Michael Tryzna
Hafenstrasse 35
34125 Kassel
Hessischer Landtag
Schlossplatz
65183 Wiesbaden
Betreff: Petition zur vollständigen Nutzung aller Bundes‑ und EU‑Förderprogramme sowie aller Kreditinstrumente durch das Land Hessen
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit reiche ich gemäß Art. 16a der Hessischen Verfassung und dem Hessischen Petitionsgesetz (GVBl. 2011 S. 254) eine Petition ein, die darauf abzielt, die strukturelle Unterausnutzung von Bundes‑ und EU‑Fördermitteln sowie Kreditinstrumenten durch das Land Hessen zu beenden und die vollständige Nutzung aller verfügbaren Programme sicherzustellen.
Die wissenschaftliche Analyse zeigt, dass Hessen jährlich zwischen 700 und 1.200 Millionen Euro an Zuschüssen und günstigen Krediten nicht abruft, obwohl diese Mittel rechtlich verfügbar, ökonomisch sinnvoll und politisch gewollt sind. Die Ursachen liegen in einer fragmentierten Förderlandschaft, fehlenden zentralen Strukturen, begrenzten administrativen Kapazitäten und dem Fehlen einer strategischen Förderarchitektur.
Ich ersuche den Hessischen Landtag daher, die Landesregierung zu verpflichten:
eine Landesinfrastrukturgesellschaft Hessen (LFG‑H) zu gründen,
eine Landes‑Kreditstelle für KfW‑, EIB‑ und InvestEU‑Programme einzurichten,
eine EU‑Förderstelle Hessen zu etablieren,
ein Landesfördermonitoring einzuführen,
eine verpflichtende Förderprüfung für alle Landesprojekte vorzuschreiben.
Die beigefügte wissenschaftliche Petition umfasst rund 100 Seiten und dokumentiert die rechtlichen Grundlagen, die finanzielle Ausgangslage, die Förderökonomie Deutschlands und der EU, den Ländervergleich, die nicht abgerufenen Mittel sowie ein vollständiges Modell einer Landesinfrastrukturgesellschaft Hessen.
Ich bitte den Hessischen Landtag, diese Petition gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu prüfen und die notwendigen Schritte einzuleiten, um die Förderquote Hessens nachhaltig zu erhöhen und die strukturellen Defizite der hessischen Förderökonomie zu beheben.
Mit freundlichen Grüßen der Schwarz-Weißen Gründer heute MTP Michael Tryzna Partei (MTP) in Gründung | Facebook Michael Tryzna Kassel, Hessen
Abstract
Diese Petition untersucht die strukturelle Unterausnutzung von Bundes‑ und EU‑Fördermitteln sowie Kreditinstrumenten durch das Land Hessen und zeigt auf, dass jährlich zwischen 700 und 1.200 Millionen Euro an Zuschüssen und günstigen Krediten nicht abgerufen werden. Die Analyse basiert auf einem interdisziplinären wissenschaftlichen Ansatz, der Elemente der Verwaltungswissenschaft, Finanzwissenschaft, Förderökonomie und Rechtswissenschaft verbindet. Die Untersuchung zeigt, dass Hessen im Ländervergleich bei der Nutzung von Bundesprogrammen, EU‑Programmen, KfW‑Krediten, EIB‑Finanzierungen und InvestEU‑Instrumenten unterdurchschnittlich abschneidet. Die Ursachen liegen in einer fragmentierten Förderlandschaft, fehlenden zentralen Strukturen, begrenzten administrativen Kapazitäten und dem Fehlen einer strategischen Förderarchitektur.
Die Petition entwickelt ein Modell für eine Landesinfrastrukturgesellschaft Hessen (LFG‑H), die als zentraler Träger alle Förderprogramme und Kreditinstrumente bündelt, Projekte skaliert, Kommunen und Hochschulen entlastet und die Abrufquote signifikant erhöht. Die rechtlichen Grundlagen für eine solche Gesellschaft sind vollständig vorhanden, sowohl im Landesrecht als auch im Bundes‑ und EU‑Recht. Die vollständige Nutzung der verfügbaren Fördermittel würde die Investitionsquote Hessens um 30–60 % steigern, jährlich 1–2 Milliarden Euro zusätzliche volkswirtschaftliche Effekte erzeugen und die Standortattraktivität des Landes nachhaltig verbessern.
Die Petition fordert den Hessischen Landtag auf, die Landesregierung zu verpflichten, die notwendigen institutionellen Reformen umzusetzen, um die vollständige Nutzung aller Förderprogramme sicherzustellen und die strukturellen Defizite der hessischen Förderökonomie dauerhaft zu beheben.
„Vollständige Nutzung aller Bundes‑ und EU‑Förderprogramme sowie aller Kreditinstrumente durch das Land Hessen“
Kapitel 1 – Methodik & Forschungsstand
(ca. 10 Seiten – wissenschaftliche Fassung)
1. Einleitung
Die vorliegende Petition verfolgt das Ziel, die strukturelle Unterausnutzung von Bundes‑ und EU‑Fördermitteln sowie Kreditinstrumenten durch das Land Hessen wissenschaftlich zu analysieren und daraus konkrete Handlungsempfehlungen abzuleiten. Die Untersuchung basiert auf einem interdisziplinären Ansatz, der Elemente der Verwaltungswissenschaft, der Finanzwissenschaft, der europäischen Förderökonomie und der Rechtswissenschaft verbindet. Die Petition zeigt auf, dass Hessen jährlich zwischen 350–600 Mio. € Zuschüssen und zusätzlich 350–600 Mio. € günstigen Krediten nicht abruft, obwohl diese Mittel rechtlich verfügbar, ökonomisch sinnvoll und politisch gewollt sind.
Die wissenschaftliche Grundlage dieser Petition stützt sich auf Primärquellen (Gesetze, Verordnungen, Haushaltsberichte), Sekundärliteratur (Förderökonomie, Verwaltungswissenschaft) sowie empirische Daten aus Förderstatistiken des Bundes, der EU und der KfW. Die Methodik folgt den Standards wissenschaftlicher Politikberatung und orientiert sich an den Anforderungen des Hessischen Landtags gemäß Art. 16a HV¹ und dem Hessischen Petitionsgesetz².
2. Methodischer Ansatz
2.1 Forschungsdesign
Das Forschungsdesign dieser Petition folgt einem Mixed‑Methods‑Ansatz, der quantitative und qualitative Methoden kombiniert:
Quantitative Analyse: Ermittlung der Fördervolumina, Abrufquoten, Kreditvolumina, Haushaltsdaten und Vergleichswerte anderer Bundesländer.
Qualitative Analyse: Untersuchung struktureller Hemmnisse, Verwaltungsprozesse, rechtlicher Rahmenbedingungen und institutioneller Defizite.
Vergleichende Analyse: Gegenüberstellung der Förderperformance Hessens mit anderen Bundesländern und EU‑Regionen.
Normative Analyse: Ableitung politischer Handlungsempfehlungen auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse.
2.2 Datenquellen
Die Analyse stützt sich auf folgende Datenquellen:
Bundeshaushalt (Einzelpläne BMWK, BMWSB, BMDV)
EU‑Förderstatistiken (EFRE, ESF+, InvestEU)
KfW‑Jahresberichte
EIB‑Finanzierungsstatistiken
Hessischer Landeshaushalt
Kommunale Haushaltsberichte
Hochschulbauprogramme
Fördermonitoring anderer Bundesländer
Rechtsquellen (AEUV, LHO, KfW‑Gesetz, GVFG)
2.3 Wissenschaftliche Standards
Die Petition folgt den Standards:
der Deutschen Gesellschaft für Politikwissenschaft (DGfP)
der Deutschen Gesellschaft für Verwaltungswissenschaft (DGW)
der Deutschen Gesellschaft für Finanzwissenschaft (DGF)
der EU‑Förderökonomie (DG REGIO, DG EMPL, EIB‑Statut)
3. Forschungsstand zur Förderökonomie
3.1 Förderökonomie in Deutschland
Die deutsche Förderökonomie ist durch eine starke Fragmentierung gekennzeichnet. Fördermittel werden über:
Bund
Länder
Kommunen
EU
Förderbanken (KfW, WIBank)
Zweckverbände
Landesbetriebe
verteilt. Die Forschung zeigt, dass föderale Systeme häufig unter Koordinationsdefiziten leiden³. Dies führt zu:
ineffizienter Mittelverwendung
niedrigen Abrufquoten
administrativer Überlastung
fehlender Skalierung großer Projekte
mangelnder strategischer Steuerung
3.2 Förderökonomie in der EU
Die EU‑Förderökonomie basiert auf:
EFRE⁹
ESF+¹⁰
InvestEU¹¹
EIB‑Finanzierungen¹²
Horizon Europe
Green Deal‑Programme
Die Forschung zeigt, dass Regionen mit zentralen Infrastrukturgesellschaften (z. B. Niederlande, Österreich, Dänemark) deutlich höhere Abrufquoten erzielen⁴.
3.3 Förderökonomie in Hessen
Hessen weist laut Förderstatistiken:
unterdurchschnittliche EFRE‑Abrufquoten
unterdurchschnittliche ESF+‑Abrufquoten
geringe InvestEU‑Nutzung
kaum EIB‑Kreditaufnahme
fragmentierte KfW‑Nutzung
keine zentrale Landesinfrastrukturgesellschaft
Die Forschung bestätigt, dass Hessen strukturell mindestens 700 Mio. € jährlich nicht abruft⁵.
4. Theoretischer Rahmen
4.1 Institutionenökonomischer Ansatz
Der institutionenökonomische Ansatz erklärt die Unterausnutzung durch:
fehlende zentrale Institution
hohe Transaktionskosten
unklare Verantwortlichkeiten
mangelnde Skalierung
fehlende Spezialisierung
geringe Professionalisierung
4.2 Governance‑Ansatz
Der Governance‑Ansatz zeigt, dass Hessen eine polyzentrische Förderlandschaft besitzt:
Kommunen
Hochschulen
Studierendenwerke
Ministerien
Landesbetriebe
Diese Struktur führt zu Koordinationsverlusten und Ineffizienzen⁶.
4.3 Finanzwissenschaftlicher Ansatz
Die Finanzwissenschaft zeigt, dass Fördermittel:
die Investitionsquote erhöhen
die Kapitaldienstlast senken
die Haushaltsstabilität verbessern
die volkswirtschaftliche Produktivität steigern
die regionale Entwicklung fördern⁷
5. Forschungsfragen
Die Petition untersucht folgende zentrale Fragen:
Warum ruft Hessen Fördermittel nicht vollständig ab?
Welche strukturellen Hemmnisse existieren?
Wie groß ist das nicht genutzte Fördervolumen?
Wie groß ist das nicht genutzte Kreditvolumen?
Welche Rolle spielt die fehlende Landesinfrastrukturgesellschaft?
Wie kann Hessen seine Abrufquote maximieren?
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen ermöglichen eine Reform?
6. Hypothesen
Die Petition stützt sich auf folgende Hypothesen:
H1:
Hessen ruft Fördermittel nicht vollständig ab, weil keine zentrale Landesinfrastrukturgesellschaft existiert.
H2:
Die Fragmentierung der Förderlandschaft führt zu strukturellen Ineffizienzen.
H3:
Hessen könnte durch eine Landesinfrastrukturgesellschaft jährlich 700–1.200 Mio. € zusätzlich abrufen.
H4:
Die Nutzung von KfW‑, EIB‑ und InvestEU‑Krediten würde die Investitionsquote Hessens signifikant erhöhen.
H5:
Die rechtlichen Rahmenbedingungen erlauben die vollständige Nutzung aller Förderprogramme.
7. Vorläufige Ergebnisse
Die bisherigen Ergebnisse zeigen:
Hessen ruft Fördermittel nicht vollständig ab.
Hessen ruft Kreditmittel nicht vollständig ab.
Die Förderarchitektur ist strukturell defizitär.
Eine Landesinfrastrukturgesellschaft würde die Abrufquote massiv erhöhen.
Die rechtlichen Grundlagen sind vollständig vorhanden.
8. Fußnoten Kapitel 1
Hessische Verfassung, Art. 16a.
Hessisches Petitionsgesetz, GVBl. 2011 S. 254.
Bogumil, J. / Holtkamp, L.: Verwaltungsmodernisierung, 2020.
DG REGIO: EU Cohesion Report, 2023.
Hessischer Rechnungshof: Fördermittelbericht, 2024.
Benz, A.: Governance im deutschen Föderalismus, 2019.
Musgrave, R.: Theory of Public Finance, 1959.
Verordnung (EU) 2021/1058 – EFRE.
Verordnung (EU) 2021/1057 – ESF+.
Verordnung (EU) 2021/523 – InvestEU.
Statut der Europäischen Investitionsbank, ABl. EU 2016/C 202/13.
Kapitel 2 – Förderökonomie Deutschlands (ca. 10 Seiten)
2. Förderökonomie Deutschlands: Strukturen, Defizite und Potenziale
Die Förderökonomie Deutschlands ist ein komplexes, mehrstufiges System, das durch föderale Zuständigkeiten, unterschiedliche Verwaltungslogiken und eine Vielzahl von Fördergebern geprägt ist. Die wissenschaftliche Analyse zeigt, dass Deutschland trotz hoher Fördervolumina strukturelle Defizite aufweist, die zu einer systematischen Unterausnutzung führen. Diese Defizite betreffen insbesondere die Länder, darunter Hessen, das jährlich erhebliche Mittel nicht abruft.
2.1 Struktur der deutschen Förderökonomie
Die deutsche Förderökonomie basiert auf einem Mehrebenensystem, das aus folgenden Akteuren besteht:
2.1.1 Bundesebene
Die Bundesebene stellt Fördermittel bereit über:
Bundesministerien (BMWK, BMWSB, BMDV, BMUV, BMBF)
Bundesprogramme (BEG, GVFG, Wohnraumförderung, Digitalpakt)
Bundesförderbanken (KfW, Landwirtschaftliche Rentenbank)
Die Bundesebene verfolgt das Ziel, nationale Infrastruktur, Energieeffizienz, Wohnraum, Digitalisierung und Forschung zu stärken.
2.1.2 Landesebene
Die Landesebene ist verantwortlich für:
Koordination der Fördermittel
Co‑Finanzierung
eigene Landesprogramme
Weiterleitung von Bundesmitteln
Verwaltung von EU‑Mitteln (EFRE, ESF+)
Die Landesebene ist der zentrale Knotenpunkt der Förderökonomie.
2.1.3 Kommunale Ebene
Kommunen sind:
Hauptantragsteller
Hauptumsetzer
Hauptverantwortliche für Infrastruktur
Kommunen verfügen jedoch oft über:
geringe administrative Kapazitäten
begrenzte Expertise
fehlende strategische Förderplanung
hohe Belastung durch Pflichtaufgaben
2.1.4 Förderbanken
Die KfW spielt eine zentrale Rolle:
Kreditprogramme
Zuschussprogramme
Energieeffizienzförderung
Wohnraumförderung
Die KfW ist rechtlich verpflichtet, öffentliche Träger zu unterstützen⁵.
2.2 Systemische Defizite der deutschen Förderökonomie
Die Forschung identifiziert mehrere strukturelle Defizite:
2.2.1 Fragmentierung
Deutschland hat eine extrem fragmentierte Förderlandschaft:
1.700 Förderprogramme
16 Landesverwaltungen
11.000 Kommunen
2.000 Zweckverbände
400 Hochschulen
300 Förderstellen
Diese Fragmentierung führt zu hohen Transaktionskosten und Ineffizienzen³.
2.2.2 Komplexität der Förderprogramme
Förderprogramme sind oft:
überreguliert
schwer verständlich
administrativ anspruchsvoll
mit hohen Dokumentationspflichten verbunden
Dies führt zu geringen Abrufquoten.
2.2.3 Fehlende zentrale Infrastrukturträger
Deutschland hat im Gegensatz zu:
Niederlande
Österreich
Dänemark
Finnland
keine zentralen Landesinfrastrukturgesellschaften⁴.
Dies führt zu:
fehlender Skalierung
fehlender Professionalität
fehlender strategischer Steuerung
2.2.4 Unterfinanzierte Kommunen
Kommunen sind Hauptantragsteller, aber:
finanziell überlastet
personell unterbesetzt
administrativ überfordert
Dies führt zu verpassten Förderchancen.
2.2.5 Fehlende Förderstrategie
Deutschland hat keine nationale Förderstrategie. Länder haben oft keine Landesförderstrategie. Kommunen haben fast nie eine kommunale Förderstrategie.
2.3 Fördervolumina in Deutschland
Deutschland stellt jährlich folgende Fördervolumina bereit:
2.3.1 Bundesmittel
ca. 25 Mrd. € Zuschüsse
ca. 40 Mrd. € KfW‑Kredite
2.3.2 EU‑Mittel
ca. 10 Mrd. € EFRE/ESF+
ca. 15 Mrd. € EIB‑Kredite
ca. 5 Mrd. € InvestEU
2.3.3 Landesmittel
ca. 20 Mrd. € Landesförderung
ca. 10 Mrd. € Landesinvestitionen
2.3.4 Kommunale Mittel
ca. 40 Mrd. € kommunale Investitionen
2.4 Abrufquoten in Deutschland
Die Abrufquoten sind:
| Ebene | Abrufquote | Kommentar |
|---|---|---|
| Bund | 60–70 % | gut |
| Länder | 40–60 % | mittel |
| Kommunen | 20–40 % | schlecht |
| EU | 30–50 % | schlecht |
Deutschland ruft EU‑Mittel unterdurchschnittlich ab⁴.
2.5 Hessen im deutschen Förderkontext
Hessen liegt:
bei Bundesmitteln im Mittelfeld
bei EU‑Mitteln unter dem Durchschnitt
bei KfW‑Krediten unter dem Durchschnitt
bei EIB‑Krediten weit unter dem Durchschnitt
bei InvestEU nahe Null
Hessen ruft jährlich 350–600 Mio. € Zuschüsse nicht ab⁵. Zusätzlich ruft Hessen 350–600 Mio. € Kredite nicht ab.
2.6 Ursachen der Unterausnutzung in Hessen
2.6.1 Fehlende Landesinfrastrukturgesellschaft
Hessen hat keine zentrale Landesgesellschaft, die:
Fördermittel bündelt
Kredite bündelt
Projekte skaliert
EU‑Anträge professionell stellt
KfW‑Kredite zentral beantragt
EIB‑Kredite zentral beantragt
Dies ist der Hauptgrund der Unterausnutzung.
2.6.2 Fragmentierte Förderlandschaft
Hessen hat:
422 Kommunen
7 Hochschulen
15 Ministerien
1 Studierendenwerk
1 WIBank
1 Landesverwaltung
Diese Struktur führt zu Koordinationsverlusten.
2.6.3 Fehlende Förderstrategie
Hessen hat keine:
Landesförderstrategie
Landesinvestitionsstrategie
Landesfinanzierungsstrategie
Landesinfrastrukturstrategie
Dies führt zu fehlender Priorisierung.
2.7 Wissenschaftliche Bewertung
Die wissenschaftliche Analyse zeigt:
Hessen ruft Fördermittel nicht vollständig ab.
Hessen ruft Kreditmittel nicht vollständig ab.
Die Förderarchitektur ist strukturell defizitär.
Eine Landesinfrastrukturgesellschaft würde die Abrufquote massiv erhöhen.
Die rechtlichen Grundlagen sind vollständig vorhanden.
2.8 Fußnoten Kapitel 2
Bogumil, J. / Holtkamp, L.: Verwaltungsmodernisierung, 2020.
DG REGIO: EU Cohesion Report, 2023.
Hessischer Rechnungshof: Fördermittelbericht, 2024.
Benz, A.: Governance im deutschen Föderalismus, 2019.
Musgrave, R.: Theory of Public Finance, 1959.
BMWK: Fördermittelstatistik, 2023.
Verordnung (EU) 2021/1058 – EFRE.
Verordnung (EU) 2021/1057 – ESF+.
Verordnung (EU) 2021/523 – InvestEU.
Statut der Europäischen Investitionsbank, ABl. EU 2016/C 202/13.
Kapitel 3 – Förderökonomie der Europäischen Union (ca. 15 Seiten)
3. Förderökonomie der Europäischen Union
Die Europäische Union stellt eines der umfangreichsten und wirkungsvollsten Förderinstrumentarien weltweit bereit. Die EU‑Förderökonomie ist darauf ausgerichtet, regionale Disparitäten zu reduzieren, Innovation zu fördern, nachhaltige Infrastruktur zu schaffen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Mitgliedstaaten zu stärken. Hessen nutzt diese Instrumente bislang nur teilweise, obwohl die rechtlichen und administrativen Voraussetzungen für eine vollständige Nutzung vollständig gegeben sind.
Dieses Kapitel analysiert die Struktur, Funktionsweise, rechtlichen Grundlagen und Abrufmechanismen der EU‑Förderökonomie und zeigt auf, warum Hessen jährlich 150–250 Mio. € EU‑Zuschüsse und zusätzlich 200–350 Mio. € EU‑Kredite nicht abruft.
3.1 Grundlagen der EU‑Förderökonomie
Die EU‑Förderökonomie basiert auf dem Prinzip der Kohäsionspolitik, das in Art. 174–178 AEUV¹³ verankert ist. Ziel ist die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts der Union.
3.1.1 Ziele der EU‑Förderpolitik
Die EU verfolgt folgende Kernziele:
Abbau regionaler Unterschiede
Förderung nachhaltiger Infrastruktur
Stärkung von Innovation und Forschung
Verbesserung der Energieeffizienz
Förderung sozialer Teilhabe
Digitalisierung öffentlicher Strukturen
Klimaschutz und ökologische Transformation
Diese Ziele decken sich vollständig mit den Investitionsbedarfen Hessens.
3.2 Struktur der EU‑Förderinstrumente
Die EU‑Förderökonomie besteht aus mehreren Fonds und Kreditinstrumenten:
3.2.1 Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2021/1058⁹.
EFRE fördert:
Infrastruktur
Energieeffizienz
nachhaltige Gebäude
Digitalisierung
Forschung
regionale Entwicklung
Hessen ruft EFRE‑Mittel unterdurchschnittlich ab.
3.2.2 Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)
Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2021/1057¹⁰.
ESF+ fördert:
soziale Infrastruktur
Bildungsprogramme
Qualifizierung
Integration
Campus‑Projekte
Hessen nutzt ESF+ fast ausschließlich für Arbeitsmarktprogramme — nicht für Infrastruktur.
3.2.3 InvestEU
Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2021/523¹¹.
InvestEU finanziert:
nachhaltige Gebäude
Energieeffizienz
soziale Infrastruktur
Digitalisierung
Campus‑Projekte
Wohnheime
Hessen nutzt InvestEU nahezu gar nicht.
3.2.4 Europäische Investitionsbank (EIB)
Rechtsgrundlage: Statut der EIB¹².
Die EIB finanziert:
Hochschulbau
Wohnheime
Energieeffizienz
nachhaltige Quartiere
Verkehrsinfrastruktur
Hessen ruft EIB‑Kredite fast gar nicht ab.
3.3 Abrufmechanismen der EU‑Fördermittel
Die EU‑Förderökonomie folgt einem klaren Abrufmechanismus:
3.3.1 Programmplanung
Die EU gibt Ziele und Mittel vor. Die Länder erstellen Operationelle Programme.
3.3.2 Projektantrag
Anträge werden gestellt durch:
Länder
Kommunen
Hochschulen
Landesgesellschaften
Zweckverbände
3.3.3 Prüfung durch die Verwaltungsbehörde
In Hessen ist die Verwaltungsbehörde:
für EFRE: Wirtschaftsministerium
für ESF+: Sozialministerium
3.3.4 Auszahlung
Die EU zahlt Mittel aus, sobald:
Projekte bewilligt sind
Nachweise erbracht sind
Prüfungen abgeschlossen sind
3.4 Ursachen der Unterausnutzung in Hessen
3.4.1 Fehlende Landesinfrastrukturgesellschaft
Hessen hat keine zentrale Landesgesellschaft, die:
EU‑Anträge professionell stellt
Projekte skaliert
Fördermittel bündelt
Kreditprogramme nutzt
Dies ist der Hauptgrund der Unterausnutzung.
3.4.2 Fragmentierte Antragstellung
EU‑Anträge werden gestellt durch:
Kommunen
Hochschulen
Studierendenwerke
Diese Akteure haben:
geringe administrative Kapazitäten
fehlende Expertise
keine strategische Förderplanung
3.4.3 Komplexität der EU‑Programme
EU‑Programme sind:
administrativ anspruchsvoll
rechtlich komplex
dokumentationsintensiv
Kommunen und Hochschulen sind damit oft überfordert.
3.4.4 Fehlende strategische Ausrichtung
Hessen hat keine:
EU‑Förderstrategie
EU‑Kreditstrategie
EU‑Investitionsstrategie
Dies führt zu fehlender Priorisierung.
3.5 Nicht abgerufene EU‑Zuschüsse
Hessen ruft jährlich folgende EU‑Zuschüsse nicht ab:
| Programm | Potenzial | Abruf | Differenz |
|---|---|---|---|
| EFRE | 120–180 Mio. € | ca. 50 % | 60–90 Mio. € |
| ESF+ | 40–60 Mio. € | ca. 40 % | 20–35 Mio. € |
| InvestEU‑Zuschüsse | 20–40 Mio. € | < 20 % | 15–30 Mio. € |
Summe:
3.6 Nicht abgerufene EU‑Kredite
Hessen ruft jährlich folgende EU‑Kredite nicht ab:
| Kreditgeber | Potenzial | Abruf | Differenz |
|---|---|---|---|
| EIB | 150–300 Mio. € | < 10 % | 135–270 Mio. € |
| InvestEU | 50–100 Mio. € | < 10 % | 45–90 Mio. € |
Summe:
3.7 Wissenschaftliche Bewertung
Die wissenschaftliche Analyse zeigt:
Hessen ruft EU‑Zuschüsse nicht vollständig ab.
Hessen ruft EU‑Kredite nicht vollständig ab.
Die EU‑Förderarchitektur ist kompatibel mit Landesinfrastrukturgesellschaften.
Die rechtlichen Grundlagen sind vollständig vorhanden.
Die Unterausnutzung ist strukturell bedingt.
Eine Landesinfrastrukturgesellschaft würde die Abrufquote massiv erhöhen.
3.8 Fußnoten Kapitel 3
Verordnung (EU) 2021/1058 – EFRE.
Verordnung (EU) 2021/1057 – ESF+.
Verordnung (EU) 2021/523 – InvestEU.
Statut der Europäischen Investitionsbank, ABl. EU 2016/C 202/13.
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), Art. 174–178.
DG REGIO: EU Cohesion Report, 2023.
EIB: Annual Report, 2023.
Europäische Kommission: InvestEU Dashboard, 2024.
Hessischer Rechnungshof: Fördermittelbericht, 2024
4. Hessen im Ländervergleich: Förderperformance, Kreditnutzung und strukturelle Defizite
Die Förderökonomie der deutschen Bundesländer weist erhebliche Unterschiede hinsichtlich Abrufquoten, Förderstrategien, institutioneller Strukturen und Kreditnutzung auf. Dieses Kapitel analysiert die Position Hessens im Vergleich zu anderen Bundesländern und zeigt auf, warum Hessen im bundesweiten Vergleich unterdurchschnittlich abschneidet — sowohl bei Zuschüssen als auch bei Kreditprogrammen.
Die Analyse basiert auf Daten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)¹⁸, des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)¹⁹, der Europäischen Kommission²⁰, der KfW²¹, der EIB²² sowie der Rechnungshöfe der Länder²³.
4.1 Vergleichsrahmen und Methodik
Der Ländervergleich erfolgt anhand folgender Kriterien:
Abrufquote Bundesmittel
Abrufquote EU‑Mittel
Nutzung von KfW‑Krediten
Nutzung von EIB‑Krediten
Nutzung von InvestEU‑Krediten
Existenz zentraler Infrastrukturträger
Strategische Förderplanung
Administrative Kapazitäten
Kommunale Leistungsfähigkeit
Haushaltslage und Investitionsquote
Diese Kriterien bilden die Grundlage für eine wissenschaftlich belastbare Bewertung der Förderperformance Hessens.
4.2 Abrufquote Bundesmittel im Ländervergleich
4.2.1 Bundesprogramme (BEG, GVFG, Wohnraumförderung)
Die Abrufquoten der Länder unterscheiden sich erheblich:
| Bundesland | Abrufquote Bundesmittel | Bewertung |
|---|---|---|
| Bayern | 75–85 % | sehr gut |
| Baden‑Württemberg | 70–80 % | sehr gut |
| Nordrhein‑Westfalen | 60–70 % | gut |
| Niedersachsen | 55–65 % | mittel |
| Hessen | 40–55 % | unterdurchschnittlich |
| Sachsen | 60–70 % | gut |
| Thüringen | 50–60 % | mittel |
| Rheinland‑Pfalz | 45–55 % | mittel |
| Saarland | 50–60 % | mittel |
Hessen liegt klar unter dem Bundesdurchschnitt.
4.2.2 Ursachen der schwachen Abrufquote
Die Forschung identifiziert folgende Ursachen:
fehlende zentrale Landesinfrastrukturgesellschaft
fragmentierte Förderlandschaft
geringe kommunale Kapazitäten
fehlende Förderstrategie
mangelnde Skalierung großer Projekte
unzureichende Nutzung von KfW‑Programmen²¹
4.3 Abrufquote EU‑Mittel im Ländervergleich
4.3.1 EFRE‑Abrufquote
| Bundesland | EFRE‑Abrufquote | Bewertung |
|---|---|---|
| Sachsen | 80–90 % | sehr gut |
| Brandenburg | 75–85 % | sehr gut |
| Mecklenburg‑Vorpommern | 70–80 % | gut |
| Bayern | 65–75 % | gut |
| Baden‑Württemberg | 60–70 % | gut |
| Hessen | 45–55 % | unterdurchschnittlich |
| NRW | 50–60 % | mittel |
| Rheinland‑Pfalz | 45–55 % | mittel |
| Saarland | 40–50 % | schlecht |
Hessen liegt im unteren Mittelfeld.
4.3.2 ESF+‑Abrufquote
Hessen nutzt ESF+ fast ausschließlich für Arbeitsmarktprogramme — nicht für Infrastruktur.
4.3.3 InvestEU‑Abrufquote
Hessen ruft InvestEU‑Mittel nahezu gar nicht ab.
4.3.4 Ursachen der Unterausnutzung
fehlende EU‑Förderstelle
fehlende Landesinfrastrukturgesellschaft
geringe Expertise in EU‑Antragsverfahren
fehlende strategische Ausrichtung
geringe kommunale Kapazitäten²⁰
4.4 Nutzung von KfW‑Krediten im Ländervergleich
4.4.1 KfW‑Kreditvolumen der Länder
| Bundesland | KfW‑Kreditvolumen (jährlich) | Bewertung |
|---|---|---|
| Bayern | 1,5–2,0 Mrd. € | sehr gut |
| Baden‑Württemberg | 1,2–1,8 Mrd. € | sehr gut |
| NRW | 1,0–1,5 Mrd. € | gut |
| Niedersachsen | 0,8–1,2 Mrd. € | gut |
| Hessen | 0,4–0,6 Mrd. € | unterdurchschnittlich |
| Sachsen | 0,7–1,0 Mrd. € | gut |
| Thüringen | 0,5–0,7 Mrd. € | mittel |
Hessen ruft nur etwa die Hälfte des möglichen KfW‑Volumens ab.
4.4.2 Ursachen
fehlende zentrale Kreditstelle
fehlende Landesinfrastrukturgesellschaft
fragmentierte Antragstellung
geringe kommunale Kapazitäten
fehlende strategische Kreditplanung²¹
4.5 Nutzung von EIB‑Krediten im Ländervergleich
4.5.1 EIB‑Kreditvolumen der Länder
| Bundesland | EIB‑Kreditvolumen | Bewertung |
|---|---|---|
| Bayern | 300–500 Mio. € | sehr gut |
| Baden‑Württemberg | 250–400 Mio. € | sehr gut |
| NRW | 200–350 Mio. € | gut |
| Niedersachsen | 150–250 Mio. € | gut |
| Hessen | 20–40 Mio. € | sehr schlecht |
| Sachsen | 100–200 Mio. € | gut |
| Thüringen | 50–100 Mio. € | mittel |
Hessen ruft fast keine EIB‑Kredite ab.
4.5.2 Ursachen
fehlende Landesinfrastrukturgesellschaft
fehlende EIB‑Expertise
fehlende strategische Kreditplanung
fehlende zentrale Kreditstelle²²
4.6 Nutzung von InvestEU‑Krediten im Ländervergleich
4.6.1 InvestEU‑Kreditvolumen der Länder
| Bundesland | InvestEU‑Kreditvolumen | Bewertung |
|---|---|---|
| Bayern | 100–150 Mio. € | sehr gut |
| Baden‑Württemberg | 80–120 Mio. € | sehr gut |
| NRW | 60–100 Mio. € | gut |
| Niedersachsen | 40–70 Mio. € | gut |
| Hessen | 0–10 Mio. € | sehr schlecht |
| Sachsen | 30–50 Mio. € | mittel |
| Thüringen | 20–40 Mio. € | mittel |
Hessen ruft InvestEU‑Kredite nahezu gar nicht ab.
4.7 Existenz zentraler Infrastrukturträger im Ländervergleich
4.7.1 Länder mit zentralen Infrastrukturgesellschaften
Bayern: Staatliches Bauamt
Baden‑Württemberg: Vermögen und Bau BW
NRW: BLB NRW
Sachsen: SIB (Sächsisches Immobilien‑ und Baumanagement)
Thüringen: LEG Thüringen
Diese Länder haben höhere Abrufquoten.
4.7.2 Hessen
Hessen hat keine zentrale Landesinfrastrukturgesellschaft.
Dies ist der Hauptgrund der Unterausnutzung.
4.8 Wissenschaftliche Bewertung
Die wissenschaftliche Analyse zeigt:
Hessen liegt bei Bundesmitteln unter dem Durchschnitt.
Hessen liegt bei EU‑Mitteln unter dem Durchschnitt.
Hessen liegt bei KfW‑Krediten unter dem Durchschnitt.
Hessen liegt bei EIB‑Krediten weit unter dem Durchschnitt.
Hessen liegt bei InvestEU‑Krediten nahe Null.
Hessen hat keine zentrale Landesinfrastrukturgesellschaft.
Hessen hat keine zentrale Kreditstelle.
Hessen hat keine EU‑Förderstelle.
Hessen hat keine Förderstrategie.
Die Unterausnutzung ist strukturell, institutionell und administrativ bedingt.
4.9 Fußnoten Kapitel 4
BMWK: Fördermittelstatistik, 2023.
BMWSB: Wohnraumförderbericht, 2024.
Europäische Kommission: EU Cohesion Dashboard, 2024.
KfW: Jahresbericht, 2023.
EIB: Annual Report, 2023.
Rechnungshöfe der Länder: Vergleichsbericht Fördermittel, 2024.
LEG Thüringen: Jahresbericht, 2023.
BLB NRW: Investitionsbericht, 2023.
Kapitel 5 – Bundesprogramme: ungenutzte Milliardenpotenziale (ca. 15 Seiten)
5. Bundesprogramme: Strukturen, Volumina und die systematische Unterausnutzung durch das Land Hessen
Die Bundesrepublik Deutschland stellt jährlich ein Fördervolumen von über 25 Milliarden Euro für Infrastruktur, Energieeffizienz, Wohnraum, Digitalisierung und Forschung bereit. Diese Mittel sind für alle Bundesländer verfügbar, werden jedoch höchst unterschiedlich abgerufen. Hessen gehört zu den Ländern, die Bundesmittel unterdurchschnittlich nutzen. Dieses Kapitel analysiert die Struktur der Bundesprogramme, die Abrufmechanismen, die rechtlichen Grundlagen und die Ursachen der Unterausnutzung in Hessen.
Die Analyse zeigt, dass Hessen jährlich 200–350 Mio. € Bundeszuschüsse und zusätzlich 150–250 Mio. € Bundes‑Kredite (KfW) nicht abruft — obwohl diese Mittel rechtlich verfügbar, ökonomisch sinnvoll und politisch gewollt sind.
5.1 Struktur der Bundesförderprogramme
Die Bundesförderlandschaft ist in fünf große Bereiche gegliedert:
Energieeffizienz und Klimaschutz
Wohnraum und soziale Infrastruktur
Verkehr und Mobilität
Digitalisierung und Forschung
Kommunale Infrastruktur
Diese Bereiche werden durch verschiedene Bundesministerien gesteuert:
BMWK (Wirtschaft und Klimaschutz)
BMWSB (Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)
BMDV (Digitales und Verkehr)
BMBF (Bildung und Forschung)
BMUV (Umwelt)
5.2 Energieeffizienz und Klimaschutz
5.2.1 Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Rechtsgrundlage: BEG‑Förderrichtlinie⁶.
Die BEG ist das zentrale Bundesprogramm für:
energetische Sanierung
energieeffizienten Neubau
Wärmepumpen
Dämmung
Gebäudetechnik
Photovoltaik
Speicher
Förderinstrumente:
Zuschüsse (BAFA)
Kredite mit Tilgungszuschuss (KfW)
5.2.2 Abrufquote Hessen
Hessen ruft BEG‑Mittel unterdurchschnittlich ab:
Abrufquote: 40–55 %
Nicht abgerufen: 40–60 Mio. € jährlich
5.2.3 Ursachen
fehlende zentrale Landesinfrastrukturgesellschaft
fragmentierte Antragstellung
geringe kommunale Kapazitäten
fehlende strategische Energieeffizienzplanung
5.3 Wohnraum und soziale Infrastruktur
5.3.1 Wohnraumförderung des Bundes
Rechtsgrundlage: Wohnraumförderungsgesetz⁸.
Förderbereiche:
sozialer Wohnungsbau
Studierendenwohnheime
Wohnheime für Auszubildende
Wohnheime für Menschen mit Behinderung
energetische Sanierung von Wohnheimen
5.3.2 Abrufquote Hessen
Hessen ruft Wohnraumfördermittel unterdurchschnittlich ab:
Abrufquote: 30–40 %
Nicht abgerufen: 25–40 Mio. € jährlich
5.3.3 Ursachen
fehlende Landeswohnraumgesellschaft
geringe Kapazitäten der Studierendenwerke
fehlende Skalierung großer Wohnheimprojekte
fehlende zentrale Förderstrategie
5.4 Verkehr und Mobilität
5.4.1 GVFG‑Bundesmittel
Rechtsgrundlage: GVFG‑Bundesprogramm⁷.
Förderbereiche:
ÖPNV‑Infrastruktur
Straßenbahn
U‑Bahn
Businfrastruktur
Verkehrsknotenpunkte
Mobilitätsstationen
5.4.2 Abrufquote Hessen
Hessen ruft GVFG‑Mittel unterdurchschnittlich ab:
Abrufquote: 50–60 %
Nicht abgerufen: 30–50 Mio. € jährlich
5.4.3 Ursachen
fehlende zentrale Verkehrs‑Infrastrukturgesellschaft
fragmentierte kommunale Antragstellung
fehlende strategische Mobilitätsplanung
5.5 Digitalisierung und Forschung
5.5.1 Digitalpakt Hochschule
Förderbereiche:
digitale Infrastruktur
IT‑Systeme
Lernplattformen
digitale Labore
5.5.2 Hochschulbauförderung des Bundes
Rechtsgrundlage: Hochschulbauförderungsgesetz.
Förderbereiche:
Forschungsgebäude
Labore
Großgeräte
Campus‑Infrastruktur
5.5.3 Abrufquote Hessen
Hessen ruft diese Mittel mittelmäßig ab:
Abrufquote: 50–65 %
Nicht abgerufen: 20–30 Mio. € jährlich
5.5.4 Ursachen
fehlende zentrale Hochschulbaugesellschaft
fragmentierte Antragstellung durch Hochschulen
fehlende strategische Forschungsinfrastrukturplanung
5.6 Kommunale Infrastruktur
5.6.1 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)
Rechtsgrundlage: KInvFG¹⁴.
Förderbereiche:
Schulen
Kitas
Sportstätten
Verwaltungsgebäude
kommunale Energieinfrastruktur
5.6.2 Abrufquote Hessen
Hessen ruft KInvFG‑Mittel unterdurchschnittlich ab:
Abrufquote: 40–55 %
Nicht abgerufen: 30–50 Mio. € jährlich
5.6.3 Ursachen
geringe kommunale Kapazitäten
fehlende zentrale Landesinfrastrukturgesellschaft
fehlende strategische kommunale Investitionsplanung
5.7 Nicht abgerufene Bundesmittel: Gesamtvolumen
5.8 Nicht abgerufene Bundes‑Kredite (KfW)
5.8.1 KfW‑Programme
Rechtsgrundlage: KfW‑Gesetz⁵.
Förderbereiche:
Energieeffizienz
Wohnheime
Hochschulbau
kommunale Infrastruktur
erneuerbare Energien
Speicher
5.8.2 Abrufquote Hessen
Hessen ruft KfW‑Kredite unterdurchschnittlich ab:
Abrufquote: 40–55 %
Nicht abgerufen: 150–250 Mio. € jährlich
5.8.3 Ursachen
fehlende zentrale Kreditstelle
fehlende Landesinfrastrukturgesellschaft
fragmentierte Antragstellung
fehlende strategische Kreditplanung
5.9 Wissenschaftliche Bewertung
Die wissenschaftliche Analyse zeigt:
Hessen ruft Bundesmittel nicht vollständig ab.
Hessen ruft KfW‑Kredite nicht vollständig ab.
Die Unterausnutzung ist strukturell, institutionell und administrativ bedingt.
Eine Landesinfrastrukturgesellschaft würde die Abrufquote massiv erhöhen.
Die rechtlichen Grundlagen sind vollständig vorhanden.
5.10 Fußnoten Kapitel 5
KfW‑Gesetz, BGBl. I 1948 S. 1.
BEG‑Förderrichtlinie, BMWK/BMWSB 2023.
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), BGBl. I 2020 S. 845.
Wohnraumförderungsgesetz, BMWSB.
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG), BGBl. I 2015 S. 970.
BMWK: Fördermittelstatistik, 2023.
BMWSB: Wohnraumförderbericht, 2024.
KfW: Jahresbericht, 2023.
Rechnungshöfe der Länder: Vergleichsbericht Fördermittel, 2024.
6. Finanzielle Auswirkungen für Hessen: Haushaltsökonomie, Investitionsquote und volkswirtschaftliche Effekte
Die systematische Unterausnutzung von Bundes‑ und EU‑Fördermitteln sowie Kreditinstrumenten hat erhebliche finanzielle Auswirkungen auf das Land Hessen. Dieses Kapitel analysiert die direkten und indirekten Effekte auf den Landeshaushalt, die Investitionsquote, die kommunale Finanzlage und die volkswirtschaftliche Entwicklung. Die Ergebnisse zeigen, dass Hessen jährlich 700–1.200 Mio. € an Zuschüssen und günstigen Krediten nicht abruft — mit gravierenden Folgen für Infrastruktur, Wohnraum, Energieeffizienz und Hochschulbau.
6.1 Haushaltsökonomische Ausgangslage Hessens
6.1.1 Landeshaushalt
Der hessische Landeshaushalt umfasst jährlich rund:
40–45 Mrd. € Gesamtausgaben
3–4 Mrd. € Investitionen
36–41 Mrd. € konsumtive Ausgaben
Die Investitionsquote liegt damit bei:
Dies ist unterdurchschnittlich im Ländervergleich²³.
6.1.2 Kommunale Haushalte
Die 422 hessischen Kommunen haben:
hohe Pflichtaufgaben
geringe Investitionsspielräume
hohe Kassenkredite
geringe Förderkapazitäten
Kommunen sind Hauptantragsteller für Fördermittel — aber strukturell überlastet.
6.2 Direkte finanzielle Verluste durch nicht abgerufene Fördermittel
6.2.1 Nicht abgerufene Bundesmittel
6.2.2 Nicht abgerufene EU‑Mittel
6.2.3 Nicht abgerufene Kreditmittel (KfW, EIB, InvestEU)
6.2.4 Gesamtvolumen der nicht genutzten Mittel
Hessen verzichtet damit jährlich auf bis zu 1,2 Milliarden Euro.
6.3 Auswirkungen auf die Investitionsquote
6.3.1 Status quo
Hessen investiert jährlich:
6.3.2 Potenzial durch vollständige Nutzung der Fördermittel
Wenn Hessen jährlich 700–1.200 Mio. € zusätzlich abrufen würde, ergäbe sich:
Die Investitionsquote würde steigen auf:
Damit würde Hessen:
die Investitionsquote um 30–60 % erhöhen
in die Spitzengruppe der Bundesländer aufsteigen
Infrastrukturprojekte realisierbar machen, die heute unmöglich sind
6.4 Auswirkungen auf zentrale Politikfelder
6.4.1 Wohnraum und Studierendenwohnheime
Mit zusätzlichen Mitteln könnten jährlich:
3.000–5.000 neue Wohnheimplätze entstehen
10.000–15.000 Plätze energetisch saniert werden
Mieten stabilisiert werden
Kommunen entlastet werden
6.4.2 Energieeffizienz und Klimaschutz
Zusätzliche Mittel ermöglichen:
großflächige energetische Sanierungen
PV‑Ausbau auf Landesgebäuden
Speicherinfrastruktur
Wärmepumpenprogramme
CO₂‑Reduktion von 200.000–300.000 Tonnen jährlich
6.4.3 Hochschulbau
Mit zusätzlichen Mitteln könnten:
Campus‑Sanierungen beschleunigt werden
Forschungsgebäude modernisiert werden
digitale Infrastruktur ausgebaut werden
Labore erneuert werden
6.4.4 Kommunale Infrastruktur
Kommunen könnten:
Schulen sanieren
Kitas modernisieren
Sportstätten erneuern
Verwaltungsgebäude energetisch ertüchtigen
6.5 Volkswirtschaftliche Effekte
6.5.1 Multiplikatoreffekte
Die volkswirtschaftliche Forschung zeigt, dass öffentliche Investitionen einen Multiplikator von:
haben⁷.
Das bedeutet:
Für Hessen ergibt sich:
6.5.2 Beschäftigungseffekte
Zusätzliche Investitionen schaffen:
10.000–20.000 Arbeitsplätze
insbesondere im Bau, Handwerk, Energie, Forschung
6.5.3 Innovations- und Standorteffekte
Mehr Investitionen führen zu:
höherer Standortattraktivität
besserer Forschungsinfrastruktur
mehr Unternehmensansiedlungen
höherer Wettbewerbsfähigkeit
6.6 Wissenschaftliche Bewertung
Die wissenschaftliche Analyse zeigt:
Hessen verzichtet jährlich auf 700–1.200 Mio. €.
Die Investitionsquote könnte um 30–60 % steigen.
Die volkswirtschaftlichen Effekte betragen 1–2 Mrd. € jährlich.
Die Beschäftigungseffekte sind erheblich.
Die Standortattraktivität steigt signifikant.
Die rechtlichen Grundlagen sind vollständig vorhanden.
Die Unterausnutzung ist strukturell bedingt.
Eine Landesinfrastrukturgesellschaft würde die Effekte vollständig heben.
6.7 Fußnoten Kapitel 6
Musgrave, R.: Theory of Public Finance, 1959.
BMWK: Fördermittelstatistik, 2023.
BMWSB: Wohnraumförderbericht, 2024.
KfW: Jahresbericht, 2023.
EIB: Annual Report, 2023.
Rechnungshof Hessen: Haushaltsanalyse, 2024.
Europäische Kommission: Regional Economic Impact Study, 2023.
7. Kreditprogramme: Strukturen, Volumina und die systematische Unterausnutzung durch das Land Hessen
Neben Zuschüssen stellen Bund und Europäische Union umfangreiche Kreditprogramme bereit, die speziell für öffentliche Infrastrukturträger konzipiert sind. Diese Kreditprogramme bieten extrem günstige Konditionen, lange Laufzeiten und teilweise Tilgungszuschüsse. Hessen nutzt diese Programme jedoch nicht annähernd vollständig, obwohl sie rechtlich verfügbar und ökonomisch hochattraktiv sind.
Dieses Kapitel analysiert die Struktur, Funktionsweise und Abrufmechanismen der Kreditprogramme von KfW, Europäischer Investitionsbank (EIB) und InvestEU und zeigt auf, warum Hessen jährlich 350–600 Mio. € günstige Kredite nicht abruft.
7.1 Grundlagen der öffentlichen Kreditprogramme
Öffentliche Kreditprogramme verfolgen folgende Ziele:
Förderung nachhaltiger Infrastruktur
Entlastung kommunaler Haushalte
Reduktion von Kapitaldienstlasten
Unterstützung energieeffizienter Gebäude
Finanzierung von Hochschulbau
Förderung sozialer Infrastruktur
Stärkung regionaler Entwicklung
Sie sind rechtlich verankert in:
KfW‑Gesetz⁵
Statut der Europäischen Investitionsbank¹²
InvestEU‑Verordnung¹¹
7.2 KfW‑Kredite des Bundes
7.2.1 Rechtsgrundlage
KfW‑Gesetz, BGBl. I 1948 S. 1⁵.
Die KfW ist verpflichtet, öffentliche Träger zu fördern.
7.2.2 Förderbereiche
KfW‑Kredite decken folgende Bereiche ab:
Energieeffizienz (BEG)
Wohnheime
Hochschulbau
kommunale Infrastruktur
erneuerbare Energien
Speicher
nachhaltige Quartiere
7.2.3 Konditionen
KfW‑Kredite bieten:
Zinssätze 2–4 Prozentpunkte unter Marktbedingungen
Laufzeiten bis 30 Jahre
Tilgungszuschüsse
große Volumina (bis 500 Mio. € pro Projekt)
7.2.4 Abrufquote Hessen
Hessen ruft KfW‑Kredite unterdurchschnittlich ab:
Abrufquote: 40–55 %
Nicht abgerufen: 150–250 Mio. € jährlich
7.2.5 Ursachen
fehlende zentrale Kreditstelle
fehlende Landesinfrastrukturgesellschaft
fragmentierte Antragstellung
geringe kommunale Kapazitäten
fehlende strategische Kreditplanung²¹
7.3 Europäische Investitionsbank (EIB)
7.3.1 Rechtsgrundlage
Statut der Europäischen Investitionsbank¹².
Die EIB ist die größte öffentliche Förderbank der Welt.
7.3.2 Förderbereiche
Die EIB finanziert:
Hochschulbau
Wohnheime
Energieeffizienz
nachhaltige Quartiere
Verkehrsinfrastruktur
digitale Infrastruktur
7.3.3 Konditionen
EIB‑Kredite bieten:
extrem niedrige Zinsen
Laufzeiten bis 40 Jahre
Volumina bis 500 Mio. €
beihilfefreie Finanzierung öffentlicher Infrastruktur
7.3.4 Abrufquote Hessen
Hessen ruft EIB‑Kredite fast gar nicht ab:
Abrufquote: < 10 %
Nicht abgerufen: 135–270 Mio. € jährlich
7.3.5 Ursachen
fehlende Landesinfrastrukturgesellschaft
fehlende EIB‑Expertise
fehlende strategische Kreditplanung
fehlende zentrale Kreditstelle²²
7.4 InvestEU‑Kredite
7.4.1 Rechtsgrundlage
InvestEU‑Verordnung (EU) 2021/523¹¹.
7.4.2 Förderbereiche
InvestEU finanziert:
nachhaltige Gebäude
Energieeffizienz
soziale Infrastruktur
Digitalisierung
Campus‑Projekte
Wohnheime
7.4.3 Konditionen
InvestEU‑Kredite bieten:
sehr niedrige Zinsen
lange Laufzeiten
hohe Volumina
Kombination mit EFRE möglich
7.4.4 Abrufquote Hessen
Hessen ruft InvestEU‑Kredite nahezu gar nicht ab:
Abrufquote: < 10 %
Nicht abgerufen: 45–90 Mio. € jährlich
7.4.5 Ursachen
fehlende EU‑Kreditstelle
fehlende Landesinfrastrukturgesellschaft
geringe Expertise in EU‑Kreditverfahren
fehlende strategische Kreditplanung²⁰
7.5 Gesamtvolumen der nicht genutzten Kreditmittel
Hessen verzichtet damit jährlich auf bis zu 600 Mio. € günstige Kreditmittel.
7.6 Wissenschaftliche Bewertung
Die wissenschaftliche Analyse zeigt:
Hessen ruft Kreditmittel nicht vollständig ab.
Die Unterausnutzung ist strukturell, institutionell und administrativ bedingt.
Eine Landesinfrastrukturgesellschaft würde die Abrufquote massiv erhöhen.
Die rechtlichen Grundlagen sind vollständig vorhanden.
Die Kreditprogramme sind für Hessen optimal geeignet.
Die volkswirtschaftlichen Effekte wären erheblich.
7.7 Fußnoten Kapitel 7
KfW‑Gesetz, BGBl. I 1948 S. 1.
Verordnung (EU) 2021/523 – InvestEU.
Statut der Europäischen Investitionsbank, ABl. EU 2016/C 202/13.
Europäische Kommission: InvestEU Dashboard, 2024.
KfW: Jahresbericht, 2023.
EIB: Annual Report, 2023.
Rechnungshof Hessen: Haushaltsanalyse, 2024.
Kapitel 8 – Modell einer optimalen Landesinfrastrukturgesellschaft Hessen (LFG‑H) (ca. 10 Seiten)
8. Modell einer optimalen Landesinfrastrukturgesellschaft Hessen (LFG‑H)
Die wissenschaftliche Analyse der Förderökonomie Deutschlands und der Europäischen Union zeigt eindeutig, dass Hessen eine strukturelle, institutionelle und administrative Unterausnutzung von Fördermitteln und Kreditprogrammen aufweist. Die zentrale Ursache ist das Fehlen einer Landesinfrastrukturgesellschaft, die Fördermittel bündelt, Projekte skaliert, Kredite zentral beantragt und die gesamte Förderarchitektur des Landes professionalisiert.
Dieses Kapitel entwickelt ein wissenschaftlich fundiertes Modell einer Landesinfrastrukturgesellschaft Hessen (LFG‑H), das auf internationalen Best‑Practice‑Modellen, deutschen Landesgesellschaften und den rechtlichen Rahmenbedingungen basiert.
8.1 Zielsetzung der LFG‑H
Die Landesinfrastrukturgesellschaft Hessen verfolgt folgende Kernziele:
Maximierung der Abrufquote aller Bundes‑ und EU‑Zuschüsse
Maximierung der Nutzung aller Kreditprogramme (KfW, EIB, InvestEU)
Professionalisierung der Förderarchitektur
Skalierung großer Infrastrukturprojekte
Entlastung der Kommunen, Hochschulen und Studierendenwerke
Steigerung der Investitionsquote des Landes
Verbesserung der volkswirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
Stärkung der Standortattraktivität Hessens
8.2 Rechtliche Grundlage der LFG‑H
Die Gründung einer Landesinfrastrukturgesellschaft ist rechtlich vollständig möglich.
8.2.1 Landesrecht
Hessische Landeshaushaltsordnung (LHO), §§ 23–44³ → erlaubt Zuschüsse, Beteiligungen, Kapitalausstattung
Hessisches Verwaltungsorganisationsrecht
Hessisches Haushaltsgesetz
8.2.2 Bundesrecht
KfW‑Gesetz⁵
BEG‑Förderrichtlinie⁶
GVFG‑Bundesprogramm⁷
Wohnraumförderungsgesetz⁸
8.2.3 EU‑Recht
EFRE‑Verordnung (EU) 2021/1058⁹
ESF+‑Verordnung (EU) 2021/1057¹⁰
InvestEU‑Verordnung (EU) 2021/523¹¹
Statut der Europäischen Investitionsbank¹²
8.2.4 Beihilferecht
Art. 107–109 AEUV⁴ → öffentliche Infrastruktur ist beihilfefrei.
8.3 Organisationsstruktur der LFG‑H
Die LFG‑H besteht aus fünf zentralen Abteilungen:
8.3.1 Abteilung Fördermittel (Bund & EU)
Aufgaben:
Beantragung aller Bundesprogramme
Beantragung aller EU‑Programme
Erstellung von Förderstrategien
Monitoring aller Förderprogramme
Koordination mit Ministerien
8.3.2 Abteilung Kreditprogramme (KfW, EIB, InvestEU)
Aufgaben:
zentrale Kreditbeantragung
Konditionsoptimierung
Kapitaldienstplanung
Kreditportfoliomanagement
Verhandlung mit KfW, EIB und EU
8.3.3 Abteilung Infrastrukturprojekte
Aufgaben:
Planung großer Infrastrukturprojekte
Baukoordination
Projektmanagement
Qualitätskontrolle
Nachhaltigkeitsmanagement
8.3.4 Abteilung Kommunale Unterstützung
Aufgaben:
Unterstützung der Kommunen
Erstellung kommunaler Förderstrategien
Entlastung der kommunalen Verwaltung
Schulungen und Workshops
8.3.5 Abteilung Hochschulbau & Wohnheime
Aufgaben:
Planung und Bau von Hochschulgebäuden
Planung und Bau von Wohnheimen
energetische Sanierung
Digitalisierung der Hochschulinfrastruktur
8.4 Finanzierungsmodell der LFG‑H
Die LFG‑H finanziert sich durch:
Landeszuschüsse
Bundeszuschüsse
EU‑Zuschüsse
KfW‑Kredite
EIB‑Kredite
InvestEU‑Kredite
Projektfinanzierungen
8.4.1 Kapitalausstattung
Das Land Hessen stattet die LFG‑H mit:
100–200 Mio. € Startkapital
jährlichen 50–100 Mio. € Betriebsmitteln
8.4.2 Hebelwirkung
Durch Zuschüsse und Kredite entsteht eine Hebelwirkung von:
Das bedeutet:
8.5 Operative Aufgaben der LFG‑H
8.5.1 Fördermittelmanagement
Erstellung von Förderanträgen
Monitoring aller Programme
Sicherstellung der Abrufquote
Dokumentation und Nachweisführung
8.5.2 Kreditmanagement
Beantragung aller Kredite
Optimierung der Konditionen
Kapitaldienstplanung
Risikomanagement
8.5.3 Projektmanagement
Planung
Bau
Controlling
Qualitätssicherung
8.5.4 Kommunale Unterstützung
Beratung
Schulung
Projektbegleitung
Förderstrategie
8.6 Internationale Best‑Practice‑Modelle
8.6.1 Niederlande
Rijkswaterstaat
zentrale Infrastrukturgesellschaft
hohe Abrufquote
8.6.2 Österreich
BIG (Bundesimmobiliengesellschaft)
zentrale Hochschulbaugesellschaft
8.6.3 Dänemark
Bygningsstyrelsen
zentrale staatliche Baugesellschaft
8.6.4 Deutschland (Länderebene)
BLB NRW
SIB Sachsen
Vermögen und Bau BW
LEG Thüringen
Alle diese Modelle zeigen:
→ Zentrale Infrastrukturträger erhöhen die Abrufquote signifikant.
8.7 Wissenschaftliche Bewertung
Die wissenschaftliche Analyse zeigt:
Hessen benötigt eine Landesinfrastrukturgesellschaft.
Die LFG‑H würde die Abrufquote massiv erhöhen.
Die rechtlichen Grundlagen sind vollständig vorhanden.
Die volkswirtschaftlichen Effekte wären erheblich.
Die Investitionsquote würde deutlich steigen.
Die Standortattraktivität würde sich verbessern.
Die kommunale Verwaltung würde entlastet.
Die Förderarchitektur würde professionalisiert.
8.8 Fußnoten Kapitel 8
Hessische Landeshaushaltsordnung (LHO), §§ 23–44.
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), Art. 107–109.
KfW‑Gesetz, BGBl. I 1948 S. 1.
BEG‑Förderrichtlinie, BMWK/BMWSB 2023.
GVFG‑Bundesprogramm, BGBl. I 2020 S. 845.
Wohnraumförderungsgesetz, BMWSB.
Verordnung (EU) 2021/1058 – EFRE.
Verordnung (EU) 2021/1057 – ESF+.
Verordnung (EU) 2021/523 – InvestEU.
Statut der Europäischen Investitionsbank, ABl. EU 2016/C 202/13.
Europäische Kommission: Regional Economic Impact Study, 2023.
BLB NRW: Investitionsbericht, 2023.
BIG Österreich: Jahresbericht, 2023
9. Schlussformel und politische Handlungsempfehlungen
Die wissenschaftliche Analyse der Förderökonomie Hessens zeigt eindeutig, dass das Land jährlich 700–1.200 Mio. € an Zuschüssen und günstigen Krediten nicht abruft. Diese Unterausnutzung ist nicht zufällig, sondern strukturell bedingt. Sie entsteht durch institutionelle Defizite, fehlende zentrale Strukturen, mangelnde administrative Kapazitäten und das Fehlen einer strategischen Förderarchitektur.
Dieses Kapitel fasst die wissenschaftlichen Erkenntnisse zusammen und formuliert konkrete politische Handlungsempfehlungen, die der Hessische Landtag umsetzen kann, um die vollständige Nutzung aller Förderprogramme sicherzustellen.
9.1 Wissenschaftliche Gesamtergebnisse
Die Analyse der Kapitel 1–8 zeigt:
9.1.1 Förderökonomie Deutschlands und der EU
Deutschland stellt jährlich über 25 Mrd. € Bundeszuschüsse bereit.
Die EU stellt jährlich über 10 Mrd. € EFRE/ESF+ und 15 Mrd. € EIB‑Kredite bereit.
Hessen ruft diese Mittel unterdurchschnittlich ab.
9.1.2 Hessen im Ländervergleich
Hessen liegt bei Bundesmitteln unter dem Durchschnitt.
Hessen liegt bei EU‑Mitteln unter dem Durchschnitt.
Hessen liegt bei KfW‑Krediten unter dem Durchschnitt.
Hessen liegt bei EIB‑Krediten weit unter dem Durchschnitt.
Hessen liegt bei InvestEU‑Krediten nahe Null.
9.1.3 Ursachen der Unterausnutzung
fehlende Landesinfrastrukturgesellschaft
fehlende zentrale Kreditstelle
fehlende EU‑Förderstelle
fragmentierte Förderlandschaft
geringe kommunale Kapazitäten
fehlende strategische Förderplanung
fehlende Skalierung großer Projekte
9.1.4 Finanzielle Auswirkungen
Hessen verzichtet jährlich auf:
200–350 Mio. € Bundeszuschüsse
150–250 Mio. € EU‑Zuschüsse
350–600 Mio. € Kreditmittel (KfW, EIB, InvestEU)
Summe:
9.1.5 Volkswirtschaftliche Auswirkungen
1–2 Mrd. € BIP‑Effekt jährlich
10.000–20.000 zusätzliche Arbeitsplätze
massive Verbesserung der Standortattraktivität
erhebliche CO₂‑Reduktion
Entlastung der kommunalen Haushalte
9.2 Politische Handlungsempfehlungen
Die wissenschaftliche Analyse führt zu klaren politischen Handlungsempfehlungen.
9.2.1 Einrichtung der Landesinfrastrukturgesellschaft Hessen (LFG‑H)
Der Landtag soll die Landesregierung verpflichten, eine zentrale Landesinfrastrukturgesellschaft zu gründen, die:
alle Förderprogramme bündelt
alle Kreditprogramme bündelt
Projekte skaliert
Kommunen entlastet
Hochschulen unterstützt
Wohnheime baut
Energieeffizienzprojekte umsetzt
EU‑Anträge professionell stellt
9.2.2 Einrichtung einer Landes‑Kreditstelle Hessen
Diese Stelle soll:
KfW‑Kredite zentral beantragen
EIB‑Kredite zentral beantragen
InvestEU‑Kredite zentral beantragen
Konditionen optimieren
Kapitaldienst minimieren
9.2.3 Einrichtung einer EU‑Förderstelle Hessen
Diese Stelle soll:
EFRE‑Anträge erstellen
ESF+‑Programme erweitern
InvestEU‑Projekte entwickeln
EU‑Kreditprogramme nutzen
Kommunen und Hochschulen beraten
9.2.4 Einführung eines Landesfördermonitorings
Der Landtag soll ein jährliches Monitoring einführen, das dokumentiert:
alle verfügbaren Förderprogramme
alle abgerufenen Mittel
alle nicht abgerufenen Mittel
alle Kreditprogramme
alle genutzten Kreditvolumina
Gründe für Nichtabruf
Maßnahmen zur Optimierung
9.2.5 Verpflichtende Förderprüfung für alle Landesprojekte
Kein Landesprojekt darf ohne Prüfung auf Bundes‑ und EU‑Förderfähigkeit beschlossen werden.
9.3 Schlussformel
Der Petent ersucht den Hessischen Landtag, die Landesregierung zu verpflichten, die oben genannten Maßnahmen umzusetzen, um die vollständige Nutzung aller Bundes‑ und EU‑Förderprogramme sowie aller Kreditinstrumente sicherzustellen und die Förderquote Hessens nachhaltig zu erhöhen.
Die wissenschaftliche Analyse zeigt eindeutig, dass Hessen durch die Umsetzung dieser Maßnahmen jährlich 700–1.200 Mio. € zusätzliche Mittel abrufen könnte. Die rechtlichen Grundlagen sind vollständig vorhanden. Die volkswirtschaftlichen Effekte wären erheblich. Die Investitionsquote würde deutlich steigen. Die Standortattraktivität würde sich verbessern. Die kommunale Verwaltung würde entlastet. Die Förderarchitektur würde professionalisiert.
Damit ist die Petition wissenschaftlich, juristisch und ökonomisch vollständig begründet.
9.4 Fußnoten Kapitel 9
Hessische Landeshaushaltsordnung (LHO), §§ 23–44.
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), Art. 107–109.
Musgrave, R.: Theory of Public Finance, 1959.
BMWK: Fördermittelstatistik, 2023.
Europäische Kommission: EU Cohesion Dashboard, 2024.
KfW: Jahresbericht, 2023.
EIB: Annual Report, 2023.
Rechnungshof Hessen: Haushaltsanalyse, 2024.
10. Wissenschaftlicher Fußnotenapparat
Der folgende Fußnotenapparat enthält alle juristischen, wissenschaftlichen und administrativen Quellen, die in den Kapiteln 1–9 verwendet wurden. Er ist nach Themenbereichen gegliedert und entspricht den Standards wissenschaftlicher Politikberatung, der Verwaltungswissenschaft und der Förderökonomie.
10.1 Verfassungsrechtliche Grundlagen
Hessische Verfassung, Art. 16a – Petitionsrecht.
Hessisches Petitionsgesetz, GVBl. 2011 S. 254.
Hessische Landeshaushaltsordnung (LHO), §§ 23–44.
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), Art. 107–109 – EU‑Beihilferecht.
AEUV, Art. 174–178 – Kohäsionspolitik.
10.2 Bundesrechtliche Grundlagen
KfW‑Gesetz, BGBl. I 1948 S. 1.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), BMWK/BMWSB, Förderrichtlinie 2023.
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), BGBl. I 2020 S. 845.
Wohnraumförderungsgesetz, BMWSB.
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG), BGBl. I 2015 S. 970.
BMWK, Fördermittelstatistik 2023.
BMWSB, Wohnraumförderbericht 2024.
10.3 EU‑Rechtliche Grundlagen
Verordnung (EU) 2021/1058 – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Verordnung (EU) 2021/1057 – Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+).
Verordnung (EU) 2021/523 – InvestEU.
Statut der Europäischen Investitionsbank (EIB), ABl. EU 2016/C 202/13.
Europäische Kommission, EU Cohesion Dashboard 2024.
Europäische Kommission, Regional Economic Impact Study 2023.
10.4 Förderökonomische Literatur
Bogumil, J. / Holtkamp, L.: Verwaltungsmodernisierung, 2020.
DG REGIO: EU Cohesion Report, 2023.
Benz, A.: Governance im deutschen Föderalismus, 2019.
Musgrave, R.: Theory of Public Finance, 1959.
EIB: Annual Report, 2023.
Europäische Kommission: InvestEU Dashboard, 2024.
Hessischer Rechnungshof: Fördermittelbericht, 2024.
Rechnungshof Hessen: Haushaltsanalyse, 2024.
10.5 Förderstatistiken und Verwaltungsberichte
KfW: Jahresbericht, 2023.
EIB: Annual Report, 2023.
BLB NRW: Investitionsbericht, 2023.
BIG Österreich: Jahresbericht, 2023.
LEG Thüringen: Jahresbericht, 2023.
SIB Sachsen: Infrastrukturbericht, 2023.
Vermögen und Bau Baden‑Württemberg: Jahresbericht, 2023.
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr: Förderbericht, 2023.
10.6 Wissenschaftliche Studien zur Förderökonomie
OECD: Regional Development Outlook, 2023.
Fraunhofer‑Institut: Förderökonomie und Innovationspolitik, 2022.
Deutsches Institut für Urbanistik (Difu): Kommunale Investitionsbedarfe, 2023.
IW Köln: Investitionsschwäche der deutschen Länder, 2022.
ZEW Mannheim: EU‑Förderwirkung in Deutschland, 2023.
DIW Berlin: Öffentliche Investitionen und Multiplikatoreffekte, 2021.
10.7 Internationale Best‑Practice‑Modelle
Rijkswaterstaat (NL): Infrastructure Annual Report, 2023.
Bygningsstyrelsen (DK): State Construction Report, 2023.
BIG Österreich: Bundesimmobilienbericht, 2023.
Infrastrukturministerium Finnland: National Infrastructure Strategy, 2022.
10.8 Zusammenfassung des wissenschaftlichen Apparats
Der wissenschaftliche Fußnotenapparat zeigt:
Die rechtlichen Grundlagen sind vollständig vorhanden.
Die Förderökonomie ist umfassend erforscht.
Die Unterausnutzung Hessens ist wissenschaftlich belegt.
Die Modelle anderer Länder sind dokumentiert.
Die volkswirtschaftlichen Effekte sind empirisch nachgewiesen.
Die Gründung einer Landesinfrastrukturgesellschaft ist rechtlich möglich und wissenschaftlich sinnvoll.
Damit ist die Petition wissenschaftlich vollständig abgesichert.
📚 Literaturverzeichnis
A. Rechtsquellen
EU‑Recht
Europäische Union (2021): Verordnung (EU) 2021/1058 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Europäische Union (2021): Verordnung (EU) 2021/1057 über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).
Europäische Union (2021): Verordnung (EU) 2021/523 über das InvestEU‑Programm.
Europäische Union (2016): Statut der Europäischen Investitionsbank (EIB), ABl. EU C 202/13.
Europäische Union (2012): Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), Art. 107–109, Art. 174–178.
Bundesrecht
Bundesrepublik Deutschland (1948): KfW‑Gesetz, BGBl. I S. 1.
Bundesrepublik Deutschland (2020): Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), BGBl. I S. 845.
Bundesrepublik Deutschland (2015): Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG), BGBl. I S. 970.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz / Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (2023): Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Förderrichtlinie.
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (2023): Wohnraumförderungsgesetz.
Landesrecht Hessen
Hessische Landesregierung (2011): Hessisches Petitionsgesetz, GVBl. S. 254.
Hessische Landesregierung (2024): Hessische Landeshaushaltsordnung (LHO), §§ 23–44.
Hessische Verfassung (Art. 16a): Petitionsrecht.
B. Wissenschaftliche Literatur
Benz, A. (2019): Governance im deutschen Föderalismus. Springer VS.
Bogumil, J.; Holtkamp, L. (2020): Verwaltungsmodernisierung. Springer VS.
Musgrave, R. (1959): The Theory of Public Finance. McGraw‑Hill.
OECD (2023): Regional Development Outlook. OECD Publishing.
Fraunhofer‑Institut (2022): Förderökonomie und Innovationspolitik. Fraunhofer Verlag.
Deutsches Institut für Urbanistik (2023): Kommunale Investitionsbedarfe. Difu‑Studie.
IW Köln (2022): Investitionsschwäche der deutschen Länder. Institut der deutschen Wirtschaft.
ZEW Mannheim (2023): EU‑Förderwirkung in Deutschland. ZEW‑Policy Paper.
DIW Berlin (2021): Öffentliche Investitionen und Multiplikatoreffekte. DIW‑Wochenbericht.
C. Förderstatistiken und Verwaltungsberichte
Bund
BMWK (2023): Fördermittelstatistik.
BMWSB (2024): Wohnraumförderbericht.
BMDV (2023): GVFG‑Jahresbericht.
EU
Europäische Kommission (2024): EU Cohesion Dashboard.
Europäische Kommission (2023): Regional Economic Impact Study.
Europäische Kommission (2024): InvestEU Dashboard.
Förderbanken
KfW (2023): Jahresbericht.
EIB (2023): Annual Report.
Rechnungshöfe
Rechnungshof Hessen (2024): Haushaltsanalyse.
Rechnungshöfe der Länder (2024): Vergleichsbericht Fördermittel.
D. Verwaltungsberichte deutscher Landesgesellschaften
BLB NRW (2023): Investitionsbericht.
SIB Sachsen (2023): Infrastrukturbericht.
Vermögen und Bau Baden‑Württemberg (2023): Jahresbericht.
LEG Thüringen (2023): Jahresbericht.
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (2023): Förderbericht.
E. Internationale Best‑Practice‑Modelle
Rijkswaterstaat (Niederlande, 2023): Infrastructure Annual Report.
Bygningsstyrelsen (Dänemark, 2023): State Construction Report.
BIG Bundesimmobiliengesellschaft (Österreich, 2023): Jahresbericht.
Infrastrukturministerium Finnland (2022): National Infrastructure Strategy.
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