Mit einer
Bepreisung des klimaschädlichen CO2, Fördermaßnahmen und gesetzlichen Standards
für mehr Innovationen und Investitionen wollen wir Deutschlands Klimaschutzziel
2030 erreichen: 55 Prozent weniger Treibhausgase im Vergleich zum Jahr 1990.
Die Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030, die das Kabinett bereits
beschlossen hat, legen einen konkreten Pfad dafür fest. Diesen Plan wollen wir
wirtschaftlich nachhaltig und sozial ausgewogen umsetzen. Das Kabinett hat
dafür nun ein ausführliches Klimaschutzprogramm verabschiedet. Auch das
Bundes-Klimaschutzgesetz wurde verabschiedet. Weitere Details werden sukzessive
im Gesetzgebungsprozess erarbeitet.
Klimafreundliches
Verhalten wird belohnt
Dabei ist
klar: Klimaschutz gibt es nicht zum Nulltarif. Neue Anforderungen werden wir
fair verteilen. Wer sich klimafreundlich verhält, wird unterstützt. Wir setzen
auf Anreize, CO2 einzusparen und fördern technologische Lösungen. Klimaschutz
geht jeden an, aber niemand soll überfordert werden. Klimaschutz ist eine
gemeinsame Kraftanstrengung, gleichzeitig stärkt es Deutschland als innovativen
Wirtschaftsstandort.
Mein Urteil:
Vom Grundsatz her richtige Aussagen, CO2 soll eingesparrt, niemand überfordert
werden (das werden wir dann sehen in den Einzelmaßnahmen) und die Wirtschaft
gestärkt werden. Die Wirtschaft zu stärken ist wichtig, weil durch den
steigenden Benzinpreis eine Belastung droht. Es gilt die allgemeine Aussage,
das bei steigendem Rohölpreis die Wirtschaft abgebremst wird. Nun lässt der
Start den Rohölpreis durch Abgaben steigen. Was mir hier fehlt ist die
Einbeziehung von Methan Gas was genauso Klimaschädlich ist. NOx also Stickoxide
sind auch nicht enthalten.
Die Elemente
des Klimaschutzprogramms
CO2-Bepreisung
Herzstück
des Klimaschutzprogramms ist die neue CO2-Bepreisung Verkehr und Wärme ab 2021.
So wie es im Rahmen des europäischen Emissionshandels bereits für die
Energiewirtschaft und die energieintensive Industrie gilt, wird CO2 nun auch in
den Bereichen Verkehr und Gebäude einen Preis bekommen. Das ist – so auch die
einhellige Meinung der Wissenschaft -
der volkswirtschaftlich kosteneffizienteste Weg, um Emissionen zu reduzieren
und die Klimaziele zu erreichen.
Die
Bundesregierung wird die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in
Klimaschutzmaßnahmen reinvestieren oder an die Bürgerinnen und Bürger in Form
von Entlastungen an anderer Stelle und Fördermaßnahmen zurückgeben.
Das
nationale Emissionshandelssystem (nEHS) startet 2021 mit einem Festpreissystem,
das heißt, der Preis pro Tonne CO2 ist fix und vorab festgelegt. Dabei werden
Zertifikate an die Unternehmen, die Heiz- und Kraftstoffe in Verkehr bringen,
verkauft. Die Kosten für die Zertifikate trägt dann der Brenn- und
Kraftstoffhandel: Wenn Unternehmen Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin
oder Diesel verkaufen, benötigen sie für jede Tonne CO2, die die Stoffe im
Verbrauch verursachen werden, ein Zertifikat als Verschmutzungsrecht.
Der
Festpreis startet mit 10 Euro pro Tonne und steigt bis zum Jahr 2025 auf einen
Festpreis von 35 Euro pro Tonne CO2. Damit ist in den kommenden Jahren
Planungssicherheit gegeben. Ab 2026 bildet sich der Preis am Markt, solange er
sich zwischen einem festgelegten Mindest- und Höchstpreis bewegt. Die Gesamtmenge
an Zertifikaten, die deutschlandweit ausgegeben wird, entspricht dann den
Erfordernissen der deutschen und europäischen Klimaziele.
Mein Urteil:
Methan Gas fehlt wahrscheinlich überall. Ansonsten ist es ein guter Ansatz der
um Wettbewebsnachteile zu vermeiden in den europäischen Emmissionshandel mit
aufgenommen werden müsste. Das sollte das politische Ziel sein dies europäisch
zu verankern. Ist leider anscheinend nicht möglich und deshalb ist das gut so.
Es ist ein sanfter Einstieg. Wenn die anderen Länder wie die USA, China und
Indien nicht mitmachen ist es für die Welt sowieso umsonst. Die CO2 Preise von
35 Euro je Tonne sind dem ähnlich wie beim europäischen Emmissionshandel und
werden schrittweise von 10 Euro dorthin erhöht. Es besteht Planungssicherheit
das ist gut.
Was hier
außer acht gelassen wird, dass das Spritpreisgefälle zum Ausland deutlich zu
nehmen wird, da das Ausland das nicht macht. Die an der Grenze wohnen werden
immer mehr im Ausland tanken. Deshalb auch hier das ganze in den Europäischen
Emmissionshandel mit rein.
Mit
Förderung zum Klimaschützen motivieren
Das
Klimaschutzprogramm 2030 sorgt mit seinen Förderprogrammen dafür, dass jede und
jeder mit den neuen Gegebenheiten zurechtkommt.
Dazu gehört
etwa die Möglichkeit, energetische Gebäudesanierungen steuerlich abzuschreiben.
Das Programm sieht auch eine hohe Förderquote von 40 Prozent für den Austausch
von Ölheizungen gegen neue, klimafreundlichere Heizanlagen vor. Für einen
Umstieg auf Elektro-Fahrzeuge wird die Umweltprämie fortgesetzt.
Die
Bundesregierung unterstützt die Wirtschaft mit Förderprogrammen für die
Entwicklung energieeffizienter Technologien.
Das
Klimaschutzprogramm enthält gerade für die erste Zeit stärkere Fördermaßnahmen,
um möglichst viele Menschen zum klimafreundlichem Wohnen und klimafreundlicher
Mobilität zu motivieren, bevor in diesen Bereichen in einem zweiten Schritt die
CO2-Bepreisung greift. So werden die 2020er Jahre das Jahrzehnt der Umsetzung
von Energie- und Mobilitätswende.
Mein Urteil: Hier bin ich sehr unzufrieden mit
der Fördermöglichkeit, da es sich um eine steuerliche Abzugsmöglichkeit
handelt. Diejenigen die z.B. 3 Kinder haben und ein Jahreseinkommen von 40.000
Euro zahlen keine Steuern. D.h. die profitieren nicht von der steuerlichen
Abzugsmöglichkeit also Steuerentlastung. Ein Mindestlöhner der wenig Steuern
zahlt profitiert hier auch wenig, wenn er überhaupt in der Lage ist sich eine
neue Heizung zu kaufen. Sinnvoll wäre es hier 40% des Kaufpreises zu erstatten
oder einen Pauschalbetrag als Zuschuss zu bezahlen.
Bürgerinnen
und Bürger entlasten
Die
Bundesregierung senkt mittelfristig die Stromkosten als Gegengewicht zur neuen
CO2-Bepreisung. Das Prinzip: Steigen die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung, wird
der Strompreis weiter gesenkt.
Menschen,
die Wohngeld beziehen, sollen außerdem von steigenden Energiepreisen verschont
werden. Um soziale Härten zu vermeiden, erhöht die Bundesregierung das Wohngeld
um zehn Prozent.
Berufspendler
erhalten ab 2021 eine höhere Pauschale - abhängig von der Entfernung, die sie
zur Arbeit zurücklegen. Sie bekommen dann 35 Cent ab Kilometer 21. Die Regelung
läuft Ende 2026 aus. Das bedeutet: Wer mehr Energie benötigt, weil er längere
Wege hat, wird auch stärker entlastet.
Entlastungen
wird es auch bei öffentlichen Verkehrsmitteln geben: Wer längere Strecken mit
dem Zug fährt, tut dies zukünftig günstiger durch eine von 19 auf 7 Prozent
reduzierte Mehrwertsteuer.
Mein Urteil: Die gleiche Kritik wie damals bei
Erhöhung der Ökosteuer wo das Benzin teuer wurde und wie oben beschrieben.
Beispiel eine Familie mit 3 Kindern und 40000 Euro Jashreseinkommen zahlt keine
Steuern und wird somit nicht entlastet, sondern nur mehr belastet. Außerdem
gilt dies erst ab dem 21. Kilometer. Mindestlöhner die nur wenig Steuern zahlen
werden wenig entlastet. Es wäre sinnvoller 4 Jahre beim Neuwagenkauf keine KfZ
Steuer auf Eltrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge zu erheben. Das würde
den Kauf solcher Fahrzeuge zusätzlich anzreizen.
Anstatt der
Mehrwertsteuer zu senken hätte davon auch die Stromsteuer reduziert werden
können. Der Anreiz für die Bahnen mit Eletro zu fahren wäre dadurch erhöht
wurden. Einige Bahnen fahren mit Diesel. Die Stromkosten in Deutschland sind zu
hoch!
Video 08:30
Video
Pressestatement
von Kanzlerin Merkel zum Beschluss des Klimaschutzprogramms 2030
Bauen und
Wohnen
14 Prozent
der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland (120 Millionen Tonnen) kommen aus
dem Gebäudesektor. Im Jahr 2030 dürfen es in diesem Bereich nur noch 72
Millionen Tonnen CO2 pro Jahr sein. Mit einem Mix aus verstärkter Förderung,
CO2-Bepreisung sowie durch ordnungsrechtliche Maßnahmen wollen wir Bauen und
Wohnen in Deutschland klimafreundlicher machen.
Energetische
Sanierung steuerlich fördern
Energetische
Sanierungsmaßnahmen wie der Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster, die
Dämmung von Dächern und Außenwänden sollen ab 2020 steuerlich gefördert werden.
Dabei profitieren Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen gleichermaßen durch
einen Steuerabzug. Die Fördersätze der bestehenden KfW-Förderprogramme werden
um 10 Prozent erhöht.
Mein Urteil: Das Förderprogramm KFW ist gut.
Gebäudbesitzer aller Einkommensklassen profitieren eben nicht gleichermaßen.
Das ist eine glatte Lüge. Wie bereits oben aufgeführt zahlt eine Familie mit 3
Kinder und 40000 Euro Jahreseinkommen keine Einkommenssteuern, also profitieren
sie auch nicht gleichermaßen.
Heizanlagen
erneuern
Es lohnt
sich, in den kommenden Jahren von alten Öl- und Gasheizungen auf
klimafreundliche Anlagen oder direkt auf erneuerbare Wärme umzusteigen. Um die
Austauschrate von Ölheizungen zu erhöhen, wird es eine
"Austauschprämie" mit einer 40-prozentigen Förderung geben.
Ab 2026 soll
in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, der
Einbau von Ölheizungen nicht mehr erlaubt sein.
Mein Urteil: Sind die 40% jetzt eine
steuerliche Förderung oder ein Investitionszuschuss. Es gilt das oben gesagt
dazu.
Verkehr
Im Vergleich
zu 1990 müssen sich die Emissionen im Verkehr bis 2030 um 40 bis 42 Prozent
verringern. Mit einem Paket aus Förderung der Elektromobilität, Stärkung der
Bahn und CO2-Bepreisung soll das erreicht werden.
Ausbau der
Ladesäuleninfrastruktur für die Elektromobilität
In
Deutschland sollen bis 2030 insgesamt eine Million Ladepunkte zur Verfügung
stehen. Der Bund fördert den Aufbau von öffentlichen Ladesäulen bis 2025 und
legt einen Masterplan Ladesäuleninfrastruktur vor. Die Bundesregierung wird
verbindlich regeln, dass an allen Tankstellen in Deutschland auch Ladepunkte
angeboten und auf Kundenparkplätzen eingerichtet werden. Die meisten
Ladevorgänge werden jedoch zuhause oder am Arbeitsplatz stattfinden. Daher wird
private und gewerbliche Ladeinfrastruktur ebenfalls gefördert.
Im
Wohneigentumsgesetz (WEG) und im Mietrecht werden die Vorschriften für die
Errichtung von Ladeinfrastruktur vereinfacht. Vermieter werden verpflichtet,
die Installation von Ladeinfrastruktur zu dulden.
Mein Urteil: Das ist in Ordnung bis auf die
Formulierung "Vermieter werden dazu verpflichtet die Installation von
Ladeinfrastruktur zu dulden. Dulden bedeutet etwas was nicht in Ordnung ist
hinzunehmen. Das heißt also die Installation von Ladestationen ist nicht in
Ordnung. Zu erlauben oder zu ermöglichen wäre die richtige Formulierung.
Förderung
des Umstiegs auf Elektrofahrzeuge
Die
Kaufprämie für Pkw mit Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenantrieb wird
verlängert und für Autos unter 40 000 Euro angehoben. Das Ziel der Bundesregierung
lautet: Bis 2030 sollen 7 bis 10 Millionen Elektrofahrzeuge in Deutschland
zugelassen sein. Bei der Erstzulassung und der Umrüstung sind Elektrofahrzeuge
zunächst von der Steuer befreit. Diese Regelung wird bis zum 31. Dezember 2025
verlängert. Auch E-Dienstwagen werden weiterhin steuerlich gefördert, reine
Elektrofahrzeuge (bis zu einem Preis von 40 000 Euro) sind besonders
begünstigt.
Mein Urteil:
Das ist in Ordnung!
Attraktiverer
Öffentlicher Nahverkehr
Die
Bundesregierung hat die Bundesmittel für den Öffentlichen Nahverkehr auf eine
Milliarde Euro jährlich ab 2021 erhöht. Damit soll das Nahverkehrsnetz
ausgebaut werden. Ab 2025 werden diese Mittel 2 Milliarden Euro jährlich
betragen. So sollen zum Beispiel Busflotten mit elektrischen, wasserstoffbasierten
und Biogas-Antrieben gefördert werden.
Mein Urteil: Das ist vom Prinzip in Ordnung.
Warum man 2021 nicht gleich mit 2 Milliarden Euro einsteigt und nur mit 1
Milliarde schwer zu verstehen.
Investitionen
in die Bahn
Bis 2030
investieren der Bund und die Deutsche Bahn 86 Milliarden Euro in das
Schienennetz. Auch der Güterverkehr wird von dieser Modernisierung profitieren.
Dadurch bringen wir mehr Güter auf die Schiene. Die Bahn wird von 2020 bis 2030
jährlich eine Milliarde Euro für Modernisierung, Ausbau und Elektrifizierung
des Schienennetzes erhalten.
Mein Urteil: Wahrscheinlich meinen Sie die
Bahn wird 1 Milliarde mehr für
Modernisierung, Ausbau und Elektrifizierung des Schienennetzes erhalten.
Es besteht ein großer Investitionsrückstand. Das meinen sie wohl zusätzlich zum
jetzigen Budget?! Es muss nach dem Kostendeckungsprinzip gearbeitet werden.
Diejenigen die die Strecken benutzen ob Privatbahn oder Bundesbahn müssen Maut
bezahlen woraus das Schienennetz finanziert wird. Der Gewinn der Bundesbahn
darf nicht ausgeschüttet werden, sondern muss zur Finanzierung für bessere
Fahrzeuge verwendet werden.
Bahnfahren
billiger, Kurzstreckenflüge teurer
Die
Mehrwertsteuer auf Bahnfahrkarten im Fernverkehr wird auf den ermäßigten
Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gesenkt. Im Flugverkehr erhöht die
Bundesregierung die Luftverkehrsabgabe im Jahr 2020 und verhindert
Dumpingpreise.
Mein Urteil:
Ein schwieriges Thema wegen der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Eine
leichte Kerosinbesteuerung wäre sicherlich besser als eine Luftverkehrssabgabe,
denn es soll ja auch im Luftverkehr auf Umweltfreundliche Triebwerke umgestellt
werden. Umweltfreundliche Antreibe werden mit der Luftverkehrsabgabe mit
belastet. Hier fehlt mir die Erhöhung für Forschungsförderung für
Umweltfreundliche Antriebe im Flugzeugbereich. Dieser Bereich muss aufgrund von
der Umgehung der Kerosinsteuer durch im Ausland durch die EU geregelt werden.
Rein in den Emmissionshandel
Konsequent
CO2-bezogene Reform der Kfz-Steuer
Die Bundesregierung
wird die Kfz-Steuer stärker an den CO2-Emissionen ausrichten und dazu ein
Gesetz zur Reform der Kfz-Steuer bei Pkw vorlegen. Für Neuzulassungen ab dem 1.
Januar 2021 wird die Bemessungsgrundlage der Steuer hauptsächlich auf die
CO2-Emissionen pro km bezogen und oberhalb 95 g CO2/km schrittweise erhöht.
Mein Urteil:
Was mir fehlt sind mir die Elemente Stickstoff (NOx) und Partikel mg/km bei der
Berechnung. Ansonsten kann durch die Erhöhung in den ersten Jahren die
Steuerbefreihung für Eletrofahrzeuge und Brenstoffzelle gegenfinazniert werden.
Landwirtschaft
Der
Landwirtschaftssektor darf im Jahr 2030 noch höchstens 58 bis 61 Millionen
Tonnen CO2 pro Jahr emittieren. Bestehende Instrumente senken die Emissionen
für das Jahr 2030 auf rund 67 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr. Deutschlands
Landwirtschaft soll durch einen Maßnahmen-Mix klimafreundlicher werden.
• Weniger Stickstoffüberschüsse
• Mehr Ökolandbau
• Weniger Emissionen in der Tierhaltung
• Erhalt und nachhaltige Bewirtschaftung der
Wälder und Holzverwendung
• Weniger Lebensmittelabfälle
Mein Urteil:
Was da genau gemacht werden soll steht da nicht.
Industrie
Die
Industrie muss ihre Emissionen bis 2030 um rund die Hälfte (im Vergleich zu
1990) mindern. Bis 2016 hat sie bereits eine erhebliche Reduktion erreicht.
Fördermaßnahmen für Energie- und Ressourceneffizienz und den erneuerbaren
Energien-Ausbau sollen weitere CO2-Einsparungen erreichen.
Mein Urteil:
Das ist im Bereich Europäischer Emmissionshandel geregelt. Es fehlen mir auch
hier die Stickoxide (NOx) und Partikel. Weitere Industrien sollten in den
Europäischen Emmsionshandel mit aufgenommen werden.
Investitionsprogramm
– Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft
Das Programm
bündelt fünf bestehende Förderprogramme und entwickelt sie weiter. So können Unternehmen
Aufwand einsparen und vom "One-Stop-Shop" profitieren. Das Programm
fördert vor allem Investitionen für energiesparsame Produktion.
Mein Urteil:
Gut!
Nationales
Dekarbonisierungsprogramm
Das
Förderprogramm unterstützt die Entwicklung von klimafreundlichen
Produktionsprozessen in der emissionsintensiven Industrie (zum Beispiel Stahl,
Aluminium).
Mein Urteil:
Gut!
Energiewirtschaft
Im
Energiesektor sollen die Emissionen bis 2030 auf 175 bis 183 Millionen Tonnen
CO2 sinken. Hier gibt es schon seit Jahren erhebliche Einsparungen. Mit dem
schrittweisen Ausstieg aus der Kohle, dem Ausbau erneuerbarer Energien und der
Steigerung der Energieeffizienz schreiben wir diese positive Entwicklung fort.
Mein
Urteil: Stickstoff (NOx) und Partikel
fehlen. Ansonsten wird das über die den EU Emmssionshandel geregelt. Die
Energiewirtschaft muss Investitionszuschüsse bekommen um in umweltfreundliche
Technik umzustellen, damit die Wirtschaft keinen Schaden nimmt, sondern das
Gegenteil davon.
Schrittweiser
Ausstieg aus der Kohleverstromung
Nach den
Empfehlungen der Kommission "Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung"
sollen Kohlekraftwerke bis 2030 nur noch 17 Gigawatt Strom produzieren. Bis
spätestens 2038 soll es keinen Strom aus Kohle mehr geben. Die Bundesregierung
hat das Strukturstärkungsgesetz für die Kohleregionen vorgelegt und wird bis
November den Ausstieg aus der Kohleverstromung im Kabinett beschließen. Das
Sofortprogramm für die Braunkohleregionen ist ein erster Schritt, um den
Strukturwandel aktiv zu gestalten.
Mein
Urteil: Ich hatte mich früher für den
Erhahlt der Kernenergie ausgesprochen und wollte damals stattdessen den
Kohleaustieg. Hier muss auch unterschieden werden zwischen dem Kohlabbau und
dem Verbrauchen im Kraftwerk. Der Abbau der Kohle ist meistens teurer als der
Import. Der Autakie Gedanke darf auch nicht ausser acht gelassen werden.
Ausbau des
Anteils erneuerbarer Energien auf 65 Prozent
Der weitere
zielstrebige, effiziente, netzsynchrone und marktorientierte Ausbau der
Erneuerbaren Energien ist ein entscheidender Baustein zur Erreichung der
Klimaziele. Die Bundesregierung hat das Ziel, im Jahr 2030 einen Anteil
erneuerbarer Energien am Stromverbrauch von 65 Prozent zu erreichen.
Neue
Abstandsregelungen sollen die Akzeptanz für die Windkraft ebenso erhöhen wie
neue finanzielle Vorteile für Kommunen, in denen Windräder gebaut werden. Das
Ziel für den Ausbau der Windenergie auf See wird auf 20 Gigawatt im Jahr 2030
angehoben. Der derzeit noch bestehende Deckel von 52 Gigawatt für die Förderung
des Ausbaus von Photovoltaik-Anlagen wird aufgehoben.
Mein Urteil:
Alternative Mehtoden sollten nicht vergessen, sondern auch erforscht werden.
wie z.B. Wasserstoffkraftwerke, siehe DLR baut Wasserstoffkraftwerk
oder
Geothermie
Forschung
und Entwicklung
Wachsende
Rolle des Wasserstoffs
Wasserstoff
ist zentral für den Umbau zur klimafreundlichen Wirtschaft. Die Bundesregierung
wird bis Ende des Jahres eine Wasserstoffstrategie vorlegen.
Batteriezellfertigung
in Deutschland stärken
Die
Bundesregierung fördert die Batteriezellfertigung mit rund einer Milliarde
Euro. Das wird zu mehreren Standorten in Deutschland führen. Das Dachkonzept
"Forschungsfabrik Batterie" unterstützt den Kompetenz- und
Technologieausbau entlang der gesamten Wertschöpfungskette Batterie.
Mein Urteil:
Förderung ist Ok. MTP Programm ist besser. Hier das Programm dazu.
3. Starker
Ausbau von Forschung und Entwicklung
Wir brauchen
neue und bessere Produkte. Wir wollen Krankheiten besser heilen können. Wer
teurer ist muss besser sein.
Einführung
eines 25 % Investitionszuschuss für Forschung und Entwicklung! / Mindestens 4%
des BIP sollen für Forschung und Entwicklung ausgegeben werden, damit
Deutschland wieder die führende Wissenschaftsnation wird. Heute sind es 2,88 %
des BIP (Davon 2/3 Unternehmen, 1/3 Staat). Um dies auf mindestens 4 % im
Durchschnitt bundesweit zu steigern soll ein 25 % Investitionszuschuss, der in
die GuV Rechnung mit eingeht (also keine tax credit), eingeführt werden. Diese
Förderung bekommen nur Unternehmen die ihren Hauptfirmensitz
(Körperschaftssteuersitz) in Deutschland haben. Gefördert werden.1.
Arbeitskosten für FuE Personal 2. Abschreibungen auf Kapitalgüter die für FuE
Zwecke verwendet werden. 3. Andere Aufwendungen Vorleistungen die direkt im
Zusammenhang mit FuE Projekten anfallen.4. Aufwendungen für FuE Aufträge an
Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Unternehmen
in Deutschland.
Verdopplung
der Fördergelder für die Helmholtz Gemeinschaft, Deutsche Forschungsgemeinschaft,
Max-Planck Gesellschaft, Frauenhofer Gesellschaft, und Leibnitz Gemeinschaft
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/BildungForschungKultur/ForschungEntwicklung/Tabellen/ForschungEntwicklungSektoren.html
Forschungsförderung
auf Länderebene
Sollte das
auf Bundesebene nicht eingeführt werden, können wir auf Länderebene die
Clusterbildung fördern indem wir zwischen Wirtschaft und staatlichen
universitären Forschungseinrichtungen einen 15 % Investitionszuschuss der in
die Gewinn- und Verlustrechnung mit eingeht für Aufwendungen für FuE Aufträge
an staatliche Forschungseinrichtungen des Bundeslandes zahlen.
Somit
bekommen die Universitäten mehr Geld und verzahnen sich mit der Wirtschaft
besser. Das duale Studium mit der Wirtschaft wird auch gefördert.
14.Ansiedlung
der Batterieindustrie. Durch den Wandel vom Verbrennungsmotor zum Elektromotor
fallen herkömmliche Arbeitsplätze in der Fahrzeugindustrie weg. Es gibt in
Deutschland kaum eine Batterieindustrie. In der Batterieindustrie müssen neue
Arbeitsplätze entstehen. Dies soll wie folgt erreicht werden.
1.
Investitionszuschuss von 50 % zur Ansiedlung der Batterieindustrie
2.
Einflussnahme auf Betriebe wie z.B. VW wo das Land Niedersachsen Großaktionär
ist, dass Arbeitsplätze im Batterie Bereich geschaffen werden.
3. Sollten
Punkt 1 und 2 nicht gelingen werden Staatsbetriebe im Bereich der
Batterieherstellung gegründet
Speicherung
und Nutzung von CO2
Die
Bundesregierung wird die Forschung und Entwicklung zur CO2-Speicherung und -Nutzung
fördern. Sie kann eine Lösung sein für Emissionen, die nicht anders vermieden
werden können. Die Bundesregierung wird darüber einen Dialog mit allen
Interessensgruppen starten.
Wie wird das
Klimaschutzprogramm umgesetzt?
Noch in
diesem Jahr soll das Kabinett die gesetzlichen Maßnahmen zur Umsetzung des
Programms verabschieden.
Um die
Klimaschutzziele 2030 sicher zu erreichen, werden die jährlichen
Minderungsziele aus dem Klimaschutzplan 2050 gesetzlich festgeschrieben.
Die
Bundesregierung wird den Fortschritt im Klimaschutz jedes Jahr genau ermitteln
und durch einen Expertenrat begleiten lassen. Das Klimakabinett überprüft
jährlich, wie wirksam und zielgenau die Maßnahmen sind. Erfüllt ein Sektor
seine Ziele nicht, legt das zuständige Ministerium innerhalb von drei Monaten
ein Sofortprogramm zur Nachsteuerung vor. Auf dieser Grundlage passt das
Klimakabinett das Klimaschutzprogramm 2030 so an, dass die Ziele erreicht
werden.
Finanzierung
Alle
zusätzlichen Einnahmen aus dem Klimaschutzprogramm werden für
Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert oder als Entlastung an die Bürgerinnen und
Bürger zurückgegeben. Der Bundesregierung geht es nicht um zusätzliche
Einnahmen für den Staat.
Die
geplanten Maßnahmen werden in den Wirtschaftsplan 2020 des Energie- und
Klimafonds aufgenommen. Er bleibt damit das zentrale Finanzierungsinstrument
für die Energiewende und den Klimaschutz in Deutschland. Zusammen mit Mitteln
außerhalb des Fonds stellt die Bundesregierung bis 2030 für Energiewende und
Klimaschutz einen dreistelligen Milliardenbetrag zur Verfügung. Das stößt
weitere Investitionen in klimafreundliche Maßnahmen an und stützt die
Konjunktur. So wird Deutschland als Wirtschaftsstandort fit für die Zukunft.
Mittwoch, 9.
Oktober 2019