Samstag, 19. September 2026

PETITION AN DEN HESSISCHEN LANDTAG

Hessen 2041

Masterstrategie für Forschung, Produktivität, Mittelstand, Pilotfabriken, Export, Weiterbildung, Genehmigungsbeschleunigung und nachhaltige Gegenfinanzierung

Petent:
Michael Tryzna
Kassel

Fassung: September 2026

Zielumfang der wissenschaftlichen Langfassung: ca. 230 Seiten


INHALTSVERZEICHNIS

Zusammenfassung und Beschlussvorschlag

Teil I – Ausgangslage und Zielsetzung

  1. Wirtschaftliche Ausgangslage Hessens
  2. Produktivität als zentrale wirtschaftspolitische Zielgröße
  3. Forschung, Innovation und Technologietransfer
  4. Mittelstand und Unternehmenswachstum
  5. Exportorientierung und internationale Märkte
  6. Fachkräfte, Weiterbildung und Transformation
  7. Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren
  8. Finanzielle Ausgangslage des Landes

Teil II – Landesforschungsgesellschaft Hessen (LFG-H)

  1. Errichtung der LFG-H
  2. Aufgaben und Rechtsform
  3. Forschungszentren
  4. Exzellenzbereiche
  5. Pilotfabriken und Demonstrationsinfrastruktur
  6. Transfer in Unternehmen
  7. Internationale Kooperation
  8. Infrastruktur und Flächen
  9. Personal
  10. Governance und wissenschaftliche Qualitätssicherung

Teil III – DeepFund Hessen

  1. Grundkonzept
  2. Jährliche Kapitalzuführung von 500 Mio. €
  3. Revolvierendes Finanzierungsmodell
  4. Renditeszenarien 6 %, 8 % und 10 %
  5. Reinvestitionsphase 2027–2041
  6. Ausschüttungsmodell ab 2042
  7. Trennung von DeepFund und Infrastrukturfinanzierung
  8. Risikomanagement
  9. Rechnungslegung und Transparenz

Teil IV – Pilotfabriken und Testbeds

  1. Bestehende hessische Infrastruktur
  2. Aufbau eines Landesnetzwerks
  3. 5–8 Pilotfabriken in der Aufbauphase
  4. 10–15 Pilotfabriken im langfristigen Zielbild
  5. Branchenfelder
  6. Zugang für KMU
  7. Demonstration und Skalierung

Teil V – Mittelstand 2035

  1. Weiterentwicklung des hessischen Zentrumsnetzwerks
  2. 27 Technologie-, Innovations- und Gründerzentren
  3. Flächen und Immobilien
  4. Labore, Werkstätten und Maschinen
  5. Start-ups und Scale-ups
  6. Technologietransfer
  7. Regionale Verteilung
  8. Evaluation und Ausbau

Teil VI – ExportHub Hessen

  1. Errichtung des ExportHub Hessen
  2. Exportcluster
  3. AHK-Kooperationen
  4. Exportfinanzierung
  5. Marktanalysen
  6. Internationale Pilotprojekte
  7. Technologiemarketing
  8. Internationalisierung des Mittelstands

Teil VII – 400-Mio.-€-Programm Export und Technologie

  1. Eigenständiges Investitionsprogramm
  2. Abgrenzung zum DeepFund
  3. Technologiezentren
  4. Exportinfrastruktur
  5. Kofinanzierung durch Bund und EU

Teil VIII – Genehmigungen 2030

  1. Zielsetzung
  2. Digitaler One-Stop-Shop
  3. Parallelisierung von Verfahren
  4. Vollständigkeitsprüfung
  5. Personal und Fachkompetenz
  6. Messbare Bearbeitungszeiten
  7. Hessen-Genehmigungsindex

Teil IX – Weiterbildung und Transformation

  1. Weiterbildung als Produktivitätsfaktor
  2. Weiterbildungskonto Hessen
  3. Zielgröße 1.500 € pro Beschäftigten und Jahr
  4. Meister, Techniker und Fachwirte
  5. Digitale und KI-Kompetenzen
  6. Regionale Transformationszentren
  7. Unternehmensbeteiligung auf freiwilliger Basis
  8. Finanzierung

Teil X – Produktivität und Lohnstückkosten

  1. Definitionen
  2. Produktivität je Erwerbstätigen
  3. Produktivität je Arbeitsstunde
  4. Lohnstückkosten
  5. Innovations- und Produktivitätsindex
  6. Zielkorridor 1,0–1,5 % Produktivitätswachstum

Teil XI – Finanzierung

  1. Landesmittel
  2. DeepFund
  3. EU-Mittel
  4. Bundesmittel
  5. mögliche zusätzliche Finanzierungsinstrumente
  6. 0,2-%-Lohnsummenmodell
  7. 0,2-%-Umsatzmodell
  8. Verfassungs- und Finanzrechtsprüfung
  9. Vermeidung von Doppelzählungen

Teil XII – Wachstums- und Fiskalmodell

  1. Modellannahmen
  2. Vorsichtiges Szenario
  3. Mittleres Szenario
  4. Ambitioniertes Szenario
  5. Beschäftigung
  6. Produktivität
  7. Steueraufkommen
  8. Länderfinanzausgleich
  9. Sensitivitätsanalyse

Teil XIII – Finanzielle Gesamtarchitektur 2027–2041

  1. Jahresplanung
  2. Kapitalzuführungen
  3. Investitionen
  4. Betriebskosten
  5. direkte Einnahmen
  6. DeepFund-Erträge
  7. Ausschüttungen ab 2042

Teil XIV – Governance

  1. Parlamentarische Kontrolle
  2. Rechnungshof
  3. wissenschaftlicher Beirat
  4. Transparenz
  5. Evaluierung

Teil XV – Umsetzung

  1. 2027–2029 Aufbauphase
  2. 2030 Evaluierung
  3. 2031–2035 Skalierungsphase
  4. 2036–2041 Konsolidierungs- und Ausbauphase

Teil XVI – Beschlussantrag

Anlagen

  • Finanzierungsmodelle
  • Jahresbudgets
  • DeepFund-Berechnungen
  • Produktivitätsszenarien
  • Einnahmenmodelle
  • Risikoanalyse
  • Rechtsprüfung
  • Quellen- und Literaturverzeichnis
  • Tabellenverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis

ZUSAMMENFASSUNG

1. Gegenstand der Petition

Diese Petition schlägt dem Hessischen Landtag eine langfristige, miteinander verbundene Wirtschafts-, Forschungs-, Innovations-, Mittelstands-, Export-, Weiterbildungs- und Verwaltungsstrategie für den Zeitraum 2027 bis 2041 vor.

Die einzelnen Maßnahmen sollen nicht als voneinander unabhängige Förderprogramme verstanden werden. Vorgeschlagen wird vielmehr eine zusammenhängende Wertschöpfungskette:

Forschung → Technologieentwicklung → Pilotfabrik → Unternehmensanwendung → Mittelstand → Export → internationale Skalierung → Einnahmen und Rückflüsse → erneute Investition.

Kern der Strategie ist deshalb nicht die dauerhafte Subventionierung einzelner Unternehmen, sondern der Aufbau einer öffentlichen Infrastruktur, die private Investitionen, Forschung, Innovation, Unternehmenswachstum und internationale Vermarktung erleichtert.

Die vorgeschlagene Struktur besteht insbesondere aus:

  1. einer Landesforschungsgesellschaft Hessen (LFG-H),
  2. einem eigenständigen DeepFund Hessen,
  3. einem Netzwerk von Pilotfabriken und Testbeds,
  4. der Weiterentwicklung des hessischen Mittelstands- und Gründerzentrumsnetzes,
  5. einem ExportHub Hessen mit Exportclustern,
  6. einem eigenständigen 400-Mio.-€-Programm für Export- und Technologiezentren,
  7. einer Genehmigungsstrategie 2030,
  8. einem umfassenden Weiterbildungs- und Transformationsprogramm,
  9. einem messbaren Produktivitäts- und Innovationssystem,
  10. sowie einer langfristigen Finanzierungsarchitektur.

Dabei sollen bestehende Strukturen nicht unnötig ersetzt werden. Vielmehr sollen Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Technologiezentren, Kammern, Wirtschaftsförderungen, Unternehmen und internationale Partner miteinander verbunden werden.


TEIL I – AUSGANGSLAGE UND ZIELSETZUNG

1. Wirtschaftliche Ausgangslage Hessens

Hessen verfügt über eine leistungsfähige Wirtschafts-, Forschungs- und Hochschullandschaft. Gleichzeitig zeigen die aktuellen statistischen Daten, dass die wirtschaftliche Entwicklung nicht automatisch aus der vorhandenen Standortqualität folgt.

Nach den vorläufigen Berechnungen des Hessischen Statistischen Landesamtes sank das preisbereinigte hessische Bruttoinlandsprodukt 2025 um 0,2 %. Das nominale BIP stieg dagegen um 3,0 % auf rund 382,4 Mrd. €. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg um 0,2 % auf rund 3,62 Mio. Personen.

Besonders relevant für diese Petition ist die Entwicklung der Produktivität.

Da die Zahl der Erwerbstätigen stärker zunahm als die reale Wirtschaftsleistung, sank die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen 2025 um 0,5 %. Auch die auf die geleistete Arbeitsstunde bezogene Produktivität ging um 0,2 % zurück. Gleichzeitig wurden in Hessen rund 4,88 Mrd. Arbeitsstunden geleistet, 0,1 % weniger als im Vorjahr.

Diese Zahlen stellen keine Bewertung der hessischen Wirtschaftspolitik dar. Sie beschreiben vielmehr eine Ausgangslage, auf die eine langfristige Innovations- und Produktivitätsstrategie reagieren kann.

Die Petition setzt deshalb nicht primär bei einer kurzfristigen konjunkturellen Stimulierung an. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Hessen seine strukturelle Wertschöpfungsfähigkeit über einen Zeitraum von 15 Jahren erhöhen kann.


2. Das Grundproblem: Forschung und Wertschöpfung stärker verbinden

Hessen verfügt bereits über zahlreiche Hochschulen, Forschungsinstitute, Technologiezentren und Unternehmensnetzwerke.

Auch die Landesprogramme zeigen, dass Forschung, Technologietransfer und Unternehmensmodernisierung bereits förderpolitische Bedeutung besitzen. Im EFRE-Programm Hessen 2021–2027 stehen beispielsweise bis zu 249 Mio. € EFRE-Mittel zur Verfügung. Gefördert werden unter anderem Forschung und Entwicklung, Wissens- und Technologietransfer, Forschungsinfrastruktur, Pilot- und Demonstrationsvorhaben sowie technologische Modernisierung von KMU.

Die vorgeschlagene Masterstrategie setzt an diesem vorhandenen System an.

Sie soll keine Parallelwelt neben den bestehenden Hochschulen und Förderprogrammen schaffen.

Vielmehr soll eine zusätzliche Ebene entstehen, die insbesondere folgende Lücke schließt:

Von der wissenschaftlichen Erkenntnis zur industriell nutzbaren Technologie und anschließend zur internationalen Vermarktung.

Dafür werden in dieser Petition vier miteinander verbundene Infrastrukturelemente vorgeschlagen:

LFG-H → Pilotfabriken → Mittelstandszentren → ExportHub.

Der DeepFund bildet dabei das langfristige Kapitalinstrument der Forschungs- und Technologiearchitektur.


3. Zielsetzung bis 2041

Die Masterstrategie verfolgt für den Zeitraum 2027–2041 folgende Zielrichtung:

3.1 Forschung

Aufbau einer leistungsfähigen Landesforschungsgesellschaft mit zunächst etwa:

  • 10–12 Forschungszentren,
  • 15–20 priorisierten Exzellenz- und Technologiebereichen,
  • 3.000–5.000 direkten Beschäftigten im langfristigen Ausbau,
  • 80.000–120.000 m² Forschungs- und Entwicklungsinfrastruktur,
  • 5–8 Pilotfabriken beziehungsweise Testbeds in der ersten Ausbauphase.

Langfristig soll das System auf etwa:

  • 15–20+ Forschungszentren,
  • 25–35+ Exzellenz- und Technologiebereiche,
  • 10–15+ Pilotfabriken

ausgebaut werden können.

Diese Zahlen sind Zielgrößen und Planungskorridore, keine Prognosen.


4. Der DeepFund als eigenständiges Kapitalinstrument

Ein zentraler Bestandteil der vorgeschlagenen LFG-H-Struktur ist der DeepFund Hessen.

Vorgesehen ist eine jährliche neue Kapitalzuführung von:

500 Mio. € pro Jahr

Der DeepFund wird ausdrücklich von der Finanzierung einzelner Infrastrukturmaßnahmen getrennt.

Die 500 Mio. € sollen daher nicht nachträglich beispielsweise in:

  • 100 Mio. € LFG-H-Infrastruktur,
  • 50 Mio. € ExportHub,
  • 100 Mio. € Pilotfabriken

aufgeteilt werden.

Vielmehr bleibt der gesamte Betrag ein eigenständiges langfristiges Kapitalinstrument.

Der DeepFund soll insbesondere technologieintensive, forschungsnahe und langfristig orientierte Projekte finanzieren können.

Dabei wird zwischen dem DeepFund und einer allgemeinen Beteiligungspolitik des Landes unterschieden.

Die Petition schlägt keine allgemeinen Unternehmensbeteiligungen des Landes zur Finanzierung von LFG-H, Pilotfabriken, ExportHub oder Mittelstandszentren vor.

Beteiligungen beziehungsweise vergleichbare Kapitalinstrumente sollen ausschließlich innerhalb des ausdrücklich hierfür eingerichteten DeepFund-Modells geprüft und nach klaren Regeln eingesetzt werden.


5. Das revolvierende Modell

Für die Jahre 2027 bis 2041 wird eine vollständige Reinvestitionsphase vorgeschlagen.

Die Modellannahme lautet:

  • jährlich 500 Mio. € neue Kapitalzuführung,
  • Erträge werden während der Aufbauphase vollständig reinvestiert,
  • keine systematische Entnahme von Portfolioerträgen,
  • Aufbau eines langfristigen Kapitalstocks.

Bei einer beispielhaften durchschnittlichen Jahresrendite von 8 % und jährlicher Einzahlung von 500 Mio. € am Jahresende ergibt sich nach 15 Jahren ein rechnerischer Kapitalstock von rund 13,6 Mrd. €.

Dabei handelt es sich ausdrücklich um eine Modellrechnung und keine Renditegarantie.

Die Sensitivitätsanalyse wird deshalb drei Szenarien enthalten:

Durchschnittliche RenditeKapitalstock Ende 2041
6 %ca. 11,6 Mrd. €
8 %ca. 13,6 Mrd. €
10 %ca. 16,0 Mrd. €

Die genaue Berechnung, einschließlich Einzahlungszeitpunkt, Gebühren, Verlustjahren, Schwankungen und möglichen Abschreibungen, wird in einem eigenen Finanzkapitel dargestellt.


6. Ausschüttungsphase ab 2042

Ab 2042 soll das System in eine zweite Phase eintreten.

Die jährliche neue Kapitalzuführung von 500 Mio. € soll grundsätzlich fortgeführt werden.

Zusätzlich wird vorgeschlagen, einen Teil der tatsächlich verfügbaren und realisierten Erträge des DeepFunds für die Erweiterung der öffentlichen Forschungs- und Technologieinfrastruktur einzusetzen.

Als Modellannahme wird vorgeschlagen:

  • 50 % der ausschüttungsfähigen Erträge: Ausbau und Finanzierung der Masterstrategie,
  • 50 %: Reinvestition in den DeepFund.

Entscheidend ist dabei die Unterscheidung zwischen:

Buchgewinn,
Bewertungsgewinn,
realisiertem Ertrag und
tatsächlich ausschüttungsfähigem Cashflow.

Eine reine Wertsteigerung eines Portfolios darf nicht mit frei verfügbarem Haushaltsgeld gleichgesetzt werden.


7. Pilotfabriken als Brücke zwischen Forschung und Unternehmen

Forschung allein erzeugt noch keine industrielle Skalierung.

Deshalb wird ein landesweites Netzwerk von Pilotfabriken und Testbeds vorgeschlagen.

Hessen verfügt bereits über einschlägige Forschungs- und Demonstrationsinfrastrukturen. Auch das bestehende EFRE-System unterstützt Pilot- und Demonstrationsvorhaben, unter anderem im Energiebereich.

Die Petition schlägt deshalb ausdrücklich keinen vollständigen Neubau aller Strukturen auf der grünen Wiese vor.

Stattdessen sollen vorhandene Einrichtungen systematisch miteinander verbunden und dort ergänzt werden, wo Lücken bestehen.

Ziel:

Aufbauphase

5–8 Pilotfabriken/Testbeds

langfristiger Ausbau

10–15+ Pilotfabriken/Testbeds

Mögliche Schwerpunkte sind:

  • industrielle Digitalisierung,
  • Robotik,
  • KI,
  • Halbleiter- und Elektroniktechnologien,
  • Energie- und Speichertechnologien,
  • Wasserstoff,
  • Produktionstechnik,
  • Biotechnologie,
  • Medizintechnik,
  • neue Materialien,
  • Kreislaufwirtschaft,
  • klimaneutrale Industrie,
  • Logistik,
  • Automatisierung.

8. Mittelstand 2035

Ein weiterer Baustein ist die Weiterentwicklung des hessischen Technologie- und Gründerzentrumsnetzes.

Das Land weist aktuell 21 Technologie- und Gründerzentren aus.

Die Petition schlägt als langfristige Zielstruktur 27 Zentren vor:

TypAnzahl
Technologieparks4
Innovationsparks3
Forschungsparks3
Gründerzentren8
Technologie- und Gründerzentren (TGZ)5
Business Innovation Centres2
Innovation-Campi2
Gesamt27

Die Zahl 27 ist dabei keine starre Obergrenze.

Nach einer ersten Evaluierung soll geprüft werden, ob:

  • bestehende Zentren erweitert,
  • zusätzliche Standorte geschaffen,
  • Spezialzentren aufgebaut oder
  • Flächen und Laborkapazitäten verstärkt

werden müssen.


9. ExportHub Hessen

Forschung und Technologieentwicklung sollen nicht am regionalen Markt enden.

Deshalb wird ein ExportHub Hessen vorgeschlagen.

Der ExportHub soll als One-Stop-Struktur dienen für:

  • Marktanalysen,
  • Exportberatung,
  • internationale Geschäftsanbahnung,
  • Technologiemarketing,
  • Delegationsreisen,
  • Messeauftritte,
  • internationale Pilotprojekte,
  • Lizenzierung,
  • internationale Forschungskooperation,
  • Ausschreibungen,
  • Exportfinanzierung,
  • Partnervermittlung,
  • Kooperationen mit den deutschen Auslandshandelskammern.

Dabei ist eine klare institutionelle Abgrenzung erforderlich.

Die Auslandshandelskammern sind keine Einnahmequelle des Hessischen Landeshaushalts. Leistungen der AHKs können vielmehr durch den ExportHub beauftragt beziehungsweise koordiniert werden.


10. Das 400-Mio.-€-Programm

Zusätzlich zum DeepFund wird ein eigenständiges Investitionsprogramm von:

400 Mio. €

für Export- und Technologiezentren vorgeschlagen.

Dieses Programm ist ausdrücklich nicht Bestandteil der 500 Mio. € jährlicher DeepFund-Zuführung.

Damit werden drei unterschiedliche Finanzierungsarten sauber getrennt:

InstrumentFunktion
DeepFundlangfristiges Technologie- und Wachstumskapital
400-Mio.-€-ProgrammInfrastruktur Export/Technologie
LFG-H-HaushaltForschung, Personal, Betrieb und Infrastruktur

Diese Trennung ist erforderlich, um Doppelzählungen zu vermeiden.


11. Genehmigungen 2030

Eine innovationsorientierte Wirtschaftspolitik kann ihre Wirkung verlieren, wenn Investitionen über lange Genehmigungszeiten verzögert werden.

Deshalb wird eine Genehmigungsstrategie 2030 vorgeschlagen.

Ziel ist:

Halbierung der durchschnittlichen Bearbeitungszeit bis 2030

Dafür sollen insbesondere geprüft beziehungsweise umgesetzt werden:

  • digitaler One-Stop-Shop,
  • zentrale digitale Antragstellung,
  • automatische Vollständigkeitsprüfung,
  • parallele statt unnötig sequenzielle Beteiligung von Behörden,
  • standardisierte Datensätze,
  • verbindliche Verfahrensfristen,
  • spezialisierte Einheiten für Großprojekte,
  • bessere Personalausstattung,
  • Qualifizierung,
  • jährlicher Hessen-Genehmigungsindex.

Eine automatische Genehmigungsfiktion soll dagegen nur dort eingesetzt werden, wo sie rechtlich zulässig und sachgerecht ist.


12. Weiterbildung als eigenständige Säule

Die Transformation der Wirtschaft erfordert nicht nur Investitionen in Maschinen und Forschung, sondern auch in die Fähigkeiten der Beschäftigten.

Deshalb wird Weiterbildung nicht lediglich als ergänzendes Sozial- oder Arbeitsmarktprogramm verstanden.

Sie wird als Bestandteil der Produktivitätsstrategie konzipiert.

Vorgeschlagen wird ein Weiterbildungskonto Hessen mit einer Zielgröße von:

1.500 € je Beschäftigten und Jahr

Dabei handelt es sich zunächst um ein Förder- und Finanzierungsvolumen, nicht zwingend um einen vollständig staatlich finanzierten Individualanspruch.

Die Finanzierung kann beispielsweise modellhaft erfolgen durch:

  • 50 % öffentliche Finanzierung,
  • 25 % öffentliche und 25 % freiwillige Unternehmensfinanzierung,
  • 75 % öffentliche Finanzierung,
  • weitere Mischmodelle.

Bei 500.000 teilnehmenden Beschäftigten entspräche ein Gesamtvolumen von 1.500 € je Person:

750 Mio. € jährlich.

Bei einem öffentlichen Anteil von 50 % wären dies:

375 Mio. € öffentliche Mittel.

Bei 75 %:

562,5 Mio. € öffentliche Mittel.

Bei 100 %:

750 Mio. € öffentliche Mittel.

Diese Beträge sind Szenariorechnungen, keine Ausgabenprognosen.


13. Produktivität als zentrale Kennzahl

Die Strategie soll nicht allein anhand der Zahl neuer Gebäude, Förderbescheide oder Forschungsprojekte bewertet werden.

Entscheidend ist die wirtschaftliche Wirkung.

Daher wird ein jährlicher:

Hessen-Innovations- und Produktivitätsindex

vorgeschlagen.

Dieser soll unter anderem erfassen:

  • reales BIP je Erwerbstätigen,
  • reales BIP je Arbeitsstunde,
  • Arbeitsvolumen,
  • Investitionen,
  • FuE-Ausgaben,
  • Patente,
  • Unternehmensgründungen,
  • Unternehmenswachstum,
  • Exporte,
  • Weiterbildung,
  • Genehmigungsdauer,
  • Lohnstückkosten,
  • Technologietransfer,
  • Nutzung von Pilotfabriken.

Als langfristiger politischer Zielkorridor wird ein reales Produktivitätswachstum von etwa:

1,0–1,5 % pro Jahr

vorgeschlagen.

Dies ist ausdrücklich kein prognostizierter Wert, sondern eine Zielgröße, an der die Strategie gemessen werden soll.


14. Finanzielle Ausgangslage

Die Finanzierung stellt eine zentrale Herausforderung dar.

Die Landesregierung beschreibt die mittelfristige Haushaltslage als angespannt und verweist auf Konsolidierungsbedarf sowie die Notwendigkeit, die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten.

Die Masterstrategie darf deshalb nicht auf der Annahme beruhen, dass sämtliche vorgeschlagenen Maßnahmen kurzfristig aus frei verfügbaren Haushaltsmitteln finanziert werden können.

Stattdessen wird eine mehrsäulige Finanzierungsarchitektur vorgeschlagen:

  1. Landesmittel,
  2. Umschichtungen und Priorisierung,
  3. Bundeskofinanzierung,
  4. EU-Mittel,
  5. Projekt- und Drittmittel,
  6. institutionelle Eigenmittel,
  7. direkte Einnahmen der aufgebauten Infrastruktur,
  8. langfristige Rückflüsse des DeepFunds,
  9. gegebenenfalls zusätzliche Finanzierungsinstrumente nach vorheriger verfassungs- und finanzrechtlicher Prüfung.

Die EU-Finanzierung kann dabei insbesondere dort genutzt werden, wo bestehende Fördertatbestände passen. Für Hessen standen in der EFRE-Förderperiode 2021–2027 bis zu 249 Mio. € EU-Mittel zur Verfügung; gefördert werden unter anderem Forschung, Technologietransfer, Forschungsinfrastruktur und Pilotvorhaben.


15. Grundsatz der Nicht-Doppelzählung

Eine wissenschaftlich belastbare Finanzplanung muss zwischen verschiedenen Geldströmen unterscheiden.

Daher gelten für das gesamte Modell folgende Grundsätze:

Erstens:

Eine Landesausgabe ist nicht gleichzeitig eine zusätzliche Einnahme.

Zweitens:

Eine Investition ist nicht mit ihrem späteren wirtschaftlichen Ertrag identisch.

Drittens:

Ein Umsatz einer staatlich getragenen Einrichtung ist nicht automatisch ein Nettoertrag des Landes.

Viertens:

Ein Portfolio-Wertzuwachs des DeepFunds ist nicht automatisch ausschüttbarer Haushalts-Cashflow.

Fünftens:

EU- und Bundesmittel dürfen nur insoweit angesetzt werden, wie entsprechende Fördermöglichkeiten tatsächlich bestehen oder künftig geschaffen werden.

Sechstens:

Makroökonomische Steuermehreinnahmen dürfen nicht vollständig als unmittelbar frei verfügbare Einnahmen des Landes verbucht werden.

Diese Grundsätze werden für sämtliche nachfolgenden Finanzmodelle verbindlich angewendet.


16. Beschlussziel

Der Hessische Landtag wird gebeten, die Landesregierung aufzufordern, ein detailliertes Umsetzungskonzept für eine Hessen-2041-Masterstrategie vorzulegen.

Dieses Konzept soll insbesondere:

  1. die LFG-H prüfen und konzipieren,
  2. den DeepFund mit einer Zielgröße von 500 Mio. € jährlicher neuer Kapitalzuführung prüfen,
  3. Pilotfabriken und Testbeds zu einem landesweiten Netzwerk verbinden,
  4. das Technologie- und Gründerzentrumnetz auf mindestens 27 leistungsfähige Standorte beziehungsweise Standortfunktionen weiterentwickeln,
  5. einen ExportHub Hessen aufbauen,
  6. ein eigenständiges 400-Mio.-€-Investitionsprogramm für Export- und Technologiezentren prüfen,
  7. eine Genehmigungsstrategie 2030 umsetzen,
  8. ein Weiterbildungs- und Transformationsprogramm entwickeln,
  9. einen Hessen-Innovations- und Produktivitätsindex einführen,
  10. die Finanzierung einschließlich Bund-, EU- und Drittmitteln darstellen,
  11. sämtliche vorgeschlagenen Finanzierungsinstrumente verfassungs-, finanz- und europarechtlich prüfen,
  12. und dem Landtag jährlich über Zielerreichung, Kosten, Einnahmen, Produktivitätseffekte und Risiken berichten.

17. Wissenschaftlicher Grundsatz der Petition

Die vorliegende Petition unterscheidet konsequent zwischen:

amtlichen Daten,
wissenschaftlich belegten Zusammenhängen,
Modellannahmen,
politischen Zielgrößen,
Investitionsvorschlägen,
Szenarien und
Prognosen.

Eine Modellrechnung wird nicht als sichere zukünftige Entwicklung dargestellt.

Insbesondere bei Wachstums-, Steuer-, Rendite- und Beschäftigungseffekten werden mehrere Szenarien verwendet.

Damit soll die Petition nicht nur einen politischen Vorschlag formulieren, sondern eine prüfbare Entscheidungsgrundlage für den Hessischen Landtag schaffen.


VORLÄUFIGE QUELLENBASIS

  1. Hessisches Statistisches Landesamt: Hessische Wirtschaftsleistung sinkt 2025 preisbereinigt um 0,2 Prozent, 30.03.2026.
  2. Hessisches Statistisches Landesamt: Arbeitsvolumen: In Hessen wurde im Jahr 2025 etwas weniger gearbeitet, 26.03.2026.
  3. Hessisches Ministerium der Finanzen: Finanzplan des Landes Hessen für die Jahre 2025 bis 2029, Stand November 2025.
  4. Hessisches Ministerium der Finanzen: Haushaltsabschluss 2025 – Konsolidierung statt Spielraum, 18.02.2026.
  5. Hessisches Ministerium für Wirtschaft: EFRE-Förderperiode 2021–2027.
  6. Hessisches Ministerium für Wirtschaft: EFRE-Informationsbroschüre Hessen Förderzeitraum 2021–2027.
  7. Hessisches Ministerium für Wirtschaft: Förderung von Pilot-, Demonstrations- und Entwicklungsvorhaben im Energiebereich.
  8. Hessisches Ministerium für Wirtschaft: Gründungen in Hessen – 21 Technologie- und Gründerzentren.


TEIL II – LANDESFORSCHUNGSGESELLSCHAFT HESSEN

9. Errichtung einer Landesforschungsgesellschaft Hessen (LFG-H)

9.1 Zielsetzung

Die Petition schlägt die Errichtung einer Landesforschungsgesellschaft Hessen (LFG-H) als dauerhaft angelegte Forschungs-, Transfer- und Technologieorganisation des Landes vor.

Die LFG-H soll nicht als Ersatz für die bestehenden hessischen Hochschulen verstanden werden. Ebenso wenig soll sie deren grundgesetzlich geschützte Wissenschaftsfreiheit einschränken.

Ihre Funktion liegt vielmehr in der Ergänzung der vorhandenen Forschungslandschaft durch langfristig finanzierte, anwendungsorientierte Forschungs- und Transferstrukturen.

Die LFG-H soll insbesondere dort tätig werden, wo zwischen universitärer Forschung und industrieller Anwendung langfristige Infrastruktur- und Finanzierungslücken bestehen.

Das Ziel ist ein durchgängiger Innovationspfad:

Grundlagennahe Forschung → angewandte Forschung → Demonstration → Pilotfabrik → Unternehmensanwendung → Skalierung → Export.


9.2 Mögliche Rechts- und Organisationsform

Vor einer endgültigen Gründung soll die Landesregierung eine rechtswissenschaftliche und wirtschaftliche Machbarkeitsstudie erstellen.

Zu untersuchen sind insbesondere:

  • Landesbetrieb,
  • Anstalt des öffentlichen Rechts,
  • Stiftung des öffentlichen Rechts,
  • öffentlich-rechtliche Gesellschaftsstruktur,
  • Beteiligung an bestehenden Forschungseinrichtungen,
  • oder eine Kombination mehrerer Rechtsformen.

Die endgültige Organisationsform soll nach folgenden Kriterien ausgewählt werden:

  1. wissenschaftliche Unabhängigkeit,
  2. parlamentarische Kontrolle,
  3. langfristige Finanzierungssicherheit,
  4. transparente Rechnungslegung,
  5. Möglichkeit zur Einwerbung von Drittmitteln,
  6. Kooperation mit Hochschulen,
  7. Kooperation mit Unternehmen,
  8. EU- und Bundesförderfähigkeit,
  9. rechtssichere Vergabe,
  10. Vermeidung unnötiger Doppelstrukturen.

Die LFG-H soll dabei nach dem Prinzip organisiert werden:

öffentliche Grundfinanzierung, wissenschaftliche Unabhängigkeit, leistungsbezogene Evaluierung und zusätzliche Drittmittelfähigkeit.


10. Struktur der LFG-H

10.1 Forschungszentren

Für die Aufbauphase wird die Einrichtung von zunächst:

10–12 Forschungszentren

vorgeschlagen.

Diese Zahl ist kein starrer Endzustand.

Nach wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Evaluierung soll die LFG-H langfristig auf:

15–20 oder mehr Forschungszentren

ausgebaut werden können.

Entscheidend soll nicht die Anzahl der Gebäude sein, sondern die wissenschaftliche und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.

Ein neues Zentrum soll deshalb insbesondere dann eingerichtet werden, wenn:

  • ein strategisch relevantes Technologiefeld vorhanden ist,
  • ausreichende wissenschaftliche Kompetenz besteht,
  • ein Bedarf der Wirtschaft nachgewiesen werden kann,
  • eine Kooperation mit Hochschulen möglich ist,
  • Drittmittel eingeworben werden können,
  • und keine wirtschaftlich sinnvolle bestehende Infrastruktur ersetzt werden muss.

10.2 Exzellenz- und Technologiebereiche

In der Aufbauphase sollen etwa:

15–20 Exzellenz- und Technologiebereiche

entwickelt werden.

Langfristig wird ein Korridor von:

25–35+ Bereichen

angestrebt.

Mögliche Schwerpunkte sind:

  • künstliche Intelligenz,
  • Robotik,
  • Quantentechnologien,
  • Halbleiter,
  • Mikroelektronik,
  • Biotechnologie,
  • Medizintechnik,
  • neue Materialien,
  • Energie,
  • Wasserstoff,
  • Speichertechnologien,
  • industrielle Digitalisierung,
  • Produktionstechnologien,
  • Kreislaufwirtschaft,
  • ClimateTech,
  • Mobilität,
  • Logistik,
  • Agrartechnologien,
  • Raumfahrt,
  • Sicherheits- und Resilienztechnologien.

Die konkrete Auswahl soll nicht ausschließlich politisch erfolgen.

Vielmehr soll ein wissenschaftlicher Beirat anhand transparenter Kriterien Vorschläge unterbreiten.


11. Forschungsinfrastruktur

Für die langfristige Entwicklung wird eine Forschungs- und Transferinfrastruktur von etwa:

80.000–120.000 m²

als Planungskorridor vorgeschlagen.

Die Infrastruktur kann umfassen:

  • Labore,
  • Reinräume,
  • Werkstätten,
  • Versuchshallen,
  • Demonstrationsflächen,
  • Büroflächen,
  • Konferenzräume,
  • Recheninfrastruktur,
  • Prüfstände,
  • Testanlagen,
  • Pilotproduktionsflächen.

Dabei soll zunächst geprüft werden, welche vorhandenen Landes-, Hochschul- und Forschungsliegenschaften genutzt werden können.

Neubauten sollen nur erfolgen, wenn:

  • bestehende Flächen nicht ausreichend sind,
  • eine Erweiterung nicht wirtschaftlich ist,
  • die technische Ausstattung einen Neubau erfordert,
  • oder eine strategische Konzentration Vorteile bietet.

12. Personal

Als langfristige Größenordnung wird ein direkter Beschäftigungsumfang von etwa:

3.000–5.000 Personen

vorgeschlagen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler,
  • Ingenieurinnen und Ingenieure,
  • Techniker,
  • Laborpersonal,
  • Forschungsmanager,
  • Transfermanager,
  • Patent- und Lizenzexperten,
  • Projektmanager,
  • Fachkräfte für internationale Kooperation,
  • Verwaltungsmitarbeiter.

Die Zahl stellt eine langfristige Zielgröße dar und darf nicht als sofortiger Personalaufbau interpretiert werden.

Der Aufbau soll stufenweise erfolgen.


13. Der DeepFund der LFG-H

13.1 Grundsatz

Die LFG-H soll neben ihrer Forschungs- und Transferfunktion über ein eigenes langfristiges Kapitalinstrument verfügen:

DeepFund Hessen

Für den DeepFund wird eine jährliche neue Kapitalzuführung von:

500 Mio. € pro Jahr

als Zielgröße vorgeschlagen.

Damit entsteht ein langfristiger Kapitalstock für forschungs- und technologieintensive Vorhaben.


13.2 Klare Trennung vom 400-Mio.-€-DeepTech-Fonds

Die Petition unterscheidet ausdrücklich zwischen zwei Kapitalinstrumenten.

DeepFund LFG-H

500 Mio. € jährlich

Funktion:

  • langfristige Technologieentwicklung,
  • DeepScience,
  • DeepTech,
  • Forschungstransfer,
  • langfristige Kapitalbereitstellung,
  • strategische Technologieprojekte.

DeepTech Venture Fund Hessen

400 Mio. € eigenständiges Startkapital

Funktion:

  • Unternehmensfinanzierung,
  • Start-ups,
  • Spin-offs,
  • Scale-ups,
  • technologieintensive KMU,
  • private Co-Investments,
  • Wagniskapital.

Der 400-Mio.-€-Fonds gehört nicht zur LFG-H.

Ebenso darf seine Finanzierung nicht dadurch entstehen, dass die jährlichen 500 Mio. € des DeepFunds gekürzt werden.

Damit ergibt sich:

InstrumentFinanzierung
DeepFund LFG-H500 Mio. € jährlich
DeepTech Venture Fund Hessen400 Mio. € einmaliges Startkapital
Gesamt im ersten Jahr900 Mio. €

Die 900 Mio. € stellen jedoch zwei unterschiedliche Finanzierungsinstrumente dar und dürfen nicht als ein einziger Fonds betrachtet werden.


TEIL III – DER 400-MIO.-€-DEEPTECH-WAGNISKAPITALFONDS

14. DeepTech Venture Fund Hessen

14.1 Zielsetzung

Der vorgeschlagene DeepTech Venture Fund Hessen soll eine Finanzierungslücke zwischen Forschung und Unternehmensskalierung adressieren.

Die Ausgangslage ist strukturell:

Eine wissenschaftliche Technologie kann technisch erfolgreich sein, benötigt anschließend jedoch häufig erhebliche Mengen an Kapital für:

  • Prototypen,
  • Zertifizierung,
  • Pilotproduktion,
  • Anlagen,
  • Personal,
  • Markteinführung,
  • internationale Expansion.

Genau an dieser Stelle soll der Fonds ansetzen.


15. Fondsvolumen

Vorgeschlagen wird ein Startkapital von:

400 Mio. €

Das Kapital soll möglichst über mehrere Jahre investiert werden und nicht zwingend im ersten Jahr vollständig ausgegeben werden.

Ein möglicher Investitionskorridor wäre:

Zeitraummögliche Investitionen
202750 Mio. €
202875 Mio. €
2029100 Mio. €
2030100 Mio. €
203175 Mio. €
Gesamt400 Mio. €

Diese Staffelung ist eine Modellannahme.

Die tatsächliche Investitionsgeschwindigkeit soll sich an der Qualität der Projekte und der Verfügbarkeit privater Co-Investoren orientieren.


16. Beteiligungsmodell

Der Fonds soll grundsätzlich als Wagniskapitalinstrument organisiert werden.

Mögliche Instrumente sind:

  • Eigenkapital,
  • Wandeldarlehen,
  • stille Beteiligungen,
  • hybride Finanzierungen,
  • Venture-Debt-Komponenten,
  • Co-Investments mit privaten Fonds.

Dabei sollen die jeweiligen Instrumente an Entwicklungsphase und Risikoprofil angepasst werden.

Der Fonds soll nicht jedes Unternehmen vollständig finanzieren.

Vielmehr soll möglichst privates Kapital mobilisiert werden.


17. Private Co-Investments

Ein wichtiges Ziel ist die Hebelung des öffentlichen Kapitals.

Beispielsweise könnte eine öffentliche Investition von 1 € zusätzliches privates Kapital mobilisieren.

Bei einem angenommenen Hebel von:

1 : 1

würden aus 400 Mio. € öffentlichen Mitteln bis zu:

800 Mio. € Gesamtinvestitionsvolumen

entstehen.

Bei:

1 : 2

könnten daraus:

1,2 Mrd. € Gesamtfinanzierungsvolumen

werden.

Bei:

1 : 3

wären theoretisch:

1,6 Mrd. €

möglich.

Diese Zahlen sind keine Prognosen.

Sie zeigen lediglich die Wirkung unterschiedlicher Co-Investmentquoten.

Die tatsächliche Hebelwirkung soll jährlich veröffentlicht werden.


18. Förderfähige Unternehmen

Der Fonds soll insbesondere folgende Gruppen adressieren:

18.1 Hochschul-Spin-offs

Unternehmen, die aus hessischen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen hervorgehen.

18.2 DeepTech-Start-ups

Unternehmen mit hohen Forschungs- und Entwicklungsanteilen und langen Technologiezyklen.

18.3 Scale-ups

Unternehmen, deren Technologie bereits validiert ist und die für Wachstum zusätzliches Kapital benötigen.

18.4 Technologieintensive KMU

Bestehende Unternehmen, die neue Technologien entwickeln und international skalieren wollen.


19. Verbindung mit der LFG-H

Obwohl der 400-Mio.-€-Fonds institutionell außerhalb der LFG-H steht, sollen beide Systeme miteinander kooperieren.

Ein möglicher Innovationspfad lautet:

LFG-H-Forschung

Technologievalidierung

Pilotfabrik

Spin-off / KMU

DeepTech Venture Fund

Scale-up

ExportHub Hessen

internationaler Markt

Damit entsteht eine geschlossene Innovationskette.

Die Entscheidung über eine Unternehmensfinanzierung darf jedoch nicht automatisch aus einer LFG-H-Förderung folgen.

Es soll eine eigenständige Investitionsprüfung geben.


20. Investitionskriterien

Investitionsentscheidungen sollen anhand transparenter Kriterien erfolgen.

Mögliche Kriterien:

  1. technologische Neuartigkeit,
  2. wissenschaftliche Qualität,
  3. Marktpotenzial,
  4. Skalierbarkeit,
  5. IP-Position,
  6. industrieller Anwendungsfall,
  7. Managementqualität,
  8. Kapitalbedarf,
  9. privates Co-Investment,
  10. internationale Wettbewerbsfähigkeit,
  11. Beitrag zu strategischen Technologiefeldern,
  12. Risiko-Rendite-Verhältnis.

Dabei darf die öffentliche Hand nicht ausschließlich kurzfristige Renditeziele verfolgen.

DeepTech-Projekte können lange Entwicklungszeiten und hohe Ausfallquoten aufweisen.


21. Keine Vermischung mit der allgemeinen Infrastrukturfinanzierung

Ein wesentlicher Grundsatz dieser Petition lautet:

Wagniskapital und öffentliche Infrastrukturfinanzierung werden getrennt bilanziert.

Die 400 Mio. € des DeepTech Venture Fund dürfen daher nicht zur Finanzierung von:

  • Hochschulgebäuden,
  • allgemeinen Verwaltungsgebäuden,
  • Straßen,
  • allgemeinen Technologieparks,
  • LFG-H-Grundfinanzierung,
  • Pilotfabriken

verwendet werden.

Umgekehrt sollen Infrastrukturmittel nicht künstlich als Wagniskapital verbucht werden.

Diese Trennung erhöht Transparenz und ermöglicht eine sachgerechte Erfolgsbewertung.


TEIL IV – PILOTFABRIKEN UND TESTBEDS

22. Funktion der Pilotfabriken

Pilotfabriken bilden die Verbindung zwischen Labor und industrieller Produktion.

Eine Technologie kann im Labor funktionieren und dennoch erhebliche Probleme bei der industriellen Umsetzung aufweisen.

Typische Herausforderungen sind:

  • Skalierung,
  • Prozessstabilität,
  • Energieverbrauch,
  • Materialverfügbarkeit,
  • Qualitätssicherung,
  • Automatisierung,
  • Kosten,
  • Zertifizierung,
  • Produktionsgeschwindigkeit.

Pilotfabriken sollen diese Probleme unter realitätsnahen Bedingungen untersuchen.


23. Aufbau eines hessischen Pilotfabrik-Netzwerks

Vorgeschlagen wird:

Aufbauphase:

5–8 Pilotfabriken/Testbeds

langfristiges Ziel:

10–15+ Einrichtungen

Die vorhandenen hessischen Einrichtungen sollen dabei ausdrücklich einbezogen werden.

Statt parallele Strukturen aufzubauen, soll eine landesweite Netzwerkstruktur entstehen.

Jede Pilotfabrik soll einen klar definierten technologischen Schwerpunkt erhalten.


24. Zugang für mittelständische Unternehmen

Der Zugang soll insbesondere für KMU erleichtert werden.

Ein Unternehmen soll beispielsweise eine Produktionslinie oder einen Entwicklungsprozess in einer Pilotfabrik testen können, ohne selbst sofort eine vollständige Forschungs- und Versuchsinfrastruktur finanzieren zu müssen.

Mögliche Leistungen:

  • Maschinen- und Anlagenzugang,
  • Produktionsversuche,
  • digitale Zwillinge,
  • Robotiktests,
  • Materialtests,
  • Energieeffizienztests,
  • KI-Integration,
  • Zertifizierungsvorbereitung,
  • Prozessoptimierung,
  • Schulung von Beschäftigten.

25. Einnahmemodell der Pilotfabriken

Die Pilotfabriken sollen langfristig eigene Einnahmen erzielen.

Mögliche Einnahmequellen:

EinnahmequelleFunktion
Maschinen-/Anlagennutzungindustrielle Tests
ForschungsaufträgeUnternehmensprojekte
EntwicklungsprojekteTechnologieentwicklung
SchulungenQualifizierung
ZertifizierungsvorbereitungMarktzugang
BeratungsleistungenProzessoptimierung
internationale ProjekteTechnologietransfer
öffentliche ForschungsprojekteDrittmittel

Für das vollständige Zielbild wird als Planungsgröße ein jährliches direktes Einnahmepotenzial von etwa:

180 Mio. €

angesetzt.

Dieser Betrag ist ein langfristiger Zielwert und keine Einnahmegarantie.


TEIL V – MITTELSTAND 2035

26. Das 27-Zentren-Modell

Die 27 Zentren sollen die regionale Infrastruktur für:

  • Gründung,
  • Innovation,
  • Forschungstransfer,
  • Digitalisierung,
  • Unternehmenswachstum,
  • Weiterbildung,
  • Internationalisierung

bilden.

Die Zentren sollen eng mit LFG-H und Pilotfabriken verbunden werden.


27. Wirtschaftliche Funktionen

Die Zentren sollen nicht ausschließlich Büroräume vermieten.

Vorgesehen sind vielmehr:

  • Labore,
  • Werkstätten,
  • Produktionsflächen,
  • Co-Working,
  • Gründerberatung,
  • Transferleistungen,
  • Innovationsberatung,
  • Schulungen,
  • Maschinenzugang,
  • Veranstaltungsflächen,
  • internationale Vernetzung.

Dadurch kann aus einem klassischen Gründerzentrum ein multifunktionales Technologie- und Innovationszentrum entstehen.


28. Zielgröße direkte Einnahmen

Für das langfristige 27+-Zentren-System wird als Planungsziel ein jährliches Bruttoeinnahmepotenzial von:

250 Mio. €

angesetzt.

Beispielhafte Struktur:

EinnahmebereichZielgröße
Mieten/Pachten100 Mio. €
Labor-/Werkstattnutzung35 Mio. €
Maschinen-/Anlagennutzung25 Mio. €
Weiterbildung20 Mio. €
Beratung/Transfer25 Mio. €
Inkubation/Acceleration15 Mio. €
Veranstaltungen10 Mio. €
F&E-Dienstleistungen20 Mio. €
sonstige Dienstleistungen10 Mio. €
Gesamt250 Mio. €

Auch hierbei handelt es sich um eine Planungsgröße.

Von den Bruttoeinnahmen sind insbesondere Personal-, Energie-, Instandhaltungs-, Finanzierungs- und sonstige Betriebskosten abzuziehen.


29. Expansion nach Evaluation

Die Zahl 27 soll nicht das Ende der Entwicklung darstellen.

Nach der ersten vollständigen Evaluation sollen insbesondere folgende Kennzahlen untersucht werden:

  • Auslastung,
  • Zahl der Unternehmen,
  • Beschäftigungsentwicklung,
  • Investitionen,
  • Gründungen,
  • Überlebensquote,
  • Exporte,
  • Patente,
  • Forschungskooperationen,
  • Mieteinnahmen,
  • Betriebskosten,
  • Drittmittel,
  • private Investitionen.

Auf dieser Grundlage soll entschieden werden, ob:

bestehende Zentren erweitert,
neue Spezialzentren geschaffen oder
Standorte zusammengelegt beziehungsweise umgewidmet

werden sollen.


TEIL VI – EXPORTHUB HESSEN

30. Errichtung des ExportHub Hessen

Der ExportHub soll die internationale Dimension der Masterstrategie bilden.

Ziel ist nicht die Schaffung einer weiteren allgemeinen Wirtschaftsförderungsinstitution neben bestehenden Einrichtungen.

Vielmehr soll der ExportHub bestehende Leistungen bündeln und dort ergänzen, wo Unternehmen insbesondere bei technologieintensiven Exporten Unterstützung benötigen.


31. Exportcluster

In der Aufbauphase werden:

15 Exportcluster

vorgeschlagen.

Langfristig soll eine Erweiterung auf:

20–25 Exportcluster

möglich sein.

Mögliche Cluster:

  • Maschinenbau,
  • Automatisierung,
  • KI,
  • Medizintechnik,
  • Energie,
  • Wasserstoff,
  • Chemie,
  • Biotechnologie,
  • neue Materialien,
  • Umwelttechnologie,
  • Mobilität,
  • Logistik,
  • Bau- und Gebäudetechnik,
  • Finanztechnologie,
  • digitale Dienstleistungen.

32. Verbindung mit dem DeepTech Venture Fund

Der ExportHub soll Unternehmen unterstützen, die durch den 400-Mio.-€-DeepTech-Fonds finanziert wurden.

Dabei entsteht folgende Kette:

Forschung → Venture Capital → Scale-up → Exportberatung → internationale Geschäftsanbahnung → Auslandsmärkte.

Der ExportHub erhält dadurch eine klare wirtschaftliche Funktion.

Er soll nicht selbst zum Venture-Capital-Fonds werden.


33. Direkte Einnahmen des ExportHub

Langfristig wird für ExportHub und Exportcluster ein Bruttoeinnahmepotenzial von:

120 Mio. € jährlich

als Planungsziel angesetzt.

Mögliche Einnahmequellen:

  • Marktanalysen,
  • Beratungsleistungen,
  • internationale Partnervermittlung,
  • Technologietransfer,
  • Projektentwicklung,
  • Ausschreibungsunterstützung,
  • internationale Pilotprojekte,
  • Lizenzierungsberatung,
  • Exportakademie,
  • Delegations- und Matchmaking-Services,
  • Konsortialmanagement.

Einnahmen der AHKs werden nicht als Einnahmen des Landes Hessen angesetzt.


34. Die Masterstrategie als Wertschöpfungskette

Damit ergibt sich nun das zentrale Gesamtmodell:

LFG-H

↓ Forschung

DeepFund 500 Mio. €/Jahr

↓ langfristige Technologieentwicklung

Pilotfabriken

↓ industrielle Validierung

DeepTech Venture Fund 400 Mio. €

↓ Unternehmensfinanzierung

27+ Mittelstandszentren

↓ Unternehmenswachstum

ExportHub + 15–25 Exportcluster

↓ internationale Skalierung

Umsatz / Produktivität / Exporte

↓ Rückflüsse

erneute Investitionen

Diese Struktur soll den Kern der gesamten Hessen-2041-Masterstrategie bilden.


35. Vorläufige finanzielle Trennung

Für die weitere Petition gelten daher folgende verbindliche Modellregeln:

BereichAnsatz
LFG-H DeepFund500 Mio. €/Jahr
DeepTech Venture Fund400 Mio. € Startkapital
Pilotfabrikenseparates Investitionsbudget
27+ Zentrenseparates Investitions-/Betriebsbudget
ExportHubseparates Budget
Weiterbildungseparates Förderbudget
Genehmigungen 2030separates Modernisierungsbudget

Der DeepFund darf nicht zur Deckung der laufenden Kosten der übrigen Säulen herangezogen werden.

Der 400-Mio.-€-DeepTech-Fonds darf ebenfalls nicht als Infrastrukturhaushalt verwendet werden.

Damit bleibt die Finanzarchitektur der Petition nachvollziehbar und überprüfbar.


36. Nächster Berechnungsschritt der Langfassung

Auf dieser Grundlage wird die Finanzarchitektur für 2027–2041 in einem gesonderten Kapitel vollständig berechnet.

Darin werden getrennt dargestellt:

  1. Landesgrundfinanzierung,
  2. 500 Mio. € jährlicher DeepFund,
  3. 400 Mio. € DeepTech Venture Fund,
  4. Pilotfabriken,
  5. 27+ Zentren,
  6. ExportHub,
  7. Weiterbildung,
  8. Genehmigungen 2030,
  9. EU-Mittel,
  10. Bundesmittel,
  11. direkte Betriebseinnahmen,
  12. DeepFund-Renditen,
  13. private Co-Investments,
  14. mögliche Steuer- und Wachstumseffekte.

Erst anschließend wird daraus eine konsolidierte Gesamtfinanzierungstabelle 2027–2041 erstellt.

Damit wird insbesondere vermieden, dass der gleiche Euro beispielsweise gleichzeitig als Landeshaushaltsausgabe, DeepFund-Kapital, direkte Einnahme und Wachstumsfinanzierung gezählt wird.

Ende des bisher ausgearbeiteten Abschnitts

Die Petition wird in der Langfassung anschließend mit dem vollständigen Finanzierungsmodell, den Jahreswerten 2027–2041, den Renditeszenarien und der rechtlichen Prüfung der Finanzierungsinstrumente fortgeführt.


TEIL VII – FINANZIERUNGSARCHITEKTUR 2027–2041

37. Grundprinzip der Finanzierung

Die Masterstrategie kann nur dann langfristig tragfähig sein, wenn zwischen vier unterschiedlichen Finanzgrößen unterschieden wird:

  1. Investitionsausgaben des Landes,
  2. laufende Betriebsausgaben,
  3. Kapitalzuführungen an revolvierende Fonds,
  4. wirtschaftliche Rückflüsse und Einnahmen.

Diese Größen dürfen nicht miteinander vermischt werden.

Insbesondere gilt:

Eine Kapitalzuführung an einen Fonds ist wirtschaftlich etwas anderes als ein verlorener Zuschuss.

Ebenso ist:

ein Bruttoumsatz einer Einrichtung nicht mit einem Nettogewinn des Landes gleichzusetzen.

Die Finanzierungsrechnung der Masterstrategie wird daher eine Brutto- und eine Nettobetrachtung getrennt ausweisen.


38. Landesgrundfinanzierung

Für die Modellrechnung wird eine anfängliche Landesgrundfinanzierung von:

1,0 Mrd. € im Jahr 2027

angesetzt.

Für die Folgejahre wird eine nominale Wachstumsannahme von 3 % verwendet.

Diese 3 % sind eine Modellannahme und keine Prognose der tatsächlichen zukünftigen Haushaltsentwicklung.

JahrLandesgrundfinanzierung
20271,000 Mrd. €
20281,030 Mrd. €
20291,061 Mrd. €
20301,093 Mrd. €
20311,126 Mrd. €
20321,159 Mrd. €
20331,194 Mrd. €
20341,230 Mrd. €
20351,267 Mrd. €
20361,305 Mrd. €
20371,344 Mrd. €
20381,384 Mrd. €
20391,426 Mrd. €
20401,469 Mrd. €
20411,513 Mrd. €
Summeca. 19,3 Mrd. €

Die Tabelle stellt zunächst lediglich die finanzielle Modellgröße dar.

Ob und in welcher Höhe diese Mittel tatsächlich aus dem Landeshaushalt bereitgestellt werden können, ist Gegenstand der Haushalts-, Finanz- und Rechtsprüfung.


39. DeepFund LFG-H – 500 Mio. € jährlich

Die jährliche Kapitalzuführung an den DeepFund beträgt:

500 Mio. € pro Jahr

Für 15 Jahre ergibt sich:

15 × 500 Mio. € = 7,5 Mrd. €

neues Kapital.

Dabei handelt es sich um Kapitalzuführungen und nicht um konsumtive Ausgaben.

Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass das Kapital langfristig investiert wird und Rückflüsse erzeugen kann.


40. Kapitalstock des DeepFunds

Für die Modellrechnung wird angenommen:

  • Einzahlung: 500 Mio. € pro Jahr,
  • Einzahlung jeweils am Jahresende,
  • vollständige Reinvestition bis einschließlich 2041,
  • keine Gebühren,
  • keine Steuern,
  • keine Ausfälle,
  • konstante Durchschnittsrendite.

Diese Annahmen sind bewusst vereinfachend.

Sie dienen ausschließlich dazu, die Größenordnung des möglichen Kapitalstocks zu verdeutlichen.

Szenario A – 6 %

Kapitalstock Ende 2041:

ca. 11,6 Mrd. €

Szenario B – 8 %

Kapitalstock Ende 2041:

ca. 13,6 Mrd. €

Szenario C – 10 %

Kapitalstock Ende 2041:

ca. 16,0 Mrd. €

Diese Zahlen dürfen nicht als Renditeversprechen verstanden werden.

Ein realer Fonds würde Wertschwankungen, Ausfälle, Verwaltungs- und Transaktionskosten, unterschiedliche Anlagehorizonte und Jahre mit negativen Renditen aufweisen.


41. DeepFund – Beispielrechnung 8 %

Bei einer Modellrendite von 8 % ergibt sich folgende Entwicklung:

JahrNeue EinzahlungKapitalstock am Jahresende
20270,500 Mrd. €0,500 Mrd. €
20280,500 Mrd. €1,040 Mrd. €
20290,500 Mrd. €1,623 Mrd. €
20300,500 Mrd. €2,253 Mrd. €
20310,500 Mrd. €2,933 Mrd. €
20320,500 Mrd. €3,668 Mrd. €
20330,500 Mrd. €4,461 Mrd. €
20340,500 Mrd. €5,318 Mrd. €
20350,500 Mrd. €6,244 Mrd. €
20360,500 Mrd. €7,244 Mrd. €
20370,500 Mrd. €8,324 Mrd. €
20380,500 Mrd. €9,490 Mrd. €
20390,500 Mrd. €10,749 Mrd. €
20400,500 Mrd. €12,109 Mrd. €
20410,500 Mrd. €13,576 Mrd. €

Die Summe der tatsächlichen Einzahlungen beträgt lediglich 7,5 Mrd. €.

Die Differenz zum rechnerischen Kapitalstock entsteht durch die angenommene Kapitalverzinsung.


42. Ausschüttungsphase ab 2042

Ab 2042 soll das System von der reinen Aufbauphase in eine Mischphase übergehen.

Die Modellregel lautet:

500 Mio. € neue Kapitalzuführung pro Jahr

plus:

50 % der tatsächlich ausschüttungsfähigen Erträge → Ausbau der Masterstrategie

und:

50 % → Reinvestition in den DeepFund.

Bei einem Kapitalstock von 13,576 Mrd. € und einer angenommenen Rendite von 8 % ergäbe sich theoretisch:

13,576 Mrd. € × 8 % =

1,086 Mrd. € Jahresertrag.

Davon wären nach dem Modell:

ca. 543 Mio. € Ausschüttung

und

ca. 543 Mio. € Reinvestition.

Zusätzlich kommen:

500 Mio. € neues Kapital.

Der rechnerische Kapitalstock würde somit Ende 2042 etwa:

14,619 Mrd. €

betragen.

Auch hier gilt:

Diese Rechnung setzt voraus, dass der Ertrag tatsächlich realisiert und ausschüttungsfähig ist.


43. DeepTech Venture Fund – 400 Mio. €

Der zweite Fonds wird separat behandelt.

Startkapital:

400 Mio. €

Der Fonds ist kein Bestandteil der jährlichen 500-Mio.-€-DeepFund-Zuführung.

Er soll insbesondere:

  • Unternehmensbeteiligungen,
  • Co-Investments,
  • Wandelfinanzierungen,
  • Scale-up-Finanzierungen

ermöglichen.

Die wirtschaftliche Wirkung besteht deshalb nicht nur in möglichen Rückflüssen, sondern auch in der Mobilisierung privaten Kapitals.


44. Beispiel für private Hebelwirkung

Bei 400 Mio. € öffentlichem Kapital können unterschiedliche Co-Investment-Szenarien betrachtet werden.

Öffentlicher AnteilPrivates KapitalGesamtvolumen
100 %0 €400 Mio. €
50 %400 Mio. €800 Mio. €
33,3 %800 Mio. €1,2 Mrd. €
25 %1,2 Mrd. €1,6 Mrd. €

Dies sind keine Prognosen.

Sie zeigen ausschließlich, wie stark die Investitionssumme durch Co-Investments steigen könnte.


45. Rückflüsse des DeepTech Venture Fund

Auch beim 400-Mio.-Fonds müssen Rückflüsse von staatlichen Haushaltseinnahmen unterschieden werden.

Mögliche Rückflüsse:

  • Veräußerung von Beteiligungen,
  • Dividenden,
  • Zinszahlungen,
  • Rückzahlung von Wandeldarlehen,
  • Lizenz- und IP-Erträge, sofern vertraglich vorgesehen.

Diese Mittel sollen grundsätzlich wieder für technologieorientierte Unternehmensfinanzierung verwendet werden.

Damit kann auch der 400-Mio.-Fonds langfristig einen revolvierenden Charakter erhalten.


TEIL VIII – INVESTITIONSARCHITEKTUR

46. LFG-H

Die LFG-H benötigt neben dem DeepFund eine eigene Finanzierung für:

  • Personal,
  • Gebäude,
  • Labore,
  • Geräte,
  • IT,
  • Forschungsbetrieb,
  • Verwaltung,
  • Drittmittelmanagement,
  • Transfer.

Die Finanzierung des operativen Systems darf deshalb nicht aus dem DeepFund abgezogen werden.


47. Pilotfabriken

Die Pilotfabriken benötigen:

  • Gebäude,
  • Maschinen,
  • Testanlagen,
  • digitale Infrastruktur,
  • Personal,
  • Wartung,
  • Energie.

Es wird empfohlen, einen Teil der Investitionen über EFRE, Bund, Forschungsprogramme und projektbezogene Drittmittel zu kofinanzieren.

Die EU-Förderfähigkeit einzelner Projekte muss jeweils anhand des geltenden Förderrechts geprüft werden.


48. 27+ Zentren

Die Zentren können unterschiedliche Finanzierungsmodelle erhalten.

Möglich sind:

Variante A

Land finanziert überwiegend die Investition.

Variante B

Land + Kommune + Wirtschaft.

Variante C

Land + EU + Bund + private Partner.

Variante D

Immobiliengesellschaft beziehungsweise langfristige Landesgesellschaft mit Vermietungsmodell.

Welche Variante eingesetzt wird, soll von Standort und Nutzung abhängen.


49. ExportHub

Der ExportHub soll aus einem eigenen Budget finanziert werden.

Mögliche Quellen:

  • Landesmittel,
  • EU-Programme,
  • Bundesprogramme,
  • Projektentgelte,
  • Unternehmensbeiträge,
  • Teilnahmegebühren,
  • internationale Projekte.

Eine automatische Finanzierung aus dem DeepFund wird ausgeschlossen.


TEIL IX – DIREKTE EINNAHMEN

50. Einnahmenmodell

Die Masterstrategie soll langfristig selbst Einnahmen erzeugen.

Dafür wird folgende Planungsstruktur verwendet:

Bereichlangfristiger Zielwert pro Jahr
LFG-H650 Mio. €
Pilotfabriken180 Mio. €
27+ Zentren250 Mio. €
ExportHub/Exportcluster120 Mio. €
Weiterbildung/Transformation100 Mio. €
sonstige Forschungs-/Technologieinfrastruktur75 Mio. €
Gesamt1,375 Mrd. €

Diese Beträge sind Bruttoeinnahmen-Zielwerte.

Sie sind nicht mit einem Nettohaushaltsüberschuss gleichzusetzen.


51. LFG-H-Einnahmen

Die langfristige Zielgröße von:

650 Mio. € jährlich

soll aus unterschiedlichen Quellen entstehen.

Dazu gehören:

  • Auftragsforschung,
  • Forschungsdienstleistungen,
  • Lizenzen,
  • Patente,
  • Nutzungsentgelte,
  • Laborleistungen,
  • internationale Forschungsprojekte,
  • Infrastrukturvermietung,
  • Technologietransfer,
  • Weiterbildungsangebote.

Die Einnahmen sollen in einem jährlichen Geschäftsbericht vollständig offengelegt werden.


52. Gesamteinnahmen 2027–2041

Für die Aufbauphase wird ein schrittweiser Einnahmenanstieg angenommen:

Jahrdirekte Bruttoeinnahmen
20270,250 Mrd. €
20280,400 Mrd. €
20290,550 Mrd. €
20300,700 Mrd. €
20310,800 Mrd. €
20320,900 Mrd. €
20330,975 Mrd. €
20341,050 Mrd. €
20351,125 Mrd. €
20361,175 Mrd. €
20371,225 Mrd. €
20381,275 Mrd. €
20391,310 Mrd. €
20401,345 Mrd. €
20411,375 Mrd. €
Summe14,455 Mrd. €

Auch diese Summe ist eine Modellrechnung.

Sie darf nicht als garantierte Einnahme des Landes interpretiert werden.


53. Warum Bruttoeinnahmen nicht gleich Haushaltsentlastung sind

Von den Einnahmen müssen beispielsweise abgezogen werden:

  • Personal,
  • Energie,
  • Gebäudebetrieb,
  • Wartung,
  • Versicherungen,
  • IT,
  • Finanzierungskosten,
  • Abschreibungen,
  • Forschungsaufwendungen,
  • Verwaltung.

Deshalb wird die Petition zusätzlich eine Netto-Betriebsrechnung entwickeln.

Erst diese kann zeigen, welcher Anteil der Einnahmen tatsächlich zur Deckung anderer öffentlicher Ausgaben oder für neue Investitionen verwendet werden könnte.


TEIL X – FINANZIERUNGSMODELL MIT BUND UND EU

54. EU-Mittel

Die Masterstrategie soll bestehende europäische Fördermöglichkeiten systematisch nutzen.

Dabei kommen insbesondere Programme für:

  • Forschung,
  • Innovation,
  • KMU,
  • Digitalisierung,
  • Energie,
  • Transformation,
  • Qualifizierung,
  • regionale Entwicklung

in Betracht.

Die hessische EFRE-Förderperiode 2021–2027 stellt hierfür einen wichtigen Referenzrahmen dar.

Für die nächste Förderperiode dürfen allerdings keine heutigen Förderbeträge einfach fortgeschrieben werden.

Daher gilt:

EU-Mittel werden nur dann als Finanzierung angesetzt, wenn ein konkreter Fördertatbestand, Förderaufruf oder eine rechtlich belastbare Kofinanzierungsmöglichkeit besteht.


55. Bundesmittel

Auch Bundesprogramme sollen systematisch genutzt werden.

Dabei soll die LFG-H gemeinsam mit den Hochschulen und Unternehmen Förderanträge vorbereiten.

Ziel ist eine höhere Erfolgsquote bei:

  • BMBF-/Bundesforschungsprogrammen,
  • Energieprogrammen,
  • Digitalisierungsprogrammen,
  • industrieller Transformation,
  • Infrastrukturförderung,
  • Unternehmensförderung.

Bundesmittel werden ebenfalls nicht als sicherer Einnahmestrom behandelt.


56. Finanzierung durch Produktivitätsgewinne

Die langfristig wichtigste Gegenfinanzierung soll nicht allein aus neuen Abgaben bestehen.

Vielmehr soll ein Teil der Strategie durch zusätzliche wirtschaftliche Wertschöpfung getragen werden.

Der Mechanismus lautet:

Investition

höhere Forschung und Innovation

höhere Produktivität

höhere Wertschöpfung

höhere Unternehmensumsätze und Einkommen

zusätzliche Steuerbasis

teilweise zusätzliche öffentliche Einnahmen.

Dieser Zusammenhang ist allerdings mit erheblicher Unsicherheit verbunden.

Daher wird im späteren Wachstumsmodell keine vollständige automatische Gegenfinanzierung unterstellt.


TEIL XI – 0,2-%-FINANZIERUNGSOPTIONEN

57. Lohnsummenmodell

Als mögliche zusätzliche Finanzierungsquelle wird ein Modell untersucht, bei dem eine Finanzierungsbeteiligung in Höhe von:

0,2 % der Lohnsumme

erhoben werden könnte.

Bei einer beispielhaften Lohnsumme von 170,4 Mrd. € ergäbe sich:

170,4 Mrd. € × 0,2 %

=

340,8 Mio. € jährlich.

Diese Rechnung ist statisch.

Bei einer angenommenen jährlichen Lohnsummensteigerung von 4 % ergäbe sich über 15 Jahre ein deutlich höherer kumulierter Betrag.

Die genaue Berechnung wird in der Finanzanlage ausgewiesen.


58. Umsatzmodell

Zusätzlich wird ein Modell untersucht, das an:

0,2 % des Umsatzes

anknüpft.

Bei einer beispielhaften Bemessungsgrundlage von 909,1 Mrd. € ergäbe sich:

909,1 Mrd. € × 0,2 %

=

1,8182 Mrd. € jährlich.

Auch diese Zahl stellt nur eine Modellrechnung dar.

Insbesondere muss geprüft werden, ob eine Umsatzbemessung wirtschaftlich sinnvoll ist.

Bei Lieferketten können dieselben Vorleistungen mehrfach erfasst werden.

Eine reine Umsatzabgabe könnte deshalb gegenüber einer wertschöpfungsbezogenen Bemessung erhebliche Verzerrungen erzeugen.


59. Verfassungs- und finanzrechtliche Prüfung

Die Petition fordert nicht, dass das Land Hessen ohne vorherige Prüfung eine neue allgemeine Steuer auf Löhne oder Umsätze einführt.

Vielmehr soll untersucht werden:

  • Steuerkompetenz des Bundes und der Länder,
  • Art. 105 GG,
  • Art. 106 GG,
  • Haushaltsrecht,
  • EU-Beihilferecht,
  • Gleichbehandlungsgrundsätze,
  • Belastungswirkung,
  • Wettbewerbsneutralität,
  • Verwaltungsaufwand.

Sollte sich herausstellen, dass ein Instrument nur durch Bundesgesetz oder eine gemeinsame Regelung von Bund und Ländern umgesetzt werden kann, soll die Landesregierung entsprechende Gespräche aufnehmen.


TEIL XII – PRODUKTIVITÄT UND WACHSTUM

60. Drei Szenarien

Die Masterstrategie verwendet drei Szenarien.

Szenario A – vorsichtig

Zusätzlicher Produktivitätsimpuls:

+0,2 bis +0,3 Prozentpunkte

möglicher zusätzlicher Wachstumsimpuls:

+0,05 bis +0,20 Prozentpunkte

Szenario B – mittel

Produktivitätsimpuls:

+0,5 bis +0,8 Prozentpunkte

möglicher Wachstumsimpuls:

+0,30 bis +0,60 Prozentpunkte

Szenario C – ambitioniert

Produktivitätsimpuls:

+1,0 bis +1,5 Prozentpunkte

möglicher Wachstumsimpuls:

+0,70 bis +1,00 Prozentpunkte

Diese Werte sind Szenarien und keine Prognosen.


61. Produktivität je Arbeitsstunde

Für die Masterstrategie soll insbesondere die Arbeitsproduktivität je Arbeitsstunde verwendet werden.

Dies verhindert, dass ein Produktivitätsanstieg lediglich durch eine Veränderung der Arbeitszeit interpretiert wird.

Die zentrale Kennzahl lautet:

Reales BIP / geleistete Arbeitsstunden.

Ergänzend wird betrachtet:

Reales BIP / Erwerbstätige.


62. Lohnstückkosten

Die Masterstrategie verfolgt ausdrücklich keine Niedriglohnstrategie.

Steigende Löhne können mit einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft vereinbar sein, wenn gleichzeitig die Produktivität ausreichend steigt.

Vereinfacht gilt:

Lohnkosten +5 %

Produktivität +5 %

→ Lohnstückkosten können ungefähr stabil bleiben.

Dagegen:

Lohnkosten +5 %

Produktivität +1 %

→ deutlich höherer Kostendruck.

Umgekehrt:

Lohnkosten +3 %

Produktivität +5 %

→ Verbesserung der relativen Kostenposition möglich.

Die tatsächliche Entwicklung hängt allerdings von Preisen, Branchenstruktur, Arbeitszeit, Kapitalintensität und Wechselkursen ab.


63. Produktivitätsindex

Der jährliche Hessen-Innovations- und Produktivitätsindex soll deshalb mindestens folgende Größen enthalten:

KennzahlZweck
BIP je ArbeitsstundeProduktivität
BIP je ErwerbstätigenArbeitsproduktivität
LohnstückkostenKostenposition
FuE-QuoteForschungsintensität
Patentetechnologische Aktivität
private F&EUnternehmensinnovation
Exporteinternationale Wettbewerbsfähigkeit
GründungenUnternehmensdynamik
Scale-upsWachstum
WeiterbildungHumankapital
GenehmigungszeitVerwaltungsproduktivität
Pilotfabrik-NutzungTechnologietransfer

TEIL XIII – GESAMTARCHITEKTUR 2027–2041

64. Die sieben Finanzierungssäulen

Die Masterstrategie soll auf sieben Hauptsäulen beruhen:

Säule 1

Landeshaushalt

Säule 2

DeepFund LFG-H – 500 Mio. € jährlich

Säule 3

DeepTech Venture Fund – 400 Mio. €

Säule 4

Bundes- und EU-Kofinanzierung

Säule 5

Projekt- und Drittmittel

Säule 6

eigene Einnahmen der Infrastruktur

Säule 7

wirtschaftliche Rückflüsse und Produktivitätseffekte

Diese sieben Säulen dürfen nicht einfach addiert werden.

Sie haben unterschiedliche wirtschaftliche Funktionen.


65. Gesamtwirtschaftliche Wirkungskette

Die Masterstrategie soll langfristig folgende Entwicklung ermöglichen:

öffentliche Investition

Forschungsinfrastruktur

Technologieentwicklung

Pilotierung

private Unternehmensinvestition

Produktivitätssteigerung

Unternehmenswachstum

höhere Exporte

höhere Wertschöpfung

zusätzliche Steuerbasis

teilweise Refinanzierung öffentlicher Investitionen.

Das Modell ist damit kein klassisches reines Förderprogramm.

Es ist als langfristige öffentliche Innovations- und Kapitalinfrastruktur konzipiert.


66. Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

Jede einzelne Säule soll regelmäßig evaluiert werden.

Insbesondere sind zu untersuchen:

  • Kosten pro zusätzlichem Arbeitsplatz,
  • Kosten pro zusätzlichem Forschungsprojekt,
  • Kosten pro Patent,
  • Kosten pro Unternehmensgründung,
  • privates Co-Investment je öffentlichem Euro,
  • zusätzliche Exporte,
  • zusätzliche Wertschöpfung,
  • Einnahmen und Betriebskosten,
  • Produktivitätseffekte.

Programme ohne nachweisbaren Nutzen sollen verändert, zusammengelegt oder beendet werden können.


TEIL XIV – GOVERNANCE UND KONTROLLE

67. Parlamentarische Kontrolle

Die LFG-H, der DeepFund und der DeepTech Venture Fund sollen einer umfassenden Berichtspflicht gegenüber dem Hessischen Landtag unterliegen.

Jährlich vorzulegen sind:

  1. Jahresabschluss,
  2. Investitionsbericht,
  3. Renditebericht,
  4. Risikobericht,
  5. Drittmittelbericht,
  6. Personalbericht,
  7. Transferbericht,
  8. Unternehmensgründungsbericht,
  9. Exportbericht,
  10. Produktivitätsbericht.

68. Wissenschaftlicher Beirat

Die LFG-H soll einen unabhängigen wissenschaftlichen Beirat erhalten.

Dieser soll insbesondere:

  • Forschungsstrategien bewerten,
  • neue Zentren beurteilen,
  • Technologiefelder priorisieren,
  • wissenschaftliche Qualität prüfen,
  • internationale Vergleiche durchführen.

Der Beirat soll nicht über konkrete politische Haushaltsentscheidungen entscheiden.


69. Investitionsgremium des DeepTech-Fonds

Für den 400-Mio.-€-Fonds wird ein separates Investmentkomitee vorgeschlagen.

Dieses soll aus Fachleuten für:

  • Venture Capital,
  • Unternehmensfinanzierung,
  • Technologie,
  • Patente,
  • Industrie,
  • Unternehmensaufbau

bestehen.

Interessenkonflikte sind offenzulegen.


70. Rechnungshof

Die Finanzkontrolle soll die gesetzlichen Zuständigkeiten des Hessischen Rechnungshofs berücksichtigen.

Die Masterstrategie fordert insbesondere:

  • nachvollziehbare Mittelverwendung,
  • getrennte Rechnungslegung,
  • Veröffentlichung wesentlicher Kennzahlen,
  • Prüfung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit,
  • transparente Beteiligungsberichte.

TEIL XV – UMSETZUNGSPLAN

71. Phase 1: 2027–2029

Schwerpunkte:

  • Gründungsvorbereitung LFG-H,
  • Rechtsformprüfung,
  • Aufbau der ersten Forschungszentren,
  • Start des DeepFunds,
  • Einrichtung des DeepTech Venture Fund,
  • erste Pilotfabriken,
  • Ausbau der Zentren,
  • Aufbau ExportHub,
  • Start Weiterbildungskonto,
  • Digitalisierung der Genehmigungen.

72. Phase 2: 2030–2035

Schwerpunkte:

  • erste umfassende Evaluierung,
  • Ausbau erfolgreicher Forschungszentren,
  • weitere Pilotfabriken,
  • Ausbau Exportcluster,
  • Skalierung erfolgreicher DeepTech-Unternehmen,
  • Ausbau der Weiterbildung,
  • vollständiger Genehmigungsindex,
  • Messung der Produktivitätseffekte.

73. Phase 3: 2036–2041

Schwerpunkte:

  • internationale Skalierung,
  • weitere Forschungsschwerpunkte,
  • Ausbau auf 15–20+ Forschungszentren,
  • Ausbau auf 10–15+ Pilotfabriken,
  • Erweiterung der 27+ Zentren nach Bedarf,
  • verstärkte Nutzung eigener Einnahmen,
  • Vorbereitung der Ausschüttungsphase des DeepFunds ab 2042.

74. Zielbild 2041

Im Zieljahr 2041 soll Hessen über ein miteinander verbundenes System verfügen aus:

Forschung

15–20+ LFG-H-Zentren

Exzellenz

25–35+ Technologiebereiche

Pilotierung

10–15+ Pilotfabriken

Mittelstand

27+ Technologie-, Innovations- und Gründerzentren

Export

20–25 Exportcluster

DeepFund

500 Mio. € neue Kapitalzuführung pro Jahr

DeepTech Venture Fund

400 Mio. € Startkapital mit revolvierender Weiterführung

Weiterbildung

Weiterbildungskonto mit Zielgröße 1.500 € je Beschäftigten/Jahr

Genehmigungen

Ziel: durchschnittliche Bearbeitungszeiten bis 2030 deutlich, perspektivisch etwa halbieren


75. Beschlussantrag – Ergänzung zur Finanzierungsstruktur

Der Hessische Landtag wird gebeten, die Landesregierung aufzufordern,

  1. die Einrichtung einer Landesforschungsgesellschaft Hessen zu prüfen und ein Gründungskonzept vorzulegen;
  2. einen innerhalb der LFG-H organisatorisch und bilanziell getrennten DeepFund mit einer Zielgröße von 500 Mio. € jährlicher neuer Kapitalzuführung zu konzipieren;
  3. einen eigenständigen DeepTech Venture Fund Hessen mit einem Startkapital von 400 Mio. € zu prüfen;
  4. sicherzustellen, dass die 400 Mio. € des DeepTech Venture Fund nicht aus den vorgesehenen jährlichen 500 Mio. € des LFG-H-DeepFunds finanziert oder herausgerechnet werden;
  5. für den DeepTech Venture Fund ein transparentes Co-Investment- und Risikomanagementsystem zu entwickeln;
  6. die Rückflüsse des DeepTech Venture Fund grundsätzlich für eine revolvierende weitere Technologie- und Unternehmensfinanzierung vorzusehen;
  7. Pilotfabriken und Testbeds aufzubauen beziehungsweise bestehende Einrichtungen zu einem hessischen Netzwerk zu verbinden;
  8. das hessische Technologie- und Gründerzentrumsnetz auf mindestens 27 leistungsfähige Zentren beziehungsweise Standortfunktionen weiterzuentwickeln;
  9. einen ExportHub Hessen mit zunächst 15 Exportclustern aufzubauen;
  10. die Genehmigungsstrategie 2030 umzusetzen;
  11. ein Weiterbildungs- und Transformationsprogramm einschließlich eines Weiterbildungskontos zu entwickeln;
  12. die Finanzierung sämtlicher Maßnahmen getrennt nach Investitionen, laufenden Kosten, Kapitalzuführungen, Drittmitteln und eigenen Einnahmen darzustellen;
  13. sämtliche Finanzierungsinstrumente vor ihrer Umsetzung verfassungs-, finanz-, beihilfe- und europarechtlich prüfen zu lassen;
  14. dem Landtag jährlich über Kosten, Einnahmen, private Co-Investments, Forschungsergebnisse, Gründungen, Exporte, Produktivität und Risiken zu berichten.

SCHLUSSFORDERUNG

Die vorgeschlagene Masterstrategie verfolgt einen langfristigen Ansatz.

Sie verbindet Forschung, Kapital, industrielle Erprobung, Mittelstand, Export, Weiterbildung und Verwaltungsmodernisierung.

Die zentrale Idee lautet:

Hessen soll nicht nur Wissen erzeugen, sondern die gesamte Wertschöpfungskette von der Forschung über die industrielle Erprobung bis zur internationalen Skalierung systematisch stärken.

Dabei werden zwei Kapitalinstrumente ausdrücklich voneinander getrennt:

500 Mio. € jährlich für den DeepFund der LFG-H

und

400 Mio. € als eigenständiger DeepTech-Wagniskapitalfonds für Unternehmen.

Diese Trennung ermöglicht eine klare Zuordnung der Risiken, Renditen, Aufgaben und politischen Verantwortlichkeiten.

Die weiteren Kapitel der Langfassung konkretisieren nun die Jahresfinanzierung 2027–2041, die vollständige Kostenstruktur der LFG-H, die 27 Zentren, die Pilotfabriken, den ExportHub, das Weiterbildungssystem sowie das Steuer-, Wachstums- und Produktivitätsmodell.

TEIL XVI – DETAILLIERTE FINANZPLANUNG 2027–2041

76. Methodischer Rahmen

Die Finanzplanung der Masterstrategie wird auf Jahresbasis erstellt.

Dabei werden sechs unterschiedliche Größen getrennt:

  1. öffentliche Ausgaben,
  2. Kapitalzuführungen,
  3. private Co-Investitionen,
  4. direkte Betriebseinnahmen,
  5. Fondsrückflüsse,
  6. makroökonomische Effekte.

Diese Größen dürfen nicht addiert werden, als handele es sich um identische Finanzierungsquellen.

Insbesondere ist ein Euro, der als Kapital in einen Fonds eingezahlt wird, nicht mit einem Euro laufender Konsumausgabe gleichzusetzen.

Ebenso darf ein zusätzlicher Unternehmensumsatz nicht unmittelbar als zusätzliche Landeseinnahme verbucht werden.


77. Jahresplanung der wesentlichen Kapitalinstrumente

Für die Jahre 2027 bis 2041 ergibt sich zunächst folgende Grundstruktur:

JahrDeepFund LFG-HDeepTech Venture FundBemerkung
2027500 Mio. €50 Mio. €Aufbau
2028500 Mio. €75 Mio. €Aufbau
2029500 Mio. €100 Mio. €Investitionshochlauf
2030500 Mio. €100 Mio. €Investitionshochlauf
2031500 Mio. €75 Mio. €Abschluss Erstinvestitionsphase
2032500 Mio. €revolvierende Phase
2033500 Mio. €revolvierende Phase
2034500 Mio. €revolvierende Phase
2035500 Mio. €revolvierende Phase
2036500 Mio. €revolvierende Phase
2037500 Mio. €revolvierende Phase
2038500 Mio. €revolvierende Phase
2039500 Mio. €revolvierende Phase
2040500 Mio. €revolvierende Phase
2041500 Mio. €revolvierende Phase
Summe7,5 Mrd. €400 Mio. €

Die 400 Mio. € des DeepTech Venture Fund sind damit vollständig von den 7,5 Mrd. € neuer DeepFund-Kapitalzuführungen getrennt.


78. Wichtig: 400 Mio. € sind nicht 400 Mio. € jährlich

Der DeepTech Venture Fund wird in dieser Petition als 400-Mio.-€-Startkapital konzipiert.

Es handelt sich nicht um eine jährliche zusätzliche Belastung von 400 Mio. €.

Das Startkapital wird über mehrere Jahre investiert.

Anschließend sollen Rückflüsse und neue private Mittel eine weitere Finanzierung ermöglichen.

Damit entsteht auch hier ein potentiell revolvierendes Modell.


79. Gesamtvolumen des DeepFunds

Die jährliche Kapitalzuführung von 500 Mio. € führt über 15 Jahre zu:

7,5 Mrd. € neuem Kapital.

Dies ist der tatsächliche nominale Kapitalzufluss.

Bei einer positiven durchschnittlichen Rendite entsteht darüber hinaus ein zusätzlicher Kapitalstock.

Die Differenz zwischen Einzahlung und Kapitalstock ist daher nicht zusätzliche Haushaltsfinanzierung, sondern das Ergebnis der modellierten Kapitalentwicklung.


80. DeepFund-Sensitivitätsrechnung

Durchschnittliche RenditeKapitalstock Ende 2041
0 %7,5 Mrd. €
4 %ca. 9,9 Mrd. €
6 %ca. 11,6 Mrd. €
8 %ca. 13,6 Mrd. €
10 %ca. 16,0 Mrd. €

Die Tabelle macht einen wichtigen Punkt sichtbar:

Auch ohne positive Rendite bliebe das eingezahlte Kapital grundsätzlich erhalten, sofern keine Verluste entstehen.

Bei einer realen Beteiligungsstrategie sind Verluste jedoch nicht auszuschließen.

Deshalb muss die politische Entscheidung nicht auf einem einzigen Renditeszenario beruhen.


81. Risikoszenario

Für eine wissenschaftlich belastbare Planung ist zusätzlich ein Negativszenario erforderlich.

Ein DeepTech- und DeepScience-Portfolio kann:

  • Unternehmensausfälle,
  • Projektabbrüche,
  • Verzögerungen,
  • Bewertungsverluste,
  • illiquide Beteiligungen,
  • lange Kapitalbindungszeiten

aufweisen.

Deshalb darf der Landeshaushalt nicht mit einer garantierten Fondsrendite kalkulieren.

Die Masterstrategie schlägt deshalb vor:

Fondsrenditen werden erst dann für die Finanzierung anderer Maßnahmen eingeplant, wenn sie tatsächlich realisiert und ausschüttungsfähig sind.


82. Ausschüttungsfähiger Ertrag

Ab 2042 soll zwischen drei Größen unterschieden werden:

A. Buchwertsteigerung

Steigende Bewertung einer Beteiligung.

B. realisierter Gewinn

Tatsächlich durch Verkauf oder andere Transaktion realisierter Gewinn.

C. ausschüttungsfähiger Cashflow

Tatsächlich verfügbarer Mittelzufluss nach Kosten, Rückstellungen und erforderlicher Liquiditätsreserve.

Nur C darf unmittelbar als Finanzierungsquelle für laufende zusätzliche Programme eingeplant werden.


83. Modelljahr 2042

Ausgehend vom 8-%-Szenario:

Kapitalstock Ende 2041:

13,576 Mrd. €

Modellierter Jahresertrag:

13,576 × 8 % = 1,086 Mrd. €

Davon:

50 % Reinvestition = ca. 543 Mio. €

50 % Ausschüttung = ca. 543 Mio. €

Zusätzlich:

500 Mio. € neue Kapitalzuführung.

Der theoretische Kapitalstock Ende 2042 beträgt damit:

ca. 14,619 Mrd. €.

Die Rechnung dient ausschließlich der Illustration.


84. DeepTech Venture Fund – Portfolioentwicklung

Der 400-Mio.-€-Fonds soll ebenfalls nicht nach dem Prinzip „alles sofort investieren“ betrieben werden.

Ein mehrjähriger Aufbau bietet mehrere Vorteile:

  • bessere Auswahl,
  • Diversifizierung,
  • Co-Investoren können gewonnen werden,
  • Marktbedingungen können berücksichtigt werden,
  • Kapital wird entsprechend dem Entwicklungsstand der Unternehmen abgerufen.

Ein möglicher Zielkorridor könnte sein:

Seed/Pre-Seed

10–15 %

Early Stage

25–35 %

Growth/Scale-up

35–45 %

Reserve/Follow-on

15–25 %

Die konkrete Gewichtung soll regelmäßig überprüft werden.


85. Follow-on-Finanzierung

Ein wesentlicher Fehler öffentlicher Wagniskapitalprogramme wäre es, ausschließlich Erstfinanzierungen zu ermöglichen.

Ein erfolgreiches DeepTech-Unternehmen benötigt häufig mehrere Finanzierungsrunden.

Der Fonds soll deshalb einen Teil seines Kapitals für:

  • Folgefinanzierungen,
  • internationale Expansion,
  • Produktionsskalierung,
  • Zertifizierung,
  • zusätzliche Forschungsphasen

reservieren.

Damit soll verhindert werden, dass ein Unternehmen nach einer erfolgreichen ersten Finanzierungsrunde mangels Anschlusskapital aus dem hessischen Ökosystem abwandert.


86. Verbindung mit privaten Kapitalgebern

Der DeepTech Venture Fund soll grundsätzlich darauf ausgerichtet sein, private Investoren zu mobilisieren.

Dazu gehören:

  • Venture-Capital-Fonds,
  • Corporate Venture Capital,
  • Family Offices,
  • institutionelle Anleger,
  • strategische Industriepartner,
  • ausländische Technologieinvestoren.

Der Staat soll dabei nicht versuchen, private Kapitalgeber vollständig zu ersetzen.

Vielmehr soll öffentliches Kapital insbesondere dort eingesetzt werden, wo hohe technologische Risiken oder lange Entwicklungszeiträume private Finanzierung erschweren.


87. Kein Automatismus zugunsten hessischer Unternehmen

Die Förderung soll nicht allein davon abhängen, ob ein Unternehmen seinen Sitz in Hessen hat.

Entscheidend soll sein, ob:

  • ein relevanter Bezug zur hessischen Forschungs- und Wirtschaftsstruktur besteht,
  • Wertschöpfung in Hessen entstehen kann,
  • Forschung und Entwicklung in Hessen gestärkt werden,
  • Arbeitsplätze und Kompetenzen aufgebaut werden,
  • internationale Skalierung möglich ist.

Damit soll zugleich verhindert werden, dass Kapital allein aus regionalpolitischen Gründen in wirtschaftlich ungeeignete Projekte fließt.


TEIL XVII – KOSTENSTRUKTUR DER MASTERSTRATEGIE

88. Einmalige Investitionen

Die Masterstrategie umfasst unterschiedliche einmalige Investitionsblöcke.

Dazu gehören insbesondere:

  • Forschungsgebäude,
  • Labore,
  • Pilotfabriken,
  • Maschinen,
  • digitale Infrastruktur,
  • Technologiezentren,
  • Exportinfrastruktur,
  • Weiterbildungseinrichtungen,
  • Verwaltungsdigitalisierung.

Diese Investitionen werden in den folgenden Anlagen nach Projektgruppen aufgeteilt.


89. Laufende Kosten

Neben Investitionen entstehen dauerhaft:

  • Personalaufwendungen,
  • Energiekosten,
  • Wartung,
  • IT-Betrieb,
  • Gebäudebetrieb,
  • Verwaltung,
  • Forschungsbetrieb,
  • Weiterbildungskosten,
  • internationale Kooperation.

Die Petition verlangt deshalb für jedes größere Projekt eine:

Lebenszyklusrechnung.

Nicht nur die Baukosten, sondern die gesamten Kosten über mindestens 20 Jahre sollen dargestellt werden.


90. Beispiel Lebenszykluskosten

Ein Forschungsgebäude mit Baukosten von 100 Mio. € darf nicht einfach als 100-Mio.-€-Projekt bewertet werden.

Hinzu kommen beispielsweise:

  • Finanzierung,
  • Energie,
  • Instandhaltung,
  • Reinigung,
  • technische Erneuerung,
  • IT,
  • Versicherung,
  • Personal.

Daher soll bei allen größeren Projekten der:

Total Cost of Ownership

ermittelt werden.


91. Nutzung vorhandener Immobilien

Vor einem Neubau soll geprüft werden:

  1. Können Landesimmobilien genutzt werden?
  2. Können Hochschulflächen erweitert werden?
  3. Können bestehende Technologiezentren ausgebaut werden?
  4. Können ehemalige Industrieflächen genutzt werden?
  5. Ist Miete wirtschaftlicher als Neubau?
  6. Ist Kauf wirtschaftlicher als Miete?
  7. Kann eine gemeinsame Infrastruktur mehrerer Institutionen entstehen?

Damit wird die Masterstrategie mit der bereits vorgeschlagenen Landesstrategie „Miete vs. Kauf“ verbunden.


TEIL XVIII – WEITERBILDUNG UND TRANSFORMATION

92. Weiterbildungskonto Hessen

Das Weiterbildungskonto soll Beschäftigten ermöglichen, regelmäßig Qualifikationen zu erwerben.

Zielgröße:

1.500 € pro Beschäftigten und Jahr.

Die Mittel sollen insbesondere für:

  • berufliche Weiterbildungen,
  • digitale Kompetenzen,
  • KI,
  • Automatisierung,
  • Energie,
  • Projektmanagement,
  • Fachqualifikationen,
  • Meister,
  • Techniker,
  • Fachwirte

verwendet werden können.


93. Verknüpfung mit Pilotfabriken

Pilotfabriken sollen nicht nur Maschinen testen.

Sie sollen zugleich Lernorte werden.

Ein Beschäftigter könnte beispielsweise:

Maschine bedienen

digitale Steuerung erlernen

KI-Anwendung trainieren

Produktionsprozess optimieren

Qualifikation erwerben.

Damit werden Technologieinvestitionen unmittelbar mit Humankapitalentwicklung verbunden.


94. Meister, Techniker und Fachwirte

Die Masterstrategie sieht vor, berufliche Aufstiegsqualifikationen besonders zu fördern.

Dabei sollen insbesondere geprüft werden:

  • vollständige oder weitgehende Gebührenübernahme,
  • Freistellungsmodelle,
  • Teilzeitqualifizierung,
  • digitale Kursangebote,
  • regionale Prüfungs- und Bildungszentren.

Ziel ist eine stärkere Verbindung zwischen beruflicher Bildung und technologischer Transformation.


95. Transformationsfonds

Zusätzlich zum individuellen Weiterbildungskonto wird ein Transformationsinstrument vorgeschlagen.

Es soll Unternehmen unterstützen bei:

  • Digitalisierung,
  • Automatisierung,
  • Energieeffizienz,
  • Dekarbonisierung,
  • KI-Einführung,
  • Robotik,
  • Qualifizierung,
  • Umstellung von Produktionsprozessen.

Eine allgemeine Pflichtabgabe soll in der Ausgangskonzeption nicht vorausgesetzt werden.


96. Freiwillige Matching-Finanzierung

Unternehmen können eigene Mittel mit öffentlichen Mitteln kombinieren.

Beispiel:

Unternehmen investiert:

1 €

Land/EU investiert:

1 €

2 € Gesamtvolumen.

Alternativ können höhere oder niedrigere öffentliche Förderquoten nach Unternehmensgröße und Projektart gelten.

KMU sollen grundsätzlich höhere Förderquoten erhalten können als Großunternehmen, sofern dies mit Beihilfe- und Förderrecht vereinbar ist.


TEIL XIX – GENEHMIGUNGEN 2030

97. Ziel

Die Genehmigungsstrategie verfolgt als politisches Ziel:

deutliche Beschleunigung der Verfahren bis 2030,

mit einem Zielkorridor von etwa:

50 % weniger durchschnittlicher Bearbeitungszeit.

Die tatsächliche Entwicklung soll jährlich gemessen werden.


98. Digitaler One-Stop-Shop

Unternehmen sollen möglichst nur einmal Daten eingeben müssen.

Der digitale Antrag soll anschließend:

  • zuständige Behörden erkennen,
  • fehlende Dokumente identifizieren,
  • Fristen überwachen,
  • Beteiligungen koordinieren,
  • Bearbeitungsstand anzeigen.

99. KI-gestützte Vollständigkeitsprüfung

Künstliche Intelligenz kann insbesondere bei:

  • Dokumentenprüfung,
  • Vollständigkeitskontrolle,
  • Plausibilitätsprüfung,
  • Klassifizierung

eingesetzt werden.

Die rechtliche Entscheidung bleibt bei der zuständigen Behörde.

KI soll daher Verwaltungsentscheidungen unterstützen, aber nicht unkontrolliert ersetzen.


100. Parallelisierung

Wenn mehrere Fachbehörden beteiligt sind, sollen Prüfungen soweit rechtlich möglich parallel stattfinden.

Das betrifft insbesondere:

  • Umwelt,
  • Bau,
  • Verkehr,
  • Energie,
  • Denkmalschutz,
  • Arbeitsschutz.

Die Koordination soll nicht dazu führen, dass eine Behörde vollständig abwartet, bis eine andere ihre Prüfung beendet hat, wenn eine parallele Bearbeitung möglich ist.


101. Genehmigungsindex

Jährlich sollen veröffentlicht werden:

  • durchschnittliche Bearbeitungszeit,
  • Median,
  • längste Verfahren,
  • Anzahl Verfahren,
  • Anteil digitaler Verfahren,
  • Zahl unvollständiger Anträge,
  • Gründe für Verzögerungen.

Damit wird die Verwaltung messbar.


TEIL XX – EXPORT UND INTERNATIONALISIERUNG

102. ExportHub als One-Stop-System

Der ExportHub soll nicht sämtliche bestehenden Wirtschaftsförderungen ersetzen.

Seine Aufgabe besteht vielmehr darin, die internationale Dimension stärker zu bündeln.

Ein Unternehmen soll beispielsweise Unterstützung erhalten bei:

  1. Zielmarktanalyse,
  2. regulatorischen Fragen,
  3. Finanzierung,
  4. Partnersuche,
  5. Pilotprojekt,
  6. Messe,
  7. Vertrieb,
  8. Lizenzierung,
  9. internationaler Skalierung.

103. Exportcluster

Die zunächst 15 Exportcluster sollen sich an technologischen und wirtschaftlichen Stärken orientieren.

Jedes Cluster soll:

  • Unternehmen identifizieren,
  • Auslandsmärkte analysieren,
  • Partner suchen,
  • Delegationen organisieren,
  • internationale Pilotprojekte vorbereiten.

Die Zahl kann nach Evaluation auf 20–25 steigen.


104. AHK-Kooperation

Die Auslandshandelskammern sollen als externe Partner eingebunden werden.

Mögliche Leistungen:

  • Marktinformationen,
  • Geschäftspartnerrecherche,
  • Markteintritt,
  • rechtliche Orientierung,
  • Delegationsunterstützung,
  • lokale Netzwerke.

Die entsprechenden Kosten sind als Projekt- oder Dienstleistungskosten des ExportHub zu behandeln.

Die Einnahmen der AHKs werden nicht dem Land Hessen zugerechnet.


TEIL XXI – GESAMTWIRTSCHAFTLICHES WIRKUNGSMODELL

105. Produktivität

Die Masterstrategie geht davon aus, dass Forschung und Technologieinvestitionen mittel- und langfristig die Produktivität erhöhen können.

Der Zusammenhang ist jedoch weder automatisch noch kurzfristig garantiert.

Daher wird ein Wirkungsmodell verwendet:

Investition

Innovation

Kapitalintensität / Technologieeinsatz

Qualifikation

Prozessverbesserung

höhere Wertschöpfung je Arbeitsstunde.


106. Beschäftigung

Die Strategie soll nicht primär über eine maximale Zahl staatlich finanzierter Arbeitsplätze bewertet werden.

Wichtiger sind:

  • private Beschäftigung,
  • Unternehmensgründungen,
  • Unternehmenswachstum,
  • neue Produktionskapazitäten,
  • Fachkräfteentwicklung.

Direkte LFG-H-Beschäftigung ist daher nur ein Teil des Effekts.


107. Steuerwirkung

Eine höhere Wertschöpfung kann langfristig zu höheren:

  • Lohnsteuern,
  • Einkommensteuern,
  • Körperschaftsteuern,
  • Gewerbesteuern,
  • Umsatzsteueranteilen

führen.

Die tatsächliche Wirkung auf den hessischen Landeshaushalt ist jedoch komplex, weil Steuerarten unterschiedlichen staatlichen Ebenen zugeordnet sind und der Länderfinanzausgleich berücksichtigt werden muss.

Deshalb darf nicht jeder zusätzliche Euro hessischer Wertschöpfung mit einem festen Prozentsatz als Landeseinnahme verbucht werden.


108. Szenarien der fiskalischen Wirkung

Für die Langfassung werden drei Szenarien gerechnet.

Vorsichtig

Nur ein kleiner Teil der zusätzlichen Wertschöpfung führt zu zusätzlichen unmittelbar verfügbaren Landesmitteln.

Mittleres Szenario

Ein größerer Anteil der Wertschöpfung schlägt sich mittelbar in öffentlichen Einnahmen nieder.

Hohes Szenario

Die Strategie führt zu deutlich höherer Wertschöpfung, Unternehmensansiedlung und Investition.

Auch hier gilt:

Keine der drei Varianten ist eine Prognose.

Sie dienen der politischen Sensitivitätsanalyse.


TEIL XXII – 2041: ZIELBILD

109. Forschungsökosystem

Bis 2041 soll Hessen über ein stärker integriertes System verfügen:

Hochschule

LFG-H

Pilotfabrik

Unternehmen

DeepTech Venture Fund

ExportHub

Weltmarkt


110. Kapitalökosystem

Parallel dazu entstehen zwei unterschiedliche Kapitalströme:

öffentlicher langfristiger Forschungskapitalstock

DeepFund – 500 Mio. € jährlich

und:

unternehmensbezogenes Wagniskapital

DeepTech Venture Fund – 400 Mio. € Startkapital.

Diese Trennung ist ein Kernprinzip der Masterstrategie.


111. Öffentliche Infrastruktur

Die öffentliche Hand stellt insbesondere:

  • Forschung,
  • Infrastruktur,
  • Pilotierung,
  • Qualifikation,
  • Genehmigungsmodernisierung,
  • Exportunterstützung

bereit.

Unternehmen übernehmen:

  • Produkte,
  • Geschäftsmodelle,
  • Marktinvestitionen,
  • Produktionsskalierung,
  • internationale Expansion.

Damit soll eine Arbeitsteilung zwischen Staat und Wirtschaft entstehen.


112. Schlussfolgerung

Die Masterstrategie Hessen 2041 ist damit nicht als einzelnes Förderprogramm konzipiert.

Sie stellt ein langfristiges System aus:

Forschung + Kapital + Infrastruktur + Qualifikation + Verwaltung + Export

dar.

Die entscheidende finanzielle Trennung lautet:

LFG-H

500 Mio. € DeepFund jährlich

gegenüber

DeepTech Venture Fund

400 Mio. € Startkapital außerhalb der LFG-H.

Die beiden Instrumente erfüllen unterschiedliche Aufgaben und werden deshalb getrennt bilanziert, gesteuert und evaluiert.


ANLAGE A – KERNZAHLEN DER MASTERSTRATEGIE

BereichZielgröße
Zeitraum2027–2041
Zielumfang Petitionca. 230 Seiten
LFG-H Forschungszentren Aufbau10–12
LFG-H langfristig15–20+
Exzellenzbereiche Aufbau15–20
Exzellenzbereiche langfristig25–35+
Pilotfabriken Aufbau5–8
Pilotfabriken langfristig10–15+
Mittelstandszentren27+
Exportcluster Aufbau15
Exportcluster langfristig20–25
LFG-H DeepFund500 Mio. €/Jahr
DeepFund neue Mittel 2027–20417,5 Mrd. €
DeepTech Venture Fund400 Mio. €
Weiterbildung Zielwert1.500 €/Beschäftigten/Jahr
direkte Einnahmen Zielbild1,375 Mrd. €/Jahr
DeepFund-Modellrendite6–10 % Szenarien
Produktivitätsziel1,0–1,5 % p.a. als Zielkorridor
GenehmigungenZiel: ca. Halbierung der Bearbeitungszeiten

ANLAGE B – ABGRENZUNG DER FINANZINSTRUMENTE

Instrument 1: LFG-H

Funktion:

Forschung und Transfer

Instrument 2: DeepFund

Funktion:

langfristiges DeepScience-/DeepTech-Kapital

Volumen:

500 Mio. € jährlich

Instrument 3: DeepTech Venture Fund

Funktion:

Wagniskapital für Unternehmen

Volumen:

400 Mio. € Startkapital

Instrument 4: Pilotfabrikbudget

Funktion:

industrielle Erprobung

Instrument 5: ExportHub

Funktion:

Internationalisierung

Instrument 6: Weiterbildung

Funktion:

Humankapital

Instrument 7: Genehmigungen 2030

Funktion:

Verfahrensbeschleunigung


ANLAGE C – ZENTRALE FINANZIELLE GRUNDSÄTZE

  1. Keine Kürzung der 500 Mio. € jährlichen DeepFund-Zuführung zugunsten anderer Programme.
  2. Die 400 Mio. € des DeepTech Venture Fund sind zusätzlich und institutionell getrennt.
  3. DeepFund-Wertsteigerungen werden nicht automatisch als Haushaltsmittel betrachtet.
  4. Direkte Bruttoeinnahmen werden nicht mit Nettogewinnen gleichgesetzt.
  5. EU- und Bundesmittel werden nur bei tatsächlicher Förderfähigkeit angesetzt.
  6. Private Co-Investments werden nicht als Landesmittel verbucht.
  7. Steuermehreinnahmen werden nicht vollständig als freie Landesmittel angesetzt.
  8. Jede große Investition erhält eine Lebenszyklusrechnung.
  9. Alle Fonds erhalten getrennte Rechnungslegung.
  10. Die gesamte Strategie wird jährlich evaluiert.

ANLAGE D – VORLÄUFIGER BESCHLUSSKATALOG

Der Hessische Landtag wird gebeten, die Landesregierung zu ersuchen,

A. Forschung

die Errichtung der LFG-H vorzubereiten;

B. DeepFund

einen jährlich mit 500 Mio. € neu zu kapitalisierenden DeepFund vorzusehen;

C. DeepTech

einen separaten DeepTech Venture Fund mit 400 Mio. € Startkapital einzurichten beziehungsweise dessen Einrichtung zu prüfen;

D. Pilotfabriken

ein landesweites Pilotfabriknetz aufzubauen;

E. Mittelstand

das Netz auf 27+ leistungsfähige Zentren weiterzuentwickeln;

F. Export

einen ExportHub mit zunächst 15 Exportclustern aufzubauen;

G. Weiterbildung

ein Weiterbildungskonto mit einer Zielgröße von 1.500 € je Beschäftigten und Jahr zu entwickeln;

H. Genehmigungen

die Bearbeitungszeiten von Genehmigungsverfahren deutlich zu reduzieren und langfristig etwa zu halbieren;

I. Produktivität

einen Hessen-Innovations- und Produktivitätsindex einzuführen;

J. Finanzierung

eine vollständige, transparente und nicht doppelt zählende Finanzierungsrechnung vorzulegen;

K. Kontrolle

jährlich über Kosten, Risiken, Renditen, Einnahmen, Forschungsergebnisse, Unternehmensgründungen, private Investitionen, Exporte und Produktivitätsentwicklung zu berichten.


ANLAGE E – WISSENSCHAFTLICHER VORBEHALT

Alle in dieser Petition verwendeten Zukunftswerte sind in eine der folgenden Kategorien einzuordnen:

Amtliche Zahl

Bereits veröffentlichte statistische oder haushalterische Daten.

Modellannahme

Eine für eine Berechnung gesetzte Annahme.

Zielwert

Politisch angestrebter Wert.

Szenario

Rechnerische Variante unter bestimmten Annahmen.

Prognose

Erwartete zukünftige Entwicklung.

Die Petition soll insbesondere vermeiden, dass eine Modellannahme als Prognose oder eine politische Zielgröße als empirisch gesicherte Wirkung dargestellt wird.

Dies ist für die wissenschaftliche Glaubwürdigkeit der gesamten Vorlage von zentraler Bedeutung.


ANLAGE F – ERWEITERTE QUELLENPRÜFUNG

Die endgültige 230-Seiten-Fassung soll vor Einreichung eine Quellenprüfung enthalten.

Für jede wesentliche Tatsachenbehauptung sollen möglichst angegeben werden:

  • Institution,
  • Dokumenttitel,
  • Veröffentlichungsjahr,
  • URL beziehungsweise Fundstelle,
  • Seitenzahl bei PDF-Dokumenten,
  • gegebenenfalls Tabellen- oder Abbildungsnummer.

Für Modellrechnungen wird zusätzlich angegeben:

  • Ausgangswert,
  • Formel,
  • Annahme,
  • Zeitraum,
  • Ergebnis,
  • Sensitivität.

Damit soll jede zentrale Zahl der Petition nachvollziehbar reproduzierbar sein.


SCHLUSSBEMERKUNG DER LANGFASSUNG

Die Masterstrategie Hessen 2041 soll Forschung und Innovation nicht isoliert betrachten.

Ihr Kern besteht in der Verbindung von:

wissenschaftlicher Erkenntnis,

langfristigem Kapital,

industrieller Erprobung,

Unternehmenswachstum,

beruflicher Qualifikation,

schnelleren Genehmigungsverfahren

und

internationaler Vermarktung.

Der Staat stellt hierfür langfristige Infrastruktur und Kapitalinstrumente bereit.

Die Unternehmen übernehmen die Entwicklung marktfähiger Produkte, Investitionen und internationale Skalierung.

Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen bilden die wissenschaftliche Grundlage.

Die Pilotfabriken schließen die Lücke zwischen Forschung und industrieller Anwendung.

Der DeepTech Venture Fund stellt Wagniskapital für Unternehmen bereit.

Der DeepFund der LFG-H bildet dagegen den langfristigen Kapitalstock für Forschung und DeepTech.

Der ExportHub unterstützt schließlich die internationale Skalierung.

Damit entsteht ein zusammenhängendes Modell:

Forschung → Technologie → Pilotierung → Unternehmen → Kapital → Export → Wertschöpfung → Rückflüsse → neue Investitionen

Diese Struktur bildet den finanziellen und wirtschaftspolitischen Kern der vorgeschlagenen Hessen-2041-Masterstrategie.

TEIL XXIII – WISSENSCHAFTLICHE UND EMPIRISCHE BEGRÜNDUNG DER MASTERSTRATEGIE

23.1 Forschungs- und Innovationspolitik als produktivitätspolitische Infrastruktur

Die Masterstrategie „Hessen 2041“ versteht Forschungs-, Transfer-, Innovations- und Industriepolitik nicht als voneinander getrennte Politikfelder. Vorgeschlagen wird vielmehr ein zusammenhängendes Innovationssystem:

Grundlagen- und angewandte Forschung → Technologietransfer → Pilotfabrik → mittelständisches Unternehmen → Produkt/Verfahren → Export → internationale Skalierung.

Diese Verbindung ist entscheidend, weil die Existenz wissenschaftlicher Forschung allein noch keinen wirtschaftlichen Produktivitätseffekt garantiert. Zwischen einer wissenschaftlichen Erkenntnis und ihrer wirtschaftlichen Anwendung liegen regelmäßig Entwicklungs-, Demonstrations-, Standardisierungs-, Finanzierungs- und Markterschließungsphasen.

Das Bundeswirtschaftsministerium beschreibt beispielsweise die vorwettbewerbliche Industrieforschung ausdrücklich als Instrument, mit dem KMU Zugang zu praxisorientierter Forschung erhalten und Forschungsergebnisse schneller umgesetzt werden sollen. Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt Kooperationen zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen gerade mit dem Ziel, wissenschaftliche Erkenntnisse in marktfähige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu überführen.

Die vorgeschlagene LFG-H soll deshalb nicht neben den bestehenden Hochschulen und Forschungsorganisationen stehen, sondern eine zusätzliche Transfer- und Infrastrukturstufe bilden.

23.1.1 Systemische Funktion der LFG-H

Die LFG-H soll insbesondere dort ansetzen, wo einzelne Hochschulen, Unternehmen oder Förderprogramme ihre Aufgaben nicht allein vollständig erfüllen können:

StufeFunktionInstrument Hessen 2041
1GrundlagenforschungHochschulen / bestehende Forschungsorganisationen
2anwendungsorientierte ForschungLFG-H / Hochschulen / Forschungsinstitute
3DemonstrationPilotfabriken
4UnternehmensentwicklungMittelstand 2035 / Gründerzentren
5FinanzierungDeepFund / DeepTech-Fonds
6Zulassung und MarkteinführungGenehmigungen 2030
7InternationalisierungExportHub
8QualifikationWeiterbildungs- und Transformationsprogramm

Damit entsteht eine institutionelle Kette, die bisher vielfach auf einzelne Programme verteilt ist.


23.2 Innovationsleistung Deutschlands und Hessen als Ausgangspunkt

Der Europäische Innovationsanzeiger bietet einen aktuellen internationalen Vergleich. Im European Innovation Scoreboard 2026 gehört Deutschland weiterhin zur Gruppe der „Strong Innovators“. Deutschland liegt dort auf Rang 9 innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und auf Rang 12 in der erweiterten Vergleichsgruppe aus EU-Mitgliedstaaten und Nachbarländern.

Aus diesem Befund folgt nicht, dass Hessen ein grundsätzlich schwaches Innovationssystem besitzt. Im Gegenteil: Die Strategie baut ausdrücklich auf vorhandenen Stärken auf.

Gleichzeitig zeigen die Indikatoren Bereiche, in denen zusätzliche politische Maßnahmen ansetzen können.

Der European Innovation Scoreboard 2025 weist für Deutschland unter anderem auf eine relativ schwache Position bei der Digitalisierung hin. Der entsprechende Digitalisierungsindikator lag 2025 bei 82,8 % des EU-Referenzwertes; zugleich werden Defizite bei der Digitalisierung von KMU und bei digitalen öffentlichen Dienstleistungen beschrieben.

Die Masterstrategie leitet daraus keine pauschale Bewertung des deutschen Innovationssystems ab. Vielmehr wird ein konkretes Handlungsfeld identifiziert:

Forschungsstärke muss stärker in flächendeckende Produktivitäts-, Transfer- und Digitalisierungsprozesse übersetzt werden.


23.3 Regionale Innovationssysteme

Die Europäische Kommission verwendet mit dem Regional Innovation Scoreboard ein Instrument, das ausdrücklich die regionale Ebene betrachtet. Die Ausgabe 2025 umfasst 241 Regionen und unterscheidet vier Gruppen der Innovationsleistung. Die Kommission weist zugleich darauf hin, dass sich Innovationsleistungen regional unterschiedlich entwickeln und dass auch innerhalb weniger innovativer Länder regionale Exzellenzcluster bestehen können.

Für Hessen ist deshalb nicht ausschließlich der Vergleich mit anderen Bundesländern oder Mitgliedstaaten relevant. Entscheidend ist vielmehr, ob Forschungskapazitäten tatsächlich mit Unternehmen, regionalen Arbeitsmärkten, Infrastruktur und internationalen Märkten verbunden werden.

Die Masterstrategie schlägt deshalb vor, die Wirkung nicht allein anhand von:

  • Publikationszahlen,
  • Drittmitteln,
  • Patenten oder
  • Forschungsbudgets

zu messen.

Ergänzend sollen folgende Indikatoren erhoben werden:

  1. Zahl der Unternehmenskooperationen,
  2. Zahl der Pilotprojekte,
  3. Zahl der aus Forschung hervorgegangenen Unternehmensgründungen,
  4. private Anschlussinvestitionen,
  5. Umsatz neu eingeführter Produkte,
  6. Exportumsätze,
  7. zusätzliche Beschäftigung,
  8. Produktivitätssteigerung beteiligter Unternehmen,
  9. Lizenz- und Verwertungserträge,
  10. Zeit vom Forschungsresultat bis zur Demonstrationsphase.

23.4 Produktivität als zentrale Zielgröße

Die Masterstrategie verwendet die Arbeitsproduktivität als einen der wichtigsten makroökonomischen Wirkungsindikatoren.

Dabei ist zwischen zwei Größen zu unterscheiden:

A. Produktivität je Erwerbstätigen

[
P_{Beschäftigte}=\frac{reales\ BIP}{Zahl\ der\ Erwerbstätigen}
]

B. Produktivität je Arbeitsstunde

[
P_{Stunde}=\frac{reales\ BIP}{geleistete\ Arbeitsstunden}
]

Für eine moderne Volkswirtschaft ist insbesondere die Stundenproduktivität relevant, weil Veränderungen der durchschnittlichen Arbeitszeit sonst die Interpretation verzerren können.

Die aktuellen deutschen Daten zeigen zugleich, warum diese Differenzierung erforderlich ist. Nach ersten Berechnungen von Destatis stieg die Arbeitsproduktivität 2025 je Erwerbstätigenstunde um 0,4 %. Je Erwerbstätigen betrug der Anstieg 0,2 %. Gleichzeitig stiegen die Lohnkosten je Stunde um 5,0 %. Die Lohnstückkosten erhöhten sich nach dem Stundenkonzept um 4,6 %.

Für Hessen 2041 folgt daraus eine zentrale Konsequenz:

Produktivitätssteigerungen dürfen nicht lediglich als abstrakte Wachstumsgröße betrachtet werden. Sie müssen auch im Verhältnis zu Lohnkosten, Investitionen, Energiepreisen, Kapitalbindung und Absatzmöglichkeiten betrachtet werden.


23.5 Lohnstückkosten und Wettbewerbsfähigkeit

Die Lohnstückkosten lassen sich vereinfacht als Verhältnis der Arbeitskosten zur Arbeitsproduktivität darstellen:

[
LSK=\frac{Arbeitskosten}{Arbeitsproduktivität}
]

Steigen die Löhne und die Produktivität ungefähr gleich stark, verändert sich die relative Kostenposition weniger stark als bei stagnierender Produktivität.

Beispielhafte Modellrechnung:

Veränderung ArbeitskostenVeränderung Produktivitätqualitative Wirkung auf LSK
+5 %+5 %ungefähr stabil
+5 %+1 %deutlicher Anstieg
+3 %+5 %Rückgang
+4 %+2 %Anstieg
+2 %+4 %Rückgang

Diese Tabelle stellt keine Prognose dar. Sie zeigt lediglich den mathematischen Zusammenhang.

Die Masterstrategie verfolgt deshalb ausdrücklich keine Niedriglohnstrategie. Das Ziel ist vielmehr:

höhere Wertschöpfung je Arbeitsstunde durch Technologie, Qualifikation, Digitalisierung, Automatisierung, bessere Prozesse und schnellere Innovation.


23.6 Warum Weiterbildung Bestandteil der Produktivitätsstrategie ist

Die Europäische Kommission weist im deutschen Innovationsprofil 2025 darauf hin, dass Deutschland zwar über starke Forschungs- und Investitionsindikatoren verfügt, gleichzeitig aber beim lebenslangen Lernen Schwächen aufweist. Im betreffenden Indikator lag Deutschland bei 68,5 % des EU-Referenzwertes.

Die Masterstrategie verbindet daher Forschungspolitik und Weiterbildungspolitik.

Ein Unternehmen kann eine neue Technologie nur dann produktiv einsetzen, wenn Beschäftigte über die notwendigen Kompetenzen verfügen.

Daraus ergibt sich folgende Wirkungskette:

[
Technologieinvestition
\rightarrow
Qualifikation
\rightarrow
Anwendung
\rightarrow
Prozessverbesserung
\rightarrow
Produktivitätssteigerung
]

Deshalb soll das Weiterbildungskonto Hessen nicht als isoliertes Sozial- oder Arbeitsmarktinstrument ausgestaltet werden.

Es soll vielmehr Bestandteil der Transformationsinfrastruktur sein.


23.7 Weiterbildungskonto Hessen

Vorgeschlagen wird ein jährlicher Förderrahmen von:

[
1.500\ € \ je\ Beschäftigtem\ und\ Jahr
]

Dieser Betrag ist als Fördervolumen beziehungsweise Zielgröße und nicht automatisch als vollständiger staatlicher Zuschuss zu verstehen.

Modellvarianten

TeilnahmeumfangFördervolumen pro PersonGesamtvolumen bei 500.000 Teilnehmern
Basis1.500 €750 Mio. €
Staat 50 %750 €375 Mio. €
Staat 75 %1.125 €562,5 Mio. €
Staat 100 %1.500 €750 Mio. €

Die tatsächlichen Haushaltskosten hängen von der Zahl der Anspruchsberechtigten, der Teilnahmequote, der Kofinanzierung durch Arbeitgeber und der Förderfähigkeit einzelner Maßnahmen ab.

Eine endgültige Ausgestaltung soll deshalb nach einer Pilotphase erfolgen.


23.8 Pilotfabriken als fehlende Brücke zwischen Labor und Serienproduktion

Die Masterstrategie geht nicht davon aus, dass Hessen keine Pilot- oder Lernfabriken besitzt.

Vielmehr existieren bereits verschiedene Einrichtungen an Hochschulen und in Kooperation mit Unternehmen. Die politische Aufgabe besteht deshalb darin, vorhandene Strukturen stärker miteinander zu vernetzen und dort zusätzliche Kapazitäten aufzubauen, wo Demonstration und Transfer bislang nicht ausreichen.

Die vorgeschlagenen 5–8 Pilotfabriken in der ersten Ausbaustufe beziehungsweise 10–15 langfristig sollen deshalb nicht zwingend vollständig neu errichtet werden.

Vorrangig soll geprüft werden:

  1. welche vorhandenen Einrichtungen erweitert werden können,
  2. welche Labore zu Demonstrationsfabriken ausgebaut werden können,
  3. welche Branchen bislang unterrepräsentiert sind,
  4. welche Anlagen von mehreren Unternehmen gemeinsam genutzt werden können,
  5. wo internationale Demonstrationsprojekte möglich sind.

23.9 Pilotfabrik – Funktionsmodell

Eine Pilotfabrik soll insbesondere folgende Stufen ermöglichen:

Forschung

Technologieentwicklung

Prototyp

Demonstrator

Pilotproduktion

Qualifizierung von Beschäftigten

Normierung/Zertifizierung

Industrialisierung

Export

Damit unterscheidet sich die Pilotfabrik von einem klassischen Forschungsgebäude.

Sie ist eine Produktions- und Transferinfrastruktur zwischen Forschung und industrieller Anwendung.


23.10 Mittelstand 2035 und Transfer

Das ZIM des Bundes zeigt, dass Kooperationen zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen ein etabliertes Instrument der Innovationspolitik darstellen. Das Programm ist technologie- und branchenoffen und unterstützt unter anderem Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Kooperationen.

Die Hessen-2041-Strategie soll diese Logik regional erweitern.

Das Modell der 27 Zentren wird deshalb nicht als Ersatz für Bundesprogramme verstanden.

Es soll vielmehr:

  • regionale Infrastruktur bereitstellen,
  • Unternehmen zusammenbringen,
  • Forschung zugänglich machen,
  • Maschinen und Labore gemeinsam nutzbar machen,
  • Gründungen unterstützen,
  • Weiterbildung ermöglichen,
  • internationale Kontakte aufbauen und
  • Pilotprojekte vorbereiten.

Damit entsteht eine zusätzliche regionale Ebene zwischen einzelnen Unternehmen und großen Forschungsorganisationen.


23.11 ExportHub Hessen

Der ExportHub soll nicht als klassische Behörde für einzelne Exportgenehmigungen konzipiert werden.

Seine Funktion liegt vielmehr in der Internationalisierung von Technologien und Unternehmen.

Vorgesehen sind insbesondere:

AufgabenfeldFunktion
MarktanalyseIdentifikation internationaler Absatzmärkte
PartnervermittlungSuche nach Kunden und Kooperationspartnern
DelegationenAufbau internationaler Kontakte
AusschreibungenUnterstützung bei internationalen Projekten
TechnologiemarketingVermarktung hessischer Technologien
Pilotprojekteinternationale Demonstrationsvorhaben
LizenzierungUnterstützung bei internationaler Verwertung
ExportfinanzierungVermittlung vorhandener Finanzierungsinstrumente
AHK-KoordinationNutzung vorhandener Auslandskompetenz
ExportakademieQualifikation von Unternehmen

Die Zusammenarbeit mit Auslandshandelskammern soll dabei auf Kooperationen beruhen. Einnahmen der AHKs selbst werden nicht als Einnahmen des Landes Hessen verbucht.


23.12 Der 400-Millionen-Euro-DeepTech-Venture-Fund

Der im Mastermodell vorgesehene Betrag von 400 Mio. € wird ausdrücklich vom jährlichen 500-Mio.-€-DeepFund der LFG-H getrennt.

Damit bestehen zwei unterschiedliche Instrumente:

LFG-H DeepFund

  • 500 Mio. € neue Mittel jährlich,
  • langfristiger Kapitalaufbau,
  • Forschung/DeepTech/DeepScience,
  • revolvierendes Modell,
  • grundsätzlich keine systematische Exit-Strategie.

DeepTech Venture Fund

  • 400 Mio. € zusätzliches, eigenständiges Instrument,
  • Schwerpunkt auf technologieintensiven Unternehmensgründungen und Scale-ups,
  • Finanzierung von Entwicklungs- und Wachstumsphasen,
  • Kombination mit privaten und europäischen Mitteln möglich.

Diese Trennung verhindert, dass die LFG-H-Finanzierung zugunsten kurzfristiger Unternehmensfinanzierung ausgehöhlt wird.


23.13 Private Anschlussfinanzierung

Die 400 Mio. € sollen nicht automatisch 400 Mio. € staatliche Gesamtfinanzierung bedeuten.

Vielmehr soll bei geeigneten Projekten geprüft werden, ob private Kapitalgeber, Banken, Family Offices, institutionelle Anleger, europäische Fonds oder Bundesprogramme zusätzlich eingebunden werden können.

Beispiel:

FinanzierungsquelleModellbetrag
Hessen DeepTech Fund100 Mio. €
private Co-Investoren100 Mio. €
Bund/EU50 Mio. €
Unternehmen50 Mio. €
weitere Finanzierungsinstrumente25 Mio. €
Gesamt325 Mio. €

Die Tabelle ist lediglich ein Beispiel für Hebelwirkung und stellt keine zugesagte Finanzierung dar.


23.14 Keine Doppelzählung von Fördermitteln

Eine zentrale methodische Regel der Masterstrategie lautet:

Jede Finanzierung darf nur einmal als Finanzierungsquelle und nicht zusätzlich als wirtschaftlicher Ertrag verbucht werden.

Insbesondere dürfen folgende Größen nicht ohne Prüfung addiert werden:

  • Landeszuschüsse,
  • EU-Zuschüsse,
  • Bundesmittel,
  • DeepFund-Kapital,
  • Investitionsausgaben,
  • operative Einnahmen,
  • Dividenden,
  • Wertsteigerungen von Beteiligungen,
  • volkswirtschaftliche BIP-Effekte.

Sie gehören unterschiedlichen Rechnungsebenen an.

Rechnungsebenen

Ebene 1 – Finanzierung

Wer stellt Geld bereit?

Ebene 2 – Investition

Wofür wird es ausgegeben?

Ebene 3 – operative Einnahmen

Welche Einnahmen entstehen aus den finanzierten Einrichtungen?

Ebene 4 – Kapitalerträge

Welche tatsächlich realisierten Cashflows entstehen aus Finanzanlagen?

Ebene 5 – volkswirtschaftliche Wirkung

Welche zusätzlichen Wertschöpfungs-, Beschäftigungs-, Export- und Produktivitätseffekte entstehen?

Diese Ebenen werden im weiteren Finanzanhang strikt getrennt.


23.15 DeepFund: mathematische Modellierung

Für den DeepFund wird folgende Grundgleichung verwendet:

[
K_t=(K_{t-1}+B_t)\cdot(1+r_t)
]

mit:

  • (K_t) = Kapitalbestand am Jahresende,
  • (B_t) = neue jährliche Einzahlung,
  • (r_t) = Rendite des Portfolios.

Für die Modellrechnung wird zunächst angenommen:

[
B_t=500\ Mio.\ €
]

und beispielhaft:

[
r=8%
]

Diese 8 % sind keine erwartete oder garantierte Rendite, sondern ausschließlich eine Rechengröße zur Sensitivitätsanalyse.

Bei jährlicher Einzahlung von 500 Mio. € ergibt sich nach 15 Jahren in diesem Modell ein Kapitalbestand von rund 13,6 Mrd. €.

Bei alternativen Renditeannahmen:

RenditeannahmeKapitalbestand nach 15 Jahren, ungefähr
6 %11,6 Mrd. €
8 %13,6 Mrd. €
10 %16,0 Mrd. €

Die Bandbreite zeigt, dass der langfristige Kapitalstock erheblich von der tatsächlich erzielten Rendite abhängt.


23.16 Ausschüttungsphase ab 2042

Ab 2042 kann das Modell in eine teilweise ausschüttende Phase übergehen.

Bei einem Kapitalbestand von beispielsweise 13,6 Mrd. € und einer Modellrendite von 8 % ergibt sich:

[
13,6\ Mrd.\ €\times8%=1,088\ Mrd.\ €
]

Bei einer Ausschüttungsquote von 50 %:

[
1,088\ Mrd.\ €\times50%=544\ Mio.\ €
]

Davon könnten im Modell:

  • rund 544 Mio. € ausgeschüttet,
  • rund 544 Mio. € reinvestiert

werden.

Zusätzlich fließen weiterhin 500 Mio. € neue Mittel jährlich zu.

Damit würde der Kapitalstock grundsätzlich weiter wachsen.

Auch diese Rechnung stellt keinen sicheren zukünftigen Cashflow dar. Eine tatsächliche Ausschüttung setzt realisierte und ausschüttungsfähige Erträge, ausreichende Liquidität sowie die Einhaltung der jeweiligen rechtlichen und haushaltsrechtlichen Vorgaben voraus.


23.17 Genehmigungen 2030 und Produktivität

Die Genehmigungsstrategie ist nicht als eigenständige Verwaltungsreform ohne wirtschaftlichen Bezug vorgesehen.

Die OECD weist in ihrem Deutschlandbericht 2025 darauf hin, dass hoher Verwaltungsaufwand und regulatorische Wettbewerbshemmnisse Markteintritt und Wachstum innovativer Unternehmen behindern können und dass eine schwache Unternehmensdynamik mit geringerem Produktivitätswachstum verbunden sein kann.

Daraus ergibt sich für Hessen 2041 ein überprüfbarer Ansatz:

Zielwert

Bis 2030 soll die durchschnittliche Bearbeitungszeit ausgewählter wirtschaftlich relevanter Genehmigungsverfahren gegenüber einem definierten Ausgangsjahr um 50 % reduziert werden.

Der Zielwert ist politisch gesetzt und keine empirische Prognose.

Gemessen werden sollen unter anderem:

  • Eingangsdatum,
  • Vollständigkeitsdatum,
  • Beteiligungsdauer,
  • Behördenlaufzeiten,
  • Nachforderungszeiten,
  • endgültige Entscheidung,
  • Rechtsbehelfsverfahren.

23.18 Digitaler One-Stop-Shop

Für wirtschaftlich relevante Vorhaben soll ein gemeinsamer digitaler Zugang geschaffen werden.

Das Verfahren soll möglichst:

  1. Antrag digital erfassen,
  2. Vollständigkeit automatisch prüfen,
  3. zuständige Stellen identifizieren,
  4. Unterlagen gleichzeitig an beteiligte Behörden weiterleiten,
  5. Bearbeitungsfristen dokumentieren,
  6. Rückfragen bündeln,
  7. Statusinformationen bereitstellen,
  8. Entscheidung digital dokumentieren.

Eine automatische Genehmigungsfiktion soll nur dort eingesetzt werden, wo dies mit Bundes-, Landes-, Europa- und Fachrecht vereinbar ist.


23.19 Hessen-Innovations- und Produktivitätsindex

Zur laufenden Kontrolle wird ein jährlicher Index vorgeschlagen.

Kernindikatoren

BereichIndikator
ForschungFuE-Ausgaben
InnovationPatente / neue Produkte
TransferUnternehmenskooperationen
GründungSpin-offs / Start-ups
Finanzierungprivates Anschlusskapital
ProduktionPilotprojekte
Produktivitätreales BIP je Stunde
KostenLohnstückkosten
QualifikationWeiterbildungsquote
Digitalisierungdigitale Unternehmensprozesse
Exporttechnologieintensive Exporte
VerwaltungGenehmigungsdauer

Der Index soll nicht zu einer politischen Gesamtnote verdichtet werden.

Seine Aufgabe ist vielmehr die Transparenz über einzelne Zielgrößen.


23.20 Zielkorridor Produktivitätswachstum 2030–2041

Für die langfristige Planung wird folgende Zielgröße vorgeschlagen:

[
+1,0%\ bis\ +1,5%
]

reales Produktivitätswachstum pro Jahr.

Dabei handelt es sich ausdrücklich um einen politischen Zielkorridor, nicht um eine Prognose.

Die Strategie soll regelmäßig überprüfen:

  • ob die Zielgröße erreicht wird,
  • welche Maßnahmen dazu beitragen,
  • welche Kosten entstehen,
  • ob einzelne Instrumente keine messbare Wirkung zeigen,
  • ob Mittel umgeschichtet werden müssen.

Damit wird aus der Masterstrategie ein lernendes Politikmodell.


23.21 Wissenschaftliche Evaluation

Alle größeren Instrumente sollen nach drei Ebenen evaluiert werden.

Ebene 1 – Output

Was wurde finanziert?

Beispiele:

  • Quadratmeter Forschungsfläche,
  • Anzahl Labore,
  • Anzahl Pilotprojekte,
  • Anzahl Weiterbildungen,
  • Anzahl Exportprojekte.

Ebene 2 – Outcome

Was wurde dadurch erreicht?

Beispiele:

  • neue Produkte,
  • private Folgeinvestitionen,
  • zusätzliche Exporte,
  • neue Unternehmen,
  • höhere Qualifikationsstände.

Ebene 3 – Impact

Welche langfristigen Wirkungen entstehen?

Beispiele:

  • Produktivitätsentwicklung,
  • Wertschöpfung,
  • Steueraufkommen,
  • Beschäftigung,
  • Exportintensität,
  • Innovationsleistung.

23.22 Externe Evaluation

Mindestens alle fünf Jahre soll eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation erfolgen.

Dabei soll insbesondere geprüft werden:

  1. Additionalität der Förderung,
  2. Mitnahmeeffekte,
  3. Verdrängung privater Investitionen,
  4. regionale Verteilung,
  5. Zielerreichung,
  6. Verwaltungskosten,
  7. Folgekosten,
  8. finanzielle Risiken,
  9. Marktverzerrungen,
  10. internationale Vergleichbarkeit.

Die Evaluierung soll öffentlich zugänglich gemacht werden.


TEIL XXIV – VERKNÜPFUNG DER EINZELINSTRUMENTE

24.1 Das Gesamtmodell

Die einzelnen Programme werden in einem gemeinsamen Wirkungssystem zusammengeführt:

[
LFG-H
\rightarrow
Pilotfabriken
\rightarrow
Mittelstand\ 2035
\rightarrow
DeepTech-Finanzierung
\rightarrow
Genehmigungen\ 2030
\rightarrow
ExportHub
\rightarrow
internationale\ Skalierung
]

Parallel dazu:

[
Weiterbildung
\rightarrow
Fachkräfte
\rightarrow
Technologieanwendung
\rightarrow
Produktivität
]

und:

[
Genehmigungsbeschleunigung
+
Digitalisierung
+
Kapital
+
Forschung
\rightarrow
höhere\ Investitionsfähigkeit
]


24.2 Kein Instrument soll isoliert bewertet werden

Ein Forschungszentrum kann wissenschaftlich erfolgreich sein, ohne unmittelbar hohe Einnahmen zu erzielen.

Eine Pilotfabrik kann hohe Transferwirkungen besitzen, obwohl sie keine hohen Gewinne erwirtschaftet.

Ein Weiterbildungsprogramm kann Produktivität erhöhen, ohne selbst kostendeckend zu sein.

Ein ExportHub kann Unternehmen bei Markteintritten unterstützen, ohne dass sämtliche dadurch entstehenden Exportumsätze als staatliche Einnahmen erscheinen.

Deshalb soll die Evaluation zwischen:

öffentlichem Nutzen, betriebswirtschaftlicher Wirtschaftlichkeit und fiskalischer Rückwirkung

unterscheiden.


TEIL XXV – FINANZIELLE GESAMTARCHITEKTUR

25.1 Grundsatz

Die Finanzierung der Masterstrategie wird in sechs Säulen strukturiert:

  1. Landesmittel,
  2. Bundesmittel,
  3. EU-Mittel,
  4. private Kofinanzierung,
  5. operative Einnahmen,
  6. Kapitalerträge.

Eine siebte Säule – eine mögliche zusätzliche Finanzierungsbeteiligung von 0,2 % der Lohnsumme und 0,2 % des Umsatzes – wird nur als Prüfauftrag behandelt.

Sie ist nicht als bereits bestehende hessische Steuer zu verstehen.


25.2 Rechtliche Prüfung zusätzlicher Finanzierungsinstrumente

Die konkrete Einführung einer Lohnsummen- oder Umsatzfinanzierung müsste insbesondere unter Berücksichtigung der Finanzverfassung des Grundgesetzes, der hessischen Haushaltsordnung, des Steuerrechts, des EU-Beihilferechts und gegebenenfalls bundesrechtlicher Zuständigkeiten geprüft werden.

Daher lautet der Beschlussvorschlag nicht:

„Das Land Hessen erhebt sofort 0,2 % Lohnsummenabgabe und 0,2 % Umsatzabgabe.“

Sondern:

„Die Landesregierung wird aufgefordert zu prüfen, ob und in welcher verfassungs-, finanz-, steuer- und europarechtlich zulässigen Form eine zusätzliche Finanzierungsbeteiligung von 0,2 % der Lohnsumme und 0,2 % des Umsatzes zur Finanzierung der Hessen-2041-Masterstrategie umgesetzt werden kann.“

Damit wird aus der Modellrechnung kein unzulässiger Anspruch auf eine konkrete neue Steuer.


25.3 Dynamische Modellrechnung der Finanzierungsoptionen

Für die Modellrechnung wurden folgende Annahmen verwendet:

InstrumentAusgangswertWachstumsannahme
Lohnsummenmodell0,2 %+4 % p.a.
Umsatzmodell0,2 %+3 % p.a.
Landesgrundfinanzierung1,0 Mrd. €+3 % p.a.
DeepFund500 Mio. €/Jahrkonstant
400-Mio.-DeepTech-Fonds400 Mio. €einmaliger Aufbau
EU/Bundprojektabhängigkeine Garantie

Die daraus errechneten Beträge sind Modellwerte und dürfen nicht mit bereits rechtlich gesicherten Einnahmen verwechselt werden.


25.4 Europäische Kofinanzierung

Die Masterstrategie soll systematisch mit europäischen Förderinstrumenten verbunden werden.

Die EU-Förderperiode 2021–2027 enthält insbesondere im EFRE Bereiche, die für Forschung, Innovation, Unternehmensentwicklung und Investitionen relevant sind.

Bei der Umsetzung ist jeweils zu prüfen:

  • Förderfähigkeit,
  • Kofinanzierung,
  • Beihilferecht,
  • Vergaberecht,
  • Additionalität,
  • Laufzeit,
  • Zweckbindung.

EU-Mittel sollen daher nicht als pauschaler Haushaltsersatz eingeplant werden.


25.5 Bundesmittel

Auch Bundesprogramme sollen systematisch genutzt werden.

Besonders relevant sind Programme für:

  • industrielle Forschung,
  • KMU-Innovation,
  • Technologietransfer,
  • Digitalisierung,
  • Weiterbildung,
  • Energieeffizienz,
  • industrielle Transformation,
  • Exportfinanzierung.

Das ZIM ist hierfür ein bestehendes Beispiel. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums standen für ZIM zuletzt jährlich mehr als 500 Mio. € zur Verfügung; das Programm hat bereits zahlreiche KMU und Forschungsprojekte unterstützt.

Die Hessen-Strategie soll deshalb keine parallele Förderbürokratie aufbauen, wo bestehende Programme sinnvoll genutzt werden können.


TEIL XXVI – WIRKUNGSMODELL 2027–2041

26.1 Drei Szenarien

Die volkswirtschaftlichen Wirkungen werden nicht als eine einzige Prognose dargestellt.

Stattdessen werden drei Szenarien verwendet.

Szenariozusätzliche Produktivitätswirkungmöglicher zusätzlicher Wachstumseffekt
vorsichtig+0,2 bis +0,3 %-Punkte+0,05 bis +0,20 %-Punkte
mittel+0,5 bis +0,8 %-Punkte+0,30 bis +0,60 %-Punkte
ambitioniert+1,0 bis +1,5 %-Punkte+0,70 bis +1,00 %-Punkte

Diese Werte sind Szenarioannahmen und keine Prognosen.

Die tatsächlichen Ergebnisse können darunter oder darüber liegen.


26.2 Wirkungsmechanismen

Ein zusätzlicher Wachstumseffekt soll nur dann als plausibel gelten, wenn er über nachvollziehbare Mechanismen hergeleitet werden kann.

Mechanismus 1 – Kapitalstock

[
mehr\ Investitionen
\rightarrow
höherer\ Kapitalstock
\rightarrow
höhere\ Produktionsmöglichkeiten
]

Mechanismus 2 – Technologie

[
Forschung
\rightarrow
Innovation
\rightarrow
Produktionsverbesserung
\rightarrow
Produktivität
]

Mechanismus 3 – Humankapital

[
Weiterbildung
\rightarrow
Qualifikation
\rightarrow
Technologieeinsatz
\rightarrow
Produktivität
]

Mechanismus 4 – Verwaltung

[
kürzere\ Genehmigungszeiten
\rightarrow
früherer\ Projektstart
\rightarrow
frühere\ Investition
\rightarrow
frühere\ Wertschöpfung
]

Mechanismus 5 – Export

[
Innovation
\rightarrow
marktfähiges\ Produkt
\rightarrow
internationaler\ Absatz
\rightarrow
höhere\ Wertschöpfung
]


26.3 Steuerliche Rückwirkungen

Eine höhere Wirtschaftsleistung kann langfristig zusätzliche öffentliche Einnahmen erzeugen.

Es wäre jedoch methodisch falsch, einen bestimmten zusätzlichen Steuerbetrag automatisch als gesichert anzunehmen.

Deshalb wird die Steuerwirkung nur als Funktion dargestellt:

\Delta BIP
\times
durchschnittliche\ effektive\ Steuerquote
]

Die effektive Steuerquote muss anhand der jeweiligen Steuerarten, Verteilungswirkungen und Transfers modelliert werden.

Insbesondere sind zu berücksichtigen:

  • Einkommensteuer,
  • Körperschaftsteuer,
  • Gewerbesteuer,
  • Umsatzsteuer,
  • Energiesteuern,
  • Sozialbeiträge,
  • Länderfinanzausgleich beziehungsweise bundesstaatlicher Finanzausgleich,
  • Transfers und Mehrausgaben.

26.4 Keine automatische Selbstfinanzierung

Die Masterstrategie behauptet ausdrücklich nicht:

„Jeder investierte Euro kommt automatisch mehrfach zurück.“

Vielmehr gilt:

zusätzliche\ Einnahmen

zusätzliche\ laufende\ Ausgaben

Finanzierungskosten

Abschreibungen

sonstige\ Folgekosten
]

Nur eine vollständige Kosten-Nutzen-Rechnung kann feststellen, ob einzelne Programme fiskalisch positiv, neutral oder negativ wirken.


TEIL XXVII – GOVERNANCE UND TRANSPARENZ

27.1 Hessen-2041-Rat

Zur Koordinierung wird ein unabhängiger wissenschaftlicher Beirat vorgeschlagen.

Vertreten sein sollen insbesondere:

  • Volkswirtschaft,
  • Innovationsökonomie,
  • Industrieökonomie,
  • Arbeitsmarktökonomie,
  • Verwaltungswissenschaft,
  • Rechtswissenschaft,
  • Technologiemanagement,
  • Mittelstandsforschung.

Mitglieder sollen Interessenkonflikte offenlegen.


27.2 Jährlicher Hessen-2041-Bericht

Der Landtag soll jährlich einen Bericht erhalten.

Dieser soll mindestens enthalten:

  1. bewilligte Mittel,
  2. tatsächlich ausgezahlte Mittel,
  3. private Kofinanzierung,
  4. EU-/Bundesmittel,
  5. operative Einnahmen,
  6. Kapitalerträge,
  7. Projekte,
  8. Beschäftigung,
  9. Forschungsleistungen,
  10. Patente,
  11. Gründungen,
  12. Exporte,
  13. Weiterbildungsteilnahmen,
  14. Genehmigungszeiten,
  15. Produktivitätsentwicklung,
  16. Lohnstückkosten,
  17. Abweichungen von den Zielwerten.

27.3 Ampel- und Schwellenwerte

Für jedes Programm sollen vorab Kennzahlen festgelegt werden.

Beispiel:

KennzahlGrünGelbRot
Projektfortschritt≥90 %70–89 %<70 %
private Kofinanzierung≥ Ziel75–99 %<75 %
Budgetabweichung<5 %5–10 %>10 %
GenehmigungszeitZiel erreicht+10 %>+20 %
Auslastung Infrastruktur≥70 %50–69 %<50 %

Die Schwellenwerte sind vor Beginn des jeweiligen Programms festzulegen und wissenschaftlich zu begründen.


TEIL XXVIII – PRIORITÄTEN FÜR DIE ERSTE UMSETZUNGSPHASE

28.1 Jahr 2027

Im ersten Jahr sollen nicht sämtliche Strukturen gleichzeitig vollständig aufgebaut werden.

Priorität erhalten:

  1. gesetzliche und organisatorische Grundlage der LFG-H,
  2. Aufbau des DeepFunds,
  3. Start des 400-Mio.-DeepTech-Fonds,
  4. Auswahl der ersten Pilotfabriken,
  5. Aufbau des ExportHub,
  6. Start des Weiterbildungskontos,
  7. digitale Genehmigungsplattform,
  8. Aufbau des Evaluationssystems.

28.2 Jahre 2028–2029

In dieser Phase soll die operative Infrastruktur erweitert werden:

  • zusätzliche Forschungseinrichtungen,
  • Pilotfabriken,
  • Mittelstandszentren,
  • Exportcluster,
  • Weiterbildungseinrichtungen,
  • internationale Kooperationen.

Gleichzeitig sollen erste belastbare Wirkungsdaten entstehen.


28.3 Jahr 2030 – erste große Evaluation

2030 soll ein zentraler Evaluationspunkt sein.

Zu prüfen sind:

  • Erreichen die Genehmigungszeiten den Zielkorridor?
  • Werden Pilotfabriken ausreichend genutzt?
  • Entstehen private Folgeinvestitionen?
  • Werden Forschungsergebnisse tatsächlich transferiert?
  • Wie entwickelt sich die Produktivität?
  • Welche Einnahmen erzielen die Einrichtungen?
  • Wie hoch sind die tatsächlichen laufenden Kosten?
  • Werden EU- und Bundesmittel erfolgreich mobilisiert?
  • Gibt es unerwünschte Mitnahme- oder Verdrängungseffekte?

Programme ohne ausreichende Wirkung sollen angepasst, zusammengelegt oder beendet werden können.


28.4 2031–2035

Die zweite Phase dient der Skalierung.

Dabei gilt:

Nicht jede Einrichtung wird automatisch erweitert.

Erweiterungen sollen anhand von:

  • Nachfrage,
  • Auslastung,
  • wissenschaftlicher Qualität,
  • wirtschaftlichem Transfer,
  • regionalem Bedarf,
  • Kosten je Wirkungseinheit

entschieden werden.


28.5 2036–2041

In der dritten Phase steht die internationale Skalierung im Mittelpunkt.

Hessen soll nicht nur Forschung betreiben, sondern aus Forschung:

  • Unternehmen,
  • Produkte,
  • Technologien,
  • Patente,
  • Dienstleistungen,
  • Exporte

entwickeln.

Die internationale Dimension des ExportHub wird deshalb ab 2036 verstärkt.


TEIL XXIX – BESCHLUSSANTRAG: ERWEITERTE FASSUNG

Der Hessische Landtag möge die Landesregierung auffordern,

1.

eine langfristige Masterstrategie Hessen 2041 für Forschung, Innovation, Produktivität, Mittelstand, Technologie, Weiterbildung und Export auszuarbeiten;

2.

eine Landesforschungsgesellschaft Hessen (LFG-H) mit mehreren thematischen Forschungszentren und Pilotinfrastrukturen zu prüfen und aufzubauen;

3.

einen eigenständigen LFG-H DeepFund mit einem modellhaften jährlichen Mittelzufluss von 500 Mio. € zu prüfen;

4.

den DeepFund als langfristiges revolvierendes Finanzierungsinstrument auszugestalten und seine Mittel nicht zur allgemeinen Finanzierung anderer Programme umzuwidmen;

5.

einen eigenständigen DeepTech Venture Fund von insgesamt 400 Mio. € aufzubauen;

6.

ein Netzwerk von zunächst 5–8 und langfristig bis zu 10–15 Pilotfabriken beziehungsweise Demonstrations- und Lernfabriken aufzubauen bzw. bestehende Einrichtungen auszubauen;

7.

das Konzept Mittelstand 2035 mit einem Netzwerk von zunächst 27 regionalen Technologie-, Innovations-, Forschungs-, Gründer- und Transferzentren weiterzuentwickeln;

8.

ein eigenständiges Investitionsprogramm von 400 Mio. € für Export- und Technologiezentren zu prüfen;

9.

einen ExportHub Hessen mit zunächst 15 Exportclustern und langfristiger Erweiterungsoption einzurichten;

10.

die Zusammenarbeit mit AHKs, Bundesprogrammen, EU-Instrumenten und internationalen Partnern systematisch zu koordinieren;

11.

ein Weiterbildungskonto Hessen mit einem Ziel-Fördervolumen von 1.500 € je Beschäftigtem und Jahr zu entwickeln;

12.

berufliche Weiterbildung, Meister-, Techniker- und Fachwirtqualifikationen sowie technologiebezogene Qualifikationen besonders zu fördern;

13.

ein Programm Genehmigungen 2030 aufzulegen und die durchschnittliche Bearbeitungszeit geeigneter wirtschaftlicher Genehmigungsverfahren gegenüber einem festgelegten Ausgangswert um 50 % zu reduzieren;

14.

einen jährlichen Hessen-Innovations- und Produktivitätsindex einzuführen;

15.

die Wirkung der Programme regelmäßig durch unabhängige wissenschaftliche Evaluationen überprüfen zu lassen;

16.

bei der Finanzierung systematisch Landes-, Bundes-, EU- und private Mittel zu kombinieren;

17.

zu prüfen, ob eine zusätzliche Finanzierungsbeteiligung von 0,2 % der Lohnsumme und 0,2 % des Umsatzes verfassungs-, finanz-, steuer- und europarechtlich zulässig und wirtschaftlich sinnvoll ausgestaltet werden könnte;

18.

die Finanzierungsinstrumente so zu strukturieren, dass keine Doppelzählung von Zuschüssen, Investitionen, Kapitalbeständen, operativen Einnahmen und volkswirtschaftlichen Wirkungen entsteht;

19.

jährlich einen öffentlichen Hessen-2041-Fortschrittsbericht vorzulegen;

20.

die gesamte Strategie spätestens 2030 einer umfassenden unabhängigen Zwischenbewertung zu unterziehen und die weitere Finanzierung von nachweisbaren Wirkungen abhängig zu machen.


TEIL XXX – WISSENSCHAFTLICHER QUELLENAPPARAT – ERSTE BELEGGRUPPE

Quelle 1 – Europäischer Innovationsanzeiger

Europäische Kommission, European Innovation Scoreboard 2026, veröffentlicht 9. Juli 2026. Der EIS vergleicht die Forschungs- und Innovationsleistung der EU-Mitgliedstaaten und weiterer Länder anhand verschiedener Indikatoren.

Quelle 2 – Regional Innovation Scoreboard

Europäische Kommission, Regional Innovation Scoreboard 2025. Der regionale Innovationsanzeiger umfasst 241 Regionen und ermöglicht eine differenzierte Betrachtung regionaler Innovationssysteme.

Quelle 3 – Deutschlandprofil EIS

Europäische Kommission, European Innovation Scoreboard 2025 – Germany Country Profile. Das Profil dokumentiert unter anderem Deutschlands hohe Unternehmensinvestitionen in Innovation und zugleich relative Schwächen bei lebenslangem Lernen und bestimmten Digitalisierungsindikatoren.

Quelle 4 – OECD Deutschland 2025

OECD, OECD-Wirtschaftsberichte: Deutschland 2025, Kapitel „Den Wettbewerb fördern, um die Unternehmensdynamik und das Produktivitätswachstum wieder anzukurbeln“. Der Bericht untersucht unter anderem Produktivitätswachstum, Unternehmensdynamik, Regulierung und Markteintritt.

Quelle 5 – ZIM

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM). Das Programm unterstützt technologie- und branchenoffene Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Kooperationen von Unternehmen und Forschungseinrichtungen.

Quelle 6 – Industrieforschung für den Mittelstand

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Vorwettbewerbliche Forschung für den Mittelstand. Beschrieben werden insbesondere Industrielle Gemeinschaftsforschung und INNO-KOM als Instrumente für praxisorientierte Forschung und Wissenstransfer.

Quelle 7 – ZIM-Netzwerke

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Pressemitteilung vom 20. November 2025 zur ZIM-Netzwerkjahrestagung. Das Ministerium nennt mehr als 500 Mio. € jährliche Mittel für ZIM und verweist auf die Bedeutung von Unternehmens-Forschungs-Kooperationen und Technologietransfer.

Quelle 8 – Arbeitsproduktivität und Lohnstückkosten

Statistisches Bundesamt, Pressekonferenz zur 16. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung / wirtschaftliche Entwicklung, 2026. Für 2025 werden unter anderem eine Veränderung der Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigenstunde von +0,4 %, ein Anstieg der Lohnkosten je Stunde von 5,0 % und ein Anstieg der Lohnstückkosten nach dem Stundenkonzept von 4,6 % ausgewiesen.


TEIL XXXI – METHODISCHE LEITLINIEN FÜR DIE ENDGÜLTIGE LANGFASSUNG

Die endgültige 200–250-seitige Petition soll die oben dargestellten Inhalte nicht lediglich wiederholen, sondern für jedes große Instrument einen eigenen wissenschaftlichen Nachweisapparat erhalten.

Für jede Maßnahme sind mindestens fünf Ebenen zu dokumentieren:

  1. Problemdefinition
  2. empirischer Befund
  3. bestehende Programme
  4. Lücke beziehungsweise zusätzlicher Bedarf
  5. vorgeschlagene Maßnahme
  6. Kosten
  7. Finanzierung
  8. Wirkungsmechanismus
  9. Risiken
  10. Evaluation

Damit wird verhindert, dass die Petition lediglich aus politischen Forderungen und nicht belegten Wachstumsannahmen besteht.

31.1 Kennzeichnungssystem

Jede Zahl erhält künftig eine Kennzeichnung:

[A] Amtliche Statistik

[W] Wissenschaftliche Quelle

[EU] Europäische Kommission

[B] Bundesprogramm

[H] Hessische Quelle

[M] Modellannahme

[Z] Politischer Zielwert

[S] Szenario

[E] Eigene Berechnung

Beispiel:

Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigenstunde 2025: +0,4 % [A].

Dagegen:

Zielwert Hessen 2041: +1,0 bis +1,5 % Produktivitätswachstum p.a. [Z].

Damit kann der Leser jederzeit erkennen, welche Aussagen empirisch belegt und welche Bestandteil des politischen Modells sind.


TEIL XXXII – ZENTRALE METHODISCHE SCHLUSSFOLGERUNG

Die wissenschaftliche Grundlage der Masterstrategie besteht nicht in der Behauptung, dass staatliche Investitionen automatisch Wachstum erzeugen.

Der Ansatz lautet vielmehr:

[
\boxed{
Forschung
+
Kapital
+
Pilotierung
+
Qualifikation
+
schnellere\ Genehmigungen
+
Unternehmensinfrastruktur
+
Export
\Rightarrow
höhere\ Wahrscheinlichkeit\ erfolgreicher\ Innovation
}
]

Die tatsächliche Wirkung bleibt empirisch zu überprüfen.

Gerade deshalb werden in der Hessen-2041-Masterstrategie:

  • Zielwerte,
  • Szenarien,
  • Finanzierungsannahmen,
  • Kosten,
  • Erträge,
  • Produktivitätseffekte,
  • Risiken

voneinander getrennt.

Die Strategie soll dadurch nicht nur ein politisches Konzept, sondern ein messbares, evaluierbares und über mehrere Haushaltsperioden fortschreibbares Wirtschafts- und Innovationsprogramm darstellen.


VORLÄUFIGER STAND DES GESAMTDOKUMENTS

Die Petition umfasst nach dieser Fortsetzung inhaltlich insbesondere:

  • LFG-H,
  • DeepFund 500 Mio. €/Jahr,
  • separaten DeepTech Venture Fund 400 Mio. €,
  • Pilotfabriken,
  • Mittelstand 2035,
  • 27 Zentren,
  • ExportHub Hessen,
  • Exportcluster,
  • Export- und Technologiezentren,
  • Weiterbildungskonto,
  • Transformationsprogramm,
  • Genehmigungen 2030,
  • Produktivitätsstrategie,
  • Lohnstückkosten,
  • dynamische Finanzierungsmodelle,
  • EU-/Bundesmittel,
  • direkte operative Einnahmen,
  • revolvierende Kapitalerträge,
  • Wachstums- und Szenariomodell,
  • Governance,
  • Evaluation,
  • Beschlussantrag,
  • wissenschaftlichen Quellenapparat.

Für die endgültige Langfassung wird der Quellenapparat auf 100–150 überprüfbare Einzelnachweise ausgebaut. Dabei sollen insbesondere Originalquellen von Destatis, Hessischem Statistischem Landesamt, Hessischem Landtag, Hessischer Landesregierung, Bundesministerien, OECD, Europäischer Kommission, Eurostat, EZB, Bundesbank sowie einschlägige wissenschaftliche Studien verwendet werden.

Die 400 Mio. € des DeepTech Venture Fund und die 500 Mio. € jährlich für den LFG-H DeepFund bleiben dabei zwei getrennte Finanzierungsinstrumente. Eine Vermischung dieser beiden Fonds würde die Finanzierungsarchitektur der Petition verändern und soll deshalb vermieden werden.

TEIL XXXIII – HESSEN IM NATIONALEN UND EUROPÄISCHEN FORSCHUNGSVERGLEICH

33.1 Ausgangslage des Forschungsstandortes Hessen

Hessen verfügt bereits über eine erhebliche Forschungs- und Innovationsbasis. Die Masterstrategie geht daher ausdrücklich nicht von einem strukturellen Fehlen von Forschungseinrichtungen aus.

Nach den aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes wurden 2024 in Hessen insgesamt rund 12,196 Mrd. € für Forschung und Entwicklung aufgewendet. Davon entfielen:

  • 2,425 Mrd. € auf Staat und private Institutionen ohne Erwerbszweck,
  • 1,742 Mrd. € auf Hochschulen,
  • 8,029 Mrd. € auf die Wirtschaft.

Damit lag Hessen bei den internen FuE-Ausgaben insgesamt bei rund 3,28 % des hessischen BIP.

Dies ist ein wichtiger Ausgangspunkt für die Masterstrategie:

Hessen benötigt nicht primär eine Vervielfachung bereits bestehender Forschungseinrichtungen, sondern eine zusätzliche Infrastruktur, die vorhandene Forschungsstärke systematisch in industrielle Anwendung, Unternehmenswachstum und internationale Vermarktung überführt.


33.2 Vergleich mit Deutschland

Deutschland insgesamt gab 2024 rund 137,1 Mrd. € für Forschung und Entwicklung aus. Der Anteil am BIP betrug 3,17 %.

Hessen lag mit 3,28 % geringfügig über diesem Bundeswert.

Die Masterstrategie kann deshalb nicht mit der Behauptung begründet werden, Hessen investiere grundsätzlich zu wenig in Forschung.

Die präzisere Problemdefinition lautet:

Problemdefinition

Wie kann ein bereits forschungsstarkes Land seine vorhandene Forschungsleistung stärker in Produktivität, Unternehmensgründungen, industrielle Demonstration, private Anschlussinvestitionen und Exporte überführen?

Diese Fragestellung ist für die Konzeption der LFG-H wesentlich geeigneter als die pauschale Forderung nach „mehr Forschung“.


33.3 Struktur der hessischen FuE-Ausgaben

Die Verteilung der hessischen FuE-Ausgaben 2024 zeigt:

BereichHessen 2024
Staat / private Institutionen ohne Erwerbszweck2,425 Mrd. €
Hochschulen1,742 Mrd. €
Wirtschaft8,029 Mrd. €
Gesamt12,196 Mrd. €


Besonders auffällig ist der hohe Anteil der Wirtschaft.

Von den 12,196 Mrd. € entfallen rund zwei Drittel auf den Unternehmenssektor.

Daraus ergibt sich eine zentrale Schlussfolgerung:

Die LFG-H sollte nicht als Ersatz für private Forschung konzipiert werden, sondern als Transfer-, Demonstrations-, Forschungs- und Infrastrukturpartner zwischen Wissenschaft und Unternehmen.


33.4 Hessen benötigt keine Parallelstruktur ohne Abgrenzung

Eine neue Landesforschungsgesellschaft wäre nur dann wirtschaftlich und wissenschaftspolitisch vertretbar, wenn sie sich klar von bereits bestehenden Einrichtungen unterscheidet.

Daher wird folgende Abgrenzung vorgeschlagen:

Bestehende StrukturHauptfunktionErgänzende Funktion LFG-H
HochschulenForschung und LehreTransfer-/Demonstrationsinfrastruktur
Max-PlanckGrundlagenforschungAnwendungsbrücken
Fraunhoferangewandte Forschungregionale Skalierungsinfrastruktur
LeibnizForschung/TransferVernetzung
HelmholtzGroßforschungindustrielle Anschlussanwendung
UnternehmenEntwicklung/Produktiongemeinsame Pilotierung
MittelstandszentrenUnternehmensunterstützungTechnologiezugang
LFG-Hsystemische VerbindungIntegration

Die LFG-H soll damit eine Querschnittsfunktion erhalten.


33.5 Die Hessische Innovationsstrategie als bestehender Referenzrahmen

Hessen verfügt bereits über eine eigene Innovationsstrategie 2021–2027.

Diese enthält unter anderem eine Potenzialanalyse des hessischen Innovationsstandortes, behandelt Forschung und Entwicklung an Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen sowie die Forschung in der Wirtschaft und nennt Zukunftskompetenzen wie digitale Technologien, Gesundheit und Life Sciences, Mobilität und Logistik, Energiesysteme, Advanced Manufacturing und Werkstoffe.

Die Masterstrategie Hessen 2041 soll daher nicht bei null beginnen.

Sie baut auf dieser strategischen Vorarbeit auf und schlägt vor, die bestehende Strategie in eine langfristige Umsetzungsarchitektur bis 2041 zu überführen.


33.6 Von der Innovationsstrategie zur Umsetzungsstrategie

Die bestehende Innovationsstrategie beantwortet insbesondere die Fragen:

  • Welche Zukunftsfelder besitzt Hessen?
  • Wo liegen Stärken?
  • Wo bestehen Chancen?
  • Welche Innovationsbereiche sind relevant?

Die Masterstrategie ergänzt diese Fragen um:

  • Welche Infrastruktur wird benötigt?
  • Wer betreibt sie?
  • Wie wird sie finanziert?
  • Wie wird sie ausgelastet?
  • Welche Einnahmen entstehen?
  • Wie wird der Transfer gemessen?
  • Wie wird international skaliert?
  • Wann wird ein Programm erweitert oder beendet?

Damit verschiebt sich der Schwerpunkt:

[
\text{Strategie}
\rightarrow
\text{Infrastruktur}
\rightarrow
\text{Finanzierung}
\rightarrow
\text{Anwendung}
\rightarrow
\text{Evaluation}
]


TEIL XXXIV – KONKRETER AUSBAUBEDARF DER LFG-H

34.1 Erste Ausbaustufe

Für die erste Aufbauphase wird vorgeschlagen:

  • 10–12 Forschungszentren
  • 15–20 Exzellenz- bzw. Technologiefelder
  • 5–8 Pilotfabriken/Testbeds
  • 3.000–5.000 direkte Beschäftigte
  • 80.000–120.000 m² Forschungs- und Transferinfrastruktur

Diese Zahlen sind Planungsannahmen, keine aus einer amtlichen Bedarfsrechnung abgeleiteten Muss-Größen.

Sie müssen vor einer endgültigen Investitionsentscheidung durch Machbarkeitsstudien überprüft werden.


34.2 Langfristige Ausbaustufe

Bis 2041 soll geprüft werden, ob sich daraus ein Netzwerk von:

  • 15–20 oder mehr Forschungszentren,
  • 25–35 oder mehr wissenschaftlichen Schwerpunktfeldern,
  • 10–15 Pilotfabriken,
  • 3.000–5.000 direkten Beschäftigten,
  • 80.000–120.000 m² Infrastruktur

entwickeln lässt.

Auch hier gilt das Prinzip:

Expansion nur bei nachgewiesenem Bedarf und nach positiver Evaluation.


34.3 Keine automatische Vollauslastung annehmen

Ein häufiger Fehler langfristiger Infrastrukturplanung besteht darin, die vollständige Auslastung bereits im ersten Betriebsjahr anzunehmen.

Für die LFG-H wird deshalb eine Anlaufkurve vorgesehen.

Beispiel:

Jahrangenommene operative Auslastung
202725 %
202840 %
202955 %
203065 %
203172 %
203278 %
203382 %
ab 203585–90 %

Diese Werte sind Modellannahmen.

Sie dienen ausschließlich der Finanzplanung.


34.4 Wirtschaftlichkeit pro Standort

Jedes Forschungszentrum soll einen eigenen Business- und Wirkungsplan erhalten.

Dieser soll mindestens enthalten:

  1. Bau-/Mietkosten,
  2. Personalbedarf,
  3. Energiekosten,
  4. Instandhaltung,
  5. Geräteinvestitionen,
  6. Drittmittel,
  7. Auftragsforschung,
  8. Lizenzerlöse,
  9. Nutzungsentgelte,
  10. internationale Projekte,
  11. private Kofinanzierung,
  12. wissenschaftliche Kennzahlen,
  13. wirtschaftliche Kennzahlen.

Dadurch wird vermieden, dass eine zentrale LFG-H-Gesamtrechnung ineffiziente Einzelstandorte verdeckt.


TEIL XXXV – DIE FINANZIELLE DIMENSION DER LFG-H

35.1 Einordnung des 500-Mio.-€-DeepFunds

Der jährliche Betrag von 500 Mio. € für den DeepFund ist nicht mit dem gesamten jährlichen Betriebsbudget der LFG-H gleichzusetzen.

Es handelt sich um einen Kapitalbildungs- und Finanzierungsbaustein.

Daher sind mindestens drei unterschiedliche Finanzströme zu unterscheiden:

A. Infrastruktur

Bau, Geräte, Grundstücke, Sanierung und Ausstattung.

B. Betrieb

Personal, Energie, Verwaltung, Wartung und Forschung.

C. Kapitalfonds

Langfristiger DeepFund.

Diese drei Bereiche dürfen in der Bilanzierung nicht vermischt werden.


35.2 Beispielhafte jährliche LFG-H-Struktur

Als Modell könnte die langfristige Struktur folgendermaßen aussehen:

BereichModellgröße
operative Grundfinanzierung1,0 Mrd. €
DeepFund500 Mio. €
projektbezogene Drittmittelvariabel
EU-/Bundesmittelvariabel
private Kooperationenvariabel
operative Einnahmenbis Zielgröße 650 Mio. €
Gesamtnicht als einheitlicher Finanzierungsbetrag zu addieren

Der letzte Hinweis ist wichtig:

Die einzelnen Positionen stellen unterschiedliche Rechnungsebenen dar und dürfen nicht einfach summiert werden.


35.3 Warum 650 Mio. € operative Einnahmen ein Ziel und keine Prognose sind

Die langfristige Zielgröße von rund 650 Mio. € jährlichen direkten LFG-H-Einnahmen setzt sich im Modell aus mehreren Einnahmequellen zusammen:

EinnahmequelleZielgröße
Auftragsforschung180 Mio. €
Lizenzen/IP120 Mio. €
Forschungsdienstleistungen100 Mio. €
Infrastruktur-/Labornutzung70 Mio. €
internationale Projekte60 Mio. €
Mieten/Flächen50 Mio. €
sonstige Dienstleistungen70 Mio. €
Gesamt650 Mio. €

Diese Beträge sind Planungsziele.

Sie dürfen nicht als bereits erwartete oder garantierte Einnahmen dargestellt werden.


35.4 Operativer Kostendeckungsgrad

Für jedes Zentrum soll zusätzlich der operative Kostendeckungsgrad berechnet werden:

[
KDG=
\frac{operative\ Einnahmen}
{operative\ Kosten}
\times100
]

Beispiel:

Ein Zentrum hat:

  • 50 Mio. € operative Kosten,
  • 35 Mio. € operative Einnahmen.

Dann beträgt:

[
KDG=70%
]

Das bedeutet nicht automatisch, dass das Zentrum unwirtschaftlich ist.

Ein Forschungszentrum kann erhebliche externe volkswirtschaftliche Wirkungen erzeugen, die nicht in den eigenen Einnahmen erscheinen.

Deshalb soll der Kostendeckungsgrad nur einer von mehreren Evaluationsindikatoren sein.


TEIL XXXVI – HESSISCHER HAUSHALT ALS REFERENZGRÖSSE

36.1 Haushaltsrealität

Der Hessische Haushaltsplan 2026 zeigt, dass Wissenschaft und Hochschulen bereits erhebliche Haushaltsmittel binden.

Im Gesamtband 2026 sind beispielsweise rund:

  • 3,413 Mrd. € Ausgaben im Aufgabenbereich Hochschulen,
  • 405 Mio. € im Bereich Wissenschaft, Forschung und Entwicklung außerhalb der Hochschulen

ausgewiesen.

Die Masterstrategie muss deshalb mit den bestehenden Haushaltsstrukturen kompatibel sein.

Sie kann nicht so behandelt werden, als stünde der gesamte Landeshaushalt für neue Programme zur Verfügung.


36.2 Konsequenz für die Finanzierung

Die Finanzierung soll deshalb aus mehreren Quellen aufgebaut werden.

Stufe 1

Umschichtung und Priorisierung bestehender Mittel, soweit fachlich sinnvoll.

Stufe 2

Zusätzliche Landesmittel für strategische Infrastruktur.

Stufe 3

Bundes- und EU-Kofinanzierung.

Stufe 4

Private Kofinanzierung.

Stufe 5

operative Einnahmen.

Stufe 6

langfristige Kapitalerträge des DeepFunds.


36.3 Keine Vermischung von Haushalt und Fondsvermögen

Besonders wichtig ist die Trennung zwischen:

[
\text{Landeshaushalt}
]

und

[
\text{Fondsvermögen}
]

Der DeepFund besitzt eine andere wirtschaftliche Funktion als ein Zuschussprogramm.

Wenn 500 Mio. € in einem Jahr in den Fonds eingestellt werden, handelt es sich zunächst um eine Kapitalbereitstellung. Daraus folgt nicht, dass 500 Mio. € als konsumtiver Aufwand verloren sind.

Umgekehrt darf aber auch nicht unterstellt werden, dass die Kapitalbereitstellung automatisch einen Gewinn erzeugt.


TEIL XXXVII – FORSCHUNG, PRIVATE INVESTITIONEN UND HEBELWIRKUNG

37.1 Private FuE als entscheidender Faktor

Die aktuellen Destatis-Daten zeigen, dass die Wirtschaft 2024 in Deutschland rund 92,5 Mrd. € für FuE aufwendete und damit mehr als zwei Drittel der gesamten FuE-Ausgaben trug.

Für Hessen betrugen die FuE-Ausgaben der Wirtschaft 2024 rund 8,029 Mrd. €.

Damit liegt ein zentraler Grundsatz nahe:

Landesmittel sollen möglichst häufig zusätzliche private Forschung, Investitionen und Unternehmensaktivitäten auslösen, anstatt private Investitionen lediglich zu ersetzen.


37.2 Additionalität

Für alle größeren Programme soll deshalb eine Additionalitätsprüfung eingeführt werden.

Es ist zu fragen:

Was wäre ohne die öffentliche Förderung geschehen?

Wenn ein Unternehmen ein Projekt ohnehin vollständig durchgeführt hätte, ist die zusätzliche öffentliche Förderung volkswirtschaftlich anders zu bewerten als bei einem Projekt, das ohne Förderung nicht zustande gekommen wäre.


37.3 Modell für Hebelwirkung

Ein möglicher Indikator lautet:

[
Hebel=
\frac{private\ Folgeinvestitionen}
{öffentliche\ Mittel}
]

Beispiel:

100 Mio. € öffentliche Förderung lösen 300 Mio. € zusätzliche private Investitionen aus.

Dann:

[
Hebel=3
]

Auch dieser Wert ist nicht automatisch ein vollständiger Wirtschaftlichkeitstest. Er muss um Mitnahmeeffekte und Verdrängungseffekte ergänzt werden.


TEIL XXXVIII – FORSCHUNGSINTENSITÄT UND ZIELSETZUNG HESSEN 2041

38.1 Ausgangswert

Hessen lag 2024 bei einer FuE-Quote von 3,28 % des BIP. Deutschland insgesamt lag bei 3,17 %.

Die Masterstrategie soll deshalb nicht einfach eine beliebige Zielquote festlegen.

Stattdessen soll die Entwicklung anhand von drei Größen verfolgt werden:

  1. FuE-Quote,
  2. private FuE-Ausgaben,
  3. Transferleistung je eingesetztem Euro.

38.2 Zielsystem

Bis 2041 soll Hessen insbesondere anstreben:

Indikator2041-Zielcharakter
FuE-Quote≥ Ausgangsniveau, möglichst weiter steigend
private FuEüberproportionales Wachstum
Forschungskooperationendeutliche Ausweitung
Pilotprojektedeutliche Ausweitung
Transfererlösesteigender Anteil
internationale Projektesteigender Anteil
Produktivität je Stunde+1–1,5 % p.a. als Zielkorridor
Genehmigungsdauerbis 2030 −50 % Ziel
Weiterbildung1.500 € Ziel-Fördervolumen je Beschäftigtem/Jahr

Die Formulierung „Zielcharakter“ ist bewusst gewählt.

Es handelt sich nicht um eine Prognose.


TEIL XXXIX – NEUE FINANZIERUNGSTABELLE 2027–2041

39.1 Landesgrundfinanzierung – Modell

Ausgehend von 1,0 Mrd. € im Jahr 2027 und einer Modellsteigerung von 3 % jährlich ergibt sich:

JahrModellbetrag
20271,000 Mrd. €
20281,030 Mrd. €
20291,061 Mrd. €
20301,093 Mrd. €
20311,126 Mrd. €
20321,159 Mrd. €
20331,194 Mrd. €
20341,230 Mrd. €
20351,267 Mrd. €
20361,305 Mrd. €
20371,344 Mrd. €
20381,384 Mrd. €
20391,426 Mrd. €
20401,469 Mrd. €
20411,513 Mrd. €
Summeca. 19,3 Mrd. €

Kennzeichnung: [M] Modellannahme.

Diese Tabelle stellt ausdrücklich keine Aussage über bereits beschlossene Haushaltsmittel des Landes Hessen dar.


39.2 DeepFund – neue Mittel

Bei 500 Mio. € jährlich:

ZeitraumNeue Mittel
2027–20312,5 Mrd. €
2032–20362,5 Mrd. €
2037–20412,5 Mrd. €
2027–20417,5 Mrd. €

Diese 7,5 Mrd. € sind ausschließlich die Summe der neuen modellierten Kapitalzuführungen.

Sie enthalten noch keine Renditen.


39.3 DeepFund – Kapitalentwicklung

Bei 8 % Modellrendite und jährlicher Einzahlung von 500 Mio. € ergibt sich näherungsweise:

JahrKapitalstock
20270,500 Mrd. €
20281,040 Mrd. €
20291,623 Mrd. €
20302,252 Mrd. €
20312,932 Mrd. €
20323,666 Mrd. €
20334,459 Mrd. €
20345,316 Mrd. €
20356,241 Mrd. €
20367,241 Mrd. €
20378,321 Mrd. €
20389,487 Mrd. €
203910,746 Mrd. €
204012,106 Mrd. €
204113,574 Mrd. €

[E] Eigene Berechnung auf Grundlage der [M]-Annahme von 8 % Rendite.

Die Zahlen stellen keinen erwarteten Marktwert dar.


39.4 Ausschüttung ab 2042

Bei unverändertem Kapitalstock von rund 13,6 Mrd. € wäre die Modellrendite:

[
13,6\times8%=1,09\ Mrd.\ €
]

Bei 50 % Ausschüttung:

[
1,09\times50%\approx544\ Mio.\ €
]

Diese 544 Mio. € wären im Modell ein jährlicher Brutto-Ausschüttungsbetrag, nicht ein garantierter Haushaltsüberschuss.


TEIL XL – KORRIGIERTE FINANZLOGIK DER MASTERSTRATEGIE

Die endgültige Petition soll künftig folgende Begriffe strikt auseinanderhalten:

1. Finanzierungsvolumen

Geld, das für ein Programm bereitgestellt wird.

2. Investitionsvolumen

Mittel für Infrastruktur und Kapitalgüter.

3. Fondsvermögen

Kapital, das langfristig investiert wird.

4. operative Einnahmen

Erlöse aus Dienstleistungen, Mieten, Forschung und Infrastruktur.

5. Kapitalerträge

Dividenden, Zinsen und sonstige realisierte Erträge.

6. volkswirtschaftlicher Effekt

zusätzliche Wertschöpfung, Produktivität, Beschäftigung oder Exporte.

7. fiskalischer Effekt

zusätzliche staatliche Einnahmen abzüglich zusätzlicher staatlicher Ausgaben.

Diese sieben Größen werden in der endgültigen 15-Jahres-Tabelle nicht miteinander addiert, sofern dadurch Doppelzählungen entstehen.


TEIL XLI – ZWISCHENFAZIT

Die aktualisierte empirische Grundlage führt zu einer präziseren Begründung der Masterstrategie.

Hessen besitzt bereits:

  • eine hohe Forschungsintensität,
  • erhebliche private FuE-Ausgaben,
  • starke Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschung,
  • bestehende Innovationsstrategien,
  • eine umfangreiche wirtschaftliche Forschungsbasis.

Die Lücke, die die Masterstrategie adressiert, liegt deshalb weniger in der bloßen Menge der Forschung als in deren systematischer Verbindung mit Demonstration, Unternehmensentwicklung, Finanzierung, Qualifikation, Genehmigung und internationaler Vermarktung.

Die zentrale politische These lautet daher:

[
\boxed{
\text{Nicht nur mehr Forschung, sondern mehr verwertbarer Transfer}
}
]

und:

[
\boxed{
\text{Nicht nur mehr Kapital, sondern besser verknüpftes Kapital}
}
]

sowie:

[
\boxed{
\text{Nicht nur mehr Weiterbildung, sondern technologiebezogene Weiterbildung}
}
]

und:

[
\boxed{
\text{Nicht nur schnellere Verwaltung, sondern messbar schnellere Investitionsumsetzung}
}
]

Diese vier Prinzipien bilden die Grundlage der weiteren Ausarbeitung.

TEIL XLII – NÄCHSTER AUSBAUSCHRITT DES QUELLENAPPARATS

Für die endgültige Langfassung werden auf dieser Grundlage die folgenden Quellenblöcke systematisch ergänzt:

A. Hessen

  • Haushaltspläne,
  • Innovationsstrategie,
  • Wirtschafts- und Forschungsberichte,
  • Hochschulentwicklungsplanung,
  • EFRE,
  • Mittelstandsförderung.

B. Deutschland

  • Destatis,
  • BMWK,
  • BMBF,
  • Bundesagentur für Arbeit,
  • KfW,
  • Bundesbank,
  • Sachverständigenrat.

C. Europäische Union

  • Eurostat,
  • Europäische Kommission,
  • EIS,
  • RIS,
  • Horizon Europe,
  • InvestEU,
  • EFRE.

D. Internationale Vergleichsstudien

  • OECD,
  • Weltbank,
  • ILO,
  • IMF,
  • einschlägige wissenschaftliche Literatur zu Produktivität, Innovation und Humankapital.

Jede Quelle soll im endgültigen Dokument mit einer eindeutigen Fußnotennummer versehen und – soweit die Originalquelle dies ermöglicht – mit Seitenzahl angegeben werden.

TEIL XLIII – MITTELSTAND 2035 ALS ZWEITE SÄULE DER MASTERSTRATEGIE

43.1 Ausgangspunkt

Die zweite große Säule neben der LFG-H ist das Programm „Mittelstand 2035“.

Dabei soll ausdrücklich kein vollständig neues Netzwerk geschaffen werden, das bestehende Einrichtungen verdrängt.

Hessen verfügt bereits über ein dichtes Gründungs- und Innovationsökosystem. Das Land nennt aktuell 21 Technologie- und Gründerzentren sowie eine hohe Dichte an investitionsstarken Groß- und mittelständischen Unternehmen und rund 40 Hochschulen und Universitäten.

Daraus ergibt sich eine wichtige Korrektur gegenüber einer rein theoretischen Neuplanung:

Die 27 Zentren des Programms Mittelstand 2035 sind als Zielstruktur eines ausgebauten und funktional erweiterten Netzes zu verstehen.

Die bereits vorhandenen 21 Zentren bilden dabei einen wesentlichen Ausgangspunkt.


43.2 Die Zielstruktur von 27 Zentren

Die vorgeschlagene Zielstruktur lautet:

KategorieAnzahl
Technologieparks4
Innovationsparks3
Forschungsparks3
Gründerzentren8
Technologie- und Gründerzentren (TGZ)5
Business Innovation Centres (BIC)2
Innovation-Campi2
Gesamt27

Diese Einteilung ist eine Planungsstruktur der Petition und keine amtliche Klassifikation des Landes Hessen.

Die einzelnen bestehenden Standorte sollen zunächst darauf geprüft werden, welcher Kategorie sie funktional zugeordnet werden können.


43.3 Kein Neubau um jeden Preis

Die Masterstrategie verfolgt ausdrücklich den Grundsatz:

Erweiterung vor Neubau, wenn Erweiterung wirtschaftlich und funktional sinnvoller ist.

Vor einem Neubau soll deshalb geprüft werden:

  1. Ist bereits eine geeignete Immobilie vorhanden?
  2. Kann die vorhandene Fläche erweitert werden?
  3. Können Hochschulgebäude mitgenutzt werden?
  4. Können kommunale oder landeseigene Gebäude umgenutzt werden?
  5. Können bestehende Technologiezentren zusätzliche Labore erhalten?
  6. Besteht eine regionale Versorgungslücke?
  7. Gibt es genügend Nachfrage von Unternehmen?
  8. Sind private Investoren bereit, sich zu beteiligen?

Erst wenn diese Fragen negativ oder nicht ausreichend beantwortet werden, soll ein vollständiger Neubau priorisiert werden.


43.4 Funktionale Differenzierung

Die 27 Zentren sollen nicht alle dasselbe anbieten.

Technologieparks

Schwerpunkt:

  • industrielle Technologie,
  • Produktion,
  • Maschinenbau,
  • Automatisierung,
  • Robotik,
  • industrielle Digitalisierung.

Innovationsparks

Schwerpunkt:

  • Start-ups,
  • Transfer,
  • neue Geschäftsmodelle,
  • digitale Technologien,
  • Kooperationen.

Forschungsparks

Schwerpunkt:

  • Hochschulkooperation,
  • angewandte Forschung,
  • Labore,
  • wissenschaftliche Infrastruktur.

Gründerzentren

Schwerpunkt:

  • Unternehmensgründung,
  • Coaching,
  • Finanzierung,
  • Geschäftsmodelle,
  • erste Markterschließung.

TGZ

Schwerpunkt:

  • technologieorientierte Unternehmensgründungen,
  • gemeinsame Infrastruktur,
  • Labore,
  • Büros,
  • Netzwerke.

BIC

Schwerpunkt:

  • internationale und technologieorientierte Gründung,
  • Kooperation,
  • Transfer.

Innovation-Campi

Schwerpunkt:

  • regionale Verbindung von Hochschule,
  • Wirtschaft,
  • Weiterbildung,
  • Forschung,
  • Gründung.

TEIL XLIV – INVESTITIONSMODELL DER 27 ZENTREN

44.1 Ausgangsmodell

Für die Masterstrategie wird zunächst mit einem gesamten Investitionsvolumen von rund:

[
1,475\ Mrd.\ €
]

gerechnet.

Dies ist eine Modellannahme.

Vor einer tatsächlichen Mittelbereitstellung müssen für jeden Standort Machbarkeitsstudien erstellt werden.


44.2 Investitionsstruktur

Das Investitionsvolumen soll nicht ausschließlich für Gebäude verwendet werden.

Vorgesehen sind:

InvestitionsbereichFunktion
GrundstückeStandortentwicklung
GebäudeBüros, Labore, Werkstätten
LaboreForschung und Entwicklung
MaschinenDemonstration und Produktion
DigitalisierungIT, KI, Dateninfrastruktur
Energieeffiziente Versorgung
WeiterbildungSchulungsinfrastruktur
GemeinschaftsflächenVeranstaltungen und Kooperation
GründungsinfrastrukturInkubation
internationale InfrastrukturExport/Partner

44.3 Betriebsaufwand

Für das vollständige Netzwerk wird im bisherigen Modell mit rund:

[
178,5\ Mio.\ € / Jahr
]

operativen Kosten gerechnet.

Auch dies ist eine Planungsgröße.

Sie soll vor jedem Standortbeschluss anhand von:

  • Personal,
  • Energie,
  • Instandhaltung,
  • Finanzierung,
  • Reinigung,
  • IT,
  • Verwaltung,
  • Versicherung

neu berechnet werden.


44.4 Einnahmenmodell der 27 Zentren

Das Netzwerk soll einen Teil seiner laufenden Kosten aus eigenen Einnahmen decken.

Zielgröße:

[
250\ Mio.\ € / Jahr
]

bei vollständigem Ausbau.

Vorgesehene Einnahmequellen:

EinnahmequelleZielgröße
Mieten/Leasing100 Mio. €
Labore/Werkstätten35 Mio. €
Maschinen-/Anlagennutzung25 Mio. €
Weiterbildung20 Mio. €
Beratung/Transfer25 Mio. €
Inkubation/Accelerator15 Mio. €
Veranstaltungen10 Mio. €
FuE-Dienstleistungen20 Mio. €
Sonstige Leistungen10 Mio. €
Gesamt250 Mio. €

Diese Zahlen sind Zielwerte des Wirtschaftsmodells und keine Einnahmegarantien.


44.5 Wirtschaftliche Bedeutung der Mieterlöse

Die Einnahmen aus Mieten und Leasing haben eine besondere Funktion.

Ein Technologiezentrum soll nicht lediglich öffentliche Büroflächen bereitstellen.

Es soll Unternehmen Zugang verschaffen zu:

  • Laboren,
  • Maschinen,
  • Produktionsflächen,
  • Forschungseinrichtungen,
  • Beratungsleistungen,
  • Netzwerken.

Die Miete wird daher mit zusätzlichen Dienstleistungen kombiniert.


TEIL XLV – MITTELSTAND UND FORSCHUNG

45.1 Das Transferproblem

Ein mittelständisches Unternehmen kann häufig nicht dieselben Forschungsinfrastrukturen finanzieren wie ein Großunternehmen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Speziallabore,
  • Hochleistungsrechner,
  • Messgeräte,
  • Robotik,
  • Pilotproduktionsanlagen,
  • Materialprüfung,
  • Zertifizierungsinfrastruktur.

Die 27 Zentren sollen deshalb als gemeinsame Infrastruktur funktionieren.


45.2 Shared Infrastructure

Ein Unternehmen soll beispielsweise nicht eine eigene 2-Mio.-€-Anlage kaufen müssen, wenn diese nur wenige Stunden pro Woche benötigt wird.

Stattdessen:

[
\text{gemeinsame Anlage}
\rightarrow
\text{mehrere Unternehmen}
\rightarrow
\text{höhere Auslastung}
\rightarrow
\text{niedrigere Fixkosten je Nutzer}
]

Dies kann insbesondere für kleinere Unternehmen relevant sein.


45.3 Verknüpfung mit der LFG-H

Die LFG-H und Mittelstand 2035 sollen funktional verbunden werden.

Beispiel:

LFG-H entwickelt neue Batterietechnologie

Pilotfabrik testet Produktionsverfahren

Forschungspark stellt Laborinfrastruktur bereit

KMU entwickelt Produkt

DeepTech Fund finanziert Skalierung

ExportHub erschließt Auslandsmärkte

Weiterbildungsprogramm qualifiziert Beschäftigte

Genehmigungen 2030 verkürzt die Umsetzungszeit

Damit entsteht der vollständige Innovationspfad.


TEIL XLVI – EXPORT- UND TECHNOLOGIEZENTREN

46.1 Separates Investitionsprogramm von 400 Mio. €

Das bereits vorgesehene Programm von 400 Mio. € für Export- und Technologiezentren bleibt vom DeepFund getrennt.

Die Mittel sollen insbesondere in:

  • internationale Technologiezentren,
  • Demonstrationsflächen,
  • Exportinfrastruktur,
  • Technologiepräsentationen,
  • internationale Projektentwicklung,
  • gemeinsame Labor-/Showroom-Infrastruktur

fließen.

Die 400 Mio. € sind damit ein Infrastruktur- und Internationalisierungsprogramm.

Sie sind nicht Bestandteil der jährlichen 500 Mio. € des LFG-H DeepFunds.


46.2 Exportzentrum als „Showcase“

Ein modernes Exportzentrum soll nicht nur Büroräume enthalten.

Es soll insbesondere:

  • Produkte demonstrieren,
  • Pilotanlagen präsentieren,
  • deutsche beziehungsweise hessische Standards erläutern,
  • internationale Geschäftspartner empfangen,
  • Technologieveranstaltungen organisieren,
  • Ausschreibungen vorbereiten.

Damit entsteht eine Schnittstelle:

[
\text{Technologie}
\rightarrow
\text{Demonstration}
\rightarrow
\text{internationaler Kunde}
]


TEIL XLVII – EXPORTCLUSTER

47.1 Erste Ausbaustufe: 15 Cluster

Der ExportHub soll zunächst mit:

[
15\ Exportclustern
]

starten.

Diese Zahl ist eine Planungsgröße.

Die Cluster sollen sich nicht ausschließlich nach klassischen Branchen richten.

Mögliche Schwerpunktbereiche sind:

  1. Maschinenbau,
  2. industrielle Digitalisierung,
  3. KI,
  4. Robotik,
  5. Gesundheitswirtschaft,
  6. Medizintechnik,
  7. Pharma,
  8. Biotechnologie,
  9. Energie,
  10. Wasserstoff,
  11. Umwelttechnik,
  12. Mobilität,
  13. Logistik,
  14. Materialien,
  15. Agrar- und Lebensmitteltechnologie.

Die endgültige Auswahl soll anhand von Hessens bestehenden Unternehmens- und Forschungsstärken erfolgen.


47.2 Langfristige Erweiterung

Bei erfolgreicher Evaluation soll die Zahl auf:

[
20–25\ Exportcluster
]

erweitert werden können.

Eine automatische Erweiterung ist nicht vorgesehen.

Neue Cluster benötigen:

  • ausreichende Unternehmensbasis,
  • Forschungsbasis,
  • internationale Nachfrage,
  • Exportpotenzial,
  • qualifiziertes Personal,
  • messbare Projektpipeline.

47.3 ExportHub-Einnahmen

Als langfristige Zielgröße wurden:

[
120\ Mio.\ € / Jahr
]

direkte Einnahmen modelliert.

Mögliche Einnahmequellen:

LeistungModellierte Einnahmen
Marktanalysen15 Mio. €
Exportberatung20 Mio. €
Partnervermittlung10 Mio. €
Technologietransfer15 Mio. €
Projektentwicklung15 Mio. €
internationale Pilotprojekte15 Mio. €
Lizenzierungs-/Internationalisierungsleistungen10 Mio. €
Delegationen/Matchmaking5 Mio. €
Exportakademie5 Mio. €
Konsortialmanagement10 Mio. €
Gesamt120 Mio. €

Auch diese Beträge sind Zielwerte.


47.4 AHKs

Die Auslandshandelskammern sollen als externe Partner einbezogen werden.

Dabei ist rechtlich und bilanziell klarzustellen:

Einnahmen einer AHK sind nicht automatisch Einnahmen des Landes Hessen.

Der ExportHub kann allerdings:

  • Dienstleistungen einkaufen,
  • Projekte gemeinsam durchführen,
  • Informationsleistungen beauftragen,
  • Delegationen koordinieren,
  • Marktstudien finanzieren.

Damit entsteht eine Kooperation ohne künstliche Zusammenlegung der Institutionen.


TEIL XLVIII – EXPORT UND FORSCHUNG

48.1 Der Forschungs-Export-Kreislauf

Die Masterstrategie schlägt einen systematischen Exportkreislauf vor:

[
Forschung
\rightarrow
Patent
\rightarrow
Prototyp
\rightarrow
Pilotfabrik
\rightarrow
Unternehmen
\rightarrow
Zertifizierung
\rightarrow
Export
]

Dieser Kreislauf soll bei ausgewählten Technologien bereits während der Forschungsphase berücksichtigt werden.


48.2 Internationalisierung bereits vor der Marktreife

Unternehmen sollen nicht erst nach Fertigstellung eines Produkts erstmals über internationale Märkte nachdenken.

Bereits während der Pilotphase sollen geprüft werden:

  • internationale Standards,
  • Zertifizierung,
  • Marktanforderungen,
  • Patentschutz,
  • Zulassungsanforderungen,
  • internationale Wettbewerber,
  • mögliche Vertriebspartner.

Dadurch kann Entwicklungsarbeit stärker auf reale internationale Anforderungen ausgerichtet werden.


TEIL XLIX – WEITERBILDUNG UND MITTELSTAND

49.1 Weiterbildung direkt am Produktionssystem

Die Weiterbildungsstrategie soll eng mit den 27 Zentren und Pilotfabriken verbunden werden.

Ein Beschäftigter soll beispielsweise an einer Pilotfabrik lernen können:

  • Roboter zu programmieren,
  • KI-Systeme einzusetzen,
  • digitale Zwillinge zu bedienen,
  • Produktionsdaten auszuwerten,
  • neue Maschinen zu warten,
  • Energieverbrauch zu optimieren.

Damit wird Weiterbildung unmittelbar mit Produktivität verbunden.


49.2 Weiterbildungszentren in den 27 Standorten

Jedes größere Zentrum soll nach Möglichkeit über:

  • Schulungsräume,
  • digitale Lernsysteme,
  • Maschinen-/Labordemonstratoren,
  • KI-Trainings,
  • berufliche Qualifizierungsangebote

verfügen.

Damit können vorhandene Infrastruktur und Weiterbildung kombiniert werden.


TEIL L – GENEHMIGUNGEN 2030 UND INVESTITIONSSTANDORT

50.1 Wirtschaftliche Funktion

Die Genehmigungsreform soll insbesondere bei:

  • Industrieanlagen,
  • Forschungsgebäuden,
  • Pilotfabriken,
  • Energieanlagen,
  • Gewerbeimmobilien,
  • Technologiezentren

wirksam werden.

Gerade bei komplexen Projekten können lange Verfahren dazu führen, dass Investitionsentscheidungen verschoben werden.


50.2 Genehmigungsindex

Für die 20 wichtigsten wirtschaftlichen Genehmigungsarten soll jährlich gemessen werden:

KennzahlMessung
Median BearbeitungszeitTage
DurchschnittTage
Zeit bis VollständigkeitTage
NachforderungenAnzahl
beteiligte BehördenAnzahl
digitale VerfahrenAnteil
FristüberschreitungenAnteil
RechtsbehelfeAnzahl
Projektwert
BeschäftigungswirkungArbeitsplätze

Der Median soll neben dem Durchschnitt ausgewiesen werden, damit einzelne extreme Großverfahren die Statistik nicht verzerren.


50.3 Ziel 2030

Ausgehend von einem wissenschaftlich festgelegten Basisjahr:

[
\boxed{\text{−50 % durchschnittliche Bearbeitungszeit bis 2030}}
]

für die ausgewählten Verfahren.

Zusätzlich soll der Anteil vollständig digital eingereichter Verfahren deutlich erhöht werden.


TEIL LI – GESAMTVERKNÜPFUNG DER 27 ZENTREN MIT DER LFG-H

51.1 Regionales Innovationsnetz

Die LFG-H soll nicht an einem einzigen Standort konzentriert werden.

Vielmehr soll ein Netzwerk entstehen:

[
LFG-H
\leftrightarrow
Hochschulen
\leftrightarrow
27\ Zentren
\leftrightarrow
Pilotfabriken
\leftrightarrow
Unternehmen
\leftrightarrow
ExportHub
]

Damit können Forschungsleistungen regional verteilt werden.


51.2 Nord-, Mittel- und Südhessen

Bei der Standortplanung sollen regionale Unterschiede berücksichtigt werden.

Es soll keine starre Verteilung nach Einwohnerzahl geben.

Vielmehr sollen folgende Kriterien berücksichtigt werden:

  • vorhandene Forschungskompetenz,
  • industrielle Struktur,
  • Unternehmensdichte,
  • Fachkräftepotenzial,
  • Verkehrsanbindung,
  • Flächenverfügbarkeit,
  • regionale Förderbedarfe,
  • internationale Erreichbarkeit.

51.3 Kassel und Nordhessen

Nordhessen soll dabei ausdrücklich in die Gesamtstrategie integriert werden.

Nicht durch eine künstliche Bevorzugung, sondern durch eine Prüfung der vorhandenen Kompetenzen und regionalen Wertschöpfungsketten.

Mögliche Themenfelder können – vorbehaltlich einer Machbarkeitsprüfung – beispielsweise sein:

  • Mobilität,
  • Logistik,
  • Produktion,
  • Energie,
  • Digitalisierung,
  • Ressourceneffizienz,
  • industrielle Automatisierung.

TEIL LII – INVESTITIONSREIHENFOLGE

52.1 Phase I – 2027 bis 2029

Priorität:

Aufbau und Vernetzung.

  • LFG-H-Gründung,
  • erste Forschungszentren,
  • DeepFund,
  • DeepTech-Fonds,
  • erste Pilotfabriken,
  • bestehende Zentren ausbauen,
  • ExportHub aufbauen,
  • Genehmigungsplattform starten,
  • Weiterbildungskonto starten.

52.2 Phase II – 2030 bis 2034

Priorität:

Skalierung und Evaluation.

  • Evaluation 2030,
  • Erweiterung erfolgreicher Standorte,
  • weitere Pilotfabriken,
  • zusätzliche Exportcluster,
  • internationale Projekte,
  • Ausbau Weiterbildung,
  • stärkere private Kofinanzierung.

52.3 Phase III – 2035 bis 2041

Priorität:

internationale Skalierung und Kapitalerträge.

  • Ausbau erfolgreicher Forschungsschwerpunkte,
  • internationale Forschungskooperationen,
  • Exportausweitung,
  • Ausbau der DeepFund-Kapitalbasis,
  • mögliche Ausschüttungen ab 2042 vorbereiten,
  • kontinuierliche Evaluierung.

TEIL LIII – 2041-ZIELSYSTEM

Bis 2041 soll die Masterstrategie auf folgende Zielstruktur hinarbeiten:

BereichZielgröße
LFG-H Forschungszentren15–20+
Exzellenz-/Technologiefelder25–35+
Pilotfabriken10–15+
Mittelstandszentren27+ bei Bedarf
Exportcluster20–25
LFG-H direkte Einnahmenbis 650 Mio. €/Jahr
Pilotfabriken direkte Einnahmenbis 180 Mio. €/Jahr
Zentren direkte Einnahmenbis 250 Mio. €/Jahr
ExportHub direkte Einnahmenbis 120 Mio. €/Jahr
Weiterbildung/Transformationbis 100 Mio. €/Jahr
weitere Infrastrukturbis 75 Mio. €/Jahr
modellierte direkte Bruttoeinnahmenbis 1,375 Mrd. €/Jahr
DeepFund neue Mittel500 Mio. €/Jahr
DeepFund neue Mittel 2027–20417,5 Mrd. €
DeepTech Venture Fund400 Mio. €
Export-/Technologiezentren400 Mio. €

Die Begriffe „bis“, „Zielgröße“ und „modelliert“ sind bewusst gewählt.

Es handelt sich nicht um garantierte Ergebnisse.


TEIL LIV – GESAMTWIRTSCHAFTLICHE ZIELGRÖSSEN

54.1 Produktivität

Politischer Zielkorridor:

[
+1,0% \ bis\ +1,5%
]

reale Produktivitätssteigerung pro Jahr.


54.2 Genehmigungen

Ziel:

[
-50%
]

Bearbeitungszeit ausgewählter wirtschaftlicher Genehmigungsverfahren bis 2030.


54.3 Forschung

Ziel:

Nicht nur Erhalt einer hohen FuE-Quote, sondern Steigerung der Transferleistung je FuE-Euro.


54.4 Weiterbildung

Ziel:

[
1.500\ €
]

jährliches Fördervolumen je Beschäftigtem als Planungsgröße.


54.5 Export

Ziel:

Aufbau eines integrierten Systems von:

[
Forschung
\rightarrow
Technologie
\rightarrow
Pilotierung
\rightarrow
Unternehmen
\rightarrow
Export
]


TEIL LV – SCHLUSSFOLGERUNG DER AUSBAUPHASE

Die bisherigen Teile der Petition zeigen, dass Hessen 2041 nicht als isoliertes Forschungsprogramm verstanden werden soll.

Es handelt sich vielmehr um eine miteinander verbundene Infrastrukturstrategie:

LFG-H

schafft Forschung und Technologie.

DeepFund

schafft langfristiges Kapital.

DeepTech Venture Fund

finanziert technologieintensive Unternehmensentwicklung.

Pilotfabriken

überführen Technologien in die industrielle Praxis.

Mittelstand 2035

stellt regionale Infrastruktur bereit.

ExportHub

führt Unternehmen und Technologien auf internationale Märkte.

Weiterbildung

stellt die erforderlichen Kompetenzen bereit.

Genehmigungen 2030

reduzieren administrative Verzögerungen.

EFRE/Bund

verstärken die Finanzierung.

Evaluation

entscheidet darüber, welche Maßnahmen weiter ausgebaut werden.

Damit ergibt sich folgende Gesamtformel:

integrierte\ Innovationsinfrastruktur
}
]

Die wirtschaftliche Wirkung dieser Infrastruktur soll nicht vorausgesetzt, sondern jährlich gemessen werden.

Das ist ein wesentlicher Grundsatz der Masterstrategie:

Nicht die Höhe der Ausgaben entscheidet allein über den Erfolg, sondern die nachweisbare zusätzliche Wirkung pro eingesetztem Euro.

 

TEIL LVI – VERFASSUNGS-, FINANZ- UND EUROPARECHTLICHER RAHMEN

56.1 Grundsatz: Wirtschaftspolitische Zielsetzung innerhalb der Zuständigkeiten

Die vorgeschlagene Hessen-2041-Masterstrategie verbindet Forschungspolitik, Innovationsförderung, Mittelstandspolitik, berufliche Weiterbildung, Technologietransfer, Exportförderung und Verwaltungsmodernisierung.

Die Umsetzung muss dabei strikt zwischen

  1. landesrechtlich unmittelbar möglichen Maßnahmen,
  2. Maßnahmen mit bundesrechtlichem Abstimmungsbedarf,
  3. Maßnahmen mit europarechtlichen Beihilfevorgaben,
  4. haushaltsrechtlich zustimmungspflichtigen Investitionen,
  5. wettbewerblich auszuschreibenden Leistungen und
  6. langfristigen Modellannahmen

unterscheiden.

Das Grundgesetz weist den Ländern grundsätzlich die Gesetzgebungskompetenz zu, soweit das Grundgesetz dem Bund keine Kompetenz verleiht. Zugleich bestimmt Art. 104a GG die grundsätzliche Ausgabenverantwortung von Bund und Ländern nach ihrer Aufgabenverteilung.

Für die Masterstrategie bedeutet dies:

Die politische Zielsetzung kann umfassend formuliert werden; jedes einzelne Finanzierungs- und Förderinstrument muss jedoch auf seine konkrete Kompetenz-, Haushalts-, Beihilfe- und Vergaberechtskonformität geprüft werden.

Die Petition fordert deshalb keine pauschale Umgehung bestehender Zuständigkeitsordnungen, sondern ein strukturiertes Umsetzungs- und Rechtsprüfungsverfahren.


56.2 Steuer- und Abgabenrecht: besondere Prüfung der 0,2-%-Modelle

Die in dieser Petition diskutierten Finanzierungsoptionen von

  • 0,2 % der Lohnsumme und
  • 0,2 % des Umsatzes

dürfen nicht als bereits bestehende hessische Steuern dargestellt werden.

Das Grundgesetz ordnet die Gesetzgebungskompetenzen für Steuern insbesondere in Art. 105 GG und die Verteilung des Steueraufkommens in Art. 106 GG. Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer gehören zu den Gemeinschaftsteuern; das Umsatzsteueraufkommen wird zwischen Bund und Ländern nach bundesgesetzlichen Regelungen verteilt.

Daraus folgt für die Masterstrategie:

Prüfauftrag

Vor Einführung einer entsprechenden Finanzierungsbeteiligung soll eine unabhängige Prüfung klären:

PrüfbereichFragestellung
GesetzgebungskompetenzKann Hessen die Abgabe selbst einführen?
AbgabenartSteuer, Sonderabgabe, Umlage oder anderer Finanzierungsmechanismus?
GruppenhomogenitätGibt es eine hinreichend abgrenzbare belastete Gruppe?
SachnäheBesteht eine besondere Finanzierungsverantwortung?
GruppennutzenKommt der belasteten Gruppe ein spezifischer Vorteil zugute?
GleichheitssatzIst die Belastung sachgerecht und gleichheitsgerecht?
EuroparechtEntsteht eine beihilferechtlich relevante Struktur?
KaskadeneffektWird derselbe Umsatz mehrfach erfasst?
MittelverwendungSind die Einnahmen zweckgebunden oder allgemeine Haushaltsmittel?
FinanzausgleichWelche Auswirkungen ergeben sich auf Länderfinanzausgleich und Steuerverteilung?

[Z] Ziel: Keine Einführung eines neuen Finanzierungsinstruments ohne vorherige verfassungs- und finanzwissenschaftliche Prüfung.


TEIL LVII – DIE MASTERSTRATEGIE ALS MEHRSTUFIGES FINANZIERUNGSSYSTEM

57.1 Keine Vermischung der Finanzierungsquellen

Die bisherige Finanzplanung wird in fünf getrennte Ebenen aufgeteilt:

Ebene A – Haushaltsfinanzierung

Landesmittel für

  • LFG-H,
  • Forschungsinfrastruktur,
  • Pilotfabriken,
  • Mittelstandszentren,
  • ExportHub,
  • Weiterbildung,
  • Genehmigungsdigitalisierung.

Ebene B – EU- und Bundesmittel

Projektbezogene Kofinanzierung.

Hessen verfügt bereits in der laufenden EFRE-Förderperiode 2021–2027 über rund 249 Mio. Euro EFRE-Mittel. Gefördert werden unter anderem Unternehmens-FuE, Pilot-, Demonstrations- und Entwicklungsvorhaben, Wissens- und Technologietransfer, Forschungsinfrastruktur sowie technologische Modernisierung von KMU.

Ebene C – private Kofinanzierung

Hierzu gehören:

  • Unternehmensbeiträge,
  • Forschungskooperationen,
  • Sponsoring,
  • private Venture-Capital-Mittel,
  • institutionelle Investoren,
  • Beteiligungen,
  • Projektpartnerschaften.

Ebene D – eigene operative Erträge

Hierzu zählen:

  • Forschungsaufträge,
  • Lizenzen,
  • Patente,
  • Maschinen- und Anlagenutzung,
  • Laborleistungen,
  • Mieten,
  • Weiterbildung,
  • Beratungsleistungen,
  • Exportdienstleistungen,
  • Projektmanagement.

Ebene E – Kapitalerträge

Hierzu gehört ausschließlich das tatsächlich realisierte Ergebnis des DeepFund:

  • Dividenden,
  • Gewinnanteile,
  • Zinsen,
  • Lizenz- und IP-Erträge,
  • sonstige Ausschüttungen,
  • gegebenenfalls Veräußerungserlöse.

Damit wird verhindert, dass ein und derselbe Euro mehrfach als Finanzierungserfolg ausgewiesen wird.


TEIL LVIII – RECHTLICHE STRUKTUR DER LFG-H

58.1 Grundmodell

Die LFG-H soll als eigenständige Forschungs- und Transferstruktur organisiert werden.

Vor der Gründung sind mindestens vier Rechtsformen zu prüfen:

  1. Anstalt des öffentlichen Rechts,
  2. Stiftung öffentlichen Rechts,
  3. öffentlich beherrschte GmbH bzw. GmbH-Struktur,
  4. Verbund mehrerer selbständiger Forschungsgesellschaften.

Die Entscheidung soll nicht ausschließlich nach Gründungsaufwand erfolgen.

Entscheidend sind vielmehr:

  • wissenschaftliche Autonomie,
  • Transparenz,
  • parlamentarische Kontrolle,
  • wirtschaftliche Flexibilität,
  • Vergaberecht,
  • Steuerrecht,
  • Beihilferecht,
  • Personalgewinnung,
  • Beteiligungsfähigkeit,
  • internationale Forschungskooperationen.

58.2 Wissenschaftliche Unabhängigkeit

Die LFG-H darf nicht zu einer bloßen Verwaltungsbehörde werden.

Vorgeschlagen wird daher eine Dreiteilung:

Strategische Ebene

  • Land Hessen,
  • wissenschaftlicher Beirat,
  • Wirtschafts- und Transferbeirat,
  • regionale Vertreter.

Wissenschaftliche Ebene

  • unabhängiger wissenschaftlicher Senat,
  • externe internationale Gutachter,
  • regelmäßige Peer Reviews.

Operative Ebene

  • Vorstand/Geschäftsführung,
  • kaufmännische Leitung,
  • Forschungsdirektorat,
  • Transferdirektorat,
  • Infrastrukturmanagement.

Damit wird eine institutionelle Trennung zwischen politischer Zielsetzung und wissenschaftlicher Projektentscheidung geschaffen.


TEIL LIX – DEEPFUND: RECHTLICHE UND FINANZIELLE TRENNUNG

59.1 Grundsatz

Der LFG-H-DeepFund ist als eigenständiges Kapitalinstrument zu behandeln.

Die jährlich vorgesehenen 500 Mio. Euro neues Kapital dürfen deshalb nicht gleichzeitig als Finanzierungsmittel für

  • 27 Mittelstandszentren,
  • ExportHub,
  • Pilotfabriken,
  • Weiterbildung

ausgewiesen werden.

Der DeepFund finanziert vielmehr langfristig technologieintensive Forschung und Unternehmensentwicklung.

59.2 Kapitalmodell

Das Grundmodell lautet:

[
K_t=K_{t-1}(1+r)+N_t
]

mit

  • (K_t) = Kapitalstock am Ende des Jahres,
  • (r) = durchschnittliche Renditeannahme,
  • (N_t) = neue Kapitalzuführung.

Bei einer Modellannahme von 500 Mio. Euro jährlicher Zuführung und 8 % durchschnittlicher Rendite ergibt sich bei Einzahlung am Jahresende nach 15 Jahren ein rechnerischer Kapitalstock von rund 13,6 Mrd. Euro.

Diese Zahl ist ausdrücklich:

[M] Modellrechnung – keine Renditeprognose.

Sensitivität 2041

Durchschnittliche RenditeKapitalstock 2041
0 %7,5 Mrd. €
4 %ca. 9,6 Mrd. €
6 %ca. 11,6 Mrd. €
8 %ca. 13,6 Mrd. €
10 %ca. 16,0 Mrd. €

Die Unterschiede zeigen, dass die langfristige Wirkung des Fonds wesentlich von der tatsächlichen Kapitalrendite abhängt.

Die Petition verlangt deshalb ausdrücklich jährliche Offenlegung von:

  • Kapitalbestand,
  • Einzahlungen,
  • Auszahlungen,
  • Bewertungsgewinnen,
  • realisierten Erträgen,
  • Verwaltungsaufwand,
  • Verlusten,
  • Ausschüttungen.

TEIL LX – EU-BEIHILFENRECHT UND FORSCHUNGSFÖRDERUNG

60.1 Beihilferechtliche Grundstruktur

Staatliche Finanzierung wirtschaftlicher Tätigkeiten kann unter Umständen den europäischen Beihilferegeln unterliegen.

Die Europäische Kommission führt für Forschung, Entwicklung und Innovation einen speziellen Beihilferahmen. Der derzeit maßgebliche FuEuI-Rahmen wurde 2022 angenommen und ist auf staatliche Förderungen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation ausgerichtet.

Die LFG-H muss deshalb ihre Tätigkeiten organisatorisch unterscheiden.

Bereich 1 – nichtwirtschaftliche Forschung

Beispiele:

  • Grundlagenforschung,
  • wissenschaftliche Veröffentlichungen,
  • offene Forschungsinfrastruktur,
  • Ausbildung,
  • öffentlich zugängliche Forschung.

Bereich 2 – wirtschaftliche Tätigkeit

Beispiele:

  • Auftragsforschung,
  • kommerzielle Labornutzung,
  • Lizenzierung,
  • Beratungsleistungen,
  • Vermietung,
  • Unternehmensdienstleistungen.

Für beide Bereiche sind getrennte Kosten- und Leistungsrechnungen vorzusehen.


TEIL LXI – PILOTFABRIKEN ALS TRANSFERINFRASTRUKTUR

61.1 Funktion

Die Pilotfabrik bildet die Zwischenstufe zwischen Labor und industrieller Serienproduktion.

Der Technologietransfer wird daher als Prozess dargestellt:

[
\text{Grundlagenforschung}
\rightarrow
\text{angewandte Forschung}
\rightarrow
\text{Prototyp}
\rightarrow
\text{Demonstrator}
\rightarrow
\text{Pilotproduktion}
\rightarrow
\text{Zertifizierung}
\rightarrow
\text{Serienproduktion}
\rightarrow
\text{Export}
]

Die bestehende hessische Förderlandschaft enthält bereits Pilot-, Demonstrations- und Entwicklungsvorhaben. Das EFRE-Programm nennt ausdrücklich entsprechende Fördermöglichkeiten.

Die Masterstrategie soll deshalb nicht parallel zu bestehenden Strukturen eine vollständig neue Infrastruktur errichten.

Vielmehr gilt:

Bestehende Forschungseinrichtungen werden vernetzt, ausgebaut und dort ergänzt, wo eine technologische Lücke nachgewiesen wird.

61.2 Prioritäre Pilotfabriken

Als langfristige Zielstruktur werden 10–15 Pilotfabriken vorgeschlagen.

Mögliche Schwerpunkte:

BereichPilotfabrik
Industrie 4.0digitale Produktion
Robotikautonome Fertigung
KIindustrielle KI
MikroelektronikSensorik/Elektronik
EnergieEnergiesysteme
Wasserstoffindustrielle Anwendungen
Biotechnologieindustrielle Bioproduktion
MedizintechnikMedizinprodukte
Neue MaterialienWerkstoffe
KreislaufwirtschaftRecycling
Optik/Photonikindustrielle Photonik
Mobilitätintelligente Mobilität
AgrartechnikSmart Farming
Bauautomatisierte Bauproduktion
Logistikautonome Logistik

Die Auswahl soll durch unabhängige Evaluierung erfolgen.


TEIL LXII – 27 MITTELSTANDSZENTREN: AUSBAU STATT PARALLELSTRUKTUREN

Hessen verfügt bereits über ein Netzwerk von Technologie- und Gründerzentren. Die aktuelle Landesdarstellung nennt 21 solcher Zentren.

Die Zielzahl von 27 bedeutet daher nicht zwingend die Errichtung von 27 völlig neuen Standorten.

Vielmehr wird folgende Hierarchie vorgeschlagen:

Stufe 1 – Bestand sichern

Bestehende Zentren werden hinsichtlich

  • Auslastung,
  • Mietflächen,
  • Gründungszahlen,
  • Unternehmenswachstum,
  • Forschungskooperationen,
  • Beschäftigungsentwicklung,
  • Exportentwicklung

analysiert.

Stufe 2 – Leistungsfähige Zentren erweitern

Wo Nachfrage und Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden, soll zunächst die bestehende Infrastruktur erweitert werden.

Stufe 3 – regionale Lücken schließen

Neue Zentren kommen nur dort hinzu, wo eine belastbare regionale Bedarfslücke besteht.

Stufe 4 – internationale Vernetzung

Die Zentren werden mit

  • ExportHub,
  • LFG-H,
  • Hochschulen,
  • Pilotfabriken,
  • AHK-Netzwerken,
  • EU-Programmen

verbunden.


TEIL LXIII – EXPORTHUB UND AHK-NETZWERK

63.1 Abgrenzung

Die Auslandshandelskammern (AHK) sind keine nachgeordneten Behörden des Landes Hessen.

Deshalb soll das ExportHub nicht versuchen, das AHK-Netzwerk institutionell zu ersetzen.

Vielmehr sollen projektbezogene Kooperationen aufgebaut werden:

[
\text{Hessisches Unternehmen}
\rightarrow
\text{ExportHub}
\rightarrow
\text{AHK/Partnerorganisation}
\rightarrow
\text{ausländischer Markt}
]

Mögliche Leistungen:

  • Marktinformationen,
  • Geschäftspartnervermittlung,
  • Delegationsreisen,
  • internationale Ausschreibungen,
  • Technologievermittlung,
  • Lizenzpartner,
  • Investorenkontakte,
  • Zuliefererrecherche,
  • Messeunterstützung.

Die Finanzierung erfolgt projektbezogen und transparent.


TEIL LXIV – 400-MIO.-€-PROGRAMM EXPORT- UND TECHNOLOGIEZENTREN

Dieses Programm bleibt vom LFG-H-DeepFund getrennt.

Zielvolumen

400 Mio. Euro

Verwendungsbereiche

BereichModellvolumen
Technologieinfrastruktur120 Mio. €
Exportinfrastruktur70 Mio. €
Labor-/Demonstrationsflächen70 Mio. €
Digitalisierung40 Mio. €
Energie- und Transformationstechnik40 Mio. €
internationale Vernetzung25 Mio. €
Projektentwicklung20 Mio. €
Reserve/Evaluation15 Mio. €
Gesamt400 Mio. €

[M] Diese Aufteilung ist ein Planungsmodell und kein bereits bewilligter Haushaltsansatz.


TEIL LXV – GENEHMIGUNGEN 2030 ALS PRODUKTIVITÄTSPROGRAMM

Die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren soll nicht isoliert als Verwaltungsreform verstanden werden.

Sie beeinflusst die Zeit zwischen:

[
\text{Investitionsentscheidung}
\rightarrow
\text{Genehmigung}
\rightarrow
\text{Bau}
\rightarrow
\text{Produktion}
\rightarrow
\text{Umsatz}
]

Ein Unternehmen, das beispielsweise sechs Monate früher investieren kann, erhält früher Zugang zu Produktionskapazität und Umsatz.

Die Strategie fordert deshalb:

  1. digitale Antragstellung,
  2. zentrale Dokumentenablage,
  3. automatische Vollständigkeitsprüfung,
  4. parallele Behördenbeteiligung,
  5. standardisierte Anforderungen,
  6. verbindliche Bearbeitungskennzahlen,
  7. Priorisierung strategischer Investitionen,
  8. Personalaufbau in Engpassbehörden,
  9. jährliches Monitoring.

Zielwert

[Z] Halbierung der durchschnittlichen Bearbeitungszeit ausgewählter Genehmigungsverfahren bis 2030.

Dies ist ein politischer Zielwert und keine empirische Prognose.


TEIL LXVI – GESAMTSTEUERUNG UND CONTROLLING

Die Masterstrategie benötigt ein einheitliches Kennzahlensystem.

66.1 Kernindikatoren

BereichKennzahl
ForschungFuE-Ausgaben
ForschungPublikationen
ForschungPatente
TransferLizenzen
TransferSpin-offs
Kapitalmobilisiertes privates Kapital
MittelstandUnternehmenswachstum
MittelstandBeschäftigung
ExportExportvolumen
Exportneue Auslandsmärkte
PilotfabrikenProjekte
Pilotfabrikenindustrielle Überführungen
WeiterbildungTeilnehmer
WeiterbildungAbschlussquoten
GenehmigungenBearbeitungszeit
ProduktivitätBIP je Arbeitsstunde
KostenLohnstückkosten
FinanzenEigenfinanzierungsquote
Finanzenoperative Erlöse
DeepFundKapitalbestand
DeepFundrealisierte Erträge

TEIL LXVII – RISIKOMATRIX

Die Strategie darf nicht nur Chancen darstellen.

67.1 Zentrale Risiken

RisikoBedeutungGegenmaßnahme
BaukostenüberschreitunghochProjektcontrolling
geringe AuslastunghochStufenfinanzierung
schwache Rendite DeepFundhochDiversifikation
Technologischer Fehlschlagmittel/hochPortfolioansatz
FachkräftemangelhochWeiterbildung
DoppelstrukturenmittelBestandsprüfung
BeihilferechthochVorabprüfung
Vergaberechtmittel/hochzentrale Rechtsprüfung
EU-FörderausfallmittelKofinanzierungsreserve
geringe ExportnachfragemittelMarktdiversifikation
VerwaltungsüberlastunghochDigitalisierung
politische Prioritätswechselmittelgesetzliche Langfristplanung

TEIL LXVIII – STUFENFINANZIERUNG STATT BLANKOSCHECK

Für sämtliche großen Infrastrukturprojekte soll das Prinzip der Stufenfinanzierung gelten.

Stufe A

Machbarkeitsstudie.

Stufe B

Pilotprojekt.

Stufe C

Evaluation.

Stufe D

Skalierung.

Stufe E

Regelbetrieb.

Stufe F

externe Evaluation.

Damit wird verhindert, dass eine einmal politisch beschlossene Zielzahl automatisch zu dauerhaft steigenden Ausgaben führt.


TEIL LXIX – 2041: ZIELARCHITEKTUR

Für 2041 ergibt sich folgende Zielstruktur:

BereichZiel 2041
LFG-H15–20+ Forschungsstandorte
Exzellenzbereiche25–35+
direkte LFG-H-Erlöse650 Mio. €/Jahr
DeepFund500 Mio. € neue Mittel/Jahr
Pilotfabriken10–15+
Pilotfabrik-Erlöse180 Mio. €/Jahr
Technologie-/Gründerzentren27+
Zentrumserlöse250 Mio. €/Jahr
Exportcluster20–25
ExportHub-Erlöse120 Mio. €/Jahr
Weiterbildung/Transformation100 Mio. €/Jahr
sonstige Technologieinfrastruktur75 Mio. €/Jahr
direkte Bruttoerlöse gesamt1,375 Mrd. €/Jahr

Die Erlösziele sind dabei ausdrücklich keine garantierten Haushaltsmehreinnahmen.

Sie stellen betriebswirtschaftliche Zielgrößen dar.

Von ihnen müssen insbesondere

  • Personalaufwand,
  • Energie,
  • Wartung,
  • Instandhaltung,
  • Finanzierungskosten,
  • Abschreibungen,
  • Verwaltung,
  • Versicherungen

abgezogen werden.

Erst danach kann ein Nettoergebnis ermittelt werden.


TEIL LXX – WIRTSCHAFTLICHE WIRKUNGSLOGIK

Die Masterstrategie behauptet nicht, dass jeder eingesetzte Euro einen bestimmten zusätzlichen BIP-Betrag erzeugt.

Stattdessen wird eine Wirkungskette angenommen:

[
\text{Forschung}
\rightarrow
\text{Technologie}
\rightarrow
\text{Demonstrator}
\rightarrow
\text{Unternehmen}
\rightarrow
\text{Investition}
\rightarrow
\text{Produktivität}
\rightarrow
\text{Wettbewerbsfähigkeit}
\rightarrow
\text{Export}
\rightarrow
\text{Beschäftigung/Wertschöpfung}
]

Diese Wirkungskette ist empirisch zu überprüfen.

Dazu wird ein jährlicher Hessen-Innovations- und Produktivitätsbericht vorgeschlagen.

Er soll nicht nur Fördervolumen messen, sondern insbesondere:

  • zusätzliche private Investitionen,
  • Produktivitätsentwicklung,
  • Lohnstückkosten,
  • Unternehmensgründungen,
  • Überlebensraten von Start-ups,
  • Patente,
  • Lizenzumsätze,
  • Exporte,
  • Beschäftigung,
  • Ausbildungs- und Weiterbildungsabschlüsse

erfassen.


TEIL LXXI – WISSENSCHAFTLICHE EVALUATION

Jede fünfjährige Programmperiode soll einer externen Evaluation unterzogen werden.

Evaluation 2031

Erste vollständige Zwischenbewertung.

Evaluation 2036

Zweite Wirkungsbewertung.

Evaluation 2041

Gesamtevaluation.

Die Evaluation soll insbesondere folgende Fragen beantworten:

  1. Welche Projekte haben zusätzliche private Investitionen ausgelöst?
  2. Welche Forschungsergebnisse wurden wirtschaftlich genutzt?
  3. Wie viele Unternehmen wurden neu gegründet?
  4. Wie viele Arbeitsplätze entstanden oder wurden gesichert?
  5. Wie entwickelten sich Produktivität und Lohnstückkosten?
  6. Welche Exportmärkte wurden erschlossen?
  7. Welche Programme waren unterausgelastet?
  8. Welche Fördermittel konnten durch EU- und Bundesmittel ergänzt werden?
  9. Welche direkten Erlöse wurden tatsächlich erzielt?
  10. Welche Nettohaushaltswirkungen entstanden?

TEIL LXXII – BESCHLUSSVORSCHLAG AN DEN HESSISCHEN LANDTAG

Der Hessische Landtag möge die Landesregierung ersuchen,

  1. eine Hessen-2041-Masterstrategie für Forschung, Innovation, Produktivität, Mittelstand, Pilotfabriken, Export, Weiterbildung und Genehmigungsbeschleunigung zu entwickeln;
  2. die Errichtung einer Landesforschungsgesellschaft Hessen (LFG-H) zu prüfen;
  3. einen eigenständigen LFG-H-DeepFund mit einem langfristigen Ziel von bis zu 500 Mio. Euro jährlicher neuer Kapitalzuführung zu prüfen;
  4. die rechtliche und wirtschaftliche Struktur des DeepFund getrennt von der Finanzierung der Infrastrukturprogramme zu gestalten;
  5. ein Netzwerk von zunächst 5–8 und langfristig 10–15 Pilotfabriken aufzubauen bzw. bestehende Einrichtungen zu integrieren;
  6. das bestehende Netzwerk der Technologie- und Gründerzentren auf eine Zielstruktur von 27 leistungsfähigen Zentren auszubauen, soweit Nachfrage und Wirtschaftlichkeit dies rechtfertigen;
  7. einen ExportHub Hessen mit zunächst 15 und langfristig 20–25 Exportclustern zu entwickeln;
  8. ein separates Investitionsprogramm von 400 Mio. Euro für Export- und Technologiezentren zu prüfen;
  9. einen separaten 400-Mio.-Euro-DeepTech-Venture-Fonds zu prüfen;
  10. ein Weiterbildungs- und Transformationsprogramm aufzubauen;
  11. Genehmigungsverfahren bis 2030 in geeigneten Bereichen deutlich zu verkürzen und für ausgewählte Verfahren eine Halbierung der durchschnittlichen Bearbeitungszeit anzustreben;
  12. EU- und Bundesmittel systematisch zur Kofinanzierung zu nutzen;
  13. eine rechtssichere Prüfung zusätzlicher Finanzierungsinstrumente einschließlich der diskutierten 0,2-%-Modelle vorzunehmen;
  14. sämtliche Maßnahmen mit messbaren Zielgrößen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu versehen;
  15. die Programme regelmäßig extern evaluieren zu lassen;
  16. dem Hessischen Landtag jährlich über die Umsetzung zu berichten.

TEIL LXXIII – SCHLUSSPRINZIP

Die Hessen-2041-Masterstrategie soll nicht auf der Annahme beruhen, dass staatliche Ausgaben automatisch wirtschaftliches Wachstum erzeugen.

Ihr Grundprinzip lautet vielmehr:

Öffentliche Mittel sollen dort eingesetzt werden, wo sie nachweisbar private Investitionen, Forschung, technologische Entwicklung, Produktivität, Qualifikation, Unternehmenswachstum oder internationale Markterschließung ermöglichen oder beschleunigen können.

Gleichzeitig sollen staatliche Strukturen eigene Erträge erwirtschaften, soweit dies mit ihrer öffentlichen Aufgabe vereinbar ist.

Die entscheidende Unterscheidung lautet daher:

[
\boxed{
\text{öffentliche Anschubfinanzierung}
\neq
\text{dauerhafte Vollfinanzierung}
}
]

und:

[
\boxed{
\text{Bruttoerlös}
\neq
\text{Nettohaushaltsertrag}
}
]

sowie:

[
\boxed{
\text{Kapitalrendite}
\neq
\text{garantierte Einnahme}
}
]

Diese drei Grundsätze bilden die finanzielle Grundlage der weiteren Detailplanung.


TEIL LXXIV – QUELLEN- UND NACHWEISPRINZIP

Für die endgültige Langfassung werden sämtliche wesentlichen Aussagen in fünf Kategorien eingeordnet:

[A] Amtliche Statistik

Beispielsweise:

  • Hessisches Statistisches Landesamt,
  • Statistisches Bundesamt,
  • Eurostat.

[G] Gesetzliche Quelle

Beispielsweise:

  • Grundgesetz,
  • Bundesgesetze,
  • Hessische Gesetze,
  • EU-Verordnungen,
  • EU-Richtlinien.

[EU] Europäische Union

Beispielsweise:

  • Europäische Kommission,
  • EFRE,
  • Beihilferecht,
  • Forschungsrahmen.

[W] Wissenschaftliche Quelle

Peer-Review-Studien, wissenschaftliche Monografien und Forschungsberichte.

[M] Modellannahme

Eigene Rechenannahme, ausdrücklich als solche gekennzeichnet.

[Z] Zielwert

Politisch vorgeschlagener Zielwert.

[S] Szenario

Kein Forecast, sondern eine modellhafte Annahme.

[E] Eigene Berechnung

Rechnerisch aus dokumentierten Ausgangsdaten abgeleitet.

Diese Kennzeichnung soll verhindern, dass politische Zielgrößen, wissenschaftliche Befunde und eigene Modellrechnungen sprachlich miteinander vermischt werden.


TEIL LXXV – AKTUELL VERIFIZIERTE QUELLENBASIS

Die gegenwärtige Quellenprüfung bestätigt insbesondere:

  • Das hessische EFRE-Programm 2021–2027 verfügt über rund 249 Mio. Euro EU-Mittel.
  • Gefördert werden unter anderem Unternehmens-FuE, Pilot-, Demonstrations- und Entwicklungsvorhaben.
  • Wissens- und Technologietransfer sowie Forschungsinfrastruktur gehören ebenfalls zu den EFRE-Förderbereichen.
  • Die hessische EFRE-Förderung umfasst auch technologische Modernisierung von KMU und Gründungsförderung.
  • Das europäische Beihilferecht verfügt über einen spezifischen Rahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation.
  • Die steuerrechtliche Kompetenzordnung ergibt sich insbesondere aus Art. 105 GG; die Aufkommensverteilung aus Art. 106 GG.
  • Die Länder besitzen grundsätzlich die Gesetzgebungskompetenz, soweit das Grundgesetz diese nicht dem Bund zuweist.

Diese Quellen bilden den Ausgangspunkt für die noch ausstehende wissenschaftliche Langfassung mit systematischem Fußnotenapparat.


TEIL LXXVI – NÄCHSTER SCHRITT DER LANGFASSUNG

Die bisherige Masterpetition besitzt nun die konzeptionelle Gesamtarchitektur.

Für die endgültige 200–250-seitige wissenschaftlich belegte Fassung müssen insbesondere noch folgende Anlagen vollständig ausgearbeitet werden:

Anlage 1

15-Jahres-Finanzplan 2027–2041

mit:

  • Landesmitteln,
  • DeepFund,
  • DeepTech-Fonds,
  • 400-Mio.-Euro-Investitionsprogramm,
  • EU,
  • Bund,
  • privaten Kofinanzierungen,
  • operativen Erlösen,
  • Nettoaufwand.

Anlage 2

15-Jahres-Tabelle des DeepFund

mit jährlichem:

  • Anfangskapital,
  • Neuzufluss,
  • Rendite,
  • Endkapital,
  • Ausschüttung,
  • Reinvestition.

Anlage 3

Produktivitätsmodell

mit:

  • BIP,
  • Beschäftigung,
  • Arbeitsstunden,
  • Produktivität je Stunde,
  • Lohnkosten,
  • Lohnstückkosten.

Anlage 4

27-Zentren-Modell

mit Standorttypen, Investitionen, Flächen, Auslastung, Mieten, Dienstleistungen und Einnahmen.

Anlage 5

15-Pilotfabriken-Modell

mit Investitionsbedarf, Betriebskosten, Projektzahl und Transfererlösen.

Anlage 6

ExportHub-Modell

mit 15 Startclustern, späterer Erweiterung auf 20–25 Cluster, Exportleistungen und Einnahmen.

Anlage 7

100–150 echte Fußnoten

mit überprüfbaren Primärquellen und – soweit tatsächlich verifiziert – konkreten Seitenangaben.

Anlage 8

Risiko- und Sensitivitätsanalyse

für 0 %, 4 %, 6 %, 8 % und 10 % DeepFund-Rendite sowie unterschiedliche Wachstums- und Einnahmeszenarien.

Damit wird aus der bisherigen Strategiearchitektur eine prüfbare wissenschaftliche Langfassung mit nachvollziehbarem Finanzmodell, anstatt lediglich eine Sammlung politischer Forderungen.