III. Familienpolitik
Wir machen Gegenmaßnahmen zu dem Geburtenrückgang der durch Verhütungsmaßnahmen (Pillenknick) und Abtreibungen, die nach 1965 eingetreten sind. Die DDR hat dies in den 70 er Jahren erfolgreich durch eine starke Familienförderung gemacht. Die Geburtenraten sind von 1,45 Kinder auf 1,94 Kinder je Frau (1980) in der DDR daraufhin gestiegen. Die DDR hat also bewiesen, dass mit Familienpolitischen Leistungen der Pillenknick/Abtreibungen die zu dem Geburtenrückgang geführt haben kompensiert werden können. Mit dem Ende der DDR ist die Geburtenrate abgestürzt.
Fertilitätsrate in der BRD und DDR 1950-1990| Statista
https://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-verhaeltnisse-eine-sozialkunde/139206/materialien-zum-kapitel-bevoelkerung?show=image&k=2 Hier kann man die Entwicklung sehr gut erkennen.
Eine Frau bekommt im Durchschnitt 1,35 Kinder. (Fertilität) Wir wollen durch folgende Maßnahmen erreichen, dass Frauen im Durchschnitt mindestens 2 Kinder bekommen.
Fertilitätsrate in Deutschland bis 2024| Statista
Derzeitiger Stand Platz 200 von 228
Birth rate Comparison - The World Factbook
Bevölkerungspyramide: Altersstruktur Deutschlands von 1950 bis 2070
Elterngeld/Erziehungsgeld
Es wird wahlweise Erziehungsgeld von 1.500 Euro 24 Monate lang für Deutsche oder 120 % des Nettolohns (Maximum 3500 Euro monatlich) für 12 Monate Elterngeld für Deutsche bezahlt. Hier das aktuelle Bundeselterngeldgesetz
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=93110.html
altes Erziehungsgeldgesetz
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundeserziehungsgeldgesetz
2. Verdopplung des Kindergeldes
Die Leistung wird nur gezahlt, wenn die Früherkennungsuntersuchungen U 1 bis U 11 gemacht werden. So kann Kindesmissbrauch besser erkannt werden.
Die Problematik des Kinderzuschlages wird gelöst.
Beispiel: Eine Familie mit 3 Kindern, wo der Mann arbeitet, bekommt 891 Euro Kinderzuschlag. Nun möchte die Frau, nachdem die Kinder größer sind, wieder arbeiten gehen und verdient angenommen nur 1900 Euro brutto im Monat. Damit wird die Höchsteinkommensgrenze überschritten und die 891 Euro Kinderzuschlag plus weitere Vergünstigungen wie z.B. Busfahrkarte zur Schule umsonst fallen weg. (Wenn zusätzlich Wohngeld bezogen wurde auch das noch).
Das ist der totale Arbeitsanreizkiller.
Dadurch, dass das Kindergeld verdoppelt wird, kann der Kinderzuschlag abgeschafft werden und das Problem ist gelöst.
Hier der Auszug zum Kinderzuschlag von der Arbeitsagentur.
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer
Gleichzeitig darf das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen (Bruttoeinkommen und –vermögen gemindert um etwaige Abzugsbeträge) die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigen. Die Höchsteinkommensgrenze setzt sich aus dem elterlichen Bedarf im Sinne der Regelungen zum Arbeitslosengeld II und dem prozentualen Anteil an den Wohnkosten (Bemessungsgrenze) sowie dem Gesamtkinderzuschlag zusammen
Verdopplung des Kindergeldes, sowie Abschaffung des Kinderzuschlages in Verbindung mit kostenloser Ganztagsbetreuung bedeutet
📌 Reform des Kinderzuschlags: Mehr Gerechtigkeit, weniger Bürokratie, höhere Erwerbstätigkeit
1. Starker Anstieg der Erwerbstätigkeit von Eltern
Der heutige Kinderzuschlag führt dazu, dass jede zusätzliche Arbeitsstunde das Haushaltseinkommen zwar erhöht – aber gleichzeitig den Anspruch auf den Zuschlag mindert oder ganz entfallen lässt. Das erzeugt für viele Eltern einen effektiven Grenzsteuersatz von 70–100 %. Die Folge: Arbeiten lohnt sich kaum.
Unsere Lösung: Abschaffung des Kinderzuschlags und Einführung eines universellen Kindergelds von 518 €/Monat pro Kind – unabhängig vom Einkommen.
Erwartete Wirkung:
+150.000 bis +250.000 zusätzliche Eltern (v. a. Mütter) in Beschäftigung (Teilzeit → Vollzeit)
+1,0–1,4 Mrd. € zusätzliche Steuereinnahmen und Sozialbeiträge
2. Geringere Bürokratie – weniger Fehler – weniger Streit
Der Kinderzuschlag ist bürokratisch aufwendig, mit hoher Fehlerquote und einem Non-Take-Up von ca. 40 %. Viele Familien erhalten die Leistung nicht, obwohl sie Anspruch hätten.
Durch die Reform:
Entfall von 2–3 Millionen Stunden Bürokratie jährlich
200–300 Mio. € Verwaltungskosten eingespart
Weniger Widersprüche, Klagen und Frust
3. Höhere soziale Teilhabe für Kinder
Heute verlieren Kinder materielle Leistungen, wenn ihre Eltern mehr arbeiten. Das zementiert Armut, statt sie zu überwinden.
Mit universellem Kindergeld:
Jede Arbeitsstunde erhöht das verfügbare Einkommen
300.000–400.000 Kinder erleben mehr Teilhabe: Sport, Musik, Nachhilfe, Ausflüge, Geburtstage
4. Weniger Armutsfallen – mehr Aufstiegschancen
Ohne Anreizkiller können Eltern schrittweise aufstocken: Minijob → Midijob → reguläre Beschäftigung. Ganztagsbetreuung ermöglicht Vollzeitjobs. So entstehen Einkommensaufstiege, die heute blockiert sind.
5. Ganztagsbetreuung multipliziert den Effekt
Ein kostenloser, garantierter Ganztagsplatz ermöglicht beiden Elternteilen Erwerbstätigkeit. Besonders Alleinerziehende profitieren.
Wirkung auf Kinderarmut:
Ganztagsbetreuung allein: –2 bis –3 Prozentpunkte
In Kombination mit Kindergeldreform: zusätzliche –0,5 bis –0,8 Prozentpunkte
6. Mehr Gerechtigkeit – weniger Stigma
Der Kinderzuschlag wirkt wie eine „Hartz-IV-nahe“ Leistung für „Fast-Arme“. Ein universelles System (hohes Kindergeld + Kita-Grundsicherung) ist weniger stigmatisierend, wird besser angenommen und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
7. Qualitätsgewinne für Kinder
Kostenlose Ganztagsbetreuung verbessert:
Sprachentwicklung
Bildungserfolg
Spätere Erwerbschancen
Besonders für Kinder aus belasteten Familien, die bisher keinen Platz hatten.
🎯 Fazit: Wirkung der Maßnahmekombination
Kinderzuschlag entfällt
Kindergeld: 518 €/Monat
Kostenlose Ganztagsbetreuung
Kinderzuschlag entfällt
Kindergeld: 518 €/Monat
Kostenlose Ganztagsbetreuung
→ Kinderarmut sinkt um 3–4 Prozentpunkte → 400.000–500.000 Kinder werden aus Armut geholt → Erwerbstätigkeit steigt massiv → Bürokratie wird abgebaut → Bildungschancen verbessern sich nachhaltig
1. der andere Elternteil verstorben oder nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder
2. der Steuerpflichtige allein das Kind angenommen hat oder das Kind nur zu ihm in einem Pflegekindschaftsverhältnis steht.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html
4. Ehestandsdarlehen Abkindern (Ein DDR Projekt von der CDU Sachsen Anhalt 2012 gefordert)
Deutsche Verheiratete Paare bekommen bis zu einem Alter von 25 Jahren ein zinsloses Darlehen von bis zu 50000 Euro. Abzahlung 1% der Darlehensumme pro Monat. Bei Geburt eines Kindes werden jeweils 10.000 Euro erlassen.
Dadurch wird die Geburtenrate steigen, Frauen bekommen vor 30 mehr Kinder. Die Anzahl behinderter Kinder wird sinken, da umso älter eine Frau bei der Geburt eines Kindes ist die Gefahr einer Behinderung stark steigt. Die Maßnahme kostet Geld spart aber auch dann wieder Geld.
5. Ganztagsbetreuung
Ein Rechtsanspruch auf kostenlose Ganztagsbetreuung wird eingeführt. So kann Beruf und Familie miteinander vereinbart werden. Beim Staat wie beim Betrieb
Förderrichtlinie — Zuschuss für betriebliche Kindertagesstätten (Betriebskita‑Zuschuss)
Programm: Zuschussprogramm im Rahmen des Kinderfreundliche Arbeitskultur‑Gesetzes (KFAKG) Ziel: Schaffung und Betrieb qualitativ hochwertiger, bedarfsgerechter Kinderbetreuungsplätze in Unternehmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
1. Fördergegenstand und förderfähige Kosten
Fördergegenstand:
Neubau, Umbau oder Ausbau von Räumlichkeiten für betriebliche Kindertagesstätten; Schaffung von Betreuungsplätzen; Aufbau von Kooperations‑Kita‑Modellen; Etablierung betrieblicher Notfallbetreuung im Rahmen der Kita‑Struktur.
Förderfähige Kosten (Beispiele):
Investitionskosten: Bau, Umbau, Raumerschließung, brandschutztechnische Maßnahmen, kindgerechte Ausstattung (Möbel, Spielmaterial), Sicherheitsausstattung.
Planungs‑ und Genehmigungskosten: Architekten, Gutachten, Genehmigungsgebühren.
Erstausstattung und Einrichtung: Möbel, Spielgeräte, IT‑Ausstattung für Verwaltung.
Betriebskosten (befristet förderfähig): Personalkosten für Betreuungskräfte (anteilig), Fortbildungskosten, laufende Sachkosten (Material, Reinigung) für maximal 36 Monate nach Eröffnung.
Kooperationskosten: Honorare für Kooperationspartner (z. B. Träger), Mietzuschüsse bei Kooperationsmodellen.
Nicht förderfähig: laufende Verwaltungskosten des Unternehmens ohne direkten Kita‑Bezug, reine Grundstückserwerbe (außer in begründeten Ausnahmefällen), Kosten für private Nutzung.
2. Förderberechtigte und Voraussetzungen
Förderberechtigt sind:
Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland, die das Zertifikat „Kinderfreundliche Arbeitskultur“ nach KFAKG besitzen oder gleichzeitig einen Antrag auf Zertifizierung stellen und innerhalb von 12 Monaten nach Zuschussbewilligung zertifiziert werden.
Mindestvoraussetzungen:
Nachweis eines Bedarfs (z. B. Elternbefragung, Personalstruktur).
Betriebswirtschaftlicher Plan für Betrieb und Finanzierung (inkl. Nachhaltigkeitskonzept).
Verpflichtung zur öffentlichen Zugänglichkeit eines Teils der Plätze für Mitarbeitende externer Kooperationspartner, sofern dies regional erforderlich ist.
Arbeitgeber‑Matching: mindestens 30 % der förderfähigen Investitionskosten müssen vom Antragsteller selbst getragen werden (Ausnahme: soziale Träger in KMU‑Kooperationen, hier 20 % möglich).
3. Fördersätze, Höchstbeträge und Laufzeiten
A) Investitionszuschuss (Neubau/Umbau/Ausstattung)
Fördersatz: bis 70 % der förderfähigen Investitionskosten für KMU (<250 MA); bis 50 % für größere Unternehmen.
Höchstbetrag pro Projekt: 500.000 €.
Höchstbetrag pro neu geschaffenem Betreuungsplatz: 25.000 € (bei besonders kostenintensiven Projekten kann ein höherer Platzwert nach gesonderter Prüfung genehmigt werden).
B) Betriebskostenzuschuss (Anlaufphase)
Fördersatz: bis 50 % der nachgewiesenen laufenden Betriebskosten für maximal 36 Monate nach Eröffnung.
Höchstbetrag pro Platz und Jahr: 6.000 €.
Maximale Gesamtlaufzeit der Förderung: 3 Jahre (Investition + Betriebskostenzuschuss).
C) Zuschuss für Notfallbetreuung / flexible Plätze
Pauschale: bis 10.000 € / Jahr für die Einrichtung und Koordination einer Notfallbetreuung (bei Bedarf höher nach Einzelfallprüfung).
D) Staffelung und Deckelung
Für Unternehmen mit >250 MA reduziert sich der Investitions‑Fördersatz; der jährliche Zuschussdeckel pro Unternehmen beträgt max. 20.000 €, außer bei regionalen Engpassprojekten (Ausnahmebewilligung möglich).
4. Antrag, Bewilligung und Auszahlung
Antragstellung:
Elektronisch über die Plattform des Familienservice Deutschland; erforderliche Unterlagen: Projektbeschreibung, Kostenplan, Finanzierungsplan (inkl. Arbeitgeber‑Matching), Bedarfsnachweis, Zeitplan, Qualitätskonzept (Pädagogik, Personal, Öffnungszeiten).
Prüfverfahren:
Formale Prüfung → Fachliche Prüfung (inkl. Plausibilitätscheck) → Vor‑Ort‑Prüfung bei Investitionsprojekten über 100.000 €.
Auszahlung:
Investitionszuschuss: 50 % als Vorabzahlung nach Bewilligung und Vorlage eines Verwendungsplans; Rest nach Fertigstellung und Verwendungsnachweis.
Betriebskostenzuschuss: quartalsweise Auszahlung gegen Nachweis der laufenden Kosten; jährlicher Verwendungsnachweis erforderlich.
Notfallbetreuungspauschale: halbjährlich nach Nachweis.
5. Nachweis, Kontrolle und Rückforderung
Verwendungsnachweis:
Rechnungen, Zahlungsbelege, Personallisten, Betreuungsplatznachweise, Teilnahme‑ und Nutzungsstatistiken.
Kontrollen:
Stichprobenprüfungen durch den Familienservice Deutschland; Vor‑Ort‑Kontrollen; Prüfung der Einhaltung der Qualitätsstandards.
Rückforderung & Sanktionen:
Bei missbräuchlicher Verwendung sind zu Unrecht erhaltene Mittel zurückzuzahlen; zusätzlich können Zinsen und Bußgelder verhängt werden.
Bei schwerwiegenden Verstößen (z. B. Falschangaben) erfolgt Sperre für weitere Förderprogramme und ggf. strafrechtliche Schritte.
6. Monitoring, Wirkung und Berichtspflichten
Monitoring‑Indikatoren:
Anzahl geschaffener Plätze; Auslastung; Anteil Mitarbeiterplätze vs. externe Plätze; Inanspruchnahme durch Eltern; Veränderung von Fehlzeiten und Fluktuation; Zufriedenheit der Nutzer; Kosten pro Platz.
Berichtspflichten:
Geförderte Unternehmen liefern jährlich einen Kurzbericht (Finanzen, Nutzung, Wirkungskennzahlen).
Der Familienservice Deutschland erstellt einen jährlichen Programmbericht für das BMFSFJ mit aggregierten Kennzahlen und einer Wirkungsanalyse.
6. Eigenheimzulage mit 3000 Euro Kinderzulage
Wiedereinführung der Eigenheimzulage mit einer Kinderzulage von 3000 Euro pro Kind jährlich 8 Jahre lang für Deutsche. Damit sollen sich die Familien Eigentum erwerben können. Mit Mietzahlung hat eine Familie mit 3 Kindern auch mit Verdopplung des Kindergeldes nicht viel mehr verfügbares Einkommen nach Wohnkosten als eine Bürgergeldempfänger Familie. Dies hängt vor allem von der Miethöhe ab. Die Eigenheimzulage darf 5% des tatschlichen Kaufpreises/ Baupreises nicht übersteigen.
http://www.gesetze-im-internet.de/eigzulg/__9.html
Beispiel:
Regelsätze: Eltern 2 mal 506 Euro= 1012 Euro + 1 Kind 12 Jahre = 390 Euro + 1 Kind 15 Jahr =471 Euro + 1 Kind 16 Jahre=471 Euro =2344 Euro. (Gesamt) Regelsätze
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regelsaetze-sind-gestiegen-1522244
Plus Miete die angemessen sein muss. Angemessene Bruttokaltmiete ist z.B. bei 5 Personen in der Stadt München bis 1939 Euro + Heiz- und Warmwasserkosten ca. 250 Euro =2189 Euro Warmmiete.