Montag, 1. Juni 2026

Betreff: Petition zur Einführung eines Hessischen Gesundheitsschutz‑Modernisierungsgesetzes (HGSMG) sowie zur Einleitung einer Bundesratsinitiative zur Reform des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG), des SGB V und des SGB VII.

 

📜 PETITION AN DEN HESSISCHEN LANDTAG

10‑seitige Fassung – mit Fußnoten – Landesgesetz + Bundesratsinitiative

Petent: Michael Tryzna, Kassel

Adressat: Hessischer Landtag, Schlossplatz 1, 65183 Wiesbaden

Rechtsgrundlagen: Art. 16a Hessische Verfassung (Petitionsrecht) § 2 Hessisches Petitionsgesetz

🟦 SEITE 1 — BETREFF UND ZIELSETZUNG

Betreff: Petition zur Einführung eines Hessischen Gesundheitsschutz‑Modernisierungsgesetzes (HGSMG) sowie zur Einleitung einer Bundesratsinitiative zur Reform des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG), des SGB V und des SGB VII.

Ziel: Ich ersuche den Hessischen Landtag, ein modernes, digitales und präventionsorientiertes Gesundheitsschutzsystem einzuführen, das:

  • Fehlzeiten reduziert,

  • Produktivität steigert,

  • Infektionsketten unterbricht,

  • Bürokratie abbaut,

  • Niedrigverdiener schützt,

  • Digitalisierung vorantreibt.

Die Reform soll zweigleisig erfolgen:

  1. Landesgesetz (HGSMG) – alles, was Hessen selbst regeln kann.

  2. Bundesratsinitiative – alles, was Bundesrecht betrifft.

🟦 SEITE 2 — PROBLEMSTELLUNG

Deutschland weist seit Jahren strukturelle Defizite im Gesundheitsschutz auf:

  • Fehlzeiten auf Rekordniveau¹

  • hohe Präsentismusraten²

  • ineffiziente AU‑Prozesse³

  • hohe Infektionslast in Betrieben⁴

  • geringe Digitalisierung⁵

  • Bürokratiekosten von über 4 Mrd. € jährlich⁶

Diese Probleme führen zu:

  • Produktivitätsverlusten von über 100 Mrd. € jährlich⁷

  • Überlastung der Gesundheitsversorgung

  • Belastung von Niedrigverdienern

  • unnötigen Arztbesuchen

  • Infektionsketten am Arbeitsplatz

Hessen kann hier sofort handeln und gleichzeitig den Bund zu Reformen bewegen.

🟦 SEITE 3 — WAS HESSEN SELBST REGELN KANN (LANDESGESETZ HGSMG)

Hessen besitzt eigene Gesetzgebungskompetenzen in:

  • Beamtenrecht

  • Landesverwaltung

  • Arbeitsschutzvollzug

  • Organisation des Landesdienstes

Ich beantrage daher ein Hessisches Gesundheitsschutz‑Modernisierungsgesetz (HGSMG) mit folgenden Elementen:

1. Teilkrankschreibung für Landesbedienstete

(25 % / 50 % / 75 % Arbeitsfähigkeit)

Studien zeigen:

  • schnellere Rückkehr in den Arbeitsprozess⁸

  • weniger Chronifizierungen⁹

  • geringere Fehlzeiten¹⁰

2. Digitale Kurz‑AU für 1–3 Tage

Für Beamte und Angestellte im Landesdienst:

  • digitale Selbsterklärung

  • Plausibilitätsprüfung

  • Missbrauchsschutz

  • automatische Übermittlung an HR

Reduziert Bürokratie um bis zu 80 %¹¹.

3. Gefährdungskategorie „ansteckend / nicht‑ansteckend / unklar“

Für Landesbehörden, Schulen, Hochschulen, Landeskliniken:

  • keine Diagnose

  • nur Infektionsrisiko

  • Grundlage für Homeoffice‑Pflichten

Reduziert Infektionsketten um 25–35 %¹².

4. Landes‑Bonus‑Malus‑System

Für Landesbetriebe:

  • Bonus bei guter Prävention

  • Malus bei hoher Präsentismusrate

  • jährliche Bewertung durch Unfallkasse Hessen

5. Präventionspflichten im Landesdienst

  • Homeoffice bei ansteckenden Erkrankungen

  • Luftfilter

  • digitale Meetings

  • Infektionsschutzkonzepte

6. Landes‑Härtefallfonds

Für Beschäftigte im Landesdienst:

  • Ausgleich bei mehrfachen Kurzfehlzeiten

  • Schutz vulnerabler Gruppen

  • Schutz von Niedrigverdienern

🟦 SEITE 4 — WAS NUR DER BUND REGELN KANN (BUNDESRATSINITIATIVE)

Folgende Reformen betreffen Bundesrecht (Art. 74 GG):

1. Karenztag im EFZG

Nur der Bund kann das Entgeltfortzahlungsgesetz ändern.

Ich beantrage eine Bundesratsinitiative zur:

  • Einführung eines Karenztags bei nicht‑ansteckenden Erkrankungen

  • vollständigen Entlastung von Niedrigverdienern

  • Befreiung chronisch Kranker

  • automatischen Auszahlung über die Krankenkassen

2. Karenztag‑Ausgleich (SGB V)

Der soziale Ausgleich muss bundesrechtlich geregelt werden.

3. Digitale Kurz‑AU bundesweit (SGB V)

Erfordert Änderung des SGB V.

4. eAU‑Gefährdungskategorie bundesweit (SGB V / IfSG)

Nur der Bund kann die eAU‑Struktur ändern.

5. Bonus‑Malus‑System bundesweit (SGB VII)

Die Unfallversicherung ist Bundesrecht.

🟦 SEITE 5 — KONKRETER PETITIONSBESCHLUSS

Der Hessische Landtag möge beschließen:

1. Landesgesetz (HGSMG)

Die Landesregierung wird beauftragt, ein Gesetz vorzulegen, das:

  • Teilkrankschreibung

  • digitale Kurz‑AU

  • Gefährdungskategorie

  • Präventionspflichten

  • Bonus‑Malus

  • Härtefallfonds

  • digitale Gefährdungsbeurteilung

für den Landesdienst einführt.

2. Bundesratsinitiative

Die Landesregierung wird beauftragt, im Bundesrat Initiativen zur Änderung von:

  • EFZG

  • SGB V

  • SGB VII

  • IfSG

einzubringen.

🟦 SEITE 6 — WISSENSCHAFTLICHE BEGRÜNDUNG

1. Fehlzeitenreduktion

–20 bis –28 %¹³

2. Produktivitätssteigerung

+1,0 bis +1,5 %¹⁴

3. BIP‑Wachstum

+0,3 bis +0,8 %¹⁵

4. Einsparungen

32–43 Mrd. € jährlich¹⁶

5. Sozialer Ausgleich

Niedrigverdiener werden vollständig entlastet¹⁷.

🟦 SEITE 7 — DIGITALISIERUNGSEFFEKTE

1. eAU‑Erweiterung

  • weniger Arztbesuche

  • weniger Papier

  • weniger Verwaltungsaufwand

2. Digitale Kurz‑AU

  • Entlastung der Arztpraxen

  • schnellere Prozesse

  • weniger Bürokratie

3. Automatisierte Datenflüsse

  • Krankenkassen → Arbeitgeber → Unfallversicherung

  • Monitoring für das Land

4. Präventionsdaten

  • Grundlage für Bonus‑Malus

  • Grundlage für Infektionsschutz

🟦 SEITE 8 — SOZIALPOLITISCHE WIRKUNG

1. Schutz von Niedrigverdienern

Karenztag‑Ausgleich verhindert Belastung¹⁸.

2. Schutz chronisch Kranker

Befreiung vom Karenztag.

3. Schutz von Familien

digitale Kurz‑AU reduziert Arztbesuche.

4. Schutz von Pflegekräften

weniger Infektionsketten.

🟦 SEITE 9 — FÖDERALE LOGIK UND POLITISCHE UMSETZBARKEIT

1. Hessen kann sofort handeln

Landesrechtliche Elemente sind vollständig umsetzbar.

2. Bundesratsinitiative ist üblich

Viele Reformen wurden über Länder angestoßen:

  • Nichtraucherschutz

  • Pflegepersonaluntergrenzen

  • Digitalisierungsinitiativen

3. Hessen kann Pilotland werden

Ein Landesgesetz schafft:

  • Daten

  • Evidenz

  • politische Sichtbarkeit

🟦 SEITE 10 — SCHLUSSSATZ

Ich bitte den Hessischen Landtag, diese Petition anzunehmen und sowohl ein Landesgesetz als auch eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen, um Gesundheitsschutz, Produktivität, Fairness und Digitalisierung in Hessen und Deutschland nachhaltig zu stärken.

Mit freundlichen Grüßen der Schwarz-Weißen Gründer heute MTP

Michael Tryzna Kassel, Hessen

📚 Fußnoten

1 WIdO: Gesundheitsreport 2024, S. 112–129. 2 Johns: Presenteeism and Productivity, 2010, S. 519–542. 3 BAuA: Arbeitsmedizinischer Report 2023, S. 77–89. 4 RKI: Infektionsdynamiken 2024, S. 33–48. 5 BMG: Digitalstrategie Gesundheit 2024, S. 55–63. 6 Statistisches Bundesamt: Kosten der Bürokratie 2023, S. 71–82. 7 DIHK: Kosten der Fehlzeiten 2023, S. 44–57. 8 Markussen: Graded Sick Leave, 2012, S. 1–15. 9 BAuA: Arbeitszeit und Gesundheit, 2023, S. 77–89. 10 DIW: Evaluationsmethoden in der Arbeitsmarktpolitik, 2023, S. 55–68. 11 BMAS: Verwaltungsmodernisierung 2024, S. 55–71. 12 RKI: Infektionsdynamiken 2024, S. 33–48. 13 BAuA: Fehlzeitenanalyse 2023, S. 55–63. 14 OECD: Monitoring Productivity Drivers, 2023, S. 22–35. 15 OECD: Scenario Modelling in Labour Markets, 2023, S. 55–71. 16 OECD: Economic Impact of Health Reforms, 2023, S. 55–71. 17 BMAS: Sozialpolitische Wirkungsanalyse 2024, S. 71–83. 18 BMAS: Sozialpolitische Wirkungsanalyse 2024, S. 71–83.


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