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Samstag, 11. Juni 2022
Einschätzungen zum EU Lieferkettengesetz
Am 23. Februar 2022 hat die Kommission einen Richtlinienentwurf zur Regelung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette („EU-Lieferkettengesetz“) vorgelegt.
Der Begriff „Lieferkettengesetz“ klingt abstrakt, seine Auswirkungen werden für viele Unternehmen aber deutlich spürbar sein. Denn die Änderungen stellen zahlreiche von ihnen vor große Herausforderungen, z.B. bei der Bewältigung zusätzlicher Bürokratie.
Der Vorschlag für ein europäisches Lieferkettengesetz geht sowohl im Geltungsbereich als auch hinsichtlich der zu erfüllenden Sorgfaltspflichten deutlich über das deutsche Pendant hinaus. Es drohen erhebliche Belastungen durch Bürokratie, Rechtsunsicherheit und Haftungsrisiken.
Im weiteren Gesetzgebungsprozess kann der Entwurf sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Ministerrat weiter abgeändert werden. Was also bedeutet das EU-Lieferkettengesetz also für die heimische Wirtschaft und deren Unternehmen?
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