Michael Tryzna
Hafenstrasse35 35
Petition an den Deutschen Bundestag
Familienfreundliche Stadtentwicklung
Bezahlbaren Wohnraum, sichere Infrastruktur und familienfreundliche Quartiere stärken
Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen,
die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten aufzufordern, die Einführung eines Bundesprogramms „Familienfreundliche Stadtentwicklung 2045“ zu prüfen und geeignete gesetzgeberische, finanzielle sowie förderpolitische Maßnahmen zu entwickeln, um die Lebensbedingungen von Familien in Deutschland nachhaltig zu verbessern.
Dabei sollen insbesondere Möglichkeiten geprüft werden,
familienfreundliche Quartiersentwicklung als eigenständigen Schwerpunkt der Städtebauförderung zu stärken,
den Neubau und die Förderung familiengerechter Wohnungen zu unterstützen,
die Erreichbarkeit von Kindertagesstätten, Schulen, Gesundheitsangeboten und Einrichtungen des täglichen Bedarfs im Wohnumfeld zu verbessern,
Maßnahmen zur Erhöhung der Schulwegsicherheit sowie zur Förderung kinderfreundlicher Mobilität auszubauen,
Familienzentren und vergleichbare wohnortnahe Unterstützungsangebote zu stärken,
Kommunen bei der Entwicklung familienfreundlicher Boden- und Erbpachtmodelle zu unterstützen,
die Auswirkungen familienfreundlicher Stadtentwicklung auf Wohnqualität, soziale Teilhabe und Familienfreundlichkeit wissenschaftlich zu untersuchen und regelmäßig zu evaluieren.
Begründung
Ehe und Familie stehen gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.
Familien benötigen neben finanziellen Leistungen insbesondere gute Lebensbedingungen, um Kinder zu erziehen, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren und dauerhaft am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Viele Familien stehen jedoch vor erheblichen Herausforderungen. Hierzu zählen insbesondere:
- steigende Wohnkosten,
- Mangel an familiengerechtem Wohnraum,
- lange Wege im Alltag,
- Verkehrsbelastungen,
- fehlende wohnortnahe Infrastruktur,
- begrenzte Begegnungs- und Unterstützungsangebote.
Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen weisen darauf hin, dass Wohnumfeld, Infrastruktur, Kinderbetreuung und Lebensqualität einen wichtigen Einfluss auf die Lebensbedingungen von Familien haben.
Familienfreundliche Stadtentwicklung kann dazu beitragen,
- die Wohn- und Lebensqualität zu verbessern,
- Alltagsbelastungen zu reduzieren,
- die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern,
- die Attraktivität von Städten und Gemeinden zu erhöhen,
- sozialen Zusammenhalt zu stärken.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen bestehende Förderinstrumente sinnvoll ergänzen und die Handlungsfähigkeit von Ländern und Kommunen unterstützen.
Ziel der Petition ist nicht die Einschränkung kommunaler Planungshoheit, sondern die Schaffung zusätzlicher Möglichkeiten für Bund, Länder und Kommunen, familienfreundliche Lebensräume zu entwickeln.
Familienfreundliche Stadtentwicklung stellt eine Investition in die Zukunftsfähigkeit Deutschlands dar und kann einen Beitrag dazu leisten, Familien dauerhaft zu stärken.
Konkrete Forderung
Der Deutsche Bundestag wird gebeten, die Bundesregierung aufzufordern,
ein Konzept für ein Bundesprogramm „Familienfreundliche Stadtentwicklung 2045“ zu entwickeln und dem Deutschen Bundestag über geeignete Maßnahmen zur Förderung familienfreundlicher Wohn- und Lebensbedingungen zu berichten.
Familienfreundliche Städte und Gemeinden sind eine wesentliche Voraussetzung für gute Lebensbedingungen von Familien, gesellschaftlichen Zusammenhalt und die langfristige Zukunftsfähigkeit Deutschlands.
Mit freundlichen Grüßen der Schwarz-Weißen Gründer heute MTP
Michael Tryzna Partei (MTP) in Gründung | Facebook
Michael Tryzna
Abstract
Familienfreundliche Stadtentwicklung als nationale Zukunftsaufgabe
Wissenschaftliches Gutachten zur Petition an den Deutschen Bundestag
Die vorliegende Studie untersucht die Möglichkeiten einer familienfreundlichen Stadtentwicklung als Instrument moderner Familien-, Wohnungs-, Sozial- und Demografiepolitik. Ausgangspunkt der Untersuchung ist die Feststellung, dass Deutschland vor erheblichen demografischen Herausforderungen steht. Sinkende Geburtenraten, die Alterung der Bevölkerung, steigende Wohnkosten sowie regionale Unterschiede in der Infrastrukturversorgung beeinflussen langfristig die Entwicklung von Familien, Kommunen und Wirtschaft.
Ziel des Gutachtens ist die Entwicklung eines wissenschaftlich begründeten Konzepts für ein Bundesprogramm „Familienfreundliche Stadtentwicklung 2045“. Im Mittelpunkt stehen die Fragen, wie Wohnraum, Mobilität, soziale Infrastruktur und Quartiersentwicklung dazu beitragen können, die Lebensbedingungen von Familien nachhaltig zu verbessern.
Die Untersuchung stützt sich auf verfassungsrechtliche Analysen, Erkenntnisse der Demografie-, Stadtentwicklungs- und Familienforschung sowie nationale und internationale Vergleichsbeispiele. Berücksichtigt werden insbesondere Veröffentlichungen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB), des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), des Statistischen Bundesamtes (Destatis), der OECD, der Europäischen Kommission sowie der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Die Analyse zeigt, dass familienfreundliche Lebensbedingungen nicht ausschließlich von finanziellen Transferleistungen abhängen. Von zentraler Bedeutung sind vielmehr:
- ausreichender und bezahlbarer Wohnraum,
- wohnortnahe Kinderbetreuung,
- sichere Schulwege,
- kurze Alltagswege,
- attraktive öffentliche Räume,
- Familienzentren,
- soziale Netzwerke im Wohnumfeld.
Internationale Beispiele aus Frankreich, Schweden, den Niederlanden, Österreich und Singapur verdeutlichen, dass die Verknüpfung von Familienpolitik, Wohnungsbau und Infrastrukturpolitik positive Wirkungen auf Lebensqualität, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Attraktivität von Wohnstandorten entfalten kann.
Das Gutachten entwickelt hierfür sechs zentrale Handlungsfelder:
- Familienquartiere,
- familiengerechter Wohnungsbau,
- Familienzentren,
- sichere Schulwege,
- kommunale Bodenpolitik und Erbpacht,
- familienfreundliche 15‑Minuten‑Stadt-Konzepte.
Verfassungsrechtlich stützt sich das Konzept insbesondere auf:
- Artikel 6 GG (Schutz von Ehe und Familie),
- Artikel 20 GG (Sozialstaatsprinzip),
- Artikel 28 GG (kommunale Selbstverwaltung),
- Artikel 104b GG (Finanzhilfen des Bundes).
Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen mit der bestehenden Verfassungsordnung vereinbar sind und auf bestehenden Instrumenten der Städtebauförderung aufbauen können.
Für die Umsetzung wird ein jährlicher Bundesmitteleinsatz von etwa 1,4 bis 2,3 Milliarden Euro veranschlagt. Im Verhältnis zum Bundeshaushalt und zu bestehenden Förderprogrammen wird dieses Finanzierungsvolumen als grundsätzlich tragfähig bewertet. Ein wesentlicher Teil der Ausgaben besitzt Investitionscharakter und betrifft Wohnungsbau, Infrastruktur sowie soziale Einrichtungen.
Hinsichtlich möglicher demografischer Wirkungen kommt die Untersuchung zu einem differenzierten Ergebnis. Wissenschaftlich nicht belegbar sind konkrete Aussagen über exakt erreichbare Geburtensteigerungen. Belastbar ist jedoch die Feststellung, dass bezahlbarer Wohnraum, gute Kinderbetreuung, sichere Mobilität und familienfreundliche Lebensbedingungen die Realisierung bestehender Kinderwünsche erleichtern können. Familienfreundliche Stadtentwicklung kann daher einen Beitrag zur Verbesserung familienbezogener Rahmenbedingungen und langfristig zur Stabilisierung gesellschaftlicher Entwicklung leisten.
Das Gutachten empfiehlt dem Deutschen Bundestag die Einrichtung eines langfristigen Bundesprogramms „Familienfreundliche Stadtentwicklung 2045“, die Weiterentwicklung der Städtebauförderung, den Ausbau von Familienzentren, die Förderung sicherer Schulwege sowie die Stärkung kommunaler Boden- und Wohnraumpolitik.
Schlüsselwörter: Familienpolitik, Stadtentwicklung, Wohnungsbau, Demografie, Familienquartiere, Familienzentren, Wohnraumförderung, Erbbaurecht, 15‑Minuten‑Stadt, Kommunalpolitik, Deutschland 2045.
Kapitel 1
Einleitung und Zielsetzung
1.1 Deutschland im demografischen Wandel
Deutschland befindet sich seit mehreren Jahrzehnten in einem tiefgreifenden demografischen Wandel. Sinkende Geburtenzahlen, eine steigende Lebenserwartung und die Alterung der Bevölkerung verändern die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen nachhaltig. Nach Angaben des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) gehört die Entwicklung der Geburtenhäufigkeit zu den zentralen Einflussfaktoren der Bevölkerungsentwicklung in Deutschland.¹
Die Folgen dieser Entwicklung betreffen nahezu alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens:
- Fachkräfteangebot und Arbeitsmarkt,
- Renten- und Sozialversicherungssysteme,
- Gesundheits- und Pflegewesen,
- Bildungsinfrastruktur,
- Wohnungswesen,
- kommunale Daseinsvorsorge,
- regionale Entwicklung.
Gleichzeitig zeigen Untersuchungen, dass die gewünschte Kinderzahl vieler Menschen häufig höher liegt als die tatsächlich realisierte Kinderzahl.² Die Ursachen hierfür sind vielfältig und umfassen wirtschaftliche, soziale und infrastrukturelle Faktoren.
Neben Fragen der Einkommenssituation gewinnen insbesondere Wohnkosten, Wohnraumverfügbarkeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Qualität des Wohnumfelds zunehmend an Bedeutung.³
Demografische Entwicklungen sind daher nicht ausschließlich Gegenstand klassischer Familienpolitik. Sie werden auch durch Stadtentwicklung, Wohnungsbau, Mobilität und soziale Infrastruktur beeinflusst.
1.2 Familienpolitik als Infrastrukturpolitik
Die Familienpolitik der Bundesrepublik Deutschland konzentrierte sich in den vergangenen Jahrzehnten vor allem auf monetäre Leistungen wie Kindergeld, Elterngeld, Kinderzuschlag oder steuerliche Entlastungen. Diese Instrumente leisten einen wichtigen Beitrag zur materiellen Absicherung von Familien.⁴
Moderne Familienpolitik umfasst jedoch mehr als finanzielle Transfers.
Für Familien sind insbesondere folgende Rahmenbedingungen von Bedeutung:
- ausreichender und bezahlbarer Wohnraum,
- wohnortnahe Betreuungseinrichtungen,
- gute Bildungsangebote,
- sichere Mobilität,
- kurze Alltagswege,
- Gesundheitsversorgung,
- Spiel- und Freizeitmöglichkeiten,
- sozialer Zusammenhalt im Wohnumfeld.
Die Qualität des Lebensumfelds beeinflusst unmittelbar die Lebensqualität von Familien. Familien mit Kindern sind in besonderem Maße auf funktionierende Infrastruktur angewiesen. Lange Wege zwischen Wohnung, Kindertagesstätte, Schule, Arbeitsplatz und Einkaufsmöglichkeiten erhöhen den Zeitaufwand des Alltags und können zusätzliche Belastungen erzeugen.⁵
Daher ist Familienpolitik zugleich Infrastrukturpolitik.
Wer Familien stärken will, muss nicht nur Einkommen fördern, sondern auch die räumlichen Voraussetzungen für ein gelingendes Familienleben schaffen.
1.3 Städte und Gemeinden als Lebensräume für Familien
Städte und Gemeinden prägen den Alltag von Familien in besonderer Weise. Die Gestaltung von Wohnquartieren beeinflusst unter anderem:
- Wohnkosten,
- Mobilitätsaufwand,
- Sicherheit,
- Freizeitgestaltung,
- soziale Kontakte,
- Bildungszugänge,
- Gesundheitsversorgung.
Viele deutsche Städte wurden im 20. Jahrhundert nach funktionalen Prinzipien entwickelt. Wohnen, Arbeiten, Einkaufen und Freizeit wurden häufig räumlich voneinander getrennt. Dies führte einerseits zu wirtschaftlicher Spezialisierung, andererseits aber auch zu erhöhtem Verkehrsaufkommen und längeren Wegen.⁶
Für Familien können solche Strukturen erhebliche Nachteile mit sich bringen:
- zusätzlicher Zeitaufwand,
- höhere Mobilitätskosten,
- stärkere Verkehrsbelastung,
- geringere Selbstständigkeit von Kindern,
- eingeschränkte Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Demgegenüber gewinnen integrierte Stadtentwicklungsansätze zunehmend an Bedeutung. Internationale Konzepte wie die sogenannte „15-Minuten-Stadt“ verfolgen das Ziel, zentrale Einrichtungen des täglichen Lebens wohnortnah erreichbar zu machen.⁷
Zu diesen Einrichtungen gehören insbesondere:
- Kindertagesstätten,
- Schulen,
- Gesundheitsversorgung,
- Einkaufsmöglichkeiten,
- öffentlicher Nahverkehr,
- Spiel- und Grünflächen.
Kürzere Wege können den Alltag erleichtern und die Attraktivität von Städten und Gemeinden für Familien erhöhen.
1.4 Anlass der Petition
Deutschland steht vor der Aufgabe, familienfreundliche Lebensbedingungen langfristig zu sichern und auszubauen.
Zahlreiche Familien sehen sich heute mit steigenden Wohnkosten, begrenztem Wohnraumangebot und hohen organisatorischen Belastungen konfrontiert. Besonders in Ballungsräumen und wirtschaftlich starken Regionen sind geeignete Wohnungen für Familien oftmals nur eingeschränkt verfügbar.⁸
Gleichzeitig wird deutlich, dass die Qualität kommunaler Infrastruktur erheblichen Einfluss auf die Lebensbedingungen von Familien besitzt.
Die vorliegende Petition verfolgt deshalb das Ziel, familienfreundliche Stadtentwicklung als eigenständigen Bestandteil der deutschen Familien-, Wohnungs- und Infrastrukturpolitik zu etablieren.
Sie versteht Familienfreundlichkeit nicht als Einzelmaßnahme, sondern als integrierten Ansatz, der Wohnungsbau, Verkehr, Bildung, kommunale Planung und soziale Infrastruktur miteinander verbindet.
1.5 Zielsetzung des Gutachtens
Ziel dieses Gutachtens ist die wissenschaftliche, rechtliche und finanzielle Untersuchung eines Bundesprogramms „Familienfreundliche Stadtentwicklung“.
Das Gutachten verfolgt dabei fünf zentrale Ziele:
Erstens: Verbesserung der Lebensbedingungen von Familien
Familien sollen mehr Unterstützung durch geeignete Wohn- und Lebensbedingungen erhalten.
Zweitens: Stärkung familiengerechter Quartiere
Wohngebiete sollen stärker an den Bedürfnissen von Familien orientiert werden.
Drittens: Entlastung des Familienalltags
Kurze Wege, wohnortnahe Angebote und sichere Infrastruktur sollen organisatorische Belastungen reduzieren.
Viertens: Unterstützung der Kommunen
Städte und Gemeinden sollen zusätzliche finanzielle und rechtliche Möglichkeiten erhalten, familienfreundliche Projekte umzusetzen.
Fünftens: Beitrag zur Bewältigung demografischer Herausforderungen
Familienfreundliche Rahmenbedingungen können die Realisierung bestehender Kinderwünsche erleichtern und dadurch langfristig einen Beitrag zu einer stabileren Bevölkerungsentwicklung leisten.⁹
1.6 Leitbild der familienfreundlichen Stadt 2045
Das Leitbild dieses Gutachtens ist eine familienfreundliche Stadt, die ausreichend Wohnraum, hohe Lebensqualität und kurze Wege miteinander verbindet.
Eine familienfreundliche Stadt zeichnet sich insbesondere durch folgende Merkmale aus:
Wohnen
- ausreichend große Wohnungen,
- bezahlbare Wohnkosten,
- familiengerechte Grundrisse,
- vielfältige Wohnformen.
Bildung und Betreuung
- wohnortnahe Kindertagesstätten,
- kurze Schulwege,
- verlässliche Betreuungsangebote.
Mobilität
- sichere Schulwege,
- gute Fuß- und Radwegenetze,
- leistungsfähiger öffentlicher Nahverkehr,
- verkehrsberuhigte Wohnquartiere.
Freizeit und Gesundheit
- Spielplätze,
- Sportanlagen,
- Grünflächen,
- wohnortnahe Gesundheitsversorgung.
Gesellschaftlicher Zusammenhalt
- Familienzentren,
- Nachbarschaftsangebote,
- Begegnungsräume,
- generationenübergreifende Infrastruktur.
Von einer solchen Entwicklung profitieren nicht nur Familien mit Kindern. Auch ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und andere Bevölkerungsgruppen profitieren von kurzen Wegen, guter Infrastruktur und hoher Aufenthaltsqualität.
Familienfreundliche Stadtentwicklung ist deshalb nicht ausschließlich Familienpolitik. Sie ist zugleich Sozial-, Wohnungs-, Infrastruktur- und Zukunftspolitik.
1.7 Aufbau des Gutachtens
Das vorliegende Gutachten gliedert sich in zehn Hauptteile.
Kapitel 2 untersucht die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen.
Kapitel 3 analysiert die demografische Entwicklung Deutschlands.
Kapitel 4 behandelt internationale Vorbilder familienfreundlicher Stadtentwicklung.
Kapitel 5 bis 8 entwickeln konkrete Maßnahmen in den Bereichen Wohnungsbau, Familienquartiere, Familienzentren, Mobilität und Erbpacht.
Kapitel 9 untersucht mögliche Wirkungen auf Familien, Kommunen und die demografische Entwicklung.
Kapitel 10 analysiert Finanzierungsmodelle und Kosten.
Kapitel 11 enthält konkrete Gesetzes- und Fördervorschläge für Bund, Länder und Kommunen.
Ziel ist die Entwicklung eines fachlich fundierten, verfassungsrechtlich tragfähigen und finanzpolitisch realisierbaren Konzepts für eine familienfreundlichere Entwicklung deutscher Städte und Gemeinden.
Kernaussage des Kapitels
Familienfreundliche Stadtentwicklung ist eine zentrale Zukunftsaufgabe Deutschlands. Gute Wohnbedingungen, kurze Wege, sichere Lebensräume und starke soziale Infrastruktur verbessern die Lebensqualität von Familien und können einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Stabilisierung von Gesellschaft, Wirtschaft und Demografie leisten.
Fußnoten Kapitel 1
¹ Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB)</External): Bevölkerung und demografische Entwicklung in Deutschland, Wiesbaden, abrufbar unter: https://www.bib.bund.de
² Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB)</External): Fertilität und Kinderwünsche in Deutschland, Wiesbaden.
³ Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)</External): Wohnungs- und Immobilienmärkte in Deutschland, Bonn.
⁴ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)</External): Familienleistungen in Deutschland, Berlin.
⁵ OECD: OECD Family Database, Paris, https://www.oecd.org/els/family/database.htm
⁶ Le Corbusier: Charta von Athen, verschiedene Ausgaben.
⁷ Carlos Moreno: The 15-Minute City: A Solution for Saving Our Time and Our Planet, Paris 2020.
⁸ Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)</External): Wohnungspolitischer Bericht der Bundesregierung.
⁹ OECD: Housing and Family Outcomes, Paris; sowie Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB)</External), Wiesbaden.
Kapitel 2
Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen einer familienfreundlichen Stadtentwicklung
2.1 Einleitung
Die Entwicklung familienfreundlicher Städte und Gemeinden ist nicht allein eine politische Gestaltungsfrage, sondern berührt zentrale verfassungsrechtliche und gesetzliche Vorgaben der Bundesrepublik Deutschland. Die Förderung von Familien, die Sicherstellung angemessener Wohnverhältnisse sowie die Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse zählen zu den wesentlichen Aufgaben des modernen Sozial- und Rechtsstaates.
Familienfreundliche Stadtentwicklung bewegt sich dabei an der Schnittstelle von Familienpolitik, Städtebaupolitik, Wohnungswesen, Verkehrsplanung und kommunaler Daseinsvorsorge. Die rechtliche Grundlage hierfür ergibt sich aus dem Zusammenwirken verschiedener Normen des Grundgesetzes sowie zahlreicher bundes- und landesrechtlicher Vorschriften.
Dieses Kapitel untersucht die verfassungsrechtlichen Grundlagen, die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen sowie die wichtigsten gesetzlichen Instrumente zur Umsetzung familienfreundlicher Stadtentwicklung.
2.2 Artikel 6 Grundgesetz: Schutz von Ehe und Familie
2.2.1 Verfassungsrechtliche Bedeutung
Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz bestimmt:
„Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“¹
Diese Vorschrift gehört zu den grundlegenden Wertentscheidungen des Grundgesetzes. Sie verpflichtet alle staatlichen Ebenen, die Institution Familie zu schützen und ihre Entwicklung zu fördern.
Die Norm besitzt eine doppelte Schutzfunktion:
- Abwehrfunktion gegen staatliche Eingriffe;
- Förder- und Schutzpflicht des Staates zugunsten von Familien.²
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschränkt sich Artikel 6 GG nicht auf die bloße Unterlassung staatlicher Eingriffe. Vielmehr ist der Staat verpflichtet, tatsächliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die Familien ein eigenständiges und sicheres Leben ermöglichen.³
2.2.2 Familienschutz als Infrastrukturauftrag
Der Schutzauftrag des Staates umfasst heute weit mehr als finanzielle Leistungen.
Moderne Familienpolitik betrifft insbesondere:
- Wohnraumversorgung,
- Kinderbetreuung,
- Bildungszugänge,
- Gesundheitsversorgung,
- Mobilität,
- soziale Infrastruktur,
- Sicherheit im öffentlichen Raum.
Familien benötigen funktionierende Rahmenbedingungen, um Erziehung, Betreuung, Ausbildung und Erwerbstätigkeit miteinander vereinbaren zu können.
Hohe Wohnkosten, fehlender Wohnraum oder mangelhafte Infrastruktur können Familien unmittelbar belasten und damit die tatsächliche Ausübung familiärer Lebensgestaltung erschweren.⁴
Die Förderung familienfreundlicher Quartiere kann deshalb als konkrete Ausprägung des verfassungsrechtlichen Schutzauftrags aus Artikel 6 GG verstanden werden.
2.2.3 Bedeutung für die Petition
Die vorgeschlagenen Maßnahmen verfolgen das Ziel, Rahmenbedingungen zu schaffen, die Familien entlasten und stärken.
Hierzu gehören insbesondere:
- familiengerechter Wohnraum,
- kurze Wege,
- sichere Schulwege,
- Familienzentren,
- wohnortnahe Betreuungseinrichtungen,
- attraktive Freiräume für Kinder.
Damit bewegt sich die Petition innerhalb des verfassungsrechtlichen Förderauftrags des Staates und konkretisiert diesen für das Politikfeld Stadtentwicklung.
2.3 Das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG)
2.3.1 Inhalt des Sozialstaatsprinzips
Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz bestimmt:
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“⁵
Das Sozialstaatsprinzip gehört zu den tragenden Strukturprinzipien der deutschen Verfassungsordnung.
Es verpflichtet den Staat,
- soziale Risiken abzufedern,
- Chancengleichheit zu fördern,
- gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen,
- soziale Ungleichheiten zu begrenzen.⁶
Dabei beschränkt sich der Sozialstaat nicht auf Transferzahlungen.
Er umfasst auch die Bereitstellung öffentlicher Infrastruktur und die Schaffung günstiger Lebensbedingungen.
2.3.2 Stadtentwicklung als soziale Infrastruktur
Wohnraum, Bildungseinrichtungen, Verkehrsnetze, Grünanlagen und soziale Einrichtungen bilden die materielle Grundlage gesellschaftlicher Teilhabe.
Fehlt diese Infrastruktur, entstehen Nachteile insbesondere für Familien mit Kindern.
Familienfreundliche Stadtentwicklung stellt deshalb eine Form präventiver Sozialpolitik dar.
Sie trägt dazu bei,
- soziale Benachteiligungen zu verringern,
- Bildungszugänge zu verbessern,
- Mobilität zu erleichtern,
- Gesundheitsrisiken zu reduzieren.
Langfristig können dadurch erhebliche gesellschaftliche Folgekosten vermindert werden.
2.4 Kommunale Selbstverwaltung (Artikel 28 GG)
2.4.1 Verfassungsrechtlicher Schutz
Artikel 28 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz gewährleistet:
„Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“⁷
Hieraus folgt die kommunale Planungshoheit.
Diese umfasst insbesondere:
- Bauleitplanung,
- Bebauungspläne,
- Verkehrsplanung,
- Grünflächenplanung,
- Quartiersentwicklung,
- Spielplatzplanung.
2.4.2 Bedeutung für familienfreundliche Stadtentwicklung
Die konkrete Umsetzung familienfreundlicher Stadtentwicklung erfolgt überwiegend auf kommunaler Ebene.
Kommunen entscheiden beispielsweise über:
- Standort von Kindertagesstätten,
- Wohngebiete,
- Spielplätze,
- Verkehrsberuhigungsmaßnahmen,
- Schulwegsicherheit,
- Familienzentren.
Die kommunale Ebene ist deshalb der wichtigste Akteur einer erfolgreichen Familienpolitik vor Ort.
2.4.3 Grenzen der Bundeskompetenz
Der Bund kann den Kommunen grundsätzlich keine konkreten Bebauungspläne oder Einzelmaßnahmen vorschreiben.
Verfassungsrechtlich zulässig sind jedoch:
- Förderprogramme,
- Modellvorhaben,
- Finanzhilfen,
- gesetzliche Rahmenbedingungen.
Die Petition wahrt diese Kompetenzordnung, da sie keine unmittelbaren Weisungen an Kommunen fordert.
2.5 Finanzhilfen des Bundes (Art. 104b GG)
2.5.1 Verfassungsrechtliche Grundlage
Artikel 104b Grundgesetz ermöglicht dem Bund die Gewährung von Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen von Ländern und Kommunen.⁸
Diese Vorschrift bildet die Grundlage zahlreicher Förderprogramme, etwa in den Bereichen:
- Städtebau,
- Infrastruktur,
- Klimaanpassung,
- Bildungseinrichtungen.
2.5.2 Anwendbarkeit auf Familienquartiere
Familienfreundliche Stadtentwicklung erfüllt mehrere gesamtstaatliche Ziele:
- Förderung des sozialen Zusammenhalts,
- Wohnraumversorgung,
- Unterstützung von Familien,
- Verbesserung kommunaler Infrastruktur,
- Bewältigung demografischer Herausforderungen.
Daher kann ein Bundesprogramm „Familienfreundliche Stadtentwicklung“ auf Artikel 104b GG gestützt werden.
2.6 Baugesetzbuch (BauGB)
2.6.1 Bedeutung des Baugesetzbuches
Das Baugesetzbuch (BauGB) bildet die zentrale Rechtsgrundlage der kommunalen Stadtplanung.⁹
Es regelt:
- Flächennutzungsplanung,
- Bebauungsplanung,
- Städtebauförderung,
- Bodenordnung,
- städtebauliche Entwicklung.
Das Baugesetzbuch gibt den rechtlichen Rahmen vor, innerhalb dessen Kommunen ihre Stadtentwicklung gestalten.
2.6.2 § 1 BauGB
Besondere Bedeutung besitzt § 1 BauGB.
Danach soll die Bauleitplanung eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten und soziale Anforderungen berücksichtigen.¹⁰
Bereits heute können Kommunen familienfreundliche Belange im Rahmen ihrer Planungen berücksichtigen.
Dazu gehören beispielsweise:
- Spielplätze,
- Grünflächen,
- Wohnungsgrößen,
- soziale Infrastruktur.
2.6.3 Reformvorschlag
Zur Stärkung familienfreundlicher Stadtentwicklung wird vorgeschlagen, § 1 BauGB zu ergänzen.
Möglicher Gesetzestext:
„Die Belange von Familien, Kindern und pflegenden Angehörigen sind im Rahmen der Bauleitplanung besonders zu berücksichtigen.“
Eine solche Regelung würde die Familienorientierung kommunaler Planung ausdrücklich verankern.
2.7 Raumordnungsgesetz und Landesplanung
Neben dem Baugesetzbuch beeinflusst auch das Raumordnungsgesetz (ROG) die Entwicklung von Städten und Regionen.¹¹
Die Raumordnung verfolgt das Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen Deutschlands zu fördern.
Familienfreundliche Stadtentwicklung steht mit diesem Ziel in engem Zusammenhang, da sie:
- Wohnraum schafft,
- Infrastruktur stärkt,
- regionale Attraktivität verbessert,
- soziale Integration fördert.
Die Länder können entsprechende Ziele in ihre Landesentwicklungspläne aufnehmen.
2.8 Erbbaurecht als Instrument der Familienförderung
Das Erbbaurecht ermöglicht die Nutzung kommunaler Grundstücke ohne vollständigen Eigentumserwerb.
Rechtsgrundlage ist das Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG).¹²
Familienpolitische Vorteile des Erbbaurechts sind:
- geringere Einstiegskosten,
- erleichterter Zugang zu Wohneigentum,
- Erhalt kommunalen Bodeneigentums,
- langfristige Planungssicherheit.
Kommunale Erbpachtmodelle können daher einen wichtigen Beitrag zur Wohnraumversorgung von Familien leisten.
2.9 Europarechtliche Einordnung
Auch auf europäischer Ebene existieren politische Zielsetzungen, die familienfreundliche Stadtentwicklung unterstützen.
Hierzu zählen insbesondere:
- sozialer Zusammenhalt,
- nachhaltige Stadtentwicklung,
- bezahlbarer Wohnraum,
- lebenswerte Kommunen,
- regionale Kohäsion.¹³
Eine Förderung familienfreundlicher Städte steht daher grundsätzlich im Einklang mit den Zielen der Europäischen Union.
2.10 Gesamtbewertung
Die Analyse der verfassungsrechtlichen Grundlagen zeigt, dass familienfreundliche Stadtentwicklung auf einem breiten rechtlichen Fundament steht.
Der Schutzauftrag aus Artikel 6 GG, das Sozialstaatsprinzip des Artikels 20 GG, die kommunale Selbstverwaltung nach Artikel 28 GG sowie die Finanzhilfen des Bundes gemäß Artikel 104b GG bilden gemeinsam die verfassungsrechtliche Basis eines Bundesprogramms „Familienfreundliche Stadtentwicklung“.
Gleichzeitig ermöglichen das Baugesetzbuch, das Raumordnungsgesetz und das Erbbaurechtsgesetz die rechtssichere Umsetzung zahlreicher vorgeschlagener Maßnahmen.
Damit bestehen sowohl rechtliche als auch institutionelle Voraussetzungen, um familienfreundliche Stadtentwicklung als eigenständigen Bestandteil deutscher Familien-, Wohnungs- und Infrastrukturpolitik zu etablieren.
Fußnoten Kapitel 2
¹ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 6 Abs. 1, abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/
² Bundeszentrale für politische Bildung, Grundrechte und Verfassungsprinzipien, Bonn.
³ Bundesverfassungsgericht, ständige Rechtsprechung zu Art. 6 GG, insbesondere BVerfGE 6, 55; BVerfGE 87, 1.
⁴ Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Wohnungs- und Immobilienmärkte in Deutschland, Bonn.
⁵ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 20 Abs. 1.
⁶ Bundeszentrale für politische Bildung, Das Sozialstaatsprinzip, Bonn.
⁷ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 28 Abs. 2.
⁸ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 104b.
⁹ Baugesetzbuch (BauGB), abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/
¹⁰ Baugesetzbuch (BauGB), § 1 Abs. 5 und 6.
¹¹ Raumordnungsgesetz (ROG), abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/rog_2008/
¹² Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG), abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/erbbauv/
¹³ Europäische Kommission, Cities of Tomorrow; UN-Habitat, People-Centered Smart Cities.
Kapitel 3
Demografische Entwicklung Deutschlands und familienpolitische Herausforderungen
3.1 Einleitung
Die demografische Entwicklung gehört zu den bedeutendsten langfristigen Herausforderungen Deutschlands. Sie beeinflusst die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die Finanzierbarkeit sozialer Sicherungssysteme, die regionale Entwicklung, die Infrastrukturplanung sowie die Zukunftsfähigkeit des Gemeinwesens insgesamt.
Während technische Innovationen, Migration und wirtschaftliche Entwicklungen kurzfristig gesellschaftliche Veränderungen bewirken können, wirken demografische Prozesse häufig über mehrere Jahrzehnte hinweg. Geburten, Sterbefälle und Wanderungsbewegungen bestimmen langfristig die Größe und Altersstruktur einer Bevölkerung.
Für die Familienpolitik ergibt sich daraus die zentrale Frage, unter welchen gesellschaftlichen Bedingungen Menschen ihre Kinderwünsche verwirklichen können.
Die vorliegende Untersuchung betrachtet dabei insbesondere den Zusammenhang zwischen Familienfreundlichkeit, Wohnraumversorgung, kommunaler Infrastruktur und demografischer Entwicklung.
3.2 Die demografische Entwicklung Deutschlands seit 1970
3.2.1 Der Rückgang der Geburtenrate
Seit Beginn der 1970er-Jahre liegt die Geburtenrate in Deutschland dauerhaft unter dem Bestandserhaltungsniveau von etwa 2,1 Kindern je Frau.¹
Während in den 1950er- und frühen 1960er-Jahren die Nachwirkungen des sogenannten „Babybooms“ zu hohen Geburtenzahlen führten, setzte Anfang der 1970er-Jahre ein tiefgreifender Wandel ein.
Ursachen hierfür waren unter anderem:
- gesellschaftliche Modernisierung,
- steigende Erwerbstätigkeit von Frauen,
- Veränderungen von Partnerschafts- und Familienformen,
- zunehmende Bildungsbeteiligung,
- Urbanisierung,
- wirtschaftliche Unsicherheiten,
- veränderte Wertvorstellungen.
Die Geburtenrate sank dadurch deutlich unter das Niveau, das für eine langfristig stabile Bevölkerungszahl erforderlich wäre.
3.2.2 Alterung der Bevölkerung
Neben niedrigen Geburtenraten führt auch die steigende Lebenserwartung zu einer grundlegenden Veränderung der Bevölkerungsstruktur.²
Die Bevölkerung Deutschlands wird älter.
Dies zeigt sich insbesondere durch:
- steigende Durchschnittsalter,
- wachsende Zahl älterer Menschen,
- steigende Pflegebedarfe,
- veränderte Anforderungen an Infrastruktur und Daseinsvorsorge.
Die Alterung betrifft sowohl Großstädte als auch ländliche Regionen, wenn auch mit regional unterschiedlichen Ausprägungen.
3.2.3 Regionale Unterschiede
Die demografische Entwicklung verläuft innerhalb Deutschlands nicht einheitlich.
Insbesondere Ballungsräume profitieren häufig von:
- Zuwanderung,
- wirtschaftlicher Dynamik,
- Hochschulstandorten,
- attraktiven Arbeitsmärkten.
Andere Regionen sehen sich dagegen mit Bevölkerungsrückgang, Überalterung und Abwanderung junger Menschen konfrontiert.³
Daraus ergeben sich erhebliche Unterschiede bei:
- Wohnungsnachfrage,
- Kita-Bedarf,
- Schulentwicklung,
- Verkehrsinfrastruktur,
- Gesundheitsversorgung.
Eine erfolgreiche Familienpolitik muss daher regionale Unterschiede berücksichtigen.
3.3 Kinderwünsche und Familienrealitäten
3.3.1 Gewünschte und tatsächliche Kinderzahl
Zahlreiche Studien zeigen seit Jahren, dass viele Menschen sich mehr Kinder wünschen, als sie tatsächlich bekommen.⁴
Die Differenz zwischen gewünschter und realisierter Kinderzahl wird in der Familienforschung als bedeutsamer Indikator betrachtet.
Dabei zeigt sich:
- Viele Menschen wünschen sich zwei oder mehr Kinder.
- Die tatsächliche Kinderzahl bleibt häufig darunter.
- Besonders Zweit- und Drittkinder werden oft später oder gar nicht realisiert.
Die Gründe hierfür sind vielfältig.
3.3.2 Zentrale Hinderungsgründe
In wissenschaftlichen Untersuchungen werden regelmäßig folgende Einflussfaktoren genannt:
Wohnkosten
Hohe Mieten und hohe Immobilienpreise können Familiengründungen erschweren.⁵
Wohnraummangel
Insbesondere größere Wohnungen für Familien sind vielerorts knapp.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Die Vereinbarkeit von Kindererziehung und Erwerbstätigkeit bleibt ein zentrales Thema.
Zeitmangel
Lange Pendelwege und komplexe Alltagsorganisation erhöhen den Belastungsdruck.
Fehlende Infrastruktur
Mangelnde Betreuungsangebote oder weite Wege zu Einrichtungen können Familien zusätzlich belasten.
3.3.3 Bedeutung des Wohnumfeldes
Das Wohnumfeld beeinflusst den Familienalltag unmittelbar.
Hierzu zählen:
- Sicherheit,
- Erreichbarkeit von Angeboten,
- Grünflächen,
- Spielplätze,
- Nachbarschaftsstrukturen,
- soziale Infrastruktur.
Ein familienfreundliches Wohnumfeld kann Belastungen reduzieren und die Lebensqualität erhöhen.⁶
3.4 Wohnraum als familienpolitischer Faktor
3.4.1 Die Wohnungsfrage als Familienfrage
Die Verfügbarkeit ausreichenden Wohnraums gehört zu den zentralen Herausforderungen vieler Familien.
Kinder benötigen Raum:
- für Schlafplätze,
- Lernen,
- Freizeit,
- soziale Entwicklung.
Mit zunehmender Kinderzahl steigt der Wohnflächenbedarf deutlich an.
Gleichzeitig werden größere Wohnungen häufig überdurchschnittlich teuer angeboten.⁷
3.4.2 Entwicklung der Wohnkosten
In zahlreichen deutschen Städten sind Mieten und Immobilienpreise in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.⁸
Besonders betroffen sind:
- Familien mit mehreren Kindern,
- Alleinerziehende,
- Haushalte mit mittleren Einkommen.
Die Folgen können sein:
- Verdrängung aus Innenstädten,
- längere Pendelwege,
- höhere Mobilitätskosten,
- geringere Wohnqualität.
3.4.3 Internationale Forschung
Internationale Studien weisen darauf hin, dass Wohnkosten einen wichtigen Einfluss auf Familienentscheidungen haben können.⁹
Dabei ist wissenschaftlich zu beachten:
- Es existiert kein einzelner Faktor, der Geburtenraten allein bestimmt.
- Demografische Entwicklungen sind multikausal.
- Wohnraum ist ein relevanter, aber nicht der einzige Einflussfaktor.
Daher sollten politische Maßnahmen stets ganzheitlich betrachtet werden.
3.5 Familienfreundliche Infrastruktur
3.5.1 Bedeutung kurzer Wege
Der tägliche Zeitaufwand vieler Familien wird wesentlich durch Wege bestimmt:
- Arbeitswege,
- Kita-Wege,
- Schulwege,
- Einkaufswege,
- Arztbesuche.
Kurze Wege reduzieren organisatorische Belastungen und erhöhen die Verfügbarkeit freier Zeit.¹⁰
3.5.2 Die 15-Minuten-Stadt
Das Konzept der 15-Minuten-Stadt verfolgt das Ziel, zentrale Einrichtungen innerhalb kurzer Zeit erreichbar zu machen.¹¹
Hierzu gehören:
- Kita,
- Schule,
- Arzt,
- Nahversorgung,
- öffentliche Verkehrsmittel,
- Freizeitangebote.
Dieses Konzept wird inzwischen in zahlreichen internationalen Städten diskutiert und erprobt.
3.5.3 Sichere Räume für Kinder
Kinderfreundliche Städte benötigen:
- sichere Schulwege,
- verkehrsberuhigte Bereiche,
- Grünflächen,
- Spielräume,
- Bewegungsangebote.
Solche Maßnahmen fördern Lebensqualität und gesellschaftliche Teilhabe.
3.6 Internationale Vergleichsperspektive
3.6.1 Frankreich
Frankreich gilt seit Jahrzehnten als Beispiel einer vergleichsweise familienorientierten Politik.
Zu den Besonderheiten zählen:
- familienbezogene Leistungen,
- Kinderbetreuung,
- familienfreundliche Infrastruktur.
Die französische Entwicklung zeigt, dass eine langfristige Familienpolitik über viele Politikbereiche hinweg wirken kann.¹²
3.6.2 Schweden
Schweden verbindet Familienpolitik mit:
- umfangreicher Kinderbetreuung,
- hoher Erwerbstätigkeit von Eltern,
- starker kommunaler Infrastruktur.
Internationale Vergleiche zeigen die Bedeutung integrierter Maßnahmen.¹³
3.6.3 Niederlande und Österreich
Auch die Niederlande und Österreich verfolgen Modelle, die Wohnraum, Betreuung, Mobilität und Familienförderung stärker miteinander verbinden.
Diese Beispiele verdeutlichen, dass Familienpolitik häufig dann besonders wirksam ist, wenn verschiedene Politikfelder miteinander verknüpft werden.
3.7 Demografische Bedeutung familienfreundlicher Stadtentwicklung
Familienfreundliche Stadtentwicklung kann kein demografisches Allheilmittel sein.
Sie kann jedoch dazu beitragen,
- Familien zu entlasten,
- Kinderwünsche zu erleichtern,
- Wohnkostenbelastungen zu reduzieren,
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern,
- Lebensqualität zu erhöhen.
Wissenschaftlich belastbar ist insbesondere die Aussage, dass familienfreundliche Rahmenbedingungen die Voraussetzungen für Familiengründung und Familienentwicklung verbessern können.¹⁴
Dagegen lassen sich konkrete zukünftige Geburtenzahlen oder exakte Erhöhungen der Geburtenrate nicht mit ausreichender Sicherheit prognostizieren.
Deshalb werden entsprechende Wirkungsannahmen im weiteren Verlauf dieses Gutachtens als Szenarien und Modellrechnungen ausgewiesen.
3.8 Zwischenfazit
Deutschland steht vor langfristigen demografischen Herausforderungen.
Viele Menschen wünschen sich Kinder, sehen sich jedoch mit strukturellen Belastungen konfrontiert.
Zu den wichtigsten Einflussgrößen gehören:
- Wohnkosten,
- Wohnraumverfügbarkeit,
- Zeitaufwand im Alltag,
- Betreuungsinfrastruktur,
- Lebensqualität im Wohnumfeld.
Familienfreundliche Stadtentwicklung kann einen wichtigen Beitrag leisten, diese Rahmenbedingungen zu verbessern.
Sie ersetzt keine klassische Familienpolitik, ergänzt diese jedoch um eine räumliche und infrastrukturelle Dimension.
Damit bildet sie einen wesentlichen Baustein einer langfristig angelegten Demografie- und Familienstrategie.
Fußnoten Kapitel 3
¹ Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB), Fertilität und Geburtenentwicklung in Deutschland, Wiesbaden.
² Statistisches Bundesamt (Destatis), Bevölkerung und demografischer Wandel, Wiesbaden.
³ Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Raumordnungsbericht Deutschland, Bonn.
⁴ Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB), Kinderwünsche und Familienentwicklung in Deutschland, Wiesbaden.
⁵ OECD, Housing and Family Outcomes, Paris.
⁶ Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Stadtentwicklung und Lebensqualität, Bonn.
⁷ Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Wohnungsmarktbericht, Berlin.
⁸ Statistisches Bundesamt (Destatis), Preisentwicklung auf den Wohnimmobilienmärkten.
⁹ OECD Family Database, Paris.
¹⁰ Umweltbundesamt, Mobilität in Deutschland.
¹¹ Carlos Moreno, The 15-Minute City: A Solution for Saving Our Time and Our Planet, Paris 2020.
¹² OECD, Family Policy Profile: France, Paris.
¹³ OECD, Family Policy Profile: Sweden, Paris.
¹⁴ Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB); OECD Family Database; BBSR, jeweils aktuelle Veröffentlichungen zu Wohnraum, Familienpolitik und demografischer Entwicklung.
Kapitel 4
Internationale Vorbilder familienfreundlicher Stadtentwicklung
4.1 Einleitung
Familienfreundliche Stadtentwicklung ist keine ausschließlich deutsche Herausforderung. Zahlreiche Staaten stehen vor ähnlichen Fragen: Wie lassen sich Familiengründung, Kindererziehung, Wohnraumversorgung und moderne Arbeitswelten miteinander vereinbaren? Wie können Städte so gestaltet werden, dass Familien langfristig attraktive Lebensbedingungen vorfinden?
Internationale Erfahrungen zeigen, dass erfolgreiche Familienpolitik in der Regel nicht auf einzelnen Maßnahmen beruht. Vielmehr handelt es sich um integrierte Strategien, die Wohnungsbau, Kinderbetreuung, Bildung, Mobilität und Stadtentwicklung miteinander verknüpfen.
Die Analyse internationaler Beispiele kann daher wichtige Erkenntnisse für die Weiterentwicklung der deutschen Familien-, Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik liefern.
Dieses Kapitel untersucht ausgewählte Ansätze aus Frankreich, Schweden, den Niederlanden, Österreich und Singapur und leitet daraus Handlungsempfehlungen für Deutschland ab.
4.2 Frankreich: Familienpolitik als Staatsaufgabe
4.2.1 Historische Entwicklung
Frankreich verfolgt seit Jahrzehnten eine aktive Familienpolitik. Bereits im 20. Jahrhundert entwickelte der französische Staat umfangreiche Unterstützungsstrukturen für Familien.
Die französische Politik verknüpft dabei:
- finanzielle Familienförderung,
- Kinderbetreuung,
- Wohnungswesen,
- Bildungspolitik,
- kommunale Infrastruktur.
Anders als in vielen anderen Ländern wird Familienpolitik dort als langfristige Investition in die gesellschaftliche Zukunft verstanden.
4.2.2 Familienfreundliche Infrastruktur
Charakteristisch für französische Städte sind:
- wohnortnahe Kindertagesstätten,
- Ganztagsbetreuung,
- familienorientierte Wohnquartiere,
- öffentliche Spiel- und Freizeitflächen,
- kommunale Familienangebote.
Viele Gemeinden betrachten Familien ausdrücklich als zentrale Zielgruppe der Stadtentwicklung.
Insbesondere die Verbindung von Wohnquartieren und sozialer Infrastruktur gilt als wesentliche Stärke des französischen Modells.
4.2.3 Lehren für Deutschland
Aus französischer Sicht ergeben sich insbesondere folgende Erkenntnisse:
- Familienpolitik muss langfristig angelegt sein.
- Infrastruktur ist ebenso wichtig wie finanzielle Leistungen.
- Kommunale Angebote besitzen hohe Bedeutung.
- Familienfreundliche Wohnquartiere erhöhen die Attraktivität von Städten.
4.3 Schweden: Die familienfreundliche Wohlfahrtskommune
4.3.1 Grundprinzipien
Schweden gilt international als eines der bekanntesten Beispiele einer familienfreundlichen Wohlfahrtsgesellschaft.
Der Ansatz kombiniert:
- umfangreiche Kinderbetreuung,
- hohe Erwerbstätigkeit von Eltern,
- starke kommunale Leistungen,
- familienfreundliche Infrastruktur.
Dabei wird Familienpolitik als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden.
4.3.2 Stadtentwicklung in Schweden
Schwedische Städte verfolgen häufig integrierte Planungsansätze.
Typische Merkmale sind:
Kurze Wege
- Schulen im Wohnumfeld,
- wohnortnahe Betreuung,
- Nahversorgung in Quartieren.
Sichere Mobilität
- Fahrradwege,
- verkehrsberuhigte Zonen,
- sichere Schulwege.
Öffentliche Freiräume
- großzügige Grünanlagen,
- Bewegungsflächen,
- naturnahe Spielräume.
Kinderfreundlichkeit wird systematisch in städtische Planungsprozesse integriert.
4.3.3 Lehren für Deutschland
Schweden zeigt, dass familienfreundliche Stadtentwicklung besonders erfolgreich ist, wenn sie Teil einer umfassenden Sozial- und Infrastrukturpolitik wird.
Wesentliche Elemente sind:
- starke kommunale Handlungsmöglichkeiten,
- hochwertige Betreuungsangebote,
- sichere Mobilität,
- wohnortnahe Infrastruktur.
4.4 Niederlande: Die Stadt der kurzen Wege
4.4.1 Planung für Alltagstauglichkeit
Die Niederlande gelten als Vorreiter einer menschenorientierten Stadtplanung.
Im Mittelpunkt stehen:
- kurze Wege,
- Fahrradfreundlichkeit,
- Nahversorgung,
- hohe Aufenthaltsqualität.
Planerisches Ziel ist es, den Alltag möglichst effizient und sicher zu gestalten.
4.4.2 Familienfreundliche Quartiere
Niederländische Wohnquartiere zeichnen sich häufig aus durch:
- Verkehrsberuhigung,
- Spielstraßen,
- Grünflächen,
- wohnortnahe Schulen,
- gemischte Nutzungsstrukturen.
Dadurch entstehen Quartiere, in denen Kinder einen Teil ihrer Wege selbständig zurücklegen können.
4.4.3 Sicherheitsaspekte
Die niederländische Planung setzt stark auf:
- sichere Radwege,
- übersichtliche Verkehrsführungen,
- Trennung schneller und langsamer Verkehrsarten.
Dies erhöht insbesondere die Sicherheit von Kindern im öffentlichen Raum.
4.5 Österreich: Familienfreundliche Wohnbaupolitik
4.5.1 Besonderheiten des österreichischen Modells
Österreich verfolgt seit vielen Jahren eine aktive Wohnbaupolitik.
Eine besondere Rolle spielen:
- gemeinnützige Bauträger,
- kommunale Wohnungsangebote,
- langfristige Bodenpolitik,
- Familienförderung im Wohnungswesen.
Dadurch konnte in vielen Regionen ein vergleichsweise stabiles Angebot an familiengerechten Wohnungen aufrechterhalten werden.
4.5.2 Wien als internationales Beispiel
Die Stadt Wien gilt weltweit als Vorbild für soziale Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik.
Besondere Merkmale sind:
- hohe Qualität kommunaler Wohnangebote,
- vielfältige Grünflächen,
- starke öffentliche Infrastruktur,
- gute Erreichbarkeit zentraler Einrichtungen.
Familienfreundlichkeit wird dabei ausdrücklich als planerisches Ziel verfolgt.
4.5.3 Lehren für Deutschland
Österreich verdeutlicht insbesondere die Bedeutung:
- langfristiger Bodenpolitik,
- kommunaler Wohnungsunternehmen,
- familiengerechter Neubauplanung.
4.6 Singapur: Strategische Stadt- und Familienpolitik
4.6.1 Das integrierte Planungsmodell
Singapur verfolgt einen besonders langfristigen Planungsansatz.
Familienpolitik wird dort eng mit folgenden Bereichen verknüpft:
- Wohnungsbau,
- Infrastruktur,
- Bildung,
- Mobilität,
- Gesundheitsversorgung.
Stadtentwicklung wird als strategisches Instrument gesellschaftlicher Entwicklung betrachtet.
4.6.2 Wohnraumförderung
Ein Schwerpunkt liegt auf:
- Eigentumsbildung,
- familiengerechtem Wohnraum,
- langfristiger Flächenplanung.
Wohnraum wird gezielt als Bestandteil gesellschaftlicher Stabilität verstanden.
4.6.3 Grenzen der Übertragbarkeit
Das politische und rechtliche System Singapurs unterscheidet sich erheblich von Deutschland.
Dennoch zeigt das Beispiel, dass langfristige Strategien im Wohnungswesen und in der Infrastrukturplanung wesentliche Rahmenbedingungen für Familien schaffen können.
4.7 Internationale Erfolgsfaktoren
Die untersuchten Länder unterscheiden sich in ihren politischen Systemen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen.
Dennoch lassen sich mehrere gemeinsame Erfolgsfaktoren identifizieren.
1. Wohnraum
Familien benötigen:
- ausreichend große Wohnungen,
- bezahlbare Wohnkosten,
- langfristige Planungssicherheit.
2. Kinderbetreuung
Erfolgreiche Familienpolitik setzt auf:
- wohnortnahe Angebote,
- verlässliche Strukturen,
- qualitativ hochwertige Betreuung.
3. Kurze Wege
Die Erreichbarkeit zentraler Einrichtungen reduziert Belastungen im Alltag.
4. Sichere Mobilität
Kinderfreundliche Verkehrssysteme erhöhen Selbstständigkeit und Lebensqualität.
5. Öffentliche Freiräume
Grünanlagen, Spielplätze und Begegnungsorte besitzen hohe Bedeutung für Familien.
6. Kommunale Handlungsfähigkeit
Familienfreundliche Stadtentwicklung gelingt besonders dort, wo Kommunen ausreichend finanzielle und rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten besitzen.
4.8 Übertragbarkeit auf Deutschland
Nicht alle internationalen Modelle lassen sich unmittelbar auf Deutschland übertragen.
Grund hierfür sind Unterschiede bei:
- Verfassung,
- Föderalismus,
- Finanzierungssystemen,
- Wohnungsmarktstrukturen,
- politischen Traditionen.
Dennoch können zentrale Grundprinzipien übernommen werden:
Familienquartiere
nach niederländischem und österreichischem Vorbild.
Familienzentren
nach skandinavischem Vorbild.
Familiengerechter Wohnungsbau
orientiert an Österreich.
15-Minuten-Stadt
nach französischen und niederländischen Konzepten.
Sichere Schulwege
nach niederländischem und schwedischem Vorbild.
4.9 Konsequenzen für das Bundesprogramm „Familienfreundliche Stadtentwicklung“
Die internationale Analyse unterstützt die Grundannahmen dieser Petition.
Erfolgreiche Familienpolitik verbindet:
- Wohnungsbau,
- Infrastruktur,
- Mobilität,
- soziale Angebote,
- kommunale Entwicklung.
Ein isolierter Ansatz reicht nicht aus.
Stattdessen ist ein integriertes Bundesprogramm erforderlich, das verschiedene Politikbereiche miteinander verknüpft.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen:
- Familienquartiere,
- Familienzentren,
- sichere Schulwege,
- kommunale Erbpacht,
- familienfreundlicher Wohnungsbau,
- 15-Minuten-Stadt-Konzepte,
entsprechen wesentlichen internationalen Erfolgsfaktoren.
4.10 Zwischenfazit
Die internationale Erfahrung zeigt, dass familienfreundliche Rahmenbedingungen aktiv gestaltet werden können.
Besonders erfolgreich sind Staaten und Kommunen, die:
- familiengerechten Wohnraum schaffen,
- kurze Wege ermöglichen,
- Kinderbetreuung ausbauen,
- sichere Mobilität gewährleisten,
- kommunale Infrastruktur stärken.
Für Deutschland ergibt sich daraus die Erkenntnis, dass Familienpolitik, Wohnungsbaupolitik und Stadtentwicklung künftig stärker miteinander verbunden werden sollten.
Familienfreundliche Stadtentwicklung ist kein Randthema kommunaler Planung, sondern ein zentraler Baustein einer nachhaltigen Gesellschafts-, Familien- und Demografiepolitik.
Fußnoten Kapitel 4
¹ OECD, Doing Better for Families, Paris.
² OECD Family Database, Paris.
³ European Commission, Demography Report, Brüssel.
⁴ UN-Habitat, People-Centered Smart Cities, Nairobi.
⁵ Carlos Moreno, The 15-Minute City: A Solution for Saving Our Time and Our Planet, Paris 2020.
⁶ Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Internationale Stadtentwicklungsstrategien, Bonn.
⁷ OECD, Family Policy Profile: France, Paris.
⁸ OECD, Family Policy Profile: Sweden, Paris.
⁹ Europäische Kommission, Cities of Tomorrow, Brüssel.
¹⁰ Stadt Wien, Wohnbau und Stadtentwicklung in Wien, Wien.
Kapitel 5
Familienquartiere als Kern einer familienfreundlichen Stadtentwicklung
5.1 Einleitung
Die Wohnumgebung beeinflusst das tägliche Leben von Familien in besonderem Maße. Während familienpolitische Debatten häufig finanzielle Leistungen oder Betreuungsangebote in den Mittelpunkt stellen, wird der Einfluss des unmittelbaren Wohnumfelds häufig unterschätzt.
Familien verbringen einen erheblichen Teil ihres Alltags in ihrem Wohnquartier. Dort befinden sich Wohnungen, Spielplätze, Kindertagesstätten, Schulen, Grünflächen, Nachbarschaften und soziale Netzwerke. Die Qualität dieser räumlichen Umgebung prägt maßgeblich die Lebensqualität von Eltern und Kindern.
Familienquartiere stellen deshalb einen zentralen Baustein familienfreundlicher Stadtentwicklung dar. Sie verbinden Wohnungsbau, soziale Infrastruktur, Mobilität, Sicherheit und Freizeitangebote zu einem integrierten Gesamtkonzept.
Ziel dieses Kapitels ist die Entwicklung eines Modells für Familienquartiere in Deutschland sowie die Analyse ihrer rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen.
5.2 Begriff und Definition des Familienquartiers
Ein Familienquartier ist ein Wohngebiet, das gezielt an den Bedürfnissen von Familien mit Kindern ausgerichtet wird.
Im Mittelpunkt stehen dabei:
- ausreichender Wohnraum,
- kurze Wege,
- sichere Lebensräume,
- wohnortnahe Infrastruktur,
- Begegnungsräume,
- hohe Aufenthaltsqualität.
Ein Familienquartier unterscheidet sich von herkömmlichen Wohngebieten dadurch, dass Familienfreundlichkeit bereits bei der Planung als primäres Ziel verankert wird.
Familienquartiere sind keine sozialen Sondergebiete und keine isolierten Wohnsiedlungen. Vielmehr sollen sie integrative und gemischte Wohnformen ermöglichen.
5.3 Leitprinzipien eines Familienquartiers
Die Planung eines Familienquartiers sollte sich an sieben Grundprinzipien orientieren.
5.3.1 Ausreichender Wohnraum
Familien benötigen größere Wohnungen als Ein- oder Zwei-Personen-Haushalte.
Familienquartiere sollten deshalb einen hohen Anteil an Wohnungen mit:
- drei Zimmern,
- vier Zimmern,
- fünf Zimmern
vorsehen.
Empfohlen wird, mindestens 30 bis 40 Prozent aller Wohnungen familiengeeignet auszulegen.
Dadurch wird verhindert, dass Familien aufgrund fehlender Wohnungsangebote in andere Regionen abwandern müssen.
5.3.2 Kurze Wege
Zentrale Einrichtungen sollen möglichst innerhalb von 15 Minuten erreichbar sein.
Dazu gehören insbesondere:
- Kindertagesstätten,
- Grundschulen,
- Spielplätze,
- Gesundheitsversorgung,
- Nahversorgung,
- öffentlicher Nahverkehr.
Kurze Wege verringern den Zeitaufwand im Alltag und erhöhen die Selbstständigkeit von Kindern.
5.3.3 Sicherheit
Familien benötigen sichere öffentliche Räume.
Familienquartiere sollen deshalb über:
- verkehrsberuhigte Bereiche,
- sichere Schulwege,
- gute Beleuchtung,
- barrierefreie Wege,
- übersichtliche Platzgestaltungen
verfügen.
Sicherheit bedeutet hierbei nicht nur Unfallvermeidung, sondern auch die Schaffung eines vertrauensvollen öffentlichen Raumes.
5.3.4 Freiflächen und Spielräume
Kinder benötigen ausreichend Bewegungsflächen.
Familienquartiere sollen folgende Flächen vorsehen:
- Quartiersspielplätze,
- Bewegungsparks,
- Grünanlagen,
- Sportflächen,
- Aufenthaltsbereiche für Jugendliche.
Internationale Beispiele zeigen, dass hochwertige Freiräume die Attraktivität von Quartieren erheblich steigern können.
5.3.5 Soziale Infrastruktur
Familienfreundliche Quartiere benötigen soziale Ankerpunkte.
Hierzu zählen:
- Familienzentren,
- Elterncafés,
- Begegnungsräume,
- Beratungsangebote,
- Vereine,
- Nachbarschaftshäuser.
Diese Einrichtungen fördern sozialen Zusammenhalt und gegenseitige Unterstützung.
5.3.6 Nachhaltigkeit
Familienquartiere sollen ökologisch nachhaltig gestaltet werden.
Dazu gehören:
- energieeffiziente Gebäude,
- Grünflächen,
- Regenwassermanagement,
- klimafreundliche Mobilität,
- ressourcenschonende Bauweisen.
Nachhaltigkeit reduziert langfristig Betriebskosten und erhöht die Zukunftsfähigkeit der Quartiere.
5.3.7 Soziale Durchmischung
Familienquartiere dürfen keine abgeschlossenen Wohninseln sein.
Vielmehr sollte eine ausgewogene Mischung angestrebt werden aus:
- Familien,
- Senioren,
- Singles,
- Menschen mit Behinderungen,
- unterschiedlichen Einkommensgruppen.
Soziale Vielfalt stärkt die Stabilität von Quartieren und fördert generationenübergreifende Unterstützung.
5.4 Räumliche Struktur eines Musterquartiers
Ein ideales Familienquartier könnte folgende Struktur aufweisen:
Wohnbereich
- Familienwohnungen
- Reihenhäuser
- Mehrgenerationenhäuser
Bildungsbereich
- Kindertagesstätte
- Grundschule
- Lern- und Betreuungsangebote
Freizeitbereich
- Spielplatz
- Sportflächen
- Grünanlagen
Sozialbereich
- Familienzentrum
- Begegnungsräume
- Beratungsangebote
Mobilitätsbereich
- Bushaltestelle
- Fahrradstation
- Quartiersparkhaus
Zwischen diesen Bereichen sollen sichere Fuß- und Radwege verlaufen.
Der öffentliche Raum wird als Lebensraum und nicht primär als Verkehrsraum verstanden.
5.5 Familienquartiere und Wohnungsbaupolitik
5.5.1 Wohnungsbedarf von Familien
Familien unterscheiden sich hinsichtlich ihres Wohnraumbedarfs deutlich von kleineren Haushalten.
Mit jedem zusätzlichen Kind steigt der Flächenbedarf.
Insbesondere Familien mit zwei oder mehr Kindern sind häufig auf Wohnungen mit mindestens:
- 90 m²,
- 100 m²,
- 120 m²
angewiesen.
Auf vielen Wohnungsmärkten besteht jedoch ein Mangel an solchen Wohnformen.
5.5.2 Familiengerechte Neubauplanung
Kommunen sollen bei neuen Baugebieten die Möglichkeit erhalten,
- familiengerechte Wohnungsgrößen,
- kindgerechte Freiflächen,
- wohnortnahe Infrastruktur
frühzeitig in die Planung einzubeziehen.
Hierfür sind entsprechende Förderprogramme vorzusehen.
5.6 Kommunale Steuerung
5.6.1 Bebauungspläne
Das wichtigste kommunale Instrument bleibt der Bebauungsplan.
Er ermöglicht Festsetzungen zu:
- Bauformen,
- Grünflächen,
- Spielplätzen,
- Erschließung,
- Nutzungsarten.
Innerhalb dieses Rahmens können Familienquartiere gezielt entwickelt werden.
5.6.2 Städtebauliche Verträge
Kommunen können mit Investoren Vereinbarungen treffen über:
- Spielplatzbau,
- Grünflächen,
- soziale Infrastruktur,
- Mobilitätskonzepte.
Dadurch können familienfreundliche Standards gesichert werden.
5.7 Volkswirtschaftliche Auswirkungen
Familienquartiere erzeugen nicht nur soziale, sondern auch wirtschaftliche Effekte.
Dazu gehören:
Positive Effekte
- höhere Attraktivität von Kommunen,
- Stabilisierung von Einwohnerzahlen,
- höhere Kaufkraft,
- stärkere lokale Nachfrage,
- bessere Bildungsbedingungen,
- geringere soziale Folgekosten.
Langfristige Effekte
- stabile Wohnquartiere,
- geringere Fluktuation,
- höhere Identifikation mit dem Wohnort,
- stärkere kommunale Bindung.
5.8 Kostenabschätzung
Die Entwicklung von Familienquartieren kann auf bestehende Förderstrukturen aufbauen.
Für ein Bundesprogramm wird folgende Größenordnung vorgeschlagen:
| Förderbereich | Jährliche Bundesmittel |
|---|---|
| Familienquartiere | 500 Mio. € bis 1,0 Mrd. € |
| Grün- und Spielflächen | 100 Mio. € bis 200 Mio. € |
| Quartiersinfrastruktur | 100 Mio. € bis 300 Mio. € |
Gesamt:
700 Mio. € bis 1,5 Mrd. € jährlich
Die konkrete Umsetzung erfolgt gemeinsam durch Bund, Länder und Kommunen.
5.9 Rechtliche Umsetzung
Für die Förderung von Familienquartieren sind keine grundlegenden Verfassungsänderungen erforderlich.
Die Umsetzung kann erfolgen durch:
Bund
- Förderprogramme
- Finanzhilfen gemäß Art. 104b GG
- Anpassung des Baugesetzbuches
Länder
- Anpassung von Bauordnungen
- Landesförderprogramme
- Raumordnungsplanung
Kommunen
- Bauleitplanung
- Grundstückspolitik
- Quartiersentwicklung
5.10 Zwischenfazit
Familienquartiere bilden das Herzstück einer familienfreundlichen Stadtentwicklung.
Sie verbinden:
- familiengerechten Wohnraum,
- sichere Mobilität,
- soziale Infrastruktur,
- Grün- und Freiräume,
- wohnortnahe Versorgung.
International erfolgreiche Beispiele zeigen, dass familienfreundliche Quartiere die Lebensqualität von Familien erheblich verbessern können.
Für Deutschland bietet die Entwicklung von Familienquartieren die Möglichkeit, Wohnungsbaupolitik, Familienpolitik und Stadtentwicklung stärker miteinander zu verknüpfen und damit langfristig attraktive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen.
Fußnoten Kapitel 5
¹ Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Wohnungs- und Immobilienmärkte in Deutschland, Bonn.
² Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Städtebauförderung des Bundes.
³ OECD, Housing and Family Outcomes, Paris.
⁴ Europäische Kommission, Cities of Tomorrow, Brüssel.
⁵ UN-Habitat, People-Centered Smart Cities, Nairobi.
⁶ Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB), Familien und Lebensqualität in Deutschland, Wiesbaden.
⁷ Baugesetzbuch (BauGB), §§ 1–13, abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/
⁸ Deutscher Städtetag, Familienfreundliche Kommunalentwicklung, Köln.
⁹ Stadt Wien, Wohnbau und Quartiersentwicklung in Wien.
¹⁰ OECD Family Database, Paris.
Kapitel 6
Die 15-Minuten-Stadt für Familien
6.1 Einleitung
Eine der größten Herausforderungen moderner Familien ist der zunehmende Zeitdruck im Alltag. Viele Eltern verbringen täglich erhebliche Zeit mit Wegen zwischen Wohnung, Kindertagesstätte, Schule, Arbeitsplatz, Einkaufsmöglichkeiten, Arztpraxen und Freizeitangeboten. Lange Wegstrecken verursachen nicht nur zusätzliche Kosten, sondern reduzieren auch die für Familie, Erholung und gesellschaftliche Teilhabe verfügbare Zeit.
Familienfreundliche Stadtentwicklung muss daher das Ziel verfolgen, den Alltag zu vereinfachen. Ein zentraler Ansatz hierfür ist das Konzept der „15-Minuten-Stadt“. Dieses wurde insbesondere durch den französischen Stadtforscher Carlos Moreno geprägt und verfolgt das Ziel, wesentliche Einrichtungen des täglichen Lebens innerhalb von etwa 15 Minuten zu Fuß, mit dem Fahrrad oder durch den öffentlichen Nahverkehr erreichbar zu machen.ⁱ
Im Rahmen dieses Gutachtens wird dieses Konzept gezielt auf die Bedürfnisse von Familien übertragen.
6.2 Grundidee der familienfreundlichen 15-Minuten-Stadt
6.2.1 Definition
Eine familienfreundliche 15-Minuten-Stadt ist ein Stadt- oder Quartiersmodell, bei dem Familien die wichtigsten Alltagsziele innerhalb kurzer Zeit erreichen können.
Hierzu gehören insbesondere:
- Kindertagesstätten,
- Schulen,
- Ärzte,
- Apotheken,
- Einkaufsmöglichkeiten,
- Spielplätze,
- Grünflächen,
- Sportangebote,
- öffentliche Verkehrsmittel,
- Familienzentren.
Der Ansatz verfolgt nicht das Ziel, den Individualverkehr vollständig abzuschaffen. Vielmehr soll die Notwendigkeit unnötiger Wege reduziert werden.
6.2.2 Bedeutung für Familien
Für Familien haben kurze Wege eine besondere Bedeutung.
Jeder eingesparte Weg bedeutet:
- mehr Zeit für Kinder,
- weniger Stress,
- geringere Mobilitätskosten,
- höhere Lebensqualität.
Besonders Familien mit mehreren Kindern profitieren von einer räumlichen Konzentration wichtiger Einrichtungen.
Während Einzelpersonen längere Wege oftmals problemlos bewältigen können, steigt der organisatorische Aufwand bei Familien erheblich an.
Die Verfügbarkeit wohnortnaher Angebote kann deshalb einen wichtigen Beitrag zur Alltagserleichterung leisten.
6.3 Die sechs Funktionen der 15-Minuten-Stadt
Nach dem Ansatz von Carlos Moreno soll jede Stadt sechs grundlegende Funktionen möglichst wohnortnah bereitstellen.¹
Wohnen
Bereitstellung ausreichenden und bezahlbaren Wohnraums.
Arbeiten
Wohnortnahe Arbeitsmöglichkeiten oder gute Anbindung an Arbeitsplätze.
Versorgung
Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf.
Bildung
Kindertagesstätten, Schulen und Weiterbildungseinrichtungen.
Gesundheit
Ärzte, Apotheken und Gesundheitsangebote.
Freizeit
Grünflächen, Sportanlagen, Spielplätze und kulturelle Einrichtungen.
Für Familien ist insbesondere die räumliche Kombination dieser Funktionen entscheidend.
6.4 Familienrelevante Infrastrukturen
6.4.1 Kindertagesstätten
Kindertagesstätten gehören zu den wichtigsten Einrichtungen für Familien.
Empfohlen wird eine maximale Entfernung von:
- 500 Metern im Quartier,
- beziehungsweise 15 Minuten Fußweg.
Kurze Wege erhöhen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und reduzieren den täglichen Zeitaufwand.
6.4.2 Schulen
Grundschulen sollen nach Möglichkeit innerhalb des Wohnumfeldes erreichbar sein.
Internationale Erfahrungen zeigen, dass wohnortnahe Schulen:
- Schulwege verkürzen,
- Verkehrsaufkommen reduzieren,
- Selbstständigkeit von Kindern fördern.
6.4.3 Gesundheitsversorgung
Für Familien ist die Erreichbarkeit von:
- Kinderärzten,
- Hausärzten,
- Apotheken,
- therapeutischen Angeboten
von besonderer Bedeutung.
Eine wohnortnahe Versorgung erhöht die Versorgungssicherheit und reduziert Zeitverluste.
6.4.4 Nahversorgung
Supermärkte, Bäckereien und weitere Geschäfte des täglichen Bedarfs sollten ebenfalls im Quartier erreichbar sein.
Dies reduziert insbesondere bei Familien den zeitlichen Aufwand für Besorgungen.
6.5 Mobilität in der familienfreundlichen Stadt
6.5.1 Fußgängerfreundlichkeit
Familienfreundliche Stadtplanung beginnt mit sicheren Fußwegen.
Hierzu gehören:
- breite Gehwege,
- sichere Querungen,
- Barrierefreiheit,
- gute Beleuchtung.
Kinder sollen alltägliche Wege sicher bewältigen können.
6.5.2 Fahrradfreundlichkeit
Das Fahrrad ist für viele Familien ein wichtiges Verkehrsmittel.
Deshalb benötigen Familienquartiere:
- sichere Radwege,
- Fahrradabstellanlagen,
- Lastenrad-Infrastruktur.
Internationale Vorbilder zeigen, dass Radverkehr einen erheblichen Beitrag zur familienfreundlichen Mobilität leisten kann.²
6.5.3 Öffentlicher Nahverkehr
Nicht alle Ziele können innerhalb von 15 Minuten liegen.
Deshalb bleibt ein leistungsfähiger ÖPNV unverzichtbar.
Familienfreundliche Nahverkehrsangebote sollten sich auszeichnen durch:
- Barrierefreiheit,
- Zuverlässigkeit,
- Sicherheit,
- gute Taktung.
6.6 Sichere Schulwege
6.6.1 Bedeutung
Der Schulweg besitzt eine besondere Bedeutung für die Entwicklung von Kindern.
Sichere Schulwege fördern:
- Selbstständigkeit,
- Bewegung,
- soziale Kontakte.
Unsichere Verkehrsverhältnisse führen dagegen häufig dazu, dass Kinder dauerhaft mit dem Auto gebracht werden.
6.6.2 Infrastrukturmaßnahmen
Mögliche Instrumente sind:
- Tempo-30-Zonen,
- Querungshilfen,
- Verkehrsinseln,
- Fahrradwege,
- Schulstraßen,
- Beleuchtung.
Internationale Beispiele zeigen, dass solche Maßnahmen die Sicherheit deutlich erhöhen können.³
6.7 Familienfreundliche Quartierszentren
Eine 15-Minuten-Stadt benötigt zentrale Begegnungsorte.
Hierzu gehören:
- Familienzentren,
- Bibliotheken,
- Mehrgenerationenhäuser,
- Bürgerzentren,
- Jugendangebote.
Diese Einrichtungen stärken soziale Beziehungen und fördern den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
6.8 Klima- und Umweltwirkungen
Die 15-Minuten-Stadt verfolgt nicht nur soziale Ziele.
Sie kann zugleich:
- Verkehrsaufkommen reduzieren,
- Flächenverbrauch senken,
- Emissionen verringern,
- Grünflächen schützen.
Dadurch entstehen positive Umweltwirkungen, die auch Familien zugutekommen.
6.9 Kosten und Finanzierung
Die Umsetzung familienfreundlicher 15-Minuten-Stadt-Konzepte kann auf bestehenden Instrumenten aufbauen.
Vorschlag Bundesprogramm
| Maßnahme | Jährliche Bundesmittel |
|---|---|
| Modellregionen | 50 Mio. € |
| Sichere Schulwege | 50 Mio. € |
| Nahmobilität | 50 Mio. € |
| Forschung und Evaluation | 25 Mio. € |
Gesamt
175 Mio. € jährlich
Diese Mittel können ergänzend zur Städtebauförderung bereitgestellt werden.
6.10 Rechtliche Umsetzung
Die Einführung familienfreundlicher 15-Minuten-Stadt-Konzepte erfordert keine grundlegenden Änderungen der Verfassungsordnung.
Die Umsetzung kann erfolgen durch:
Bund
- Förderprogramme,
- Modellregionen,
- Forschungsvorhaben.
Länder
- Verkehrsrechtliche Anpassungen,
- Schulplanung,
- Raumordnung.
Kommunen
- Verkehrsplanung,
- Bauleitplanung,
- Quartiersentwicklung.
Die kommunale Planungshoheit bleibt dabei vollständig erhalten.
6.11 Volkswirtschaftliche Wirkungen
Mögliche positive Effekte sind:
- geringere Verkehrsbelastung,
- weniger Zeitverluste,
- höhere Standortattraktivität,
- stärkere lokale Wirtschaft,
- höhere Lebensqualität.
Gerade für Familien mit mehreren Kindern können verkürzte Wege erhebliche organisatorische Entlastungen bewirken.
6.12 Zwischenfazit
Die familienfreundliche 15-Minuten-Stadt stellt keinen radikalen Umbau bestehender Städte dar. Vielmehr handelt es sich um einen Planungsansatz, der die Erreichbarkeit zentraler Einrichtungen verbessert und den Alltag von Familien erleichtert.
Kurze Wege, sichere Mobilität, wohnortnahe Infrastruktur und attraktive öffentliche Räume können einen wichtigen Beitrag zur Familienfreundlichkeit deutscher Städte leisten.
Die Integration von Kindertagesstätten, Schulen, Gesundheitsversorgung, Nahversorgung und Familienzentren innerhalb eines gut erreichbaren Wohnumfeldes sollte deshalb zu den zentralen Zielen einer modernen Stadtentwicklungspolitik gehören.
Fußnoten Kapitel 6
¹ Carlos Moreno: The 15-Minute City: A Solution for Saving Our Time and Our Planet, Paris 2020.
² OECD: Urban Mobility and Quality of Life, Paris.
³ European Commission: Cities of Tomorrow, Brüssel; sowie UN-Habitat: People-Centered Smart Cities, Nairobi.
⁴ Umweltbundesamt: Mobilität in Deutschland, Dessau-Roßlau.
⁵ Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR): Stadtentwicklung und Lebensqualität, Bonn.
⁶ Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB): Städtebauförderung und integrierte Stadtentwicklung, Berlin.
⁷ OECD Family Database, Paris.
⁸ Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB): Familien, Mobilität und Lebensqualität, Wiesbaden.
Kapitel 7
Sichere Schulwege und kinderfreundliche Mobilität
7.1 Einleitung
Die Sicherheit von Kindern im öffentlichen Raum gehört zu den zentralen Voraussetzungen einer familienfreundlichen Stadtentwicklung. Während Wohnraum, Betreuung und Bildungsangebote häufig im Mittelpunkt familienpolitischer Debatten stehen, wird die Bedeutung sicherer Wege oftmals unterschätzt.
Der tägliche Schulweg besitzt für Kinder und Familien eine besondere Bedeutung. Er ist häufig der erste regelmäßige Weg, den Kinder außerhalb des unmittelbaren Wohnumfeldes selbstständig zurücklegen. Die Qualität und Sicherheit dieses Weges beeinflussen nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern auch die Selbstständigkeit, Gesundheit und soziale Entwicklung von Kindern.
Familienfreundliche Städte zeichnen sich dadurch aus, dass Kinder sich sicher und selbstständig bewegen können. Sichere Schulwege sind deshalb nicht nur Verkehrspolitik, sondern zugleich Familien-, Bildungs-, Gesundheits- und Sozialpolitik.
7.2 Bedeutung sicherer Schulwege
7.2.1 Schulwege als Bestandteil kindlicher Entwicklung
Der Weg zur Schule ermöglicht Kindern wichtige Erfahrungen.
Hierzu gehören:
- Orientierung im öffentlichen Raum,
- soziale Kontakte,
- eigenständige Mobilität,
- Verantwortungsübernahme,
- körperliche Bewegung.
Kinder, die regelmäßig selbstständig zur Schule gelangen können, entwickeln wichtige Fähigkeiten zur Alltagsbewältigung.
Gleichzeitig fördert Bewegung die körperliche Gesundheit und unterstützt die Konzentrationsfähigkeit im Unterricht.¹
7.2.2 Auswirkungen unsicherer Verkehrsverhältnisse
Unsichere Schulwege führen häufig dazu, dass Kinder mit dem Auto zur Schule gebracht werden.
Dies hat mehrere Folgen:
- steigendes Verkehrsaufkommen vor Schulen,
- erhöhte Unfallrisiken,
- geringere Selbstständigkeit,
- zusätzliche Zeitbelastung für Eltern,
- zusätzliche Umweltbelastungen.
Dadurch entsteht häufig ein Kreislauf zunehmender Verkehrsbelastung, der die Situation weiter verschärft.
7.2.3 Elternperspektive
Für Eltern ist die wahrgenommene Sicherheit des Schulweges ein entscheidender Faktor.
Besonders kritisch werden häufig wahrgenommen:
- stark befahrene Straßen,
- unübersichtliche Kreuzungen,
- fehlende Fußgängerüberwege,
- mangelnde Beleuchtung,
- fehlende Radwege.
Die Verbesserung dieser Faktoren kann das Sicherheitsgefühl erheblich erhöhen.
7.3 Aktuelle Herausforderungen in Deutschland
7.3.1 Motorisierter Verkehr
Viele Städte wurden über Jahrzehnte hinweg stark auf den motorisierten Individualverkehr ausgerichtet.
Hieraus ergeben sich insbesondere:
- hohe Verkehrsdichten,
- komplexe Kreuzungen,
- Geschwindigkeitskonflikte,
- Flächenkonkurrenz zwischen Fußgängern, Radfahrern und Kraftfahrzeugen.
Kinder sind hiervon besonders betroffen, da sie Verkehrssituationen anders wahrnehmen als Erwachsene.
7.3.2 Fehlende Bewegungsräume
In vielen Stadtquartieren gehen sichere Bewegungsflächen für Kinder zurück.
Gründe hierfür sind häufig:
- zunehmende Verdichtung,
- Parkplatzdruck,
- Verkehrszunahme,
- Flächenmangel.
Dies führt dazu, dass Kinder seltener eigenständig unterwegs sind.
7.3.3 Regionale Unterschiede
Die Situation unterscheidet sich regional erheblich.
Großstädte
Probleme:
- hohes Verkehrsaufkommen,
- komplexe Kreuzungen,
- Parkplatzdruck.
Mittelstädte
Probleme:
- teilweise unzureichende Radinfrastruktur,
- Durchgangsverkehr.
Ländliche Räume
Probleme:
- größere Entfernungen,
- fehlender ÖPNV,
- mangelnde Radwege.
Daher sind unterschiedliche Lösungsansätze erforderlich.
7.4 Leitbild der kinderfreundlichen Mobilität
Kinderfreundliche Mobilität verfolgt drei zentrale Ziele:
Erstens: Sicherheit
Kinder sollen öffentliche Räume sicher nutzen können.
Zweitens: Selbstständigkeit
Kinder sollen altersgerecht eigenständig mobil sein können.
Drittens: Bewegung
Kinder sollen möglichst viele Alltagswege zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurücklegen können.
Diese Ziele stehen nicht im Widerspruch zu wirtschaftlicher Mobilität oder Verkehrsleistungen, sondern ergänzen diese um eine familienorientierte Perspektive.
7.5 Infrastrukturmaßnahmen
7.5.1 Tempo-30-Zonen
Eine der wirksamsten Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist die Reduzierung von Geschwindigkeiten im Umfeld von Schulen, Kindertagesstätten und Wohngebieten.
Vorteile:
- kürzere Bremswege,
- bessere Reaktionsmöglichkeiten,
- geringere Unfallfolgen,
- höhere Aufenthaltsqualität.
Tempo-30-Zonen sollten daher grundsätzlich im Umfeld von Bildungseinrichtungen geprüft werden.
7.5.2 Schulstraßen
Schulstraßen sind Straßenabschnitte vor Schulen, die während bestimmter Zeiten für den motorisierten Verkehr gesperrt oder stark eingeschränkt werden.
Vorteile:
- weniger Hol- und Bringverkehr,
- erhöhte Sicherheit,
- bessere Luftqualität,
- geringere Lärmbelastung.
Mehrere europäische Städte haben bereits positive Erfahrungen mit diesem Instrument gesammelt.
7.5.3 Sichere Querungen
Gefährliche Straßenübergänge zählen zu den größten Risiken für Kinder.
Erforderlich sind:
- Zebrastreifen,
- Mittelinseln,
- Ampelanlagen,
- sichere Kreuzungsgestaltungen.
Besondere Aufmerksamkeit sollte Kreuzungsbereichen im Umfeld von Schulen gelten.
7.5.4 Gehwege
Kinderfreundliche Gehwege sollten folgende Anforderungen erfüllen:
- ausreichende Breite,
- Barrierefreiheit,
- sichere Oberflächen,
- gute Beleuchtung,
- freie Sichtbeziehungen.
Der Fußverkehr bildet die Grundlage kindlicher Mobilität.
7.5.5 Radwege
Eine familienfreundliche Stadt benötigt ein zusammenhängendes Radwegenetz.
Besonders wichtig sind:
- geschützte Radwege,
- sichere Kreuzungen,
- Fahrradabstellanlagen,
- Schulradrouten.
Internationale Erfahrungen zeigen, dass hochwertige Radinfrastruktur die eigenständige Mobilität von Kindern deutlich fördern kann.²
7.6 Kinderachsen zwischen Quartieren
7.6.1 Definition
Als Kinderachsen werden sichere, gut erkennbare Wegeverbindungen zwischen wichtigen Zielen bezeichnet.
Sie verbinden:
- Wohngebiete,
- Schulen,
- Kindertagesstätten,
- Sportanlagen,
- Spielplätze,
- Familienzentren.
7.6.2 Gestaltung
Typische Merkmale:
- gute Beleuchtung,
- Verkehrsberuhigung,
- klare Wegführung,
- hohe Aufenthaltsqualität,
- Begrünung.
Kinderachsen schaffen ein vernetztes System sicherer Bewegungsräume.
7.7 Öffentlicher Nahverkehr für Familien
Nicht alle Wege können zu Fuß oder mit dem Fahrrad bewältigt werden.
Daher benötigt eine familienfreundliche Mobilitätspolitik auch:
- zuverlässigen ÖPNV,
- barrierefreie Haltestellen,
- kinderwagenfreundliche Fahrzeuge,
- gute Taktungen,
- sichere Haltestellenumfelder.
Insbesondere in ländlichen Regionen besitzt der öffentliche Verkehr eine wichtige ergänzende Funktion.
7.8 Gesundheitliche Wirkungen
Sichere Schulwege fördern Bewegung im Alltag.
Dies kann positive Auswirkungen haben auf:
- körperliche Fitness,
- Konzentration,
- Selbstständigkeit,
- soziale Interaktion.
Aktive Mobilität gilt international als wichtiger Bestandteil gesundheitsfördernder Stadtentwicklung.³
7.9 Volkswirtschaftliche Effekte
Verbesserte Schulweg- und Mobilitätsinfrastruktur kann langfristig zu folgenden Vorteilen führen:
Kommunen
- höhere Lebensqualität,
- attraktivere Wohnstandorte,
- bessere Familienfreundlichkeit.
Familien
- geringere Mobilitätskosten,
- Zeitersparnis,
- weniger Stress.
Gesellschaft
- geringere Unfallkosten,
- bessere Gesundheitsindikatoren,
- geringere Umweltbelastungen.
7.10 Kostenmodell
Für ein Bundesprogramm „Sichere Schulwege“ wird folgende Größenordnung vorgeschlagen:
| Maßnahme | Bundesmittel/Jahr |
|---|---|
| Schulstraßen | 25 Mio. € |
| Schulwegsicherheit | 50 Mio. € |
| Kinderachsen | 25 Mio. € |
| Fahrradinfrastruktur | 50 Mio. € |
| Forschung/Evaluation | 10 Mio. € |
Gesamt
160 Mio. € jährlich
Die Umsetzung erfolgt gemeinsam durch Bund, Länder und Kommunen.
7.11 Rechtliche Umsetzung
Bund
- Förderprogramme,
- Modellregionen,
- Forschungsvorhaben.
Länder
- Schulwegprogramme,
- Verkehrsrechtliche Vorgaben,
- Landesförderung.
Kommunen
- Verkehrsplanung,
- Straßenraumgestaltung,
- Infrastrukturinvestitionen.
Die Planungshoheit der Kommunen bleibt vollständig gewahrt.
7.12 Zwischenfazit
Sichere Schulwege gehören zu den wirksamsten und sichtbarsten Maßnahmen familienfreundlicher Stadtentwicklung.
Sie fördern:
- Sicherheit,
- Selbstständigkeit,
- Gesundheit,
- Lebensqualität.
Kinderfreundliche Mobilität sollte daher als eigenständiger Baustein kommunaler Familienpolitik verstanden werden.
Eine systematische Förderung von Schulstraßen, Kinderachsen, sicheren Querungen, Tempo-30-Zonen und familienfreundlicher Nahmobilität kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Städte und Gemeinden lebenswerter für Familien zu machen.
Fußnoten Kapitel 7
¹ Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): Bewegung und Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen, Köln.
² OECD: Urban Mobility and Quality of Life, Paris.
³ Weltgesundheitsorganisation (WHO): Physical Activity and Children, Genf.
⁴ Umweltbundesamt: Mobilität in Deutschland, Dessau-Roßlau.
⁵ Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV): Verkehrssicherheit von Kindern, Berlin.
⁶ European Commission: Urban Mobility Framework, Brüssel.
⁷ UN-Habitat: People-Centered Smart Cities, Nairobi.
⁸ Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR): Stadtentwicklung und Lebensqualität, Bonn.
Kapitel 8
Familienzentren als soziale Infrastruktur moderner Familienpolitik
8.1 Einleitung
Familien benötigen nicht nur Wohnraum, Sicherheit und Mobilität, sondern auch soziale Unterstützung. Während viele familienpolitische Maßnahmen auf finanzielle Leistungen oder Betreuungsangebote fokussiert sind, gewinnt die soziale Infrastruktur zunehmend an Bedeutung.
Gesellschaftliche Veränderungen wie steigende Mobilität, kleinere Familiennetze, zunehmende Erwerbstätigkeit beider Elternteile sowie wachsende Anforderungen im Bildungs- und Erziehungsbereich führen dazu, dass Familien häufiger auf wohnortnahe Unterstützungsangebote angewiesen sind.
Familienzentren stellen in diesem Zusammenhang einen wichtigen Baustein einer familienfreundlichen Stadtentwicklung dar. Sie verbinden Beratung, Bildung, Begegnung und Unterstützung an einem zentralen Ort und schaffen niedrigschwellige Zugänge zu Hilfs- und Informationsangeboten.
Das vorliegende Kapitel untersucht die Funktion von Familienzentren, ihre gesellschaftlichen Wirkungen sowie Möglichkeiten einer flächendeckenden Einführung im Rahmen eines Bundesprogramms „Familienfreundliche Stadtentwicklung“.
8.2 Begriff und Funktion von Familienzentren
8.2.1 Definition
Familienzentren sind wohnortnahe Einrichtungen, die Familien in unterschiedlichen Lebenslagen begleiten und unterstützen.
Sie bündeln verschiedene Angebote unter einem Dach und dienen als zentrale Anlaufstelle für:
- Eltern,
- Kinder,
- Alleinerziehende,
- Großeltern,
- Pflegeverantwortliche,
- werdende Familien.
Familienzentren verbinden präventive Angebote mit konkreter Unterstützung im Alltag.
8.2.2 Grundprinzipien
Familienzentren basieren auf vier zentralen Prinzipien.
Niedrigschwelligkeit
Angebote sollen ohne bürokratische Hürden zugänglich sein.
Wohnortnähe
Familienzentren sollen sich direkt in Wohnquartieren befinden.
Prävention
Unterstützung soll möglichst frühzeitig erfolgen.
Vernetzung
Familienzentren sollen bestehende Einrichtungen miteinander verknüpfen.
8.3 Gesellschaftliche Veränderungen und Unterstützungsbedarf
8.3.1 Wandel von Familienstrukturen
Die Familienstrukturen Deutschlands haben sich in den vergangenen Jahrzehnten deutlich verändert.
Zu den wichtigsten Entwicklungen gehören:
- kleinere Haushalte,
- steigende Mobilität,
- räumliche Trennung von Generationen,
- zunehmende Erwerbstätigkeit,
- vielfältigere Familienformen.
Dadurch stehen Familien häufig vor der Herausforderung, Unterstützung außerhalb klassischer Familiennetzwerke zu organisieren.¹
8.3.2 Belastungen im Familienalltag
Häufig genannte Belastungsfaktoren sind:
- Zeitmangel,
- Vereinbarkeitsprobleme,
- Organisationsaufwand,
- soziale Isolation,
- Unsicherheiten in Erziehungsfragen,
- psychische Belastungen.
Familienzentren können dazu beitragen, Familien frühzeitig zu unterstützen und Krisen vorzubeugen.
8.4 Aufgaben von Familienzentren
8.4.1 Familienberatung
Ein zentrales Aufgabenfeld ist die Beratung von Familien.
Hierzu gehören:
- Erziehungsberatung,
- Familienberatung,
- Trennungsberatung,
- Konfliktberatung,
- Vermittlung weiterer Hilfsangebote.
Die Beratung soll niedrigschwellig und freiwillig erfolgen.
8.4.2 Elternbildung
Familienzentren können Bildungsangebote bereitstellen:
- Elternkurse,
- Informationsveranstaltungen,
- Medienkompetenz,
- Gesundheitsbildung,
- Sprachförderung.
Ziel ist die Stärkung elterlicher Handlungskompetenzen.
8.4.3 Begegnung und Nachbarschaft
Familienzentren schaffen Räume für soziale Kontakte.
Dazu gehören:
- Elterncafés,
- Familiengruppen,
- Mehrgenerationenangebote,
- Nachbarschaftstreffen.
Solche Angebote fördern soziale Netzwerke und stärken den Zusammenhalt im Quartier.
8.4.4 Unterstützung junger Familien
Besondere Bedeutung besitzen Familienzentren für:
- werdende Eltern,
- Familien mit Säuglingen,
- Familien in den ersten Lebensjahren ihrer Kinder.
Gerade in dieser Phase bestehen häufig erhöhte Informations- und Unterstützungsbedarfe.
8.4.5 Flexible Betreuungsangebote
Je nach Standort können Familienzentren ergänzende Angebote bereitstellen:
- Notfallbetreuung,
- Ferienangebote,
- Eltern-Kind-Gruppen,
- Spielangebote.
Damit tragen sie zur Entlastung im Familienalltag bei.
8.5 Familienzentren als Quartiersanker
8.5.1 Bedeutung für Familienquartiere
Familienzentren sollen zentrale Bestandteile familienfreundlicher Quartiere werden.
Sie wirken als:
- Informationszentrum,
- Begegnungsort,
- Beratungsstelle,
- Netzwerkplattform.
Dadurch entsteht ein fester sozialer Ankerpunkt innerhalb des Quartiers.
8.5.2 Kooperation mit anderen Einrichtungen
Familienzentren sollten eng zusammenarbeiten mit:
- Kindertagesstätten,
- Schulen,
- Jugendämtern,
- Gesundheitsdiensten,
- Vereinen,
- Wohlfahrtsverbänden.
Eine solche Vernetzung erhöht die Effizienz bestehender Angebote.
8.6 Internationale Vorbilder
8.6.1 Schweden
In Schweden bestehen vielfach kommunal organisierte Familien- und Gesundheitszentren, die Beratung, Bildung und Prävention miteinander verbinden.
Sie gelten als wichtiger Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge.²
8.6.2 Niederlande
Niederländische Familienzentren integrieren häufig:
- Gesundheitsvorsorge,
- Elternberatung,
- Bildungsangebote,
- soziale Unterstützung.
Der Fokus liegt auf frühzeitiger Prävention.
8.6.3 Deutschland
Auch in Deutschland existieren bereits Familienzentren in mehreren Bundesländern.
Besonders hervorzuheben sind Programme in:
- Hessen,
- Nordrhein-Westfalen,
- Baden-Württemberg.
Diese Erfahrungen bilden eine solide Grundlage für einen bundesweiten Ausbau.
8.7 Wirkungen von Familienzentren
8.7.1 Soziale Wirkungen
Familienzentren können:
- Isolation reduzieren,
- Nachbarschaften stärken,
- Eltern unterstützen,
- Teilhabe fördern.
Dadurch entstehen positive Effekte für Familien und Quartiere.
8.7.2 Bildungswirkungen
Familienzentren können Bildungsprozesse unterstützen durch:
- Elternbildung,
- Sprachförderung,
- Frühförderung,
- Übergangsbegleitung zwischen Kita und Schule.
8.7.3 Gesundheitswirkungen
Gesundheitsbezogene Angebote fördern:
- Prävention,
- Gesundheitskompetenz,
- frühzeitige Unterstützung.
Dadurch können langfristig Belastungen des Gesundheitssystems reduziert werden.
8.8 Familienzentren und Geburtenentwicklung
Familienzentren allein führen nicht unmittelbar zu höheren Geburtenraten.
Sie können jedoch Rahmenbedingungen verbessern, indem sie:
- Familien entlasten,
- Beratung anbieten,
- soziale Netzwerke stärken,
- Unsicherheiten reduzieren.
Wissenschaftlich belastbar ist insbesondere die Aussage, dass unterstützende soziale Infrastrukturen zur Lebensqualität von Familien beitragen können.³
Direkte Auswirkungen auf die Geburtenrate lassen sich dagegen nicht eindeutig quantifizieren.
8.9 Bundesprogramm „Familienzentren in jedem Quartier“
Zielsetzung
Langfristig soll jedes größere Wohnquartier Zugang zu einem Familienzentrum erhalten.
Priorität sollen erhalten:
- Neubauquartiere,
- familienreiche Stadtteile,
- strukturschwache Regionen,
- wachsende Kommunen.
Mindeststandards
Ein Familienzentrum sollte mindestens anbieten:
- Familienberatung,
- Elterncafés,
- Begegnungsräume,
- Vermittlung von Hilfsangeboten,
- digitale Informationsangebote.
8.10 Kostenmodell
Die Kosten orientieren sich an bestehenden Landesprogrammen.
Modellrechnung
| Maßnahme | Kosten pro Jahr |
|---|---|
| Betrieb Familienzentren | 250 Mio. € |
| Personalförderung | 150 Mio. € |
| Digitalisierung | 25 Mio. € |
| Qualifizierung | 25 Mio. € |
| Evaluation | 25 Mio. € |
Gesamt
475 Mio. € jährlich
Bundesanteil:
300–500 Mio. € jährlich
Diese Größenordnung orientiert sich an bestehenden Förderansätzen und stellt eine plausible Modellrechnung dar.
8.11 Rechtliche Umsetzung
Bund
- Förderprogramme,
- Qualitätsstandards,
- Anschubfinanzierung,
- Evaluation.
Länder
- Jugendhilfe,
- Ausführungsgesetze,
- Kofinanzierung.
Kommunen
- Bereitstellung von Räumen,
- Betrieb und Vernetzung,
- lokale Steuerung.
Die Zuständigkeitsverteilung entspricht der bestehenden Kompetenzordnung.
8.12 Zwischenfazit
Familienzentren sind eine vergleichsweise kostengünstige und zugleich wirkungsstarke Maßnahme familienfreundlicher Stadtentwicklung.
Sie unterstützen Familien nicht primär durch finanzielle Leistungen, sondern durch:
- Beratung,
- Bildung,
- Begegnung,
- soziale Unterstützung.
Als soziale Zentren familienfreundlicher Quartiere können sie wesentlich dazu beitragen, Lebensqualität, Teilhabe und sozialen Zusammenhalt zu stärken.
Gemeinsam mit familiengerechtem Wohnraum, sicheren Schulwegen und der 15-Minuten-Stadt bilden Familienzentren einen zentralen Baustein einer zukunftsorientierten Familienpolitik.
Fußnoten Kapitel 8
¹ Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB), Familienentwicklung und soziale Strukturen in Deutschland, Wiesbaden.
² OECD, Family Policy Profile: Sweden, Paris.
³ OECD Family Database, Paris; Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Stadtentwicklung und Lebensqualität, Bonn.
⁴ Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, Förderprogramm Familienzentren Hessen.
⁵ Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Kinder- und Familienzentren (KiFaZ).
⁶ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Familienpolitik und soziale Infrastruktur, Berlin.
⁷ Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Familienzentren als Baustein präventiver Sozialpolitik, Berlin.
Kapitel 9
Familienfreundlicher Wohnungsbau und kommunale Bodenpolitik
9.1 Einleitung
Wohnraum gehört zu den zentralen Voraussetzungen eines gelingenden Familienlebens. Während Einkommen, Kinderbetreuung und Bildung häufig im Mittelpunkt familienpolitischer Diskussionen stehen, beeinflusst die Wohnsituation unmittelbar die Lebensqualität von Familien.
Die Größe einer Wohnung, die Höhe der Wohnkosten, die Qualität des Wohnumfelds sowie die langfristige Sicherheit des Wohnens wirken sich auf Familienentscheidungen aus. Familien benötigen im Regelfall mehr Wohnfläche als kleinere Haushalte und sind daher besonders von angespannten Wohnungsmärkten betroffen.
Die Schaffung familiengerechten Wohnraums stellt deshalb eine Kernaufgabe familienfreundlicher Stadtentwicklung dar.
Dieses Kapitel untersucht die Bedeutung des Wohnungswesens für Familien, analysiert bestehende Herausforderungen und entwickelt Vorschläge für eine familienfreundliche Wohnungs- und Bodenpolitik.
9.2 Wohnen als Grundlage des Familienlebens
9.2.1 Die besondere Bedeutung von Wohnraum für Familien
Wohnungen erfüllen für Familien weit mehr als eine reine Schutzfunktion.
Sie sind zugleich:
- Lebensmittelpunkt,
- Lernort,
- Rückzugsraum,
- Begegnungsraum,
- Entwicklungsraum für Kinder.
Mit zunehmender Kinderzahl steigen die Anforderungen an Wohnfläche und Wohnqualität.
Kinder benötigen Raum für:
- Schlafen,
- Lernen,
- Spielen,
- soziale Kontakte,
- persönliche Entwicklung.
Dadurch unterscheidet sich der Wohnflächenbedarf von Familien erheblich von dem kleiner Haushalte.
9.2.2 Wohnfläche und Lebensqualität
Studien zeigen regelmäßig, dass die Wohnzufriedenheit eng mit der verfügbaren Wohnfläche sowie der Qualität des Wohnumfelds zusammenhängt.¹
Insbesondere Familien profitieren von:
- ausreichend großen Wohnungen,
- flexiblen Grundrissen,
- Grünflächen,
- wohnortnahen Freizeitangeboten.
Fehlt dieser Wohnraum, entstehen häufig Belastungen durch Platzmangel und eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten.
9.3 Herausforderungen auf dem deutschen Wohnungsmarkt
9.3.1 Steigende Wohnkosten
In vielen Regionen Deutschlands sind die Wohnkosten in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.²
Besonders betroffen sind:
- Familien mit mehreren Kindern,
- Alleinerziehende,
- Haushalte mit mittleren Einkommen.
Da größere Wohnungen häufig deutlich teurer sind als kleinere, werden Familien überproportional belastet.
9.3.2 Mangel an familiengerechten Wohnungen
Während Ein- und Zwei-Zimmer-Wohnungen vielerorts in großer Zahl errichtet werden, besteht in zahlreichen Kommunen ein Mangel an:
- Drei-Zimmer-Wohnungen,
- Vier-Zimmer-Wohnungen,
- Fünf-Zimmer-Wohnungen.
Dieser Mangel erschwert insbesondere die Wohnraumversorgung größerer Familien.
9.3.3 Folgen des Wohnraummangels
Fehlender familiengerechter Wohnraum kann verschiedene Konsequenzen haben:
- Aufschub geplanter Umzüge,
- Überbelegung bestehender Wohnungen,
- längere Pendelwege,
- Abwanderung in Randlagen,
- sinkende Wohnzufriedenheit.
Diese Entwicklungen beeinflussen die Lebensqualität von Familien unmittelbar.
9.4 Familiengerechter Wohnungsbau
9.4.1 Zielsetzung
Familiengerechter Wohnungsbau verfolgt das Ziel, ausreichend große und bezahlbare Wohnungen bereitzustellen.
Hierfür sind insbesondere erforderlich:
- größere Wohnungsgrundrisse,
- familienfreundliche Freiflächen,
- kindgerechte Gebäudestrukturen,
- wohnortnahe Infrastruktur.
9.4.2 Empfohlene Wohnungsgrößen
Familiengerechte Wohnungen sollten in der Regel folgende Größenordnungen aufweisen:
| Haushaltsgröße | Empfohlene Wohnfläche |
|---|---|
| 3 Personen | 80–95 m² |
| 4 Personen | 95–120 m² |
| 5 Personen | 110–140 m² |
| 6 Personen und mehr | ab 130 m² |
Dabei handelt es sich um Orientierungswerte, die regional angepasst werden können.
9.4.3 Familienfreundliche Grundrisse
Neben der Wohnfläche spielt die Aufteilung eine wichtige Rolle.
Vorteilhaft sind:
- ausreichende Kinderzimmer,
- flexible Nutzungsmöglichkeiten,
- gemeinschaftliche Aufenthaltsräume,
- Balkon oder Gartenbezug,
- barrierearme Gestaltung.
9.5 Familienwohnungsquote
9.5.1 Zielsetzung
Zur Verbesserung des Angebots familiengeeigneter Wohnungen können Kommunen und Länder Instrumente entwickeln, die den Bau größerer Wohnungen fördern.
Dabei sollte jedoch die kommunale Planungshoheit respektiert werden.
9.5.2 Förderansatz statt starrer Verpflichtung
Aus verfassungsrechtlichen Gründen erscheint ein Förderansatz sachgerechter als starre bundesweite Quoten.
Mögliche Instrumente:
- Investitionszuschüsse,
- erhöhte Förderdarlehen,
- kommunale Grundstücksvorteile,
- beschleunigte Genehmigungsverfahren.
Dadurch können familiengerechte Wohnungen gezielt gefördert werden.
9.6 Kommunale Bodenpolitik
9.6.1 Bedeutung von Bauland
Baulandpreise gehören zu den wichtigsten Kostenfaktoren des Wohnungsbaus.
Steigende Bodenpreise erhöhen:
- Baukosten,
- Kaufpreise,
- Mietkosten.
Insbesondere Familien leiden unter dieser Entwicklung.
9.6.2 Strategische Bodenvorratspolitik
Kommunen sollten in die Lage versetzt werden,
- Grundstücke langfristig zu sichern,
- Entwicklungspotenziale zu erwerben,
- Bodenwertsteigerungen teilweise für öffentliche Zwecke zu nutzen.
Eine aktive Bodenpolitik stärkt langfristig die Gestaltungsfähigkeit kommunaler Wohnungspolitik.
9.7 Das Erbbaurecht
9.7.1 Grundprinzip
Das Erbbaurecht ermöglicht die Nutzung eines Grundstücks, ohne dass dessen Eigentum erworben werden muss.³
Dadurch werden hohe Anfangsinvestitionen reduziert.
9.7.2 Vorteile für Familien
Das Erbbaurecht kann:
- Einstiegskosten senken,
- Wohneigentum erleichtern,
- kommunales Grundeigentum erhalten,
- langfristige Planungssicherheit schaffen.
Es eignet sich deshalb besonders als familienpolitisches Instrument.
9.7.3 Kommunale Familienerbpacht
Im Rahmen eines Bundesprogramms könnten Kommunen unterstützt werden bei:
- Erwerb geeigneter Flächen,
- Erschließungskosten,
- Vergabesystemen,
- digitalen Verfahren.
Die konkrete Vergabe bleibt kommunale Aufgabe.
9.8 Genossenschaften und alternative Wohnformen
9.8.1 Wohnungsgenossenschaften
Wohnungsgenossenschaften können einen wichtigen Beitrag zur Familienwohnraumversorgung leisten.
Vorteile:
- langfristige Mietstabilität,
- hohe Bewohnerbindung,
- soziale Durchmischung,
- nachhaltige Bewirtschaftung.
9.8.2 Mehrgenerationenwohnen
Familien profitieren häufig von Wohnformen, die mehrere Generationen miteinander verbinden.
Solche Konzepte ermöglichen:
- gegenseitige Unterstützung,
- soziale Kontakte,
- effizientere Nutzung gemeinsamer Infrastruktur.
9.9 Auswirkungen auf Familien und Kommunen
9.9.1 Auswirkungen auf Familien
Familiengerechter Wohnungsbau kann dazu beitragen:
- Wohnkostenbelastungen zu reduzieren,
- Wohnqualität zu verbessern,
- Umzüge zu vermeiden,
- Kinderfreundlichkeit zu erhöhen,
- langfristige Perspektiven zu schaffen.
9.9.2 Auswirkungen auf Kommunen
Kommunen profitieren durch:
- höhere Standortattraktivität,
- stärkere Bindung junger Familien,
- langfristige Steuerkraft,
- stabile Quartiersentwicklung.
9.10 Kostenmodell
Für ein Bundesprogramm „Familiengerechtes Wohnen“ wird folgende Modellrechnung vorgeschlagen:
| Förderbereich | Bundesmittel/Jahr |
|---|---|
| Familienwohnungen | 200 Mio. € |
| Kommunale Bodenfonds | 100 Mio. € |
| Erbpachtförderung | 100 Mio. € |
| Genossenschaftsförderung | 50 Mio. € |
| Forschung/Evaluation | 25 Mio. € |
Gesamt
475 Mio. Euro jährlich
Diese Beträge ergänzen bestehende Wohnraumförderprogramme und stellen keine vollständige Finanzierung des Wohnungsbaus dar.
9.11 Rechtliche Umsetzung
Bund
- Wohnraumförderung,
- Förderprogramme,
- KfW-Instrumente,
- Anpassungen des Baugesetzbuches.
Länder
- Landeswohnraumförderung,
- Bauordnungen,
- Raumordnungsrecht.
Kommunen
- Bauleitplanung,
- Grundstückspolitik,
- Erbbaurechtsvergabe,
- Wohnraumstrategien.
Die bestehende Kompetenzordnung bleibt vollständig gewahrt.
9.12 Demografische Bedeutung
Wohnraum allein entscheidet nicht über die Geburtenentwicklung.
Gleichzeitig zeigen nationale und internationale Untersuchungen, dass Wohnkosten, Wohnraumverfügbarkeit und Wohnqualität wichtige Faktoren für Familienentscheidungen sein können.⁴
Familienfreundlicher Wohnungsbau kann deshalb dazu beitragen:
- bestehende Kinderwünsche zu erleichtern,
- Familiengründungen zu unterstützen,
- die Attraktivität von Familienleben zu erhöhen.
Konkrete Auswirkungen auf Geburtenraten lassen sich jedoch nicht mit ausreichender wissenschaftlicher Sicherheit prognostizieren und sollten deshalb nur als Szenarien betrachtet werden.
9.13 Zwischenfazit
Familiengerechter Wohnungsbau bildet eine zentrale Voraussetzung familienfreundlicher Stadtentwicklung.
Familien benötigen:
- ausreichend große Wohnungen,
- bezahlbare Wohnkosten,
- sichere Wohnumfelder,
- langfristige Planungssicherheit.
Kommunale Bodenpolitik, Erbbaurecht, Genossenschaftsmodelle und gezielte Förderprogramme können dazu beitragen, diese Ziele zu erreichen.
Gemeinsam mit Familienquartieren, sicheren Schulwegen, der 15-Minuten-Stadt und Familienzentren entsteht dadurch ein integrierter Ansatz, der Familienpolitik, Wohnungsbaupolitik und Stadtentwicklung miteinander verbindet.
Fußnoten Kapitel 9
¹ Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Stadtentwicklung und Lebensqualität, Bonn.
² Statistisches Bundesamt (Destatis), Wohnimmobilienpreisindex und Mietentwicklung in Deutschland, Wiesbaden.
³ Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG), abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/erbbauv/
⁴ OECD, Housing and Family Outcomes, Paris; OECD Family Database, Paris; Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB), Wiesbaden.
⁵ Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Wohnungspolitischer Bericht der Bundesregierung, Berlin.
⁶ Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Wohneigentum für Familien, Frankfurt am Main.
⁷ Deutscher Städtetag, Kommunale Bodenpolitik und Wohnungsversorgung, Köln.
⁸ Stadt Wien, Wohnbaupolitik und soziale Stadtentwicklung, Wien.
Kapitel 10
Kosten-, Finanzierungs- und Wirtschaftlichkeitsanalyse
10.1 Einleitung
Die langfristige politische Tragfähigkeit eines Bundesprogramms „Familienfreundliche Stadtentwicklung“ hängt wesentlich von seiner Finanzierbarkeit ab. Neben den gesellschaftlichen und demografischen Zielen ist daher zu untersuchen, welche finanziellen Aufwendungen erforderlich sind, wie diese finanziert werden können und welche volkswirtschaftlichen Wirkungen zu erwarten sind.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass familienfreundliche Stadtentwicklung keine isolierte Neuausgabe darstellt. Viele vorgeschlagene Maßnahmen bauen auf bestehenden Programmen der Städtebauförderung, Wohnraumförderung, Verkehrsinfrastruktur und Familienpolitik auf.
Dieses Kapitel entwickelt ein Finanzierungsmodell für die vorgeschlagenen Maßnahmen und bewertet deren fiskalische Tragfähigkeit.
10.2 Grundprinzipien der Finanzierung
Die Finanzierung soll sich an vier Grundprinzipien orientieren.
10.2.1 Föderale Lastenteilung
Familienfreundliche Stadtentwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von:
- Bund,
- Ländern,
- Kommunen.
Jede Ebene trägt die Kosten entsprechend ihrer Zuständigkeiten.
Bund
- Förderprogramme
- Finanzhilfen
- Modellvorhaben
- Forschung
- Evaluation
Länder
- Bauordnungen
- Wohnraumförderung
- Schul- und Kitainfrastruktur
Kommunen
- Planung
- Grundstücksentwicklung
- Quartiersmanagement
- Betrieb kommunaler Einrichtungen
10.2.2 Nutzung bestehender Programme
Das Konzept setzt weitgehend auf den Ausbau vorhandener Strukturen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Städtebauförderung,
- KfW-Wohnraumförderung,
- Familienförderprogramme,
- Infrastrukturförderung,
- Landeswohnraumprogramme.
Dadurch können Verwaltungskosten begrenzt werden.
10.2.3 Langfristige Investitionen
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind überwiegend Investitionen.
Sie schaffen:
- Wohnraum,
- Infrastruktur,
- Bildungsangebote,
- Freiräume,
- soziale Einrichtungen.
Investitionen erzeugen langfristige Wirkungen und unterscheiden sich damit von rein konsumtiven Ausgaben.
10.2.4 Wissenschaftliche Begleitung
Alle Programme sollen durch ein kontinuierliches Monitoring begleitet werden.
Ziele:
- Wirksamkeitskontrolle,
- Erfolgsmessung,
- Kostenkontrolle,
- Weiterentwicklung der Programme.
10.3 Kosten der Familienquartiere
Die Familienquartiere bilden den größten Finanzierungsblock des Gesamtprogramms.
Förderbereiche
- Grünflächen
- Spielplätze
- Begegnungsräume
- Quartierszentren
- familiengerechte Infrastruktur
- Verkehrsberuhigung
Kostenschätzung
| Bereich | Kosten/Jahr |
|---|---|
| Familienquartiere | 500 Mio. € |
| Erweiterung | bis 1,0 Mrd. € |
Bundesanteil
500 Mio. € bis 1,0 Mrd. € jährlich
Die Größenordnung orientiert sich an der bestehenden Städtebauförderung des Bundes.
10.4 Kosten der Familienzentren
Familienzentren stellen den wichtigsten sozialen Infrastrukturbaustein des Konzepts dar.
Förderbestandteile
- Personal
- Weiterbildung
- Digitalisierung
- Vernetzung
- Qualitätsentwicklung
Kostenschätzung
| Bereich | Kosten/Jahr |
|---|---|
| Betrieb | 250 Mio. € |
| Personal | 150 Mio. € |
| Digitalisierung | 25 Mio. € |
| Qualifizierung | 25 Mio. € |
| Evaluation | 25 Mio. € |
Gesamt
475 Mio. € jährlich
Bundesanteil
300 bis 500 Mio. € jährlich
10.5 Kosten der kommunalen Erbpachtförderung
Kommunale Erbpachtmodelle sollen Familien den Zugang zu Wohnraum erleichtern.
Gefördert werden:
- Flächenankäufe
- Erschließungskosten
- Vergabesysteme
- Planungskosten
Kostenschätzung
| Bereich | Kosten/Jahr |
|---|---|
| Bodenfonds | 100 Mio. € |
| Erschließung | 100 Mio. € |
| Verwaltung | 25 Mio. € |
Gesamt
225 Mio. € jährlich
10.6 Kosten sicherer Schulwege
Sichere Mobilität ist ein Kernbestandteil familienfreundlicher Stadtentwicklung.
Förderbereiche
- Schulstraßen
- Tempo-30-Konzepte
- Fahrradwege
- Kinderachsen
- Verkehrssicherheit
Kostenschätzung
| Bereich | Kosten/Jahr |
|---|---|
| Schulstraßen | 25 Mio. € |
| Kinderachsen | 25 Mio. € |
| Fahrradinfrastruktur | 50 Mio. € |
| Verkehrssicherheit | 50 Mio. € |
| Evaluation | 10 Mio. € |
Gesamt
160 Mio. € jährlich
10.7 Kosten der 15-Minuten-Stadt
Zur Förderung familienfreundlicher Nahversorgung und kurzer Wege werden Modellregionen vorgeschlagen.
Förderbereiche
- Pilotprojekte
- Stadtumbau
- Mobilitätskonzepte
- Forschung
Kostenschätzung
| Bereich | Kosten/Jahr |
|---|---|
| Modellregionen | 50 Mio. € |
| Infrastruktur | 75 Mio. € |
| Forschung | 25 Mio. € |
Gesamt
150 Mio. € jährlich
10.8 Gesamtkosten des Bundesprogramms
Konservatives Szenario
| Programm | Kosten |
|---|---|
| Familienquartiere | 500 Mio. € |
| Familienzentren | 300 Mio. € |
| Erbpachtförderung | 200 Mio. € |
| Sichere Schulwege | 160 Mio. € |
| 15-Minuten-Stadt | 150 Mio. € |
| Forschung | 50 Mio. € |
Gesamt
1,36 Milliarden Euro pro Jahr
Ausbau-Szenario
| Programm | Kosten |
|---|---|
| Familienquartiere | 1,0 Mrd. € |
| Familienzentren | 500 Mio. € |
| Erbpachtförderung | 300 Mio. € |
| Sichere Schulwege | 200 Mio. € |
| 15-Minuten-Stadt | 200 Mio. € |
| Forschung | 50 Mio. € |
Gesamt
2,25 Milliarden Euro pro Jahr
10.9 Finanzierungsmöglichkeiten
Städtebauförderung
Ein Teil der Finanzierung kann über bestehende Städtebauförderprogramme erfolgen.
Bundeshaushalt
Familienfreundliche Stadtentwicklung kann als Querschnittsaufgabe mehreren Einzelplänen zugeordnet werden.
Mögliche Bereiche:
- Wohnen,
- Familie,
- Verkehr,
- Stadtentwicklung.
KfW-Förderinstrumente
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau kann ergänzende Programme bereitstellen.
Ziele:
- Familienwohnungsbau,
- Erbpachtprojekte,
- Quartiersentwicklung.
Europäische Fördermittel
Mögliche Einbindung:
- EFRE
- Europäischer Sozialfonds
- Programme für nachhaltige Stadtentwicklung
10.10 Volkswirtschaftliche Effekte
Beschäftigungseffekte
Investitionen in Wohnungsbau und Infrastruktur schaffen:
- Bauarbeitsplätze,
- Planungsleistungen,
- Dienstleistungsarbeitsplätze.
Kommunale Wertschöpfung
Positive Wirkungen:
- höhere Kaufkraft,
- lokale Investitionen,
- stabile Einwohnerzahlen.
Steuerliche Rückflüsse
Investitionen erzeugen mittelbar zusätzliche Einnahmen durch:
- Einkommensteuer,
- Umsatzsteuer,
- Gewerbesteuer.
Die genaue Höhe hängt von den jeweiligen Investitionsvolumina ab.
10.11 Auswirkungen auf Familien
Familien können insbesondere profitieren durch:
Reduzierte Wohnkosten
insbesondere durch:
- kommunale Bodenpolitik,
- Erbpacht,
- familiengerechte Wohnungsangebote.
Kürzere Wege
durch:
- Familienquartiere,
- wohnortnahe Infrastruktur.
Mehr Lebensqualität
durch:
- sichere Schulwege,
- Grünflächen,
- Familienzentren.
10.12 Demografische Effekte
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind in erster Linie Infrastruktur- und Familienmaßnahmen.
Wissenschaftlich belastbar ist die Aussage, dass familienfreundliche Rahmenbedingungen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und die Lebensqualität von Familien erhöhen können.
Nicht wissenschaftlich gesichert ist hingegen die Behauptung eines exakt bestimmbaren Geburtenanstiegs.
Deshalb wird im Rahmen dieses Gutachtens zwischen:
Sicher belegbaren Wirkungen
- bessere Lebensqualität,
- geringere Wegezeiten,
- höhere Familienfreundlichkeit,
- stärkere Quartiere,
und
Möglichen demografischen Wirkungen
- erleichterte Kinderwunschrealisierung,
- langfristige Stabilisierung der Geburtenentwicklung
unterschieden.
10.13 Kosten-Nutzen-Bewertung
Die erwarteten Gesamtkosten von etwa
1,4 bis 2,3 Milliarden Euro pro Jahr
liegen deutlich unter den jährlichen Ausgaben vieler anderer Infrastruktur- und Sozialprogramme.
Gleichzeitig adressiert das Programm mehrere Politikfelder gleichzeitig:
- Familienpolitik,
- Wohnungsbaupolitik,
- Stadtentwicklung,
- Verkehrsplanung,
- Demografiepolitik.
Dadurch entstehen potenzielle Synergieeffekte, die isolierte Einzelprogramme regelmäßig nicht erreichen.
10.14 Zwischenfazit
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind finanziell grundsätzlich realisierbar und können weitgehend auf bestehende Förderstrukturen aufbauen.
Der jährliche Bundesaufwand liegt je nach Ausgestaltung zwischen rund 1,4 und 2,3 Milliarden Euro.
Im Verhältnis zu den langfristigen Herausforderungen Deutschlands durch Wohnraummangel, demografischen Wandel und Familienbelastungen handelt es sich um einen überschaubaren Mitteleinsatz.
Die Analyse zeigt, dass familienfreundliche Stadtentwicklung nicht nur sozialpolitisch sinnvoll, sondern auch haushalts- und finanzpolitisch plausibel ausgestaltet werden kann.
Fußnoten Kapitel 10
¹ Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB): Städtebauförderung des Bundes.
² Bundeshaushalt der Bundesrepublik Deutschland, Einzelpläne Wohnen, Familie und Verkehr.
³ Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Wohneigentum für Familien und kommunale Förderprogramme.
⁴ Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR): Stadtentwicklung und kommunale Infrastrukturfinanzierung.
⁵ OECD: Housing and Family Outcomes, Paris.
⁶ Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB): Familien, Lebensqualität und demografische Entwicklung, Wiesbaden.
⁷ Europäische Kommission: Kohäsionspolitik und nachhaltige Stadtentwicklung.
⁸ Deutscher Städtetag: Kommunalfinanzen und Stadtentwicklung, Köln.
Ergänzung zu Kapitel 10: Kosten-Nutzen-Analyse
10.14 Kosten-Nutzen-Tabelle des Bundesprogramms „Familienfreundliche Stadtentwicklung“
Die nachfolgende Tabelle stellt die jährlichen Bundesausgaben den erwartbaren gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und fiskalischen Nutzenwirkungen gegenüber. Sämtliche monetären Nutzenwerte stellen Modellrechnungen dar und dienen der Veranschaulichung potenzieller Wirkungszusammenhänge. Sie sind nicht als garantierte Haushaltseffekte zu verstehen.
| Maßnahme | Kosten Bund/Jahr | Direkter Nutzen | Indirekter Nutzen | Langfristiger Nutzen |
|---|---|---|---|---|
| Familienquartiere | 500 Mio. – 1,0 Mrd. € | Höhere Wohnqualität | Attraktivere Städte | Stabilisierung von Quartieren |
| Familienzentren | 300 – 500 Mio. € | Familienberatung | Stärkung sozialer Netzwerke | Prävention sozialer Problemlagen |
| Familiengerechter Wohnungsbau | 200 – 300 Mio. € | Mehr Wohnraum | Entlastung von Familien | Höhere Standortattraktivität |
| Kommunale Erbpacht | 100 – 200 Mio. € | Günstiger Zugang zu Wohneigentum | Stärkung kommunaler Bodenpolitik | Langfristiger Erhalt kommunalen Vermögens |
| Sichere Schulwege | 100 – 160 Mio. € | Höhere Verkehrssicherheit | Weniger Unfallkosten | Mehr Selbstständigkeit von Kindern |
| 15-Minuten-Stadt | 150 – 200 Mio. € | Kürzere Wege | Zeitersparnis | Höhere Lebensqualität |
| Forschung und Evaluation | 50 Mio. € | Wirkungscontrolling | Effizientere Mittelverwendung | Optimierung staatlicher Programme |
Gesamtkosten
| Szenario | Jährliche Bundeskosten |
|---|---|
| Basisszenario | 1,4 Mrd. € |
| Ausbauvariante | 2,3 Mrd. € |
10.15 Gesellschaftlicher Nutzen
Die vorgeschlagenen Maßnahmen wirken gleichzeitig in mehreren Politikbereichen.
Nutzen für Familien
| Wirkung | Erwarteter Effekt |
|---|---|
| Wohnkosten | Entlastung durch größere Angebotsvielfalt |
| Wegezeiten | Reduktion täglicher Wege |
| Sicherheit | Verbesserte Schul- und Freizeitwege |
| Lebensqualität | Höhere Wohn- und Aufenthaltsqualität |
| Vereinbarkeit Familie/Beruf | Verbesserung durch kurze Wege |
Nutzen für Kinder
| Wirkung | Erwarteter Effekt |
|---|---|
| Bewegungsräume | Mehr Spiel- und Freizeitmöglichkeiten |
| Bildung | Bessere Erreichbarkeit von Bildungsangeboten |
| Gesundheit | Mehr Bewegung im Alltag |
| Selbstständigkeit | Sicherere Mobilität |
Nutzen für Kommunen
| Wirkung | Erwarteter Effekt |
|---|---|
| Einwohnerbindung | Weniger Abwanderung junger Familien |
| Steuerkraft | Stabilere kommunale Einnahmen |
| Wirtschaft | Höhere lokale Nachfrage |
| Standortqualität | Attraktivere Wohn- und Wirtschaftsstandorte |
10.16 Fiskalische Rückflüsse
Investitionen in Stadtentwicklung erzeugen regelmäßig wirtschaftliche Folgeeffekte.
Mögliche fiskalische Rückflüsse entstehen durch:
Direkte Effekte
- Umsatzsteuer aus Bauleistungen
- Einkommensteuer aus Beschäftigungseffekten
- Gewerbesteuer durch lokale Wertschöpfung
Indirekte Effekte
- geringere Unfallfolgekosten
- geringere Folgekosten sozialer Problemlagen
- effizientere Nutzung kommunaler Infrastruktur
- geringerer Verkehrsaufwand
Modellhafte Abschätzung
| Rückflussquelle | Potenzial/Jahr |
|---|---|
| Zusätzliche Steuereinnahmen | 0,5 – 1,0 Mrd. € |
| Kommunale Wertschöpfung | 0,3 – 0,8 Mrd. € |
| Vermeidbare Folgekosten | 0,2 – 0,5 Mrd. € |
Gesamtpotenzial
1,0 bis 2,3 Mrd. € jährlich
Diese Größenordnungen stellen keine garantierten Haushaltseffekte dar, zeigen jedoch, dass erhebliche Teile der Investitionen mittel- und langfristig volkswirtschaftlich kompensiert werden können.
10.17 Demografischer Zusatznutzen
Die demografischen Wirkungen sind nicht exakt prognostizierbar.
Wissenschaftlich vertretbar ist jedoch folgende Wirkungskette:
Wohnraum ↑
→ Familienfreundlichkeit ↑
→ Lebensqualität ↑
→ Vereinbarkeit Familie und Beruf ↑
→ Realisierung bestehender Kinderwünsche ↑
Daraus ergibt sich kein garantiert messbarer Geburtenanstieg, wohl aber die Möglichkeit einer langfristigen Stabilisierung der Familienentwicklung.
10.18 Kosten-Nutzen-Gesamtbewertung
| Bewertungsbereich | Bewertung |
|---|---|
| Verfassungsrechtliche Umsetzbarkeit | Sehr hoch |
| Kommunale Anschlussfähigkeit | Sehr hoch |
| Gesellschaftlicher Nutzen | Sehr hoch |
| Finanzielle Tragfähigkeit | Hoch |
| Verwaltungsaufwand | Mittel |
| Demografisches Potenzial | Mittel bis hoch |
| Politische Realisierbarkeit | Hoch |
Kosten-Nutzen-Index
| Kennzahl | Bewertung |
|---|---|
| Öffentliche Investitionen | 1,4–2,3 Mrd. € |
| Anzahl betroffener Familien | mehrere Millionen |
| Direkte Infrastrukturwirkung | sehr hoch |
| Langfristige Kommunalwirkung | sehr hoch |
| Volkswirtschaftlicher Nutzen | hoch |
Schlussbewertung
Das Bundesprogramm „Familienfreundliche Stadtentwicklung“ zählt zu den Maßnahmen mit einem vergleichsweise geringen Mitteleinsatz bei gleichzeitig breiter Wirkung auf Familien, Kinder, Kommunen, Wohnungsmarkt, Infrastruktur und soziale Stabilität. Die Gesamtkosten von 1,4 bis 2,3 Mrd. € jährlich erscheinen im Verhältnis zu den adressierten Herausforderungen des demografischen Wandels, des Wohnraummangels und der Familienförderung finanzpolitisch vertretbar.
Kapitel 11
Gesetzgebungs- und Umsetzungsprogramm „Familienfreundliche Stadtentwicklung 2045“
11.1 Einleitung
Die vorangegangenen Kapitel haben gezeigt, dass die Verbesserung der Lebensbedingungen von Familien nicht allein durch finanzielle Transfers erreicht werden kann. Bezahlbarer Wohnraum, kurze Wege, sichere Mobilität, soziale Infrastruktur und familienfreundliche Quartiersentwicklung bilden gemeinsam die Grundlagen eines familienfreundlichen Gemeinwesens.
Die Analyse der demografischen Entwicklung Deutschlands verdeutlicht zugleich, dass langfristige Herausforderungen wie Bevölkerungsalterung, Fachkräftemangel, Wohnraummangel und steigende Lebenshaltungskosten integrierte politische Antworten erfordern.
Familienfreundliche Stadtentwicklung verbindet Familienpolitik, Wohnungsbaupolitik, Stadtentwicklung, Verkehrspolitik und Demografiepolitik zu einem gemeinsamen Handlungsrahmen.
Zur Umsetzung der in diesem Gutachten entwickelten Maßnahmen sind gesetzgeberische Anpassungen, Förderprogramme und institutionelle Strukturen erforderlich. Dieses Kapitel entwickelt ein wissenschaftlich begründetes Umsetzungsprogramm für Bund, Länder und Kommunen.
11.2 Wissenschaftliche Begründung staatlichen Handelns
11.2.1 Verfassungsrechtlicher Auftrag
Die Förderung familienfreundlicher Lebensbedingungen leitet sich unmittelbar aus Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz ab:
„Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“¹
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt festgestellt, dass sich hieraus nicht nur ein Schutz vor staatlichen Eingriffen, sondern auch ein Förderauftrag ergibt.²
Familienfreundliche Stadtentwicklung stellt daher keine freiwillige politische Zusatzleistung dar, sondern kann als moderne Ausprägung dieses verfassungsrechtlichen Schutzauftrags verstanden werden.
11.2.2 Städtebau als Familienpolitik
Bereits das geltende Baugesetzbuch verpflichtet Städte und Gemeinden zur Berücksichtigung familienbezogener Belange.
§ 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB nennt ausdrücklich:
„die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere auch von Familien mit mehreren Kindern“.³
Darüber hinaus verpflichtet § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB zur Berücksichtigung:
„der sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien“.⁴
Die vorgeschlagenen Maßnahmen stellen somit keine Abkehr vom bestehenden Städtebaurecht dar, sondern dessen Weiterentwicklung.
11.3 Bundesprogramm „Familienfreundliche Stadtentwicklung 2045“
11.3.1 Einrichtung eines Bundesprogramms
Der Deutsche Bundestag soll die Bundesregierung beauftragen, ein langfristiges Förderprogramm „Familienfreundliche Stadtentwicklung 2045“ aufzulegen.
Das Programm soll auf den Erfahrungen der Städtebauförderung aufbauen, die seit Jahrzehnten eines der erfolgreichsten Instrumente der Stadtentwicklungspolitik darstellt.⁵
Die Programmlaufzeit soll von 2028 bis 2045 reichen.
11.3.2 Ziele des Programms
Das Bundesprogramm verfolgt fünf Hauptziele:
Ziel 1
Verbesserung der Lebensqualität von Familien.
Ziel 2
Schaffung familiengerechten Wohnraums.
Ziel 3
Stärkung familienfreundlicher Quartiere.
Ziel 4
Ausbau sozialer Infrastruktur.
Ziel 5
Langfristige Sicherung attraktiver Wohn- und Lebensbedingungen für Familien.
11.4 Gesetz zur Förderung familienfreundlicher Quartiere
11.4.1 Familienquartiere als neue Fördersäule
Die Städtebauförderung soll um eine eigenständige Programmkategorie erweitert werden:
Familienquartiere
Gefördert werden sollen:
- familiengerechte Wohnungen,
- Spielplätze,
- Grünflächen,
- Begegnungsräume,
- familienfreundliche Mobilität,
- Quartierszentren.
Die wissenschaftliche Grundlage hierfür bilden internationale Erfahrungen sowie bestehende Städtebauförderprogramme wie „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“.⁶
11.4.2 Fördervoraussetzungen
Voraussetzung für eine Förderung sind:
- integriertes Quartierskonzept,
- Familienfreundlichkeitskonzept,
- Beteiligung der Bevölkerung,
- kommunale Mitfinanzierung.
11.4.3 Förderquote
Empfohlen wird:
| Fördergeber | Anteil |
|---|---|
| Bund | bis 50 % |
| Land | mindestens 20 % |
| Kommune | mindestens 30 % |
Dadurch bleiben kommunale Eigenverantwortung und lokale Gestaltungsmöglichkeiten erhalten.
11.5 Novellierung des Baugesetzbuches
11.5.1 Ergänzung des § 1 BauGB
Zur Stärkung familienfreundlicher Planung wird folgende Ergänzung vorgeschlagen:
Neuer § 1 Abs. 6a BauGB
„Die Belange von Familien, Kindern sowie pflegenden Angehörigen sind bei der Bauleitplanung besonders zu berücksichtigen.“
11.5.2 Begründung
Die vorgeschlagene Ergänzung konkretisiert bestehende Zielsetzungen des Baugesetzbuches und stärkt die Berücksichtigung familienrelevanter Planungsaspekte.
Hierzu gehören insbesondere:
- Wohnraum,
- Kita- und Schulstandorte,
- Spielräume,
- Schulwegsicherheit,
- Nahversorgung.
11.6 Bundesgesetz über Familienzentren
11.6.1 Zielsetzung
Familienzentren sollen flächendeckend zu einem Bestandteil kommunaler Infrastruktur entwickelt werden.
Die Erfahrungen verschiedener Bundesländer zeigen, dass Familienzentren einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung von Familien leisten können.⁷
11.6.2 Mindeststandards
Geförderte Familienzentren sollen mindestens anbieten:
- Familienberatung,
- Elternbildung,
- Begegnungsangebote,
- digitale Unterstützung,
- Vermittlung von Hilfsangeboten.
11.6.3 Finanzierung
Bundesmittel sollen insbesondere verwendet werden für:
- Personalförderung,
- Digitalisierung,
- Qualifizierung,
- Qualitätssicherung.
Die Kommunen bleiben für Betrieb und räumliche Infrastruktur verantwortlich.
11.7 Bundesprogramm „Sichere Schulwege“
11.7.1 Zielsetzung
Kinder sollen Schulen und Freizeiteinrichtungen sicher erreichen können.
Internationale Studien zeigen, dass sichere Schulwege aktive Mobilität und selbstständiges Verhalten fördern können.⁸
11.7.2 Förderfähige Maßnahmen
Gefördert werden sollen:
- Schulstraßen,
- Verkehrsberuhigung,
- Kinderachsen,
- Radwege,
- Querungshilfen,
- Beleuchtung.
11.7.3 Schwerpunktgebiete
Besondere Priorität erhalten:
- Grundschulen,
- Kindertagesstätten,
- sozial benachteiligte Quartiere.
11.8 Kommunale Bodenpolitik und Familienerbpacht
11.8.1 Bundesfonds Familiengerechte Bodenpolitik
Zur Stärkung kommunaler Handlungsmöglichkeiten wird ein Bundesfonds eingerichtet.
Förderfähig sind:
- Grundstücksankäufe,
- Erschließungsmaßnahmen,
- kommunale Bodenbevorratung,
- digitale Vergabesysteme.
11.8.2 Erbbaurecht
Das geltende Erbbaurechtsgesetz ermöglicht die Nutzung kommunaler Grundstücke ohne Erwerb des Eigentums.⁹
Dadurch können Einstiegskosten für Familien reduziert werden.
11.8.3 Förderziele
Das Programm verfolgt insbesondere:
- Senkung von Wohnkosten,
- Erleichterung des Eigentumserwerbs,
- langfristige Sicherung kommunaler Grundstücke.
11.9 Familiengerechte Wohnraumförderung
11.9.1 Erweiterung bestehender Programme
Die bestehende Wohnraumförderung des Bundes soll stärker auf Familien ausgerichtet werden.
Insbesondere sollen gefördert werden:
- größere Wohnungen,
- Mehrgenerationenhäuser,
- Genossenschaftsprojekte,
- familienfreundliche Quartiere.
11.9.2 Zusammenarbeit mit der KfW
Bestehende Förderprogramme der KfW sollen ergänzt werden durch:
- Familienbonus,
- Quartiersförderung,
- kommunale Familienwohnprojekte.
11.10 Governance, Evaluation und Monitoring
11.10.1 Nationaler Familienstadtbericht
Die Bundesregierung soll alle vier Jahre dem Deutschen Bundestag einen Bericht vorlegen.
Inhalte:
- Familienfreundlichkeit deutscher Städte,
- Wohnungsmarktentwicklung,
- Infrastrukturentwicklung,
- Fortschritte der Programme.
11.10.2 Wissenschaftlicher Beirat
Zur Begleitung des Programms wird ein unabhängiger Beirat eingerichtet.
Mitglieder:
- Demografieforschung,
- Stadtplanung,
- Wohnungswirtschaft,
- Familienwissenschaft,
- Kommunalverbände.
Die OECD empfiehlt für komplexe öffentliche Programme eine kontinuierliche Evaluation und evidenzbasierte Steuerung.¹⁰
11.10.3 Monitoring-System
Zu erfassen sind insbesondere:
- Anzahl familiengerechter Wohnungen,
- Erreichbarkeit von Kitas und Schulen,
- Anzahl Familienzentren,
- Spiel- und Grünflächen,
- Wohnkostenentwicklung.
11.11 Umsetzungsphasen
Phase 1: Pilotphase (2028–2030)
- Gesetzesanpassungen
- Modellkommunen
- Aufbau Monitoring
Phase 2: Ausbauphase (2030–2035)
- flächendeckende Förderung
- Familienquartiere
- Familienzentren
- Schulwegsicherheit
Phase 3: Konsolidierungsphase (2035–2045)
- Evaluation
- Weiterentwicklung
- Verstetigung erfolgreicher Maßnahmen
Diese Struktur entspricht bewährten Ansätzen großer Förderprogramme der Europäischen Union und nationaler Infrastrukturprogramme.¹¹
11.12 Gesamtbewertung
Die vorgeschlagenen Maßnahmen können auf bestehende Rechtsgrundlagen, Förderstrukturen und institutionelle Erfahrungen aufbauen.
Verfassungsrechtlich stützen sie sich insbesondere auf:
- Artikel 6 GG (Schutz von Ehe und Familie),
- Artikel 20 GG (Sozialstaatsprinzip),
- Artikel 28 GG (kommunale Selbstverwaltung),
- Artikel 104b GG (Finanzhilfen des Bundes).
Die Umsetzung erfordert weder eine Verfassungsänderung noch grundlegende Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung.
Vielmehr handelt es sich um eine Weiterentwicklung bestehender Instrumente der Stadtentwicklungs-, Wohnungs- und Familienpolitik.
Kernaussage des Kapitels
Familienfreundliche Stadtentwicklung 2045 ist rechtlich umsetzbar, finanzpolitisch tragfähig und wissenschaftlich begründbar. Durch die Bündelung von Wohnungsbau, Familienförderung, sozialer Infrastruktur, Mobilität und kommunaler Entwicklung kann ein langfristiger Rahmen geschaffen werden, der Familien stärkt und die Zukunftsfähigkeit Deutschlands verbessert.
Fußnoten
¹ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 6 Abs. 1.
² BVerfGE 6, 55; BVerfGE 87, 1; ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
³ Baugesetzbuch (BauGB), § 1 Abs. 6 Nr. 2.
⁴ Baugesetzbuch (BauGB), § 1 Abs. 6 Nr. 3.
⁵ Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Städtebauförderung des Bundes. Die Städtebauförderung erhält 1 Mrd. € Bundesmittel jährlich.
⁶ BMWSB, Programme „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“.
⁷ Landesservicestelle Familienzentren Hessen, Förderprogramm Familienzentren; 242 geförderte Einrichtungen im Jahr 2026.
⁸ Weltgesundheitsorganisation (WHO), Physical Activity Guidelines for Children and Adolescents.
⁹ Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG).
¹⁰ OECD, Principles of Good Governance for Public Policy Programmes.
¹¹ Europäische Kommission, Leitlinien zur Evaluierung und Umsetzung mehrjähriger Förderprogramme.
Kapitel 12
Demografische Wirkungsanalyse und gesellschaftliche Folgen
12.1 Einleitung
Die zentrale Zielsetzung familienfreundlicher Stadtentwicklung besteht darin, die Lebensbedingungen von Familien nachhaltig zu verbessern. Darüber hinaus wird häufig diskutiert, ob familienfreundliche Wohn- und Lebensbedingungen mittelbar auch Auswirkungen auf die Geburtenentwicklung haben können.
Die wissenschaftliche Forschung zeigt, dass Geburtenentscheidungen nicht von einem einzelnen Faktor abhängen. Vielmehr wirken wirtschaftliche Sicherheit, Partnerschaftsstabilität, Wohnraum, Kinderbetreuung, Zukunftserwartungen und gesellschaftliche Rahmenbedingungen gemeinsam auf die Familienplanung ein.¹
Daher untersucht dieses Kapitel nicht nur mögliche demografische Effekte, sondern auch Auswirkungen auf Lebensqualität, Wohnortattraktivität, kommunale Entwicklung und soziale Stabilität.
12.2 Deutschlands demografische Ausgangslage
Deutschland befindet sich in einem tiefgreifenden demografischen Wandel. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) lag die Bevölkerung Ende 2025 bei rund 83,5 Millionen Menschen. Gleichzeitig führen niedrige Geburtenzahlen und die Alterung der Bevölkerung zu einer langfristigen Verschiebung der Altersstruktur.² [destatis.de], [destatis.de]
Das Statistische Bundesamt betont, dass Geburtenrückgang und steigende Lebenserwartung zu den größten gesellschaftspolitischen Herausforderungen Deutschlands gehören.³ [destatis.de], [destatis.de]
Nach Angaben des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) erreichte die Geburtenrate in Deutschland zuletzt nur noch etwa 1,35 Kinder je Frau und lag damit deutlich unter dem Bestandserhaltungsniveau von etwa 2,1 Kindern je Frau.⁴ [bib.bund.de], [bib.bund.de]
12.3 Kinderwunsch und Wirklichkeit
12.3.1 Die Fertility Gap
Die aktuelle Forschung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung zeigt, dass junge Erwachsene weiterhin Kinder möchten. Der durchschnittliche Kinderwunsch liegt bei Frauen bei etwa 1,7 Kindern und bei Männern bei etwa 1,6 Kindern. Die ideale Kinderzahl wird von beiden Geschlechtern mit rund 2,2 Kindern angegeben.⁵ [bib.bund.de], [bib.bund.de]
Gleichzeitig liegt die tatsächliche Geburtenrate deutlich darunter. Das BiB spricht deshalb von einer sogenannten „Fertility Gap“, also einer Lücke zwischen gewünschter und realisierter Kinderzahl.⁶ [bib.bund.de], [bib.bund.de]
12.3.2 Ursachen
Nach Untersuchungen des BiB beeinflussen neben Zukunftssorgen insbesondere:
- bezahlbarer Wohnraum,
- Verfügbarkeit von Kinderbetreuung,
- wirtschaftliche Perspektiven,
- regionale Lebensbedingungen
die Familienplanung.⁷ [bib.bund.de], [bib.bund.de]
Diese Ergebnisse sind für dieses Gutachten besonders relevant, da sie unmittelbar auf die Bedeutung städtischer Rahmenbedingungen hinweisen.
12.4 Wohnraum als demografischer Einflussfaktor
Wohnraum gehört zu den regelmäßig genannten Einflussgrößen bei Familienentscheidungen.
Das BiB verweist ausdrücklich darauf, dass die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum zu den regionalen Lebensbedingungen gehört, die Kinderwünsche und deren Umsetzung beeinflussen können.⁸ [bib.bund.de], [bib.bund.de]
Zugleich zeigen aktuelle Analysen, dass viele Menschen mit dem Wohnungsangebot unzufrieden sind. Dies betrifft insbesondere Familien in Ballungsräumen und Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt.⁹ [mdr.de]
Daraus ergibt sich:
Familienfreundliche Wohnungs- und Bodenpolitik kann zwar keine höheren Geburtenzahlen garantieren, sie kann jedoch ein zentrales Hindernis für die Verwirklichung bestehender Kinderwünsche reduzieren.
12.5 Infrastruktur und Familienplanung
12.5.1 Kinderbetreuung
Die aktuelle demografische Forschung weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit von Kinderbetreuungsangeboten eine wichtige Rolle bei Familienentscheidungen spielt.¹⁰ [mdr.de], [bib.bund.de]
Wohnortnahe Kindertagesstätten und Schulen gehören deshalb zu den zentralen Bestandteilen familienfreundlicher Stadtentwicklung.
12.5.2 Alltagswege
Familienfreundliche Stadtentwicklung verfolgt das Ziel, Wege zu verkürzen und Zeitverluste zu reduzieren.
Die OECD Family Database untersucht unter anderem Arbeitszeiten, Pendelzeiten und familienbezogene Lebensbedingungen als wichtige Einflussgrößen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.¹¹ [oecd.org], [webfs.oecd.org]
Kurze Wege können dazu beitragen:
- Zeitressourcen zu erhöhen,
- Alltagsstress zu reduzieren,
- Familienorganisation zu erleichtern.
12.6 Sichere Mobilität und Kinder
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) betont die Bedeutung regelmäßiger körperlicher Aktivität von Kindern und Jugendlichen für Gesundheit, Entwicklung und Bildungserfolg.¹² [who.int], [who.int]
Die WHO empfiehlt deshalb unter anderem:
- aktive Schulwege,
- sichere Bewegungsräume,
- bewegungsfördernde Schulumgebungen.¹³ [iris.who.int], [iris.who.int]
Familienfreundliche Stadtentwicklung unterstützt diese Ziele durch:
- sichere Schulwege,
- Kinderachsen,
- verkehrsberuhigte Quartiere,
- Fahrradinfrastruktur.
Damit entstehen nicht nur familienpolitische, sondern auch gesundheitspolitische Vorteile.
12.7 Auswirkungen auf Kommunen
12.7.1 Wohnortattraktivität
Kommunen konkurrieren zunehmend um Einwohner, Fachkräfte und Familien.
Familienfreundliche Infrastruktur kann zur Attraktivität eines Standortes beitragen durch:
- höhere Lebensqualität,
- bessere Nahversorgung,
- wohnortnahe Bildungsangebote,
- sichere Quartiersstrukturen.
12.7.2 Kommunale Stabilität
Das gemeinsame Dossier von Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung weist darauf hin, dass demografische Veränderungen erhebliche Auswirkungen auf Kommunen, Infrastruktur, Arbeitsmärkte und soziale Sicherungssysteme haben.¹⁴ [bpb.de], [bib.bund.de]
Familienfreundliche Städte können dazu beitragen, diesen Herausforderungen besser zu begegnen.
12.8 Wissenschaftliche Einordnung möglicher Geburtenwirkungen
12.8.1 Was wissenschaftlich belegt ist
Die Forschung belegt:
- Wohnraum beeinflusst Familienentscheidungen.¹⁵ [bib.bund.de], [bib.bund.de]
- Kinderbetreuung beeinflusst Familienentscheidungen.¹⁶ [mdr.de], [bib.bund.de]
- Regionale Lebensbedingungen beeinflussen Familienentscheidungen.¹⁷ [bib.bund.de], [bib.bund.de]
- Der Kinderwunsch liegt über der tatsächlich realisierten Kinderzahl.¹⁸ [bib.bund.de], [bib.bund.de]
12.8.2 Was wissenschaftlich nicht belegt ist
Nicht nachweisbar ist derzeit die Behauptung:
„Familienfreundliche Stadtentwicklung erhöht die Geburtenrate um exakt 0,05 Punkte.“
Für eine solche Aussage existieren keine belastbaren Studien.
Daher verzichtet dieses Gutachten bewusst auf exakte Geburtenprognosen.
12.9 Demografische Wirkungskette
Auf Grundlage der vorliegenden Forschung erscheint folgende Wirkungskette plausibel:
Bezahlbarer Wohnraum ↑
↓
Wohnsicherheit ↑
↓
Lebensqualität ↑
↓
Vereinbarkeit von Familie und Beruf ↑
↓
Realisierung bestehender Kinderwünsche ↑
↓
Mögliche langfristige Stabilisierung der Geburtenentwicklung
Diese Wirkungskette beschreibt ein theoretisch und empirisch plausibles Modell, jedoch keinen automatisch eintretenden Kausalzusammenhang.
12.10 Gesamtbewertung
Die wissenschaftliche Evidenz zeigt, dass Familienfreundlichkeit nicht allein durch finanzielle Leistungen entsteht. Wohnraum, Kinderbetreuung, Infrastruktur und Lebensqualität gehören zu den zentralen Rahmenbedingungen moderner Familienpolitik.
Die Forschung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung zeigt ausdrücklich, dass regionale Lebensbedingungen wie bezahlbarer Wohnraum, Kitas und wirtschaftliche Perspektiven die Familienplanung beeinflussen.¹⁹ [bib.bund.de], [bib.bund.de]
Familienfreundliche Stadtentwicklung kann daher einen wichtigen Beitrag leisten:
- zur Verbesserung der Lebensqualität von Familien,
- zur Entlastung des Familienalltags,
- zur Stärkung familienfreundlicher Kommunen,
- zur Unterstützung bestehender Kinderwünsche.
Eine exakte Vorhersage künftiger Geburtenraten ist dagegen wissenschaftlich nicht möglich.
Fußnoten
¹ Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB), Kinderwünsche und ihre Verwirklichung, 02.09.2026. [bib.bund.de], [bib.bund.de]
² Statistisches Bundesamt (Destatis), Demografischer Wandel in Deutschland, 2026. [destatis.de]
³ Statistisches Bundesamt (Destatis), Bevölkerung Deutschland. [destatis.de]
⁴ Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB), Geburtenentwicklung und Kinderwünsche, 2026. [bib.bund.de], [bib.bund.de]
⁵–⁸ Ebenda. [bib.bund.de], [bib.bund.de]
⁹ MDR Wissen, Zukunftsangst dämpft Kinderwunsch, 03.09.2026. [mdr.de]
¹⁰ Ebenda. [mdr.de]
¹¹ OECD Family Database, internationale Indikatoren zu Familien, Arbeit und Zeitverwendung. [oecd.org], [webfs.oecd.org]
¹²–¹³ World Health Organization (WHO), Promoting Physical Activity Through Schools, 2021/2022. [who.int], [who.int], [iris.who.int], [iris.who.int]
¹⁴ bpb/BiB, Demografischer Wandel in Deutschland, 2026. [bpb.de], [bib.bund.de]
¹⁵–¹⁹ BiB, Kinderwünsche und regionale Lebensbedingungen, 2026.
Kapitel 13
Gesamtgesellschaftliche, volkswirtschaftliche und fiskalische Auswirkungen einer familienfreundlichen Stadtentwicklung
13.1 Einleitung
Politische Maßnahmen werden häufig anhand ihrer unmittelbaren Kosten bewertet. Für eine fundierte politische Entscheidungsfindung ist jedoch ebenso relevant, welche langfristigen ökonomischen, gesellschaftlichen und fiskalischen Wirkungen Investitionen entfalten können.
Die in diesem Gutachten vorgeschlagenen Maßnahmen sind nicht lediglich familienpolitische Leistungen. Sie stellen Investitionen in Wohnraum, Infrastruktur, Bildung, Mobilität, Gesundheit und soziale Stabilität dar. Dadurch entfalten sie Wirkungen weit über den Kreis der unmittelbar begünstigten Familien hinaus.
Dieses Kapitel analysiert die möglichen Auswirkungen auf:
- Familien,
- Kinder und Jugendliche,
- Kommunen,
- Arbeitsmarkt,
- Wohnungsmarkt,
- öffentliche Haushalte,
- gesellschaftlichen Zusammenhalt,
- langfristige Zukunftsfähigkeit Deutschlands.
13.2 Familienfreundliche Stadtentwicklung als Investition
13.2.1 Investition statt Konsumausgabe
Wirtschaftswissenschaftlich sind Investitionen dadurch gekennzeichnet, dass sie über einen längeren Zeitraum Nutzen stiften.
Zu den klassischen öffentlichen Investitionen gehören:
- Straßen,
- Schulen,
- Universitäten,
- Wohnungsbau,
- Infrastruktur.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen fallen überwiegend in diese Kategorie.
Familienquartiere, Familienzentren, Grünflächen und sichere Schulwege schaffen dauerhaft nutzbare Strukturen und erzeugen langfristige gesellschaftliche Erträge.
13.2.2 Humankapitaltheoretische Perspektive
Nach der Humankapitaltheorie stellen Investitionen in Kinder und Familien Investitionen in zukünftige Bildungs-, Innovations- und Arbeitsmarktpotenziale dar.
Kinder von heute bilden:
- die Arbeitnehmer von morgen,
- die Beitragszahler von morgen,
- die Fachkräfte von morgen,
- die Unternehmer von morgen.
Investitionen in familienfreundliche Lebensbedingungen besitzen damit langfristige volkswirtschaftliche Bedeutung.
13.3 Auswirkungen auf Familien
13.3.1 Entlastung der Haushalte
Familienfreundliche Stadtentwicklung kann Haushalte in mehreren Bereichen entlasten.
Wohnkosten
Mehr familiengerechter Wohnraum erhöht langfristig das Angebot.
Mobilitätskosten
Kürzere Wege reduzieren:
- Kraftstoffkosten,
- ÖPNV-Kosten,
- Fahrzeugkosten.
Zeitkosten
Zeitersparnisse besitzen ebenfalls einen wirtschaftlichen Wert.
Insbesondere Familien mit mehreren Kindern profitieren von reduzierten Organisationsaufwänden.
13.3.2 Verbesserung der Lebensqualität
Lebensqualität wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst:
- Wohnsituation,
- Sicherheit,
- soziale Beziehungen,
- Freizeitmöglichkeiten,
- Gesundheitsbedingungen.
Familienfreundliche Stadtentwicklung wirkt auf sämtliche dieser Bereiche.
13.4 Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche
13.4.1 Bildungschancen
Kurze Wege zu:
- Kindertagesstätten,
- Schulen,
- Bibliotheken,
- Sportangeboten
verbessern die Erreichbarkeit von Bildungsangeboten.
Dies kann Bildungsungleichheiten reduzieren und die Teilhabe fördern.
13.4.2 Gesundheit
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) betont die Bedeutung von Bewegung, aktiver Mobilität und sicheren Bewegungsräumen für die Entwicklung von Kindern.
Sichere Schulwege und wohnortnahe Freiräume fördern:
- körperliche Aktivität,
- Selbstständigkeit,
- soziale Kontakte.
13.4.3 Soziale Entwicklung
Kinder profitieren besonders von:
- Nachbarschaftsstrukturen,
- sicheren Freiräumen,
- Vereinsangeboten,
- Begegnungsorten.
Diese Elemente sind zentrale Bestandteile familienfreundlicher Quartiere.
13.5 Auswirkungen auf Kommunen
13.5.1 Standortattraktivität
Städte und Gemeinden stehen zunehmend im Wettbewerb um:
- Einwohner,
- Unternehmen,
- Fachkräfte.
Familienfreundliche Lebensbedingungen können die Attraktivität eines Standortes erheblich erhöhen.
13.5.2 Einwohnerbindung
Familienfreundliche Kommunen profitieren häufig von:
- geringerer Abwanderung,
- höherer Wohnorttreue,
- stabileren Bevölkerungsstrukturen.
Dadurch entstehen Vorteile für:
- Schulen,
- Vereine,
- lokale Wirtschaft,
- kommunale Finanzen.
13.5.3 Kommunale Steuerkraft
Stabile Einwohnerzahlen wirken sich langfristig positiv aus auf:
- Einkommensteueranteile,
- Gewerbesteuereinnahmen,
- Kaufkraftbindung.
Dies stärkt die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinden.
13.6 Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
13.6.1 Fachkräftesicherung
Deutschland steht vor erheblichen Herausforderungen bei der Fachkräftesicherung.
Familienfreundliche Lebensbedingungen können dazu beitragen:
- Erwerbstätigkeit zu erleichtern,
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern,
- Fachkräfte an Standorte zu binden.
13.6.2 Erwerbsbeteiligung
Wohnortnahe Infrastruktur unterstützt insbesondere:
- Eltern mit kleinen Kindern,
- Alleinerziehende,
- Familien mit mehreren Kindern.
Dadurch können Arbeitsmarktchancen verbessert werden.
13.7 Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt
13.7.1 Angebotsausweitung
Familienfreundlicher Wohnungsbau erhöht langfristig das Angebot an:
- Drei-Zimmer-Wohnungen,
- Vier-Zimmer-Wohnungen,
- Fünf-Zimmer-Wohnungen.
Dies adressiert ein Marktsegment, das vielerorts unterversorgt ist.
13.7.2 Bodenpolitik
Kommunale Bodenpolitik und Erbpachtmodelle können dazu beitragen:
- Bodenspekulation zu begrenzen,
- kommunale Gestaltungsspielräume zu stärken,
- Wohnkostenanstiege abzufedern.
13.8 Fiskalische Auswirkungen
13.8.1 Direkte Kosten
Die in Kapitel 10 dargestellten Modellrechnungen ergeben Bundesausgaben von etwa:
1,4 bis 2,3 Milliarden Euro pro Jahr.
Diese Mittel verteilen sich auf:
- Familienquartiere,
- Familienzentren,
- Wohnraumförderung,
- Erbpachtprogramme,
- Schulwegsicherheit,
- Forschung und Evaluation.
13.8.2 Steuerliche Rückflüsse
Öffentliche Investitionen erzeugen wirtschaftliche Aktivitäten.
Mögliche Rückflüsse entstehen über:
- Einkommensteuer,
- Umsatzsteuer,
- Gewerbesteuer,
- Sozialversicherungsbeiträge.
Ein Teil der Investitionen fließt daher mittelbar an öffentliche Haushalte zurück.
13.8.3 Vermeidbare Folgekosten
Familienfreundliche Infrastruktur kann langfristig dazu beitragen, bestimmte Folgekosten zu reduzieren.
Beispiele:
- Verkehrsfolgekosten,
- Unfallkosten,
- soziale Problemlagen,
- gesundheitliche Belastungen.
Die genaue Höhe solcher Effekte ist wissenschaftlich schwer quantifizierbar, ihre grundsätzliche Existenz gilt jedoch als plausibel.
13.9 Gesellschaftlicher Zusammenhalt
13.9.1 Nachbarschaften
Familienzentren, Quartiersplätze und Begegnungsräume fördern:
- Gemeinschaft,
- soziale Kontakte,
- gegenseitige Unterstützung.
Dadurch können Isolation und Vereinsamung reduziert werden.
13.9.2 Generationenübergreifende Effekte
Familienfreundliche Quartiere fördern nicht nur Familien mit Kindern.
Sie verbessern auch die Lebensbedingungen von:
- Senioren,
- Menschen mit Behinderungen,
- pflegenden Angehörigen.
Kurze Wege und wohnortnahe Dienstleistungen kommen zahlreichen Bevölkerungsgruppen zugute.
13.10 Auswirkungen auf die demografische Stabilität
13.10.1 Wissenschaftlich belastbare Aussage
Die Forschung erlaubt die Schlussfolgerung, dass familienfreundliche Rahmenbedingungen die Verwirklichung bestehender Kinderwünsche erleichtern können.
Dies gilt insbesondere für:
- bezahlbaren Wohnraum,
- gute Kinderbetreuung,
- hohe Lebensqualität,
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
13.10.2 Wissenschaftliche Grenzen
Nicht belegt ist die Behauptung, dass einzelne Maßnahmen zu exakt bestimmbaren Geburtenanstiegen führen.
Dieses Gutachten verzichtet deshalb bewusst auf konkrete Geburtenprognosen.
Stattdessen wird von einem möglichen Beitrag zur langfristigen Stabilisierung der demografischen Entwicklung ausgegangen.
13.11 Kosten-Nutzen-Gesamtbewertung
| Bewertungsbereich | Erwartete Wirkung |
|---|---|
| Lebensqualität von Familien | sehr hoch |
| Wohnraumsituation | hoch |
| Verkehrssicherheit | hoch |
| Kinderfreundlichkeit | sehr hoch |
| Soziale Stabilität | hoch |
| Kommunale Attraktivität | hoch |
| Arbeitsmarktwirkungen | mittel bis hoch |
| Fiskalische Nachhaltigkeit | mittel bis hoch |
| Demografisches Potenzial | mittel |
13.12 Schlussfolgerung
Die Analyse zeigt, dass familienfreundliche Stadtentwicklung deutlich mehr ist als ein Wohnungsbauprogramm oder eine familienpolitische Einzelmaßnahme.
Sie wirkt gleichzeitig auf:
- Wohnungswesen,
- Bildung,
- Mobilität,
- Gesundheit,
- soziale Infrastruktur,
- kommunale Entwicklung,
- Standortpolitik,
- Familienförderung.
Durch die Verbindung dieser Politikfelder entsteht ein integrierter Ansatz, der Familien stärkt, Kommunen attraktiver macht und die langfristige Zukunftsfähigkeit Deutschlands fördern kann.
Die jährlichen Investitionen von rund 1,4 bis 2,3 Milliarden Euro erscheinen vor diesem Hintergrund als finanzpolitisch vertretbar und gesellschaftlich sinnvoll.
Fußnoten Kapitel 13
¹ Becker, Gary S.: Human Capital. A Theoretical and Empirical Analysis, 3. Aufl., Chicago 1993.
² World Health Organization (WHO): Global Action Plan on Physical Activity 2018–2030, Genf.
³ Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB): Kinderwünsche und ihre Verwirklichung in Deutschland, Wiesbaden.
⁴ OECD: Doing Better for Families, Paris.
⁵ OECD Family Database, Paris.
⁶ Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR): Stadtentwicklung und Lebensqualität, Bonn.
⁷ Deutscher Städtetag: Kommunale Entwicklung und Familienfreundlichkeit, Köln.
⁸ Statistisches Bundesamt (Destatis): Bevölkerung und demografischer Wandel in Deutschland, Wiesbaden.
⁹ Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB): Städtebauförderung des Bundes, Berlin.
¹⁰ Europäische Kommission: Cities of Tomorrow, Brüssel.
Kapitel 14
Verfassungsrechtliche, finanzielle und politische Gesamtbewertung
14.1 Einleitung
Die vorliegende Untersuchung hatte das Ziel, die Möglichkeiten einer familienfreundlichen Stadtentwicklung als Bestandteil einer zukunftsorientierten Familien-, Wohnungs- und Infrastrukturpolitik zu analysieren.
Im Mittelpunkt stand die Frage, ob ein Bundesprogramm „Familienfreundliche Stadtentwicklung 2045“ verfassungsrechtlich zulässig, finanzpolitisch tragfähig und gesellschaftlich sinnvoll ausgestaltet werden kann.
Die Analyse der demografischen Entwicklung, der Wohnungsmarktsituation, internationaler Vergleichsmodelle sowie der bestehenden Rechtsgrundlagen zeigt, dass familienfreundliche Stadtentwicklung keine isolierte Einzelmaßnahme darstellt. Vielmehr handelt es sich um einen integrierten Ansatz, der Familienpolitik, Wohnungsbaupolitik, Städtebau, Mobilität, Sozialpolitik und Demografiepolitik miteinander verbindet.
14.2 Verfassungsrechtliche Gesamtbewertung
14.2.1 Artikel 6 Grundgesetz als zentraler Bezugspunkt
Die wichtigste verfassungsrechtliche Grundlage bildet Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz:
„Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung."¹ [gesetze-im...nternet.de]
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts handelt es sich hierbei nicht lediglich um ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe, sondern zugleich um eine objektive Wertentscheidung zugunsten von Ehe und Familie. Daraus ergibt sich ein Schutz- und Förderauftrag des Staates.² [grundgeset...r-jeden.de], [das-grundgesetz.de]
Die Verbesserung familienbezogener Lebensbedingungen durch Wohnraum, Infrastruktur und soziale Angebote steht mit diesem Verfassungsauftrag im Einklang.
14.2.2 Sozialstaatsprinzip
Das Sozialstaatsprinzip des Artikels 20 Absatz 1 Grundgesetz verpflichtet den Staat, soziale Teilhabe zu ermöglichen und gesellschaftliche Benachteiligungen auszugleichen.³
Familienfreundliche Stadtentwicklung kann hierzu beitragen durch:
- bessere Wohnbedingungen,
- höhere Mobilitätssicherheit,
- wohnortnahe Bildungsangebote,
- stärkere soziale Integration.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen besitzen daher eine sozialstaatliche Legitimation.
14.2.3 Kommunale Selbstverwaltung
Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz garantiert den Gemeinden das Recht, Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich zu regeln.⁴
Die konkrete Planung von:
- Wohnquartieren,
- Spielplätzen,
- Straßen,
- Grünanlagen,
- Familienzentren
bleibt deshalb Aufgabe der Kommunen.
Das vorgeschlagene Programm respektiert diese Kompetenzordnung ausdrücklich.
Der Bund übernimmt lediglich:
- Förderaufgaben,
- Koordinierungsaufgaben,
- gesetzliche Rahmensetzung.
14.2.4 Finanzhilfen des Bundes
Artikel 104b Grundgesetz erlaubt dem Bund Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen von Ländern und Gemeinden.⁵ [gesetze-im...nternet.de], [das-grundgesetz.de]
Die im Gutachten vorgeschlagenen Investitionen betreffen insbesondere:
- Städtebau,
- Wohnraumversorgung,
- kommunale Infrastruktur,
- Familienförderung.
Damit besteht eine tragfähige verfassungsrechtliche Grundlage für ein Bundesprogramm „Familienfreundliche Stadtentwicklung 2045“.⁶ [gesetze-im...nternet.de], [grundgeset...r-jeden.de]
14.3 Städtebaurechtliche Bewertung
14.3.1 Familienbelange im Baugesetzbuch
Bereits nach geltendem Recht sind die Wohnbedürfnisse von Familien bei der Bauleitplanung ausdrücklich zu berücksichtigen.
§ 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB nennt:
„die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere auch von Familien mit mehreren Kindern".⁷ [gesetze-im...nternet.de]
Ebenso verpflichtet § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB zur Berücksichtigung:
„der sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien".⁸ [gesetze-im...nternet.de]
Das vorgeschlagene Programm entwickelt somit bestehende gesetzliche Zielsetzungen konsequent weiter.
14.3.2 Städtebauförderung als Vorbild
Die Städtebauförderung des Bundes gilt seit Jahrzehnten als eines der wichtigsten Instrumente der deutschen Stadtentwicklungspolitik.⁹ [bmwsb.bund.de]
Für das Förderjahr 2026 stehen erstmals insgesamt 1 Milliarde Euro Bundesmittel zur Verfügung.¹⁰ [bundesregierung.de], [bmwsb.bund.de]
Die Ziele der Städtebauförderung umfassen unter anderem:
- soziale Stabilisierung von Quartieren,
- nachhaltige Stadtentwicklung,
- lebenswerte Wohn- und Lebensräume,
- Stärkung des sozialen Zusammenhalts.¹¹ [bmwsb.bund.de], [bundesregierung.de]
Familienfreundliche Stadtentwicklung knüpft unmittelbar an diese Zielsetzungen an.
14.4 Finanzpolitische Bewertung
14.4.1 Höhe der vorgeschlagenen Investitionen
Kapitel 10 hat für das Bundesprogramm einen jährlichen Finanzierungsbedarf von etwa:
- 1,4 Milliarden Euro (Basisszenario)
- bis 2,3 Milliarden Euro (Ausbauszenario)
ermittelt.
Im Verhältnis zum gesamten Bundeshaushalt handelt es sich um ein finanzpolitisch überschaubares Volumen.
14.4.2 Charakter der Ausgaben
Ein wesentlicher Teil der vorgeschlagenen Mittel fließt nicht in laufende Sozialtransfers, sondern in:
- Wohnungsbau,
- Quartiersentwicklung,
- Familienzentren,
- Verkehrsinfrastruktur,
- öffentliche Räume.
Es handelt sich daher überwiegend um investive Ausgaben mit langfristiger Wirkung.
14.4.3 Hebelwirkungen
Die Städtebauförderung weist nach verschiedenen Untersuchungen erhebliche Investitionswirkungen auf. Berichten zufolge kann ein Euro Fördermittel ein Mehrfaches an Folgeinvestitionen auslösen.¹² [michael-brand.de], [drucksachlich.de]
Dies spricht dafür, dass auch familienfreundliche Stadtentwicklung wirtschaftliche Multiplikatoreffekte entfalten kann.
14.5 Wissenschaftliche Bewertung
14.5.1 Wissenschaftlich gesicherte Wirkungen
Die Literatur und Forschung stützen insbesondere folgende Aussagen:
- Wohnraum beeinflusst die Lebensqualität von Familien.
- Kinderbetreuung verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
- Sichere Wege fördern aktive Mobilität.
- Soziale Infrastruktur stärkt Familien und Quartiere.
- Wohnortnahe Angebote reduzieren Alltagsbelastungen.
Diese Zusammenhänge werden durch nationale und internationale Forschung regelmäßig bestätigt.
14.5.2 Wissenschaftliche Grenzen
Nicht belastbar nachweisbar sind dagegen Aussagen wie:
„Das Programm erhöht die Geburtenrate um exakt 0,05 Kinder je Frau.“
Eine solche Aussage wird weder von der deutschen noch von der internationalen Forschung gestützt.
Wissenschaftlich vertretbar ist hingegen die Aussage:
Familienfreundliche Lebensbedingungen können die Realisierung bestehender Kinderwünsche erleichtern.
14.6 Gesellschaftliche Bewertung
14.6.1 Nutzen für Familien
Familien profitieren insbesondere durch:
- mehr Wohnraum,
- kürzere Wege,
- höhere Sicherheit,
- bessere Infrastruktur,
- stärkere soziale Unterstützung.
14.6.2 Nutzen für Kinder
Kinder profitieren insbesondere durch:
- sichere Schulwege,
- bessere Erreichbarkeit von Bildungsangeboten,
- mehr Bewegungsräume,
- größere Selbstständigkeit.
14.6.3 Nutzen für Kommunen
Kommunen profitieren durch:
- attraktivere Wohnstandorte,
- stärkere Einwohnerbindung,
- höhere Lebensqualität,
- stabilere Quartiersentwicklung.
14.7 Zukunftsszenario Deutschland 2045
Wird das Programm langfristig umgesetzt, könnten bis zum Jahr 2045 folgende Entwicklungen unterstützt werden:
Städte
- familienfreundliche Quartiere,
- sichere öffentliche Räume,
- wohnortnahe Infrastruktur.
Familien
- bezahlbarer Wohnraum,
- bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
- höhere Lebensqualität.
Kommunen
- stärkere Bindung junger Familien,
- attraktivere Wohnorte,
- stabilere Bevölkerungsentwicklung.
14.8 Schlussbewertung
Die Analyse dieses Gutachtens kommt zu folgendem Ergebnis:
Familienfreundliche Stadtentwicklung
- ist verfassungsrechtlich zulässig,¹³ [gesetze-im...nternet.de], [gesetze-im...nternet.de]
- entspricht bestehenden Zielsetzungen des Baugesetzbuches,¹⁴ [gesetze-im...nternet.de]
- baut auf vorhandenen Förderstrukturen auf,¹⁵ [bmwsb.bund.de], [staedtebau...erung.info]
- ist finanzpolitisch realisierbar,¹⁶ [bundesregierung.de], [bmwsb.bund.de]
- und kann die Lebensbedingungen von Familien nachhaltig verbessern.
Familienfreundliche Stadtentwicklung sollte deshalb als eigenständiger Bestandteil einer langfristigen deutschen Familien-, Wohnungs- und Infrastrukturpolitik verstanden werden.
Fußnoten
¹ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 6 Abs. 1. [gesetze-im...nternet.de]
² Vgl. Rechtsprechungsübersicht zu Schutz- und Förderauftrag aus Art. 6 GG. [grundgeset...r-jeden.de], [das-grundgesetz.de]
³ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 20 Abs. 1.
⁴ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 28 Abs. 2.
⁵ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 104b Abs. 1. [gesetze-im...nternet.de]
⁶ Finanzhilfen für Investitionen von Ländern und Gemeinden. [gesetze-im...nternet.de], [grundgeset...r-jeden.de]
⁷ Baugesetzbuch, § 1 Abs. 6 Nr. 2. [gesetze-im...nternet.de]
⁸ Baugesetzbuch, § 1 Abs. 6 Nr. 3. [gesetze-im...nternet.de]
⁹ BMWSB, Städtebauförderung des Bundes. [bmwsb.bund.de]
¹⁰ Im Bundeshaushalt 2026 stehen 1 Mrd. € für die Städtebauförderung zur Verfügung. [bmwsb.bund.de], [bundesregierung.de]
¹¹ Ziele der Städtebauförderung: sozialer Zusammenhalt, nachhaltige Quartiere und Stadtentwicklung. [bmwsb.bund.de]
¹² Angaben zur Hebelwirkung der Städtebauförderung. [michael-brand.de], [drucksachlich.de]
¹³ Art. 6 GG und Art. 104b GG. [gesetze-im...nternet.de], [gesetze-im...nternet.de]
¹⁴ Familienbelange im Baugesetzbuch. [gesetze-im...nternet.de]
¹⁵ Bestehende Förderarchitektur der Städtebauförderung. [bmwsb.bund.de], [staedtebau...erung.info]
¹⁶ Fördervolumen und Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2026/2027. [bundesregierung.de], [staedtebau...erung.info]
Kapitel 15
Schlussfolgerungen, Handlungsempfehlungen und Bundestagsempfehlung
15.1 Einleitung
Die vorliegende Untersuchung hat die Möglichkeiten, Grenzen und Wirkungen einer familienfreundlichen Stadtentwicklung umfassend analysiert. Ausgangspunkt war die Feststellung, dass Familienpolitik im 21. Jahrhundert nicht allein aus Geldleistungen, Steuervergünstigungen oder Betreuungsangeboten bestehen kann. Vielmehr wird sie zunehmend durch die Qualität der räumlichen Lebensbedingungen bestimmt.
Wohnraum, Mobilität, Sicherheit, soziale Infrastruktur und die Gestaltung von Quartieren beeinflussen den Alltag von Familien unmittelbar. Die Frage, ob Familien ausreichend Platz zum Wohnen, sichere Wege für ihre Kinder und eine funktionierende Infrastruktur vorfinden, gehört damit zu den zentralen Zukunftsfragen moderner Gesellschaften.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass familienfreundliche Stadtentwicklung einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität von Familien leisten kann und zugleich positive Wirkungen für Kommunen, Wirtschaft und Gesellschaft entfaltet.
15.2 Zentrale Erkenntnisse des Gutachtens
15.2.1 Familien benötigen mehr als finanzielle Unterstützung
Die Analyse zeigt, dass finanzielle Familienleistungen weiterhin unverzichtbar sind. Gleichzeitig werden Familien durch zahlreiche nicht-monetäre Faktoren belastet:
- steigende Wohnkosten,
- fehlender familiengerechter Wohnraum,
- lange Wege,
- Verkehrsbelastungen,
- Zeitmangel,
- mangelnde soziale Infrastruktur.
Familienpolitik sollte daher stärker als bisher die räumlichen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen des Familienlebens berücksichtigen.
15.2.2 Wohnraum ist Familienpolitik
Die Untersuchung der Wohnungsmarktsituation zeigt, dass insbesondere größere Wohnungen vielerorts knapp und teuer sind.
Familien benötigen:
- ausreichend Wohnfläche,
- bezahlbare Mietkosten,
- langfristige Wohnsicherheit,
- familiengeeignete Grundrisse.
Wohnungsbaupolitik und Familienpolitik können deshalb nicht getrennt voneinander betrachtet werden.
15.2.3 Infrastruktur beeinflusst Familienalltag
Kurze Wege zu:
- Kindertagesstätten,
- Schulen,
- Ärzten,
- Einkaufsmöglichkeiten,
- Freizeitangeboten
erleichtern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erheblich.
Das Konzept der familienfreundlichen 15-Minuten-Stadt bietet hierfür einen praktikablen Orientierungsrahmen.
15.2.4 Familienzentren stärken den sozialen Zusammenhalt
Familienzentren erwiesen sich als vergleichsweise kostengünstiges Instrument zur Unterstützung von Familien.
Sie fördern:
- Beratung,
- Bildung,
- Begegnung,
- Vernetzung,
- Prävention.
Besonders in größeren Wohnquartieren können Familienzentren eine zentrale Rolle übernehmen.
15.2.5 Sichere Schulwege sind Familienpolitik
Die Untersuchung zeigt, dass Sicherheit im öffentlichen Raum einen hohen Stellenwert für Familien besitzt.
Insbesondere sichere Schulwege fördern:
- Selbstständigkeit,
- Gesundheit,
- Bewegung,
- gesellschaftliche Teilhabe.
Kinderfreundliche Mobilität sollte deshalb als eigenständiger Bestandteil moderner Stadtentwicklung verstanden werden.
15.3 Wissenschaftliche Bewertung
15.3.1 Was wissenschaftlich gesichert ist
Die Forschung belegt:
- Wohnraum beeinflusst Lebensqualität.
- Infrastruktur beeinflusst Familienalltag.
- Kinderbetreuung beeinflusst Vereinbarkeit.
- Wohnortnahe Angebote reduzieren Belastungen.
- Familienfreundliche Quartiere erhöhen die Attraktivität von Städten.
Diese Zusammenhänge werden durch nationale und internationale Forschung gestützt.
15.3.2 Was wissenschaftlich nicht gesichert ist
Nicht belastbar nachweisbar sind:
- konkrete Steigerungen der Geburtenrate,
- bestimmte Zahlen zusätzlicher Geburten,
- exakte demografische Prognosen.
Das Gutachten verzichtet deshalb bewusst auf politisch attraktive, aber wissenschaftlich nicht belegbare Versprechen.
15.3.3 Wahrscheinliche Wirkungen
Wahrscheinlich sind insbesondere:
- höhere Lebensqualität,
- mehr Wohnsicherheit,
- bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
- attraktivere Wohnstandorte,
- stärkere Quartiere,
- verbesserte Rahmenbedingungen für Familien.
15.4 Finanzpolitische Bewertung
Die kalkulierten Bundeskosten liegen zwischen:
1,4 und 2,3 Milliarden Euro pro Jahr.
Im Verhältnis zu:
- den Gesamtausgaben des Bundes,
- den Ausgaben der Städtebauförderung,
- den volkswirtschaftlichen Herausforderungen des demografischen Wandels,
handelt es sich um einen überschaubaren Mitteleinsatz.
Zugleich adressiert das Programm mehrere Politikfelder gleichzeitig:
- Familienpolitik,
- Wohnungsbaupolitik,
- Stadtentwicklung,
- Infrastrukturpolitik,
- Sozialpolitik.
Hierdurch entstehen erhebliche Synergieeffekte.
15.5 Politische Umsetzbarkeit
Ein wesentlicher Vorteil des Konzepts besteht darin, dass es auf bestehenden Strukturen aufbaut.
Bereits vorhanden sind:
- Städtebauförderung,
- Wohnraumförderung,
- KfW-Programme,
- Familienzentrenprogramme,
- kommunale Planungsinstrumente.
Neue Bürokratien sind nur in begrenztem Umfang erforderlich.
Das erhöht die politische Realisierbarkeit erheblich.
15.6 Handlungsempfehlungen an den Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag sollte:
1.
Ein Bundesprogramm „Familienfreundliche Stadtentwicklung 2045“ auflegen.
2.
Die Städtebauförderung um eine Fördersäule „Familienquartiere“ erweitern.
3.
Familienzentren bundesweit fördern.
4.
Ein Programm für sichere Schulwege und Kinderachsen einrichten.
5.
Kommunale Erbpachtmodelle unterstützen.
6.
Familiengerechten Wohnungsbau stärken.
7.
Ein Monitoring-System zur Messung von Familienfreundlichkeit entwickeln.
8.
Alle vier Jahre einen Familienstadtbericht vorlegen.
15.7 Handlungsempfehlungen an die Länder
Die Länder sollten:
- Bauordnungen überprüfen,
- Schul- und Kitaplanung familienfreundlicher ausgestalten,
- Landesförderprogramme auf Familienbelange ausrichten,
- familienfreundliche Raumordnungsziele entwickeln.
15.8 Handlungsempfehlungen an die Kommunen
Die Kommunen sollten:
- Familienquartiere entwickeln,
- soziale Infrastruktur stärken,
- Familienzentren unterstützen,
- sichere Schulwege schaffen,
- kommunale Bodenpolitik aktiv gestalten.
15.9 Deutschland 2045
Langfristig sollte Deutschland das Ziel verfolgen, Städte und Gemeinden zu schaffen, die sich durch folgende Merkmale auszeichnen:
Wohnen
- bezahlbar,
- familiengerecht,
- nachhaltig.
Mobilität
- sicher,
- wohnortnah,
- kinderfreundlich.
Infrastruktur
- erreichbar,
- leistungsfähig,
- familienorientiert.
Gesellschaft
- solidarisch,
- generationenübergreifend,
- familienfreundlich.
15.10 Schlusswort
Familien sind das Fundament jeder Gesellschaft. Sie sichern den gesellschaftlichen Zusammenhalt, fördern wirtschaftliche Entwicklung und tragen die Verantwortung für kommende Generationen.
Wer Familien stärken will, muss deshalb nicht nur Einkommen unterstützen, sondern auch die Bedingungen verbessern, unter denen Familien leben.
Familienfreundliche Stadtentwicklung verbindet Wohnraum, Infrastruktur, Mobilität und soziale Unterstützung zu einem gemeinsamen Ansatz. Sie ist weder reine Baupolitik noch reine Familienpolitik. Sie ist eine Investition in die Zukunftsfähigkeit Deutschlands.
Die Einführung eines Bundesprogramms „Familienfreundliche Stadtentwicklung 2045“ bietet die Chance, die Lebensbedingungen von Millionen Familien nachhaltig zu verbessern und gleichzeitig Städte und Gemeinden für die Herausforderungen des demografischen Wandels zu stärken.
Schlussfolgerung des Gutachtens
Der Deutsche Bundestag sollte ein langfristiges Bundesprogramm „Familienfreundliche Stadtentwicklung 2045“ einrichten. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind verfassungsrechtlich zulässig, finanzpolitisch tragfähig, wissenschaftlich begründbar und geeignet, die Lebensqualität von Familien sowie die Zukunftsfähigkeit Deutschlands nachhaltig zu verbessern.
Fußnoten
¹ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 6 Abs. 1.
² Baugesetzbuch (BauGB), § 1 Abs. 6 Nr. 2 und Nr. 3.
³ Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB), Kinderwünsche und Familienentwicklung in Deutschland.
⁴ OECD, Doing Better for Families, Paris.
⁵ OECD Family Database, Paris.
⁶ Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Städtebauförderung des Bundes.
⁷ Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Stadtentwicklung und Lebensqualität.
⁸ World Health Organization (WHO), Physical Activity and Children.
⁹ Statistisches Bundesamt (Destatis), Demografischer Wandel in Deutschland.
¹⁰ Deutscher Städtetag, Familienfreundliche Kommunalentwicklung.
Kapitel 16
Zusammenfassung, politische Empfehlung und Beschlussvorschlag für den Deutschen Bundestag
16.1 Einleitung
Die vorliegende Untersuchung hat die Herausforderungen des demografischen Wandels, die Situation von Familien auf dem Wohnungsmarkt sowie die Möglichkeiten einer familienfreundlichen Stadtentwicklung umfassend analysiert.
Die Ergebnisse zeigen, dass viele Familien nicht primär an fehlenden familienpolitischen Leistungen scheitern, sondern häufig an strukturellen Rahmenbedingungen:
- mangelnder familiengerechter Wohnraum,
- steigende Wohnkosten,
- lange Wege im Alltag,
- fehlende wohnortnahe Infrastruktur,
- unsichere Schulwege,
- begrenzte soziale Unterstützungsangebote.
Diese Faktoren beeinflussen die Lebensqualität von Familien unmittelbar und gehören zu den zentralen Herausforderungen moderner Familienpolitik. Die Forschung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) weist darauf hin, dass Kinderwünsche häufig nicht vollständig realisiert werden und dass regionale Lebensbedingungen hierbei eine wichtige Rolle spielen.ⁱ
16.2 Zentrale Erkenntnisse des Gutachtens
16.2.1 Deutschland benötigt eine familienfreundlichere Stadtentwicklung
Familienfreundliche Stadtentwicklung ist mehr als Wohnungsbau.
Sie umfasst:
- Wohnen,
- Mobilität,
- Bildung,
- Betreuung,
- soziale Infrastruktur,
- öffentliche Räume.
Internationale Erfahrungen zeigen, dass integrierte Ansätze erfolgreicher sind als isolierte Einzelmaßnahmen.²
16.2.2 Familienquartiere besitzen hohes Potenzial
Die Analyse internationaler Beispiele aus:
- Frankreich,
- Schweden,
- Niederlande,
- Österreich,
zeigt, dass familienfreundliche Quartiere Lebensqualität, Sicherheit und Infrastruktur miteinander verbinden können.³
Insbesondere profitieren Familien von:
- größeren Wohnungen,
- kurzen Wegen,
- Grünflächen,
- Begegnungsorten,
- sicheren Verkehrsstrukturen.
16.2.3 Familienzentren sind ein wichtiger Baustein
Familienzentren stellen einen vergleichsweise kostengünstigen Bestandteil familienfreundlicher Infrastruktur dar.
Die in mehreren Bundesländern bestehenden Programme zeigen, dass Familienzentren erfolgreich eingesetzt werden können, um:
- Beratung anzubieten,
- Familien zu vernetzen,
- Unterstützung zugänglich zu machen.⁴
16.2.4 Sichere Schulwege stärken Kinder
Die Forschung der World Health Organization (WHO) betont die Bedeutung aktiver Mobilität für Kinder.⁵
Sichere Schulwege fördern:
- Bewegung,
- Selbstständigkeit,
- gesundheitliche Entwicklung.
Kinderfreundliche Mobilität ist daher ein eigenständiger Bestandteil moderner Familienpolitik.
16.3 Verfassungsrechtliche Gesamtbewertung
Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen vollständig innerhalb der bestehenden Verfassungsordnung umsetzbar sind.
Verfassungsrechtliche Grundlagen sind insbesondere:
Artikel 6 GG
Schutz von Ehe und Familie.⁶
Artikel 20 GG
Sozialstaatsprinzip.⁷
Artikel 28 GG
Kommunale Selbstverwaltung.⁸
Artikel 104b GG
Finanzhilfen des Bundes für bedeutsame Investitionen.⁹
Darüber hinaus berücksichtigt das Konzept die bestehenden Regelungen des Baugesetzbuches, welches die Wohnbedürfnisse von Familien bereits heute ausdrücklich als Planungsziel nennt.¹⁰
16.4 Finanzpolitische Gesamtbewertung
Die vorgeschlagenen Maßnahmen verursachen nach den in Kapitel 10 entwickelten Modellrechnungen jährliche Bundeskosten von:
Basisszenario
ca. 1,4 Milliarden Euro
Ausbau-Szenario
ca. 2,3 Milliarden Euro
Diese Größenordnung liegt deutlich unter den Ausgaben vieler großer Infrastruktur- und Sozialprogramme und bewegt sich im Rahmen bestehender Förderlogiken der Städtebauförderung.¹¹
Der Mitteleinsatz erscheint deshalb finanzpolitisch grundsätzlich vertretbar.
16.5 Wissenschaftliche Gesamtbewertung
Die wissenschaftliche Literatur unterstützt insbesondere folgende Aussagen:
Wissenschaftlich gut belegt
- Wohnraum beeinflusst Familienentscheidungen.
- Kinderbetreuung verbessert Vereinbarkeit.
- Sichere Mobilität fördert aktive Lebensweise.
- Soziale Infrastruktur stärkt Familien.
- Wohnortnahe Versorgung reduziert Belastungen.
Wissenschaftlich nicht gesichert
Nicht belegt sind Aussagen wie:
„Das Programm erhöht die Geburtenrate um exakt 0,05 Kinder je Frau.“
Für solche Behauptungen fehlen derzeit belastbare empirische Nachweise.
Das Gutachten verzichtet deshalb bewusst auf exakte Geburtenprognosen.
Wissenschaftlich vertretbar ist hingegen die Aussage:
Familienfreundliche Lebensbedingungen können dazu beitragen, bestehende Kinderwünsche leichter zu verwirklichen.¹²
16.6 Gesellschaftliche Wirkungen
Die Analyse zeigt positive Wirkungen in mehreren Politikfeldern.
Für Familien
- mehr Wohnraum,
- höhere Wohnsicherheit,
- kürzere Wege,
- bessere Infrastruktur.
Für Kinder
- sichere Mobilität,
- mehr Bewegung,
- bessere Bildungszugänge.
Für Kommunen
- höhere Standortattraktivität,
- stärkere Einwohnerbindung,
- stabilere Quartiere.
Für die Gesellschaft
- stärkerer sozialer Zusammenhalt,
- bessere Teilhabe,
- generationenübergreifende Vernetzung.
16.7 Beschlussvorschlag
Auf Grundlage der in diesem Gutachten dargestellten Ergebnisse wird empfohlen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordert:
Erstens
ein langfristiges Bundesprogramm
„Familienfreundliche Stadtentwicklung 2045“
einzurichten.
Zweitens
die Städtebauförderung um eine Fördersäule
„Familienquartiere“
zu erweitern.
Drittens
Familienzentren bundesweit auszubauen.
Viertens
ein Förderprogramm für
- sichere Schulwege,
- Kinderachsen,
- familienfreundliche Mobilität
aufzulegen.
Fünftens
kommunale Erbpacht- und Bodenpolitik zu unterstützen.
Sechstens
die familiengerechte Wohnraumförderung auszubauen.
Siebtens
einen regelmäßigen Familienstadtbericht einzuführen.
16.8 Schlussbewertung
Zusammenfassend kommt dieses Gutachten zu folgendem Ergebnis:
Familienfreundliche Stadtentwicklung ist
- verfassungsrechtlich zulässig,⁶⁻⁹
- städtebaulich sinnvoll,¹⁰
- finanzpolitisch realisierbar,¹¹
- wissenschaftlich begründbar,¹²
- gesellschaftlich wünschenswert.
Sie bietet die Möglichkeit, Familienpolitik, Wohnungsbaupolitik, Infrastrukturpolitik und Demografiepolitik in einer gemeinsamen Strategie zusammenzuführen.
Kernaussage des Gutachtens
Der Deutsche Bundestag sollte ein Bundesprogramm „Familienfreundliche Stadtentwicklung 2045“ schaffen. Die wissenschaftliche Evidenz spricht dafür, dass familienfreundliche Wohn- und Lebensbedingungen die Lebensqualität von Familien verbessern können. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind mit der Verfassungsordnung vereinbar, finanzierbar und geeignet, die Zukunftsfähigkeit Deutschlands nachhaltig zu stärken.
Fußnoten
ⁱ Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB), Kinderwünsche und ihre Verwirklichung in Deutschland.
² OECD, Doing Better for Families, Paris.
³ Europäische Kommission, Cities of Tomorrow, Brüssel; OECD, Family Policy Profiles.
⁴ Landesservicestelle Familienzentren Hessen, Förderprogramm Familienzentren Hessen.
⁵ World Health Organization (WHO), Global Action Plan on Physical Activity 2018–2030.
⁶ Grundgesetz (GG), Art. 6 Abs. 1.
⁷ Grundgesetz (GG), Art. 20 Abs. 1.
⁸ Grundgesetz (GG), Art. 28 Abs. 2.
⁹ Grundgesetz (GG), Art. 104b.
¹⁰ Baugesetzbuch (BauGB), § 1 Abs. 6 Nr. 2 und Nr. 3.
¹¹ Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Städtebauförderung des Bundes.
¹² Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB); OECD Family Database; Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).
Kapitel 17
Fazit, Reformperspektive und Ausblick bis 2045
17.1 Einleitung
Die Bundesrepublik Deutschland steht vor tiefgreifenden demografischen, wohnungsmarktbezogenen und infrastrukturellen Herausforderungen. Neben der Alterung der Bevölkerung zählen insbesondere die langfristig niedrigen Geburtenraten, regionale Ungleichgewichte sowie der Mangel an bezahlbarem und familiengerechtem Wohnraum zu den zentralen Zukunftsfragen staatlicher Politik.¹
Die vorliegende Untersuchung hat gezeigt, dass familienfreundliche Stadtentwicklung einen integrierten Ansatz darstellt, der Familienpolitik, Wohnungswesen, Stadtentwicklung, Mobilität und soziale Infrastruktur miteinander verbindet.
17.2 Das Leitbild der familienfreundlichen Stadt 2045
Das Leitbild der familienfreundlichen Stadt orientiert sich an den Prinzipien nachhaltiger und sozial ausgewogener Stadtentwicklung. Die Europäische Kommission betont in ihrem Bericht Cities of Tomorrow, dass lebenswerte Städte durch soziale Integration, gute Erreichbarkeit, hochwertige öffentliche Räume und bürgernahe Infrastruktur gekennzeichnet sind.²
Familienfreundliche Städte zeichnen sich demnach insbesondere aus durch:
- bezahlbaren Wohnraum,
- wohnortnahe Bildungs- und Betreuungseinrichtungen,
- sichere Mobilität,
- hochwertige Grün- und Freiflächen,
- soziale Infrastruktur,
- hohe Aufenthaltsqualität.
17.3 Familienpolitik neu denken
Die traditionelle Familienpolitik konzentriert sich überwiegend auf finanzielle Leistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag oder Elterngeld. Diese Leistungen bleiben unverzichtbar. Gleichzeitig zeigt die internationale Forschung, dass auch Wohnbedingungen, Infrastruktur und Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Lebenssituation von Familien maßgeblich beeinflussen.³
Die OECD kommt zu dem Ergebnis, dass erfolgreiche Familienpolitik regelmäßig mehrere Politikfelder miteinander verbindet und nicht ausschließlich auf monetäre Transfers setzt.⁴
Familienfreundliche Stadtentwicklung erweitert daher die klassische Familienpolitik um eine räumliche und infrastrukturelle Perspektive.
17.4 Die Bedeutung von Städten und Gemeinden
Die konkrete Lebenswirklichkeit von Familien wird überwiegend auf kommunaler Ebene gestaltet.
Die Gemeinden entscheiden insbesondere über:
- Bauleitplanung,
- Verkehrsinfrastruktur,
- Spielplätze,
- Grünanlagen,
- Schulstandorte,
- Kindertagesstätten,
- Quartiersentwicklung.⁵
Das Grundgesetz garantiert die kommunale Selbstverwaltung und weist den Gemeinden die Verantwortung für Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu.⁶
Kommunen sind deshalb die zentralen Akteure familienfreundlicher Stadtentwicklung.
17.5 Auswirkungen auf die Zukunftsfähigkeit Deutschlands
Der demografische Wandel beeinflusst Arbeitsmärkte, soziale Sicherungssysteme und öffentliche Haushalte nachhaltig. Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung weist darauf hin, dass die Alterung der Bevölkerung langfristig zu veränderten Anforderungen an Infrastruktur, Arbeitsmarkt und Versorgungssysteme führt.⁷
Familienfreundliche Stadtentwicklung kann diese Herausforderungen zwar nicht vollständig lösen, sie kann jedoch:
- Wohnstandorte attraktiver machen,
- Familien stärken,
- Kommunen stabilisieren,
- Lebensqualität erhöhen,
- gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern.
17.6 Wissenschaftliche Einordnung
Die Forschung erlaubt folgende wissenschaftlich belastbare Aussagen:
Gesichert
Wohnraumqualität und Wohnkosten beeinflussen die Lebensbedingungen von Familien.⁸
Kinderbetreuung erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.⁹
Sichere Mobilitätsstrukturen fördern die Selbstständigkeit und körperliche Aktivität von Kindern.¹⁰
Familienzentren und soziale Infrastruktur stärken soziale Netzwerke und Teilhabe.¹¹
Nicht gesichert
Wissenschaftlich nicht nachweisbar sind derzeit:
- konkrete Erhöhungen der Geburtenrate,
- bestimmte Zahlen zusätzlicher Geburten,
- exakte demografische Effekte einzelner Maßnahmen.
Die Forschung legt jedoch nahe, dass günstige Rahmenbedingungen zur Realisierung bestehender Kinderwünsche beitragen können.¹²
17.7 Reformperspektive bis 2045
Für die kommenden Jahrzehnte empfiehlt dieses Gutachten einen dreistufigen Umsetzungsansatz:
Phase 1 (bis 2030)
- Modellregionen
- Familienquartiere
- Familienzentren
- Schulwegsicherheit
Phase 2 (2030 bis 2035)
- Flächenausbau
- Wohnraumförderung
- kommunale Bodenpolitik
Phase 3 (2035 bis 2045)
- Verstetigung
- wissenschaftliches Monitoring
- Familienstadtbericht
Solche mehrstufigen Förderansätze entsprechen den Empfehlungen evidenzbasierter Programmsteuerung der OECD und der Europäischen Kommission.¹³
17.8 Handlungsempfehlung an den Gesetzgeber
Der Deutsche Bundestag sollte:
- ein Bundesprogramm „Familienfreundliche Stadtentwicklung 2045“ auflegen,
- die Städtebauförderung um Familienquartiere ergänzen,
- Familienzentren bundesweit fördern,
- sichere Schulwege als Förderziel verankern,
- kommunale Bodenpolitik stärken,
- familiengerechten Wohnungsbau ausbauen,
- ein bundesweites Monitoring etablieren.
Diese Maßnahmen können auf bestehenden Instrumenten der Städtebauförderung aufbauen. Für die Städtebauförderung stellt der Bund bereits jährlich rund 1 Milliarde Euro bereit.¹⁴
17.9 Schlussbetrachtung
Die Zukunft Deutschlands entscheidet sich nicht allein in Parlamenten und Ministerien, sondern in den Städten, Gemeinden und Quartieren, in denen Familien leben.
Familienfreundliche Stadtentwicklung verfolgt deshalb einen grundlegenden Ansatz: Familien sollen dort unterstützt werden, wo ihr Alltag tatsächlich stattfindet.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen verbinden Wohnungsbau, soziale Infrastruktur, Mobilität und Familienförderung zu einem integrierten Gesamtkonzept. Sie sind verfassungsrechtlich zulässig, finanzpolitisch realisierbar und wissenschaftlich begründbar.
Fußnoten
¹ Statistisches Bundesamt (Destatis), Demografischer Wandel in Deutschland; Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB), Bevölkerung und Demografie.
² Europäische Kommission, Cities of Tomorrow, Brüssel.
³ OECD, Doing Better for Families, Paris.
⁴ OECD Family Database, Paris.
⁵ Baugesetzbuch (BauGB), §§ 1 ff.; kommunale Bauleitplanung.
⁶ Grundgesetz (GG), Art. 28 Abs. 2.
⁷ Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB), Demografische Trends in Deutschland.
⁸ Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Wohnungs- und Immobilienmärkte in Deutschland.
⁹ OECD Family Database, Indikatoren zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
¹⁰ World Health Organization (WHO), Global Action Plan on Physical Activity 2018–2030.
¹¹ Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Familienzentren als Baustein präventiver Sozialpolitik.
¹² Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB), Kinderwünsche und ihre Verwirklichung.
¹³ OECD, Principles of Good Governance; Europäische Kommission, Leitlinien zur Evaluation öffentlicher Programme.
¹⁴ Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Städtebauförderung des Bundes.
Literaturverzeichnis
A. Verfassungs- und Rechtsquellen
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
Bundesministerium der Justiz, aktuelle Fassung, abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/
Baugesetzbuch (BauGB)
Bundesministerium der Justiz, aktuelle Fassung, abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/
Raumordnungsgesetz (ROG)
Bundesministerium der Justiz, aktuelle Fassung, abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/rog_2008/
Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG)
Bundesministerium der Justiz, aktuelle Fassung, abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/erbbauv/
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Bundesministerium der Justiz, aktuelle Fassung, abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/
B. Rechtsprechung
Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
BVerfGE 6, 55
Schutzpflicht des Staates gegenüber Ehe und Familie.
BVerfGE 10, 59
Förderauftrag des Staates zugunsten von Familien.
BVerfGE 87, 1
Familie als verfassungsrechtlich geschützte Institution.
BVerfGE 103, 242
Staatliche Verpflichtungen gegenüber Familien.
BVerfGE 133, 59
Familienförderung und Gleichheitsgrundsatz.
C. Öffentliche Institutionen und amtliche Quellen
Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB)
Bevölkerung und demografische Entwicklung in Deutschland. Wiesbaden.
Kinderwünsche und ihre Verwirklichung. Wiesbaden.
Geburtenentwicklung in Deutschland. Wiesbaden.
Familien und Lebensqualität in Deutschland. Wiesbaden.
Abrufbar unter:
https://www.bib.bund.de
Statistisches Bundesamt (Destatis)
Demografischer Wandel in Deutschland. Wiesbaden.
Bevölkerung Deutschlands. Wiesbaden.
Wohnimmobilienpreisindex Deutschland. Wiesbaden.
Mietentwicklung in Deutschland. Wiesbaden.
Abrufbar unter:
https://www.destatis.de
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Wohnungs- und Immobilienmärkte in Deutschland. Bonn.
Raumordnungsbericht Deutschland. Bonn.
Stadtentwicklung und Lebensqualität. Bonn.
Kommunale Infrastrukturfinanzierung. Bonn.
Abrufbar unter:
https://www.bbsr.bund.de
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Städtebauförderung des Bundes. Berlin.
Wohnungspolitischer Bericht der Bundesregierung. Berlin.
Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Berlin.
Sozialer Zusammenhalt. Berlin.
Abrufbar unter:
https://www.bmwsb.bund.de
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Familienleistungen in Deutschland. Berlin.
Familienpolitik in Deutschland. Berlin.
Abrufbar unter:
https://www.bmfsfj.de
Umweltbundesamt (UBA)
Mobilität in Deutschland. Dessau-Roßlau.
Abrufbar unter:
https://www.umweltbundesamt.de
D. Internationale Organisationen
OECD
Doing Better for Families. Paris, OECD Publishing.
Housing and Family Outcomes. Paris.
Family Policy Profile: France. Paris.
Family Policy Profile: Sweden. Paris.
Principles of Good Governance. Paris.
Abrufbar unter:
https://www.oecd.org
OECD Family Database
OECD Family Database. Paris.
Abrufbar unter:
https://www.oecd.org/els/family/database.htm
Europäische Kommission
Cities of Tomorrow. Challenges, Visions, Ways Forward. Brüssel.
Demography Report. Brüssel.
Kohäsionspolitik und nachhaltige Stadtentwicklung. Brüssel.
Abrufbar unter:
https://commission.europa.eu
Eurostat
Fertility Statistics. Luxemburg.
Population Statistics. Luxemburg.
Abrufbar unter:
https://ec.europa.eu/eurostat
Vereinte Nationen (UN)
UN-Habitat
People-Centered Smart Cities. Nairobi.
World Cities Report. Nairobi.
Abrufbar unter:
https://unhabitat.org
World Health Organization (WHO)
Global Action Plan on Physical Activity 2018–2030. Genf.
Promoting Physical Activity Through Schools. Genf.
Healthy Cities Framework. Genf.
Abrufbar unter:
https://www.who.int
E. Wissenschaftliche Monographien
Becker, Gary S.
Human Capital. A Theoretical and Empirical Analysis with Special Reference to Education.
3. Auflage, Chicago 1993.
Moreno, Carlos.
The 15-Minute City: A Solution for Saving Our Time and Our Planet.
Paris 2020.
Le Corbusier.
Die Charta von Athen.
Verschiedene Ausgaben.
Florida, Richard.
The Rise of the Creative Class.
New York 2002.
Jacobs, Jane.
The Death and Life of Great American Cities.
New York 1961.
Gehl, Jan.
Cities for People.
Washington D.C. 2010.
F. Kommunale und Verbandsquellen
Deutscher Städtetag
Kommunalfinanzen und Stadtentwicklung. Köln.
Familienfreundliche Kommunalentwicklung. Köln.
Abrufbar unter:
https://www.staedtetag.de
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge
Familienzentren als Baustein präventiver Sozialpolitik. Berlin.
Abrufbar unter:
https://www.deutscher-verein.de
G. Länderprogramme
Hessen
Förderprogramm Familienzentren Hessen. Wiesbaden.
Landesservicestelle Familienzentren Hessen.
Abrufbar unter:
https://www.familienzentren-hessen.de
Baden-Württemberg
Kinder- und Familienzentren (KiFaZ). Stuttgart.
Abrufbar unter:
https://km.baden-wuerttemberg.de
H. Wohnungs- und Finanzierungsquellen
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Wohneigentum für Familien (Programm 300). Frankfurt am Main.
KfW-Wohnraumförderung. Frankfurt am Main.
Abrufbar unter:
https://www.kfw.de
Gesamtumfang des Literaturverzeichnisses
Für die Endfassung des Gutachtens würde dieses Literaturverzeichnis typischerweise etwa 80 bis 120 Quellen, rund 300 Fußnoten, ein Abbildungsverzeichnis, ein Tabellenverzeichnis sowie ein Abkürzungsverzeichnis umfassen. Damit entspräche das Werk formal dem Niveau eines wissenschaftlichen Politikgutachtens oder eines Weißbuchs für den Deutschen Bundestag.
Copilot said:
Kapitel 8
Familienzentren als soziale Infrastruktur moderner Familienpolitik
8.1 Einleitung
Familien benötigen nicht nur Wohnraum, Sicherheit und Mobilität, sondern auch soziale Unterstützung. Während viele familienpolitische Maßnahmen auf finanzielle Leistungen oder Betreuungsangebote fokussiert sind, gewinnt die soziale Infrastruktur zunehmend an Bedeutung.
Gesellschaftliche Veränderungen wie steigende Mobilität, kleinere Familiennetze, zunehmende Erwerbstätigkeit beider Elternteile sowie wachsende Anforderungen im Bildungs- und Erziehungsbereich führen dazu, dass Familien häufiger auf wohnortnahe Unterstützungsangebote angewiesen sind.
Familienzentren stellen in diesem Zusammenhang einen wichtigen Baustein einer familienfreundlichen Stadtentwicklung dar. Sie verbinden Beratung, Bildung, Begegnung und Unterstützung an einem zentralen Ort und schaffen niedrigschwellige Zugänge zu Hilfs- und Informationsangeboten.
Das vorliegende Kapitel untersucht die Funktion von Familienzentren, ihre gesellschaftlichen Wirkungen sowie Möglichkeiten einer flächendeckenden Einführung im Rahmen eines Bundesprogramms „Familienfreundliche Stadtentwicklung“.
8.2 Begriff und Funktion von Familienzentren
8.2.1 Definition
Familienzentren sind wohnortnahe Einrichtungen, die Familien in unterschiedlichen Lebenslagen begleiten und unterstützen.
Sie bündeln verschiedene Angebote unter einem Dach und dienen als zentrale Anlaufstelle für:
- Eltern,
- Kinder,
- Alleinerziehende,
- Großeltern,
- Pflegeverantwortliche,
- werdende Familien.
Familienzentren verbinden präventive Angebote mit konkreter Unterstützung im Alltag.
8.2.2 Grundprinzipien
Familienzentren basieren auf vier zentralen Prinzipien.
Niedrigschwelligkeit
Angebote sollen ohne bürokratische Hürden zugänglich sein.
Wohnortnähe
Familienzentren sollen sich direkt in Wohnquartieren befinden.
Prävention
Unterstützung soll möglichst frühzeitig erfolgen.
Vernetzung
Familienzentren sollen bestehende Einrichtungen miteinander verknüpfen.
8.3 Gesellschaftliche Veränderungen und Unterstützungsbedarf
8.3.1 Wandel von Familienstrukturen
Die Familienstrukturen Deutschlands haben sich in den vergangenen Jahrzehnten deutlich verändert.
Zu den wichtigsten Entwicklungen gehören:
- kleinere Haushalte,
- steigende Mobilität,
- räumliche Trennung von Generationen,
- zunehmende Erwerbstätigkeit,
- vielfältigere Familienformen.
Dadurch stehen Familien häufig vor der Herausforderung, Unterstützung außerhalb klassischer Familiennetzwerke zu organisieren.¹
8.3.2 Belastungen im Familienalltag
Häufig genannte Belastungsfaktoren sind:
- Zeitmangel,
- Vereinbarkeitsprobleme,
- Organisationsaufwand,
- soziale Isolation,
- Unsicherheiten in Erziehungsfragen,
- psychische Belastungen.
Familienzentren können dazu beitragen, Familien frühzeitig zu unterstützen und Krisen vorzubeugen.
8.4 Aufgaben von Familienzentren
8.4.1 Familienberatung
Ein zentrales Aufgabenfeld ist die Beratung von Familien.
Hierzu gehören:
- Erziehungsberatung,
- Familienberatung,
- Trennungsberatung,
- Konfliktberatung,
- Vermittlung weiterer Hilfsangebote.
Die Beratung soll niedrigschwellig und freiwillig erfolgen.
8.4.2 Elternbildung
Familienzentren können Bildungsangebote bereitstellen:
- Elternkurse,
- Informationsveranstaltungen,
- Medienkompetenz,
- Gesundheitsbildung,
- Sprachförderung.
Ziel ist die Stärkung elterlicher Handlungskompetenzen.
8.4.3 Begegnung und Nachbarschaft
Familienzentren schaffen Räume für soziale Kontakte.
Dazu gehören:
- Elterncafés,
- Familiengruppen,
- Mehrgenerationenangebote,
- Nachbarschaftstreffen.
Solche Angebote fördern soziale Netzwerke und stärken den Zusammenhalt im Quartier.
8.4.4 Unterstützung junger Familien
Besondere Bedeutung besitzen Familienzentren für:
- werdende Eltern,
- Familien mit Säuglingen,
- Familien in den ersten Lebensjahren ihrer Kinder.
Gerade in dieser Phase bestehen häufig erhöhte Informations- und Unterstützungsbedarfe.
8.4.5 Flexible Betreuungsangebote
Je nach Standort können Familienzentren ergänzende Angebote bereitstellen:
- Notfallbetreuung,
- Ferienangebote,
- Eltern-Kind-Gruppen,
- Spielangebote.
Damit tragen sie zur Entlastung im Familienalltag bei.
8.5 Familienzentren als Quartiersanker
8.5.1 Bedeutung für Familienquartiere
Familienzentren sollen zentrale Bestandteile familienfreundlicher Quartiere werden.
Sie wirken als:
- Informationszentrum,
- Begegnungsort,
- Beratungsstelle,
- Netzwerkplattform.
Dadurch entsteht ein fester sozialer Ankerpunkt innerhalb des Quartiers.
8.5.2 Kooperation mit anderen Einrichtungen
Familienzentren sollten eng zusammenarbeiten mit:
- Kindertagesstätten,
- Schulen,
- Jugendämtern,
- Gesundheitsdiensten,
- Vereinen,
- Wohlfahrtsverbänden.
Eine solche Vernetzung erhöht die Effizienz bestehender Angebote.
8.6 Internationale Vorbilder
8.6.1 Schweden
In Schweden bestehen vielfach kommunal organisierte Familien- und Gesundheitszentren, die Beratung, Bildung und Prävention miteinander verbinden.
Sie gelten als wichtiger Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge.²
8.6.2 Niederlande
Niederländische Familienzentren integrieren häufig:
- Gesundheitsvorsorge,
- Elternberatung,
- Bildungsangebote,
- soziale Unterstützung.
Der Fokus liegt auf frühzeitiger Prävention.
8.6.3 Deutschland
Auch in Deutschland existieren bereits Familienzentren in mehreren Bundesländern.
Besonders hervorzuheben sind Programme in:
- Hessen,
- Nordrhein-Westfalen,
- Baden-Württemberg.
Diese Erfahrungen bilden eine solide Grundlage für einen bundesweiten Ausbau.
8.7 Wirkungen von Familienzentren
8.7.1 Soziale Wirkungen
Familienzentren können:
- Isolation reduzieren,
- Nachbarschaften stärken,
- Eltern unterstützen,
- Teilhabe fördern.
Dadurch entstehen positive Effekte für Familien und Quartiere.
8.7.2 Bildungswirkungen
Familienzentren können Bildungsprozesse unterstützen durch:
- Elternbildung,
- Sprachförderung,
- Frühförderung,
- Übergangsbegleitung zwischen Kita und Schule.
8.7.3 Gesundheitswirkungen
Gesundheitsbezogene Angebote fördern:
- Prävention,
- Gesundheitskompetenz,
- frühzeitige Unterstützung.
Dadurch können langfristig Belastungen des Gesundheitssystems reduziert werden.
8.8 Familienzentren und Geburtenentwicklung
Familienzentren allein führen nicht unmittelbar zu höheren Geburtenraten.
Sie können jedoch Rahmenbedingungen verbessern, indem sie:
- Familien entlasten,
- Beratung anbieten,
- soziale Netzwerke stärken,
- Unsicherheiten reduzieren.
Wissenschaftlich belastbar ist insbesondere die Aussage, dass unterstützende soziale Infrastrukturen zur Lebensqualität von Familien beitragen können.³
Direkte Auswirkungen auf die Geburtenrate lassen sich dagegen nicht eindeutig quantifizieren.
8.9 Bundesprogramm „Familienzentren in jedem Quartier“
Zielsetzung
Langfristig soll jedes größere Wohnquartier Zugang zu einem Familienzentrum erhalten.
Priorität sollen erhalten:
- Neubauquartiere,
- familienreiche Stadtteile,
- strukturschwache Regionen,
- wachsende Kommunen.
Mindeststandards
Ein Familienzentrum sollte mindestens anbieten:
- Familienberatung,
- Elterncafés,
- Begegnungsräume,
- Vermittlung von Hilfsangeboten,
- digitale Informationsangebote.
8.10 Kostenmodell
Die Kosten orientieren sich an bestehenden Landesprogrammen.
Modellrechnung
| Maßnahme | Kosten pro Jahr |
|---|---|
| Betrieb Familienzentren | 250 Mio. € |
| Personalförderung | 150 Mio. € |
| Digitalisierung | 25 Mio. € |
| Qualifizierung | 25 Mio. € |
| Evaluation | 25 Mio. € |
Gesamt
475 Mio. € jährlich
Bundesanteil:
300–500 Mio. € jährlich
Diese Größenordnung orientiert sich an bestehenden Förderansätzen und stellt eine plausible Modellrechnung dar.
8.11 Rechtliche Umsetzung
Bund
- Förderprogramme,
- Qualitätsstandards,
- Anschubfinanzierung,
- Evaluation.
Länder
- Jugendhilfe,
- Ausführungsgesetze,
- Kofinanzierung.
Kommunen
- Bereitstellung von Räumen,
- Betrieb und Vernetzung,
- lokale Steuerung.
Die Zuständigkeitsverteilung entspricht der bestehenden Kompetenzordnung.
8.12 Zwischenfazit
Familienzentren sind eine vergleichsweise kostengünstige und zugleich wirkungsstarke Maßnahme familienfreundlicher Stadtentwicklung.
Sie unterstützen Familien nicht primär durch finanzielle Leistungen, sondern durch:
- Beratung,
- Bildung,
- Begegnung,
- soziale Unterstützung.
Als soziale Zentren familienfreundlicher Quartiere können sie wesentlich dazu beitragen, Lebensqualität, Teilhabe und sozialen Zusammenhalt zu stärken.
Gemeinsam mit familiengerechtem Wohnraum, sicheren Schulwegen und der 15-Minuten-Stadt bilden Familienzentren einen zentralen Baustein einer zukunftsorientierten Familienpolitik.
Fußnoten Kapitel 8
¹ Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB), Familienentwicklung und soziale Strukturen in Deutschland, Wiesbaden.
² OECD, Family Policy Profile: Sweden, Paris.
³ OECD Family Database, Paris; Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Stadtentwicklung und Lebensqualität, Bonn.
⁴ Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, Förderprogramm Familienzentren Hessen.
⁵ Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Kinder- und Familienzentren (KiFaZ).
⁶ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Familienpolitik und soziale Infrastruktur, Berlin.
⁷ Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Familienzentren als Baustein präventiver Sozialpolitik, Berlin.

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