Montag, 18. November 2019

Die #Schuldenbremse im #Grundgesetz muss bleiben! #Grüne und #DGB wollen das abschaffen.

Ich möchte dass die Schuldenbremse im Grundgesetz erhalten bleibt. Die Politiker müssen lernen mit dem Geld was zur Verfügung steht umzugehen. Wer den Bürgern mehr Dinge verspricht die viel Geld kosten muss die Steuern erhöhen oder wo anders weniger Geld ausgeben. Auf Kredit wird das nicht mehr gemacht. Die Grünen und der DGB wollen keine Schuldenbremse.
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/6/6f/DGB.svg/2000px-DGB.svg.png
Die Maastrichtkriterien wo der Staat maximal 60% des BIP Schuldenquote haben darf sind auch noch nicht wieder erfüllt.
Das Risiko,dass Deutschland haften muss für die Schulden anderer Länder ist nach wie vor gegeben. Wenn es zu so zu einer Haftung kommen sollte darf die nicht zum Untergang führen.Deswegen muss  die Schuldenquote sinken.
Auf der Länderebene ist das Verschuldungsverbot auch gut, wenn auch viel zu spät eingeführt. Durch die hohen unterschiedlichen Schuldenstände auf  die ProKopf Anzahl gesehen gibt es große Ungleichheiten. Um gleiche Lebensverhältnisse innerhalb Deutschlands zu erreichen muss der Bund teilweise die Schulden der Länder übernehmen. Die ungleiche Sollzinsbelastung pro Einwohner wird von der Bundesregierung und in den Medien nicht thematisiert .https://www.tagesschau.de/inland/gleichwertige-lebensverhaeltnisse-103.html

Bei Haushaltssteuerung ist dies ein Thema https://www.haushaltssteuerung.de/haushaltsuhren-der-laender.html


Ein Pro und Contra gibt es auch im Handelsblattbericht

Hier die einschlägigen Gesetze

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 109 

(1) Bund und Länder sind in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig.
(2) Bund und Länder erfüllen gemeinsam die Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft auf Grund des Artikels 104 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Einhaltung der Haushaltsdisziplin und tragen in diesem Rahmen den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung.
(3) Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Bund und Länder können Regelungen zur im Auf- und Abschwung symmetrischen Berücksichtigung der Auswirkungen einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung sowie eine Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, vorsehen. Für die Ausnahmeregelung ist eine entsprechende Tilgungsregelung vorzusehen. Die nähere Ausgestaltung regelt für den Haushalt des Bundes Artikel 115 mit der Maßgabe, dass Satz 1 entsprochen ist, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten. Die nähere Ausgestaltung für die Haushalte der Länder regeln diese im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen mit der Maßgabe, dass Satz 1 nur dann entsprochen ist, wenn keine Einnahmen aus Krediten zugelassen werden.
(4) Durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können für Bund und Länder gemeinsam geltende Grundsätze für das Haushaltsrecht, für eine konjunkturgerechte Haushaltswirtschaft und für eine mehrjährige Finanzplanung aufgestellt werden.
(5) Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Gemeinschaft im Zusammenhang mit den Bestimmungen in Artikel 104 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Einhaltung der Haushaltsdisziplin tragen Bund und Länder im Verhältnis 65 zu 35. Die Ländergesamtheit trägt solidarisch 35 vom Hundert der auf die Länder entfallenden Lasten entsprechend ihrer Einwohnerzahl; 65 vom Hundert der auf die Länder entfallenden Lasten tragen die Länder entsprechend ihrem Verursachungsbeitrag. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 115 

(1) Die Aufnahme von Krediten sowie die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Rechnungsjahren führen können, bedürfen einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren Ermächtigung durch Bundesgesetz.
(2) Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Diesem Grundsatz ist entsprochen, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten. Zusätzlich sind bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung die Auswirkungen auf den Haushalt im Auf- und Abschwung symmetrisch zu berücksichtigen. Abweichungen der tatsächlichen Kreditaufnahme von der nach den Sätzen 1 bis 3 zulässigen Kreditobergrenze werden auf einem Kontrollkonto erfasst; Belastungen, die den Schwellenwert von 1,5 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt überschreiten, sind konjunkturgerecht zurückzuführen. Näheres, insbesondere die Bereinigung der Einnahmen und Ausgaben um finanzielle Transaktionen und das Verfahren zur Berechnung der Obergrenze der jährlichen Nettokreditaufnahme unter Berücksichtigung der konjunkturellen Entwicklung auf der Grundlage eines Konjunkturbereinigungsverfahrens sowie die Kontrolle und den Ausgleich von Abweichungen der tatsächlichen Kreditaufnahme von der Regelgrenze, regelt ein Bundesgesetz. Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, können diese Kreditobergrenzen auf Grund eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages überschritten werden. Der Beschluss ist mit einem Tilgungsplan zu verbinden. Die Rückführung der nach Satz 6 aufgenommenen Kredite hat binnen eines angemessenen Zeitraumes zu erfolgen.

Sonntag, 17. November 2019

#Anne Will vom 17.11.2019 Live Kommentar



Zu Gast bei Anne Will:
Markus Söder (CSU, Parteivorsitzender und Ministerpräsident von Bayern)
Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen, Parteivorsitzende)
Christian Lindner (FDP, Parteivorsitzender und Fraktionsvorsitzender im Bundestag)
Claudia Kemfert (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und Professorin für Energieökonomie und Nachhaltigkeit)

Ich fordere Justizministerin Eva Kühne-Hörmann und Innenminister Peter Beuth zum Rücktritt auf!

Ich habe per Petition und direkt die Justizministerin Eva Kühne-Hörmann und Innenminister Peter Beuth mitgeteilt, dass diese an ihre Behörden Anweisung erteilen sollen, damit endlich ermittelt wird und zwar in allen belangen. Überwachungsskandal, den Internetbetrugsfällen, die Sache mit Carolin von Pocci, die Verleumdungen und Beleidigungen, Ausspionierung des facebookprofils, Konten usw. Abrechen des Klappsitzes in der Uni wo Polizist Otto sich geweigert hat die Anzeige aufzunehmen, Hausfriedensbruch usw.  Ich hatte jeweils ein Adhäsionsverfahren beantragt. Ich möchte das alle Verfahren durchgeführt werden und mir Schadensersatz zugesprochen wird.
Die Polizei und Staatsanwaltschaft weigern sich die Verfahren durchzuführen, die Minister weigern sich der Kriminellen Vereinigung von Strafvereitelern im Amt und Rechtsbeugern von Polizei Hessen und Staatsanwaltschaft Hessen eine Anweisung zur Ermittlung zu geben.
Aufgrund dessen das keine Anweisung erteilt wird gehe ich davon aus, dass die Minister auch zur Kriminellen Vereinigung gehören.
Ich erwarte dass die Amtsträger aus ihren Ämtern entfernt werden und ihre Beamtenpensionsansprüche verlieren.

Der Innenminister Peter Beuth (führt Fachaufsicht über die Polizei, Landeskriminalamt und dem Landesamt für Verfassungsschutz.
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/c/c8/MJK00741_Peter_Beuth.jpg/399px-MJK00741_Peter_Beuth.jpg

Justizministerin Eva Kühne-Hörmann führt Fachaufsicht über die Justiz und soll der Staatsanwaltschaft Anweisung erteilen. Macht die nicht. Sie sollten den Schwur den sie geleistet hat vor Gott ernst nehmen.

§ 147


https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/c/c9/Eva_K%C3%BChne-H%C3%B6rmann_%28Staatsminister_Hessen_2014-01-18%29.jpg

Das Recht der Aufsicht und Leitung steht zu:
1.dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz hinsichtlich des Generalbundesanwalts und der Bundesanwälte;
2.der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller staatsanwaltschaftlichen Beamten des betreffenden Landes;
3.dem ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten hinsichtlich aller Beamten der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks.


Volkstrauertag in Deutschland

"Leiden zu lindern, Wunden zu heilen, aber auch die Toten zu ehren, Verlorene zu beklagen, bedeutet die Abkehr vom Hass, bedeutet die Hinkehr zur Liebe, und unsere Welt hat Liebe not." Reichstagspräsident Paul Löbe 1922

Ich finde die Aussage von Paul Löbe (Bild) zeitlos und gut. Der Volkstrauertag war aufgrund des 1. Weltkrieges eingeführt worden und von der NSDAP zum Heldengedenktag umbenannt worden.


https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/5/57/Bundesarchiv_Bild_102-01053A%2C_Paul_L%C3%B6be.jpg

Im zweiten Weltkrieg und danach wurde das Leid aus dem ersten Weltkrieg noch übertroffen.
Es muss allen Opfern gedacht werden auch der Zivilgeselschaft und nicht nur der Soldaten. Opfern des Holocausts, der Ausgebombten und der Heimatvertriebenen. 

Dieser Tag soll auch ein Mahnmal sein, dass die politischen Entscheidungen so ausgerichtet sind das so etwas nicht nochmal passiert. Passiert aber leider durch die Auslandseinsätze der Bundeswehr.

Hier der Spendenaufruf der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.
Spendentelefon: 0561 700 90
Spendenkonto
IBAN:
DE23520400210322299900
BIC: COBADEFFXXX
Commerzbank Kassel



#Bundeskanzler/in muss kein Mitglied des #Bundestages sein/ Sollte es aber grundsätzlich meiner Meinung nach!

Ich muss eine Fehlerkorrektur vornehmen. Mir wurde es falsch vermittelt. Deswegen gilt alles zu überprüfen was einem beigebracht wird. Der Bundeskanzler muss nicht Mitglied des Bundestages sein. Ich meine, dass der Bundeskanzler/in ein gewählter Abgeordneter des Bundestages sein sollte,da dadurch die Legitimität durch das Volk gestärkt wird.
Das Volk wählt heute den Abgeordneten und der wählt den Bundeskanzler/in egal ob Mitglied des Bundestages.

Da kann ich ja Bundespräsident Frank Walter Steinmaier mal fragen, ob er mich zum Bundeskanzlerkandidaten vorschlägt. Ich habe Unterstützung in allen Fraktionen des Bundestages!

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/1/10/Bundeskanzlerwahl.png



 https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html#BJNR000010949BJNG000300314

Art 63 

(1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.
(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.
(3) Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.
(4) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muß der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.