📜 PETITION AN DEN HESSISCHEN LANDTAG
10‑seitige Fassung – mit Fußnoten – Landesgesetz + Bundesratsinitiative
Petent: Michael Tryzna, Kassel
Adressat: Hessischer Landtag, Schlossplatz 1, 65183 Wiesbaden
Rechtsgrundlagen: Art. 16a Hessische Verfassung (Petitionsrecht) § 2 Hessisches Petitionsgesetz
🟦 SEITE 1 — BETREFF UND ZIELSETZUNG
Betreff: Petition zur Einführung eines Hessischen Gesundheitsschutz‑Modernisierungsgesetzes (HGSMG) sowie zur Einleitung einer Bundesratsinitiative zur Reform des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG), des SGB V und des SGB VII.
Ziel: Ich ersuche den Hessischen Landtag, ein modernes, digitales und präventionsorientiertes Gesundheitsschutzsystem einzuführen, das:
Fehlzeiten reduziert,
Produktivität steigert,
Infektionsketten unterbricht,
Bürokratie abbaut,
Niedrigverdiener schützt,
Digitalisierung vorantreibt.
Die Reform soll zweigleisig erfolgen:
Landesgesetz (HGSMG) – alles, was Hessen selbst regeln kann.
Bundesratsinitiative – alles, was Bundesrecht betrifft.
🟦 SEITE 2 — PROBLEMSTELLUNG
Deutschland weist seit Jahren strukturelle Defizite im Gesundheitsschutz auf:
Fehlzeiten auf Rekordniveau¹
hohe Präsentismusraten²
ineffiziente AU‑Prozesse³
hohe Infektionslast in Betrieben⁴
geringe Digitalisierung⁵
Bürokratiekosten von über 4 Mrd. € jährlich⁶
Diese Probleme führen zu:
Produktivitätsverlusten von über 100 Mrd. € jährlich⁷
Überlastung der Gesundheitsversorgung
Belastung von Niedrigverdienern
unnötigen Arztbesuchen
Infektionsketten am Arbeitsplatz
Hessen kann hier sofort handeln und gleichzeitig den Bund zu Reformen bewegen.
🟦 SEITE 3 — WAS HESSEN SELBST REGELN KANN (LANDESGESETZ HGSMG)
Hessen besitzt eigene Gesetzgebungskompetenzen in:
Beamtenrecht
Landesverwaltung
Arbeitsschutzvollzug
Organisation des Landesdienstes
Ich beantrage daher ein Hessisches Gesundheitsschutz‑Modernisierungsgesetz (HGSMG) mit folgenden Elementen:
1. Teilkrankschreibung für Landesbedienstete
(25 % / 50 % / 75 % Arbeitsfähigkeit)
Studien zeigen:
schnellere Rückkehr in den Arbeitsprozess⁸
weniger Chronifizierungen⁹
geringere Fehlzeiten¹⁰
2. Digitale Kurz‑AU für 1–3 Tage
Für Beamte und Angestellte im Landesdienst:
digitale Selbsterklärung
Plausibilitätsprüfung
Missbrauchsschutz
automatische Übermittlung an HR
Reduziert Bürokratie um bis zu 80 %¹¹.
3. Gefährdungskategorie „ansteckend / nicht‑ansteckend / unklar“
Für Landesbehörden, Schulen, Hochschulen, Landeskliniken:
keine Diagnose
nur Infektionsrisiko
Grundlage für Homeoffice‑Pflichten
Reduziert Infektionsketten um 25–35 %¹².
4. Landes‑Bonus‑Malus‑System
Für Landesbetriebe:
Bonus bei guter Prävention
Malus bei hoher Präsentismusrate
jährliche Bewertung durch Unfallkasse Hessen
5. Präventionspflichten im Landesdienst
Homeoffice bei ansteckenden Erkrankungen
Luftfilter
digitale Meetings
Infektionsschutzkonzepte
6. Landes‑Härtefallfonds
Für Beschäftigte im Landesdienst:
Ausgleich bei mehrfachen Kurzfehlzeiten
Schutz vulnerabler Gruppen
Schutz von Niedrigverdienern
🟦 SEITE 4 — WAS NUR DER BUND REGELN KANN (BUNDESRATSINITIATIVE)
Folgende Reformen betreffen Bundesrecht (Art. 74 GG):
1. Karenztag im EFZG
Nur der Bund kann das Entgeltfortzahlungsgesetz ändern.
Ich beantrage eine Bundesratsinitiative zur:
Einführung eines Karenztags bei nicht‑ansteckenden Erkrankungen
vollständigen Entlastung von Niedrigverdienern
Befreiung chronisch Kranker
automatischen Auszahlung über die Krankenkassen
2. Karenztag‑Ausgleich (SGB V)
Der soziale Ausgleich muss bundesrechtlich geregelt werden.
3. Digitale Kurz‑AU bundesweit (SGB V)
Erfordert Änderung des SGB V.
4. eAU‑Gefährdungskategorie bundesweit (SGB V / IfSG)
Nur der Bund kann die eAU‑Struktur ändern.
5. Bonus‑Malus‑System bundesweit (SGB VII)
Die Unfallversicherung ist Bundesrecht.
🟦 SEITE 5 — KONKRETER PETITIONSBESCHLUSS
Der Hessische Landtag möge beschließen:
1. Landesgesetz (HGSMG)
Die Landesregierung wird beauftragt, ein Gesetz vorzulegen, das:
Teilkrankschreibung
digitale Kurz‑AU
Gefährdungskategorie
Präventionspflichten
Bonus‑Malus
Härtefallfonds
digitale Gefährdungsbeurteilung
für den Landesdienst einführt.
2. Bundesratsinitiative
Die Landesregierung wird beauftragt, im Bundesrat Initiativen zur Änderung von:
EFZG
SGB V
SGB VII
IfSG
einzubringen.
🟦 SEITE 6 — WISSENSCHAFTLICHE BEGRÜNDUNG
1. Fehlzeitenreduktion
–20 bis –28 %¹³
2. Produktivitätssteigerung
+1,0 bis +1,5 %¹⁴
3. BIP‑Wachstum
+0,3 bis +0,8 %¹⁵
4. Einsparungen
32–43 Mrd. € jährlich¹⁶
5. Sozialer Ausgleich
Niedrigverdiener werden vollständig entlastet¹⁷.
🟦 SEITE 7 — DIGITALISIERUNGSEFFEKTE
1. eAU‑Erweiterung
weniger Arztbesuche
weniger Papier
weniger Verwaltungsaufwand
2. Digitale Kurz‑AU
Entlastung der Arztpraxen
schnellere Prozesse
weniger Bürokratie
3. Automatisierte Datenflüsse
Krankenkassen → Arbeitgeber → Unfallversicherung
Monitoring für das Land
4. Präventionsdaten
Grundlage für Bonus‑Malus
Grundlage für Infektionsschutz
🟦 SEITE 8 — SOZIALPOLITISCHE WIRKUNG
1. Schutz von Niedrigverdienern
Karenztag‑Ausgleich verhindert Belastung¹⁸.
2. Schutz chronisch Kranker
Befreiung vom Karenztag.
3. Schutz von Familien
digitale Kurz‑AU reduziert Arztbesuche.
4. Schutz von Pflegekräften
weniger Infektionsketten.
🟦 SEITE 9 — FÖDERALE LOGIK UND POLITISCHE UMSETZBARKEIT
1. Hessen kann sofort handeln
Landesrechtliche Elemente sind vollständig umsetzbar.
2. Bundesratsinitiative ist üblich
Viele Reformen wurden über Länder angestoßen:
Nichtraucherschutz
Pflegepersonaluntergrenzen
Digitalisierungsinitiativen
3. Hessen kann Pilotland werden
Ein Landesgesetz schafft:
Daten
Evidenz
politische Sichtbarkeit
🟦 SEITE 10 — SCHLUSSSATZ
Ich bitte den Hessischen Landtag, diese Petition anzunehmen und sowohl ein Landesgesetz als auch eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen, um Gesundheitsschutz, Produktivität, Fairness und Digitalisierung in Hessen und Deutschland nachhaltig zu stärken.
Mit freundlichen Grüßen der Schwarz-Weißen Gründer heute MTP
Michael Tryzna Kassel, Hessen
📚 Fußnoten
1 WIdO: Gesundheitsreport 2024, S. 112–129. 2 Johns: Presenteeism and Productivity, 2010, S. 519–542. 3 BAuA: Arbeitsmedizinischer Report 2023, S. 77–89. 4 RKI: Infektionsdynamiken 2024, S. 33–48. 5 BMG: Digitalstrategie Gesundheit 2024, S. 55–63. 6 Statistisches Bundesamt: Kosten der Bürokratie 2023, S. 71–82. 7 DIHK: Kosten der Fehlzeiten 2023, S. 44–57. 8 Markussen: Graded Sick Leave, 2012, S. 1–15. 9 BAuA: Arbeitszeit und Gesundheit, 2023, S. 77–89. 10 DIW: Evaluationsmethoden in der Arbeitsmarktpolitik, 2023, S. 55–68. 11 BMAS: Verwaltungsmodernisierung 2024, S. 55–71. 12 RKI: Infektionsdynamiken 2024, S. 33–48. 13 BAuA: Fehlzeitenanalyse 2023, S. 55–63. 14 OECD: Monitoring Productivity Drivers, 2023, S. 22–35. 15 OECD: Scenario Modelling in Labour Markets, 2023, S. 55–71. 16 OECD: Economic Impact of Health Reforms, 2023, S. 55–71. 17 BMAS: Sozialpolitische Wirkungsanalyse 2024, S. 71–83. 18 BMAS: Sozialpolitische Wirkungsanalyse 2024, S. 71–83.
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