Mittwoch, 12. Februar 2020

Wann bekomme ich endlich das Bundesverdienstkreuz? Die Bundesregierung hat wieder Teile von mir dieses mal des MTP Forschungsprogramms übernommen








https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/5/50/Gro%C3%9Fes_Verdienstkreuz_mit_Stern_von_Paul_Franken.JPG/800px-Gro%C3%9Fes_Verdienstkreuz_mit_Stern_von_Paul_Franken.JPG
Wann bekomme ich endlich das Bundesverdienstkreuz? Die Bundesregierung hat wieder Teile von mir dieses mal des MTP Forschungsprogramms übernommen. Außerdem gelte ich als positives Aushängeschild im Ausland! Auf dem Bild die Bundesministerin weißes Oberteil, schwarzes Jacket. Wieso stellt ihr mich nicht ein, wenn ich für euch die Arbeit machen. Alleine schon deshalb habe die Entschädigungszahlung verdient. Beraterfirmen die wenig zustand bekommen erhalten Millionen und ich nichts!
Die Bundesregierung hat Teile des MTP Forschungsprogramms übernommen. Das nicht zum ersten mal, dass Teile meiner Vorschläge übernommen werden.
Hier unser Programm
Bundespolitik Wirtschaft, Wissenschaft, Berufsbildung
3. Starker Ausbau von Forschung und Entwicklung
Wir brauchen neue und bessere Produkte. Wir wollen Krankheiten besser heilen können. Wer teurer ist muss besser sein.
Einführung eines 25 % Investitionszuschuss für Forschung und Entwicklung! / Mindestens 4% des BIP sollen für Forschung und Entwicklung ausgegeben werden, damit Deutschland wieder die führende Wissenschaftsnation wird. Heute sind es 2,88 % des BIP (Davon 2/3 Unternehmen, 1/3 Staat). Um dies auf mindestens 4 % im Durchschnitt bundesweit zu steigern soll ein 25 % Investitionszuschuss, der in die GuV Rechnung mit eingeht (also keine tax credit), eingeführt werden. Diese Förderung bekommen nur Unternehmen die ihren Hauptfirmensitz (Körperschaftssteuersitz) in Deutschland haben. Gefördert werden.1. Arbeitskosten für FuE Personal 2. Abschreibungen auf Kapitalgüter die für FuE Zwecke verwendet werden. 3. Andere Aufwendungen Vorleistungen die direkt im Zusammenhang mit FuE Projekten anfallen.4. Aufwendungen für FuE Aufträge an Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Unternehmen in Deutschland.
Verdopplung der Fördergelder für die Helmholtz Gemeinschaft, Deutsche Forschungsgemeinschaft, Max-Planck Gesellschaft, Frauenhofer Gesellschaft, und Leibnitz Gemeinschaft
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/BildungForschungKultur/ForschungEntwicklung/Tabellen/ForschungEntwicklungSektoren.html
Forschungsförderung auf Länderebene
Sollte das auf Bundesebene nicht eingeführt werden, können wir auf Länderebene die Clusterbildung fördern indem wir zwischen Wirtschaft und staatlichen universitären Forschungseinrichtungen einen 15 % Investitionszuschuss der in die Gewinn- und Verlustrechnung mit eingeht für Aufwendungen für FuE Aufträge an staatliche Forschungseinrichtungen des Bundeslandes zahlen.
 Somit bekommen die Universitäten mehr Geld und verzahnen sich mit der Wirtschaft besser. Das duale Studium mit der Wirtschaft wird auch gefördert.
https://www.bmbf.de/de/kabinett-beschliesst-steuerliche-forschungsfoerderung-8720.html
Kabinett beschließt steuerliche Forschungsförderung
Das Bundeskabinett hat heute die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung beschlossen. „Für den Innovationsstandort Deutschland und alle Unternehmen, die in unserem Land forschen, ist heute ein sehr guter Tag“, sagte Ministerin Karliczek.
Deutschland gehört zu den fünf der 36 OECD-Länder, die Forschung und Entwicklung (FuE) bisher nicht steuerlich fördern. Das ist ein wesentlicher Nachteil im internationalen Standortwettbewerb um innovative Unternehmen und FuE-Personal. Das Bundeskabinett hat daher beschlossen, Forschung und Entwicklung ab dem 1. Januar 2020 steuerlich zu fördern.
„Der heutige Kabinettsbeschluss ist ein wichtiges Signal ins In- wie ins Ausland: Investitionen in Forschung und Entwicklung lohnen sich am Standort Deutschland“, sagte Bundesforschungsministerin Anja Karliczek in Berlin. „Im Koalitionsvertrag ist die steuerliche Forschungsförderung vereinbart. Jetzt setzen wir sie um. Das stärkt den Forschungsstandort Deutschland“, so die Ministerin.
Der von der Regierung vorgelegte Entwurf sieht folgende Punkte vor:
Zusätzlichkeit: Um einen weiteren Anreiz zur Erreichung des 3,5%-Ziels zu setzen, wird die steuerliche FuE als zusätzliches Instrument zur direkten Projektförderung eingeführt.
Begünstigte Unternehmen: Für alle Unternehmen ohne Größenbeschränkung verfügbar.
Förderdeckel: Die Förderung soll insbesondere für forschende kleine und mittelgroße Unternehmen Anreize schaffen, ihre FuE-Tätigkeiten auszuweiten. Gerade deren FuE-Investitionen sind im internationalen Vergleich noch ausbaufähig. Die maximale Fördersumme soll auf 500.000 Euro pro Unternehmen und Jahr begrenzt sein.
Förderfähige Aufwendungen: FuE-Personalkosten sowohl bei Forschung im Eigeninteresse als auch bei Forschung im Auftrag beim Auftragnehmer.
Höhe des Fördersatzes: Der Fördersatz soll 25 Prozent auf die FuE- Personalkosten betragen.
FuE-Aufwendungen lassen sich auf Grundlage des Frascati-Manuals der OECD abgrenzen, zu dem es bereits eine breite Anwendungspraxis bei Unternehmen gibt (jährliche FuE-Erhebung).
Förderung als Steuergutschrift: Die steuerliche FuE-Förderung soll als Zulage gewährt werden, die auch im Verlustfall ausbezahlt wird. Dies ist insbesondere für Start-ups außerhalb der Gewinnzone von Bedeutung. Die Förderung selbst soll nicht der Besteuerung unterliegen.
Verfahren: Abwicklung über eine Antragsstellung beim zuständigen Finanzamt nach Ablauf des Kalenderjahres sowie Begutachtung der FuE-Tätigkeit durch eine separate Zertifizierungsstelle.
Keine Doppelförderung: Bereits im Rahmen der Projektförderung finanzierte Personalkosten können nicht mehr mit der Forschungszulage gefördert werden.

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