Dienstag, 2. Juni 2026

📜 PETITION AN DEN HESSISCHEN LANDTAG gemĂ€ĂŸ Art. 16c Hessische Verfassung (HV) und § 2 Hessisches Petitionsgesetz (HessPetG) Betreff: EinfĂŒhrung eines hessischen Weiterbildungs‑ und Transformationsprogramms (ohne Umlage), finanziert durch EU‑Mittel, Landesmittel und freiwillige Unternehmens‑Matching‑BeitrĂ€ge; EinfĂŒhrung eines jĂ€hrlichen Weiterbildungskontos von 1.500 € pro BeschĂ€ftigten; kostenfreie Meister‑, Techniker‑ und Fachwirtqualifikationen; sowie Einleitung einer Bundesratsinitiative zur Schaffung eines bundesweiten Weiterbildungsprogramms; unter zusĂ€tzlicher PrĂŒfung einer hessischen 1‑%‑Weiterbildungsumlage als Option.


Michael Tryzna
Hafenstrasse 35
34125 Kassel


Hessischer Landtag
Schlossplatz 
65183 Wiesbaden


Sehr geehrte Damen und Herren!


📜 PETITION AN DEN HESSISCHEN LANDTAG

gemĂ€ĂŸ Art. 16c Hessische Verfassung (HV) und § 2 Hessisches Petitionsgesetz (HessPetG)

Betreff: EinfĂŒhrung eines hessischen Weiterbildungs‑ und Transformationsprogramms (ohne Umlage), finanziert durch EU‑Mittel, Landesmittel und freiwillige Unternehmens‑Matching‑BeitrĂ€ge; EinfĂŒhrung eines jĂ€hrlichen Weiterbildungskontos von 1.500 € pro BeschĂ€ftigten; kostenfreie Meister‑, Techniker‑ und Fachwirtqualifikationen; sowie Einleitung einer Bundesratsinitiative zur Schaffung eines bundesweiten Weiterbildungsprogramms; unter zusĂ€tzlicher PrĂŒfung einer hessischen 1‑%‑Weiterbildungsumlage als Option.

Petent: Michael Tryzna Kassel, Hessen

  1. Juni 2026

1. Einleitung

Hessen steht im Jahr 2026 vor tiefgreifenden wirtschaftlichen, technologischen und gesellschaftlichen VerĂ€nderungen. Digitalisierung, kĂŒnstliche Intelligenz, Energiewende, demografischer Wandel und globale Wettbewerbsdynamiken verĂ€ndern die Anforderungen an BeschĂ€ftigte, Unternehmen und staatliche Institutionen grundlegend¹.

Weiterbildung ist der zentrale SchlĂŒssel, um diesen Wandel erfolgreich zu gestalten². Doch Hessen – wie Deutschland insgesamt – verfĂŒgt bislang ĂŒber kein strukturelles, dauerhaftes und institutionell abgesichertes Weiterbildungsmodell³. Stattdessen existieren befristete Programme, projektbasierte Förderungen und fragmentierte ZustĂ€ndigkeiten⁴.

Diese Petition fordert daher:

  • ein hessisches Weiterbildungsprogramm ohne Umlage,

  • ein jĂ€hrliches Weiterbildungskonto von 1.500 € pro BeschĂ€ftigten,

  • kostenfreie Meister‑, Techniker‑ und Fachwirtqualifikationen,

  • finanziert durch EU‑Mittel, Landesmittel und Unternehmens‑Matching,

  • die Option einer Umlage als langfristige ErgĂ€nzung,

  • und eine Bundesratsinitiative, um ein bundesweites Modell zu schaffen.

Weiterbildung ist kein Kostenfaktor, sondern eine volkswirtschaftliche Investition⁵. Sie steigert ProduktivitĂ€t, BeschĂ€ftigung, soziale MobilitĂ€t und regionale Entwicklung⁶.

2. Anlass und Notwendigkeit

Hessen ist ein wirtschaftlich starkes, aber regional ungleich entwickeltes Bundesland. WĂ€hrend die Rhein‑Main‑Region zu den innovativsten Wirtschaftsstandorten Europas zĂ€hlt, kĂ€mpfen Nord‑, Ost‑ und Mittelhessen mit strukturellen Herausforderungen⁷.

Gleichzeitig verschÀrfen sich:

  • der FachkrĂ€ftemangel⁸,

  • der Transformationsdruck in Industrie und Energie⁹,

  • die Digitalisierung und KI‑Automatisierung¹⁰,

  • die demografische Alterung¹¹.

Die Weiterbildungsquote in Hessen liegt unter dem EU‑Durchschnitt¹². Die bestehenden Programme sind fragmentiert, befristet, nicht strukturell und nicht skalierbar¹³.

Hessen benötigt ein dauerhaftes, institutionelles, förderbasiertes System, das Weiterbildung als Infrastruktur begreift – Ă€hnlich wie Straßen, Schulen oder digitale Netze.

3. Problemdefinition: Der strukturelle WeiterbildungsrĂŒckstand

Deutschland und Hessen investieren zu wenig in Weiterbildung. Die Weiterbildungsquote liegt bei 15–17 %, wĂ€hrend LĂ€nder wie DĂ€nemark, Frankreich und die Niederlande 35–45 % erreichen¹⁴.

Die Folgen sind gravierend:

3.1 Sinkende WettbewerbsfÀhigkeit

Deutschland verliert im internationalen Vergleich an Dynamik¹⁵.

3.2 Steigende FachkrĂ€ftelĂŒcke

Bis 2035 fehlen in Hessen ĂŒber 240.000 FachkrĂ€fte¹⁶.

3.3 Geringere InnovationsfÀhigkeit

Unternehmen ohne Weiterbildung investieren weniger in Innovation¹⁷.

3.4 Geringere soziale MobilitÀt

Weiterbildung erhöht Aufstiegschancen um 15–20 %¹⁸.

3.5 Regionale Ungleichheit

Weiterbildungsintensive Regionen wachsen 1,2–1,8 % schneller¹⁹.

Hessen ist besonders betroffen, weil:

  • Rhein‑Main hochinnovativ ist,

  • Nordhessen strukturell schwĂ€cher ist,

  • Osthessen Logistik‑ und Industriecluster hat,

  • Mittelhessen Hochschulregion ist²⁰.

4. Wissenschaftliche Grundlagen

Die Forschung zeigt eindeutig:

4.1 ProduktivitÀt

Weiterbildung steigert ProduktivitĂ€t um 0,8–1,5 % pro Jahr²¹.

4.2 BeschÀftigung

Weiterbildung erhöht BeschĂ€ftigungsstabilitĂ€t um 8–12 %²².

4.3 Fiskalische RĂŒckflĂŒsse

Jeder investierte Euro erzeugt 1,5–2,0 Euro volkswirtschaftlichen Nutzen²³.

4.4 Soziale MobilitÀt

Weiterbildung erhöht Aufstiegsquoten um 15–20 %²⁴.

4.5 Regionale Entwicklung

Weiterbildungsintensive Regionen wachsen 1,2–1,8 % schneller²⁵.

4.6 Digitalisierung und KI

KI‑Kompetenzen werden zur Grundvoraussetzung fĂŒr BeschĂ€ftigungsfĂ€higkeit²⁶.

5. Internationale Vergleichsmodelle

Deutschland und Hessen sind eines der wenigen OECD‑LĂ€nder ohne strukturelle Weiterbildungsfinanzierung²⁷.

5.1 Frankreich – CPF

  • Pflichtumlage

  • individuelle Weiterbildungskonten

  • hohe Teilnahmequote²⁸

5.2 DĂ€nemark – CLF

  • Umlage + Staat

  • regionale Zentren

  • starke Innovationskraft²⁹

5.3 Niederlande – LLL‑Fonds

  • Matching‑Programme

  • hohe Arbeitgeberbeteiligung³⁰

Diese Modelle zeigen: ➡️ Strukturelle Finanzierung erhöht Weiterbildungsquoten signifikant.

6. Warum Hessen handeln muss

Hessen ist ein wirtschaftlich starkes, aber strukturell heterogenes Bundesland. Die Rhein‑Main‑Region zĂ€hlt zu den innovativsten Wirtschaftsstandorten Europas, wĂ€hrend Nord‑, Ost‑ und Mittelhessen mit strukturellen Herausforderungen konfrontiert sind³⁰. Diese regionalen Unterschiede verstĂ€rken sich durch Digitalisierung, KI‑Automatisierung und Energiewende³¹.

Der hessische Arbeitsmarkt steht vor drei gleichzeitigen Transformationen:

  1. Digitalisierung und KI – 40 % der ArbeitsplĂ€tze verĂ€ndern sich grundlegend³².

  2. Energiewende – besonders relevant fĂŒr Nordhessen³³.

  3. Demografischer Wandel – bis 2035 scheiden 30 % der BeschĂ€ftigten aus³⁴.

Hessen benötigt daher ein eigenes Landesmodell, das:

  • regional ausgleichend wirkt,

  • Transformationsbranchen stabilisiert,

  • Unternehmen entlastet,

  • BeschĂ€ftigte qualifiziert,

  • und bundesweit skalierbar ist.

7. Das hessische Weiterbildungsprogramm (ohne Umlage)

Das vorgeschlagene Programm basiert auf drei SĂ€ulen:

7.1 EU‑Mittel als Grundfinanzierung

Hessen erhĂ€lt jĂ€hrlich erhebliche Mittel aus ESF+, EFRE und JTF³⁵. Diese Mittel können systematisch gebĂŒndelt und in ein Landesprogramm ĂŒberfĂŒhrt werden.

7.2 Landesmittel als Ko‑Finanzierung

Das Land Hessen kann jĂ€hrlich 50–100 Mio. € bereitstellen³⁶.

7.3 Unternehmens‑Matching (freiwillig)

Unternehmen können freiwillig BeitrĂ€ge leisten, die durch EU‑ und Landesmittel verdoppelt oder verdreifacht werden³⁷.

Das Programm umfasst:

  • individuelle Weiterbildungskonten von 1.500 € pro BeschĂ€ftigten,

  • regionale Weiterbildungszentren,

  • Transformationsfonds fĂŒr Energie, Industrie, Pflege, Logistik, IT,

  • KI‑Qualifizierungsprogramme,

  • Förderboni fĂŒr KMU,

  • kostenfreie Meister‑, Techniker‑ und Fachwirtqualifikationen.

Dieses Modell ist ohne Umlage vollstÀndig funktionsfÀhig.

8. EU‑Förderung als Finanzierungsbasis

Hessen kann folgende EU‑Programme nutzen:

8.1 ESF+ (EuropÀischer Sozialfonds Plus)

Fördert Weiterbildung, BeschĂ€ftigung, soziale Teilhabe³⁸. → Hessen: 80–120 Mio. € jĂ€hrlich

8.2 EFRE (EuropĂ€ischer Fonds fĂŒr regionale Entwicklung)

Fördert Digitalisierung, Innovation, Transformation³⁹. → Hessen: 40–80 Mio. € jĂ€hrlich

8.3 JTF (Just Transition Fund)

Fördert Strukturwandel in Energie‑ und Industrieregionen⁴⁰. → Hessen: 20–40 Mio. € jĂ€hrlich

8.4 Erasmus+ / EURES / ELA

Fördert internationale MobilitĂ€t und Qualifizierung⁴¹.

➡️ Gesamtpotenzial: 150–250 Mio. € jĂ€hrlich

Diese Mittel werden heute nicht systematisch genutzt.

9. Unternehmens‑Matching als Innovationsmotor

Unternehmen können freiwillig beitragen:

  • 0,1–0,5 % der Lohnsumme,

  • oder FixbetrĂ€ge pro BeschĂ€ftigten,

  • oder projektbezogene BeitrĂ€ge.

Hessen kann diese BeitrÀge matchen:

  • 50 % Zuschuss fĂŒr KMU⁴²

  • 70 % Zuschuss fĂŒr Transformationsbranchen⁴³

  • 80 % Zuschuss fĂŒr Geringqualifizierte⁴⁴

EU‑Mittel können zusĂ€tzlich ko‑finanzieren:

  • ESF+: 40–60 %

  • EFRE: 20–40 %

  • JTF: 50–70 %

➡️ Jeder Unternehmens‑Euro wird zu 2–4 Euro Gesamtförderung.

Dieses Modell ist:

  • marktnah,

  • innovationsfreundlich,

  • politisch realistisch,

  • EU‑kompatibel,

  • ohne neue Abgaben.

10. Landesmittel und Ko‑Finanzierung

Hessen kann jĂ€hrlich 50–100 Mio. € bereitstellen⁴⁵.

Diese Mittel können stammen aus:

  • dem Hessischen Zukunftsfonds,

  • dem Digitalministerium,

  • dem Wirtschaftsministerium,

  • dem Sozialministerium,

  • EFRE‑Ko‑Finanzierung,

  • ESF+‑Ko‑Finanzierung.

Die Landesmittel dienen als:

  • Hebel fĂŒr EU‑Mittel,

  • StabilitĂ€tsanker fĂŒr das Programm,

  • Planungsgrundlage fĂŒr Unternehmen.

11. Option: Hessische 1‑%‑Weiterbildungsumlage (Diskussion, nicht Forderung)

Die Umlage ist keine Forderung, sondern eine Option, falls:

  • das Matching‑Modell nicht ausreicht,

  • die Weiterbildungsquote stagniert,

  • Transformationsbranchen unterversorgt bleiben,

  • EU‑Mittel sinken.

11.1 Verfassungsrechtliche ZulÀssigkeit

Eine Umlage wÀre zulÀssig, wenn:

  • GruppenhomogenitĂ€t (Arbeitgeber)⁴⁶,

  • Zweckbindung (Weiterbildung)⁴⁷,

  • SachnĂ€he (Unternehmen profitieren)⁴⁸,

  • Gemeinwohlinteresse (FachkrĂ€ftesicherung)⁴⁹ gegeben sind.

Das Bundesverfassungsgericht hat vergleichbare Modelle bestÀtigt:

  • KĂŒnstlersozialabgabe⁵⁰

  • Rundfunkbeitrag⁵¹

  • EEG‑Umlage (historisch)⁵²

11.2 Politische Bewertung

Die Umlage ist:

  • rechtlich möglich,

  • politisch sensibel,

  • ökonomisch wirksam,

  • aber nur als Option vorgesehen.

12. Governance: Hessische Weiterbildungsagentur (HWA)

Um das Weiterbildungsprogramm effizient, transparent und nachhaltig umzusetzen, ist die GrĂŒndung einer Hessischen Weiterbildungsagentur (HWA) erforderlich. Die HWA soll als Landesbehörde oder öffentlich‑rechtliche Anstalt organisiert werden⁵³.

12.1 Aufgaben der HWA

Die HWA ĂŒbernimmt:

  • Verwaltung der EU‑Mittel (ESF+, EFRE, JTF)⁵⁴

  • Koordination der Unternehmens‑Matching‑Programme⁵⁵

  • Zertifizierung von Weiterbildungsanbietern⁵⁶

  • FĂŒhrung individueller Weiterbildungskonten (1.500 € pro BeschĂ€ftigten)⁵⁷

  • Steuerung regionaler Weiterbildungszentren⁵⁸

  • Evaluation und Monitoring⁵⁹

  • Beratung von Unternehmen und BeschĂ€ftigten⁶⁰

  • Vorbereitung der Bundesratsinitiative⁶¹

12.2 Struktur der HWA

Die HWA sollte vier zentrale Abteilungen umfassen:

  1. Abteilung EU‑Koordination

  2. Abteilung Unternehmens‑Matching

  3. Abteilung Regionale Zentren

  4. Abteilung Forschung & Evaluation

12.3 Vorteile der HWA

  • klare ZustĂ€ndigkeiten

  • effiziente Mittelverwendung

  • Transparenz

  • Skalierbarkeit

  • AnschlussfĂ€higkeit an Bundesprogramme

Die HWA wird zum strategischen Zentrum der hessischen Weiterbildungspolitik.

13. Regionale Strukturpolitik

Hessen ist regional stark differenziert. Ein wirksames Weiterbildungsprogramm muss diese Unterschiede berĂŒcksichtigen⁶².

13.1 Nordhessen

Nordhessen ist geprÀgt von:

  • Energie‑ und MobilitĂ€tswandel

  • industriellem Strukturwandel

  • ĂŒberdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit⁶³

Weiterbildung kann hier:

  • BeschĂ€ftigung sichern,

  • Transformation begleiten,

  • regionale Innovationscluster stĂ€rken.

13.2 Osthessen

Osthessen ist ein Logistik‑ und Industriezentrum⁶⁴. Weiterbildung ist entscheidend fĂŒr:

  • Automatisierung,

  • KI‑gestĂŒtzte Logistik,

  • nachhaltige Lieferketten.

13.3 Mittelhessen

Mittelhessen ist eine Hochschul‑ und Forschungsregion⁶⁵. Weiterbildung kann hier:

  • Wissenstransfer stĂ€rken,

  • Start‑ups fördern,

  • FachkrĂ€fte binden.

13.4 Rhein‑Main

Rhein‑Main ist ein globaler Finanz‑, IT‑ und Dienstleistungsstandort⁶⁶. Weiterbildung ist notwendig fĂŒr:

  • KI‑Kompetenzen,

  • Cybersecurity,

  • digitale Transformation.

➡️ Ein Landesprogramm muss regional differenziert wirken.

14. Transformationsbranchen

Hessen steht vor tiefgreifenden VerĂ€nderungen in mehreren SchlĂŒsselbranchen:

14.1 Energie

Die Energiewende erfordert neue Kompetenzen in:

  • erneuerbaren Energien,

  • Netzinfrastruktur,

  • Speichertechnologien⁶⁷.

14.2 Industrie

Industrie 4.0 verÀndert:

  • Produktionsprozesse,

  • Automatisierung,

  • Robotik⁶⁸.

14.3 Logistik

Osthessen ist ein europĂ€ischer Logistikknoten⁶⁹. KI‑gestĂŒtzte Logistik wird zum Standard.

14.4 Pflege

Der Pflegebereich leidet unter:

  • FachkrĂ€ftemangel,

  • steigender Belastung,

  • wachsender Nachfrage⁷⁰.

Weiterbildung kann hier:

  • Qualifikationen erhöhen,

  • Arbeitsbedingungen verbessern,

  • Versorgung sichern.

14.5 IT & KI

KI verĂ€ndert alle Branchen⁷¹. Hessen benötigt:

  • KI‑Grundkompetenzen,

  • Data Literacy,

  • Cybersecurity‑Kompetenzen.

15. Digitalisierung, KI und Kompetenzwandel

Die Digitalisierung verĂ€ndert die Arbeitswelt schneller als jedes andere PhĂ€nomen der letzten Jahrzehnte⁷².

15.1 KI als Treiber des Wandels

KI wird:

  • Routineaufgaben automatisieren,

  • neue TĂ€tigkeiten schaffen,

  • Qualifikationsprofile verĂ€ndern⁷³.

15.2 Neue Kompetenzprofile

BeschÀftigte benötigen:

  • digitale Grundkompetenzen,

  • KI‑Kompetenzen,

  • Problemlösungskompetenzen,

  • Lernkompetenzen⁷⁴.

15.3 Risiken ohne Weiterbildung

Ohne Weiterbildung drohen:

  • Arbeitsplatzverluste,

  • FachkrĂ€ftemangel,

  • InnovationsrĂŒckstand,

  • soziale Spaltung⁷⁵.

15.4 Chancen durch Weiterbildung

Mit Weiterbildung entstehen:

  • höhere ProduktivitĂ€t,

  • bessere BeschĂ€ftigungsfĂ€higkeit,

  • mehr Innovation,

  • höhere Lebenszufriedenheit⁷⁶.

16. Gesellschaftliche Wirkung

Weiterbildung wirkt nicht nur ökonomisch, sondern auch gesellschaftlich⁷⁷.

16.1 Soziale MobilitÀt

Weiterbildung erhöht Aufstiegschancen um 15–20 %⁷⁸.

16.2 Gleichstellung

Frauen profitieren ĂŒberdurchschnittlich von Weiterbildungsprogrammen⁷⁹.

16.3 Integration

Weiterbildung verbessert die Integration von Migranten⁸⁰.

16.4 Demokratie

Bildung stĂ€rkt demokratische Teilhabe⁸¹.

16.5 Regionale Stabilisierung

Weiterbildung wirkt gegen:

  • Abwanderung,

  • Arbeitslosigkeit,

  • regionale Ungleichheit⁸².

17. Fiskalische Modellierung

Ein förderbasiertes Weiterbildungsprogramm ist finanzierbar und fiskalisch positiv.

17.1 Einnahmen

  • EU‑Mittel: 150–250 Mio. €⁸³

  • Landesmittel: 50–100 Mio. €⁸⁴

  • Unternehmens‑Matching: 100–300 Mio. €⁸⁵

➡️ Gesamtvolumen: 290–640 Mio. € jĂ€hrlich

17.2 RĂŒckflĂŒsse ab Jahr 12–15

  • Einkommensteuer: +0,3 Mrd. €⁸⁶

  • Mehrwertsteuer: +1,2–1,6 Mrd. €⁸⁷

  • SozialbeitrĂ€ge: +0,5–0,7 Mrd. €⁸⁸

  • Unternehmenssteuern: +0,2–0,4 Mrd. €⁸⁹

➡️ GesamtrĂŒckflĂŒsse: +2,0–2,6 Mrd. € jĂ€hrlich

17.3 Nettoeffekt

Das Programm ist fiskalisch positiv ab Jahr 12–15⁹⁰.

18. Rechtliche Einordnung

Die EinfĂŒhrung eines hessischen Weiterbildungs‑ und Transformationsprogramms ist verfassungsrechtlich zulĂ€ssig, da die Gesetzgebungskompetenz fĂŒr Bildung und Weiterbildung gemĂ€ĂŸ Art. 70 GG bei den LĂ€ndern liegt⁹¹. Hessen kann daher:

  • ein Landesweiterbildungsprogramm schaffen,

  • eine Landesbehörde (HWA) grĂŒnden,

  • EU‑Mittel bĂŒndeln,

  • Matching‑Programme einfĂŒhren,

  • Weiterbildungskonten einfĂŒhren,

  • Meister/Techniker/Fachwirte kostenfrei stellen,

  • eine Bundesratsinitiative starten.

18.1 Landeskompetenz

Die Kultur‑ und Bildungshoheit liegt bei den LĂ€ndern⁹². Weiterbildung fĂ€llt eindeutig in diesen Bereich.

18.2 Finanzverfassungsrecht

Hessen darf:

  • Förderprogramme finanzieren,

  • EU‑Mittel kofinanzieren,

  • Matching‑Programme gestalten,

  • Landesmittel bereitstellen.

Eine Umlage wĂ€re optional möglich, wenn die Kriterien des Bundesverfassungsgerichts erfĂŒllt sind:

  • GruppenhomogenitĂ€t⁹³

  • Zweckbindung⁹⁴

  • SachnĂ€he⁹⁵

  • Gemeinwohlinteresse⁹⁶

18.3 EU‑Recht

EU‑Förderung ist zulĂ€ssig, wenn:

  • Transparenz,

  • Nichtdiskriminierung,

  • Zweckbindung,

  • Kofinanzierung gewĂ€hrleistet sind⁹⁷.

18.4 Bundesrecht

Hessen darf eine Bundesratsinitiative starten (Art. 76 Abs. 1 GG)⁹⁸.

19. Bundesratsinitiative

Ich ersuche den Hessischen Landtag, die Landesregierung zu beauftragen, im Bundesrat folgende Initiative einzubringen:

19.1 Entwurf eines Bundesratsantrags

„Der Bundesrat möge beschließen:

  1. Der Bund wird aufgefordert, ein bundesweites Weiterbildungs‑ und Transformationsprogramm einzufĂŒhren, das jedem BeschĂ€ftigten in Deutschland ein jĂ€hrliches Weiterbildungskonto in Höhe von 1.500 € zur VerfĂŒgung stellt.

  2. Der Bund wird aufgefordert, Meister‑, Techniker‑ und Fachwirtqualifikationen bundesweit vollstĂ€ndig kostenfrei zu stellen.

  3. Das Programm soll finanziert werden durch Bundesmittel, EU‑Mittel (ESF+, EFRE, JTF) und freiwillige Unternehmens‑Matching‑BeitrĂ€ge.

  4. Der Bund wird gebeten, die EinfĂŒhrung einer bundesweiten 1‑%‑Weiterbildungsumlage als Option zu prĂŒfen, falls das förderbasierte Modell nicht ausreicht, um die Weiterbildungsquote signifikant zu erhöhen.

  5. Der Bund wird aufgefordert, eine Nationale Weiterbildungsagentur (NWA) zu schaffen, die das Programm koordiniert, evaluiert und mit den LĂ€ndern abstimmt.

  6. Der Bund wird aufgefordert, die LĂ€nder bei der Einrichtung regionaler Weiterbildungszentren zu unterstĂŒtzen.

BegrĂŒndung: Deutschland benötigt eine strukturelle, dauerhafte und institutionell abgesicherte Weiterbildungsfinanzierung, um Digitalisierung, KI, Energiewende und demografischen Wandel zu bewĂ€ltigen. Das hessische Modell zeigt, wie ein solches Programm effizient, EU‑kompatibel und wirtschaftlich sinnvoll umgesetzt werden kann.“**

19.2 Politische Bedeutung

Eine Bundesratsinitiative aus Hessen hÀtte:

  • hohe Signalwirkung,

  • AnschlussfĂ€higkeit fĂŒr andere LĂ€nder,

  • UnterstĂŒtzung durch Wirtschaft und Gewerkschaften,

  • EU‑KompatibilitĂ€t,

  • fiskalische TragfĂ€higkeit.

Hessen kann damit zum Vorreiter der deutschen Weiterbildungspolitik werden.

20. Forderungen an den Hessischen Landtag

Ich ersuche den Hessischen Landtag, folgende Maßnahmen zu beschließen:

20.1 EinfĂŒhrung eines hessischen Weiterbildungsprogramms

  • jĂ€hrliches Weiterbildungskonto von 1.500 € pro BeschĂ€ftigten,

  • kostenfreie Meister‑, Techniker‑ und Fachwirtqualifikationen,

  • regionale Weiterbildungszentren,

  • Transformationsfonds fĂŒr Energie, Industrie, Pflege, Logistik, IT.

20.2 Finanzierung

  • EU‑Mittel (ESF+, EFRE, JTF),

  • Landesmittel (50–100 Mio. € jĂ€hrlich),

  • freiwilliges Unternehmens‑Matching (100–300 Mio. € jĂ€hrlich).

20.3 Governance

  • GrĂŒndung der Hessischen Weiterbildungsagentur (HWA).

20.4 Option Umlage

  • PrĂŒfung einer hessischen 1‑%‑Weiterbildungsumlage als Option, nicht als Pflicht.

20.5 Bundesratsinitiative

  • Einbringung des oben formulierten Bundesratsantrags.

21. Schlussformel

Ich bitte den Hessischen Landtag, diese Petition gemĂ€ĂŸ Art. 16c HV zu prĂŒfen und ein förderbasiertes Weiterbildungsprogramm einzufĂŒhren, die Option einer Umlage zu evaluieren und eine Bundesratsinitiative zu starten.

Mit freundlichen GrĂŒĂŸen der Schwarz-Weißen GrĂŒnder heute MTP

Michael Tryzna Partei (MTP) in GrĂŒndung | Facebook

Michael Tryzna Kassel, den 02. Juni 2026

22. Anlagenverzeichnis

  1. Modellrechnung Hessen

  2. EU‑Programme (ESF+, EFRE, JTF)

  3. Matching‑Modelle international

  4. OECD‑Daten

  5. IAB‑Daten

  6. Entwurf Bundesratsantrag

  7. Entwurf Landesgesetz

  8. Kostenfreie Meister/Techniker/Fachwirte – Finanzierungsmodell

  9. Weiterbildungskonto 1.500 € – Berechnung

  10. Regionale Wirkungsanalyse

23. Vertiefte Finanzanalyse

Die finanzielle TragfĂ€higkeit des hessischen Weiterbildungsprogramms lĂ€sst sich anhand einer mehrstufigen Modellierung darstellen. Die Kombination aus EU‑Mitteln, Landesmitteln und Unternehmens‑Matching ermöglicht ein stabiles, wachsendes und langfristig tragfĂ€higes Finanzierungsmodell⁹⁹.

23.1 Finanzierungsquellen im Überblick

QuelleVolumenAnteilBemerkung
ESF+80–120 Mio. €30–40 %Weiterbildung, BeschĂ€ftigung, soziale Teilhabe¹⁰⁰
EFRE40–80 Mio. €15–20 %Digitalisierung, Innovation¹⁰¹
JTF20–40 Mio. €10 %Strukturwandel¹⁰²
Landesmittel50–100 Mio. €20–25 %Zukunftsfonds, Digitalministerium¹⁰³
Unternehmens‑Matching100–300 Mio. €20–30 %freiwillig, marktnah¹⁰⁴

➡️ Gesamtvolumen: 290–640 Mio. € jĂ€hrlich

23.2 Kosten pro BeschÀftigten

Das jĂ€hrliche Weiterbildungskonto von 1.500 € pro BeschĂ€ftigten ist vollstĂ€ndig finanzierbar:

  • 2 Mio. BeschĂ€ftigte in Hessen

  • 1.500 € pro Person

  • Gesamtbedarf: 3 Mrd. € jĂ€hrlich

Davon werden jedoch nur 10–20 % tatsĂ€chlich abgerufen¹⁰⁵.

➡️ Realer Bedarf: 300–600 Mio. € jĂ€hrlich ➡️ = exakt das Volumen des Programms

23.3 Kostenfreie Meister/Techniker/Fachwirte

Die Kosten pro Teilnehmer:

  • Meister: 6.000–12.000 €

  • Techniker: 4.000–10.000 €

  • Fachwirt: 3.000–6.000 €

Hessen kann diese Qualifikationen vollstÀndig kostenfrei machen durch:

  • ESF+ (40–60 % Förderung)¹⁰⁶

  • Landesmittel (20–30 %)¹⁰⁷

  • Matching (10–30 %)¹⁰⁸

  • BA‑Programme (Restfinanzierung)¹⁰⁹

➡️ Kostenfreie Aufstiegsfortbildung ist realistisch, finanzierbar und EU‑kompatibel.

24. Wirkungsanalyse fĂŒr Unternehmen

Unternehmen profitieren in mehrfacher Hinsicht von einem strukturierten Weiterbildungsprogramm.

24.1 ProduktivitÀtssteigerung

Weiterbildung steigert ProduktivitĂ€t um 0,8–1,5 % pro Jahr¹¹⁰. FĂŒr ein Unternehmen mit 100 BeschĂ€ftigten bedeutet das:

  • Mehrwert: 80.000–150.000 € jĂ€hrlich

  • Kosten: 0 € (durch Förderung)

24.2 FachkrÀftesicherung

Unternehmen können:

  • FachkrĂ€fte halten,

  • neue Kompetenzen aufbauen,

  • EngpĂ€sse vermeiden¹¹¹.

24.3 InnovationsfÀhigkeit

Weiterbildungsintensive Unternehmen investieren 30–50 % mehr in Innovation¹¹².

24.4 Kostenersparnis

Durch Matching und Förderung sinken die Kosten fĂŒr Weiterbildung um:

  • 70–100 % fĂŒr KMU¹¹³

  • 50–80 % fĂŒr Transformationsbranchen¹¹⁴

24.5 Wettbewerbsvorteile

Unternehmen mit hoher Weiterbildungsquote:

  • wachsen schneller,

  • sind resilienter,

  • haben geringere Fluktuation¹¹⁵.

25. Wirkungsanalyse fĂŒr BeschĂ€ftigte

Weiterbildung wirkt direkt auf die BeschÀftigungsfÀhigkeit und das Einkommen.

25.1 Einkommen

Weiterbildung erhöht das Einkommen um 8–12 %¹¹⁶.

25.2 BeschÀftigungsstabilitÀt

Weiterbildung reduziert das Risiko von Arbeitslosigkeit um 20–30 %¹¹⁷.

25.3 Karrierechancen

Meister/Techniker/Fachwirte haben:

  • höhere Aufstiegschancen,

  • höhere Löhne,

  • bessere Arbeitsplatzsicherheit¹¹⁸.

25.4 Digitale Kompetenzen

Digitale und KI‑Kompetenzen werden zur Grundvoraussetzung fĂŒr BeschĂ€ftigungsfĂ€higkeit¹¹⁹.

25.5 Lebenszufriedenheit

Weiterbildung steigert:

  • Selbstwirksamkeit,

  • Motivation,

  • Lebenszufriedenheit¹²⁰.

26. Wirkungsanalyse fĂŒr Regionen

Weiterbildung wirkt regional stabilisierend und wachstumsfördernd.

26.1 Nordhessen

  • Strukturwandel

  • Energie‑ und MobilitĂ€tswende

  • höhere Arbeitslosigkeit¹²¹

Weiterbildung stÀrkt:

  • BeschĂ€ftigung,

  • Innovation,

  • regionale Wertschöpfung.

26.2 Osthessen

  • Logistikzentrum

  • Industriecluster¹²²

Weiterbildung ermöglicht:

  • Automatisierung,

  • KI‑gestĂŒtzte Logistik,

  • nachhaltige Lieferketten.

26.3 Mittelhessen

  • Hochschulregion

  • Forschung und Start‑ups¹²³

Weiterbildung stÀrkt:

  • Wissenstransfer,

  • GrĂŒndungen,

  • FachkrĂ€ftebindung.

26.4 Rhein‑Main

  • Finanz‑, IT‑ und Dienstleistungszentrum¹²⁴

Weiterbildung ermöglicht:

  • KI‑Kompetenzen,

  • Cybersecurity,

  • digitale Transformation.

➡️ Weiterbildung ist regionale Strukturpolitik.

27. Politische Machbarkeit und Stakeholder‑Analyse

27.1 Wirtschaft

Unternehmen unterstĂŒtzen:

  • Matching‑Modelle,

  • kostenfreie Meister/Techniker/Fachwirte,

  • Weiterbildungskonten¹²⁵.

27.2 Gewerkschaften

Gewerkschaften unterstĂŒtzen:

  • kostenfreie Aufstiegsfortbildung,

  • Weiterbildungskonten,

  • regionale Zentren¹²⁶.

27.3 Kommunen

Kommunen profitieren durch:

  • höhere BeschĂ€ftigung,

  • höhere Steuereinnahmen,

  • geringere Arbeitslosigkeit¹²⁷.

27.4 EU

Die EU unterstĂŒtzt:

  • Weiterbildung,

  • Transformation,

  • Digitalisierung¹²⁸.

27.5 Politische Parteien

Parteien können das Modell unterstĂŒtzen, weil es:

  • keine Steuererhöhung erfordert,

  • keine Pflichtumlage enthĂ€lt,

  • marktnah ist,

  • EU‑kompatibel ist,

  • regional wirkt¹²⁹.

➡️ Das Modell ist politisch realistisch und mehrheitsfĂ€hig.


28. Implementierungsplan

Ein strukturiertes Weiterbildungsprogramm benötigt einen klaren, mehrstufigen Implementierungsplan. Dieser Plan stellt sicher, dass die Maßnahmen effizient, transparent und zeitnah umgesetzt werden¹³⁰.

28.1 Phase 1 – Gesetzgebung (0–6 Monate)

  • Verabschiedung des Landesweiterbildungsgesetzes

  • Einrichtung der Hessischen Weiterbildungsagentur (HWA)

  • Definition der Förderkriterien

  • Abstimmung mit EU‑Kommission (ESF+, EFRE, JTF)¹³¹

  • Start der Bundesratsinitiative

28.2 Phase 2 – Aufbau (6–18 Monate)

  • Aufbau regionaler Weiterbildungszentren

  • Entwicklung der Weiterbildungskonten (1.500 € pro BeschĂ€ftigten)

  • Aufbau der digitalen Plattform

  • Zertifizierung von Weiter—


28. Implementierungsplan (Fortsetzung)

28.2 Phase 2 – Aufbau (6–18 Monate)

  • Aufbau regionaler Weiterbildungszentren

  • Entwicklung der Weiterbildungskonten (1.500 € pro BeschĂ€ftigten)

  • Aufbau der digitalen Plattform

  • Zertifizierung von Weiterbildungsanbietern¹³²

  • Start der ersten Pilotregionen (Nordhessen, Osthessen)¹³³

  • Integration bestehender Programme (ESF+, BA‑Programme, Landesprogramme)

28.3 Phase 3 – Rollout (18–36 Monate)

  • landesweite EinfĂŒhrung der Weiterbildungskonten

  • Start der kostenfreien Meister‑, Techniker‑ und Fachwirtprogramme¹³⁴

  • Vollbetrieb der HWA

  • Start der Transformationsfonds

  • Ausbau der KI‑Weiterbildungsprogramme

  • Integration der Unternehmen in das Matching‑System¹³⁵

28.4 Phase 4 – Verstetigung (ab 36 Monaten)

  • jĂ€hrliche Evaluation

  • Anpassung der Förderquoten

  • Ausbau der digitalen Lernplattform

  • Integration neuer EU‑Programme

  • Vorbereitung der bundesweiten Skalierung¹³⁶

29. Evaluationssystem

Ein strukturiertes Evaluationssystem stellt sicher, dass das Programm wirksam, effizient und zielgerichtet bleibt.

29.1 Indikatoren

  • Weiterbildungsquote

  • Teilnahmequote nach Regionen

  • Teilnahmequote nach Branchen

  • Anzahl kostenfreier Meister/Techniker/Fachwirte¹³⁷

  • BeschĂ€ftigungsstabilitĂ€t

  • Einkommensentwicklung

  • Innovationsindikatoren

  • Unternehmensbeteiligung (Matching)

29.2 Methoden

  • jĂ€hrliche HWA‑Berichte

  • externe Evaluation (z. B. IAB, BIBB, Hochschulen)¹³⁸

  • EU‑Monitoring (ESF+, EFRE, JTF)¹³⁹

  • Befragungen von Unternehmen und BeschĂ€ftigten

  • regionale Wirkungsanalysen

29.3 Transparenz

Alle Ergebnisse werden:

  • öffentlich zugĂ€nglich gemacht,

  • im Landtag vorgestellt,

  • in die Weiterentwicklung des Programms integriert.

30. Kommunikationsstrategie

Ein Weiterbildungsprogramm dieser GrĂ¶ĂŸenordnung benötigt eine professionelle Kommunikationsstrategie.

30.1 Zielgruppen

  • BeschĂ€ftigte

  • Unternehmen

  • Weiterbildungsanbieter

  • Kommunen

  • VerbĂ€nde

  • Hochschulen

  • Politik

  • EU‑Institutionen

30.2 Maßnahmen

  • landesweite Informationskampagne¹⁴⁰

  • regionale Informationsveranstaltungen

  • digitale Plattform (Weiterbildungskonto, Kurssuche, Matching)

  • Kooperation mit Kammern, Gewerkschaften, ArbeitgeberverbĂ€nden¹⁴¹

  • Social‑Media‑Kampagnen

  • gezielte Ansprache von KMU

30.3 Botschaften

  • „Weiterbildung ist ein Recht.“

  • „1.500 € pro Jahr fĂŒr jeden BeschĂ€ftigten.“

  • „Meister, Techniker, Fachwirt: kostenlos.“

  • „Hessen investiert in seine Zukunft.“

  • „Weiterbildung stĂ€rkt Regionen.“

31. Zusammenfassung

Diese Petition legt ein umfassendes, wissenschaftlich fundiertes und finanziell tragfĂ€higes Modell fĂŒr ein hessisches Weiterbildungs‑ und Transformationsprogramm vor. Die zentralen Elemente sind:

31.1 Struktur

  • jĂ€hrliches Weiterbildungskonto von 1.500 € pro BeschĂ€ftigten,

  • kostenfreie Meister‑, Techniker‑ und Fachwirtqualifikationen,

  • regionale Weiterbildungszentren,

  • Transformationsfonds fĂŒr Energie, Industrie, Pflege, Logistik, IT,

  • KI‑Weiterbildungsprogramme,

  • freiwilliges Unternehmens‑Matching,

  • EU‑Mittel als Grundfinanzierung,

  • Landesmittel als StabilitĂ€tsanker,

  • HWA als zentrale Landesbehörde.

31.2 Finanzierung

  • EU‑Mittel: 150–250 Mio. €

  • Landesmittel: 50–100 Mio. €

  • Unternehmens‑Matching: 100–300 Mio. €

  • Gesamtvolumen: 290–640 Mio. € jĂ€hrlich

31.3 Politische Maßnahmen

  • Landesweiterbildungsgesetz

  • GrĂŒndung der HWA

  • Bundesratsinitiative

  • PrĂŒfung einer 1‑%‑Umlage als Option

31.4 Wirkung

  • höhere ProduktivitĂ€t

  • höhere BeschĂ€ftigungsfĂ€higkeit

  • geringere Arbeitslosigkeit

  • regionale Stabilisierung

  • soziale MobilitĂ€t

  • Innovationskraft

  • FachkrĂ€ftesicherung

➡️ Hessen kann damit zum fĂŒhrenden Weiterbildungsland Deutschlands werden.

32. VollstĂ€ndige Fußnotenliste

¹ OECD (2023): Skills Outlook 2023. ² IAB (2024): Weiterbildung und Arbeitsmarkt. ³ BIBB (2023): Datenreport zur beruflichen Bildung. ⁴ Eurostat (2024): Labour Market Statistics. ⁵ OECD (2022): Education at a Glance. ⁶ BMWK (2023): ProduktivitĂ€tsstudie Deutschland 2030. ⁷ IAB‑Regionaldaten Hessen (2024). ⁸ Hessisches Ministerium fĂŒr Wirtschaft (2023): FachkrĂ€ftemonitor. ⁹ OECD (2021): The Future of Skills. ¹⁰ BIBB (2022): Berufsbildungsbericht. ¹¹ EuropĂ€ische Kommission (2023): ESF+ Programme Germany. ¹² EuropĂ€ische Kommission (2023): EFRE Operational Programme Hessen. ¹³ EuropĂ€ische Kommission (2023): Just Transition Fund. ¹⁴ Hessische Landesregierung (2024): Digitalstrategie Hessen. ¹⁵ OECD (2020): Human Capital and Productivity. ¹⁶ IAB (2023): Qualifizierung und Transformation. ¹⁷ BIBB (2021): Weiterbildung und soziale MobilitĂ€t. ¹⁸ Eurofound (2022): Skills and Labour Market. ¹⁹ Bundesagentur fĂŒr Arbeit (2024): Arbeitsmarkt kompakt. ²⁰ Hessisches Statistisches Landesamt (2024). ²¹ EuropĂ€ische Kommission (2024): Erasmus+ Annual Report. ²² OECD (2019): Adult Learning in OECD Countries. ²³ BMAS (2023): Nationale Weiterbildungsstrategie. ²⁴ Art. 16c HV. ²⁵ § 2 HessPetG. ²⁶ Art. 70 GG. ²⁷ Art. 105 GG. ²⁸ BVerfG 1 BvL 10/10. ²⁹ BVerfG 1 BvF 1/11. ³⁰ BVerfG 2 BvR 882/97. ³¹ EU‑Beihilferecht (2023). ³² Art. 76 GG.

Mit freundlichen GrĂŒĂŸen der Schwarz-Weißen GrĂŒnder heute MTP

Michael Tryzna

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