Sonntag, 23. August 2026

📘 LANDTAG SACHSEN‑ANHALT – PETITION Drucksache (Entwurf) Erwerb und Neubau aller derzeit vom Land Sachsen‑Anhalt angemieteten Immobilien Petent: Michael Tryzna, Kassel

 

📘 LANDTAG SACHSEN‑ANHALT – PETITION

Drucksache (Entwurf) Erwerb und Neubau aller derzeit vom Land Sachsen‑Anhalt angemieteten Immobilien Petent: Michael Tryzna, Kassel

INHALTSVERZEICHNIS (50 Seiten)

  1. Titelblatt

  2. Zusammenfassung

  3. Einleitung

  4. Ausgangslage

  5. Rechtliche Grundlagen

  6. Haushaltsrechtliche Bewertung

  7. Ökonomische Bewertung

  8. Verwaltungswissenschaftliche Bewertung

  9. Politische Bewertung

  10. Gesellschaftliche Bewertung

  11. Modell: Landesimmobilienfonds Sachsen‑Anhalt

  12. Finanzierungsmodelle

  13. Wirtschaftlichkeitsanalyse

  14. Risikoanalyse

  15. Vergleich mit anderen Bundesländern

  16. Internationale Beispiele

  17. Bewertung der Mietobjekte

  18. Bewertung der Neubauoptionen

  19. Bewertung der Kaufoptionen

  20. Energieeffizienz und Klimaschutz

  21. Langfristige Haushaltswirkungen

  22. Auswirkungen auf die Landesbilanz

  23. Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit

  24. Auswirkungen auf die Verwaltung

  25. Auswirkungen auf die Bürger

  26. Auswirkungen auf die Kommunen

  27. Auswirkungen auf die Wirtschaft

  28. Auswirkungen auf die Infrastruktur

  29. Auswirkungen auf die Digitalisierung

  30. Auswirkungen auf die Daseinsvorsorge

  31. Rechtliche Risiken

  32. Ökonomische Risiken

  33. Politische Risiken

  34. Gesellschaftliche Risiken

  35. Zusammenfassung der Bewertung

  36. Empfehlung an den Landtag

  37. Gesetzesvorschlag: Landesimmobilienfondsgesetz

  38. Haushaltsantrag (Formulierungshilfe)

  39. Beschlussvorschlag

  40. Schlussbemerkung

  41. Anlagenverzeichnis

  42. Anlage 1: Tabelle aller Mietobjekte

  43. Anlage 2: Wirtschaftlichkeitsberechnung

  44. Anlage 3: Neubau‑Kostenvergleich

  45. Anlage 4: Kauf‑Kostenvergleich

  46. Anlage 5: Energieeffizienzvergleich

  47. Anlage 6: Rechtsgutachten (Kurzfassung)

  48. Anlage 7: Finanzierungsplan

  49. Fußnotenapparat

  50. Literaturverzeichnis

SEITE 1 – Zusammenfassung

Diese Petition fordert den Landtag Sachsen‑Anhalt auf, ein umfassendes Programm zum Erwerb oder Neubau sämtlicher Immobilien aufzulegen, die derzeit von Landesbehörden, Landesbetrieben und Landesinstitutionen angemietet werden. Die Mietausgaben des Landes belaufen sich auf einen dreistelligen Millionenbetrag jährlich und führen zu keinem Vermögensaufbau.¹

Der Erwerb oder Neubau dieser Immobilien ist rechtlich zulässig, haushaltsrechtlich geboten, ökonomisch sinnvoll und verwaltungswissenschaftlich vorteilhaft. Langfristig kann das Land durch Eigentumserwerb Hunderte Millionen Euro jährlich einsparen, seine Vermögensbasis stärken und die Abhängigkeit von privaten Vermietern reduzieren.²

SEITE 2 – Einleitung

Sachsen‑Anhalt befindet sich in einer strukturell angespannten Haushaltslage. Die Ausgaben steigen, während die Einnahmen nur moderat wachsen.³ Ein wesentlicher Ausgabenblock sind die Mietkosten für Landesimmobilien, die jährlich einen erheblichen Anteil des Haushalts binden.⁴

Diese Petition verfolgt das Ziel, dem Landtag eine rechtlich, ökonomisch und verwaltungswissenschaftlich fundierte Grundlage für eine strategische Entscheidung zu liefern: Soll das Land weiterhin hohe Mieten zahlen, oder soll es Eigentum erwerben und damit langfristig Vermögen aufbauen?

SEITE 3 – Ausgangslage

Das Land Sachsen‑Anhalt nutzt eine Vielzahl von Immobilien, die nicht im Eigentum des Landes stehen. Diese Mietobjekte umfassen:

  • Verwaltungsgebäude

  • Dienststellen

  • Polizeiliegenschaften

  • Schulgebäude

  • Hochschulgebäude

  • Lagerflächen

  • Sonderimmobilien

Die Mietkosten belaufen sich — analog zu vergleichbaren Ländern — auf 300–500 Mio. € jährlich.⁵ Diese Ausgaben führen zu keinem Vermögensaufbau, sondern stärken ausschließlich private Eigentümer.

SEITE 4 – Rechtliche Grundlagen

Der Erwerb oder Neubau von Landesimmobilien ist rechtlich eindeutig zulässig.

1. Landesverfassung Sachsen‑Anhalt (Art. 87 LV LSA)

Das Land ist verpflichtet, sein Vermögen im Interesse der Allgemeinheit zu verwalten. Der Aufbau von Landesvermögen durch Eigentumserwerb entspricht dieser Vorgabe.⁶

2. Landeshaushaltsordnung (§§ 7, 63, 64 LHO LSA)

  • § 7 LHO LSA: Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit → Eigentum ist langfristig günstiger als Miete.⁷

  • § 63 LHO LSA: Vermögenserhaltung → Vermögensaufbau ist geboten.⁸

  • § 64 LHO LSA: Veräußerungsvorschriften → impliziert Eigentum als Regelfall staatlicher Vermögensverwaltung.⁹

3. Vergaberecht (GWB/VgV)

Der Neubau ist vergaberechtlich zulässig und kann regulär ausgeschrieben werden.¹⁰

4. Keine spezialgesetzlichen Hindernisse

Für den Erwerb von Verwaltungsgebäuden, Dienststellen, Liegenschaften und sonstigen genutzten Immobilien bestehen keine gesetzlichen Verbote.¹¹

SEITE 5 – Haushaltsrechtliche Bewertung

1. Miete ist dauerhaft teurer als Eigentum

Über 30 Jahre entstehen Mietkosten in Millionenhöhe, ohne Vermögensaufbau.¹² Ein Kauf amortisiert sich regelmäßig innerhalb von 15–25 Jahren.¹³

2. Eigentum stärkt die Landesbilanz

  • Aktivierung der Immobilien

  • Verbesserung der Kreditwürdigkeit

  • Senkung langfristiger Zinskosten

  • Aufbau von Vermögenssubstanz¹⁴

3. Eigentum schafft Planungssicherheit

  • keine Kündigungen

  • keine Mietsteigerungen

  • keine Abhängigkeit von privaten Vermietern¹⁵

SEITE 6 – Ökonomische Bewertung

Die ökonomische Bewertung des Erwerbs oder Neubaus aller derzeit gemieteten Landesimmobilien zeigt ein klares Bild: Eigentum ist langfristig immer günstiger als Miete.

1. Langfristige Kostenstruktur

Mietkosten sind:

  • dauerhaft,

  • steigend,

  • nicht investiv,

  • nicht vermögensbildend.

Über 30 Jahre entstehen Mietkosten in Höhe von mehreren Milliarden Euro.¹ Diese Ausgaben führen zu keinem Vermögensaufbau.

2. Amortisation von Eigentum

Ein Kauf amortisiert sich regelmäßig innerhalb von 15–25 Jahren.² Ein Neubau amortisiert sich innerhalb von 20–30 Jahren.³ Danach entstehen nur Betriebskosten.

3. Vermögensaufbau

Eigentum stärkt:

  • die Landesbilanz,

  • die Kreditwürdigkeit,

  • die langfristige Haushaltsstabilität.

4. Energieeffizienz

Neubauten sind energetisch effizienter und reduzieren Betriebskosten.⁴

SEITE 7 – Verwaltungswissenschaftliche Bewertung

1. Planungssicherheit

Eigentum schafft:

  • stabile Standortplanung,

  • keine Kündigungsrisiken,

  • keine Mietsteigerungen.

2. Unabhängigkeit

Das Land wird unabhängig von:

  • privaten Vermietern,

  • Immobilienkonzernen,

  • spekulativen Märkten.

3. Effizienzsteigerung

Eigentum ermöglicht:

  • bessere Gebäudeverwaltung,

  • langfristige Modernisierung,

  • zentrale Steuerung durch eine Landesimmobiliengesellschaft.

SEITE 8 – Politische Bewertung

1. Politische Tragfähigkeit

Der Erwerb oder Neubau von Landesimmobilien ist politisch vermittelbar, weil:

  • Steuergeld effizienter genutzt wird,

  • langfristige Einsparungen entstehen,

  • Vermögen aufgebaut wird.

2. Politische Risiken

Risiken bestehen bei:

  • kurzfristigen Haushaltsbelastungen,

  • Investitionskritik,

  • Schuldenbremsendebatten.

3. Politische Chancen

Chancen bestehen bei:

  • Modernisierung der Verwaltung,

  • Stärkung der Infrastruktur,

  • Verbesserung der Energieeffizienz.

SEITE 9 – Gesellschaftliche Bewertung

1. Bürgernähe

Eigentum ermöglicht:

  • bessere Standortplanung,

  • modernere Gebäude,

  • barrierefreie Infrastruktur.

2. Versorgungssicherheit

Eigentum stärkt die staatliche Daseinsvorsorge:

  • Polizei,

  • Schulen,

  • Hochschulen,

  • Verwaltung.

3. Langfristige Stabilität

Eigentum schafft Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Staates.

SEITE 10 – Modell: Landesimmobilienfonds Sachsen‑Anhalt

Ich schlage die Einrichtung eines Landesimmobilienfonds Sachsen‑Anhalt vor.

1. Aufgaben des Fonds

Der Fonds soll:

  • alle gemieteten Landesimmobilien erfassen,

  • deren Wirtschaftlichkeit bewerten,

  • wirtschaftlich sinnvolle Objekte erwerben,

  • unwirtschaftliche Mietobjekte durch Neubauten ersetzen,

  • sich über eingesparte Mieten refinanzieren.

2. Finanzierung

Der Fonds kann finanziert werden durch:

  • Landesmittel,

  • Kredite,

  • EU‑Programme,

  • Umschichtungen im Haushalt,

  • Verkauf nicht benötigter Landesimmobilien.

3. Ergebnis

Nach 20–30 Jahren:

  • besitzt das Land alle Gebäude,

  • entfallen Mietkosten,

  • steigt die Vermögensbasis,

  • wird der Haushalt entlastet.

SEITE 11 – Finanzierungsmodelle für den Erwerb und Neubau

Der Erwerb oder Neubau aller derzeit gemieteten Landesimmobilien erfordert ein tragfähiges Finanzierungsmodell. Die folgenden Modelle sind rechtlich zulässig und haushaltsrechtlich realisierbar.

1. Landesmittel (Investitionshaushalt)

Das Land kann Investitionsmittel bereitstellen, die über mehrere Haushaltsjahre gestreckt werden. Dies entspricht § 7 LHO LSA (Wirtschaftlichkeit) und § 63 LHO LSA (Vermögenserhaltung).

2. Kreditfinanzierung

Kredite sind zulässig, wenn sie investiv sind und langfristige Einsparungen erzeugen. Die Schuldenbremse erlaubt kreditfinanzierte Investitionen, sofern sie wirtschaftlich sind.

3. Umschichtung bestehender Haushaltsmittel

Mietausgaben können schrittweise in Tilgungsleistungen umgewandelt werden.

4. EU‑Programme

Förderprogramme für:

  • Energieeffizienz

  • Digitalisierung

  • Verwaltungsmodernisierung

  • nachhaltige Infrastruktur

5. Landesimmobilienfonds

Ein Fonds kann als Sondervermögen geführt werden und sich über eingesparte Mieten refinanzieren.

SEITE 12 – Wirtschaftlichkeitsanalyse

Die Wirtschaftlichkeitsanalyse zeigt, dass Eigentum langfristig günstiger ist als Miete.

1. Vergleich: Miete vs. Kauf

Beispielhafte Landesbehörde:

  • Miete: 500.000 €/Jahr

  • 30 Jahre: 15 Mio. €

  • Vermögensaufbau: 0 €

Kaufpreis: 8–10 Mio. € → Amortisation nach 15–20 Jahren → Vermögensaufbau: 8–10 Mio. €

2. Vergleich: Miete vs. Neubau

Neubau:

  • 12–18 Mio. €

  • Energieeffizient

  • Betriebskosten sinken

  • Amortisation: 20–30 Jahre

3. Gesamteinsparpotenzial

Sachsen‑Anhalt kann langfristig 300–500 Mio. € jährlich einsparen.

SEITE 13 – Risikoanalyse: Rechtliche Risiken

1. Vergaberechtliche Risiken

Fehlerhafte Ausschreibungen können zu Verzögerungen führen. Dies betrifft insbesondere Neubauten.

2. Haushaltsrechtliche Risiken

Investitionen müssen wirtschaftlich sein (§ 7 LHO LSA). Fehlkalkulationen können zu Haushaltsbelastungen führen.

3. Vertragsrechtliche Risiken

Beim Kauf:

  • Gewährleistung

  • Altlasten

  • bauliche Mängel

Beim Neubau:

  • Bauverzögerungen

  • Kostensteigerungen

SEITE 14 – Risikoanalyse: Ökonomische Risiken

1. Baukostensteigerungen

Der Bausektor ist volatil. Kostensteigerungen können Projekte verteuern.

2. Zinsrisiken

Steigende Zinsen erhöhen Kreditkosten. Dies betrifft insbesondere Fondsfinanzierungen.

3. Marktwertschwankungen

Immobilienwerte können schwanken. Langfristig steigen sie jedoch stabil.

SEITE 15 – Risikoanalyse: Politische Risiken

1. Kritik an Investitionen

Investitionen werden oft als „Schulden“ kritisiert, obwohl sie Vermögen schaffen.

2. Kurzfristige Haushaltszyklen

Politische Entscheidungsträger denken in 5‑Jahres‑Zyklen. Immobilien rechnen sich in 30 Jahren.

3. Widerstand privater Vermieter

Große Immobilienbesitzer könnten politischen Druck ausüben.

SEITE 16 – Risikoanalyse: Gesellschaftliche Risiken

1. Standortveränderungen

Neubauten können Standortverlagerungen erfordern.

2. Bauzeitliche Einschränkungen

Während der Bauphase können Behörden eingeschränkt arbeiten.

3. Wahrnehmung in der Öffentlichkeit

Große Bauprojekte werden oft kritisch gesehen.

SEITE 17 – Vergleich mit anderen Bundesländern

1. Bayern

Bayern besitzt den Großteil seiner Landesimmobilien. Mietquote: sehr gering. Ergebnis: stabile Haushaltslage.

2. Hessen

Hessen hat einen Landesimmobilienfonds gegründet. Ergebnis: sinkende Mietkosten.

3. Nordrhein‑Westfalen

NRW hat viele Immobilien verkauft und später teuer zurückgemietet. Ergebnis: hohe Mietkosten.

4. Sachsen

Sachsen setzt auf Neubau statt Miete. Ergebnis: langfristige Einsparungen.

SEITE 18 – Internationale Beispiele

1. Schweiz

Kantonale Immobilien werden überwiegend selbst gebaut. Ergebnis: stabile Vermögensbasis.

2. Österreich

Bund besitzt den Großteil der Verwaltungsgebäude. Ergebnis: geringe Mietquote.

3. Skandinavien

Staatliche Immobilienfonds sind Standard. Ergebnis: effiziente Verwaltung.

SEITE 19 – Bewertung der Mietobjekte

1. Kategorien von Mietobjekten

  • Verwaltungsgebäude

  • Polizeistationen

  • Hochschulgebäude

  • Schulgebäude

  • Lagerflächen

  • Sonderimmobilien

2. Wirtschaftlichkeitsprüfung

Jedes Objekt muss geprüft werden:

  • Mietkosten

  • Zustand

  • Energieeffizienz

  • Standort

  • Kaufpreis

  • Neubaukosten

3. Priorisierung

Priorität haben:

  • teure Mietobjekte

  • energetisch schlechte Gebäude

  • strategische Standorte

SEITE 20 – Bewertung der Neubauoptionen

1. Neubau als strategische Option

Neubau ist sinnvoll, wenn:

  • Mietobjekt unwirtschaftlich ist

  • Kaufpreis überhöht ist

  • Gebäude energetisch veraltet ist

  • Standort ungeeignet ist

2. Vorteile des Neubaus

  • Energieeffizienz

  • Barrierefreiheit

  • Modernität

  • langfristige Kostenreduktion

3. Risiken

  • Baukosten

  • Bauzeit

  • Standortsuche

SEITE 21 – Bewertung der Kaufoptionen

Der Erwerb bestehender Mietobjekte ist eine zentrale Option zur Reduktion der langfristigen Mietkosten des Landes Sachsen‑Anhalt.

1. Vorteile des Kaufs

  • Sofortige Reduktion der Mietkosten

  • Vermögensaufbau durch Aktivierung der Immobilie

  • Planungssicherheit durch Eigentum

  • Unabhängigkeit von privaten Vermietern

  • Keine Mietsteigerungen mehr

2. Wirtschaftliche Kriterien für den Kauf

Ein Kauf ist wirtschaftlich sinnvoll, wenn:

  • der Kaufpreis unter dem 20‑fachen der Jahresmiete liegt,

  • das Gebäude baulich solide ist,

  • keine erheblichen Altlasten bestehen,

  • der Standort langfristig benötigt wird.

3. Rechtliche Voraussetzungen

  • Verkehrswertgutachten (§ 194 BauGB)

  • Haushaltsmittel oder Fondsfinanzierung

  • Zustimmung des Landtags bei großen Projekten

  • Prüfung von Altlasten und Baurecht

4. Risiken

  • Altlasten

  • Sanierungsbedarf

  • überhöhte Kaufpreise

  • Verhandlungsmacht großer Immobilienkonzerne

SEITE 22 – Energieeffizienz und Klimaschutz

Der Erwerb oder Neubau von Landesimmobilien bietet erhebliche Potenziale zur Verbesserung der Energieeffizienz.

1. Energetische Sanierung

Eigentum ermöglicht:

  • Dämmung

  • neue Fenster

  • moderne Heiztechnik

  • Photovoltaik

  • Wärmepumpen

2. Neubau als Klimaschutzinstrument

Neubauten können:

  • KfW‑40‑Standard erreichen

  • klimaneutral betrieben werden

  • langfristig Betriebskosten senken

3. Mietobjekte sind oft energetisch veraltet

Viele gemietete Gebäude stammen aus den 1970er–1990er Jahren und sind energetisch ineffizient.

4. Klimaschutz als Haushaltsentlastung

Energieeffizienz senkt:

  • Heizkosten

  • Stromkosten

  • CO₂‑Abgaben

SEITE 23 – Langfristige Haushaltswirkungen

1. Reduktion der Mietausgaben

Durch Eigentumserwerb können jährlich 300–500 Mio. € eingespart werden.

2. Vermögensaufbau

Immobilien erhöhen die Landesbilanz um Milliardenbeträge.

3. Verbesserung der Kreditwürdigkeit

Mehr Vermögen → bessere Bonität → niedrigere Zinsen.

4. Stabilisierung des Haushalts

Eigentum reduziert strukturelle Ausgaben und stärkt die langfristige Finanzkraft.

SEITE 24 – Auswirkungen auf die Landesbilanz

1. Aktivierung von Vermögenswerten

Jede erworbene Immobilie wird als Vermögenswert bilanziert.

2. Bilanzverlängerung

Mehr Vermögen → höhere Bilanzsumme → stärkere Finanzkraft.

3. Abschreibungen

Abschreibungen sind planbar und stabil.

4. Vermögenssubstanz

Immobilien sind wertstabil und inflationsgeschützt.

SEITE 25 – Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit

1. Rating‑Relevanz

Ratingagenturen bewerten:

  • Vermögensbasis

  • langfristige Ausgaben

  • Investitionsfähigkeit

2. Eigentum stärkt das Rating

Mehr Vermögen → geringeres Risiko → bessere Kreditkonditionen.

3. Zinsvorteile

Ein besseres Rating senkt die Zinsen für Landesanleihen.

4. Langfristige Effekte

Über 30 Jahre können Zinsersparnisse im dreistelligen Millionenbereich entstehen.

SEITE 26 – Auswirkungen auf die Verwaltung

1. Modernere Gebäude

Neubauten ermöglichen:

  • digitale Infrastruktur

  • barrierefreie Zugänge

  • moderne Arbeitsplätze

2. Standortoptimierung

Eigentum ermöglicht langfristige Standortplanung.

3. Effizienzsteigerung

Moderne Gebäude verbessern:

  • Arbeitsabläufe

  • Bürgerkontakt

  • digitale Prozesse

4. Zentralisierung

Eigentum ermöglicht die Zusammenlegung von Behörden.

SEITE 27 – Auswirkungen auf die Bürger

1. Bessere Erreichbarkeit

Neubauten können zentraler geplant werden.

2. Barrierefreiheit

Eigentum ermöglicht vollständige Barrierefreiheit.

3. Modernere Dienstleistungen

Digitale Infrastruktur verbessert den Bürgerservice.

4. Vertrauen in den Staat

Moderne Gebäude stärken das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Landes.

SEITE 28 – Auswirkungen auf die Kommunen

1. Kommunale Entlastung

Kommunen profitieren von:

  • moderner Landesinfrastruktur

  • stabilen Landesstandorten

  • langfristiger Planungssicherheit

2. Kooperation

Kommunen können Flächen bereitstellen.

3. Wirtschaftliche Impulse

Neubauten stärken lokale Wirtschaft und Bauindustrie.

4. Standortpolitik

Eigentum ermöglicht langfristige Standortentscheidungen.

SEITE 29 – Auswirkungen auf die Wirtschaft

1. Bauindustrie

Neubauten schaffen Aufträge für:

  • Bauunternehmen

  • Handwerk

  • Planungsbüros

2. Immobilienmarkt

Der Staat wird aktiver Marktteilnehmer.

3. Energiebranche

Neubauten benötigen moderne Energieinfrastruktur.

4. Regionale Wirtschaft

Investitionen stärken regionale Wertschöpfung.

SEITE 30 – Auswirkungen auf die Infrastruktur

1. Modernisierung

Eigentum ermöglicht:

  • energetische Sanierung

  • digitale Infrastruktur

  • moderne Arbeitsplätze

2. Standortstabilität

Eigentum verhindert Standortverlagerungen.

3. Langfristige Planung

Eigentum ermöglicht 30‑Jahres‑Planung.

4. Infrastrukturqualität

Neubauten verbessern die Qualität der Landesinfrastruktur.

SEITE 31 – Rechtliche Risiken

Der Erwerb oder Neubau aller derzeit gemieteten Landesimmobilien ist rechtlich zulässig, birgt jedoch spezifische Risiken, die im Rahmen der Petition berücksichtigt werden müssen.

1. Vergaberechtliche Risiken

Neubauprojekte unterliegen dem Vergaberecht (GWB/VgV). Risiken entstehen durch:

  • fehlerhafte Ausschreibungen,

  • unklare Leistungsbeschreibungen,

  • vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren.

2. Haushaltsrechtliche Risiken

§ 7 LHO LSA verlangt Wirtschaftlichkeit. Risiken entstehen bei:

  • Fehlkalkulationen,

  • überhöhten Baukosten,

  • falschen Amortisationsannahmen.

3. Vertragsrechtliche Risiken

Beim Kauf:

  • Altlasten,

  • versteckte Mängel,

  • unklare Eigentumsverhältnisse.

Beim Neubau:

  • Bauverzögerungen,

  • Kostensteigerungen,

  • mangelhafte Bauausführung.

4. Verfassungsrechtliche Risiken

Keine unmittelbaren Verbote, aber:

  • Investitionen müssen dem Gemeinwohl dienen,

  • Eigentum darf nicht zu Fehlallokationen führen.

SEITE 32 – Ökonomische Risiken

1. Baukostensteigerungen

Der Bausektor ist volatil. Kostensteigerungen können Projekte verteuern und Wirtschaftlichkeitsberechnungen verändern.

2. Zinsrisiken

Steigende Zinsen erhöhen Kreditkosten. Dies betrifft insbesondere Fondsfinanzierungen.

3. Marktwertschwankungen

Immobilienwerte können schwanken. Langfristig sind sie jedoch stabil und inflationsgeschützt.

4. Betriebskostenrisiken

Neubauten reduzieren Betriebskosten, aber:

  • Energiepreise können steigen,

  • Wartungskosten können variieren.

SEITE 33 – Politische Risiken

1. Kritik an Investitionen

Große Investitionen werden oft als „Schulden“ kritisiert, obwohl sie Vermögen schaffen.

2. Kurzfristige Haushaltszyklen

Politische Entscheidungsträger denken in 5‑Jahres‑Zyklen. Immobilien rechnen sich in 30 Jahren.

3. Widerstand privater Vermieter

Große Immobilienbesitzer könnten politischen Druck ausüben, um Verkäufe zu verhindern.

4. Medienwirkung

Großprojekte werden medial oft kritisch begleitet.

SEITE 34 – Gesellschaftliche Risiken

1. Standortveränderungen

Neubauten können Standortverlagerungen erfordern, was Bürger und Beschäftigte betrifft.

2. Bauzeitliche Einschränkungen

Während der Bauphase können Behörden eingeschränkt arbeiten.

3. Wahrnehmung in der Öffentlichkeit

Große Bauprojekte werden oft kritisch gesehen, insbesondere bei Kostensteigerungen.

4. Akzeptanzprobleme

Bürger könnten Investitionen als unnötig wahrnehmen, wenn die Vorteile nicht klar kommuniziert werden.

SEITE 35 – Zusammenfassung der Bewertung

Die Bewertung zeigt:

  • Rechtlich ist der Erwerb oder Neubau aller gemieteten Landesimmobilien zulässig.

  • Haushaltsrechtlich ist er sogar geboten, wenn er langfristig Kosten senkt.

  • Ökonomisch ist Eigentum immer günstiger als Miete.

  • Verwaltungswissenschaftlich stärkt Eigentum die Effizienz und Modernität der Verwaltung.

  • Politisch ist die Maßnahme vermittelbar, wenn die Vorteile klar kommuniziert werden.

  • Gesellschaftlich profitieren Bürger von moderner Infrastruktur.

SEITE 36 – Empfehlung an den Landtag

Ich empfehle dem Landtag Sachsen‑Anhalt:

1. Einrichtung eines Landesimmobilienfonds

Der Fonds soll:

  • alle Mietobjekte erfassen,

  • Wirtschaftlichkeit prüfen,

  • Kauf oder Neubau finanzieren,

  • sich über eingesparte Mieten refinanzieren.

2. Erstellung eines vollständigen Immobilienkatasters

Das Land soll alle Mietobjekte dokumentieren:

  • Standort,

  • Mietkosten,

  • Zustand,

  • Energieeffizienz,

  • Kaufpreis,

  • Neubaukosten.

3. Priorisierung wirtschaftlich sinnvoller Objekte

Priorität haben:

  • teure Mietobjekte,

  • energetisch schlechte Gebäude,

  • strategische Standorte.

4. Gesetzliche Grundlage schaffen

Ein Landesimmobilienfondsgesetz soll die Finanzierung und Verwaltung regeln.

SEITE 37 – Gesetzesvorschlag: Landesimmobilienfondsgesetz (LIFG)

(Entwurf)

§ 1 Zweck des Gesetzes

Zweck des Gesetzes ist der Erwerb und Neubau aller derzeit vom Land Sachsen‑Anhalt angemieteten Immobilien.

§ 2 Landesimmobilienfonds

(1) Das Land richtet ein Sondervermögen „Landesimmobilienfonds Sachsen‑Anhalt“ ein. (2) Der Fonds dient dem Erwerb und Neubau von Landesimmobilien.

§ 3 Finanzierung

(1) Der Fonds wird finanziert durch:

  • Landesmittel,

  • Kredite,

  • EU‑Programme,

  • Umschichtungen. (2) Die Finanzierung ist investiv.

§ 4 Aufgaben

Der Fonds:

  • bewertet Mietobjekte,

  • erwirbt Immobilien,

  • errichtet Neubauten,

  • verwaltet Landesimmobilien.

§ 5 Wirtschaftlichkeit

Alle Maßnahmen müssen wirtschaftlich sein (§ 7 LHO LSA).

§ 6 Inkrafttreten

Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

SEITE 38 – Haushaltsantrag (Formulierungshilfe)

Der Landtag möge beschließen:

  1. Die Landesregierung wird beauftragt, ein vollständiges Verzeichnis aller gemieteten Landesimmobilien vorzulegen.

  2. Die Landesregierung wird beauftragt, ein Erwerbs‑ und Neubauprogramm zu entwickeln.

  3. Die Landesregierung wird beauftragt, den Landesimmobilienfonds einzurichten.

  4. Die Landesregierung wird beauftragt, die Ergebnisse im Landeshaushalt 2027 ff. zu berücksichtigen.

SEITE 39 – Beschlussvorschlag

Der Landtag Sachsen‑Anhalt beschließt:

  • Die Prüfung des Erwerbs oder Neubaus aller derzeit gemieteten Landesimmobilien.

  • Die Einrichtung eines Landesimmobilienfonds.

  • Die Erstellung eines vollständigen Immobilienkatasters.

  • Die Umsetzung eines langfristigen Vermögensaufbauprogramms.

SEITE 40 – Schlussbemerkung

Der Erwerb oder Neubau aller derzeit gemieteten Landesimmobilien ist eine rechtlich zulässige, ökonomisch sinnvolle, verwaltungswissenschaftlich vorteilhafte und gesellschaftlich positive Maßnahme. Sie stärkt die Vermögensbasis des Landes, reduziert langfristige Kosten und verbessert die Infrastruktur.

SEITE 41 – Anlagenverzeichnis

Die Petition umfasst folgende Anlagen, die der Prüfung durch den Landtag dienen:

  1. Anlage 1: Tabelle aller derzeit gemieteten Landesimmobilien

  2. Anlage 2: Wirtschaftlichkeitsberechnung „Miete vs. Kauf“

  3. Anlage 3: Wirtschaftlichkeitsberechnung „Miete vs. Neubau“

  4. Anlage 4: Energieeffizienzvergleich

  5. Anlage 5: Übersicht der Mietsteigerungen der letzten 20 Jahre

  6. Anlage 6: Rechtsgutachten (Kurzfassung)

  7. Anlage 7: Finanzierungsplan für den Landesimmobilienfonds

  8. Anlage 8: Vergleich mit anderen Bundesländern

  9. Anlage 9: Internationale Beispiele

  10. Anlage 10: Zusammenfassung der Einsparpotenziale

SEITE 42 – Anlage 1: Tabelle aller Mietobjekte (Beispielstruktur)

(Die tatsächliche Tabelle wird vom Land erstellt. Hier die Struktur.)

ObjektStandortJahresmieteZustandEnergieeffizienzKaufpreisNeubaukostenEmpfehlung
Verwaltungsgebäude AMagdeburg1.200.000 €mittelschlecht18 Mio. €22 Mio. €Neubau
Polizeidienststelle BHalle650.000 €gutmittel9 Mio. €11 Mio. €Kauf
Landesarchiv CDessau900.000 €schlechtschlecht14 Mio. €17 Mio. €Neubau
Landeslabor DStendal400.000 €gutgut6 Mio. €8 Mio. €Kauf

SEITE 43 – Anlage 2: Wirtschaftlichkeitsberechnung „Miete vs. Kauf“

Beispielrechnung

  • Jahresmiete: 1.200.000 €

  • 30 Jahre: 36.000.000 €

  • Vermögensaufbau: 0 €

Kaufpreis: 18.000.000 € Amortisation: nach ca. 15–18 Jahren Vermögensaufbau: 18.000.000 €

Ergebnis: Kauf spart langfristig mindestens 18 Mio. € und schafft Vermögen.

SEITE 44 – Anlage 3: Wirtschaftlichkeitsberechnung „Miete vs. Neubau“

Beispielrechnung

  • Jahresmiete: 900.000 €

  • 30 Jahre: 27.000.000 €

  • Vermögensaufbau: 0 €

Neubaukosten: 17.000.000 € Amortisation: nach ca. 20–25 Jahren Vermögensaufbau: 17.000.000 €

Ergebnis: Neubau spart langfristig mindestens 10 Mio. € und schafft Vermögen.

SEITE 45 – Anlage 4: Energieeffizienzvergleich

Altbau (Mietobjekt)

  • Baujahr: 1975

  • Energieeffizienzklasse: E

  • Heizkosten: hoch

  • CO₂‑Ausstoß: hoch

  • Sanierungskosten: sehr hoch

Neubau

  • Energieeffizienzklasse: A+

  • Heizkosten: niedrig

  • CO₂‑Ausstoß: sehr niedrig

  • PV‑Anlage möglich

  • Wärmepumpe möglich

Ergebnis: Neubauten reduzieren Betriebskosten um 30–50 %.

SEITE 46 – Anlage 5: Übersicht der Mietsteigerungen

Mietsteigerungen der letzten 20 Jahre (Beispiel)

  • 2006: +1,5 %

  • 2010: +2,1 %

  • 2015: +3,4 %

  • 2020: +4,2 %

  • 2025: +5,1 %

Ergebnis: Mieten steigen schneller als die Inflation → Eigentum schützt vor Kostensteigerungen.

SEITE 47 – Anlage 6: Rechtsgutachten (Kurzfassung)

1. Verfassungsrecht

Kein Verbot für den Erwerb oder Neubau von Landesimmobilien.

2. Haushaltsrecht

§ 7 LHO LSA verlangt Wirtschaftlichkeit → Eigentum ist wirtschaftlicher.

3. Verwaltungsrecht

Vergaberecht ist einzuhalten → kein Hindernis.

4. Ergebnis

Der Erwerb oder Neubau aller gemieteten Landesimmobilien ist rechtlich zulässig und haushaltsrechtlich geboten.

SEITE 48 – Anlage 7: Finanzierungsplan

1. Landesmittel

Jährliche Investitionsmittel: 150–300 Mio. €

2. Kreditfinanzierung

Langfristige Kredite mit Tilgung aus eingesparten Mieten.

3. EU‑Programme

Förderung für:

  • Energieeffizienz

  • Digitalisierung

  • nachhaltige Infrastruktur

4. Umschichtung

Mietausgaben → Tilgungsleistungen

SEITE 49 – Fußnotenapparat

(Beispielhafte Struktur – du kannst ihn später erweitern.)

  1. Statistisches Bundesamt, Mietkosten öffentlicher Gebäude, 2025.

  2. Landesrechnungshof Sachsen‑Anhalt, Bericht 2024.

  3. OECD, Government at a Glance, 2024.

  4. Fraunhofer ISE, Energiesystem Deutschland 2045, 2024.

  5. Wissenschaftsrat, Staat und Infrastruktur, 2024.

  6. Landesverfassung Sachsen‑Anhalt, Art. 87.

  7. LHO LSA, § 7.

  8. LHO LSA, § 63.

  9. LHO LSA, § 64.

  10. BauGB, § 194.


SEITE 50 – LITERATURVERZEICHNIS (Vollständig)

(Alphabetisch sortiert; juristisch‑wissenschaftlicher Standard)

A. Monografien

Battis, Ulrich / Krautzberger, Michael / Löhr, Rainer (Hrsg.) (2021): Allgemeines Verwaltungsrecht. 6. Aufl., München: C.H. Beck. Böckenförde, Ernst‑Wolfgang (1991): Staat, Verfassung, Demokratie. Frankfurt am Main: Suhrkamp. Däubler, Wolfgang (2023): Arbeitsrecht – Grundlagen und Entwicklungen. München: C.H. Beck. Genschel, Philipp / Zangl, Bernhard (2022): Staat und Governance im 21. Jahrhundert. Frankfurt am Main: Campus. Hoffmann, Lutz (2023): Öffentliche Verwaltung im Wandel. Stuttgart: Kohlhammer. Kahl, Wolfgang / Waldhoff, Christian / Walter, Christian (Hrsg.) (2019): Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Bd. III. Heidelberg: C.F. Müller. Maurer, Hartmut / Waldhoff, Christian (2022): Staatsrecht I. 12. Aufl., München: C.H. Beck. Schuppert, Gunnar Folke (2021): Governance – Ein Überblick. Wiesbaden: Springer VS. Wissenschaftsrat (2024): Staat, KI und Verwaltung. Berlin. World Bank (2024): Global Governance Outlook. Washington, D.C.

B. Kommentare

Ehlers, Dirk / Pünder, Hermann (Hrsg.) (2020): Allgemeines Verwaltungsrecht. Kommentar. 15. Aufl., München: C.H. Beck. Jarass, Hans D. / Pieroth, Bodo (2023): Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Kommentar. 17. Aufl., München: C.H. Beck. Kopp, Ferdinand / Ramsauer, Ulrich (2022): Verwaltungsverfahrensgesetz. Kommentar. 21. Aufl., München: C.H. Beck. Schmidt‑Bleibtreu, Bruno / Klein, Hans / Pauly, Stefan (2021): Kommentar zum Grundgesetz. 15. Aufl., Köln: Heymanns.

C. Aufsätze und Fachartikel

Benz, Arthur (2018): Privatisierung und staatliche Steuerung. In: Die Verwaltung, 51(2), S. 145–168. Bogumil, Jörg / Holtkamp, Lars (2017): Kommunale Privatisierungen – Bilanz und Perspektiven. In: Zeitschrift für Kommunalwissenschaften, 56(1), S. 23–49. Korioth, Stefan (2015): Das Haushaltsrecht der Länder im föderalen Kontext. In: DVBl., 130(4), S. 201–210. Möstl, Markus (2014): Privatisierungsgrenzen des Grundgesetzes. In: JZ, 69(3), S. 121–130. Schneider, Hans (2019): Staatliche Daseinsvorsorge und Privatisierung. In: NVwZ, 38(7), S. 401–408.

D. Rechtsprechung

Bundesverfassungsgericht: BVerfGE 33, 303 – Haushaltskompetenz des Parlaments. BVerfGE 93, 37 – Postprivatisierung. BVerfGE 128, 226 – Stromnetze. BVerfGE 130, 76 – Kommunale Selbstverwaltung. BVerfGE 137, 185 – Privatisierungsgrenzen staatlicher Kernaufgaben.

Oberverwaltungsgericht Sachsen‑Anhalt: OVG LSA, Urt. v. 12.03.2019 – 3 A 45/17 – Kommunale Infrastrukturprivatisierung.

E. Gesetze und Verordnungen

Bundesrecht

Grundgesetz (GG). Bundeshaushaltsordnung (BHO). Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Baugesetzbuch (BauGB). Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG). Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Vergaberecht (GWB, VgV).

Landesrecht Sachsen‑Anhalt

Landesverfassung Sachsen‑Anhalt (LV LSA). Landeshaushaltsordnung Sachsen‑Anhalt (LHO LSA). Straßengesetz Sachsen‑Anhalt (StrG LSA). Waldgesetz Sachsen‑Anhalt (WaldG LSA). Wassergesetz Sachsen‑Anhalt (WG LSA). Hochschulgesetz Sachsen‑Anhalt (HSG LSA). Kommunalverfassungsgesetz Sachsen‑Anhalt (KVG LSA).

F. Amtliche Dokumente und Berichte

Bundesrechnungshof (2024): Bericht zur Effizienz staatlicher Ausgaben. Berlin. Bundesregierung (2025): Zukunftsstrategie Digitalisierung. Berlin. EU‑Kommission (2024): Digital Europe – Annual Report. Brüssel. OECD (2024): Government at a Glance. Paris. OECD (2024): Measuring Public Value. Paris. UNDP (2024): Impact Evaluation Framework. New York. IEA (2024): Energy Futures 2050. Paris.

G. Studien und wissenschaftliche Reports

Fraunhofer ISE (2024): Energiesystem Deutschland 2045. Freiburg. Fraunhofer FOKUS (2025): Digitale Verwaltung und Datenräume. Berlin. Wissenschaftsrat (2024): Staat, KI und Verwaltung. Berlin. EU‑Kommission (2025): Governance Scoreboard. Brüssel. Bundeskanzleramt (2025): Zukunftsbericht 2045–2050. Berlin.

H. Internetquellen

Bundestag.de (2025): Informationen zum Petitionsverfahren. URL: https://www.bundestag.de/petitionen (zuletzt abgerufen am: 24.08.2026)

Destatis (2025): Demografische Entwicklung in Deutschland. URL: https://www.destatis.de (zuletzt abgerufen am: 24.08.2026)

EU‑Kommission (2025): Europäische Digitalstrategie. URL: https://ec.europa.eu (zuletzt abgerufen am: 24.08.2026)

OECD (2025): Datenbank öffentliche Finanzen. URL: https://www.oecd.org (zuletzt abgerufen am: 24.08.2026)


🟦 1. Ministerien und Landesverwaltungen

1.1 Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

  • Verwaltungsgebäude Magdeburg (Hegelstraße / Regierungsviertel)

  • Außenstellen in Halle (Kulturförderung)

  • Archivflächen (gemietet)

1.2 Ministerium der Finanzen

  • Finanzämter (mehrere gemietet, z. B. Naumburg, Wittenberg, Stendal)

  • Landesbetriebe Finanzen (IT‑Standorte gemietet)

1.3 Ministerium des Innern

  • Polizeidienststellen (ca. 30–40 % gemietet)

  • Polizeireviere in:

    • Halle

    • Magdeburg

    • Dessau

    • Stendal

    • Wittenberg

    • Halberstadt

  • Landesverwaltungsamt (Außenstellen gemietet)

1.4 Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit

  • Gesundheitsämter (oft kommunal, aber Landesnutzung gemietet)

  • Landesjugendämter (Außenstellen gemietet)

  • Sozialverwaltungsstellen

1.5 Ministerium für Bildung

  • Schulverwaltungsämter

  • Landesbildungsserver‑Standorte

  • Lehrerfortbildungszentren

1.6 Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz

  • Forschungsinstitute (Landesbeteiligungen, aber Gebäude oft gemietet)

  • Energieagenturen

  • Klimaschutz‑Labore

1.7 Ministerium für Justiz

  • Bewährungshilfe‑Standorte

  • Gerichtsnähere Verwaltungsstellen

  • Justizvollzugsanstalten sind meist Eigentum → keine Kaufoption

1.8 Ministerium für Infrastruktur und Digitales

  • Straßenbauämter (teilweise gemietet)

  • Digitale Infrastrukturzentren

  • Verkehrsverwaltungsstellen

🟦 2. Landesbehörden und Landesbetriebe

2.1 Landesverwaltungsamt

  • Hauptsitz Magdeburg (Eigentum)

  • Außenstellen:

    • Halle (gemietet)

    • Dessau (gemietet)

    • Stendal (gemietet)

2.2 Landesbetrieb Bau Sachsen‑Anhalt

  • Projektbüros (gemietet)

  • Lagerflächen (gemietet)

2.3 Landesbetrieb Verkehr

  • Prüfstellen (teilweise gemietet)

  • Verwaltungsgebäude (gemietet)

2.4 Landesbetrieb für Hochwasserschutz

  • Einsatzstützpunkte (gemietet)

  • Lagerhallen (gemietet)

2.5 Landesarchiv

  • Außenstellen (gemietet)

  • Lagerflächen (gemietet)

🟦 3. Polizei und Sicherheitsbehörden

3.1 Polizeireviere (hohe Mietquote)

  • Magdeburg – mehrere Reviere gemietet

  • Halle – mehrere Reviere gemietet

  • Dessau – gemietet

  • Stendal – gemietet

  • Wittenberg – gemietet

  • Halberstadt – gemietet

  • Merseburg – gemietet

  • Weißenfels – gemietet

  • Quedlinburg – gemietet

3.2 Polizeidirektionen

  • Teile der Direktion Nord (gemietet)

  • Teile der Direktion Süd (gemietet)

3.3 Landeskriminalamt

  • Speziallabore (gemietet)

  • IT‑Standorte (gemietet)

🟦 4. Schulen und Hochschulen

4.1 Schulen

Viele Schulen sind kommunal, aber Landesnutzung erfolgt oft in:

  • Lehrerfortbildungszentren (gemietet)

  • Landesbildungsserver‑Standorten (gemietet)

4.2 Hochschulen

Landesimmobilien sind oft Eigentum, aber:

  • Forschungsnebengebäude (gemietet)

  • Labore (gemietet)

  • IT‑Zentren (gemietet)

  • Übergangsgebäude (gemietet)

🟦 5. Gerichte und Justiz

5.1 Amtsgerichte

Einige Amtsgerichte nutzen gemietete Nebenflächen:

  • Naumburg

  • Wittenberg

  • Stendal

  • Halberstadt

5.2 Staatsanwaltschaften

  • Nebenstellen gemietet

  • Archivräume gemietet

🟦 6. Infrastruktur und Technik

6.1 IT‑Standorte

  • Rechenzentren (teilweise gemietet)

  • Backup‑Standorte (gemietet)

  • Digitalisierungszentren (gemietet)

6.2 Lagerflächen

  • Katastrophenschutzlager

  • Hochwasserschutzlager

  • Polizei‑Lagerhallen

  • Landesarchiv‑Lager

🟦 7. Sonderimmobilien

7.1 Kultur

  • Museen mit Landesnutzung (teilweise gemietet)

  • Landesbibliothek – Nebenflächen gemietet

7.2 Soziales

  • Landesjugendhilfeeinrichtungen (teilweise gemietet)

  • Beratungsstellen (gemietet)

7.3 Umwelt

  • Messstationen (gemietet)

  • Labore (gemietet)

🟩 GESAMTÜBERSICHT (komprimiert)

KategorieAnzahlMietquoteKauf-/Neubauempfehlung
Ministerien20–30 GebäudemittelKauf/Neubau
Landesbehörden80–120 GebäudehochKauf/Neubau
Polizei60–80 Gebäudesehr hochKauf/Neubau
Schulen/Hochschulen30–50 GebäudemittelKauf
Gerichte/Justiz20–30 GebäudemittelKauf
Infrastruktur40–60 GebäudehochNeubau
Sonderimmobilien20–40 GebäudemittelKauf

GESAMT: 👉 ca. 250–350 Immobilien, davon 150–220 gemietet 👉 mindestens 120–180 Immobilien sollten gekauft oder neu gebaut werden

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