đ PETITION AN DEN HESSISCHEN LANDTAG
gemÀà Art. 16c Hessische Verfassung (HV) und § 2 Hessisches Petitionsgesetz (HessPetG)
Betreff: EinfĂŒhrung eines hessischen Weiterbildungs‑ und Transformationsprogramms (ohne Umlage), finanziert durch EU‑Mittel, Landesmittel und freiwillige Unternehmens‑Matching‑BeitrĂ€ge; EinfĂŒhrung eines jĂ€hrlichen Weiterbildungskontos von 1.500 € pro BeschĂ€ftigten; kostenfreie Meister‑, Techniker‑ und Fachwirtqualifikationen; sowie Einleitung einer Bundesratsinitiative zur Schaffung eines bundesweiten Weiterbildungsprogramms; unter zusĂ€tzlicher PrĂŒfung einer hessischen 1‑%‑Weiterbildungsumlage als Option.
Petent: Michael Tryzna Kassel, Hessen
Juni 2026
1. Einleitung
Hessen steht im Jahr 2026 vor tiefgreifenden wirtschaftlichen, technologischen und gesellschaftlichen VerĂ€nderungen. Digitalisierung, kĂŒnstliche Intelligenz, Energiewende, demografischer Wandel und globale Wettbewerbsdynamiken verĂ€ndern die Anforderungen an BeschĂ€ftigte, Unternehmen und staatliche Institutionen grundlegend¹.
Weiterbildung ist der zentrale SchlĂŒssel, um diesen Wandel erfolgreich zu gestalten². Doch Hessen – wie Deutschland insgesamt – verfĂŒgt bislang ĂŒber kein strukturelles, dauerhaftes und institutionell abgesichertes Weiterbildungsmodell³. Stattdessen existieren befristete Programme, projektbasierte Förderungen und fragmentierte ZustĂ€ndigkeiten⁴.
Diese Petition fordert daher:
ein hessisches Weiterbildungsprogramm ohne Umlage,
ein jĂ€hrliches Weiterbildungskonto von 1.500 € pro BeschĂ€ftigten,
kostenfreie Meister‑, Techniker‑ und Fachwirtqualifikationen,
finanziert durch EU‑Mittel, Landesmittel und Unternehmens‑Matching,
die Option einer Umlage als langfristige ErgÀnzung,
und eine Bundesratsinitiative, um ein bundesweites Modell zu schaffen.
Weiterbildung ist kein Kostenfaktor, sondern eine volkswirtschaftliche Investition⁵. Sie steigert ProduktivitĂ€t, BeschĂ€ftigung, soziale MobilitĂ€t und regionale Entwicklung⁶.
2. Anlass und Notwendigkeit
Hessen ist ein wirtschaftlich starkes, aber regional ungleich entwickeltes Bundesland. WĂ€hrend die Rhein‑Main‑Region zu den innovativsten Wirtschaftsstandorten Europas zĂ€hlt, kĂ€mpfen Nord‑, Ost‑ und Mittelhessen mit strukturellen Herausforderungen⁷.
Gleichzeitig verschÀrfen sich:
der FachkrĂ€ftemangel⁸,
der Transformationsdruck in Industrie und Energie⁹,
die Digitalisierung und KI‑Automatisierung¹⁰,
die demografische Alterung¹¹.
Die Weiterbildungsquote in Hessen liegt unter dem EU‑Durchschnitt¹². Die bestehenden Programme sind fragmentiert, befristet, nicht strukturell und nicht skalierbar¹³.
Hessen benötigt ein dauerhaftes, institutionelles, förderbasiertes System, das Weiterbildung als Infrastruktur begreift – Ă€hnlich wie StraĂen, Schulen oder digitale Netze.
3. Problemdefinition: Der strukturelle WeiterbildungsrĂŒckstand
Deutschland und Hessen investieren zu wenig in Weiterbildung. Die Weiterbildungsquote liegt bei 15–17 %, wĂ€hrend LĂ€nder wie DĂ€nemark, Frankreich und die Niederlande 35–45 % erreichen¹⁴.
Die Folgen sind gravierend:
3.1 Sinkende WettbewerbsfÀhigkeit
Deutschland verliert im internationalen Vergleich an Dynamik¹⁵.
3.2 Steigende FachkrĂ€ftelĂŒcke
Bis 2035 fehlen in Hessen ĂŒber 240.000 FachkrĂ€fte¹⁶.
3.3 Geringere InnovationsfÀhigkeit
Unternehmen ohne Weiterbildung investieren weniger in Innovation¹⁷.
3.4 Geringere soziale MobilitÀt
Weiterbildung erhöht Aufstiegschancen um 15–20 %¹⁸.
3.5 Regionale Ungleichheit
Weiterbildungsintensive Regionen wachsen 1,2–1,8 % schneller¹⁹.
Hessen ist besonders betroffen, weil:
Rhein‑Main hochinnovativ ist,
Nordhessen strukturell schwÀcher ist,
Osthessen Logistik‑ und Industriecluster hat,
Mittelhessen Hochschulregion ist²⁰.
4. Wissenschaftliche Grundlagen
Die Forschung zeigt eindeutig:
4.1 ProduktivitÀt
Weiterbildung steigert ProduktivitĂ€t um 0,8–1,5 % pro Jahr²¹.
4.2 BeschÀftigung
Weiterbildung erhöht BeschĂ€ftigungsstabilitĂ€t um 8–12 %²².
4.3 Fiskalische RĂŒckflĂŒsse
Jeder investierte Euro erzeugt 1,5–2,0 Euro volkswirtschaftlichen Nutzen²³.
4.4 Soziale MobilitÀt
Weiterbildung erhöht Aufstiegsquoten um 15–20 %²⁴.
4.5 Regionale Entwicklung
Weiterbildungsintensive Regionen wachsen 1,2–1,8 % schneller²⁵.
4.6 Digitalisierung und KI
KI‑Kompetenzen werden zur Grundvoraussetzung fĂŒr BeschĂ€ftigungsfĂ€higkeit²⁶.
5. Internationale Vergleichsmodelle
Deutschland und Hessen sind eines der wenigen OECD‑LĂ€nder ohne strukturelle Weiterbildungsfinanzierung²⁷.
5.1 Frankreich – CPF
Pflichtumlage
individuelle Weiterbildungskonten
hohe Teilnahmequote²⁸
5.2 DĂ€nemark – CLF
Umlage + Staat
regionale Zentren
starke Innovationskraft²⁹
5.3 Niederlande – LLL‑Fonds
Matching‑Programme
hohe Arbeitgeberbeteiligung³⁰
Diese Modelle zeigen: ➡️ Strukturelle Finanzierung erhöht Weiterbildungsquoten signifikant.
6. Warum Hessen handeln muss
Hessen ist ein wirtschaftlich starkes, aber strukturell heterogenes Bundesland. Die Rhein‑Main‑Region zĂ€hlt zu den innovativsten Wirtschaftsstandorten Europas, wĂ€hrend Nord‑, Ost‑ und Mittelhessen mit strukturellen Herausforderungen konfrontiert sind³⁰. Diese regionalen Unterschiede verstĂ€rken sich durch Digitalisierung, KI‑Automatisierung und Energiewende³¹.
Der hessische Arbeitsmarkt steht vor drei gleichzeitigen Transformationen:
Digitalisierung und KI – 40 % der ArbeitsplĂ€tze verĂ€ndern sich grundlegend³².
Energiewende – besonders relevant fĂŒr Nordhessen³³.
Demografischer Wandel – bis 2035 scheiden 30 % der BeschĂ€ftigten aus³⁴.
Hessen benötigt daher ein eigenes Landesmodell, das:
regional ausgleichend wirkt,
Transformationsbranchen stabilisiert,
Unternehmen entlastet,
BeschÀftigte qualifiziert,
und bundesweit skalierbar ist.
7. Das hessische Weiterbildungsprogramm (ohne Umlage)
Das vorgeschlagene Programm basiert auf drei SĂ€ulen:
7.1 EU‑Mittel als Grundfinanzierung
Hessen erhĂ€lt jĂ€hrlich erhebliche Mittel aus ESF+, EFRE und JTF³⁵. Diese Mittel können systematisch gebĂŒndelt und in ein Landesprogramm ĂŒberfĂŒhrt werden.
7.2 Landesmittel als Ko‑Finanzierung
Das Land Hessen kann jĂ€hrlich 50–100 Mio. € bereitstellen³⁶.
7.3 Unternehmens‑Matching (freiwillig)
Unternehmen können freiwillig BeitrĂ€ge leisten, die durch EU‑ und Landesmittel verdoppelt oder verdreifacht werden³⁷.
Das Programm umfasst:
individuelle Weiterbildungskonten von 1.500 € pro BeschĂ€ftigten,
regionale Weiterbildungszentren,
Transformationsfonds fĂŒr Energie, Industrie, Pflege, Logistik, IT,
KI‑Qualifizierungsprogramme,
Förderboni fĂŒr KMU,
kostenfreie Meister‑, Techniker‑ und Fachwirtqualifikationen.
Dieses Modell ist ohne Umlage vollstÀndig funktionsfÀhig.
8. EU‑Förderung als Finanzierungsbasis
Hessen kann folgende EU‑Programme nutzen:
8.1 ESF+ (EuropÀischer Sozialfonds Plus)
Fördert Weiterbildung, BeschĂ€ftigung, soziale Teilhabe³⁸. → Hessen: 80–120 Mio. € jĂ€hrlich
8.2 EFRE (EuropĂ€ischer Fonds fĂŒr regionale Entwicklung)
Fördert Digitalisierung, Innovation, Transformation³⁹. → Hessen: 40–80 Mio. € jĂ€hrlich
8.3 JTF (Just Transition Fund)
Fördert Strukturwandel in Energie‑ und Industrieregionen⁴⁰. → Hessen: 20–40 Mio. € jĂ€hrlich
8.4 Erasmus+ / EURES / ELA
Fördert internationale MobilitĂ€t und Qualifizierung⁴¹.
➡️ Gesamtpotenzial: 150–250 Mio. € jĂ€hrlich
Diese Mittel werden heute nicht systematisch genutzt.
9. Unternehmens‑Matching als Innovationsmotor
Unternehmen können freiwillig beitragen:
0,1–0,5 % der Lohnsumme,
oder FixbetrÀge pro BeschÀftigten,
oder projektbezogene BeitrÀge.
Hessen kann diese BeitrÀge matchen:
50 % Zuschuss fĂŒr KMU⁴²
70 % Zuschuss fĂŒr Transformationsbranchen⁴³
80 % Zuschuss fĂŒr Geringqualifizierte⁴⁴
EU‑Mittel können zusĂ€tzlich ko‑finanzieren:
ESF+: 40–60 %
EFRE: 20–40 %
JTF: 50–70 %
➡️ Jeder Unternehmens‑Euro wird zu 2–4 Euro Gesamtförderung.
Dieses Modell ist:
marktnah,
innovationsfreundlich,
politisch realistisch,
EU‑kompatibel,
ohne neue Abgaben.
10. Landesmittel und Ko‑Finanzierung
Hessen kann jĂ€hrlich 50–100 Mio. € bereitstellen⁴⁵.
Diese Mittel können stammen aus:
dem Hessischen Zukunftsfonds,
dem Digitalministerium,
dem Wirtschaftsministerium,
dem Sozialministerium,
EFRE‑Ko‑Finanzierung,
ESF+‑Ko‑Finanzierung.
Die Landesmittel dienen als:
Hebel fĂŒr EU‑Mittel,
StabilitĂ€tsanker fĂŒr das Programm,
Planungsgrundlage fĂŒr Unternehmen.
11. Option: Hessische 1‑%‑Weiterbildungsumlage (Diskussion, nicht Forderung)
Die Umlage ist keine Forderung, sondern eine Option, falls:
das Matching‑Modell nicht ausreicht,
die Weiterbildungsquote stagniert,
Transformationsbranchen unterversorgt bleiben,
EU‑Mittel sinken.
11.1 Verfassungsrechtliche ZulÀssigkeit
Eine Umlage wÀre zulÀssig, wenn:
GruppenhomogenitĂ€t (Arbeitgeber)⁴⁶,
Zweckbindung (Weiterbildung)⁴⁷,
SachnĂ€he (Unternehmen profitieren)⁴⁸,
Gemeinwohlinteresse (FachkrĂ€ftesicherung)⁴⁹ gegeben sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat vergleichbare Modelle bestÀtigt:
KĂŒnstlersozialabgabe⁵⁰
Rundfunkbeitrag⁵¹
EEG‑Umlage (historisch)⁵²
11.2 Politische Bewertung
Die Umlage ist:
rechtlich möglich,
politisch sensibel,
ökonomisch wirksam,
aber nur als Option vorgesehen.
12. Governance: Hessische Weiterbildungsagentur (HWA)
Um das Weiterbildungsprogramm effizient, transparent und nachhaltig umzusetzen, ist die GrĂŒndung einer Hessischen Weiterbildungsagentur (HWA) erforderlich. Die HWA soll als Landesbehörde oder öffentlich‑rechtliche Anstalt organisiert werden⁵³.
12.1 Aufgaben der HWA
Die HWA ĂŒbernimmt:
Verwaltung der EU‑Mittel (ESF+, EFRE, JTF)⁵⁴
Koordination der Unternehmens‑Matching‑Programme⁵⁵
Zertifizierung von Weiterbildungsanbietern⁵⁶
FĂŒhrung individueller Weiterbildungskonten (1.500 € pro BeschĂ€ftigten)⁵⁷
Steuerung regionaler Weiterbildungszentren⁵⁸
Evaluation und Monitoring⁵⁹
Beratung von Unternehmen und BeschĂ€ftigten⁶⁰
Vorbereitung der Bundesratsinitiative⁶¹
12.2 Struktur der HWA
Die HWA sollte vier zentrale Abteilungen umfassen:
Abteilung EU‑Koordination
Abteilung Unternehmens‑Matching
Abteilung Regionale Zentren
Abteilung Forschung & Evaluation
12.3 Vorteile der HWA
klare ZustÀndigkeiten
effiziente Mittelverwendung
Transparenz
Skalierbarkeit
AnschlussfÀhigkeit an Bundesprogramme
Die HWA wird zum strategischen Zentrum der hessischen Weiterbildungspolitik.
13. Regionale Strukturpolitik
Hessen ist regional stark differenziert. Ein wirksames Weiterbildungsprogramm muss diese Unterschiede berĂŒcksichtigen⁶².
13.1 Nordhessen
Nordhessen ist geprÀgt von:
Energie‑ und MobilitĂ€tswandel
industriellem Strukturwandel
ĂŒberdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit⁶³
Weiterbildung kann hier:
BeschÀftigung sichern,
Transformation begleiten,
regionale Innovationscluster stÀrken.
13.2 Osthessen
Osthessen ist ein Logistik‑ und Industriezentrum⁶⁴. Weiterbildung ist entscheidend fĂŒr:
Automatisierung,
KI‑gestĂŒtzte Logistik,
nachhaltige Lieferketten.
13.3 Mittelhessen
Mittelhessen ist eine Hochschul‑ und Forschungsregion⁶⁵. Weiterbildung kann hier:
Wissenstransfer stÀrken,
Start‑ups fördern,
FachkrÀfte binden.
13.4 Rhein‑Main
Rhein‑Main ist ein globaler Finanz‑, IT‑ und Dienstleistungsstandort⁶⁶. Weiterbildung ist notwendig fĂŒr:
KI‑Kompetenzen,
Cybersecurity,
digitale Transformation.
➡️ Ein Landesprogramm muss regional differenziert wirken.
14. Transformationsbranchen
Hessen steht vor tiefgreifenden VerĂ€nderungen in mehreren SchlĂŒsselbranchen:
14.1 Energie
Die Energiewende erfordert neue Kompetenzen in:
erneuerbaren Energien,
Netzinfrastruktur,
Speichertechnologien⁶⁷.
14.2 Industrie
Industrie 4.0 verÀndert:
Produktionsprozesse,
Automatisierung,
Robotik⁶⁸.
14.3 Logistik
Osthessen ist ein europĂ€ischer Logistikknoten⁶⁹. KI‑gestĂŒtzte Logistik wird zum Standard.
14.4 Pflege
Der Pflegebereich leidet unter:
FachkrÀftemangel,
steigender Belastung,
wachsender Nachfrage⁷⁰.
Weiterbildung kann hier:
Qualifikationen erhöhen,
Arbeitsbedingungen verbessern,
Versorgung sichern.
14.5 IT & KI
KI verĂ€ndert alle Branchen⁷¹. Hessen benötigt:
KI‑Grundkompetenzen,
Data Literacy,
Cybersecurity‑Kompetenzen.
15. Digitalisierung, KI und Kompetenzwandel
Die Digitalisierung verĂ€ndert die Arbeitswelt schneller als jedes andere PhĂ€nomen der letzten Jahrzehnte⁷².
15.1 KI als Treiber des Wandels
KI wird:
Routineaufgaben automatisieren,
neue TĂ€tigkeiten schaffen,
Qualifikationsprofile verĂ€ndern⁷³.
15.2 Neue Kompetenzprofile
BeschÀftigte benötigen:
digitale Grundkompetenzen,
KI‑Kompetenzen,
Problemlösungskompetenzen,
Lernkompetenzen⁷⁴.
15.3 Risiken ohne Weiterbildung
Ohne Weiterbildung drohen:
Arbeitsplatzverluste,
FachkrÀftemangel,
InnovationsrĂŒckstand,
soziale Spaltung⁷⁵.
15.4 Chancen durch Weiterbildung
Mit Weiterbildung entstehen:
höhere ProduktivitÀt,
bessere BeschÀftigungsfÀhigkeit,
mehr Innovation,
höhere Lebenszufriedenheit⁷⁶.
16. Gesellschaftliche Wirkung
Weiterbildung wirkt nicht nur ökonomisch, sondern auch gesellschaftlich⁷⁷.
16.1 Soziale MobilitÀt
Weiterbildung erhöht Aufstiegschancen um 15–20 %⁷⁸.
16.2 Gleichstellung
Frauen profitieren ĂŒberdurchschnittlich von Weiterbildungsprogrammen⁷⁹.
16.3 Integration
Weiterbildung verbessert die Integration von Migranten⁸⁰.
16.4 Demokratie
Bildung stĂ€rkt demokratische Teilhabe⁸¹.
16.5 Regionale Stabilisierung
Weiterbildung wirkt gegen:
Abwanderung,
Arbeitslosigkeit,
regionale Ungleichheit⁸².
17. Fiskalische Modellierung
Ein förderbasiertes Weiterbildungsprogramm ist finanzierbar und fiskalisch positiv.
17.1 Einnahmen
EU‑Mittel: 150–250 Mio. €⁸³
Landesmittel: 50–100 Mio. €⁸⁴
Unternehmens‑Matching: 100–300 Mio. €⁸⁵
➡️ Gesamtvolumen: 290–640 Mio. € jĂ€hrlich
17.2 RĂŒckflĂŒsse ab Jahr 12–15
Einkommensteuer: +0,3 Mrd. €⁸⁶
Mehrwertsteuer: +1,2–1,6 Mrd. €⁸⁷
SozialbeitrĂ€ge: +0,5–0,7 Mrd. €⁸⁸
Unternehmenssteuern: +0,2–0,4 Mrd. €⁸⁹
➡️ GesamtrĂŒckflĂŒsse: +2,0–2,6 Mrd. € jĂ€hrlich
17.3 Nettoeffekt
Das Programm ist fiskalisch positiv ab Jahr 12–15⁹⁰.
18. Rechtliche Einordnung
Die EinfĂŒhrung eines hessischen Weiterbildungs‑ und Transformationsprogramms ist verfassungsrechtlich zulĂ€ssig, da die Gesetzgebungskompetenz fĂŒr Bildung und Weiterbildung gemÀà Art. 70 GG bei den LĂ€ndern liegt⁹¹. Hessen kann daher:
ein Landesweiterbildungsprogramm schaffen,
eine Landesbehörde (HWA) grĂŒnden,
EU‑Mittel bĂŒndeln,
Matching‑Programme einfĂŒhren,
Weiterbildungskonten einfĂŒhren,
Meister/Techniker/Fachwirte kostenfrei stellen,
eine Bundesratsinitiative starten.
18.1 Landeskompetenz
Die Kultur‑ und Bildungshoheit liegt bei den LĂ€ndern⁹². Weiterbildung fĂ€llt eindeutig in diesen Bereich.
18.2 Finanzverfassungsrecht
Hessen darf:
Förderprogramme finanzieren,
EU‑Mittel kofinanzieren,
Matching‑Programme gestalten,
Landesmittel bereitstellen.
Eine Umlage wĂ€re optional möglich, wenn die Kriterien des Bundesverfassungsgerichts erfĂŒllt sind:
GruppenhomogenitĂ€t⁹³
Zweckbindung⁹⁴
SachnĂ€he⁹⁵
Gemeinwohlinteresse⁹⁶
18.3 EU‑Recht
EU‑Förderung ist zulĂ€ssig, wenn:
Transparenz,
Nichtdiskriminierung,
Zweckbindung,
Kofinanzierung gewĂ€hrleistet sind⁹⁷.
18.4 Bundesrecht
Hessen darf eine Bundesratsinitiative starten (Art. 76 Abs. 1 GG)⁹⁸.
19. Bundesratsinitiative
Ich ersuche den Hessischen Landtag, die Landesregierung zu beauftragen, im Bundesrat folgende Initiative einzubringen:
19.1 Entwurf eines Bundesratsantrags
„Der Bundesrat möge beschlieĂen:
Der Bund wird aufgefordert, ein bundesweites Weiterbildungs‑ und Transformationsprogramm einzufĂŒhren, das jedem BeschĂ€ftigten in Deutschland ein jĂ€hrliches Weiterbildungskonto in Höhe von 1.500 € zur VerfĂŒgung stellt.
Der Bund wird aufgefordert, Meister‑, Techniker‑ und Fachwirtqualifikationen bundesweit vollstĂ€ndig kostenfrei zu stellen.
Das Programm soll finanziert werden durch Bundesmittel, EU‑Mittel (ESF+, EFRE, JTF) und freiwillige Unternehmens‑Matching‑BeitrĂ€ge.
Der Bund wird gebeten, die EinfĂŒhrung einer bundesweiten 1‑%‑Weiterbildungsumlage als Option zu prĂŒfen, falls das förderbasierte Modell nicht ausreicht, um die Weiterbildungsquote signifikant zu erhöhen.
Der Bund wird aufgefordert, eine Nationale Weiterbildungsagentur (NWA) zu schaffen, die das Programm koordiniert, evaluiert und mit den LĂ€ndern abstimmt.
Der Bund wird aufgefordert, die LĂ€nder bei der Einrichtung regionaler Weiterbildungszentren zu unterstĂŒtzen.
BegrĂŒndung: Deutschland benötigt eine strukturelle, dauerhafte und institutionell abgesicherte Weiterbildungsfinanzierung, um Digitalisierung, KI, Energiewende und demografischen Wandel zu bewĂ€ltigen. Das hessische Modell zeigt, wie ein solches Programm effizient, EU‑kompatibel und wirtschaftlich sinnvoll umgesetzt werden kann.“**
19.2 Politische Bedeutung
Eine Bundesratsinitiative aus Hessen hÀtte:
hohe Signalwirkung,
AnschlussfĂ€higkeit fĂŒr andere LĂ€nder,
UnterstĂŒtzung durch Wirtschaft und Gewerkschaften,
EU‑KompatibilitĂ€t,
fiskalische TragfÀhigkeit.
Hessen kann damit zum Vorreiter der deutschen Weiterbildungspolitik werden.
20. Forderungen an den Hessischen Landtag
Ich ersuche den Hessischen Landtag, folgende MaĂnahmen zu beschlieĂen:
20.1 EinfĂŒhrung eines hessischen Weiterbildungsprogramms
jĂ€hrliches Weiterbildungskonto von 1.500 € pro BeschĂ€ftigten,
kostenfreie Meister‑, Techniker‑ und Fachwirtqualifikationen,
regionale Weiterbildungszentren,
Transformationsfonds fĂŒr Energie, Industrie, Pflege, Logistik, IT.
20.2 Finanzierung
EU‑Mittel (ESF+, EFRE, JTF),
Landesmittel (50–100 Mio. € jĂ€hrlich),
freiwilliges Unternehmens‑Matching (100–300 Mio. € jĂ€hrlich).
20.3 Governance
GrĂŒndung der Hessischen Weiterbildungsagentur (HWA).
20.4 Option Umlage
PrĂŒfung einer hessischen 1‑%‑Weiterbildungsumlage als Option, nicht als Pflicht.
20.5 Bundesratsinitiative
Einbringung des oben formulierten Bundesratsantrags.
21. Schlussformel
Ich bitte den Hessischen Landtag, diese Petition gemÀà Art. 16c HV zu prĂŒfen und ein förderbasiertes Weiterbildungsprogramm einzufĂŒhren, die Option einer Umlage zu evaluieren und eine Bundesratsinitiative zu starten.
Mit freundlichen GrĂŒĂen der Schwarz-WeiĂen GrĂŒnder heute MTP
Michael Tryzna Partei (MTP) in GrĂŒndung | Facebook
Michael Tryzna Kassel, den 02. Juni 2026
22. Anlagenverzeichnis
Modellrechnung Hessen
EU‑Programme (ESF+, EFRE, JTF)
Matching‑Modelle international
OECD‑Daten
IAB‑Daten
Entwurf Bundesratsantrag
Entwurf Landesgesetz
Kostenfreie Meister/Techniker/Fachwirte – Finanzierungsmodell
Weiterbildungskonto 1.500 € – Berechnung
Regionale Wirkungsanalyse
23. Vertiefte Finanzanalyse
Die finanzielle TragfĂ€higkeit des hessischen Weiterbildungsprogramms lĂ€sst sich anhand einer mehrstufigen Modellierung darstellen. Die Kombination aus EU‑Mitteln, Landesmitteln und Unternehmens‑Matching ermöglicht ein stabiles, wachsendes und langfristig tragfĂ€higes Finanzierungsmodell⁹⁹.
23.1 Finanzierungsquellen im Ăberblick
| Quelle | Volumen | Anteil | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| ESF+ | 80–120 Mio. € | 30–40 % | Weiterbildung, BeschĂ€ftigung, soziale Teilhabe¹⁰⁰ |
| EFRE | 40–80 Mio. € | 15–20 % | Digitalisierung, Innovation¹⁰¹ |
| JTF | 20–40 Mio. € | 10 % | Strukturwandel¹⁰² |
| Landesmittel | 50–100 Mio. € | 20–25 % | Zukunftsfonds, Digitalministerium¹⁰³ |
| Unternehmens‑Matching | 100–300 Mio. € | 20–30 % | freiwillig, marktnah¹⁰⁴ |
➡️ Gesamtvolumen: 290–640 Mio. € jĂ€hrlich
23.2 Kosten pro BeschÀftigten
Das jĂ€hrliche Weiterbildungskonto von 1.500 € pro BeschĂ€ftigten ist vollstĂ€ndig finanzierbar:
2 Mio. BeschÀftigte in Hessen
1.500 € pro Person
Gesamtbedarf: 3 Mrd. € jĂ€hrlich
Davon werden jedoch nur 10–20 % tatsĂ€chlich abgerufen¹⁰⁵.
➡️ Realer Bedarf: 300–600 Mio. € jĂ€hrlich ➡️ = exakt das Volumen des Programms
23.3 Kostenfreie Meister/Techniker/Fachwirte
Die Kosten pro Teilnehmer:
Meister: 6.000–12.000 €
Techniker: 4.000–10.000 €
Fachwirt: 3.000–6.000 €
Hessen kann diese Qualifikationen vollstÀndig kostenfrei machen durch:
ESF+ (40–60 % Förderung)¹⁰⁶
Landesmittel (20–30 %)¹⁰⁷
Matching (10–30 %)¹⁰⁸
BA‑Programme (Restfinanzierung)¹⁰⁹
➡️ Kostenfreie Aufstiegsfortbildung ist realistisch, finanzierbar und EU‑kompatibel.
24. Wirkungsanalyse fĂŒr Unternehmen
Unternehmen profitieren in mehrfacher Hinsicht von einem strukturierten Weiterbildungsprogramm.
24.1 ProduktivitÀtssteigerung
Weiterbildung steigert ProduktivitĂ€t um 0,8–1,5 % pro Jahr¹¹⁰. FĂŒr ein Unternehmen mit 100 BeschĂ€ftigten bedeutet das:
Mehrwert: 80.000–150.000 € jĂ€hrlich
Kosten: 0 € (durch Förderung)
24.2 FachkrÀftesicherung
Unternehmen können:
FachkrÀfte halten,
neue Kompetenzen aufbauen,
EngpĂ€sse vermeiden¹¹¹.
24.3 InnovationsfÀhigkeit
Weiterbildungsintensive Unternehmen investieren 30–50 % mehr in Innovation¹¹².
24.4 Kostenersparnis
Durch Matching und Förderung sinken die Kosten fĂŒr Weiterbildung um:
70–100 % fĂŒr KMU¹¹³
50–80 % fĂŒr Transformationsbranchen¹¹⁴
24.5 Wettbewerbsvorteile
Unternehmen mit hoher Weiterbildungsquote:
wachsen schneller,
sind resilienter,
haben geringere Fluktuation¹¹⁵.
25. Wirkungsanalyse fĂŒr BeschĂ€ftigte
Weiterbildung wirkt direkt auf die BeschÀftigungsfÀhigkeit und das Einkommen.
25.1 Einkommen
Weiterbildung erhöht das Einkommen um 8–12 %¹¹⁶.
25.2 BeschÀftigungsstabilitÀt
Weiterbildung reduziert das Risiko von Arbeitslosigkeit um 20–30 %¹¹⁷.
25.3 Karrierechancen
Meister/Techniker/Fachwirte haben:
höhere Aufstiegschancen,
höhere Löhne,
bessere Arbeitsplatzsicherheit¹¹⁸.
25.4 Digitale Kompetenzen
Digitale und KI‑Kompetenzen werden zur Grundvoraussetzung fĂŒr BeschĂ€ftigungsfĂ€higkeit¹¹⁹.
25.5 Lebenszufriedenheit
Weiterbildung steigert:
Selbstwirksamkeit,
Motivation,
Lebenszufriedenheit¹²⁰.
26. Wirkungsanalyse fĂŒr Regionen
Weiterbildung wirkt regional stabilisierend und wachstumsfördernd.
26.1 Nordhessen
Strukturwandel
Energie‑ und MobilitĂ€tswende
höhere Arbeitslosigkeit¹²¹
Weiterbildung stÀrkt:
BeschÀftigung,
Innovation,
regionale Wertschöpfung.
26.2 Osthessen
Logistikzentrum
Industriecluster¹²²
Weiterbildung ermöglicht:
Automatisierung,
KI‑gestĂŒtzte Logistik,
nachhaltige Lieferketten.
26.3 Mittelhessen
Hochschulregion
Forschung und Start‑ups¹²³
Weiterbildung stÀrkt:
Wissenstransfer,
GrĂŒndungen,
FachkrÀftebindung.
26.4 Rhein‑Main
Finanz‑, IT‑ und Dienstleistungszentrum¹²⁴
Weiterbildung ermöglicht:
KI‑Kompetenzen,
Cybersecurity,
digitale Transformation.
➡️ Weiterbildung ist regionale Strukturpolitik.
27. Politische Machbarkeit und Stakeholder‑Analyse
27.1 Wirtschaft
Unternehmen unterstĂŒtzen:
Matching‑Modelle,
kostenfreie Meister/Techniker/Fachwirte,
Weiterbildungskonten¹²⁵.
27.2 Gewerkschaften
Gewerkschaften unterstĂŒtzen:
kostenfreie Aufstiegsfortbildung,
Weiterbildungskonten,
regionale Zentren¹²⁶.
27.3 Kommunen
Kommunen profitieren durch:
höhere BeschÀftigung,
höhere Steuereinnahmen,
geringere Arbeitslosigkeit¹²⁷.
27.4 EU
Die EU unterstĂŒtzt:
Weiterbildung,
Transformation,
Digitalisierung¹²⁸.
27.5 Politische Parteien
Parteien können das Modell unterstĂŒtzen, weil es:
keine Steuererhöhung erfordert,
keine Pflichtumlage enthÀlt,
marktnah ist,
EU‑kompatibel ist,
regional wirkt¹²⁹.
➡️ Das Modell ist politisch realistisch und mehrheitsfĂ€hig.
28. Implementierungsplan
Ein strukturiertes Weiterbildungsprogramm benötigt einen klaren, mehrstufigen Implementierungsplan. Dieser Plan stellt sicher, dass die MaĂnahmen effizient, transparent und zeitnah umgesetzt werden¹³⁰.
28.1 Phase 1 – Gesetzgebung (0–6 Monate)
Verabschiedung des Landesweiterbildungsgesetzes
Einrichtung der Hessischen Weiterbildungsagentur (HWA)
Definition der Förderkriterien
Abstimmung mit EU‑Kommission (ESF+, EFRE, JTF)¹³¹
Start der Bundesratsinitiative
28.2 Phase 2 – Aufbau (6–18 Monate)
Aufbau regionaler Weiterbildungszentren
Entwicklung der Weiterbildungskonten (1.500 € pro BeschĂ€ftigten)
Aufbau der digitalen Plattform
Zertifizierung von Weiter—
28. Implementierungsplan (Fortsetzung)
28.2 Phase 2 – Aufbau (6–18 Monate)
Aufbau regionaler Weiterbildungszentren
Entwicklung der Weiterbildungskonten (1.500 € pro BeschĂ€ftigten)
Aufbau der digitalen Plattform
Zertifizierung von Weiterbildungsanbietern¹³²
Start der ersten Pilotregionen (Nordhessen, Osthessen)¹³³
Integration bestehender Programme (ESF+, BA‑Programme, Landesprogramme)
28.3 Phase 3 – Rollout (18–36 Monate)
landesweite EinfĂŒhrung der Weiterbildungskonten
Start der kostenfreien Meister‑, Techniker‑ und Fachwirtprogramme¹³⁴
Vollbetrieb der HWA
Start der Transformationsfonds
Ausbau der KI‑Weiterbildungsprogramme
Integration der Unternehmen in das Matching‑System¹³⁵
28.4 Phase 4 – Verstetigung (ab 36 Monaten)
jÀhrliche Evaluation
Anpassung der Förderquoten
Ausbau der digitalen Lernplattform
Integration neuer EU‑Programme
Vorbereitung der bundesweiten Skalierung¹³⁶
29. Evaluationssystem
Ein strukturiertes Evaluationssystem stellt sicher, dass das Programm wirksam, effizient und zielgerichtet bleibt.
29.1 Indikatoren
Weiterbildungsquote
Teilnahmequote nach Regionen
Teilnahmequote nach Branchen
Anzahl kostenfreier Meister/Techniker/Fachwirte¹³⁷
BeschÀftigungsstabilitÀt
Einkommensentwicklung
Innovationsindikatoren
Unternehmensbeteiligung (Matching)
29.2 Methoden
jĂ€hrliche HWA‑Berichte
externe Evaluation (z. B. IAB, BIBB, Hochschulen)¹³⁸
EU‑Monitoring (ESF+, EFRE, JTF)¹³⁹
Befragungen von Unternehmen und BeschÀftigten
regionale Wirkungsanalysen
29.3 Transparenz
Alle Ergebnisse werden:
öffentlich zugÀnglich gemacht,
im Landtag vorgestellt,
in die Weiterentwicklung des Programms integriert.
30. Kommunikationsstrategie
Ein Weiterbildungsprogramm dieser GröĂenordnung benötigt eine professionelle Kommunikationsstrategie.
30.1 Zielgruppen
BeschÀftigte
Unternehmen
Weiterbildungsanbieter
Kommunen
VerbÀnde
Hochschulen
Politik
EU‑Institutionen
30.2 MaĂnahmen
landesweite Informationskampagne¹⁴⁰
regionale Informationsveranstaltungen
digitale Plattform (Weiterbildungskonto, Kurssuche, Matching)
Kooperation mit Kammern, Gewerkschaften, ArbeitgeberverbĂ€nden¹⁴¹
Social‑Media‑Kampagnen
gezielte Ansprache von KMU
30.3 Botschaften
„Weiterbildung ist ein Recht.“
„1.500 € pro Jahr fĂŒr jeden BeschĂ€ftigten.“
„Meister, Techniker, Fachwirt: kostenlos.“
„Hessen investiert in seine Zukunft.“
„Weiterbildung stĂ€rkt Regionen.“
31. Zusammenfassung
Diese Petition legt ein umfassendes, wissenschaftlich fundiertes und finanziell tragfĂ€higes Modell fĂŒr ein hessisches Weiterbildungs‑ und Transformationsprogramm vor. Die zentralen Elemente sind:
31.1 Struktur
jĂ€hrliches Weiterbildungskonto von 1.500 € pro BeschĂ€ftigten,
kostenfreie Meister‑, Techniker‑ und Fachwirtqualifikationen,
regionale Weiterbildungszentren,
Transformationsfonds fĂŒr Energie, Industrie, Pflege, Logistik, IT,
KI‑Weiterbildungsprogramme,
freiwilliges Unternehmens‑Matching,
EU‑Mittel als Grundfinanzierung,
Landesmittel als StabilitÀtsanker,
HWA als zentrale Landesbehörde.
31.2 Finanzierung
EU‑Mittel: 150–250 Mio. €
Landesmittel: 50–100 Mio. €
Unternehmens‑Matching: 100–300 Mio. €
Gesamtvolumen: 290–640 Mio. € jĂ€hrlich
31.3 Politische MaĂnahmen
Landesweiterbildungsgesetz
GrĂŒndung der HWA
Bundesratsinitiative
PrĂŒfung einer 1‑%‑Umlage als Option
31.4 Wirkung
höhere ProduktivitÀt
höhere BeschÀftigungsfÀhigkeit
geringere Arbeitslosigkeit
regionale Stabilisierung
soziale MobilitÀt
Innovationskraft
FachkrÀftesicherung
➡️ Hessen kann damit zum fĂŒhrenden Weiterbildungsland Deutschlands werden.
32. VollstĂ€ndige FuĂnotenliste
¹ OECD (2023): Skills Outlook 2023. ² IAB (2024): Weiterbildung und Arbeitsmarkt. ³ BIBB (2023): Datenreport zur beruflichen Bildung. ⁴ Eurostat (2024): Labour Market Statistics. ⁵ OECD (2022): Education at a Glance. ⁶ BMWK (2023): ProduktivitĂ€tsstudie Deutschland 2030. ⁷ IAB‑Regionaldaten Hessen (2024). ⁸ Hessisches Ministerium fĂŒr Wirtschaft (2023): FachkrĂ€ftemonitor. ⁹ OECD (2021): The Future of Skills. ¹⁰ BIBB (2022): Berufsbildungsbericht. ¹¹ EuropĂ€ische Kommission (2023): ESF+ Programme Germany. ¹² EuropĂ€ische Kommission (2023): EFRE Operational Programme Hessen. ¹³ EuropĂ€ische Kommission (2023): Just Transition Fund. ¹⁴ Hessische Landesregierung (2024): Digitalstrategie Hessen. ¹⁵ OECD (2020): Human Capital and Productivity. ¹⁶ IAB (2023): Qualifizierung und Transformation. ¹⁷ BIBB (2021): Weiterbildung und soziale MobilitĂ€t. ¹⁸ Eurofound (2022): Skills and Labour Market. ¹⁹ Bundesagentur fĂŒr Arbeit (2024): Arbeitsmarkt kompakt. ²⁰ Hessisches Statistisches Landesamt (2024). ²¹ EuropĂ€ische Kommission (2024): Erasmus+ Annual Report. ²² OECD (2019): Adult Learning in OECD Countries. ²³ BMAS (2023): Nationale Weiterbildungsstrategie. ²⁴ Art. 16c HV. ²⁵ § 2 HessPetG. ²⁶ Art. 70 GG. ²⁷ Art. 105 GG. ²⁸ BVerfG 1 BvL 10/10. ²⁹ BVerfG 1 BvF 1/11. ³⁰ BVerfG 2 BvR 882/97. ³¹ EU‑Beihilferecht (2023). ³² Art. 76 GG.
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