Montag, 30. September 2019

Berliner Landgerichtbeschluss Az: 27 AR 17/19 ein Skandal /Renate Künast...



Die Bundestagsabgeordnete und ehemalige Landwirtschaftsministerin Renate Künast wurde im facebook von 22 Nutzern beleidigt.

§ 185 STGB
Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und,
wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
https://dejure.org/gesetze/StGB/185.html

Unter anderem mit der Bezeichnung „DrecksFotze“.  Das Berliner Landgericht Az: 27 AR 17/19)
meint, dass wäre von der Meinungsfreiheit gedeckt. Frau  Künast versucht sich dagegen zu wehren und die waren Namen und Adressen der facebooknutzer über das Landgericht in Erfahrung zu bringen. Das Landgericht lehnt das ab. Der Anwalt von Frau Künast hat den Richter wegen Rechtsbeugung angezeigt.
Ich bin auch schon oft beleidigt, üble nachgeredet und Verleumdet worden. Bei mir ist die Justiz der Sache meistens gar nicht nachgegangen.
Der richtige weg wäre es, wenn Frau Künast die Personen angezeigt hätte und die Polizei ermittelt hätte wer da hinter steckt und gleichzeitig per Adhäsionsverfahren sich entschädigen zu lassen. Oder eben ohne Adhäsionsverfahren dann im Zivilverfahren. In meinen Fällen bekommen die bei der Polizei und Staatsanwaltschaft das allerdings nicht hin oder sie wollen das nicht hinbekommen. Das war bei der Sache mit der Carolin von Pocci genauso. 
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