebene entsteht.

Gleichzeitig trägt das Land über das Landesaufnahmegesetz erhebliche Kosten der Kommunen.

2024 stellte Hessen nach Angaben des Finanzministeriums rund 507 Mio. Euro über die LAG-Pauschalen bereit. Insgesamt wurden rund 760 Mio. Euro für Flüchtlingshilfe zur Verfügung gestellt.[2]

Deshalb muss die Konsolidierungsrechnung zwischen drei Kategorien unterscheiden:

A. direkte Einsparung beim Land

B. Entlastung der Kommunen

C. gesamtstaatliche Entlastung

Nur Kategorie A darf unmittelbar als Einsparung des Landeshaushalts angesetzt werden.


4. Ausgangspunkt der Kostenrechnung

Die amtliche hessische Statistik weist für 2024 folgende AsylbLG-Ausgaben aus:

Bereich2024
AsylbLG insgesamt611,7 Mio. €
örtliche Träger522,6 Mio. €
Land Hessen89,1 Mio. €
Regelleistungen534,0 Mio. €
Grundleistungen434,3 Mio. €
Hilfe zum Lebensunterhalt99,7 Mio. €
besondere Leistungen77,7 Mio. €

Die besonderen Leistungen umfassen unter anderem Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt und Arbeitsgelegenheiten.[1]

Diese Zahlen ersetzen frühere pauschale Annahmen von beispielsweise 1,1 Mrd. Euro unmittelbaren Landesausgaben für Unterbringung.

Eine solche Zuordnung wäre mit der amtlichen Statistik nicht vereinbar.


5. Programm „Verfahrensbeschleunigung 2030“

5.1 Ziel

Die Landesregierung soll gemeinsam mit den zuständigen Behörden ein Programm entwickeln, mit dem die durchschnittliche Bearbeitungsdauer migrationsbezogener Verwaltungsverfahren reduziert wird.

Dabei sollen insbesondere folgende Instrumente geprüft werden:

  • digitale Akten,
  • elektronische Kommunikation,
  • zentrale Fallsteuerung,
  • automatisierte Fristenkontrolle,
  • digitale Terminvergabe,
  • standardisierte Prüfschritte,
  • elektronische Dokumentenprüfung,
  • bessere Behördenkoordination,
  • automatisierte Statusmeldungen,
  • frühzeitige Identitäts- und Zuständigkeitsklärung.

5.2 Grundsatz

Eine schnellere Bearbeitung soll nicht mit einer oberflächlichen Prüfung gleichgesetzt werden.

Das Ziel lautet:

schneller entscheiden, ohne rechtsstaatliche Prüfungen zu verkürzen.

Insbesondere Schutzgründe, individuelle Härten und Rechtsbehelfe müssen weiterhin berücksichtigt werden.


6. Fiskalische Wirkung der Verfahrensbeschleunigung

Eine Verkürzung der Verfahrensdauer kann insbesondere bei Unterbringung und Verwaltungskosten zu Einsparungen führen.

Allerdings ist nicht jeder Tag Verfahrensdauer unmittelbar ein Landesaufwand.

Ein erheblicher Teil der Kosten liegt bei Kommunen.

Deshalb wird nur ein Teil des theoretischen Einsparpotenzials dem Land zugerechnet.

Szenarien

SzenarioLandeshaushalt
konservativ50 Mio. €
mittel70 Mio. €
ambitioniert90 Mio. €

Als mittlere Zielgröße werden:

70 Mio. Euro jährlich

angesetzt.


7. Unterbringungskosten

Das Land Hessen weist den Landkreisen und kreisfreien Städten Asylsuchende nach dem Landesaufnahmegesetz zu.

Für deren Versorgung und Unterbringung zahlt das Land LAG-Pauschalen.

Für 2024 wurden hierfür rund 507 Mio. Euro bereitgestellt.[2]

Die Pauschale umfasst nach Angaben des Finanzministeriums unter anderem:

  • Unterkunftskosten,
  • Gesundheitskosten,
  • Asylbewerberleistungen.[2]

Eine Verkürzung der Unterbringungsdauer kann deshalb mittelbar auch den Landeshaushalt entlasten.

Dabei ist aber zu berücksichtigen:

Eine Person, deren Verfahren schneller abgeschlossen wird, verursacht nicht automatisch eine gleich hohe Kostenersparnis.

Es können beispielsweise entstehen:

  • Rückführungskosten,
  • Kosten freiwilliger Ausreise,
  • Kosten eines anschließenden Aufenthalts,
  • andere Sozialleistungen,
  • Integrationskosten.

Deshalb wird nur ein Nettoeffekt angerechnet.


8. Effizienz der Erstaufnahme

Das Land selbst trägt die Kosten der Erstaufnahmeeinrichtungen.

2024 entfielen laut amtlicher Statistik 89,1 Mio. Euro der AsylbLG-Ausgaben unmittelbar auf das Land als überörtlichen Träger.[1]

Hier können insbesondere folgende Maßnahmen geprüft werden:

  • bessere Kapazitätsplanung,
  • flexible Belegung,
  • kürzere Verweildauer,
  • digitale Fallbearbeitung,
  • gemeinsame Verwaltungsdienste,
  • zentrale Beschaffung,
  • bessere Auslastung vorhandener Einrichtungen.

Zielgröße:

10–25 Mio. Euro jährlich

werden als Bestandteil der Gesamtwirkung angesetzt.

Diese Zahl darf nicht zusätzlich zu den 70 Mio. Euro aus der Verfahrensbeschleunigung vollständig addiert werden, wenn beide Effekte aus derselben Verkürzung der Aufenthaltsdauer entstehen.


9. Unbegleitete Minderjährige

Die Betreuung unbegleiteter Minderjähriger ist eine besonders kostenintensive Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe.

Die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik zeigt zugleich, dass die Jugendhilfe insgesamt eine sehr große Leistungsstruktur umfasst.

2024 wurden in Hessen rund 84.120 Hilfen für junge Menschen unter 27 Jahren erfasst.[3]

Daraus folgt:

Nicht sämtliche Jugendhilfeausgaben dürfen migrationsbezogenen Ausgaben zugerechnet werden.

Das Programm soll deshalb gezielt bei unbegleiteten Minderjährigen ansetzen.


10. Maßnahmen bei unbegleiteten Minderjährigen

Vorgeschlagen werden:

10.1 Schnelle Zuständigkeitsklärung

Die zuständige Gebietskörperschaft soll frühzeitig festgestellt werden.

10.2 Optimierte Verteilung

Eine gleichmäßigere Verteilung kann Überlastungen einzelner Jugendämter vermeiden.

10.3 Bedarfsorientierte Unterbringung

Nicht jeder Fall benötigt dieselbe Betreuungsintensität.

10.4 Frühzeitige Bildungsintegration

Schule, Berufsvorbereitung und Ausbildung sollen möglichst früh beginnen.

10.5 Übergangsmanagement

Mit Volljährigkeit soll ein strukturierter Übergang in Ausbildung, Arbeit und eigenständiges Wohnen vorbereitet werden.


11. Fiskalisches Potenzial Jugendhilfe

Für den Landeshaushalt wird angesetzt:

SzenarioWirkung
konservativ20 Mio. €
mittel35 Mio. €
ambitioniert50 Mio. €

Der überwiegende Teil möglicher Einsparungen fällt allerdings zunächst bei den Kommunen an.

Deshalb dürfen die kommunalen Einsparungen nicht als gleich hohe Einsparungen des Landes verbucht werden.


12. Gesundheitskosten

Die frühere Annahme von 250 Mio. Euro jährlichen Gesundheitskosten nach dem AsylbLG wird nicht übernommen.

Die amtliche Statistik weist 2024 für besondere AsylbLG-Leistungen insgesamt 77,7 Mio. Euro aus.[1]

Darin enthalten sind unter anderem:

  • Krankheit,
  • Schwangerschaft,
  • Geburt,
  • weitere besondere Leistungen.

Die Gesundheitsausgaben sind deshalb nicht einfach mit 250 Mio. Euro anzusetzen.


13. Gesundheitsverwaltung effizienter gestalten

Die Petition fordert daher nicht eine Einschränkung notwendiger medizinischer Versorgung.

Stattdessen sollen geprüft werden:

  • elektronische Gesundheitsdokumentation,
  • bessere Abrechnung,
  • Vermeidung von Doppeluntersuchungen,
  • digitale Terminsteuerung,
  • frühzeitige Prävention,
  • bessere Koordination zwischen Leistungsträgern.

Potenzial für den Landeshaushalt:

10–20 Mio. Euro jährlich

Mittelwert:

15 Mio. Euro


14. Integrationsförderung

Integrationsförderung soll nach ihrer tatsächlichen Wirkung beurteilt werden.

Ein aktuelles Beispiel zeigt, dass erhebliche EU-Mittel verfügbar sind.

Das hessische Programm Deutsch4U verfügt über ein Gesamtvolumen von rund 40 Mio. Euro.

Davon stammen rund:

  • 36 Mio. Euro aus dem EU-AMIF,
  • 4 Mio. Euro vom Land Hessen.[4]

Damit zeigt sich, dass eine Optimierung der Kofinanzierung ein wichtiger Bestandteil einer Haushaltsstrategie sein kann.


15. Grundsatz „EU zuerst“

Bei geeigneten Maßnahmen soll Hessen systematisch prüfen:

  1. Ist eine EU-Förderung möglich?
  2. Ist eine Bundesförderung möglich?
  3. Kann eine Kombination von EU- und Bundesmitteln genutzt werden?
  4. Welcher Eigenanteil verbleibt beim Land?
  5. Welche messbare Wirkung entsteht?

Ziel soll nicht sein, sinnvolle Integrationsmaßnahmen pauschal zu kürzen.

Ziel soll sein:

Mit möglichst wenig Landesmitteln möglichst hohe Integrationswirkungen zu erzielen.


16. Effizientere Integrationsprogramme

Gefördert werden sollen insbesondere Maßnahmen mit nachweisbarer Wirkung auf:

  • Sprachkenntnisse,
  • Ausbildung,
  • Beschäftigung,
  • Qualifikationsanerkennung,
  • Selbstständigkeit,
  • Beendigung des Leistungsbezugs.

Programme ohne nachweisbaren zusätzlichen Effekt sollen überprüft, zusammengelegt oder beendet werden können.

Fiskalisches Potenzial:

10–30 Mio. Euro jährlich

Mittelwert:

20 Mio. Euro


17. Rechtsstaatlich zulässige Rückführungen

Eine Rückführung darf ausschließlich erfolgen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die EU-Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG enthält gemeinsame Normen und Verfahren für die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger.[5]

Die Petition fordert daher keine pauschale Rückführungspolitik.

Sie fordert:

eine effiziente Umsetzung rechtskräftiger und vollziehbarer Ausreiseverpflichtungen.

Dabei sollen insbesondere:

  • Identität,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Reisedokumente,
  • Zuständigkeit,
  • aufenthaltsrechtlicher Status

möglichst früh geklärt werden.


18. Freiwillige Rückkehr

Die freiwillige Ausreise soll weiterhin vorrangig genutzt werden, soweit sie möglich und sinnvoll ist.

Hessen verzeichnete 2025:

  • 1.941 Abschiebungen
  • 3.136 freiwillige Ausreisen.[6]

Diese Zahlen zeigen, dass freiwillige Rückkehr bereits einen erheblichen Bestandteil der Rückkehrpolitik bildet.

Eine effiziente Rückkehrverwaltung kann insbesondere durch:

  • Rückkehrberatung,
  • frühzeitige Dokumentenbeschaffung,
  • Kooperation mit Herkunftsstaaten,
  • zentrale Fallsteuerung

Kosten reduzieren.


19. Nettoeffekt von Rückführungen

Eine Abschiebung verursacht zunächst selbst Kosten.

Daher gilt:

vermiedene zukünftige Kosten

minus

Kosten der Rückführung

=

Nettoeffekt

Nur der positive Nettoeffekt darf als Einsparung angesetzt werden.

Modell:

SzenarioLandeshaushalt
konservativ20 Mio. €
mittel35 Mio. €
ambitioniert50 Mio. €

20. Arbeitsmarktintegration

Eine besonders wichtige langfristige fiskalische Stellschraube ist die Erwerbsintegration.

Die Zielsetzung lautet:

Menschen, die dauerhaft in Deutschland bleiben dürfen, sollen möglichst schnell entsprechend ihrer Fähigkeiten in Ausbildung oder reguläre Beschäftigung gelangen.

Dabei sollen folgende Schritte beschleunigt werden:

  1. Sprachförderung;
  2. Anerkennung beruflicher Qualifikationen;
  3. Kompetenzfeststellung;
  4. Berufsorientierung;
  5. Ausbildung;
  6. Weiterbildung;
  7. Vermittlung;
  8. Betreuung während der ersten Beschäftigungsphase.

21. Wirkung der Beschäftigung

Eine zusätzliche Beschäftigung kann mehrere öffentliche Haushalte gleichzeitig beeinflussen.

Es können entstehen:

  • geringere Transferleistungen,
  • höhere Einkommensteuer,
  • höhere Umsatzsteuer durch Konsum,
  • höhere Sozialversicherungsbeiträge,
  • geringere kommunale Unterstützungsleistungen.

Die Petition rechnet jedoch nur einen vorsichtigen Teil dieser Wirkungen dem Landeshaushalt zu.

Modell:

50 Mio. € konservativ

85 Mio. € mittel

120 Mio. € ambitioniert


22. Kein pauschaler Abbau von Integrationsleistungen

Ein wichtiger Bestandteil der Petition ist die Unterscheidung zwischen:

Kosten

und

Investitionen mit fiskalischem Rückfluss.

Ein Sprachkurs kann beispielsweise Kosten verursachen.

Wenn dadurch aber schneller eine Beschäftigung erreicht wird, kann die Maßnahme langfristig:

  • Transferausgaben reduzieren,
  • Steuerzahlungen erhöhen,
  • Sozialversicherungsbeiträge erhöhen.

Deshalb sollen Integrationsmaßnahmen anhand ihrer Kosten pro erfolgreicher Arbeitsmarktintegration bewertet werden.


23. Digitales Fallmanagement

Hessen soll ein einheitliches digitales Fallmanagement entwickeln.

Ein Fall soll von der Aufnahme bis zum Abschluss des Verfahrens digital nachvollziehbar sein.

Erfasst werden sollen:

  • Verfahrensbeginn,
  • zuständige Behörde,
  • Aufenthaltsstatus,
  • offene Dokumente,
  • Fristen,
  • Entscheidungen,
  • Rechtsbehelfe,
  • Unterbringung,
  • Kosten,
  • Integrationsmaßnahmen,
  • Beschäftigungsstatus.

Damit können insbesondere Fälle mit außergewöhnlich langer Bearbeitungsdauer identifiziert werden.


24. Frühwarnsystem für Kosten

Das Land soll für jeden Fall bzw. jede Fallgruppe wichtige Kostenindikatoren erfassen.

Beispielsweise:

Kosten pro Unterbringungsmonat

Kosten pro Fall

Kosten pro Verfahren

Kosten pro erfolgreicher Integration

Kosten pro Rückführung

Dadurch können ineffiziente Strukturen identifiziert werden.


25. Kommunale Entlastung

Die kommunale Entlastung soll separat ausgewiesen werden.

Dies ist besonders wichtig, weil 2024 bereits 522,6 Mio. Euro der AsylbLG-Ausgaben bei Landkreisen und kreisfreien Städten anfielen.[1]

Wenn eine Reform beispielsweise 100 Mio. Euro kommunale Kosten reduziert, darf das nicht automatisch als 100 Mio. Euro Einsparung des Landes verbucht werden.

Es muss geprüft werden:

  • ob die LAG-Pauschale angepasst wird,
  • ob dadurch Landesausgaben sinken,
  • ob die Kommune die Einsparung behält,
  • oder ob die Entlastung lediglich innerhalb des öffentlichen Gesamthaushalts verschoben wird.

26. Gesamtberechnung

Die neu berechnete landeshaushaltswirksame Wirkung lautet:

Maßnahmekonservativmittelambitioniert
Verfahrensbeschleunigung507090
Jugendhilfe / umA203550
Gesundheitsverwaltung101520
Integrationsförderung102030
Rückführungsmanagement203550
Arbeitsmarktintegration5085120
Gesamt160 Mio. €260 Mio. €360 Mio. €

Damit ergibt sich:

Konservatives Szenario

160 Mio. € jährlich

Mittleres Szenario

260 Mio. € jährlich

Ambitioniertes Szenario

360 Mio. € jährlich


27. 15-Jahres-Modell 2027–2041

Die volle Wirkung wird nicht bereits im ersten Jahr erwartet.

Deshalb soll ein schrittweiser Hochlauf angesetzt werden.

Jahrkonservativmittelambitioniert
2027507090
202880120160
2029110170230
2030130210290
2031145235325
2032155250345
2033160260360
2034160260360
2035160260360
2036160260360
2037160260360
2038160260360
2039160260360
2040160260360
2041160260360

Die Werte sind Modellannahmen.


28. Kumulierte Wirkung 2027–2041

Auf Basis dieser Modellannahmen ergibt sich:

Konservatives Szenario

rund 2,0 Mrd. Euro

Mittleres Szenario

rund 3,4 Mrd. Euro

Ambitioniertes Szenario

rund 4,7 Mrd. Euro

Diese Beträge stellen keine garantierten Haushaltsüberschüsse dar.

Sie zeigen lediglich die Größenordnung, die erreicht werden könnte, wenn die einzelnen Reformen die angenommenen Nettoeffekte tatsächlich erzielen.


29. Bedeutung für die Haushaltskonsolidierung

Die mittlere Zielgröße von 260 Mio. Euro entspricht bei einem Landeshaushalt in der Größenordnung von über 40 Mrd. Euro einem relevanten, aber nicht allein ausreichenden Konsolidierungsbeitrag.

Das Programm soll deshalb nicht als vollständige Lösung der hessischen Haushaltsprobleme verstanden werden.

Es soll vielmehr einen eigenständigen Beitrag leisten.

Besonders wichtig ist dabei:

260 Mio. Euro Einsparung sind nicht gleichbedeutend mit 260 Mio. Euro zusätzlichem Steueraufkommen.

Die Komponenten müssen getrennt ausgewiesen werden.


30. Aufteilung des mittleren Szenarios

Die 260 Mio. Euro sollen folgendermaßen interpretiert werden:

WirkungMittelwert
direkte/indirekte Verwaltungseinsparungen105 Mio. €
vermiedene Unterbringungs-/Folgekosten50 Mio. €
effizientere Integrationsförderung20 Mio. €
Rückkehrmanagement35 Mio. €
Arbeitsmarkt-/Steuerwirkung50 Mio. €
Gesamt260 Mio. €

Die genaue Zuordnung soll nach Einführung des Programms anhand tatsächlicher Haushaltsdaten überprüft werden.


31. Rechtliche Grenzen

Alle Maßnahmen müssen mit:

  • Grundgesetz,
  • Hessischer Verfassung,
  • Aufenthaltsgesetz,
  • Asylgesetz,
  • Asylbewerberleistungsgesetz,
  • SGB VIII,
  • europäischem Recht,
  • Grundrechtecharta der Europäischen Union,
  • EMRK

vereinbar sein.

Insbesondere darf die Haushaltskonsolidierung nicht dazu führen, dass gesetzlich garantierte Leistungen rechtswidrig vorenthalten werden.

Die Petition fordert daher ausdrücklich:

Effizienzsteigerung innerhalb des geltenden Rechts statt Rechtsverletzung zur Erzielung von Einsparungen.


32. Erfolgskennzahlen

Die Landesregierung soll jährlich mindestens folgende Kennzahlen veröffentlichen:

Verfahren

  • durchschnittliche Verfahrensdauer,
  • Median der Verfahrensdauer,
  • Zahl der Verfahren,
  • Zahl der Verfahren über zwölf Monate.

Unterbringung

  • durchschnittliche Aufenthaltsdauer,
  • Kosten je Person,
  • Auslastung der Einrichtungen.

Rückkehr

  • vollziehbar Ausreisepflichtige,
  • freiwillige Ausreisen,
  • Abschiebungen,
  • gescheiterte Rückführungen,
  • Kosten je Rückführung.

Integration

  • Teilnahme an Sprachkursen,
  • Ausbildung,
  • Beschäftigungsaufnahme,
  • Beschäftigung nach zwölf Monaten,
  • Beschäftigung nach 24 Monaten.

Finanzen

  • Gesamtkosten,
  • Landesanteil,
  • Bundesanteil,
  • EU-Anteil,
  • kommunaler Anteil,
  • Nettoentlastung.

33. Vermeidung von Doppelzählungen

Ein besonderes Problem bei großen Konsolidierungsprogrammen ist die Mehrfachzählung.

Beispiel:

Eine Verkürzung des Asylverfahrens um drei Monate reduziert Unterbringungskosten.

Wenn gleichzeitig die Arbeitsmarktintegration schneller erfolgt, entstehen weitere Einsparungen.

Diese Effekte dürfen nicht zweimal angesetzt werden, wenn sie auf demselben Zeitraum beruhen.

Deshalb soll jede Maßnahme eine eindeutige Wirkungs-ID erhalten.


34. Jährlicher Konsolidierungsbericht

Die Landesregierung soll dem Hessischen Landtag jährlich einen Bericht vorlegen:

„Migration und Sozialpolitik – Haushalts- und Wirkungsbericht Hessen“

Dieser soll enthalten:

  1. ursprüngliche Kosten;
  2. tatsächliche Kosten;
  3. Reformkosten;
  4. Bruttoeinsparungen;
  5. Nettoeinsparungen;
  6. Mehreinnahmen;
  7. kommunale Effekte;
  8. Bundes-/EU-Finanzierung;
  9. Abweichungen vom Ziel;
  10. Maßnahmen zur Nachsteuerung.

35. Haushaltswirksamkeit

Eine Maßnahme darf nur dann als Einsparung im Landeshaushalt angerechnet werden, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

1.

Die Ausgaben des Landes sinken tatsächlich.

2.

Die Einnahmen des Landes steigen tatsächlich.

3.

Eine gesetzliche Landeszahlung an Dritte kann dauerhaft reduziert werden.

4.

Eine nachweisbare dauerhafte Kostenvermeidung entsteht.

5.

Eine zusätzliche Einnahmequelle entsteht.

Nicht ausreichend ist dagegen:

„Die gesamte öffentliche Hand spart theoretisch Geld.“


36. Kommunale Einsparungen

Kommunale Einsparungen sollen dennoch ausdrücklich dokumentiert werden.

Denn eine effizientere Landespolitik kann die kommunalen Haushalte erheblich entlasten.

Die kommunale Entlastung soll jedoch als eigene Kategorie ausgewiesen werden:

Land

160–360 Mio. €

Kommunen

separat zu ermitteln.

Bund

separat zu ermitteln.

Damit entsteht eine vollständige volkswirtschaftliche Betrachtung ohne Vermischung der Ebenen.


37. Ziel einer nachhaltigen Strukturreform

Das Ziel soll nicht darin bestehen, kurzfristig möglichst hohe Einsparungen zu erzielen.

Vielmehr soll Hessen dauerhaft eine Verwaltungsstruktur schaffen, bei der:

  • Verfahren schneller,
  • Entscheidungen transparenter,
  • Kosten nachvollziehbarer,
  • Fördermittel besser genutzt,
  • Beschäftigung schneller erreicht,
  • Rückkehrverfahren effizienter,
  • und Unterbringungskosten besser kontrolliert

werden.

Damit kann eine dauerhafte strukturelle Verbesserung entstehen.


38. Prioritätensetzung

Die Reform soll in dieser Reihenfolge umgesetzt werden:

Priorität 1

Digitalisierung und Fallmanagement

Priorität 2

Verfahrensbeschleunigung

Priorität 3

Kostencontrolling

Priorität 4

Arbeitsmarktintegration

Priorität 5

Optimierung der Unterbringung

Priorität 6

EU- und Bundesförderung

Priorität 7

effizientes Rückkehrmanagement

Priorität 8

regelmäßige unabhängige Evaluation


39. Forderungen an den Hessischen Landtag

Der Hessische Landtag wird gebeten, die Landesregierung aufzufordern:

1. ein Programm „Effiziente Sozial- und Migrationsverwaltung Hessen 2030“ aufzulegen;

2. die Verfahrensdauer migrationsbezogener Verwaltungsverfahren messbar zu reduzieren;

3. ein digitales landesweites Fallmanagement einzuführen;

4. Unterbringungs- und Verwaltungskosten je Fall transparent auszuweisen;

5. die LAG-Finanzierung regelmäßig auf tatsächliche Kosten und Effizienz zu überprüfen;

6. unbegleitete Minderjährige möglichst schnell in geeignete Bildungs- und Ausbildungsstrukturen zu integrieren;

7. Integrationsmaßnahmen nach messbarer Wirkung zu finanzieren;

8. EU- und Bundesmittel maximal auszuschöpfen;

9. vollziehbare Ausreisepflichten innerhalb des geltenden Rechts effizient umzusetzen;

10. freiwillige Rückkehr dort zu fördern, wo sie rechtlich und tatsächlich möglich ist;

11. die Arbeitsmarktintegration dauerhaft auf Beschäftigungsergebnisse auszurichten;

12. die finanziellen Wirkungen jährlich unabhängig evaluieren zu lassen;

13. kommunale Einsparungen und Landesersparnisse getrennt auszuweisen;

14. Doppelzählungen in sämtlichen Haushaltsprogrammen auszuschließen;

15. bis 2033 eine nachgewiesene jährliche Nettoentlastung von mindestens 260 Mio. Euro anzustreben.


40. Zusammenfassender Beschlussvorschlag

Der Hessische Landtag möge beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, ein Programm „Effiziente Sozial- und Migrationsverwaltung Hessen 2030“ zu entwickeln und umzusetzen.

Ziel des Programms ist die dauerhafte Reduzierung vermeidbarer Verwaltungs-, Unterbringungs- und Folgekosten sowie die Erhöhung der Erwerbsintegration.

Das Programm soll unter vollständiger Wahrung des Grundgesetzes, der Hessischen Verfassung, des europäischen Rechts und der gesetzlichen Leistungsansprüche umgesetzt werden.

Als langfristige Modellgröße wird ein landeshaushaltswirksames Einspar- und Mehreinnahmenpotenzial von 160 bis 360 Mio. Euro jährlich, mit einem mittleren Zielwert von 260 Mio. Euro jährlich, angesetzt.

Sämtliche Beträge sind jährlich anhand tatsächlicher Haushaltsdaten zu überprüfen.

Einsparungen bei Kommunen sowie finanzielle Leistungen von Bund und Europäischer Union sind getrennt von originären Einsparungen des Landes auszuweisen.

Eine Einsparung darf nur dann als Konsolidierungsbeitrag des Landes verbucht werden, wenn sie tatsächlich im Landeshaushalt wirksam wird.


41. Schlussbegründung

Hessen steht vor der Aufgabe, seine öffentlichen Haushalte langfristig tragfähig zu gestalten.

Eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung kann nicht allein durch höhere Einnahmen oder pauschale Leistungskürzungen erfolgen.

Sie muss auch die Frage beantworten:

Wie kann der Staat dieselbe rechtlich geschuldete Leistung mit weniger Verwaltungsaufwand und geringeren vermeidbaren Kosten erbringen?

Gerade im Bereich Migration und Sozialverwaltung bestehen unterschiedliche Finanzierungsebenen.

Die amtlichen Daten zeigen, dass 2024 zwar 611,7 Mio. Euro AsylbLG-Bruttoausgaben anfielen, davon aber 522,6 Mio. Euro bei Landkreisen und kreisfreien Städten und 89,1 Mio. Euro beim Land.[1]

Diese Differenzierung verhindert eine Überschätzung des Landespotenzials.

Gleichzeitig zeigt die Landesfinanzierung, dass das Land 2024 rund 507 Mio. Euro über die LAG-Pauschalen und insgesamt rund 760 Mio. Euro für Flüchtlingshilfe bereitstellte.[2]

Deshalb können effizientere Verfahren und geringere Folgekosten durchaus eine relevante Wirkung auf den Landeshaushalt entfalten.

Die Petition schlägt vor, diese Wirkung systematisch zu messen.

Der entscheidende Ansatz lautet:

Nicht pauschal Leistungen kürzen – sondern vermeidbare Kosten reduzieren.

Schnellere Verfahren können Unterbringungszeiten verkürzen.

Bessere digitale Verwaltung kann Bearbeitungskosten reduzieren.

Eine schnellere Arbeitsmarktintegration kann Transferabhängigkeit reduzieren und zusätzliche Steuer- und Beitragseinnahmen erzeugen.

Eine bessere Nutzung von EU- und Bundesmitteln kann den notwendigen Landesanteil reduzieren.

Eine effizientere Rückkehrverwaltung kann bei vollziehbar Ausreisepflichtigen zukünftige Kosten vermeiden.

Eine bessere Betreuung unbegleiteter Minderjähriger kann Übergänge in Ausbildung und Selbstständigkeit beschleunigen.

Alle diese Maßnahmen sollen jedoch nur mit dem tatsächlich nachweisbaren Nettoeffekt in den Landeshaushalt einfließen.

Damit entsteht ein überprüfbares Konsolidierungsprogramm.


42. Endgültige Zielgröße

Die Petition schlägt deshalb folgende Zielgröße vor:

Szenariojährlicher Landeseffekt
konservativ160 Mio. €
mittleres Ziel260 Mio. €
ambitioniert360 Mio. €

Als politische und haushaltsplanerische Zielgröße soll der Hessische Landtag daher prüfen, ob bis 2033 eine

dauerhafte Nettoentlastung von 260 Mio. Euro jährlich

erreicht werden kann.

Dies entspricht über einen Zeitraum von zehn Jahren einer Größenordnung von rund 2,6 Mrd. Euro, wenn der volle Effekt dauerhaft erreicht wird.

Bei einem schrittweisen Hochlauf ist die tatsächliche kumulierte Entlastung geringer.

Die Petition fordert daher ausdrücklich einen jährlichen Nachweis statt einer bloßen Prognose.


Fußnoten

[1] Hessisches Statistisches Landesamt, „Sozialausgaben in Hessen im Jahr 2024 gestiegen“, 13.11.2025. Die AsylbLG-Bruttoausgaben betrugen 611,7 Mio. Euro; davon entfielen 522,6 Mio. Euro auf Landkreise und kreisfreie Städte und 89,1 Mio. Euro auf das Land.

[2] Hessisches Ministerium der Finanzen, „Landesregierung beschließt Erhöhung der Pro-Kopf-Pauschale für Kommunen“, 01.07.2024. Für 2024 werden rund 507 Mio. Euro über die LAG-Pauschalen und insgesamt rund 760 Mio. Euro für Flüchtlingshilfe genannt.

[3] Hessisches Statistisches Landesamt, Fachstatistik Kinder- und Jugendhilfe; für 2024 wurden rund 84.120 Hilfen für junge Menschen erfasst.

[4] Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, „Gute Deutschkenntnisse für gelingende Integration“, 06.03.2026. Das Programm Deutsch4U hat ein Gesamtvolumen von rund 40 Mio. Euro, davon rund 36 Mio. Euro EU-AMIF und rund 4 Mio. Euro Landesmittel.

[5] Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger, ABl. EU L 348 vom 24.12.2008, S. 98–107.

[6] Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, „Land steigert Abschiebungen 2025 um 17 %“, 15.01.2026. Für 2025 werden 1.941 Abschiebungen und 3.136 freiwillige Ausreisen angegeben.

[7] Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Art. 1, Art. 2 und Art. 20 GG.

[8] Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere Art. 1, Art. 4, Art. 18, Art. 19 und Art. 47.

[9] Hessisches Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen (Landesaufnahmegesetz – LAG).

[10] Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), insbesondere §§ 1 ff.

[11] Aufenthaltsgesetz (AufenthG), insbesondere die Vorschriften über Ausreisepflicht und Abschiebung.

[12] Sozialgesetzbuch VIII – Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere §§ 42, 42a ff.

[13] Verordnung über die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes und die landesrechtlichen Regelungen zur Kostenerstattung in Hessen.

[14] Verordnung (EU) Nr. 516/2014 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), soweit auf die Finanzierung integrationsbezogener Maßnahmen Bezug genommen wird.

[15] Hessisches Statistisches Landesamt, Fachstatistik Sozialleistungen, Asylbewerberleistungsstatistik 2024.

[16] Hessisches Ministerium der Finanzen, Haushalts- und Finanzplanungsunterlagen des Landes Hessen.

[17] Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Informationen zu Integrationskursen und Sprachförderung.

[18] Europäische Kommission, Informationen zur Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG.

[19] Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, aktuelle Berichte zur Rückführung und freiwilligen Ausreise in Hessen.

[20] Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, aktuelle Informationen zur Arbeitsmarkt- und Integrationsförderung.


Antrag

Der Hessische Landtag wird gebeten, die Petition an die Landesregierung zu überweisen und die Landesregierung aufzufordern, die vorgeschlagenen Maßnahmen auf ihre rechtliche, finanzielle und organisatorische Umsetzbarkeit zu prüfen und dem Landtag einen konkreten Maßnahmen-, Finanzierungs- und Evaluationsplan vorzulegen.

Ziel ist eine nachweisbare und dauerhafte Entlastung des hessischen Landeshaushalts von mittelfristig rund 260 Mio. Euro jährlich, ohne rechtswidrige Leistungskürzungen und unter vollständiger Wahrung rechtsstaatlicher Standards.

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