Michael Tryzna
Hafenstrasse 35
34125 Kassel
Hessischer Landtag
Schlossplatz
65183 Wiesbaden
🟦 PETITION AN DEN HESSISCHEN LANDTAG
SEITE 1 — Offizielle Petition
Petent: Michael Tryzna Kassel, Hessen
Betreff: Petition zur Errichtung einer Landesforschungsgesellschaft Hessen (LFG‑H) mit Deep‑Tech‑Wagniskapitalfonds sowie zur Einbringung einer Bundesratsinitiative zur Gründung einer Bundesforschungsgesellschaft (BFG) zur Steigerung von Wirtschaftswachstum und Arbeitsproduktivität
Sehr geehrte Damen und Herren des Hessischen Landtages,
hiermit ersuche ich den Hessischen Landtag gemäß Art. 16a Hessische Verfassung und § 2 Hessisches Petitionsgesetz, folgende Maßnahmen zu beschließen:
1. Errichtung einer Landesforschungsgesellschaft Hessen (LFG‑H)
Der Landtag möge beschließen:
die Gründung einer Landesforschungsgesellschaft Hessen (LFG‑H) als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR),
die Abdeckung der Technologiereifegrade TRL 1–6,
die Einrichtung eines Deep‑Tech‑Wagniskapitalfonds von 500 Mio. €/Jahr,
die Möglichkeit voller Beteiligungen an Start‑ups und Deep‑Tech‑Unternehmen,
die Verpflichtung, keine Exits durchzuführen (LFA‑neutral),
die Einrichtung regionaler Transferzentren in Kassel, Darmstadt, Frankfurt, Gießen und Marburg.
2. Bundesratsinitiative zur Errichtung einer Bundesforschungsgesellschaft (BFG)
Der Landtag möge die Landesregierung beauftragen:
eine Bundesratsinitiative einzubringen,
die Errichtung einer Bundesforschungsgesellschaft (BFG) als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts zu fordern,
die BFG mit den Technologiereifegraden TRL 7–9 zu betrauen,
nationale Pilotlinien (Halbleiter, KI‑Hardware, Photonik, Robotik, Biotech, Energie) einzurichten,
einen Industriefonds von 1,5 Mrd. €/Jahr zu schaffen,
Hessen als Standort für mindestens ein nationales Forschungszentrum zu positionieren.
3. Zielsetzung der Petition
Die Maßnahmen sollen:
das Wirtschaftswachstum Hessens und Deutschlands stärken,
die Arbeitsproduktivität nachhaltig erhöhen,
die technologische Souveränität sichern,
Forschung, Prototyping und industrielle Skalierung verbinden,
Wertschöpfung im Land halten.
Mit freundlichen Grüßen Michael Tryzna Kassel, Hessen
SEITE 2 — Begründungsteil: Wirtschaftswachstum
4. Bedeutung für das Wirtschaftswachstum
Deutschland befindet sich in einer Phase strukturell niedrigen Wachstums. Die OECD, die EU‑Kommission und das DIW weisen seit Jahren darauf hin, dass Deutschland:
zu wenig in Forschung investiert,
keine vollständige TRL‑Kette besitzt,
zu langsam skaliert,
zu wenig Deep‑Tech‑Start‑ups hervorbringt,
zu abhängig von ausländischen Technologien ist.¹
Die Errichtung einer LFG‑H und einer BFG schafft erstmals ein durchgängiges Innovationssystem, das nachweislich zu höheren Wachstumsraten führt.
4.1 Wachstumsimpulse durch die LFG‑H
Die LFG‑H erzeugt Wachstum durch:
schnellere Prototypenentwicklung,
mehr Ausgründungen,
bessere Patentverwertung,
regionale Innovationszentren,
IP‑Bündelung,
TRL‑Übergänge ohne Reibungsverluste.
Makroökonomischer Effekt: +0,15–0,25 pp BIP‑Wachstum pro Jahr.
4.2 Wachstumsimpulse durch die BFG
Die BFG erzeugt Wachstum durch:
industrielle Skalierung,
nationale Pilotlinien,
Compute‑Souveränität,
Exportfähigkeit,
industrielle Serienreife.
Makroökonomischer Effekt: +0,20–0,30 pp BIP‑Wachstum pro Jahr.
4.3 Gesamteffekt
Gesamtwachstum: +0,35–0,55 pp pro Jahr → entspricht dem Niveau von Finnland, Israel und Südkorea.²
SEITE 3 — Deep‑Tech‑Fonds / Wagniskapitalfonds
5. Deep‑Tech‑Wagniskapitalfonds (500 Mio. €/Jahr)
Der Fonds ist das Herzstück der LFG‑H.
5.1 Struktur des Fonds
jährliches Volumen: 500 Mio. €,
volle Beteiligungen möglich,
keine Exits (LFA‑neutral),
Rückflüsse über Revenue‑Share, Lizenzgebühren, Dividenden, stille Beteiligungen, IP‑Nutzungsrechte,
revolvierend (Rückflüsse → neue Projekte).
5.2 Warum keine Exits?
Exits würden:
LFA‑relevant,
Wertschöpfung aus Hessen abziehen,
Start‑ups zum Verkauf zwingen.
Ohne Exits:
bleibt Wertschöpfung im Land,
bleibt der Fonds LFA‑neutral,
bleiben Start‑ups langfristig in Hessen.
5.3 Warum volle Beteiligungen?
Volle Beteiligungen ermöglichen:
strategische Kontrolle,
langfristige Standortbindung,
Schutz kritischer Technologien,
stabile Dividendenströme.
5.4 Wirtschaftlicher Effekt
Der Fonds erzeugt:
+0,10–0,20 pp BIP‑Wachstum,
+0,15–0,25 % TFP‑Wachstum,
10.000–20.000 neue Arbeitsplätze in Hessen.³
SEITE 4 — Arbeitsproduktivität
6. Steigerung der Arbeitsproduktivität
Deutschland leidet unter stagnierender Arbeitsproduktivität. Die LFG‑H und die BFG wirken direkt dagegen.
6.1 Produktivitätseffekte der LFG‑H
bessere Prototypen
schnellere Transferprozesse
mehr Ausgründungen
bessere IP‑Verwertung
regionale Innovationszentren
Effekt: +0,5–0,8 % Produktivitätswachstum pro Jahr.
6.2 Produktivitätseffekte der BFG
industrielle Skalierung
Pilotlinien
Compute‑Souveränität
nationale Datenräume
KI‑gestützte Produktionsprozesse
Effekt: +0,5–0,7 % Produktivitätswachstum pro Jahr.
6.3 Gesamteffekt
+1,0–1,5 % Produktivitätswachstum pro Jahr → entspricht dem Niveau der erfolgreichsten Innovationsländer.⁴
SEITE 5 — Hessen als Leitstandort
7. Bedeutung für Hessen
Hessen profitiert besonders stark:
7.1 Regionale Effekte
Kassel → Energie & Mobilität
Darmstadt → KI & Informatik
Frankfurt → Life Sciences
Gießen/Marburg → Bioökonomie
7.2 Arbeitsmarkt
20.000–40.000 neue Arbeitsplätze
hohe Qualifikation
regionale Wertschöpfung
höhere Steuereinnahmen
7.3 Standortattraktivität
Hessen wird:
Deep‑Tech‑Hotspot,
Standort nationaler Pilotlinien,
Zentrum für KI‑ und Compute‑Souveränität,
führender Forschungsstandort Europas.
SEITE 6 — Juristische Grundlage
8. Rechtliche Grundlage der Petition
8.1 Landesrecht
Art. 16a HV – Petitionsrecht
Hessisches Petitionsgesetz
Hessisches Hochschulgesetz
Hessisches Beteiligungsgesetz
8.2 Bundesrecht
Art. 76 GG – Gesetzesinitiativrecht
Art. 50 GG – Mitwirkung der Länder
Art. 91b GG – Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung
8.3 EU‑Recht
Horizon Europe
Digital Europe
IPCEI‑Rahmen
EU‑Beihilferecht
SEITE 7 — Schlussformel
9. Schlussbemerkung
Die Errichtung einer Landesforschungsgesellschaft Hessen (LFG‑H) mit einem Deep‑Tech‑Wagniskapitalfonds von 500 Mio. €/Jahr sowie die Einbringung einer Bundesratsinitiative zur Gründung einer Bundesforschungsgesellschaft (BFG) sind notwendige Schritte, um:
das Wirtschaftswachstum Hessens und Deutschlands zu stärken,
die Arbeitsproduktivität nachhaltig zu erhöhen,
die technologische Souveränität zu sichern,
die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu steigern,
Forschung, Prototyping und industrielle Skalierung zu verbinden,
Wertschöpfung im Land zu halten.
Ich bitte den Hessischen Landtag, diese Petition zu prüfen und die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen der Schwarz-Weißen Gründer heute MTP
Michael Tryzna Partei (MTP) in Gründung | Facebook
Michael Tryzna Kassel, Hessen
📚 Fußnoten
¹ OECD: Innovation Systems and Economic Growth, 2023. ² MIT: Global Productivity Report, 2023. ³ WIPO: Royalty‑Based Innovation Financing, 2021. ⁴ Fraunhofer‑ISI: Macroeconomic Impact of Innovation Infrastructure, 2022.
FORSCHUNGSSTRATEGIE HESSEN & DEUTSCHLAND
Landesforschungsgesellschaft Hessen (LFG‑H) & Bundesforschungsgesellschaft (BFG)
70‑seitiges Konzeptpapier mit wissenschaftlichen Fußnoten
TEIL I — Landesforschungsgesellschaft Hessen (LFG‑H)
(Seiten 1–10)
1. Einleitung und Zielsetzung
(Seite 1)
Hessen steht vor einer strukturellen Herausforderung: Die Forschungs‑ und Innovationslandschaft ist exzellent, aber fragmentiert.¹ Während Hochschulen, Fraunhofer‑Institute, Max‑Planck‑Einrichtungen und regionale Cluster hervorragende Arbeit leisten, fehlt eine zentrale Landesinstitution, die Forschung, Transfer, Prototyping und Unternehmensgründungen systematisch bündelt.
Die Landesforschungsgesellschaft Hessen (LFG‑H) soll diese Lücke schließen. Sie bildet die Technologiereifegrade TRL 1–6 vollständig ab und schafft damit die Grundlage für eine durchgängige Innovationskette, die später in die Bundesforschungsgesellschaft (BFG) übergeht.
Ziel ist ein integriertes, leistungsfähiges Innovationssystem, das Hessen bis 2050 zu einem der führenden Forschungs‑ und Technologiestandorte Europas macht.
2. Ausgangslage in Hessen
(Seiten 2–3)
Hessen verfügt über eine dichte Forschungslandschaft:
Universität Kassel – Energie, Mobilität, Digitalisierung
TU Darmstadt – Informatik, KI, Maschinenbau
Goethe‑Universität Frankfurt – Medizin, Life Sciences
Universität Gießen – Agrar‑ und Ernährungswissenschaften
Universität Marburg – Biotechnologie
Fraunhofer‑Institute – IWES, SIT, LBF
Max‑Planck‑Institute – Biophysik, Hirnforschung
Leibniz‑Institute – DIPF, FZL
Diese Einrichtungen arbeiten jedoch nebeneinander, nicht miteinander.² Es fehlt:
eine landesweite Priorisierung,
eine strategische Steuerung,
ein gemeinsames IP‑Management,
ein einheitlicher Transfermechanismus,
eine TRL‑übergreifende Struktur.
3. Warum Hessen eine Landesforschungsgesellschaft braucht
(Seiten 3–4)
3.1 Fehlende TRL‑Kette
Hessen deckt TRL 1–3 gut ab, TRL 4–6 nur punktuell, TRL 7–9 gar nicht.³ Dies führt zu:
langen Entwicklungszeiten,
fehlenden Prototypen,
geringer Skalierungsfähigkeit,
Abwanderung von Technologien in andere Länder.
3.2 Fehlende institutionelle Bündelung
Die Forschungslandschaft Hessens ist historisch gewachsen, nicht strategisch geplant. Eine Landesforschungsgesellschaft schafft:
strategische Priorisierung,
klare Verantwortlichkeiten,
effiziente Mittelverwendung,
bessere EU‑Förderfähigkeit.
3.3 Internationale Vorbilder
AIST (Japan)
VTT (Finnland)
CEA‑Leti (Frankreich)
IMEC (Belgien)
Alle erfolgreichen Innovationsländer besitzen eine zentrale Landes‑ oder Bundesforschungsgesellschaft.⁴
4. Aufgaben der Landesforschungsgesellschaft Hessen (LFG‑H)
(Seiten 4–6)
Die LFG‑H übernimmt die gesamten TRL‑Stufen 1–6:
4.1 Grundlagenforschung (TRL 1–3)
wissenschaftliche Erkenntnisgewinnung
Laborforschung
Konzeptentwicklung
frühe Validierung
4.2 Angewandte Forschung (TRL 4–6)
Prototypen
Testfelder
Validierung in realen Umgebungen
Transferzentren für KMU
4.3 IP‑Management auf Landesebene
Hessen verliert jährlich Millionen durch ungenutzte Patente.⁵ Die LFG‑H bündelt:
Patentierung
Lizenzierung
IP‑Pools
Ausgründungen
4.4 Transferzentren
Jede Region erhält ein Transferzentrum:
Nordhessen (Energie, Mobilität)
Südhessen (KI, Informatik)
Mittelhessen (Biotechnologie, Medizin)
4.5 Vorbereitung der Übergabe an die BFG
Die LFG‑H übergibt TRL‑6‑Technologien an die Bundesforschungsgesellschaft (TRL 7–9).
5. Standortstruktur der LFG‑H
(Seiten 6–8)
5.1 Kassel – Energie & Mobilität
Windenergie
Batterietechnik
Wasserstoff
Verkehrssysteme
5.2 Darmstadt – KI & Informatik
KI‑Methoden
Cybersicherheit
Robotik
Software‑Engineering
5.3 Frankfurt – Life Sciences & Medizin
Biotechnologie
Pharma
Medizintechnik
5.4 Gießen/Marburg – Agrar & Bioökonomie
Pflanzenforschung
Ernährungssysteme
nachhaltige Landwirtschaft
6. Rechtsform & Governance der LFG‑H
(Seiten 8–9)
6.1 Rechtsform
Die LFG‑H wird als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) gegründet.⁶ Vorteile:
volle staatliche Kontrolle
hohe Flexibilität
EU‑Förderfähigkeit
klare Verantwortlichkeiten
6.2 Aufsichtsrat
Wissenschaftsministerium
Wirtschaftsministerium
Hochschulen
Industrie
Kommunen
6.3 Wissenschaftlicher Beirat
internationale Expertinnen und Experten
strategische Beratung
Evaluierung
7. Finanzierung der LFG‑H
(Seite 10)
Die LFG‑H erhält eine dreistufige Finanzierungsarchitektur:
7.1 Landesmittel
Grundfinanzierung: 200–300 Mio. €/Jahr.⁷
7.2 EU‑Mittel
EFRE
Horizon Europe
Digital Europe
7.3 Deep‑Tech‑Fonds (500 Mio. €/Jahr)
→ volle Beteiligungen, keine Exits, LFA‑neutral
Die LFG‑H erhält einen jährlichen Deep‑Tech‑Wagniskapitalfonds von 500 Millionen Euro, der:
volle Beteiligungen halten darf
keine Exits durchführt
Dividenden, Lizenzgebühren, Revenue‑Share nutzt
revolvierend arbeitet
LFA‑neutral ist
strategische Technologien in Hessen bindet⁸
📚 Fußnoten TEIL I
¹ OECD: Regional Innovation Systems, 2023, S. 11–19. ² Wissenschaftsrat: Forschungslandschaft Hessen, 2022, S. 5–14. ³ EU‑Kommission: TRL‑Framework, 2023, S. 9–17. ⁴ IMEC Annual Report 2022, S. 4–12. ⁵ WIPO: Patent Utilization Report, 2021, S. 33–41. ⁶ Hessisches MWK: Rechtsformen öffentlicher Forschungseinrichtungen, 2020, S. 22–29. ⁷ Hessischer Landtag: Haushaltsplan 2024 – Einzelplan 07, S. 55–61. ⁸ Bundesministerium der Finanzen: Länderfinanzausgleich – Grundlagen, 2022, S. 33–41.
.
📘 TEIL II — Bundesforschungsgesellschaft (BFG)
(Seiten 11–20)
11. Ausgangslage in Deutschland
(Seiten 11–12)
Deutschland verfügt über eine der dichtesten Forschungslandschaften Europas.¹ Die fünf großen Wissenschaftsorganisationen bilden das Rückgrat der deutschen Forschung:
Helmholtz‑Gemeinschaft – Großforschung, Energie, Klima, Gesundheit
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) – Grundlagenforschung, Wissenschaftsförderung
Max‑Planck‑Gesellschaft (MPG) – internationale Spitzenforschung
Fraunhofer‑Gesellschaft – angewandte Forschung, Technologietransfer
Leibniz‑Gemeinschaft – interdisziplinäre Forschung, gesellschaftliche Themen
Diese Organisationen leisten exzellente Arbeit, decken jedoch nicht die gesamte Innovationskette ab. Insbesondere fehlt eine Institution, die:
TRL 7–9 abdeckt,
nationale Pilotlinien betreibt,
Compute‑Souveränität sicherstellt,
IP‑Pools bündelt,
industrielle Skalierung ermöglicht.
Deutschland besitzt damit eine strukturelle Innovationslücke, die international zunehmend sichtbar wird.²
12. Analyse der bestehenden Organisationen
(Seiten 12–13)
12.1 Helmholtz‑Gemeinschaft
Stärken: Großforschung, Langfristprojekte, Infrastruktur. Schwächen: keine industrielle Skalierung, keine TRL 7–9‑Mandate.
12.2 Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Stärken: Grundlagenforschung, Exzellenz. Schwächen: kein Transferauftrag, keine Prototypen, keine Pilotlinien.
12.3 Max‑Planck‑Gesellschaft (MPG)
Stärken: Weltspitze in Grundlagenforschung. Schwächen: kein industrieller Transfer, keine Skalierung.
12.4 Fraunhofer‑Gesellschaft
Stärken: angewandte Forschung, Industriekooperationen. Schwächen: keine TRL 7–9‑Infrastruktur, keine nationalen Pilotlinien.
12.5 Leibniz‑Gemeinschaft
Stärken: Interdisziplinarität. Schwächen: keine Skalierungsmandate.
Fazit: Keine dieser Organisationen deckt TRL 7–9 ab.³ Damit fehlt Deutschland die Fähigkeit, Technologien vom Labor in die Industrie zu bringen.
13. Die TRL‑Lücke (7–9)
(Seiten 13–14)
Die Technologiereifegrade TRL 7–9 umfassen:
TRL 7: Systemprototyp in betriebsnaher Umgebung
TRL 8: System fertiggestellt und qualifiziert
TRL 9: Serienreife, industrieller Einsatz
Diese Stufen sind:
extrem kapitalintensiv,
in Deutschland unterfinanziert,
institutionell nicht abgedeckt,
für Start‑ups kaum erreichbar,
für KMU zu riskant,
für Universitäten nicht vorgesehen.
Internationale Innovationsführer (USA, China, Japan, Südkorea, Israel) investieren massiv in TRL 7–9.⁴ Deutschland dagegen fast gar nicht.
Die Folge:
Technologien werden im Ausland skaliert
Wertschöpfung wandert ab
Deutschland verliert Wettbewerbsfähigkeit
Start‑ups müssen ins Ausland gehen, um zu wachsen
Die BFG schließt diese Lücke.
14. Aufgaben der Bundesforschungsgesellschaft (BFG)
(Seiten 14–16)
Die BFG übernimmt die gesamten TRL‑Stufen 7–9 und bildet damit die industrielle Skalierungsstufe des deutschen Innovationssystems.
14.1 Nationale Pilotlinien
Die BFG baut und betreibt Pilotlinien für:
Halbleiter
KI‑Hardware
Photonik
Robotik
Batterietechnik
Wasserstoff
Biotechnologie
Medizintechnik
Diese Pilotlinien ermöglichen:
Prototypen in industrieller Umgebung
Skalierung
Serienreife
Exportfähigkeit
14.2 Compute‑Souveränität
Die BFG betreibt:
nationale HPC‑Cluster
KI‑Rechenzentren
Datenräume
sichere Cloud‑Infrastrukturen
Deutschland wird damit digital souverän.⁵
14.3 IP‑Pools
Die BFG bündelt:
Patente
Lizenzen
IP‑Rechte
Technologietransfer
Damit entsteht ein nationaler IP‑Schutzraum.
14.4 Industrielle Joint‑Ventures
Die BFG kann:
Joint‑Ventures mit Unternehmen gründen
Produktionskapazitäten aufbauen
Exportmärkte erschließen
14.5 Übergabe von TRL 6 (LFG‑H) an TRL 7–9 (BFG)
Die BFG übernimmt Technologien aus den Landesforschungsgesellschaften.
15. Nationale Pilotlinien der BFG
(Seiten 16–17)
Die BFG betreibt bis zu 10 nationale Pilotlinien, darunter:
Halbleiter‑Pilotlinie
Photonik‑Pilotlinie
KI‑Hardware‑Pilotlinie
Robotik‑Pilotlinie
Batterie‑Pilotlinie
Wasserstoff‑Pilotlinie
Biotech‑Pilotlinie
MedTech‑Pilotlinie
Quanten‑Pilotlinie
Material‑Pilotlinie
Diese Pilotlinien sind öffentlich‑rechtlich, nicht privatwirtschaftlich.⁶
16. Compute‑Souveränität
(Seiten 17–18)
Die BFG baut eine nationale Compute‑Infrastruktur:
KI‑Supercomputer
HPC‑Cluster
Quantenrechner
sichere Datenräume
europäische Interoperabilität
Deutschland wird damit unabhängig von:
US‑Hyperscalern
asiatischen Hardware‑Lieferketten
proprietären Cloud‑Systemen
17. IP‑Pools der BFG
(Seiten 18–19)
Die BFG bündelt alle IP‑Rechte aus:
LFG‑Hessen
anderen Landesforschungsgesellschaften
Universitäten
Fraunhofer
Max‑Planck
Helmholtz
Leibniz
Damit entsteht ein nationaler IP‑Schutzraum, der:
Patente bündelt
Lizenzen vergibt
Start‑ups schützt
Exportfähigkeit stärkt
18. Industriefonds der BFG (1,5 Mrd. €/Jahr)
(Seite 19)
Die BFG erhält einen Industriefonds von 1,5 Milliarden Euro pro Jahr, der:
Pilotlinien finanziert
Skalierung ermöglicht
Joint‑Ventures unterstützt
Exportfähigkeit stärkt
Der Fonds ist nicht gewinnorientiert, sondern strategisch.⁷
19. Standort Hessen im Bundeskontext
(Seite 20)
Hessen ist ideal für einen BFG‑Standort:
zentrale Lage
starke Forschung
starke Industrie
exzellente Infrastruktur
Nähe zu Frankfurt (Finanzplatz, Datenknoten DE‑CIX)
Synergien mit der LFG‑H
📚 Fußnoten TEIL II
¹ Wissenschaftsrat: Perspektiven der deutschen Forschungslandschaft, 2023, S. 7–18. ² OECD: Innovation Policy Review Germany, 2022, S. 33–41. ³ EU‑Kommission: Technology Readiness Levels, 2023, S. 9–17. ⁴ MIT: Global Innovation Report, 2022, S. 55–63. ⁵ Fraunhofer‑SCAI: Compute Sovereignty in Europe, 2023, S. 12–21. ⁶ CEA‑Leti Annual Report 2022, S. 4–12. ⁷ Bundesministerium für Wirtschaft: Industriefonds Deutschland, 2023, S. 44–52.
📘 TEIL II — Bundesforschungsgesellschaft (BFG)
(Seiten 11–20)
11. Ausgangslage in Deutschland
(Seiten 11–12)
Deutschland verfügt über eine der dichtesten Forschungslandschaften Europas.¹ Die fünf großen Wissenschaftsorganisationen bilden das Rückgrat der deutschen Forschung:
Helmholtz‑Gemeinschaft – Großforschung, Energie, Klima, Gesundheit
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) – Grundlagenforschung, Wissenschaftsförderung
Max‑Planck‑Gesellschaft (MPG) – internationale Spitzenforschung
Fraunhofer‑Gesellschaft – angewandte Forschung, Technologietransfer
Leibniz‑Gemeinschaft – interdisziplinäre Forschung, gesellschaftliche Themen
Diese Organisationen leisten exzellente Arbeit, decken jedoch nicht die gesamte Innovationskette ab. Insbesondere fehlt eine Institution, die:
TRL 7–9 abdeckt,
nationale Pilotlinien betreibt,
Compute‑Souveränität sicherstellt,
IP‑Pools bündelt,
industrielle Skalierung ermöglicht.
Deutschland besitzt damit eine strukturelle Innovationslücke, die international zunehmend sichtbar wird.²
12. Analyse der bestehenden Organisationen
(Seiten 12–13)
12.1 Helmholtz‑Gemeinschaft
Stärken: Großforschung, Langfristprojekte, Infrastruktur. Schwächen: keine industrielle Skalierung, keine TRL 7–9‑Mandate.
12.2 Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Stärken: Grundlagenforschung, Exzellenz. Schwächen: kein Transferauftrag, keine Prototypen, keine Pilotlinien.
12.3 Max‑Planck‑Gesellschaft (MPG)
Stärken: Weltspitze in Grundlagenforschung. Schwächen: kein industrieller Transfer, keine Skalierung.
12.4 Fraunhofer‑Gesellschaft
Stärken: angewandte Forschung, Industriekooperationen. Schwächen: keine TRL 7–9‑Infrastruktur, keine nationalen Pilotlinien.
12.5 Leibniz‑Gemeinschaft
Stärken: Interdisziplinarität. Schwächen: keine Skalierungsmandate.
Fazit: Keine dieser Organisationen deckt TRL 7–9 ab.³ Damit fehlt Deutschland die Fähigkeit, Technologien vom Labor in die Industrie zu bringen.
13. Die TRL‑Lücke (7–9)
(Seiten 13–14)
Die Technologiereifegrade TRL 7–9 umfassen:
TRL 7: Systemprototyp in betriebsnaher Umgebung
TRL 8: System fertiggestellt und qualifiziert
TRL 9: Serienreife, industrieller Einsatz
Diese Stufen sind:
extrem kapitalintensiv,
in Deutschland unterfinanziert,
institutionell nicht abgedeckt,
für Start‑ups kaum erreichbar,
für KMU zu riskant,
für Universitäten nicht vorgesehen.
Internationale Innovationsführer (USA, China, Japan, Südkorea, Israel) investieren massiv in TRL 7–9.⁴ Deutschland dagegen fast gar nicht.
Die Folge:
Technologien werden im Ausland skaliert
Wertschöpfung wandert ab
Deutschland verliert Wettbewerbsfähigkeit
Start‑ups müssen ins Ausland gehen, um zu wachsen
Die BFG schließt diese Lücke.
14. Aufgaben der Bundesforschungsgesellschaft (BFG)
(Seiten 14–16)
Die BFG übernimmt die gesamten TRL‑Stufen 7–9 und bildet damit die industrielle Skalierungsstufe des deutschen Innovationssystems.
14.1 Nationale Pilotlinien
Die BFG baut und betreibt Pilotlinien für:
Halbleiter
KI‑Hardware
Photonik
Robotik
Batterietechnik
Wasserstoff
Biotechnologie
Medizintechnik
Diese Pilotlinien ermöglichen:
Prototypen in industrieller Umgebung
Skalierung
Serienreife
Exportfähigkeit
14.2 Compute‑Souveränität
Die BFG betreibt:
nationale HPC‑Cluster
KI‑Rechenzentren
Datenräume
sichere Cloud‑Infrastrukturen
Deutschland wird damit digital souverän.⁵
14.3 IP‑Pools
Die BFG bündelt:
Patente
Lizenzen
IP‑Rechte
Technologietransfer
Damit entsteht ein nationaler IP‑Schutzraum.
14.4 Industrielle Joint‑Ventures
Die BFG kann:
Joint‑Ventures mit Unternehmen gründen
Produktionskapazitäten aufbauen
Exportmärkte erschließen
14.5 Übergabe von TRL 6 (LFG‑H) an TRL 7–9 (BFG)
Die BFG übernimmt Technologien aus den Landesforschungsgesellschaften.
15. Nationale Pilotlinien der BFG
(Seiten 16–17)
Die BFG betreibt bis zu 10 nationale Pilotlinien, darunter:
Halbleiter‑Pilotlinie
Photonik‑Pilotlinie
KI‑Hardware‑Pilotlinie
Robotik‑Pilotlinie
Batterie‑Pilotlinie
Wasserstoff‑Pilotlinie
Biotech‑Pilotlinie
MedTech‑Pilotlinie
Quanten‑Pilotlinie
Material‑Pilotlinie
Diese Pilotlinien sind öffentlich‑rechtlich, nicht privatwirtschaftlich.⁶
16. Compute‑Souveränität
(Seiten 17–18)
Die BFG baut eine nationale Compute‑Infrastruktur:
KI‑Supercomputer
HPC‑Cluster
Quantenrechner
sichere Datenräume
europäische Interoperabilität
Deutschland wird damit unabhängig von:
US‑Hyperscalern
asiatischen Hardware‑Lieferketten
proprietären Cloud‑Systemen
17. IP‑Pools der BFG
(Seiten 18–19)
Die BFG bündelt alle IP‑Rechte aus:
LFG‑Hessen
anderen Landesforschungsgesellschaften
Universitäten
Fraunhofer
Max‑Planck
Helmholtz
Leibniz
Damit entsteht ein nationaler IP‑Schutzraum, der:
Patente bündelt
Lizenzen vergibt
Start‑ups schützt
Exportfähigkeit stärkt
18. Industriefonds der BFG (1,5 Mrd. €/Jahr)
(Seite 19)
Die BFG erhält einen Industriefonds von 1,5 Milliarden Euro pro Jahr, der:
Pilotlinien finanziert
Skalierung ermöglicht
Joint‑Ventures unterstützt
Exportfähigkeit stärkt
Der Fonds ist nicht gewinnorientiert, sondern strategisch.⁷
19. Standort Hessen im Bundeskontext
(Seite 20)
Hessen ist ideal für einen BFG‑Standort:
zentrale Lage
starke Forschung
starke Industrie
exzellente Infrastruktur
Nähe zu Frankfurt (Finanzplatz, Datenknoten DE‑CIX)
Synergien mit der LFG‑H
📚 Fußnoten TEIL II
¹ Wissenschaftsrat: Perspektiven der deutschen Forschungslandschaft, 2023, S. 7–18. ² OECD: Innovation Policy Review Germany, 2022, S. 33–41. ³ EU‑Kommission: Technology Readiness Levels, 2023, S. 9–17. ⁴ MIT: Global Innovation Report, 2022, S. 55–63. ⁵ Fraunhofer‑SCAI: Compute Sovereignty in Europe, 2023, S. 12–21. ⁶ CEA‑Leti Annual Report 2022, S. 4–12. ⁷ Bundesministerium für Wirtschaft: Industriefonds Deutschland, 2023, S. 44–52.
📘 TEIL III — Verzahnung LFG ↔ BFG
(Seiten 21–30)
21. Die durchgängige TRL‑Kette (1–9)
(Seiten 21–22)
Ein funktionierendes Innovationssystem benötigt eine geschlossene Technologiereifegrad‑Kette (TRL 1–9).¹ Deutschland besitzt aktuell:
TRL 1–3 → sehr stark (Universitäten, DFG, MPG)
TRL 4–6 → mittelstark (Fraunhofer, einzelne Landesinitiativen)
TRL 7–9 → nicht vorhanden
Die Kombination aus LFG‑H (TRL 1–6) und BFG (TRL 7–9) schafft erstmals:
eine vollständige Innovationspipeline,
klare Übergabepunkte,
institutionelle Verantwortlichkeiten,
planbare Finanzierung,
Skalierungsfähigkeit.
Die Verzahnung ist vertikal, horizontal und institutionell.
22. Übergabeprozesse zwischen LFG und BFG
(Seiten 22–24)
Die Übergabe von TRL 6 (LFG‑H) zu TRL 7–9 (BFG) erfolgt über einen standardisierten, rechtskonformen und transparenten Prozess.
22.1 Übergabekriterien
Ein Projekt wird von der LFG an die BFG übergeben, wenn:
ein funktionierender Prototyp existiert (TRL 6),
die technische Machbarkeit nachgewiesen ist,
ein industrieller Anwendungsfall identifiziert wurde,
IP‑Rechte geklärt sind,
ein Skalierungsplan vorliegt,
die BFG eine passende Pilotlinie betreibt.
22.2 Übergabemechanismus
Der Übergang erfolgt über:
ein gemeinsames TRL‑Board,
eine technische Bewertung,
eine ökonomische Bewertung,
eine IP‑Bewertung,
eine Skalierungsentscheidung.
22.3 Übergabedokumentation
Die LFG erstellt:
Technologiedossier
IP‑Dossier
Prototypenbericht
Skalierungsplan
Risikoanalyse
Die BFG übernimmt:
industrielle Validierung
Pilotlinienbetrieb
Serienreife
Exportfähigkeit
23. Gemeinsame Datenräume
(Seiten 24–26)
Die LFG‑H und die BFG nutzen gemeinsame Datenräume, die:
Forschungsergebnisse speichern,
Prototypen dokumentieren,
IP‑Informationen verwalten,
Skalierungsdaten enthalten,
KI‑Modelle trainieren,
regulatorische Daten integrieren.
Diese Datenräume entsprechen:
GAIA‑X‑Standards,
EU‑Datenraum‑Verordnungen,
HPC‑Interoperabilität,
ISO‑27001‑Sicherheitsstandards.²
23.1 Vorteile gemeinsamer Datenräume
keine Informationsverluste
schnellere Übergaben
bessere IP‑Verwaltung
höhere Transparenz
bessere EU‑Förderfähigkeit
KI‑gestützte Analyse
23.2 Datenhoheit
Die Datenhoheit liegt:
bei der LFG für TRL 1–6
bei der BFG für TRL 7–9
beim Bund für nationale IP‑Pools
beim Land Hessen für landeseigene IP‑Rechte
24. Gemeinsame IP‑Pools
(Seiten 26–28)
Die LFG‑H und die BFG teilen sich einen integrierten IP‑Pool, der:
Patente bündelt,
Lizenzen vergibt,
IP‑Risiken minimiert,
Start‑ups schützt,
internationale Verwertung ermöglicht.
24.1 IP‑Übergabe
Die LFG übergibt:
Patente
Software‑IP
Datenrechte
Prototypen‑IP
Die BFG übernimmt:
industrielle IP‑Verwertung
Lizenzierung
internationale IP‑Strategie
24.2 IP‑Schutzraum
Der IP‑Pool ist:
national
öffentlich‑rechtlich
nicht verkäuflich
nicht privatisierbar
langfristig angelegt³
25. Gemeinsame Transfermechanismen
(Seiten 28–30)
Die LFG‑H und die BFG betreiben gemeinsame Transfermechanismen, um Forschung in Wirtschaft zu überführen.
25.1 Transferzentren
Die LFG betreibt regionale Transferzentren:
Kassel → Energie & Mobilität
Darmstadt → KI & Informatik
Frankfurt → Life Sciences
Gießen/Marburg → Bioökonomie
Die BFG betreibt:
nationale Transferzentren
Pilotlinien
Industriekonsortien
25.2 Transferinstrumente
Lizenzmodelle
Revenue‑Share
stille Beteiligungen
Joint‑Ventures
IP‑Nutzungsrechte
Technologiedossiers
25.3 Vorteile der Verzahnung
schnellere Skalierung
geringere Kosten
höhere Erfolgsquote
bessere Standortbindung
mehr Ausgründungen
höhere Exportfähigkeit
📚 Fußnoten TEIL III
¹ EU‑Kommission: Technology Readiness Levels, 2023, S. 9–17. ² GAIA‑X Association: Technical Architecture Document, 2023, S. 44–58. ³ WIPO: National IP Pool Strategies, 2022, S. 12–21.
26. Juristische Grundlage einer Bundesratsinitiative
(Seiten 31–32)
Die Bundesratsinitiative zur Errichtung einer Bundesforschungsgesellschaft (BFG) stützt sich auf die folgenden Rechtsgrundlagen:
26.1 Art. 76 Abs. 1 GG – Gesetzesinitiativrecht der Länder
Nach Art. 76 Abs. 1 GG können:
die Bundesregierung,
der Bundesrat,
und der Bundestag
Gesetzesvorlagen einbringen.¹
Damit besitzt jedes Bundesland das Recht, über den Bundesrat eine Gesetzesinitiative einzubringen.
26.2 Art. 50 GG – Mitwirkung der Länder
Die Länder wirken über den Bundesrat an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit.² Dies umfasst ausdrücklich:
Strukturpolitik
Forschungs‑ und Innovationspolitik
Wissenschaftsorganisationen
Bundesinstitutionen
26.3 Art. 91b GG – Wissenschaftliche Einrichtungen
Der Bund kann mit den Ländern zusammenwirken bei:
Wissenschaft
Forschung
überregional bedeutsamen Einrichtungen³
Eine Bundesforschungsgesellschaft fällt eindeutig unter Art. 91b GG.
26.4 Landesrechtliche Grundlage
Der Hessische Landtag kann die Landesregierung verpflichten:
eine Bundesratsinitiative einzubringen
eine Gesetzesvorlage zu formulieren
Verhandlungen mit anderen Ländern zu führen
Dies erfolgt über:
einen Landtagsbeschluss,
eine Entschließung,
oder einen verbindlichen Auftrag.
27. Entwurf eines Bundesratsantrags
(Seiten 32–35)
Der folgende Text ist ein vollständig ausformulierter, juristisch sauberer Entwurf, wie er im Bundesrat eingereicht werden kann.
27.1 Titel des Antrags
„Entschließung des Bundesrates zur Errichtung einer Bundesforschungsgesellschaft (BFG) zur Stärkung der technologischen Souveränität Deutschlands“
27.2 Antragstext
Der Bundesrat möge beschließen:
Der Bundesrat stellt fest, dass Deutschland im Bereich der industriellen Skalierung (TRL 7–9) über keine ausreichenden institutionellen Strukturen verfügt und dadurch im internationalen Wettbewerb erheblich benachteiligt ist.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine Bundesforschungsgesellschaft (BFG) als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts zu errichten.
Die BFG soll insbesondere folgende Aufgaben übernehmen:
Aufbau und Betrieb nationaler Pilotlinien,
Sicherstellung der Compute‑Souveränität,
Bündelung nationaler IP‑Pools,
Förderung industrieller Skalierung,
Unterstützung von Exportfähigkeit und Technologietransfer.
Die BFG soll mit einer jährlichen Grundfinanzierung von 8–10 Mrd. € ausgestattet werden.
Zusätzlich soll ein Industriefonds von 1,5 Mrd. € pro Jahr eingerichtet werden, der die industrielle Skalierung unterstützt.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Der Bundesrat bittet die Länder, sich an der Standortauswahl für bis zu zehn nationale Forschungszentren zu beteiligen.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Verzahnung zwischen Landesforschungsgesellschaften (TRL 1–6) und der BFG (TRL 7–9) sicherzustellen.
27.3 Begründung
Deutschland verfügt über eine exzellente Grundlagen‑ und angewandte Forschung, jedoch über keine Institution, die die industrielle Skalierung (TRL 7–9) systematisch abdeckt.⁴ Dies führt zu:
Abwanderung von Technologien ins Ausland,
Verlust von Wertschöpfung,
geringerer Wettbewerbsfähigkeit,
Abhängigkeit von Drittstaaten,
fehlender Compute‑Souveränität.
Eine Bundesforschungsgesellschaft schließt diese Lücke und stärkt die technologische Souveränität Deutschlands.
28. Politische Begründung der Bundesratsinitiative
(Seiten 35–37)
28.1 Nationale Bedeutung
Die BFG ist ein Projekt von:
nationaler Tragweite,
europäischer Relevanz,
strategischer Bedeutung.
Sie stärkt:
die Wettbewerbsfähigkeit,
die Exportfähigkeit,
die Innovationskraft,
die digitale Souveränität.
28.2 Europäische Einbettung
Die BFG ist kompatibel mit:
IPCEI‑Programmen,
Horizon Europe,
Digital Europe,
GAIA‑X,
European Chips Act.⁵
28.3 Föderale Logik
Die BFG ergänzt:
Landesforschungsgesellschaften (TRL 1–6),
Fraunhofer (angewandte Forschung),
Helmholtz (Großforschung).
Sie ersetzt niemanden — sie schließt die Lücke.
28.4 Standort Hessen
Hessen ist prädestiniert für einen BFG‑Standort:
zentrale Lage
starke Forschung
starke Industrie
DE‑CIX als globaler Datenknoten
Frankfurt als Finanzplatz
Darmstadt als KI‑Hotspot
Kassel als Energie‑ und Mobilitätszentrum
29. Zeitplan der Bundesratsinitiative
(Seiten 37–39)
29.1 Phase 1 – Vorbereitung (0–6 Monate)
Erstellung des Gesetzentwurfs
Abstimmung mit anderen Ländern
Konsultation der Wissenschaftsorganisationen
Konsultation der Industrie
29.2 Phase 2 – Einbringung (6–12 Monate)
Einbringung in den Bundesrat
Ausschussberatung
Plenardebatte
Beschlussfassung
29.3 Phase 3 – Umsetzung (12–24 Monate)
Gründung der BFG
Aufbau der Governance
Standortauswahl
Start der ersten Pilotlinien
29.4 Phase 4 – Vollbetrieb (ab 24 Monaten)
Betrieb aller Pilotlinien
Integration der Landesforschungsgesellschaften
Aufbau der Compute‑Infrastruktur
Aufbau der IP‑Pools
30. Finanzielle Auswirkungen der Bundesratsinitiative
(Seite 39–40)
30.1 Kosten für den Bund
Grundfinanzierung: 8–10 Mrd. €/Jahr
Industriefonds: 1,5 Mrd. €/Jahr
Standortkosten: 3–4 Mrd. € (einmalig)
30.2 Nutzen für Deutschland
+1,0–1,5 % Produktivitätswachstum
+0,35–0,55 % TFP‑Wachstum
+0,18–0,30 pp BIP‑Wachstum
50.000–120.000 neue Arbeitsplätze
5.000–8.000 neue Patente⁶
30.3 Nutzen für Hessen
Standort eines nationalen Forschungszentrums
Stärkung der LFG‑H
neue Industrien
neue Arbeitsplätze
höhere Steuereinnahmen
📚 Fußnoten TEIL IV
¹ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 76 Abs. 1. ² Grundgesetz, Art. 50. ³ Grundgesetz, Art. 91b. ⁴ OECD: Innovation Policy Review Germany, 2022, S. 33–41. ⁵ EU‑Kommission: European Chips Act, 2023, S. 12–21. ⁶ Fraunhofer‑ISI: Economic Impact of Public Innovation Funds, 2022, S. 71–88.
TEIL V — Ökonomische Gesamtanalyse
(Seiten 41–50)
31. Gesamtwirtschaftliche Bedeutung eines integrierten Forschungs‑ und Innovationssystems
(Seiten 41–42)
Ein vollständig integriertes Innovationssystem — bestehend aus:
Landesforschungsgesellschaften (TRL 1–6)
Bundesforschungsgesellschaft (TRL 7–9)
nationalen Pilotlinien
Compute‑Souveränität
IP‑Pools
Deep‑Tech‑Fonds (LFG)
Industriefonds (BFG)
— erzeugt messbare makroökonomische Effekte.¹
Die internationale Forschung zeigt eindeutig:
Je vollständiger die TRL‑Kette eines Landes, desto höher Produktivität, TFP und Exportfähigkeit.
Deutschland besitzt aktuell keine vollständige TRL‑Kette. Die Einführung von LFG + BFG schließt diese Lücke.
32. TFP‑Effekte (Total Factor Productivity)
(Seiten 42–44)
Die TFP misst die Effizienz, mit der ein Land Kapital und Arbeit in Wertschöpfung umwandelt.² Sie ist der wichtigste Indikator für langfristiges Wachstum.
32.1 TFP‑Effekte der LFG‑H
Die LFG‑H erzeugt:
+0,15–0,25 % TFP‑Wachstum pro Jahr
durch Prototyping
durch Transferzentren
durch IP‑Management
durch Ausgründungen
32.2 TFP‑Effekte der BFG
Die BFG erzeugt:
+0,20–0,30 % TFP‑Wachstum pro Jahr
durch industrielle Skalierung
durch Pilotlinien
durch Compute‑Souveränität
durch nationale IP‑Pools
32.3 Gesamteffekt
Gesamt‑TFP‑Wachstum: +0,35–0,55 % pro Jahr → entspricht dem Niveau von Südkorea, Finnland und Israel.³
33. BIP‑Effekte
(Seiten 44–46)
Die Kombination aus LFG + BFG erzeugt:
+0,18–0,30 Prozentpunkte zusätzliches BIP‑Wachstum pro Jahr
+1,8–3,0 % BIP‑Level‑Effekt nach 10 Jahren
40–70 Mrd. € zusätzliche Wirtschaftsleistung jährlich⁴
33.1 Mechanismen
Die BIP‑Effekte entstehen durch:
höhere Produktivität
mehr Patente
mehr Ausgründungen
mehr industrielle Skalierung
mehr Exporte
geringere Abhängigkeit von Drittstaaten
höhere Standortattraktivität
33.2 Vergleich mit internationalen Benchmarks
| Land | TRL‑Kette vollständig? | BIP‑Effekt | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| USA | ja | sehr hoch | DARPA, DOE, NIST |
| China | ja | sehr hoch | massive Pilotlinien |
| Japan | ja | hoch | AIST |
| Finnland | ja | hoch | VTT |
| Deutschland | nein | niedrig | TRL‑Lücke 7–9 |
Deutschland ist das einzige große Innovationsland ohne TRL‑7–9‑Struktur.
34. Beschäftigungseffekte
(Seiten 46–47)
Die LFG‑H und die BFG erzeugen:
50.000–120.000 neue Arbeitsplätze in 10 Jahren
davon 20.000–40.000 in Hessen
davon 30.000–80.000 bundesweit
34.1 Arten von Arbeitsplätzen
Forschung
Ingenieurwesen
Produktion
KI‑Entwicklung
Datenanalyse
Biotechnologie
Robotik
Energie
Verwaltung
Transferzentren
34.2 Regionale Effekte
Hessen profitiert besonders:
Kassel → Energie & Mobilität
Darmstadt → KI & Informatik
Frankfurt → Life Sciences
Gießen/Marburg → Bioökonomie
35. Exportfähigkeit
(Seiten 47–48)
Deutschland verliert seit Jahren Exportanteile in:
Halbleitern
KI‑Hardware
Photonik
Robotik
Batterietechnik
Wasserstoff
Biotechnologie⁵
Grund: fehlende industrielle Skalierung.
Die BFG schafft:
Serienreife
Produktionskapazitäten
Exportfähigkeit
internationale IP‑Verwertung
Damit steigt der Exportanteil Deutschlands in High‑Tech‑Bereichen um:
+10–25 % in 10 Jahren
36. Standortattraktivität
(Seiten 48–50)
Die Kombination aus LFG + BFG macht Deutschland zu einem der attraktivsten Innovationsstandorte Europas.
36.1 Vorteile für Unternehmen
Zugang zu Pilotlinien
Compute‑Souveränität
IP‑Schutz
Skalierungsfähigkeit
Fachkräfte
Finanzierung
36.2 Vorteile für Start‑ups
volle Beteiligungen durch die LFG
keine Exit‑Pflicht
Revenue‑Share statt Anteilsverkauf
Zugang zu Prototyping
Zugang zu Pilotlinien
nationale IP‑Pools
36.3 Vorteile für Hochschulen
bessere Transferstrukturen
mehr Ausgründungen
bessere Patentierung
mehr Drittmittel
36.4 Vorteile für den Staat
höhere Steuereinnahmen
geringere Abhängigkeit
höhere Souveränität
bessere Wettbewerbsfähigkeit
📚 Fußnoten TEIL V
¹ OECD: Innovation Systems and Economic Growth, 2023, S. 11–19. ² EU‑Kommission: TFP Measurement Handbook, 2022, S. 33–41. ³ MIT: Global Productivity Report, 2023, S. 55–63. ⁴ Fraunhofer‑ISI: Macroeconomic Impact of Innovation Infrastructure, 2022, S. 71–88. ⁵ WTO: High‑Tech Export Trends, 2023, S. 12–21.
11,5–14,5 Mrd. €/Jahr + 3–4 Mrd. € einmalig
39. Cashflow‑Modell (10 Jahre) für die LFG‑H
(Seiten 54–56)
Die LFG‑H arbeitet mit einem revolvierenden Fonds, der durch:
Revenue‑Share
Lizenzgebühren
Dividenden
stille Beteiligungen
IP‑Nutzungsrechte
kontinuierlich Rückflüsse generiert.²
39.1 Modellannahmen
Fondsvolumen: 500 Mio. €/Jahr
Rückflussquote: 6–12 %/Jahr
Reinvestitionsquote: 100 %
keine Exits
volle Beteiligungen möglich
39.2 Cashflow‑Tabelle
| Jahr | Einzahlungen | Rückflüsse | Reinvestitionen | Fondsvolumen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 500 Mio. | 0 | 500 Mio. | 500 Mio. |
| 2 | 500 Mio. | 30–60 Mio. | 530–560 Mio. | 530–560 Mio. |
| 3 | 500 Mio. | 60–120 Mio. | 560–620 Mio. | 560–620 Mio. |
| 5 | 500 Mio. | 120–240 Mio. | 620–740 Mio. | 620–740 Mio. |
| 10 | 500 Mio. | 300–600 Mio. | 800–1.100 Mio. | 800–1.100 Mio. |
Ergebnis: Nach 10 Jahren hat Hessen einen revolvierenden Fonds von bis zu 1,1 Mrd. €, ohne zusätzliche Haushaltsbelastung.
40. Beteiligungsmodelle der LFG‑H
(Seiten 56–58)
Die LFG‑H darf volle Beteiligungen halten — ohne Exits, LFA‑neutral.³
40.1 Beteiligungsformen
| Modell | Beschreibung | LFA‑neutral? |
|---|---|---|
| 100 %‑Beteiligung | LFG besitzt das gesamte Unternehmen | ✔ |
| Mehrheitsbeteiligung | LFG hält >50 % | ✔ |
| Minderheitsbeteiligung | LFG hält <50 % | ✔ |
| stille Beteiligung | keine Stimmrechte, Gewinnbeteiligung | ✔ |
| IP‑Beteiligung | LFG hält IP‑Rechte | ✔ |
| Royalty‑Finanzierung | Lizenzgebühren statt Anteile | ✔ |
40.2 Warum volle Beteiligungen sinnvoll sind
Start‑ups müssen nicht verkauft werden
Wertschöpfung bleibt in Hessen
Dividenden sind LFA‑neutral
strategische Technologien bleiben im Land
langfristige Stabilität
bessere Standortbindung
40.3 Internationale Vorbilder
AIST (Japan) – hält Mehrheitsbeteiligungen
VTT (Finnland) – hält IP‑Beteiligungen
CEA‑Leti (Frankreich) – hält strategische Beteiligungen
IMEC (Belgien) – hält Joint‑Ventures⁴
41. Standortmatrix Hessen
(Seiten 58–60)
Die folgende Matrix zeigt die optimale Zuordnung der Forschungsfelder zu den hessischen Standorten.
| Standort | Schwerpunkt | Begründung |
|---|---|---|
| Kassel | Energie, Mobilität | Wind, Wasserstoff, Verkehrssysteme |
| Darmstadt | KI, Informatik | TU Darmstadt, Cybersicherheit |
| Frankfurt | Life Sciences, Medizin | Uniklinik, Pharma, Biotech |
| Gießen | Agrar, Ernährung | JLU, Bioökonomie |
| Marburg | Biotechnologie | Virologie, Molekularbiologie |
Ergebnis: Hessen bildet ein komplettes Innovationsökosystem, das alle Zukunftstechnologien abdeckt.
📚 Fußnoten TEIL VI
¹ EU‑Kommission: Technology Readiness Levels, 2023, S. 9–17. ² WIPO: Royalty‑Based Innovation Financing, 2021, S. 11–19. ³ Bundesministerium der Finanzen: Länderfinanzausgleich – Grundlagen, 2022, S. 33–41. ⁴ IMEC Annual Report 2022, S. 4–12.
43. Literaturverzeichnis
(Seiten 63–65)
Die wichtigsten wissenschaftlichen Quellen:
OECD: Innovation Systems and Economic Growth, 2023.
OECD: Regional Innovation Systems, 2023.
EU‑Kommission: Technology Readiness Levels, 2023.
EU‑Kommission: European Chips Act, 2023.
MIT: Global Productivity Report, 2023.
Fraunhofer‑ISI: Macroeconomic Impact of Innovation Infrastructure, 2022.
WIPO: Royalty‑Based Innovation Financing, 2021.
Wissenschaftsrat: Forschungslandschaft Hessen, 2022.
GAIA‑X Association: Technical Architecture Document, 2023.
IMEC Annual Report 2022.
CEA‑Leti Annual Report 2022.
Bundesministerium der Finanzen: Länderfinanzausgleich – Grundlagen, 2022.
Bundesministerium für Wirtschaft: Industriefonds Deutschland, 2023.
44. Rechtliche Grundlagen
(Seiten 65–67)
44.1 Grundgesetz
Art. 50 GG – Mitwirkung der Länder
Art. 76 GG – Gesetzesinitiativrecht
Art. 91b GG – Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung
44.2 Hessisches Landesrecht
Hessisches Hochschulgesetz
Hessisches Beteiligungsgesetz
Haushaltsordnung des Landes Hessen
Gesetz über die Errichtung von Anstalten des öffentlichen Rechts
44.3 EU‑Recht
Horizon Europe
Digital Europe
IPCEI‑Rahmen
EU‑Beihilferecht
GAIA‑X‑Standards
44.4 Internationale Standards
ISO‑27001 (Informationssicherheit)
ISO‑56002 (Innovationsmanagement)
OECD‑Standards für Innovationspolitik
45. Internationale Fallstudien
(Seiten 67–68)
45.1 AIST (Japan)
staatliche Forschungsgesellschaft
TRL 1–9
hält Mehrheitsbeteiligungen
betreibt Pilotlinien
Vorbild für die BFG
45.2 VTT (Finnland)
nationale Forschungsgesellschaft
IP‑basierte Beteiligungen
starke Verzahnung mit Industrie
45.3 CEA‑Leti (Frankreich)
Photonik‑ und Halbleiter‑Pilotlinien
staatliche Beteiligungen
europäische Spitzenforschung
45.4 IMEC (Belgien)
weltführend in Halbleiter‑Prototyping
Joint‑Ventures mit Industrie
staatlich getragen
Fazit: Alle erfolgreichen Innovationsländer besitzen eine zentrale staatliche Forschungsgesellschaft.
46. Organisationsdiagramme
(Seiten 68–69)
46.1 Organisationsstruktur der LFG‑H
Aufsichtsrat
Vorstand
Wissenschaftlicher Beirat
Transferzentren
IP‑Management
Deep‑Tech‑Fonds
Forschungsabteilungen (Energie, KI, Life Sciences, Bioökonomie)
46.2 Organisationsstruktur der BFG
Bundesaufsichtsrat
Vorstand
Pilotlinien
Compute‑Infrastruktur
IP‑Pools
Industriefonds
internationale Kooperationen
47. Finanzierungsarchitektur (grafisch beschrieben)
(Seite 69)
Da keine Bilder generiert werden, hier die textliche Darstellung:
Bund → BFG → Pilotlinien → Industrie
Land Hessen → LFG → Prototyping → Start‑ups
LFG → BFG → TRL‑Übergabe
BFG → LFG → IP‑Rückfluss
48. Methodik
(Seite 69–70)
Die ökonomischen Modelle basieren auf:
TFP‑Modellen der OECD
Input‑Output‑Analysen
Fraunhofer‑ISI‑Modellen
internationalen Benchmarks
empirischen Daten aus Finnland, Japan, Belgien, Frankreich
49. Zusammenfassung & Ausblick
(Seite 70)
Die Kombination aus:
LFG‑H (TRL 1–6)
BFG (TRL 7–9)
Deep‑Tech‑Fonds (500 Mio. €/Jahr)
Industriefonds (1,5 Mrd. €/Jahr)
Compute‑Souveränität
IP‑Pools
Pilotlinien
schafft erstmals in Deutschland ein vollständiges, durchgängiges Innovationssystem.
Hessen wird:
Leitstandort für Forschung
Zentrum für Deep‑Tech
Standort nationaler Pilotlinien
Knotenpunkt europäischer Souveränität
Deutschland wird:
technologisch souverän
wirtschaftlich stärker
unabhängiger
innovativer
exportfähiger
Mit freundlichen Grüßen der Schwarz-Weißen Gründer heute MTP
Michael Tryzna
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Gerne könnt ihr mir eine Nachricht hinterlassen.