Samstag, 2. November 2019

Klimaschutzpaket der Bundesregierung- Meine Einschätzung


Mit einer Bepreisung des klimaschädlichen CO2, Fördermaßnahmen und gesetzlichen Standards für mehr Innovationen und Investitionen wollen wir Deutschlands Klimaschutzziel 2030 erreichen: 55 Prozent weniger Treibhausgase im Vergleich zum Jahr 1990. Die Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030, die das Kabinett bereits beschlossen hat, legen einen konkreten Pfad dafür fest. Diesen Plan wollen wir wirtschaftlich nachhaltig und sozial ausgewogen umsetzen. Das Kabinett hat dafür nun ein ausführliches Klimaschutzprogramm verabschiedet. Auch das Bundes-Klimaschutzgesetz wurde verabschiedet. Weitere Details werden sukzessive im Gesetzgebungsprozess erarbeitet.
Klimafreundliches Verhalten wird belohnt
Dabei ist klar: Klimaschutz gibt es nicht zum Nulltarif. Neue Anforderungen werden wir fair verteilen. Wer sich klimafreundlich verhält, wird unterstützt. Wir setzen auf Anreize, CO2 einzusparen und fördern technologische Lösungen. Klimaschutz geht jeden an, aber niemand soll überfordert werden. Klimaschutz ist eine gemeinsame Kraftanstrengung, gleichzeitig stärkt es Deutschland als innovativen Wirtschaftsstandort.
Mein Urteil: Vom Grundsatz her richtige Aussagen, CO2 soll eingesparrt, niemand überfordert werden (das werden wir dann sehen in den Einzelmaßnahmen) und die Wirtschaft gestärkt werden. Die Wirtschaft zu stärken ist wichtig, weil durch den steigenden Benzinpreis eine Belastung droht. Es gilt die allgemeine Aussage, das bei steigendem Rohölpreis die Wirtschaft abgebremst wird. Nun lässt der Start den Rohölpreis durch Abgaben steigen. Was mir hier fehlt ist die Einbeziehung von Methan Gas was genauso Klimaschädlich ist. NOx also Stickoxide sind auch nicht enthalten.

Die Elemente des Klimaschutzprogramms
CO2-Bepreisung
Herzstück des Klimaschutzprogramms ist die neue CO2-Bepreisung Verkehr und Wärme ab 2021. So wie es im Rahmen des europäischen Emissionshandels bereits für die Energiewirtschaft und die energieintensive Industrie gilt, wird CO2 nun auch in den Bereichen Verkehr und Gebäude einen Preis bekommen. Das ist – so auch die einhellige Meinung der  Wissenschaft - der volkswirtschaftlich kosteneffizienteste Weg, um Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele zu erreichen.
Die Bundesregierung wird die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Klimaschutzmaßnahmen reinvestieren oder an die Bürgerinnen und Bürger in Form von Entlastungen an anderer Stelle und Fördermaßnahmen zurückgeben.
Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) startet 2021 mit einem Festpreissystem, das heißt, der Preis pro Tonne CO2 ist fix und vorab festgelegt. Dabei werden Zertifikate an die Unternehmen, die Heiz- und Kraftstoffe in Verkehr bringen, verkauft. Die Kosten für die Zertifikate trägt dann der Brenn- und Kraftstoffhandel: Wenn Unternehmen Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin oder Diesel verkaufen, benötigen sie für jede Tonne CO2, die die Stoffe im Verbrauch verursachen werden, ein Zertifikat als Verschmutzungsrecht.
Der Festpreis startet mit 10 Euro pro Tonne und steigt bis zum Jahr 2025 auf einen Festpreis von 35 Euro pro Tonne CO2. Damit ist in den kommenden Jahren Planungssicherheit gegeben. Ab 2026 bildet sich der Preis am Markt, solange er sich zwischen einem festgelegten Mindest- und Höchstpreis bewegt. Die Gesamtmenge an Zertifikaten, die deutschlandweit ausgegeben wird, entspricht dann den Erfordernissen der deutschen und europäischen Klimaziele.

Mein Urteil: Methan Gas fehlt wahrscheinlich überall. Ansonsten ist es ein guter Ansatz der um Wettbewebsnachteile zu vermeiden in den europäischen Emmissionshandel mit aufgenommen werden müsste. Das sollte das politische Ziel sein dies europäisch zu verankern. Ist leider anscheinend nicht möglich und deshalb ist das gut so. Es ist ein sanfter Einstieg. Wenn die anderen Länder wie die USA, China und Indien nicht mitmachen ist es für die Welt sowieso umsonst. Die CO2 Preise von 35 Euro je Tonne sind dem ähnlich wie beim europäischen Emmissionshandel und werden schrittweise von 10 Euro dorthin erhöht. Es besteht Planungssicherheit das ist gut.
Was hier außer acht gelassen wird, dass das Spritpreisgefälle zum Ausland deutlich zu nehmen wird, da das Ausland das nicht macht. Die an der Grenze wohnen werden immer mehr im Ausland tanken. Deshalb auch hier das ganze in den Europäischen Emmissionshandel mit rein.
Mit Förderung zum Klimaschützen motivieren
Das Klimaschutzprogramm 2030 sorgt mit seinen Förderprogrammen dafür, dass jede und jeder mit den neuen Gegebenheiten zurechtkommt.
Dazu gehört etwa die Möglichkeit, energetische Gebäudesanierungen steuerlich abzuschreiben. Das Programm sieht auch eine hohe Förderquote von 40 Prozent für den Austausch von Ölheizungen gegen neue, klimafreundlichere Heizanlagen vor. Für einen Umstieg auf Elektro-Fahrzeuge wird die Umweltprämie fortgesetzt.
Die Bundesregierung unterstützt die Wirtschaft mit Förderprogrammen für die Entwicklung energieeffizienter Technologien.
Das Klimaschutzprogramm enthält gerade für die erste Zeit stärkere Fördermaßnahmen, um möglichst viele Menschen zum klimafreundlichem Wohnen und klimafreundlicher Mobilität zu motivieren, bevor in diesen Bereichen in einem zweiten Schritt die CO2-Bepreisung greift. So werden die 2020er Jahre das Jahrzehnt der Umsetzung von Energie- und Mobilitätswende.

 Mein Urteil: Hier bin ich sehr unzufrieden mit der Fördermöglichkeit, da es sich um eine steuerliche Abzugsmöglichkeit handelt. Diejenigen die z.B. 3 Kinder haben und ein Jahreseinkommen von 40.000 Euro zahlen keine Steuern. D.h. die profitieren nicht von der steuerlichen Abzugsmöglichkeit also Steuerentlastung. Ein Mindestlöhner der wenig Steuern zahlt profitiert hier auch wenig, wenn er überhaupt in der Lage ist sich eine neue Heizung zu kaufen. Sinnvoll wäre es hier 40% des Kaufpreises zu erstatten oder einen Pauschalbetrag als Zuschuss zu bezahlen.
Bürgerinnen und Bürger entlasten
Die Bundesregierung senkt mittelfristig die Stromkosten als Gegengewicht zur neuen CO2-Bepreisung. Das Prinzip: Steigen die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung, wird der Strompreis weiter gesenkt.
Menschen, die Wohngeld beziehen, sollen außerdem von steigenden Energiepreisen verschont werden. Um soziale Härten zu vermeiden, erhöht die Bundesregierung das Wohngeld um zehn Prozent.
Berufspendler erhalten ab 2021 eine höhere Pauschale - abhängig von der Entfernung, die sie zur Arbeit zurücklegen. Sie bekommen dann 35 Cent ab Kilometer 21. Die Regelung läuft Ende 2026 aus. Das bedeutet: Wer mehr Energie benötigt, weil er längere Wege hat, wird auch stärker entlastet.
Entlastungen wird es auch bei öffentlichen Verkehrsmitteln geben: Wer längere Strecken mit dem Zug fährt, tut dies zukünftig günstiger durch eine von 19 auf 7 Prozent reduzierte Mehrwertsteuer.

 Mein Urteil: Die gleiche Kritik wie damals bei Erhöhung der Ökosteuer wo das Benzin teuer wurde und wie oben beschrieben. Beispiel eine Familie mit 3 Kindern und 40000 Euro Jashreseinkommen zahlt keine Steuern und wird somit nicht entlastet, sondern nur mehr belastet. Außerdem gilt dies erst ab dem 21. Kilometer. Mindestlöhner die nur wenig Steuern zahlen werden wenig entlastet. Es wäre sinnvoller 4 Jahre beim Neuwagenkauf keine KfZ Steuer auf Eltrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge zu erheben. Das würde den Kauf solcher Fahrzeuge zusätzlich anzreizen.
Anstatt der Mehrwertsteuer zu senken hätte davon auch die Stromsteuer reduziert werden können. Der Anreiz für die Bahnen mit Eletro zu fahren wäre dadurch erhöht wurden. Einige Bahnen fahren mit Diesel. Die Stromkosten in Deutschland sind zu hoch!

















 Video 08:30
Video
Pressestatement von Kanzlerin Merkel zum Beschluss des Klimaschutzprogramms 2030

Bauen und Wohnen
14 Prozent der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland (120 Millionen Tonnen) kommen aus dem Gebäudesektor. Im Jahr 2030 dürfen es in diesem Bereich nur noch 72 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr sein. Mit einem Mix aus verstärkter Förderung, CO2-Bepreisung sowie durch ordnungsrechtliche Maßnahmen wollen wir Bauen und Wohnen in Deutschland klimafreundlicher machen.
Energetische Sanierung steuerlich fördern
Energetische Sanierungsmaßnahmen wie der Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster, die Dämmung von Dächern und Außenwänden sollen ab 2020 steuerlich gefördert werden. Dabei profitieren Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen gleichermaßen durch einen Steuerabzug. Die Fördersätze der bestehenden KfW-Förderprogramme werden um 10 Prozent erhöht.

 Mein Urteil: Das Förderprogramm KFW ist gut. Gebäudbesitzer aller Einkommensklassen profitieren eben nicht gleichermaßen. Das ist eine glatte Lüge. Wie bereits oben aufgeführt zahlt eine Familie mit 3 Kinder und 40000 Euro Jahreseinkommen keine Einkommenssteuern, also profitieren sie auch nicht gleichermaßen.
Heizanlagen erneuern
Es lohnt sich, in den kommenden Jahren von alten Öl- und Gasheizungen auf klimafreundliche Anlagen oder direkt auf erneuerbare Wärme umzusteigen. Um die Austauschrate von Ölheizungen zu erhöhen, wird es eine "Austauschprämie" mit einer 40-prozentigen Förderung geben.
Ab 2026 soll in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, der Einbau von Ölheizungen nicht mehr erlaubt sein.
 Mein Urteil: Sind die 40% jetzt eine steuerliche Förderung oder ein Investitionszuschuss. Es gilt das oben gesagt dazu.
Verkehr
Im Vergleich zu 1990 müssen sich die Emissionen im Verkehr bis 2030 um 40 bis 42 Prozent verringern. Mit einem Paket aus Förderung der Elektromobilität, Stärkung der Bahn und CO2-Bepreisung soll das erreicht werden.
Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur für die Elektromobilität
In Deutschland sollen bis 2030 insgesamt eine Million Ladepunkte zur Verfügung stehen. Der Bund fördert den Aufbau von öffentlichen Ladesäulen bis 2025 und legt einen Masterplan Ladesäuleninfrastruktur vor. Die Bundesregierung wird verbindlich regeln, dass an allen Tankstellen in Deutschland auch Ladepunkte angeboten und auf Kundenparkplätzen eingerichtet werden. Die meisten Ladevorgänge werden jedoch zuhause oder am Arbeitsplatz stattfinden. Daher wird private und gewerbliche Ladeinfrastruktur ebenfalls gefördert.
Im Wohneigentumsgesetz (WEG) und im Mietrecht werden die Vorschriften für die Errichtung von Ladeinfrastruktur vereinfacht. Vermieter werden verpflichtet, die Installation von Ladeinfrastruktur zu dulden.
 Mein Urteil: Das ist in Ordnung bis auf die Formulierung "Vermieter werden dazu verpflichtet die Installation von Ladeinfrastruktur zu dulden. Dulden bedeutet etwas was nicht in Ordnung ist hinzunehmen. Das heißt also die Installation von Ladestationen ist nicht in Ordnung. Zu erlauben oder zu ermöglichen wäre die richtige Formulierung.
Förderung des Umstiegs auf Elektrofahrzeuge
Die Kaufprämie für Pkw mit Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenantrieb wird verlängert und für Autos unter 40 000 Euro angehoben. Das Ziel der Bundesregierung lautet: Bis 2030 sollen 7 bis 10 Millionen Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sein. Bei der Erstzulassung und der Umrüstung sind Elektrofahrzeuge zunächst von der Steuer befreit. Diese Regelung wird bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Auch E-Dienstwagen werden weiterhin steuerlich gefördert, reine Elektrofahrzeuge (bis zu einem Preis von 40 000 Euro) sind besonders begünstigt.

Mein Urteil: Das ist in Ordnung!
Attraktiverer Öffentlicher Nahverkehr
Die Bundesregierung hat die Bundesmittel für den Öffentlichen Nahverkehr auf eine Milliarde Euro jährlich ab 2021 erhöht. Damit soll das Nahverkehrsnetz ausgebaut werden. Ab 2025 werden diese Mittel 2 Milliarden Euro jährlich betragen. So sollen zum Beispiel Busflotten mit elektrischen, wasserstoffbasierten und Biogas-Antrieben gefördert werden.

 Mein Urteil: Das ist vom Prinzip in Ordnung. Warum man 2021 nicht gleich mit 2 Milliarden Euro einsteigt und nur mit 1 Milliarde schwer zu verstehen.

Investitionen in die Bahn
Bis 2030 investieren der Bund und die Deutsche Bahn 86 Milliarden Euro in das Schienennetz. Auch der Güterverkehr wird von dieser Modernisierung profitieren. Dadurch bringen wir mehr Güter auf die Schiene. Die Bahn wird von 2020 bis 2030 jährlich eine Milliarde Euro für Modernisierung, Ausbau und Elektrifizierung des Schienennetzes erhalten.

 Mein Urteil: Wahrscheinlich meinen Sie die Bahn wird 1 Milliarde mehr für  Modernisierung, Ausbau und Elektrifizierung des Schienennetzes erhalten. Es besteht ein großer Investitionsrückstand. Das meinen sie wohl zusätzlich zum jetzigen Budget?! Es muss nach dem Kostendeckungsprinzip gearbeitet werden. Diejenigen die die Strecken benutzen ob Privatbahn oder Bundesbahn müssen Maut bezahlen woraus das Schienennetz finanziert wird. Der Gewinn der Bundesbahn darf nicht ausgeschüttet werden, sondern muss zur Finanzierung für bessere Fahrzeuge verwendet werden.
Bahnfahren billiger, Kurzstreckenflüge teurer
Die Mehrwertsteuer auf Bahnfahrkarten im Fernverkehr wird auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gesenkt. Im Flugverkehr erhöht die Bundesregierung die Luftverkehrsabgabe im Jahr 2020 und verhindert Dumpingpreise.

Mein Urteil: Ein schwieriges Thema wegen der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Eine leichte Kerosinbesteuerung wäre sicherlich besser als eine Luftverkehrssabgabe, denn es soll ja auch im Luftverkehr auf Umweltfreundliche Triebwerke umgestellt werden. Umweltfreundliche Antreibe werden mit der Luftverkehrsabgabe mit belastet. Hier fehlt mir die Erhöhung für Forschungsförderung für Umweltfreundliche Antriebe im Flugzeugbereich. Dieser Bereich muss aufgrund von der Umgehung der Kerosinsteuer durch im Ausland durch die EU geregelt werden. Rein in den Emmissionshandel
Konsequent CO2-bezogene Reform der Kfz-Steuer
Die Bundesregierung wird die Kfz-Steuer stärker an den CO2-Emissionen ausrichten und dazu ein Gesetz zur Reform der Kfz-Steuer bei Pkw vorlegen. Für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2021 wird die Bemessungsgrundlage der Steuer hauptsächlich auf die CO2-Emissionen pro km bezogen und oberhalb 95 g CO2/km schrittweise erhöht.
Mein Urteil: Was mir fehlt sind mir die Elemente Stickstoff (NOx) und Partikel mg/km bei der Berechnung. Ansonsten kann durch die Erhöhung in den ersten Jahren die Steuerbefreihung für Eletrofahrzeuge und Brenstoffzelle gegenfinazniert werden.

Landwirtschaft
Der Landwirtschaftssektor darf im Jahr 2030 noch höchstens 58 bis 61 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr emittieren. Bestehende Instrumente senken die Emissionen für das Jahr 2030 auf rund 67 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr. Deutschlands Landwirtschaft soll durch einen Maßnahmen-Mix klimafreundlicher werden.
    Weniger Stickstoffüberschüsse
    Mehr Ökolandbau
    Weniger Emissionen in der Tierhaltung
    Erhalt und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und Holzverwendung
    Weniger Lebensmittelabfälle
Mein Urteil: Was da genau gemacht werden soll steht da nicht.
Industrie
Die Industrie muss ihre Emissionen bis 2030 um rund die Hälfte (im Vergleich zu 1990) mindern. Bis 2016 hat sie bereits eine erhebliche Reduktion erreicht. Fördermaßnahmen für Energie- und Ressourceneffizienz und den erneuerbaren Energien-Ausbau sollen weitere CO2-Einsparungen erreichen.
Mein Urteil: Das ist im Bereich Europäischer Emmissionshandel geregelt. Es fehlen mir auch hier die Stickoxide (NOx) und Partikel. Weitere Industrien sollten in den Europäischen Emmsionshandel mit aufgenommen werden.
Investitionsprogramm – Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft
Das Programm bündelt fünf bestehende Förderprogramme und entwickelt sie weiter. So können Unternehmen Aufwand einsparen und vom "One-Stop-Shop" profitieren. Das Programm fördert vor allem Investitionen für energiesparsame Produktion.
Mein Urteil: Gut!
Nationales Dekarbonisierungsprogramm
Das Förderprogramm unterstützt die Entwicklung von klimafreundlichen Produktionsprozessen in der emissionsintensiven Industrie (zum Beispiel Stahl, Aluminium).
Mein Urteil: Gut!
Energiewirtschaft
Im Energiesektor sollen die Emissionen bis 2030 auf 175 bis 183 Millionen Tonnen CO2 sinken. Hier gibt es schon seit Jahren erhebliche Einsparungen. Mit dem schrittweisen Ausstieg aus der Kohle, dem Ausbau erneuerbarer Energien und der Steigerung der Energieeffizienz schreiben wir diese positive Entwicklung fort.
Mein Urteil:  Stickstoff (NOx) und Partikel fehlen. Ansonsten wird das über die den EU Emmssionshandel geregelt. Die Energiewirtschaft muss Investitionszuschüsse bekommen um in umweltfreundliche Technik umzustellen, damit die Wirtschaft keinen Schaden nimmt, sondern das Gegenteil davon.
Schrittweiser Ausstieg aus der Kohleverstromung
Nach den Empfehlungen der Kommission "Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung" sollen Kohlekraftwerke bis 2030 nur noch 17 Gigawatt Strom produzieren. Bis spätestens 2038 soll es keinen Strom aus Kohle mehr geben. Die Bundesregierung hat das Strukturstärkungsgesetz für die Kohleregionen vorgelegt und wird bis November den Ausstieg aus der Kohleverstromung im Kabinett beschließen. Das Sofortprogramm für die Braunkohleregionen ist ein erster Schritt, um den Strukturwandel aktiv zu gestalten.
Mein Urteil:  Ich hatte mich früher für den Erhahlt der Kernenergie ausgesprochen und wollte damals stattdessen den Kohleaustieg. Hier muss auch unterschieden werden zwischen dem Kohlabbau und dem Verbrauchen im Kraftwerk. Der Abbau der Kohle ist meistens teurer als der Import. Der Autakie Gedanke darf auch nicht ausser acht gelassen werden.
Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien auf 65 Prozent
Der weitere zielstrebige, effiziente, netzsynchrone und marktorientierte Ausbau der Erneuerbaren Energien ist ein entscheidender Baustein zur Erreichung der Klimaziele. Die Bundesregierung hat das Ziel, im Jahr 2030 einen Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch von 65 Prozent zu erreichen.
Neue Abstandsregelungen sollen die Akzeptanz für die Windkraft ebenso erhöhen wie neue finanzielle Vorteile für Kommunen, in denen Windräder gebaut werden. Das Ziel für den Ausbau der Windenergie auf See wird auf 20 Gigawatt im Jahr 2030 angehoben. Der derzeit noch bestehende Deckel von 52 Gigawatt für die Förderung des Ausbaus von Photovoltaik-Anlagen wird aufgehoben.
Mein Urteil: Alternative Mehtoden sollten nicht vergessen, sondern auch erforscht werden. wie z.B. Wasserstoffkraftwerke, siehe DLR baut Wasserstoffkraftwerk
oder Geothermie
Forschung und Entwicklung
Wachsende Rolle des Wasserstoffs
Wasserstoff ist zentral für den Umbau zur klimafreundlichen Wirtschaft. Die Bundesregierung wird bis Ende des Jahres eine Wasserstoffstrategie vorlegen.
Batteriezellfertigung in Deutschland stärken
Die Bundesregierung fördert die Batteriezellfertigung mit rund einer Milliarde Euro. Das wird zu mehreren Standorten in Deutschland führen. Das Dachkonzept "Forschungsfabrik Batterie" unterstützt den Kompetenz- und Technologieausbau entlang der gesamten Wertschöpfungskette Batterie.
Mein Urteil: Förderung ist Ok. MTP Programm ist besser. Hier das Programm dazu.

3. Starker Ausbau von Forschung und Entwicklung
Wir brauchen neue und bessere Produkte. Wir wollen Krankheiten besser heilen können. Wer teurer ist muss besser sein.
Einführung eines 25 % Investitionszuschuss für Forschung und Entwicklung! / Mindestens 4% des BIP sollen für Forschung und Entwicklung ausgegeben werden, damit Deutschland wieder die führende Wissenschaftsnation wird. Heute sind es 2,88 % des BIP (Davon 2/3 Unternehmen, 1/3 Staat). Um dies auf mindestens 4 % im Durchschnitt bundesweit zu steigern soll ein 25 % Investitionszuschuss, der in die GuV Rechnung mit eingeht (also keine tax credit), eingeführt werden. Diese Förderung bekommen nur Unternehmen die ihren Hauptfirmensitz (Körperschaftssteuersitz) in Deutschland haben. Gefördert werden.1. Arbeitskosten für FuE Personal 2. Abschreibungen auf Kapitalgüter die für FuE Zwecke verwendet werden. 3. Andere Aufwendungen Vorleistungen die direkt im Zusammenhang mit FuE Projekten anfallen.4. Aufwendungen für FuE Aufträge an Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Unternehmen in Deutschland.
Verdopplung der Fördergelder für die Helmholtz Gemeinschaft, Deutsche Forschungsgemeinschaft, Max-Planck Gesellschaft, Frauenhofer Gesellschaft, und Leibnitz Gemeinschaft
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/BildungForschungKultur/ForschungEntwicklung/Tabellen/ForschungEntwicklungSektoren.html

Forschungsförderung auf Länderebene
Sollte das auf Bundesebene nicht eingeführt werden, können wir auf Länderebene die Clusterbildung fördern indem wir zwischen Wirtschaft und staatlichen universitären Forschungseinrichtungen einen 15 % Investitionszuschuss der in die Gewinn- und Verlustrechnung mit eingeht für Aufwendungen für FuE Aufträge an staatliche Forschungseinrichtungen des Bundeslandes zahlen.
 Somit bekommen die Universitäten mehr Geld und verzahnen sich mit der Wirtschaft besser. Das duale Studium mit der Wirtschaft wird auch gefördert.
14.Ansiedlung der Batterieindustrie. Durch den Wandel vom Verbrennungsmotor zum Elektromotor fallen herkömmliche Arbeitsplätze in der Fahrzeugindustrie weg. Es gibt in Deutschland kaum eine Batterieindustrie. In der Batterieindustrie müssen neue Arbeitsplätze entstehen. Dies soll wie folgt erreicht werden.
1. Investitionszuschuss von 50 % zur Ansiedlung der Batterieindustrie
2. Einflussnahme auf Betriebe wie z.B. VW wo das Land Niedersachsen Großaktionär ist, dass Arbeitsplätze im Batterie Bereich geschaffen werden.
3. Sollten Punkt 1 und 2 nicht gelingen werden Staatsbetriebe im Bereich der Batterieherstellung gegründet



Speicherung und Nutzung von CO2
Die Bundesregierung wird die Forschung und Entwicklung zur CO2-Speicherung und -Nutzung fördern. Sie kann eine Lösung sein für Emissionen, die nicht anders vermieden werden können. Die Bundesregierung wird darüber einen Dialog mit allen Interessensgruppen starten.
Wie wird das Klimaschutzprogramm umgesetzt?
Noch in diesem Jahr soll das Kabinett die gesetzlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Programms verabschieden.
Um die Klimaschutzziele 2030 sicher zu erreichen, werden die jährlichen Minderungsziele aus dem Klimaschutzplan 2050 gesetzlich festgeschrieben.
Die Bundesregierung wird den Fortschritt im Klimaschutz jedes Jahr genau ermitteln und durch einen Expertenrat begleiten lassen. Das Klimakabinett überprüft jährlich, wie wirksam und zielgenau die Maßnahmen sind. Erfüllt ein Sektor seine Ziele nicht, legt das zuständige Ministerium innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm zur Nachsteuerung vor. Auf dieser Grundlage passt das Klimakabinett das Klimaschutzprogramm 2030 so an, dass die Ziele erreicht werden.
Finanzierung
Alle zusätzlichen Einnahmen aus dem Klimaschutzprogramm werden für Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert oder als Entlastung an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben. Der Bundesregierung geht es nicht um zusätzliche Einnahmen für den Staat.
Die geplanten Maßnahmen werden in den Wirtschaftsplan 2020 des Energie- und Klimafonds aufgenommen. Er bleibt damit das zentrale Finanzierungsinstrument für die Energiewende und den Klimaschutz in Deutschland. Zusammen mit Mitteln außerhalb des Fonds stellt die Bundesregierung bis 2030 für Energiewende und Klimaschutz einen dreistelligen Milliardenbetrag zur Verfügung. Das stößt weitere Investitionen in klimafreundliche Maßnahmen an und stützt die Konjunktur. So wird Deutschland als Wirtschaftsstandort fit für die Zukunft.
Mittwoch, 9. Oktober 2019

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