Montag, 11. November 2019

#Grundrente #Rente

Die Bundesregierung hat ihr Grundrentenkonzept vorgelegt. Ich hatte das bereits in einem Bericht bewertet. Hier der Bericht.https://mtryzna.blogspot.com/2019/11/mein-urteil-verbessert-von-note-6-auf.html
Das ist aber nicht der ganze Wurf, der eigentlich nötig wäre, um die Problematiken der demographischen Entwicklung welche die Rente stark beeinflusst zu lösen.
Notwendig wären
1. Maßnahmen zur Erhöhung der Geburtenrate.
2. Einführung eines Rentenpensionsfonds
3. Eine stärkere private Altersvorsorge
4. Eine stärkere Förderung der Betriebsrente.
5. Eine Mindestrente für alle Vollzeitbeschäftigen die über 35 Jahre gearbeitet haben.
6. Mindestrente
2. Mindestrente
Altersarmut von Niedriglöhner/Mindestlöhnern verhindern.
Wer mindestens 35 Jahre sozialversicherungspflichtig Vollzeit (mehr als 32 Stunden pro Woche) gearbeitet hat bekommt eine Mindestrente von 800 Euro

Wer mindestens 45 Jahre Vollzeit (mindestens 32 Stunden die Woche gearbeitet hat bekommt eine Mindestrente von 1000 Euro.
Der Vorteil gegenüber der Grundsicherung jetzige Regelung besteht darin, dass
a) Der Rentner bürokratisch entlastet wird und den Weg zum Sozialamt nicht antreten braucht.
b) Vermögen nicht angerechnet wird.
c)private Rente/Riesterrente nicht angerechnet wird.
d) Silver Worker die auf 450 Euro Basis was zur Mindestrente dazu verdienen wird nicht angerechnet.

3. Die Einnahme aus privater Altersvorsorge wird bei der Grundsicherung zur Hälfte angerechnet. Wer eine Rente private Rente von 200 Euro pro Monat hat und auf Grundsicherung angewiesen ist werden 100 Euro angerechnet und 100 Euro hat derjenige dann zuzüglich auf die 424 Euro Grundrente mehr. Also insgesamt 524 Euro plus angemessene Wohnkosten.

Sollten die Rentenversicherungsanstalt nicht in der Lage sein Vollzeit- und Teilzeitbeschäftung zu unterscheiden, sondern nur die Einnahmen sehen kann, kann die Grundrente nicht gemacht werden. Dann tritt folgende Regelung in Kraft.

Wer mehr als 35 Jahre Sozialversicherungspflichtg gearbeitet hat bekommt 10% mehr Regelsatz bei der Grundsicherung, d.h. 424 Euro Regelsatz davon 10% sind 42,40 Euro =446,40 Euro.
Die Regelung bei der privaten Rente unter Punkt 3 wird übernommen. Wer 200 Euro private Altersrente hat, hat dann 424 Euro plus 42,40 Euro plus 100 Euro= 546,40 Euro plus angemessene Wohnkosten.

Es ist wichtig im Alter keine Miete zahlen zu brauchen. Deshalb muss das gefördert werden durch:
1. Eigenheimzulage
2. Mietwohnungskauf

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/7/7b/Bevpyr_2050.png

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