Hier bei Change.org die Petition mitunterzeichnen
Michael Tryzna Kassel,
03.11.2019
Arnold-Bode-Str.4
34127 Kassel
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Petition nach Artikel 17 GG mit der Forderung um Umsetzung!
Thema Rentenpolitik!
Sie streiten in der Koalition um das Konzept der
Mindestrente. Grundrente sollte man das nicht nennen, da es ansonsten zu leicht
mit der Grundsicherung in einen Topf geworfen wird.
Das Grundproblem bei ihrem Konzept einer „Grundrente“ für
Menschen die 65 Jahre gearbeitet haben ist Folgendes:
-
Ob Menschen Teilzeit oder Vollzeit gearbeitet
haben spielt keine Rolle. Dann wollen alle Teilzeit arbeiten. Das ist aus Rentensicht ein
Leistungsanreizkiller.
-
Es muss einen großen Unterschied machen, ob
jemand 35 oder 45 Jahre gearbeitet hat.
Das ist bei ihrem Konzept nicht der Fall.
Deswegen schlage ich vor, dass mein Konzept übernehmen.
Mindestrente
Altersarmut von Niedriglöhner/Mindestlöhnern verhindern.
Wer mindestens 35 Jahre sozialversicherungspflichtig
Vollzeit (mehr als 32 Stunden pro Woche) gearbeitet hat bekommt eine
Mindestrente von 800 Euro
Wer mindestens 45 Jahre Vollzeit (mindestens 32 Stunden die
Woche gearbeitet hat bekommt eine Mindestrente von 1000 Euro.
Der Vorteil gegenüber der Grundsicherung jetzige Regelung
besteht darin, dass
a) Der Rentner bürokratisch entlastet wird und den Weg zum
Sozialamt nicht antreten braucht.
b) Vermögen nicht angerechnet wird.
c)private Rente/Riesterrente nicht angerechnet wird.
d) Silver Worker die auf 450 Euro Basis was zur Mindestrente
dazu verdienen wird nicht angerechnet.
3. Die Einnahme aus privater Altersvorsorge wird bei der
Grundsicherung zur Hälfte angerechnet. Wer eine Rente private Rente von 200
Euro pro Monat hat und auf Grundsicherung angewiesen ist werden 100 Euro
angerechnet und 100 Euro hat derjenige dann zuzüglich auf die 424 Euro Grundrente
mehr. Also insgesamt 524 Euro plus angemessene Wohnkosten.
Sollten die Rentenversicherungsanstalt nicht in der Lage
sein Vollzeit- und Teilzeitbeschäftung zu unterscheiden, sondern nur die
Einnahmen sehen kann, kann die Grundrente nicht gemacht werden. Dann tritt
folgende Regelung in Kraft.
Wer mehr als 35 Jahre Sozialversicherungspflichtg gearbeitet
hat bekommt 10% mehr Regelsatz bei der Grundsicherung, d.h. 424 Euro Regelsatz
davon 10% sind 42,40 Euro =446,40 Euro.
Die Regelung bei der privaten Rente unter Punkt 3 wird
übernommen. Wer 200 Euro private Altersrente hat, hat dann 424 Euro plus 42,40
Euro plus 100 Euro= 546,40 Euro plus angemessene Wohnkosten.
4. Verpflichtung zur 6 % Bruttoentgeldumwandlung mit 2 %
Mindestzins pro Jahr auf das eingezahlte Kapital. Das Problem bei der
Riesterrente ist, dass diese bei der Auszahlung besteuert wird. Dies kann
umgangen werden, wenn ins Ausland gezogen wird.
Wenn Rentner das gemacht haben mussten diese ihre
Förderbeiträge zurückbezahlen. Da hat der EuGH geurteilt, dass die Fördergelder
nicht zurückbezahlt werden brauchen. Die Bundesregierung hat darauf bis heute
nicht reagiert.
Außerdem werden dort keine Kranken- und
Pflegeversicherungsbeiträge erhoben. Es muss geprüft werden, ob das doch geht.
Einführung eines 5%
Rentenpensionsfonds. Das Geld wird in einen MSCI World Aktienindex angelegt und
die Dividendeneinnahme den Rentenversicherungseinnahmen hinzugefügt.
Dividendenrendite ca 2,5 %
Nach 20 Jahren sind dann nach heutigem Geldwert 1200
Milliarden Euro eingezahlt. Sollte es zu einer Finanzkrise wie in Griechenland
kommen, wo in der Vergangenheit 7 % Zinsen für die Staatsanleihen am
Kapitalmarkt gezahlt werden mussten, können die Aktien verkauft werden und die
Rentenversicherungsanstalt leiht dem Staat zu 7 % Zinsen Geld. Dadurch wird der
Bundeszuschuss zu Rentenversicherung stark sinken und das Haushaltsdefizit
sinkt stark.
Die Wertpapiere dienen auch als Sicherheit so dass es erst
gar nicht zu so hohen Zinsen kommen würde. Die Ratingagenturen werden somit die
Bonität auf höchste Qualität AAA raten.
Heute ist die Finanzierung der Rente wie folgt. Rentensumme
ca. 293 Milliarden Euro. Davon 224 Milliarden Euro Beitragseinnahmen.
Bundeszuschuss zur Rentenversicherung 69 Milliarden Euro. Siehe Link. Der
Rentenversicherungssatz beträgt derzeit 18,6% bei 224 Milliarden Euro Einnahme
d.h. 12 Milliarden Euro Einnahme pro Versicherungspunkt.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/6_Wir_ueber_uns/02_Fakten_und_Zahlen/02_kennzahlen_finanzen_vermoegen/3_mittelfristige_finanzentwicklung/einnahmen_allgemeine_rv_node.html
Was bei der Information durch die Rentenversicherungsanstalt
nicht aufgeführt ist sind Bundeszuschuss an die Knappschaft: 5,2 Mrd. €
Erstattung für AAÜG: 5,0 Mrd. € Beiträge für Kindererziehungszeiten 12,5 Mrd.
€. Die kommen noch hinzu.
Heute Finanzierung der Rente: 293 Milliarden Euro
Gesamtausgaben
69 Milliarden Euro Bundeszuschuss zur Rentenversicherung.
Ca. 23,5 % der Gesamtsumme.
224 Milliarden Euro aus Rentenversicherungsbeiträgen Das
sind dann 76,5 % der Gesamtsumme.
In 20 Jahren wird mit Rentenpensionsfonds die Finanzierung
der Rente ungefähr so aussehen. (Nachheutigem Geldwert.) 293 Milliarden Euro
Gesamtausgaben.
30 Milliarden Euro kommen aus dem Rentenpensionsfonds Ca.10
% (Neu) der Gesamtsumme.
69 Milliarden Euro Bundeszuschuss zur Rentenversicherung.
Ca. 23,5 % (Unverändert) der Gesamtsumme.
194 Milliarden Euro aus Rentenversicherungsbeiträgen Das
sind dann 66,5 % (stark gesunken) der Gesamtsumme.
Nach 80 Jahren ist das kleine Paradies erreicht. Dann sieht
die Finanzierung der Rente nach heutigem Geldwert wie folgt aus.
120 Milliarden Euro kommen aus dem Rentenpensionsfonds Ca.
41 % der Gesamtsumme
0 Milliarden Euro Bundeszuschuss zur Rentenversicherung. 0 %
(nicht mehr vorhanden in der Gesamtsumme.) =>hohes steuerliches
Entlastungspotential
173 Milliarden Euro aus den
Rentenversicherungsbeitragseinnahmen Das sind 59 % der Gesamtsumme.
So werden die weniger werdenden Beitragszahlungen durch
weniger Beitragszahler durch den Demografischen Wandel einigermaßen
kompensiert.
Für die Beamten wird ein Beamtenpensionsfonds eingerichtet
der aus dem ausgeschütteten Gewinn der Bundesbank aufgebaut wird.
Wichtig ist auch, dass die Verfassungswidrigkeit der Rente,
damit verhindert wird. Diejenigen die nach 1970 geboren sind werden weniger an
Rente ausgezahlt bekommen als diese eingezahlt haben. Dies ist dann
Verfassungswidrig. Dadurch, dass bis 67 gearbeitet werden soll wird länger und damit
mehr eingezahlt, dass macht es erst verfassungswidrig. Es muss jetzt und auch
in 30 Jahren bis 66 grundsätzlich gearbeitet werden. Der Präsident des
Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat vor zu starken Kürzungen in
der Rentenversicherung gewarnt. Mi. 29.10.2003 - Es könnte
verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen, wenn Beitragszahlungen und
Versicherungsleistungen in ein Missverhältnis geraten würden, sagte Papier zur
Eröffnung der 35. Richterwoche am Bundessozialgericht in Kassel. Auf das derzeit
im Bundestag diskutierte Rentenreformvorhaben der Bundesregierung ging er
allerdings nicht direkt ein. Das Verfassungsgericht habe seit 1980 in mehreren
Entscheidungen den Eigentumsschutz bei Renten und Rentenanwartschaften betont,
sagte Papier. Das schließe Kürzungen zwar nicht aus. Sie dürften jedoch nicht
ein solches Ausmaß erreichen, dass die Rendite auf die eingezahlten Beiträge
auf null oder sogar ins Minus sinke. Wegen des Bestandsschutzes sei auch ein
grundsätzlicher Systemwechsel zu einer steuerfinanzierten Grundversorgung nur
für diejenigen Menschen möglich, die noch keine Rentenbeiträge gezahlt und
damit noch keine Ansprüche erworben hätten. Die Bundesregierung hat
beschlossen, dass es im kommenden Jahr keine Rentenerhöhung geben wird. Zudem
hat sie angekündigt, in einer umfassenden Rentenreform einen Faktor
einzuführen, der den Anstieg der Renten dämpft. Es sei bedenklich und eine
faktische Entdemokratisierung, immer öfter Expertengremien wie die Hartz- oder
Rürup-Kommission einzusetzen, kritisierte Papier. Diese demokratisch nicht
legitimierten Kommissionen repräsentierten nicht nur Sachverstand, sondern vor
allem auch Lobby-Interessen. "Damit gewinnt ein sehr selektiver Kreis von
Personen zu großen Einfluss." Denn die Gremien würden nicht einberufen, um
die Grundlagen für Entscheidungen zu erarbeiten, sondern ihnen werde faktisch
die Entscheidung überlassen. Der eigentlich zuständige Bundestag laufe so
Gefahr, zur reinen Ratifizierungsinstanz. Grundgesetzlicher Schutz der Renten -
rentenreform-alternative.de www.rentenreform-alternative.de
Mit freundlichen Grüßen der Schwarz-Weißen Gründer heute MTP
Michael Tryzna
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