Nachdem ich mich gewundert habe, dass die Polizei nicht ermittelt habe ich bei der Polizei nachgefragt, warum nicht. Die haben alle Onlineanzeigen die ich erstattet habe gelöscht.
Nun war ich bei Rechtsreferendar Hoffmann bei der Staatsanwaltschaft und habe die Polizei angezeigt. Der Rechtsreferendar wollte mir auch kein Aktenzeichen geben.
Ich habe die Anzeigen online erstattet, weil ich bei der Polizei ganz schlechte Erfahrungen gemacht habe.
1. Ich wollte aufgrund des Überwachungsskandals eine Datenauskunft haben. Die Polizei hat sich geweigert eine zu erteilen. Ich habe darauf bestanden. Daraufhin wurde ich mit Androhung des Holens des Polizeihundes aus dem Polizeirevier geschmissen. Ich habe die Polizei Kassel daraufhin beim Verwaltungsgericht auf Herausgabe der Daten verklagt und habe Recht bekommen. Es sind keine Daten vorhanden. Das heißt ich werde von der Polizei nicht überwacht. Da frage ich mich, warum die Polizei freiwillig keine Datenauskunft erteilen wollte.
2. Im Campuscenter der Uni Kassel sind mangelhafte Klappsitze verbaut. Als ich auf einem gesessen habe ist einer abgebrochen und ich bin zu Boden gestürzt und habe mich leicht verletzt.
Deshalb wollte ich die Uni Kassel wegen fahrlässiger Körperverletzung anzeigen. Da sagt der Polizist das ist keine Körperverletzung. Wenn ich ihnen eins auf die Fresse haue dann ist das Körperverletzung. Er hat sich geweigert die Anzeige aufzunehmen und hat mich aus dem Polizeirevier geschmissen.
3. Dann wollten die nicht sich die Internetseiten anschauen, wo die Wirtschaftskriminalität und das ausspionieren auf facebook stattfindet. Die waren nicht bereit sich die Seiten anzuschauen und das zu prüfen. Sie könnten das mit ihrem Computer nicht. Dann waren die der englischen Sprache auch nicht mächtig um das zu verstehen.
4. Die Sache mit Carolin von Pocci. Die haben weder beim facebook, noch bei Carolin von Pocci nachgefragt wer das war, also haben die nicht ernsthaft versucht den Täter zu ermitteln, der dann den Schadensersatz zahlen sollte. Da die Polizei nicht ermittelt hat ist die Polizei wegen Strafvereitelung im Amt dran und muss den Schaden ersetzen den der Täter hätte zahlen müssen.
Hier haben dich auch kein Aktenzeichen mehr. Alles verschwunden.
Dann wird mir und meinem Betreuer angedroht mich wegen Missbrauchs der Anzeigenfunktion anzuzeigen. Da habe ich denen gesagt, ich habe keine Straftaten vorgeteuscht und niemanden falsch verdächtigt. Die Straftäter wissen das die Polizei nicht ermittelt und deshalb machen die eine Straftat nach der anderen und ich erstatte dann Anzeige. Also ermitteln sie endlich!
Ich habe es aufgrund des Fehlverhaltens der Polizei vorgezogen die Polizei nicht mehr zu betreten und online Anzeige zu erstatten. Die haben das einfach ignoriert und die Anzeigen gelöscht.
Leisten sie nach Artikel 20 Abs. 4 GG ( analog) Widerstand
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist