Unter dem Link des Statisitischen Bundesamtes könnt ihr euch die Entwicklung der Alterpyramide anschauen. Man kann dort Einstellungen machen. z.B. über Höhe der Zuwanderung, Geburtenrate je Frau.
https://service.destatis.de/bevoelkerungspyramide/?fbclid=IwAR03yRZ4HY8dyKMLN1WNBJWWHV8d5EJzQdu20oewpxiMEPOIfZRN2JSdoTs#!y=2060&v=6&g
Damit dies nicht so kommt haben wir das MTP Familienprogramm entwickelt.
III. Familienpolitik
Wir machen Gegenmaßnahmen zum Pillenknick der um 1970
eingetreten ist. Die DDR hat dies in den 70 er Jahren erfolgreich durch eine
starke Familienförderung gemacht. Die Geburtenraten sind von ca.1,5 Kinder auf
1,9 Kinder je Frau in DDR daraufhin gestiegen. Die DDR hat also bewiesen, dass
mit Familienpolitischen Leistungen der Pillenknick der zu dem Geburtenrückgang
geführt hat kompensiert werden kann.
Siehe Schaubild
http://www.bpb.de/cache/images/9/139209-st-original.jpg… Hier kann man die
Entwicklung sehr gut erkennen.
Es werden pro Jahr 500.000 Kinder in Deutschland zu wenig
geboren um die Alterspyramide zu erhalten und 333.698 Ausbildungsanfänger
fehlen. Die Geburtenziffer ist 2009 auf 651.000 Kinder gesunken. (1990 waren es
noch 905.675 Kinder) 2009 wurden 561.300 Ausbildungsverträge im Dualen System
abgeschlossen (2007 waren es noch 626.000). 423 398 waren als Erstsemester 2009
an einer Hoch-oder Fachhochschule eingeschrieben. Das heißt 561.300 Duales
System plus 423.398 Studenten= 984.698 Ausbildungsanfänger insgesamt. 984.698
Ausbildungsanfänger 2009 minus 651.000 Geburten 2009 ergibt in 15 bis 20 Jahren
ein Mangel an Ausbildungskräften von 333.698. Entweder durch Zuwanderung
ersetzt oder Rezession
Eine Frau bekommt im Durchschnitt 1,41 Kinder. (Fertilität)
Wir wollen durch folgende Maßnahmen erreichen, dass Frauen im Durchschnitt
mindestens 1,8 Kinder bekommen.
Derzeitiger Stand Platz 197 von 222
https://www.cia.gov/…/the-world-fa…/rankorder/2127rank.html…
Das soll so erreicht werden
1. Elterngeld/Erziehungsgeld
Es wird wahlweise Erziehungsgeld von 1.300 Euro 24 Monate
lang für Deutsche oder 120 % des Nettolohns (Maximum 3000 Euro monatlich) für
12 Monate Elterngeld für Deutsche bezahlt. Hier das aktuelle
Bundeselterngeldgesetz
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=93110.html
altes Erziehungsgeldgesetz
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundeserziehungsgeldgesetz
2. Verdopplung des Kindergeldes
§ 66 Einkommenssteuergesetz dann geändert
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__66.html
(1) Das Kindergeld beträgt monatlich für erste und zweite
Kinder jeweils 208 Euro, für dritte Kinder 420 Euro und für das vierte und
jedes weitere Kind jeweils 470 Euro.
(2) Das Kindergeld wird monatlich vom Beginn des Monats angezahlt,
in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, bis zum Ende des Monats, in
dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen.
Die Leistung wird nur gezahlt, wenn die
Früherkennungsuntersuchungen U 1 bis U 11 gemacht werden. So kann
Kindesmissbrauch besser erkannt werden.
Die Problematik des Kinderzuschlages wird gelöst.
Der Kinderzuschlag von 185 Euro pro Kind ist ein
Anreizkiller mehr zu arbeiten oder dass der Partner auch arbeitet.
http://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/__6a.html
Beispiel: Eine Familie mit 3 Kindern wo der Mann arbeitet bekommt
555 Euro Kinderzuschlag. Nun möchte die Frau nachdem die Kinder größer sind
wieder arbeiten gehen und verdient angenommen nur 1500 Euro brutto im Monat.
Damit wird die Höchsteinkommensgrenze überschritten und die 555 Euro
Kinderzuschlag plus weitere Vergünstigungen wie z.B. Busfahrkarte zur Schule
umsonst fallen weg. (Wenn zusätzlich Wohngeld bezogen wurde auch das noch).
Das ist der totale Arbeitsanreizkiller.
Dadurch, dass das Kindergeld verdoppelt wird kann der
Kinderzuschlag abgeschafft werden und das Problem ist gelöst.
Hier der Auszug zum Kinderzuschlag von der Arbeitsagentur.
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer
Gleichzeitig darf das zu berücksichtigende Einkommen und
Vermögen (Bruttoeinkommen und –vermögen gemindert um etwaige Abzugsbeträge) die
Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigen. Die Höchsteinkommensgrenze setzt sich
aus dem elterlichen Bedarf im Sinne der Regelungen zum Arbeitslosengeld II und
dem prozentualen Anteil an den Wohnkosten (Bemessungsgrenze) sowie dem
Gesamtkinderzuschlag zusammen
3. Verdopplung der Freibeträge § 32 Abs.6
Einkommensteuergesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html
(6) 1Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird für jedes
zu berücksichtigende Kind des Steuerpflichtigen ein Freibetrag von 4980 Euro
für das sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag) sowie ein
Freibetrag von 2640 Euro für den Betreuungs- und Erziehungs- oder
Ausbildungsbedarf des Kindes vom Einkommen abgezogen. 2Bei Ehegatten, die nach
den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, verdoppeln sich
die Beträge nach Satz 1, wenn das Kind zu beiden Ehegatten in einem Kindschaftsverhältnis
steht. 3Die Beträge nach Satz 2 stehen dem Steuerpflichtigen auch dann zu, wenn
1. der andere Elternteil verstorben oder nicht unbeschränkt
einkommensteuerpflichtig ist oder
2. der Steuerpflichtige allein das Kind angenommen hat oder
das Kind nur zu ihm in einem Pflegekindschaftsverhältnis steht
4. Ganztagsbetreuung
Ein Rechtsanspruch auf kostenlose Ganztagsbetreuung wird
eingeführt. So kann Beruf und Familie miteinander verbunden werden.
5. Eigenheimzulage
http://www.gesetze-im-internet.de/eigzulg/__9.html
Wiedereinführung der Eigenheimzulage mit einer Kinderzulage
von 2.500 Euro pro Kind jährlich 8 Jahre lang für Deutsche. Damit sollen sich
die Familien Eigentum erwerben können. Mit Mietzahlung hat eine Familie mit 3
Kindern auch mit Verdopplung des Kindergeldes nicht mehr verfügbares Einkommen
nach Wohnkosten als eine Hartz IV Familie. Dies hängt vor allem von der
Miethöhe ab.
Beispiel:
Regelsätze: Eltern 2 mal
382 Euro= 764 Euro + 1 Kind 12 Jahre = 302 Euro + 1 Kind 15 Jahr =322
Euro + 1 Kind 16 Jahre= 322 Euro = 1710 Euro. (Gesamt) Regelsätze
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regelsaetze-sind-gestiegen-1522244
Plus Miete die angemessen sein muss. Angemessene Kaltmiete
ist z.B. in der Stadt München bis 1277 Euro + Neben-, Heiz- und
Warmwasserkosten ca. 350 Euro =1627 Euro Warmmiete
https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Sozialamt/Mietobergrenzen.html
Regelsatz 1710 Euro + Bruttokaltmiete 1426 Euro + 350
Nebenkosten = 3486 Euro Gesamtnettotransfer
21 Euro Stundenlohn bei einem Vollzeitjob 165 Stunden im
Monat Arbeitszeit =3.465 Euro Brutto
reichen ungefähr gerade aus um auf den Gesamtnettotransfer des Hatz IV
Empfängers zu kommen.
Wenn auf Bundesebene
die Kindereigenheimzulage für Deutsche nicht eingeführt wird dann werden wir
dies mit einer Länderkindereigenheimzulage von 1200 Euro pro Jahr pro Kind 5
Jahre lang machen. =>Insgesamt 6.000 Euro pro Kind. Mehr kann ein Bundesland
nicht finanzieren.
6. Familienzuschlag
Der Familienzuschlag für Beamte wird auf 500 Euro erhöht.
7. Früherkennungsuntersuchung
Verpflichtung zur U1 bis U11 Früherkennungsuntersuchung,
damit Missbrauch erkannt wird. Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht in
solchen Fällen. Die Bürger dürfen nicht wegschauen. Ansonsten werden sie
bestraft.
Es wird damit in der Familienpolitik Einkommensgerechtigkeit
hergestellt.