Dienstag, 26. November 2019

Soll das Familiensplitting das Ehegatensplitting ersetzen?

Im Linken Spektrum und bei der AfD gibt es eine Mehrheit für die Einführung des Familiensplitting und Abschaffung des Ehegattensplittings. Man will damit Geld einsparen was man wo anders dann vielleicht einsetzen möchte, z.B. für einen höheren Kindersteuerfreibetrag.

Ich halte die Abschaffung des Ehegattensplittings verfasssungsrechltich für bedenklich.

Die Ehe also die Gemeinschaft ohne Kinder steht auch unter Schutz des Artikel 6 GG. Das Ehegattensplitting trägt dem Rechnung. Zu Zeiten als das Grundgesetz geschaffen wurde, wurde erst geheiratet und dann kamen die Kinder. Man wollte damit wahrschienlich geordnete Verhältnisse schaffen. Heute sind ehelose Kinder keine Selteneheit mehr. Muss man das steuerlich noch weiter befördern?

Denn in Artikel 6 GG heißt es:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 6 

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
 
 
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