Bei der Scheidung hatte das Schuldprinzip vor 1977 fast immer negative Folgen für den schuldhaften Ehepartner. ... Denn unter bestimmten Umständen kann ein Ehepartner, der durch sein Verhalten die Scheidung praktisch provoziert hat, seinen Anspruch auf Unterhalt verlieren.
Soll das Schuldprinzip bei der Scheidung was bis 1977 galt wieder eingeführt werden?
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