Hessen
1.Ehestandsdarlehen Hessen 2030 – „Familien gründen früher“
1. Grundprinzip
Hessen führt ein zinsloses Ehestandsdarlehen für verheiratete Paare bis max. 25 Jahre ein.
Darlehenshöhe: bis 50.000 €
Zins: 0 %
Tilgung: 1 % der Darlehenssumme pro Monat (= 500 €/Monat bei 50.000 €)
Kinderbonus: Für jedes geborene Kind werden 10.000 € der Restschuld erlassen
Zielgruppe: deutsche verheiratete Paare mit Erstwohnsitz in Hessen
Zweck: Familiengründung vorziehen, Geburtenrate erhöhen, soziale Stabilität stärken
2. Warum Hessen dieses Instrument braucht
2.1 Demografische Lage Hessen
Geburtenrate Hessen: 1,46 Kinder pro Frau (unter dem Bundesdurchschnitt)
Durchschnittsalter der Mütter bei Erstgeburt: 31,5 Jahre
Anteil der Frauen, die erst nach 35 ihr erstes Kind bekommen: > 25 %
Konsequenzen:
Höhere Wahrscheinlichkeit für Frühgeburten, Behinderungen, genetische Risiken
Sinkende Zahl potenzieller Erwerbstätiger
Steigende Kosten im Gesundheits- und Sozialsystem
Wohnungsmarkt und Infrastruktur werden langfristig ineffizient ausgelastet
3. Wirkung des Ehestandsdarlehens
3.1 Frühere Familiengründung
Das Darlehen wirkt wie ein sofortiger Kapitalstock, der jungen Paaren ermöglicht:
größere Wohnung
erste Ausstattung
Auto für Pendelwege
Absicherung gegen Einkommensausfälle
Startkapital für Familiengründung
Erwarteter Effekt:
Vorziehen der Erstgeburt um 1–3 Jahre
Steigerung der Geburtenrate um 0,05–0,15 Kinder pro Frau (realistisch)
3.2 Weniger Behinderungen & Gesundheitskosten
Medizinisch eindeutig:
Risiko Trisomie 21:
mit 25 Jahren: 1:1400
mit 35 Jahren: 1:350
mit 40 Jahren: 1:100
Frühere Geburten = weniger Komplikationen = geringere Kosten.
Hessen spart langfristig jährlich 50–120 Mio. € im Gesundheits- und Sozialsystem.
3.3 Fiskalische Rückflüsse
Jedes zusätzliche Kind erzeugt über Lebenszeit:
+ 250.000–400.000 € Steuer- und Sozialbeiträge
+ 80.000–120.000 € regionale Wertschöpfung
+ 1,0–1,5 zusätzliche Erwerbspersonen (Migrationseffekte eingerechnet)
4. Kosten für Hessen
4.1 Bruttokosten
Wenn Hessen jährlich 10.000 Paare fördert:
Maximalvolumen: 10.000 × 50.000 € = 500 Mio. € Darlehensbestand
Realer Mittelabfluss: 150–200 Mio. € pro Jahr (Tilgungen + Kindererlasse reduzieren Bestand)
4.2 Netto-Kosten nach Rückflüssen
Tilgungen: ca. 60–80 Mio. €/Jahr
Kindererlasse: ca. 40–60 Mio. €/Jahr
Verwaltung: < 5 Mio. €/Jahr
Fiskalische Rückflüsse: 150–300 Mio. €/Jahr (Steuern, Sozialbeiträge, Konsum)
Ergebnis: Das Programm refinanziert sich vollständig und erzeugt Nettoüberschüsse ab Jahr 10.
5. Politische Argumentation für Hessen
5.1 Sozialpolitisch
Entlastet junge Familien
Fördert stabile Ehen
Reduziert Armutsrisiken bei jungen Eltern
Unterstützt ländliche Regionen (Waldeck-Frankenberg, Schwalm-Eder, Werra-Meißner)
5.2 Wirtschaftspolitisch
Mehr Erwerbstätige
Sicherung der Fachkräftebasis
Stabilisierung der Renten
Höhere regionale Kaufkraft
5.3 Gesundheitspolitisch
Weniger Risikoschwangerschaften
Weniger Frühgeburten
Weniger genetische Komplikationen
Entlastung der Krankenhäuser
5.4 Finanzpolitisch
Zinsloses Darlehen = kein Zuschuss, sondern Investition
Kindererlasse sind zielgenau und sozial gerecht
Programm ist haushaltsneutral ab Jahr 10
6. Hessen-spezifische Modellrechnung
Annahme: 10.000 Darlehen pro Jahr
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Darlehensvolumen | 500 Mio. € |
| Tilgungen | 70 Mio. €/Jahr |
| Kindererlasse | 50 Mio. €/Jahr |
| Verwaltung | 5 Mio. €/Jahr |
| Fiskalische Rückflüsse | 200 Mio. €/Jahr |
| Nettoeffekt | +75 Mio. €/Jahr |
7. Politische Botschaft für Hessen
„Hessen investiert in Familien statt in Bürokratie. Wir geben jungen Paaren die Freiheit, früher Kinder zu bekommen – und stärken damit die Zukunft unseres Landes.“
2.Ganzztagsbetreuung Hessen 2030 – Rechtsanspruch + Betriebskita‑Zuschuss
1. Rechtsanspruch auf kostenlose Ganztagsbetreuung in Hessen
Zielsetzung
Hessen führt einen Rechtsanspruch auf kostenlose Ganztagsbetreuung für alle Kinder ab dem 1. Lebensjahr bis zum Ende der Grundschule ein.
Begründung
Vereinbarkeit von Beruf & Familie
Entlastung der Kommunen durch Landesfinanzierung
Höhere Erwerbsquote von Frauen (Hessen liegt unter Bundesdurchschnitt)
Weniger Teilzeitfalle
Mehr Fachkräfte für hessische Wirtschaft
Frühkindliche Bildung als Standortfaktor
Finanzierung
Landesfonds „Ganztagsbetreuung Hessen 2030“
Jährliches Volumen: 1,2–1,5 Mrd. €
Gegenfinanzierung:
höhere Erwerbsquote → +400–600 Mio. € Steuern/Sozialbeiträge
weniger Sozialtransfers → 150–250 Mio. €
Bundesmittel Ganztagsförderung abrufbar
kommunale Entlastung durch Landesübernahme der Betriebskosten
2. Betriebskita‑Zuschuss Hessen (Betriebskita‑Förderrichtlinie HKFAKG)
A) Fördergegenstand und förderfähige Kosten (Hessen‑Version)
Fördergegenstand
Hessen fördert:
Neubau, Umbau, Ausbau betrieblicher Kitas
Schaffung neuer Betreuungsplätze
Kooperations‑Kita‑Modelle zwischen Unternehmen und freien Trägern
Notfall‑ und Schichtbetreuung für Industrie, Pflege, Polizei, Logistik
Betriebskita‑Cluster in Gewerbegebieten (Hessen hat viele Mittelstandscluster)
Förderfähige Kosten
Investitionen:
Bau, Umbau, Brandschutz, Barrierefreiheit
Ausstattung, Spielgeräte, Sicherheitsausstattung
Planung:
Architekten, Statik, Gutachten, Genehmigungen
Erstausstattung:
Möbel, Spielgeräte, IT, Küche
Betriebskosten (befristet):
Personalkosten (anteilig)
Fortbildungen
Sachkosten für 36 Monate
Kooperationen:
Trägerhonorare
Mietzuschüsse
Nicht förderfähig:
Grundstückskauf (außer Härtefälle)
Verwaltungskosten ohne Kita‑Bezug
B) Förderberechtigte und Voraussetzungen (Hessen‑Version)
Förderberechtigt
Unternehmen mit Sitz/Betriebsstätte in Hessen
Kommunale Unternehmen (z. B. Kliniken, Stadtwerke)
Mittelständische Betriebe (Hessen = 99 % KMU)
Unternehmen, die das Zertifikat „Kinderfreundliche Arbeitskultur Hessen“ beantragen
Voraussetzungen
Bedarfsnachweis (Elternbefragung, Personalstruktur)
Finanzierungs‑ und Betriebskonzept
Öffnung eines Teils der Plätze für Kooperationspartner
Arbeitgeber‑Matching:
30 % Eigenanteil (20 % bei KMU‑Sozialträger‑Modellen)
C) Fördersätze, Höchstbeträge und Laufzeiten (Hessen‑Version)
1. Investitionszuschuss
KMU: bis 70 %
Großunternehmen: bis 50 %
Maximalbetrag pro Projekt: 500.000 €
Maximalbetrag pro Platz: 25.000 €
2. Betriebskostenzuschuss (36 Monate)
bis 50 % der laufenden Kosten
max. 6.000 € pro Platz/Jahr
3. Notfallbetreuung
10.000 € pro Jahr (erhöhbar bei Schichtbetrieben)
4. Deckelung
Großunternehmen: max. 20.000 € pro Jahr (Ausnahmen möglich)
D) Antrag, Bewilligung und Auszahlung (Hessen‑Version)
Antragstellung
Über das Portal „Familienservice Hessen“.
Erforderlich:
Projektbeschreibung
Kosten‑ & Finanzierungsplan
Bedarfsanalyse
Zeitplan
Qualitätskonzept
Prüfung
Formale Prüfung
Fachliche Prüfung
Vor‑Ort‑Prüfung ab 100.000 € Investition
Auszahlung
50 % nach Bewilligung
Rest nach Fertigstellung
Betriebskostenzuschuss quartalsweise
E) Nachweis, Kontrolle, Rückforderung (Hessen‑Version)
Nachweise
Rechnungen
Zahlungsbelege
Personalnachweise
Belegungsstatistik
Kontrollen
Stichproben
Vor‑Ort‑Kontrollen
Qualitätsprüfung
Rückforderung
Missbrauch → Rückzahlung + Zinsen
Falschangaben → Sperre + strafrechtliche Schritte
3. Warum Hessen dieses Programm braucht
1. Fachkräftemangel
Hessen fehlen bis 2035 rund 280.000 Fachkräfte. Betriebskitas erhöhen die Erwerbsquote junger Eltern sofort.
2. Hohe Mieten in Rhein‑Main
Viele Familien können sich Betreuungsplätze nicht leisten. Kostenlose Ganztagsbetreuung entlastet massiv.
3. Industrie & Schichtarbeit
Hessen hat große Arbeitgeber (Kliniken, Bahn, Logistik, Industrie). Diese brauchen Schicht‑ und Notfallbetreuung.
4. Ländliche Räume
Waldeck‑Frankenberg, Schwalm‑Eder, Werra‑Meißner: Betriebskitas stabilisieren Regionen und sichern Arbeitsplätze.
4. Fiskalische Wirkung für Hessen
Kosten
Betriebskita‑Programm: 150–250 Mio. €/Jahr
Ganztagsanspruch: 1,2–1,5 Mrd. €/Jahr
Rückflüsse
+400–600 Mio. € Steuern/Sozialbeiträge
+150–250 Mio. € weniger Sozialleistungen
+200–300 Mio. € durch höhere Erwerbsquote
+100–150 Mio. € durch Standortattraktivität
Nettoeffekt: → Das Programm refinanziert sich zu 60–80 % → Der Rest ist Zukunftsinvestition in Familien & Fachkräfte
5. Politische Botschaft für Hessen
„Hessen schafft die beste Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Deutschland. Kostenlose Ganztagsbetreuung + Betriebskitas = mehr Freiheit, mehr Fachkräfte, mehr Zukunft.“
6. Eigenheimzulage mit 3000 Euro Kinderzulage
Wiedereinführung der Eigenheimzulage mit einer Kinderzulage von 3000 Euro pro Kind jährlich 8 Jahre lang für Deutsche. Damit sollen sich die Familien Eigentum erwerben können. Mit Mietzahlung hat eine Familie mit 3 Kindern auch mit Verdopplung des Kindergeldes nicht viel mehr verfügbares Einkommen nach Wohnkosten als eine Bürgergeldempfänger Familie. Dies hängt vor allem von der Miethöhe ab. Die Eigenheimzulage darf 5% des tatschlichen Kaufpreises/ Baupreises nicht übersteigen.
http://www.gesetze-im-internet.de/eigzulg/__9.html
Beispiel:
Regelsätze: Eltern 2 mal 506 Euro= 1012 Euro + 1 Kind 12 Jahre = 390 Euro + 1 Kind 15 Jahr =471 Euro + 1 Kind 16 Jahre=471 Euro =2344 Euro. (Gesamt) Regelsätze
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regelsaetze-sind-gestiegen-1522244
Plus Miete die angemessen sein muss. Angemessene Bruttokaltmiete ist z.B. bei 5 Personen in der Stadt München bis 1939 Euro + Heiz- und Warmwasserkosten ca. 250 Euro =2189 Euro Warmmiete.
https://stadt.muenchen.de/infos/kosten-unterkunft.html
Regelsatz 2344 Euro + Bruttokaltmiete 1939 Euro + ca. 250 Nebenkosten = 4533 Euro Gesamtnettotransfer
27,48 Euro Stundenlohn bei einem Vollzeitjob 165 Stunden im Monat Arbeitszeit ergeben 4535 Euro Brutto plus Kindergeld reichen ungefähr gerade aus um auf den Gesamtnettotransfer des Hatz IV Empfängers zu kommen.
7. Förderprogramm in Höhe von 4,1 Milliarden Euro zum Bau von Sozialwohnungen jährlich in der Größe von 120 Quadratmeter 6 Zimmer plus Küche +Bad Wohnungen für Großfamilien.
BMWSB Sozialer Wohnungsbau - BMWSB
8. Familienzuschlag
Der Familienzuschlag für Beamte wird auf 500 Euro erhöht.
9. Künstliche Befruchtungen werden vom Staat bezahlt.
10. Früherkennungsuntersuchung
Verpflichtung zur U1 bis U11 Früherkennungsuntersuchung, damit Missbrauch erkannt wird. Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht in solchen Fällen. Die Bürger dürfen nicht wegschauen. Ansonsten werden sie bestraft. Die Impfungen werden durchgeführt.
Es wird damit in der Familienpolitik Einkommensgerechtigkeit hergestellt.
Fetale Alkoholspektrumstörungen (FASD)
Wir von der MTP setzen uns sehr zur Situationsverbesserung von Behinderten Menschen ein.
Wir werden aber Mütter hart bestrafen, die durch ihr Verhalten in der Schwangerschaft ihre Kinder zumindest "billigend in Kauf nehmend" behindert machen.
Außerdem werden wir eine große Aufklärungskampagne starten.
Die Kinder haben ein Recht auf ein gutes Leben und die Gesellschaft ein Interesse die Anzahl der Behinderten nicht so Leistungsfähigen Kinder in Grenzen zu halten. Alleine durch Alkoholismus kommt es bis zu 10000 Behinderungen pro Jahr.https://www.kinderaerzte-im-netz.de/krankheiten/fetale-alkoholspektrumstoerungen-fasd/symptome-krankheitsbild/
11. Planungssicherheit durch verbesserte Arbeitsbedingungen.
Arbeitsrechtliche Verbesserungen für Familien, um mehr Sicherheit für Familien zu schaffen. Das heißt wer 2 Kinder und mehr hat muss bei betriebsbedingten Kündigungen in der Sozialauswahl der der aus Betriebsgründen zu kündigen einen besonderen Schutz haben. Das Recht auf Arbeitszeitverkürzung und Arbeitszeitverlängerung wird ermöglicht. Betriebskindergärten müssen mehr entstehen und daher gefördert werden.
12. Das Ehegattensplitting bleibt erhalten und die Ehe gestärkt!
Das Grundgesetz in Artikel 6 GG schützt Ehe und Familie.
“(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Die Familie wird mit den oben genannten Maßnahmen sehr gut geschützt. Aber auch die Ehe steht im besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.
Das Ehegattensplitting schützt die Ehe finanziell. Das Abschaffen des Ehegattensplittings wäre verfassungswidrig.
Abgrenzung von anderen Parteien im Bundestag:
Die Linke, Die Grünen, SPD und AfD wollen das Ehegattensplitting abschaffen, was eine deutliche Steuererhöhung bedeutet. Sie wollen die Familien über das Familiensplitting mehr fördern. Dies ist gegenüber unseren Maßnahmen aber wenig und überhaupt nicht ausreichend, um die Probleme zu beseitigen.
FDP und CDU/CSU wollen das Ehegattensplitting beibehalten aber überhaupt nichts für die Familien tun. Das ist völlig unakzeptabel.
Wir wollen neben dem Ehegattensplitting die Ehe weiter stärken.
Wir wollen die Ehe auch als Schutzgemeinschaft stärken und wollen das gute Verhalten der Partner in der Ehe belohnen. Wer sich schlecht verhält und den Partner z.B. betrügt sexuell oder finanziell muss bei einer Scheidung schlechter gestellt werden. Das ist derzeit nicht der Fall.
Deswegen werden wir das Schuldprinzip bei der Scheidung wieder einführen.
https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungsrecht/aktuell/183-der-seitensprung-in-der-ehe-auswirkungen-auf-die-scheidung
Maßnahme 1: Nationale Familienkampagne
Titel: „Deutschland wird Familienland“ Inhalt:
Bundesweite, mehrjährige Kommunikationskampagne (TV, Social Media, Plakat, Schulen, Behörden)
Positive Darstellung von Familie in Vielfalt (Ehepaare, Alleinerziehende, Patchwork, Großfamilien)
Betonung: Kinder sind gesellschaftlich erwünscht, willkommen und politisch unterstützt
Beteiligung von Prominenten, Arbeitgebern, Kommunen
Wirkung:
Stärkung des sozialen Klimas für Familien
Reduktion von Stigmatisierung (z. B. bei jungen Eltern, kinderreichen Familien)
Langfristige Erhöhung der Geburtenbereitschaft durch kulturelle Re-Normalisierung
🔹 Maßnahme 2: Fertilitäts- und Lebensplanungsaufklärung ab Klasse 7
Inhalt:
Integration in schulische Lehrpläne (Biologie, Sozialkunde, Ethik)
Vermittlung biologischer Grundlagen der Fruchtbarkeit (z. B. altersabhängige Fertilität)
Reflexion über Lebensziele, Vereinbarkeit, Partnerschaft, Elternschaft
Gendergerechte Ansprache: Jungen und Mädchen gleichermaßen
Wirkung:
Frühzeitige Bewusstseinsbildung über biologische und soziale Rahmenbedingungen
Reduktion ungewollter Kinderlosigkeit durch informierte Lebensentscheidungen
Förderung reproduktiver Autonomie und realistischer Familienplanung
🔹 Maßnahme 3: Normalisierung externer Betreuung
Slogan: „Gute Betreuung stärkt Kinder“ Inhalt:
Öffentlichkeitsarbeit zur Entstigmatisierung von Krippe, Kita und Ganztag
Darstellung wissenschaftlicher Erkenntnisse zu Bildungs- und Bindungseffekten
Schulung von Fachpersonal, Elternberatung, Arbeitgeberkommunikation
Wirkung:
Erhöhung der Akzeptanz früher Fremdbetreuung
Entlastung insbesondere von Müttern → höhere Erwerbsbeteiligung
Förderung von Zweit- und Drittgeburten durch Vereinbarkeitssicherheit
📊 Wirkungsschätzung
| Wirkungsebene | Einschätzung (konservativ) |
|---|---|
| Kinderarmutsreduktion | –0,10 Prozentpunkte |
| Kinder aus Armut befreit | ca. 15.000 |
| Geburtenrateffekt (Δ TFR) | +0,03 Kinder/Frau (10 Jahre) |
| Kosten/Jahr | 1,00 Mrd. € |
| €/gerettetes Kind | ca. 66.700 € |
15. Einführung der Familienarbeitszeit mit Familiengeld für vollzeitnahe Teilzeitmodelle beider Eltern
Ziel
Eltern sollen gleichzeitig erwerbstätig und für Kinder verfügbar sein können.
Reduktion der Opportunitätskosten von Kindern, besonders für Mütter.
Förderung partnerschaftlicher Erwerbs- und Care‑Modelle.
Eltern sollen gleichzeitig erwerbstätig und für Kinder verfügbar sein können.
Reduktion der Opportunitätskosten von Kindern, besonders für Mütter.
Förderung partnerschaftlicher Erwerbs- und Care‑Modelle.
Konkretes Modell (Deutschland‑tauglich, evidenzbasiert)
Beide Eltern arbeiten 28–32 Stunden pro Woche („vollzeitnahe Teilzeit“).
Der Staat zahlt ein Familiengeld von 400 € pro Elternteil pro Monat, solange beide im Zielkorridor arbeiten.
Gilt bis zum 8. Lebensjahr des jüngsten Kindes.
Auch für Alleinerziehende: Familiengeld bei 28–32 Stunden Erwerbstätigkeit.
Beide Eltern arbeiten 28–32 Stunden pro Woche („vollzeitnahe Teilzeit“).
Der Staat zahlt ein Familiengeld von 400 € pro Elternteil pro Monat, solange beide im Zielkorridor arbeiten.
Gilt bis zum 8. Lebensjahr des jüngsten Kindes.
Auch für Alleinerziehende: Familiengeld bei 28–32 Stunden Erwerbstätigkeit.
Mechanismus
Reduziert den Einkommensverlust durch Teilzeit.
Verhindert, dass Mütter in „Teilzeitfallen“ stecken bleiben.
Erhöht die Erwerbsbeteiligung von Vätern.
Stabilisiert Einkommen von Mehrkindfamilien.
Reduziert den Einkommensverlust durch Teilzeit.
Verhindert, dass Mütter in „Teilzeitfallen“ stecken bleiben.
Erhöht die Erwerbsbeteiligung von Vätern.
Stabilisiert Einkommen von Mehrkindfamilien.
Erwartbare Wirkung
Frühere und höhere Realisierung des Kinderwunsches.
Mehr Zweit- und Drittkinder, weil Vereinbarkeit kalkulierbar wird.
Stärkere Gleichstellung → empirisch klar geburtensteigernd (Skandinavien).
Frühere und höhere Realisierung des Kinderwunsches.
Mehr Zweit- und Drittkinder, weil Vereinbarkeit kalkulierbar wird.
Stärkere Gleichstellung → empirisch klar geburtensteigernd (Skandinavien).
Durch die Mehrausgaben oben in der Tabelle sinken aber auch andere Ausgaben. Tabelle unten
1. Erhöhung des Steuerlineartarifs beginnend mit 17%; 26,97% und endend bei 45 % heute 14%, 23,97%, 42 % (ohne Reichensteuer)(dann Abschaffung der Reichensteuer 45%) Grundsteuerfreibetrag 13.000 Euro.
Mehreinnahmen: 50 Milliarden Euro (Das wird kombiniert mit der Kindergeldverdoppelung und Kindersteuerfreibetragverdoppelung.)
------
Bei sofortiger +3 Prozentpunkte‑Erhöhung aller drei Einkommensteuersätze ergibt sich ein realistischer Netto‑Mehreffekt von ≈€50–53 Mrd/Jahr; eine Kindergeld‑Verdopplung kostet ≈€54 Mrd/Jahr zusätzlich; die Verdopplung des Kinderfreibetrags führt je nach Annahmen zu ≈€9–20 Mrd/Jahr Mindereinnahmen. Unter realistischen Annahmen bleibt die Kombination fiskalisch negativ (Netto‑Mehrbedarf ≈€10–25 Mrd/Jahr).
Reicht nicht ganz. Deshalb muss Solidaritätszuschlag voll sein: notwendig Punkt 2
----
2. Beibehaltung des Solidaritätszuschlages. Er bringt nach Anwendung bis 2021 ca. 22 Milliarden Euro Einnahme für den Bund. Heute 12 Milliarden.
Mehreinnahme 10 Milliarden Euro.
Dadurch können alleine 50 Euro Kindergelderhöhung pro Monat gegenfinanziert werden. Die Hauptkosten dafür trägt der Bund.
3. Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 20% normaler Satz bzw. 10% kleiner Satz. Langfristig wird der kleine Satz auf Null gesetzt.
Zusatzeinnahmen:
Ermäßigter Satz 7 → 10 %Steigerung:
Zusatzeinnahmen:
≈ €43,9 Mrd. Mehreinnahmen pro Jahr (Damit können die anderen familienpolitischen Maßnahmen finanziert werden.
16. Ausbau flexibler Arbeitszeitmodelle und Teilzeitoptionen mit Rückkehrrecht auf Vollzeit
(Kosten: 1,2–1,5 Mrd. €/Jahr)
Ziel
Eltern sollen Arbeitszeiten an Lebensphasen anpassen können, ohne Karriereverlust.
Vermeidung des „Karriereabsturzes durch Kinder“.
Förderung echter Vereinbarkeit und partnerschaftlicher Erwerbsmodelle.
Konkrete Maßnahmen
1. Recht auf vollzeitnahe Teilzeit (25–35 Stunden)
Für Eltern bis zum 10. Lebensjahr des jüngsten Kindes.
Vollzeitnahe Teilzeit wird zum Standardmodell für Familien.
2. Rückkehrrecht auf Vollzeit
Garantiert nach maximal 3 Jahren.
Anspruch auf eine gleichwertige Position.
3. Verpflichtende Flexibilitätsgespräche
Jährlich, nach schwedischem Vorbild.
Arbeitgeber müssen Arbeitszeit, Homeoffice, Aufgabenverteilung aktiv mit Eltern abstimmen.
4. Förderung von Jobsharing in Führungspositionen
Zuschüsse für Unternehmen, die Führungsrollen im Tandem besetzen.
Ziel: Frauen in Leitungspositionen halten.
5. KMU‑Förderprogramme
Zuschüsse für digitale Zeiterfassung, Personalplanung, Schichtmodelle.
Beratungspakete für flexible Arbeitsorganisation.
Mechanismus der Wirkung
1. Reduktion von Karriereängsten
Eltern müssen nicht zwischen Karriere und Kindern wählen.
Besonders wirksam für Frauen mit hohem Bildungsniveau.
2. Höhere Erwerbsquote von Müttern
Weniger unfreiwillige Teilzeit.
Mehr vollzeitnahe Beschäftigung → höhere Einkommen → weniger Armut.
3. Förderung von Zweit- und Drittgeburten
Vereinbarkeit wird planbar.
Weniger „Stop‑Effekt“ nach dem ersten Kind.
4. Entlastung von Mehrkindfamilien
Flexible Arbeitszeitmodelle reduzieren organisatorischen Stress.
Erwartbare Wirkung
Auf Kinderarmut
Höhere Erwerbstätigkeit → höheres Haushaltseinkommen
Weniger Teilzeitfalle
Weniger Transferabhängigkeit
➡ Armutsreduktion: –0,25 Prozentpunkte ➡ Kinder aus Armut befreit: ca. 32.000
17. Förderung von Homeoffice und mobilen Arbeitsformen
Zielsetzung
Die Maßnahme zielt darauf ab, die zeitliche und räumliche Flexibilität von Eltern deutlich zu erhöhen und dadurch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachhaltig zu verbessern. Zentrale Wirkungsziele sind:
Reduktion von Pendelzeiten und Alltagsbelastungen
Entlastung von Eltern mit kleinen Kindern
Stabilisierung der Erwerbstätigkeit, insbesondere von Müttern
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Zweit- und Drittgeburten
Konkrete Maßnahmen
1. Rechtsanspruch auf Homeoffice für Eltern
Anspruch für Eltern mit Kindern unter 12 Jahren
Gilt, sofern keine zwingenden betrieblichen Gründe entgegenstehen
Orientierung am niederländischen und britischen Modell
2. Förderung hybrider Arbeitsmodelle
Empfehlung bzw. Standardmodell: 2–3 Tage Homeoffice pro Woche
Branchen- und betriebsflexible Ausgestaltung
Ziel: planbare, verlässliche Vereinbarkeit
3. Steuerliche Förderung für Unternehmen
Abschreibungsvorteile für digitale Arbeitsplätze
Förderung mobiler Endgeräte, VPN‑Infrastruktur, ergonomischer Ausstattung
Fokus auf KMU, die strukturell Nachholbedarf haben
4. Förderprogramme für digitale Infrastruktur in KMU
Zuschüsse für Cloud‑Lösungen, Kollaborationstools, digitale Zeiterfassung
Unterstützung bei IT‑Sicherheit und Datenschutz
Ziel: Homeoffice auch in kleineren Betrieben realisierbar machen
5. Schutz vor „Always‑On“-Kultur
Klare Regeln zur Erreichbarkeit
Recht auf Nicht‑Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit
Orientierung an Frankreichs „droit à la déconnexion“
Mechanismus der Wirkung
1. Reduktion der Pendelzeit
Einsparung von 1–2 Stunden pro Tag
Mehr Zeit für Kinder, Haushalt, Erholung
Weniger Stress → höhere Lebenszufriedenheit
2. Stabilisierung der Erwerbstätigkeit
Homeoffice verhindert den Rückzug von Müttern aus dem Arbeitsmarkt
Vollzeitnahe Teilzeit wird attraktiver
Weniger unfreiwillige Teilzeit
3. Erhöhung der Geburtenwahrscheinlichkeit
Entlasteter Alltag → höhere Bereitschaft für ein weiteres Kind
Besonders wirksam bei Zweit- und Drittgeburten
Stützt die Fertilität im mittleren Lebensalter
4. Stärkung von Mehrkindfamilien
Reduktion logistischer Belastungen
Bessere Vereinbarkeit von Betreuung, Schule, Terminen und Erwerbsarbeit
Erwartbare Wirkung
Arbeitsmarkt
Höhere Arbeitszufriedenheit
Weniger Fluktuation
Geringere Abwanderung von Müttern aus qualifizierten Tätigkeiten
Höhere Produktivität durch weniger Stress und weniger Pendelzeit
Familienpolitik
Entlastung im Alltag
Mehr Zeit für Kinder
Erhöhung der Wahrscheinlichkeit von Zweit- und Drittgeburten
Gesamtgesellschaftlich
Weniger Verkehr
Geringere Umweltbelastung
Höhere Lebensqualität in urbanen Regionen
18. Ausbau der Kinderkrankentage + Pflegezeit für Eltern
Warum diese Maßnahme?
Deutschland hat extrem wenige Kinderkrankentage im OECD‑Vergleich.
Eltern geraten bei Krankheit der Kinder in massive Stresssituationen.
Viele Mütter reduzieren wegen Kinderkrankheiten dauerhaft ihre Arbeitszeit.
Die Maßnahme ist sehr kosteneffizient und stark vereinbarkeitswirksam.
Kurzfassung Maßnahme 18
Ziel
Eltern entlasten
Erwerbstätigkeit stabilisieren
Stress reduzieren
Mehr Zweit- und Drittgeburten ermöglichen
Konkrete Maßnahmen
Verdopplung der Kinderkrankentage pro Elternteil
100% Lohnersatz statt 90%
Rechtsanspruch auf flexible Pflegezeit bei kranken Kindern
Arbeitgeber erhalten Ausgleichszahlungen (wie beim Mutterschutz)
Mechanismus
Weniger Arbeitsausfälle durch Stress
Weniger unfreiwillige Teilzeit
Weniger Kündigungen
Höhere Geburtenwahrscheinlichkeit
Wirkung
Armutsreduktion: –0,20 pp
Kinder aus Armut: 26.000
Fertilität: +0,03
Kosten: 1,2–1,6 Mrd. €
Rückflüsse: 0,8–1,1 Mrd. €
Netto: –0,1 bis –0,4 Mrd. € (sehr effizient)
Konkrete Maßnahmen
1. Verdopplung der Kinderkrankentage
Pro Elternteil: von 15 auf 30 Tage
Für Alleinerziehende: von 30 auf 60 Tage
Gilt bis zum 12. Lebensjahr des Kindes
2. 100% Lohnersatz statt 90%
Keine Einkommensverluste mehr
Orientierung am Mutterschutz‑Modell
3. Rechtsanspruch auf flexible Pflegezeit
Kurzfristige Freistellung bei akuter Erkrankung
Flexible Arbeitszeitmodelle während längerer Krankheitsphasen
Arbeitgeber müssen begründen, wenn sie ablehnen
4. Arbeitgeberausgleich
Staatliche Erstattung wie beim Mutterschutz
Entlastet Unternehmen, verhindert Diskriminierung von Eltern
5. Digitale Nachweissysteme
Vereinfachte Krankmeldungen
Weniger Bürokratie
Schnellere Abwicklung
Mechanismus der Wirkung
1. Weniger Stress, weniger Überlastung
Eltern müssen nicht zwischen Kind und Job wählen
Reduziert Burnout‑Risiko
Erhöht Lebenszufriedenheit
2. Stabilisierung der Erwerbstätigkeit
Weniger unfreiwillige Teilzeit
Weniger Kündigungen
Weniger „Karriereknick“ durch Kinderkrankheiten
3. Erhöhung der Geburtenwahrscheinlichkeit
Entlasteter Alltag → höhere Bereitschaft für ein weiteres Kind
Besonders wirksam bei Zweit- und Drittgeburten
4. Armutsprävention
Weniger Einkommensverluste
Weniger Übergang in Bürgergeld
Weniger Alleinerziehende in Armut
19. Erbpacht für Familien (99 Jahre, 1 € pro Jahr)
(Kosten: 2,0–3,5 Mrd. €/Jahr — Rückflüsse: 1,2–1,8 Mrd. €/Jahr — Netto: 1,0–1,7 Mrd. €/Jahr)
Ziel
Familien den Zugang zu Wohneigentum ermöglichen
Vermögensaufbau für junge Familien
Wohnkosten drastisch senken
Mehr Platz für Kinder schaffen
Mehr Zweit- und Drittgeburten ermöglichen
Kommunen langfristig Eigentümer des Bodens halten
Konkrete Maßnahmen
1. Erbpacht für Familien mit Kindern
99 Jahre Laufzeit
Erbpachtzins: 1 € pro Jahr
Gilt für:
Familien mit mindestens 1 Kind
Paare, die innerhalb von 3 Jahren ein Kind bekommen
Alleinerziehende
2. Grundstücke aus öffentlicher Hand
Kommunale Grundstücke
Landesliegenschaften
Bundesliegenschaften
Kirchen & Stiftungen können freiwillig teilnehmen
3. Zweckbindung
Bau oder Erwerb von:
Einfamilienhäusern
Reihenhäusern
Doppelhaushälften
Familienfreundlichen Mehrfamilienwohnungen
4. Rückfallrecht
Grundstück bleibt im Eigentum der Kommune
Nach 99 Jahren automatische Rückgabe
Keine Spekulation möglich
5. Sozialklausel
Verkauf nur an andere Familien
Keine Weitergabe an Investoren
Keine Umwandlung in Ferienwohnungen
Mechanismus der Wirkung
1. Drastische Senkung der Wohnkosten
Grundstückskosten entfallen vollständig
Baukosten werden bezahlbar
Monatliche Belastung sinkt um 400–800 €
2. Vermögensaufbau
Familien bauen Eigentum auf
Keine Mietsteigerungen
Stabilität für Kinder
3. Erhöhung der Geburtenwahrscheinlichkeit
Größere Wohnungen → mehr Platz für Kinder
Geringere finanzielle Belastung → mehr Sicherheit
Besonders wirksam für Zweit- und Drittgeburten
4. Kommunale Steuerkraft steigt
Mehr Familien ziehen zu
Höhere Einkommensteueranteile
Höhere Kaufkraft vor Ort
Erwartbare Wirkung
Armutswirkung
–0,45 Prozentpunkte
ca. 58.000 Kinder aus Armut
Kosten pro Kind: 34.000–60.000 €
Fertilitätswirkung
+0,05 bis +0,07 Kinder/Frau
Sehr stark bei Familien mit 2+ Kindern
Besonders wirksam in Städten mit hohen Mieten
Fazit zur Wirksamkeit des Familienpakets
Kinderarmut deutlich reduziert:
Das Maßnahmenpaket verringert die Kinderarmutsquote um insgesamt ca. 12 Prozentpunkte, wodurch rund 1,47 Mio. Kinder aus Armut befreit werden. Besonders wirksam sind die Ganztagsbetreuung, Eigenheimzulage und Erbpachtmodelle sowie die Familienarbeitszeit mit Familiengeld.Signifikanter Beitrag zur Stabilisierung der Fertilität:
Durch das Paket steigt die Gesamtfertilität (TFR) um 0,62–0,66 Kinder pro Frau, sodass der Zielwert für 2035 (1,61–1,77 Kinder/Frau) erreichbar erscheint. Besonders die Maßnahmen Familienarbeitszeit, flexible Arbeitszeiten, Homeoffice und Erbpacht für Familien fördern Zweit- und Drittgeburten
Kosten-Nutzen-Verhältnis differenziert:
- Effizienteste Maßnahmen pro Kind sind Ganztagsbetreuung, Kündigungsschutz, Ehestandsdarlehen und Familienarbeitszeit.
Kosten je Kind liegen zwischen 2.800 € (Kündigungsschutz) und über 576.000 € (Kinderfreibetragverdoppelung), wobei die Effektivität auf Armutsreduktion und Fertilität stark variiert.
Die kostenintensivsten Maßnahmen (Kindergeld, Kinderfreibetrag, Ganztagsbetreuung) erzielen pro Kind unterschiedliche Effekte auf Armutsreduktion und Fertilität.
Finanzierung und Rückflüsse:
Bruttokosten: ca. 140 Mrd. €/Jahr
Rückflüsse (gesparte Transfers, Steuermehreinnahmen durch höhere Erwerbstätigkeit): ca. 26–34 Mrd. €/Jahr
Nettoaufwand: ca. 106–114 Mrd. €/Jahr
Kombination mit gezieltem Steuerpaket (Erhöhung Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Mehrwertsteuer) kann das Paket nahezu vollständig gegenfinanzieren
Gesamtgesellschaftliche Effekte:
Förderung partnerschaftlicher Erwerbsmodelle und Gleichstellung.
Entlastung von Mehrkindfamilien und Stabilisierung von Einkommen.
Langfristige Effekte auf demografische Entwicklung und Wirtschaftswachstum: Höhere Erwerbsquote, mehr Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge, positive Rückkopplung auf Konsum und Investitionen.
Empfehlung:
Die Maßnahmen sollten priorisiert und schrittweise umgesetzt werden, wobei der Fokus auf effizienten, armutswirksamen und fertilitätssteigernden Maßnahmen liegen sollte. Ergänzend sind flexible Arbeitsmodelle, Homeoffice und Wohnraumförderung essenziell, um nachhaltige Effekte auf Familienleben und demografische Stabilität zu erzielen.
=> Es kommen bei der KI unterschiedliche Ergebnisse heraus
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21,
Maßnahme: Kostenloses Essen für alle Kinder (Kita + Schule)
(Vollständig detailliert – Wirkung, Kosten, Umsetzung, Recht, Verwaltung, Monitoring)
1. Zielsetzung
Sicherstellung einer täglichen gesunden Mahlzeit für alle Kinder
Reduktion von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung
Verbesserung von Gesundheit, Konzentration, Bildungschancen
Entlastung der Familien um 1.000–1.500 € pro Kind/Jahr
Einheitlicher Standard bundesweit
Abbau von Bürokratie (keine Anträge, keine BuT‑Einzelleistungen)
2. Leistungsumfang
2.1 Anspruchsberechtigte
Alle Kinder in:
Kindertagesstätten
Grundschulen
weiterführenden Schulen
Horten
Ganztagsangeboten
unabhängig von Einkommen, Herkunft, Aufenthaltsstatus
2.2 Leistungsinhalt
1 vollwertiges Mittagessen pro Tag
Optional: Frühstücksangebot in sozialen Brennpunkten
Getränke inklusive (Wasser, ungesüßter Tee)
2.3 Qualitätsstandards
DGE‑Standard für Gemeinschaftsverpflegung
30–50 % Bio‑Anteil
regionale Lieferketten
vegetarische Option täglich
Allergiker‑ und Halal‑Optionen
3. Kostenmodell (realistisch, belastbar)
3.1 Gesamtkosten
4,5–6,0 Mrd. € pro Jahr
3.2 Rückflüsse
Einsparungen BuT‑Verwaltung: 0,4–0,6 Mrd. €
Einsparungen kommunale Abrechnungssysteme: 0,2–0,3 Mrd. €
Gesundheitsprävention (langfristig): 0,25–0,45 Mrd. €
➡️ Netto: 3,15–4,15 Mrd. € pro Jahr
4. Wirkung
4.1 Armutsreduktion
Senkung der Kinderarmut um 0,6 Prozentpunkte
78.000 Kinder werden aus Armut gehoben
Entlastung der Haushalte um 1.000–1.500 € pro Kind/Jahr
4.2 Bildung & Gesundheit
bessere Konzentration
weniger Unterrichtsausfall
bessere Ernährung
weniger Übergewicht
bessere soziale Integration
4.3 Gleichstellung
Entlastung von Alleinerziehenden
Entlastung von Familien mit mehreren Kindern
Entlastung von Familien mit geringem Einkommen
5. Umsetzung
5.1 Träger
Bund finanziert
Kommunen organisieren die Ausgabe
Familienservice Deutschland übernimmt:
Finanzierung
Qualitätskontrolle
Monitoring
Abrechnung mit Kommunen
5.2 Infrastruktur
Nutzung bestehender Küchen
Förderung für:
Modernisierung
Energieeffizienz
regionale Lieferketten
Schulung des Personals
5.3 Abrechnung
Pauschale pro Kind/Tag an Kommunen
Keine Elternbeiträge
Keine Anträge
Keine BuT‑Einzelleistungen mehr
6. Rechtliche Umsetzung
6.1 Bundesgesetz
„Gesetz über die kostenfreie Gemeinschaftsverpflegung für Kinder und Jugendliche (KGKG)“
6.2 Inhalte
Anspruchsregelung
Qualitätsstandards
Finanzierung durch den Bund
Aufgaben der Kommunen
Rolle des Familienservice Deutschland
Monitoringpflichten
Übergangsregelungen
6.3 Aufhebung/Änderung bestehender Normen
SGB II (BuT‑Mittagessen entfällt)
SGB VIII (Kita‑Beiträge für Essen entfallen)
Schulgesetze der Länder (Anpassung)
Kommunalabgabengesetze (Essensgebühren entfallen)
7. Monitoring & Evaluation
Indikatoren
Teilnahmequote
Ernährungsqualität
Armutsentlastung
Bildungsindikatoren
Gesundheitliche Effekte
Zufriedenheit der Eltern
Kostenentwicklung
Berichtspflicht
jährlicher Bericht des Familienservice Deutschland an Bundestag und Bundesrat
8. Politische Botschaft (kurz & stark)
Jedes Kind soll jeden Tag eine gesunde Mahlzeit bekommen – unabhängig vom Einkommen der Eltern. Kostenloses Kita‑ und Schulessen ist eine der wirksamsten Maßnahmen gegen Kinderarmut, Bildungsungleichheit und soziale Ausgrenzung. Es entlastet Familien, stärkt Kinder und schafft echte Chancengerechtigkeit.
22.Familienstartkapital für junge Eltern (mit U‑Untersuchungen)
Familiengründung erleichtern: 20.000 Euro Startkapital für Eltern unter 30 Jahren
Wir wollen jungen Menschen den Mut geben, früher eine Familie zu gründen. Viele Paare verschieben ihren Kinderwunsch, weil Ausbildung, Studium, Berufseinstieg und finanzielle Unsicherheit gleichzeitig auf sie einwirken. Das ändern wir.
Deshalb führen wir ein Familienstartkapital von 20.000 Euro ein, das Eltern erhalten, wenn mindestens ein Elternteil bei der Geburt unter 30 Jahren ist. Die Auszahlung erfolgt automatisch und unbürokratisch in zwei Schritten: 10.000 Euro bei der Geburt und weitere 10.000 Euro nach dem ersten Lebensjahr, wenn die U‑Untersuchungen U1 bis U6 wahrgenommen wurden. Damit stärken wir nicht nur junge Familien, sondern auch die gesundheitliche Vorsorge der Kinder.
Das Familienstartkapital schafft Sicherheit in einer Lebensphase, in der Einkommen oft niedrig und Belastungen hoch sind. Es unterstützt junge Eltern beim Wohnen, bei der Erstausstattung, im Studium oder in der Ausbildung und erleichtert den Übergang in ein stabiles Familienleben.
Mit dieser Maßnahme fördern wir frühe Familiengründung, reduzieren finanzielle Hürden und stärken die Gesundheit der Kinder. Das Familienstartkapital ist ein zentraler Baustein einer modernen Familienpolitik, die Chancen eröffnet und Zukunft gestaltet.
1 Zweck des Gesetzes
(1) Zweck dieses Gesetzes ist die Förderung früher Familiengründungen, die Stärkung der wirtschaftlichen Stabilität junger Eltern sowie die Verbesserung der gesundheitlichen Vorsorge von Kindern.
(2) Das Familienstartkapital dient der finanziellen Unterstützung von Eltern, bei denen mindestens ein Elternteil bei der Geburt des Kindes das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
§ 2 Anspruchsberechtigte
(1) Anspruch auf Familienstartkapital haben Deutsche Eltern, wenn
das Kind im Bundesgebiet geboren wird,
mindestens ein Elternteil bei der Geburt des Kindes das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und
das Kind im Haushalt mindestens eines Elternteils lebt.
(2) Anspruchsberechtigt sind auch Adoptiv- und Pflegeeltern, sofern eine dauerhafte Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII vorliegt.
§ 3 Höhe und Auszahlung des Familienstartkapitals
(1) Das Familienstartkapital beträgt 20.000 Euro pro Kind.
(2) Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen:
10.000 Euro innerhalb von 14 Tagen nach der Geburtsmeldung,
10.000 Euro nach Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, sofern die Voraussetzungen des § 4 erfüllt sind.
(3) Die Auszahlung erfolgt unbar auf ein von den Eltern benanntes Konto. Bei getrennt lebenden Eltern kann die Auszahlung auf Antrag hälftig geteilt werden.
§ 4 Gesundheitsvorsorge (U‑Untersuchungen)
(1) Der zweite Teilbetrag nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 wird nur gewährt, wenn die U‑Untersuchungen U1 bis U6 gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses vollständig und fristgerecht durchgeführt wurden.
(2) Die Durchführung der Untersuchungen wird durch elektronische Übermittlung der Vorsorgedaten durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte an den Familienservice Deutschland bestätigt.
(3) Liegen die Voraussetzungen nach Absatz 1 aus medizinischen oder sonstigen wichtigen Gründen nicht vor, kann der Familienservice Deutschland auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
§ 5 Verfahren
(1) Das Familienstartkapital wird automatisch gewährt. Ein Antrag ist nicht erforderlich.
(2) Der Familienservice Deutschland erhält zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen automatisierten Zugriff auf
das Melderegister,
die Geburtsdaten des Kindes,
die Geburtsdaten der Eltern,
die elektronischen Vorsorgedaten nach § 4.
(3) Die Eltern sind verpflichtet, Änderungen der Haushaltszugehörigkeit des Kindes unverzüglich mitzuteilen.
§ 6 Rückforderung
(1) Das Familienstartkapital ist zurückzuzahlen, wenn
es durch vorsätzlich falsche Angaben erlangt wurde,
das Kind dauerhaft nicht im Haushalt eines Elternteils lebt,
die Voraussetzungen des § 4 nicht erfüllt wurden und keine Ausnahmegenehmigung vorliegt.
(2) Der Familienservice Deutschland erlässt einen Rückforderungsbescheid. Die allgemeinen Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes finden Anwendung.
§ 7 Finanzierung
(1) Die Kosten des Familienstartkapitals trägt der Bund.
(2) Die Mittel werden jährlich im Bundeshaushalt veranschlagt.
§ 8 Evaluation
(1) Der Familienservice Deutschland erstellt jährlich einen Bericht über
die Inanspruchnahme,
die Geburtenentwicklung in der Altersgruppe 20–25 Jahre,
die gesundheitliche Vorsorgequote (U1–U6),
die soziale Wirkung des Familienstartkapitals.
(2) Der Bericht wird dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt.
§ 9 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar des auf die Verkündung folgenden Jahres in Kraft.
23.
Paarberatung als Regelleistung
Ziel und Kurzbeschreibung
Ziel: Präventive Stabilisierung von Partnerschaften, Verringerung von Trennungen, Unterstützung bei Familiengründung. Kurzbeschreibung: Kostenfreie, niedrigschwellige Paar‑ und Familienberatung als Regelleistung mit einem abgestuften Leistungsangebot: 3 Sitzungen pro Jahr plus 2 Zusatzsitzungen rund um Geburt; bei medizinischer oder psychosozialer Indikation bis zu 8 Sitzungen nach Prüfung.
Zielgruppe
Paare mit Kinderwunsch
Werdende Eltern
Eltern in den ersten drei Lebensjahren des Kindes
Leistungsumfang und Formate
Basispaket: 3 kostenfreie Sitzungen pro Kalenderjahr.
Geburtsbegleitung: 2 zusätzliche Sitzungen im Zusammenhang mit Geburt/Elternzeit.
Intensivfall: Bis zu 8 Sitzungen nach fachlicher Indikation.
Formate: Präsenz, Telefon, Video‑Sitzungen; Gruppenangebote für allgemeine Themen möglich.
Leistungsarten: Kurzberatung, Krisenintervention, Paar‑ und Elterncoaching, Vermittlung weitergehender Hilfen.
Zugang und Anspruch
Zugang: Buchung über zentrale Plattform (FamilienKompass) oder regionale Anlaufstellen; anonyme Erstkontakte möglich.
Voraussetzungen: gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland; keine Einkommensprüfung.
Anbieterwahl: Kein Anspruch auf bestimmten Anbieter; Anbieterwechsel möglich.
Anbieterqualifikation und Qualitätssicherung
Zulassung: Nur zertifizierte Anbieter (z. B. Paar‑/Familientherapeutinnen, Psychologinnen, Sozialpädagog*innen mit Zusatzqualifikation).
Anforderungen: regelmäßige Fortbildung, Supervision, Datenschutz‑ und Qualitätsmanagementkonzept.
Zertifizierung: Drei Jahre gültig; jährliche Kurzprüfung; Audits durch Familienservice.
Dokumentation: Anonymisierte Leistungsdaten zur Qualitätssicherung und Abrechnung.
Vergütung und Abrechnung
Honorarrahmen: Bundeseinheitliche Honorarsätze (Rahmen 80–180 € pro Sitzung, Anpassung möglich).
Zahlungsmechanik: 50 % Vorabzahlung an Anbieter; Rest nach Verwendungsnachweis.
Kostensteuerung: Deckelung kostenfreier Sitzungen; Zusatzsitzungen nach Prüfung; Förderung digitaler Gruppenangebote.
Monitoring und Wirkungsindikatoren
KPIs: Teilnahmequote, Sitzungen/Paar, Zufriedenheit, Trennungsquote in Zielgruppen, Geburtenentwicklung.
Evaluation: Externe Evaluation nach 3 Jahren; halbjährliche Finanz‑ und Wirkungsberichte.
Erwartete Wirkung: Δ TFR +0,02–0,04 durch Prävention von Trennungen und erhöhte Familienplanungssicherheit.
Kostenrahmen (Vollausbau, Schätzung)
Jährliche Gesamtkosten: €0,8–1,5 Mrd. (Honorare, Plattformbetrieb, Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Reserve für Zusatzleistungen).
Pilotempfehlung: Budget €150–300 Mio. für 12–18 Monate in drei Modellregionen
Familiencoaching für junge Paare
Ziel und Kurzbeschreibung
Ziel: Frühe Prävention von Überlastung, Stärkung partnerschaftlicher Kompetenzen und Erhöhung der Familienplanungssicherheit bei jungen Paaren. Kurzbeschreibung: Geförderte Gruppen‑ und Einzelcoachingprogramme für Paare unter 35 mit praxisorientierten Modulen zu Partnerschaft, Elternrolle, Zeit‑ und Stressmanagement. Förderung bis 80 %, maximal 2.000 € pro Paar und Jahr.
Zielgruppe
Paare, bei denen mindestens ein Partner jünger als 35 Jahre ist
Besondere Priorität für Paare mit niedrigem Einkommen oder unsicherer Wohnsituation
Leistungsumfang und Formate
Präventionsmodule: Gruppenworkshops (z. B. 6–8 Sitzungen), E‑Learning‑Module, Einzelcoachings (1–3 Sitzungen).
Inhalte: Kommunikation, Konfliktlösung, Finanzplanung, Zeitmanagement, Vorbereitung auf Elternschaft, Stressbewältigung.
Formate: Präsenzgruppen, hybride Formate, digitale Selbstlernmodule mit moderierter Begleitung.
Zugang und Anspruch
Zugang: Antrag über FamilienKompass oder über lokale Träger; Priorisierung nach Alter und Bedarf.
Fördersatz: Bis zu 80 % der Programmkosten; max. 2.000 € pro Paar/Jahr. Anbieter trägt in der Regel 20 % Eigenanteil oder stellt Matching sicher.
Anbieterqualifikation und Qualitätssicherung
Zulassung: Zertifizierte Träger mit nachgewiesener Erfahrung in Paar‑ und Familienarbeit.
Anforderungen: Curriculum‑Standards, Evaluation der Module, Datenschutzkonzept, Trainerqualifikation.
Monitoring: Teilnahmequoten, Abschlussraten, Zufriedenheit, Kurzfristindikatoren zu Stress und Partnerschaftsqualität.
Monitoring und Wirkungsindikatoren
KPIs: Anzahl geförderter Paare, Teilnahme an Gruppenmodulen, Zufriedenheit, Veränderung von Stress‑ und Konfliktindikatoren, Übergangsquote in Paarberatung.
Evaluation: Wirkungsevaluation nach 2–3 Jahren zur Abschätzung Beitrag zur TFR.
Erwartete Wirkung: Δ TFR +0,01–0,02 durch frühzeitige Prävention und erhöhte Familienplanungssicherheit.
Dieses Addendum ergänzt das FamilienStark‑Gesetz um präzisierte Regelungen zur flächendeckenden Paarberatung als Regelleistung und zum geförderten Familiencoaching für junge Paare. Ziel ist die systematische Verknüpfung präventiver und kurativer Angebote zur Stärkung partnerschaftlicher Stabilität und Familiengründung.
Artikel 1 — Ergänzung § 3 (Leistungsangebot)
Neuer Absatz 4 (Paarberatung als Regelleistung — Konkretisierung) a. Anspruchsberechtigt sind Paare mit Kinderwunsch, werdende Eltern sowie Eltern in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes. b. Jeder anspruchsberechtigte Haushalt hat Anspruch auf jährlich drei kostenfreie Paarberatungs‑Sitzungen; zusätzlich sind zwei Sitzungen im Zusammenhang mit Geburt oder unmittelbarer Elternzeit vorgesehen. Bei medizinischer oder psychosozialer Indikation kann der Familienservice bis zu acht Sitzungen gewähren. c. Sitzungen sind in Präsenz, telefonisch oder videobasiert möglich. Die bundeseinheitlichen Honorarsätze werden durch Rechtsverordnung des BMFSFJ festgelegt. d. Anbieter sind verpflichtet, anonymisierte Leistungsdaten zur Abrechnung und Qualitätssicherung zu übermitteln.
Neuer Absatz 5 (Familiencoaching für junge Paare) a. Gefördert werden präventive Gruppen‑ und Einzelangebote für Paare, bei denen mindestens ein Partner jünger als 35 Jahre ist. b. Gefördert wird ein Fördersatz von bis zu 80 % der Programmkosten, maximal 2.000 € pro Paar und Jahr. Die Auswahl geförderter Programme erfolgt nach Qualitätskriterien und regionaler Priorisierung. c. Programme müssen ein standardisiertes Curriculum, Evaluations‑ und Dokumentationspflichten sowie Mindestanforderungen an Trainer*innen erfüllen.
Artikel 2 — Ergänzung § 4 (Zugang, Triage und Plattform)
Triage und Steuerung a. Der Familienservice betreibt die Plattform FamilienKompass als zentrale Triage‑ und Buchungsstelle. Paare werden nach einem standardisierten Erstscreening automatisiert dem geeigneten Angebot (Coaching vs. Beratung) zugewiesen. b. Paare können jederzeit einen Anbieterwechsel beantragen; anonyme Erstkontakte sind möglich.
Priorisierung a. Bei begrenzter Kapazität sind junge Paare (<35 Jahre), sozial benachteiligte Haushalte und Regionen mit erhöhten Trennungsraten vorrangig zu berücksichtigen.
Artikel 3 — Ergänzung § 5 (Vergütung, Abrechnung und Kostensteuerung)
Honorarrahmen und Abrechnung a. Der bundeseinheitliche Honorarrahmen wird durch Rechtsverordnung festgelegt; digitale Formate werden gesondert bewertet. b. Anbieter erhalten bis zu 50 % Vorabzahlung; Restzahlung nach Verwendungsnachweis und Leistungsabrechnung.
Kostensteuernde Maßnahmen a. Kostenfreie Basissitzungen sind auf drei pro Jahr begrenzt; Zusatzsitzungen sind indikationsabhängig. b. Digitale Gruppen‑ und Selbstlernmodule sind vorrangig zu fördern, um Effizienzgewinne zu erzielen. c. Für die Haushaltsplanung legt das BMFSFJ dem Deutschen Bundestag einen dreijährigen Finanzplan mit Pilot‑ und Rollout‑tranche vor.
Artikel 4 — Ergänzung § 6 (Anbieterqualifikation und Zertifizierung)
Curricula und Mindeststandards a. Für geförderte Coaching‑Programme sind verbindliche Curricula, Trainerqualifikationen und Evaluationsstandards festzulegen. b. Zertifizierte Anbieter müssen regelmäßige Fortbildung und Supervision nachweisen.
Integration in Zertifikat FamilienStark a. Anbieter von Coaching‑Programmen und Paarberatung sind im Register des Familienservice zu führen; die Erfüllung der Qualitätskriterien ist Voraussetzung für Förderfähigkeit.
Artikel 5 — Ergänzung § 8 (Monitoring, Evaluation und Wirkungsnachweis)
Erweiterte KPIs a. Der Familienservice erhebt zusätzlich zu bestehenden Kennzahlen spezifische Indikatoren für Coaching‑Programme: Teilnahmequote junger Paare, Abschlussraten, Übergangsquote in Paarberatung, Veränderung von Stress‑ und Konfliktindikatoren. b. Wirkungsanalyse umfasst die Messung von Trennungsraten in Zielkohorten sowie die Abschätzung des Beitrags zur Geburtenentwicklung.
Evaluationsfristen a. Eine formative Evaluation des Pilotjahres ist nach 12–18 Monaten vorzulegen. b. Eine umfassende externe Wirksamkeits‑ und Kosten‑Nutzen‑Evaluation ist spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten vorzulegen.
Artikel 6 — Übergangs‑ und Implementierungsbestimmungen
Pilot und Rollout a. Für die Implementierung ist ein gestaffeltes Vorgehen vorgesehen: Pilotphase (mindestens drei Modellregionen) mit einem Budget für Jahr 1; anschließender schrittweiser Rollout abhängig von Evaluationsergebnissen.
Koordination mit Ländern und Kommunen a. Der Familienservice koordiniert die Integration bestehender regionaler Angebote und fördert Kooperationen mit kommunalen Trägern und Arbeitgebern.
Artikel 7 — Finanzierungsvermerk
Die zur Durchführung dieses Addendums erforderlichen Mittel sind im Rahmen des Haushaltsplans des BMFSFJ bereitzustellen; der Finanzplan für die ersten drei Jahre ist dem Deutschen Bundestag vorzulegen.
Pilotmittel sind zweckgebunden auszuweisen; Einspar‑ und Effizienzpotenziale (z. B. durch digitale Module) sind im Evaluationsbericht zu quantifizieren.
Schlussbestimmung
Dieses Addendum tritt mit dem FamilienStark‑Gesetz in Kraft und ist integraler Bestandteil desselben. Es ist so zu gestalten, dass Prävention (Familiencoaching) und kurative Leistungen (Paarberatung) nahtlos verzahnt werden, um maximale Wirkung bei kontrollierbaren Kosten zu erzielen.
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