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Fachbereich 05 Gesellschaftswissenschaften
Fachgebiet: Politikwissenschaften
Sind Reichsbürger, Selbstverwalter und Souveränisten gefährliche Rechtsextremisten und wie wirkt sich dies auf die Waffenerlaubnis aus?
Titel des Seminars: Einführung in das Politikwissenschaftliche Arbeiten: Rechtsextremismus, Rechtspopulismus und Rassismus
Emailadresse: michael.tryzna@student.uni-kassel.de
1.Einleitung (Problemaufriss, Fragestellung, Überblick über die Arbeit) 2
2.Begriffsdefinition (Rechtsextremismus 2
3.1 Reichsbürger, Selbstverwalter und Souveränisten 4
3.2. Verbotene Reichsbürgerorganisationen/Selbstverwalter 7
3.3. Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz und 8
Waffenrechtliche Konsequenzen
Ehrenwörtliche Erklärung 17
1. Problemaufriss, Fragestellung, Überblick über die Arbeit
Die Reichsbürger, Souveränisten und Selbstverwalter abgekürzt RSS machen in unserer Gesellschaft immer mehr Schwierigkeiten auf verschiedenste Art und Weise, da diese die Gesetze und Verfassung ablehnen.
Diese sind eine heterogene Gruppe, die als Gemeinsamkeit haben, dass sie den Bestand der BRD mit seinen Gesetzen ablehnen. Worin die Unterschiede bestehen und was das für Auswirkungen hat ist zu untersuchen. Die Problematik wird offensichtlich, wenn diese in Konflikt mit den Staatsorganen kommen und das auf verschiedenen Ebenen, da die RSS sich eigene Regeln geschaffen haben und die staatlichen Autoritäten ablehnen.
Sie bestreiten den Bestand der BRD und lehnen damit die Verfassung ab. Außerdem sind diese durch Gewaltaktivitäten und Waffenbesitz aufgefallen, weshalb die staatlichen Stellen mit diesen Gruppierungen seit einigen Jahren Probleme haben. Diese Gruppe ist keine einheitliche Gruppe, sondern besteht aus Splittergruppen die unterschiedliche Ansichten haben. Das Problem besteht darin, wie diese einzelnen Gruppierungen einzustufen sind und was das für Auswirkungen auf die Waffenerlaubnis und die freiheitliche demokratische Grundordnung hat. Deshalb stellt sich die Frage: Sind Reichsbürger, Selbstverwalter und Souveränisten Rechtsextremisten und wirkt sich dies auf die Waffenerlaubnis aus? Hieraus können dann Rückschlüsse auf die Gefährlichkeit der Gruppierung geschlossen werden.
Um dies herauszufinden, ob die oben genannten Gruppen Rechtsextremistisch sind, muss erstmal unter Punkt 2 definiert werden was unter Rechtsextremismus zu verstehen ist. Unter Punkt 3 wird dann auf die einzelnen Gruppen also Reichsbürger, Selbstverwalter und Souveränisten eingegangen. Was wollen diese Gruppen im Einzelnen? Welche Elemente deuten dort auf Rechtsextremismus? Wie Stufen das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Landesamt für Verfassungsschutz dies ein? Wie sehen die Nichtregierungsorganisationen wie z.B. die Antonius Stiftung die Situation? Eine Gruppe, die bereits verboten wurde, wird vorgestellt. Abschließend wird im Fazit zusammenfassend die Forschungsfrage beantwortet, auf problematische Dinge eingegangen und einen Ausblick auf die Zukunft gegeben.
2. Definition (Rechtsextremismus)
Um herauszufinden, ob die RSS rechtsextrem sind, muss erstmal definiert werden was unter Rechtsextremismus verstanden wird. Hierzu gibt es verschiedene Definitionen und Bestandteile von Wissenschaftlern. Das Bundesamt für Verfassungsschutz orientiert sich genauer am Grundgesetz, wann RSS rechtsextrem sind bzw. gegen die verfassungsrechtliche Ordnung verstoßen.
Dazu später mehr. „„Rechtsextremisten gehen davon aus, dass die Zugehörigkeit zu einer Ethnie oder Nation über den Wert eines Menschen entscheide. Dieses Werteverständnis steht in einem fundamentalen Widerspruch zum Grundgesetz.
Rechtsextremisten demonstrieren ihre Gesinnung oftmals in der Öffentlichkeit. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Verwendung bestimmter Zeichen und Symbole zu. Bei einer Reihe solcher Zeichen und Symbole hat der Gesetzgeber das Zeigen und Verwenden in der Öffentlichkeit unter Strafe gestellt. Maßgebend sind hier die Bestimmungen der §§ 86, 86a des Strafgesetzbuches (StGB) und der subsidiär geltende § 20 Abs. 1, S. 1 Nr. 5 des Vereinsgesetzes (VereinsG).“ (Bundesamt für Verfassungsschutz 2022)
Die Elemente der rechtsextremen Weltanschauung definiert (vgl. Salzborn 2020 und Stöss 2010) nach Einstellungen und Verhalten der Rechtsextremisten. Die Einstellungen können sein Völkisches Denken, Biologismus/Kulturalismus, Rassismus, Autoritarismus, Homogenitätsgedenken, Elitismus, Sexismus, Antisemitismus, Antiamerikanismus, Geschichtsrevisionismus, Militarismus und Antirationalismus. Vom Verhalten können Protest und Provokation, Wahlverhalten, Mitgliedschaft, Gewalt und Terrorismus die Merkmale sein.
Zwischen der Einstellung und dem Verhalten besteht eine Wechselbeziehung was das Verhalten und die Einstellung noch verstärken kann. Die Einstellung geht dem Verhalten voraus.
Hans Jaschke (vgl. Jaschke 1994:55) sagt das Volk und Natur sind “axiomatische Grundbegriffe” rechtsextremer Ideologie.“ Natur und Natürlichkeit werden als göttlich dargestellt. Sie sind das regulativ des menschlichen Zusammenlebens.
Soziale (vgl. Jaschke 1994:33) Ungleichheiten sind rassistisch/ethisch bedingt. Vorrang der Gemeinschaft vor dem Individuum betonen, Unterordnung der Bürger unter die Staatsraison, Wertepluralismus wird abgelehnt, liberale Demokratie wird Rückgängig gemacht.Im Fadenkreuz des rechtsextremen Gedankengutes stehen die allgemeinen Menschenrechte.
Diese rechtsextreme Sichtweise ist mit der Charta der Menschenrechte nicht vereinbar. Hier der Auszug der Menschenrechte aus der UN-Charta. Diese ist Grundlage der Staaten das Mitglied innerhalb der UN sind. Ein Vergleich mit der UN-Charta ist weltweit ein guter Indikator, ob es zumindest in Teilbereichen der Tatbestand des Rechtsextremismus vorliegt.
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.” (Vereinte Nationen, 1948, Menschenrechte)
(Pfahl-Traughber 2019 S. 23) hat eine Abstufung der Extremismus stärke vorgenommen. “0=Einzelne Extremisten in demokratischen Organisationen, 1=Bedeutsame Extremismus Anteile in Organisationen, 2=Offizielle normen- und systembejahende Formen, 3=Offen normenverneinende und systembejahende Formen, 4=Offen normen- und systemverneinende legalistische Formen, 5=Offen normen- und systemverneinende nicht-legalistische Formen, 6=Gewalttätigkeit gegen Einrichtungen oder Fahrzeuge, 7=Gewalttätigkeit gegen Personen ohne Tötungsabsicht, 8=Gewalttätigkeit gegen Personen mit einkalkulierter Tötung, 9=Gewalttätigkeit gegen Personen mit bewusster Mordabsicht und 10=Gewalttätigkeit gegen Personen mit Massenmordabsicht (vgl. Pfahl-Traughber 2014).”
So eine öffentliche Abstufung von der Staatsseite gibt es nicht. Sie könnte aber hilfreich bei einer Verhältnismäßigkeitsabwegung bei einem Verbot sein.
Der Geschichtsrevisionismus ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Rechtsextremismus und besonders relevant für einige RSS Gruppierungen. Das eigene Handeln wird durch den Umgang mit der eigenen Vergangenheit und Geschichte legitimiert (vgl. Salzborn 2020a) Aus der Vergangenheit wird dann für die Zukunft eine Binnenstruktur festgelegt. Bei der Vergangenheitsbewältigung finden eine Entkontextualisierung und Deserialisierung und oder eine Verharmlosung und Verleumdung der Vergangenheit statt. (Salzborn 2020 S. 26). Salzborn sieht die Elemente Phantasma, Kollektiv und Identität die ineinander übergreifen als Grundlage des rechtsextremen Geschichtsrevisionismus.
3.1 Reichsbürger, Selbstverwalter und Souveränisten
Das Landesamt für Verfassungsschutz definiert es so: “Reichsbürger und Selbstverwalter sind Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und unterschiedlichen Begründungen die Bundesrepublik Deutschland als Staat sowie deren Rechtssystem und deren Staatsorgane nicht anerkennen. Als rechtsextremistisch werden dabei jene "Reichsbürger-Aktivitäten" bewertet, die auch rechtsextremistische Elemente wie Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Nationalismus oder völkischen Kollektivismus propagieren.” (Landesamt für Verfassungsschutz 2017). Die Geeinten deutschen Völker und Stämme waren so extrem, dass diese verboten wurden. Ein anderes noch nicht verbotenes Beispiel ist die “Exil Regierung Deutsches Reich” zu nennen. (vgl. Landesamt für Verfassungsschutz Hessen 2017).
Reichsbürger gründen Reichsregierungen mit Bezug auf die Verfassung des Deutschen Reiches an dessen Fortbestand sie jeweils glauben.
Selbstverwalter/innen stellen sich unter Selbstverwaltung, indem sie z.B. eigene Staaten oder Königreiche ausrufen. Dadurch unterliegen sie nach ihrer Auffassung nicht den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschlands. Ein Beispiel dafür ist das Königreich Deutschland. Peter Fitzek der selbsternannte König von “Königreich Deutschland KRD” sagt ausdrücklich er sei kein Reichsbürger und für ihn besteht das Deutsche Reich nicht fort. Außerdem sei er nicht rechtsextrem und antisemitisch. Die “Staatsangehörigen” im “Königreich Deutschland” kämen aus verschiedenen Nationen. (vgl. Königreich Deutschland-Hinter den Kulissen 2022). Das Königreich Deutschland versucht einen eigenen Staat mit eigener Schule, Forschungseinrichtungen, Bank, Krankenkasse, Betrieben, eigener Verfassung und Meldewesen aufzubauen. Dabei wird den “Staatsangehörigen des Königreich Deutschlands” völlige Steuerfreiheit versprochen. Die Gastronomiebetriebe dürfen nur von den Staatsangehörigen des Königreich Deutschlands betreten werden und es brauchen keine Coronaregeln eingehalten werden. (vgl. Königreich Deutschland Strukturen)
Gegen Peter Fitzek gab es zahlreiche Verfahren unter anderem wegen Fahren ohne Führerschein, unerlaubte Versicherungsgeschäfte und schwere Untreue. Er saß bereits im Gefängnis. Spannend ist es wie die Behörden die Steuerfreiheit im Königreich Deutschland bewerten.
Grundsätzlich ist es möglich eine eigene Kommune zu gründen und dort Wirtschaft zu betreiben. Dies geschieht hier im Landkreis Kassel
Quelle: Amadeu-Antonius-Stiftung 2019
In der Übersicht sind die Zusammenhänge der einzelnen Gruppen gut zu erkennen. Alle haben sie gemeinsam, dass für sie die BRD kein legitimer Staat ist. Laut (vgl. Amadeo-Antonius-Stiftung 2014) behaupten Reichsbürger, dass die BRD nicht existiert und/oder das Deutsche Reich fortbesteht und/oder die BRD illegal, ein Besatzungsregime und völkerrechtswidrig sei und das Grundgesetz keine direkte demokratische Legitimation hat.
Daraus folgt, dass die Reichsbürger und Selbstverwalter selbst sich im Recht sehen und damit aus ihrer Sicht nichts Unrechtes tun. Also würden sie nicht verfassungswidrig sein und daraus folgend nicht überwacht und vielleicht verboten werden müssen. Eine Gefährlichkeit wäre dann auch zu verneinen. Dafür werden verschiedene rechtliche Gründe angeführt, die es zu überprüfen gilt.
Es wird von einigen Reichsbürgern und Selbstverwaltern angeführt:
Das Grundgesetz sei keine Verfassung. Das würde aus dem Wortlaut des Artikel 146 GG hervorgehen.
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ (https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_146.html)
Es gab Vorgaben der Alliierten für die Verfassung. Also nicht im freien Willen des Deutschen Volkes entstanden.
Das Grundgesetz ist nicht mehr gültig, da sein Geltungsbereich zusammen mit dem Artikel 23 GG
der alten Fassung aufgehoben wurde.
“Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen”
•Quelle: https://www.chronikderwende.de/lexikon/glossar/glossar_jsp/key=art23.html
3.2. Verbotene Reichsbürgerorganisationen/Selbstverwalter
Die Reichsbürgerbewegung/Selbstverwalter “Geeinte deutsche Völker und Stämme” und deren Teilorganisation Osnabrücker Landmark wurde am 19. März 2020 vom Bundesinnenminister Seehofer verboten. Die Internetpräsenz beendet. Es handelt sich hierbei um eine kleine Gruppierung von 21 Mitgliedern im harten Kern und 100 Personen im Umfeld. Im Jahr 2016 wurde diese Gruppe gegründet. Heike Maria Werding war ihre Generalbevollmächtigte. Die Gruppe hat viele Rechtsextreme Merkmale aufgewiesen. Sie war rassistisch und antisemitisch. (Politikwissenschaftlich begründet). Es wird die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland abgelehnt also die verfassungsmäßige Ordnung der BRD. Es richtet sich alles gegen die Völkerverständigung. (Wichtig für das ab 01.09.2020 geltende Waffengesetz, keine Waffenerlaubnis mehr nach § 5 Abs.2 Nr. 3 Waffengesetz). Es wurden Menschen bedroht, die ihre Ansichten nicht teilen und haben Hetze gegen Juden und Ausländer betrieben, sowie Drohschreiben an die Behörden verfasst. Außerdem von anderen Mitbürgern Strafzahlungen verlangt. Bei den Durchsuchungen, wo 400 Beamte daran beteiligt waren, wurden Schusswaffen, Baseballschläger, Propagandamaterial und Drogen beschlagnahmt. Die Gruppe hat Geschichtsrevisionismus betrieben und die Geschichte umgedeutet. (Das ist eine Politikwissenschaftliche Begründung. Der Verfassungsschutz richtet seine Prüfung, ob eine Gruppierung sei es ein Verein oder Partei überwacht werden muss stark am Gesetz. Bei einem Verein wird auf Artikel 9 Abs. 2 abgestellt, wo es heißt: “Vereinsverbote(Bundesministerium des Inneren und für Heimat, Vereinsverbote) sind Ausdruck unserer wehrhaften Demokratie. Vereine können gemäß Artikel 9 Abs. 2 GG dann verboten werden, wenn ihr Zweck oder ihre Tätigkeiten den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sich gegen unsere verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten.” Die Verfassungsgemäße Ordnung ist das Grundgesetz. Das geänderte Waffengesetz spielt bei der Überwachungsintensität eine große Rolle. Es geht um Völkerverständigung und um Ungleichbehandlung nach Artikel 3 GG. Politikwissenschaftler definieren es genauer siehe Punkt 2. ( Herbert Reul, Landesinnenminister Nordrhein Westfalen, youtube)
Verbot "Geeinte deutsche Völker & Stämme", Statement von Herbert Reul - YouTube
Wappen der Geeinten deutschen Völker und Stämme.
Quelle: Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus, https://www.bige.bayern.de/mam/infos_zu_extremismus/images/geeinte_deutsche_v%C3%B6lker_und_st%C3%A4mme_logo_gdvust.jpg
3.3. Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Waffenrechtliche Konsequenzen
Die Reichsbürgerbewegung wird seitdem 22. November 2016 als Sammelobjekt in Gänze vom Bundesamt für Verfassungsschutz und den Länderverfassungsschutzämtern überwacht. (vgl. Landesamt für Verfassungsschutz Hessen 2018). Die Zahl der registrierten Reichsbürger steigt stetig. Deutschlandweit sind in der Szene im Jahr 2018 19000 Personen (2017 16500 Personen) zuzurechnen. Davon sind 2018 950 (2017: 900) als rechtsextrem eingeordnet. Dieser Anstieg wird durch ein verbessertes Informationsaufkommens erklärt. (vgl. Bundesamt für Verfassungsschutz 2019). Laut dem Verfassungsschutzbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutzes von 2020 (vgl. Verfassungsschutzbericht 2020 S. 112ff) ist die Anzahl der Reichsbürger von 19.000 (2019) auf 20.000 gestiegen. Die Anzahl der Rechtsextremisten darunter ist von 950 (2019) auf 1000 (2020) gestiegen. Derzeit gibt es 28 länderübergreifende Gruppierungen. Als Beispiele werden hier vom Verfassungsschutz „Staatenbund Deutsches Reich“ mit „Gliedstaaten“ − „Bismarcks Erben“ mit Untergliederung „Vaterländischer Hilfsdienst“ (VHD) − „Verfassunggebende Versammlung“ genannt. Der Anstieg der Anzahl der Reichsbürger und Selbstverwalter wird auf die Proteste gegen die Coronapolitik erklärt, da viele der Reichsbürger- und Selbstverwaltergruppen gegen die Coronamaßnahmen sind. 2000 Personen werden als Gewaltbereit eingestuft. Es gibt eine hohe Waffenaffinität. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Personen, die es für besonders gefährlich hält und eine Waffenerlaubnis haben den Landesbehörden dies gemeldet. Das führte dazu, dass bis Ende 2020 880 Reichsbürgern und Selbstverwaltern ihre Waffenrechtliche Erlaubnis entzogen wurde. Die Begründung (vgl. OVG Koblenz Az.: 7 B 11152/18. OVG) liegt in § 5 Waffengesetz die eine Zuverlässigkeit für Waffenerlaubnis erfordert. Diese Zuverlässigkeit wird bei Gefährlichkeit nicht angenommen. Daraus folgt der Widerruf der Waffenerlaubnis. Hier der Auszug aus § 5 Waffengesetz, woraus zu sehen ist wann keine Zuverlässigkeit das bedeutet, daraus folgend Gefährlichkeit bedeutet. Deswegen muss der Verfassungsschutz alle Mitglieder genau erfassen.
Quelle: Bundesjustizministerium § 5 Waffengesetz
§ 5 Abs.2 Nr. 3 wurde zum 01.09.2020 komplett neu eingeführt. Dies bedeutet für den Verfassungsschutz aber auch die Polizeibehörden einen erheblichen Mehraufwand an Arbeit dies zu überprüfen. Diese Einfügung hat es aufgrund der Gewaltaktivitäten der Reichsbürger und Selbstverwalter wie auch einiger anderer Extremisten gegeben.
Die Gruppe “Geeinte deutsche Völker und Stämme” wird als aggressiv beschrieben und dass diese nach Hausdurchsuchungen verboten wurde.
Die Reichsbürger und Selbstverwalter werden in einer eigenen Kategorie geführt, das heißt nicht als Untergruppe von Rechtsextremismus oder Linksextremismus.
Die meisten Reichsbürger und Selbstverwalter sind verfassungswidrig, da sie die BRD und ihre Verfassung nicht anerkennen. Einige von ihnen wollen das Deutsche Reich in den Grenzen von 1914 andere in den Grenzen von 1937 wieder haben, bzw. Sie sagen diese Staaten bestehen bis heute fort. Wieder andere Sagen das nach Artikel 146 GG die Verfassung erstmal vom Deutschen Volk selber geschrieben werden muss und die Derzeitige, weil von den Siegermächten aufgezwungen keine Gültigkeit hat. Das blendet der Verfassungsschutz aus und bewertet die Gruppen nach derzeitiger Rechtslage. Einige Selbstverwalter streben nicht nach Wiederherstellung des Deutschen Reiches in welchen Grenzen auch immer, sondern lehnen die BRD ab und verwalten sich lieber selbst, lehnen die staatlichen Autoritäten ab. Laut dem Verfassungsschutzbericht 2020 sind 1000 der 20000 Reisbürger und Selbstverwalter als Rechtsextrem eingestuft. Das bedeutet, dass der Verfassungsschutz die Haltung der RSS, dass das Deutsche Reich in den Grenzen von 1914 oder 1937 weiter fortbesteht, nicht als rechtsextrem einstuft, weil dann fast 20.000 als rechtsextrem eingestuft werden müssten. Dies ist ein hoch interessanter Sachverhalt. Auch interessant ist wie dann mit den 1000 Rechtsextremisten umgegangen wird. Die meisten RSS sind Vereine und Vereine können im Gegensatz zu Parteien nach Artikel 9 Abs. 2 GG i.V.m. § 3 Vereinsgesetz vom Innenminister leicht verboten werden. Nur die Reichsbürgergruppe die auch Selbstverwalter sind “Geeinte deutsche Völker und Stämme mit der Teilorganisation Osnabrücker Landmark wurde verboten. Warum gerade diese kleine nur 21 Mitglieder starke Gruppe verboten wurde und andere viel Größere nicht ist nicht ganz klar, da sie ähnliche Merkmale wie andere Gruppen aufweist, hier allerdings von einer großen Aggressivität gesprochen wird. Eine Taxonomie der Gefährlichkeit wie das bei Phahl-Traughber beschrieben wird, wo man sagen könnte, wenn z.B. mindestens Stufe (5=Offen normen- und systemverneinende nicht-legalistische Formen) erreicht ist werden diese Organisationen verboten gibt es nicht. Wenn man sich die Waffenaffinität ansieht ist zu fragen, ob nicht schon Stufe 6=Gewalttätigkeit gegen Einrichtungen oder Fahrzeuge oder Stufe 7=Gewalttätigkeit gegen Personen ohne Tötungsabsicht oder sogar Stufe 8=Gewalttätigkeit gegen Personen mit einkalkulierter Tötung erreicht ist. Stufe 7 schien bei den Geeinten Stämmen deutscher Völker erreicht gewesen zu sein.
Strenggenommen, wenn man den Gesetzestext des Artikel 9 GG liest, wo es heißt. (1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten. (Bundesministerium der Justiz)
Konsequenter Weise müsste schon bei Stufe 4=Offen normen- und systemverneinende legalistische Formen, ein Verbot erfolgen. Es gilt hier in Deutschland klar zu definieren, wann ein Verbot erfolgt und wann nicht. Eine Übernahme der Taxonomie von Pfahl Taughbehr wäre empfehlenswert.
Wenn § 9 Abs.2 GG streng ausgelegt werden würde müssten die meisten Reichsbürger und Selbstverwalter sofort verboten werden und alle hätten keine Waffenerlaubnis mehr, da diese nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 dann wegen Unzuverlässigkeit verwirkt wäre. Bei Vorstrafen nach § 5 Waffen Abs. 1 Nr. 1 ist der Widerruf auch leicht möglich.
Da das nicht passiert hat der Verfassungsschutz bei den Reichsbürgern und Selbstverwaltern viel mehr Arbeit als bei einer Partei. Denn die Partei würde bei Stufe 4=Offen normen- und systemverneinende legalistische Formen trotz hoher Hürden eines Verbotes vor dem Bundesverfassungsgericht verboten werden. Nur im Ansatz möglicherweise zu verstehen, dass eben diese Vereine bei Wahlen nicht antreten können und somit die freiheitlich demokratische Grundordnung nicht beseitigen können, obwohl sie Dieses wollen.
Die Entziehung der Waffenerlaubnis wie diese heute praktiziert wird ist teilweise juristisch problematisch, da dies nachgewiesen werden muss das Unzuverlässigkeit besteht. Es wird teilweise auf § 5 Abs. 1 Nr. 2 abgestellt. Das ist Auslegungssache, ob derjenige mit Waffen umgehen kann oder nicht. Nach § 5 Abs.2 Nr. 3 Waffengesetz nach muss der Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder gegen das friedliche Miteinander der Völker oder auswärtige Belange der BRD gefährden oder eine Vereinigung angehört oder unterstützt haben die das obige wollen.
Wie sich die Entwicklung der Reichsbürger und Selbstverwalter in Zukunft entwickeln wird hängt davon ab, ob es zu mehr verboten kommt und ob die Protestgründe gegen den Staat wie z.B. die Coronapandemie steigen und ob diese Bewegungen wirtschaftlich Erfolg haben.
Insgesamt kann man sagen stehen die Reichsbürger viel weiter von der freiheitlich demokratischen Grundordnung entfernt als die meisten extremen Parteien, da diese die staatliche Autorität meist anerkennen. Da diese bei Wahlen nicht antreten können lässt man diese gewähren. Ob dies gemacht wird damit diese besser beobachtet werden können, als wenn diese untertauchen würden, ist offen.
Umso mehr Mitglieder vorhanden sind umso größer ist schon allein aufgrund des Waffengesetzes der Beobachtungsbedarf. Auch wichtig in dem Zusammenhang wird sein, ob die neue Bundesregierung das Waffengesetz erneut ändert.
Jaschke, Hans-Gerd; Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit; Begriffe, Positionen, Praxisfelder, Opladen, 1994.
Pfahl-Traughbehr, Armin; Rechtsextremismus in Deutschland; Eine kritische Bestandsaufnahme; Wiesbaden, 2019
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Hiermit bestätige ich, dass ich die vorliegende Arbeit mit dem Titel: Reichsbürger und Staatenleugner – Wer sind die Reichsbürger? eigenständig angefertigt und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Des Weiteren erkläre ich, dass ich alle wörtlichen und indirekten Zitate sowie Grafiken, Tabellen und Abbildungen aus den angegebenen Quellen und Hilfsmitteln korrekt gekennzeichnet habe. Mir ist bekannt, dass ein Verstoß gegen diese Regelung als Plagiat betrachtet wird. In diesem Fall wird die Arbeit mit „nicht ausreichend“ bewertet.