Dienstag, 26. November 2019

Entwicklung der Alterspyramide anschauen https://service.destatis.de/bevoelkerungspyramide/?fbclid=IwAR03yRZ4HY8dyKMLN1WNBJWWHV8d5EJzQdu20oewpxiMEPOIfZRN2JSdoTs#!y=2060&v=6&g

Unter dem Link des Statisitischen Bundesamtes könnt ihr euch die Entwicklung der Alterpyramide anschauen. Man kann dort Einstellungen machen. z.B. über Höhe der Zuwanderung, Geburtenrate je Frau.
 https://service.destatis.de/bevoelkerungspyramide/?fbclid=IwAR03yRZ4HY8dyKMLN1WNBJWWHV8d5EJzQdu20oewpxiMEPOIfZRN2JSdoTs#!y=2060&v=6&g



Damit dies nicht so kommt haben wir das MTP Familienprogramm entwickelt.

III. Familienpolitik
Wir machen Gegenmaßnahmen zum Pillenknick der um 1970 eingetreten ist. Die DDR hat dies in den 70 er Jahren erfolgreich durch eine starke Familienförderung gemacht. Die Geburtenraten sind von ca.1,5 Kinder auf 1,9 Kinder je Frau in DDR daraufhin gestiegen. Die DDR hat also bewiesen, dass mit Familienpolitischen Leistungen der Pillenknick der zu dem Geburtenrückgang geführt hat kompensiert werden kann.
Siehe Schaubild http://www.bpb.de/cache/images/9/139209-st-original.jpg… Hier kann man die Entwicklung sehr gut erkennen.
Es werden pro Jahr 500.000 Kinder in Deutschland zu wenig geboren um die Alterspyramide zu erhalten und 333.698 Ausbildungsanfänger fehlen. Die Geburtenziffer ist 2009 auf 651.000 Kinder gesunken. (1990 waren es noch 905.675 Kinder) 2009 wurden 561.300 Ausbildungsverträge im Dualen System abgeschlossen (2007 waren es noch 626.000). 423 398 waren als Erstsemester 2009 an einer Hoch-oder Fachhochschule eingeschrieben. Das heißt 561.300 Duales System plus 423.398 Studenten= 984.698 Ausbildungsanfänger insgesamt. 984.698 Ausbildungsanfänger 2009 minus 651.000 Geburten 2009 ergibt in 15 bis 20 Jahren ein Mangel an Ausbildungskräften von 333.698. Entweder durch Zuwanderung ersetzt oder Rezession
Eine Frau bekommt im Durchschnitt 1,41 Kinder. (Fertilität) Wir wollen durch folgende Maßnahmen erreichen, dass Frauen im Durchschnitt mindestens 1,8 Kinder bekommen.
Derzeitiger Stand Platz 197 von 222
https://www.cia.gov/…/the-world-fa…/rankorder/2127rank.html…
Das soll so erreicht werden
1. Elterngeld/Erziehungsgeld
Es wird wahlweise Erziehungsgeld von 1.300 Euro 24 Monate lang für Deutsche oder 120 % des Nettolohns (Maximum 3000 Euro monatlich) für 12 Monate Elterngeld für Deutsche bezahlt. Hier das aktuelle Bundeselterngeldgesetz
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=93110.html
altes Erziehungsgeldgesetz
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundeserziehungsgeldgesetz
2. Verdopplung des Kindergeldes
§ 66 Einkommenssteuergesetz dann geändert
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__66.html
(1) Das Kindergeld beträgt monatlich für erste und zweite Kinder jeweils 208 Euro, für dritte Kinder 420 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 470 Euro.
(2) Das Kindergeld wird monatlich vom Beginn des Monats angezahlt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, bis zum Ende des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen.
Die Leistung wird nur gezahlt, wenn die Früherkennungsuntersuchungen U 1 bis U 11 gemacht werden. So kann Kindesmissbrauch besser erkannt werden.
Die Problematik des Kinderzuschlages wird gelöst.
Der Kinderzuschlag von 185 Euro pro Kind ist ein Anreizkiller mehr zu arbeiten oder dass der Partner auch arbeitet.
http://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/__6a.html
Beispiel: Eine Familie mit 3 Kindern wo der Mann arbeitet bekommt 555 Euro Kinderzuschlag. Nun möchte die Frau nachdem die Kinder größer sind wieder arbeiten gehen und verdient angenommen nur 1500 Euro brutto im Monat. Damit wird die Höchsteinkommensgrenze überschritten und die 555 Euro Kinderzuschlag plus weitere Vergünstigungen wie z.B. Busfahrkarte zur Schule umsonst fallen weg. (Wenn zusätzlich Wohngeld bezogen wurde auch das noch).
Das ist der totale Arbeitsanreizkiller.
Dadurch, dass das Kindergeld verdoppelt wird kann der Kinderzuschlag abgeschafft werden und das Problem ist gelöst.
Hier der Auszug zum Kinderzuschlag von der Arbeitsagentur.
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer
Gleichzeitig darf das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen (Bruttoeinkommen und –vermögen gemindert um etwaige Abzugsbeträge) die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigen. Die Höchsteinkommensgrenze setzt sich aus dem elterlichen Bedarf im Sinne der Regelungen zum Arbeitslosengeld II und dem prozentualen Anteil an den Wohnkosten (Bemessungsgrenze) sowie dem Gesamtkinderzuschlag zusammen
3. Verdopplung der Freibeträge § 32 Abs.6 Einkommensteuergesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html
(6) 1Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird für jedes zu berücksichtigende Kind des Steuerpflichtigen ein Freibetrag von 4980 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag) sowie ein Freibetrag von 2640 Euro für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes vom Einkommen abgezogen. 2Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, verdoppeln sich die Beträge nach Satz 1, wenn das Kind zu beiden Ehegatten in einem Kindschaftsverhältnis steht. 3Die Beträge nach Satz 2 stehen dem Steuerpflichtigen auch dann zu, wenn
1. der andere Elternteil verstorben oder nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder
2. der Steuerpflichtige allein das Kind angenommen hat oder das Kind nur zu ihm in einem Pflegekindschaftsverhältnis steht
4. Ganztagsbetreuung
Ein Rechtsanspruch auf kostenlose Ganztagsbetreuung wird eingeführt. So kann Beruf und Familie miteinander verbunden werden.
5. Eigenheimzulage
http://www.gesetze-im-internet.de/eigzulg/__9.html
Wiedereinführung der Eigenheimzulage mit einer Kinderzulage von 2.500 Euro pro Kind jährlich 8 Jahre lang für Deutsche. Damit sollen sich die Familien Eigentum erwerben können. Mit Mietzahlung hat eine Familie mit 3 Kindern auch mit Verdopplung des Kindergeldes nicht mehr verfügbares Einkommen nach Wohnkosten als eine Hartz IV Familie. Dies hängt vor allem von der Miethöhe ab.
Beispiel:
Regelsätze: Eltern 2 mal  382 Euro= 764 Euro + 1 Kind 12 Jahre = 302 Euro + 1 Kind 15 Jahr =322 Euro + 1 Kind 16 Jahre= 322 Euro = 1710 Euro. (Gesamt) Regelsätze
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regelsaetze-sind-gestiegen-1522244
Plus Miete die angemessen sein muss. Angemessene Kaltmiete ist z.B. in der Stadt München bis 1277 Euro + Neben-, Heiz- und Warmwasserkosten ca. 350 Euro =1627 Euro Warmmiete
https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Sozialamt/Mietobergrenzen.html
Regelsatz 1710 Euro + Bruttokaltmiete 1426 Euro + 350 Nebenkosten = 3486 Euro Gesamtnettotransfer
21 Euro Stundenlohn bei einem Vollzeitjob 165 Stunden im Monat Arbeitszeit  =3.465 Euro Brutto reichen ungefähr gerade aus um auf den Gesamtnettotransfer des Hatz IV Empfängers zu kommen.
 Wenn auf Bundesebene die Kindereigenheimzulage für Deutsche nicht eingeführt wird dann werden wir dies mit einer Länderkindereigenheimzulage von 1200 Euro pro Jahr pro Kind 5 Jahre lang machen. =>Insgesamt 6.000 Euro pro Kind. Mehr kann ein Bundesland nicht finanzieren.
6. Familienzuschlag
Der Familienzuschlag für Beamte wird auf 500 Euro erhöht.
7. Früherkennungsuntersuchung
Verpflichtung zur U1 bis U11 Früherkennungsuntersuchung, damit Missbrauch erkannt wird. Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht in solchen Fällen. Die Bürger dürfen nicht wegschauen. Ansonsten werden sie bestraft.
Es wird damit in der Familienpolitik Einkommensgerechtigkeit hergestellt.