Mittwoch, 29. Dezember 2021

MTP Änderung Familienpolitik

 11. Das Ehegattensplitting bleibt erhalten und die Ehe gestärkt! 

Das Grundgesetz in Artikel 6 GG schützt Ehe und Familie.  

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. 

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. 

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. 

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern. 

 

Die Familie wird mit den oben genannten Maßnahmen sehr gut geschützt. Aber auch die Ehe steht im besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.  

Das Ehegattensplitting schützt die Ehe finanziell. Das Abschaffen des Ehegattensplittings wäre verfassungswidrig. 

Abgrenzung von anderen Parteien im Bundestag: 

Die Linke, Die Grünen, SPD und AfD wollen das Ehegattensplitting abschaffen, was eine deutliche Steuererhöhung bedeutet. Sie wollen die Familien über das Familiensplitting mehr fördern. Dies ist gegenüber unseren Maßnahmen aber extrem wenig und überhaupt nicht ausweichend um die Probleme zu beseitigen. 

FDP und CDU/CSU wollen das Ehegattensplitting beibehalten aber überhaupt nichts für die Familien tun. Das ist völlig unakzeptabel. 

 

Wir wollen neben dem Ehegattensplitting die Ehe weiter stärken. 

Wir wollen die Ehe auch als Schutzgemeinschaft stärken und wollen das gute Verhalten der Partner in der Ehe belohnen. Wer sich schlecht verhält und den Partner z.B. betrügt sexuell oder finanziell muss bei einer Scheidung schlechter gestellt werden. Das ist derzeit nicht der Fall. 

Deswegen werden wir das Schuldprinzip bei der Scheidung wieder einführen.  

https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungsrecht/aktuell/183-der-seitensprung-in-der-ehe-auswirkungen-auf-die-scheidung 

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