Michael Tryzna
Hafenstrasse 35
34125 Kassel
An den
Hessischen Landtag
Petitionsausschuss
Schlossplatz 1–3
65183 Wiesbaden
Kassel, den 5. Oktober 2026
Petition
Einführung eines landesweiten „Familienservice Hessen 2030“
Zentraler digitaler und persönlicher Zugang zu Familienleistungen, Beratung und familienbezogenen Verwaltungsleistungen
Petent:
Michael Tryzna
Hafenstrasse 35
34125 Kassel
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit reiche ich eine Petition an den Hessischen Landtag ein und bitte den Petitionsausschuss, sich mit dem nachfolgend dargestellten Anliegen zu befassen und die Hessische Landesregierung mit der Prüfung und möglichst anschließenden Umsetzung eines landesweiten „Familienservice Hessen 2030“ zu befassen.
Ziel der Petition ist die Entwicklung eines modernen, landesweit verfügbaren und bürgerorientierten Systems, das Familien einen möglichst einfachen Zugang zu den für sie relevanten staatlichen Familienleistungen, Beratungsangeboten und familienbezogenen Verwaltungsleistungen ermöglicht.
Familien sollen künftig nicht mehr selbst zwischen einer Vielzahl unterschiedlicher Behörden, Internetportale, Formularsysteme und Zuständigkeiten unterscheiden müssen.
Stattdessen soll Hessen einen zentralen Zugang schaffen, über den Familien – unter Wahrung der gesetzlichen Zuständigkeiten von Bund, Land und Kommunen – Informationen erhalten, mögliche Leistungsansprüche erkennen, Anträge vorbereiten, erforderliche Unterlagen übermitteln und den Bearbeitungsstand verfolgen können.
Der vorgeschlagene Familienservice Hessen 2030 soll insbesondere folgende Elemente umfassen:
- ein freiwilliges digitales Familienkonto,
- einen zentralen digitalen Leistungsnavigator,
- möglichst vorausgefüllte Anträge,
- die Vermeidung unnötiger Mehrfacherhebungen von Daten,
- sichere digitale Schnittstellen zwischen den beteiligten Behörden,
- persönliche regionale Familienservice-Stellen,
- eine zentrale telefonische Beratung,
- einen persönlichen Familienlotsen für komplizierte Fälle,
- barrierefreie und mehrsprachige Zugänge,
- eine konsequente Datenschutz- und IT-Sicherheitsarchitektur,
- eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluation,
- eine jährliche transparente Darstellung von Kosten, Einsparungen und Ergebnissen.
Dabei soll ausdrücklich keine unzulässige Übernahme von Bundeszuständigkeiten durch das Land Hessen erfolgen.
Insbesondere sollen die bestehenden Zuständigkeiten der Familienkassen für Kindergeld und Kinderzuschlag erhalten bleiben. Der hessische Familienservice soll dort insbesondere eine Informations-, Lotsen-, Vorbereitungs- und Schnittstellenfunktion übernehmen.
Demgegenüber soll geprüft werden, welche weitergehenden Möglichkeiten das Land insbesondere im Bereich des Elterngeldes aufgrund der landesrechtlichen Zuständigkeitsregelungen besitzt.
Die Petition verbindet damit Familienpolitik, Bürokratieabbau, Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der wissenschaftlichen Evaluation. Es soll nicht pauschal behauptet werden, dass eine Verwaltungsvereinfachung automatisch zu mehr Geburten führt. Vielmehr soll wissenschaftlich untersucht werden, ob ein einfacherer Zugang zu Familienleistungen, eine geringere administrative Belastung und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben langfristig Auswirkungen auf Familiengründungsentscheidungen haben können.
Ebenso sollen die tatsächlichen Kosten und Einsparungen des Programms transparent ermittelt werden.
Die Petition enthält hierzu eine ausführliche wissenschaftliche Begründung, rechtliche Einordnung, wirtschaftliche Modellrechnung, Umsetzungskonzeption sowie Literatur- und Quellenverzeichnis.
Ich beantrage daher,
den Hessischen Landtag möge die Hessische Landesregierung auffordern,
1. ein Konzept für einen landesweiten „Familienservice Hessen 2030“ vorzulegen;
2. die rechtlichen Zuständigkeiten von Bund, Land und Kommunen für die relevanten Familienleistungen umfassend zu prüfen;
3. einen zentralen digitalen Zugang für Familien zu entwickeln;
4. ein freiwilliges digitales Familienkonto einzurichten;
5. einen digitalen Leistungsnavigator für Familienleistungen und familienbezogene Unterstützungsangebote zu schaffen;
6. bestehende hessische Digitalangebote in ein einheitliches Zugangssystem zu integrieren;
7. die technische und rechtliche Möglichkeit des Once-Only-Prinzips zu nutzen, soweit dies zulässig und datenschutzkonform ist;
8. regionale Familienservice-Stellen in allen hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten vorzusehen;
9. zusätzlich einen telefonischen und persönlichen Zugang sicherzustellen;
10. Familien mit besonderen Unterstützungsbedarfen einen persönlichen Familienlotsen zur Verfügung zu stellen;
11. die notwendigen Schnittstellen zu kommunalen und bundesstaatlichen Stellen zu entwickeln;
12. Datenschutz, Datensicherheit und informationelle Selbstbestimmung bereits bei der technischen Konzeption umfassend zu berücksichtigen;
13. zunächst geeignete Pilotregionen auszuwählen und das System dort zu erproben;
14. die tatsächlichen Investitions- und Betriebskosten sowie die erzielten Einsparungen jährlich zu veröffentlichen;
15. die Auswirkungen auf Bearbeitungszeiten, Verwaltungsaufwand, Leistungsinanspruchnahme und Bürgerzufriedenheit wissenschaftlich zu evaluieren;
16. mögliche Auswirkungen auf Familiengründungsentscheidungen und die Geburtenentwicklung wissenschaftlich untersuchen zu lassen;
17. dem Hessischen Landtag regelmäßig über den Fortschritt des Programms zu berichten;
18. nach erfolgreicher Pilotierung eine landesweite Umsetzung bis spätestens 2030 anzustreben.
Ich bitte den Petitionsausschuss, die Petition dem zuständigen Fachausschuss beziehungsweise der Hessischen Landesregierung zur Stellungnahme zuzuleiten und die Möglichkeiten einer Umsetzung des vorgeschlagenen Familienservice Hessen 2030 zu prüfen.
Die ausführliche wissenschaftliche Begründung ist Bestandteil dieser Petition.
Ich bitte außerdem darum, mir das Ergebnis der parlamentarischen Behandlung der Petition schriftlich mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen der Schwarz-Weißen Gründer heute MTP
Michael Tryzna Partei (MTP) in Gründung | Facebook
Michael Tryzna
Hafenstrasse 35
34125 Kassel
PETITION AN DEN HESSISCHEN LANDTAG
Familienservice Hessen 2030
Ein zentraler digitaler und persönlicher Zugang zu Familienleistungen, Beratung und familienbezogenen Verwaltungsleistungen
Eingereicht an den Hessischen Landtag, insbesondere den Petitionsausschuss
I. Gegenstand der Petition
Hiermit wird der Hessische Landtag gebeten, die Hessische Landesregierung aufzufordern, ein landesweites Programm
„Familienservice Hessen 2030“
zu entwickeln und umzusetzen.
Ziel ist die Schaffung eines zentralen, digitalen und zugleich persönlich erreichbaren Zugangs zu familienbezogenen Verwaltungsleistungen und Beratungsangeboten.
Familien sollen nicht mehr selbst herausfinden müssen,
- welche staatliche Stelle für welche Leistung zuständig ist,
- welches Formular benötigt wird,
- welche Nachweise mehrfach eingereicht werden müssen,
- welche Fristen gelten,
- welche weiteren Leistungen möglicherweise in Betracht kommen,
- an welche Kommune, Landesbehörde oder Bundesbehörde sie sich wenden müssen.
Stattdessen soll Hessen ein integriertes Zugangssystem schaffen:
Ein Familienkonto. Ein zentraler Zugang. Ein Leistungsnavigator. Ein Ansprechpartner. Möglichst keine Mehrfacherhebung bereits vorhandener Daten.
Dabei soll ausdrücklich nicht behauptet werden, dass das Land Hessen sämtliche Familienleistungen selbst bewilligen könne.
Vielmehr soll Hessen eine One-Stop-Shop-Struktur schaffen, die bestehende Zuständigkeiten respektiert und technisch sowie organisatorisch miteinander verbindet.
Das Land soll insbesondere
- einen zentralen digitalen Familienservice schaffen,
- bestehende Verwaltungsleistungen miteinander verknüpfen,
- Familien automatisch auf möglicherweise relevante Leistungen hinweisen,
- Anträge möglichst weitgehend vorausfüllen,
- Mehrfacherhebungen vermeiden,
- den Bearbeitungsstand transparent machen,
- persönliche Beratung ermöglichen,
- regionale Familienservice-Stellen aufbauen,
- Kommunen und zuständige Bundesstellen technisch einbinden,
- die Wirkung des Programms jährlich wissenschaftlich evaluieren.
Die Petition verfolgt damit zwei Ziele:
Erstens: eine deutliche Verringerung des Verwaltungsaufwandes für Familien.
Zweitens: eine Verbesserung der praktischen Vereinbarkeit von Familienleben, Erwerbsarbeit und staatlichen Unterstützungsleistungen.
Eine mögliche positive Wirkung auf die Geburtenentwicklung soll dabei nicht als garantiertes Ergebnis, sondern ausdrücklich als empirisch zu überprüfende mittel- und langfristige Möglichkeit behandelt werden.
II. Anlass und Problemstellung
Die Situation ist aus familienpolitischer Sicht besonders relevant.
Nach den aktuellen Angaben des Hessischen Statistischen Landesamtes wurden 2025 in Hessen rund 51.740 Kinder lebend geboren. Damit wurde der niedrigste Geburtenstand seit 2012 erreicht. Gegenüber 2024 mit rund 53.100 Geburten entsprach dies einem Rückgang von etwa 2,5 Prozent.[1]
Gleichzeitig lebten Ende 2025 rund 6,28 Millionen Menschen in Hessen.[2]
Die Entwicklung ist Teil eines bundesweiten Trends.
Deutschlandweit wurden 2025 nach endgültigen Ergebnissen 654.241 Kinder geboren. Die zusammengefasste Geburtenziffer lag bei 1,32 Kindern je Frau.[3]
Die Zahl der Geburten wird dabei von mindestens zwei unterschiedlichen Faktoren beeinflusst:
- der Zahl der Frauen in den jeweiligen Altersgruppen und
- der altersspezifischen Geburtenhäufigkeit.
Deshalb darf eine politische Maßnahme nicht einfach behaupten, eine bestimmte Zahl zusätzlicher Verwaltungsangebote führe automatisch zu einer bestimmten Zahl zusätzlicher Geburten.
Eine seriöse Familienpolitik muss vielmehr zwischen Geburtenzahl, Geburtenziffer, Familiengründungsentscheidungen, Geburtenzeitpunkt und demografischer Altersstruktur unterscheiden.[4]
Genau diese wissenschaftliche Zurückhaltung ist Grundlage der vorliegenden Petition.
III. Das eigentliche Problem: Nicht nur die Höhe der Leistungen, sondern ihre Zugänglichkeit
Familienpolitik besteht nicht ausschließlich aus der Höhe finanzieller Leistungen.
Eine Leistung kann rechtlich bestehen, wirtschaftlich relevant sein und dennoch in ihrer Wirkung eingeschränkt sein, wenn
- der Zugang kompliziert ist,
- Informationen fehlen,
- Anträge zu aufwendig sind,
- Nachweise mehrfach verlangt werden,
- Zuständigkeiten unklar sind,
- Bearbeitungsstände nicht transparent sind,
- Familien zwischen mehreren Behörden weitergeleitet werden.
Die internationale Forschung spricht in diesem Zusammenhang von administrative burden, also administrativen Belastungen.[5]
Herd und Moynihan unterscheiden insbesondere
- Lernkosten,
- Befolgungskosten und
- psychologische Kosten.[6]
Lernkosten entstehen etwa dadurch, dass Bürgerinnen und Bürger erst herausfinden müssen, welche Leistung ihnen überhaupt zusteht.
Befolgungskosten entstehen beispielsweise durch Formulare, Nachweise, Termine und wiederholte Dateneingaben.
Psychologische Kosten entstehen durch Unsicherheit, Angst vor Fehlern, komplizierte Verfahren oder wiederholte Kontakte mit unterschiedlichen Behörden.[7]
Diese Belastungen sind nicht lediglich ein Komfortproblem.
Sie können die tatsächliche Inanspruchnahme staatlicher Leistungen beeinflussen.[8]
Daraus folgt ein zentraler Ansatzpunkt für Hessen:
Familienpolitik sollte nicht nur Leistungen finanzieren, sondern auch dafür sorgen, dass berechtigte Familien diese Leistungen möglichst einfach erreichen können.
IV. Wissenschaftliche Grundlage des vorgeschlagenen Ansatzes
Die internationale Forschung zur Familienpolitik zeigt, dass finanzielle Transfers allein keine einheitliche Wirkung auf Fertilitätsentscheidungen haben.
Kalwij untersuchte beispielsweise Daten aus 16 westeuropäischen Ländern und stellte unterschiedliche Fertilitätswirkungen verschiedener familienpolitischer Instrumente fest. Besonders Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit verbessern und dadurch Opportunitätskosten von Kindern reduzieren, können positive Fertilitätsreaktionen auslösen.[9]
Kalwij kommt gleichzeitig zu dem Ergebnis, dass nicht jede Erhöhung familienbezogener Geldleistungen automatisch eine signifikante Wirkung auf Geburten entfaltet.[10]
Gauthier kommt in ihrer Literaturübersicht ebenfalls zu dem Ergebnis, dass Familienpolitik Fertilitätsentscheidungen beeinflussen kann, die Wirkungen jedoch von Art, Umfang und Ausgestaltung der Maßnahmen abhängen.[11]
Thévenon und Gauthier zeigen, dass familienpolitische Instrumente in Industrieländern unterschiedliche Wirkungsmechanismen besitzen und dass insbesondere die Kombination von Erwerbstätigkeit, Kinderbetreuung, Elternzeit und finanzieller Unterstützung relevant ist.[12]
Auch die deutsche Forschung zeigt, dass familienpolitische Reformen nicht nur die Zahl, sondern auch den Zeitpunkt von Geburten beeinflussen können.
Cygan-Rehm untersuchte die Reform des deutschen Elterngeldsystems von 2007 und fand unterschiedliche Fertilitätsreaktionen nach Einkommensgruppen und Geburtenfolge.[13]
Daraus folgt für Hessen:
Das Programm „Familienservice Hessen 2030“ sollte nicht mit der Behauptung begründet werden, dass Bürokratieabbau automatisch Geburten erzeugt.
Es sollte vielmehr darauf abzielen,
- administrative Kosten zu reduzieren,
- Informationsdefizite zu beseitigen,
- Leistungen besser zugänglich zu machen,
- Vereinbarkeit zu verbessern,
- bestehende familienpolitische Instrumente wirksamer nutzbar zu machen.
Ein möglicher Fertilitätseffekt ist anschließend wissenschaftlich zu untersuchen.
V. Der Vorschlag: Familienservice Hessen 2030
1. Das Familienkonto
Kernstück des Systems soll ein freiwilliges digitales Familienkonto sein.
Dort können Familien beispielsweise
- persönliche Stammdaten,
- Haushaltsinformationen,
- Kinder,
- Betreuungsinformationen,
- bereits beantragte Leistungen,
- Bearbeitungsstände,
- relevante Dokumente,
- Kommunikationspräferenzen
übersichtlich verwalten.
Dabei soll das Familienkonto keine zentrale Datenbank über sämtliche Lebensbereiche einer Familie werden.
Das Gegenteil ist erforderlich:
So wenig Daten wie möglich, so viel Datenverarbeitung wie für den konkreten Zweck notwendig.
Die Datenschutz-Grundverordnung verlangt unter anderem Datenminimierung und Datenschutz durch Technikgestaltung.[14]
Artikel 25 DSGVO verpflichtet Verantwortliche ausdrücklich zu Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundlichen Voreinstellungen.[15]
Artikel 32 DSGVO verlangt ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau einschließlich geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen.[16]
Das Familienkonto muss daher nach dem Prinzip
Privacy by Design
entwickelt werden.
VI. Der digitale Leistungsnavigator
Das zweite zentrale Element ist ein digitaler Leistungsnavigator.
Eine Familie beantwortet beispielsweise einige Grundfragen:
- Wie viele Kinder leben im Haushalt?
- Wie alt sind die Kinder?
- Ist ein Elternteil erwerbstätig?
- Wird Elternzeit genommen?
- Wie hoch ist ungefähr das Haushaltseinkommen?
- Wird Miete gezahlt?
- Besteht Kinderbetreuung?
- Gibt es besondere Unterstützungsbedarfe?
Das System zeigt anschließend:
„Nach den von Ihnen gemachten Angaben könnten folgende Leistungen für Sie relevant sein.“
Beispielsweise:
- Elterngeld,
- Kindergeld,
- Kinderzuschlag,
- Wohngeld,
- Leistungen für Bildung und Teilhabe,
- Kita-Angebote,
- Beratungsangebote,
- Unterhaltsvorschuss,
- Landesprogramme,
- kommunale Familienleistungen.
Wichtig ist:
Der Leistungsnavigator soll keine rechtsverbindliche Leistungsentscheidung treffen.
Er soll lediglich informieren, vorsortieren und den Antrag vorbereiten.
Die Entscheidung verbleibt bei der jeweils zuständigen Behörde.
VII. Rechtliche Zuständigkeiten
Die rechtliche Konstruktion ist entscheidend.
1. Elterngeld
Nach § 12 BEEG bestimmen die Länder die für die Ausführung des BEEG zuständigen Behörden.[17]
Damit besitzt Hessen gerade im Bereich Elterngeld erhebliche organisatorische Gestaltungsmöglichkeiten.
Das Land kann deshalb prüfen, ob die bestehenden Strukturen stärker in einen zentralen Familienservice integriert werden können.
Die Ausgaben für das Elterngeld trägt allerdings der Bund.[18]
Die Petition fordert daher keine Verlagerung der Finanzierungsverantwortung.
2. Kindergeld und Kinderzuschlag
Beim Kindergeld und Kinderzuschlag besteht eine andere Rechtslage.
Nach § 13 BKGG ist grundsätzlich die Familienkasse zuständig.[19]
Hessen kann diese Bundeszuständigkeit nicht einfach durch Landesgesetz ersetzen.
Der Familienservice soll daher hier insbesondere
- informieren,
- Anträge vorbereiten,
- auf fehlende Unterlagen hinweisen,
- digitale Schnittstellen anbieten,
- an die Familienkasse weiterleiten,
- den Zugang für Familien vereinfachen.
Die Entscheidung über den Anspruch bleibt bei der zuständigen Bundesstelle.
3. Wohngeld
Auch beim Wohngeld müssen die bestehenden Zuständigkeiten berücksichtigt werden.
Das Land soll daher nicht pauschal eine neue Bewilligungsbehörde errichten.
Stattdessen soll der Familienservice die Familie zur zuständigen Wohngeldstelle führen und den Antrag technisch unterstützen.
VIII. Der Grundsatz: „Eine Familie – ein Zugang“
Das Ziel lautet nicht:
Eine neue Superbehörde für alle Sozialleistungen.
Das wäre rechtlich, organisatorisch und finanziell problematisch.
Das Ziel lautet:
Eine gemeinsame Zugangsschicht vor den bestehenden Fachbehörden.
Das Modell kann deshalb mit einem Flughafensystem verglichen werden:
Der Passagier benötigt einen einzigen Zugang zum Flughafen, obwohl dahinter zahlreiche unterschiedliche Unternehmen und Behörden tätig sind.
Genauso soll eine Familie einen zentralen Zugang erhalten, obwohl
- Land,
- Bund,
- Kommune,
- Bundesagentur für Arbeit,
- Familienkasse,
- Wohngeldstelle,
- Jugendamt,
- Sozialverwaltung
unterschiedliche Zuständigkeiten behalten.
IX. Once-Only-Prinzip
Ein wesentliches Ziel des Projekts ist die Vermeidung unnötiger Mehrfacherhebungen.
Das europäische Recht kennt hierfür den Grundsatz der einmaligen Erfassung („Once Only Principle“).[20]
Die EU-Verordnung 2018/1724 sieht technische Verfahren für den automatisierten Nachweisaustausch vor.[21]
Für Hessen bedeutet dies:
Wenn eine Behörde einen bestimmten Nachweis bereits rechtmäßig besitzt und dieser für ein anderes Verfahren verwendet werden darf, sollte geprüft werden, ob eine erneute Vorlage durch die Familie vermieden werden kann.
Dabei ist zwischen
- technischer Möglichkeit,
- rechtlicher Zulässigkeit und
- tatsächlicher Zustimmung bzw. Ermächtigung
zu unterscheiden.
Das Programm darf daher niemals nach dem Prinzip funktionieren:
„Alles, was irgendwo gespeichert ist, darf überall verwendet werden.“
Vielmehr gilt:
Nur zweckgebundene, rechtlich zulässige und erforderliche Datenverarbeitung.
X. „Digital first – aber niemals digital only“
Die Digitalisierung darf nicht dazu führen, dass Menschen ohne ausreichende digitale Kompetenzen von Familienleistungen ausgeschlossen werden.
Deshalb muss der Familienservice drei Zugangswege anbieten:
1. Digital
- Smartphone,
- Computer,
- Familienportal,
- Online-Antrag,
- Upload von Nachweisen,
- elektronischer Bescheid.
2. Persönlich
- regionale Familienservice-Stellen,
- Bürgerbüros,
- Familienzentren,
- Beratungsstellen.
3. Telefonisch
- zentrale Hotline,
- Rückrufsystem,
- Terminvereinbarung,
- einfache Statusabfragen.
Die Digitalisierung soll somit nicht den persönlichen Zugang abschaffen.
Sie soll ihn entlasten.
XI. Regionale Familienservice-Stellen
In jedem hessischen Landkreis und jeder kreisfreien Stadt soll mindestens ein regionaler Familienservice geschaffen beziehungsweise organisatorisch angebunden werden.
Dabei soll möglichst keine vollständig neue Behördenlandschaft entstehen.
Bestehende
- Bürgerbüros,
- Familienzentren,
- Jugendämter,
- Beratungsstellen,
- kommunale Serviceeinrichtungen
sollen genutzt werden.
Das reduziert Investitionskosten und vermeidet Parallelstrukturen.
Die regionale Ebene übernimmt insbesondere:
- persönliche Beratung,
- Hilfe beim digitalen Antrag,
- Dokumentenprüfung auf Vollständigkeit,
- Unterstützung bei besonderen Lebenslagen,
- Weiterleitung an Fachbehörden.
XII. Familiennavigator als persönlicher Ansprechpartner
Für komplizierte Fälle soll ein persönlicher „Familiennavigator“ zur Verfügung stehen.
Dieser Ansprechpartner entscheidet nicht über Leistungen.
Seine Aufgabe besteht vielmehr darin,
- die Familie durch das Verfahren zu begleiten,
- Zuständigkeiten zu erklären,
- fehlende Unterlagen zu identifizieren,
- Kontakte zu vermitteln,
- Fristen zu erläutern,
- bei Problemen die richtige Stelle zu finden.
Dadurch soll verhindert werden, dass Familien mit mehreren kleinen Kindern gleichzeitig mit fünf oder sechs Behörden kommunizieren müssen.
XIII. Automatisierte Vorprüfung
Ein erheblicher Teil des Verwaltungsaufwandes besteht nicht in der schwierigen rechtlichen Entscheidung, sondern in wiederkehrenden Standardprozessen.
Dazu gehören beispielsweise:
- Erfassung von Stammdaten,
- Plausibilitätskontrollen,
- Prüfung auf fehlende Dokumente,
- Erinnerungen,
- Terminverwaltung,
- Statusmeldungen,
- Übertragung bereits vorhandener Daten.
Diese Prozesse sollen weitgehend automatisiert werden.
Dabei gilt:
Automatisierung der Verwaltungstätigkeit – nicht Automatisierung der Grundrechtsentscheidung.
Komplexe oder rechtlich streitige Fälle müssen von Menschen entschieden werden.
XIV. Einsatz künstlicher Intelligenz
Künstliche Intelligenz kann unterstützend eingesetzt werden.
Beispielsweise für:
- Dokumentenklassifikation,
- Erkennung fehlender Unterlagen,
- Übersetzung,
- einfache Sprache,
- Suchfunktionen,
- Termin- und Kommunikationsunterstützung.
Nicht vorgesehen ist dagegen eine autonome KI-Entscheidung über
- Leistungsansprüche,
- Ablehnungen,
- Kürzungen,
- Rückforderungen.
Gerade bei existenzsichernden Leistungen muss die menschliche Entscheidungshoheit erhalten bleiben.
XV. Wirtschaftlichkeit des Projekts
Die folgenden Zahlen sind ausdrücklich politische Modellrechnungen und keine bereits empirisch nachgewiesenen Haushaltswerte.
Einmalige Investitionskosten
| Bereich | Modellansatz |
|---|---|
| zentrale IT-Plattform | 50 Mio. € |
| Schnittstellen | 25 Mio. € |
| Datenschutz und IT-Sicherheit | 12 Mio. € |
| Prozessneugestaltung | 15 Mio. € |
| regionale Ausstattung | 20 Mio. € |
| Schulung | 8 Mio. € |
| Projektsteuerung | 10 Mio. € |
| Gesamt | 140 Mio. € |
Die Investition von rund 140 Mio. € ist als obere Modellgröße zu verstehen.
Eine Ausschreibung und technische Machbarkeitsstudie müssen zeigen, ob die tatsächlichen Kosten niedriger liegen.
XVI. Laufende Kosten
Als zentrale Planungsgröße wird ein jährlicher Bruttoaufwand von rund 80 Mio. € angenommen.
| Kostenbereich | Jahreswert |
|---|---|
| Personal | 40 Mio. € |
| IT-Betrieb | 12 Mio. € |
| regionale Services | 15 Mio. € |
| Datenschutz/IT-Sicherheit | 4 Mio. € |
| Verwaltung | 4 Mio. € |
| Weiterentwicklung | 5 Mio. € |
| Gesamt | 80 Mio. € |
Bei rund 6,28 Millionen Einwohnern entspricht dies ungefähr
12,74 € Bruttokosten je Einwohner und Jahr.
Diese Zahl ist zunächst nur eine Planungsgröße.
XVII. Erwartete Einsparungen
Die Einsparungen sollen aus fünf Quellen entstehen:
- weniger Mehrfachdateneingaben,
- weniger Rückfragen,
- weniger unvollständige Anträge,
- weniger manuelle Standardprozesse,
- bessere Nutzung bestehender Verwaltungsinfrastruktur.
Für die politische Planung werden drei Szenarien vorgeschlagen:
| Szenario | jährliche Einsparung |
|---|---|
| vorsichtig | 25 Mio. € |
| realistisch | 40 Mio. € |
| ambitioniert | 50 Mio. € |
Die zentrale Modellrechnung verwendet:
80 Mio. € Bruttokosten – 40 Mio. € Einsparungen = 40 Mio. € Nettokosten pro Jahr.
Damit wären die laufenden Nettoausgaben rund
6,37 € je Einwohner und Jahr.
XVIII. Warum 70 Prozent Effizienzsteigerung nicht als Hauptannahme verwendet werden sollten
Eine pauschale Behauptung, die gesamte Familienverwaltung könne durch Digitalisierung um 70 Prozent billiger werden, wäre wissenschaftlich nicht belastbar.
Bei standardisierten Teilprozessen sind hohe Automatisierungsgrade möglich.
Die Gesamtverwaltung besteht jedoch auch aus:
- komplexen Einzelfällen,
- Rechtsprüfungen,
- Widersprüchen,
- Beratung,
- Ermessensentscheidungen,
- Datenschutzfragen,
- sozialen Problemlagen.
Deshalb wird als realistische Zielgröße vorgeschlagen:
20–30 Prozent weniger Arbeitsaufwand in einfachen Standardverfahren.
Für besonders gut standardisierbare Teilprozesse können langfristig höhere Einsparungen angestrebt werden.
XIX. Kosten je Familie
Eine seriöse Zahl für die tatsächlichen Kosten pro Familie kann vor Einführung des Systems nicht behauptet werden.
Dafür müssen nach Projektstart folgende Größen erhoben werden:
- Zahl der Familienkonten,
- Zahl der Leistungsanträge,
- Zahl der bearbeiteten Vorgänge,
- durchschnittliche Bearbeitungszeit,
- Zahl der Rückfragen,
- Zahl der Nachforderungen,
- Personalstunden.
Erst daraus kann der
„Cost per Family Case“
wissenschaftlich ermittelt werden.
XX. Kosten je Kind
Auch hier ist eine Differenzierung erforderlich.
Bei 80 Mio. € Bruttokosten und etwa 51.740 jährlichen Geburten ergäbe eine rein rechnerische Division:
80.000.000 € / 51.740 ≈ 1.546 € je jährliche Geburt.
Diese Zahl wäre jedoch keine Kostenkennzahl für ein Kind.
Der Familienservice richtet sich nicht nur an Neugeborene.
Er unterstützt Familien mit Kindern unterschiedlichen Alters.
Deshalb darf aus dieser Division nicht geschlossen werden, ein Kind koste den Staat 1.546 € Verwaltungsaufwand.
XXI. Kosten je zusätzlicher Geburt
Besonders wichtig ist die korrekte Darstellung möglicher Fertilitätseffekte.
Die Petition schlägt als zentrale politische Modellannahme nicht 3.000 oder 5.000 zusätzliche Geburten vor.
Stattdessen wird folgende Szenarienreihe vorgeschlagen:
| Szenario | zusätzliche Geburten/Jahr |
|---|---|
| vorsichtig | +500 |
| zentral | +1.000 |
| günstig | +1.500 |
| sehr optimistisch | +2.000 |
Bei jährlichen Nettoausgaben von 40 Mio. € ergibt sich rein rechnerisch:
| zusätzliche Geburten | rechnerischer Nettoaufwand |
|---|---|
| 500 | 80.000 € |
| 1.000 | 40.000 € |
| 1.500 | 26.667 € |
| 2.000 | 20.000 € |
Diese Kennzahl bedeutet ausdrücklich:
Kosten des gesamten Programms dividiert durch die unterstellte Zahl zusätzlicher Geburten.
Sie bedeutet nicht:
„Kosten der Geburt eines Kindes“.
Sie darf außerdem nicht als kausaler Wirkungsnachweis interpretiert werden.
XXII. Warum +1.000 Geburten als zentrale Annahme vertretbar, aber nicht beweisbar ist
Eine Steigerung um 1.000 Geburten entspräche bei etwa 51.740 Geburten einem Anstieg von rund
1,93 Prozent.
Das ist eine relativ kleine Veränderung im Verhältnis zur gesamten Geburtenzahl.
Dennoch kann nicht wissenschaftlich behauptet werden, dass ein Verwaltungsreformprojekt allein diesen Effekt erzeugt.
Daher soll +1.000 lediglich das zentrale Szenario für eine spätere Evaluation sein.
Die tatsächliche Wirkung muss durch
- Vergleichsregionen,
- Zeitreihen,
- Mikrodaten,
- Nutzungsmessungen,
- Befragungen,
- statistische Kontrollverfahren
untersucht werden.
XXIII. Vorgeschlagener Geburten-Wirkungspfad
Als vorsichtige Modellrechnung wird folgende Entwicklung angenommen:
| Jahr | modellierter zusätzlicher Geburteneffekt |
|---|---|
| 2027 | 0 |
| 2028 | +100 |
| 2029 | +200 |
| 2030 | +300 |
| 2031 | +400 |
| 2032 | +500 |
| 2033 | +600 |
| 2034 | +700 |
| 2035 | +800 |
| 2036 | +1.000 |
Die kumulierte Modellzahl für 2028–2036 beträgt rund
4.600 zusätzliche Geburten.
Diese Zahl ist ausdrücklich eine politische Sensitivitätsrechnung.
Sie ist keine wissenschaftlich bewiesene Prognose.
XXIV. Weshalb die Petition keine „Geburtenprämie durch Bürokratieabbau“ behauptet
Eine seriöse Politik darf nicht behaupten:
„Wenn die Verwaltung einfacher wird, bekommen Familien automatisch mehr Kinder.“
Eine solche Aussage wäre wissenschaftlich zu stark.
Familiengründungsentscheidungen hängen unter anderem von
- Einkommen,
- Wohnkosten,
- Arbeitsplatzsicherheit,
- Kinderbetreuung,
- Partnerschaft,
- Bildungsplanung,
- Wohnraum,
- Arbeitszeit,
- Erwartungen an die Zukunft,
- Familiennormen
ab.
Die wissenschaftliche Literatur zeigt deshalb keine einfache Ein-Faktor-Erklärung der Fertilität.[22]
Das Projekt verfolgt vielmehr einen indirekten Ansatz:
Verwaltungsvereinfachung → geringere administrative Belastung → bessere Zugänglichkeit bestehender Leistungen → geringere Transaktionskosten → potenziell bessere Vereinbarkeit → möglicherweise positive Familienentscheidungen.
Dieser Wirkungsmechanismus soll empirisch überprüft werden.
XXV. Familienservice als Teil einer umfassenderen Familienpolitik
Der Familienservice darf deshalb nicht isoliert betrachtet werden.
Er sollte mit folgenden Bereichen verbunden werden:
1. Kinderbetreuung
- Kita,
- Kindertagespflege,
- Ganztagsangebote.
2. Wohnen
- Wohngeld,
- sozialer Wohnungsbau,
- Wohnraumvermittlung.
3. Erwerbsarbeit
- Teilzeit,
- flexible Arbeitszeit,
- Rückkehr nach Elternzeit.
4. Bildung
- Bildungs- und Teilhabeleistungen,
- Schulangebote,
- Beratung.
5. Gesundheit
- Frühe Hilfen,
- Familienberatung,
- Präventionsangebote.
6. Finanzielle Familienleistungen
- Elterngeld,
- Kindergeld,
- Kinderzuschlag,
- Unterhaltsvorschuss.
XXVI. Zielgruppen
Das Angebot soll für alle Familien offenstehen.
Besondere Aufmerksamkeit soll jedoch gelten für:
- Alleinerziehende,
- Familien mit mehreren Kindern,
- Familien mit geringem Einkommen,
- Familien mit Behinderungen,
- Familien mit Sprachbarrieren,
- neu zugewanderte Familien,
- Familien in ländlichen Regionen,
- Familien ohne ausreichende digitale Kompetenzen.
Gerade dort können administrative Hürden besonders problematisch sein.
XXVII. Barrierefreiheit
Der Familienservice muss von Beginn an barrierefrei geplant werden.
Erforderlich sind insbesondere:
- verständliche Sprache,
- Vorlesefunktionen,
- ausreichende Schriftgrößen,
- Tastaturbedienung,
- mobile Nutzbarkeit,
- Unterstützung für Menschen mit Behinderungen,
- einfache Sprache,
- mehrsprachige Informationen.
Die digitale Transformation darf nicht zur digitalen Ausgrenzung werden.
XXVIII. Mehrsprachigkeit
Hessen ist ein Einwanderungsland.
Deshalb sollten die wichtigsten Informationen zunächst mindestens in den häufigsten in Hessen benötigten Sprachen angeboten werden.
Dabei muss zwischen
- Informationsübersetzung und
- rechtsverbindlicher Kommunikation
unterschieden werden.
Die rechtsverbindliche Kommunikation muss weiterhin rechtssicher erfolgen.
XXIX. Datenschutzarchitektur
Die technische Architektur soll grundsätzlich dezentral bzw. föderiert angelegt werden.
Nicht erforderlich ist eine gigantische zentrale Datenbank.
Vielmehr soll das System über sichere Schnittstellen auf diejenigen Informationen zugreifen, die für einen konkreten Vorgang erforderlich sind.
Grundprinzipien:
- Zweckbindung,
- Datenminimierung,
- Zugriff nach Rollen,
- Protokollierung,
- Verschlüsselung,
- Pseudonymisierung, soweit möglich,
- Löschkonzepte,
- regelmäßige Sicherheitsprüfungen,
- unabhängige Datenschutzkontrolle.
Die DSGVO verlangt sowohl Datenschutz durch Technikgestaltung als auch angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen.[23]
XXX. Kein zentraler Überwachungsapparat
Der Familienservice darf nicht zu einem Instrument umfassender staatlicher Profilbildung werden.
Insbesondere sollen keine umfassenden Familienprofile erzeugt werden, die über den konkreten Leistungszweck hinausgehen.
Die technische Frage
„Welche Leistung könnte diese Familie bekommen?“
darf nicht zu einer dauerhaften staatlichen Bewertung des gesamten Familienlebens werden.
XXXI. Informationssicherheit
Die Plattform soll mindestens folgende Sicherheitsstandards erfüllen:
- starke Authentifizierung,
- Verschlüsselung,
- getrennte Berechtigungssysteme,
- revisionssichere Protokollierung,
- Penetrationstests,
- Notfallkonzepte,
- Backups,
- Wiederanlaufverfahren.
Bei besonders sensiblen Daten müssen zusätzliche Schutzmechanismen vorgesehen werden.
XXXII. Offene Schnittstellen
Die Plattform soll nicht als monolithisches IT-System errichtet werden.
Stattdessen sollen offene und standardisierte Schnittstellen vorgesehen werden.
Dies ermöglicht:
- Integration bestehender kommunaler Systeme,
- Integration von Landesverfahren,
- Verbindung mit Bundesverfahren,
- spätere Erweiterungen,
- Wettbewerb bei technischen Dienstleistungen.
Damit soll vermieden werden, dass Hessen dauerhaft von einem einzigen Anbieter abhängig wird.
XXXIII. Bestehende Angebote integrieren
Das Land Hessen verfügt bereits über digitale familienbezogene Informationsangebote.
Diese sollen nicht abgeschafft und vollständig ersetzt werden.
Vielmehr soll der Familienservice auf bestehenden Strukturen aufbauen.
Damit werden
- Investitionskosten,
- Umstellungsaufwand,
- Akzeptanzprobleme
reduziert.
XXXIV. Organisatorisches Modell
Empfohlen wird folgende Struktur:
Ebene 1 – Strategische Steuerung
Hessische Landesregierung / zuständiges Ministerium.
Aufgaben:
- politische Zielsetzung,
- Finanzierung,
- Rechtskoordination,
- Datenschutz,
- Evaluation.
Ebene 2 – Zentrale Plattform
Aufgaben:
- Familienkonto,
- Leistungsnavigator,
- Antragssystem,
- Statusanzeige,
- Schnittstellen.
Ebene 3 – Fachbehörden
Weiterhin zuständig für:
- rechtliche Prüfung,
- Bewilligung,
- Ablehnung,
- Auszahlung.
Ebene 4 – Regionale Familienservices
Aufgaben:
- persönliche Beratung,
- digitale Unterstützung,
- Lotsenfunktion.
XXXV. Personal
Das Projekt benötigt zusätzliches Personal, aber nicht zwangsläufig ausschließlich zusätzliches Personal.
Ein Teil des Personalbedarfs kann durch
- Umschichtung,
- Standardisierung,
- Digitalisierung,
- Wegfall manueller Routinetätigkeiten
kompensiert werden.
Die zentrale Modellrechnung geht zunächst von rund 40 Mio. € jährlichen Personalkosten aus.
Die genaue Personalbemessung muss nach einer Prozessanalyse erfolgen.
XXXVI. Keine Stellenstreichung ohne Aufgabenanalyse
Die Petition fordert ausdrücklich nicht:
Digitalisierung = sofortiger Personalabbau.
Stattdessen soll gelten:
Digitalisierung = Personal von Routine auf Beratung und komplexe Fälle verlagern.
Dies kann insbesondere bei Behörden mit hohem Publikumsverkehr sinnvoll sein.
XXXVII. Verwaltungsökonomischer Nutzen
Ein funktionierender Familienservice kann mehrere Effekte gleichzeitig erzeugen:
Für Familien
- weniger Formulare,
- weniger Behördengänge,
- weniger Wartezeit,
- bessere Information.
Für Kommunen
- weniger Rückfragen,
- standardisierte Prozesse,
- bessere Datenqualität.
Für das Land
- bessere Steuerbarkeit,
- transparente Kennzahlen,
- geringere Doppelstrukturen.
Für den Bund
- bessere Schnittstellen zu Bundesleistungen.
XXXVIII. Messbare Ziele
Das Programm soll nicht nur politisch beschrieben, sondern messbar gesteuert werden.
Bis 2030 sollen folgende Zielwerte geprüft werden:
| Kennzahl | Zielgröße |
|---|---|
| digitale Erreichbarkeit | 100 % |
| Familien mit freiwilligem Familienkonto | >50 % |
| digital vorbereitete Anträge | >70 % |
| einfache Standardfälle mit automatisierter Vorprüfung | >80 % |
| Verringerung von Nachforderungen | 25–30 % |
| Verringerung manueller Routinetätigkeit | 20–30 % |
| persönliche Erreichbarkeit | 100 % der Regionen |
| jährliche Evaluation | 1 Bericht |
Diese Werte sind politische Zielgrößen und müssen nach Einführung empirisch überprüft werden.
XXXIX. Wissenschaftliche Evaluation
Die Evaluation soll durch eine unabhängige wissenschaftliche Einrichtung erfolgen.
Sie soll mindestens folgende Fragen untersuchen:
- Wie viele Familien nutzen den Service?
- Wie viele Leistungen werden tatsächlich beantragt?
- Wie verändert sich die Bearbeitungszeit?
- Wie viele Nachforderungen entfallen?
- Wie verändert sich die Zahl unvollständiger Anträge?
- Wie hoch sind die tatsächlichen Verwaltungskosten?
- Wie hoch sind die tatsächlichen Einsparungen?
- Wie zufrieden sind Familien?
- Gibt es regionale Unterschiede?
- Gibt es Hinweise auf Veränderungen bei Familiengründungsentscheidungen?
XL. Evaluation des möglichen Fertilitätseffekts
Der mögliche Geburteneffekt soll wissenschaftlich besonders streng untersucht werden.
Dazu sollen nicht nur die Geburtenzahlen betrachtet werden.
Notwendig sind unter anderem:
- Alter der Mutter,
- Geburtenfolge,
- Einkommen,
- Erwerbsstatus,
- Region,
- Wohnsituation,
- Kinderbetreuung,
- Familienstand.
Andernfalls besteht die Gefahr, dass Veränderungen der Geburtenzahl fälschlich dem Familienservice zugerechnet werden.
XLI. Vergleichsregionen
Wenn möglich, sollen Pilotregionen mit geeigneten Vergleichsregionen verglichen werden.
Beispielsweise könnte ein Teil der Kommunen früher an das System angeschlossen werden.
Andere Kommunen folgen später.
Damit kann untersucht werden, ob sich nach Einführung
- Antragshäufigkeit,
- Bearbeitungszeit,
- Leistungsbezug,
- Verwaltungsaufwand
anders entwickeln.
XLII. Pilotphase
2027 soll zunächst eine Konzept- und Vorbereitungsphase erfolgen.
2028 sollen Pilotregionen starten.
Geeignet wären beispielsweise:
- eine Großstadt,
- eine mittelgroße Stadt,
- ein Landkreis,
- ein ländlich strukturierter Landkreis.
Damit kann das System unter unterschiedlichen Bedingungen getestet werden.
XLIII. Zeitplan
2027
- Rechtsanalyse,
- Prozessanalyse,
- Datenschutzkonzept,
- technische Architektur,
- Ausschreibung,
- Pilotplanung.
2028
- Pilotbetrieb,
- Familienkonto,
- Leistungsnavigator,
- erste Schnittstellen.
2029
- Ausweitung auf weitere Regionen,
- Integration zusätzlicher Leistungen,
- erste wissenschaftliche Evaluation.
2030
- landesweiter Betrieb,
- vollständige regionale Abdeckung,
- jährlicher Wirkungsbericht.
2031–2035
- Optimierung,
- Automatisierung standardisierter Prozesse,
- Ausbau von Schnittstellen,
- wissenschaftliche Langzeituntersuchung.
XLIV. Finanzierungsmodell
Die Investitionskosten sollen aus einem gesonderten Digitalisierungs- und Modernisierungstitel des Landes finanziert werden.
Zusätzlich sollen geprüft werden:
- Bundesförderung,
- EU-Förderprogramme,
- Digitalisierungsmittel,
- gemeinsame IT-Infrastrukturprojekte.
Die laufenden Kosten sollen jährlich im Landeshaushalt transparent ausgewiesen werden.
XLV. Wirtschaftlichkeitsprüfung
Vor endgültiger Einführung soll eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach anerkannten Grundsätzen erfolgen.
Dabei müssen mindestens drei Varianten miteinander verglichen werden:
Variante A
Weiterführung der bestehenden Struktur.
Variante B
Moderate Digitalisierung bestehender Systeme.
Variante C
Integrierter Familienservice Hessen 2030.
Nur wenn Variante C einen nachvollziehbaren zusätzlichen Nutzen aufweist, soll eine vollständige Umsetzung erfolgen.
XLVI. Risikomanagement
Das Projekt hat erhebliche Risiken.
Risiko 1: IT-Kostenüberschreitung
Gegenmaßnahme:
- modulare Ausschreibung,
- Kostenobergrenzen,
- unabhängige Projektkontrolle.
Risiko 2: Datenschutzprobleme
Gegenmaßnahme:
- Datenschutz-Folgenabschätzung,
- Privacy by Design,
- unabhängige Prüfung.
Risiko 3: Schnittstellenprobleme
Gegenmaßnahme:
- offene Standards,
- verbindliche Schnittstellenspezifikationen.
Risiko 4: Digitale Ausgrenzung
Gegenmaßnahme:
- persönliche und telefonische Angebote.
Risiko 5: Zuständigkeitskonflikte
Gegenmaßnahme:
- klare gesetzliche und organisatorische Abgrenzung.
XLVII. Rechtliche Grenzen des Landes Hessen
Die Petition verlangt ausdrücklich keine Kompetenzüberschreitung.
Hessen kann nicht ohne Bundesgesetz
- die Familienkasse ersetzen,
- Bundesleistungen selbst bewilligen,
- Bundesbehörden Weisungen erteilen.
Deshalb soll der Familienservice als Koordinations-, Zugangs- und Unterstützungsstruktur ausgestaltet werden.
Die bestehenden Entscheidungszuständigkeiten bleiben erhalten.
Das gilt insbesondere für Kindergeld und Kinderzuschlag nach § 13 BKGG.[24]
Beim Elterngeld besteht aufgrund § 12 BEEG eine weitergehende landesrechtliche Gestaltungsmöglichkeit.[25]
XLVIII. Föderale Zusammenarbeit
Das Projekt sollte daher ausdrücklich auf Kooperation setzen.
Erforderlich sind Vereinbarungen beziehungsweise Schnittstellen mit:
- Familienkassen,
- Bundesagentur für Arbeit,
- Bundesministerien,
- Kommunen,
- kommunalen IT-Dienstleistern,
- Wohngeldstellen.
Das Projekt sollte als
„föderaler Familienservice“
verstanden werden.
XLIX. Keine neue Behördenhierarchie
Der Familienservice soll nicht zu einer zusätzlichen Verwaltungsebene führen.
Das Ziel ist:
eine neue Zugangsebene – nicht eine neue Entscheidungsebene.
Das ist ein entscheidender Unterschied.
L. Verwaltungswissenschaftliche Begründung
Verwaltung ist nicht nur die Summe gesetzlicher Zuständigkeiten.
Sie ist auch ein Kommunikationssystem zwischen Staat und Bürger.
Wenn eine Familie fünf verschiedene Behörden kontaktieren muss, entstehen zusätzliche Transaktionskosten.
Diese Kosten sind für den Staat ebenso real wie für die Familie.
Deshalb kann eine bessere Organisation des Zugangs bereits dann einen öffentlichen Nutzen erzeugen, wenn sich an den materiellen Leistungen selbst nichts verändert.
LI. Familienpolitischer Nutzen
Ein Familienservice kann insbesondere in Situationen helfen, in denen Familien gleichzeitig mehrere Veränderungen bewältigen müssen:
- Geburt,
- Elternzeit,
- Einkommensänderung,
- Umzug,
- Kita-Suche,
- Rückkehr in den Beruf,
- Geburt eines weiteren Kindes.
Gerade in solchen Übergangsphasen steigt die Zahl möglicher Behördenkontakte.
Der Familienservice soll diese Übergänge bündeln.
LII. Beispiel: Geburt eines Kindes
Nach der Geburt eines Kindes können unter anderem folgende Fragen auftreten:
- Geburtsurkunde,
- Kindergeld,
- Elterngeld,
- Krankenversicherung,
- Elternzeit,
- Kinderbetreuung,
- Wohngeld,
- Kinderzuschlag,
- Unterhaltsfragen.
Heute liegen diese Bereiche teilweise bei unterschiedlichen Stellen.
Der Familienservice soll eine zentrale Übersicht erzeugen:
„Nach der Geburt Ihres Kindes könnten folgende Schritte relevant sein.“
Die Familie entscheidet anschließend selbst, welche Leistungen sie beantragt.
LIII. Beispiel: Zweites Kind
Bei der Geburt eines zweiten Kindes verändern sich häufig
- Einkommen,
- Erwerbsumfang,
- Betreuungsbedarf,
- Wohnkostenbelastung,
- Anspruchssituationen.
Der Leistungsnavigator kann die Familie auf mögliche Veränderungen hinweisen.
LIV. Beispiel: Alleinerziehende
Bei Alleinerziehenden können verschiedene Leistungen gleichzeitig relevant sein.
Der Familienservice soll verhindern, dass die betroffene Person selbst sämtliche Zuständigkeiten recherchieren muss.
Gerade hier kann die Lotsenfunktion einen hohen praktischen Nutzen entfalten.
LV. Beispiel: Familien mit geringem Einkommen
Bei geringem Einkommen können Leistungen aus verschiedenen Systemen miteinander interagieren.
Ein Familienservice soll deshalb nicht nur einzelne Leistungen anzeigen, sondern die Familie auf mögliche Kombinationen und zuständige Stellen hinweisen.
Dabei muss jede einzelne Leistung rechtlich separat geprüft werden.
LVI. Beispiel: Familien mit Behinderung
Familien mit behinderten Kindern können mit besonders komplexen Verwaltungsverfahren konfrontiert sein.
Hier soll ein persönlicher Familiennavigator angeboten werden.
LVII. Beispiel: Ländlicher Raum
Im ländlichen Raum können Behördengänge besonders belastend sein.
Deshalb ist ein digitaler Zugang hier besonders relevant.
Gleichzeitig darf Digitalisierung nicht dazu führen, dass persönliche Beratungsangebote abgebaut werden.
LVIII. Bürgerorientierung als Leitprinzip
Die Verwaltung sollte sich nicht ausschließlich an ihrer internen Organisationsstruktur orientieren.
Aus Sicht der Familie existiert ein Lebensereignis:
„Wir bekommen ein Kind.“
Die Verwaltung sieht dagegen möglicherweise zehn verschiedene Verfahren.
Der Familienservice soll diese beiden Perspektiven zusammenführen.
LIX. Leitbild
Das Leitbild des Programms lautet:
Nicht die Familie muss sich an die Verwaltung anpassen. Die Verwaltung muss sich stärker am Lebensalltag der Familie orientieren.
LX. Verhältnis von Leistung und Zugang
Eine Sozial- oder Familienleistung besitzt nur dann ihre volle Wirkung, wenn berechtigte Menschen sie tatsächlich erreichen können.
Daher ist die Verbesserung des Zugangs selbst ein legitimes familienpolitisches Ziel.
Der Familienservice soll keine neuen Leistungsansprüche schaffen.
Er soll bestehende Ansprüche besser erreichbar machen.
LXI. Wissenschaftliche Vorsicht bei der Geburtenpolitik
Die Petition erkennt ausdrücklich an:
Eine Landesregierung kann nicht garantieren, dass eine Verwaltungsreform die Geburtenrate erhöht.
Die Geburtenentwicklung wird von zahlreichen Faktoren beeinflusst.
Die wissenschaftliche Literatur zeigt zudem, dass familienpolitische Maßnahmen unterschiedliche Effekte auf Timing und endgültige Kinderzahl haben können.[26]
Deshalb ist der Fertilitätseffekt eine Evaluationsfrage.
LXII. Politischer Mehrwert auch ohne Fertilitätseffekt
Selbst wenn die Evaluation keinen messbaren Geburteneffekt feststellen sollte, kann das Programm erfolgreich sein, wenn
- Verwaltungskosten sinken,
- Bearbeitungszeiten sinken,
- Familien weniger Aufwand haben,
- Leistungszugang steigt,
- Bürgerzufriedenheit steigt.
Damit besitzt das Projekt einen eigenständigen Nutzen.
LXIII. Erfolgsdefinition
Das Programm soll daher nicht nach einer einzigen Kennzahl bewertet werden.
Erfolg bedeutet:
weniger Bürokratie + bessere Zugänglichkeit + geringere Kosten + bessere Bürgerorientierung + rechtssichere Verwaltung.
Ein möglicher positiver Fertilitätseffekt wäre ein zusätzlicher Nutzen.
LXIV. Zehn zentrale Reformziele
Die Hessische Landesregierung soll:
- einen zentralen Familienservice schaffen,
- ein freiwilliges Familienkonto einführen,
- einen Leistungsnavigator entwickeln,
- Anträge soweit rechtlich zulässig vorausfüllen,
- Once-Only-Prinzipien nutzen,
- regionale Familienservice-Stellen schaffen,
- persönliche Beratung gewährleisten,
- Datenschutz besonders streng gestalten,
- jährliche Kosten- und Wirkungsberichte veröffentlichen,
- den möglichen Fertilitätseffekt wissenschaftlich evaluieren.
LXV. Konkreter Beschlussvorschlag
Der Hessische Landtag möge die Landesregierung auffordern,
1. bis spätestens Ende 2027 ein Konzept „Familienservice Hessen 2030“ vorzulegen;
2. die rechtlichen Zuständigkeiten von Land, Kommunen und Bund vollständig zu analysieren;
3. ein landesweites digitales Familienkonto zu entwickeln;
4. einen Leistungsnavigator für familienbezogene Leistungen einzurichten;
5. bestehende digitale Angebote des Landes in das Gesamtsystem einzubinden;
6. eine sichere Schnittstellenarchitektur zu entwickeln;
7. Pilotregionen ab 2028 einzurichten;
8. regionale persönliche Familienservice-Stellen vorzusehen;
9. eine zentrale Telefonberatung einzurichten;
10. Datenschutz und IT-Sicherheit bereits vor Beginn der Pilotphase vollständig zu prüfen;
11. mit Bund, Familienkassen und Kommunen Kooperationsvereinbarungen anzustreben;
12. bis 2030 eine landesweite Abdeckung anzustreben;
13. die tatsächlichen Investitions- und Betriebskosten jährlich offenzulegen;
14. die tatsächlichen Verwaltungseinsparungen zu messen;
15. die Wirkung auf die Inanspruchnahme von Familienleistungen zu evaluieren;
16. mögliche Auswirkungen auf Familiengründungsentscheidungen wissenschaftlich zu untersuchen;
17. spätestens zwei Jahre nach landesweitem Start eine unabhängige Evaluation vorzulegen;
18. die Ergebnisse jährlich dem Hessischen Landtag zu berichten.
LXVI. Finanzielle Zielstruktur
Für die politische Planung wird folgende Größenordnung vorgeschlagen:
Einmalige Investition
bis zu 140 Mio. €
Laufende Bruttokosten
ca. 80 Mio. € jährlich
Erwartete Einsparungen
25–50 Mio. € jährlich
Zentrale Planungsannahme
40 Mio. € jährliche Einsparung
Zentrale Nettoausgabe
ca. 40 Mio. € jährlich
Diese Zahlen müssen vor Umsetzung durch eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung überprüft werden.
LXVII. Zehnjahresbetrachtung
Bei 40 Mio. € jährlichen Nettoausgaben würde die laufende Nettofinanzierung über zehn Jahre ungefähr
400 Mio. €
betragen.
Zusammen mit maximal 140 Mio. € Investitionskosten ergäbe sich eine Größenordnung von
540 Mio. €
über zehn Jahre.
Auch diese Rechnung ist eine politische Modellrechnung.
Bei höheren Einsparungen sinkt der Nettobetrag entsprechend.
LXVIII. Szenarien
| Szenario | Bruttokosten | Einsparungen | Netto |
|---|---|---|---|
| vorsichtig | 80 Mio. € | 25 Mio. € | 55 Mio. € |
| zentral | 80 Mio. € | 40 Mio. € | 40 Mio. € |
| ambitioniert | 80 Mio. € | 50 Mio. € | 30 Mio. € |
Damit wird transparent gemacht, dass der Erfolg der Reform maßgeblich von den tatsächlich erzielten Einsparungen abhängt.
LXIX. Mindestanforderung an Wirtschaftlichkeit
Die Landesregierung sollte das Projekt nicht allein aufgrund eines politischen Versprechens beschließen.
Vor dem landesweiten Roll-out muss nachgewiesen werden:
- technische Machbarkeit,
- Datenschutzkonformität,
- rechtliche Machbarkeit,
- ausreichende Nutzerakzeptanz,
- Wirtschaftlichkeit.
LXX. Transparenz gegenüber dem Hessischen Landtag
Jährlich soll ein Bericht vorgelegt werden.
Der Bericht soll enthalten:
- Gesamtkosten,
- Personalkosten,
- IT-Kosten,
- Einsparungen,
- Zahl der Nutzer,
- Zahl der Anträge,
- Bearbeitungszeiten,
- Zahl der Nachforderungen,
- Datenschutzvorfälle,
- Bürgerzufriedenheit,
- regionale Unterschiede,
- wissenschaftliche Wirkungsindikatoren.
LXXI. Wissenschaftliche Begleitung
Die Evaluation sollte möglichst durch eine unabhängige Hochschule oder ein unabhängiges Forschungsinstitut erfolgen.
Die Evaluation soll vor Beginn des Projektes methodisch festgelegt werden.
Dadurch wird verhindert, dass erst nachträglich entschieden wird, welche Kennzahlen als Erfolg gelten.
LXXII. Open Data
Aggregierte und anonymisierte Kennzahlen sollen öffentlich zugänglich gemacht werden.
Beispielsweise:
- durchschnittliche Bearbeitungszeit,
- Zahl digitaler Anträge,
- Nutzung des Familienkontos,
- regionale Nutzung,
- Einsparungen.
Personenbezogene Daten bleiben selbstverständlich geschützt.
LXXIII. Familienservice als Modernisierungsprojekt
Das Projekt ist damit nicht nur Familienpolitik.
Es ist zugleich:
- Verwaltungsreform,
- Digitalisierung,
- Bürokratieabbau,
- Serviceverbesserung,
- föderale Kooperation.
Diese Kombination macht das Projekt politisch besonders interessant.
LXXIV. Verhältnis zum Onlinezugangsgesetz
Das Onlinezugangsgesetz verfolgt selbst das Ziel, Verwaltungsleistungen digital zugänglich zu machen und Bund und Länder über einen Portalverbund zu verbinden.[27]
Der Familienservice Hessen 2030 soll deshalb nicht neben der Verwaltungsdigitalisierung stehen.
Er soll diese für Familien sichtbar und nutzbar machen.
LXXV. Der entscheidende Unterschied
Das klassische E-Government fragt:
„Wie kann ich ein Formular online stellen?“
Der Familienservice fragt:
„Was muss eine Familie tatsächlich erledigen – und wie können wir diese Schritte zusammenführen?“
Damit verschiebt sich die Perspektive:
von der Verwaltungsleistung zum Lebensereignis.
LXXVI. Lebenslagenorientierung
Ein Familienservice sollte sich deshalb nicht ausschließlich nach Behördenorganigrammen strukturieren.
Er sollte nach Lebenslagen organisiert werden:
- Geburt,
- erstes Lebensjahr,
- Kita,
- Schule,
- zweites Kind,
- Alleinerziehung,
- Umzug,
- Einkommensverlust,
- Wiedereinstieg in den Beruf.
LXXVII. Schlussfolgerung
Hessen kann die Geburtenentwicklung nicht allein durch eine Verwaltungsreform verändern.
Hessen kann aber die Bedingungen verbessern, unter denen Familien staatliche Unterstützung erhalten.
Eine moderne Verwaltung sollte deshalb nicht darauf warten, dass Familien
- die richtigen Behörden finden,
- die richtigen Formulare finden,
- dieselben Daten mehrfach eintragen,
- dieselben Nachweise mehrfach einreichen.
Sie sollte die vorhandenen staatlichen Angebote so organisieren, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlicher und zugänglicher werden.
LXXVIII. Zusammenfassende Forderung
Der Hessische Landtag wird daher gebeten, die Landesregierung aufzufordern, den
„Familienservice Hessen 2030“
als landesweites Reformprogramm zu entwickeln.
Das Programm soll
digital, persönlich, föderal, datenschutzkonform, wirtschaftlich und wissenschaftlich evaluierbar
sein.
Die zentrale politische Idee lautet:
Ein Familienkonto. Ein zentraler Zugang. Ein Leistungsnavigator. Ein Ansprechpartner. Keine unnötige Mehrfacherhebung von Daten.
Dabei sollen die bestehenden gesetzlichen Zuständigkeiten von Bund, Land und Kommunen respektiert werden.
LXXIX. Schlusswort
Familienpolitik wird häufig anhand von Milliardenbeträgen diskutiert.
Ebenso wichtig ist jedoch die Frage:
Wie einfach ist es für eine Familie, tatsächlich an diese Leistungen heranzukommen?
Ein Staat kann umfangreiche Leistungen anbieten und gleichzeitig hohe Zugangskosten verursachen.
Ein moderner Staat muss beides betrachten:
Leistung und Zugang.
Der Familienservice Hessen 2030 soll genau diese Lücke schließen.
Er soll keine neue Bürokratie schaffen.
Er soll Bürokratie abbauen.
Er soll keine Bundeszuständigkeiten übernehmen.
Er soll Zuständigkeiten für die Bürgerinnen und Bürger besser zugänglich machen.
Er soll keine Geburten versprechen.
Er soll bessere Rahmenbedingungen schaffen und deren Wirkung wissenschaftlich messen.
Damit kann Hessen einen eigenständigen Beitrag zu einer modernen, familienfreundlichen und bürgerorientierten Verwaltung leisten.
FUSSNOTEN
[1] Hessisches Statistisches Landesamt, Niedrigster Geburtenstand in Hessen seit 2012, Pressemitteilung vom 16.06.2026. Das Hessische Statistische Landesamt weist für 2025 rund 51.740 Lebendgeborene aus; 2024 waren es 53.100. Vgl. auch die aktuelle Landesstatistik.
[2] Hessisches Statistisches Landesamt, Niedrigster Geburtenstand in Hessen seit 2012, 16.06.2026: Bevölkerung Hessens am 31.12.2025 rund 6,28 Mio.
[3] Statistisches Bundesamt (Destatis), Geburten, aktuelle Ergebnisse 2026; 2025: 654.241 Lebendgeborene und 1,32 Kinder je Frau.
[4] Destatis, Geburten, methodische Erläuterungen zur zusammengefassten Geburtenziffer und zu den Bestimmungsfaktoren der Geburtenzahl.
[5] Donald Moynihan/Pamela Herd/Hope Harvey, „Administrative Burden: Learning, Psychological, and Compliance Costs in Citizen-State Interactions“, Journal of Public Administration Research and Theory 25 (2015), S. 43–69, insbesondere S. 43–48.
[6] Pamela Herd/Donald P. Moynihan, Administrative Burden: Policymaking by Other Means, Russell Sage Foundation, New York 2018, S. 15–42.
[7] Herd/Moynihan, Administrative Burden, 2018, S. 15–42.
[8] Herd/Moynihan, Administrative Burden, 2018, insbesondere S. 3–14 und 241–267.
[9] Adriaan S. Kalwij, „The Impact of Family Policy Expenditure on Fertility in Western Europe“, Demography 47 (2010), Heft 2, S. 503–519, insbesondere S. 503–506.
[10] Kalwij, a.a.O., S. 503–519.
[11] Anne H. Gauthier, „The Impact of Family Policies on Fertility in Industrialized Countries: A Review of the Literature“, Population Research and Policy Review 26 (2007), S. 323–346.
[12] Olivier Thévenon/Anne H. Gauthier, „Family Policies in Developed Countries: A ‘Fertility-Booster’ with Side-Effects“, Community, Work & Family 14 (2011), S. 197–216.
[13] Kamila Cygan-Rehm, „Parental Leave Benefit and Differential Fertility Responses: Evidence from a German Reform“, Journal of Population Economics 29 (2016), S. 73–103, insbesondere S. 73–76 und 94–103.
[14] Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO), Art. 5.
[15] DSGVO, Art. 25 Abs. 1.
[16] DSGVO, Art. 32 Abs. 1.
[17] Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), § 12 Abs. 1.
[18] BEEG, § 12 Abs. 3.
[19] Bundeskindergeldgesetz (BKGG), § 13 Abs. 1–3.
[20] Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Oktober 2018, Art. 14.
[21] Verordnung (EU) 2018/1724, Art. 14 Abs. 1–3.
[22] Gauthier, 2007, S. 323–346; Thévenon/Gauthier, 2011, S. 197–216; Kalwij, 2010, S. 503–519.
[23] DSGVO, Art. 25 und Art. 32.
[24] BKGG, § 13.
[25] BEEG, § 12.
[26] Cygan-Rehm, 2016, S. 73–103; Kalwij, 2010, S. 503–519.
[27] Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG), insbesondere § 1; aktuelle Fassung einschließlich der Änderungen 2024/2026.
[28] Moynihan/Herd/Harvey, 2015, S. 43–69.
[29] Herd/Moynihan, 2018, S. 15–42.
[30] Herd/Moynihan, 2018, S. 241–267.
[31] Gauthier, 2007, S. 323–346.
[32] Thévenon/Gauthier, 2011, S. 197–216.
[33] Kalwij, 2010, S. 503–519.
[34] Cygan-Rehm, 2016, S. 73–103.
[35] Destatis, Geburten, aktuelle methodische Erläuterungen, 2026.
[36] Hessisches Statistisches Landesamt, Niedrigster Geburtenstand in Hessen seit 2012, 16.06.2026.
[37] Destatis, Zahl der Geburten sinkt im Jahr 2025 auf den niedrigsten Stand der Nachkriegszeit, Pressemitteilung Nr. 146 vom 28.04.2026.
[38] Destatis, Zusammengefasste Geburtenziffer sinkt im Jahr 2025 auf 1,32 Kinder je Frau, Pressemitteilung Nr. 230 vom 01.07.2026.
[39] BEEG, § 12 Abs. 1.
[40] BKGG, § 13 Abs. 1.
[41] DSGVO, Art. 5 Abs. 1 lit. a–f.
[42] DSGVO, Art. 6.
[43] DSGVO, Art. 25.
[44] DSGVO, Art. 32.
[45] Verordnung (EU) 2018/1724, Art. 14.
[46] OZG, § 1.
[47] Moynihan/Herd/Harvey, 2015, S. 43–69.
[48] Herd/Moynihan, 2018, S. 15–42.
[49] Herd/Moynihan, 2018, S. 241–267.
[50] Kalwij, 2010, S. 503–519.
[51] Gauthier, 2007, S. 323–346.
[52] Thévenon/Gauthier, 2011, S. 197–216.
[53] Cygan-Rehm, 2016, S. 73–103.
[54] OECD, Recommendation of the Council on Digital Government Strategies, OECD Publishing, Paris 2014, insbesondere die Grundsätze der Nutzerorientierung und der integrierten digitalen Verwaltung.
[55] OECD, Digital Government Review of Germany: Towards the Digital Transformation of the Public Sector, OECD Digital Government Studies, OECD Publishing, Paris 2020.
[56] OECD, Digital Government Review of Germany, 2020, insbesondere die Abschnitte zu digital-by-design, Nutzerorientierung und föderaler Koordination.
[57] Europäische Union, Verordnung (EU) 2018/1724, Art. 5–14.
[58] Europäische Union, Verordnung (EU) 2018/1724, insbesondere Art. 14 zum Once-Only-Prinzip.
[59] DSGVO, Art. 25.
[60] DSGVO, Art. 32.
[61] OZG, § 1.
[62] BEEG, § 12.
[63] BKGG, § 13.
[64] WoGG, insbesondere die Regelungen über die Durchführung und Auszahlung des Wohngeldes.
[65] Kalwij, 2010, S. 503–519.
[66] Gauthier, 2007, S. 323–346.
[67] Thévenon/Gauthier, 2011, S. 197–216.
[68] Cygan-Rehm, 2016, S. 73–103.
[69] Moynihan/Herd/Harvey, 2015, S. 43–69.
[70] Herd/Moynihan, 2018, S. 15–42.
[71] Destatis, Geburtenstatistik 2025.
[72] Hessisches Statistisches Landesamt, Geburtenstatistik Hessen 2025.
[73] Destatis, Pressemitteilung Nr. 230/2026.
[74] Kalwij, 2010, S. 503–519.
[75] Cygan-Rehm, 2016, S. 73–103.
[76] Gauthier, 2007, S. 323–346.
[77] Thévenon/Gauthier, 2011, S. 197–216.
[78] Moynihan/Herd/Harvey, 2015, S. 43–69.
[79] Herd/Moynihan, 2018, S. 15–42.
[80] DSGVO, Art. 5, 25 und 32.
[81] Verordnung (EU) 2018/1724, Art. 14.
[82] OZG, § 1.
[83] BEEG, § 12.
[84] BKGG, § 13.
[85] Hessisches Statistisches Landesamt, Niedrigster Geburtenstand in Hessen seit 2012, 16.06.2026; Destatis, Geburten, 2026.
LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS
A. Wissenschaftliche Literatur
Cygan-Rehm, Kamila
Cygan-Rehm, Kamila (2016):
Parental Leave Benefit and Differential Fertility Responses: Evidence from a German Reform.
In: Journal of Population Economics, Vol. 29, No. 1, S. 73–103.
DOI: 10.1007/s00148-015-0562-z.
Gauthier, Anne H.
Gauthier, Anne H. (2007):
The Impact of Family Policies on Fertility in Industrialized Countries: A Review of the Literature.
In: Population Research and Policy Review, Vol. 26, No. 3, S. 323–346.
DOI: 10.1007/s11113-007-9033-x.
Kalwij, Adriaan S.
Kalwij, Adriaan S. (2010):
The Impact of Family Policy Expenditure on Fertility in Western Europe.
In: Demography, Vol. 47, No. 2, S. 503–519.
DOI: 10.1353/dem.0.0104.
Moynihan, Donald P.; Herd, Pamela; Harvey, Hope
Moynihan, Donald P./Herd, Pamela/Harvey, Hope (2015):
Administrative Burden: Learning, Psychological, and Compliance Costs in Citizen-State Interactions.
In: Journal of Public Administration Research and Theory, Vol. 25, No. 1, S. 43–69.
DOI: 10.1093/jopart/muu009.
Thévenon, Olivier; Gauthier, Anne H.
Thévenon, Olivier/Gauthier, Anne H. (2011):
Family Policies in Developed Countries: A ‘Fertility-Booster’ with Side-Effects.
In: Community, Work & Family, Vol. 14, No. 2, S. 197–216.
DOI: 10.1080/13668803.2011.571400.
Herd, Pamela; Moynihan, Donald P.
Herd, Pamela/Moynihan, Donald P. (2018):
Administrative Burden: Policymaking by Other Means.
New York: Russell Sage Foundation.
Insbesondere Kapitel 1, S. 15–42, sowie Kapitel 10, S. 241–267.
B. Amtliche Statistik
Hessisches Statistisches Landesamt
Hessisches Statistisches Landesamt (2026):
Niedrigster Geburtenstand in Hessen seit 2012.
Pressemitteilung vom 16.06.2026.
Daten: rund 51.740 Lebendgeborene 2025; rund 6,28 Mio. Einwohnerinnen und Einwohner.
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt (2026):
Geburten.
Aktuelle Fachstatistik und Geburtenzahlen.
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt (2026):
Zusammengefasste Geburtenziffer sinkt im Jahr 2025 auf 1,32 Kinder je Frau.
Pressemitteilung Nr. 230 vom 01.07.2026.
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt (2026):
Zahl der Geburten sinkt im Jahr 2025 auf den niedrigsten Stand der Nachkriegszeit.
Pressemitteilung Nr. 146 vom 28.04.2026.
C. Rechtsquellen
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), insbesondere §§ 1 ff. und § 12.
Bundeskindergeldgesetz
Bundeskindergeldgesetz (BKGG), insbesondere §§ 6 ff. und § 13.
Wohngeldgesetz
Wohngeldgesetz (WoGG), insbesondere die Vorschriften über Zuständigkeit, Verfahren und Auszahlung.
Onlinezugangsgesetz
Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG), insbesondere § 1.
Datenschutz-Grundverordnung
Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), insbesondere:
- Art. 5,
- Art. 6,
- Art. 25,
- Art. 32.
Europäische Union
Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Oktober 2018 über die Einrichtung eines zentralen digitalen Zugangstors sowie zur Änderung verschiedener Rechtsakte, insbesondere Art. 14 zum Once-Only-Prinzip.
D. Internationale Quellen
OECD
OECD (2014):
Recommendation of the Council on Digital Government Strategies.
OECD Publishing, Paris.
OECD
OECD (2020):
Digital Government Review of Germany: Towards the Digital Transformation of the Public Sector.
OECD Digital Government Studies, OECD Publishing, Paris.
KERNFORMEL DER PETITION
Familienservice Hessen 2030
Ein Familienkonto.
Ein zentraler Zugang.
Ein Leistungsnavigator.
Ein persönlicher Ansprechpartner.
Keine unnötige Mehrfacherhebung von Daten.
Digital first – aber niemals digital only.
Rechtliche Zuständigkeiten bleiben erhalten.
Wirkungen werden wissenschaftlich gemessen.
Kosten werden transparent ausgewiesen.
Familienfreundlichkeit wird praktisch erfahrbar gemacht.