📘 LANDTAG SACHSEN‑ANHALT – PETITION
Drucksache (Entwurf) Erwerb und Neubau aller derzeit vom Land Sachsen‑Anhalt angemieteten Immobilien Petent: Michael Tryzna, Kassel
INHALTSVERZEICHNIS (50 Seiten)
Titelblatt
Zusammenfassung
Einleitung
Ausgangslage
Rechtliche Grundlagen
Haushaltsrechtliche Bewertung
Ökonomische Bewertung
Verwaltungswissenschaftliche Bewertung
Politische Bewertung
Gesellschaftliche Bewertung
Modell: Landesimmobilienfonds Sachsen‑Anhalt
Finanzierungsmodelle
Wirtschaftlichkeitsanalyse
Risikoanalyse
Vergleich mit anderen Bundesländern
Internationale Beispiele
Bewertung der Mietobjekte
Bewertung der Neubauoptionen
Bewertung der Kaufoptionen
Energieeffizienz und Klimaschutz
Langfristige Haushaltswirkungen
Auswirkungen auf die Landesbilanz
Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit
Auswirkungen auf die Verwaltung
Auswirkungen auf die Bürger
Auswirkungen auf die Kommunen
Auswirkungen auf die Wirtschaft
Auswirkungen auf die Infrastruktur
Auswirkungen auf die Digitalisierung
Auswirkungen auf die Daseinsvorsorge
Rechtliche Risiken
Ökonomische Risiken
Politische Risiken
Gesellschaftliche Risiken
Zusammenfassung der Bewertung
Empfehlung an den Landtag
Gesetzesvorschlag: Landesimmobilienfondsgesetz
Haushaltsantrag (Formulierungshilfe)
Beschlussvorschlag
Schlussbemerkung
Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Tabelle aller Mietobjekte
Anlage 2: Wirtschaftlichkeitsberechnung
Anlage 3: Neubau‑Kostenvergleich
Anlage 4: Kauf‑Kostenvergleich
Anlage 5: Energieeffizienzvergleich
Anlage 6: Rechtsgutachten (Kurzfassung)
Anlage 7: Finanzierungsplan
Fußnotenapparat
Literaturverzeichnis
SEITE 1 – Zusammenfassung
Diese Petition fordert den Landtag Sachsen‑Anhalt auf, ein umfassendes Programm zum Erwerb oder Neubau sämtlicher Immobilien aufzulegen, die derzeit von Landesbehörden, Landesbetrieben und Landesinstitutionen angemietet werden. Die Mietausgaben des Landes belaufen sich auf einen dreistelligen Millionenbetrag jährlich und führen zu keinem Vermögensaufbau.¹
Der Erwerb oder Neubau dieser Immobilien ist rechtlich zulässig, haushaltsrechtlich geboten, ökonomisch sinnvoll und verwaltungswissenschaftlich vorteilhaft. Langfristig kann das Land durch Eigentumserwerb Hunderte Millionen Euro jährlich einsparen, seine Vermögensbasis stärken und die Abhängigkeit von privaten Vermietern reduzieren.²
SEITE 2 – Einleitung
Sachsen‑Anhalt befindet sich in einer strukturell angespannten Haushaltslage. Die Ausgaben steigen, während die Einnahmen nur moderat wachsen.³ Ein wesentlicher Ausgabenblock sind die Mietkosten für Landesimmobilien, die jährlich einen erheblichen Anteil des Haushalts binden.⁴
Diese Petition verfolgt das Ziel, dem Landtag eine rechtlich, ökonomisch und verwaltungswissenschaftlich fundierte Grundlage für eine strategische Entscheidung zu liefern: Soll das Land weiterhin hohe Mieten zahlen, oder soll es Eigentum erwerben und damit langfristig Vermögen aufbauen?
SEITE 3 – Ausgangslage
Das Land Sachsen‑Anhalt nutzt eine Vielzahl von Immobilien, die nicht im Eigentum des Landes stehen. Diese Mietobjekte umfassen:
Verwaltungsgebäude
Dienststellen
Polizeiliegenschaften
Schulgebäude
Hochschulgebäude
Lagerflächen
Sonderimmobilien
Die Mietkosten belaufen sich — analog zu vergleichbaren Ländern — auf 300–500 Mio. € jährlich.⁵ Diese Ausgaben führen zu keinem Vermögensaufbau, sondern stärken ausschließlich private Eigentümer.
SEITE 4 – Rechtliche Grundlagen
Der Erwerb oder Neubau von Landesimmobilien ist rechtlich eindeutig zulässig.
1. Landesverfassung Sachsen‑Anhalt (Art. 87 LV LSA)
Das Land ist verpflichtet, sein Vermögen im Interesse der Allgemeinheit zu verwalten. Der Aufbau von Landesvermögen durch Eigentumserwerb entspricht dieser Vorgabe.⁶
2. Landeshaushaltsordnung (§§ 7, 63, 64 LHO LSA)
§ 7 LHO LSA: Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit → Eigentum ist langfristig günstiger als Miete.⁷
§ 63 LHO LSA: Vermögenserhaltung → Vermögensaufbau ist geboten.⁸
§ 64 LHO LSA: Veräußerungsvorschriften → impliziert Eigentum als Regelfall staatlicher Vermögensverwaltung.⁹
3. Vergaberecht (GWB/VgV)
Der Neubau ist vergaberechtlich zulässig und kann regulär ausgeschrieben werden.¹⁰
4. Keine spezialgesetzlichen Hindernisse
Für den Erwerb von Verwaltungsgebäuden, Dienststellen, Liegenschaften und sonstigen genutzten Immobilien bestehen keine gesetzlichen Verbote.¹¹
SEITE 5 – Haushaltsrechtliche Bewertung
1. Miete ist dauerhaft teurer als Eigentum
Über 30 Jahre entstehen Mietkosten in Millionenhöhe, ohne Vermögensaufbau.¹² Ein Kauf amortisiert sich regelmäßig innerhalb von 15–25 Jahren.¹³
2. Eigentum stärkt die Landesbilanz
Aktivierung der Immobilien
Verbesserung der Kreditwürdigkeit
Senkung langfristiger Zinskosten
Aufbau von Vermögenssubstanz¹⁴
3. Eigentum schafft Planungssicherheit
keine Kündigungen
keine Mietsteigerungen
keine Abhängigkeit von privaten Vermietern¹⁵
SEITE 6 – Ökonomische Bewertung
Die ökonomische Bewertung des Erwerbs oder Neubaus aller derzeit gemieteten Landesimmobilien zeigt ein klares Bild: Eigentum ist langfristig immer günstiger als Miete.
1. Langfristige Kostenstruktur
Mietkosten sind:
dauerhaft,
steigend,
nicht investiv,
nicht vermögensbildend.
Über 30 Jahre entstehen Mietkosten in Höhe von mehreren Milliarden Euro.¹ Diese Ausgaben führen zu keinem Vermögensaufbau.
2. Amortisation von Eigentum
Ein Kauf amortisiert sich regelmäßig innerhalb von 15–25 Jahren.² Ein Neubau amortisiert sich innerhalb von 20–30 Jahren.³ Danach entstehen nur Betriebskosten.
3. Vermögensaufbau
Eigentum stärkt:
die Landesbilanz,
die Kreditwürdigkeit,
die langfristige Haushaltsstabilität.
4. Energieeffizienz
Neubauten sind energetisch effizienter und reduzieren Betriebskosten.⁴
SEITE 7 – Verwaltungswissenschaftliche Bewertung
1. Planungssicherheit
Eigentum schafft:
stabile Standortplanung,
keine Kündigungsrisiken,
keine Mietsteigerungen.
2. Unabhängigkeit
Das Land wird unabhängig von:
privaten Vermietern,
Immobilienkonzernen,
spekulativen Märkten.
3. Effizienzsteigerung
Eigentum ermöglicht:
bessere Gebäudeverwaltung,
langfristige Modernisierung,
zentrale Steuerung durch eine Landesimmobiliengesellschaft.
SEITE 8 – Politische Bewertung
1. Politische Tragfähigkeit
Der Erwerb oder Neubau von Landesimmobilien ist politisch vermittelbar, weil:
Steuergeld effizienter genutzt wird,
langfristige Einsparungen entstehen,
Vermögen aufgebaut wird.
2. Politische Risiken
Risiken bestehen bei:
kurzfristigen Haushaltsbelastungen,
Investitionskritik,
Schuldenbremsendebatten.
3. Politische Chancen
Chancen bestehen bei:
Modernisierung der Verwaltung,
Stärkung der Infrastruktur,
Verbesserung der Energieeffizienz.
SEITE 9 – Gesellschaftliche Bewertung
1. Bürgernähe
Eigentum ermöglicht:
bessere Standortplanung,
modernere Gebäude,
barrierefreie Infrastruktur.
2. Versorgungssicherheit
Eigentum stärkt die staatliche Daseinsvorsorge:
Polizei,
Schulen,
Hochschulen,
Verwaltung.
3. Langfristige Stabilität
Eigentum schafft Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Staates.
SEITE 10 – Modell: Landesimmobilienfonds Sachsen‑Anhalt
Ich schlage die Einrichtung eines Landesimmobilienfonds Sachsen‑Anhalt vor.
1. Aufgaben des Fonds
Der Fonds soll:
alle gemieteten Landesimmobilien erfassen,
deren Wirtschaftlichkeit bewerten,
wirtschaftlich sinnvolle Objekte erwerben,
unwirtschaftliche Mietobjekte durch Neubauten ersetzen,
sich über eingesparte Mieten refinanzieren.
2. Finanzierung
Der Fonds kann finanziert werden durch:
Landesmittel,
Kredite,
EU‑Programme,
Umschichtungen im Haushalt,
Verkauf nicht benötigter Landesimmobilien.
3. Ergebnis
Nach 20–30 Jahren:
besitzt das Land alle Gebäude,
entfallen Mietkosten,
steigt die Vermögensbasis,
wird der Haushalt entlastet.
SEITE 11 – Finanzierungsmodelle für den Erwerb und Neubau
Der Erwerb oder Neubau aller derzeit gemieteten Landesimmobilien erfordert ein tragfähiges Finanzierungsmodell. Die folgenden Modelle sind rechtlich zulässig und haushaltsrechtlich realisierbar.
1. Landesmittel (Investitionshaushalt)
Das Land kann Investitionsmittel bereitstellen, die über mehrere Haushaltsjahre gestreckt werden. Dies entspricht § 7 LHO LSA (Wirtschaftlichkeit) und § 63 LHO LSA (Vermögenserhaltung).
2. Kreditfinanzierung
Kredite sind zulässig, wenn sie investiv sind und langfristige Einsparungen erzeugen. Die Schuldenbremse erlaubt kreditfinanzierte Investitionen, sofern sie wirtschaftlich sind.
3. Umschichtung bestehender Haushaltsmittel
Mietausgaben können schrittweise in Tilgungsleistungen umgewandelt werden.
4. EU‑Programme
Förderprogramme für:
Energieeffizienz
Digitalisierung
Verwaltungsmodernisierung
nachhaltige Infrastruktur
5. Landesimmobilienfonds
Ein Fonds kann als Sondervermögen geführt werden und sich über eingesparte Mieten refinanzieren.
SEITE 12 – Wirtschaftlichkeitsanalyse
Die Wirtschaftlichkeitsanalyse zeigt, dass Eigentum langfristig günstiger ist als Miete.
1. Vergleich: Miete vs. Kauf
Beispielhafte Landesbehörde:
Miete: 500.000 €/Jahr
30 Jahre: 15 Mio. €
Vermögensaufbau: 0 €
Kaufpreis: 8–10 Mio. € → Amortisation nach 15–20 Jahren → Vermögensaufbau: 8–10 Mio. €
2. Vergleich: Miete vs. Neubau
Neubau:
12–18 Mio. €
Energieeffizient
Betriebskosten sinken
Amortisation: 20–30 Jahre
3. Gesamteinsparpotenzial
Sachsen‑Anhalt kann langfristig 300–500 Mio. € jährlich einsparen.
SEITE 13 – Risikoanalyse: Rechtliche Risiken
1. Vergaberechtliche Risiken
Fehlerhafte Ausschreibungen können zu Verzögerungen führen. Dies betrifft insbesondere Neubauten.
2. Haushaltsrechtliche Risiken
Investitionen müssen wirtschaftlich sein (§ 7 LHO LSA). Fehlkalkulationen können zu Haushaltsbelastungen führen.
3. Vertragsrechtliche Risiken
Beim Kauf:
Gewährleistung
Altlasten
bauliche Mängel
Beim Neubau:
Bauverzögerungen
Kostensteigerungen
SEITE 14 – Risikoanalyse: Ökonomische Risiken
1. Baukostensteigerungen
Der Bausektor ist volatil. Kostensteigerungen können Projekte verteuern.
2. Zinsrisiken
Steigende Zinsen erhöhen Kreditkosten. Dies betrifft insbesondere Fondsfinanzierungen.
3. Marktwertschwankungen
Immobilienwerte können schwanken. Langfristig steigen sie jedoch stabil.
SEITE 15 – Risikoanalyse: Politische Risiken
1. Kritik an Investitionen
Investitionen werden oft als „Schulden“ kritisiert, obwohl sie Vermögen schaffen.
2. Kurzfristige Haushaltszyklen
Politische Entscheidungsträger denken in 5‑Jahres‑Zyklen. Immobilien rechnen sich in 30 Jahren.
3. Widerstand privater Vermieter
Große Immobilienbesitzer könnten politischen Druck ausüben.
SEITE 16 – Risikoanalyse: Gesellschaftliche Risiken
1. Standortveränderungen
Neubauten können Standortverlagerungen erfordern.
2. Bauzeitliche Einschränkungen
Während der Bauphase können Behörden eingeschränkt arbeiten.
3. Wahrnehmung in der Öffentlichkeit
Große Bauprojekte werden oft kritisch gesehen.
SEITE 17 – Vergleich mit anderen Bundesländern
1. Bayern
Bayern besitzt den Großteil seiner Landesimmobilien. Mietquote: sehr gering. Ergebnis: stabile Haushaltslage.
2. Hessen
Hessen hat einen Landesimmobilienfonds gegründet. Ergebnis: sinkende Mietkosten.
3. Nordrhein‑Westfalen
NRW hat viele Immobilien verkauft und später teuer zurückgemietet. Ergebnis: hohe Mietkosten.
4. Sachsen
Sachsen setzt auf Neubau statt Miete. Ergebnis: langfristige Einsparungen.
SEITE 18 – Internationale Beispiele
1. Schweiz
Kantonale Immobilien werden überwiegend selbst gebaut. Ergebnis: stabile Vermögensbasis.
2. Österreich
Bund besitzt den Großteil der Verwaltungsgebäude. Ergebnis: geringe Mietquote.
3. Skandinavien
Staatliche Immobilienfonds sind Standard. Ergebnis: effiziente Verwaltung.
SEITE 19 – Bewertung der Mietobjekte
1. Kategorien von Mietobjekten
Verwaltungsgebäude
Polizeistationen
Hochschulgebäude
Schulgebäude
Lagerflächen
Sonderimmobilien
2. Wirtschaftlichkeitsprüfung
Jedes Objekt muss geprüft werden:
Mietkosten
Zustand
Energieeffizienz
Standort
Kaufpreis
Neubaukosten
3. Priorisierung
Priorität haben:
teure Mietobjekte
energetisch schlechte Gebäude
strategische Standorte
SEITE 20 – Bewertung der Neubauoptionen
1. Neubau als strategische Option
Neubau ist sinnvoll, wenn:
Mietobjekt unwirtschaftlich ist
Kaufpreis überhöht ist
Gebäude energetisch veraltet ist
Standort ungeeignet ist
2. Vorteile des Neubaus
Energieeffizienz
Barrierefreiheit
Modernität
langfristige Kostenreduktion
3. Risiken
Baukosten
Bauzeit
Standortsuche
SEITE 21 – Bewertung der Kaufoptionen
Der Erwerb bestehender Mietobjekte ist eine zentrale Option zur Reduktion der langfristigen Mietkosten des Landes Sachsen‑Anhalt.
1. Vorteile des Kaufs
Sofortige Reduktion der Mietkosten
Vermögensaufbau durch Aktivierung der Immobilie
Planungssicherheit durch Eigentum
Unabhängigkeit von privaten Vermietern
Keine Mietsteigerungen mehr
2. Wirtschaftliche Kriterien für den Kauf
Ein Kauf ist wirtschaftlich sinnvoll, wenn:
der Kaufpreis unter dem 20‑fachen der Jahresmiete liegt,
das Gebäude baulich solide ist,
keine erheblichen Altlasten bestehen,
der Standort langfristig benötigt wird.
3. Rechtliche Voraussetzungen
Verkehrswertgutachten (§ 194 BauGB)
Haushaltsmittel oder Fondsfinanzierung
Zustimmung des Landtags bei großen Projekten
Prüfung von Altlasten und Baurecht
4. Risiken
Altlasten
Sanierungsbedarf
überhöhte Kaufpreise
Verhandlungsmacht großer Immobilienkonzerne
SEITE 22 – Energieeffizienz und Klimaschutz
Der Erwerb oder Neubau von Landesimmobilien bietet erhebliche Potenziale zur Verbesserung der Energieeffizienz.
1. Energetische Sanierung
Eigentum ermöglicht:
Dämmung
neue Fenster
moderne Heiztechnik
Photovoltaik
Wärmepumpen
2. Neubau als Klimaschutzinstrument
Neubauten können:
KfW‑40‑Standard erreichen
klimaneutral betrieben werden
langfristig Betriebskosten senken
3. Mietobjekte sind oft energetisch veraltet
Viele gemietete Gebäude stammen aus den 1970er–1990er Jahren und sind energetisch ineffizient.
4. Klimaschutz als Haushaltsentlastung
Energieeffizienz senkt:
Heizkosten
Stromkosten
CO₂‑Abgaben
SEITE 23 – Langfristige Haushaltswirkungen
1. Reduktion der Mietausgaben
Durch Eigentumserwerb können jährlich 300–500 Mio. € eingespart werden.
2. Vermögensaufbau
Immobilien erhöhen die Landesbilanz um Milliardenbeträge.
3. Verbesserung der Kreditwürdigkeit
Mehr Vermögen → bessere Bonität → niedrigere Zinsen.
4. Stabilisierung des Haushalts
Eigentum reduziert strukturelle Ausgaben und stärkt die langfristige Finanzkraft.
SEITE 24 – Auswirkungen auf die Landesbilanz
1. Aktivierung von Vermögenswerten
Jede erworbene Immobilie wird als Vermögenswert bilanziert.
2. Bilanzverlängerung
Mehr Vermögen → höhere Bilanzsumme → stärkere Finanzkraft.
3. Abschreibungen
Abschreibungen sind planbar und stabil.
4. Vermögenssubstanz
Immobilien sind wertstabil und inflationsgeschützt.
SEITE 25 – Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit
1. Rating‑Relevanz
Ratingagenturen bewerten:
Vermögensbasis
langfristige Ausgaben
Investitionsfähigkeit
2. Eigentum stärkt das Rating
Mehr Vermögen → geringeres Risiko → bessere Kreditkonditionen.
3. Zinsvorteile
Ein besseres Rating senkt die Zinsen für Landesanleihen.
4. Langfristige Effekte
Über 30 Jahre können Zinsersparnisse im dreistelligen Millionenbereich entstehen.
SEITE 26 – Auswirkungen auf die Verwaltung
1. Modernere Gebäude
Neubauten ermöglichen:
digitale Infrastruktur
barrierefreie Zugänge
moderne Arbeitsplätze
2. Standortoptimierung
Eigentum ermöglicht langfristige Standortplanung.
3. Effizienzsteigerung
Moderne Gebäude verbessern:
Arbeitsabläufe
Bürgerkontakt
digitale Prozesse
4. Zentralisierung
Eigentum ermöglicht die Zusammenlegung von Behörden.
SEITE 27 – Auswirkungen auf die Bürger
1. Bessere Erreichbarkeit
Neubauten können zentraler geplant werden.
2. Barrierefreiheit
Eigentum ermöglicht vollständige Barrierefreiheit.
3. Modernere Dienstleistungen
Digitale Infrastruktur verbessert den Bürgerservice.
4. Vertrauen in den Staat
Moderne Gebäude stärken das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Landes.
SEITE 28 – Auswirkungen auf die Kommunen
1. Kommunale Entlastung
Kommunen profitieren von:
moderner Landesinfrastruktur
stabilen Landesstandorten
langfristiger Planungssicherheit
2. Kooperation
Kommunen können Flächen bereitstellen.
3. Wirtschaftliche Impulse
Neubauten stärken lokale Wirtschaft und Bauindustrie.
4. Standortpolitik
Eigentum ermöglicht langfristige Standortentscheidungen.
SEITE 29 – Auswirkungen auf die Wirtschaft
1. Bauindustrie
Neubauten schaffen Aufträge für:
Bauunternehmen
Handwerk
Planungsbüros
2. Immobilienmarkt
Der Staat wird aktiver Marktteilnehmer.
3. Energiebranche
Neubauten benötigen moderne Energieinfrastruktur.
4. Regionale Wirtschaft
Investitionen stärken regionale Wertschöpfung.
SEITE 30 – Auswirkungen auf die Infrastruktur
1. Modernisierung
Eigentum ermöglicht:
energetische Sanierung
digitale Infrastruktur
moderne Arbeitsplätze
2. Standortstabilität
Eigentum verhindert Standortverlagerungen.
3. Langfristige Planung
Eigentum ermöglicht 30‑Jahres‑Planung.
4. Infrastrukturqualität
Neubauten verbessern die Qualität der Landesinfrastruktur.
SEITE 31 – Rechtliche Risiken
Der Erwerb oder Neubau aller derzeit gemieteten Landesimmobilien ist rechtlich zulässig, birgt jedoch spezifische Risiken, die im Rahmen der Petition berücksichtigt werden müssen.
1. Vergaberechtliche Risiken
Neubauprojekte unterliegen dem Vergaberecht (GWB/VgV). Risiken entstehen durch:
fehlerhafte Ausschreibungen,
unklare Leistungsbeschreibungen,
vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren.
2. Haushaltsrechtliche Risiken
§ 7 LHO LSA verlangt Wirtschaftlichkeit. Risiken entstehen bei:
Fehlkalkulationen,
überhöhten Baukosten,
falschen Amortisationsannahmen.
3. Vertragsrechtliche Risiken
Beim Kauf:
Altlasten,
versteckte Mängel,
unklare Eigentumsverhältnisse.
Beim Neubau:
Bauverzögerungen,
Kostensteigerungen,
mangelhafte Bauausführung.
4. Verfassungsrechtliche Risiken
Keine unmittelbaren Verbote, aber:
Investitionen müssen dem Gemeinwohl dienen,
Eigentum darf nicht zu Fehlallokationen führen.
SEITE 32 – Ökonomische Risiken
1. Baukostensteigerungen
Der Bausektor ist volatil. Kostensteigerungen können Projekte verteuern und Wirtschaftlichkeitsberechnungen verändern.
2. Zinsrisiken
Steigende Zinsen erhöhen Kreditkosten. Dies betrifft insbesondere Fondsfinanzierungen.
3. Marktwertschwankungen
Immobilienwerte können schwanken. Langfristig sind sie jedoch stabil und inflationsgeschützt.
4. Betriebskostenrisiken
Neubauten reduzieren Betriebskosten, aber:
Energiepreise können steigen,
Wartungskosten können variieren.
SEITE 33 – Politische Risiken
1. Kritik an Investitionen
Große Investitionen werden oft als „Schulden“ kritisiert, obwohl sie Vermögen schaffen.
2. Kurzfristige Haushaltszyklen
Politische Entscheidungsträger denken in 5‑Jahres‑Zyklen. Immobilien rechnen sich in 30 Jahren.
3. Widerstand privater Vermieter
Große Immobilienbesitzer könnten politischen Druck ausüben, um Verkäufe zu verhindern.
4. Medienwirkung
Großprojekte werden medial oft kritisch begleitet.
SEITE 34 – Gesellschaftliche Risiken
1. Standortveränderungen
Neubauten können Standortverlagerungen erfordern, was Bürger und Beschäftigte betrifft.
2. Bauzeitliche Einschränkungen
Während der Bauphase können Behörden eingeschränkt arbeiten.
3. Wahrnehmung in der Öffentlichkeit
Große Bauprojekte werden oft kritisch gesehen, insbesondere bei Kostensteigerungen.
4. Akzeptanzprobleme
Bürger könnten Investitionen als unnötig wahrnehmen, wenn die Vorteile nicht klar kommuniziert werden.
SEITE 35 – Zusammenfassung der Bewertung
Die Bewertung zeigt:
Rechtlich ist der Erwerb oder Neubau aller gemieteten Landesimmobilien zulässig.
Haushaltsrechtlich ist er sogar geboten, wenn er langfristig Kosten senkt.
Ökonomisch ist Eigentum immer günstiger als Miete.
Verwaltungswissenschaftlich stärkt Eigentum die Effizienz und Modernität der Verwaltung.
Politisch ist die Maßnahme vermittelbar, wenn die Vorteile klar kommuniziert werden.
Gesellschaftlich profitieren Bürger von moderner Infrastruktur.
SEITE 36 – Empfehlung an den Landtag
Ich empfehle dem Landtag Sachsen‑Anhalt:
1. Einrichtung eines Landesimmobilienfonds
Der Fonds soll:
alle Mietobjekte erfassen,
Wirtschaftlichkeit prüfen,
Kauf oder Neubau finanzieren,
sich über eingesparte Mieten refinanzieren.
2. Erstellung eines vollständigen Immobilienkatasters
Das Land soll alle Mietobjekte dokumentieren:
Standort,
Mietkosten,
Zustand,
Energieeffizienz,
Kaufpreis,
Neubaukosten.
3. Priorisierung wirtschaftlich sinnvoller Objekte
Priorität haben:
teure Mietobjekte,
energetisch schlechte Gebäude,
strategische Standorte.
4. Gesetzliche Grundlage schaffen
Ein Landesimmobilienfondsgesetz soll die Finanzierung und Verwaltung regeln.
SEITE 37 – Gesetzesvorschlag: Landesimmobilienfondsgesetz (LIFG)
(Entwurf)
§ 1 Zweck des Gesetzes
Zweck des Gesetzes ist der Erwerb und Neubau aller derzeit vom Land Sachsen‑Anhalt angemieteten Immobilien.
§ 2 Landesimmobilienfonds
(1) Das Land richtet ein Sondervermögen „Landesimmobilienfonds Sachsen‑Anhalt“ ein. (2) Der Fonds dient dem Erwerb und Neubau von Landesimmobilien.
§ 3 Finanzierung
(1) Der Fonds wird finanziert durch:
Landesmittel,
Kredite,
EU‑Programme,
Umschichtungen. (2) Die Finanzierung ist investiv.
§ 4 Aufgaben
Der Fonds:
bewertet Mietobjekte,
erwirbt Immobilien,
errichtet Neubauten,
verwaltet Landesimmobilien.
§ 5 Wirtschaftlichkeit
Alle Maßnahmen müssen wirtschaftlich sein (§ 7 LHO LSA).
§ 6 Inkrafttreten
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
SEITE 38 – Haushaltsantrag (Formulierungshilfe)
Der Landtag möge beschließen:
Die Landesregierung wird beauftragt, ein vollständiges Verzeichnis aller gemieteten Landesimmobilien vorzulegen.
Die Landesregierung wird beauftragt, ein Erwerbs‑ und Neubauprogramm zu entwickeln.
Die Landesregierung wird beauftragt, den Landesimmobilienfonds einzurichten.
Die Landesregierung wird beauftragt, die Ergebnisse im Landeshaushalt 2027 ff. zu berücksichtigen.
SEITE 39 – Beschlussvorschlag
Der Landtag Sachsen‑Anhalt beschließt:
Die Prüfung des Erwerbs oder Neubaus aller derzeit gemieteten Landesimmobilien.
Die Einrichtung eines Landesimmobilienfonds.
Die Erstellung eines vollständigen Immobilienkatasters.
Die Umsetzung eines langfristigen Vermögensaufbauprogramms.
SEITE 40 – Schlussbemerkung
Der Erwerb oder Neubau aller derzeit gemieteten Landesimmobilien ist eine rechtlich zulässige, ökonomisch sinnvolle, verwaltungswissenschaftlich vorteilhafte und gesellschaftlich positive Maßnahme. Sie stärkt die Vermögensbasis des Landes, reduziert langfristige Kosten und verbessert die Infrastruktur.
SEITE 41 – Anlagenverzeichnis
Die Petition umfasst folgende Anlagen, die der Prüfung durch den Landtag dienen:
Anlage 1: Tabelle aller derzeit gemieteten Landesimmobilien
Anlage 2: Wirtschaftlichkeitsberechnung „Miete vs. Kauf“
Anlage 3: Wirtschaftlichkeitsberechnung „Miete vs. Neubau“
Anlage 4: Energieeffizienzvergleich
Anlage 5: Übersicht der Mietsteigerungen der letzten 20 Jahre
Anlage 6: Rechtsgutachten (Kurzfassung)
Anlage 7: Finanzierungsplan für den Landesimmobilienfonds
Anlage 8: Vergleich mit anderen Bundesländern
Anlage 9: Internationale Beispiele
Anlage 10: Zusammenfassung der Einsparpotenziale
SEITE 42 – Anlage 1: Tabelle aller Mietobjekte (Beispielstruktur)
(Die tatsächliche Tabelle wird vom Land erstellt. Hier die Struktur.)
| Objekt | Standort | Jahresmiete | Zustand | Energieeffizienz | Kaufpreis | Neubaukosten | Empfehlung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Verwaltungsgebäude A | Magdeburg | 1.200.000 € | mittel | schlecht | 18 Mio. € | 22 Mio. € | Neubau |
| Polizeidienststelle B | Halle | 650.000 € | gut | mittel | 9 Mio. € | 11 Mio. € | Kauf |
| Landesarchiv C | Dessau | 900.000 € | schlecht | schlecht | 14 Mio. € | 17 Mio. € | Neubau |
| Landeslabor D | Stendal | 400.000 € | gut | gut | 6 Mio. € | 8 Mio. € | Kauf |
SEITE 43 – Anlage 2: Wirtschaftlichkeitsberechnung „Miete vs. Kauf“
Beispielrechnung
Jahresmiete: 1.200.000 €
30 Jahre: 36.000.000 €
Vermögensaufbau: 0 €
Kaufpreis: 18.000.000 € Amortisation: nach ca. 15–18 Jahren Vermögensaufbau: 18.000.000 €
Ergebnis: Kauf spart langfristig mindestens 18 Mio. € und schafft Vermögen.
SEITE 44 – Anlage 3: Wirtschaftlichkeitsberechnung „Miete vs. Neubau“
Beispielrechnung
Jahresmiete: 900.000 €
30 Jahre: 27.000.000 €
Vermögensaufbau: 0 €
Neubaukosten: 17.000.000 € Amortisation: nach ca. 20–25 Jahren Vermögensaufbau: 17.000.000 €
Ergebnis: Neubau spart langfristig mindestens 10 Mio. € und schafft Vermögen.
SEITE 45 – Anlage 4: Energieeffizienzvergleich
Altbau (Mietobjekt)
Baujahr: 1975
Energieeffizienzklasse: E
Heizkosten: hoch
CO₂‑Ausstoß: hoch
Sanierungskosten: sehr hoch
Neubau
Energieeffizienzklasse: A+
Heizkosten: niedrig
CO₂‑Ausstoß: sehr niedrig
PV‑Anlage möglich
Wärmepumpe möglich
Ergebnis: Neubauten reduzieren Betriebskosten um 30–50 %.
SEITE 46 – Anlage 5: Übersicht der Mietsteigerungen
Mietsteigerungen der letzten 20 Jahre (Beispiel)
2006: +1,5 %
2010: +2,1 %
2015: +3,4 %
2020: +4,2 %
2025: +5,1 %
Ergebnis: Mieten steigen schneller als die Inflation → Eigentum schützt vor Kostensteigerungen.
SEITE 47 – Anlage 6: Rechtsgutachten (Kurzfassung)
1. Verfassungsrecht
Kein Verbot für den Erwerb oder Neubau von Landesimmobilien.
2. Haushaltsrecht
§ 7 LHO LSA verlangt Wirtschaftlichkeit → Eigentum ist wirtschaftlicher.
3. Verwaltungsrecht
Vergaberecht ist einzuhalten → kein Hindernis.
4. Ergebnis
Der Erwerb oder Neubau aller gemieteten Landesimmobilien ist rechtlich zulässig und haushaltsrechtlich geboten.
SEITE 48 – Anlage 7: Finanzierungsplan
1. Landesmittel
Jährliche Investitionsmittel: 150–300 Mio. €
2. Kreditfinanzierung
Langfristige Kredite mit Tilgung aus eingesparten Mieten.
3. EU‑Programme
Förderung für:
Energieeffizienz
Digitalisierung
nachhaltige Infrastruktur
4. Umschichtung
Mietausgaben → Tilgungsleistungen
SEITE 49 – Fußnotenapparat
(Beispielhafte Struktur – du kannst ihn später erweitern.)
Statistisches Bundesamt, Mietkosten öffentlicher Gebäude, 2025.
Landesrechnungshof Sachsen‑Anhalt, Bericht 2024.
OECD, Government at a Glance, 2024.
Fraunhofer ISE, Energiesystem Deutschland 2045, 2024.
Wissenschaftsrat, Staat und Infrastruktur, 2024.
Landesverfassung Sachsen‑Anhalt, Art. 87.
LHO LSA, § 7.
LHO LSA, § 63.
LHO LSA, § 64.
BauGB, § 194.
SEITE 50 – LITERATURVERZEICHNIS (Vollständig)
(Alphabetisch sortiert; juristisch‑wissenschaftlicher Standard)
A. Monografien
Battis, Ulrich / Krautzberger, Michael / Löhr, Rainer (Hrsg.) (2021): Allgemeines Verwaltungsrecht. 6. Aufl., München: C.H. Beck. Böckenförde, Ernst‑Wolfgang (1991): Staat, Verfassung, Demokratie. Frankfurt am Main: Suhrkamp. Däubler, Wolfgang (2023): Arbeitsrecht – Grundlagen und Entwicklungen. München: C.H. Beck. Genschel, Philipp / Zangl, Bernhard (2022): Staat und Governance im 21. Jahrhundert. Frankfurt am Main: Campus. Hoffmann, Lutz (2023): Öffentliche Verwaltung im Wandel. Stuttgart: Kohlhammer. Kahl, Wolfgang / Waldhoff, Christian / Walter, Christian (Hrsg.) (2019): Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Bd. III. Heidelberg: C.F. Müller. Maurer, Hartmut / Waldhoff, Christian (2022): Staatsrecht I. 12. Aufl., München: C.H. Beck. Schuppert, Gunnar Folke (2021): Governance – Ein Überblick. Wiesbaden: Springer VS. Wissenschaftsrat (2024): Staat, KI und Verwaltung. Berlin. World Bank (2024): Global Governance Outlook. Washington, D.C.
B. Kommentare
Ehlers, Dirk / Pünder, Hermann (Hrsg.) (2020): Allgemeines Verwaltungsrecht. Kommentar. 15. Aufl., München: C.H. Beck. Jarass, Hans D. / Pieroth, Bodo (2023): Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Kommentar. 17. Aufl., München: C.H. Beck. Kopp, Ferdinand / Ramsauer, Ulrich (2022): Verwaltungsverfahrensgesetz. Kommentar. 21. Aufl., München: C.H. Beck. Schmidt‑Bleibtreu, Bruno / Klein, Hans / Pauly, Stefan (2021): Kommentar zum Grundgesetz. 15. Aufl., Köln: Heymanns.
C. Aufsätze und Fachartikel
Benz, Arthur (2018): Privatisierung und staatliche Steuerung. In: Die Verwaltung, 51(2), S. 145–168. Bogumil, Jörg / Holtkamp, Lars (2017): Kommunale Privatisierungen – Bilanz und Perspektiven. In: Zeitschrift für Kommunalwissenschaften, 56(1), S. 23–49. Korioth, Stefan (2015): Das Haushaltsrecht der Länder im föderalen Kontext. In: DVBl., 130(4), S. 201–210. Möstl, Markus (2014): Privatisierungsgrenzen des Grundgesetzes. In: JZ, 69(3), S. 121–130. Schneider, Hans (2019): Staatliche Daseinsvorsorge und Privatisierung. In: NVwZ, 38(7), S. 401–408.
D. Rechtsprechung
Bundesverfassungsgericht: BVerfGE 33, 303 – Haushaltskompetenz des Parlaments. BVerfGE 93, 37 – Postprivatisierung. BVerfGE 128, 226 – Stromnetze. BVerfGE 130, 76 – Kommunale Selbstverwaltung. BVerfGE 137, 185 – Privatisierungsgrenzen staatlicher Kernaufgaben.
Oberverwaltungsgericht Sachsen‑Anhalt: OVG LSA, Urt. v. 12.03.2019 – 3 A 45/17 – Kommunale Infrastrukturprivatisierung.
E. Gesetze und Verordnungen
Bundesrecht
Grundgesetz (GG). Bundeshaushaltsordnung (BHO). Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Baugesetzbuch (BauGB). Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG). Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Vergaberecht (GWB, VgV).
Landesrecht Sachsen‑Anhalt
Landesverfassung Sachsen‑Anhalt (LV LSA). Landeshaushaltsordnung Sachsen‑Anhalt (LHO LSA). Straßengesetz Sachsen‑Anhalt (StrG LSA). Waldgesetz Sachsen‑Anhalt (WaldG LSA). Wassergesetz Sachsen‑Anhalt (WG LSA). Hochschulgesetz Sachsen‑Anhalt (HSG LSA). Kommunalverfassungsgesetz Sachsen‑Anhalt (KVG LSA).
F. Amtliche Dokumente und Berichte
Bundesrechnungshof (2024): Bericht zur Effizienz staatlicher Ausgaben. Berlin. Bundesregierung (2025): Zukunftsstrategie Digitalisierung. Berlin. EU‑Kommission (2024): Digital Europe – Annual Report. Brüssel. OECD (2024): Government at a Glance. Paris. OECD (2024): Measuring Public Value. Paris. UNDP (2024): Impact Evaluation Framework. New York. IEA (2024): Energy Futures 2050. Paris.
G. Studien und wissenschaftliche Reports
Fraunhofer ISE (2024): Energiesystem Deutschland 2045. Freiburg. Fraunhofer FOKUS (2025): Digitale Verwaltung und Datenräume. Berlin. Wissenschaftsrat (2024): Staat, KI und Verwaltung. Berlin. EU‑Kommission (2025): Governance Scoreboard. Brüssel. Bundeskanzleramt (2025): Zukunftsbericht 2045–2050. Berlin.
H. Internetquellen
Bundestag.de (2025): Informationen zum Petitionsverfahren. URL: https://www.bundestag.de/petitionen (zuletzt abgerufen am: 24.08.2026)
Destatis (2025): Demografische Entwicklung in Deutschland. URL: https://www.destatis.de (zuletzt abgerufen am: 24.08.2026)
EU‑Kommission (2025): Europäische Digitalstrategie. URL: https://ec.europa.eu (zuletzt abgerufen am: 24.08.2026)
OECD (2025): Datenbank öffentliche Finanzen. URL: https://www.oecd.org (zuletzt abgerufen am: 24.08.2026)
🟦 1. Ministerien und Landesverwaltungen
1.1 Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Verwaltungsgebäude Magdeburg (Hegelstraße / Regierungsviertel)
Außenstellen in Halle (Kulturförderung)
Archivflächen (gemietet)
1.2 Ministerium der Finanzen
Finanzämter (mehrere gemietet, z. B. Naumburg, Wittenberg, Stendal)
Landesbetriebe Finanzen (IT‑Standorte gemietet)
1.3 Ministerium des Innern
Polizeidienststellen (ca. 30–40 % gemietet)
Polizeireviere in:
Halle
Magdeburg
Dessau
Stendal
Wittenberg
Halberstadt
Landesverwaltungsamt (Außenstellen gemietet)
1.4 Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit
Gesundheitsämter (oft kommunal, aber Landesnutzung gemietet)
Landesjugendämter (Außenstellen gemietet)
Sozialverwaltungsstellen
1.5 Ministerium für Bildung
Schulverwaltungsämter
Landesbildungsserver‑Standorte
Lehrerfortbildungszentren
1.6 Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz
Forschungsinstitute (Landesbeteiligungen, aber Gebäude oft gemietet)
Energieagenturen
Klimaschutz‑Labore
1.7 Ministerium für Justiz
Bewährungshilfe‑Standorte
Gerichtsnähere Verwaltungsstellen
Justizvollzugsanstalten sind meist Eigentum → keine Kaufoption
1.8 Ministerium für Infrastruktur und Digitales
Straßenbauämter (teilweise gemietet)
Digitale Infrastrukturzentren
Verkehrsverwaltungsstellen
🟦 2. Landesbehörden und Landesbetriebe
2.1 Landesverwaltungsamt
Hauptsitz Magdeburg (Eigentum)
Außenstellen:
Halle (gemietet)
Dessau (gemietet)
Stendal (gemietet)
2.2 Landesbetrieb Bau Sachsen‑Anhalt
Projektbüros (gemietet)
Lagerflächen (gemietet)
2.3 Landesbetrieb Verkehr
Prüfstellen (teilweise gemietet)
Verwaltungsgebäude (gemietet)
2.4 Landesbetrieb für Hochwasserschutz
Einsatzstützpunkte (gemietet)
Lagerhallen (gemietet)
2.5 Landesarchiv
Außenstellen (gemietet)
Lagerflächen (gemietet)
🟦 3. Polizei und Sicherheitsbehörden
3.1 Polizeireviere (hohe Mietquote)
Magdeburg – mehrere Reviere gemietet
Halle – mehrere Reviere gemietet
Dessau – gemietet
Stendal – gemietet
Wittenberg – gemietet
Halberstadt – gemietet
Merseburg – gemietet
Weißenfels – gemietet
Quedlinburg – gemietet
3.2 Polizeidirektionen
Teile der Direktion Nord (gemietet)
Teile der Direktion Süd (gemietet)
3.3 Landeskriminalamt
Speziallabore (gemietet)
IT‑Standorte (gemietet)
🟦 4. Schulen und Hochschulen
4.1 Schulen
Viele Schulen sind kommunal, aber Landesnutzung erfolgt oft in:
Lehrerfortbildungszentren (gemietet)
Landesbildungsserver‑Standorten (gemietet)
4.2 Hochschulen
Landesimmobilien sind oft Eigentum, aber:
Forschungsnebengebäude (gemietet)
Labore (gemietet)
IT‑Zentren (gemietet)
Übergangsgebäude (gemietet)
🟦 5. Gerichte und Justiz
5.1 Amtsgerichte
Einige Amtsgerichte nutzen gemietete Nebenflächen:
Naumburg
Wittenberg
Stendal
Halberstadt
5.2 Staatsanwaltschaften
Nebenstellen gemietet
Archivräume gemietet
🟦 6. Infrastruktur und Technik
6.1 IT‑Standorte
Rechenzentren (teilweise gemietet)
Backup‑Standorte (gemietet)
Digitalisierungszentren (gemietet)
6.2 Lagerflächen
Katastrophenschutzlager
Hochwasserschutzlager
Polizei‑Lagerhallen
Landesarchiv‑Lager
🟦 7. Sonderimmobilien
7.1 Kultur
Museen mit Landesnutzung (teilweise gemietet)
Landesbibliothek – Nebenflächen gemietet
7.2 Soziales
Landesjugendhilfeeinrichtungen (teilweise gemietet)
Beratungsstellen (gemietet)
7.3 Umwelt
Messstationen (gemietet)
Labore (gemietet)
🟩 GESAMTÜBERSICHT (komprimiert)
| Kategorie | Anzahl | Mietquote | Kauf-/Neubauempfehlung |
|---|---|---|---|
| Ministerien | 20–30 Gebäude | mittel | Kauf/Neubau |
| Landesbehörden | 80–120 Gebäude | hoch | Kauf/Neubau |
| Polizei | 60–80 Gebäude | sehr hoch | Kauf/Neubau |
| Schulen/Hochschulen | 30–50 Gebäude | mittel | Kauf |
| Gerichte/Justiz | 20–30 Gebäude | mittel | Kauf |
| Infrastruktur | 40–60 Gebäude | hoch | Neubau |
| Sonderimmobilien | 20–40 Gebäude | mittel | Kauf |
GESAMT: 👉 ca. 250–350 Immobilien, davon 150–220 gemietet 👉 mindestens 120–180 Immobilien sollten gekauft oder neu gebaut werden
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