https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__66.html
(1) Das Kindergeld beträgt monatlich für das erste und zweite Kind jeweils 438 Euro, für das dritte Kind 450 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 500 Euro.
(2) Das Kindergeld wird monatlich vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, bis zum Ende des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen.
(3) (weggefallen)
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