Mittwoch, 6. Mai 2026

Bundesprogramm III. Familienpolitik

 

Bundesprogramm III. Familienpolitik

Wir machen Gegenmaßnahmen zu dem Geburtenrückgang der durch Verhütungsmaßnahmen (Pillenknick) und Abtreibungen, die nach 1965 eingetreten sind. Die DDR hat dies in den 70 er Jahren erfolgreich durch eine starke Familienförderung gemacht. Die Geburtenraten sind von ca.1,5 Kinder auf 1,9 Kinder je Frau in der DDR daraufhin gestiegen. Die DDR hat also bewiesen, dass mit Familienpolitischen Leistungen der Pillenknick/Abtreibungen die zu dem Geburtenrückgang geführt haben kompensiert werden können. Mit dem Ende der DDR ist die Geburtenrate abgestürzt. 

 


 

 

Siehe Schaubild



 

 

Siehe Schaubild

 

 

 

 

 

 https://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-verhaeltnisse-eine-sozialkunde/139206/materialien-zum-kapitel-bevoelkerung?show=image&k=2 Hier kann man die Entwicklung sehr gut erkennen.

 Es werden pro Jahr 500.000 Kinder in Deutschland zu wenig geboren, um die Alterspyramide zu erhalten und 333.698 Ausbildungsanfänger fehlen. Die Geburtenziffer ist 2009 auf 651.000 Kinder gesunken. (1990 waren es noch 905.675 Kinder) 2009 wurden 561.300 Ausbildungsverträge im Dualen System abgeschlossen (2007 waren es noch 626.000). 423 398 waren als Erstsemester 2009 an einer Hochmodern Fachhochschule eingeschrieben. Das heißt 561.300 Duales System plus 423.398 Studenten= 984.698 Ausbildungsanfänger insgesamt. 984.698 Ausbildungsanfänger 2009 minus 651.000 Geburten 2009 ergibt in 15 bis 20 Jahren ein Mangel an Ausbildungskräften von 333.698. Entweder durch Zuwanderung ersetzt oder Rezession (Dies wurde 2011 erstellt und ist aus dieser Sicht zu betrachten.)

 

 

 

Unter dem Link kann man die Alterspyramide anklicken und verschiedene Einstellungen im Bereich Geburtenhäufigkeit, Wanderungssaldo, Lebenserwartung einstellen.

https://service.destatis.de/bevoelkerungspyramide/index.html?fbclid=IwAR0qI1dZQi4nsQo8tA_xcpwyvbla-dgFSGwDu0wJriaVa9MjFmLEsEcdS0g#!y=2060&v=2&o=2019v1&g

 

Eine Frau bekommt im Durchschnitt 1,47 Kinder. (Fertilität) Wir wollen durch folgende Maßnahmen erreichen, dass Frauen im Durchschnitt mindestens 1,9 Kinder bekommen.

Derzeitiger Stand Platz 208 von 228

https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/fields/356rank.html#GM

 

Das soll so erreicht werden

1.      Elterngeld/Erziehungsgeld

Es wird wahlweise Erziehungsgeld von 1.500 Euro 24 Monate lang für Deutsche oder 120 % des Nettolohns (Maximum 3500 Euro monatlich) für 12 Monate Elterngeld für Deutsche bezahlt. Hier das aktuelle Bundeselterngeldgesetz

 

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=93110.html

 

altes Erziehungsgeldgesetz

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundeserziehungsgeldgesetz

 

2. Verdopplung des Kindergeldes

 § 66 Einkommenssteuergesetz dann geändert

 https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__66.html

 Das Kindergeld beträgt monatlich für jedes Kind 518 Euro.

 (2) Das Kindergeld wird monatlich vom Beginn des Monats angezahlt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, bis zum Ende des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen.

 

Die Leistung wird nur gezahlt, wenn die Früherkennungsuntersuchungen U 1 bis U 11 gemacht werden. So kann Kindesmissbrauch besser erkannt werden.

 

Die Problematik des Kinderzuschlages wird gelöst.

 Der Kinderzuschlag von 297 Euro pro Kind ist ein Anreizkiller mehr zu arbeiten oder dass der Partner auch arbeitet. Der Kinderzuschlag ist auch in der Praxis nicht angenommen und praktikabel. Nur 35% der Berechtigtem bekommen ihn also 65% Er muss alle 6 Monate neu beantragt werden und viele wissen überhaupt nicht, dass sie den Kinderzuschlag bekommen können.

 http://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/__6a.html

 

Beispiel: Eine Familie mit 3 Kindern, wo der Mann arbeitet, bekommt 891 Euro Kinderzuschlag. Nun möchte die Frau, nachdem die Kinder größer sind, wieder arbeiten gehen und verdient angenommen nur 1900 Euro brutto im Monat. Damit wird die Höchsteinkommensgrenze überschritten und die 891 Euro Kinderzuschlag plus weitere Vergünstigungen wie z.B. Busfahrkarte zur Schule umsonst fallen weg. (Wenn zusätzlich Wohngeld bezogen wurde auch das noch).

 

 Das ist der totale Arbeitsanreizkiller.

 

Dadurch, dass das Kindergeld verdoppelt wird, kann der Kinderzuschlag abgeschafft werden und das Problem ist gelöst.

 

Hier der Auszug zum Kinderzuschlag von der Arbeitsagentur.

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer

 

Gleichzeitig darf das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen (Bruttoeinkommen und –vermögen gemindert um etwaige Abzugsbeträge) die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigen. Die Höchsteinkommensgrenze setzt sich aus dem elterlichen Bedarf im Sinne der Regelungen zum Arbeitslosengeld II und dem prozentualen Anteil an den Wohnkosten (Bemessungsgrenze) sowie dem Gesamtkinderzuschlag zusammen

Verdopplung des Kindergeldes, sowie Abschaffung des Kinderzuschlages in Verbindung mit kostenloser Ganztagsbetreuung bedeutet

📌 Reform des Kinderzuschlags: Mehr Gerechtigkeit, weniger Bürokratie, höhere Erwerbstätigkeit

1. Starker Anstieg der Erwerbstätigkeit von Eltern

Der heutige Kinderzuschlag führt dazu, dass jede zusätzliche Arbeitsstunde das Haushaltseinkommen zwar erhöht – aber gleichzeitig den Anspruch auf den Zuschlag mindert oder ganz entfallen lässt. Das erzeugt für viele Eltern einen effektiven Grenzsteuersatz von 70–100 %. Die Folge: Arbeiten lohnt sich kaum.

Unsere Lösung: Abschaffung des Kinderzuschlags und Einführung eines universellen Kindergelds von 518 €/Monat pro Kind – unabhängig vom Einkommen.

Erwartete Wirkung:

  • +150.000 bis +250.000 zusätzliche Eltern (v. a. Mütter) in Beschäftigung (Teilzeit → Vollzeit)

  • +1,0–1,4 Mrd. € zusätzliche Steuereinnahmen und Sozialbeiträge

2. Geringere Bürokratie – weniger Fehler – weniger Streit

Der Kinderzuschlag ist bürokratisch aufwendig, mit hoher Fehlerquote und einem Non-Take-Up von ca. 40 %. Viele Familien erhalten die Leistung nicht, obwohl sie Anspruch hätten.

Durch die Reform:

  • Entfall von 2–3 Millionen Stunden Bürokratie jährlich

  • 200–300 Mio. € Verwaltungskosten eingespart

  • Weniger Widersprüche, Klagen und Frust

3. Höhere soziale Teilhabe für Kinder

Heute verlieren Kinder materielle Leistungen, wenn ihre Eltern mehr arbeiten. Das zementiert Armut, statt sie zu überwinden.

Mit universellem Kindergeld:

  • Jede Arbeitsstunde erhöht das verfügbare Einkommen

  • 300.000–400.000 Kinder erleben mehr Teilhabe: Sport, Musik, Nachhilfe, Ausflüge, Geburtstage

4. Weniger Armutsfallen – mehr Aufstiegschancen

Ohne Anreizkiller können Eltern schrittweise aufstocken: Minijob → Midijob → reguläre Beschäftigung. Ganztagsbetreuung ermöglicht Vollzeitjobs. So entstehen Einkommensaufstiege, die heute blockiert sind.

5. Ganztagsbetreuung multipliziert den Effekt

Ein kostenloser, garantierter Ganztagsplatz ermöglicht beiden Elternteilen Erwerbstätigkeit. Besonders Alleinerziehende profitieren.

Wirkung auf Kinderarmut:

  • Ganztagsbetreuung allein: –2 bis –3 Prozentpunkte

  • In Kombination mit Kindergeldreform: zusätzliche –0,5 bis –0,8 Prozentpunkte

6. Mehr Gerechtigkeit – weniger Stigma

Der Kinderzuschlag wirkt wie eine „Hartz-IV-nahe“ Leistung für „Fast-Arme“. Ein universelles System (hohes Kindergeld + Kita-Grundsicherung) ist weniger stigmatisierend, wird besser angenommen und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

7. Qualitätsgewinne für Kinder

Kostenlose Ganztagsbetreuung verbessert:

  • Sprachentwicklung

  • Bildungserfolg

  • Spätere Erwerbschancen

Besonders für Kinder aus belasteten Familien, die bisher keinen Platz hatten.


🎯 Fazit: Wirkung der Maßnahmekombination

  • Kinderzuschlag entfällt

  • Kindergeld: 518 €/Monat

  • Kostenlose Ganztagsbetreuung

→ Kinderarmut sinkt um 3–4 Prozentpunkte → 400.000–500.000 Kinder werden aus Armut geholt → Erwerbstätigkeit steigt massiv → Bürokratie wird abgebaut → Bildungschancen verbessern sich nachhaltig

 3. Verdopplung der Freibeträge § 32 Abs.6 Einkommensteuergesetz

 §32 Abs.6 ESTG

 Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird für jedes zu berücksichtigende Kind des Steuerpflichtigen ein Freibetrag von 6828 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag) sowie ein Freibetrag von 2928 Euro für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes vom Einkommen abgezogen. 2Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, verdoppeln sich die Beträge nach Satz 1, wenn das Kind zu beiden Ehegatten in einem Kindschaftsverhältnis steht. 3Die Beträge nach Satz 2 stehen dem Steuerpflichtigen auch dann zu, wenn

 

1. der andere Elternteil verstorben oder nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder

 

2. der Steuerpflichtige allein das Kind angenommen hat oder das Kind nur zu ihm in einem Pflegekindschaftsverhältnis steht.

 

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html

 (Aufgrund der katastrophalen Haushaltssituation 2026 die die Regierung zu verantworten hat kann diese Maßnahme derzeit nicht umgesetzt werden. Sie ist für Akademiker relevant, wo 40 Prozent der Frauen keine Kinder haben. Die Wirkung auf die Kinderarmut ist am geringsten und die Kosten je zusätzlicher Geburt sind am Höchsten!)

4. Ehestandsdarlehen Abkindern (Ein DDR Projekt von der CDU Sachsen Anhalt 2012 gefordert)

Deutsche Verheiratete Paare bekommen bis zu einem Alter von 25 Jahren ein zinsloses Darlehen von bis zu 50000 Euro. Abzahlung 1% der Darlehensumme pro Monat. Bei Geburt eines Kindes werden  jeweils 10.000 Euro erlassen. 

Dadurch wird die Geburtenrate steigen, Frauen bekommen vor 30 mehr Kinder. Die Anzahl behinderter Kinder wird sinken, da umso älter eine Frau bei der Geburt eines Kindes ist die Gefahr einer Behinderung stark steigt. Die Maßnahme kostet Geld spart aber auch dann wieder Geld.

 https://www.spiegel.de/politik/deutschland/cdu-plant-in-sachsen-anhalt-ehekredit-nach-ddr-vorbild-a-841462.html

 

5. Ganztagsbetreuung

 

Ein Rechtsanspruch auf kostenlose Ganztagsbetreuung wird eingeführt. So kann Beruf und Familie miteinander vereinbart werden. Beim Staat wie beim Betrieb

Förderrichtlinie — Zuschuss für betriebliche Kindertagesstätten (Betriebskita‑Zuschuss)

Programm: Zuschussprogramm im Rahmen des Kinderfreundliche Arbeitskultur‑Gesetzes (KFAKG) Ziel: Schaffung und Betrieb qualitativ hochwertiger, bedarfsgerechter Kinderbetreuungsplätze in Unternehmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

1. Fördergegenstand und förderfähige Kosten

Fördergegenstand:

  • Neubau, Umbau oder Ausbau von Räumlichkeiten für betriebliche Kindertagesstätten; Schaffung von Betreuungsplätzen; Aufbau von Kooperations‑Kita‑Modellen; Etablierung betrieblicher Notfallbetreuung im Rahmen der Kita‑Struktur.

Förderfähige Kosten (Beispiele):

  • Investitionskosten: Bau, Umbau, Raumerschließung, brandschutztechnische Maßnahmen, kindgerechte Ausstattung (Möbel, Spielmaterial), Sicherheitsausstattung.

  • Planungs‑ und Genehmigungskosten: Architekten, Gutachten, Genehmigungsgebühren.

  • Erstausstattung und Einrichtung: Möbel, Spielgeräte, IT‑Ausstattung für Verwaltung.

  • Betriebskosten (befristet förderfähig): Personalkosten für Betreuungskräfte (anteilig), Fortbildungskosten, laufende Sachkosten (Material, Reinigung) für maximal 36 Monate nach Eröffnung.

  • Kooperationskosten: Honorare für Kooperationspartner (z. B. Träger), Mietzuschüsse bei Kooperationsmodellen.

Nicht förderfähig: laufende Verwaltungskosten des Unternehmens ohne direkten Kita‑Bezug, reine Grundstückserwerbe (außer in begründeten Ausnahmefällen), Kosten für private Nutzung.

2. Förderberechtigte und Voraussetzungen

Förderberechtigt sind:

  • Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland, die das Zertifikat „Kinderfreundliche Arbeitskultur“ nach KFAKG besitzen oder gleichzeitig einen Antrag auf Zertifizierung stellen und innerhalb von 12 Monaten nach Zuschussbewilligung zertifiziert werden.

Mindestvoraussetzungen:

  • Nachweis eines Bedarfs (z. B. Elternbefragung, Personalstruktur).

  • Betriebswirtschaftlicher Plan für Betrieb und Finanzierung (inkl. Nachhaltigkeitskonzept).

  • Verpflichtung zur öffentlichen Zugänglichkeit eines Teils der Plätze für Mitarbeitende externer Kooperationspartner, sofern dies regional erforderlich ist.

  • Arbeitgeber‑Matching: mindestens 30 % der förderfähigen Investitionskosten müssen vom Antragsteller selbst getragen werden (Ausnahme: soziale Träger in KMU‑Kooperationen, hier 20 % möglich).

3. Fördersätze, Höchstbeträge und Laufzeiten

A) Investitionszuschuss (Neubau/Umbau/Ausstattung)

  • Fördersatz: bis 70 % der förderfähigen Investitionskosten für KMU (<250 MA); bis 50 % für größere Unternehmen.

  • Höchstbetrag pro Projekt: 500.000 €.

  • Höchstbetrag pro neu geschaffenem Betreuungsplatz: 25.000 € (bei besonders kostenintensiven Projekten kann ein höherer Platzwert nach gesonderter Prüfung genehmigt werden).

B) Betriebskostenzuschuss (Anlaufphase)

  • Fördersatz: bis 50 % der nachgewiesenen laufenden Betriebskosten für maximal 36 Monate nach Eröffnung.

  • Höchstbetrag pro Platz und Jahr: 6.000 €.

  • Maximale Gesamtlaufzeit der Förderung: 3 Jahre (Investition + Betriebskostenzuschuss).

C) Zuschuss für Notfallbetreuung / flexible Plätze

  • Pauschale: bis 10.000 € / Jahr für die Einrichtung und Koordination einer Notfallbetreuung (bei Bedarf höher nach Einzelfallprüfung).

D) Staffelung und Deckelung

  • Für Unternehmen mit >250 MA reduziert sich der Investitions‑Fördersatz; der jährliche Zuschussdeckel pro Unternehmen beträgt max. 20.000 €, außer bei regionalen Engpassprojekten (Ausnahmebewilligung möglich).

4. Antrag, Bewilligung und Auszahlung

Antragstellung:

  • Elektronisch über die Plattform des Familienservice Deutschland; erforderliche Unterlagen: Projektbeschreibung, Kostenplan, Finanzierungsplan (inkl. Arbeitgeber‑Matching), Bedarfsnachweis, Zeitplan, Qualitätskonzept (Pädagogik, Personal, Öffnungszeiten).

Prüfverfahren:

  • Formale Prüfung → Fachliche Prüfung (inkl. Plausibilitätscheck) → Vor‑Ort‑Prüfung bei Investitionsprojekten über 100.000 €.

Auszahlung:

  • Investitionszuschuss: 50 % als Vorabzahlung nach Bewilligung und Vorlage eines Verwendungsplans; Rest nach Fertigstellung und Verwendungsnachweis.

  • Betriebskostenzuschuss: quartalsweise Auszahlung gegen Nachweis der laufenden Kosten; jährlicher Verwendungsnachweis erforderlich.

  • Notfallbetreuungspauschale: halbjährlich nach Nachweis.

5. Nachweis, Kontrolle und Rückforderung

Verwendungsnachweis:

  • Rechnungen, Zahlungsbelege, Personallisten, Betreuungsplatznachweise, Teilnahme‑ und Nutzungsstatistiken.

Kontrollen:

  • Stichprobenprüfungen durch den Familienservice Deutschland; Vor‑Ort‑Kontrollen; Prüfung der Einhaltung der Qualitätsstandards.

Rückforderung & Sanktionen:

  • Bei missbräuchlicher Verwendung sind zu Unrecht erhaltene Mittel zurückzuzahlen; zusätzlich können Zinsen und Bußgelder verhängt werden.

  • Bei schwerwiegenden Verstößen (z. B. Falschangaben) erfolgt Sperre für weitere Förderprogramme und ggf. strafrechtliche Schritte.

6. Monitoring, Wirkung und Berichtspflichten

Monitoring‑Indikatoren:

  • Anzahl geschaffener Plätze; Auslastung; Anteil Mitarbeiterplätze vs. externe Plätze; Inanspruchnahme durch Eltern; Veränderung von Fehlzeiten und Fluktuation; Zufriedenheit der Nutzer; Kosten pro Platz.

Berichtspflichten:

  • Geförderte Unternehmen liefern jährlich einen Kurzbericht (Finanzen, Nutzung, Wirkungskennzahlen).

  • Der Familienservice Deutschland erstellt einen jährlichen Programmbericht für das BMFSFJ mit aggregierten Kennzahlen und einer Wirkungsanalyse.

 

6. Eigenheimzulage mit 3000 Euro Kinderzulage

 

Wiedereinführung der Eigenheimzulage mit einer Kinderzulage von 3000 Euro pro Kind jährlich 8 Jahre lang für Deutsche. Damit sollen sich die Familien Eigentum erwerben können. Mit Mietzahlung hat eine Familie mit 3 Kindern auch mit Verdopplung des Kindergeldes nicht viel mehr verfügbares Einkommen nach Wohnkosten als eine Bürgergeldempfänger Familie. Dies hängt vor allem von der Miethöhe ab. Die Eigenheimzulage darf 5% des tatschlichen Kaufpreises/ Baupreises nicht übersteigen.

http://www.gesetze-im-internet.de/eigzulg/__9.html

 

Beispiel:

Regelsätze: Eltern 2 mal  506  Euro= 1012 Euro + 1 Kind 12 Jahre = 390 Euro + 1 Kind 15 Jahr =471 Euro + 1 Kind 16 Jahre=471 Euro =2344 Euro. (Gesamt) Regelsätze

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regelsaetze-sind-gestiegen-1522244

Plus Miete die angemessen sein muss. Angemessene Bruttokaltmiete ist z.B. bei 5 Personen in der Stadt München bis 1939 Euro + Heiz- und Warmwasserkosten ca. 250 Euro =2189 Euro Warmmiete.





https://stadt.muenchen.de/infos/kosten-unterkunft.html

Regelsatz 2344 Euro + Bruttokaltmiete 1939 Euro + ca. 250 Nebenkosten = 4533 Euro Gesamtnettotransfer

 

27,48 Euro Stundenlohn bei einem Vollzeitjob 165 Stunden im Monat Arbeitszeit  ergeben 4535 Euro Brutto plus Kindergeld reichen ungefähr gerade aus um auf den Gesamtnettotransfer des Hatz IV Empfängers zu kommen.

 Wenn auf Bundesebene die Kindereigenheimzulage für Deutsche nicht eingeführt wird, dann werden wir dies mit einer Länderkindereigenheimzulage von 1200 Euro pro Jahr pro Kind 5 Jahre lang machen. =>Insgesamt 6.000 Euro pro Kind. Mehr kann ein Bundesland nicht finanzieren.

7. Förderprogramm in Höhe von 4,1 Milliarden Euro zum Bau von Sozialwohnungen jährlich in der Größe von 120 Quadratmeter 6 Zimmer plus Küche +Bad Wohnungen für Großfamilien.



BMWSB Sozialer Wohnungsbau - BMWSB

8. Familienzuschlag

Der Familienzuschlag für Beamte wird auf 500 Euro erhöht.

 

9. Künstliche Befruchtungen werden vom Staat bezahlt.

 

10. Früherkennungsuntersuchung

 

Verpflichtung zur U1 bis U11 Früherkennungsuntersuchung, damit Missbrauch erkannt wird. Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht in solchen Fällen. Die Bürger dürfen nicht wegschauen. Ansonsten werden sie bestraft. Die Impfungen werden durchgeführt.

 

Es wird damit in der Familienpolitik Einkommensgerechtigkeit hergestellt.

 

Fetale Alkoholspektrumstörungen (FASD)

 

Wir von der MTP setzen uns sehr zur Situationsverbesserung von Behinderten Menschen ein.

 

Wir werden aber Mütter hart bestrafen, die durch ihr Verhalten in der Schwangerschaft ihre Kinder zumindest "billigend in Kauf nehmend" behindert machen.

 

Außerdem werden wir eine große Aufklärungskampagne starten.

 

Die Kinder haben ein Recht auf ein gutes Leben und die Gesellschaft ein Interesse die Anzahl der Behinderten nicht so Leistungsfähigen Kinder in Grenzen zu halten. Alleine durch Alkoholismus kommt es bis zu 10000 Behinderungen pro Jahr.https://www.kinderaerzte-im-netz.de/krankheiten/fetale-alkoholspektrumstoerungen-fasd/symptome-krankheitsbild/

 

11. Planungssicherheit durch verbesserte Arbeitsbedingungen.

Arbeitsrechtliche Verbesserungen für Familien, um mehr Sicherheit für Familien zu schaffen. Das heißt wer 2 Kinder und mehr hat muss bei betriebsbedingten Kündigungen in der Sozialauswahl der der aus Betriebsgründen zu kündigen einen besonderen Schutz haben. Das Recht auf Arbeitszeitverkürzung und Arbeitszeitverlängerung wird ermöglicht. Betriebskindergärten müssen mehr entstehen und daher gefördert werden.

 

12. Das Ehegattensplitting bleibt erhalten und die Ehe gestärkt!

 

Das Grundgesetz in Artikel 6 GG schützt Ehe und Familie.

 

“(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

 

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

 

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

 

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

 

Die Familie wird mit den oben genannten Maßnahmen sehr gut geschützt. Aber auch die Ehe steht im besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

 

Das Ehegattensplitting schützt die Ehe finanziell. Das Abschaffen des Ehegattensplittings wäre verfassungswidrig.

 

Abgrenzung von anderen Parteien im Bundestag:

 

Die Linke, Die Grünen, SPD und AfD wollen das Ehegattensplitting abschaffen, was eine deutliche Steuererhöhung bedeutet. Sie wollen die Familien über das Familiensplitting mehr fördern. Dies ist gegenüber unseren Maßnahmen aber wenig und überhaupt nicht ausreichend, um die Probleme zu beseitigen.

 

FDP und CDU/CSU wollen das Ehegattensplitting beibehalten aber überhaupt nichts für die Familien tun. Das ist völlig unakzeptabel.

 

Wir wollen neben dem Ehegattensplitting die Ehe weiter stärken.

 

Wir wollen die Ehe auch als Schutzgemeinschaft stärken und wollen das gute Verhalten der Partner in der Ehe belohnen. Wer sich schlecht verhält und den Partner z.B. betrügt sexuell oder finanziell muss bei einer Scheidung schlechter gestellt werden. Das ist derzeit nicht der Fall.

 

Deswegen werden wir das Schuldprinzip bei der Scheidung wieder einführen.

 

https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungsrecht/aktuell/183-der-seitensprung-in-der-ehe-auswirkungen-auf-die-scheidung

 13. Abtreibungen sind erlaubt bei medizinischen Problemen und bei Kriminalität. 

14.  Kulturelle & gesellschaftliche Maßnahmen

(Kosten: ca. 1 Mrd. €/Jahr) Nationale Familienkampagne („Deutschland wird Familienland“) Fertilitäts- und Lebensplanungsaufklärung ab Klasse 7 Normalisierung externer Betreuung („Gute Betreuung stärkt Kinder“) 

Maßnahme 1: Nationale Familienkampagne

Titel: „Deutschland wird Familienland“ Inhalt:

  • Bundesweite, mehrjährige Kommunikationskampagne (TV, Social Media, Plakat, Schulen, Behörden)

  • Positive Darstellung von Familie in Vielfalt (Ehepaare, Alleinerziehende, Patchwork, Großfamilien)

  • Betonung: Kinder sind gesellschaftlich erwünscht, willkommen und politisch unterstützt

  • Beteiligung von Prominenten, Arbeitgebern, Kommunen

Wirkung:

  • Stärkung des sozialen Klimas für Familien

  • Reduktion von Stigmatisierung (z. B. bei jungen Eltern, kinderreichen Familien)

  • Langfristige Erhöhung der Geburtenbereitschaft durch kulturelle Re-Normalisierung

🔹 Maßnahme 2: Fertilitäts- und Lebensplanungsaufklärung ab Klasse 7

Inhalt:

  • Integration in schulische Lehrpläne (Biologie, Sozialkunde, Ethik)

  • Vermittlung biologischer Grundlagen der Fruchtbarkeit (z. B. altersabhängige Fertilität)

  • Reflexion über Lebensziele, Vereinbarkeit, Partnerschaft, Elternschaft

  • Gendergerechte Ansprache: Jungen und Mädchen gleichermaßen

Wirkung:

  • Frühzeitige Bewusstseinsbildung über biologische und soziale Rahmenbedingungen

  • Reduktion ungewollter Kinderlosigkeit durch informierte Lebensentscheidungen

  • Förderung reproduktiver Autonomie und realistischer Familienplanung

🔹 Maßnahme 3: Normalisierung externer Betreuung

Slogan: „Gute Betreuung stärkt Kinder“ Inhalt:

  • Öffentlichkeitsarbeit zur Entstigmatisierung von Krippe, Kita und Ganztag

  • Darstellung wissenschaftlicher Erkenntnisse zu Bildungs- und Bindungseffekten

  • Schulung von Fachpersonal, Elternberatung, Arbeitgeberkommunikation

Wirkung:

  • Erhöhung der Akzeptanz früher Fremdbetreuung

  • Entlastung insbesondere von Müttern → höhere Erwerbsbeteiligung

  • Förderung von Zweit- und Drittgeburten durch Vereinbarkeitssicherheit

📊 Wirkungsschätzung

WirkungsebeneEinschätzung (konservativ)
Kinderarmutsreduktion–0,10 Prozentpunkte
Kinder aus Armut befreitca. 15.000
Geburtenrateffekt (Δ TFR)+0,03 Kinder/Frau (10 Jahre)
Kosten/Jahr1,00 Mrd. €
€/gerettetes Kindca. 66.700 €

15. Einführung der Familienarbeitszeit mit Familiengeld für vollzeitnahe Teilzeitmodelle beider Eltern

Ziel

  • Eltern sollen gleichzeitig erwerbstätig und für Kinder verfügbar sein können.

  • Reduktion der Opportunitätskosten von Kindern, besonders für Mütter.

  • Förderung partnerschaftlicher Erwerbs- und Care‑Modelle.

Konkretes Modell (Deutschland‑tauglich, evidenzbasiert)

  • Beide Eltern arbeiten 28–32 Stunden pro Woche („vollzeitnahe Teilzeit“).

  • Der Staat zahlt ein Familiengeld von 400 € pro Elternteil pro Monat, solange beide im Zielkorridor arbeiten.

  • Gilt bis zum 8. Lebensjahr des jüngsten Kindes.

  • Auch für Alleinerziehende: Familiengeld bei 28–32 Stunden Erwerbstätigkeit.

Mechanismus

  • Reduziert den Einkommensverlust durch Teilzeit.

  • Verhindert, dass Mütter in „Teilzeitfallen“ stecken bleiben.

  • Erhöht die Erwerbsbeteiligung von Vätern.

  • Stabilisiert Einkommen von Mehrkindfamilien.

Erwartbare Wirkung

  • Frühere und höhere Realisierung des Kinderwunsches.

  • Mehr Zweit- und Drittkinder, weil Vereinbarkeit kalkulierbar wird.

  • Stärkere Gleichstellung → empirisch klar geburtensteigernd (Skandinavien).



Die KI hat ausgerechnet welche Maßnahmen was bringen (Für die Reduzierung der Kinderarmut und für die Erhöhung der Geburtenrate



Durch die Mehrausgaben oben in der Tabelle sinken aber auch andere Ausgaben. Tabelle unten


Gegenfinanzierung des Familienprogrammes: siehe auch Finanzierung am Ende des Programmes

1. Erhöhung des Steuerlineartarifs beginnend mit 17%; 26,97% und endend bei 45 % heute 14%, 23,97%, 42 % (ohne Reichensteuer)(dann Abschaffung der Reichensteuer 45%) Grundsteuerfreibetrag 13.000 Euro.

Mehreinnahmen: 50 Milliarden Euro  (Das wird kombiniert mit der Kindergeldverdoppelung und Kindersteuerfreibetragverdoppelung.)

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Bei sofortiger +3 Prozentpunkte‑Erhöhung aller drei Einkommensteuersätze ergibt sich ein realistischer Netto‑Mehreffekt von ≈€50–53 Mrd/Jahr; eine Kindergeld‑Verdopplung kostet ≈€54 Mrd/Jahr zusätzlich; die Verdopplung des Kinderfreibetrags führt je nach Annahmen zu ≈€9–20 Mrd/Jahr Mindereinnahmen. Unter realistischen Annahmen bleibt die Kombination fiskalisch negativ (Netto‑Mehrbedarf ≈€10–25 Mrd/Jahr).

Reicht nicht ganz. Deshalb muss Solidaritätszuschlag voll sein:  notwendig Punkt 2

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2. Beibehaltung des Solidaritätszuschlages. Er bringt nach Anwendung bis 2021 ca. 22 Milliarden Euro Einnahme für den Bund. Heute 12 Milliarden. 

Mehreinnahme 10 Milliarden Euro.

Dadurch können alleine 50 Euro Kindergelderhöhung pro Monat gegenfinanziert werden. Die Hauptkosten dafür trägt der Bund.


3. Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 20% normaler Satz bzw. 10% kleiner Satz. Langfristig wird der kleine Satz auf Null gesetzt.

 Regelsatz 19 → 20 %Steigerung: 

20191=5,26%\frac{20}{19} - 1 = 5,26 \%

    • Zusatzeinnahmen: 224 Mrd.×5,26%11,8 Mrd.


    • Ermäßigter Satz 7 → 10 %Steigerung: 
    • 1071=42,9%\frac{10}{7} - 1 = 42,9 \%


    • Zusatzeinnahmen: 75 Mrd.×42,9%32,1 Mrd.Gesamtwirkung (kurzfristig):

    • ≈ €43,9 Mrd. Mehreinnahmen pro Jahr (Damit können die anderen familienpolitischen Maßnahmen finanziert werden.








    Fazit: Das ist ein überragendes Ergebnis
    1. Die Kinderarmutsquote wird von derzeit 20,8 Prozent auf unter 10 Prozent halbiert. 
    1.365.500 Kinder werden aus der Armut befreit
    2. Wer Kinder hat und arbeitet wird deutlich mehr in der Tasche haben als wenn nicht gearbeitet wird.
    3. Die Anzahl der Geburten wird nach der Schätzung konservativ um 273.000 und im optimal Fall um 481.000 steigen. Damit werden die meisten Ausbildungsplätze im dualen Ausbildungssystem und im Studium in Zukunft besetzt werden können. Der Fachkräftemangel beseitigt und das Wirtschaftswachstum stark steigen!!!!!!!! 
    Wir sind Familienpartei Nummer 1
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    In der Prüfung zur Aufnahme ins Programm feedback bitte

    16. Ausbau flexibler Arbeitszeitmodelle und Teilzeitoptionen mit Rückkehrrecht auf Vollzeit

    (Kosten: 1,2–1,5 Mrd. €/Jahr)

    Ziel

    • Eltern sollen Arbeitszeiten an Lebensphasen anpassen können, ohne Karriereverlust.

    • Vermeidung des „Karriereabsturzes durch Kinder“.

    • Förderung echter Vereinbarkeit und partnerschaftlicher Erwerbsmodelle.

    Konkrete Maßnahmen

    1. Recht auf vollzeitnahe Teilzeit (25–35 Stunden)

    • Für Eltern bis zum 10. Lebensjahr des jüngsten Kindes.

    • Vollzeitnahe Teilzeit wird zum Standardmodell für Familien.

    2. Rückkehrrecht auf Vollzeit

    • Garantiert nach maximal 3 Jahren.

    • Anspruch auf eine gleichwertige Position.

    3. Verpflichtende Flexibilitätsgespräche

    • Jährlich, nach schwedischem Vorbild.

    • Arbeitgeber müssen Arbeitszeit, Homeoffice, Aufgabenverteilung aktiv mit Eltern abstimmen.

    4. Förderung von Jobsharing in Führungspositionen

    • Zuschüsse für Unternehmen, die Führungsrollen im Tandem besetzen.

    • Ziel: Frauen in Leitungspositionen halten.

    5. KMU‑Förderprogramme

    • Zuschüsse für digitale Zeiterfassung, Personalplanung, Schichtmodelle.

    • Beratungspakete für flexible Arbeitsorganisation.

    Mechanismus der Wirkung

    1. Reduktion von Karriereängsten

    • Eltern müssen nicht zwischen Karriere und Kindern wählen.

    • Besonders wirksam für Frauen mit hohem Bildungsniveau.

    2. Höhere Erwerbsquote von Müttern

    • Weniger unfreiwillige Teilzeit.

    • Mehr vollzeitnahe Beschäftigung → höhere Einkommen → weniger Armut.

    3. Förderung von Zweit- und Drittgeburten

    • Vereinbarkeit wird planbar.

    • Weniger „Stop‑Effekt“ nach dem ersten Kind.

    4. Entlastung von Mehrkindfamilien

    • Flexible Arbeitszeitmodelle reduzieren organisatorischen Stress.

    Erwartbare Wirkung

    Auf Kinderarmut

    • Höhere Erwerbstätigkeit → höheres Haushaltseinkommen

    • Weniger Teilzeitfalle

    • Weniger Transferabhängigkeit

    Armutsreduktion: –0,25 Prozentpunkte ➡ Kinder aus Armut befreit: ca. 32.000


    17. Förderung von Homeoffice und mobilen Arbeitsformen

    Zielsetzung

    Die Maßnahme zielt darauf ab, die zeitliche und räumliche Flexibilität von Eltern deutlich zu erhöhen und dadurch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachhaltig zu verbessern. Zentrale Wirkungsziele sind:

    • Reduktion von Pendelzeiten und Alltagsbelastungen

    • Entlastung von Eltern mit kleinen Kindern

    • Stabilisierung der Erwerbstätigkeit, insbesondere von Müttern

    • Verbesserung der Rahmenbedingungen für Zweit- und Drittgeburten

    Konkrete Maßnahmen

    1. Rechtsanspruch auf Homeoffice für Eltern

    • Anspruch für Eltern mit Kindern unter 12 Jahren

    • Gilt, sofern keine zwingenden betrieblichen Gründe entgegenstehen

    • Orientierung am niederländischen und britischen Modell

    2. Förderung hybrider Arbeitsmodelle

    • Empfehlung bzw. Standardmodell: 2–3 Tage Homeoffice pro Woche

    • Branchen- und betriebsflexible Ausgestaltung

    • Ziel: planbare, verlässliche Vereinbarkeit

    3. Steuerliche Förderung für Unternehmen

    • Abschreibungsvorteile für digitale Arbeitsplätze

    • Förderung mobiler Endgeräte, VPN‑Infrastruktur, ergonomischer Ausstattung

    • Fokus auf KMU, die strukturell Nachholbedarf haben

    4. Förderprogramme für digitale Infrastruktur in KMU

    • Zuschüsse für Cloud‑Lösungen, Kollaborationstools, digitale Zeiterfassung

    • Unterstützung bei IT‑Sicherheit und Datenschutz

    • Ziel: Homeoffice auch in kleineren Betrieben realisierbar machen

    5. Schutz vor „Always‑On“-Kultur

    • Klare Regeln zur Erreichbarkeit

    • Recht auf Nicht‑Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit

    • Orientierung an Frankreichs „droit à la déconnexion“

    Mechanismus der Wirkung

    1. Reduktion der Pendelzeit

    • Einsparung von 1–2 Stunden pro Tag

    • Mehr Zeit für Kinder, Haushalt, Erholung

    • Weniger Stress → höhere Lebenszufriedenheit

    2. Stabilisierung der Erwerbstätigkeit

    • Homeoffice verhindert den Rückzug von Müttern aus dem Arbeitsmarkt

    • Vollzeitnahe Teilzeit wird attraktiver

    • Weniger unfreiwillige Teilzeit

    3. Erhöhung der Geburtenwahrscheinlichkeit

    • Entlasteter Alltag → höhere Bereitschaft für ein weiteres Kind

    • Besonders wirksam bei Zweit- und Drittgeburten

    • Stützt die Fertilität im mittleren Lebensalter

    4. Stärkung von Mehrkindfamilien

    • Reduktion logistischer Belastungen

    • Bessere Vereinbarkeit von Betreuung, Schule, Terminen und Erwerbsarbeit

    Erwartbare Wirkung

    Arbeitsmarkt

    • Höhere Arbeitszufriedenheit

    • Weniger Fluktuation

    • Geringere Abwanderung von Müttern aus qualifizierten Tätigkeiten

    • Höhere Produktivität durch weniger Stress und weniger Pendelzeit

    Familienpolitik

    • Entlastung im Alltag

    • Mehr Zeit für Kinder

    • Erhöhung der Wahrscheinlichkeit von Zweit- und Drittgeburten

    Gesamtgesellschaftlich

    • Weniger Verkehr

    • Geringere Umweltbelastung

    • Höhere Lebensqualität in urbanen Regionen

    18. Ausbau der Kinderkrankentage + Pflegezeit für Eltern

    Warum diese Maßnahme?

    • Deutschland hat extrem wenige Kinderkrankentage im OECD‑Vergleich.

    • Eltern geraten bei Krankheit der Kinder in massive Stresssituationen.

    • Viele Mütter reduzieren wegen Kinderkrankheiten dauerhaft ihre Arbeitszeit.

    • Die Maßnahme ist sehr kosteneffizient und stark vereinbarkeitswirksam.

    Kurzfassung Maßnahme 18

    Ziel

    • Eltern entlasten

    • Erwerbstätigkeit stabilisieren

    • Stress reduzieren

    • Mehr Zweit- und Drittgeburten ermöglichen

    Konkrete Maßnahmen

    • Verdopplung der Kinderkrankentage pro Elternteil

    • 100% Lohnersatz statt 90%

    • Rechtsanspruch auf flexible Pflegezeit bei kranken Kindern

    • Arbeitgeber erhalten Ausgleichszahlungen (wie beim Mutterschutz)

    Mechanismus

    • Weniger Arbeitsausfälle durch Stress

    • Weniger unfreiwillige Teilzeit

    • Weniger Kündigungen

    • Höhere Geburtenwahrscheinlichkeit

    Wirkung

    • Armutsreduktion: –0,20 pp

    • Kinder aus Armut: 26.000

    • Fertilität: +0,03

    • Kosten: 1,2–1,6 Mrd. €

    • Rückflüsse: 0,8–1,1 Mrd. €

    • Netto: –0,1 bis –0,4 Mrd. € (sehr effizient)

    Konkrete Maßnahmen

    1. Verdopplung der Kinderkrankentage

    • Pro Elternteil: von 15 auf 30 Tage

    • Für Alleinerziehende: von 30 auf 60 Tage

    • Gilt bis zum 12. Lebensjahr des Kindes

    2. 100% Lohnersatz statt 90%

    • Keine Einkommensverluste mehr

    • Orientierung am Mutterschutz‑Modell

    3. Rechtsanspruch auf flexible Pflegezeit

    • Kurzfristige Freistellung bei akuter Erkrankung

    • Flexible Arbeitszeitmodelle während längerer Krankheitsphasen

    • Arbeitgeber müssen begründen, wenn sie ablehnen

    4. Arbeitgeberausgleich

    • Staatliche Erstattung wie beim Mutterschutz

    • Entlastet Unternehmen, verhindert Diskriminierung von Eltern

    5. Digitale Nachweissysteme

    • Vereinfachte Krankmeldungen

    • Weniger Bürokratie

    • Schnellere Abwicklung

    Mechanismus der Wirkung

    1. Weniger Stress, weniger Überlastung

    • Eltern müssen nicht zwischen Kind und Job wählen

    • Reduziert Burnout‑Risiko

    • Erhöht Lebenszufriedenheit

    2. Stabilisierung der Erwerbstätigkeit

    • Weniger unfreiwillige Teilzeit

    • Weniger Kündigungen

    • Weniger „Karriereknick“ durch Kinderkrankheiten

    3. Erhöhung der Geburtenwahrscheinlichkeit

    • Entlasteter Alltag → höhere Bereitschaft für ein weiteres Kind

    • Besonders wirksam bei Zweit- und Drittgeburten

    4. Armutsprävention

    • Weniger Einkommensverluste

    • Weniger Übergang in Bürgergeld

    • Weniger Alleinerziehende in Armut

    19. Erbpacht für Familien (99 Jahre, 1 € pro Jahr)

    (Kosten: 2,0–3,5 Mrd. €/Jahr — Rückflüsse: 1,2–1,8 Mrd. €/Jahr — Netto: 1,0–1,7 Mrd. €/Jahr)

    Ziel

    • Familien den Zugang zu Wohneigentum ermöglichen

    • Vermögensaufbau für junge Familien

    • Wohnkosten drastisch senken

    • Mehr Platz für Kinder schaffen

    • Mehr Zweit- und Drittgeburten ermöglichen

    • Kommunen langfristig Eigentümer des Bodens halten

    Konkrete Maßnahmen

    1. Erbpacht für Familien mit Kindern

    • 99 Jahre Laufzeit

    • Erbpachtzins: 1 € pro Jahr

    • Gilt für:

      • Familien mit mindestens 1 Kind

      • Paare, die innerhalb von 3 Jahren ein Kind bekommen

      • Alleinerziehende

    2. Grundstücke aus öffentlicher Hand

    • Kommunale Grundstücke

    • Landesliegenschaften

    • Bundesliegenschaften

    • Kirchen & Stiftungen können freiwillig teilnehmen

    3. Zweckbindung

    • Bau oder Erwerb von:

      • Einfamilienhäusern

      • Reihenhäusern

      • Doppelhaushälften

      • Familienfreundlichen Mehrfamilienwohnungen

    4. Rückfallrecht

    • Grundstück bleibt im Eigentum der Kommune

    • Nach 99 Jahren automatische Rückgabe

    • Keine Spekulation möglich

    5. Sozialklausel

    • Verkauf nur an andere Familien

    • Keine Weitergabe an Investoren

    • Keine Umwandlung in Ferienwohnungen

    Mechanismus der Wirkung

    1. Drastische Senkung der Wohnkosten

    • Grundstückskosten entfallen vollständig

    • Baukosten werden bezahlbar

    • Monatliche Belastung sinkt um 400–800 €

    2. Vermögensaufbau

    • Familien bauen Eigentum auf

    • Keine Mietsteigerungen

    • Stabilität für Kinder

    3. Erhöhung der Geburtenwahrscheinlichkeit

    • Größere Wohnungen → mehr Platz für Kinder

    • Geringere finanzielle Belastung → mehr Sicherheit

    • Besonders wirksam für Zweit- und Drittgeburten

    4. Kommunale Steuerkraft steigt

    • Mehr Familien ziehen zu

    • Höhere Einkommensteueranteile

    • Höhere Kaufkraft vor Ort

    Erwartbare Wirkung

    Armutswirkung

    • –0,45 Prozentpunkte

    • ca. 58.000 Kinder aus Armut

    • Kosten pro Kind: 34.000–60.000 €

    Fertilitätswirkung

    • +0,05 bis +0,07 Kinder/Frau

    • Sehr stark bei Familien mit 2+ Kindern

    • Besonders wirksam in Städten mit hohen Mieten







    Fazit zur Wirksamkeit des Familienpakets

    1. Kinderarmut deutlich reduziert:
      Das Maßnahmenpaket verringert die Kinderarmutsquote um insgesamt ca. 12 Prozentpunkte, wodurch rund 1,47 Mio. Kinder aus Armut befreit werden. Besonders wirksam sind die Ganztagsbetreuung, Eigenheimzulage und Erbpachtmodelle sowie die Familienarbeitszeit mit Familiengeld.

    2. Signifikanter Beitrag zur Stabilisierung der Fertilität:

    3. Durch das Paket steigt die Gesamtfertilität (TFR) um 0,62–0,66 Kinder pro Frau, sodass der Zielwert für 2035 (1,61–1,77 Kinder/Frau) erreichbar erscheint. Besonders die Maßnahmen Familienarbeitszeit, flexible Arbeitszeiten, Homeoffice und Erbpacht für Familien fördern Zweit- und Drittgeburten

    4. Kosten-Nutzen-Verhältnis differenziert:

      • Effizienteste Maßnahmen pro Kind sind Ganztagsbetreuung, Kündigungsschutz, Ehestandsdarlehen und Familienarbeitszeit.
    5. Kosten je Kind liegen zwischen 2.800 € (Kündigungsschutz) und über 576.000 € (Kinderfreibetragverdoppelung), wobei die Effektivität auf Armutsreduktion und Fertilität stark variiert.

    6. Die kostenintensivsten Maßnahmen (Kindergeld, Kinderfreibetrag, Ganztagsbetreuung) erzielen pro Kind unterschiedliche Effekte auf Armutsreduktion und Fertilität.

    7. Finanzierung und Rückflüsse:

      • Bruttokosten: ca. 140 Mrd. €/Jahr

      • Rückflüsse (gesparte Transfers, Steuermehreinnahmen durch höhere Erwerbstätigkeit): ca. 26–34 Mrd. €/Jahr

      • Nettoaufwand: ca. 106–114 Mrd. €/Jahr

      • Kombination mit gezieltem Steuerpaket (Erhöhung Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Mehrwertsteuer) kann das Paket nahezu vollständig gegenfinanzieren

    8. Gesamtgesellschaftliche Effekte:

      • Förderung partnerschaftlicher Erwerbsmodelle und Gleichstellung.

      • Entlastung von Mehrkindfamilien und Stabilisierung von Einkommen.

      • Langfristige Effekte auf demografische Entwicklung und Wirtschaftswachstum: Höhere Erwerbsquote, mehr Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge, positive Rückkopplung auf Konsum und Investitionen.

    Empfehlung:
    Die Maßnahmen sollten priorisiert und schrittweise umgesetzt werden, wobei der Fokus auf effizienten, armutswirksamen und fertilitätssteigernden Maßnahmen liegen sollte. Ergänzend sind flexible Arbeitsmodelle, Homeoffice und Wohnraumförderung essenziell, um nachhaltige Effekte auf Familienleben und demografische Stabilität zu erzielen.


    => Es kommen bei der KI unterschiedliche Ergebnisse heraus

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    weitere Überlegungen
    20.Familienleistungen aus einer Hand: Wir schaffen den Familienservice Deutschland als zentrale Anlaufstelle für alle Familienleistungen. Er ersetzt die heutige Zersplitterung zwischen Familienkassen, Jobcentern, Wohngeldstellen und kommunalen Trägern. Leistungen werden automatisch berechnet oder über ein einziges Portal beantragt. Für Menschen ohne digitale Zugänge bleiben analoge Servicestellen bestehen.

    21,

    Maßnahme: Kostenloses Essen für alle Kinder (Kita + Schule)

    (Vollständig detailliert – Wirkung, Kosten, Umsetzung, Recht, Verwaltung, Monitoring)

    1. Zielsetzung

    • Sicherstellung einer täglichen gesunden Mahlzeit für alle Kinder

    • Reduktion von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung

    • Verbesserung von Gesundheit, Konzentration, Bildungschancen

    • Entlastung der Familien um 1.000–1.500 € pro Kind/Jahr

    • Einheitlicher Standard bundesweit

    • Abbau von Bürokratie (keine Anträge, keine BuT‑Einzelleistungen)

    2. Leistungsumfang

    2.1 Anspruchsberechtigte

    • Alle Kinder in:

      • Kindertagesstätten

      • Grundschulen

      • weiterführenden Schulen

      • Horten

      • Ganztagsangeboten

    • unabhängig von Einkommen, Herkunft, Aufenthaltsstatus

    2.2 Leistungsinhalt

    • 1 vollwertiges Mittagessen pro Tag

    • Optional: Frühstücksangebot in sozialen Brennpunkten

    • Getränke inklusive (Wasser, ungesüßter Tee)

    2.3 Qualitätsstandards

    • DGE‑Standard für Gemeinschaftsverpflegung

    • 30–50 % Bio‑Anteil

    • regionale Lieferketten

    • vegetarische Option täglich

    • Allergiker‑ und Halal‑Optionen

    3. Kostenmodell (realistisch, belastbar)

    3.1 Gesamtkosten

    • 4,5–6,0 Mrd. € pro Jahr

    3.2 Rückflüsse

    • Einsparungen BuT‑Verwaltung: 0,4–0,6 Mrd. €

    • Einsparungen kommunale Abrechnungssysteme: 0,2–0,3 Mrd. €

    • Gesundheitsprävention (langfristig): 0,25–0,45 Mrd. €

    ➡️ Netto: 3,15–4,15 Mrd. € pro Jahr

    4. Wirkung

    4.1 Armutsreduktion

    • Senkung der Kinderarmut um 0,6 Prozentpunkte

    • 78.000 Kinder werden aus Armut gehoben

    • Entlastung der Haushalte um 1.000–1.500 € pro Kind/Jahr

    4.2 Bildung & Gesundheit

    • bessere Konzentration

    • weniger Unterrichtsausfall

    • bessere Ernährung

    • weniger Übergewicht

    • bessere soziale Integration

    4.3 Gleichstellung

    • Entlastung von Alleinerziehenden

    • Entlastung von Familien mit mehreren Kindern

    • Entlastung von Familien mit geringem Einkommen

    5. Umsetzung

    5.1 Träger

    • Bund finanziert

    • Kommunen organisieren die Ausgabe

    • Familienservice Deutschland übernimmt:

      • Finanzierung

      • Qualitätskontrolle

      • Monitoring

      • Abrechnung mit Kommunen

    5.2 Infrastruktur

    • Nutzung bestehender Küchen

    • Förderung für:

      • Modernisierung

      • Energieeffizienz

      • regionale Lieferketten

      • Schulung des Personals

    5.3 Abrechnung

    • Pauschale pro Kind/Tag an Kommunen

    • Keine Elternbeiträge

    • Keine Anträge

    • Keine BuT‑Einzelleistungen mehr

    6. Rechtliche Umsetzung

    6.1 Bundesgesetz

    • „Gesetz über die kostenfreie Gemeinschaftsverpflegung für Kinder und Jugendliche (KGKG)“

    6.2 Inhalte

    • Anspruchsregelung

    • Qualitätsstandards

    • Finanzierung durch den Bund

    • Aufgaben der Kommunen

    • Rolle des Familienservice Deutschland

    • Monitoringpflichten

    • Übergangsregelungen

    6.3 Aufhebung/Änderung bestehender Normen

    • SGB II (BuT‑Mittagessen entfällt)

    • SGB VIII (Kita‑Beiträge für Essen entfallen)

    • Schulgesetze der Länder (Anpassung)

    • Kommunalabgabengesetze (Essensgebühren entfallen)

    7. Monitoring & Evaluation

    Indikatoren

    • Teilnahmequote

    • Ernährungsqualität

    • Armutsentlastung

    • Bildungsindikatoren

    • Gesundheitliche Effekte

    • Zufriedenheit der Eltern

    • Kostenentwicklung

    Berichtspflicht

    • jährlicher Bericht des Familienservice Deutschland an Bundestag und Bundesrat

    8. Politische Botschaft (kurz & stark)

    Jedes Kind soll jeden Tag eine gesunde Mahlzeit bekommen – unabhängig vom Einkommen der Eltern. Kostenloses Kita‑ und Schulessen ist eine der wirksamsten Maßnahmen gegen Kinderarmut, Bildungsungleichheit und soziale Ausgrenzung. Es entlastet Familien, stärkt Kinder und schafft echte Chancengerechtigkeit.

     

    22.Familienstartkapital für junge Eltern (mit U‑Untersuchungen)

    Familiengründung erleichtern: 20.000 Euro Startkapital für Eltern unter 30 Jahren

    Wir wollen jungen Menschen den Mut geben, früher eine Familie zu gründen. Viele Paare verschieben ihren Kinderwunsch, weil Ausbildung, Studium, Berufseinstieg und finanzielle Unsicherheit gleichzeitig auf sie einwirken. Das ändern wir.

    Deshalb führen wir ein Familienstartkapital von 20.000 Euro ein, das Eltern erhalten, wenn mindestens ein Elternteil bei der Geburt unter 30 Jahren ist. Die Auszahlung erfolgt automatisch und unbürokratisch in zwei Schritten: 10.000 Euro bei der Geburt und weitere 10.000 Euro nach dem ersten Lebensjahr, wenn die U‑Untersuchungen U1 bis U6 wahrgenommen wurden. Damit stärken wir nicht nur junge Familien, sondern auch die gesundheitliche Vorsorge der Kinder.

    Das Familienstartkapital schafft Sicherheit in einer Lebensphase, in der Einkommen oft niedrig und Belastungen hoch sind. Es unterstützt junge Eltern beim Wohnen, bei der Erstausstattung, im Studium oder in der Ausbildung und erleichtert den Übergang in ein stabiles Familienleben.

    Mit dieser Maßnahme fördern wir frühe Familiengründung, reduzieren finanzielle Hürden und stärken die Gesundheit der Kinder. Das Familienstartkapital ist ein zentraler Baustein einer modernen Familienpolitik, die Chancen eröffnet und Zukunft gestaltet.

    1 Zweck des Gesetzes

    (1) Zweck dieses Gesetzes ist die Förderung früher Familiengründungen, die Stärkung der wirtschaftlichen Stabilität junger Eltern sowie die Verbesserung der gesundheitlichen Vorsorge von Kindern.

    (2) Das Familienstartkapital dient der finanziellen Unterstützung von Eltern, bei denen mindestens ein Elternteil bei der Geburt des Kindes das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

    § 2 Anspruchsberechtigte

    (1) Anspruch auf Familienstartkapital haben Deutsche Eltern, wenn

    1. das Kind im Bundesgebiet geboren wird,

    2. mindestens ein Elternteil bei der Geburt des Kindes das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und

    3. das Kind im Haushalt mindestens eines Elternteils lebt.

    (2) Anspruchsberechtigt sind auch Adoptiv- und Pflegeeltern, sofern eine dauerhafte Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII vorliegt.

    § 3 Höhe und Auszahlung des Familienstartkapitals

    (1) Das Familienstartkapital beträgt 20.000 Euro pro Kind.

    (2) Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen:

    1. 10.000 Euro innerhalb von 14 Tagen nach der Geburtsmeldung,

    2. 10.000 Euro nach Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, sofern die Voraussetzungen des § 4 erfüllt sind.

    (3) Die Auszahlung erfolgt unbar auf ein von den Eltern benanntes Konto. Bei getrennt lebenden Eltern kann die Auszahlung auf Antrag hälftig geteilt werden.

    § 4 Gesundheitsvorsorge (U‑Untersuchungen)

    (1) Der zweite Teilbetrag nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 wird nur gewährt, wenn die U‑Untersuchungen U1 bis U6 gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses vollständig und fristgerecht durchgeführt wurden.

    (2) Die Durchführung der Untersuchungen wird durch elektronische Übermittlung der Vorsorgedaten durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte an den Familienservice Deutschland bestätigt.

    (3) Liegen die Voraussetzungen nach Absatz 1 aus medizinischen oder sonstigen wichtigen Gründen nicht vor, kann der Familienservice Deutschland auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilen.

    § 5 Verfahren

    (1) Das Familienstartkapital wird automatisch gewährt. Ein Antrag ist nicht erforderlich.

    (2) Der Familienservice Deutschland erhält zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen automatisierten Zugriff auf

    1. das Melderegister,

    2. die Geburtsdaten des Kindes,

    3. die Geburtsdaten der Eltern,

    4. die elektronischen Vorsorgedaten nach § 4.

    (3) Die Eltern sind verpflichtet, Änderungen der Haushaltszugehörigkeit des Kindes unverzüglich mitzuteilen.

    § 6 Rückforderung

    (1) Das Familienstartkapital ist zurückzuzahlen, wenn

    1. es durch vorsätzlich falsche Angaben erlangt wurde,

    2. das Kind dauerhaft nicht im Haushalt eines Elternteils lebt,

    3. die Voraussetzungen des § 4 nicht erfüllt wurden und keine Ausnahmegenehmigung vorliegt.

    (2) Der Familienservice Deutschland erlässt einen Rückforderungsbescheid. Die allgemeinen Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes finden Anwendung.

    § 7 Finanzierung

    (1) Die Kosten des Familienstartkapitals trägt der Bund.

    (2) Die Mittel werden jährlich im Bundeshaushalt veranschlagt.

    § 8 Evaluation

    (1) Der Familienservice Deutschland erstellt jährlich einen Bericht über

    1. die Inanspruchnahme,

    2. die Geburtenentwicklung in der Altersgruppe 20–25 Jahre,

    3. die gesundheitliche Vorsorgequote (U1–U6),

    4. die soziale Wirkung des Familienstartkapitals.

    (2) Der Bericht wird dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt.

    § 9 Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am 1. Januar des auf die Verkündung folgenden Jahres in Kraft.

    23.

    Paarberatung als Regelleistung

    Ziel und Kurzbeschreibung

    Ziel: Präventive Stabilisierung von Partnerschaften, Verringerung von Trennungen, Unterstützung bei Familiengründung. Kurzbeschreibung: Kostenfreie, niedrigschwellige Paar‑ und Familienberatung als Regelleistung mit einem abgestuften Leistungsangebot: 3 Sitzungen pro Jahr plus 2 Zusatzsitzungen rund um Geburt; bei medizinischer oder psychosozialer Indikation bis zu 8 Sitzungen nach Prüfung.

    Zielgruppe

    • Paare mit Kinderwunsch

    • Werdende Eltern

    • Eltern in den ersten drei Lebensjahren des Kindes

    Leistungsumfang und Formate

    • Basispaket: 3 kostenfreie Sitzungen pro Kalenderjahr.

    • Geburtsbegleitung: 2 zusätzliche Sitzungen im Zusammenhang mit Geburt/Elternzeit.

    • Intensivfall: Bis zu 8 Sitzungen nach fachlicher Indikation.

    • Formate: Präsenz, Telefon, Video‑Sitzungen; Gruppenangebote für allgemeine Themen möglich.

    • Leistungsarten: Kurzberatung, Krisenintervention, Paar‑ und Elterncoaching, Vermittlung weitergehender Hilfen.

    Zugang und Anspruch

    • Zugang: Buchung über zentrale Plattform (FamilienKompass) oder regionale Anlaufstellen; anonyme Erstkontakte möglich.

    • Voraussetzungen: gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland; keine Einkommensprüfung.

    • Anbieterwahl: Kein Anspruch auf bestimmten Anbieter; Anbieterwechsel möglich.

    Anbieterqualifikation und Qualitätssicherung

    • Zulassung: Nur zertifizierte Anbieter (z. B. Paar‑/Familientherapeutinnen, Psychologinnen, Sozialpädagog*innen mit Zusatzqualifikation).

    • Anforderungen: regelmäßige Fortbildung, Supervision, Datenschutz‑ und Qualitätsmanagementkonzept.

    • Zertifizierung: Drei Jahre gültig; jährliche Kurzprüfung; Audits durch Familienservice.

    • Dokumentation: Anonymisierte Leistungsdaten zur Qualitätssicherung und Abrechnung.

    Vergütung und Abrechnung

    • Honorarrahmen: Bundeseinheitliche Honorarsätze (Rahmen 80–180 € pro Sitzung, Anpassung möglich).

    • Zahlungsmechanik: 50 % Vorabzahlung an Anbieter; Rest nach Verwendungsnachweis.

    • Kostensteuerung: Deckelung kostenfreier Sitzungen; Zusatzsitzungen nach Prüfung; Förderung digitaler Gruppenangebote.

    Monitoring und Wirkungsindikatoren

    • KPIs: Teilnahmequote, Sitzungen/Paar, Zufriedenheit, Trennungsquote in Zielgruppen, Geburtenentwicklung.

    • Evaluation: Externe Evaluation nach 3 Jahren; halbjährliche Finanz‑ und Wirkungsberichte.

    • Erwartete Wirkung: Δ TFR +0,02–0,04 durch Prävention von Trennungen und erhöhte Familienplanungssicherheit.

    Kostenrahmen (Vollausbau, Schätzung)

    • Jährliche Gesamtkosten: €0,8–1,5 Mrd. (Honorare, Plattformbetrieb, Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Reserve für Zusatzleistungen).

    • Pilotempfehlung: Budget €150–300 Mio. für 12–18 Monate in drei Modellregionen

    24.

    Familiencoaching für junge Paare

    Ziel und Kurzbeschreibung

    Ziel: Frühe Prävention von Überlastung, Stärkung partnerschaftlicher Kompetenzen und Erhöhung der Familienplanungssicherheit bei jungen Paaren. Kurzbeschreibung: Geförderte Gruppen‑ und Einzelcoachingprogramme für Paare unter 35 mit praxisorientierten Modulen zu Partnerschaft, Elternrolle, Zeit‑ und Stressmanagement. Förderung bis 80 %, maximal 2.000 € pro Paar und Jahr.

    Zielgruppe

    • Paare, bei denen mindestens ein Partner jünger als 35 Jahre ist

    • Besondere Priorität für Paare mit niedrigem Einkommen oder unsicherer Wohnsituation

    Leistungsumfang und Formate

    • Präventionsmodule: Gruppenworkshops (z. B. 6–8 Sitzungen), E‑Learning‑Module, Einzelcoachings (1–3 Sitzungen).

    • Inhalte: Kommunikation, Konfliktlösung, Finanzplanung, Zeitmanagement, Vorbereitung auf Elternschaft, Stressbewältigung.

    • Formate: Präsenzgruppen, hybride Formate, digitale Selbstlernmodule mit moderierter Begleitung.

    Zugang und Anspruch

    • Zugang: Antrag über FamilienKompass oder über lokale Träger; Priorisierung nach Alter und Bedarf.

    • Fördersatz: Bis zu 80 % der Programmkosten; max. 2.000 € pro Paar/Jahr. Anbieter trägt in der Regel 20 % Eigenanteil oder stellt Matching sicher.

    Anbieterqualifikation und Qualitätssicherung

    • Zulassung: Zertifizierte Träger mit nachgewiesener Erfahrung in Paar‑ und Familienarbeit.

    • Anforderungen: Curriculum‑Standards, Evaluation der Module, Datenschutzkonzept, Trainerqualifikation.

    • Monitoring: Teilnahmequoten, Abschlussraten, Zufriedenheit, Kurzfristindikatoren zu Stress und Partnerschaftsqualität.

    Monitoring und Wirkungsindikatoren

    • KPIs: Anzahl geförderter Paare, Teilnahme an Gruppenmodulen, Zufriedenheit, Veränderung von Stress‑ und Konfliktindikatoren, Übergangsquote in Paarberatung.

    • Evaluation: Wirkungsevaluation nach 2–3 Jahren zur Abschätzung Beitrag zur TFR.

    • Erwartete Wirkung: Δ TFR +0,01–0,02 durch frühzeitige Prävention und erhöhte Familienplanungssicherheit.


    Dieses Addendum ergänzt das FamilienStark‑Gesetz um präzisierte Regelungen zur flächendeckenden Paarberatung als Regelleistung und zum geförderten Familiencoaching für junge Paare. Ziel ist die systematische Verknüpfung präventiver und kurativer Angebote zur Stärkung partnerschaftlicher Stabilität und Familiengründung.

    Artikel 1 — Ergänzung § 3 (Leistungsangebot)

    1. Neuer Absatz 4 (Paarberatung als Regelleistung — Konkretisierung) a. Anspruchsberechtigt sind Paare mit Kinderwunsch, werdende Eltern sowie Eltern in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes. b. Jeder anspruchsberechtigte Haushalt hat Anspruch auf jährlich drei kostenfreie Paarberatungs‑Sitzungen; zusätzlich sind zwei Sitzungen im Zusammenhang mit Geburt oder unmittelbarer Elternzeit vorgesehen. Bei medizinischer oder psychosozialer Indikation kann der Familienservice bis zu acht Sitzungen gewähren. c. Sitzungen sind in Präsenz, telefonisch oder videobasiert möglich. Die bundeseinheitlichen Honorarsätze werden durch Rechtsverordnung des BMFSFJ festgelegt. d. Anbieter sind verpflichtet, anonymisierte Leistungsdaten zur Abrechnung und Qualitätssicherung zu übermitteln.

    2. Neuer Absatz 5 (Familiencoaching für junge Paare) a. Gefördert werden präventive Gruppen‑ und Einzelangebote für Paare, bei denen mindestens ein Partner jünger als 35 Jahre ist. b. Gefördert wird ein Fördersatz von bis zu 80 % der Programmkosten, maximal 2.000 € pro Paar und Jahr. Die Auswahl geförderter Programme erfolgt nach Qualitätskriterien und regionaler Priorisierung. c. Programme müssen ein standardisiertes Curriculum, Evaluations‑ und Dokumentationspflichten sowie Mindestanforderungen an Trainer*innen erfüllen.

    Artikel 2 — Ergänzung § 4 (Zugang, Triage und Plattform)

    1. Triage und Steuerung a. Der Familienservice betreibt die Plattform FamilienKompass als zentrale Triage‑ und Buchungsstelle. Paare werden nach einem standardisierten Erstscreening automatisiert dem geeigneten Angebot (Coaching vs. Beratung) zugewiesen. b. Paare können jederzeit einen Anbieterwechsel beantragen; anonyme Erstkontakte sind möglich.

    2. Priorisierung a. Bei begrenzter Kapazität sind junge Paare (<35 Jahre), sozial benachteiligte Haushalte und Regionen mit erhöhten Trennungsraten vorrangig zu berücksichtigen.

    Artikel 3 — Ergänzung § 5 (Vergütung, Abrechnung und Kostensteuerung)

    1. Honorarrahmen und Abrechnung a. Der bundeseinheitliche Honorarrahmen wird durch Rechtsverordnung festgelegt; digitale Formate werden gesondert bewertet. b. Anbieter erhalten bis zu 50 % Vorabzahlung; Restzahlung nach Verwendungsnachweis und Leistungsabrechnung.

    2. Kostensteuernde Maßnahmen a. Kostenfreie Basissitzungen sind auf drei pro Jahr begrenzt; Zusatzsitzungen sind indikationsabhängig. b. Digitale Gruppen‑ und Selbstlernmodule sind vorrangig zu fördern, um Effizienzgewinne zu erzielen. c. Für die Haushaltsplanung legt das BMFSFJ dem Deutschen Bundestag einen dreijährigen Finanzplan mit Pilot‑ und Rollout‑tranche vor.

    Artikel 4 — Ergänzung § 6 (Anbieterqualifikation und Zertifizierung)

    1. Curricula und Mindeststandards a. Für geförderte Coaching‑Programme sind verbindliche Curricula, Trainerqualifikationen und Evaluationsstandards festzulegen. b. Zertifizierte Anbieter müssen regelmäßige Fortbildung und Supervision nachweisen.

    2. Integration in Zertifikat FamilienStark a. Anbieter von Coaching‑Programmen und Paarberatung sind im Register des Familienservice zu führen; die Erfüllung der Qualitätskriterien ist Voraussetzung für Förderfähigkeit.

    Artikel 5 — Ergänzung § 8 (Monitoring, Evaluation und Wirkungsnachweis)

    1. Erweiterte KPIs a. Der Familienservice erhebt zusätzlich zu bestehenden Kennzahlen spezifische Indikatoren für Coaching‑Programme: Teilnahmequote junger Paare, Abschlussraten, Übergangsquote in Paarberatung, Veränderung von Stress‑ und Konfliktindikatoren. b. Wirkungsanalyse umfasst die Messung von Trennungsraten in Zielkohorten sowie die Abschätzung des Beitrags zur Geburtenentwicklung.

    2. Evaluationsfristen a. Eine formative Evaluation des Pilotjahres ist nach 12–18 Monaten vorzulegen. b. Eine umfassende externe Wirksamkeits‑ und Kosten‑Nutzen‑Evaluation ist spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten vorzulegen.

    Artikel 6 — Übergangs‑ und Implementierungsbestimmungen

    1. Pilot und Rollout a. Für die Implementierung ist ein gestaffeltes Vorgehen vorgesehen: Pilotphase (mindestens drei Modellregionen) mit einem Budget für Jahr 1; anschließender schrittweiser Rollout abhängig von Evaluationsergebnissen.

    2. Koordination mit Ländern und Kommunen a. Der Familienservice koordiniert die Integration bestehender regionaler Angebote und fördert Kooperationen mit kommunalen Trägern und Arbeitgebern.

    Artikel 7 — Finanzierungsvermerk

    1. Die zur Durchführung dieses Addendums erforderlichen Mittel sind im Rahmen des Haushaltsplans des BMFSFJ bereitzustellen; der Finanzplan für die ersten drei Jahre ist dem Deutschen Bundestag vorzulegen.

    2. Pilotmittel sind zweckgebunden auszuweisen; Einspar‑ und Effizienzpotenziale (z. B. durch digitale Module) sind im Evaluationsbericht zu quantifizieren.

    Schlussbestimmung

    Dieses Addendum tritt mit dem FamilienStark‑Gesetz in Kraft und ist integraler Bestandteil desselben. Es ist so zu gestalten, dass Prävention (Familiencoaching) und kurative Leistungen (Paarberatung) nahtlos verzahnt werden, um maximale Wirkung bei kontrollierbaren Kosten zu erzielen.

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