Ich bin gerade an der Uni Kassel angefeindet wurden. Faules Schwein. Macht einen auf diskriminiert. Hat keinen Bock. Den schmeißen wir jetzt raus.
Mir ist das Scheiß egal. Ich werde gehen! Ich gehe morgen ins Ludwig Noll Krankenhaus zur Behandlung. Ich scheiß auf euch!
Jetzt beginnt der Kampf gegen die Polizei und Staatsanwaltschaft und die Uni muss leider zurücktreten.
Die Staatsanwaltschaft hat mitgeteilt, dass sie in keiner der vergangenen Angelegenheiten mehr ermitteln möchte. Es wird weder Schadensersatz geben, noch werden die Täter bestraft werden, die Materialien aus dem Überwachungskandal werden nicht beschlagnahmt und können damit weiter gegen mich verwendet werden- Die Sache mit Carolin von Pocci wird auch nicht weiter verfolgt. Auch was die ganzen Wirtschaftskriminaltätsfälle angeht. Sei es bei den Internetmarketingunternehmen., Recyclingunterhmen, den youtubekanal, den Blog usw, Die Fachaufsichtsbehörde weigert sich Anweisung erteilen. Der Rechtsstaat ist außer Kraft gesetzt. Artikel 20 Abs. 4 GG greift. Sie dürfen gegen die kriminelle Vereinigung der Strafvereiteler im Amt und Rechtsbeuger vorgehen.
Ich kann euch von meiner Seite versichern, dass ich keine Straftaten begangen habe, es liegen bei der Polizei und Staatsanwaltschaft keine Daten vor. Eine richterliche Anordnung zur Überwachung wurde nie ausgestellt. Alles rechtswidrig! Alles Straftaten!
Das heißt für die kriminellen: das ihnen nichts passiert, wenn diese Straftaten begehen!
Sie dürfen mich verleumden, beleidigen übel nachreden.
Sie dürfen mich drohen oder Frauen bedrohen, damit die den Kontakt zu mir abbrechen.
Sie dürfen mein facebook account ausspionieren und manupulieren
Sie dürfen Troyaner gegen mich einsetzen, scripte drauf schalten, USB sticks und Festplatten kaputt machen, wo ich unter anderem meine Uni Unterlagen drauf hatte. Alles verloren. Sie dürfen mich auch umbringen. Wird nichts passieren. Dann war es halt Selbstmord. Selbstmord behe ich nicht. Das ist ausgeschlossen. Ich werde bis zum Sieg kämpfen!
Die machen ohne richterliche Anodrnung Wohnraumüberwachung, Kommunikationsüberwachung. Ich bin aus dem System ausgeschlossen, augregrenzt.
So entsteht eine 50 Grad seelsiche Behinderung, ich wurde entmündigt, zum Vollerwerbsunfähigkeitsrentner, bin dadruch Pleite gegangen. Ein riesen Schaden. Keine Ermittlung. Kein Schadensersatz!
In der Uni Kassel voll die Benachteiligung anstatt Nachteilsausgleich und Unterstützung. Das hat mit dem Praxissemester jetzt 4 mal nicht geklappt. 3 mal hatte die Uni Kassel Schuld. 1 mal habe ich ein Teilschuld an der Sache. Die letzten 2 mal siehe Urteil des Hesssichen Verwaltungsgerichtshofs.Wieder 500 Euro Gerichtskosten! Hessischer Verwaltungsgerichtshof. Aktenzeichen: 6 D 1847/22
Nächster mehrfach Skandal von mehreren Stellen. Totalversagen in jeglicher Form und auf ganzer Linie von allen Seiten! Ich will nicht mehr und mache auch nichts mehr! Die 50 Grad seelische Behinderung ist nicht vom Himmel gefallen. Das ist ein Teil des Grundes neben dem ganzen anderen Staatsterror! Es geht um das Praxissemester Uni Kassel an der Valentin Traude Schule in Großalmerode welches erst als Fehlversuch gewertet werden sollte und das Praxissemester an der Elisabeth Selbert Schule in Zierenberg wovon den 12 Wochen Praktikum 7 Wochen lang kein Betreuer von der Uni Kassel da war der sich meinen Unterricht hätte anschauen können. So konnten natürlich die Unterrichtsversuche nicht gemacht werden.
Was ist passiert? Die Chronolgie des Grauens!
1. Der verlängerte Arm des Staatsterrors Berufsbetreuer Kim Schäfer hat sich geweigert den Semesterbeitrag zu überweisen. Dadurch wurde ich nicht immatrikuliert. Ich habe den Kim Schäfer daraufhin angezeigt. Die Kriminelle Vereinigung der Strafvereiteler im Amt und Rechtsbeuger hat wie immer nicht ermittelt und auch wie immer per Adhäsionsverfahren keine Entschädigung zugesprochen!
2. Die Leiterin des Praktikums Frau Dr. Siedenbiedel hat dann den Kim Schäfer angerufen und gefragt was das soll den Semesterbeitrag nicht zu überweisen. Dann hat er den Semesterbeitrag überwiesen.
3. Nachdem das Geld dann überwiesen wurde, wurde ich trotzdem nicht immatrikuliert, weil aufgrund des Widiprojektskandals auch im Studiengang L2 eine Sperre drin ist, die manuell aus dem System herausgenommen werden muss. Haben die nicht gemacht. Musste ich erst vor dem Verwaltungsgericht Klage einreichen. Habe das auf meiner facebook Seite veröffentlicht. Daraufhin wurde die Sperre rausgenommen. Die haben dem Verwaltungsgericht mitgeteilt sie hätten mich immatrikuliert und ich musste die Verwaltungsgerichtskosten zahlen. Zum Klagezeitpunkt war es gesperrt. Ich war die ganze Zeit nicht mehr eingeschrieben Konnte das Semesterticket nicht nutzen. Da der Betreuer mir kein Geld zur Verfügung gestellt hat konnte ich mir eine Monatskarte nach Goßalmerode zur Praktikumsschule nicht kaufen und konnte nicht mehr zur Praktikumsschule fahren. Semesterticket war ja wegen der Nichtimmatrikulation nicht mehr gültig.
4. Ich gehöre zur Coronarisikogruppe. Das weiß die Schule wie auch die Uni Kassel. Beleg liegt vor. Es war zu der Zeit wo es noch kein Impfstoff gab. Im Oktober/November sind die Infektionszahlen und Todeszahlen extrem gestiegen. Ich musste mit den überfüllten öffentlichen Verkehrsmitteln fahren wo die ganzen Schulkinder drin wahren die Masken nicht richtig aufgesetzt hatten und nicht in einem Abstand von 1,5 Metern, sondern dicht an dicht gestanden und gesessen haben. Das war mir zu gefährlich. Der Uni Kassel ist es scheiß egal ob ich verrecke, hätte trotzdem hinfahren müssen.
5. Das ganze wurde dann als Fehlversuch eingetragen, weil ich erst wegen der Nichtimmatrikulation und dann wegen extrem Anstieg der Todeszahlen nicht mehr in der Schule war.
6. Ein Fehlversuch war aber aufgrund der Regelung der Uni Kassel überhaupt nicht möglich, da aufgrund der Coronasituation ein Freiversuch eingeführt wurde. Da können sie diese feindliche Haltung der Universität mir gegenüber sehen. Man kann gar nicht durchfallen und trotzdem falle ich durch! Schlimmer geht´s nimmer!!!!
7. Ich war dann im Winter geimpft und im Sommer ist es mit Coronavirus deutlich besser. Dann haben die mich nicht mehr zum Praktikum eingeteilt. Jetzt ist soviel Zeit vergangen, dass ich das bis 50 nicht mehr schaffe und dadurch nicht mehr verbeamtet werden kann.
8. Die Uni Kassel hat dann versucht mich durch den Berufsbetreuer Stefan Becker also nicht mehr Kim Schäfer. (Das Gericht hat ihn als meinen Betreuer entlassen.) in einer Psychiatrie unterbringen zu lassen. 21.03.2022. Nachdem die das nicht geschafft haben, sollte ich 2 Tage später, ich wusste von nichts ein Praktikum ohne Vorbereitungsseminar beginnen. Ich hatte die anderen Hausarbeiten noch in der Bearbeitung und hatte mich mit dem Gericht auf eine ambulante Behandlung geeinigt die mich erst mal aufgrund der ganzen Umstände nicht in der Lage sah das Praktikum sofort zu beginnen.
9. Das Praktikum in Zierenberg dauerte dann 12 Wochen. Es sollten 4 Unterrichtsversuche stattfinden. Von den 12 Wochen waren in den letzten 7 Wochen krankheitsbedingt kein Betreuer der Uni Kassel da. Ich konnte keinen Unterrichtsversuch für den Praktikumsbericht machen. Wieder gescheitert nicht meine Schuld.
Ich habe mündlich und schriftlich gesagt, dass ich mit dem Fehlversuch nicht einverstanden bin. Nehmen sie das daraus. Ich habe von der Uni Kassel keinen Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung bekommen.
Dann habe ich einen Prozesskostenhilfeantrag für eine noch zu erhebende Klage eingereicht. Wurde abgelehnt da die Jahresfrist bereits abgelaufen war.
Da ich aber bereits bei der Uni Beschwerde eingelegt hatte war die Frist doch nicht abgelaufen. Die Uni Kassel hat eine meiner Beschwetden vorgelegt wozu ich keine Stellungnahme abgeben konnte und meinte das würde nicht als Rechtsmittel gewertet werden können.
Dann hatte ich zu dem Zeitpunkt noch einen Berufsbetreuer. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn der Betreuer davon Kenntnis erlangt. Der Betreuer hatte keine Kenntnis also hat die Frist nicht angefangen zu laufen und ist damit auch nicht abgelaufen. Das Gericht hat das ignoriert.
Die Uni Kassel hat eingelenkt und nun geschrieben, dass sie die Leistung teilanrechnen lassen möchte. Das würde bedeuten es wird nicht mehr als durchgefallen bewertet. Damit wäre der Klagegrund entfallen.
Trotzdem muss ich die Gerichtskosten bezahlen.
Das ich die gleichen Kosten für einen isolierten Prozesskostenantrag für eine noch zu erhebende Klage bezahlen wie für eine bereits erhobene Klage.
Was soll das?
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Gerne könnt ihr mir eine Nachricht hinterlassen.