Mittwoch, 16. Dezember 2020

MTP Programm im Bereich Corona aktualisiert

  Coronamaßnahme

Allgemeine Maßnahmen zu den üblichen "AHA" Regeln
1. Verteilung und Verpflichtung zur Tragung von ffp2 Masken. Bessere Schutzwirkung als bei Alltagsmasken. Es wird weniger Infektionen geben. Keine weitere Grundrechtseinschränkung und keine Kontaktbeschränkung
2. Verpflichtung zu Luftfilteranlagen in öffentlichen Gebäuden (z.B. in Schulen)
Dies ist auch keine Grundrechtseinschränkung oder Kontaktbeschränkung, senkt aber die Virenbelastung in der Luft und damit das Infektionsrisiko!
3. Es darf nur in das Bundesland eingereist werden, wenn dort der Arbeitsort oder Wohnort ist. Hier wird die Freizügigkeit eingeschränkt aber das importieren des Virus aus dem Ausland oder anderem Bundesland verhindert.
4. Die Verpflichtung zur Coronaapp Tracing app, wo die Daten an das Gesundheitsamt weiter gegeben werden und dadurch die Menschen in Quarantäne geschickt werden können, wenn Kontakt zu infizierten Personen bestanden haben. Die Gesundheitsämter können das erst Tage später und bei einer Inzidenz von über 50 wird das aufgrund der Masse nicht mehr geschafft.
5. Taxi Gutscheine, gesonderter ÖPNV für über 60 jährige um diese zu schützen. Für diese Personengruppe gesonderte Öffnungszeiten im Geschäft.
Einheitliche Regelungen im Bundesgebiet
Ausgangssperren die 24 Stunden am Tag gelten sind entscheidend. Haus verlassen nur zur Arbeit, Arzt/Apotheke, und Lebensmittel einkaufen das Haus!
Nur Geschäfte schließen ohne Ausgangssperre bringt nichts, da ansonsten wie bei der ersten Welle die Bayern zum einkaufen nach Hessen kommen und das Virus gleich mitbringen. Oder jetzt in Sachsen nach Tschechien gefahren wird.
Bundeseinheitliche Regelungen bei den Inzidenzen
Inzidenz bis 50
Es gelten die "AHA"regeln plus Punkte 1-5
Inzidenz ab 50
Es gelten die "AHA"regeln plus Punkte 1-5 plus das was jetzt ist lockdown light
Inzidenz ab 100
Es gelten die "AHA"regeln plus Punkte 1-5 plus Ausgangssperre harter Lockdown. Alle Geschäfte bis auf Lebensmittelmarkt und Apotheken zu.
Impfstoff ab Januar
Ergebnisse aus den USA und Großbritannien prüfen, wo jetzt schon geimpft wird.
Entspannung der Situation bis März erreichen, d.h. soviel wie möglich erst über 80 jährige, dann über 70 jährige und dann über 60 jährige impfen.
Die Anzahl der schweren Verläufen wird stark sinken. Die Triage Gefahr die jetzt in Sachsen aktuell ist wird abgewendet.
Aufgeschobene Operationen können wieder durchgeführt werden.
Bei dem Impfstoff ist darauf zu prüfen, ob dieser nur verhindert dass es einen symptomischen Verlauf gibt und weiter Ansteckungsgefahr besteht. Das ist besonders wichtig beim Kranken- und Altenpflegepersonal. Wenn diese durch Impfung trotzdem infiziert werden können asymptomisch sind und andere anstecken können wäre das fatal.
Alle zugelassenen Impfstoffe sind genau zu prüfen.
Es muss genau überlegt werden, wie im März mit den Schutzmaßnahmen Verfahren werden soll, wenn die über 60 jährigen geimpft sind. Wenn die Schutzmaßnahmen weg sind werden die Infektionszahlen explodieren.
Genug Personal fürs Impfen ist das Entscheidende
Impfdosen gibt es genug. Es sollten jeden Tag 100.000 Menschen geimpft werden können.
Ärzte müssen Überstunden machen und aus dem Ruhestand geholt werden. Bundeswehrärzte einsetzen. Da genug Impfstoff da ist kann das Krankenhauspersonal sich selber impfen. Die Bundeswehr kann das auch durch die eigenen Ärzte.

Wirtschaftsmaßnahmen
Ich stimme den meisten Maßnahmen der Regierung zu. Allerdings hätte die Mehrwertsteuersenkung in allen Euroländern gemacht werden müssen. Denn 2021 wird die Mehrwertsteuererhöhung von 16% auf 19% und von 5% auf 7% kommen. Die Konjunktur wird anziehen. Das bedeutet es wird zu einer Inflation von 3 bis 4% kommen. Deshalb müsste die EZB die Zinsen erhöhen. Das wird aber nicht passieren da es in den anderen Ländern keine Mehrwertsteuerhöhung geben wird. Es wird für Deutschland so keine passgenaue Geldpolitik geben.

Was fehlt ist die Krise als Chance nutzen.
Die Chance besteht darin, wenn Kurz gearbeitet oder weniger gearbeitet wird, die Zeit zu nutzen und das Anlagevermögen zu erneuern, sowie die Mitarbeiter auf Fortbildung zu schicken.
Hierzu sollte der Staat einen 10% Investitionszuschuss und 50% Zuschuss für die Fortbildungskosten zahlen.

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