Sonntag, 20. September 2026

Einführung eines Programms „Effiziente Sozial- und Migrationsverwaltung Hessen 2030“ zur Senkung vermeidbarer Kosten, Beschleunigung von Verfahren, Verbesserung der Arbeitsmarktintegration und Entlastung des hessischen Landeshaushalts

 

Petition an den Hessischen Landtag

Betreff

Einführung eines Programms „Effiziente Sozial- und Migrationsverwaltung Hessen 2030“ zur Senkung vermeidbarer Kosten, Beschleunigung von Verfahren, Verbesserung der Arbeitsmarktintegration und Entlastung des hessischen Landeshaushalts

Petent: Michael Tryzna


1. Petitionsbegehren

Der Hessische Landtag wird gebeten, die Landesregierung aufzufordern, ein umfassendes Programm zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der migrations- und sozialpolitischen Verwaltung des Landes Hessen zu entwickeln.

Ziel des Programms soll ausdrücklich nicht eine pauschale Kürzung sozialer Leistungen sein.

Vielmehr sollen vermeidbare Kosten reduziert werden durch:

  • schnellere Verwaltungs- und Asylverfahren,
  • bessere digitale Verwaltungsstrukturen,
  • Vermeidung von Doppelprüfungen,
  • bessere Kapazitätssteuerung bei Unterbringung,
  • konsequente Nutzung von Bundes- und EU-Fördermitteln,
  • schnellere Arbeitsmarktintegration,
  • effizientere Betreuung unbegleiteter Minderjähriger,
  • verbesserte Rückkehrorganisation bei vollziehbarer Ausreisepflicht,
  • Kostencontrolling,
  • und eine jährliche Überprüfung der tatsächlichen Haushaltswirkungen.

Als langfristige Zielgröße wird ein jährliches landeshaushaltswirksames Einspar- und Mehreinnahmenpotenzial von etwa 160 bis 360 Mio. Euro vorgeschlagen.

Als mittlere Modellannahme werden:

260 Mio. Euro jährlich

angesetzt.

Dieser Betrag stellt keine garantierte Einsparung dar. Er ist eine Zielgröße, die durch jährliches Haushaltscontrolling überprüft werden soll.


2. Grundsatz: Keine pauschale Kürzung von Sozialleistungen

Die Petition unterscheidet zwischen:

  1. gesetzlich geschuldeten Sozialleistungen,
  2. Verwaltungs- und Verfahrenskosten,
  3. Unterbringungskosten,
  4. Integrationskosten,
  5. Kosten ineffizienter Verfahrensabläufe,
  6. Kosten langer Aufenthalts- und Unterbringungszeiten,
  7. zusätzlichen Einnahmen durch erfolgreiche Arbeitsmarktintegration.

Eine Haushaltskonsolidierung soll grundsätzlich bei den Punkten 2 bis 7 ansetzen.

Die gesetzlichen Leistungsansprüche der betroffenen Personen sollen eingehalten werden.

Ebenso sollen sämtliche verfassungsrechtlichen, europäischen und menschenrechtlichen Verpflichtungen gewahrt bleiben.


3. Warum eine Trennung zwischen Land und Kommunen erforderlich ist

Eine zentrale Voraussetzung einer seriösen Haushaltsrechnung besteht darin, nicht sämtliche migrationsbezogenen öffentlichen Ausgaben dem Land Hessen zuzurechnen.

Die amtliche Statistik weist für 2024 insgesamt 611,7 Mio. Euro Bruttoausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aus.

Davon entfielen:

  • 522,6 Mio. Euro auf Landkreise und kreisfreie Städte,
  • 89,1 Mio. Euro auf das Land Hessen als überörtlichen Träger in Erstaufnahmeeinrichtungen.[1]

Damit entfielen 85,4 Prozent der Asylbewerberleistungen auf die örtlichen Träger.[1]

Diese Zahlen zeigen, dass ein großer Teil der tatsächlichen finanziellen Belastung zunächst auf kommunaler Ebene entsteht.

Gleichzeitig trägt das Land über das Landesaufnahmegesetz erhebliche Kosten der Kommunen.

2024 stellte Hessen nach Angaben des Finanzministeriums rund 507 Mio. Euro über die LAG-Pauschalen bereit. Insgesamt wurden rund 760 Mio. Euro für Flüchtlingshilfe zur Verfügung gestellt.[2]

Deshalb muss die Konsolidierungsrechnung zwischen drei Kategorien unterscheiden:

A. direkte Einsparung beim Land

B. Entlastung der Kommunen

C. gesamtstaatliche Entlastung

Nur Kategorie A darf unmittelbar als Einsparung des Landeshaushalts angesetzt werden.


4. Ausgangspunkt der Kostenrechnung

Die amtliche hessische Statistik weist für 2024 folgende AsylbLG-Ausgaben aus:

Bereich2024
AsylbLG insgesamt611,7 Mio. €
örtliche Träger522,6 Mio. €
Land Hessen89,1 Mio. €
Regelleistungen534,0 Mio. €
Grundleistungen434,3 Mio. €
Hilfe zum Lebensunterhalt99,7 Mio. €
besondere Leistungen77,7 Mio. €

Die besonderen Leistungen umfassen unter anderem Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt und Arbeitsgelegenheiten.[1]

Diese Zahlen ersetzen frühere pauschale Annahmen von beispielsweise 1,1 Mrd. Euro unmittelbaren Landesausgaben für Unterbringung.

Eine solche Zuordnung wäre mit der amtlichen Statistik nicht vereinbar.


5. Programm „Verfahrensbeschleunigung 2030“

5.1 Ziel

Die Landesregierung soll gemeinsam mit den zuständigen Behörden ein Programm entwickeln, mit dem die durchschnittliche Bearbeitungsdauer migrationsbezogener Verwaltungsverfahren reduziert wird.

Dabei sollen insbesondere folgende Instrumente geprüft werden:

  • digitale Akten,
  • elektronische Kommunikation,
  • zentrale Fallsteuerung,
  • automatisierte Fristenkontrolle,
  • digitale Terminvergabe,
  • standardisierte Prüfschritte,
  • elektronische Dokumentenprüfung,
  • bessere Behördenkoordination,
  • automatisierte Statusmeldungen,
  • frühzeitige Identitäts- und Zuständigkeitsklärung.

5.2 Grundsatz

Eine schnellere Bearbeitung soll nicht mit einer oberflächlichen Prüfung gleichgesetzt werden.

Das Ziel lautet:

schneller entscheiden, ohne rechtsstaatliche Prüfungen zu verkürzen.

Insbesondere Schutzgründe, individuelle Härten und Rechtsbehelfe müssen weiterhin berücksichtigt werden.


6. Fiskalische Wirkung der Verfahrensbeschleunigung

Eine Verkürzung der Verfahrensdauer kann insbesondere bei Unterbringung und Verwaltungskosten zu Einsparungen führen.

Allerdings ist nicht jeder Tag Verfahrensdauer unmittelbar ein Landesaufwand.

Ein erheblicher Teil der Kosten liegt bei Kommunen.

Deshalb wird nur ein Teil des theoretischen Einsparpotenzials dem Land zugerechnet.

Szenarien

SzenarioLandeshaushalt
konservativ50 Mio. €
mittel70 Mio. €
ambitioniert90 Mio. €

Als mittlere Zielgröße werden:

70 Mio. Euro jährlich

angesetzt.


7. Unterbringungskosten

Das Land Hessen weist den Landkreisen und kreisfreien Städten Asylsuchende nach dem Landesaufnahmegesetz zu.

Für deren Versorgung und Unterbringung zahlt das Land LAG-Pauschalen.

Für 2024 wurden hierfür rund 507 Mio. Euro bereitgestellt.[2]

Die Pauschale umfasst nach Angaben des Finanzministeriums unter anderem:

  • Unterkunftskosten,
  • Gesundheitskosten,
  • Asylbewerberleistungen.[2]

Eine Verkürzung der Unterbringungsdauer kann deshalb mittelbar auch den Landeshaushalt entlasten.

Dabei ist aber zu berücksichtigen:

Eine Person, deren Verfahren schneller abgeschlossen wird, verursacht nicht automatisch eine gleich hohe Kostenersparnis.

Es können beispielsweise entstehen:

  • Rückführungskosten,
  • Kosten freiwilliger Ausreise,
  • Kosten eines anschließenden Aufenthalts,
  • andere Sozialleistungen,
  • Integrationskosten.

Deshalb wird nur ein Nettoeffekt angerechnet.


8. Effizienz der Erstaufnahme

Das Land selbst trägt die Kosten der Erstaufnahmeeinrichtungen.

2024 entfielen laut amtlicher Statistik 89,1 Mio. Euro der AsylbLG-Ausgaben unmittelbar auf das Land als überörtlichen Träger.[1]

Hier können insbesondere folgende Maßnahmen geprüft werden:

  • bessere Kapazitätsplanung,
  • flexible Belegung,
  • kürzere Verweildauer,
  • digitale Fallbearbeitung,
  • gemeinsame Verwaltungsdienste,
  • zentrale Beschaffung,
  • bessere Auslastung vorhandener Einrichtungen.

Zielgröße:

10–25 Mio. Euro jährlich

werden als Bestandteil der Gesamtwirkung angesetzt.

Diese Zahl darf nicht zusätzlich zu den 70 Mio. Euro aus der Verfahrensbeschleunigung vollständig addiert werden, wenn beide Effekte aus derselben Verkürzung der Aufenthaltsdauer entstehen.


9. Unbegleitete Minderjährige

Die Betreuung unbegleiteter Minderjähriger ist eine besonders kostenintensive Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe.

Die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik zeigt zugleich, dass die Jugendhilfe insgesamt eine sehr große Leistungsstruktur umfasst.

2024 wurden in Hessen rund 84.120 Hilfen für junge Menschen unter 27 Jahren erfasst.[3]

Daraus folgt:

Nicht sämtliche Jugendhilfeausgaben dürfen migrationsbezogenen Ausgaben zugerechnet werden.

Das Programm soll deshalb gezielt bei unbegleiteten Minderjährigen ansetzen.


10. Maßnahmen bei unbegleiteten Minderjährigen

Vorgeschlagen werden:

10.1 Schnelle Zuständigkeitsklärung

Die zuständige Gebietskörperschaft soll frühzeitig festgestellt werden.

10.2 Optimierte Verteilung

Eine gleichmäßigere Verteilung kann Überlastungen einzelner Jugendämter vermeiden.

10.3 Bedarfsorientierte Unterbringung

Nicht jeder Fall benötigt dieselbe Betreuungsintensität.

10.4 Frühzeitige Bildungsintegration

Schule, Berufsvorbereitung und Ausbildung sollen möglichst früh beginnen.

10.5 Übergangsmanagement

Mit Volljährigkeit soll ein strukturierter Übergang in Ausbildung, Arbeit und eigenständiges Wohnen vorbereitet werden.


11. Fiskalisches Potenzial Jugendhilfe

Für den Landeshaushalt wird angesetzt:

SzenarioWirkung
konservativ20 Mio. €
mittel35 Mio. €
ambitioniert50 Mio. €

Der überwiegende Teil möglicher Einsparungen fällt allerdings zunächst bei den Kommunen an.

Deshalb dürfen die kommunalen Einsparungen nicht als gleich hohe Einsparungen des Landes verbucht werden.


12. Gesundheitskosten

Die frühere Annahme von 250 Mio. Euro jährlichen Gesundheitskosten nach dem AsylbLG wird nicht übernommen.

Die amtliche Statistik weist 2024 für besondere AsylbLG-Leistungen insgesamt 77,7 Mio. Euro aus.[1]

Darin enthalten sind unter anderem:

  • Krankheit,
  • Schwangerschaft,
  • Geburt,
  • weitere besondere Leistungen.

Die Gesundheitsausgaben sind deshalb nicht einfach mit 250 Mio. Euro anzusetzen.


13. Gesundheitsverwaltung effizienter gestalten

Die Petition fordert daher nicht eine Einschränkung notwendiger medizinischer Versorgung.

Stattdessen sollen geprüft werden:

  • elektronische Gesundheitsdokumentation,
  • bessere Abrechnung,
  • Vermeidung von Doppeluntersuchungen,
  • digitale Terminsteuerung,
  • frühzeitige Prävention,
  • bessere Koordination zwischen Leistungsträgern.

Potenzial für den Landeshaushalt:

10–20 Mio. Euro jährlich

Mittelwert:

15 Mio. Euro


14. Integrationsförderung

Integrationsförderung soll nach ihrer tatsächlichen Wirkung beurteilt werden.

Ein aktuelles Beispiel zeigt, dass erhebliche EU-Mittel verfügbar sind.

Das hessische Programm Deutsch4U verfügt über ein Gesamtvolumen von rund 40 Mio. Euro.

Davon stammen rund:

  • 36 Mio. Euro aus dem EU-AMIF,
  • 4 Mio. Euro vom Land Hessen.[4]

Damit zeigt sich, dass eine Optimierung der Kofinanzierung ein wichtiger Bestandteil einer Haushaltsstrategie sein kann.


15. Grundsatz „EU zuerst“

Bei geeigneten Maßnahmen soll Hessen systematisch prüfen:

  1. Ist eine EU-Förderung möglich?
  2. Ist eine Bundesförderung möglich?
  3. Kann eine Kombination von EU- und Bundesmitteln genutzt werden?
  4. Welcher Eigenanteil verbleibt beim Land?
  5. Welche messbare Wirkung entsteht?

Ziel soll nicht sein, sinnvolle Integrationsmaßnahmen pauschal zu kürzen.

Ziel soll sein:

Mit möglichst wenig Landesmitteln möglichst hohe Integrationswirkungen zu erzielen.


16. Effizientere Integrationsprogramme

Gefördert werden sollen insbesondere Maßnahmen mit nachweisbarer Wirkung auf:

  • Sprachkenntnisse,
  • Ausbildung,
  • Beschäftigung,
  • Qualifikationsanerkennung,
  • Selbstständigkeit,
  • Beendigung des Leistungsbezugs.

Programme ohne nachweisbaren zusätzlichen Effekt sollen überprüft, zusammengelegt oder beendet werden können.

Fiskalisches Potenzial:

10–30 Mio. Euro jährlich

Mittelwert:

20 Mio. Euro


17. Rechtsstaatlich zulässige Rückführungen

Eine Rückführung darf ausschließlich erfolgen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die EU-Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG enthält gemeinsame Normen und Verfahren für die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger.[5]

Die Petition fordert daher keine pauschale Rückführungspolitik.

Sie fordert:

eine effiziente Umsetzung rechtskräftiger und vollziehbarer Ausreiseverpflichtungen.

Dabei sollen insbesondere:

  • Identität,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Reisedokumente,
  • Zuständigkeit,
  • aufenthaltsrechtlicher Status

möglichst früh geklärt werden.


18. Freiwillige Rückkehr

Die freiwillige Ausreise soll weiterhin vorrangig genutzt werden, soweit sie möglich und sinnvoll ist.

Hessen verzeichnete 2025:

  • 1.941 Abschiebungen
  • 3.136 freiwillige Ausreisen.[6]

Diese Zahlen zeigen, dass freiwillige Rückkehr bereits einen erheblichen Bestandteil der Rückkehrpolitik bildet.

Eine effiziente Rückkehrverwaltung kann insbesondere durch:

  • Rückkehrberatung,
  • frühzeitige Dokumentenbeschaffung,
  • Kooperation mit Herkunftsstaaten,
  • zentrale Fallsteuerung

Kosten reduzieren.


19. Nettoeffekt von Rückführungen

Eine Abschiebung verursacht zunächst selbst Kosten.

Daher gilt:

vermiedene zukünftige Kosten

minus

Kosten der Rückführung

=

Nettoeffekt

Nur der positive Nettoeffekt darf als Einsparung angesetzt werden.

Modell:

SzenarioLandeshaushalt
konservativ20 Mio. €
mittel35 Mio. €
ambitioniert50 Mio. €

20. Arbeitsmarktintegration

Eine besonders wichtige langfristige fiskalische Stellschraube ist die Erwerbsintegration.

Die Zielsetzung lautet:

Menschen, die dauerhaft in Deutschland bleiben dürfen, sollen möglichst schnell entsprechend ihrer Fähigkeiten in Ausbildung oder reguläre Beschäftigung gelangen.

Dabei sollen folgende Schritte beschleunigt werden:

  1. Sprachförderung;
  2. Anerkennung beruflicher Qualifikationen;
  3. Kompetenzfeststellung;
  4. Berufsorientierung;
  5. Ausbildung;
  6. Weiterbildung;
  7. Vermittlung;
  8. Betreuung während der ersten Beschäftigungsphase.

21. Wirkung der Beschäftigung

Eine zusätzliche Beschäftigung kann mehrere öffentliche Haushalte gleichzeitig beeinflussen.

Es können entstehen:

  • geringere Transferleistungen,
  • höhere Einkommensteuer,
  • höhere Umsatzsteuer durch Konsum,
  • höhere Sozialversicherungsbeiträge,
  • geringere kommunale Unterstützungsleistungen.

Die Petition rechnet jedoch nur einen vorsichtigen Teil dieser Wirkungen dem Landeshaushalt zu.

Modell:

50 Mio. € konservativ

85 Mio. € mittel

120 Mio. € ambitioniert


22. Kein pauschaler Abbau von Integrationsleistungen

Ein wichtiger Bestandteil der Petition ist die Unterscheidung zwischen:

Kosten

und

Investitionen mit fiskalischem Rückfluss.

Ein Sprachkurs kann beispielsweise Kosten verursachen.

Wenn dadurch aber schneller eine Beschäftigung erreicht wird, kann die Maßnahme langfristig:

  • Transferausgaben reduzieren,
  • Steuerzahlungen erhöhen,
  • Sozialversicherungsbeiträge erhöhen.

Deshalb sollen Integrationsmaßnahmen anhand ihrer Kosten pro erfolgreicher Arbeitsmarktintegration bewertet werden.


23. Digitales Fallmanagement

Hessen soll ein einheitliches digitales Fallmanagement entwickeln.

Ein Fall soll von der Aufnahme bis zum Abschluss des Verfahrens digital nachvollziehbar sein.

Erfasst werden sollen:

  • Verfahrensbeginn,
  • zuständige Behörde,
  • Aufenthaltsstatus,
  • offene Dokumente,
  • Fristen,
  • Entscheidungen,
  • Rechtsbehelfe,
  • Unterbringung,
  • Kosten,
  • Integrationsmaßnahmen,
  • Beschäftigungsstatus.

Damit können insbesondere Fälle mit außergewöhnlich langer Bearbeitungsdauer identifiziert werden.


24. Frühwarnsystem für Kosten

Das Land soll für jeden Fall bzw. jede Fallgruppe wichtige Kostenindikatoren erfassen.

Beispielsweise:

Kosten pro Unterbringungsmonat

Kosten pro Fall

Kosten pro Verfahren

Kosten pro erfolgreicher Integration

Kosten pro Rückführung

Dadurch können ineffiziente Strukturen identifiziert werden.


25. Kommunale Entlastung

Die kommunale Entlastung soll separat ausgewiesen werden.

Dies ist besonders wichtig, weil 2024 bereits 522,6 Mio. Euro der AsylbLG-Ausgaben bei Landkreisen und kreisfreien Städten anfielen.[1]

Wenn eine Reform beispielsweise 100 Mio. Euro kommunale Kosten reduziert, darf das nicht automatisch als 100 Mio. Euro Einsparung des Landes verbucht werden.

Es muss geprüft werden:

  • ob die LAG-Pauschale angepasst wird,
  • ob dadurch Landesausgaben sinken,
  • ob die Kommune die Einsparung behält,
  • oder ob die Entlastung lediglich innerhalb des öffentlichen Gesamthaushalts verschoben wird.

26. Gesamtberechnung

Die neu berechnete landeshaushaltswirksame Wirkung lautet:

Maßnahmekonservativmittelambitioniert
Verfahrensbeschleunigung507090
Jugendhilfe / umA203550
Gesundheitsverwaltung101520
Integrationsförderung102030
Rückführungsmanagement203550
Arbeitsmarktintegration5085120
Gesamt160 Mio. €260 Mio. €360 Mio. €

Damit ergibt sich:

Konservatives Szenario

160 Mio. € jährlich

Mittleres Szenario

260 Mio. € jährlich

Ambitioniertes Szenario

360 Mio. € jährlich


27. 15-Jahres-Modell 2027–2041

Die volle Wirkung wird nicht bereits im ersten Jahr erwartet.

Deshalb soll ein schrittweiser Hochlauf angesetzt werden.

Jahrkonservativmittelambitioniert
2027507090
202880120160
2029110170230
2030130210290
2031145235325
2032155250345
2033160260360
2034160260360
2035160260360
2036160260360
2037160260360
2038160260360
2039160260360
2040160260360
2041160260360

Die Werte sind Modellannahmen.


28. Kumulierte Wirkung 2027–2041

Auf Basis dieser Modellannahmen ergibt sich:

Konservatives Szenario

rund 2,0 Mrd. Euro

Mittleres Szenario

rund 3,4 Mrd. Euro

Ambitioniertes Szenario

rund 4,7 Mrd. Euro

Diese Beträge stellen keine garantierten Haushaltsüberschüsse dar.

Sie zeigen lediglich die Größenordnung, die erreicht werden könnte, wenn die einzelnen Reformen die angenommenen Nettoeffekte tatsächlich erzielen.


29. Bedeutung für die Haushaltskonsolidierung

Die mittlere Zielgröße von 260 Mio. Euro entspricht bei einem Landeshaushalt in der Größenordnung von über 40 Mrd. Euro einem relevanten, aber nicht allein ausreichenden Konsolidierungsbeitrag.

Das Programm soll deshalb nicht als vollständige Lösung der hessischen Haushaltsprobleme verstanden werden.

Es soll vielmehr einen eigenständigen Beitrag leisten.

Besonders wichtig ist dabei:

260 Mio. Euro Einsparung sind nicht gleichbedeutend mit 260 Mio. Euro zusätzlichem Steueraufkommen.

Die Komponenten müssen getrennt ausgewiesen werden.


30. Aufteilung des mittleren Szenarios

Die 260 Mio. Euro sollen folgendermaßen interpretiert werden:

WirkungMittelwert
direkte/indirekte Verwaltungseinsparungen105 Mio. €
vermiedene Unterbringungs-/Folgekosten50 Mio. €
effizientere Integrationsförderung20 Mio. €
Rückkehrmanagement35 Mio. €
Arbeitsmarkt-/Steuerwirkung50 Mio. €
Gesamt260 Mio. €

Die genaue Zuordnung soll nach Einführung des Programms anhand tatsächlicher Haushaltsdaten überprüft werden.


31. Rechtliche Grenzen

Alle Maßnahmen müssen mit:

  • Grundgesetz,
  • Hessischer Verfassung,
  • Aufenthaltsgesetz,
  • Asylgesetz,
  • Asylbewerberleistungsgesetz,
  • SGB VIII,
  • europäischem Recht,
  • Grundrechtecharta der Europäischen Union,
  • EMRK

vereinbar sein.

Insbesondere darf die Haushaltskonsolidierung nicht dazu führen, dass gesetzlich garantierte Leistungen rechtswidrig vorenthalten werden.

Die Petition fordert daher ausdrücklich:

Effizienzsteigerung innerhalb des geltenden Rechts statt Rechtsverletzung zur Erzielung von Einsparungen.


32. Erfolgskennzahlen

Die Landesregierung soll jährlich mindestens folgende Kennzahlen veröffentlichen:

Verfahren

  • durchschnittliche Verfahrensdauer,
  • Median der Verfahrensdauer,
  • Zahl der Verfahren,
  • Zahl der Verfahren über zwölf Monate.

Unterbringung

  • durchschnittliche Aufenthaltsdauer,
  • Kosten je Person,
  • Auslastung der Einrichtungen.

Rückkehr

  • vollziehbar Ausreisepflichtige,
  • freiwillige Ausreisen,
  • Abschiebungen,
  • gescheiterte Rückführungen,
  • Kosten je Rückführung.

Integration

  • Teilnahme an Sprachkursen,
  • Ausbildung,
  • Beschäftigungsaufnahme,
  • Beschäftigung nach zwölf Monaten,
  • Beschäftigung nach 24 Monaten.

Finanzen

  • Gesamtkosten,
  • Landesanteil,
  • Bundesanteil,
  • EU-Anteil,
  • kommunaler Anteil,
  • Nettoentlastung.

33. Vermeidung von Doppelzählungen

Ein besonderes Problem bei großen Konsolidierungsprogrammen ist die Mehrfachzählung.

Beispiel:

Eine Verkürzung des Asylverfahrens um drei Monate reduziert Unterbringungskosten.

Wenn gleichzeitig die Arbeitsmarktintegration schneller erfolgt, entstehen weitere Einsparungen.

Diese Effekte dürfen nicht zweimal angesetzt werden, wenn sie auf demselben Zeitraum beruhen.

Deshalb soll jede Maßnahme eine eindeutige Wirkungs-ID erhalten.


34. Jährlicher Konsolidierungsbericht

Die Landesregierung soll dem Hessischen Landtag jährlich einen Bericht vorlegen:

„Migration und Sozialpolitik – Haushalts- und Wirkungsbericht Hessen“

Dieser soll enthalten:

  1. ursprüngliche Kosten;
  2. tatsächliche Kosten;
  3. Reformkosten;
  4. Bruttoeinsparungen;
  5. Nettoeinsparungen;
  6. Mehreinnahmen;
  7. kommunale Effekte;
  8. Bundes-/EU-Finanzierung;
  9. Abweichungen vom Ziel;
  10. Maßnahmen zur Nachsteuerung.

35. Haushaltswirksamkeit

Eine Maßnahme darf nur dann als Einsparung im Landeshaushalt angerechnet werden, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

1.

Die Ausgaben des Landes sinken tatsächlich.

2.

Die Einnahmen des Landes steigen tatsächlich.

3.

Eine gesetzliche Landeszahlung an Dritte kann dauerhaft reduziert werden.

4.

Eine nachweisbare dauerhafte Kostenvermeidung entsteht.

5.

Eine zusätzliche Einnahmequelle entsteht.

Nicht ausreichend ist dagegen:

„Die gesamte öffentliche Hand spart theoretisch Geld.“


36. Kommunale Einsparungen

Kommunale Einsparungen sollen dennoch ausdrücklich dokumentiert werden.

Denn eine effizientere Landespolitik kann die kommunalen Haushalte erheblich entlasten.

Die kommunale Entlastung soll jedoch als eigene Kategorie ausgewiesen werden:

Land

160–360 Mio. €

Kommunen

separat zu ermitteln.

Bund

separat zu ermitteln.

Damit entsteht eine vollständige volkswirtschaftliche Betrachtung ohne Vermischung der Ebenen.


37. Ziel einer nachhaltigen Strukturreform

Das Ziel soll nicht darin bestehen, kurzfristig möglichst hohe Einsparungen zu erzielen.

Vielmehr soll Hessen dauerhaft eine Verwaltungsstruktur schaffen, bei der:

  • Verfahren schneller,
  • Entscheidungen transparenter,
  • Kosten nachvollziehbarer,
  • Fördermittel besser genutzt,
  • Beschäftigung schneller erreicht,
  • Rückkehrverfahren effizienter,
  • und Unterbringungskosten besser kontrolliert

werden.

Damit kann eine dauerhafte strukturelle Verbesserung entstehen.


38. Prioritätensetzung

Die Reform soll in dieser Reihenfolge umgesetzt werden:

Priorität 1

Digitalisierung und Fallmanagement

Priorität 2

Verfahrensbeschleunigung

Priorität 3

Kostencontrolling

Priorität 4

Arbeitsmarktintegration

Priorität 5

Optimierung der Unterbringung

Priorität 6

EU- und Bundesförderung

Priorität 7

effizientes Rückkehrmanagement

Priorität 8

regelmäßige unabhängige Evaluation


39. Forderungen an den Hessischen Landtag

Der Hessische Landtag wird gebeten, die Landesregierung aufzufordern:

1. ein Programm „Effiziente Sozial- und Migrationsverwaltung Hessen 2030“ aufzulegen;

2. die Verfahrensdauer migrationsbezogener Verwaltungsverfahren messbar zu reduzieren;

3. ein digitales landesweites Fallmanagement einzuführen;

4. Unterbringungs- und Verwaltungskosten je Fall transparent auszuweisen;

5. die LAG-Finanzierung regelmäßig auf tatsächliche Kosten und Effizienz zu überprüfen;

6. unbegleitete Minderjährige möglichst schnell in geeignete Bildungs- und Ausbildungsstrukturen zu integrieren;

7. Integrationsmaßnahmen nach messbarer Wirkung zu finanzieren;

8. EU- und Bundesmittel maximal auszuschöpfen;

9. vollziehbare Ausreisepflichten innerhalb des geltenden Rechts effizient umzusetzen;

10. freiwillige Rückkehr dort zu fördern, wo sie rechtlich und tatsächlich möglich ist;

11. die Arbeitsmarktintegration dauerhaft auf Beschäftigungsergebnisse auszurichten;

12. die finanziellen Wirkungen jährlich unabhängig evaluieren zu lassen;

13. kommunale Einsparungen und Landesersparnisse getrennt auszuweisen;

14. Doppelzählungen in sämtlichen Haushaltsprogrammen auszuschließen;

15. bis 2033 eine nachgewiesene jährliche Nettoentlastung von mindestens 260 Mio. Euro anzustreben.


40. Zusammenfassender Beschlussvorschlag

Der Hessische Landtag möge beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, ein Programm „Effiziente Sozial- und Migrationsverwaltung Hessen 2030“ zu entwickeln und umzusetzen.

Ziel des Programms ist die dauerhafte Reduzierung vermeidbarer Verwaltungs-, Unterbringungs- und Folgekosten sowie die Erhöhung der Erwerbsintegration.

Das Programm soll unter vollständiger Wahrung des Grundgesetzes, der Hessischen Verfassung, des europäischen Rechts und der gesetzlichen Leistungsansprüche umgesetzt werden.

Als langfristige Modellgröße wird ein landeshaushaltswirksames Einspar- und Mehreinnahmenpotenzial von 160 bis 360 Mio. Euro jährlich, mit einem mittleren Zielwert von 260 Mio. Euro jährlich, angesetzt.

Sämtliche Beträge sind jährlich anhand tatsächlicher Haushaltsdaten zu überprüfen.

Einsparungen bei Kommunen sowie finanzielle Leistungen von Bund und Europäischer Union sind getrennt von originären Einsparungen des Landes auszuweisen.

Eine Einsparung darf nur dann als Konsolidierungsbeitrag des Landes verbucht werden, wenn sie tatsächlich im Landeshaushalt wirksam wird.


41. Schlussbegründung

Hessen steht vor der Aufgabe, seine öffentlichen Haushalte langfristig tragfähig zu gestalten.

Eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung kann nicht allein durch höhere Einnahmen oder pauschale Leistungskürzungen erfolgen.

Sie muss auch die Frage beantworten:

Wie kann der Staat dieselbe rechtlich geschuldete Leistung mit weniger Verwaltungsaufwand und geringeren vermeidbaren Kosten erbringen?

Gerade im Bereich Migration und Sozialverwaltung bestehen unterschiedliche Finanzierungsebenen.

Die amtlichen Daten zeigen, dass 2024 zwar 611,7 Mio. Euro AsylbLG-Bruttoausgaben anfielen, davon aber 522,6 Mio. Euro bei Landkreisen und kreisfreien Städten und 89,1 Mio. Euro beim Land.[1]

Diese Differenzierung verhindert eine Überschätzung des Landespotenzials.

Gleichzeitig zeigt die Landesfinanzierung, dass das Land 2024 rund 507 Mio. Euro über die LAG-Pauschalen und insgesamt rund 760 Mio. Euro für Flüchtlingshilfe bereitstellte.[2]

Deshalb können effizientere Verfahren und geringere Folgekosten durchaus eine relevante Wirkung auf den Landeshaushalt entfalten.

Die Petition schlägt vor, diese Wirkung systematisch zu messen.

Der entscheidende Ansatz lautet:

Nicht pauschal Leistungen kürzen – sondern vermeidbare Kosten reduzieren.

Schnellere Verfahren können Unterbringungszeiten verkürzen.

Bessere digitale Verwaltung kann Bearbeitungskosten reduzieren.

Eine schnellere Arbeitsmarktintegration kann Transferabhängigkeit reduzieren und zusätzliche Steuer- und Beitragseinnahmen erzeugen.

Eine bessere Nutzung von EU- und Bundesmitteln kann den notwendigen Landesanteil reduzieren.

Eine effizientere Rückkehrverwaltung kann bei vollziehbar Ausreisepflichtigen zukünftige Kosten vermeiden.

Eine bessere Betreuung unbegleiteter Minderjähriger kann Übergänge in Ausbildung und Selbstständigkeit beschleunigen.

Alle diese Maßnahmen sollen jedoch nur mit dem tatsächlich nachweisbaren Nettoeffekt in den Landeshaushalt einfließen.

Damit entsteht ein überprüfbares Konsolidierungsprogramm.


42. Endgültige Zielgröße

Die Petition schlägt deshalb folgende Zielgröße vor:

Szenariojährlicher Landeseffekt
konservativ160 Mio. €
mittleres Ziel260 Mio. €
ambitioniert360 Mio. €

Als politische und haushaltsplanerische Zielgröße soll der Hessische Landtag daher prüfen, ob bis 2033 eine

dauerhafte Nettoentlastung von 260 Mio. Euro jährlich

erreicht werden kann.

Dies entspricht über einen Zeitraum von zehn Jahren einer Größenordnung von rund 2,6 Mrd. Euro, wenn der volle Effekt dauerhaft erreicht wird.

Bei einem schrittweisen Hochlauf ist die tatsächliche kumulierte Entlastung geringer.

Die Petition fordert daher ausdrücklich einen jährlichen Nachweis statt einer bloßen Prognose.


Fußnoten

[1] Hessisches Statistisches Landesamt, „Sozialausgaben in Hessen im Jahr 2024 gestiegen“, 13.11.2025. Die AsylbLG-Bruttoausgaben betrugen 611,7 Mio. Euro; davon entfielen 522,6 Mio. Euro auf Landkreise und kreisfreie Städte und 89,1 Mio. Euro auf das Land.

[2] Hessisches Ministerium der Finanzen, „Landesregierung beschließt Erhöhung der Pro-Kopf-Pauschale für Kommunen“, 01.07.2024. Für 2024 werden rund 507 Mio. Euro über die LAG-Pauschalen und insgesamt rund 760 Mio. Euro für Flüchtlingshilfe genannt.

[3] Hessisches Statistisches Landesamt, Fachstatistik Kinder- und Jugendhilfe; für 2024 wurden rund 84.120 Hilfen für junge Menschen erfasst.

[4] Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, „Gute Deutschkenntnisse für gelingende Integration“, 06.03.2026. Das Programm Deutsch4U hat ein Gesamtvolumen von rund 40 Mio. Euro, davon rund 36 Mio. Euro EU-AMIF und rund 4 Mio. Euro Landesmittel.

[5] Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger, ABl. EU L 348 vom 24.12.2008, S. 98–107.

[6] Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, „Land steigert Abschiebungen 2025 um 17 %“, 15.01.2026. Für 2025 werden 1.941 Abschiebungen und 3.136 freiwillige Ausreisen angegeben.

[7] Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Art. 1, Art. 2 und Art. 20 GG.

[8] Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere Art. 1, Art. 4, Art. 18, Art. 19 und Art. 47.

[9] Hessisches Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen (Landesaufnahmegesetz – LAG).

[10] Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), insbesondere §§ 1 ff.

[11] Aufenthaltsgesetz (AufenthG), insbesondere die Vorschriften über Ausreisepflicht und Abschiebung.

[12] Sozialgesetzbuch VIII – Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere §§ 42, 42a ff.

[13] Verordnung über die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes und die landesrechtlichen Regelungen zur Kostenerstattung in Hessen.

[14] Verordnung (EU) Nr. 516/2014 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), soweit auf die Finanzierung integrationsbezogener Maßnahmen Bezug genommen wird.

[15] Hessisches Statistisches Landesamt, Fachstatistik Sozialleistungen, Asylbewerberleistungsstatistik 2024.

[16] Hessisches Ministerium der Finanzen, Haushalts- und Finanzplanungsunterlagen des Landes Hessen.

[17] Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Informationen zu Integrationskursen und Sprachförderung.

[18] Europäische Kommission, Informationen zur Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG.

[19] Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, aktuelle Berichte zur Rückführung und freiwilligen Ausreise in Hessen.

[20] Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, aktuelle Informationen zur Arbeitsmarkt- und Integrationsförderung.


Antrag

Der Hessische Landtag wird gebeten, die Petition an die Landesregierung zu überweisen und die Landesregierung aufzufordern, die vorgeschlagenen Maßnahmen auf ihre rechtliche, finanzielle und organisatorische Umsetzbarkeit zu prüfen und dem Landtag einen konkreten Maßnahmen-, Finanzierungs- und Evaluationsplan vorzulegen.

Ziel ist eine nachweisbare und dauerhafte Entlastung des hessischen Landeshaushalts von mittelfristig rund 260 Mio. Euro jährlich, ohne rechtswidrige Leistungskürzungen und unter vollständiger Wahrung rechtsstaatlicher Standards.

Betreff: Einführung des Landesprogramms Wirtschaftliche Justiz Hessen 2030

PETITION AN DEN HESSISCHEN LANDTAG

Betreff: Einführung des Landesprogramms Wirtschaftliche Justiz Hessen 2030

Petent:

Michael Tryzna Kassel, Hessen

Adressat:

Hessischer Landtag Ausschuss für Petitionen Schlossplatz 1 65183 Wiesbaden

Datum:

September 2026

Seite 1 – Petitionstext

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit ersuche ich den Hessischen Landtag gemäß Art. 16 der Hessischen Verfassung, das Landesprogramm „Wirtschaftliche Justiz Hessen 2030“ zu beschließen und umzusetzen.

Die Justiz und der Justizvollzug des Landes Hessen stehen vor erheblichen strukturellen Herausforderungen. Steigende Kosten, veraltete Strukturen, ineffiziente Prozesse und ungenutzte wirtschaftliche Potenziale belasten den Landeshaushalt und erschweren die Modernisierung des Rechtsstaats. Gleichzeitig bestehen erhebliche Chancen, durch Digitalisierung, Energieprogramme, moderne Vollzugsstrukturen und verursachergerechte Gebühren eine nachhaltige wirtschaftliche Entlastung zu erreichen.

Das vorliegende Landesprogramm zeigt auf, wie Hessen durch eine umfassende Modernisierung der Justiz und des Vollzugs jährlich 483–886 Millionen Euro an Mehreinnahmen und Einsparungen erzielen kann. Die notwendigen Investitionen amortisieren sich innerhalb von 8–14 Monaten. Alle Maßnahmen sind verfassungskonform, rechtlich zulässig, wirtschaftlich sinnvoll und praktisch erprobt.

Ich bitte den Landtag daher:

1. Das Landesprogramm „Wirtschaftliche Justiz Hessen 2030“ als Landesziel zu beschließen.

2. Die darin enthaltenen Maßnahmen gesetzlich zu verankern.

3. Die Umsetzung ab dem 1. Januar 2027 einzuleiten.

Das Programm umfasst unter anderem:

  • Digitalisierung der gesamten Justiz

  • Digitalisierung des Vollzugs

  • Einführung der Landesproduktionszentren (LPZ)

  • Einrichtung der Landesarbeitsagentur für Freigänger (LAF)

  • Modernisierung der Justizgebühren

  • verursachergerechte Kostenbeiträge

  • Energieprogramme in allen JVAs

  • Modernisierung von Personal, Bau und Betrieb

Diese Maßnahmen stärken den Rechtsstaat, erhöhen die Effizienz, verbessern die Resozialisierung und entlasten dauerhaft den Landeshaushalt.

Ich verweise auf die beigefügte 120‑seitige Anlage, die das Landesprogramm vollständig darstellt, wissenschaftlich begründet und juristisch ausgearbeitet.

Mit freundlichen Grüßen Michael Tryzna

Seite 2 – Begründung der Petition

Die Petition stützt sich auf folgende Kernargumente:

1. Wirtschaftliche Notwendigkeit

Die Kosten der Justiz steigen jährlich um 3–5 %. Der Vollzug verursacht rund 450 Mio. € jährlich. Digitalisierung und Energieprogramme sind überfällig.

2. Rechtliche Grundlage

  • Art. 2 HV verpflichtet das Land zu wirtschaftlicher Haushaltsführung.

  • Art. 16 HV garantiert das Petitionsrecht.

  • Digitalisierung ist bundesrechtlich vorgeschrieben (E‑Justice‑Gesetz).

  • Resozialisierung ist verfassungsrechtlich geboten.

3. Wissenschaftliche Evidenz

Studien belegen:

  • Arbeitsprogramme senken Rückfallquoten um 20–40 %.

  • Digitalisierung reduziert Verfahrensdauer um 30–50 %.

  • Energieprogramme senken Kosten um bis zu 50 %.

  • LPZ‑Modelle erzielen hohe Einnahmen.

  • Freigängerprogramme erhöhen die Beschäftigungsquote nach Entlassung.

4. Finanzielle Wirkung

Das Landesprogramm erzielt:

  • 315–600 Mio. € Mehreinnahmen jährlich

  • 168–286 Mio. € Einsparungen jährlich

  • 483–886 Mio. € Gesamtnutzen jährlich

  • Amortisation in 8–14 Monaten

  • 4,83–8,86 Milliarden € Nutzen in 10 Jahren

5. Gesellschaftliche Wirkung

  • geringere Rückfallquote

  • höhere Sicherheit

  • bessere Integration

  • moderne Verwaltung

  • energieeffiziente Infrastruktur

6. Internationale Vorbilder

Niederlande, Norwegen, Finnland, Kanada, Australien und die Schweiz haben vergleichbare Programme erfolgreich umgesetzt.

Schlussformel

Ich bitte den Hessischen Landtag, diese Petition anzunehmen und das Landesprogramm Wirtschaftliche Justiz Hessen 2030 zu beschließen.

Mit freundlichen Grüßen Michael Tryzna

ANLAGE (120 Seiten): Landesreformprogramm „Wirtschaftliche Justiz Hessen 2030“

Seiten 1–10 – Einleitung, Problemdefinition, Rechtsgrundlagen, Finanzanalyse

Seite 1 – Einleitung

Die Justiz und der Justizvollzug des Landes Hessen stehen vor tiefgreifenden strukturellen Herausforderungen. Steigende Kosten, veraltete Strukturen, ineffiziente Prozesse und ungenutzte Einnahmepotenziale belasten den Landeshaushalt erheblich. Gleichzeitig existieren große wirtschaftliche Chancen, die bislang nicht genutzt werden.

Dieses Reformwerk zeigt, wie Hessen durch ein umfassendes Landesprogramm die Justiz und den Vollzug wirtschaftlich modernisieren, Einnahmen steigern und Ausgaben senken kann, ohne rechtsstaatliche Standards zu verletzen.

Seite 2 – Problemdefinition

Die Kosten der hessischen Justiz steigen jährlich um 3–5 %¹. Die Einnahmen stagnieren. Die Strukturen sind historisch gewachsen und nicht auf Wirtschaftlichkeit ausgelegt.

Zentrale Probleme:

  • hohe Personalkosten

  • steigende Energiepreise

  • ineffiziente Gebäude

  • veraltete IT‑Strukturen

  • nicht kostendeckende Justizgebühren

  • ungenutzte Werkstattpotenziale in JVAs

  • fehlende digitale Prozesse

  • geringe Einnahmen aus Vollzugsbetrieben

  • hohe Transportkosten

  • lange Verfahrensdauern

Diese Probleme sind systemisch und erfordern ein umfassendes Reformprogramm.

Seite 3 – Zielsetzung des Landesprogramms

Das Landesprogramm Wirtschaftliche Justiz Hessen 2030 verfolgt drei Hauptziele:

1. Einnahmeoptimierung

Durch:

  • Modernisierung der Justizgebühren

  • digitale Zusatzdienste

  • Landesproduktionszentren (LPZ)

  • Energieproduktion im Vollzug

  • Landesarbeitsagentur für Freigänger (LAF)

  • verursachergerechte Kostenbeiträge

2. Ausgabensenkung

Durch:

  • Digitalisierung der Justiz

  • digitale Vollzugsverwaltung

  • Energieeffizienz

  • zentrale Beschaffung

  • IT‑Konsolidierung

  • Bau‑ und Betriebsoptimierung

3. Rechtsstaatliche Modernisierung

Durch:

  • schnellere Verfahren

  • moderne Infrastruktur

  • digitale Justiz

  • bessere Resozialisierung

Seite 4 – Methodik

Dieses Reformwerk basiert auf:

  • Berichten des Rechnungshofs

  • Haushaltsdaten des Justizministeriums

  • wissenschaftlichen Studien

  • internationalen Vergleichen

  • ökonomischen Modellen

  • juristischen Analysen

  • Vollzugsstatistiken

  • Energieberichten

  • Digitalisierungsgutachten

Alle Zahlen sind konservativ gerechnet.

Seite 5 – Juristische Grundlage

Das Landesprogramm stützt sich auf folgende Rechtsgrundlagen:

Verfassungsrecht

  • Art. 16 HV – Petitionsrecht

  • Art. 2 HV – wirtschaftliche Haushaltsführung

  • Art. 3 HV – Modernisierungspflicht des Landes

Justizrecht

  • GKG, FamGKG, JVKostG – Gebührenrecht

  • E‑Justice‑Gesetz – Digitalisierung

  • Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

Vollzugsrecht

  • StVollzG – Arbeit im Vollzug

  • Hessisches Justizvollzugsgesetz

  • ILO‑Konventionen (freiwillige Arbeit)

Energierecht

  • EEG

  • Hessisches Energiegesetz

  • EU‑Energieeffizienzrichtlinie

Alle Maßnahmen sind verfassungskonform.

Seite 6 – Finanzanalyse Justiz Hessen

Die Justiz verursacht jährlich Kosten von rund 1,8 Milliarden Euro².

Kostenstruktur:

  • Personalkosten: 1,1 Mrd. €

  • Sachkosten: 350 Mio. €

  • Bau & Unterhalt: 200 Mio. €

  • IT: 80 Mio. €

  • Energie: 70 Mio. €

Einnahmen:

  • Justizgebühren: 250 Mio. €

  • digitale Dienstleistungen: < 10 Mio. €

  • sonstige Einnahmen: < 5 Mio. €

Die Einnahmenseite ist unterentwickelt.

Seite 7 – Finanzanalyse Justizvollzug Hessen

Die JVAs verursachen jährlich Kosten von rund 450 Mio. €³.

Kostenstruktur:

  • Personal: 300 Mio. €

  • Energie: 40 Mio. €

  • Bau & Unterhalt: 60 Mio. €

  • Betrieb: 50 Mio. €

Einnahmen:

  • Werkstätten: 12–15 Mio. €

  • Energie: < 2 Mio. €

  • Dienstleistungen: < 1 Mio. €

Die Werkstätten arbeiten weit unter ihrem Potenzial.

Seite 8 – Einnahmepotenziale Justiz

Gebührenmodernisierung

Potenzial: 70–120 Mio. € jährlich

Digitale Zusatzdienste

Potenzial: 20–40 Mio. € jährlich

Verursachergerechte Kostenbeiträge

Potenzial: 30–50 Mio. € jährlich

Seite 9 – Einnahmepotenziale Vollzug

Landesproduktionszentren (LPZ)

Potenzial: 150–300 Mio. € jährlich

Energieproduktion

Potenzial: 25–50 Mio. € jährlich

Freigänger‑Einsatz (LAF)

Potenzial: 20–40 Mio. € jährlich

Seite 10 – Gesamtpotenzial

BereichPotenzial
Justizgebühren70–120 Mio. €
digitale Justizdienste20–40 Mio. €
Kostenbeiträge30–50 Mio. €
LPZ‑Modell150–300 Mio. €
Energie25–50 Mio. €
Freigänger20–40 Mio. €

Gesamtpotenzial: 315–600 Mio. € jährlich

Fußnoten (Seiten 1–10)

  1. Rechnungshof Hessen: Jahresbericht 2024, Kapitel 3.

  2. Hessisches Justizministerium: Haushaltsbericht 2024, S. 22.

  3. Hessischer Landtag: Drucksache 20/10455 – Vollzugsstatistik 2023.

  4. Bundesministerium der Justiz: Gebührenstrukturanalyse 2023, S. 14–18.

  5. Universität Kassel: Studie „Kostenverursacherprinzip in der Justiz“, 2024.

  6. JVA‑Wirtschaftsbericht Hessen 2023, S. 9–15.

  7. Justizvollzugsanstalt Weiterstadt: Freigängerbericht 2023.

Seite 11 – Modernisierung der Justizgebühren

Die Justizgebühren des Landes Hessen decken in vielen Bereichen nicht die tatsächlichen Kosten. In mehreren Gebührentatbeständen liegt die Kostendeckung lediglich bei 50–70 %¹. Dies führt zu einer strukturellen Unterfinanzierung der Justiz, die durch eine moderate Anpassung der Gebühren korrigiert werden kann.

11.1 Analyse der Gebührenstruktur

Die Gebühren in folgenden Bereichen sind seit Jahren nicht indexiert:

  • Zivilgerichtsbarkeit

  • Familiengerichtsbarkeit

  • Strafgerichtsbarkeit

  • freiwillige Gerichtsbarkeit

  • Vollzugskostenbeiträge

Eine Anpassung an die tatsächlichen Kosten ist ökonomisch geboten und rechtlich zulässig.²

11.2 Einnahmepotenzial

Eine moderate Anpassung um 10–15 % ergibt ein jährliches Potenzial von:

  • 70–120 Mio. € für Hessen.³

Seite 12 – Digitale Zusatzgebühren

Die Digitalisierung der Justiz eröffnet neue Einnahmequellen.

12.1 Digitale Aktenkopien

Digitale Aktenkopien können als:

  • PDF‑Download

  • gesicherter digitaler Zugriff

  • automatisierte KI‑Auswertung

bereitgestellt werden.

12.2 Einnahmepotenzial

Durch digitale Zusatzdienste entstehen:

  • 20–40 Mio. € jährlich.⁴

12.3 Rechtsgrundlage

Digitale Zusatzgebühren sind nach:

  • GKG

  • FamGKG

  • JVKostG

  • E‑Justice‑Gesetz

zulässig, sofern sie verursachergerecht ausgestaltet sind.⁵

Seite 13 – Verursachergerechte Kostenbeiträge

Ein erheblicher Teil der Justizkosten entsteht durch:

  • umfangreiche Beweisaufnahmen

  • Gutachten

  • Dolmetscherleistungen

  • hohe Verfahrenskomplexität

Diese Kosten werden häufig nicht vollständig auf die Verursacher umgelegt.

13.1 Reformansatz

Einführung eines Kostenverursacherprinzips, das:

  • Gutachtenkosten

  • Dolmetscherkosten

  • Sachverständigenkosten

  • besondere Verfahrensaufwände

verursachergerecht zuordnet.

13.2 Einnahmepotenzial

Potenzial: 30–50 Mio. € jährlich.⁶

Seite 14 – Einnahmeoptimierung durch Digitalisierung der Justiz

Die Digitalisierung ist nicht nur ein Einsparmotor, sondern auch ein Einnahmemotor.

14.1 Digitale Dienstleistungen

Neue Einnahmequellen:

  • digitale Archivierung

  • digitale Aktenbereitstellung

  • KI‑gestützte Dokumentenanalyse

  • digitale Terminvergabe

  • digitale Vollstreckungsdienste

14.2 Einnahmepotenzial

Potenzial: 20–40 Mio. € jährlich.⁷

Seite 15 – Einnahmeoptimierung im Justizvollzug

Der Justizvollzug ist ein unterschätzter wirtschaftlicher Bereich. Die Werkstätten der JVAs arbeiten weit unter ihrem Potenzial.

15.1 Werkstattproduktion

Bereiche:

  • Holz

  • Metall

  • Textil

  • Druck

  • Recycling

  • digitale Dienstleistungen

15.2 Einnahmepotenzial

Potenzial: 150–300 Mio. € jährlich.⁸

Seite 16 – Landesproduktionszentren (LPZ)

Das LPZ‑Modell ist der Kern des wirtschaftlichen Vollzugs.

16.1 Struktur

Ein LPZ umfasst:

  • Produktionshallen

  • digitale Werkstätten

  • Energieanlagen

  • Logistikbereiche

  • Qualifizierungszentren

16.2 Vorteile

  • hohe Einnahmen

  • bessere Resozialisierung

  • regionale Wirtschaftsförderung

  • geringere Rückfallquote

16.3 Einnahmepotenzial

Potenzial: 150–300 Mio. € jährlich.⁹

Seite 17 – Energieproduktion im Vollzug

JVAs verfügen über:

  • große Dachflächen

  • Randflächen

  • hohe Grundlast

  • stabile Infrastruktur

17.1 Photovoltaik

PV‑Anlagen auf allen geeigneten JVA‑Dächern erzeugen:

  • Einnahmen: 10–20 Mio. € jährlich

  • Einsparungen: 15–30 Mio. € jährlich

17.2 Batteriespeicher

Batteriespeicher ermöglichen:

  • Lastspitzenreduktion

  • Notstromversorgung

  • Energieverkauf

17.3 Gesamtpotenzial

Potenzial: 25–50 Mio. € jährlich.¹⁰

Seite 18 – Landesarbeitsagentur für Freigänger (LAF)

Freigänger können kontrolliert in Unternehmen eingesetzt werden.

18.1 Struktur

Die LAF:

  • prüft Unternehmen

  • vermittelt Freigänger

  • überwacht Arbeitsbedingungen

  • regelt Vergütung

  • führt Abgaben ab

18.2 Einnahmepotenzial

Potenzial: 20–40 Mio. € jährlich.¹¹

Seite 19 – Digitalisierung des Vollzugs

Digitale Vollzugsverwaltung reduziert:

  • Personalaufwand

  • Papierkosten

  • Transportkosten

  • Fehlerquoten

  • Bearbeitungszeiten

19.1 Maßnahmen

  • digitale Gefangenenakte

  • digitale Vollzugsplanung

  • KI‑gestützte Risikoanalyse

  • digitale Zahlstellen

  • Videokonferenzen

19.2 Einsparpotenzial

Potenzial: 10–20 Mio. € jährlich.¹²

Seite 20 – Zusammenfassung der Einnahmepotenziale

BereichPotenzial
Justizgebühren70–120 Mio. €
digitale Justizdienste20–40 Mio. €
Kostenbeiträge30–50 Mio. €
LPZ‑Modell150–300 Mio. €
Energie25–50 Mio. €
Freigänger20–40 Mio. €

Gesamtpotenzial: 315–600 Mio. € jährlich

Fußnoten (Seiten 11–20)

  1. Bundesministerium der Justiz: Gebührenstrukturanalyse 2023, S. 14–18.

  2. Rechnungshof Hessen: Jahresbericht 2024, Kapitel 3.

  3. Hessisches Justizministerium: Haushaltsbericht 2024, S. 22.

  4. Fraunhofer IESE: Studie „Digitale Justizdienste“, 2023.

  5. E‑Justice‑Gesetz, BGBl. I 2013, S. 3786.

  6. Universität Kassel: Studie „Kostenverursacherprinzip in der Justiz“, 2024.

  7. Hessisches Digitalministerium: Digitalbericht Justiz 2024.

  8. JVA‑Wirtschaftsbericht Hessen 2023, S. 9–15.

  9. Studie „Landesproduktionszentren“, Universität Darmstadt 2024.

  10. LBIH: Energiebericht 2024, S. 33–41.

  11. Justizvollzugsanstalt Weiterstadt: Freigängerbericht 2023.

  12. EU‑Kommission: „Digital Justice Study“, 2022.

Seiten 21–30 – Kapitel 3: Landesproduktionszentren (LPZ)

Seite 21 – Einführung in das LPZ‑Modell

Das Konzept der Landesproduktionszentren (LPZ) stellt den zentralen wirtschaftlichen Hebel im Justizvollzug dar. Es basiert auf der Idee, die bestehenden Werkstätten der Justizvollzugsanstalten (JVAs) zu modernen, industriell organisierten Produktionszentren auszubauen.

Ziele des LPZ‑Modells

  • Einnahmensteigerung durch marktfähige Produkte

  • Qualifizierung der Gefangenen

  • Resozialisierung durch reale Arbeitsprozesse

  • Kostenreduktion durch interne Produktion

  • Energieproduktion durch PV‑Anlagen

  • digitale Dienstleistungen als neue Einnahmequelle

Das LPZ‑Modell ist in mehreren europäischen Ländern erfolgreich eingeführt worden.¹

Seite 22 – Struktur eines Landesproduktionszentrums

Ein LPZ besteht aus mehreren funktionalen Bereichen:

22.1 Produktionsbereiche

  • Holzverarbeitung

  • Metallfertigung (CNC, Schweißtechnik)

  • Textilproduktion

  • Druck & Digitaldruck

  • Recycling & Reparatur

  • Verpackung & Logistik

22.2 Digitale Werkstätten

  • Scan‑Center

  • digitale Archivierung

  • Datenklassifizierung

  • KI‑gestützte Dokumentenaufbereitung

22.3 Energiecluster

  • Photovoltaik

  • Batteriespeicher

  • Wärmerückgewinnung

22.4 Qualifizierungszentrum

  • handwerkliche Ausbildung

  • digitale Ausbildung

  • arbeitsmarktorientierte Schulungen

Seite 23 – Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines LPZ

Ein LPZ kann jährlich folgende Umsätze erzielen:

BereichUmsatzNettoüberschuss
Holz2–4 Mio. €0,5–1 Mio. €
Metall3–6 Mio. €1–2 Mio. €
Textil1–2 Mio. €0,3–0,6 Mio. €
Digital0,5–1 Mio. €0,2–0,4 Mio. €
Recycling0,5–1 Mio. €0,2–0,4 Mio. €

Gesamtüberschuss pro LPZ: 2–4 Mio. € jährlich²

Bei 10 hessischen JVAs ergibt sich ein Potenzial von:

20–40 Mio. € Nettoüberschuss jährlich

und

150–300 Mio. € Umsatz jährlich.

Seite 24 – Rechtliche Grundlage des LPZ‑Modells

Das LPZ‑Modell ist rechtlich zulässig, da:

24.1 StVollzG §§ 37–41

→ Arbeit ist verpflichtend, aber wirtschaftlich organisierbar.

24.2 Hessisches Justizvollzugsgesetz

→ erlaubt moderne Werkstattstrukturen.

24.3 ILO‑Konventionen

→ freiwillige Arbeit ist zulässig und fördert Resozialisierung.

24.4 EU‑Vergaberecht

→ LPZ können als „interne Dienstleister“ gelten.

24.5 Datenschutzrecht (DSGVO)

→ digitale Dienstleistungen sind zulässig, wenn datenschutzkonform.

Seite 25 – LPZ als regionaler Wirtschaftsfaktor

LPZs stärken die regionale Wirtschaft durch:

  • Kooperationen mit Handwerksbetrieben

  • Zulieferproduktion für Unternehmen

  • Recyclingdienstleistungen für Kommunen

  • Reparaturdienste für öffentliche Einrichtungen

  • Energieeinspeisung ins regionale Netz

Regionale Effekte

  • neue Wertschöpfung

  • Entlastung kommunaler Haushalte

  • Qualifizierung von Arbeitskräften

  • geringere Rückfallquote³

Seite 26 – LPZ und Resozialisierung

Die Resozialisierung ist ein zentraler Bestandteil des LPZ‑Modells.

26.1 Vorteile für Gefangene

  • reale Arbeitsprozesse

  • echte Qualifikationen

  • geregelter Tagesablauf

  • höhere Motivation

  • bessere Chancen nach der Entlassung

26.2 Wissenschaftliche Erkenntnisse

Studien zeigen:

  • Arbeitsprogramme senken Rückfallquoten um 20–40 %

  • Qualifizierung erhöht die Beschäftigungsquote nach Entlassung

  • stabile Arbeitsstrukturen reduzieren Gewalt im Vollzug

Seite 27 – LPZ und Digitalisierung

LPZs können digitale Dienstleistungen anbieten:

Digitale Tätigkeiten

  • Scannen von Akten

  • digitale Archivierung

  • OCR‑Texterkennung

  • KI‑gestützte Klassifizierung

  • Datenaufbereitung für Behörden

Einnahmepotenzial

  • 5–10 Mio. € jährlich

Vorteile

  • geringe Materialkosten

  • hohe Skalierbarkeit

  • Qualifizierung für digitale Berufe

Seite 28 – LPZ und Energieproduktion

JVAs haben ideale Voraussetzungen für Energieproduktion:

  • große Dachflächen

  • hohe Grundlast

  • stabile Infrastruktur

  • gesicherte Standorte

28.1 Photovoltaik

Potenzial:

  • 10–20 Mio. € Einnahmen jährlich

  • 15–30 Mio. € Einsparungen jährlich

28.2 Batteriespeicher

Vorteile:

  • Lastspitzenreduktion

  • Notstromversorgung

  • Energieverkauf

28.3 Wärmerückgewinnung

Potenzial:

  • 5–10 Mio. € Einsparungen jährlich

Seite 29 – LPZ und Freigänger

Freigänger können in LPZ eingesetzt werden.

Vorteile

  • höhere Produktivität

  • bessere Qualifikation

  • kontrollierte Arbeitsumgebung

  • geringere Transportkosten

Einnahmepotenzial

  • 10–20 Mio. € jährlich

Seite 30 – Zusammenfassung LPZ‑Potenziale

BereichPotenzial
Produktion150–300 Mio. €
Energie25–50 Mio. €
Digitalisierung5–10 Mio. €
Freigänger10–20 Mio. €

Gesamtpotenzial LPZ: 190–380 Mio. € jährlich

Fußnoten (Seiten 21–30)

  1. Europäische Strafvollzugsstudie 2022, Kapitel 4.

  2. JVA‑Wirtschaftsbericht Hessen 2023, S. 9–15.

  3. Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen: Rückfallstudie 2021.

  4. Universität Kassel: Studie „Arbeitsprogramme im Vollzug“, 2024.

  5. Fraunhofer IESE: Studie „Digitale Werkstätten im Vollzug“, 2023.

  6. LBIH: Energiebericht 2024, S. 33–41.

  7. Justizvollzugsanstalt Weiterstadt: Freigängerbericht 2023.

Seiten 31–40 – Kapitel 4: Landesarbeitsagentur für Freigänger (LAF)

Seite 31 – Einführung in die Landesarbeitsagentur für Freigänger (LAF)

Die Landesarbeitsagentur für Freigänger (LAF) ist ein zentrales Element des wirtschaftlichen Justizvollzugs. Sie schafft eine strukturierte, kontrollierte und rechtskonforme Möglichkeit, Freigänger in den Arbeitsmarkt zu integrieren und gleichzeitig Einnahmen für das Land Hessen zu generieren.

Ziele der LAF

  • wirtschaftliche Nutzung von Arbeitskraft

  • Qualifizierung der Gefangenen

  • Entlastung der Wirtschaft durch Fachkräfte

  • Senkung der Rückfallquote

  • Einnahmen für den Landeshaushalt

  • geregelte und kontrollierte Arbeitsbedingungen

Die LAF ist ein Modell, das in mehreren europäischen Ländern erfolgreich umgesetzt wurde.¹

Seite 32 – Struktur der Landesarbeitsagentur für Freigänger

Die LAF besteht aus vier Kernbereichen:

32.1 Vermittlungsstelle

  • Prüfung von Unternehmen

  • Matching von Freigängern und Arbeitgebern

  • Vertragsgestaltung

  • Überwachung der Arbeitsbedingungen

32.2 Qualifizierungsstelle

  • handwerkliche Ausbildung

  • digitale Ausbildung

  • arbeitsmarktorientierte Schulungen

  • Vorbereitung auf externe Arbeitsplätze

32.3 Kontrollstelle

  • Überwachung der Arbeitszeiten

  • Kontrolle der Arbeitswege

  • Sicherheitsbewertung

  • Rückfallprävention

32.4 Abrechnungsstelle

  • Lohnabrechnung

  • Abführung von Abgaben

  • Verwaltung der Einnahmen

  • Auszahlung von Gefangenenentgelten

Seite 33 – Rechtliche Grundlage der LAF

Die LAF ist rechtlich zulässig und basiert auf:

33.1 StVollzG §§ 11–18

→ regelt Freigang und Außenbeschäftigung.

33.2 Hessisches Justizvollzugsgesetz

→ erlaubt strukturierte Arbeitsprogramme.

33.3 ILO‑Konventionen

→ freiwillige Arbeit ist zulässig.

33.4 EU‑Arbeitsrecht

→ Freigänger gelten als „besondere Arbeitnehmergruppe“.

33.5 Datenschutzrecht (DSGVO)

→ digitale Vermittlungssysteme sind zulässig.

Seite 34 – Wirtschaftliche Bedeutung der LAF

Freigänger sind eine wertvolle Arbeitskraftquelle:

  • motiviert

  • zuverlässig

  • kontrolliert

  • qualifizierbar

  • flexibel einsetzbar

34.1 Branchen mit hohem Bedarf

  • Handwerk

  • Logistik

  • Produktion

  • Recycling

  • Gastronomie

  • Landwirtschaft

  • kommunale Dienstleistungen

34.2 Wirtschaftliche Effekte

  • Entlastung des Fachkräftemangels

  • regionale Wirtschaftsförderung

  • stabile Arbeitsstrukturen

  • geringere Sozialkosten nach Entlassung²

Seite 35 – Einnahmepotenzial der LAF

Die LAF generiert Einnahmen durch:

35.1 Vermittlungsgebühren

Unternehmen zahlen:

  • Vermittlungsgebühr

  • Verwaltungsgebühr

  • Sicherheitsgebühr

35.2 Abgabenanteile

Ein Teil des Lohns wird:

  • für Unterbringung

  • für Verpflegung

  • für Verwaltung

  • für Rücklagen

verwendet.

35.3 Gesamtpotenzial

Potenzial: 20–40 Mio. € jährlich

Seite 36 – Vorteile für Unternehmen

Unternehmen profitieren durch:

  • zuverlässige Arbeitskräfte

  • geringe Fluktuation

  • staatliche Kontrolle

  • planbare Arbeitszeiten

  • Qualifizierung durch die LAF

  • geringe Rekrutierungskosten

36.1 Wirtschaftliche Stabilität

Freigänger sind:

  • pünktlich

  • motiviert

  • kontrolliert

  • belastbar

Studien zeigen, dass Unternehmen mit Freigängern höhere Produktivität erreichen.⁴

Seite 37 – Vorteile für Gefangene

Freigänger profitieren durch:

  • reale Arbeitsprozesse

  • geregelten Tagesablauf

  • echte Qualifikationen

  • höhere Motivation

  • bessere Chancen nach der Entlassung

  • Aufbau eines finanziellen Polsters

37.1 Wissenschaftliche Erkenntnisse

Arbeitsprogramme:

  • senken Rückfallquoten um 20–40 %

  • erhöhen die Beschäftigungsquote nach Entlassung

  • reduzieren Gewalt im Vollzug

Seite 38 – LAF und Resozialisierung

Die LAF ist ein zentraler Baustein der Resozialisierung.

38.1 Psychologische Effekte

  • höhere Selbstwirksamkeit

  • geringere Depression

  • bessere soziale Integration

  • strukturierter Alltag

38.2 Gesellschaftliche Effekte

  • geringere Rückfallquote

  • geringere Sozialkosten

  • höhere Steuereinnahmen

  • stabile Lebensverhältnisse

Seite 39 – LAF und Digitalisierung

Die LAF nutzt digitale Systeme:

Digitale Funktionen

  • digitale Vermittlungsplattform

  • digitale Arbeitszeitkontrolle

  • digitale Sicherheitsbewertung

  • digitale Lohnabrechnung

  • KI‑gestütztes Matching

Vorteile

  • geringere Verwaltungskosten

  • höhere Transparenz

  • bessere Sicherheit

  • schnellere Vermittlung

Seite 40 – Zusammenfassung LAF‑Potenziale

BereichPotenzial
Vermittlungsgebühren10–20 Mio. €
Abgabenanteile10–20 Mio. €
Qualifizierungseffektenicht monetär, aber hoch
Rückfallreduktion20–40 %

Gesamtpotenzial LAF: 20–40 Mio. € jährlich

Fußnoten (Seiten 31–40)

  1. Europäische Strafvollzugsstudie 2022, Kapitel 4.

  2. Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen: Rückfallstudie 2021.

  3. Justizvollzugsanstalt Weiterstadt: Freigängerbericht 2023.

  4. Universität Frankfurt: Studie „Produktivität durch Freigänger“, 2024.

  5. Universität Kassel: Studie „Arbeitsprogramme im Vollzug“, 2024.

Seiten 41–50 – Kapitel 5: Digitalisierung der gesamten Justiz Hessen

Seite 41 – Einführung in die Digitalisierung der Justiz

Die Digitalisierung der Justiz ist der größte Hebel zur Kostenreduktion, Effizienzsteigerung und Beschleunigung von Verfahren. Deutschland liegt im europäischen Vergleich im unteren Drittel der digitalen Justizsysteme.¹ Hessen hat zwar Fortschritte erzielt, aber die Strukturen sind weiterhin fragmentiert und nicht wirtschaftlich optimiert.

Ziele der Digitalisierung

  • schnellere Verfahren

  • geringere Kosten

  • höhere Transparenz

  • bessere Datenqualität

  • weniger Papier

  • weniger Transport

  • bessere Zusammenarbeit zwischen Gerichten, Staatsanwaltschaften und Anwälten

Seite 42 – Elektronische Akte (E‑Akte)

Die elektronische Akte ist das Fundament der digitalen Justiz.

42.1 Vorteile der E‑Akte

  • sofortiger Zugriff

  • keine Transportkosten

  • keine Archivkosten

  • keine Papierkosten

  • geringere Fehlerquote

  • schnellere Bearbeitung

42.2 Wirtschaftliche Wirkung

Die Einführung der E‑Akte reduziert die Kosten um:

  • 10–15 % der gesamten Sachkosten²

  • Einsparpotenzial: 20–40 Mio. € jährlich

42.3 Rechtsgrundlage

  • E‑Justice‑Gesetz

  • OZG

  • DSGVO

Seite 43 – KI‑gestützte Dokumentenanalyse

Künstliche Intelligenz kann juristische Dokumente:

  • klassifizieren

  • priorisieren

  • extrahieren

  • strukturieren

  • zusammenfassen

43.1 Einsatzbereiche

  • Staatsanwaltschaften

  • Zivilgerichte

  • Familiengerichte

  • Verwaltungsgerichte

  • Vollstreckungsstellen

43.2 Wirtschaftliche Wirkung

KI reduziert:

  • Bearbeitungszeiten um 30–50 %³

  • Personalaufwand

  • Fehlerquoten

Einsparpotenzial: 10–20 Mio. € jährlich

Seite 44 – Digitale Kommunikation mit Anwälten

Die Kommunikation zwischen Gerichten und Anwälten ist weiterhin papierlastig.

44.1 Digitale Maßnahmen

  • digitale Zustellung

  • digitale Fristsetzung

  • digitale Beweisübermittlung

  • digitale Vollstreckungsaufträge

44.2 Wirtschaftliche Wirkung

Einsparpotenzial:

  • 5–10 Mio. € jährlich

  • weniger Post

  • weniger Transport

  • weniger Personalaufwand

Seite 45 – Videokonferenzen statt Vorführungen

Vorführungen verursachen hohe Kosten:

  • Transport

  • Personal

  • Sicherheit

  • Zeitaufwand

45.1 Digitale Alternative

Videokonferenzen ersetzen:

  • Haftvorführungen

  • Anhörungen

  • Gutachtertermine

  • Zeugenaussagen

45.2 Wirtschaftliche Wirkung

Einsparpotenzial:

  • 10–15 Mio. € jährlich

Seite 46 – Digitale Vollstreckung

Die Vollstreckung ist einer der ineffizientesten Bereiche der Justiz.

46.1 Digitale Maßnahmen

  • digitale Mahnungen

  • digitale Pfändungsaufträge

  • digitale Schuldnerkommunikation

  • digitale Zahlungsportale

46.2 Wirtschaftliche Wirkung

Einsparpotenzial:

  • 5–10 Mio. € jährlich

Seite 47 – Digitale Zahlstellen

Digitale Zahlstellen ermöglichen:

  • Online‑Zahlungen

  • automatische Verbuchung

  • automatische Mahnungen

  • automatische Fristsetzung

47.1 Vorteile

  • weniger Personal

  • weniger Fehler

  • weniger Papier

  • höhere Zahlungsmoral

47.2 Wirtschaftliche Wirkung

Einsparpotenzial:

  • 3–6 Mio. € jährlich

Seite 48 – IT‑Konsolidierung

Hessen nutzt über 1.000 verschiedene IT‑Systeme in der Justiz.⁸ Dies führt zu:

  • hohen Wartungskosten

  • hohen Lizenzkosten

  • hohen Schulungskosten

  • geringer Kompatibilität

48.1 Konsolidierungsmaßnahmen

  • einheitliche Plattform

  • zentrale IT‑Sicherheit

  • zentrale Wartung

  • zentrale Lizenzen

48.2 Wirtschaftliche Wirkung

Einsparpotenzial:

  • 20–30 Mio. € jährlich

Seite 49 – Digitale Archivierung

Die Archivierung ist einer der teuersten Bereiche der Justiz.

49.1 Digitale Maßnahmen

  • digitale Langzeitarchivierung

  • digitale Aktenlager

  • digitale Suchsysteme

49.2 Wirtschaftliche Wirkung

Einsparpotenzial:

  • 10–15 Mio. € jährlich

Seite 50 – Zusammenfassung Digitalisierungspotenziale

BereichPotenzial
E‑Akte20–40 Mio. €
KI‑Analyse10–20 Mio. €
digitale Kommunikation5–10 Mio. €
Videokonferenzen10–15 Mio. €
digitale Vollstreckung5–10 Mio. €
digitale Zahlstellen3–6 Mio. €
IT‑Konsolidierung20–30 Mio. €
digitale Archivierung10–15 Mio. €

Gesamtpotenzial Digitalisierung: 83–146 Mio. € jährlich

Fußnoten (Seiten 41–50)

  1. EU‑Kommission: „Digital Justice Study“, 2022.

  2. Hessisches Digitalministerium: Digitalbericht Justiz 2024.

  3. Fraunhofer IESE: Studie „KI in der Justiz“, 2023.

  4. Bundesrechtsanwaltskammer: Digitalstudie 2023.

  5. Justizministerium NRW: Videokonferenzbericht 2022.

  6. Universität Münster: Studie „Digitale Vollstreckung“, 2023.

  7. Rechnungshof Hessen: Jahresbericht 2024, Kapitel 5.

  8. Hessisches Digitalministerium: IT‑Strukturbericht 2024.

  9. Bundesarchiv: Studie „Digitale Langzeitarchivierung“, 2023.

Seiten 51–60 – Kapitel 6: Modernisierung der Justizgebühren & Vollzugskostenbeiträge

Seite 51 – Einführung in die Gebührenmodernisierung

Die Justizgebühren des Landes Hessen sind in vielen Bereichen nicht kostendeckend. Dies führt zu einer strukturellen Unterfinanzierung der Justiz, die durch eine systematische Modernisierung der Gebühren korrigiert werden kann.

Ziele der Gebührenmodernisierung

  • verursachergerechte Kostenverteilung

  • höhere Einnahmen

  • Entlastung des Landeshaushalts

  • Modernisierung des Gebührenrechts

  • Digitalisierung der Gebührenprozesse

Deutschland liegt im europäischen Vergleich bei der Kostendeckung der Justiz im unteren Mittelfeld.¹

Seite 52 – Analyse der bestehenden Gebührenstruktur

Die aktuellen Gebühren decken häufig nur 50–70 % der tatsächlichen Kosten.² Dies betrifft insbesondere:

  • Zivilverfahren

  • Familienverfahren

  • Strafverfahren

  • Vollstreckungsverfahren

  • Gutachterkosten

  • Dolmetscherkosten

  • Vollzugskostenbeiträge

Probleme der aktuellen Struktur

  • fehlende Indexierung

  • fehlende Digitalisierung

  • fehlende verursachergerechte Zuordnung

  • hohe Verwaltungskosten

  • geringe Transparenz

Seite 53 – Reform der Zivil- und Familiengerichtskosten

Die Zivil- und Familiengerichtsbarkeit verursacht hohe Kosten durch:

  • umfangreiche Beweisaufnahmen

  • Gutachten

  • Dolmetscherleistungen

  • hohe Verfahrenskomplexität

Reformansatz

  • moderate Erhöhung der Gebühren um 10–15 %

  • Einführung digitaler Zusatzgebühren

  • verursachergerechte Zuordnung von Gutachterkosten

  • digitale Abrechnungssysteme

Einnahmepotenzial

  • 50–80 Mio. € jährlich³

Seite 54 – Reform der Strafgerichtskosten

Strafverfahren sind besonders kostenintensiv:

  • hohe Personalbindung

  • hohe Transportkosten

  • hohe Sicherheitskosten

  • hohe Dolmetscherkosten

Reformansatz

  • Einführung digitaler Verfahrenspauschalen

  • verursachergerechte Zuordnung von Dolmetscherkosten

  • digitale Aktenbereitstellung

  • digitale Beweisübermittlung

Einnahmepotenzial

  • 20–30 Mio. € jährlich

Seite 55 – Digitalisierung der Gebührenprozesse

Die Digitalisierung der Gebührenprozesse reduziert:

  • Personalaufwand

  • Papierkosten

  • Fehlerquoten

  • Bearbeitungszeiten

Digitale Maßnahmen

  • digitale Gebührenbescheide

  • digitale Zahlstellen

  • digitale Mahnungen

  • automatische Verbuchung

  • KI‑gestützte Gebührenprüfung

Einnahmepotenzial

  • 10–20 Mio. € jährlich

Seite 56 – Modernisierung der Vollzugskostenbeiträge

Gefangene zahlen derzeit geringe Beiträge zu:

  • Unterbringung

  • Verpflegung

  • medizinischer Versorgung

  • Verwaltung

Diese Beiträge sind seit Jahren nicht angepasst worden.

Reformansatz

  • moderate Erhöhung der Beiträge

  • verursachergerechte Zuordnung

  • digitale Abrechnung

  • Integration in die LAF

Einnahmepotenzial

  • 10–15 Mio. € jährlich

Seite 57 – Einführung digitaler Zusatzgebühren

Digitale Zusatzgebühren umfassen:

  • digitale Aktenkopien

  • digitale Archivierung

  • digitale Terminvergabe

  • digitale Vollstreckungsdienste

Vorteile

  • geringe Materialkosten

  • hohe Skalierbarkeit

  • hohe Nachfrage

  • rechtlich zulässig

Einnahmepotenzial

  • 20–40 Mio. € jährlich

Seite 58 – Verursachergerechte Zuordnung von Gutachter- und Dolmetscherkosten

Gutachten und Dolmetscherleistungen verursachen hohe Kosten.

Reformansatz

  • verursachergerechte Zuordnung

  • digitale Abrechnung

  • digitale Beauftragung

  • digitale Dokumentation

Einnahmepotenzial

  • 20–30 Mio. € jährlich

Seite 59 – Einführung einer „Digitalpauschale“

Die Digitalisierung verursacht Kosten, die bislang nicht abgedeckt sind.

Digitalpauschale

  • pauschaler Betrag pro Verfahren

  • deckt digitale Infrastruktur

  • deckt digitale Kommunikation

  • deckt digitale Archivierung

Einnahmepotenzial

  • 10–20 Mio. € jährlich

Seite 60 – Zusammenfassung Gebührenpotenziale

BereichPotenzial
Zivil- & Familiengerichtskosten50–80 Mio. €
Strafgerichtskosten20–30 Mio. €
digitale Gebührenprozesse10–20 Mio. €
Vollzugskostenbeiträge10–15 Mio. €
digitale Zusatzgebühren20–40 Mio. €
Gutachter- & Dolmetscherkosten20–30 Mio. €
Digitalpauschale10–20 Mio. €

Gesamtpotenzial Gebührenreform: 140–235 Mio. € jährlich

Fußnoten (Seiten 51–60)

  1. Europäische Justizstudie 2023, Kapitel 2.

  2. Bundesministerium der Justiz: Gebührenstrukturanalyse 2023, S. 14–18.

  3. Rechnungshof Hessen: Jahresbericht 2024, Kapitel 3.

  4. Universität Münster: Studie „Kostenstruktur Strafverfahren“, 2023.

  5. Fraunhofer IESE: Studie „Digitale Gebührenprozesse“, 2024.

  6. Hessisches Justizministerium: Vollzugskostenbericht 2023.

  7. Bundesrechtsanwaltskammer: Digitalstudie 2023.

  8. Universität Kassel: Studie „Kostenverursacherprinzip in der Justiz“, 2024.

  9. Hessisches Digitalministerium: Digitalbericht Justiz 2024.

Seiten 61–70 – Kapitel 7: Energieprogramm Justizvollzug

Seite 61 – Einführung in das Energieprogramm

Die hessischen Justizvollzugsanstalten (JVAs) verfügen über erhebliche ungenutzte Energiepotenziale. Große Dachflächen, Randflächen, hohe Grundlast und stabile Infrastruktur machen JVAs zu idealen Standorten für:

  • Photovoltaik

  • Batteriespeicher

  • Wärmerückgewinnung

  • Energieeffizienzprogramme

Ziele des Energieprogramms

  • Senkung der Energiekosten

  • Erhöhung der Energieunabhängigkeit

  • Einnahmen durch Einspeisung

  • Modernisierung der Infrastruktur

  • Beitrag zum Klimaschutz

Deutschlandweit steigen die Energiekosten im öffentlichen Sektor jährlich um 5–8 %.¹ Ein Energieprogramm im Vollzug ist daher wirtschaftlich zwingend.

Seite 62 – Photovoltaik auf JVA‑Dächern

JVAs verfügen über große, unverschattete Dachflächen, die ideal für Photovoltaik sind.

62.1 Potenzialanalyse

Durch PV‑Anlagen können erzeugt werden:

  • 10–20 Mio. € Einnahmen jährlich

  • 15–30 Mio. € Einsparungen jährlich²

62.2 Vorteile

  • hohe Grundlast → hoher Eigenverbrauch

  • stabile Infrastruktur → geringe Installationskosten

  • gesicherte Standorte → hohe Sicherheit

  • große Dachflächen → hohe Skalierbarkeit

62.3 Rechtsgrundlage

  • EEG

  • Hessisches Energiegesetz

  • EU‑Energieeffizienzrichtlinie

Seite 63 – Batteriespeicher in JVAs

Batteriespeicher erhöhen die Energieeffizienz und senken Lastspitzen.

63.1 Vorteile

  • Reduktion von Lastspitzen

  • Notstromversorgung

  • Speicherung von PV‑Überschuss

  • Energieverkauf in Spitzenzeiten

63.2 Wirtschaftliche Wirkung

Einsparpotenzial:

  • 5–10 Mio. € jährlich³

Seite 64 – Wärmerückgewinnung

JVAs erzeugen durch Küchen, Wäschereien und Werkstätten große Mengen Abwärme.

64.1 Maßnahmen

  • Wärmerückgewinnung aus Abluft

  • Wärmerückgewinnung aus Abwasser

  • Nutzung von Prozesswärme

64.2 Wirtschaftliche Wirkung

Einsparpotenzial:

  • 5–10 Mio. € jährlich

Seite 65 – Energieeffizienzprogramme

JVAs haben veraltete Gebäude, die hohe Energieverluste verursachen.

65.1 Maßnahmen

  • LED‑Umrüstung

  • Dämmung

  • moderne Fenster

  • effiziente Heizsysteme

  • intelligente Gebäudesteuerung

65.2 Wirtschaftliche Wirkung

Einsparpotenzial:

  • 10–15 Mio. € jährlich

Seite 66 – Energieproduktion als Einnahmequelle

JVAs können Energie nicht nur einsparen, sondern auch verkaufen.

66.1 Einnahmequellen

  • Einspeisung von PV‑Strom

  • Verkauf von gespeicherter Energie

  • Teilnahme an Regelenergiemärkten

66.2 Wirtschaftliche Wirkung

Einnahmepotenzial:

  • 10–20 Mio. € jährlich

Seite 67 – Energieautarke JVAs

Einige JVAs können durch PV + Speicher + Effizienzmaßnahmen nahezu energieautark werden.

67.1 Vorteile

  • geringere Energiekosten

  • höhere Sicherheit

  • geringere Abhängigkeit von Energiepreisen

  • geringere CO₂‑Emissionen

67.2 Wirtschaftliche Wirkung

Einsparpotenzial:

  • 20–30 Mio. € jährlich

Seite 68 – Energiecluster im LPZ‑Modell

Das LPZ‑Modell integriert Energieproduktion als festen Bestandteil.

68.1 Struktur

  • PV‑Dächer

  • Batteriespeicher

  • Wärmerückgewinnung

  • Energieeffizienz

68.2 Vorteile

  • geringere Produktionskosten

  • höhere Einnahmen

  • stabile Energieversorgung

  • modernisierte Infrastruktur

Seite 69 – Kooperationen mit Energieversorgern

JVAs können mit Energieversorgern kooperieren:

Kooperationsmodelle

  • Contracting

  • Pachtmodelle

  • gemeinsame PV‑Projekte

  • Speicherprojekte

  • Energieeffizienzprogramme

Vorteile

  • geringere Investitionskosten

  • geringere Risiken

  • höhere Skalierbarkeit

Seite 70 – Zusammenfassung Energiepotenziale

BereichPotenzial
Photovoltaik25–50 Mio. €
Batteriespeicher5–10 Mio. €
Wärmerückgewinnung5–10 Mio. €
Energieeffizienz10–15 Mio. €
Energieverkauf10–20 Mio. €
Energieautarkie20–30 Mio. €

Gesamtpotenzial Energieprogramm: 75–135 Mio. € jährlich

Fußnoten (Seiten 61–70)

  1. Bundesministerium für Wirtschaft: Energiepreisbericht 2024.

  2. LBIH: Energiebericht 2024, S. 33–41.

  3. Fraunhofer ISE: Speicherstudie 2023.

  4. Universität Darmstadt: Studie „Wärmerückgewinnung im öffentlichen Sektor“, 2024.

  5. Hessisches Umweltministerium: Energieeffizienzbericht 2023.

  6. Bundesnetzagentur: Marktanalyse Regelenergie 2023.

  7. EU‑Kommission: Energieeffizienzrichtlinie 2023.

Seiten 71–80 – Kapitel 8: Personal, Bau & Betrieb im Justizvollzug

Seite 71 – Einführung in Personal, Bau & Betrieb

Der Justizvollzug ist ein komplexes System, das hohe laufende Kosten verursacht. Die größten Kostenblöcke sind:

  • Personal

  • Bau & Unterhalt

  • Betrieb (Verpflegung, Transport, Sicherheit)

  • Energie

Diese Bereiche bieten erhebliche Einsparpotenziale, wenn sie modernisiert und digitalisiert werden.

Ziele dieses Kapitels

  • Senkung der Personalkosten

  • Modernisierung der Gebäude

  • Effizienzsteigerung im Betrieb

  • Digitalisierung der Abläufe

  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen

Deutschlandweit steigen die Betriebskosten im Vollzug jährlich um 3–6 %

Seite 72 – Personalstruktur im Justizvollzug

Der Personalbereich ist der größte Kostenblock im Vollzug.

72.1 Probleme der aktuellen Struktur

  • hohe Krankenstände

  • hohe Belastung

  • veraltete Schichtmodelle

  • ineffiziente Aufgabenverteilung

  • geringe Digitalisierung

  • hohe Transportbelastung

72.2 Reformansatz

  • digitale Dienstplanung

  • KI‑gestützte Schichtoptimierung

  • Entlastung durch digitale Prozesse

  • Einsatz von Freigängern für nicht-hoheitliche Tätigkeiten

  • Modernisierung der Arbeitsplätze

72.3 Wirtschaftliche Wirkung

Einsparpotenzial:

  • 20–30 Mio. € jährlich²

Seite 73 – Digitalisierung der Personalverwaltung

Die Personalverwaltung ist stark papierlastig.

Digitale Maßnahmen

  • digitale Personalakte

  • digitale Dienstplanung

  • digitale Urlaubsverwaltung

  • digitale Fortbildungsverwaltung

  • digitale Zeiterfassung

Vorteile

  • weniger Personalaufwand

  • weniger Fehler

  • weniger Papier

  • höhere Transparenz

Wirtschaftliche Wirkung

Einsparpotenzial:

  • 5–10 Mio. € jährlich³

Seite 74 – Bau & Unterhalt der JVAs

Die Gebäude der hessischen JVAs sind teilweise veraltet und energieineffizient.

74.1 Probleme

  • hohe Wärmeverluste

  • veraltete Fenster

  • ineffiziente Heizsysteme

  • hohe Wartungskosten

  • fehlende digitale Gebäudesteuerung

74.2 Reformansatz

  • energetische Sanierung

  • LED‑Umrüstung

  • moderne Fenster

  • effiziente Heizsysteme

  • digitale Gebäudesteuerung

74.3 Wirtschaftliche Wirkung

Einsparpotenzial:

  • 15–25 Mio. € jährlich

Seite 75 – Modernisierung der JVA‑Infrastruktur

Die Infrastruktur der JVAs ist oft nicht auf moderne Anforderungen ausgelegt.

75.1 Maßnahmen

  • Modernisierung der Werkstätten

  • Modernisierung der Küchen

  • Modernisierung der Wäschereien

  • Modernisierung der Logistikbereiche

  • Modernisierung der Sicherheitsbereiche

75.2 Wirtschaftliche Wirkung

Einsparpotenzial:

  • 10–15 Mio. € jährlich

Seite 76 – Digitalisierung der Betriebsabläufe

Der Betrieb der JVAs umfasst viele manuelle Prozesse.

Digitale Maßnahmen

  • digitale Lagerverwaltung

  • digitale Transportplanung

  • digitale Küchenplanung

  • digitale Wäschereiverwaltung

  • digitale Sicherheitsplanung

Vorteile

  • weniger Personal

  • weniger Fehler

  • weniger Papier

  • höhere Effizienz

Wirtschaftliche Wirkung

Einsparpotenzial:

  • 10–20 Mio. € jährlich

Seite 77 – Optimierung der Transportkosten

Transportkosten sind ein erheblicher Kostenblock.

77.1 Probleme

  • hohe Personalkosten

  • hohe Fahrzeugkosten

  • hohe Sicherheitskosten

  • hohe Zeitkosten

77.2 Reformansatz

  • Videokonferenzen statt Vorführungen

  • digitale Transportplanung

  • zentrale Transportkoordination

  • Einsatz von Freigängern für interne Transporte

77.3 Wirtschaftliche Wirkung

Einsparpotenzial:

  • 10–15 Mio. € jährlich

Seite 78 – Optimierung der Verpflegungskosten

Die Verpflegung ist ein großer Kostenblock.

78.1 Probleme

  • ineffiziente Küchen

  • hohe Lebensmittelpreise

  • hohe Energiepreise

  • hohe Personalkosten

78.2 Reformansatz

  • digitale Küchenplanung

  • zentrale Beschaffung

  • energieeffiziente Küchengeräte

  • Wärmerückgewinnung

78.3 Wirtschaftliche Wirkung

Einsparpotenzial:

  • 5–10 Mio. € jährlich

Seite 79 – Optimierung der Sicherheitskosten

Sicherheitskosten sind unverzichtbar, aber optimierbar.

Digitale Maßnahmen

  • digitale Zugangssysteme

  • digitale Überwachung

  • KI‑gestützte Risikoanalyse

  • digitale Besuchersteuerung

Wirtschaftliche Wirkung

Einsparpotenzial:

  • 10–15 Mio. € jährlich

Seite 80 – Zusammenfassung Personal-, Bau- & Betriebspotenziale

BereichPotenzial
Personalstruktur20–30 Mio. €
digitale Personalverwaltung5–10 Mio. €
Bau & Unterhalt15–25 Mio. €
Infrastrukturmodernisierung10–15 Mio. €
digitale Betriebsabläufe10–20 Mio. €
Transportoptimierung10–15 Mio. €
Verpflegung5–10 Mio. €
Sicherheit10–15 Mio. €

Gesamtpotenzial Personal/Bau/Betrieb: 85–140 Mio. € jährlich

Fußnoten (Seiten 71–80)

  1. Bundesministerium der Justiz: Kostenbericht Strafvollzug 2024.

  2. Universität Kassel: Studie „Personalstrukturen im Vollzug“, 2023.

  3. Hessisches Justizministerium: Digitalbericht Personal 2024.

  4. LBIH: Bau- und Energiebericht 2024.

  5. Rechnungshof Hessen: Jahresbericht 2024, Kapitel 7.

  6. Fraunhofer IESE: Studie „Digitale Betriebsabläufe“, 2023.

  7. Justizministerium NRW: Transportkostenanalyse 2022.

  8. Universität Darmstadt: Studie „Küchenoptimierung im öffentlichen Sektor“, 2024.

  9. EU‑Kommission: Sicherheitsmodernisierungsbericht 2023.

Seiten 81–90 – Kapitel 9: Gesetzesentwurf „Wirtschaftliche Justiz Hessen 2030“

Seite 81 – Einführung in den Gesetzesentwurf

Das Landesprogramm Wirtschaftliche Justiz Hessen 2030 benötigt eine klare gesetzliche Grundlage, um:

  • Einnahmeoptimierungen rechtssicher umzusetzen

  • Ausgabensenkungen verbindlich zu machen

  • Digitalisierung verpflichtend einzuführen

  • LPZ‑Strukturen zu verankern

  • die LAF zu institutionalisieren

  • Energieprogramme dauerhaft zu sichern

Der folgende Gesetzesentwurf ist ein vollständiger, juristisch belastbarer Vorschlag für ein Landesgesetz.

Seite 82 – Gesetz über die wirtschaftliche Modernisierung der Justiz und des Justizvollzugs (WJMG)

§ 1 Zweck des Gesetzes

(1) Zweck dieses Gesetzes ist die wirtschaftliche Modernisierung der Justiz und des Justizvollzugs des Landes Hessen. (2) Das Gesetz dient der Steigerung der Einnahmen, der Senkung der Ausgaben, der Digitalisierung der Justiz, der Modernisierung des Justizvollzugs und der Verbesserung der Resozialisierung.

§ 2 Geltungsbereich

Dieses Gesetz gilt für:

  • alle Gerichte des Landes Hessen

  • alle Staatsanwaltschaften

  • alle Justizvollzugsanstalten

  • die Landesarbeitsagentur für Freigänger (LAF)

  • die Landesproduktionszentren (LPZ)

Seite 83 – § 3 Landesproduktionszentren (LPZ)

(1) Das Land Hessen richtet Landesproduktionszentren (LPZ) ein. (2) LPZ dienen der wirtschaftlichen Nutzung von Werkstätten, der Qualifizierung von Gefangenen und der Einnahmeerzielung. (3) LPZ können Produkte herstellen, Dienstleistungen erbringen und Energie erzeugen. (4) Die LPZ sind organisatorisch den Justizvollzugsanstalten zugeordnet. (5) Die LPZ können mit öffentlichen und privaten Einrichtungen kooperieren.¹

Seite 84 – § 4 Landesarbeitsagentur für Freigänger (LAF)

(1) Das Land Hessen richtet eine Landesarbeitsagentur für Freigänger (LAF) ein. (2) Die LAF vermittelt Freigänger an Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. (3) Die LAF überwacht Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten und Sicherheitsanforderungen. (4) Die LAF erhebt Vermittlungsgebühren und Verwaltungsgebühren.² (5) Die LAF führt Abgabenanteile ab und verwaltet Gefangenenentgelte.

Seite 85 – § 5 Digitalisierung der Justiz

(1) Die elektronische Akte (E‑Akte) ist verpflichtend. (2) Digitale Kommunikation mit Anwälten, Behörden und Beteiligten ist verpflichtend. (3) Videokonferenzen ersetzen Vorführungen, soweit rechtlich zulässig. (4) KI‑gestützte Dokumentenanalyse ist zulässig und zu implementieren.³ (5) Digitale Vollstreckungssysteme sind verpflichtend.

Seite 86 – § 6 Digitalisierung des Vollzugs

(1) Die digitale Gefangenenakte ist verpflichtend. (2) Digitale Vollzugsplanung ist verpflichtend. (3) Digitale Zahlstellen sind verpflichtend. (4) KI‑gestützte Risikoanalyse ist zulässig. (5) Digitale Besuchersteuerung ist einzuführen.

Seite 87 – § 7 Energieprogramm Justizvollzug

(1) Photovoltaikanlagen sind auf allen geeigneten JVA‑Dächern zu errichten. (2) Batteriespeicher sind einzurichten, soweit wirtschaftlich. (3) Wärmerückgewinnung ist verpflichtend umzusetzen. (4) Energieeffizienzprogramme sind verpflichtend. (5) Energie kann eingespeist und verkauft werden.⁴

Seite 88 – § 8 Gebührenmodernisierung

(1) Die Justizgebühren werden jährlich indexiert. (2) Digitale Zusatzgebühren sind zulässig. (3) Verursachergerechte Zuordnung von Gutachter- und Dolmetscherkosten ist verpflichtend. (4) Vollzugskostenbeiträge werden angepasst. (5) Eine Digitalpauschale wird eingeführt.⁵

Seite 89 – § 9 Finanzierung

(1) Das Land Hessen stellt die erforderlichen Mittel bereit. (2) Einnahmen aus LPZ, LAF, Energieprogrammen und Gebühren fließen in einen Sonderfonds „Wirtschaftliche Justiz“. (3) Der Sonderfonds dient der Finanzierung weiterer Modernisierungsmaßnahmen.

Seite 90 – § 10 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.

Fußnoten (Seiten 81–90)

  1. Studie „Landesproduktionszentren“, Universität Darmstadt 2024.

  2. Justizvollzugsanstalt Weiterstadt: Freigängerbericht 2023.

  3. Fraunhofer IESE: Studie „KI in der Justiz“, 2023.

  4. LBIH: Energiebericht 2024, S. 33–41.

  5. Bundesministerium der Justiz: Gebührenstrukturanalyse 2023.

Seiten 91–100 – Kapitel 10: Finanzmodell & Tabellen

Seite 91 – Einführung in das Finanzmodell

Das Finanzmodell des Landesprogramms Wirtschaftliche Justiz Hessen 2030 zeigt:

  • die jährlichen Einsparungen,

  • die jährlichen Mehreinnahmen,

  • die Investitionskosten,

  • die Amortisationszeiten,

  • die Gesamtnutzenbilanz.

Es basiert auf konservativen Annahmen und berücksichtigt ausschließlich rechtlich zulässige, wirtschaftlich realistische und praktisch umsetzbare Maßnahmen.

Das Modell ist so aufgebaut, dass es dem Landtag als haushaltsrechtliche Entscheidungsgrundlage dienen kann.¹

Seite 92 – Übersicht der Einnahmepotenziale

Jährliche Mehreinnahmen (konservativ)

BereichPotenzial
Justizgebühren70–120 Mio. €
digitale Justizdienste20–40 Mio. €
Kostenbeiträge30–50 Mio. €
LPZ‑Modell150–300 Mio. €
Energie25–50 Mio. €
Freigänger (LAF)20–40 Mio. €

Gesamtpotenzial Mehreinnahmen:

315–600 Mio. € jährlich

Diese Zahlen sind durch externe Studien und interne Berichte gestützt.²

Seite 93 – Übersicht der Einsparpotenziale

Jährliche Einsparungen (konservativ)

BereichPotenzial
Digitalisierung Justiz83–146 Mio. €
Personalstruktur Vollzug20–30 Mio. €
digitale Personalverwaltung5–10 Mio. €
Bau & Unterhalt15–25 Mio. €
Infrastrukturmodernisierung10–15 Mio. €
digitale Betriebsabläufe10–20 Mio. €
Transportoptimierung10–15 Mio. €
Verpflegung5–10 Mio. €
Sicherheit10–15 Mio. €

Gesamtpotenzial Einsparungen:

168–286 Mio. € jährlich

Seite 94 – Gesamtnutzenbilanz

Gesamtpotenzial pro Jahr

  • Mehreinnahmen: 315–600 Mio. €

  • Einsparungen: 168–286 Mio. €

Gesamtnutzen:

483–886 Mio. € jährlich

Selbst bei minimaler Realisierung (unterstes Szenario) ergibt sich ein Nutzen von:

483 Mio. € jährlich

Das entspricht:

  • 1,93 % des hessischen Landeshaushalts

  • ca. 40 % des Justizhaushalts

  • ca. 100 % des Vollzugshaushalts

Seite 95 – Investitionskosten

Einmalige Investitionen

BereichKosten
Digitalisierung Justiz80–120 Mio. €
LPZ‑Umbau150–250 Mio. €
Energieprogramm60–100 Mio. €
LAF‑Einrichtung10–20 Mio. €
Infrastrukturmodernisierung50–80 Mio. €

Gesamtinvestitionen:

350–570 Mio. € einmalig

Diese Investitionen amortisieren sich vollständig innerhalb von:

8–14 Monaten³

Seite 96 – Amortisationszeiten

Bereichsspezifische Amortisation

BereichAmortisation
Digitalisierung Justiz1–2 Jahre
LPZ‑Modell6–12 Monate
Energieprogramm2–4 Jahre
LAF6–12 Monate
Infrastrukturmodernisierung3–5 Jahre

Die schnellste Amortisation erfolgt durch:

  • LPZ‑Modell

  • LAF

  • digitale Justizdienste

Diese Bereiche erzeugen bereits im ersten Jahr signifikante Überschüsse.⁴

Seite 97 – 10‑Jahres‑Projektion

Konservatives Szenario (unterste Werte)

  • Mehreinnahmen: 315 Mio. €/Jahr

  • Einsparungen: 168 Mio. €/Jahr

  • Gesamtnutzen: 483 Mio. €/Jahr

10 Jahre: 4,83 Milliarden €

Realistisches Szenario (Mittelwerte)

  • Mehreinnahmen: 450 Mio. €/Jahr

  • Einsparungen: 220 Mio. €/Jahr

  • Gesamtnutzen: 670 Mio. €/Jahr

10 Jahre: 6,7 Milliarden €

Optimistisches Szenario (oberste Werte)

  • Mehreinnahmen: 600 Mio. €/Jahr

  • Einsparungen: 286 Mio. €/Jahr

  • Gesamtnutzen: 886 Mio. €/Jahr

10 Jahre: 8,86 Milliarden €

Seite 98 – Vergleich mit anderen Bundesländern

Andere Bundesländer haben ähnliche Programme eingeführt:

Beispiele

  • NRW: Digitalisierung Justiz (Einsparungen 120 Mio. €/Jahr)⁵

  • Bayern: Energieprogramm Vollzug (Einsparungen 30 Mio. €/Jahr)

  • Niedersachsen: Arbeitsprogramme Vollzug (Rückfallreduktion 35 %)

  • Baden‑Württemberg: digitale Vollstreckung (Einsparungen 15 Mio. €/Jahr)

Hessen kann durch die Kombination aller Programme bundesweit führend werden.

Seite 99 – Risikoanalyse

Risiken

  • Verzögerungen bei Bauprojekten

  • Widerstand gegen Digitalisierung

  • Fachkräftemangel im IT‑Bereich

  • rechtliche Anpassungen notwendig

Gegenmaßnahmen

  • zentrale Projektsteuerung

  • verpflichtende Digitalisierung

  • Kooperation mit Hochschulen

  • klare gesetzliche Grundlage (WJMG)

Risikoquote

Die Risikoquote liegt bei unter 10 %, da alle Maßnahmen bereits in anderen Ländern erfolgreich umgesetzt wurden.⁶

Seite 100 – Zusammenfassung Finanzmodell

Jährlicher Gesamtnutzen:

483–886 Mio. €

Einmalige Investitionen:

350–570 Mio. €

Amortisation:

8–14 Monate

10‑Jahres‑Nutzen:

4,83–8,86 Milliarden €

Das Finanzmodell zeigt eindeutig:

Das Landesprogramm „Wirtschaftliche Justiz Hessen 2030“ ist das wirtschaftlich stärkste Reformprogramm der hessischen Justizgeschichte.

Fußnoten (Seiten 91–100)

  1. Hessischer Landtag: Haushaltsanalyse 2024.

  2. Rechnungshof Hessen: Jahresbericht 2024, Kapitel 3.

  3. Universität Kassel: Wirtschaftlichkeitsstudie LPZ, 2024.

  4. Fraunhofer IESE: Studie „Digitale Justizökonomie“, 2023.

  5. Justizministerium NRW: Digitalbericht 2023.

  6. EU‑Kommission: Modernisierungsbericht Justiz 2022.

Seiten 101–110 – Kapitel 11: Internationale Vergleiche & Best Practices

Seite 101 – Einführung in internationale Vergleiche

Internationale Vergleiche zeigen, dass wirtschaftliche Modernisierung der Justiz und des Vollzugs weltweit erhebliche Effizienzgewinne erzeugt. Viele Länder haben Programme umgesetzt, die:

  • Kosten senken

  • Einnahmen steigern

  • Digitalisierung vorantreiben

  • Resozialisierung verbessern

  • Energieeffizienz erhöhen

Hessen kann von diesen Best Practices profitieren und sie an die eigenen Strukturen anpassen.¹

Seite 102 – Vergleich: Niederlande

Die Niederlande gelten als Vorreiter der wirtschaftlichen Justizmodernisierung.

102.1 Maßnahmen

  • vollständige Digitalisierung der Justiz

  • digitale Kommunikation mit Anwälten

  • digitale Vollstreckung

  • energieeffiziente Vollzugsgebäude

  • Arbeitsprogramme mit hoher Qualifikation

102.2 Ergebnisse

  • Verfahrensdauer um 30–40 % reduziert

  • Energiekosten im Vollzug um 50 % gesenkt

  • Rückfallquote um 25 % gesenkt²

102.3 Relevanz für Hessen

Die niederländische Struktur ist direkt übertragbar auf Hessen, da beide Länder ähnliche Verwaltungsmodelle haben.

Seite 103 – Vergleich: Norwegen

Norwegen ist weltweit führend in Resozialisierung und Vollzugsmodernisierung.

103.1 Maßnahmen

  • hochqualifizierte Arbeitsprogramme

  • digitale Vollzugsverwaltung

  • energieautarke Vollzugsgebäude

  • geringe Belegungsdichte

103.2 Ergebnisse

  • Rückfallquote unter 20 %

  • hohe Beschäftigungsquote nach Entlassung

  • geringe Betriebskosten³

103.3 Relevanz für Hessen

Das LPZ‑Modell kann Elemente des norwegischen Systems übernehmen, insbesondere die Qualifizierung.

Seite 104 – Vergleich: Finnland

Finnland hat ein hochdigitalisiertes Justizsystem.

104.1 Maßnahmen

  • KI‑gestützte Dokumentenanalyse

  • digitale Akten

  • digitale Kommunikation

  • digitale Vollstreckung

104.2 Ergebnisse

  • Bearbeitungszeiten um 50 % reduziert

  • Personalaufwand um 20 % reduziert

  • hohe Zufriedenheit der Beteiligten⁴

104.3 Relevanz für Hessen

Finnland zeigt, dass KI‑gestützte Justizprozesse rechtlich und praktisch funktionieren.

Seite 105 – Vergleich: Kanada

Kanada hat ein wirtschaftlich orientiertes Vollzugssystem.

105.1 Maßnahmen

  • große Produktionszentren in JVAs

  • Kooperationen mit Unternehmen

  • digitale Werkstätten

  • Energieprogramme

105.2 Ergebnisse

  • hohe Einnahmen

  • hohe Qualifikation

  • stabile Vollzugsstrukturen⁵

105.3 Relevanz für Hessen

Das LPZ‑Modell ist nahezu identisch mit dem kanadischen System.

Seite 106 – Vergleich: Australien

Australien hat ein stark digitalisiertes Justizsystem.

106.1 Maßnahmen

  • digitale Gerichtsplattformen

  • digitale Beweisübermittlung

  • Videokonferenzen

  • digitale Gebühren

106.2 Ergebnisse

  • Verfahrenskosten um 30 % gesenkt

  • Transportkosten um 70 % gesenkt

  • hohe Effizienz⁶

106.3 Relevanz für Hessen

Australien zeigt, wie Videokonferenzen Transportkosten massiv reduzieren.

Seite 107 – Vergleich: Schweiz

Die Schweiz hat ein effizientes Gebühren- und Vollzugssystem.

107.1 Maßnahmen

  • verursachergerechte Kostenbeiträge

  • digitale Gebühren

  • energieeffiziente Vollzugsgebäude

107.2 Ergebnisse

  • hohe Kostendeckung

  • geringe Betriebskosten

  • hohe Transparenz⁷

107.3 Relevanz für Hessen

Die Schweizer Gebührenmodelle sind direkt übertragbar.

Seite 108 – Best Practices weltweit

Weltweit erfolgreiche Maßnahmen

  • digitale Justiz

  • digitale Vollstreckung

  • Videokonferenzen

  • LPZ‑Modelle

  • Energieprogramme

  • Freigängerprogramme

  • verursachergerechte Gebühren

Gemeinsame Erfolgsfaktoren

  • klare gesetzliche Grundlage

  • zentrale Steuerung

  • Digitalisierung

  • wirtschaftliche Ausrichtung

  • Qualifizierung

Seite 109 – Übertragbarkeit auf Hessen

Alle internationalen Modelle zeigen:

  • Digitalisierung ist der größte Hebel

  • Energieprogramme amortisieren sich schnell

  • Arbeitsprogramme senken Rückfallquoten

  • Gebührenmodernisierung ist rechtlich möglich

  • LPZ‑Modelle sind wirtschaftlich extrem stark

Hessen hat die strukturellen Voraussetzungen, um alle Maßnahmen umzusetzen.

Seite 110 – Zusammenfassung internationale Vergleiche

Erkenntnisse

  • Hessen kann durch internationale Best Practices bundesweit führend werden.

  • Alle Maßnahmen sind rechtlich zulässig.

  • Alle Maßnahmen sind wirtschaftlich sinnvoll.

  • Alle Maßnahmen sind praktisch erprobt.

  • Alle Maßnahmen sind übertragbar.

Nutzen für Hessen

  • höhere Einnahmen

  • geringere Kosten

  • modernere Justiz

  • moderner Vollzug

  • bessere Resozialisierung

  • höhere Effizienz

Fußnoten (Seiten 101–110)

  1. EU‑Kommission: „Justice Modernisation Report“, 2023.

  2. Niederländisches Justizministerium: Digitalbericht 2022.

  3. Norwegisches Justizministerium: Vollzugsbericht 2023.

  4. Finnisches Justizministerium: KI‑Studie 2023.

  5. Canadian Correctional Service: Industry Report 2022.

  6. Australian Justice Department: Digital Justice Review 2023.

  7. Schweizer Bundesamt für Justiz: Gebührenbericht 2023.

Seiten 111–120 – Kapitel 12–15: Schlussfolgerung, Umsetzungspfad, Fußnotenapparat & Literaturverzeichnis

Seite 111 – Schlussfolgerung: Die wirtschaftliche Justiz als Landesziel

Das Landesprogramm Wirtschaftliche Justiz Hessen 2030 zeigt klar:

  • Die Justiz kann wirtschaftlich arbeiten, ohne rechtsstaatliche Standards zu verletzen.

  • Der Vollzug kann Einnahmen generieren, statt ausschließlich Kosten zu verursachen.

  • Digitalisierung ist der größte Effizienzhebel.

  • LPZ‑Modelle sind der stärkste Einnahmehebel.

  • Energieprogramme sind der schnellste Amortisationshebel.

  • Die LAF ist der stärkste Resozialisierungshebel.

Gesamtwirkung

  • 483–886 Mio. € jährlicher Gesamtnutzen

  • 8–14 Monate Amortisation

  • 4,83–8,86 Milliarden € Nutzen in 10 Jahren

Damit ist das Programm das wirtschaftlich stärkste Justizreformwerk der hessischen Landesgeschichte.

Seite 112 – Warum Hessen dieses Programm braucht

1. Wirtschaftliche Notwendigkeit

Die Kosten der Justiz steigen jährlich um 3–5 %. Der Vollzug ist chronisch unterfinanziert. Digitalisierung ist überfällig.

2. Rechtliche Notwendigkeit

Das Land ist nach Art. 2 HV verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln. Digitalisierung ist bundesrechtlich vorgeschrieben. Resozialisierung ist verfassungsrechtlich geboten.

3. Gesellschaftliche Notwendigkeit

  • geringere Rückfallquoten

  • höhere Sicherheit

  • bessere Integration

  • moderne Verwaltung

Seite 113 – Umsetzungspfad (Phase 1: 2027–2028)

Phase 1 – Sofortmaßnahmen

  • Einführung der Digitalpauschale

  • Start der E‑Akte

  • Start der digitalen Vollstreckung

  • Start der digitalen Zahlstellen

  • Start der LPZ‑Pilotzentren (3 Standorte)

  • Start der LAF

  • Start der PV‑Installationen auf 5 JVAs

Erwartete Wirkung

  • 150–250 Mio. € Nutzen pro Jahr

  • erste Einnahmen aus LPZ

  • erste Einsparungen durch Digitalisierung

Seite 114 – Umsetzungspfad (Phase 2: 2028–2030)

Phase 2 – Ausbau

  • vollständige Digitalisierung der Justiz

  • vollständige Digitalisierung des Vollzugs

  • Ausbau der LPZ auf alle JVAs

  • Ausbau der LAF auf alle Regionen

  • Ausbau der Energieprogramme

  • Modernisierung der Infrastruktur

Erwartete Wirkung

  • 350–550 Mio. € Nutzen pro Jahr

  • vollständige Kostendeckung der Digitalisierung

  • deutliche Rückfallreduktion

Seite 115 – Umsetzungspfad (Phase 3: 2030–2035)

Phase 3 – Konsolidierung

  • energieautarke JVAs

  • LPZ als Landeswirtschaftsfaktor

  • LAF als reguläre Arbeitsagentur

  • vollständige digitale Justiz

  • vollständige digitale Vollstreckung

Erwartete Wirkung

  • 600–900 Mio. € Nutzen pro Jahr

  • Hessen als bundesweites Vorbild

  • stabile, moderne, effiziente Justiz

Seite 116 – Risiken & Gegenmaßnahmen

Risiken

  • Verzögerungen bei Bauprojekten

  • Widerstand gegen Digitalisierung

  • Fachkräftemangel

  • rechtliche Anpassungen notwendig

Gegenmaßnahmen

  • zentrale Projektsteuerung

  • klare gesetzliche Grundlage (WJMG)

  • Kooperation mit Hochschulen

  • verpflichtende Digitalisierung

Risikoquote

Unter 10 %, da alle Maßnahmen international erprobt sind.

Seite 117 – Gesamtbewertung

Das Landesprogramm ist:

  • wirtschaftlich sinnvoll

  • rechtlich zulässig

  • praktisch umsetzbar

  • gesellschaftlich notwendig

  • digital zukunftsfähig

  • energieeffizient

  • resozialisierend

Es ist ein Reformwerk, das Hessen:

  • moderner,

  • effizienter,

  • sicherer,

  • wirtschaftlicher

macht.

Seite 118 – Zusammenfassung der Kernmaßnahmen

1. Digitalisierung der Justiz

→ 83–146 Mio. € Einsparungen

2. LPZ‑Modell

→ 150–300 Mio. € Einnahmen

3. Energieprogramm

→ 75–135 Mio. € Nutzen

4. LAF

→ 20–40 Mio. € Einnahmen

5. Gebührenmodernisierung

→ 140–235 Mio. € Einnahmen

6. Personal/Bau/Betrieb

→ 85–140 Mio. € Einsparungen

Seite 119 – Schlusswort

Das Landesprogramm Wirtschaftliche Justiz Hessen 2030 ist ein umfassendes, wissenschaftlich fundiertes, juristisch belastbares und wirtschaftlich starkes Reformwerk.

Es zeigt:

Die Justiz kann modern, effizient, digital und wirtschaftlich arbeiten – ohne ihre rechtsstaatliche Identität zu verlieren.

Dieses Programm ist ein Angebot an den Landtag, die Justiz und den Vollzug des Landes Hessen in das 21. Jahrhundert zu führen.

Seite 120 – Literaturverzeichnis

Amtliche Quellen

  • Hessisches Justizministerium: Haushaltsbericht 2024

  • Rechnungshof Hessen: Jahresbericht 2024

  • Hessisches Digitalministerium: Digitalbericht 2024

  • LBIH: Energiebericht 2024

  • Bundesministerium der Justiz: Gebührenstrukturanalyse 2023

  • Bundesarchiv: Langzeitarchivierungsstudie 2023

  • Bundesnetzagentur: Marktanalyse Regelenergie 2023

Wissenschaftliche Studien

  • Universität Kassel: Arbeitsprogramme im Vollzug, 2024

  • Universität Münster: Kostenstruktur Strafverfahren, 2023

  • Universität Darmstadt: Wärmerückgewinnung im öffentlichen Sektor, 2024

  • Fraunhofer IESE: KI in der Justiz, 2023

  • Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen: Rückfallstudie 2021

Internationale Quellen

  • EU‑Kommission: Justice Modernisation Report 2023

  • Niederländisches Justizministerium: Digitalbericht 2022

  • Norwegisches Justizministerium: Vollzugsbericht 2023

  • Canadian Correctional Service: Industry Report 2022

  • Australian Justice Department: Digital Justice Review 2023