Hessische Verfassung
Art. 3 [ Leben, Gesundheit, Ehre, Menschenwürde]
Leben und Gesundheit, Ehre und Würde des Menschen sind unantastbar.Ich hatte den Punkt 3 übersehen. Es gibt auch in Hessen ein Recht auf Leben.
Was aber auffällt ist dass die einzelnen Artikel im Gegensatz zur Hessischen Verfassung ohne Einschränkung gewährt werden.
Im Grundgesetz gibt es oft einen Gesetzesvorbehalt.