Michael Tryzna
Hafenstraße 35
34125 Kassel
Deutscher Bundestag
Platz der Republik
11011 Berlin
Petition nach Artikel 17 GG
Sehr geehrte Damen und Herren!
Sie müssen handeln, damit die Unternehmen nicht Pleite gehen. Ich habe dafür ein Konzept ausgearbeitet, dass dieses im großen Stile verhindern wird.
Hier das Konzept mit der Bitte um Umsetzung.
Wirtschaftsmaßnahmen
Ich stimme den meisten Maßnahmen der Regierung zu. Allerdings hätte die Mehrwertsteuersenkung in allen Euroländern gemacht werden müssen. Denn 2021 wird die Mehrwertsteuererhöhung von 16% auf 19% und von 5% auf 7% kommen. Die Konjunktur wird anziehen. Das bedeutet es wird zu einer Inflation von 3 bis 4% kommen. Deshalb müsste die EZB die Zinsen erhöhen. Das wird aber nicht passieren da es in den anderen Ländern keine Mehrwertsteuerhöhung geben wird. Es wird für Deutschland so keine passgenaue Geldpolitik geben.
Was fehlt ist die Krise als Chance zu nutzen.
Die Chance besteht darin, wenn Kurz gearbeitet oder weniger gearbeitet wird, die Zeit zu nutzen und das Anlagevermögen zu erneuern, sowie die Mitarbeiter auf Fortbildung zu schicken.
Hierzu sollte der Staat einen 10% Investitionszuschuss für die Erneuerung des Anlagevermögens und 50% Zuschuss für die Fortbildung zahlen.
Durch bessere Anlagegüter und bessere Maschinen wird die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen verbessert und somit kommen die Unternehmen gestärkt aus der Krise heraus.
Insolvenzverfahren
Die Pflicht bei drohender Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzabtrag stellen zu müssen bleibt bis zum 01.Mai 2021 ausgesetzt. Die Unternehmer können die Lockdowns der Regierung und Kompensationszahlungen nicht voraussehen und können deshalb nicht wissen, ob Zahlungsunfähigkeit eintreten wird. Sie müssen dies aber normalerweise tun da sie ansonsten sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar machen würden.
Übernahme der Insolvenzverwalterkosten durch den Staat 2021.
Es wird 2021 eine Rekordanzahl von Insolvenzanmeldungen aufgrund der Coronakrise geben. Etliche Verfahren werden wegen mangels Masse nicht durchgeführt werden können, weil die Insolvenzverwaltung von Unternehmen nicht finanziert werden können.
Wir müssen so viele Unternehmen wie möglich retten und deshalb wird der Staat für 2021 gestellte Insolvenzanträge die Insolvenzverfahrenskosten übernehmen.
Verlustrücktrag vom Jahr 2020 auf das Jahr 2019 im vollem Umfang erlauben. Das gilt auch für die Gewerbesteuer.
Bis jetzt ist es so, dass ein Verlustrücktrag in Höhe von 5 Millionen bei Einzelveranlagung und 10 Millionen Euro bei Personengesellschaften erlaubt. Wir wollen das in unbegrenzter Höhe erlauben. Dies ist besonders für Konzerne wie Lufthansa oder Tui wichtig, die 2019 noch gute Gewinne erwirtschaftet und Steuern gezahlt haben.
Jetzige Regelung im Gesetz. Wir fordern unbegrenzte Höhe.
(1) 1Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind bis zu einem Betrag von 5 000 000 Euro, bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammenveranlagt werden, bis zu einem Betrag von 10 000 000 Euro vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraums vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen abzuziehen”
Bei der Gewerbesteuer ist ein Verlustrücktrag nach jetziger Regelung nicht möglich, da die Gemeinden bei ihren Finanzen Planungssicherheit brauchen. Hier ist derzeit nur ein Verlustvortrag erlaubt.
Hier muss jetzt eine Ausnahme gemacht werden und der Bund den Gemeinden die Steuerrückzahlung an die Unternehmen ersetzen.
Wir fordern auch hier den unbegrenzten Verlustrücktrag.
Hier die derzeitige Regelung im Gewerbesteuergesetz §10a
1Der maßgebende Gewerbeertrag wird bis zu einem Betrag in Höhe von 1 Million Euro um die Fehlbeträge gekürzt, die sich bei der Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungszeiträume nach den Vorschriften der §§ 7 bis 10 ergeben haben, soweit die Fehlbeträge nicht bei der Ermittlung des Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungszeiträume berücksichtigt worden sind. 2Der 1 Million Euro übersteigende maßgebende Gewerbeertrag ist bis zu 60 Prozent um nach Satz 1 nicht berücksichtigte Fehlbeträge der vorangegangenen Erhebungszeiträume zu kürzen.
Durch die steuerliche Rückzahlung bei der Gewerbesteuer, Einkommenssteuer oder Körperschaftssteuer bekommen die Unternehmen wieder Liquidität. Dadurch können Insolvenzen verhindert werden.
Des weiteren weise ich noch mal auf meinen allgemeinen Vorschlag zur Erhöhung der Eigenkapitalquote von Unternehmen hin.
10. Die Eigenkapitalquote muss durch steuerliche Besserstellung steigen. Einbehaltene Gewinne werden mit 15 % besteuert. Ausgeschüttete Gewinne mit 25 % =>Körperschaftssteuerlastschrift. § 34 a ESTG sinkt von 28,25% auf 25%. So gibt es die totale Gleichbehandlung zwischen Personen und Kapitalgesellschaften nach Gewerbesteuerabschaffung.
Mit freundlichen Grüßen der Schwarz-Weißen Gründer heute MTP
Michael Tryzna
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