📜 PETITION AN DEN HESSISCHEN LANDTAG
gemäß Art. 16c Hessische Verfassung (HV) und § 2 Hessisches Petitionsgesetz (HessPetG)
Betreff: EinfĂĽhrung eines hessischen Weiterbildungs‑ und Transformationsprogramms (ohne Umlage), finanziert durch EU‑Mittel, Landesmittel und freiwillige Unternehmens‑Matching‑Beiträge; EinfĂĽhrung eines jährlichen Weiterbildungskontos von 1.500 € pro Beschäftigten; kostenfreie Meister‑, Techniker‑ und Fachwirtqualifikationen; sowie Einleitung einer Bundesratsinitiative zur Schaffung eines bundesweiten Weiterbildungsprogramms; unter zusätzlicher PrĂĽfung einer hessischen 1‑%‑Weiterbildungsumlage als Option.
Petent: Michael Tryzna Kassel, Hessen
Juni 2026
1. Einleitung
Hessen steht im Jahr 2026 vor tiefgreifenden wirtschaftlichen, technologischen und gesellschaftlichen Veränderungen. Digitalisierung, kĂĽnstliche Intelligenz, Energiewende, demografischer Wandel und globale Wettbewerbsdynamiken verändern die Anforderungen an Beschäftigte, Unternehmen und staatliche Institutionen grundlegend¹.
Weiterbildung ist der zentrale SchlĂĽssel, um diesen Wandel erfolgreich zu gestalten². Doch Hessen – wie Deutschland insgesamt – verfĂĽgt bislang ĂĽber kein strukturelles, dauerhaftes und institutionell abgesichertes Weiterbildungsmodell³. Stattdessen existieren befristete Programme, projektbasierte Förderungen und fragmentierte Zuständigkeiten⁴.
Diese Petition fordert daher:
ein hessisches Weiterbildungsprogramm ohne Umlage,
ein jährliches Weiterbildungskonto von 1.500 € pro Beschäftigten,
kostenfreie Meister‑, Techniker‑ und Fachwirtqualifikationen,
finanziert durch EU‑Mittel, Landesmittel und Unternehmens‑Matching,
die Option einer Umlage als langfristige Ergänzung,
und eine Bundesratsinitiative, um ein bundesweites Modell zu schaffen.
Weiterbildung ist kein Kostenfaktor, sondern eine volkswirtschaftliche Investition⁵. Sie steigert Produktivität, Beschäftigung, soziale Mobilität und regionale Entwicklung⁶.
2. Anlass und Notwendigkeit
Hessen ist ein wirtschaftlich starkes, aber regional ungleich entwickeltes Bundesland. Während die Rhein‑Main‑Region zu den innovativsten Wirtschaftsstandorten Europas zählt, kämpfen Nord‑, Ost‑ und Mittelhessen mit strukturellen Herausforderungen⁷.
Gleichzeitig verschärfen sich:
der Fachkräftemangel⁸,
der Transformationsdruck in Industrie und Energie⁹,
die Digitalisierung und KI‑Automatisierung¹⁰,
die demografische Alterung¹¹.
Die Weiterbildungsquote in Hessen liegt unter dem EU‑Durchschnitt¹². Die bestehenden Programme sind fragmentiert, befristet, nicht strukturell und nicht skalierbar¹³.
Hessen benötigt ein dauerhaftes, institutionelles, förderbasiertes System, das Weiterbildung als Infrastruktur begreift – ähnlich wie StraĂźen, Schulen oder digitale Netze.
3. Problemdefinition: Der strukturelle WeiterbildungsrĂĽckstand
Deutschland und Hessen investieren zu wenig in Weiterbildung. Die Weiterbildungsquote liegt bei 15–17 %, während Länder wie Dänemark, Frankreich und die Niederlande 35–45 % erreichen¹⁴.
Die Folgen sind gravierend:
3.1 Sinkende Wettbewerbsfähigkeit
Deutschland verliert im internationalen Vergleich an Dynamik¹⁵.
3.2 Steigende Fachkräftelücke
Bis 2035 fehlen in Hessen ĂĽber 240.000 Fachkräfte¹⁶.
3.3 Geringere Innovationsfähigkeit
Unternehmen ohne Weiterbildung investieren weniger in Innovation¹⁷.
3.4 Geringere soziale Mobilität
Weiterbildung erhöht Aufstiegschancen um 15–20 %¹⁸.
3.5 Regionale Ungleichheit
Weiterbildungsintensive Regionen wachsen 1,2–1,8 % schneller¹⁹.
Hessen ist besonders betroffen, weil:
Rhein‑Main hochinnovativ ist,
Nordhessen strukturell schwächer ist,
Osthessen Logistik‑ und Industriecluster hat,
Mittelhessen Hochschulregion ist²⁰.
4. Wissenschaftliche Grundlagen
Die Forschung zeigt eindeutig:
4.1 Produktivität
Weiterbildung steigert Produktivität um 0,8–1,5 % pro Jahr²¹.
4.2 Beschäftigung
Weiterbildung erhöht Beschäftigungsstabilität um 8–12 %²².
4.3 Fiskalische RĂĽckflĂĽsse
Jeder investierte Euro erzeugt 1,5–2,0 Euro volkswirtschaftlichen Nutzen²³.
4.4 Soziale Mobilität
Weiterbildung erhöht Aufstiegsquoten um 15–20 %²⁴.
4.5 Regionale Entwicklung
Weiterbildungsintensive Regionen wachsen 1,2–1,8 % schneller²⁵.
4.6 Digitalisierung und KI
KI‑Kompetenzen werden zur Grundvoraussetzung fĂĽr Beschäftigungsfähigkeit²⁶.
5. Internationale Vergleichsmodelle
Deutschland und Hessen sind eines der wenigen OECD‑Länder ohne strukturelle Weiterbildungsfinanzierung²⁷.
5.1 Frankreich – CPF
Pflichtumlage
individuelle Weiterbildungskonten
hohe Teilnahmequote²⁸
5.2 Dänemark – CLF
Umlage + Staat
regionale Zentren
starke Innovationskraft²⁹
5.3 Niederlande – LLL‑Fonds
Matching‑Programme
hohe Arbeitgeberbeteiligung³⁰
Diese Modelle zeigen: ➡️ Strukturelle Finanzierung erhöht Weiterbildungsquoten signifikant.
6. Warum Hessen handeln muss
Hessen ist ein wirtschaftlich starkes, aber strukturell heterogenes Bundesland. Die Rhein‑Main‑Region zählt zu den innovativsten Wirtschaftsstandorten Europas, während Nord‑, Ost‑ und Mittelhessen mit strukturellen Herausforderungen konfrontiert sind³⁰. Diese regionalen Unterschiede verstärken sich durch Digitalisierung, KI‑Automatisierung und Energiewende³¹.
Der hessische Arbeitsmarkt steht vor drei gleichzeitigen Transformationen:
Digitalisierung und KI – 40 % der Arbeitsplätze verändern sich grundlegend³².
Energiewende – besonders relevant fĂĽr Nordhessen³³.
Demografischer Wandel – bis 2035 scheiden 30 % der Beschäftigten aus³⁴.
Hessen benötigt daher ein eigenes Landesmodell, das:
regional ausgleichend wirkt,
Transformationsbranchen stabilisiert,
Unternehmen entlastet,
Beschäftigte qualifiziert,
und bundesweit skalierbar ist.
7. Das hessische Weiterbildungsprogramm (ohne Umlage)
Das vorgeschlagene Programm basiert auf drei Säulen:
7.1 EU‑Mittel als Grundfinanzierung
Hessen erhält jährlich erhebliche Mittel aus ESF+, EFRE und JTF³⁵. Diese Mittel können systematisch gebĂĽndelt und in ein Landesprogramm ĂĽberfĂĽhrt werden.
7.2 Landesmittel als Ko‑Finanzierung
Das Land Hessen kann jährlich 50–100 Mio. € bereitstellen³⁶.
7.3 Unternehmens‑Matching (freiwillig)
Unternehmen können freiwillig Beiträge leisten, die durch EU‑ und Landesmittel verdoppelt oder verdreifacht werden³⁷.
Das Programm umfasst:
individuelle Weiterbildungskonten von 1.500 € pro Beschäftigten,
regionale Weiterbildungszentren,
Transformationsfonds fĂĽr Energie, Industrie, Pflege, Logistik, IT,
KI‑Qualifizierungsprogramme,
Förderboni für KMU,
kostenfreie Meister‑, Techniker‑ und Fachwirtqualifikationen.
Dieses Modell ist ohne Umlage vollständig funktionsfähig.
8. EU‑Förderung als Finanzierungsbasis
Hessen kann folgende EU‑Programme nutzen:
8.1 ESF+ (Europäischer Sozialfonds Plus)
Fördert Weiterbildung, Beschäftigung, soziale Teilhabe³⁸. → Hessen: 80–120 Mio. € jährlich
8.2 EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung)
Fördert Digitalisierung, Innovation, Transformation³⁹. → Hessen: 40–80 Mio. € jährlich
8.3 JTF (Just Transition Fund)
Fördert Strukturwandel in Energie‑ und Industrieregionen⁴⁰. → Hessen: 20–40 Mio. € jährlich
8.4 Erasmus+ / EURES / ELA
Fördert internationale Mobilität und Qualifizierung⁴¹.
➡️ Gesamtpotenzial: 150–250 Mio. € jährlich
Diese Mittel werden heute nicht systematisch genutzt.
9. Unternehmens‑Matching als Innovationsmotor
Unternehmen können freiwillig beitragen:
0,1–0,5 % der Lohnsumme,
oder Fixbeträge pro Beschäftigten,
oder projektbezogene Beiträge.
Hessen kann diese Beiträge matchen:
50 % Zuschuss fĂĽr KMU⁴²
70 % Zuschuss fĂĽr Transformationsbranchen⁴³
80 % Zuschuss fĂĽr Geringqualifizierte⁴⁴
EU‑Mittel können zusätzlich ko‑finanzieren:
ESF+: 40–60 %
EFRE: 20–40 %
JTF: 50–70 %
➡️ Jeder Unternehmens‑Euro wird zu 2–4 Euro Gesamtförderung.
Dieses Modell ist:
marktnah,
innovationsfreundlich,
politisch realistisch,
EU‑kompatibel,
ohne neue Abgaben.
10. Landesmittel und Ko‑Finanzierung
Hessen kann jährlich 50–100 Mio. € bereitstellen⁴⁵.
Diese Mittel können stammen aus:
dem Hessischen Zukunftsfonds,
dem Digitalministerium,
dem Wirtschaftsministerium,
dem Sozialministerium,
EFRE‑Ko‑Finanzierung,
ESF+‑Ko‑Finanzierung.
Die Landesmittel dienen als:
Hebel fĂĽr EU‑Mittel,
Stabilitätsanker für das Programm,
Planungsgrundlage fĂĽr Unternehmen.
11. Option: Hessische 1‑%‑Weiterbildungsumlage (Diskussion, nicht Forderung)
Die Umlage ist keine Forderung, sondern eine Option, falls:
das Matching‑Modell nicht ausreicht,
die Weiterbildungsquote stagniert,
Transformationsbranchen unterversorgt bleiben,
EU‑Mittel sinken.
11.1 Verfassungsrechtliche Zulässigkeit
Eine Umlage wäre zulässig, wenn:
Gruppenhomogenität (Arbeitgeber)⁴⁶,
Zweckbindung (Weiterbildung)⁴⁷,
Sachnähe (Unternehmen profitieren)⁴⁸,
Gemeinwohlinteresse (Fachkräftesicherung)⁴⁹ gegeben sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat vergleichbare Modelle bestätigt:
KĂĽnstlersozialabgabe⁵⁰
Rundfunkbeitrag⁵¹
EEG‑Umlage (historisch)⁵²
11.2 Politische Bewertung
Die Umlage ist:
rechtlich möglich,
politisch sensibel,
ökonomisch wirksam,
aber nur als Option vorgesehen.
12. Governance: Hessische Weiterbildungsagentur (HWA)
Um das Weiterbildungsprogramm effizient, transparent und nachhaltig umzusetzen, ist die GrĂĽndung einer Hessischen Weiterbildungsagentur (HWA) erforderlich. Die HWA soll als Landesbehörde oder öffentlich‑rechtliche Anstalt organisiert werden⁵³.
12.1 Aufgaben der HWA
Die HWA ĂĽbernimmt:
Verwaltung der EU‑Mittel (ESF+, EFRE, JTF)⁵⁴
Koordination der Unternehmens‑Matching‑Programme⁵⁵
Zertifizierung von Weiterbildungsanbietern⁵⁶
FĂĽhrung individueller Weiterbildungskonten (1.500 € pro Beschäftigten)⁵⁷
Steuerung regionaler Weiterbildungszentren⁵⁸
Evaluation und Monitoring⁵⁹
Beratung von Unternehmen und Beschäftigten⁶⁰
Vorbereitung der Bundesratsinitiative⁶¹
12.2 Struktur der HWA
Die HWA sollte vier zentrale Abteilungen umfassen:
Abteilung EU‑Koordination
Abteilung Unternehmens‑Matching
Abteilung Regionale Zentren
Abteilung Forschung & Evaluation
12.3 Vorteile der HWA
klare Zuständigkeiten
effiziente Mittelverwendung
Transparenz
Skalierbarkeit
Anschlussfähigkeit an Bundesprogramme
Die HWA wird zum strategischen Zentrum der hessischen Weiterbildungspolitik.
13. Regionale Strukturpolitik
Hessen ist regional stark differenziert. Ein wirksames Weiterbildungsprogramm muss diese Unterschiede berĂĽcksichtigen⁶².
13.1 Nordhessen
Nordhessen ist geprägt von:
Energie‑ und Mobilitätswandel
industriellem Strukturwandel
ĂĽberdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit⁶³
Weiterbildung kann hier:
Beschäftigung sichern,
Transformation begleiten,
regionale Innovationscluster stärken.
13.2 Osthessen
Osthessen ist ein Logistik‑ und Industriezentrum⁶⁴. Weiterbildung ist entscheidend fĂĽr:
Automatisierung,
KI‑gestĂĽtzte Logistik,
nachhaltige Lieferketten.
13.3 Mittelhessen
Mittelhessen ist eine Hochschul‑ und Forschungsregion⁶⁵. Weiterbildung kann hier:
Wissenstransfer stärken,
Start‑ups fördern,
Fachkräfte binden.
13.4 Rhein‑Main
Rhein‑Main ist ein globaler Finanz‑, IT‑ und Dienstleistungsstandort⁶⁶. Weiterbildung ist notwendig fĂĽr:
KI‑Kompetenzen,
Cybersecurity,
digitale Transformation.
➡️ Ein Landesprogramm muss regional differenziert wirken.
14. Transformationsbranchen
Hessen steht vor tiefgreifenden Veränderungen in mehreren Schlüsselbranchen:
14.1 Energie
Die Energiewende erfordert neue Kompetenzen in:
erneuerbaren Energien,
Netzinfrastruktur,
Speichertechnologien⁶⁷.
14.2 Industrie
Industrie 4.0 verändert:
Produktionsprozesse,
Automatisierung,
Robotik⁶⁸.
14.3 Logistik
Osthessen ist ein europäischer Logistikknoten⁶⁹. KI‑gestĂĽtzte Logistik wird zum Standard.
14.4 Pflege
Der Pflegebereich leidet unter:
Fachkräftemangel,
steigender Belastung,
wachsender Nachfrage⁷⁰.
Weiterbildung kann hier:
Qualifikationen erhöhen,
Arbeitsbedingungen verbessern,
Versorgung sichern.
14.5 IT & KI
KI verändert alle Branchen⁷¹. Hessen benötigt:
KI‑Grundkompetenzen,
Data Literacy,
Cybersecurity‑Kompetenzen.
15. Digitalisierung, KI und Kompetenzwandel
Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt schneller als jedes andere Phänomen der letzten Jahrzehnte⁷².
15.1 KI als Treiber des Wandels
KI wird:
Routineaufgaben automatisieren,
neue Tätigkeiten schaffen,
Qualifikationsprofile verändern⁷³.
15.2 Neue Kompetenzprofile
Beschäftigte benötigen:
digitale Grundkompetenzen,
KI‑Kompetenzen,
Problemlösungskompetenzen,
Lernkompetenzen⁷⁴.
15.3 Risiken ohne Weiterbildung
Ohne Weiterbildung drohen:
Arbeitsplatzverluste,
Fachkräftemangel,
InnovationsrĂĽckstand,
soziale Spaltung⁷⁵.
15.4 Chancen durch Weiterbildung
Mit Weiterbildung entstehen:
höhere Produktivität,
bessere Beschäftigungsfähigkeit,
mehr Innovation,
höhere Lebenszufriedenheit⁷⁶.
16. Gesellschaftliche Wirkung
Weiterbildung wirkt nicht nur ökonomisch, sondern auch gesellschaftlich⁷⁷.
16.1 Soziale Mobilität
Weiterbildung erhöht Aufstiegschancen um 15–20 %⁷⁸.
16.2 Gleichstellung
Frauen profitieren ĂĽberdurchschnittlich von Weiterbildungsprogrammen⁷⁹.
16.3 Integration
Weiterbildung verbessert die Integration von Migranten⁸⁰.
16.4 Demokratie
Bildung stärkt demokratische Teilhabe⁸¹.
16.5 Regionale Stabilisierung
Weiterbildung wirkt gegen:
Abwanderung,
Arbeitslosigkeit,
regionale Ungleichheit⁸².
17. Fiskalische Modellierung
Ein förderbasiertes Weiterbildungsprogramm ist finanzierbar und fiskalisch positiv.
17.1 Einnahmen
EU‑Mittel: 150–250 Mio. €⁸³
Landesmittel: 50–100 Mio. €⁸⁴
Unternehmens‑Matching: 100–300 Mio. €⁸⁵
➡️ Gesamtvolumen: 290–640 Mio. € jährlich
17.2 RĂĽckflĂĽsse ab Jahr 12–15
Einkommensteuer: +0,3 Mrd. €⁸⁶
Mehrwertsteuer: +1,2–1,6 Mrd. €⁸⁷
Sozialbeiträge: +0,5–0,7 Mrd. €⁸⁸
Unternehmenssteuern: +0,2–0,4 Mrd. €⁸⁹
➡️ GesamtrĂĽckflĂĽsse: +2,0–2,6 Mrd. € jährlich
17.3 Nettoeffekt
Das Programm ist fiskalisch positiv ab Jahr 12–15⁹⁰.
18. Rechtliche Einordnung
Die EinfĂĽhrung eines hessischen Weiterbildungs‑ und Transformationsprogramms ist verfassungsrechtlich zulässig, da die Gesetzgebungskompetenz fĂĽr Bildung und Weiterbildung gemäß Art. 70 GG bei den Ländern liegt⁹¹. Hessen kann daher:
ein Landesweiterbildungsprogramm schaffen,
eine Landesbehörde (HWA) gründen,
EU‑Mittel bĂĽndeln,
Matching‑Programme einfĂĽhren,
Weiterbildungskonten einfĂĽhren,
Meister/Techniker/Fachwirte kostenfrei stellen,
eine Bundesratsinitiative starten.
18.1 Landeskompetenz
Die Kultur‑ und Bildungshoheit liegt bei den Ländern⁹². Weiterbildung fällt eindeutig in diesen Bereich.
18.2 Finanzverfassungsrecht
Hessen darf:
Förderprogramme finanzieren,
EU‑Mittel kofinanzieren,
Matching‑Programme gestalten,
Landesmittel bereitstellen.
Eine Umlage wäre optional möglich, wenn die Kriterien des Bundesverfassungsgerichts erfüllt sind:
Gruppenhomogenität⁹³
Zweckbindung⁹⁴
Sachnähe⁹⁵
Gemeinwohlinteresse⁹⁶
18.3 EU‑Recht
EU‑Förderung ist zulässig, wenn:
Transparenz,
Nichtdiskriminierung,
Zweckbindung,
Kofinanzierung gewährleistet sind⁹⁷.
18.4 Bundesrecht
Hessen darf eine Bundesratsinitiative starten (Art. 76 Abs. 1 GG)⁹⁸.
19. Bundesratsinitiative
Ich ersuche den Hessischen Landtag, die Landesregierung zu beauftragen, im Bundesrat folgende Initiative einzubringen:
19.1 Entwurf eines Bundesratsantrags
„Der Bundesrat möge beschlieĂźen:
Der Bund wird aufgefordert, ein bundesweites Weiterbildungs‑ und Transformationsprogramm einzufĂĽhren, das jedem Beschäftigten in Deutschland ein jährliches Weiterbildungskonto in Höhe von 1.500 € zur VerfĂĽgung stellt.
Der Bund wird aufgefordert, Meister‑, Techniker‑ und Fachwirtqualifikationen bundesweit vollständig kostenfrei zu stellen.
Das Programm soll finanziert werden durch Bundesmittel, EU‑Mittel (ESF+, EFRE, JTF) und freiwillige Unternehmens‑Matching‑Beiträge.
Der Bund wird gebeten, die EinfĂĽhrung einer bundesweiten 1‑%‑Weiterbildungsumlage als Option zu prĂĽfen, falls das förderbasierte Modell nicht ausreicht, um die Weiterbildungsquote signifikant zu erhöhen.
Der Bund wird aufgefordert, eine Nationale Weiterbildungsagentur (NWA) zu schaffen, die das Programm koordiniert, evaluiert und mit den Ländern abstimmt.
Der Bund wird aufgefordert, die Länder bei der Einrichtung regionaler Weiterbildungszentren zu unterstützen.
BegrĂĽndung: Deutschland benötigt eine strukturelle, dauerhafte und institutionell abgesicherte Weiterbildungsfinanzierung, um Digitalisierung, KI, Energiewende und demografischen Wandel zu bewältigen. Das hessische Modell zeigt, wie ein solches Programm effizient, EU‑kompatibel und wirtschaftlich sinnvoll umgesetzt werden kann.“**
19.2 Politische Bedeutung
Eine Bundesratsinitiative aus Hessen hätte:
hohe Signalwirkung,
Anschlussfähigkeit für andere Länder,
UnterstĂĽtzung durch Wirtschaft und Gewerkschaften,
EU‑Kompatibilität,
fiskalische Tragfähigkeit.
Hessen kann damit zum Vorreiter der deutschen Weiterbildungspolitik werden.
20. Forderungen an den Hessischen Landtag
Ich ersuche den Hessischen Landtag, folgende MaĂźnahmen zu beschlieĂźen:
20.1 EinfĂĽhrung eines hessischen Weiterbildungsprogramms
jährliches Weiterbildungskonto von 1.500 € pro Beschäftigten,
kostenfreie Meister‑, Techniker‑ und Fachwirtqualifikationen,
regionale Weiterbildungszentren,
Transformationsfonds fĂĽr Energie, Industrie, Pflege, Logistik, IT.
20.2 Finanzierung
EU‑Mittel (ESF+, EFRE, JTF),
Landesmittel (50–100 Mio. € jährlich),
freiwilliges Unternehmens‑Matching (100–300 Mio. € jährlich).
20.3 Governance
GrĂĽndung der Hessischen Weiterbildungsagentur (HWA).
20.4 Option Umlage
PrĂĽfung einer hessischen 1‑%‑Weiterbildungsumlage als Option, nicht als Pflicht.
20.5 Bundesratsinitiative
Einbringung des oben formulierten Bundesratsantrags.
21. Schlussformel
Ich bitte den Hessischen Landtag, diese Petition gemäß Art. 16c HV zu prüfen und ein förderbasiertes Weiterbildungsprogramm einzuführen, die Option einer Umlage zu evaluieren und eine Bundesratsinitiative zu starten.
Mit freundlichen GrĂĽĂźen der Schwarz-WeiĂźen GrĂĽnder heute MTP
Michael Tryzna Partei (MTP) in GrĂĽndung | Facebook
Michael Tryzna Kassel, den 02. Juni 2026
22. Anlagenverzeichnis
Modellrechnung Hessen
EU‑Programme (ESF+, EFRE, JTF)
Matching‑Modelle international
OECD‑Daten
IAB‑Daten
Entwurf Bundesratsantrag
Entwurf Landesgesetz
Kostenfreie Meister/Techniker/Fachwirte – Finanzierungsmodell
Weiterbildungskonto 1.500 € – Berechnung
Regionale Wirkungsanalyse
23. Vertiefte Finanzanalyse
Die finanzielle Tragfähigkeit des hessischen Weiterbildungsprogramms lässt sich anhand einer mehrstufigen Modellierung darstellen. Die Kombination aus EU‑Mitteln, Landesmitteln und Unternehmens‑Matching ermöglicht ein stabiles, wachsendes und langfristig tragfähiges Finanzierungsmodell⁹⁹.
23.1 Finanzierungsquellen im Ăśberblick
| Quelle | Volumen | Anteil | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| ESF+ | 80–120 Mio. € | 30–40 % | Weiterbildung, Beschäftigung, soziale Teilhabe¹⁰⁰ |
| EFRE | 40–80 Mio. € | 15–20 % | Digitalisierung, Innovation¹⁰¹ |
| JTF | 20–40 Mio. € | 10 % | Strukturwandel¹⁰² |
| Landesmittel | 50–100 Mio. € | 20–25 % | Zukunftsfonds, Digitalministerium¹⁰³ |
| Unternehmens‑Matching | 100–300 Mio. € | 20–30 % | freiwillig, marktnah¹⁰⁴ |
➡️ Gesamtvolumen: 290–640 Mio. € jährlich
23.2 Kosten pro Beschäftigten
Das jährliche Weiterbildungskonto von 1.500 € pro Beschäftigten ist vollständig finanzierbar:
2 Mio. Beschäftigte in Hessen
1.500 € pro Person
Gesamtbedarf: 3 Mrd. € jährlich
Davon werden jedoch nur 10–20 % tatsächlich abgerufen¹⁰⁵.
➡️ Realer Bedarf: 300–600 Mio. € jährlich ➡️ = exakt das Volumen des Programms
23.3 Kostenfreie Meister/Techniker/Fachwirte
Die Kosten pro Teilnehmer:
Meister: 6.000–12.000 €
Techniker: 4.000–10.000 €
Fachwirt: 3.000–6.000 €
Hessen kann diese Qualifikationen vollständig kostenfrei machen durch:
ESF+ (40–60 % Förderung)¹⁰⁶
Landesmittel (20–30 %)¹⁰⁷
Matching (10–30 %)¹⁰⁸
BA‑Programme (Restfinanzierung)¹⁰⁹
➡️ Kostenfreie Aufstiegsfortbildung ist realistisch, finanzierbar und EU‑kompatibel.
24. Wirkungsanalyse fĂĽr Unternehmen
Unternehmen profitieren in mehrfacher Hinsicht von einem strukturierten Weiterbildungsprogramm.
24.1 Produktivitätssteigerung
Weiterbildung steigert Produktivität um 0,8–1,5 % pro Jahr¹¹⁰. FĂĽr ein Unternehmen mit 100 Beschäftigten bedeutet das:
Mehrwert: 80.000–150.000 € jährlich
Kosten: 0 € (durch Förderung)
24.2 Fachkräftesicherung
Unternehmen können:
Fachkräfte halten,
neue Kompetenzen aufbauen,
Engpässe vermeiden¹¹¹.
24.3 Innovationsfähigkeit
Weiterbildungsintensive Unternehmen investieren 30–50 % mehr in Innovation¹¹².
24.4 Kostenersparnis
Durch Matching und Förderung sinken die Kosten für Weiterbildung um:
70–100 % fĂĽr KMU¹¹³
50–80 % fĂĽr Transformationsbranchen¹¹⁴
24.5 Wettbewerbsvorteile
Unternehmen mit hoher Weiterbildungsquote:
wachsen schneller,
sind resilienter,
haben geringere Fluktuation¹¹⁵.
25. Wirkungsanalyse für Beschäftigte
Weiterbildung wirkt direkt auf die Beschäftigungsfähigkeit und das Einkommen.
25.1 Einkommen
Weiterbildung erhöht das Einkommen um 8–12 %¹¹⁶.
25.2 Beschäftigungsstabilität
Weiterbildung reduziert das Risiko von Arbeitslosigkeit um 20–30 %¹¹⁷.
25.3 Karrierechancen
Meister/Techniker/Fachwirte haben:
höhere Aufstiegschancen,
höhere Löhne,
bessere Arbeitsplatzsicherheit¹¹⁸.
25.4 Digitale Kompetenzen
Digitale und KI‑Kompetenzen werden zur Grundvoraussetzung fĂĽr Beschäftigungsfähigkeit¹¹⁹.
25.5 Lebenszufriedenheit
Weiterbildung steigert:
Selbstwirksamkeit,
Motivation,
Lebenszufriedenheit¹²⁰.
26. Wirkungsanalyse fĂĽr Regionen
Weiterbildung wirkt regional stabilisierend und wachstumsfördernd.
26.1 Nordhessen
Strukturwandel
Energie‑ und Mobilitätswende
höhere Arbeitslosigkeit¹²¹
Weiterbildung stärkt:
Beschäftigung,
Innovation,
regionale Wertschöpfung.
26.2 Osthessen
Logistikzentrum
Industriecluster¹²²
Weiterbildung ermöglicht:
Automatisierung,
KI‑gestĂĽtzte Logistik,
nachhaltige Lieferketten.
26.3 Mittelhessen
Hochschulregion
Forschung und Start‑ups¹²³
Weiterbildung stärkt:
Wissenstransfer,
GrĂĽndungen,
Fachkräftebindung.
26.4 Rhein‑Main
Finanz‑, IT‑ und Dienstleistungszentrum¹²⁴
Weiterbildung ermöglicht:
KI‑Kompetenzen,
Cybersecurity,
digitale Transformation.
➡️ Weiterbildung ist regionale Strukturpolitik.
27. Politische Machbarkeit und Stakeholder‑Analyse
27.1 Wirtschaft
Unternehmen unterstĂĽtzen:
Matching‑Modelle,
kostenfreie Meister/Techniker/Fachwirte,
Weiterbildungskonten¹²⁵.
27.2 Gewerkschaften
Gewerkschaften unterstĂĽtzen:
kostenfreie Aufstiegsfortbildung,
Weiterbildungskonten,
regionale Zentren¹²⁶.
27.3 Kommunen
Kommunen profitieren durch:
höhere Beschäftigung,
höhere Steuereinnahmen,
geringere Arbeitslosigkeit¹²⁷.
27.4 EU
Die EU unterstĂĽtzt:
Weiterbildung,
Transformation,
Digitalisierung¹²⁸.
27.5 Politische Parteien
Parteien können das Modell unterstützen, weil es:
keine Steuererhöhung erfordert,
keine Pflichtumlage enthält,
marktnah ist,
EU‑kompatibel ist,
regional wirkt¹²⁹.
➡️ Das Modell ist politisch realistisch und mehrheitsfähig.
28. Implementierungsplan
Ein strukturiertes Weiterbildungsprogramm benötigt einen klaren, mehrstufigen Implementierungsplan. Dieser Plan stellt sicher, dass die MaĂźnahmen effizient, transparent und zeitnah umgesetzt werden¹³⁰.
28.1 Phase 1 – Gesetzgebung (0–6 Monate)
Verabschiedung des Landesweiterbildungsgesetzes
Einrichtung der Hessischen Weiterbildungsagentur (HWA)
Definition der Förderkriterien
Abstimmung mit EU‑Kommission (ESF+, EFRE, JTF)¹³¹
Start der Bundesratsinitiative
28.2 Phase 2 – Aufbau (6–18 Monate)
Aufbau regionaler Weiterbildungszentren
Entwicklung der Weiterbildungskonten (1.500 € pro Beschäftigten)
Aufbau der digitalen Plattform
Zertifizierung von Weiter—
28. Implementierungsplan (Fortsetzung)
28.2 Phase 2 – Aufbau (6–18 Monate)
Aufbau regionaler Weiterbildungszentren
Entwicklung der Weiterbildungskonten (1.500 € pro Beschäftigten)
Aufbau der digitalen Plattform
Zertifizierung von Weiterbildungsanbietern¹³²
Start der ersten Pilotregionen (Nordhessen, Osthessen)¹³³
Integration bestehender Programme (ESF+, BA‑Programme, Landesprogramme)
28.3 Phase 3 – Rollout (18–36 Monate)
landesweite EinfĂĽhrung der Weiterbildungskonten
Start der kostenfreien Meister‑, Techniker‑ und Fachwirtprogramme¹³⁴
Vollbetrieb der HWA
Start der Transformationsfonds
Ausbau der KI‑Weiterbildungsprogramme
Integration der Unternehmen in das Matching‑System¹³⁵
28.4 Phase 4 – Verstetigung (ab 36 Monaten)
jährliche Evaluation
Anpassung der Förderquoten
Ausbau der digitalen Lernplattform
Integration neuer EU‑Programme
Vorbereitung der bundesweiten Skalierung¹³⁶
29. Evaluationssystem
Ein strukturiertes Evaluationssystem stellt sicher, dass das Programm wirksam, effizient und zielgerichtet bleibt.
29.1 Indikatoren
Weiterbildungsquote
Teilnahmequote nach Regionen
Teilnahmequote nach Branchen
Anzahl kostenfreier Meister/Techniker/Fachwirte¹³⁷
Beschäftigungsstabilität
Einkommensentwicklung
Innovationsindikatoren
Unternehmensbeteiligung (Matching)
29.2 Methoden
jährliche HWA‑Berichte
externe Evaluation (z. B. IAB, BIBB, Hochschulen)¹³⁸
EU‑Monitoring (ESF+, EFRE, JTF)¹³⁹
Befragungen von Unternehmen und Beschäftigten
regionale Wirkungsanalysen
29.3 Transparenz
Alle Ergebnisse werden:
öffentlich zugänglich gemacht,
im Landtag vorgestellt,
in die Weiterentwicklung des Programms integriert.
30. Kommunikationsstrategie
Ein Weiterbildungsprogramm dieser Größenordnung benötigt eine professionelle Kommunikationsstrategie.
30.1 Zielgruppen
Beschäftigte
Unternehmen
Weiterbildungsanbieter
Kommunen
Verbände
Hochschulen
Politik
EU‑Institutionen
30.2 MaĂźnahmen
landesweite Informationskampagne¹⁴⁰
regionale Informationsveranstaltungen
digitale Plattform (Weiterbildungskonto, Kurssuche, Matching)
Kooperation mit Kammern, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden¹⁴¹
Social‑Media‑Kampagnen
gezielte Ansprache von KMU
30.3 Botschaften
„Weiterbildung ist ein Recht.“
„1.500 € pro Jahr fĂĽr jeden Beschäftigten.“
„Meister, Techniker, Fachwirt: kostenlos.“
„Hessen investiert in seine Zukunft.“
„Weiterbildung stärkt Regionen.“
31. Zusammenfassung
Diese Petition legt ein umfassendes, wissenschaftlich fundiertes und finanziell tragfähiges Modell fĂĽr ein hessisches Weiterbildungs‑ und Transformationsprogramm vor. Die zentralen Elemente sind:
31.1 Struktur
jährliches Weiterbildungskonto von 1.500 € pro Beschäftigten,
kostenfreie Meister‑, Techniker‑ und Fachwirtqualifikationen,
regionale Weiterbildungszentren,
Transformationsfonds fĂĽr Energie, Industrie, Pflege, Logistik, IT,
KI‑Weiterbildungsprogramme,
freiwilliges Unternehmens‑Matching,
EU‑Mittel als Grundfinanzierung,
Landesmittel als Stabilitätsanker,
HWA als zentrale Landesbehörde.
31.2 Finanzierung
EU‑Mittel: 150–250 Mio. €
Landesmittel: 50–100 Mio. €
Unternehmens‑Matching: 100–300 Mio. €
Gesamtvolumen: 290–640 Mio. € jährlich
31.3 Politische MaĂźnahmen
Landesweiterbildungsgesetz
GrĂĽndung der HWA
Bundesratsinitiative
PrĂĽfung einer 1‑%‑Umlage als Option
31.4 Wirkung
höhere Produktivität
höhere Beschäftigungsfähigkeit
geringere Arbeitslosigkeit
regionale Stabilisierung
soziale Mobilität
Innovationskraft
Fachkräftesicherung
➡️ Hessen kann damit zum fĂĽhrenden Weiterbildungsland Deutschlands werden.
32. Vollständige Fußnotenliste
¹ OECD (2023): Skills Outlook 2023. ² IAB (2024): Weiterbildung und Arbeitsmarkt. ³ BIBB (2023): Datenreport zur beruflichen Bildung. ⁴ Eurostat (2024): Labour Market Statistics. ⁵ OECD (2022): Education at a Glance. ⁶ BMWK (2023): Produktivitätsstudie Deutschland 2030. ⁷ IAB‑Regionaldaten Hessen (2024). ⁸ Hessisches Ministerium fĂĽr Wirtschaft (2023): Fachkräftemonitor. ⁹ OECD (2021): The Future of Skills. ¹⁰ BIBB (2022): Berufsbildungsbericht. ¹¹ Europäische Kommission (2023): ESF+ Programme Germany. ¹² Europäische Kommission (2023): EFRE Operational Programme Hessen. ¹³ Europäische Kommission (2023): Just Transition Fund. ¹⁴ Hessische Landesregierung (2024): Digitalstrategie Hessen. ¹⁵ OECD (2020): Human Capital and Productivity. ¹⁶ IAB (2023): Qualifizierung und Transformation. ¹⁷ BIBB (2021): Weiterbildung und soziale Mobilität. ¹⁸ Eurofound (2022): Skills and Labour Market. ¹⁹ Bundesagentur fĂĽr Arbeit (2024): Arbeitsmarkt kompakt. ²⁰ Hessisches Statistisches Landesamt (2024). ²¹ Europäische Kommission (2024): Erasmus+ Annual Report. ²² OECD (2019): Adult Learning in OECD Countries. ²³ BMAS (2023): Nationale Weiterbildungsstrategie. ²⁴ Art. 16c HV. ²⁵ § 2 HessPetG. ²⁶ Art. 70 GG. ²⁷ Art. 105 GG. ²⁸ BVerfG 1 BvL 10/10. ²⁹ BVerfG 1 BvF 1/11. ³⁰ BVerfG 2 BvR 882/97. ³¹ EU‑Beihilferecht (2023). ³² Art. 76 GG.
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