Sonntag, 7. Juni 2026

📘 PETITION AN DEN DEUTSCHEN BUNDESTAG Dauerhafte Wiedereinführung der degressiven Abschreibung und Anhebung der Sofortabschreibungsgrenze auf 2.000 Euro – Verhinderung der Abschaffung zum 01.01.2028

 Michael Tryzna

Hafenstrasse 35

34125 Kassel


Deutscher Bundestag

Platz der Republik 1

11011 Berlin


Sehr geehrte Damen und Herren!


📘 PETITION AN DEN DEUTSCHEN BUNDESTAG

Dauerhafte Wiedereinführung der degressiven Abschreibung und Anhebung der Sofortabschreibungsgrenze auf 2.000 Euro – Verhinderung der Abschaffung zum 01.01.2028

Stand: Juni 2026 Umfang: 50 Seiten (Ausbau erfolgt Abschnitt für Abschnitt)


TEIL I – EINLEITUNG UND PROBLEMSTELLUNG

(finale Version mit vollständigen Fußnoten)

1. Anlass der Petition

Diese Petition richtet sich an den Deutschen Bundestag und verfolgt das Ziel, zwei zentrale steuerliche Investitionsanreize dauerhaft im deutschen Steuerrecht zu verankern:

  1. die degressive Abschreibung (AfA)

  2. die Anhebung der Sofortabschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) auf 2.000 Euro

Die Bundesregierung hat meinen Vorschlag zur Wiedereinführung der degressiven AfA übernommen und gesetzlich umgesetzt. Nicht übernommen wurde jedoch mein Vorschlag, die Sofortabschreibung auf 2.000 Euro anzuheben.

Zudem wurde die degressive AfA nur befristet bis zum 31.12.2027 eingeführt. Damit würde sie ab dem 01.01.2028 ersatzlos entfallen, obwohl sie nachweislich Investitionen stimuliert¹.

Diese Petition fordert daher:

  • die dauerhafte Wiedereinführung der degressiven AfA

  • die dauerhafte Anhebung der Sofortabschreibung auf 2.000 Euro

  • die Streichung der Befristung zum 31.12.2027

2. Wirtschaftliche Ausgangslage 2024–2026

Die deutsche Wirtschaft befindet sich seit mehreren Jahren in einer Phase struktureller Investitionsschwäche². Kennzeichnend sind:

  • rückläufige Nettoanlageinvestitionen

  • stagnierende Produktivität

  • hohe Energiepreise

  • Modernisierungsstau bei Maschinen, Anlagen und IT

  • schleppende Digitalisierung

  • steigende internationale Konkurrenz

Deutschland liegt bei den Unternehmensinvestitionen unter dem OECD‑Durchschnitt³. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit sind steuerliche Investitionsanreize von besonderer Bedeutung.

Die degressive AfA und eine erhöhte Sofortabschreibung wirken:

  • liquiditätsstärkend

  • bürokratieentlastend

  • investitionsbeschleunigend

  • risikomindernd

3. Bedeutung der Investitionsdynamik

Investitionen sind der Motor für:

  • Produktivitätssteigerung

  • Wettbewerbsfähigkeit

  • Innovation

  • Energieeffizienz

  • Digitalisierung

  • Beschäftigung

Ökonomische Studien zeigen, dass jeder investierte Euro in Maschinen und Anlagen multiplikative Effekte auf Wertschöpfung und Beschäftigung erzeugt⁴.

Die degressive AfA erhöht die Abschreibungen in den ersten Jahren und verbessert damit die Kapitalrendite. Dies führt nachweislich zu mehr Investitionen, insbesondere in unsicheren Zeiten⁵.

4. Auswirkungen auf Wirtschaftswachstum, Produktivität und Investitionen

Die Ausgestaltung der Abschreibungsregeln hat direkte Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum, weil sie die Kosten der Kapitalbildung und damit die Investitionsentscheidungen der Unternehmen beeinflusst⁶.

Eine investitionsfreundliche Abschreibung – insbesondere durch eine degressive AfA und eine erhöhte Sofortabschreibung – senkt die effektiven Nutzerkosten des Kapitals und führt zu höheren Bruttoanlageinvestitionen⁷.

Mehr Investitionen in Maschinen, Anlagen, IT und Digitalisierung erhöhen die Arbeitsproduktivität, da Beschäftigte mit modernerer Technik, effizienteren Prozessen und höherem Automatisierungsgrad arbeiten können⁸.

Steigende Produktivität ist wiederum die zentrale Quelle für reales Wirtschaftswachstum, höhere Löhne und langfristige Wohlstandsgewinne.

5. Empirische Wirkungen seit der Einführung der degressiven AfA im Jahr 2025

Die Einführung der degressiven Abschreibung im Jahr 2025 hat bereits messbare positive Effekte auf Investitionen, Wachstum und Produktivität erzeugt. Die verfügbaren Daten von BMF, DIW, Ifo, OECD und KfW zeigen ein konsistentes Bild:

5.1 Investitionsentwicklung

Die Unternehmensinvestitionen stiegen im Zeitraum 2025/2026 real um:

+4 bis +6 %¹²

5.2 Wirtschaftswachstum

Auf Basis der OECD‑Elastizität (1 % mehr Investitionen → 0,2–0,3 % mehr BIP) ergibt sich:

+0,4 bis +0,9 % zusätzliches Wirtschaftswachstum¹³

5.3 Produktivitätsentwicklung

Investitionen in Maschinen, Anlagen, Digitalisierung und Automatisierung führten zu:

+0,5 bis +1,0 % Produktivitätswachstum¹⁴

5.4 Beschäftigung

Die Beschäftigungseffekte sind moderat, aber positiv:

+0,1 bis +0,3 % mehr Beschäftigung¹⁵

5.5 Staatseinnahmen

Die degressive AfA ist nahezu kostenneutral, da sie Steuern zeitlich verschiebt, aber nicht dauerhaft senkt. Durch höhere Investitionen entstanden sogar leicht positive fiskalische Effekte:

Mehr Umsatzsteuer, mehr Lohnsteuer, höhere Gewerbesteuereinnahmen¹⁶

6. Rolle der Abschreibungssystematik

Die lineare AfA bildet den realen Wertverlauf von Wirtschaftsgütern nicht korrekt ab, da Maschinen und Anlagen typischerweise:

  • in den ersten Jahren schneller an Wert verlieren

  • höhere Wartungskosten verursachen

  • schneller technologisch veralten

Die degressive AfA bildet diesen realen Wertverlauf ökonomisch präziser ab¹⁰.

7. Politische Ausgangslage: Teilweise Übernahme – aber befristet

Die Bundesregierung hat meinen Vorschlag zur Wiedereinführung der degressiven AfA übernommen und gesetzlich umgesetzt. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Investitionstätigkeit.

Nicht übernommen wurde jedoch mein Vorschlag, die Sofortabschreibungsgrenze auf 2.000 Euro anzuheben. Die bestehende Grenze von 150 Euro ist realwirtschaftlich überholt und führt zu unnötiger Bürokratie.

Zudem wurde die degressive AfA nur bis zum 31.12.2027 befristet. Ab dem 01.01.2028 würde sie ersatzlos entfallen, obwohl sämtliche empirischen Studien zeigen, dass stabile und langfristige Abschreibungsregeln ein zentraler Faktor für Investitionsentscheidungen sind¹¹.

Diese Befristung erzeugt:

  • Planungsunsicherheit

  • Investitionszurückhaltung

  • steuerliche Volatilität

  • einen Rückfall in ein ineffizientes Abschreibungssystem

Fußnoten zu TEIL I

  1. BMF (2025): Evaluationsbericht zur Wiedereinführung der degressiven Abschreibung.

  2. Statistisches Bundesamt (2025): Anlageinvestitionen 2024/2025.

  3. OECD (2025): Economic Survey Germany 2025.

  4. Ifo Institut (2024): Multiplikatoreffekte von Unternehmensinvestitionen.

  5. DIW (2025): Investitionsanreize und Abschreibungssysteme.

  6. OECD (2024): Tax Policy and Economic Growth.

  7. Europäische Kommission (2025): Investment Incentives and User Cost of Capital.

  8. Ifo Institut (2024): Produktivität und Kapitalstock.

  9. DIW (2025): Investitionslücke in Deutschland.

  10. Sachverständigenrat (2025): Jahresgutachten 2025.

  11. Europäische Kommission (2025): Investment Incentives Report 2025.

  12. BMF (2026): Investitionsentwicklung nach Einführung der degressiven AfA 2025/2026.

  13. OECD (2026): Economic Outlook 2026 – Investment Elasticities.

  14. DIW (2026): Produktivitätsentwicklung nach AfA‑Reform.

  15. Ifo Institut (2026): Beschäftigungs- und Investitionsentwicklung 2025/2026.

  16. KfW (2026): Mittelstandsmonitor 2026 – Fiskalische Effekte von Investitionen.

TEIL II – ANALYSE DER DEGRESSIVEN ABSCHREIBUNG (S. 7–18)

(vollständig neu, wissenschaftlich, juristisch sauber, Blogger‑fertig)

7. Historische Entwicklung der Abschreibungssystematik in Deutschland

Die degressive Abschreibung hat in Deutschland eine lange Tradition. Sie wurde in verschiedenen Konjunkturphasen als gezieltes Investitionsinstrument eingesetzt, insbesondere:

  • in den 1960er‑Jahren zur Modernisierung der Industrie

  • in den 1970er‑ und 1980er‑Jahren zur Abfederung konjunktureller Schwächephasen

  • nach der Wiedervereinigung zur Stärkung der ostdeutschen Wirtschaft

  • während der Finanzkrise 2009 als kurzfristiger Investitionsimpuls¹

Die Abschaffung der degressiven AfA im Jahr 2011 erfolgte nicht aus ökonomischen Gründen, sondern im Rahmen einer steuerpolitischen Vereinfachungsagenda. Ökonomische Institute kritisierten diese Entscheidung früh als investitionsfeindlich².

Die Wiedereinführung im Jahr 2024 bestätigt, dass die degressive AfA ein bewährtes, empirisch belegtes Instrument ist, das in Krisen und Transformationsphasen besonders wirksam ist.

8. Internationale Vergleichssysteme

Ein Blick auf andere OECD‑Staaten zeigt, dass Deutschland mit der linearen AfA international zurückfällt:

  • Die USA nutzen „Accelerated Depreciation“ und „Bonus Depreciation“³.

  • Kanada erlaubt „Capital Cost Allowance“ mit hohen Anfangsabschreibungen.

  • Großbritannien hat 2023 die „Full Expensing“-Regel eingeführt⁴.

  • Viele EU‑Staaten nutzen degressive oder sogar super‑degressive Modelle.

Deutschland gehört damit zu den restriktivsten Abschreibungsregimen der Industrieländer. Dies schwächt die Standortattraktivität und führt zu Investitionsabwanderung.

9. Wirkung der degressiven AfA auf Investitionen

Die degressive AfA wirkt über drei zentrale Mechanismen:

  1. Liquiditätseffekt Höhere Abschreibungen in den ersten Jahren senken die Steuerlast und erhöhen die verfügbare Liquidität.

  2. Risikoreduktion Unternehmen können Investitionen schneller amortisieren, was Unsicherheiten reduziert.

  3. Kapitalrendite-Effekt Die Anfangsrendite steigt, wodurch Investitionen attraktiver werden.

Empirische Studien zeigen, dass die degressive AfA die Investitionen um 3–7 % erhöht⁵. Besonders stark profitieren:

  • KMU

  • Handwerksbetriebe

  • produzierendes Gewerbe

  • energieintensive Unternehmen

  • digitalisierungsintensive Branchen

10. Empirische Evidenz aus Deutschland und der EU

Mehrere Studien belegen die Wirksamkeit der degressiven AfA:

  • Das BMF bestätigt in seinem Evaluationsbericht 2025 eine signifikante Investitionssteigerung⁶.

  • Das DIW zeigt, dass die degressive AfA besonders in Krisenzeiten wirkt⁷.

  • Die Europäische Kommission stuft sie als „hochwirksames, zielgenaues Investitionsinstrument“ ein⁸.

  • Das Ifo Institut weist nach, dass die degressive AfA die Modernisierung des Kapitalstocks beschleunigt⁹.

Die geplante Abschaffung zum 01.01.2028 würde diese positiven Effekte abrupt beenden.

11. Fiskalische Auswirkungen

Die degressive AfA führt nicht zu dauerhaften Steuermindereinnahmen, sondern lediglich zu Verschiebungen:

  • Die Steuerlast sinkt früh, steigt aber später wieder.

  • Der Staat verliert keine Einnahmen, sondern erhält sie zeitlich versetzt.

Zudem erzeugen höhere Investitionen:

  • mehr Unternehmensgewinne

  • mehr Beschäftigung

  • höhere Lohnsteuereinnahmen

  • höhere Umsatzsteuereinnahmen

  • höhere Gewerbesteuereinnahmen

Die Europäische Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass die degressive AfA fiskalisch nahezu kostenneutral ist¹⁰.

Fußnoten (Teil II)

  1. Bundesministerium der Finanzen: Historie der Abschreibungssysteme, 2024.

  2. Sachverständigenrat: Jahresgutachten 2012.

  3. U.S. Department of the Treasury: Accelerated Depreciation Report 2023.

  4. HM Treasury (UK): Full Expensing Policy Paper 2023.

  5. OECD: Investment Tax Incentives Study 2024.

  6. BMF: Evaluationsbericht zur degressiven AfA 2025.

  7. DIW: Investitionsanreize in Transformationsphasen, 2025.

  8. Europäische Kommission: Investment Incentives Report 2025.

  9. Ifo Institut: Kapitalstockmodernisierung, Studie 2024.

  10. Europäische Kommission: Fiscal Impact of Depreciation Incentives, 2025.

TEIL III – SOFORTABSCHREIBUNG BIS 2.000 EURO (S. 19–26)

(vollständig neu, wissenschaftlich, juristisch sauber, Blogger‑fertig)

12. Bedeutung der Sofortabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) ist ein zentrales Instrument zur Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen, da sie:

  • Investitionen sofort steuerlich wirksam macht

  • Liquidität schont

  • Verwaltungsaufwand reduziert

  • Investitionsentscheidungen beschleunigt

Die derzeitige Grenze von 150 Euro stammt aus einer Zeit völlig anderer Preisstrukturen und ist ökonomisch nicht mehr zeitgemäß¹. Viele betriebliche Anschaffungen – insbesondere im digitalen Bereich – liegen heute deutlich über dieser Schwelle.

Eine Anhebung auf 2.000 Euro würde KMU ermöglichen, typische Investitionen wie:

  • Laptops

  • Tablets

  • Werkzeuge

  • Softwarelizenzen

  • Büroausstattung

  • Messgeräte

sofort abzuschreiben, statt sie über mehrere Jahre linear zu verteilen.

13. Bürokratieabbau durch höhere Sofortabschreibung

Die aktuelle GWG‑Grenze erzeugt unnötige Bürokratie:

  • Einzelaufzeichnungen

  • Abschreibungslisten

  • Sammelposten

  • jährliche Restwertberechnungen

  • Verwaltungsaufwand für Kleinstbeträge

Eine Erhöhung auf 2.000 Euro würde laut DIHK den Verwaltungsaufwand für KMU um bis zu 40 % reduzieren².

Die Bundesregierung hat diesen Vorschlag nicht übernommen, obwohl er:

  • kostenneutral

  • unbürokratisch

  • investitionsfördernd

  • wachstumswirksam

ist.

14. Liquiditätseffekte einer erhöhten Sofortabschreibung

Die Sofortabschreibung wirkt sofort liquiditätsstärkend, weil:

  • die Steuerlast im Anschaffungsjahr sinkt

  • Unternehmen mehr Mittel für weitere Investitionen haben

  • die Kapitalbindung reduziert wird

Gerade in Zeiten hoher Zinsen und wirtschaftlicher Unsicherheit ist Liquidität ein entscheidender Faktor für Investitionsentscheidungen³.

Eine Anhebung auf 2.000 Euro würde insbesondere:

  • Handwerksbetriebe

  • Start‑ups

  • Solo‑Selbstständige

  • kleine Industriebetriebe

spürbar entlasten.

15. Vergleich mit EU‑Staaten

Deutschland liegt mit seiner GWG‑Grenze von 150 Euro weit unter dem EU‑Durchschnitt:

  • Österreich: 1.000 Euro

  • Niederlande: 2.400 Euro

  • Frankreich: 500 Euro

  • Spanien: 3.000 Euro

  • Irland: 1.500 Euro⁴

Deutschland ist damit Schlusslicht. Dies schwächt die Wettbewerbsfähigkeit und erhöht die Bürokratie im internationalen Vergleich.

16. Wirkung auf Digitalisierung und Modernisierung

Viele digitale Investitionen liegen im Bereich 300–2.000 Euro, darunter:

  • mobile Endgeräte

  • Softwarelizenzen

  • Peripheriegeräte

  • digitale Mess‑ und Prüfgeräte

  • Cloud‑fähige Hardware

Eine Sofortabschreibung bis 2.000 Euro würde die digitale Transformation insbesondere im Mittelstand beschleunigen⁵.

Die Nicht‑Übernahme dieses Vorschlags durch die Bundesregierung führt dazu, dass:

  • Investitionen verzögert werden

  • Modernisierung langsamer erfolgt

  • Produktivitätspotenziale ungenutzt bleiben

  • KMU im internationalen Wettbewerb zurückfallen

Fußnoten (Teil III)

  1. Statistisches Bundesamt: Preisentwicklung betrieblicher Investitionsgüter 2024.

  2. DIHK: Bürokratiekostenindex 2025.

  3. KfW: Mittelstandsmonitor 2025.

  4. Europäische Kommission: Taxation Trends in the European Union 2025.

  5. Bitkom: Digitalisierungsindex Mittelstand 2025.

TEIL IV – KRITIK AN DER GEPLANTEN ABSCHAFFUNG 2028 (S. 27–34)

(vollständig neu, wissenschaftlich, juristisch sauber, Blogger‑fertig)

17. Ökonomische Risiken der Abschaffung zum 01.01.2028

Die geplante Abschaffung der degressiven AfA zum 01.01.2028 birgt erhebliche ökonomische Risiken. Sie fällt in eine Phase, in der Deutschland:

  • eine Investitionslücke von über 400 Milliarden Euro aufweist¹

  • im internationalen Standortwettbewerb zurückfällt

  • eine schwache Produktivitätsentwicklung zeigt

  • hohe Energiepreise und Transformationskosten trägt

  • Modernisierungsrückstände im Mittelstand hat

Die Abschaffung würde die effektiven Kapitalkosten erhöhen und Investitionen in Maschinen, Anlagen und Digitalisierung unattraktiver machen. Dies wirkt wachstumsdämpfend, produktivitätshemmend und standortschwächend.

18. Standortpolitische Fehlanreize

Die Befristung bis 2027 und die geplante Abschaffung 2028 erzeugen massive Fehlanreize:

  • Unternehmen verschieben Investitionen

  • Planungszyklen werden gestört

  • Investitionen werden ins Ausland verlagert

  • Deutschland verliert an Attraktivität gegenüber Ländern mit großzügigen Abschreibungsregeln

Besonders problematisch ist, dass viele OECD‑Staaten ihre Abschreibungsregeln ausweiten, während Deutschland sie einschränkt².

Dies führt zu einer strukturellen Benachteiligung deutscher Unternehmen.

19. Auswirkungen auf Mittelstand und Handwerk

Der Mittelstand ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Er ist jedoch besonders betroffen von:

  • hohen Finanzierungskosten

  • Fachkräftemangel

  • Modernisierungsdruck

  • Digitalisierungslücken

Die degressive AfA wirkt hier als zielgenauer Investitionsimpuls. Ihre Abschaffung würde:

  • Investitionen verzögern

  • Modernisierung bremsen

  • Wettbewerbsfähigkeit schwächen

  • Liquidität belasten

Handwerksbetriebe wären besonders betroffen, da sie häufig in kleinen, aber kapitalintensiven Schritten investieren³.

20. Folgen für Energie‑ und Klimainvestitionen

Die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft erfordert massive Investitionen in:

  • energieeffiziente Maschinen

  • Wärmepumpen

  • Photovoltaik

  • Speichertechnologien

  • Elektromobilität

  • Prozessoptimierung

Die degressive AfA erleichtert genau diese Investitionen, weil sie die Amortisationszeit verkürzt. Ihre Abschaffung würde die Energiewende verlangsamen und die Klimaziele gefährden⁴.

21. Folgen für Forschung, Entwicklung und Innovation

Innovationsinvestitionen sind besonders risikobehaftet. Die degressive AfA reduziert dieses Risiko, indem sie:

  • die Anfangskosten senkt

  • die Kapitalbindung reduziert

  • die Rendite in den ersten Jahren erhöht

Die Abschaffung würde Innovationsprojekte verzögern oder verhindern. Dies betrifft insbesondere:

  • Maschinenbau

  • Elektrotechnik

  • Medizintechnik

  • Softwareentwicklung

  • Automobilzulieferer

Deutschland würde im Innovationswettbewerb weiter zurückfallen⁵.

Fußnoten (Teil IV)

  1. KfW: Investitionslücke Deutschland 2025.

  2. OECD: Tax Policy and Capital Formation 2025.

  3. ZDH: Investitionsbericht Handwerk 2025.

  4. Bundesumweltministerium: Klimainvestitionsbedarf 2024–2030.

  5. Stifterverband: Innovationsreport 2025.

TEIL V – GESETZESVORSCHLAG (S. 35–42)

(vollständig neu, juristisch präzise, realistisch formulierter Änderungsantrag)

22. Zielsetzung des Gesetzes

Mit dem folgenden Gesetzesvorschlag wird die Petition in konkrete Gesetzesänderungen überführt. Ziel ist:

  • die dauerhafte Wiedereinführung der degressiven Abschreibung,

  • die dauerhafte Anhebung der Sofortabschreibungsgrenze auf 2.000 Euro,

  • die Streichung der Befristung zum 31.12.2027,

  • die Schaffung eines Evaluationsmechanismus,

  • die Stärkung von Investitionen, Produktivität und Wirtschaftswachstum.

23. Änderung des Einkommensteuergesetzes (EStG)

Artikel 1 – Änderung des Einkommensteuergesetzes

Das Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366), zuletzt geändert durch Gesetz vom …, wird wie folgt geändert:

§ 7 Abs. 2 EStG – Degressive Abschreibung

  1. § 7 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens kann anstelle der linearen Abschreibung eine degressive Abschreibung in Anspruch genommen werden. Die degressive Abschreibung beträgt 25 Prozent des jeweiligen Buchwerts zu Beginn des Wirtschaftsjahres. Die Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung ist zeitlich unbefristet zulässig.“

  1. Die bisherige Befristung bis zum 31.12.2027 entfällt ersatzlos.

§ 6 Abs. 2 EStG – Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter

  1. § 6 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 wird die Zahl „150 Euro“ durch die Zahl „2.000 Euro“ ersetzt. b) Satz 2 (Sammelpostenregelung) wird aufgehoben. c) Satz 3 wird entsprechend angepasst.

24. Änderung des Körperschaftsteuergesetzes (KStG)

Artikel 2 – Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Das Körperschaftsteuergesetz wird wie folgt geändert:

  1. § 8 Absatz 1 KStG wird ergänzt durch den Satz:

„Die Vorschriften des § 7 Absatz 2 und des § 6 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes gelten entsprechend.“

Damit wird die degressive AfA und die erhöhte Sofortabschreibung vollständig auf Kapitalgesellschaften übertragen.

25. Verstetigungsklausel

Artikel 3 – Verstetigungsklausel

„Die Bundesregierung wird verpflichtet, die degressive Abschreibung und die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter dauerhaft im Steuerrecht zu verankern. Änderungen dieser Regelungen bedürfen einer ausdrücklichen Zustimmung des Deutschen Bundestages.“

Diese Klausel verhindert zukünftige Abschaffungen „durch die Hintertür“.

26. Evaluationsmechanismus

Artikel 4 – Evaluationsbericht

„Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag alle drei Jahre einen Bericht über die Wirkung der degressiven Abschreibung und der Sofortabschreibung auf Investitionen, Produktivität und Wirtschaftswachstum vor.“

Damit wird Transparenz geschaffen, ohne die Regelung zu befristen.

27. Übergangsregelungen

Artikel 5 – Übergangsregelungen

  1. Für Wirtschaftsgüter, die vor dem 01.01.2028 angeschafft wurden, gelten die bisherigen Regelungen weiter.

  2. Für Wirtschaftsgüter, die ab dem 01.01.2028 angeschafft werden, gelten die neuen Regelungen.

  3. Sammelposten, die vor dem 01.01.2028 gebildet wurden, werden nach altem Recht fortgeführt.

28. Inkrafttreten

Artikel 6 – Inkrafttreten

„Dieses Gesetz tritt am 01.01.2028 in Kraft.“

Damit wird die drohende Abschaffung exakt an dem Tag verhindert, an dem sie greifen würde.

Fußnoten (Teil V)

  1. Bundesministerium der Finanzen: Gesetzesfolgenabschätzung AfA‑Reform 2025.

  2. OECD: Best Practices in Depreciation Systems, 2024.

  3. Europäische Kommission: Tax Policy and Investment Incentives, 2025.

TEIL VI – SCHLUSSFOLGERUNG UND FORDERUNGEN (S. 43–50)

(vollständig neu, präzise, politisch wirksam)

29. Zusammenfassung der zentralen Argumente

Deutschland befindet sich in einer Phase struktureller Herausforderungen: Investitionsschwäche, Produktivitätsstagnation, Modernisierungsrückstände, hohe Energiekosten und ein zunehmender internationaler Wettbewerbsdruck prägen die wirtschaftliche Lage¹.

Die degressive Abschreibung und eine erhöhte Sofortabschreibung sind zwei der wirksamsten, empirisch belegten Instrumente zur Stärkung der Investitionstätigkeit.

Die Bundesregierung hat meinen Vorschlag zur Wiedereinführung der degressiven AfA übernommen, jedoch:

  • nur befristet bis zum 31.12.2027,

  • die Sofortabschreibung auf 2.000 Euro nicht umgesetzt.

Die geplante Abschaffung der degressiven AfA zum 01.01.2028 würde:

  • Investitionen reduzieren

  • Produktivität schwächen

  • Wachstum dämpfen

  • Modernisierung verzögern

  • den Standort Deutschland benachteiligen

Die Anhebung der Sofortabschreibung auf 2.000 Euro würde hingegen:

  • Bürokratie massiv reduzieren

  • Liquidität stärken

  • Digitalisierung beschleunigen

  • KMU und Handwerk entlasten

  • Investitionen in moderne Technik fördern²

Beide Maßnahmen sind fiskalisch nahezu kostenneutral, aber ökonomisch hochwirksam.

30. Forderungskatalog

Auf Grundlage der vorliegenden Analyse erhebe ich folgende Forderungen an den Deutschen Bundestag:

1. Dauerhafte Wiedereinführung der degressiven Abschreibung

  • Streichung der Befristung zum 31.12.2027

  • Festlegung eines dauerhaften Satzes von 25 %

  • Anwendung auf alle beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

2. Anhebung der Sofortabschreibungsgrenze auf 2.000 Euro

  • Ersetzung der veralteten 150‑Euro‑Grenze

  • Abschaffung der Sammelpostenregelung

  • Entlastung von KMU, Handwerk und Selbstständigen

3. Stärkung der Investitions- und Innovationsfähigkeit

  • Förderung von Digitalisierung, Energieeffizienz und Modernisierung

  • Verbesserung der Kapitalrendite in den ersten Jahren

  • Reduktion der Kapitalkosten für Unternehmen

4. Standortpolitische Stabilität

  • Vermeidung kurzfristiger steuerpolitischer Richtungswechsel

  • Schaffung langfristiger Planungssicherheit

  • Verhinderung von Investitionsabwanderung

5. Einführung eines Evaluationsmechanismus

  • Bericht der Bundesregierung alle drei Jahre

  • Transparente Bewertung der Wirkung auf Wachstum, Produktivität und Investitionen

31. Vereinbarkeit mit der Schuldenbremse

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind vereinbar mit der Schuldenbremse, da:

  • keine dauerhaften Steuermindereinnahmen entstehen

  • es sich um zeitliche Verschiebungen der Steuerlast handelt

  • höhere Investitionen zu höheren Steuereinnahmen führen

  • Produktivitätssteigerungen langfristig das Steueraufkommen erhöhen³

Die Europäische Kommission stuft Abschreibungsanreize als fiskalisch risikoarm ein⁴.

32. Finanzielle Gegenfinanzierung

Da die Maßnahmen nahezu kostenneutral sind, ist keine strukturelle Gegenfinanzierung erforderlich. Dennoch können folgende Optionen genutzt werden:

  • Abbau ineffizienter Subventionen

  • Digitalisierung der Steuerverwaltung

  • Reduktion bürokratischer Berichtspflichten

  • Vereinheitlichung von Sonderabschreibungen

Diese Maßnahmen würden zusätzliche Effizienzgewinne erzeugen.

33. Bedeutung für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die dauerhafte Einführung der degressiven AfA und die Anhebung der Sofortabschreibung auf 2.000 Euro würden:

  • das Wirtschaftswachstum erhöhen

  • die Produktivität steigern

  • die Modernisierung beschleunigen

  • die Energiewende unterstützen

  • die Wettbewerbsfähigkeit stärken

  • die Innovationskraft erhöhen

Deutschland würde im internationalen Vergleich wieder zu einem attraktiveren Investitionsstandort.

34. Bitte an den Deutschen Bundestag

Ich bitte den Deutschen Bundestag, die degressive Abschreibung dauerhaft im Steuerrecht zu verankern, die Befristung zum 31.12.2027 aufzuheben und die Sofortabschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 2.000 Euro anzuheben.

Diese Maßnahmen sind notwendig, um Investitionen zu stärken, die Produktivität zu erhöhen, die Modernisierung der Wirtschaft zu beschleunigen und den Standort Deutschland im internationalen Wettbewerb zu sichern.

Fußnoten (Teil VI)

  1. OECD: Economic Outlook Germany 2025.

  2. DIHK: Bürokratiekostenindex 2025.

  3. Sachverständigenrat: Jahresgutachten 2025.

  4. Europäische Kommission: Fiscal Impact of Depreciation Incentives 2025.

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