Mittwoch, 6. Mai 2020

10 jährige europäische Staatsanleihen weiterhin auch nach der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung stabil


Die 10 jährigen Staatsanleihen sind auch nach der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vom 05.05.2020 weiterhin stabil. Die Entscheidung hatte keine Auswirkungen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Kauf von europäischen Staatsanleihen teilweise gerügt.

Das Urteil betrifft nicht den Zeitraum der Anleihenkäufe in Zeiten der Coronakrise. 

Ich hatte die Staatsanleihen Anfang März unter Beobachtung gesetzt. Die statistische Beobachtung beginnt am 09.03. Damals hatte ich prognostiziert, wenn nicht Stabilitätsmaßnahmen durchgeführt werden werden die Staaten wie Griechenland und Italien große Zinssteigerungen erleben werden was bis zu einer Zahlungsunfähigkeit wie bei er Finanzkrise wie in Griechenland 2008 passiert ist führen kann. Das Problem war dass die Ratingagenturen die Bonität des Landes so runtergestuft habe dass die größten privaten Gläubiger die Versicherungskonzerne nicht mehr kaufen durften und somit ein Großteil der Nachfrage nach Staatsanleihen ausfiel. Diese Nachfragelücke wurde durch die EZB gedeckt und dem Kapitalmarkt Sicherheit durch den ESM vermittelt.

Vom 09.03.2020 bis zum 16.03.2020 gab es deutliche Steigerungen bei den Zinsen. Eine neue Finanzkrise drohte. Da wurde überlegt wie das verhindert werden sollte. Soll es eine Vermögensabgabe für Millionäre in den betroffenen Ländern von 5% oder eine Zwangsanleihe für Millionäre geben um das Defizit zu stopfen?
Nein die EZB hat ein 750 Millionen Anleihekaufprogramm verkündet sodass die Zinsen am 06.04. wieder in der Nähe vom 09.03.2020 waren.
Bin gespannt was das Bundesverfassungsgericht dazu sagt?


Datum Griechenland Italien Frankreich Portugal Spanien BRD
09.03.2020 1,83 1,46 -0,36 0,31 0,28 -0,84
16.03.2020 2,51 2,13 0,162 1,031 0,839 -0,469
23.03.2020 2,454 1,592 0,19 1,047 0,893 -0,323
06.04.2020 1,892 1,481 0,061 0,82 0,711 -0,426
06.05.2020 2,155 1,899 -0,025 0,915 0,915 -0,531

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