Dienstag, 2. Juni 2026

📜 PETITION AN DEN HESSISCHEN LANDTAG gemäß Art. 16c Hessische Verfassung (HV) und § 2 Hessisches Petitionsgesetz (HessPetG) Betreff: EinfĂĽhrung eines hessischen Weiterbildungs‑ und Transformationsprogramms (ohne Umlage), finanziert durch EU‑Mittel, Landesmittel und freiwillige Unternehmens‑Matching‑Beiträge; EinfĂĽhrung eines jährlichen Weiterbildungskontos von 1.500 € pro Beschäftigten; kostenfreie Meister‑, Techniker‑ und Fachwirtqualifikationen; sowie Einleitung einer Bundesratsinitiative zur Schaffung eines bundesweiten Weiterbildungsprogramms; unter zusätzlicher PrĂĽfung einer hessischen 1‑%‑Weiterbildungsumlage als Option.


Michael Tryzna
Hafenstrasse 35
34125 Kassel


Hessischer Landtag
Schlossplatz 
65183 Wiesbaden


Sehr geehrte Damen und Herren!


📜 PETITION AN DEN HESSISCHEN LANDTAG

gemäß Art. 16c Hessische Verfassung (HV) und § 2 Hessisches Petitionsgesetz (HessPetG)

Betreff: EinfĂĽhrung eines hessischen Weiterbildungs‑ und Transformationsprogramms (ohne Umlage), finanziert durch EU‑Mittel, Landesmittel und freiwillige Unternehmens‑Matching‑Beiträge; EinfĂĽhrung eines jährlichen Weiterbildungskontos von 1.500 € pro Beschäftigten; kostenfreie Meister‑, Techniker‑ und Fachwirtqualifikationen; sowie Einleitung einer Bundesratsinitiative zur Schaffung eines bundesweiten Weiterbildungsprogramms; unter zusätzlicher PrĂĽfung einer hessischen 1‑%‑Weiterbildungsumlage als Option.

Petent: Michael Tryzna Kassel, Hessen

  1. Juni 2026

1. Einleitung

Hessen steht im Jahr 2026 vor tiefgreifenden wirtschaftlichen, technologischen und gesellschaftlichen Veränderungen. Digitalisierung, kĂĽnstliche Intelligenz, Energiewende, demografischer Wandel und globale Wettbewerbsdynamiken verändern die Anforderungen an Beschäftigte, Unternehmen und staatliche Institutionen grundlegend¹.

Weiterbildung ist der zentrale SchlĂĽssel, um diesen Wandel erfolgreich zu gestalten². Doch Hessen – wie Deutschland insgesamt – verfĂĽgt bislang ĂĽber kein strukturelles, dauerhaftes und institutionell abgesichertes Weiterbildungsmodell³. Stattdessen existieren befristete Programme, projektbasierte Förderungen und fragmentierte Zuständigkeiten⁴.

Diese Petition fordert daher:

  • ein hessisches Weiterbildungsprogramm ohne Umlage,

  • ein jährliches Weiterbildungskonto von 1.500 € pro Beschäftigten,

  • kostenfreie Meister‑, Techniker‑ und Fachwirtqualifikationen,

  • finanziert durch EU‑Mittel, Landesmittel und Unternehmens‑Matching,

  • die Option einer Umlage als langfristige Ergänzung,

  • und eine Bundesratsinitiative, um ein bundesweites Modell zu schaffen.

Weiterbildung ist kein Kostenfaktor, sondern eine volkswirtschaftliche Investition⁵. Sie steigert Produktivität, Beschäftigung, soziale Mobilität und regionale Entwicklung⁶.

2. Anlass und Notwendigkeit

Hessen ist ein wirtschaftlich starkes, aber regional ungleich entwickeltes Bundesland. Während die Rhein‑Main‑Region zu den innovativsten Wirtschaftsstandorten Europas zählt, kämpfen Nord‑, Ost‑ und Mittelhessen mit strukturellen Herausforderungen⁷.

Gleichzeitig verschärfen sich:

  • der Fachkräftemangel⁸,

  • der Transformationsdruck in Industrie und Energie⁹,

  • die Digitalisierung und KI‑Automatisierung¹⁰,

  • die demografische Alterung¹¹.

Die Weiterbildungsquote in Hessen liegt unter dem EU‑Durchschnitt¹². Die bestehenden Programme sind fragmentiert, befristet, nicht strukturell und nicht skalierbar¹³.

Hessen benötigt ein dauerhaftes, institutionelles, förderbasiertes System, das Weiterbildung als Infrastruktur begreift – ähnlich wie StraĂźen, Schulen oder digitale Netze.

3. Problemdefinition: Der strukturelle WeiterbildungsrĂĽckstand

Deutschland und Hessen investieren zu wenig in Weiterbildung. Die Weiterbildungsquote liegt bei 15–17 %, während Länder wie Dänemark, Frankreich und die Niederlande 35–45 % erreichen¹⁴.

Die Folgen sind gravierend:

3.1 Sinkende Wettbewerbsfähigkeit

Deutschland verliert im internationalen Vergleich an Dynamik¹⁵.

3.2 Steigende Fachkräftelücke

Bis 2035 fehlen in Hessen ĂĽber 240.000 Fachkräfte¹⁶.

3.3 Geringere Innovationsfähigkeit

Unternehmen ohne Weiterbildung investieren weniger in Innovation¹⁷.

3.4 Geringere soziale Mobilität

Weiterbildung erhöht Aufstiegschancen um 15–20 %¹⁸.

3.5 Regionale Ungleichheit

Weiterbildungsintensive Regionen wachsen 1,2–1,8 % schneller¹⁹.

Hessen ist besonders betroffen, weil:

  • Rhein‑Main hochinnovativ ist,

  • Nordhessen strukturell schwächer ist,

  • Osthessen Logistik‑ und Industriecluster hat,

  • Mittelhessen Hochschulregion ist²⁰.

4. Wissenschaftliche Grundlagen

Die Forschung zeigt eindeutig:

4.1 Produktivität

Weiterbildung steigert Produktivität um 0,8–1,5 % pro Jahr²¹.

4.2 Beschäftigung

Weiterbildung erhöht Beschäftigungsstabilität um 8–12 %²².

4.3 Fiskalische RĂĽckflĂĽsse

Jeder investierte Euro erzeugt 1,5–2,0 Euro volkswirtschaftlichen Nutzen²³.

4.4 Soziale Mobilität

Weiterbildung erhöht Aufstiegsquoten um 15–20 %²⁴.

4.5 Regionale Entwicklung

Weiterbildungsintensive Regionen wachsen 1,2–1,8 % schneller²⁵.

4.6 Digitalisierung und KI

KI‑Kompetenzen werden zur Grundvoraussetzung fĂĽr Beschäftigungsfähigkeit²⁶.

5. Internationale Vergleichsmodelle

Deutschland und Hessen sind eines der wenigen OECD‑Länder ohne strukturelle Weiterbildungsfinanzierung²⁷.

5.1 Frankreich – CPF

  • Pflichtumlage

  • individuelle Weiterbildungskonten

  • hohe Teilnahmequote²⁸

5.2 Dänemark – CLF

  • Umlage + Staat

  • regionale Zentren

  • starke Innovationskraft²⁹

5.3 Niederlande – LLL‑Fonds

  • Matching‑Programme

  • hohe Arbeitgeberbeteiligung³⁰

Diese Modelle zeigen: ➡️ Strukturelle Finanzierung erhöht Weiterbildungsquoten signifikant.

6. Warum Hessen handeln muss

Hessen ist ein wirtschaftlich starkes, aber strukturell heterogenes Bundesland. Die Rhein‑Main‑Region zählt zu den innovativsten Wirtschaftsstandorten Europas, während Nord‑, Ost‑ und Mittelhessen mit strukturellen Herausforderungen konfrontiert sind³⁰. Diese regionalen Unterschiede verstärken sich durch Digitalisierung, KI‑Automatisierung und Energiewende³¹.

Der hessische Arbeitsmarkt steht vor drei gleichzeitigen Transformationen:

  1. Digitalisierung und KI – 40 % der Arbeitsplätze verändern sich grundlegend³².

  2. Energiewende – besonders relevant fĂĽr Nordhessen³³.

  3. Demografischer Wandel – bis 2035 scheiden 30 % der Beschäftigten aus³⁴.

Hessen benötigt daher ein eigenes Landesmodell, das:

  • regional ausgleichend wirkt,

  • Transformationsbranchen stabilisiert,

  • Unternehmen entlastet,

  • Beschäftigte qualifiziert,

  • und bundesweit skalierbar ist.

7. Das hessische Weiterbildungsprogramm (ohne Umlage)

Das vorgeschlagene Programm basiert auf drei Säulen:

7.1 EU‑Mittel als Grundfinanzierung

Hessen erhält jährlich erhebliche Mittel aus ESF+, EFRE und JTF³⁵. Diese Mittel können systematisch gebĂĽndelt und in ein Landesprogramm ĂĽberfĂĽhrt werden.

7.2 Landesmittel als Ko‑Finanzierung

Das Land Hessen kann jährlich 50–100 Mio. € bereitstellen³⁶.

7.3 Unternehmens‑Matching (freiwillig)

Unternehmen können freiwillig Beiträge leisten, die durch EU‑ und Landesmittel verdoppelt oder verdreifacht werden³⁷.

Das Programm umfasst:

  • individuelle Weiterbildungskonten von 1.500 € pro Beschäftigten,

  • regionale Weiterbildungszentren,

  • Transformationsfonds fĂĽr Energie, Industrie, Pflege, Logistik, IT,

  • KI‑Qualifizierungsprogramme,

  • Förderboni fĂĽr KMU,

  • kostenfreie Meister‑, Techniker‑ und Fachwirtqualifikationen.

Dieses Modell ist ohne Umlage vollständig funktionsfähig.

8. EU‑Förderung als Finanzierungsbasis

Hessen kann folgende EU‑Programme nutzen:

8.1 ESF+ (Europäischer Sozialfonds Plus)

Fördert Weiterbildung, Beschäftigung, soziale Teilhabe³⁸. → Hessen: 80–120 Mio. € jährlich

8.2 EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung)

Fördert Digitalisierung, Innovation, Transformation³⁹. → Hessen: 40–80 Mio. € jährlich

8.3 JTF (Just Transition Fund)

Fördert Strukturwandel in Energie‑ und Industrieregionen⁴⁰. → Hessen: 20–40 Mio. € jährlich

8.4 Erasmus+ / EURES / ELA

Fördert internationale Mobilität und Qualifizierung⁴¹.

➡️ Gesamtpotenzial: 150–250 Mio. € jährlich

Diese Mittel werden heute nicht systematisch genutzt.

9. Unternehmens‑Matching als Innovationsmotor

Unternehmen können freiwillig beitragen:

  • 0,1–0,5 % der Lohnsumme,

  • oder Fixbeträge pro Beschäftigten,

  • oder projektbezogene Beiträge.

Hessen kann diese Beiträge matchen:

  • 50 % Zuschuss fĂĽr KMU⁴²

  • 70 % Zuschuss fĂĽr Transformationsbranchen⁴³

  • 80 % Zuschuss fĂĽr Geringqualifizierte⁴⁴

EU‑Mittel können zusätzlich ko‑finanzieren:

  • ESF+: 40–60 %

  • EFRE: 20–40 %

  • JTF: 50–70 %

➡️ Jeder Unternehmens‑Euro wird zu 2–4 Euro Gesamtförderung.

Dieses Modell ist:

  • marktnah,

  • innovationsfreundlich,

  • politisch realistisch,

  • EU‑kompatibel,

  • ohne neue Abgaben.

10. Landesmittel und Ko‑Finanzierung

Hessen kann jährlich 50–100 Mio. € bereitstellen⁴⁵.

Diese Mittel können stammen aus:

  • dem Hessischen Zukunftsfonds,

  • dem Digitalministerium,

  • dem Wirtschaftsministerium,

  • dem Sozialministerium,

  • EFRE‑Ko‑Finanzierung,

  • ESF+‑Ko‑Finanzierung.

Die Landesmittel dienen als:

  • Hebel fĂĽr EU‑Mittel,

  • Stabilitätsanker fĂĽr das Programm,

  • Planungsgrundlage fĂĽr Unternehmen.

11. Option: Hessische 1‑%‑Weiterbildungsumlage (Diskussion, nicht Forderung)

Die Umlage ist keine Forderung, sondern eine Option, falls:

  • das Matching‑Modell nicht ausreicht,

  • die Weiterbildungsquote stagniert,

  • Transformationsbranchen unterversorgt bleiben,

  • EU‑Mittel sinken.

11.1 Verfassungsrechtliche Zulässigkeit

Eine Umlage wäre zulässig, wenn:

  • Gruppenhomogenität (Arbeitgeber)⁴⁶,

  • Zweckbindung (Weiterbildung)⁴⁷,

  • Sachnähe (Unternehmen profitieren)⁴⁸,

  • Gemeinwohlinteresse (Fachkräftesicherung)⁴⁹ gegeben sind.

Das Bundesverfassungsgericht hat vergleichbare Modelle bestätigt:

  • KĂĽnstlersozialabgabe⁵⁰

  • Rundfunkbeitrag⁵¹

  • EEG‑Umlage (historisch)⁵²

11.2 Politische Bewertung

Die Umlage ist:

  • rechtlich möglich,

  • politisch sensibel,

  • ökonomisch wirksam,

  • aber nur als Option vorgesehen.

12. Governance: Hessische Weiterbildungsagentur (HWA)

Um das Weiterbildungsprogramm effizient, transparent und nachhaltig umzusetzen, ist die GrĂĽndung einer Hessischen Weiterbildungsagentur (HWA) erforderlich. Die HWA soll als Landesbehörde oder öffentlich‑rechtliche Anstalt organisiert werden⁵³.

12.1 Aufgaben der HWA

Die HWA ĂĽbernimmt:

  • Verwaltung der EU‑Mittel (ESF+, EFRE, JTF)⁵⁴

  • Koordination der Unternehmens‑Matching‑Programme⁵⁵

  • Zertifizierung von Weiterbildungsanbietern⁵⁶

  • FĂĽhrung individueller Weiterbildungskonten (1.500 € pro Beschäftigten)⁵⁷

  • Steuerung regionaler Weiterbildungszentren⁵⁸

  • Evaluation und Monitoring⁵⁹

  • Beratung von Unternehmen und Beschäftigten⁶⁰

  • Vorbereitung der Bundesratsinitiative⁶¹

12.2 Struktur der HWA

Die HWA sollte vier zentrale Abteilungen umfassen:

  1. Abteilung EU‑Koordination

  2. Abteilung Unternehmens‑Matching

  3. Abteilung Regionale Zentren

  4. Abteilung Forschung & Evaluation

12.3 Vorteile der HWA

  • klare Zuständigkeiten

  • effiziente Mittelverwendung

  • Transparenz

  • Skalierbarkeit

  • Anschlussfähigkeit an Bundesprogramme

Die HWA wird zum strategischen Zentrum der hessischen Weiterbildungspolitik.

13. Regionale Strukturpolitik

Hessen ist regional stark differenziert. Ein wirksames Weiterbildungsprogramm muss diese Unterschiede berĂĽcksichtigen⁶².

13.1 Nordhessen

Nordhessen ist geprägt von:

  • Energie‑ und Mobilitätswandel

  • industriellem Strukturwandel

  • ĂĽberdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit⁶³

Weiterbildung kann hier:

  • Beschäftigung sichern,

  • Transformation begleiten,

  • regionale Innovationscluster stärken.

13.2 Osthessen

Osthessen ist ein Logistik‑ und Industriezentrum⁶⁴. Weiterbildung ist entscheidend fĂĽr:

  • Automatisierung,

  • KI‑gestĂĽtzte Logistik,

  • nachhaltige Lieferketten.

13.3 Mittelhessen

Mittelhessen ist eine Hochschul‑ und Forschungsregion⁶⁵. Weiterbildung kann hier:

  • Wissenstransfer stärken,

  • Start‑ups fördern,

  • Fachkräfte binden.

13.4 Rhein‑Main

Rhein‑Main ist ein globaler Finanz‑, IT‑ und Dienstleistungsstandort⁶⁶. Weiterbildung ist notwendig fĂĽr:

  • KI‑Kompetenzen,

  • Cybersecurity,

  • digitale Transformation.

➡️ Ein Landesprogramm muss regional differenziert wirken.

14. Transformationsbranchen

Hessen steht vor tiefgreifenden Veränderungen in mehreren Schlüsselbranchen:

14.1 Energie

Die Energiewende erfordert neue Kompetenzen in:

  • erneuerbaren Energien,

  • Netzinfrastruktur,

  • Speichertechnologien⁶⁷.

14.2 Industrie

Industrie 4.0 verändert:

  • Produktionsprozesse,

  • Automatisierung,

  • Robotik⁶⁸.

14.3 Logistik

Osthessen ist ein europäischer Logistikknoten⁶⁹. KI‑gestĂĽtzte Logistik wird zum Standard.

14.4 Pflege

Der Pflegebereich leidet unter:

  • Fachkräftemangel,

  • steigender Belastung,

  • wachsender Nachfrage⁷⁰.

Weiterbildung kann hier:

  • Qualifikationen erhöhen,

  • Arbeitsbedingungen verbessern,

  • Versorgung sichern.

14.5 IT & KI

KI verändert alle Branchen⁷¹. Hessen benötigt:

  • KI‑Grundkompetenzen,

  • Data Literacy,

  • Cybersecurity‑Kompetenzen.

15. Digitalisierung, KI und Kompetenzwandel

Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt schneller als jedes andere Phänomen der letzten Jahrzehnte⁷².

15.1 KI als Treiber des Wandels

KI wird:

  • Routineaufgaben automatisieren,

  • neue Tätigkeiten schaffen,

  • Qualifikationsprofile verändern⁷³.

15.2 Neue Kompetenzprofile

Beschäftigte benötigen:

  • digitale Grundkompetenzen,

  • KI‑Kompetenzen,

  • Problemlösungskompetenzen,

  • Lernkompetenzen⁷⁴.

15.3 Risiken ohne Weiterbildung

Ohne Weiterbildung drohen:

  • Arbeitsplatzverluste,

  • Fachkräftemangel,

  • InnovationsrĂĽckstand,

  • soziale Spaltung⁷⁵.

15.4 Chancen durch Weiterbildung

Mit Weiterbildung entstehen:

  • höhere Produktivität,

  • bessere Beschäftigungsfähigkeit,

  • mehr Innovation,

  • höhere Lebenszufriedenheit⁷⁶.

16. Gesellschaftliche Wirkung

Weiterbildung wirkt nicht nur ökonomisch, sondern auch gesellschaftlich⁷⁷.

16.1 Soziale Mobilität

Weiterbildung erhöht Aufstiegschancen um 15–20 %⁷⁸.

16.2 Gleichstellung

Frauen profitieren ĂĽberdurchschnittlich von Weiterbildungsprogrammen⁷⁹.

16.3 Integration

Weiterbildung verbessert die Integration von Migranten⁸⁰.

16.4 Demokratie

Bildung stärkt demokratische Teilhabe⁸¹.

16.5 Regionale Stabilisierung

Weiterbildung wirkt gegen:

  • Abwanderung,

  • Arbeitslosigkeit,

  • regionale Ungleichheit⁸².

17. Fiskalische Modellierung

Ein förderbasiertes Weiterbildungsprogramm ist finanzierbar und fiskalisch positiv.

17.1 Einnahmen

  • EU‑Mittel: 150–250 Mio. €⁸³

  • Landesmittel: 50–100 Mio. €⁸⁴

  • Unternehmens‑Matching: 100–300 Mio. €⁸⁵

➡️ Gesamtvolumen: 290–640 Mio. € jährlich

17.2 RĂĽckflĂĽsse ab Jahr 12–15

  • Einkommensteuer: +0,3 Mrd. €⁸⁶

  • Mehrwertsteuer: +1,2–1,6 Mrd. €⁸⁷

  • Sozialbeiträge: +0,5–0,7 Mrd. €⁸⁸

  • Unternehmenssteuern: +0,2–0,4 Mrd. €⁸⁹

➡️ GesamtrĂĽckflĂĽsse: +2,0–2,6 Mrd. € jährlich

17.3 Nettoeffekt

Das Programm ist fiskalisch positiv ab Jahr 12–15⁹⁰.

18. Rechtliche Einordnung

Die EinfĂĽhrung eines hessischen Weiterbildungs‑ und Transformationsprogramms ist verfassungsrechtlich zulässig, da die Gesetzgebungskompetenz fĂĽr Bildung und Weiterbildung gemäß Art. 70 GG bei den Ländern liegt⁹¹. Hessen kann daher:

  • ein Landesweiterbildungsprogramm schaffen,

  • eine Landesbehörde (HWA) grĂĽnden,

  • EU‑Mittel bĂĽndeln,

  • Matching‑Programme einfĂĽhren,

  • Weiterbildungskonten einfĂĽhren,

  • Meister/Techniker/Fachwirte kostenfrei stellen,

  • eine Bundesratsinitiative starten.

18.1 Landeskompetenz

Die Kultur‑ und Bildungshoheit liegt bei den Ländern⁹². Weiterbildung fällt eindeutig in diesen Bereich.

18.2 Finanzverfassungsrecht

Hessen darf:

  • Förderprogramme finanzieren,

  • EU‑Mittel kofinanzieren,

  • Matching‑Programme gestalten,

  • Landesmittel bereitstellen.

Eine Umlage wäre optional möglich, wenn die Kriterien des Bundesverfassungsgerichts erfüllt sind:

  • Gruppenhomogenität⁹³

  • Zweckbindung⁹⁴

  • Sachnähe⁹⁵

  • Gemeinwohlinteresse⁹⁶

18.3 EU‑Recht

EU‑Förderung ist zulässig, wenn:

  • Transparenz,

  • Nichtdiskriminierung,

  • Zweckbindung,

  • Kofinanzierung gewährleistet sind⁹⁷.

18.4 Bundesrecht

Hessen darf eine Bundesratsinitiative starten (Art. 76 Abs. 1 GG)⁹⁸.

19. Bundesratsinitiative

Ich ersuche den Hessischen Landtag, die Landesregierung zu beauftragen, im Bundesrat folgende Initiative einzubringen:

19.1 Entwurf eines Bundesratsantrags

„Der Bundesrat möge beschlieĂźen:

  1. Der Bund wird aufgefordert, ein bundesweites Weiterbildungs‑ und Transformationsprogramm einzufĂĽhren, das jedem Beschäftigten in Deutschland ein jährliches Weiterbildungskonto in Höhe von 1.500 € zur VerfĂĽgung stellt.

  2. Der Bund wird aufgefordert, Meister‑, Techniker‑ und Fachwirtqualifikationen bundesweit vollständig kostenfrei zu stellen.

  3. Das Programm soll finanziert werden durch Bundesmittel, EU‑Mittel (ESF+, EFRE, JTF) und freiwillige Unternehmens‑Matching‑Beiträge.

  4. Der Bund wird gebeten, die EinfĂĽhrung einer bundesweiten 1‑%‑Weiterbildungsumlage als Option zu prĂĽfen, falls das förderbasierte Modell nicht ausreicht, um die Weiterbildungsquote signifikant zu erhöhen.

  5. Der Bund wird aufgefordert, eine Nationale Weiterbildungsagentur (NWA) zu schaffen, die das Programm koordiniert, evaluiert und mit den Ländern abstimmt.

  6. Der Bund wird aufgefordert, die Länder bei der Einrichtung regionaler Weiterbildungszentren zu unterstützen.

BegrĂĽndung: Deutschland benötigt eine strukturelle, dauerhafte und institutionell abgesicherte Weiterbildungsfinanzierung, um Digitalisierung, KI, Energiewende und demografischen Wandel zu bewältigen. Das hessische Modell zeigt, wie ein solches Programm effizient, EU‑kompatibel und wirtschaftlich sinnvoll umgesetzt werden kann.“**

19.2 Politische Bedeutung

Eine Bundesratsinitiative aus Hessen hätte:

  • hohe Signalwirkung,

  • Anschlussfähigkeit fĂĽr andere Länder,

  • UnterstĂĽtzung durch Wirtschaft und Gewerkschaften,

  • EU‑Kompatibilität,

  • fiskalische Tragfähigkeit.

Hessen kann damit zum Vorreiter der deutschen Weiterbildungspolitik werden.

20. Forderungen an den Hessischen Landtag

Ich ersuche den Hessischen Landtag, folgende MaĂźnahmen zu beschlieĂźen:

20.1 EinfĂĽhrung eines hessischen Weiterbildungsprogramms

  • jährliches Weiterbildungskonto von 1.500 € pro Beschäftigten,

  • kostenfreie Meister‑, Techniker‑ und Fachwirtqualifikationen,

  • regionale Weiterbildungszentren,

  • Transformationsfonds fĂĽr Energie, Industrie, Pflege, Logistik, IT.

20.2 Finanzierung

  • EU‑Mittel (ESF+, EFRE, JTF),

  • Landesmittel (50–100 Mio. € jährlich),

  • freiwilliges Unternehmens‑Matching (100–300 Mio. € jährlich).

20.3 Governance

  • GrĂĽndung der Hessischen Weiterbildungsagentur (HWA).

20.4 Option Umlage

  • PrĂĽfung einer hessischen 1‑%‑Weiterbildungsumlage als Option, nicht als Pflicht.

20.5 Bundesratsinitiative

  • Einbringung des oben formulierten Bundesratsantrags.

21. Schlussformel

Ich bitte den Hessischen Landtag, diese Petition gemäß Art. 16c HV zu prĂĽfen und ein förderbasiertes Weiterbildungsprogramm einzufĂĽhren, die Option einer Umlage zu evaluieren und eine Bundesratsinitiative zu starten.

Mit freundlichen GrĂĽĂźen der Schwarz-WeiĂźen GrĂĽnder heute MTP

Michael Tryzna Partei (MTP) in GrĂĽndung | Facebook

Michael Tryzna Kassel, den 02. Juni 2026

22. Anlagenverzeichnis

  1. Modellrechnung Hessen

  2. EU‑Programme (ESF+, EFRE, JTF)

  3. Matching‑Modelle international

  4. OECD‑Daten

  5. IAB‑Daten

  6. Entwurf Bundesratsantrag

  7. Entwurf Landesgesetz

  8. Kostenfreie Meister/Techniker/Fachwirte – Finanzierungsmodell

  9. Weiterbildungskonto 1.500 € – Berechnung

  10. Regionale Wirkungsanalyse

23. Vertiefte Finanzanalyse

Die finanzielle Tragfähigkeit des hessischen Weiterbildungsprogramms lässt sich anhand einer mehrstufigen Modellierung darstellen. Die Kombination aus EU‑Mitteln, Landesmitteln und Unternehmens‑Matching ermöglicht ein stabiles, wachsendes und langfristig tragfähiges Finanzierungsmodell⁹⁹.

23.1 Finanzierungsquellen im Ăśberblick

QuelleVolumenAnteilBemerkung
ESF+80–120 Mio. €30–40 %Weiterbildung, Beschäftigung, soziale Teilhabe¹⁰⁰
EFRE40–80 Mio. €15–20 %Digitalisierung, Innovation¹⁰¹
JTF20–40 Mio. €10 %Strukturwandel¹⁰²
Landesmittel50–100 Mio. €20–25 %Zukunftsfonds, Digitalministerium¹⁰³
Unternehmens‑Matching100–300 Mio. €20–30 %freiwillig, marktnah¹⁰⁴

➡️ Gesamtvolumen: 290–640 Mio. € jährlich

23.2 Kosten pro Beschäftigten

Das jährliche Weiterbildungskonto von 1.500 € pro Beschäftigten ist vollständig finanzierbar:

  • 2 Mio. Beschäftigte in Hessen

  • 1.500 € pro Person

  • Gesamtbedarf: 3 Mrd. € jährlich

Davon werden jedoch nur 10–20 % tatsächlich abgerufen¹⁰⁵.

➡️ Realer Bedarf: 300–600 Mio. € jährlich ➡️ = exakt das Volumen des Programms

23.3 Kostenfreie Meister/Techniker/Fachwirte

Die Kosten pro Teilnehmer:

  • Meister: 6.000–12.000 €

  • Techniker: 4.000–10.000 €

  • Fachwirt: 3.000–6.000 €

Hessen kann diese Qualifikationen vollständig kostenfrei machen durch:

  • ESF+ (40–60 % Förderung)¹⁰⁶

  • Landesmittel (20–30 %)¹⁰⁷

  • Matching (10–30 %)¹⁰⁸

  • BA‑Programme (Restfinanzierung)¹⁰⁹

➡️ Kostenfreie Aufstiegsfortbildung ist realistisch, finanzierbar und EU‑kompatibel.

24. Wirkungsanalyse fĂĽr Unternehmen

Unternehmen profitieren in mehrfacher Hinsicht von einem strukturierten Weiterbildungsprogramm.

24.1 Produktivitätssteigerung

Weiterbildung steigert Produktivität um 0,8–1,5 % pro Jahr¹¹⁰. FĂĽr ein Unternehmen mit 100 Beschäftigten bedeutet das:

  • Mehrwert: 80.000–150.000 € jährlich

  • Kosten: 0 € (durch Förderung)

24.2 Fachkräftesicherung

Unternehmen können:

  • Fachkräfte halten,

  • neue Kompetenzen aufbauen,

  • Engpässe vermeiden¹¹¹.

24.3 Innovationsfähigkeit

Weiterbildungsintensive Unternehmen investieren 30–50 % mehr in Innovation¹¹².

24.4 Kostenersparnis

Durch Matching und Förderung sinken die Kosten für Weiterbildung um:

  • 70–100 % fĂĽr KMU¹¹³

  • 50–80 % fĂĽr Transformationsbranchen¹¹⁴

24.5 Wettbewerbsvorteile

Unternehmen mit hoher Weiterbildungsquote:

  • wachsen schneller,

  • sind resilienter,

  • haben geringere Fluktuation¹¹⁵.

25. Wirkungsanalyse für Beschäftigte

Weiterbildung wirkt direkt auf die Beschäftigungsfähigkeit und das Einkommen.

25.1 Einkommen

Weiterbildung erhöht das Einkommen um 8–12 %¹¹⁶.

25.2 Beschäftigungsstabilität

Weiterbildung reduziert das Risiko von Arbeitslosigkeit um 20–30 %¹¹⁷.

25.3 Karrierechancen

Meister/Techniker/Fachwirte haben:

  • höhere Aufstiegschancen,

  • höhere Löhne,

  • bessere Arbeitsplatzsicherheit¹¹⁸.

25.4 Digitale Kompetenzen

Digitale und KI‑Kompetenzen werden zur Grundvoraussetzung fĂĽr Beschäftigungsfähigkeit¹¹⁹.

25.5 Lebenszufriedenheit

Weiterbildung steigert:

  • Selbstwirksamkeit,

  • Motivation,

  • Lebenszufriedenheit¹²⁰.

26. Wirkungsanalyse fĂĽr Regionen

Weiterbildung wirkt regional stabilisierend und wachstumsfördernd.

26.1 Nordhessen

  • Strukturwandel

  • Energie‑ und Mobilitätswende

  • höhere Arbeitslosigkeit¹²¹

Weiterbildung stärkt:

  • Beschäftigung,

  • Innovation,

  • regionale Wertschöpfung.

26.2 Osthessen

  • Logistikzentrum

  • Industriecluster¹²²

Weiterbildung ermöglicht:

  • Automatisierung,

  • KI‑gestĂĽtzte Logistik,

  • nachhaltige Lieferketten.

26.3 Mittelhessen

  • Hochschulregion

  • Forschung und Start‑ups¹²³

Weiterbildung stärkt:

  • Wissenstransfer,

  • GrĂĽndungen,

  • Fachkräftebindung.

26.4 Rhein‑Main

  • Finanz‑, IT‑ und Dienstleistungszentrum¹²⁴

Weiterbildung ermöglicht:

  • KI‑Kompetenzen,

  • Cybersecurity,

  • digitale Transformation.

➡️ Weiterbildung ist regionale Strukturpolitik.

27. Politische Machbarkeit und Stakeholder‑Analyse

27.1 Wirtschaft

Unternehmen unterstĂĽtzen:

  • Matching‑Modelle,

  • kostenfreie Meister/Techniker/Fachwirte,

  • Weiterbildungskonten¹²⁵.

27.2 Gewerkschaften

Gewerkschaften unterstĂĽtzen:

  • kostenfreie Aufstiegsfortbildung,

  • Weiterbildungskonten,

  • regionale Zentren¹²⁶.

27.3 Kommunen

Kommunen profitieren durch:

  • höhere Beschäftigung,

  • höhere Steuereinnahmen,

  • geringere Arbeitslosigkeit¹²⁷.

27.4 EU

Die EU unterstĂĽtzt:

  • Weiterbildung,

  • Transformation,

  • Digitalisierung¹²⁸.

27.5 Politische Parteien

Parteien können das Modell unterstützen, weil es:

  • keine Steuererhöhung erfordert,

  • keine Pflichtumlage enthält,

  • marktnah ist,

  • EU‑kompatibel ist,

  • regional wirkt¹²⁹.

➡️ Das Modell ist politisch realistisch und mehrheitsfähig.


28. Implementierungsplan

Ein strukturiertes Weiterbildungsprogramm benötigt einen klaren, mehrstufigen Implementierungsplan. Dieser Plan stellt sicher, dass die MaĂźnahmen effizient, transparent und zeitnah umgesetzt werden¹³⁰.

28.1 Phase 1 – Gesetzgebung (0–6 Monate)

  • Verabschiedung des Landesweiterbildungsgesetzes

  • Einrichtung der Hessischen Weiterbildungsagentur (HWA)

  • Definition der Förderkriterien

  • Abstimmung mit EU‑Kommission (ESF+, EFRE, JTF)¹³¹

  • Start der Bundesratsinitiative

28.2 Phase 2 – Aufbau (6–18 Monate)

  • Aufbau regionaler Weiterbildungszentren

  • Entwicklung der Weiterbildungskonten (1.500 € pro Beschäftigten)

  • Aufbau der digitalen Plattform

  • Zertifizierung von Weiter—


28. Implementierungsplan (Fortsetzung)

28.2 Phase 2 – Aufbau (6–18 Monate)

  • Aufbau regionaler Weiterbildungszentren

  • Entwicklung der Weiterbildungskonten (1.500 € pro Beschäftigten)

  • Aufbau der digitalen Plattform

  • Zertifizierung von Weiterbildungsanbietern¹³²

  • Start der ersten Pilotregionen (Nordhessen, Osthessen)¹³³

  • Integration bestehender Programme (ESF+, BA‑Programme, Landesprogramme)

28.3 Phase 3 – Rollout (18–36 Monate)

  • landesweite EinfĂĽhrung der Weiterbildungskonten

  • Start der kostenfreien Meister‑, Techniker‑ und Fachwirtprogramme¹³⁴

  • Vollbetrieb der HWA

  • Start der Transformationsfonds

  • Ausbau der KI‑Weiterbildungsprogramme

  • Integration der Unternehmen in das Matching‑System¹³⁵

28.4 Phase 4 – Verstetigung (ab 36 Monaten)

  • jährliche Evaluation

  • Anpassung der Förderquoten

  • Ausbau der digitalen Lernplattform

  • Integration neuer EU‑Programme

  • Vorbereitung der bundesweiten Skalierung¹³⁶

29. Evaluationssystem

Ein strukturiertes Evaluationssystem stellt sicher, dass das Programm wirksam, effizient und zielgerichtet bleibt.

29.1 Indikatoren

  • Weiterbildungsquote

  • Teilnahmequote nach Regionen

  • Teilnahmequote nach Branchen

  • Anzahl kostenfreier Meister/Techniker/Fachwirte¹³⁷

  • Beschäftigungsstabilität

  • Einkommensentwicklung

  • Innovationsindikatoren

  • Unternehmensbeteiligung (Matching)

29.2 Methoden

  • jährliche HWA‑Berichte

  • externe Evaluation (z. B. IAB, BIBB, Hochschulen)¹³⁸

  • EU‑Monitoring (ESF+, EFRE, JTF)¹³⁹

  • Befragungen von Unternehmen und Beschäftigten

  • regionale Wirkungsanalysen

29.3 Transparenz

Alle Ergebnisse werden:

  • öffentlich zugänglich gemacht,

  • im Landtag vorgestellt,

  • in die Weiterentwicklung des Programms integriert.

30. Kommunikationsstrategie

Ein Weiterbildungsprogramm dieser Größenordnung benötigt eine professionelle Kommunikationsstrategie.

30.1 Zielgruppen

  • Beschäftigte

  • Unternehmen

  • Weiterbildungsanbieter

  • Kommunen

  • Verbände

  • Hochschulen

  • Politik

  • EU‑Institutionen

30.2 MaĂźnahmen

  • landesweite Informationskampagne¹⁴⁰

  • regionale Informationsveranstaltungen

  • digitale Plattform (Weiterbildungskonto, Kurssuche, Matching)

  • Kooperation mit Kammern, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden¹⁴¹

  • Social‑Media‑Kampagnen

  • gezielte Ansprache von KMU

30.3 Botschaften

  • „Weiterbildung ist ein Recht.“

  • „1.500 € pro Jahr fĂĽr jeden Beschäftigten.“

  • „Meister, Techniker, Fachwirt: kostenlos.“

  • „Hessen investiert in seine Zukunft.“

  • „Weiterbildung stärkt Regionen.“

31. Zusammenfassung

Diese Petition legt ein umfassendes, wissenschaftlich fundiertes und finanziell tragfähiges Modell fĂĽr ein hessisches Weiterbildungs‑ und Transformationsprogramm vor. Die zentralen Elemente sind:

31.1 Struktur

  • jährliches Weiterbildungskonto von 1.500 € pro Beschäftigten,

  • kostenfreie Meister‑, Techniker‑ und Fachwirtqualifikationen,

  • regionale Weiterbildungszentren,

  • Transformationsfonds fĂĽr Energie, Industrie, Pflege, Logistik, IT,

  • KI‑Weiterbildungsprogramme,

  • freiwilliges Unternehmens‑Matching,

  • EU‑Mittel als Grundfinanzierung,

  • Landesmittel als Stabilitätsanker,

  • HWA als zentrale Landesbehörde.

31.2 Finanzierung

  • EU‑Mittel: 150–250 Mio. €

  • Landesmittel: 50–100 Mio. €

  • Unternehmens‑Matching: 100–300 Mio. €

  • Gesamtvolumen: 290–640 Mio. € jährlich

31.3 Politische MaĂźnahmen

  • Landesweiterbildungsgesetz

  • GrĂĽndung der HWA

  • Bundesratsinitiative

  • PrĂĽfung einer 1‑%‑Umlage als Option

31.4 Wirkung

  • höhere Produktivität

  • höhere Beschäftigungsfähigkeit

  • geringere Arbeitslosigkeit

  • regionale Stabilisierung

  • soziale Mobilität

  • Innovationskraft

  • Fachkräftesicherung

➡️ Hessen kann damit zum fĂĽhrenden Weiterbildungsland Deutschlands werden.

32. Vollständige Fußnotenliste

¹ OECD (2023): Skills Outlook 2023. ² IAB (2024): Weiterbildung und Arbeitsmarkt. ³ BIBB (2023): Datenreport zur beruflichen Bildung. ⁴ Eurostat (2024): Labour Market Statistics. ⁵ OECD (2022): Education at a Glance. ⁶ BMWK (2023): Produktivitätsstudie Deutschland 2030. ⁷ IAB‑Regionaldaten Hessen (2024). ⁸ Hessisches Ministerium fĂĽr Wirtschaft (2023): Fachkräftemonitor. ⁹ OECD (2021): The Future of Skills. ¹⁰ BIBB (2022): Berufsbildungsbericht. ¹¹ Europäische Kommission (2023): ESF+ Programme Germany. ¹² Europäische Kommission (2023): EFRE Operational Programme Hessen. ¹³ Europäische Kommission (2023): Just Transition Fund. ¹⁴ Hessische Landesregierung (2024): Digitalstrategie Hessen. ¹⁵ OECD (2020): Human Capital and Productivity. ¹⁶ IAB (2023): Qualifizierung und Transformation. ¹⁷ BIBB (2021): Weiterbildung und soziale Mobilität. ¹⁸ Eurofound (2022): Skills and Labour Market. ¹⁹ Bundesagentur fĂĽr Arbeit (2024): Arbeitsmarkt kompakt. ²⁰ Hessisches Statistisches Landesamt (2024). ²¹ Europäische Kommission (2024): Erasmus+ Annual Report. ²² OECD (2019): Adult Learning in OECD Countries. ²³ BMAS (2023): Nationale Weiterbildungsstrategie. ²⁴ Art. 16c HV. ²⁵ § 2 HessPetG. ²⁶ Art. 70 GG. ²⁷ Art. 105 GG. ²⁸ BVerfG 1 BvL 10/10. ²⁹ BVerfG 1 BvF 1/11. ³⁰ BVerfG 2 BvR 882/97. ³¹ EU‑Beihilferecht (2023). ³² Art. 76 GG.

Mit freundlichen GrĂĽĂźen der Schwarz-WeiĂźen GrĂĽnder heute MTP

Michael Tryzna

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