Dienstag, 6. Januar 2026

Familienprogramm neu MTP

 III. Familienpolitik

Wir machen Gegenmaßnahmen zu dem Geburtenrückgang der durch Verhütungsmaßnahmen (Pillenknick) und Abtreibungen, die nach 1965 eingetreten sind. Die DDR hat dies in den 70 er Jahren erfolgreich durch eine starke Familienförderung gemacht. Die Geburtenraten sind von 1,45 Kinder auf 1,94 Kinder je Frau (1980) in der DDR daraufhin gestiegen. Die DDR hat also bewiesen, dass mit Familienpolitischen Leistungen der Pillenknick/Abtreibungen die zu dem Geburtenrückgang geführt haben kompensiert werden können. Mit dem Ende der DDR ist die Geburtenrate abgestürzt. 

Fertilitätsrate in der BRD und DDR 1950-1990| Statista

Das, was die DDR 1971 gemacht hat, den sogenannte Honecker-Buckel, will ich mit der MTP auch machen. Man sieht hier, wie die familienpolitischen Maßnahmen wirken. Es ist aber auch zu sehen, wie die Kurve von 1,9 wieder etwas sinkt. Das liegt an der Änderung des Abtreibungsrechtes, wo ab 1972 jede Frau ohne Begründung abtreiben konnte. Am Ende der DDR war die Stimmung auch schlecht. Aber die Kurve war immer weit über der BRD.https://de.wikipedia.org/wiki/Honecker-Buckel

Ähnlich wie in der damaligen [BRD](https://de.wikipedia.org/wiki/BRD), sah man auch in der DDR, dass die Geburtenraten nach dem [Babyboom](https://de.wikipedia.org/wiki/Babyboom) sanken. Die BRD konnte aber ihren Geburtenrückgang mit Einwanderung (siehe [Gastarbeiter](https://de.wikipedia.org/wiki/Gastarbeiter)) ausgleichen und so ihr Bevölkerungssaldo stabil halten. Dem gegenüber drohte der DDR ein Bevölkerungsschwund. Daher wollte die DDR-Führung die Geburtenrate steigern. Die [SED](https://de.wikipedia.org/wiki/SED) beschloss auf ihrem 8. Parteitag (1971), mehrere Erleichterungen für Eltern einzuführen. Dazu gab es [Ehekredite](https://de.wikipedia.org/wiki/Ehekredit), welche man mit jedem geborenen Kind tilgen konnte und die ab dem dritten Kind sogar ganz getilgt waren. Dazu verbreitete sich das Verb „abkindern“. Eltern konnten auch schneller [Wohnungen](https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnung) erhalten, Autos kaufen oder wurden beim Bezug von [Urlaubsreisen](https://de.wikipedia.org/wiki/Urlaubsreise) bevorzugt. Das [Kindergeld](https://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld) wurde angehoben und die [Kindertagesbetreuung](https://de.wikipedia.org/wiki/Kindertagesbetreuung) ausgebaut. Dies führte dazu, dass in der DDR die Geburtenrate auf 1,9 Kinder pro Frau anstieg


https://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-verhaeltnisse-eine-sozialkunde/139206/materialien-zum-kapitel-bevoelkerung?show=image&k=2 Hier kann man die Entwicklung sehr gut erkennen.

 Es werden pro Jahr 500.000 Kinder in Deutschland zu wenig geboren, um die Alterspyramide zu erhalten, und 333.698 Ausbildungsanfänger fehlen. Die Geburtenziffer ist 2009 auf 651.000 Kinder gesunken. (1990 waren es noch 905.675 Kinder) 2009 wurden 561.300 Ausbildungsverträge im Dualen System abgeschlossen (2007 waren es noch 626.000). 423 398 waren als Erstsemester 2009 an einer Hochmodern Fachhochschule eingeschrieben. Das heißt 561.300 Duales System plus 423.398 Studenten= 984.698 Ausbildungsanfänger insgesamt. 984.698 Ausbildungsanfänger 2009 minus 651.000 Geburten 2009 ergibt in 15 bis 20 Jahren ein Mangel an Ausbildungskräften von 333.698. Entweder durch Zuwanderung ersetzt oder Rezession (Dies wurde 2011 erstellt und ist aus dieser Sicht zu betrachten.)

Eine Frau bekommt im Durchschnitt 1,35 Kinder. (Fertilität) Wir wollen durch folgende Maßnahmen erreichen, dass Frauen im Durchschnitt mindestens 2 Kinder bekommen.


Fertilitätsrate in Deutschland bis 2024| Statista




Derzeitiger Stand Platz 200 von 228

Birth rate Comparison - The World Factbook




Bevölkerungspyramide: Altersstruktur Deutschlands von 1950 bis 2070

Elterngeld/Erziehungsgeld

Es wird wahlweise Erziehungsgeld von 1.500 Euro 24 Monate lang für Deutsche oder 120 % des Nettolohns (Maximum 3500 Euro monatlich) für 12 Monate Elterngeld für Deutsche bezahlt. Hier das aktuelle Bundeselterngeldgesetz

 

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=93110.html

 

altes Erziehungsgeldgesetz

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundeserziehungsgeldgesetz

 

2. Verdopplung des Kindergeldes

 § 66 Einkommenssteuergesetz dann geändert

 https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__66.html

 Das Kindergeld beträgt monatlich für jedes Kind 518 Euro.

 (2) Das Kindergeld wird monatlich vom Beginn des Monats angezahlt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, bis zum Ende des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen.

 

Die Leistung wird nur gezahlt, wenn die Früherkennungsuntersuchungen U 1 bis U 11 gemacht werden. So kann Kindesmissbrauch besser erkannt werden.

 

Die Problematik des Kinderzuschlages wird gelöst.

 Der Kinderzuschlag von 297 Euro pro Kind ist ein Anreizkiller mehr zu arbeiten oder dass der Partner auch arbeitet. Der Kinderzuschlag ist auch in der Praxis nicht angenommen und praktikabel. Nur 35% der Berechtigtem bekommen ihn also 65% Er muss alle 6 Monate neu beantragt werden und viele wissen überhaupt nicht, dass sie den Kinderzuschlag bekommen können.

 http://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/__6a.html

 

Beispiel: Eine Familie mit 3 Kindern, wo der Mann arbeitet, bekommt 891 Euro Kinderzuschlag. Nun möchte die Frau, nachdem die Kinder größer sind, wieder arbeiten gehen und verdient angenommen nur 1900 Euro brutto im Monat. Damit wird die Höchsteinkommensgrenze überschritten und die 891 Euro Kinderzuschlag plus weitere Vergünstigungen wie z.B. Busfahrkarte zur Schule umsonst fallen weg. (Wenn zusätzlich Wohngeld bezogen wurde auch das noch).

 

 Das ist der totale Arbeitsanreizkiller.

 

Dadurch, dass das Kindergeld verdoppelt wird, kann der Kinderzuschlag abgeschafft werden und das Problem ist gelöst.

 

Hier der Auszug zum Kinderzuschlag von der Arbeitsagentur.

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer

 

Gleichzeitig darf das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen (Bruttoeinkommen und –vermögen gemindert um etwaige Abzugsbeträge) die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigen. Die Höchsteinkommensgrenze setzt sich aus dem elterlichen Bedarf im Sinne der Regelungen zum Arbeitslosengeld II und dem prozentualen Anteil an den Wohnkosten (Bemessungsgrenze) sowie dem Gesamtkinderzuschlag zusammen

Verdopplung des Kindergeldes, sowie Abschaffung des Kinderzuschlages in Verbindung mit kostenloser Ganztagsbetreuung bedeutet

📌 Reform des Kinderzuschlags: Mehr Gerechtigkeit, weniger Bürokratie, höhere Erwerbstätigkeit

1. Starker Anstieg der Erwerbstätigkeit von Eltern

Der heutige Kinderzuschlag führt dazu, dass jede zusätzliche Arbeitsstunde das Haushaltseinkommen zwar erhöht – aber gleichzeitig den Anspruch auf den Zuschlag mindert oder ganz entfallen lässt. Das erzeugt für viele Eltern einen effektiven Grenzsteuersatz von 70–100 %. Die Folge: Arbeiten lohnt sich kaum.

Unsere Lösung: Abschaffung des Kinderzuschlags und Einführung eines universellen Kindergelds von 518 €/Monat pro Kind – unabhängig vom Einkommen.

Erwartete Wirkung:

  • +150.000 bis +250.000 zusätzliche Eltern (v. a. Mütter) in Beschäftigung (Teilzeit → Vollzeit)

  • +1,0–1,4 Mrd. € zusätzliche Steuereinnahmen und Sozialbeiträge

2. Geringere Bürokratie – weniger Fehler – weniger Streit

Der Kinderzuschlag ist bürokratisch aufwendig, mit hoher Fehlerquote und einem Non-Take-Up von ca. 40 %. Viele Familien erhalten die Leistung nicht, obwohl sie Anspruch hätten.

Durch die Reform:

  • Entfall von 2–3 Millionen Stunden Bürokratie jährlich

  • 200–300 Mio. € Verwaltungskosten eingespart

  • Weniger Widersprüche, Klagen und Frust

3. Höhere soziale Teilhabe für Kinder

Heute verlieren Kinder materielle Leistungen, wenn ihre Eltern mehr arbeiten. Das zementiert Armut, statt sie zu überwinden.

Mit universellem Kindergeld:

  • Jede Arbeitsstunde erhöht das verfügbare Einkommen

  • 300.000–400.000 Kinder erleben mehr Teilhabe: Sport, Musik, Nachhilfe, Ausflüge, Geburtstage

4. Weniger Armutsfallen – mehr Aufstiegschancen

Ohne Anreizkiller können Eltern schrittweise aufstocken: Minijob → Midijob → reguläre Beschäftigung. Ganztagsbetreuung ermöglicht Vollzeitjobs. So entstehen Einkommensaufstiege, die heute blockiert sind.

5. Ganztagsbetreuung multipliziert den Effekt

Ein kostenloser, garantierter Ganztagsplatz ermöglicht beiden Elternteilen Erwerbstätigkeit. Besonders Alleinerziehende profitieren.

Wirkung auf Kinderarmut:

  • Ganztagsbetreuung allein: –2 bis –3 Prozentpunkte

  • In Kombination mit Kindergeldreform: zusätzliche –0,5 bis –0,8 Prozentpunkte

6. Mehr Gerechtigkeit – weniger Stigma

Der Kinderzuschlag wirkt wie eine „Hartz-IV-nahe“ Leistung für „Fast-Arme“. Ein universelles System (hohes Kindergeld + Kita-Grundsicherung) ist weniger stigmatisierend, wird besser angenommen und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

7. Qualitätsgewinne für Kinder

Kostenlose Ganztagsbetreuung verbessert:

  • Sprachentwicklung

  • Bildungserfolg

  • Spätere Erwerbschancen

Besonders für Kinder aus belasteten Familien, die bisher keinen Platz hatten.



🎯 Fazit: Wirkung der Maßnahmekombination

  • Kinderzuschlag entfällt

  • Kindergeld: 518 €/Monat

  • Kostenlose Ganztagsbetreuung

→ Kinderarmut sinkt um 3–4 Prozentpunkte → 400.000–500.000 Kinder werden aus Armut geholt → Erwerbstätigkeit steigt massiv → Bürokratie wird abgebaut → Bildungschancen verbessern sich nachhaltig

 3. Verdopplung der Freibeträge § 32 Abs.6 Einkommensteuergesetz

 §32 Abs.6 ESTG

 Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird für jedes zu berücksichtigende Kind des Steuerpflichtigen ein Freibetrag von 6828 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag) sowie ein Freibetrag von 2928 Euro für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes vom Einkommen abgezogen. 2Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, verdoppeln sich die Beträge nach Satz 1, wenn das Kind zu beiden Ehegatten in einem Kindschaftsverhältnis steht. 3Die Beträge nach Satz 2 stehen dem Steuerpflichtigen auch dann zu, wenn

 

1. der andere Elternteil verstorben oder nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder

 

2. der Steuerpflichtige allein das Kind angenommen hat oder das Kind nur zu ihm in einem Pflegekindschaftsverhältnis steht.

 

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html

 (Aufgrund der katastrophalen Haushaltssituation 2026 die die Regierung zu verantworten hat kann diese Maßnahme derzeit nicht umgesetzt werden. Sie ist für Akademiker relevant, wo 40 Prozent der Frauen keine Kinder haben. Die Wirkung auf die Kinderarmut ist am geringsten und die Kosten je zusätzlicher Geburt sind am Höchsten!)

4. Ehestandsdarlehen Abkindern (Ein DDR Projekt von der CDU Sachsen Anhalt 2012 gefordert)

Deutsche Verheiratete Paare bekommen bis zu einem Alter von 25 Jahren ein zinsloses Darlehen von bis zu 50000 Euro. Abzahlung 1% der Darlehensumme pro Monat. Bei Geburt eines Kindes werden  jeweils 10.000 Euro erlassen. 

Dadurch wird die Geburtenrate steigen, Frauen bekommen vor 30 mehr Kinder. Die Anzahl behinderter Kinder wird sinken, da umso älter eine Frau bei der Geburt eines Kindes ist die Gefahr einer Behinderung stark steigt. Die Maßnahme kostet Geld spart aber auch dann wieder Geld.

 https://www.spiegel.de/politik/deutschland/cdu-plant-in-sachsen-anhalt-ehekredit-nach-ddr-vorbild-a-841462.html

 

5. Ganztagsbetreuung

 

Ein Rechtsanspruch auf kostenlose Ganztagsbetreuung wird eingeführt. So kann Beruf und Familie miteinander vereinbart werden. Beim Staat wie beim Betrieb

Förderrichtlinie — Zuschuss für betriebliche Kindertagesstätten (Betriebskita‑Zuschuss)

Programm: Zuschussprogramm im Rahmen des Kinderfreundliche Arbeitskultur‑Gesetzes (KFAKG) Ziel: Schaffung und Betrieb qualitativ hochwertiger, bedarfsgerechter Kinderbetreuungsplätze in Unternehmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

1. Fördergegenstand und förderfähige Kosten

Fördergegenstand:

  • Neubau, Umbau oder Ausbau von Räumlichkeiten für betriebliche Kindertagesstätten; Schaffung von Betreuungsplätzen; Aufbau von Kooperations‑Kita‑Modellen; Etablierung betrieblicher Notfallbetreuung im Rahmen der Kita‑Struktur.

Förderfähige Kosten (Beispiele):

  • Investitionskosten: Bau, Umbau, Raumerschließung, brandschutztechnische Maßnahmen, kindgerechte Ausstattung (Möbel, Spielmaterial), Sicherheitsausstattung.

  • Planungs‑ und Genehmigungskosten: Architekten, Gutachten, Genehmigungsgebühren.

  • Erstausstattung und Einrichtung: Möbel, Spielgeräte, IT‑Ausstattung für Verwaltung.

  • Betriebskosten (befristet förderfähig): Personalkosten für Betreuungskräfte (anteilig), Fortbildungskosten, laufende Sachkosten (Material, Reinigung) für maximal 36 Monate nach Eröffnung.

  • Kooperationskosten: Honorare für Kooperationspartner (z. B. Träger), Mietzuschüsse bei Kooperationsmodellen.

Nicht förderfähig: laufende Verwaltungskosten des Unternehmens ohne direkten Kita‑Bezug, reine Grundstückserwerbe (außer in begründeten Ausnahmefällen), Kosten für private Nutzung.

2. Förderberechtigte und Voraussetzungen

Förderberechtigt sind:

  • Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland, die das Zertifikat „Kinderfreundliche Arbeitskultur“ nach KFAKG besitzen oder gleichzeitig einen Antrag auf Zertifizierung stellen und innerhalb von 12 Monaten nach Zuschussbewilligung zertifiziert werden.

Mindestvoraussetzungen:

  • Nachweis eines Bedarfs (z. B. Elternbefragung, Personalstruktur).

  • Betriebswirtschaftlicher Plan für Betrieb und Finanzierung (inkl. Nachhaltigkeitskonzept).

  • Verpflichtung zur öffentlichen Zugänglichkeit eines Teils der Plätze für Mitarbeitende externer Kooperationspartner, sofern dies regional erforderlich ist.

  • Arbeitgeber‑Matching: mindestens 30 % der förderfähigen Investitionskosten müssen vom Antragsteller selbst getragen werden (Ausnahme: soziale Träger in KMU‑Kooperationen, hier 20 % möglich).

3. Fördersätze, Höchstbeträge und Laufzeiten

A) Investitionszuschuss (Neubau/Umbau/Ausstattung)

  • Fördersatz: bis 70 % der förderfähigen Investitionskosten für KMU (<250 MA); bis 50 % für größere Unternehmen.

  • Höchstbetrag pro Projekt: 500.000 €.

  • Höchstbetrag pro neu geschaffenem Betreuungsplatz: 25.000 € (bei besonders kostenintensiven Projekten kann ein höherer Platzwert nach gesonderter Prüfung genehmigt werden).

B) Betriebskostenzuschuss (Anlaufphase)

  • Fördersatz: bis 50 % der nachgewiesenen laufenden Betriebskosten für maximal 36 Monate nach Eröffnung.

  • Höchstbetrag pro Platz und Jahr: 6.000 €.

  • Maximale Gesamtlaufzeit der Förderung: 3 Jahre (Investition + Betriebskostenzuschuss).

C) Zuschuss für Notfallbetreuung / flexible Plätze

  • Pauschale: bis 10.000 € / Jahr für die Einrichtung und Koordination einer Notfallbetreuung (bei Bedarf höher nach Einzelfallprüfung).

D) Staffelung und Deckelung

  • Für Unternehmen mit >250 MA reduziert sich der Investitions‑Fördersatz; der jährliche Zuschussdeckel pro Unternehmen beträgt max. 20.000 €, außer bei regionalen Engpassprojekten (Ausnahmebewilligung möglich).

4. Antrag, Bewilligung und Auszahlung

Antragstellung:

  • Elektronisch über die Plattform des Familienservice Deutschland; erforderliche Unterlagen: Projektbeschreibung, Kostenplan, Finanzierungsplan (inkl. Arbeitgeber‑Matching), Bedarfsnachweis, Zeitplan, Qualitätskonzept (Pädagogik, Personal, Öffnungszeiten).

Prüfverfahren:

  • Formale Prüfung → Fachliche Prüfung (inkl. Plausibilitätscheck) → Vor‑Ort‑Prüfung bei Investitionsprojekten über 100.000 €.

Auszahlung:

  • Investitionszuschuss: 50 % als Vorabzahlung nach Bewilligung und Vorlage eines Verwendungsplans; Rest nach Fertigstellung und Verwendungsnachweis.

  • Betriebskostenzuschuss: quartalsweise Auszahlung gegen Nachweis der laufenden Kosten; jährlicher Verwendungsnachweis erforderlich.

  • Notfallbetreuungspauschale: halbjährlich nach Nachweis.

5. Nachweis, Kontrolle und Rückforderung

Verwendungsnachweis:

  • Rechnungen, Zahlungsbelege, Personallisten, Betreuungsplatznachweise, Teilnahme‑ und Nutzungsstatistiken.

Kontrollen:

  • Stichprobenprüfungen durch den Familienservice Deutschland; Vor‑Ort‑Kontrollen; Prüfung der Einhaltung der Qualitätsstandards.

Rückforderung & Sanktionen:

  • Bei missbräuchlicher Verwendung sind zu Unrecht erhaltene Mittel zurückzuzahlen; zusätzlich können Zinsen und Bußgelder verhängt werden.

  • Bei schwerwiegenden Verstößen (z. B. Falschangaben) erfolgt Sperre für weitere Förderprogramme und ggf. strafrechtliche Schritte.

6. Monitoring, Wirkung und Berichtspflichten

Monitoring‑Indikatoren:

  • Anzahl geschaffener Plätze; Auslastung; Anteil Mitarbeiterplätze vs. externe Plätze; Inanspruchnahme durch Eltern; Veränderung von Fehlzeiten und Fluktuation; Zufriedenheit der Nutzer; Kosten pro Platz.

Berichtspflichten:

  • Geförderte Unternehmen liefern jährlich einen Kurzbericht (Finanzen, Nutzung, Wirkungskennzahlen).

  • Der Familienservice Deutschland erstellt einen jährlichen Programmbericht für das BMFSFJ mit aggregierten Kennzahlen und einer Wirkungsanalyse.

 

6. Eigenheimzulage mit 3000 Euro Kinderzulage

 

Wiedereinführung der Eigenheimzulage mit einer Kinderzulage von 3000 Euro pro Kind jährlich 8 Jahre lang für Deutsche. Damit sollen sich die Familien Eigentum erwerben können. Mit Mietzahlung hat eine Familie mit 3 Kindern auch mit Verdopplung des Kindergeldes nicht viel mehr verfügbares Einkommen nach Wohnkosten als eine Bürgergeldempfänger Familie. Dies hängt vor allem von der Miethöhe ab. Die Eigenheimzulage darf 5% des tatschlichen Kaufpreises/ Baupreises nicht übersteigen.

http://www.gesetze-im-internet.de/eigzulg/__9.html

 

Beispiel:

Regelsätze: Eltern 2 mal  506  Euro= 1012 Euro + 1 Kind 12 Jahre = 390 Euro + 1 Kind 15 Jahr =471 Euro + 1 Kind 16 Jahre=471 Euro =2344 Euro. (Gesamt) Regelsätze

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regelsaetze-sind-gestiegen-1522244

Plus Miete die angemessen sein muss. Angemessene Bruttokaltmiete ist z.B. bei 5 Personen in der Stadt München bis 1939 Euro + Heiz- und Warmwasserkosten ca. 250 Euro =2189 Euro Warmmiete.




Freitag, 2. Januar 2026

Neujahrsansprache 2026

1. Einführung eines 5% Rentenpensionsfonds. Das Geld wird in einen MSCI World Aktienindex angelegt und die Dividendeneinnahme den Rentenversicherungseinnahmen hinzugefügt. Dividendenrendite ca. 2,5 %
Nach 20 Jahren sind dann nach heutigem Geldwert 1500 Milliarden Euro eingezahlt. Sollte es zu einer Finanzkrise wie in Griechenland kommen, wo in der Vergangenheit 7 % Zinsen für die Staatsanleihen am Kapitalmarkt gezahlt werden mussten, können die Aktien verkauft werden und die Rentenversicherungsanstalt leiht dem Staat zu 7 % Zinsen Geld. Dadurch wird der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung stark sinken und das Haushaltsdefizit sinkt stark.
Die Wertpapiere dienen auch als Sicherheit, so dass es erst gar nicht zu so hohen Zinsen kommen würde. Die Ratingagenturen werden somit die Bonität auf höchste Qualität AAA raten.
2022 ist die Finanzierung der Rente ohne Knappschaft wie folgt. Rentensumme ca. 363 Milliarden Euro. Davon 279 Milliarden Euro Beitragseinnahmen. Bundeszuschuss zur Rentenversicherung beträgt 86 Milliarden plus Erstattung von Versorgungsdienststellen. Siehe Link. Der Rentenversicherungssatz beträgt derzeit 18,6% bei 279 Milliarden Euro Einnahme, d.h. 15 Milliarden Euro Einnahme pro Versicherungspunkt.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/.../kennzahlen...
86 Milliarden Euro Bundeszuschuss zur Rentenversicherung. Ca. 23,7 % der Gesamtsumme.
279 Milliarden Euro aus Rentenversicherungsbeiträgen Das sind dann 76,3 % der Gesamtsumme.
In 20 Jahren wird mit Rentenpensionsfonds die Finanzierung der Rente ungefähr so aussehen. (Nachheutigem Geldwert) 363 Milliarden Euro Gesamtausgaben.
Der Rentenpensionsfonds gibt den nachfolgenden Generationen Optionen zur Politikgestaltung. Richtig ist dieser auf alle Fälle.
1. Möglichkeit: Die Einnahme wird zur Erhöhung des Rentenniveaus verwendet. Die Rente ist mit Sicherheit so hoch, dass es verfassungskonform ist, die Kranken- und Pflegeversicherungseinnahmen sind dementsprechend auch höher.
2. Möglichkeit: Haushaltskonsolidierung. Die Einnahme wird dazu genutzt den Bundeszuschuss zur Rentenversicherung zu senken.
3. Möglichkeit: Die Einnahme wird zur Senkung des Rentenversicherungsbeitragssatzes verwendet.
4. Möglichkeit: Eine Mischung aus Allem!
1 Versicherungspunkt sind 15 Milliarden Euro 5 Punkte Rentenpensionsfondssatz sind 75 Milliarden Euro sind in 20 Jahren 1500 Milliarden Euro. Bei einer Dividendenrendite von 2,5% sind das 37,5 Milliarden Euro Dividenden.
Ca. 37,5 Milliarden Euro kommen aus dem Rentenpensionsfonds Ca.10,3 % (Neu) der Gesamtsumme.
Bleibt bei 87 Milliarden Euro Bundeszuschuss zur Rentenversicherung oder minus 37,5=49,5 Milliarden Euro. Ca. 13,5 % der Gesamtsumme stark gesunken.
Bleibt bei 279 Milliarden Euro oder minus 37,5 sind 241,5 aus Rentenversicherungsbeiträgen Das sind dann 66,5 % (stark gesunken) der Gesamtsumme.
Nach 80 Jahren ist das kleine Paradies erreicht. Es gilt im Prinzip das gleiche wie seit 20 Jahren. Nach heutigem Geldwert wären es 80 Jahre mal 75 Milliarden Euro=6000 Milliarden Euro. 2,5% Dividendenrendite= 150 Milliarden Euro.
Das Rentenniveau könnte stark steigen, der Bundeszuschuss könnte 0 sein, daraus folgt starkes Steuersenkungspotential, der Beitragssatz könnte stark gesenkt werden oder eine Mischung aus Allem.
Für die Beamten wird ein Beamtenpensionsfonds eingerichtet, der aus dem ausgeschütteten Gewinn der Bundesbank aufgebaut wird.
Wichtig ist auch, dass die Verfassungswidrigkeit der Rente, damit verhindert wird. Diejenigen die nach 1970 geboren sind werden weniger an Rente ausgezahlt bekommen als diese eingezahlt haben. Dies ist dann Verfassungswidrig. Dadurch, dass bis 67 gearbeitet werden soll wird länger und damit mehr eingezahlt, dass macht es erst verfassungswidrig. Es muss jetzt und auch in 30 Jahren bis 66 grundsätzlich gearbeitet werden. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat vor zu starken Kürzungen in der Rentenversicherung gewarnt. Mi. 29.10.2003 - Es könnte verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen, wenn Beitragszahlungen und Versicherungsleistungen in ein Missverhältnis geraten würden, sagte Papier zur Eröffnung der 35. Richterwoche am Bundessozialgericht in Kassel. Auf das derzeit im Bundestag diskutierte Rentenreformvorhaben der Bundesregierung ging er allerdings nicht direkt ein. Das Verfassungsgericht habe seit 1980 in mehreren Entscheidungen den Eigentumsschutz bei Renten und Rentenanwartschaften betont, sagte Papier. Das schließe Kürzungen zwar nicht aus. Sie dürften jedoch nicht ein solches Ausmaß erreichen, dass die Rendite auf die eingezahlten Beiträge auf null oder sogar ins Minus sinke. Wegen des Bestandsschutzes sei auch ein grundsätzlicher Systemwechsel zu einer steuerfinanzierten Grundversorgung nur für diejenigen Menschen möglich, die noch keine Rentenbeiträge gezahlt und damit noch keine Ansprüche erworben hätten. Die Bundesregierung hat beschlossen, dass es im kommenden Jahr keine Rentenerhöhung geben wird. Zudem hat sie angekündigt, in einer umfassenden Rentenreform einen Faktor einzuführen, der den Anstieg der Renten dämpft. Es sei bedenklich und eine faktische Entdemokratisierung, immer öfter Expertengremien wie die Hartz- oder Rürup-Kommission einzusetzen, kritisierte Papier. Diese demokratisch nicht legitimierten Kommissionen repräsentierten nicht nur Sachverstand, sondern vor allem auch Lobby-Interessen. "Damit gewinnt ein sehr selektiver Kreis von Personen zu großen Einfluss." Denn die Gremien würden nicht einberufen, um die Grundlagen für Entscheidungen zu erarbeiten, sondern ihnen werde faktisch die Entscheidung überlassen. Der eigentlich zuständige Bundestag laufe so Gefahr, zur reinen Ratifizierungsinstanz. Grundgesetzlicher Schutz der Renten - rentenreform-alternative.de www.rentenreform-alternative.de
4. Verpflichtung zur 6 % Bruttoentgeldumwandlung mit 2% Mindestzins pro Jahr auf das eingezahlte Kapital. Das Problem bei der Riesterrente ist, dass diese bei der Auszahlung besteuert wird. Dies kann umgangen werden, wenn ins Ausland gezogen wird.
Wenn Rentner das gemacht haben mussten diese ihre Förderbeiträge zurückbezahlen. Da hat der EuGH geurteilt, dass die Fördergelder nicht zurückbezahlt werden brauchen. Die Bundesregierung hat darauf bis heute nicht reagiert.
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Forschung und Berufsbildung
Einführung eines 35 % Investitionszuschusses für Forschung und Entwicklung! Mindestens 4% des BIP sollen für Forschung und Entwicklung ausgegeben werden, damit Deutschland wieder die führende Wissenschaftsnation wird. Heute sind es 3,1 % des BIP (Davon 2/3 Unternehmen, 1/3 Staat). Um dies auf mindestens 4 % im Durchschnitt bundesweit zu steigern, soll ein 35 % Investitionszuschuss, der in die GuV-Rechnung mit eingeht (also keine tax credit), eingeführt werden. Diese Förderung bekommen nur Unternehmen, die ihren Hauptfirmensitz (Körperschaftssteuersitz) in Deutschland haben. Gefördert werden.1. Arbeitskosten für FuE-Personal 2. Abschreibungen auf Kapitalgüter, die für FuE-Zwecke verwendet werden. 3. Andere Aufwendungen, Vorleistungen, die direkt im Zusammenhang mit FuE-Projekten anfallen.4. Aufwendungen für FuE-Aufträge an Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Unternehmen in Deutschland.
Verdopplung der Fördergelder für die Helmholtz Gemeinschaft, Deutsche Forschungsgemeinschaft, Max-Planck Gesellschaft, Frauenhofer Gesellschaft, und Leibnitz Gemeinschaft
https://www.destatis.de/.../ForschungEntwicklungSektoren...
6a Verstärkung der beruflichen Weiterbildung/Verbesserung der Produktivität (Französisches Modell) durch kostenlose Weiterbildungsmaßnahmen (bis 1500 Euro pro Jahr). Dies kann auch wie bei der Lehrerbildung summiert werden, d.h. bei 10 Mitarbeitern *1500 Euro je Mitarbeiter = 15.000 Gesamtbudget. Es kann auch ein Mitarbeiter für 15.000 Euro auf Fortbildung geschickt werden. 1 % der Lohnsumme wird in einen beruflichen Weiterbildungsfonds gezahlt, woraus berufliche Weiterbildungsmaßnahmen bezahlt werden. Nutzung des Bildungsurlaubs. So werden die Unternehmen die Mitarbeiter verstärkt auf Fortbildung schicken, da sie sowieso über die Bildungsumlage dafür bezahlen müssen und somit wenigstens etwas dafür zurückbekommen. Heute wird das, wenn Fortbildung aus der eigenen Tasche bezahlt werden muss, zu wenig gemacht. Es wird am falschen Ende gespart. Die OECD kritisiert Deutschland scharf wegen der mangelnden beruflichen Weiterbildung.
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Kapitel Bürgergeld Sozialleistungen
9. Arbeitsplätze für Menschen mit Benachteiligung, die am ersten Arbeitsmarkt kaum eine Chance haben, weil diese z. B. zu langsam sind, zu viele Fehler machen, zu oft krank sind usw.
Dies soll so erreicht werden:
a). Wir nehmen den Vorschlag vom ehemaligen Chef der Bundesagentur Weise auf und fordern einen subventionierten Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose. Das ist nur minimal teurer als Hartz IV und Wohnkosten zu zahlen. http://www.deutschlandfunkkultur.de/frank-juergen-weise-zu-langzeitarbeitslosigkeit-sozial.990.de.html?dram:article_id=330192
Es gibt eine Gruppe von ca. 200.000 Menschen,
die laut ihm „regulär so gut wie nicht zu vermitteln“ ist.
Warum?
kein Schulabschluss
kein Berufsabschluss
über 50 Jahre alt
10 Jahre oder länger ohne Arbeit
Für diese Gruppe sagt er wörtlich:
„Bevor wir diese Menschen ohne Würde, ohne Sinn zu Hause sitzen lassen, ist ein öffentlich gefördertes Arbeitsangebot die letzte Chance.“
2️⃣ Der Staat bezahlt einen Arbeitsplatz – aber nur für diese Gruppe
Das bedeutet:
Der Staat übernimmt den Großteil des Lohns.
Die Menschen arbeiten in gemeinnützigen Bereichen (Kommunen, Vereine, Pflegehilfen, Grünflächen, soziale Dienste).
Es ist keine Konkurrenz zur Wirtschaft, weil diese Menschen dort ohnehin nicht eingestellt würden.
Weise sagt:
„Wenn ich jemanden ohne Schulabschluss habe, ohne Berufsabschluss, älter als 50 und zehn Jahre ohne Arbeit, da brauche ich nicht lange nachdenken
🎯 Kurz gesagt: Wie soll das gehen?
So:
Der Staat finanziert Arbeitsplätze für Menschen, die sonst nie wieder Arbeit finden würden.
Diese Arbeit findet im öffentlichen oder gemeinnützigen Bereich statt.
Es kostet kaum mehr als Arbeitslosigkeit.
Es gibt den Menschen Würde, Struktur und Teilhabe.
Es verhindert soziale Isolation und langfristige Abhängigkeit.
b). Starke Förderung von Integrationsbetrieben. 4,9 Milliarden Euro statt 1,1 Milliarden Euro, die aus dem Überschuss der Bundesagentur für Arbeit kommen, werden in Integrationsbetriebe/Behindertenwerkstädten investiert, damit Benachteiligte Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsprozess integriert werden können.
Das Arbeitsförderungsgeld wird von 52 Euro monatlich auf 200 Euro monatlich erhöht. Der Wille zur Arbeit muss honoriert werden. Somit ist der Abstand zu Arbeitslosengeld 2 auch größer.
100 Euro monatliche Einzahlung als Betriebsrente. Die meisten Menschen die keine Eigentumswohnung haben und/oder Kapitalvermögen werden Grundsicherung im Alter bekommen. 100 Euro sind Anrechnungsfrei bei der Grundsicherung. Somit haben die Beschäftigen mehr als wenn sie nicht gearbeitet haben.
Arbeitsförderungsgesetz https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/59.html
Um die Auftragslage der Integrationsbetriebe zu erhöhen wollen wir die Abzugsmöglichkeit in § 223 SGB IX von 50% auf 75 % erhöhen.
Diejenigen die über 5% Schwerbehinderte im Unternehmen beschäftigen, bekommen einen 50% Zuschuss auf Gesamtrechnungsbetrag abzüglich Materialkosten, um Aufträge an Integrationsbetriebe zu fördern.
https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/223.html
Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe
(1) 1 Arbeitgeber, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen zur Beschäftigung behinderter Menschen beitragen, können 75 Prozent des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages solcher Aufträge (Gesamtrechnungsbetrag abzüglich Materialkosten) auf die Ausgleichsabgabe anrechnen. 2Dabei wird die Arbeitsleistung des Fachpersonals zur Arbeits- und Berufsförderung berücksichtigt, nicht hingegen die Arbeitsleistung sonstiger nichtbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. 3Bei Weiterveräußerung von Erzeugnissen anderer anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen wird die von diesen erbrachte Arbeitsleistung berücksichtigt. 4 Die Werkstätten bestätigen das Vorliegen der Anrechnungsvoraussetzungen in der Rechnung.
Die Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt bleibt aber das Ziel. Deswegen unterstützen wir einen dauerhaften Lohnzuschuss von bis zu 75% um die Nachteile der Leistungsfähigkeit auszugleichen wie es in § 61 SGB IX beschrieben ist. Hier der Link
https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/61.html
2) 1Das Budget für Arbeit umfasst einen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber zum Ausgleich der Leistungsminderung des Beschäftigten und die Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz. 2Der Lohnkostenzuschuss beträgt bis zu 75 Prozent des vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts,..
Die Zahl der Obdachlosen muss verringert werden. Diese sind wieder stark am Steigen.
Deshalb müssen an die Integrationsbetriebe/Behindertenwerkstätten Wohnheime integriert und ausgebaut werden.
Wieder Fuß zu fassen könnte beispielsweise bedeuten einer regelmäßigen Arbeit nachzugehen und in einem Wohnheim welches zum Integrationsbetrieb/Behindertenwerkstatt gehört untergebracht zu werden.
https://de.statista.com/.../anzahl-der-wohnungslosen-in.../
Abschaffung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung für die über 60-jährigen Beschäftigten, damit es betriebswirtschaftlich sinnvoll ist diese Altersklasse weiter zu beschäftigen bzw. wieder einzustellen.
Bereich Sozialhilfe
9. Abschiebung der Ausländer die Bürgergeld und Sozialhilfe bekommen. Einsparen beim Asylmissbrauch.
ALG II / Bürgergeld (2025)
Rund 5,5 Mio. Menschen beziehen Bürgergeld.
Anteil von Ausländern: ca. 40 % → etwa 2,2 Mio. Personen.
Durchschnittliche Kosten pro Person: ca. 1.000 € pro Monat (inkl. Unterkunft, Heizung, Krankenversicherung).
Jahreskosten: ≈ 26 Mrd. € für diese Gruppe.
Sozialhilfe (außerhalb Bürgergeld)
Rund 1 Mio. Menschen erhalten Sozialhilfe.
Anteil Ausländer: ca. 30 % → etwa 300.000 Personen.
Durchschnittliche Kosten: ca. 900 € pro Monat.
Jahreskosten: ≈ 3,2 Mrd. €.
Kriminelle Ausländer (Haftkosten)
Etwa 30 % der Gefängnisinsassen sind Ausländer (ca. 20.000 Personen).
Kosten pro Häftling: ca. 50.000 € pro Jahr.
Jahreskosten: ≈ 1 Mrd. €.
Das Asylrecht bleibt bestehen aber Artikel 16 a Abs.2 angewendet. Alleine beim Asylanspruch sind es über 10 Milliarden Euro. https://de.statista.com/.../kosten-des-bundes-in.../
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html
Die Bundesausgaben für Flüchtlinge/Asyl lagen 2024 bei rund 28 Milliarden Euro; laut Planung sinken sie bis 2029 auf etwa 23,8 Milliarden Euro. Der größte Posten sind Sozialtransferleistungen nach dem Asylverfahren; Kosten des Bundes bilden nicht die Gesamtkosten (Länder/Kommunen tragen Asylbewerberleistungen zu großen Teilen).
Artikel 16a Absatz 2 GG erlaubt, Asyl zu versagen, wenn die Einreise aus EU-Staaten oder anderen sicheren Drittstaaten erfolgte; aufenthaltsbeendende Maßnahmen können in diesen Fällen trotz Rechtsbehelf vollzogen werden. Die Norm setzt aber voraus, dass sichere Drittstaaten gesetzlich bestimmt sind und internationale Verpflichtungen (GFK, EMRK) eingehalten werden.
Annahmen für Szenarien
Anteil der Erstanträge, die über sichere Drittstaaten einreisen: 60–80 % (Realität: ein erheblicher Teil kommt über EU-Länder/Landroute).
Wirkung strikter Anwendung: Reduktion der neu beginnenden Asylverfahren und asylbedingten Zugänge zu Leistungen.
Nicht betroffen: Personen mit temporärem Schutz (z. B. Ukraine), humanitäre Aufnahmen, anerkannte Flüchtlinge nach GFK bei Überstellungen/Dublin-Mechanismus.https://mtryzna.blogspot.com/2024/05/parteiprogramm-michael-tryzna-partei.html?spref=fb&fbclid=IwY2xjawPEjFJleHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEeOMdCnn3naKT3i8TxVnjv5vhsxctAThvxGlkqIM7Put0p2Qp_50qz5ComIC0_aem_RKIHsstxMIE7PANQEYe-AQ