Wir die Michael Tryzna Partei (MTP) haben unser Programm ergänzt und das schwedische private Rentenkonzept mit aufgenommen, da die Renditen in der BRD unter 2,5% gerutscht sind.
Da die Erträge bei der privaten Altersvorsorge sehr niedrig sind und die
staatliche Förderung dafür recht teuer, wollen wir für Neuverträge auf
das schwedische Modell der privaten Alltersvorsorge umsteigen. Diese
heißt in Schweden AP7. Die Rendite beträgt dort jährlich 6%. Der Staat
übernimmt bei uns die Verwaltungskosten, sodass im Gegensatz zur
privaten Versicherungsgesellschaft, die Verwaltungskosten und der Gewinn
der Versicherungsgesellschaft die Rendite nicht mindern. Der Staat
fördert dies mit 10% der eingezahlten Summe bis maximal 50 Euro im
Monat/ 600 Euro im Jahr! Hier ein Interessanter Artikel wie das in
Schweden läuft.https://www.esslinger-zeitung.de/inhalt.private-altersvorsorge-in-schweden-ist-sie-pflicht.c31f8bb3-2361-41b0-97ec-e5b35af85328.html
V. Sozialversicherungspolitik (Rente, Krankenkasse, Pflege)
https://www.nbim.no/ (Gouvernment Pension Fund - Global)
Unser Vorbild, wenn auch mit einer etwas anderer
Geldanlageform, ist der Norwegische Pensionsfonds (Gouvernment Pension Fund -
Global) mit einem Volumen von mittlerweile 954,07 Milliarden Dollar. Dieser
wird und wurde durch die Einnahmen aus Rohstoffverkäufen (Öl, Gas) angespart.
Haben wir in Deutschland leider nicht. Die Norweger haben in Zukunft kein
Problem ihre Renten und Pensionen bezahlen zu können.
1. Einführung eines 5% Rentenpensionsfonds. Das Geld wird in
einen MSCI World Aktienindex angelegt und die Dividendeneinnahme den
Rentenversicherungseinnahmen hinzugefügt. Dividendenrendite ca 2,5 %
Nach 20 Jahren sind dann nach heutigem Geldwert 1200 Milliarden
Euro eingezahlt. Sollte es zu einer Finanzkrise wie in Griechenland kommen, wo
in der Vergangenheit 7 % Zinsen für die Staatsanleihen am Kapitalmarkt gezahlt
werden mussten, können die Aktien verkauft werden und die
Rentenversicherungsanstalt leiht dem Staat zu 7 % Zinsen Geld. Dadurch wird der
Bundeszuschuss zu Rentenversicherung stark sinken und das Haushaltsdefizit
sinkt stark.
Die Wertpapiere dienen auch als Sicherheit so dass es erst
gar nicht zu so hohen Zinsen kommen würde. Die Ratingagenturen werden somit die
Bonität auf höchste Qualität AAA raten.
Heute ist die Finanzierung der Rente wie folgt. Rentensumme
ca. 293 Milliarden Euro. Davon 224 Milliarden Euro Beitragseinnahmen.
Bundeszuschuss zur Rentenversicherung 69 Milliarden Euro. Siehe Link. Der
Rentenversicherungssatz beträgt derzeit 18,6% bei 224 Milliarden Euro Einnahme
d.h. 12 Milliarden Euro Einnahme pro Versicherungspunkt.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/6_Wir_ueber_uns/02_Fakten_und_Zahlen/02_kennzahlen_finanzen_vermoegen/3_mittelfristige_finanzentwicklung/einnahmen_allgemeine_rv_node.html
Was bei der Information durch die Rentenversicherungsanstalt
nicht aufgeführt ist sind Bundeszuschuss an die Knappschaft: 5,2 Mrd. €
Erstattung für AAÜG: 5,0 Mrd. € Beiträge für Kindererziehungszeiten 12,5 Mrd.
€. Die kommen noch hinzu.
Heute Finanzierung der Rente: 293 Milliarden Euro
Gesamtausgaben
69 Milliarden Euro Bundeszuschuss zur Rentenversicherung.
Ca. 23,5 % der Gesamtsumme.
224 Milliarden Euro aus Rentenversicherungsbeiträgen Das
sind dann 76,5 % der Gesamtsumme.
In 20 Jahren wird mit Rentenpensionsfonds die Finanzierung
der Rente ungefähr so aussehen. (Nachheutigem Geldwert.) 293 Milliarden Euro
Gesamtausgaben.
30 Milliarden Euro kommen aus dem Rentenpensionsfonds Ca.10
% (Neu) der Gesamtsumme.
69 Milliarden Euro Bundeszuschuss zur Rentenversicherung.
Ca. 23,5 % (Unverändert) der Gesamtsumme.
194 Milliarden Euro aus Rentenversicherungsbeiträgen Das
sind dann 66,5 % (stark gesunken) der Gesamtsumme.
Nach 80 Jahren ist das kleine Paradies erreicht. Dann sieht
die Finanzierung der Rente nach heutigem Geldwert wie folgt aus.
120 Milliarden Euro kommen aus dem Rentenpensionsfonds Ca.
41 % der Gesamtsumme
0 Milliarden Euro Bundeszuschuss zur Rentenversicherung. 0 %
(nicht mehr vorhanden in der Gesamtsumme.) =>hohes steuerliches
Entlastungspotential
173 Milliarden Euro aus den
Rentenversicherungsbeitragseinnahmen Das sind 59 % der Gesamtsumme.
So werden die weniger werdenden Beitragszahlungen durch
weniger Beitragszahler durch den Demografischen Wandel einigermaßen
kompensiert.
Für die Beamten wird ein Beamtenpensionsfonds eingerichtet
der aus dem ausgeschütteten Gewinn der Bundesbank aufgebaut wird.
Wichtig ist auch, dass die Verfassungswidrigkeit der Rente,
damit verhindert wird. Diejenigen die nach 1970 geboren sind werden weniger an
Rente ausgezahlt bekommen als diese eingezahlt haben. Dies ist dann
Verfassungswidrig. Dadurch, dass bis 67 gearbeitet werden soll wird länger und
damit mehr eingezahlt, dass macht es erst verfassungswidrig. Es muss jetzt und
auch in 30 Jahren bis 66 grundsätzlich gearbeitet werden. Der Präsident des
Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat vor zu starken Kürzungen in
der Rentenversicherung gewarnt. Mi. 29.10.2003 - Es könnte verfassungsrechtliche
Fragen aufwerfen, wenn Beitragszahlungen und Versicherungsleistungen in ein
Missverhältnis geraten würden, sagte Papier zur Eröffnung der 35. Richterwoche
am Bundessozialgericht in Kassel. Auf das derzeit im Bundestag diskutierte Rentenreformvorhaben
der Bundesregierung ging er allerdings nicht direkt ein. Das Verfassungsgericht
habe seit 1980 in mehreren Entscheidungen den Eigentumsschutz bei Renten und
Rentenanwartschaften betont, sagte Papier. Das schließe Kürzungen zwar nicht
aus. Sie dürften jedoch nicht ein solches Ausmaß erreichen, dass die Rendite
auf die eingezahlten Beiträge auf null oder sogar ins Minus sinke. Wegen des
Bestandsschutzes sei auch ein grundsätzlicher Systemwechsel zu einer
steuerfinanzierten Grundversorgung nur für diejenigen Menschen möglich, die
noch keine Rentenbeiträge gezahlt und damit noch keine Ansprüche erworben
hätten. Die Bundesregierung hat beschlossen, dass es im kommenden Jahr keine
Rentenerhöhung geben wird. Zudem hat sie angekündigt, in einer umfassenden
Rentenreform einen Faktor einzuführen, der den Anstieg der Renten dämpft. Es
sei bedenklich und eine faktische Entdemokratisierung, immer öfter
Expertengremien wie die Hartz- oder Rürup-Kommission einzusetzen, kritisierte
Papier. Diese demokratisch nicht legitimierten Kommissionen repräsentierten
nicht nur Sachverstand, sondern vor allem auch Lobby-Interessen. "Damit
gewinnt ein sehr selektiver Kreis von Personen zu großen Einfluss." Denn
die Gremien würden nicht einberufen, um die Grundlagen für Entscheidungen zu
erarbeiten, sondern ihnen werde faktisch die Entscheidung überlassen. Der
eigentlich zuständige Bundestag laufe so Gefahr, zur reinen
Ratifizierungsinstanz. Grundgesetzlicher Schutz der Renten -
rentenreform-alternative.de www.rentenreform-alternative.de
2. Mindestrente
Altersarmut von Niedriglöhner/Mindestlöhnern verhindern.
Wer mindestens 35 Jahre sozialversicherungspflichtig
Vollzeit (mehr als 32 Stunden pro Woche) gearbeitet hat bekommt eine
Mindestrente von 800 Euro
Wer mindestens 45 Jahre Vollzeit (mindestens 32 Stunden die
Woche gearbeitet hat bekommt eine Mindestrente von 1000 Euro.
Der Vorteil gegenüber der Grundsicherung jetzige Regelung
besteht darin, dass
a) Der Rentner bürokratisch entlastet wird und den Weg zum
Sozialamt nicht antreten braucht.
b) Vermögen nicht angerechnet wird.
c)private Rente/Riesterrente nicht angerechnet wird.
d) Silver Worker die auf 450 Euro Basis was zur Mindestrente
dazu verdienen wird nicht angerechnet.
3. Die Einnahme aus privater Altersvorsorge wird bei der
Grundsicherung zur Hälfte angerechnet. Wer eine Rente private Rente von 200
Euro pro Monat hat und auf Grundsicherung angewiesen ist werden 100 Euro
angerechnet und 100 Euro hat derjenige dann zuzüglich auf die 424 Euro
Grundrente mehr. Also insgesamt 524 Euro plus angemessene Wohnkosten.
Sollten die Rentenversicherungsanstalt nicht in der Lage
sein Vollzeit- und Teilzeitbeschäftung zu unterscheiden, sondern nur die
Einnahmen sehen kann, kann die Grundrente nicht gemacht werden. Dann tritt
folgende Regelung in Kraft.
Wer mehr als 35 Jahre Sozialversicherungspflichtg gearbeitet
hat bekommt 10% mehr Regelsatz bei der Grundsicherung, d.h. 424 Euro Regelsatz
davon 10% sind 42,40 Euro =446,40 Euro.
Die Regelung bei der privaten Rente unter Punkt 3 wird
übernommen. Wer 200 Euro private Altersrente hat, hat dann 424 Euro plus 42,40
Euro plus 100 Euro= 546,40 Euro plus angemessene Wohnkosten.
4. Verpflichtung zur 6 % Bruttoentgeldumwandlung mit 2 %
Mindestzins pro Jahr auf das eingezahlte Kapital. Das Problem bei der
Riesterrente ist, dass diese bei der Auszahlung besteuert wird. Dies kann
umgangen werden, wenn ins Ausland gezogen wird.
Wenn Rentner das gemacht haben mussten diese ihre
Förderbeiträge zurückbezahlen. Da hat der EuGH geurteilt, dass die Fördergelder
nicht zurückbezahlt werden brauchen. Die Bundesregierung hat darauf bis heute
nicht reagiert.
Außerdem werden dort keine Kranken- und
Pflegeversicherungsbeiträge erhoben. Es muss geprüft werden, ob das doch geht.Da die Erträge bei der privaten Altersvorsorge sehr niedrig sind und die staatliche Förderung dafür recht teuer, wollen wir für Neuverträge auf das schwedische Modell der privaten Alltersvorsorge umsteigen. Diese heißt in Schweden AP7. Die Rendite beträgt dort jährlich 6%. Der Staat übernimmt bei uns die Verwaltungskosten, sodass im Gegensatz zur privaten Versicherungsgesellschaft, die Verwaltungskosten und der Gewinn der Versicherungsgesellschaft die Rendite nicht mindern. Der Staat fördert dies mit 10% der eingezahlten Summe bis maximal 50 Euro im Monat/ 600 Euro im Jahr! Hier ein Interessanter Artikel wie das in Schweden läuft.https://www.esslinger-zeitung.de/inhalt.private-altersvorsorge-in-schweden-ist-sie-pflicht.c31f8bb3-2361-41b0-97ec-e5b35af85328.html
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