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Montag, 5. Oktober 2026

Familienservice Hessen 2030

 Michael Tryzna

Hafenstrasse 35
34125 Kassel

An den
Hessischen Landtag
Petitionsausschuss
Schlossplatz 1–3
65183 Wiesbaden

Kassel, den 5. Oktober 2026

Petition

Einführung eines landesweiten „Familienservice Hessen 2030“

Zentraler digitaler und persönlicher Zugang zu Familienleistungen, Beratung und familienbezogenen Verwaltungsleistungen

Petent:
Michael Tryzna
Hafenstrasse 35
34125 Kassel

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit reiche ich eine Petition an den Hessischen Landtag ein und bitte den Petitionsausschuss, sich mit dem nachfolgend dargestellten Anliegen zu befassen und die Hessische Landesregierung mit der Prüfung und möglichst anschließenden Umsetzung eines landesweiten „Familienservice Hessen 2030“ zu befassen.

Ziel der Petition ist die Entwicklung eines modernen, landesweit verfügbaren und bürgerorientierten Systems, das Familien einen möglichst einfachen Zugang zu den für sie relevanten staatlichen Familienleistungen, Beratungsangeboten und familienbezogenen Verwaltungsleistungen ermöglicht.

Familien sollen künftig nicht mehr selbst zwischen einer Vielzahl unterschiedlicher Behörden, Internetportale, Formularsysteme und Zuständigkeiten unterscheiden müssen.

Stattdessen soll Hessen einen zentralen Zugang schaffen, über den Familien – unter Wahrung der gesetzlichen Zuständigkeiten von Bund, Land und Kommunen – Informationen erhalten, mögliche Leistungsansprüche erkennen, Anträge vorbereiten, erforderliche Unterlagen übermitteln und den Bearbeitungsstand verfolgen können.

Der vorgeschlagene Familienservice Hessen 2030 soll insbesondere folgende Elemente umfassen:

  1. ein freiwilliges digitales Familienkonto,
  2. einen zentralen digitalen Leistungsnavigator,
  3. möglichst vorausgefüllte Anträge,
  4. die Vermeidung unnötiger Mehrfacherhebungen von Daten,
  5. sichere digitale Schnittstellen zwischen den beteiligten Behörden,
  6. persönliche regionale Familienservice-Stellen,
  7. eine zentrale telefonische Beratung,
  8. einen persönlichen Familienlotsen für komplizierte Fälle,
  9. barrierefreie und mehrsprachige Zugänge,
  10. eine konsequente Datenschutz- und IT-Sicherheitsarchitektur,
  11. eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluation,
  12. eine jährliche transparente Darstellung von Kosten, Einsparungen und Ergebnissen.

Dabei soll ausdrücklich keine unzulässige Übernahme von Bundeszuständigkeiten durch das Land Hessen erfolgen.

Insbesondere sollen die bestehenden Zuständigkeiten der Familienkassen für Kindergeld und Kinderzuschlag erhalten bleiben. Der hessische Familienservice soll dort insbesondere eine Informations-, Lotsen-, Vorbereitungs- und Schnittstellenfunktion übernehmen.

Demgegenüber soll geprüft werden, welche weitergehenden Möglichkeiten das Land insbesondere im Bereich des Elterngeldes aufgrund der landesrechtlichen Zuständigkeitsregelungen besitzt.

Die Petition verbindet damit Familienpolitik, Bürokratieabbau, Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der wissenschaftlichen Evaluation. Es soll nicht pauschal behauptet werden, dass eine Verwaltungsvereinfachung automatisch zu mehr Geburten führt. Vielmehr soll wissenschaftlich untersucht werden, ob ein einfacherer Zugang zu Familienleistungen, eine geringere administrative Belastung und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben langfristig Auswirkungen auf Familiengründungsentscheidungen haben können.

Ebenso sollen die tatsächlichen Kosten und Einsparungen des Programms transparent ermittelt werden.

Die Petition enthält hierzu eine ausführliche wissenschaftliche Begründung, rechtliche Einordnung, wirtschaftliche Modellrechnung, Umsetzungskonzeption sowie Literatur- und Quellenverzeichnis.

Ich beantrage daher,

den Hessischen Landtag möge die Hessische Landesregierung auffordern,

1. ein Konzept für einen landesweiten „Familienservice Hessen 2030“ vorzulegen;

2. die rechtlichen Zuständigkeiten von Bund, Land und Kommunen für die relevanten Familienleistungen umfassend zu prüfen;

3. einen zentralen digitalen Zugang für Familien zu entwickeln;

4. ein freiwilliges digitales Familienkonto einzurichten;

5. einen digitalen Leistungsnavigator für Familienleistungen und familienbezogene Unterstützungsangebote zu schaffen;

6. bestehende hessische Digitalangebote in ein einheitliches Zugangssystem zu integrieren;

7. die technische und rechtliche Möglichkeit des Once-Only-Prinzips zu nutzen, soweit dies zulässig und datenschutzkonform ist;

8. regionale Familienservice-Stellen in allen hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten vorzusehen;

9. zusätzlich einen telefonischen und persönlichen Zugang sicherzustellen;

10. Familien mit besonderen Unterstützungsbedarfen einen persönlichen Familienlotsen zur Verfügung zu stellen;

11. die notwendigen Schnittstellen zu kommunalen und bundesstaatlichen Stellen zu entwickeln;

12. Datenschutz, Datensicherheit und informationelle Selbstbestimmung bereits bei der technischen Konzeption umfassend zu berücksichtigen;

13. zunächst geeignete Pilotregionen auszuwählen und das System dort zu erproben;

14. die tatsächlichen Investitions- und Betriebskosten sowie die erzielten Einsparungen jährlich zu veröffentlichen;

15. die Auswirkungen auf Bearbeitungszeiten, Verwaltungsaufwand, Leistungsinanspruchnahme und Bürgerzufriedenheit wissenschaftlich zu evaluieren;

16. mögliche Auswirkungen auf Familiengründungsentscheidungen und die Geburtenentwicklung wissenschaftlich untersuchen zu lassen;

17. dem Hessischen Landtag regelmäßig über den Fortschritt des Programms zu berichten;

18. nach erfolgreicher Pilotierung eine landesweite Umsetzung bis spätestens 2030 anzustreben.

Ich bitte den Petitionsausschuss, die Petition dem zuständigen Fachausschuss beziehungsweise der Hessischen Landesregierung zur Stellungnahme zuzuleiten und die Möglichkeiten einer Umsetzung des vorgeschlagenen Familienservice Hessen 2030 zu prüfen.

Die ausführliche wissenschaftliche Begründung ist Bestandteil dieser Petition.

Ich bitte außerdem darum, mir das Ergebnis der parlamentarischen Behandlung der Petition schriftlich mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen der Schwarz-Weißen Gründer heute MTP

Michael Tryzna Partei (MTP) in Gründung | Facebook

Michael Tryzna

Hafenstrasse 35
34125 Kassel



PETITION AN DEN HESSISCHEN LANDTAG

Familienservice Hessen 2030

Ein zentraler digitaler und persönlicher Zugang zu Familienleistungen, Beratung und familienbezogenen Verwaltungsleistungen

Eingereicht an den Hessischen Landtag, insbesondere den Petitionsausschuss


I. Gegenstand der Petition

Hiermit wird der Hessische Landtag gebeten, die Hessische Landesregierung aufzufordern, ein landesweites Programm

„Familienservice Hessen 2030“

zu entwickeln und umzusetzen.

Ziel ist die Schaffung eines zentralen, digitalen und zugleich persönlich erreichbaren Zugangs zu familienbezogenen Verwaltungsleistungen und Beratungsangeboten.

Familien sollen nicht mehr selbst herausfinden müssen,

  • welche staatliche Stelle für welche Leistung zuständig ist,
  • welches Formular benötigt wird,
  • welche Nachweise mehrfach eingereicht werden müssen,
  • welche Fristen gelten,
  • welche weiteren Leistungen möglicherweise in Betracht kommen,
  • an welche Kommune, Landesbehörde oder Bundesbehörde sie sich wenden müssen.

Stattdessen soll Hessen ein integriertes Zugangssystem schaffen:

Ein Familienkonto. Ein zentraler Zugang. Ein Leistungsnavigator. Ein Ansprechpartner. Möglichst keine Mehrfacherhebung bereits vorhandener Daten.

Dabei soll ausdrücklich nicht behauptet werden, dass das Land Hessen sämtliche Familienleistungen selbst bewilligen könne.

Vielmehr soll Hessen eine One-Stop-Shop-Struktur schaffen, die bestehende Zuständigkeiten respektiert und technisch sowie organisatorisch miteinander verbindet.

Das Land soll insbesondere

  1. einen zentralen digitalen Familienservice schaffen,
  2. bestehende Verwaltungsleistungen miteinander verknüpfen,
  3. Familien automatisch auf möglicherweise relevante Leistungen hinweisen,
  4. Anträge möglichst weitgehend vorausfüllen,
  5. Mehrfacherhebungen vermeiden,
  6. den Bearbeitungsstand transparent machen,
  7. persönliche Beratung ermöglichen,
  8. regionale Familienservice-Stellen aufbauen,
  9. Kommunen und zuständige Bundesstellen technisch einbinden,
  10. die Wirkung des Programms jährlich wissenschaftlich evaluieren.

Die Petition verfolgt damit zwei Ziele:

Erstens: eine deutliche Verringerung des Verwaltungsaufwandes für Familien.

Zweitens: eine Verbesserung der praktischen Vereinbarkeit von Familienleben, Erwerbsarbeit und staatlichen Unterstützungsleistungen.

Eine mögliche positive Wirkung auf die Geburtenentwicklung soll dabei nicht als garantiertes Ergebnis, sondern ausdrücklich als empirisch zu überprüfende mittel- und langfristige Möglichkeit behandelt werden.


II. Anlass und Problemstellung

Die Situation ist aus familienpolitischer Sicht besonders relevant.

Nach den aktuellen Angaben des Hessischen Statistischen Landesamtes wurden 2025 in Hessen rund 51.740 Kinder lebend geboren. Damit wurde der niedrigste Geburtenstand seit 2012 erreicht. Gegenüber 2024 mit rund 53.100 Geburten entsprach dies einem Rückgang von etwa 2,5 Prozent.[1]

Gleichzeitig lebten Ende 2025 rund 6,28 Millionen Menschen in Hessen.[2]

Die Entwicklung ist Teil eines bundesweiten Trends.

Deutschlandweit wurden 2025 nach endgültigen Ergebnissen 654.241 Kinder geboren. Die zusammengefasste Geburtenziffer lag bei 1,32 Kindern je Frau.[3]

Die Zahl der Geburten wird dabei von mindestens zwei unterschiedlichen Faktoren beeinflusst:

  1. der Zahl der Frauen in den jeweiligen Altersgruppen und
  2. der altersspezifischen Geburtenhäufigkeit.

Deshalb darf eine politische Maßnahme nicht einfach behaupten, eine bestimmte Zahl zusätzlicher Verwaltungsangebote führe automatisch zu einer bestimmten Zahl zusätzlicher Geburten.

Eine seriöse Familienpolitik muss vielmehr zwischen Geburtenzahl, Geburtenziffer, Familiengründungsentscheidungen, Geburtenzeitpunkt und demografischer Altersstruktur unterscheiden.[4]

Genau diese wissenschaftliche Zurückhaltung ist Grundlage der vorliegenden Petition.


III. Das eigentliche Problem: Nicht nur die Höhe der Leistungen, sondern ihre Zugänglichkeit

Familienpolitik besteht nicht ausschließlich aus der Höhe finanzieller Leistungen.

Eine Leistung kann rechtlich bestehen, wirtschaftlich relevant sein und dennoch in ihrer Wirkung eingeschränkt sein, wenn

  • der Zugang kompliziert ist,
  • Informationen fehlen,
  • Anträge zu aufwendig sind,
  • Nachweise mehrfach verlangt werden,
  • Zuständigkeiten unklar sind,
  • Bearbeitungsstände nicht transparent sind,
  • Familien zwischen mehreren Behörden weitergeleitet werden.

Die internationale Forschung spricht in diesem Zusammenhang von administrative burden, also administrativen Belastungen.[5]

Herd und Moynihan unterscheiden insbesondere

  1. Lernkosten,
  2. Befolgungskosten und
  3. psychologische Kosten.[6]

Lernkosten entstehen etwa dadurch, dass Bürgerinnen und Bürger erst herausfinden müssen, welche Leistung ihnen überhaupt zusteht.

Befolgungskosten entstehen beispielsweise durch Formulare, Nachweise, Termine und wiederholte Dateneingaben.

Psychologische Kosten entstehen durch Unsicherheit, Angst vor Fehlern, komplizierte Verfahren oder wiederholte Kontakte mit unterschiedlichen Behörden.[7]

Diese Belastungen sind nicht lediglich ein Komfortproblem.

Sie können die tatsächliche Inanspruchnahme staatlicher Leistungen beeinflussen.[8]

Daraus folgt ein zentraler Ansatzpunkt für Hessen:

Familienpolitik sollte nicht nur Leistungen finanzieren, sondern auch dafür sorgen, dass berechtigte Familien diese Leistungen möglichst einfach erreichen können.


IV. Wissenschaftliche Grundlage des vorgeschlagenen Ansatzes

Die internationale Forschung zur Familienpolitik zeigt, dass finanzielle Transfers allein keine einheitliche Wirkung auf Fertilitätsentscheidungen haben.

Kalwij untersuchte beispielsweise Daten aus 16 westeuropäischen Ländern und stellte unterschiedliche Fertilitätswirkungen verschiedener familienpolitischer Instrumente fest. Besonders Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit verbessern und dadurch Opportunitätskosten von Kindern reduzieren, können positive Fertilitätsreaktionen auslösen.[9]

Kalwij kommt gleichzeitig zu dem Ergebnis, dass nicht jede Erhöhung familienbezogener Geldleistungen automatisch eine signifikante Wirkung auf Geburten entfaltet.[10]

Gauthier kommt in ihrer Literaturübersicht ebenfalls zu dem Ergebnis, dass Familienpolitik Fertilitätsentscheidungen beeinflussen kann, die Wirkungen jedoch von Art, Umfang und Ausgestaltung der Maßnahmen abhängen.[11]

Thévenon und Gauthier zeigen, dass familienpolitische Instrumente in Industrieländern unterschiedliche Wirkungsmechanismen besitzen und dass insbesondere die Kombination von Erwerbstätigkeit, Kinderbetreuung, Elternzeit und finanzieller Unterstützung relevant ist.[12]

Auch die deutsche Forschung zeigt, dass familienpolitische Reformen nicht nur die Zahl, sondern auch den Zeitpunkt von Geburten beeinflussen können.

Cygan-Rehm untersuchte die Reform des deutschen Elterngeldsystems von 2007 und fand unterschiedliche Fertilitätsreaktionen nach Einkommensgruppen und Geburtenfolge.[13]

Daraus folgt für Hessen:

Das Programm „Familienservice Hessen 2030“ sollte nicht mit der Behauptung begründet werden, dass Bürokratieabbau automatisch Geburten erzeugt.

Es sollte vielmehr darauf abzielen,

  • administrative Kosten zu reduzieren,
  • Informationsdefizite zu beseitigen,
  • Leistungen besser zugänglich zu machen,
  • Vereinbarkeit zu verbessern,
  • bestehende familienpolitische Instrumente wirksamer nutzbar zu machen.

Ein möglicher Fertilitätseffekt ist anschließend wissenschaftlich zu untersuchen.


V. Der Vorschlag: Familienservice Hessen 2030

1. Das Familienkonto

Kernstück des Systems soll ein freiwilliges digitales Familienkonto sein.

Dort können Familien beispielsweise

  • persönliche Stammdaten,
  • Haushaltsinformationen,
  • Kinder,
  • Betreuungsinformationen,
  • bereits beantragte Leistungen,
  • Bearbeitungsstände,
  • relevante Dokumente,
  • Kommunikationspräferenzen

übersichtlich verwalten.

Dabei soll das Familienkonto keine zentrale Datenbank über sämtliche Lebensbereiche einer Familie werden.

Das Gegenteil ist erforderlich:

So wenig Daten wie möglich, so viel Datenverarbeitung wie für den konkreten Zweck notwendig.

Die Datenschutz-Grundverordnung verlangt unter anderem Datenminimierung und Datenschutz durch Technikgestaltung.[14]

Artikel 25 DSGVO verpflichtet Verantwortliche ausdrücklich zu Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundlichen Voreinstellungen.[15]

Artikel 32 DSGVO verlangt ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau einschließlich geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen.[16]

Das Familienkonto muss daher nach dem Prinzip

Privacy by Design

entwickelt werden.


VI. Der digitale Leistungsnavigator

Das zweite zentrale Element ist ein digitaler Leistungsnavigator.

Eine Familie beantwortet beispielsweise einige Grundfragen:

  • Wie viele Kinder leben im Haushalt?
  • Wie alt sind die Kinder?
  • Ist ein Elternteil erwerbstätig?
  • Wird Elternzeit genommen?
  • Wie hoch ist ungefähr das Haushaltseinkommen?
  • Wird Miete gezahlt?
  • Besteht Kinderbetreuung?
  • Gibt es besondere Unterstützungsbedarfe?

Das System zeigt anschließend:

„Nach den von Ihnen gemachten Angaben könnten folgende Leistungen für Sie relevant sein.“

Beispielsweise:

  • Elterngeld,
  • Kindergeld,
  • Kinderzuschlag,
  • Wohngeld,
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe,
  • Kita-Angebote,
  • Beratungsangebote,
  • Unterhaltsvorschuss,
  • Landesprogramme,
  • kommunale Familienleistungen.

Wichtig ist:

Der Leistungsnavigator soll keine rechtsverbindliche Leistungsentscheidung treffen.

Er soll lediglich informieren, vorsortieren und den Antrag vorbereiten.

Die Entscheidung verbleibt bei der jeweils zuständigen Behörde.


VII. Rechtliche Zuständigkeiten

Die rechtliche Konstruktion ist entscheidend.

1. Elterngeld

Nach § 12 BEEG bestimmen die Länder die für die Ausführung des BEEG zuständigen Behörden.[17]

Damit besitzt Hessen gerade im Bereich Elterngeld erhebliche organisatorische Gestaltungsmöglichkeiten.

Das Land kann deshalb prüfen, ob die bestehenden Strukturen stärker in einen zentralen Familienservice integriert werden können.

Die Ausgaben für das Elterngeld trägt allerdings der Bund.[18]

Die Petition fordert daher keine Verlagerung der Finanzierungsverantwortung.


2. Kindergeld und Kinderzuschlag

Beim Kindergeld und Kinderzuschlag besteht eine andere Rechtslage.

Nach § 13 BKGG ist grundsätzlich die Familienkasse zuständig.[19]

Hessen kann diese Bundeszuständigkeit nicht einfach durch Landesgesetz ersetzen.

Der Familienservice soll daher hier insbesondere

  • informieren,
  • Anträge vorbereiten,
  • auf fehlende Unterlagen hinweisen,
  • digitale Schnittstellen anbieten,
  • an die Familienkasse weiterleiten,
  • den Zugang für Familien vereinfachen.

Die Entscheidung über den Anspruch bleibt bei der zuständigen Bundesstelle.


3. Wohngeld

Auch beim Wohngeld müssen die bestehenden Zuständigkeiten berücksichtigt werden.

Das Land soll daher nicht pauschal eine neue Bewilligungsbehörde errichten.

Stattdessen soll der Familienservice die Familie zur zuständigen Wohngeldstelle führen und den Antrag technisch unterstützen.


VIII. Der Grundsatz: „Eine Familie – ein Zugang“

Das Ziel lautet nicht:

Eine neue Superbehörde für alle Sozialleistungen.

Das wäre rechtlich, organisatorisch und finanziell problematisch.

Das Ziel lautet:

Eine gemeinsame Zugangsschicht vor den bestehenden Fachbehörden.

Das Modell kann deshalb mit einem Flughafensystem verglichen werden:

Der Passagier benötigt einen einzigen Zugang zum Flughafen, obwohl dahinter zahlreiche unterschiedliche Unternehmen und Behörden tätig sind.

Genauso soll eine Familie einen zentralen Zugang erhalten, obwohl

  • Land,
  • Bund,
  • Kommune,
  • Bundesagentur für Arbeit,
  • Familienkasse,
  • Wohngeldstelle,
  • Jugendamt,
  • Sozialverwaltung

unterschiedliche Zuständigkeiten behalten.


IX. Once-Only-Prinzip

Ein wesentliches Ziel des Projekts ist die Vermeidung unnötiger Mehrfacherhebungen.

Das europäische Recht kennt hierfür den Grundsatz der einmaligen Erfassung („Once Only Principle“).[20]

Die EU-Verordnung 2018/1724 sieht technische Verfahren für den automatisierten Nachweisaustausch vor.[21]

Für Hessen bedeutet dies:

Wenn eine Behörde einen bestimmten Nachweis bereits rechtmäßig besitzt und dieser für ein anderes Verfahren verwendet werden darf, sollte geprüft werden, ob eine erneute Vorlage durch die Familie vermieden werden kann.

Dabei ist zwischen

  • technischer Möglichkeit,
  • rechtlicher Zulässigkeit und
  • tatsächlicher Zustimmung bzw. Ermächtigung

zu unterscheiden.

Das Programm darf daher niemals nach dem Prinzip funktionieren:

„Alles, was irgendwo gespeichert ist, darf überall verwendet werden.“

Vielmehr gilt:

Nur zweckgebundene, rechtlich zulässige und erforderliche Datenverarbeitung.


X. „Digital first – aber niemals digital only“

Die Digitalisierung darf nicht dazu führen, dass Menschen ohne ausreichende digitale Kompetenzen von Familienleistungen ausgeschlossen werden.

Deshalb muss der Familienservice drei Zugangswege anbieten:

1. Digital

  • Smartphone,
  • Computer,
  • Familienportal,
  • Online-Antrag,
  • Upload von Nachweisen,
  • elektronischer Bescheid.

2. Persönlich

  • regionale Familienservice-Stellen,
  • Bürgerbüros,
  • Familienzentren,
  • Beratungsstellen.

3. Telefonisch

  • zentrale Hotline,
  • Rückrufsystem,
  • Terminvereinbarung,
  • einfache Statusabfragen.

Die Digitalisierung soll somit nicht den persönlichen Zugang abschaffen.

Sie soll ihn entlasten.


XI. Regionale Familienservice-Stellen

In jedem hessischen Landkreis und jeder kreisfreien Stadt soll mindestens ein regionaler Familienservice geschaffen beziehungsweise organisatorisch angebunden werden.

Dabei soll möglichst keine vollständig neue Behördenlandschaft entstehen.

Bestehende

  • Bürgerbüros,
  • Familienzentren,
  • Jugendämter,
  • Beratungsstellen,
  • kommunale Serviceeinrichtungen

sollen genutzt werden.

Das reduziert Investitionskosten und vermeidet Parallelstrukturen.

Die regionale Ebene übernimmt insbesondere:

  • persönliche Beratung,
  • Hilfe beim digitalen Antrag,
  • Dokumentenprüfung auf Vollständigkeit,
  • Unterstützung bei besonderen Lebenslagen,
  • Weiterleitung an Fachbehörden.

XII. Familiennavigator als persönlicher Ansprechpartner

Für komplizierte Fälle soll ein persönlicher „Familiennavigator“ zur Verfügung stehen.

Dieser Ansprechpartner entscheidet nicht über Leistungen.

Seine Aufgabe besteht vielmehr darin,

  • die Familie durch das Verfahren zu begleiten,
  • Zuständigkeiten zu erklären,
  • fehlende Unterlagen zu identifizieren,
  • Kontakte zu vermitteln,
  • Fristen zu erläutern,
  • bei Problemen die richtige Stelle zu finden.

Dadurch soll verhindert werden, dass Familien mit mehreren kleinen Kindern gleichzeitig mit fünf oder sechs Behörden kommunizieren müssen.


XIII. Automatisierte Vorprüfung

Ein erheblicher Teil des Verwaltungsaufwandes besteht nicht in der schwierigen rechtlichen Entscheidung, sondern in wiederkehrenden Standardprozessen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Erfassung von Stammdaten,
  • Plausibilitätskontrollen,
  • Prüfung auf fehlende Dokumente,
  • Erinnerungen,
  • Terminverwaltung,
  • Statusmeldungen,
  • Übertragung bereits vorhandener Daten.

Diese Prozesse sollen weitgehend automatisiert werden.

Dabei gilt:

Automatisierung der Verwaltungstätigkeit – nicht Automatisierung der Grundrechtsentscheidung.

Komplexe oder rechtlich streitige Fälle müssen von Menschen entschieden werden.


XIV. Einsatz künstlicher Intelligenz

Künstliche Intelligenz kann unterstützend eingesetzt werden.

Beispielsweise für:

  • Dokumentenklassifikation,
  • Erkennung fehlender Unterlagen,
  • Übersetzung,
  • einfache Sprache,
  • Suchfunktionen,
  • Termin- und Kommunikationsunterstützung.

Nicht vorgesehen ist dagegen eine autonome KI-Entscheidung über

  • Leistungsansprüche,
  • Ablehnungen,
  • Kürzungen,
  • Rückforderungen.

Gerade bei existenzsichernden Leistungen muss die menschliche Entscheidungshoheit erhalten bleiben.


XV. Wirtschaftlichkeit des Projekts

Die folgenden Zahlen sind ausdrücklich politische Modellrechnungen und keine bereits empirisch nachgewiesenen Haushaltswerte.

Einmalige Investitionskosten

BereichModellansatz
zentrale IT-Plattform50 Mio. €
Schnittstellen25 Mio. €
Datenschutz und IT-Sicherheit12 Mio. €
Prozessneugestaltung15 Mio. €
regionale Ausstattung20 Mio. €
Schulung8 Mio. €
Projektsteuerung10 Mio. €
Gesamt140 Mio. €

Die Investition von rund 140 Mio. € ist als obere Modellgröße zu verstehen.

Eine Ausschreibung und technische Machbarkeitsstudie müssen zeigen, ob die tatsächlichen Kosten niedriger liegen.


XVI. Laufende Kosten

Als zentrale Planungsgröße wird ein jährlicher Bruttoaufwand von rund 80 Mio. € angenommen.

KostenbereichJahreswert
Personal40 Mio. €
IT-Betrieb12 Mio. €
regionale Services15 Mio. €
Datenschutz/IT-Sicherheit4 Mio. €
Verwaltung4 Mio. €
Weiterentwicklung5 Mio. €
Gesamt80 Mio. €

Bei rund 6,28 Millionen Einwohnern entspricht dies ungefähr

12,74 € Bruttokosten je Einwohner und Jahr.

Diese Zahl ist zunächst nur eine Planungsgröße.


XVII. Erwartete Einsparungen

Die Einsparungen sollen aus fünf Quellen entstehen:

  1. weniger Mehrfachdateneingaben,
  2. weniger Rückfragen,
  3. weniger unvollständige Anträge,
  4. weniger manuelle Standardprozesse,
  5. bessere Nutzung bestehender Verwaltungsinfrastruktur.

Für die politische Planung werden drei Szenarien vorgeschlagen:

Szenariojährliche Einsparung
vorsichtig25 Mio. €
realistisch40 Mio. €
ambitioniert50 Mio. €

Die zentrale Modellrechnung verwendet:

80 Mio. € Bruttokosten – 40 Mio. € Einsparungen = 40 Mio. € Nettokosten pro Jahr.

Damit wären die laufenden Nettoausgaben rund

6,37 € je Einwohner und Jahr.


XVIII. Warum 70 Prozent Effizienzsteigerung nicht als Hauptannahme verwendet werden sollten

Eine pauschale Behauptung, die gesamte Familienverwaltung könne durch Digitalisierung um 70 Prozent billiger werden, wäre wissenschaftlich nicht belastbar.

Bei standardisierten Teilprozessen sind hohe Automatisierungsgrade möglich.

Die Gesamtverwaltung besteht jedoch auch aus:

  • komplexen Einzelfällen,
  • Rechtsprüfungen,
  • Widersprüchen,
  • Beratung,
  • Ermessensentscheidungen,
  • Datenschutzfragen,
  • sozialen Problemlagen.

Deshalb wird als realistische Zielgröße vorgeschlagen:

20–30 Prozent weniger Arbeitsaufwand in einfachen Standardverfahren.

Für besonders gut standardisierbare Teilprozesse können langfristig höhere Einsparungen angestrebt werden.


XIX. Kosten je Familie

Eine seriöse Zahl für die tatsächlichen Kosten pro Familie kann vor Einführung des Systems nicht behauptet werden.

Dafür müssen nach Projektstart folgende Größen erhoben werden:

  • Zahl der Familienkonten,
  • Zahl der Leistungsanträge,
  • Zahl der bearbeiteten Vorgänge,
  • durchschnittliche Bearbeitungszeit,
  • Zahl der Rückfragen,
  • Zahl der Nachforderungen,
  • Personalstunden.

Erst daraus kann der

„Cost per Family Case“

wissenschaftlich ermittelt werden.


XX. Kosten je Kind

Auch hier ist eine Differenzierung erforderlich.

Bei 80 Mio. € Bruttokosten und etwa 51.740 jährlichen Geburten ergäbe eine rein rechnerische Division:

80.000.000 € / 51.740 ≈ 1.546 € je jährliche Geburt.

Diese Zahl wäre jedoch keine Kostenkennzahl für ein Kind.

Der Familienservice richtet sich nicht nur an Neugeborene.

Er unterstützt Familien mit Kindern unterschiedlichen Alters.

Deshalb darf aus dieser Division nicht geschlossen werden, ein Kind koste den Staat 1.546 € Verwaltungsaufwand.


XXI. Kosten je zusätzlicher Geburt

Besonders wichtig ist die korrekte Darstellung möglicher Fertilitätseffekte.

Die Petition schlägt als zentrale politische Modellannahme nicht 3.000 oder 5.000 zusätzliche Geburten vor.

Stattdessen wird folgende Szenarienreihe vorgeschlagen:

Szenariozusätzliche Geburten/Jahr
vorsichtig+500
zentral+1.000
günstig+1.500
sehr optimistisch+2.000

Bei jährlichen Nettoausgaben von 40 Mio. € ergibt sich rein rechnerisch:

zusätzliche Geburtenrechnerischer Nettoaufwand
50080.000 €
1.00040.000 €
1.50026.667 €
2.00020.000 €

Diese Kennzahl bedeutet ausdrücklich:

Kosten des gesamten Programms dividiert durch die unterstellte Zahl zusätzlicher Geburten.

Sie bedeutet nicht:

„Kosten der Geburt eines Kindes“.

Sie darf außerdem nicht als kausaler Wirkungsnachweis interpretiert werden.


XXII. Warum +1.000 Geburten als zentrale Annahme vertretbar, aber nicht beweisbar ist

Eine Steigerung um 1.000 Geburten entspräche bei etwa 51.740 Geburten einem Anstieg von rund

1,93 Prozent.

Das ist eine relativ kleine Veränderung im Verhältnis zur gesamten Geburtenzahl.

Dennoch kann nicht wissenschaftlich behauptet werden, dass ein Verwaltungsreformprojekt allein diesen Effekt erzeugt.

Daher soll +1.000 lediglich das zentrale Szenario für eine spätere Evaluation sein.

Die tatsächliche Wirkung muss durch

  • Vergleichsregionen,
  • Zeitreihen,
  • Mikrodaten,
  • Nutzungsmessungen,
  • Befragungen,
  • statistische Kontrollverfahren

untersucht werden.


XXIII. Vorgeschlagener Geburten-Wirkungspfad

Als vorsichtige Modellrechnung wird folgende Entwicklung angenommen:

Jahrmodellierter zusätzlicher Geburteneffekt
20270
2028+100
2029+200
2030+300
2031+400
2032+500
2033+600
2034+700
2035+800
2036+1.000

Die kumulierte Modellzahl für 2028–2036 beträgt rund

4.600 zusätzliche Geburten.

Diese Zahl ist ausdrücklich eine politische Sensitivitätsrechnung.

Sie ist keine wissenschaftlich bewiesene Prognose.


XXIV. Weshalb die Petition keine „Geburtenprämie durch Bürokratieabbau“ behauptet

Eine seriöse Politik darf nicht behaupten:

„Wenn die Verwaltung einfacher wird, bekommen Familien automatisch mehr Kinder.“

Eine solche Aussage wäre wissenschaftlich zu stark.

Familiengründungsentscheidungen hängen unter anderem von

  • Einkommen,
  • Wohnkosten,
  • Arbeitsplatzsicherheit,
  • Kinderbetreuung,
  • Partnerschaft,
  • Bildungsplanung,
  • Wohnraum,
  • Arbeitszeit,
  • Erwartungen an die Zukunft,
  • Familiennormen

ab.

Die wissenschaftliche Literatur zeigt deshalb keine einfache Ein-Faktor-Erklärung der Fertilität.[22]

Das Projekt verfolgt vielmehr einen indirekten Ansatz:

Verwaltungsvereinfachung → geringere administrative Belastung → bessere Zugänglichkeit bestehender Leistungen → geringere Transaktionskosten → potenziell bessere Vereinbarkeit → möglicherweise positive Familienentscheidungen.

Dieser Wirkungsmechanismus soll empirisch überprüft werden.


XXV. Familienservice als Teil einer umfassenderen Familienpolitik

Der Familienservice darf deshalb nicht isoliert betrachtet werden.

Er sollte mit folgenden Bereichen verbunden werden:

1. Kinderbetreuung

  • Kita,
  • Kindertagespflege,
  • Ganztagsangebote.

2. Wohnen

  • Wohngeld,
  • sozialer Wohnungsbau,
  • Wohnraumvermittlung.

3. Erwerbsarbeit

  • Teilzeit,
  • flexible Arbeitszeit,
  • Rückkehr nach Elternzeit.

4. Bildung

  • Bildungs- und Teilhabeleistungen,
  • Schulangebote,
  • Beratung.

5. Gesundheit

  • Frühe Hilfen,
  • Familienberatung,
  • Präventionsangebote.

6. Finanzielle Familienleistungen

  • Elterngeld,
  • Kindergeld,
  • Kinderzuschlag,
  • Unterhaltsvorschuss.

XXVI. Zielgruppen

Das Angebot soll für alle Familien offenstehen.

Besondere Aufmerksamkeit soll jedoch gelten für:

  • Alleinerziehende,
  • Familien mit mehreren Kindern,
  • Familien mit geringem Einkommen,
  • Familien mit Behinderungen,
  • Familien mit Sprachbarrieren,
  • neu zugewanderte Familien,
  • Familien in ländlichen Regionen,
  • Familien ohne ausreichende digitale Kompetenzen.

Gerade dort können administrative Hürden besonders problematisch sein.


XXVII. Barrierefreiheit

Der Familienservice muss von Beginn an barrierefrei geplant werden.

Erforderlich sind insbesondere:

  • verständliche Sprache,
  • Vorlesefunktionen,
  • ausreichende Schriftgrößen,
  • Tastaturbedienung,
  • mobile Nutzbarkeit,
  • Unterstützung für Menschen mit Behinderungen,
  • einfache Sprache,
  • mehrsprachige Informationen.

Die digitale Transformation darf nicht zur digitalen Ausgrenzung werden.


XXVIII. Mehrsprachigkeit

Hessen ist ein Einwanderungsland.

Deshalb sollten die wichtigsten Informationen zunächst mindestens in den häufigsten in Hessen benötigten Sprachen angeboten werden.

Dabei muss zwischen

  • Informationsübersetzung und
  • rechtsverbindlicher Kommunikation

unterschieden werden.

Die rechtsverbindliche Kommunikation muss weiterhin rechtssicher erfolgen.


XXIX. Datenschutzarchitektur

Die technische Architektur soll grundsätzlich dezentral bzw. föderiert angelegt werden.

Nicht erforderlich ist eine gigantische zentrale Datenbank.

Vielmehr soll das System über sichere Schnittstellen auf diejenigen Informationen zugreifen, die für einen konkreten Vorgang erforderlich sind.

Grundprinzipien:

  1. Zweckbindung,
  2. Datenminimierung,
  3. Zugriff nach Rollen,
  4. Protokollierung,
  5. Verschlüsselung,
  6. Pseudonymisierung, soweit möglich,
  7. Löschkonzepte,
  8. regelmäßige Sicherheitsprüfungen,
  9. unabhängige Datenschutzkontrolle.

Die DSGVO verlangt sowohl Datenschutz durch Technikgestaltung als auch angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen.[23]


XXX. Kein zentraler Überwachungsapparat

Der Familienservice darf nicht zu einem Instrument umfassender staatlicher Profilbildung werden.

Insbesondere sollen keine umfassenden Familienprofile erzeugt werden, die über den konkreten Leistungszweck hinausgehen.

Die technische Frage

„Welche Leistung könnte diese Familie bekommen?“

darf nicht zu einer dauerhaften staatlichen Bewertung des gesamten Familienlebens werden.


XXXI. Informationssicherheit

Die Plattform soll mindestens folgende Sicherheitsstandards erfüllen:

  • starke Authentifizierung,
  • Verschlüsselung,
  • getrennte Berechtigungssysteme,
  • revisionssichere Protokollierung,
  • Penetrationstests,
  • Notfallkonzepte,
  • Backups,
  • Wiederanlaufverfahren.

Bei besonders sensiblen Daten müssen zusätzliche Schutzmechanismen vorgesehen werden.


XXXII. Offene Schnittstellen

Die Plattform soll nicht als monolithisches IT-System errichtet werden.

Stattdessen sollen offene und standardisierte Schnittstellen vorgesehen werden.

Dies ermöglicht:

  • Integration bestehender kommunaler Systeme,
  • Integration von Landesverfahren,
  • Verbindung mit Bundesverfahren,
  • spätere Erweiterungen,
  • Wettbewerb bei technischen Dienstleistungen.

Damit soll vermieden werden, dass Hessen dauerhaft von einem einzigen Anbieter abhängig wird.


XXXIII. Bestehende Angebote integrieren

Das Land Hessen verfügt bereits über digitale familienbezogene Informationsangebote.

Diese sollen nicht abgeschafft und vollständig ersetzt werden.

Vielmehr soll der Familienservice auf bestehenden Strukturen aufbauen.

Damit werden

  • Investitionskosten,
  • Umstellungsaufwand,
  • Akzeptanzprobleme

reduziert.


XXXIV. Organisatorisches Modell

Empfohlen wird folgende Struktur:

Ebene 1 – Strategische Steuerung

Hessische Landesregierung / zuständiges Ministerium.

Aufgaben:

  • politische Zielsetzung,
  • Finanzierung,
  • Rechtskoordination,
  • Datenschutz,
  • Evaluation.

Ebene 2 – Zentrale Plattform

Aufgaben:

  • Familienkonto,
  • Leistungsnavigator,
  • Antragssystem,
  • Statusanzeige,
  • Schnittstellen.

Ebene 3 – Fachbehörden

Weiterhin zuständig für:

  • rechtliche Prüfung,
  • Bewilligung,
  • Ablehnung,
  • Auszahlung.

Ebene 4 – Regionale Familienservices

Aufgaben:

  • persönliche Beratung,
  • digitale Unterstützung,
  • Lotsenfunktion.

XXXV. Personal

Das Projekt benötigt zusätzliches Personal, aber nicht zwangsläufig ausschließlich zusätzliches Personal.

Ein Teil des Personalbedarfs kann durch

  • Umschichtung,
  • Standardisierung,
  • Digitalisierung,
  • Wegfall manueller Routinetätigkeiten

kompensiert werden.

Die zentrale Modellrechnung geht zunächst von rund 40 Mio. € jährlichen Personalkosten aus.

Die genaue Personalbemessung muss nach einer Prozessanalyse erfolgen.


XXXVI. Keine Stellenstreichung ohne Aufgabenanalyse

Die Petition fordert ausdrücklich nicht:

Digitalisierung = sofortiger Personalabbau.

Stattdessen soll gelten:

Digitalisierung = Personal von Routine auf Beratung und komplexe Fälle verlagern.

Dies kann insbesondere bei Behörden mit hohem Publikumsverkehr sinnvoll sein.


XXXVII. Verwaltungsökonomischer Nutzen

Ein funktionierender Familienservice kann mehrere Effekte gleichzeitig erzeugen:

Für Familien

  • weniger Formulare,
  • weniger Behördengänge,
  • weniger Wartezeit,
  • bessere Information.

Für Kommunen

  • weniger Rückfragen,
  • standardisierte Prozesse,
  • bessere Datenqualität.

Für das Land

  • bessere Steuerbarkeit,
  • transparente Kennzahlen,
  • geringere Doppelstrukturen.

Für den Bund

  • bessere Schnittstellen zu Bundesleistungen.

XXXVIII. Messbare Ziele

Das Programm soll nicht nur politisch beschrieben, sondern messbar gesteuert werden.

Bis 2030 sollen folgende Zielwerte geprüft werden:

KennzahlZielgröße
digitale Erreichbarkeit100 %
Familien mit freiwilligem Familienkonto>50 %
digital vorbereitete Anträge>70 %
einfache Standardfälle mit automatisierter Vorprüfung>80 %
Verringerung von Nachforderungen25–30 %
Verringerung manueller Routinetätigkeit20–30 %
persönliche Erreichbarkeit100 % der Regionen
jährliche Evaluation1 Bericht

Diese Werte sind politische Zielgrößen und müssen nach Einführung empirisch überprüft werden.


XXXIX. Wissenschaftliche Evaluation

Die Evaluation soll durch eine unabhängige wissenschaftliche Einrichtung erfolgen.

Sie soll mindestens folgende Fragen untersuchen:

  1. Wie viele Familien nutzen den Service?
  2. Wie viele Leistungen werden tatsächlich beantragt?
  3. Wie verändert sich die Bearbeitungszeit?
  4. Wie viele Nachforderungen entfallen?
  5. Wie verändert sich die Zahl unvollständiger Anträge?
  6. Wie hoch sind die tatsächlichen Verwaltungskosten?
  7. Wie hoch sind die tatsächlichen Einsparungen?
  8. Wie zufrieden sind Familien?
  9. Gibt es regionale Unterschiede?
  10. Gibt es Hinweise auf Veränderungen bei Familiengründungsentscheidungen?

XL. Evaluation des möglichen Fertilitätseffekts

Der mögliche Geburteneffekt soll wissenschaftlich besonders streng untersucht werden.

Dazu sollen nicht nur die Geburtenzahlen betrachtet werden.

Notwendig sind unter anderem:

  • Alter der Mutter,
  • Geburtenfolge,
  • Einkommen,
  • Erwerbsstatus,
  • Region,
  • Wohnsituation,
  • Kinderbetreuung,
  • Familienstand.

Andernfalls besteht die Gefahr, dass Veränderungen der Geburtenzahl fälschlich dem Familienservice zugerechnet werden.


XLI. Vergleichsregionen

Wenn möglich, sollen Pilotregionen mit geeigneten Vergleichsregionen verglichen werden.

Beispielsweise könnte ein Teil der Kommunen früher an das System angeschlossen werden.

Andere Kommunen folgen später.

Damit kann untersucht werden, ob sich nach Einführung

  • Antragshäufigkeit,
  • Bearbeitungszeit,
  • Leistungsbezug,
  • Verwaltungsaufwand

anders entwickeln.


XLII. Pilotphase

2027 soll zunächst eine Konzept- und Vorbereitungsphase erfolgen.

2028 sollen Pilotregionen starten.

Geeignet wären beispielsweise:

  • eine Großstadt,
  • eine mittelgroße Stadt,
  • ein Landkreis,
  • ein ländlich strukturierter Landkreis.

Damit kann das System unter unterschiedlichen Bedingungen getestet werden.


XLIII. Zeitplan

2027

  • Rechtsanalyse,
  • Prozessanalyse,
  • Datenschutzkonzept,
  • technische Architektur,
  • Ausschreibung,
  • Pilotplanung.

2028

  • Pilotbetrieb,
  • Familienkonto,
  • Leistungsnavigator,
  • erste Schnittstellen.

2029

  • Ausweitung auf weitere Regionen,
  • Integration zusätzlicher Leistungen,
  • erste wissenschaftliche Evaluation.

2030

  • landesweiter Betrieb,
  • vollständige regionale Abdeckung,
  • jährlicher Wirkungsbericht.

2031–2035

  • Optimierung,
  • Automatisierung standardisierter Prozesse,
  • Ausbau von Schnittstellen,
  • wissenschaftliche Langzeituntersuchung.

XLIV. Finanzierungsmodell

Die Investitionskosten sollen aus einem gesonderten Digitalisierungs- und Modernisierungstitel des Landes finanziert werden.

Zusätzlich sollen geprüft werden:

  • Bundesförderung,
  • EU-Förderprogramme,
  • Digitalisierungsmittel,
  • gemeinsame IT-Infrastrukturprojekte.

Die laufenden Kosten sollen jährlich im Landeshaushalt transparent ausgewiesen werden.


XLV. Wirtschaftlichkeitsprüfung

Vor endgültiger Einführung soll eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach anerkannten Grundsätzen erfolgen.

Dabei müssen mindestens drei Varianten miteinander verglichen werden:

Variante A

Weiterführung der bestehenden Struktur.

Variante B

Moderate Digitalisierung bestehender Systeme.

Variante C

Integrierter Familienservice Hessen 2030.

Nur wenn Variante C einen nachvollziehbaren zusätzlichen Nutzen aufweist, soll eine vollständige Umsetzung erfolgen.


XLVI. Risikomanagement

Das Projekt hat erhebliche Risiken.

Risiko 1: IT-Kostenüberschreitung

Gegenmaßnahme:

  • modulare Ausschreibung,
  • Kostenobergrenzen,
  • unabhängige Projektkontrolle.

Risiko 2: Datenschutzprobleme

Gegenmaßnahme:

  • Datenschutz-Folgenabschätzung,
  • Privacy by Design,
  • unabhängige Prüfung.

Risiko 3: Schnittstellenprobleme

Gegenmaßnahme:

  • offene Standards,
  • verbindliche Schnittstellenspezifikationen.

Risiko 4: Digitale Ausgrenzung

Gegenmaßnahme:

  • persönliche und telefonische Angebote.

Risiko 5: Zuständigkeitskonflikte

Gegenmaßnahme:

  • klare gesetzliche und organisatorische Abgrenzung.

XLVII. Rechtliche Grenzen des Landes Hessen

Die Petition verlangt ausdrücklich keine Kompetenzüberschreitung.

Hessen kann nicht ohne Bundesgesetz

  • die Familienkasse ersetzen,
  • Bundesleistungen selbst bewilligen,
  • Bundesbehörden Weisungen erteilen.

Deshalb soll der Familienservice als Koordinations-, Zugangs- und Unterstützungsstruktur ausgestaltet werden.

Die bestehenden Entscheidungszuständigkeiten bleiben erhalten.

Das gilt insbesondere für Kindergeld und Kinderzuschlag nach § 13 BKGG.[24]

Beim Elterngeld besteht aufgrund § 12 BEEG eine weitergehende landesrechtliche Gestaltungsmöglichkeit.[25]


XLVIII. Föderale Zusammenarbeit

Das Projekt sollte daher ausdrücklich auf Kooperation setzen.

Erforderlich sind Vereinbarungen beziehungsweise Schnittstellen mit:

  • Familienkassen,
  • Bundesagentur für Arbeit,
  • Bundesministerien,
  • Kommunen,
  • kommunalen IT-Dienstleistern,
  • Wohngeldstellen.

Das Projekt sollte als

„föderaler Familienservice“

verstanden werden.


XLIX. Keine neue Behördenhierarchie

Der Familienservice soll nicht zu einer zusätzlichen Verwaltungsebene führen.

Das Ziel ist:

eine neue Zugangsebene – nicht eine neue Entscheidungsebene.

Das ist ein entscheidender Unterschied.


L. Verwaltungswissenschaftliche Begründung

Verwaltung ist nicht nur die Summe gesetzlicher Zuständigkeiten.

Sie ist auch ein Kommunikationssystem zwischen Staat und Bürger.

Wenn eine Familie fünf verschiedene Behörden kontaktieren muss, entstehen zusätzliche Transaktionskosten.

Diese Kosten sind für den Staat ebenso real wie für die Familie.

Deshalb kann eine bessere Organisation des Zugangs bereits dann einen öffentlichen Nutzen erzeugen, wenn sich an den materiellen Leistungen selbst nichts verändert.


LI. Familienpolitischer Nutzen

Ein Familienservice kann insbesondere in Situationen helfen, in denen Familien gleichzeitig mehrere Veränderungen bewältigen müssen:

  • Geburt,
  • Elternzeit,
  • Einkommensänderung,
  • Umzug,
  • Kita-Suche,
  • Rückkehr in den Beruf,
  • Geburt eines weiteren Kindes.

Gerade in solchen Übergangsphasen steigt die Zahl möglicher Behördenkontakte.

Der Familienservice soll diese Übergänge bündeln.


LII. Beispiel: Geburt eines Kindes

Nach der Geburt eines Kindes können unter anderem folgende Fragen auftreten:

  • Geburtsurkunde,
  • Kindergeld,
  • Elterngeld,
  • Krankenversicherung,
  • Elternzeit,
  • Kinderbetreuung,
  • Wohngeld,
  • Kinderzuschlag,
  • Unterhaltsfragen.

Heute liegen diese Bereiche teilweise bei unterschiedlichen Stellen.

Der Familienservice soll eine zentrale Übersicht erzeugen:

„Nach der Geburt Ihres Kindes könnten folgende Schritte relevant sein.“

Die Familie entscheidet anschließend selbst, welche Leistungen sie beantragt.


LIII. Beispiel: Zweites Kind

Bei der Geburt eines zweiten Kindes verändern sich häufig

  • Einkommen,
  • Erwerbsumfang,
  • Betreuungsbedarf,
  • Wohnkostenbelastung,
  • Anspruchssituationen.

Der Leistungsnavigator kann die Familie auf mögliche Veränderungen hinweisen.


LIV. Beispiel: Alleinerziehende

Bei Alleinerziehenden können verschiedene Leistungen gleichzeitig relevant sein.

Der Familienservice soll verhindern, dass die betroffene Person selbst sämtliche Zuständigkeiten recherchieren muss.

Gerade hier kann die Lotsenfunktion einen hohen praktischen Nutzen entfalten.


LV. Beispiel: Familien mit geringem Einkommen

Bei geringem Einkommen können Leistungen aus verschiedenen Systemen miteinander interagieren.

Ein Familienservice soll deshalb nicht nur einzelne Leistungen anzeigen, sondern die Familie auf mögliche Kombinationen und zuständige Stellen hinweisen.

Dabei muss jede einzelne Leistung rechtlich separat geprüft werden.


LVI. Beispiel: Familien mit Behinderung

Familien mit behinderten Kindern können mit besonders komplexen Verwaltungsverfahren konfrontiert sein.

Hier soll ein persönlicher Familiennavigator angeboten werden.


LVII. Beispiel: Ländlicher Raum

Im ländlichen Raum können Behördengänge besonders belastend sein.

Deshalb ist ein digitaler Zugang hier besonders relevant.

Gleichzeitig darf Digitalisierung nicht dazu führen, dass persönliche Beratungsangebote abgebaut werden.


LVIII. Bürgerorientierung als Leitprinzip

Die Verwaltung sollte sich nicht ausschließlich an ihrer internen Organisationsstruktur orientieren.

Aus Sicht der Familie existiert ein Lebensereignis:

„Wir bekommen ein Kind.“

Die Verwaltung sieht dagegen möglicherweise zehn verschiedene Verfahren.

Der Familienservice soll diese beiden Perspektiven zusammenführen.


LIX. Leitbild

Das Leitbild des Programms lautet:

Nicht die Familie muss sich an die Verwaltung anpassen. Die Verwaltung muss sich stärker am Lebensalltag der Familie orientieren.


LX. Verhältnis von Leistung und Zugang

Eine Sozial- oder Familienleistung besitzt nur dann ihre volle Wirkung, wenn berechtigte Menschen sie tatsächlich erreichen können.

Daher ist die Verbesserung des Zugangs selbst ein legitimes familienpolitisches Ziel.

Der Familienservice soll keine neuen Leistungsansprüche schaffen.

Er soll bestehende Ansprüche besser erreichbar machen.


LXI. Wissenschaftliche Vorsicht bei der Geburtenpolitik

Die Petition erkennt ausdrücklich an:

Eine Landesregierung kann nicht garantieren, dass eine Verwaltungsreform die Geburtenrate erhöht.

Die Geburtenentwicklung wird von zahlreichen Faktoren beeinflusst.

Die wissenschaftliche Literatur zeigt zudem, dass familienpolitische Maßnahmen unterschiedliche Effekte auf Timing und endgültige Kinderzahl haben können.[26]

Deshalb ist der Fertilitätseffekt eine Evaluationsfrage.


LXII. Politischer Mehrwert auch ohne Fertilitätseffekt

Selbst wenn die Evaluation keinen messbaren Geburteneffekt feststellen sollte, kann das Programm erfolgreich sein, wenn

  • Verwaltungskosten sinken,
  • Bearbeitungszeiten sinken,
  • Familien weniger Aufwand haben,
  • Leistungszugang steigt,
  • Bürgerzufriedenheit steigt.

Damit besitzt das Projekt einen eigenständigen Nutzen.


LXIII. Erfolgsdefinition

Das Programm soll daher nicht nach einer einzigen Kennzahl bewertet werden.

Erfolg bedeutet:

weniger Bürokratie + bessere Zugänglichkeit + geringere Kosten + bessere Bürgerorientierung + rechtssichere Verwaltung.

Ein möglicher positiver Fertilitätseffekt wäre ein zusätzlicher Nutzen.


LXIV. Zehn zentrale Reformziele

Die Hessische Landesregierung soll:

  1. einen zentralen Familienservice schaffen,
  2. ein freiwilliges Familienkonto einführen,
  3. einen Leistungsnavigator entwickeln,
  4. Anträge soweit rechtlich zulässig vorausfüllen,
  5. Once-Only-Prinzipien nutzen,
  6. regionale Familienservice-Stellen schaffen,
  7. persönliche Beratung gewährleisten,
  8. Datenschutz besonders streng gestalten,
  9. jährliche Kosten- und Wirkungsberichte veröffentlichen,
  10. den möglichen Fertilitätseffekt wissenschaftlich evaluieren.

LXV. Konkreter Beschlussvorschlag

Der Hessische Landtag möge die Landesregierung auffordern,

1. bis spätestens Ende 2027 ein Konzept „Familienservice Hessen 2030“ vorzulegen;

2. die rechtlichen Zuständigkeiten von Land, Kommunen und Bund vollständig zu analysieren;

3. ein landesweites digitales Familienkonto zu entwickeln;

4. einen Leistungsnavigator für familienbezogene Leistungen einzurichten;

5. bestehende digitale Angebote des Landes in das Gesamtsystem einzubinden;

6. eine sichere Schnittstellenarchitektur zu entwickeln;

7. Pilotregionen ab 2028 einzurichten;

8. regionale persönliche Familienservice-Stellen vorzusehen;

9. eine zentrale Telefonberatung einzurichten;

10. Datenschutz und IT-Sicherheit bereits vor Beginn der Pilotphase vollständig zu prüfen;

11. mit Bund, Familienkassen und Kommunen Kooperationsvereinbarungen anzustreben;

12. bis 2030 eine landesweite Abdeckung anzustreben;

13. die tatsächlichen Investitions- und Betriebskosten jährlich offenzulegen;

14. die tatsächlichen Verwaltungseinsparungen zu messen;

15. die Wirkung auf die Inanspruchnahme von Familienleistungen zu evaluieren;

16. mögliche Auswirkungen auf Familiengründungsentscheidungen wissenschaftlich zu untersuchen;

17. spätestens zwei Jahre nach landesweitem Start eine unabhängige Evaluation vorzulegen;

18. die Ergebnisse jährlich dem Hessischen Landtag zu berichten.


LXVI. Finanzielle Zielstruktur

Für die politische Planung wird folgende Größenordnung vorgeschlagen:

Einmalige Investition

bis zu 140 Mio. €

Laufende Bruttokosten

ca. 80 Mio. € jährlich

Erwartete Einsparungen

25–50 Mio. € jährlich

Zentrale Planungsannahme

40 Mio. € jährliche Einsparung

Zentrale Nettoausgabe

ca. 40 Mio. € jährlich

Diese Zahlen müssen vor Umsetzung durch eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung überprüft werden.


LXVII. Zehnjahresbetrachtung

Bei 40 Mio. € jährlichen Nettoausgaben würde die laufende Nettofinanzierung über zehn Jahre ungefähr

400 Mio. €

betragen.

Zusammen mit maximal 140 Mio. € Investitionskosten ergäbe sich eine Größenordnung von

540 Mio. €

über zehn Jahre.

Auch diese Rechnung ist eine politische Modellrechnung.

Bei höheren Einsparungen sinkt der Nettobetrag entsprechend.


LXVIII. Szenarien

SzenarioBruttokostenEinsparungenNetto
vorsichtig80 Mio. €25 Mio. €55 Mio. €
zentral80 Mio. €40 Mio. €40 Mio. €
ambitioniert80 Mio. €50 Mio. €30 Mio. €

Damit wird transparent gemacht, dass der Erfolg der Reform maßgeblich von den tatsächlich erzielten Einsparungen abhängt.


LXIX. Mindestanforderung an Wirtschaftlichkeit

Die Landesregierung sollte das Projekt nicht allein aufgrund eines politischen Versprechens beschließen.

Vor dem landesweiten Roll-out muss nachgewiesen werden:

  1. technische Machbarkeit,
  2. Datenschutzkonformität,
  3. rechtliche Machbarkeit,
  4. ausreichende Nutzerakzeptanz,
  5. Wirtschaftlichkeit.

LXX. Transparenz gegenüber dem Hessischen Landtag

Jährlich soll ein Bericht vorgelegt werden.

Der Bericht soll enthalten:

  • Gesamtkosten,
  • Personalkosten,
  • IT-Kosten,
  • Einsparungen,
  • Zahl der Nutzer,
  • Zahl der Anträge,
  • Bearbeitungszeiten,
  • Zahl der Nachforderungen,
  • Datenschutzvorfälle,
  • Bürgerzufriedenheit,
  • regionale Unterschiede,
  • wissenschaftliche Wirkungsindikatoren.

LXXI. Wissenschaftliche Begleitung

Die Evaluation sollte möglichst durch eine unabhängige Hochschule oder ein unabhängiges Forschungsinstitut erfolgen.

Die Evaluation soll vor Beginn des Projektes methodisch festgelegt werden.

Dadurch wird verhindert, dass erst nachträglich entschieden wird, welche Kennzahlen als Erfolg gelten.


LXXII. Open Data

Aggregierte und anonymisierte Kennzahlen sollen öffentlich zugänglich gemacht werden.

Beispielsweise:

  • durchschnittliche Bearbeitungszeit,
  • Zahl digitaler Anträge,
  • Nutzung des Familienkontos,
  • regionale Nutzung,
  • Einsparungen.

Personenbezogene Daten bleiben selbstverständlich geschützt.


LXXIII. Familienservice als Modernisierungsprojekt

Das Projekt ist damit nicht nur Familienpolitik.

Es ist zugleich:

  • Verwaltungsreform,
  • Digitalisierung,
  • Bürokratieabbau,
  • Serviceverbesserung,
  • föderale Kooperation.

Diese Kombination macht das Projekt politisch besonders interessant.


LXXIV. Verhältnis zum Onlinezugangsgesetz

Das Onlinezugangsgesetz verfolgt selbst das Ziel, Verwaltungsleistungen digital zugänglich zu machen und Bund und Länder über einen Portalverbund zu verbinden.[27]

Der Familienservice Hessen 2030 soll deshalb nicht neben der Verwaltungsdigitalisierung stehen.

Er soll diese für Familien sichtbar und nutzbar machen.


LXXV. Der entscheidende Unterschied

Das klassische E-Government fragt:

„Wie kann ich ein Formular online stellen?“

Der Familienservice fragt:

„Was muss eine Familie tatsächlich erledigen – und wie können wir diese Schritte zusammenführen?“

Damit verschiebt sich die Perspektive:

von der Verwaltungsleistung zum Lebensereignis.


LXXVI. Lebenslagenorientierung

Ein Familienservice sollte sich deshalb nicht ausschließlich nach Behördenorganigrammen strukturieren.

Er sollte nach Lebenslagen organisiert werden:

  • Geburt,
  • erstes Lebensjahr,
  • Kita,
  • Schule,
  • zweites Kind,
  • Alleinerziehung,
  • Umzug,
  • Einkommensverlust,
  • Wiedereinstieg in den Beruf.

LXXVII. Schlussfolgerung

Hessen kann die Geburtenentwicklung nicht allein durch eine Verwaltungsreform verändern.

Hessen kann aber die Bedingungen verbessern, unter denen Familien staatliche Unterstützung erhalten.

Eine moderne Verwaltung sollte deshalb nicht darauf warten, dass Familien

  • die richtigen Behörden finden,
  • die richtigen Formulare finden,
  • dieselben Daten mehrfach eintragen,
  • dieselben Nachweise mehrfach einreichen.

Sie sollte die vorhandenen staatlichen Angebote so organisieren, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlicher und zugänglicher werden.


LXXVIII. Zusammenfassende Forderung

Der Hessische Landtag wird daher gebeten, die Landesregierung aufzufordern, den

„Familienservice Hessen 2030“

als landesweites Reformprogramm zu entwickeln.

Das Programm soll

digital, persönlich, föderal, datenschutzkonform, wirtschaftlich und wissenschaftlich evaluierbar

sein.

Die zentrale politische Idee lautet:

Ein Familienkonto. Ein zentraler Zugang. Ein Leistungsnavigator. Ein Ansprechpartner. Keine unnötige Mehrfacherhebung von Daten.

Dabei sollen die bestehenden gesetzlichen Zuständigkeiten von Bund, Land und Kommunen respektiert werden.


LXXIX. Schlusswort

Familienpolitik wird häufig anhand von Milliardenbeträgen diskutiert.

Ebenso wichtig ist jedoch die Frage:

Wie einfach ist es für eine Familie, tatsächlich an diese Leistungen heranzukommen?

Ein Staat kann umfangreiche Leistungen anbieten und gleichzeitig hohe Zugangskosten verursachen.

Ein moderner Staat muss beides betrachten:

Leistung und Zugang.

Der Familienservice Hessen 2030 soll genau diese Lücke schließen.

Er soll keine neue Bürokratie schaffen.

Er soll Bürokratie abbauen.

Er soll keine Bundeszuständigkeiten übernehmen.

Er soll Zuständigkeiten für die Bürgerinnen und Bürger besser zugänglich machen.

Er soll keine Geburten versprechen.

Er soll bessere Rahmenbedingungen schaffen und deren Wirkung wissenschaftlich messen.

Damit kann Hessen einen eigenständigen Beitrag zu einer modernen, familienfreundlichen und bürgerorientierten Verwaltung leisten.


FUSSNOTEN

[1] Hessisches Statistisches Landesamt, Niedrigster Geburtenstand in Hessen seit 2012, Pressemitteilung vom 16.06.2026. Das Hessische Statistische Landesamt weist für 2025 rund 51.740 Lebendgeborene aus; 2024 waren es 53.100. Vgl. auch die aktuelle Landesstatistik.

[2] Hessisches Statistisches Landesamt, Niedrigster Geburtenstand in Hessen seit 2012, 16.06.2026: Bevölkerung Hessens am 31.12.2025 rund 6,28 Mio.

[3] Statistisches Bundesamt (Destatis), Geburten, aktuelle Ergebnisse 2026; 2025: 654.241 Lebendgeborene und 1,32 Kinder je Frau.

[4] Destatis, Geburten, methodische Erläuterungen zur zusammengefassten Geburtenziffer und zu den Bestimmungsfaktoren der Geburtenzahl.

[5] Donald Moynihan/Pamela Herd/Hope Harvey, „Administrative Burden: Learning, Psychological, and Compliance Costs in Citizen-State Interactions“, Journal of Public Administration Research and Theory 25 (2015), S. 43–69, insbesondere S. 43–48.

[6] Pamela Herd/Donald P. Moynihan, Administrative Burden: Policymaking by Other Means, Russell Sage Foundation, New York 2018, S. 15–42.

[7] Herd/Moynihan, Administrative Burden, 2018, S. 15–42.

[8] Herd/Moynihan, Administrative Burden, 2018, insbesondere S. 3–14 und 241–267.

[9] Adriaan S. Kalwij, „The Impact of Family Policy Expenditure on Fertility in Western Europe“, Demography 47 (2010), Heft 2, S. 503–519, insbesondere S. 503–506.

[10] Kalwij, a.a.O., S. 503–519.

[11] Anne H. Gauthier, „The Impact of Family Policies on Fertility in Industrialized Countries: A Review of the Literature“, Population Research and Policy Review 26 (2007), S. 323–346.

[12] Olivier Thévenon/Anne H. Gauthier, „Family Policies in Developed Countries: A ‘Fertility-Booster’ with Side-Effects“, Community, Work & Family 14 (2011), S. 197–216.

[13] Kamila Cygan-Rehm, „Parental Leave Benefit and Differential Fertility Responses: Evidence from a German Reform“, Journal of Population Economics 29 (2016), S. 73–103, insbesondere S. 73–76 und 94–103.

[14] Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO), Art. 5.

[15] DSGVO, Art. 25 Abs. 1.

[16] DSGVO, Art. 32 Abs. 1.

[17] Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), § 12 Abs. 1.

[18] BEEG, § 12 Abs. 3.

[19] Bundeskindergeldgesetz (BKGG), § 13 Abs. 1–3.

[20] Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Oktober 2018, Art. 14.

[21] Verordnung (EU) 2018/1724, Art. 14 Abs. 1–3.

[22] Gauthier, 2007, S. 323–346; Thévenon/Gauthier, 2011, S. 197–216; Kalwij, 2010, S. 503–519.

[23] DSGVO, Art. 25 und Art. 32.

[24] BKGG, § 13.

[25] BEEG, § 12.

[26] Cygan-Rehm, 2016, S. 73–103; Kalwij, 2010, S. 503–519.

[27] Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG), insbesondere § 1; aktuelle Fassung einschließlich der Änderungen 2024/2026.

[28] Moynihan/Herd/Harvey, 2015, S. 43–69.

[29] Herd/Moynihan, 2018, S. 15–42.

[30] Herd/Moynihan, 2018, S. 241–267.

[31] Gauthier, 2007, S. 323–346.

[32] Thévenon/Gauthier, 2011, S. 197–216.

[33] Kalwij, 2010, S. 503–519.

[34] Cygan-Rehm, 2016, S. 73–103.

[35] Destatis, Geburten, aktuelle methodische Erläuterungen, 2026.

[36] Hessisches Statistisches Landesamt, Niedrigster Geburtenstand in Hessen seit 2012, 16.06.2026.

[37] Destatis, Zahl der Geburten sinkt im Jahr 2025 auf den niedrigsten Stand der Nachkriegszeit, Pressemitteilung Nr. 146 vom 28.04.2026.

[38] Destatis, Zusammengefasste Geburtenziffer sinkt im Jahr 2025 auf 1,32 Kinder je Frau, Pressemitteilung Nr. 230 vom 01.07.2026.

[39] BEEG, § 12 Abs. 1.

[40] BKGG, § 13 Abs. 1.

[41] DSGVO, Art. 5 Abs. 1 lit. a–f.

[42] DSGVO, Art. 6.

[43] DSGVO, Art. 25.

[44] DSGVO, Art. 32.

[45] Verordnung (EU) 2018/1724, Art. 14.

[46] OZG, § 1.

[47] Moynihan/Herd/Harvey, 2015, S. 43–69.

[48] Herd/Moynihan, 2018, S. 15–42.

[49] Herd/Moynihan, 2018, S. 241–267.

[50] Kalwij, 2010, S. 503–519.

[51] Gauthier, 2007, S. 323–346.

[52] Thévenon/Gauthier, 2011, S. 197–216.

[53] Cygan-Rehm, 2016, S. 73–103.

[54] OECD, Recommendation of the Council on Digital Government Strategies, OECD Publishing, Paris 2014, insbesondere die Grundsätze der Nutzerorientierung und der integrierten digitalen Verwaltung.

[55] OECD, Digital Government Review of Germany: Towards the Digital Transformation of the Public Sector, OECD Digital Government Studies, OECD Publishing, Paris 2020.

[56] OECD, Digital Government Review of Germany, 2020, insbesondere die Abschnitte zu digital-by-design, Nutzerorientierung und föderaler Koordination.

[57] Europäische Union, Verordnung (EU) 2018/1724, Art. 5–14.

[58] Europäische Union, Verordnung (EU) 2018/1724, insbesondere Art. 14 zum Once-Only-Prinzip.

[59] DSGVO, Art. 25.

[60] DSGVO, Art. 32.

[61] OZG, § 1.

[62] BEEG, § 12.

[63] BKGG, § 13.

[64] WoGG, insbesondere die Regelungen über die Durchführung und Auszahlung des Wohngeldes.

[65] Kalwij, 2010, S. 503–519.

[66] Gauthier, 2007, S. 323–346.

[67] Thévenon/Gauthier, 2011, S. 197–216.

[68] Cygan-Rehm, 2016, S. 73–103.

[69] Moynihan/Herd/Harvey, 2015, S. 43–69.

[70] Herd/Moynihan, 2018, S. 15–42.

[71] Destatis, Geburtenstatistik 2025.

[72] Hessisches Statistisches Landesamt, Geburtenstatistik Hessen 2025.

[73] Destatis, Pressemitteilung Nr. 230/2026.

[74] Kalwij, 2010, S. 503–519.

[75] Cygan-Rehm, 2016, S. 73–103.

[76] Gauthier, 2007, S. 323–346.

[77] Thévenon/Gauthier, 2011, S. 197–216.

[78] Moynihan/Herd/Harvey, 2015, S. 43–69.

[79] Herd/Moynihan, 2018, S. 15–42.

[80] DSGVO, Art. 5, 25 und 32.

[81] Verordnung (EU) 2018/1724, Art. 14.

[82] OZG, § 1.

[83] BEEG, § 12.

[84] BKGG, § 13.

[85] Hessisches Statistisches Landesamt, Niedrigster Geburtenstand in Hessen seit 2012, 16.06.2026; Destatis, Geburten, 2026.


LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS

A. Wissenschaftliche Literatur

Cygan-Rehm, Kamila

Cygan-Rehm, Kamila (2016):

Parental Leave Benefit and Differential Fertility Responses: Evidence from a German Reform.

In: Journal of Population Economics, Vol. 29, No. 1, S. 73–103.

DOI: 10.1007/s00148-015-0562-z.


Gauthier, Anne H.

Gauthier, Anne H. (2007):

The Impact of Family Policies on Fertility in Industrialized Countries: A Review of the Literature.

In: Population Research and Policy Review, Vol. 26, No. 3, S. 323–346.

DOI: 10.1007/s11113-007-9033-x.


Kalwij, Adriaan S.

Kalwij, Adriaan S. (2010):

The Impact of Family Policy Expenditure on Fertility in Western Europe.

In: Demography, Vol. 47, No. 2, S. 503–519.

DOI: 10.1353/dem.0.0104.


Moynihan, Donald P.; Herd, Pamela; Harvey, Hope

Moynihan, Donald P./Herd, Pamela/Harvey, Hope (2015):

Administrative Burden: Learning, Psychological, and Compliance Costs in Citizen-State Interactions.

In: Journal of Public Administration Research and Theory, Vol. 25, No. 1, S. 43–69.

DOI: 10.1093/jopart/muu009.


Thévenon, Olivier; Gauthier, Anne H.

Thévenon, Olivier/Gauthier, Anne H. (2011):

Family Policies in Developed Countries: A ‘Fertility-Booster’ with Side-Effects.

In: Community, Work & Family, Vol. 14, No. 2, S. 197–216.

DOI: 10.1080/13668803.2011.571400.


Herd, Pamela; Moynihan, Donald P.

Herd, Pamela/Moynihan, Donald P. (2018):

Administrative Burden: Policymaking by Other Means.

New York: Russell Sage Foundation.

Insbesondere Kapitel 1, S. 15–42, sowie Kapitel 10, S. 241–267.


B. Amtliche Statistik

Hessisches Statistisches Landesamt

Hessisches Statistisches Landesamt (2026):

Niedrigster Geburtenstand in Hessen seit 2012.

Pressemitteilung vom 16.06.2026.

Daten: rund 51.740 Lebendgeborene 2025; rund 6,28 Mio. Einwohnerinnen und Einwohner.

Statistisches Bundesamt

Statistisches Bundesamt (2026):

Geburten.

Aktuelle Fachstatistik und Geburtenzahlen.

Statistisches Bundesamt

Statistisches Bundesamt (2026):

Zusammengefasste Geburtenziffer sinkt im Jahr 2025 auf 1,32 Kinder je Frau.

Pressemitteilung Nr. 230 vom 01.07.2026.

Statistisches Bundesamt

Statistisches Bundesamt (2026):

Zahl der Geburten sinkt im Jahr 2025 auf den niedrigsten Stand der Nachkriegszeit.

Pressemitteilung Nr. 146 vom 28.04.2026.


C. Rechtsquellen

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), insbesondere §§ 1 ff. und § 12.

Bundeskindergeldgesetz

Bundeskindergeldgesetz (BKGG), insbesondere §§ 6 ff. und § 13.

Wohngeldgesetz

Wohngeldgesetz (WoGG), insbesondere die Vorschriften über Zuständigkeit, Verfahren und Auszahlung.

Onlinezugangsgesetz

Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG), insbesondere § 1.

Datenschutz-Grundverordnung

Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), insbesondere:

  • Art. 5,
  • Art. 6,
  • Art. 25,
  • Art. 32.

Europäische Union

Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Oktober 2018 über die Einrichtung eines zentralen digitalen Zugangstors sowie zur Änderung verschiedener Rechtsakte, insbesondere Art. 14 zum Once-Only-Prinzip.


D. Internationale Quellen

OECD

OECD (2014):

Recommendation of the Council on Digital Government Strategies.

OECD Publishing, Paris.

OECD

OECD (2020):

Digital Government Review of Germany: Towards the Digital Transformation of the Public Sector.

OECD Digital Government Studies, OECD Publishing, Paris.


KERNFORMEL DER PETITION

Familienservice Hessen 2030

Ein Familienkonto.

Ein zentraler Zugang.

Ein Leistungsnavigator.

Ein persönlicher Ansprechpartner.

Keine unnötige Mehrfacherhebung von Daten.

Digital first – aber niemals digital only.

Rechtliche Zuständigkeiten bleiben erhalten.

Wirkungen werden wissenschaftlich gemessen.

Kosten werden transparent ausgewiesen.

Familienfreundlichkeit wird praktisch erfahrbar gemacht.

Freitag, 2. Oktober 2026

Verwaltungsgerichtsskandale

 


Haben sie eine Arbeit für mich? Es ist jetzt durch die Kriminalität zu Ende!

Neuer Skandal, hatte ich vergessen
 
10. Ich habe eine Arbeit als Chatmoderator bei der Firma NTB Digital Solutions begonnen, die aber nicht fortgesetzt werden konnte, weil die Seite des Chatportals blockiert wurde.Das Mikrofon, in das die Texte reingesprochen werden, war auch blockiert. Texte sind erst  mit großer Verzögerung erschienen oder unvollständig oder fehlerhaft. Ich wurde mehrfach vom Betreiber gesperrt. Beendigung der Tätigkeit steht unmittelbar bevor! Schaden, Rufschaden, dass ich kein zuverlässiger Kollege bin, Einkommensverlust, weil ich nicht arbeiten konnte, Arbeitsverlust steht bevor. Opfer einer Straftat. Staatsanwaltschaft weigert sich zu ermitteln. Ein Verdienst von 2000 Euro bis 8.000 Euro.
  monatlich ist möglich!
 
Michael Tryzna
Hafenstrasse 35
34125 Kassel 
Tel 017660381310 Das Telefon war ein Geschenk von meiner Mutter. Sie hatte den Mann meiner Schwester beauftragt ein Telefon zu besorgen und er hat dies auf seinen Namen registrieren lassen. Robert Maaßen.
Sie können mich auch auf Facebook unter den Links kontaktieren. Kann sein dass das Telefon, deshalb gesperrt wurde.
 
An die Abgeordneten!
 
Sehr geehrte Damen und Herren!
 
 
 
Strafanzeige und Strafantrag ich beantrage 30 Millionen Euro per Adhäsionsverfahren
 
Ich bin in Deutschland unterwegs gewesen und habe im Informationen gebeten. 1. Info. Kassel wird von Ratten regiert. 2.Info Kassel ist Dreck und Dreck ist Kassel!
Dann  machen sie den Dreck mal sauber! 
Ich spreche hier von einer kriminnellen Vereinigung der Strafvereiteler im Amt und Rechtsbeuger. Kein einziger von diesen Vollversagern darf im Amt bleiben!
 
 
Hier geht um 30 Millionen Euro
 
1. Staatsterror/Überwachungsskandal mit all den schlimmen Folgen Entmündigung bis 28.05.2022), Vollerwerbsunfähigkeit, Führerscheinentzug, Schwerbehinderung 
2.Carolin von Pocci
3. Berufsbetreuung
4.Wirtschaftskriminalität
5. Bedrohungen, üble Nachrede, Verleumdungen
und Beleidigungen
6. Diebstahl des facebookprofils von Michael Tryzna durch Panh Anh Tuan
7. Todesfälle von Helmut und Gert Tryzna
8. Der Diebstahl meines facebookprofils durch Panh Anh Tuan, was am 29.05.26 gelöscht wurde wo viele persönliche Unterlagen drauf geladen sind, was ich dringend wieder brauche, was ausspioniert wurde und die Polizei sich geweigert hat zu ermitteln. facebook rewagiert auch nicht. 
9. Das Verweigern der Auflärung des Vorfalls im Seminar on Johannes Thüne. Schaden 60.000 Euro 
. Sonstiges, 
10. Ich habe eine Arbeit als Chatmoderator bei der Firma NTB Digital Solutions begonnen, die aber nicht fortgesetzt werden konnte, weil die Seite des Chatportals blockiert wurde.Das Mikrofon, in das die Texte reingesprochen werden, war auch blockiert. Texte sind erst  mit großer Verzögerung erschienen oder unvollständig oder fehlerhaft. Ich wurde mehrfach vom Betreiber gesperrt. Beendigung der Tätigkeit steht unmittelbar bevor! Schaden, Rufschaden, dass ich kein zuverlässiger Kollege bin, Einkommensverlust, weil ich nicht arbeiten konnte, Arbeitsverlust steht bevor. Opfer einer Straftat. Staatsanwaltschaft weigert sich zu ermitteln.
 
 
 
Bei der Erbangelegenheit und der Wohnraumüberwachung in Hann. Münden Burckhardstrass 66a, 34346 Hann. Münden weigert sich der Niedersächsische Innenminister Anweisung zu erteilen.
 
 
 
Michael Tryzna
Hafenstrasse 35
 34125 Kassel
Tel. 017660381310
 
Hessischer Landtag Justizmininterium,  Abgeordnete
Schlossplatz
65183 Wiesbaden
 
 
 
Die Staatsanwaltschaft weigert sich zu ermitteln und den Sachverhalt für das Verwaltungsgerichtsverfahren zu klären. Das Verewaltungsgericht selber weigert sich die Verfahren wieder aufzunehmen um die Fehlurteile und die Gerichtskosten umzuentscheiden! Es geht hier um 3 Hausverbotsverfahren wo es jeweils ein Eilverfahren und ein Hauptverfahren gegeben hat. Sowie die Beschwerdeverfahen dazu! Sowie um ein Exmatrikulationsverfahren ebenfalls mit einsteiligen Rechtsschutz und Hauptverfahren, sowie Beschwerdeverfahren beim Eilverfahren. 
Ein Jusizskandal nach dem Nächsten
 
 
 
Ich erstatte Strafanzeige und Strafantrag. Beantrage er Adhäsionsverfahren 60.000 Euro Entschädigung
 
 
Hausverbot und Exmatrikulation durch die Uni Kassel/ Die Staatsanwaltschaft weigert sich, den Sachverhalt aufzuklären. Sie ermitteln nur gegen mich wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses und haben die Akte des Verwaltungsgerichtes angefordert. Das Verwaltungsgericht Kassel weigert sich, obwohl die Sache jetzt zu meinen Gunsten geklärt ist, die Verfahren, die falsch entschieden worden sind, zu prüfen. Allerdings hat die Staatsanwaltschaft Kassel sich geweigert, das aufzuklären. Beteiligt an der Sache sind die Studentinnen Laur Kujat und Marie Hundeshagen, Seminarleiter Johannes Thüne, Institutsleiterin Frau Professorin Dr. Reese-Schniktker, die Justiziare Frau Dr. Fauel und Dr. Craney. Besonders negativ aufgefallen ist der Kanzler der Uni Kassel, Fromm, der 2 Hausverbote ausgestellt hat. 
Beteiligt und zu prüfen ob dort Straftaten begangen worden sind. 
Die Uni Kassel hatte mir vorgeworfen, was sich als falsch herausgestellt hat.
  1. Als Bildschirmhintergrund war eine nackte Frau mit gespreizten Beinen zu sehen. Als Bildschirmhintergrund war eine Naturlandschaft. 
  2. Es gab kein Pornovideo und keine sexuelle Befriedigung darauf! Auf der Dating-Portalseite Grenzenloserflirt.com, die ich zugegeben habe und die von der Uni Kassel auch vorgeworfen wird, gibt es das nicht. Das kann man überprüfen. Außerdem habe ich dort die Nachrichten aufgerufen. Es werden vereinzelt Frauen angezeigt, die oben ohne zu sehen sind. Das sind aber keine pornographischen Darstellungen.
  3. Die Störung der Lehrveranstaltung haben die Studentinnen Laura Kujat und Marie Hundeshagen zu verantworten. Sie haben dem Seminarleiter Johannes Thüne mitgeteilt: Sinngemäß: Michael Tryzna hat sich einen Pornofilm angesehen und sich darauf sexuell befriedigt.  Das ist falsch. Aufgrund der Meldung hat Seminarleiter Johannes Thüne, dass Seminar noch ca. 1 Stunden weitergeführt und sah sich dann nicht in der Lage die Veranstaltung fortzusetzen, weil er mich beobachten musste. Hätte es diese Falschmeldung nicht gegeben wäre dazu nicht gekommen. Die Uni Kassel wirft mir allerdings dies vor. Semiarleite Thüne hat selber nichts von einem Pornofilm und sexueller Befriedigung bemerkt!
  4. Auch der Kommiltone Thomasz Kielsziekowsky mit dem ich in einem anderen Semiar zusammengearbeitet hatte und mir schräg gegenüber saß hat nachdem ich ihn gefragt hatte von nichts was mitbekommen. Auch andere Seminarteilnehmer nicht. Zumindest steht das nicht in der Akte.
  5. Aus den Aussagen in der Akte des Verwaltungsgerichtes  Blatt 41 und 43 kann man sehen, dass ich von den Frauen genau beobachtet wurde. Sie konnten genau sagen, wann ich wo wie oft hingeschaut habe. Sie konnten sagen wie oft ich mir mit der Hand an die Hosentasche gegriffen habe. Das heißt die haben mich die ganze Zeit angestarrt und mir auf den Unterleib gestarrt. Werfen mir aber vor ich sie angeschaut. Man kann also davon ausgehen, dass auch mit Absicht beobachtet wurde, was ich mit dem Laptop gemacht habe. 
  6. Auf der Institutskonferenz der Theologischen Theologie wurde mein Name mit Pädophilie in Verbindung gebracht. Ich bin nicht Pädophil. (Die Seiten die ich aufgeschagen hätte). Außerdem wurde dazu aufgerufen mich zu melden. Ich wurde aus whatssapp Gruppen rausgenommen. Dozenten antworten mir nicht mehr, wenn ich ihnen was schreibe. Andere Studenten melden sich auch nicht mehr! Mir geht es psychisch überhaupt nicht gut dabei. Von der Rufruinierung mal ganz abgesehen. Was auch sehr schlimm ist. Bei Pädophälie verstehe ich keinen Spaß.
  7. Die Uni Kassel hat mit der Austellung der Exmatrukulation ein weiteres Hausverbot erlassen, da sie dachten, wenn sie eine Exmatrikulation machen ich die Uni nicht nehr betreten dürfte. Das ist Unsinn!.Die Uni Kassel hat die Lernlatfform moodle, die webmailpattform ecamus der Uni Kassel mir nutzbar gelassen. Ich konnte die Mensa und die Bibliothek weiter nutzen. Warum soll ich die Uni Kassel da nicht betreten. Da hat die Uni Kassel verleunderische Aussagen getätigt. Ich hätte Leute belätigt. Den Uni help desk. dann standen leute neben mir, wenn ich in den laptop benutzt habe und kontrolliert was ich da mache. Da habe ich zurückgeschaut. Ganz schlimme Folgen für mich alles, was da gemacht wurde. 
  8. Der Vermieter Jörg Rothstein hat Kenntnis von der Sache bekommen. Die Mitbewohner des Hauses hätten von dem Hausverbotes erfahren und wären so verunsichert und musste mir deshalb die Kündigung ausstellen.
  9. Selbstverständlich möchte ich einen Studienabschluss schaffen. Nur mir wurde durch kriminelle Handlungen, wie das zerstören der Daten auf dem Laptop und des USB und das nicht ermitteln der Polizei es unmöglich gemacht haben die Leistungen zu erbringen. Sascha Weintraut hat mir angeboten, den Laptop zu reparieren und hat ihn mitgenommen, weigert sich diesen aber seit Jahren wieder rauszugeben. 
  10. Die Uni Kassel und das Verwaltungsgericht weigern sich Vorsatz und Schuldfähigkeit zu prüfen
  11. Die Vorwürfe aus der Vergangenheit die da erhoben worden um eine Prognose für die Zukunft abzuleiten sind falsch, wurden mir in der Verwaltungsakte nicht gezeigt und ich konnte mich dazu nicht äußern.Deshalb sind diese Dinge als Gegenstandslos zu betrachten. Das ist Verleumdung. 
12.Die Uni Kassel behauptet einfach, dass ich aufgrund meiner hohen Semesterzahl keine Studienabschluß anstrebe. Und das Verwaltungsericht sagt, sie haben dem nicht widersprochen also ist das so!
  1. Dann könnte rechtliche Benachteiligung oder sogar Rechtsbeugung durch die Universität in merhfacher Weise durch die Universität vorliegen. Die Universität hat nach meiner Auffassung gegen folgende Dinge verstoßen
a. Ich wurde einfach verurteilt 

 

1. Grundgesetz (GG) – mittelbar

Im deutschen Grundgesetz steht die Unschuldsvermutung nicht ausdrücklich, sie wird aber aus mehreren Normen abgeleitet:

  • Art. 20 Abs. 3 GG – Bindung der Rechtsprechung an Gesetz und Recht

  • Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG – Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Menschenwürde

  • Art. 103 Abs. 2 GG – Keine Strafe ohne Gesetz (nulla poena sine lege)

Die Unschuldsvermutung ist damit ein verfassungsrechtlicher Grundsatz, der die gesamte Strafrechtspflege prägt.

2. Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) – ausdrücklich

Die wichtigste ausdrückliche Norm:

  • Art. 6 Abs. 2 EMRK „Jede Person, die einer strafbaren Handlung angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“

Diese Norm gilt in Deutschland unmittelbar und ist für Gerichte verbindlich.

3. EU-Grundrechtecharta

  • Art. 48 Abs. 1 GRCh Ebenfalls wortgleich mit der EMRK.

4. Strafprozessordnung (StPO) – praktische Ausprägungen

Die StPO enthält keine eigene Norm „Unschuldsvermutung“, aber zahlreiche Vorschriften setzen sie um:

  • Beweislast liegt beim Staat

  • In dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten)

  • Schutz vor Vorverurteilung

  • Strenge Voraussetzungen für Untersuchungshaft (§§ 112 ff. StPO)

  • Schweigerecht (§ 136 StPO)

📌 Kernfunktion

Die Unschuldsvermutung schützt:

  • vor staatlicher Willkür

  • vor Vorverurteilung durch Behörden und Öffentlichkeit

  • die faire Durchführung des Strafverfahrenserson 

  • die Menschenwürde des Beschuldigten

b)Es wurde die Anhörung und Akteneinsicht verweigert

Eine Anhörung war vor dem Erlass der Hausverbote war möglich. Die Belastungszeuginnen Kujat und Hundeshagen wurden vorgeladen, der Entlasungzeuge Thomas Kielcziekowski und meine Person nicht.

. Verweigerte Anhörung

Nach § 28 HVwVfG ist einem Beteiligten grundsätzlich Gelegenheit zu geben, sich vor Erlass eines belastenden Verwaltungsaktes zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern. Eine Anhörung darf nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen entfallen.

Wenn die Universität beispielsweise ein Hausverbot oder eine andere belastende Maßnahme gegen dich erlassen hat, ohne dir vorher Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, kann darin ein Anhörungsmangel liegen.

Allerdings kann eine unterbliebene Anhörung unter bestimmten Voraussetzungen später nachgeholt werden. Deshalb bedeutet der Fehler nicht automatisch, dass die Entscheidung endgültig unwirksam ist.

2. Verweigerte Akteneinsicht

Das ist für deine Verteidigung besonders wichtig.

§ 29 HVwVfG bestimmt grundsätzlich, dass Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten ist, soweit dies zur Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist.

Ich hatte Strafanzeige und Strafantrag erstattet und beantrage erneut per Adhäsionsverfahren eine Entschädigung von 60.000 Euro. 2 Semester konnte ich nicht studieren. Ich hatte auch eine außergerichtliche Eiigung angeboten.Der Berufsstart verzögert sich dadurch um 1 Jahr. Ich wurde stark stigmatisiert. Auf der Institutskonferenz wurde gegen mich aufgehetzt  und dazu aufgerufen, mich zu melden. Ich wurde dort auch mit Pädophilie in Verbindung gebracht. Ich bin nicht Pädofil. Die anderen Studenten haben den Kontakt abgebrochen. Ich wurde aus WhatsApp-Gruppen von Seminaren und Instituten entfernt. Dozenten antworten mir nicht mehr auf E-Mails. Die Mensa, die günstiges Essen bietet, kann ich nicht mehr nutzen. Muss woanders teureres Essen kaufen. Ich musste mir das Deutschlandticket für 62 Euro im Monat kaufen, weil ich das Semesterticket nicht mehr nutzen kann. Jeden Monat Schaden von 62 Euro. Der Vermieter hatte mir die Kündigung ausgesprochen, weil die anderen Studenten, die dort auch wohnen, Angst vor sexueller Belästigung hatten, nachdem sie vom Hausverbot durch die Uni Kassel erfahren hatten. Aufgrund dessen geht es mir psychisch schlecht. 
 
C)Es wurde gegen die Aufklärungsflicht verstoßen
Ich wurde nicht angehört, der Entlastungszeuge Thomas Kielscziekowksi wurde nicht gehört, die anderen Kursteilnehmer auch nicht!
 Nach § 24 Abs. 1 HVwVfG muss die Behörde den Sachverhalt von Amts wegen ermitteln. Sie muss dabei nach § 24 Abs. 2 HVwVfG auch die für den Betroffenen günstigen Umstände berücksichtigen.
 
D)In dem Schreiben bei den Hausverboten gibt  es keine Rechtsmittelbelehrung 
Das ergibt sich aus § 37 Abs. 6 VwVfG. Darin müssen insbesondere der zulässige Rechtsbehelf, die zuständige Stelle bzw. das zuständige Gericht und die einzuhaltende Frist genannt werden.
 

Zusammengefasst gesagt!

Problemmögliche Rechtsgrundlage
keine Anhörung§ 28 HVwVfG
Akteneinsicht verweigert§ 29 HVwVfG
Sachverhalt nicht ausreichend aufgeklärt§ 24 HVwVfG
keine Rechtsbehelfsbelehrung§ 37 Abs. 6 VwVfG
dadurch möglicherweise verlängerte Rechtsbehelfsfrist§ 58 Abs. 2 VwGO
 
Der Sachstand ist jetzt folgender. 
Ich habe die Seite grenzenloserflirt.com, die Nachrichtenseite, aufgerufen, um mir die Nachrichten anzuschauen. Auf dieserNachrichtenseite sind normalerweise
 
d=keine Rechtsmiitelbelheung vorgenommen.
 
 
Das Justizministerium reagiert seit Monaten nicht. Keine Anweisung an die Staatsanwaltschaft, die sich weigert zu ermitteln. Können Sie da was machen. Das ist hochkriminell 
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren!
 
Maaßen muss bestraft werden und in den anderen Fällen auch die anderen. Die Staatsanwaltschaft weigert sich zu ermitteln. Erkennen Sie öffentliches Interesse an der Sache an.
 
Ich benötige in der Sache das Aktenzeichen. Außerdem Akteneinsicht in der Familiendiebstahlsache. Meiner Schwester Monika Maaßen und ihr Mann Robert Maaßen haben den Schlüssel zu der Wohnung. Es wurden etliche Wohnungsgegenstände aus der Wohnung entfernt. Teppiche, Sessel, Schränke, Geschirr, Betten, Matratzen, Fernseher, Bilder, persönliche Dinge des Herrn Tryzna, Wasserkocher usw., sodass ich in der Wohnung nicht wohnen kann. Ich wollte die Wohnung selber nutzen. Monika Maaßen verbietet mir die Eigennutzng der Wohnung. 
Dann geht es um die mehrfache unterlassene Hilfeleistung von Monika Maaßen. Monika Maaßen hat sich über 15 Jahre um meinen Vater nicht gekümmert, nicht zur Hochzeit eingeladen, seine Enkelkinder hat er nie gesehen. Monika Maaßen wohnt 250 Meter von der Eigentumswohnung meines Vaters entfernt. Meinem Vater ging es schlecht. Nachbar Herr Halbrock ging 3 mal zu Maaßens und hat 3 Briefe geschrieben. Erst lief er blutend ums Haus. Dann hat mein Vater hat die Tür nicht mehr aufgemacht. Es war zu befürchten, dass Gert Tryzna hilflos oder bereits Tod in der Wohnung liegt. Sie hat damit keine Hilfe geleistet und billigend in Kauf in genommen, das er stirbt. Er wollte behandelt werden und kam in ein Hospitz. Ich bin zur Polizei gegangen und habe gesagt er will behandelt werden und der Berufsbetreuer hat nicht dafür gesorgt, dass er eine Pflege hatte, kein ambulant betreutes Wohnen, wurde keine Gesundheitsfürsorge gemacht. Wäre das gemacht worden hätte er rechtzeitiug behandelt werden können und wäre nicht gestorben. Monika Maaßen wollte damit nichts zu tun haben und hat nicht geholfen.  Ich war bei der Polizei. Ich halte das Verhalten für unwürdig in die Nachfoge des Gert Tryzna zu treten. Deswegen ist es entscheidend dass der Sachverhalt aufgeklärt wird und öffentliches Interesse festgestellt wird. Außerdem geht es um die Wohnraumüberwachung Burckhardtstraße 66a, 34346 Münden, Arnold-Bode-Str.4 3127 Kassel, Sodensternstrasse 4 ,34125 Kassel, Hafenstrasse 35 34125 Kassel und die Materialien die beschlagnahmt werden müssen. Diese Sache mit Carolin von Pocci (BND Mitarbeiterin) 
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An die kriminelle Vereinigung der Strafverbreiter im Amt und Rechtsbeugern.
Entweder ihr geht in den Knast oder nehmt das Angebot zur aussergerichtlichen Einigung an, d.h. Geld ersetzen 30 Millionen Euro, Semester streichen, ins Überwachungssystem integrieren und gründlich ärztlich untersuchen und behandeln. Der Innenminister Roman Poseck (CDU) und Justizminister Christian Heinz (CDU) weigern sich Anweisung zu erteilen, damit ermittelt wird. Damit haben auch die sich strafbar gemacht und müssen zurücktreten. Sie halten die Verhaltensweise ihrer Behörde für richtig, ansonsten würden sie eingreifen. Das, was verfolgungsverjährt ist, tretet ihr in Ersatzleistung und müsst das zahlen, was der Täter hätte zahlen müssen. Es geht um über 100 Straftaten aus 8 Bereichen, wo Schäden in zig Millionenhöhe entstanden sind, wo nicht ermittelt wurde.
1. Staatsterror/Überwachungsskandal mit all den schlimmen Folgen Entmündigung bis 28.05.2022), Vollerwerbsunfähigkeit, Führerscheinentzug, Schwerbehinderung
2.Carolin von Pocci
3. Berufsbetreuung
4.Wirtschaftskriminalität
5. Bedrohungen, üble Nachrede, Verleumdungen
und Beleidigungen
6. Diebstahl des facebookprofils von Michael Tryzna durch Panh Anh Tuan
7. Todesfälle von Helmut und Gert Tryzna
8. Der Diebstahl meines facebookprofils durch Panh Anh Tuan, was am 29.05.26 gelöscht wurde wo viele persönliche Unterlagen drauf geladen sind, was ich dringend wieder brauche, was ausspioniert wurde und die Polizei sich geweigert hat zu ermitteln. facebook rewagiert auch nicht. 
9. Das Verweigern der Auflärung des Vorfalls im Seminar on Johannes Thüne. Schaden 60.000 Euro 
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Die Uni Kassel hat ein Hausverbot erteilt und mich jetzt exmatrikuliert. Ich habe dagegen geklagt. Die Uni Kassel hat am 30.10.2025 ein rechtswidriges Hausverbot erteilt, was rechtswidrig war und hat am 27.11.2025 ein zweites Hausverbot erteilt mit einer Gültigkeit von 3 Monaten. Dies ist abgelaufen am 27.02.2026. Jetzt haben die die Exmatrikulation veranlasst.

Die Polizei und Staatsanwaltschaft weigern sich nach meiner Anzeige den Sachverhalt aufzuklären. Erteilen sie Anweisung

Machen sie sofort die Exmatrikulation rückgängig. 



Die Justizskandale weiten sich jetzt auf das Verwaltungsgericht Kassel aus.

Baudewien und Kollegen haben 7 Skandale zu verantworten. Ich bitte sie dort tätig zu werden.

ich beantrage die Wiedraufnahme sämtlicher Verfahren und den Erlass der Gerichtskosten, sowie strafrechtiche Prüfung der Verantwortlichen! Sorgen sie dafür dass die Exmatrikulation und das ausverbot sofort aufgehoben werden

  1. Ich möchte von der Uni Kassel Schadensersatz für das rechtswidrige Hausverbot. Dazu muss das Verwaltungsgericht feststellen, dass das Hausverbot rechtswidrig ist. Auf den Bescheid muss ich dann einen Prozesskostenhilfeantrag stellen und mir einen beim Landgericht zugelassenen Anwalt beiordnen lassen. Richter Baudewin hat erst die Nutzung meines Laptops verweigert, was mich in meinem rechtlichen Gehör verletzt. Er hat auch verweigert, dass ich die Unterlagen nachreiche. er weiß genau, dass ich von der Uni Kassel Schadensersatz haben möchte. Er hat das Feststellungsinteresse verweigert. Er hat den Prozesskostenhilfeantrag nicht bewilligt.

  2. Ich hatte einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zum Betreten der Uni Kassel gestellt. So ein Antrag muss innerhalb von Tagen oder 1 Woche entschieden werden. Ich hatte für alle Verfahren einen Prozesskostenhilfeantrag gestellt. Auch hier wurde der Prozesskostenhilfeantrag nicht genehmigt. Die Entscheidung auf einstweiligen Rechtsschutz wurde nach Wochen abgelehnt mit der Begründung dass das Interesse des Gemeinwohls höher ist als mein Interesse auf Berufsfreiheit. Der Skandal daran besteht, dass dieser Beschluss nach dem 27.02.2026 ergangen ist und ich die Uni Kassel seitdem 27.02.2026 sowieso wieder betreten kann, weil die 3 Monate des Hausverbotes abgelaufen sind. Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ist seitdem 27.02.2026 hinfällig. Ich kann die Uni Kassel wieder betreten. Ich hatte mir nur die Nachrichten der Datingplattform Grenzenloser Flirt angeschaut. Keine Pornofilme, keine sexuelle Befriedigung. Das war ein einmaliger Vorgang, hat es noch nie gegeben und wird es auch nicht wieder geben. Dann wird mir vorgeworfen ich hätte die Kommilitonin von oben bis unten angestarrt, sie gemustert. Das habe ich so überhaupt nicht gemacht. Außerdem handelt es sich hier um zukünftige Lehrerinnen. Einer Lehrerin steht bie einer Klasse mit 20 bis 25 jährigen Schülerinnen im absoluten Mittelpunkt. Die Schüler achten auf alles was die Lehrerin was und wie sagt und wie die aussieht und was die an hat. Wenn eine Lehramtsstudentin damit ein Problem hat angesehen zu werden hat sie den Beruf verfehlt. Jetzt geht es nur noch um die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Hausverbots vom 27.11.2026 Ein Skandal

  3. Es geht um das Hauptverfahren. Hier wurde der Prozesskostenhilfeantrag wieder nicht genehmigt.

  4. Ich hatte mich im Verfahren um das Hausverbot vom 27.11.2025 darin geäußert, dass die Uni Kassel erst mal das Exmatrikulationsverfahren ruhen lassen sollte. Richter Baudewien hat daraus einen neuen Antrag gemacht und diesen abgelehnt und mir die Gerichtskosten aufgebrummt.

  5. Die Uni Kassel hat mich Ende Februar exmatrikuliert. Ich habe dagegen geklagt und die Aufschiebende Wirkung per Eilverfahren beantragt bis in der Hauptsache entschieden wird. Es ist auch 6 Wochen danach nicht die aufschiebende Wirkung entschieden worden. Diesesmal von einem anderen Richter als Baudewien.  Es sieht nach einem strukturellen Problem beim Verwaltungsgericht Kassel aus. Die Poliizei und Staatsanwaltschaft Kassel weigert sich aufgrund miener Strafanzeige zu ermitteln. Es gab weder ein Pornofilm noch ein sexuelle Befriedigung auch kein Foto von einer Frau mit gespreitzen Beinen. Der Kommilitione Thomas k:hat ausgesagt, dass er von solchen Vorfällen und einer Sörung des Seminars nicht mitbekommen hat. Dieser Entlastungszeuge wurde nicht gefragt. Ich habe auch keine Leute angestarrt.
 
6. Weitere Skandale Exmatrikulationsverfahren.  Richter VG Dr. Reisgies als Vorsitzender, Richter am VG Dr. Schnell, Richterin am VG Mrowka-Schaefer. Aktenzeichen: 7 L 673/26. KS und weitere Verfahren. Die Richter haben meinen Antrag abgelehnt mit Argumenten die im Exmatrikulationsbescheid gar nicht drin stehen. Es wird von Seiten der Uni Kassel  nicht mehr vorgeworfen mich sexuell befriedigt zu haben. Auch wurde sich  auf Zeugenaussagen berufen die dort gar nicht drin stehen. Dann wurde erfunden, dass ich mich über die Lustig mache. Stimmt nicht. Sagt auch niemand aus. Es geht um die Seite Grenzenloserflirt.com. Das wird von beiden Seiten anerkannt. Dort gibt es keine Pornographischen Inhalte. Trotzdem wird es bhauptet. Vorsätzliches und Schuldhaftes Verhalten hat es nicht gegeben. Die Uni wie auch das Gericht haben das nicht geprüft. Der Exmatrikulationsbescheid ist formell rechtswidrig, da auf Dinge in der Vergangenheit bezug genommen wurde wo ich weder zu angehört wurde und auch keine Akteneinsicht gewährt wurde. Da braucht es im Grunde genommen keine materielle Prüfung mehr. Eine Katastrophe nach der anderen.
Die Unterrichtsstörung haben Kujat und Hundeshagen zu verantworten. Sie haben dem Seminarleiter Thüne mitgeteilt Tryzna hat sich einen Pornofilm angeschaut und sich darauf sexuell befriedigt. Das ist erweisener Maaßen falsch. Diese Flaschmeldung hat zur Unterrichtsstörung geführt. Das hat Michael Tryzna nicht zu verantworten, sondern Kujat nud Hundeshagen.
7. Verfahren gegen das letzte Hausverbot nach der Ematrikulation. 
Richter Reisgies ist der Meinung,dass ich aufgrund dessen, dass ich exmatrikukiert wurde kein Rechtsschutzbedürfnis hätte beim Hausverbot und hat meinen Antrag abglehnt. Ich nutze di Bibliothek und die Mensa trotzdem und hatte mich beim KWS Sicherheitsdienst beworben! Da ist Rechtsschutzbedürfnis, Das Recht auf einen Erörterungstermin, mündlichde Anhöfrung wurde nicht gewährt. Die Zusammenlegung der Verfahren nicht gemacht.
 

 

Michael Tryzna                                                      Kassel, 18.03.2026

Hafenstrasse 35

34125 Kassel

 

Staatsanwaltschat Kassel

Frankfurter Straße 7

34119 Kassel

 

Strafanzeige gegen unbekannt, beantrage 20000-Euro-Entschädigung per Adhäsionsverfahren.

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

1.Die Wirtschaftskriminalität geht weiter. Monetarisierung des Facebookprofils https://www.facebook.com/michael.tryznaii läuft nicht. Am Anfang wurden Werbungen eingeblendet, es hat keine Bezahlung gegeben. Jetzt werden  keine Anzeigen mehr eingeblendet, obwohl es monetarisiert ist. Es werden auch keine Sterne eingeblendet. Das Werbekonto wurde zu Unrecht deaktiviert. 263 Euro sind noch auf dem Konto werden aber nicht ausgezahlt. Das Werbekonto ist wichtig, um die Anzahl der Follower zu erhöhen. Trotzdem werden Beiträge über 200.000 mal aufgerufen wie hier zuletzt. Durch die Wirtschaftskriminalität entgehen so pro Beitrag über 100 Euro.

Anbei die Screenshots über die Monetarisierung und das Werbekonto. Ob facebook das macht oder unbekannte Dritte ist unklar. Facebook antwo.rtet auch meine Email nicht

2. Ich habe eine Arbeit als Chatmoderator bei der Firma NTB Digital Solutions begonnen, die aber nicht fortgesetzt werden konnte, weil die Seite des Chatportals blockiert wurde.Das Mikrofon, in das die Texte reingesprochen werden, war auch blockiert. Texte sind erst  mit großer Verzögerung erschienen oder unvollständig oder fehlerhaft. Ich wurde mehrfach vom Betreiber gesperrt. Beendigung der Tätigkeit steht unmittelbar bevor! Schaden, Rufschaden, dass ich kein zuverlässiger Kollege bin, Einkommensverlust, weil ich nicht arbeiten konnte, Arbeitsverlust steht bevor. Opfer einer Straftat. Staatsanwaltschaft weigert sich zu ermitteln. Ein Verdienst von 2000 Euro bis 8.000 Euro.

 

 

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Die Berufsbetreunug der verlängerte Arm des Staatsterros hat wieder versagt, genauso das Verhalten des Betreuungsrichters Köhler ist ser fraglich!?

Die Strafanzeigen werden immer eingestellt und der Betreungsrichter Köhler bekommt das zugeschickt. Der soll denen mal sagen, die sollen ermitteln! 

Beim Anhörungstermin beschert er sich bei mir, dass er so eine volle Akte hat. Es sieht für mich so aus,als wenn sie nicht ermitteln wollen, weil ich lange ein Betreungsfall war. 

Die Beteuung wird jetzt übrigens wieder beendet! 

 

Aktenzeichen: 787 XVII T 1791/25
 
Sehr geehrte Damen und Herren!
 
a) Wenn Richter Herr Köhler dabei bleibt, dass der Betreuer sich nicht um die Straftaten die gegen mich verübt werden kümmern soll, was gerade wieder aktuell ist in 4 Fällen
  1. Ich habe eine Arbeit als Chatmoderator begonnen, die aber nicht fortgesetzt werden konnte, weil die Seite des Chatportals blockiert wurde.Das Mikrofon, in das die Texte reingesprochen werden, war auch blockiert. Texte sind erst  mit großer Verzögerung erschienen oder unvollständig oder fehlerhaft. Ich wurde mehrfach vom Betreiber gesperrt. Beendigung der Tätigkeit steht unmittelbar bevor! Schaden, Rufschaden, dass ich kein zuverlässiger Kollege bin, Einkommensverlust, weil ich nicht arbeiten konnte, Arbeitsverlust steht bevor. Opfer einer Straftat.
  2. Exmatrikulation der Uni Kassel. Studentinnen haben behauptet, ich hätte mir im Seminar angeschaut und hätte mich sexuell befriedigt. Das stimmt nicht. Ich habe mir nur die Datingplattform Grenzenloserflirt.com angeschaut. Da gibt es keine Pornofilme und eine sexuelle Befriedigung hat es nicht gegeben. Die Polizei und Staatsanwaltschaft weigern sich gegen die Verantwortlichen zu ermitteln. Das Verwaltingsgericht wartet darauf, dass die Ergebnisse vorliegen! Gerichtsrechnungen werden ständig zugeschickt. Zwangsvollstreckung droht. Stefan Meyer hat dort beim Verwaltungsgericht das nicht geregelt. Psychische Schäden durch Stigmatisierung, 1 Jahr Studienverzögerung, Schaden: 60.000 Euro
  3. Die Straftaten meiner Schwester oder ihres Mannes, die die Gegenstände aus der Wohnung geholt haben. 
  4. Das Klauen des Facebook-Profils durch Pan Anh Tuan, dann die Löschung des Profils, die Löschung der Michael Tryzna Partei, Michael Tryzna, Stadt und Landkreis Kassel, Tausende Euro in Werbung investiert, tausende Stunden Arbeitszeit reingesteckt. Ich hatte 300.000 Euro Schadensersatz gefordert.
  5. Überwachungsskandal, Materialien aus dem Überwachungsskandal müssen beschlagnahmt werden. Hafenstraße 35, 34125 Kassel, Sodensternstraße 4, 34117 Kassel, Arnold-Bode-Str. 4, 34117 Kassel, Burckhardtstraße 66a, 34346 Hann. Münden
  6. Michael Tryzna: Tel. 017660381310 Alles Bestens wie immer! Strafrechtlich und verfassungsrechtlich wie immer alles einwandfrei! Dies ist wichtig, weil es für das Lehramt, die Schule, die Universität, die Gewerkschaft GEW unerlässlich ist einen tadellosen Kollegen zu haben. Da darf es keinen Zweifel geben! Ich kann das vor Gericht vorlegen, wenn etwas anderes behauptet wird! Der Rest
  7. Ich habe Richter Herr Köhler erklärt, dass das Amtsgericht Münden die Betreuung eingerichtet hat um mir gegen die Untätigkeit, die Nichtermittlung, der Bedrohungssituation
  8. Der Richter entscheidet über seine eigene Beschwerde. Wenn Richter Köhler nachwie vor der Meinung ist, dass der Betreuer sich nicht um diese Angelegenheiten kümmern braucht, lehne ich ihn ab.
Das Ziel ist es, aus der Entschädigung der Schwester Monika Maaßen ihren Wohnungsanteil abzukaufen! Dann kann ich da wohnen, WG machen, Sozialhilfe muss gezahlt oder ich vermiete oder ich kann zu einem fairen Preis verkaufen! 
 
 
B) Herr Meyer hat in der Zeit genauso versagt, wie Frau Malgard
  1. Er hat nicht beim Amtsgericht Münden sich über den Stand der Dinge erkundigt und mir die Unterlagen zukommen lassen
  2. Er hat sich nicht erkundigt, ob das Sozialamt Münden die Sozialhlife als Zuschuss übernehmen, wenn ich dort in meiner Wohnung wohne. Nebenkosten Wohnung Gesamt 380 Euro. 
  3. Er hat nicht geklärt, ob die Schwester eine Entschädigung zahlen muss, wenn sie die Vermietung verweigert, die Eigennutzung verweigert, eine WG verweigert, wo ich selber wohne, den Verkauf durch einen Makler verweigert, sondern Zwangsversteigert.
  4. Ob Monika Maaßen Schadensersatz zahlen muss, wenn das Sozialamt die Sozialhilfe in meiner Wohnung in Hann. Münden als Zuschuss zahlen würde und der Betreeur, dann auch vom Sozialamt übernommen wird. So muss ich den Betreuer aus meinen eigenen Mitteln bezahlen! 
  5. Das Sozialamt hat zum 01.09. die Zahlung der Sozialhilfe wieder eingestellt. Begründung: Der Darlehensvertrag wurde nicht unterschrieben vom Betreuer. Der Betreuer sagt, er könne es nicht, da er keine Vermögenssorge hat. Deshalb bedarf es der Vermögenssorge. Meier hat den Darlehensvertrag mir nicht vorgelegt. Er hat gegenüber Sozialamtsleiter Basse behauptet, er könnte mich seit 4 Wochen nicht erreichen! Das ist gelogen. Eine Zusammenarbeit mit Herrn Meier ist aufgrund dessen und das er nicht das macht was gemacht werfen muss abzulehnen. Ich bin auch nicht bereit Malgard oder Meier zu bezahlen.
  6. Die ganzen Zeugnisse liegen bei den vorigen Betreuern, wenn sie nicht schon vernichtet wurden. Es wird nichts unternommen, um diese zurückzuholen oder neu zu erstellen! Bewerbung incht möglich. 
  7. Mit der Uni Kassel wird auch kein Kontakt aufgenommen um das klären, was das Hausverbot und die Exmatrikulation angeht.
 
D)Die Betreuer müssen den Schaden ersetzen, Stimme der Übertragung der Aufgabenkreise zu.

 

Mit freundlichen Grüßen