Montag, 25. November 2019

5 G und Glasfasernetz müssen staatlich sein und sofort ausgebaut werden

Das 5G Netz und das Glasfasernetz muss staatlich sein.So wie es jetzt läuft ist schlech. Das hat Gründe!

Die privaten Unternehmen bauen das Netz nur dort aus, wenn es sich wirtschaftlich für diese lohnt. Dies ist meist in den Ballungszentren der Fall. In den dünnbesiedelten Gebieten oder wirtschaftsschwachen Gebieten findet entweder kein Ausbau oder aber nur ein sehr langsamer Ausbau statt.
Im Vergleich zu anderen Ländern ist der Ausbau insgesamt erst im geringen Maße vorrangekommen.  Das bedeutet einen Standortnachteil und weniger Wettbewerbsfähigkeit für Deutschland.

Außerdem wird das Grundgesetz außer acht gelassen, welches besagt das gleiche Lebensverhältnisse innerhalb des Bundesgebietes durch Gesetzgebung geschaffen werden muss.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 72 

(1) Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat.
(2) Auf den Gebieten des Artikels 74 Abs. 1 Nr. 4, 7, 11, 13, 15, 19a, 20, 22, 25 und 26 hat der Bund das Gesetzgebungsrecht, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht.
2. Außerdem gibt es Geheimdienstliche Bedenken, dass private Unternehmen und im Besonderen ausländische Unternehmen geheimdienstlich agieren können.   
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