Sonntag, 31. Mai 2026

Petition zur Aufnahme der Erhaltung des deutschen Volkes ins Grundgesetz

 Michael Tryzna

Hafenstrasse 35

34125 Kassel


Deutscher Bundestag

Platz der Republik 1

11011 Berlin



📑 Petition zur Aufnahme der Erhaltung des deutschen Volkes ins Grundgesetz

Kapitel 1: Deckblatt & Titel 

Titel: Petition zur Aufnahme der Erhaltung des deutschen Volkes als Staatsziel in das Grundgesetz

Adressat: Deutscher Bundestag, Berlin

Unterzeichnerkreis: Der Unterzeichner dieser Petition wenden sich mit dem Anliegen an den Deutschen Bundestag, eine Ergänzung des Grundgesetzes vorzunehmen, die die Erhaltung des deutschen Volkes ausdrücklich als Staatsziel festschreibt.

Kapitel 2: Einleitung 

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde 1949 „im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“ vom Deutschen Volk beschlossen¹. Es bildet die Grundlage unserer freiheitlich‑demokratischen Ordnung und sichert die Menschenwürde, die Grundrechte und die staatliche Struktur.

Doch die demografische Entwicklung stellt unser Land vor erhebliche Herausforderungen. Prognosen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass die Bevölkerungszahl ohne Zuwanderung und ohne steigende Geburtenraten in den kommenden Jahrzehnten deutlich zurückgehen wird². Die Alterung der Gesellschaft gefährdet die Funktionsfähigkeit des Sozialstaates, die Stabilität der Rentenversicherung und die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems³.

Die Präambel des Grundgesetzes spricht ausdrücklich vom „Deutschen Volk“ als Träger der Verfassung. Gleichwohl fehlt bislang eine verfassungsrechtliche Norm, die die Erhaltung dieses Volkes als Staatsziel festschreibt. Während andere Staatsziele – wie der Umweltschutz (Art. 20a GG)⁴ – bereits Eingang in das Grundgesetz gefunden haben, bleibt die demografische Stabilität bislang allein Gegenstand politischer Programme und Fördermaßnahmen.

Wir sind der Auffassung, dass die Sicherung der Existenz des deutschen Volkes eine Aufgabe von höchster verfassungsrechtlicher Bedeutung ist. Nur ein fortbestehendes Volk kann Träger der Verfassung bleiben, die demokratische Legitimation sichern und die kulturelle Identität bewahren.

Diese Petition fordert daher die Aufnahme eines neuen Artikels ins Grundgesetz, der die Erhaltung des deutschen Volkes ausdrücklich als Staatsziel bestimmt.

Kapitel 3: Juristische Ausgangslage (ca. 4 Seiten)

Das Grundgesetz enthält eine Vielzahl von Normen, die den Schutz von Individuen, Familien und gesellschaftlichen Strukturen gewährleisten. Eine ausdrückliche Verpflichtung zur Erhaltung des deutschen Volkes als demografische Einheit findet sich jedoch nicht.

3.1 Ehe und Familie – Art. 6 GG

Art. 6 Abs. 1 GG lautet: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“⁵ Diese Norm bildet die Grundlage für familienpolitische Maßnahmen wie Kindergeld, Elterngeld oder steuerliche Vergünstigungen. Sie schützt die Institution Familie, nicht jedoch ausdrücklich die demografische Stabilität des Volkes.

3.2 Staatsziel Umweltschutz – Art. 20a GG

Art. 20a GG wurde 1994 eingefügt und lautet: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen…“⁶ Diese Norm zeigt, dass das Grundgesetz durch Staatszielbestimmungen ergänzt werden kann. Sie ist programmatisch, verpflichtet den Gesetzgeber und die Verwaltung, begründet aber keine einklagbaren Individualrechte.

3.3 Weitere Staatszielbestimmungen

Neben Art. 20a GG gibt es weitere Staatszielnormen, etwa den Tierschutz (2002). Diese Beispiele verdeutlichen, dass das Grundgesetz flexibel ist und auf gesellschaftliche Herausforderungen reagieren kann.

3.4 Landesverfassungen

Mehrere Landesverfassungen enthalten explizite Staatsziele zur Förderung von Familie und Bevölkerung.

  • Bayerische Verfassung, Art. 124: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates.“⁷

  • Sächsische Verfassung, Art. 22: „Der Staat schützt und fördert Ehe und Familie.“⁸

Diese Normen zeigen, dass eine ausdrückliche Verpflichtung zur Förderung der demografischen Stabilität auf Landesebene bereits existiert.

3.5 Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass Staatszielbestimmungen als Auslegungshilfe dienen können. So wurde Art. 20a GG in Entscheidungen zum Umweltschutz herangezogen, um die Bedeutung ökologischer Belange zu unterstreichen⁹. Eine vergleichbare Norm zur Erhaltung des Volkes könnte in familien‑ und sozialpolitischen Verfahren eine ähnliche Rolle spielen.

3.6 Ergebnis

Das Grundgesetz schützt Ehe und Familie, kennt Staatszielbestimmungen wie Umweltschutz und Tierschutz, enthält jedoch keine ausdrückliche Norm zur Erhaltung des deutschen Volkes. Eine solche Ergänzung wäre verfassungsrechtlich möglich und würde sich in die bestehende Systematik einfügen.

Fußnoten zu Kapitel 1–3

¹ Präambel GG. ² Statistisches Bundesamt, Demografische Projektionen 2025. ³ Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Rentenbericht 2024. ⁴ Art. 20a GG. ⁵ Art. 6 GG. ⁶ Art. 20a GG, eingefügt 1994. ⁷ Bayerische Verfassung, Art. 124. ⁸ Sächsische Verfassung, Art. 22. ⁹ BVerfGE 98, 218 (Umweltschutz als Staatsziel).

Kapitel 4: Historische Bezüge

Die Aufnahme neuer Staatszielbestimmungen in das Grundgesetz ist historisch betrachtet kein Novum. Schon die Weimarer Reichsverfassung von 1919 enthielt programmatische Normen, die über die klassischen Grundrechte hinausgingen.

4.1 Weimarer Reichsverfassung

Art. 119 WRV: „Die Ehe steht als Grundlage des Familienlebens und der Erhaltung und Vermehrung der Nation unter dem besonderen Schutz der Verfassung.“¹ Diese Norm zeigt, dass die Erhaltung des Volkes bereits damals als verfassungsrechtlich relevante Aufgabe verstanden wurde.

4.2 Entstehung des Grundgesetzes 1949

Das Grundgesetz wurde bewusst schlank gehalten, um ein Provisorium zu sein. Dennoch wurde die Präambel mit dem Begriff „Deutsches Volk“ versehen, was die verfassungsgebende Gewalt klar benennt².

4.3 Ergänzungen seit 1949

  • 1994: Aufnahme des Umweltschutzes (Art. 20a GG).

  • 2002: Ergänzung um den Tierschutz.

  • 1994–2000: Debatten über Gleichstellung und europäische Integration.

Diese Änderungen zeigen, dass das Grundgesetz flexibel ist und auf gesellschaftliche Herausforderungen reagiert.

4.4 Debatten über Staatsziele

Die Diskussionen um Umweltschutz und Gleichstellung verdeutlichen, dass Staatsziele als Instrument dienen, um langfristige politische Aufgaben zu verankern.

4.5 Ergebnis

Die historische Entwicklung zeigt: Die Aufnahme neuer Staatsziele ist möglich und sinnvoll. Die Erhaltung des deutschen Volkes würde sich in diese Tradition einfügen.

Kapitel 5: Internationale Vergleiche 

Ein Blick auf andere europäische Staaten zeigt, dass die Förderung von Familie und Nation vielfach verfassungsrechtlich abgesichert ist.

5.1 Frankreich

Das „Code de la famille“ von 1939 gilt als Meilenstein. Familienförderung ist dort verfassungsrechtlich gestützt³.

5.2 Polen

Art. 18 der polnischen Verfassung: „Die Ehe als Verbindung von Mann und Frau, Familie, Mutterschaft und Elternschaft stehen unter dem Schutz und der Fürsorge der Republik Polen.“⁴

5.3 Ungarn

Art. L Abs. 1 des ungarischen Grundgesetzes: „Ungarn schützt die Institution der Ehe als Verbindung von Mann und Frau sowie die Familie als Grundlage der Nation.“⁵

5.4 Schweiz

Die direkte Demokratie erlaubt Volksentscheide über familienpolitische Fragen. Damit ist die Bevölkerung unmittelbar in die Gestaltung eingebunden⁶.

5.5 Weitere Beispiele

  • Italien: Schutz der Familie in Art. 29 der Verfassung.

  • Spanien: Förderung der Familie in Art. 39 der Verfassung.

  • Skandinavien: Familienfreundliche Sozialstaaten mit verfassungsrechtlicher Absicherung.

5.6 Ergebnis

Deutschland würde mit einer Staatszielbestimmung zur Erhaltung des Volkes keine Sonderrolle einnehmen, sondern sich in eine europäische Tradition einfügen.

Kapitel 6: Forderung – Neue Staatszielbestimmung (ca. 5 Seiten)

6.1 Vorschlag für Art. 20b GG

„Der Staat ist verpflichtet, die Erhaltung des deutschen Volkes durch Förderung von Familie, Geburten und geeignete Maßnahmen zu sichern.“

6.2 Alternativ: Präambel-Ergänzung

„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, um die Existenz des Deutschen Volkes zu bewahren, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“

6.3 Juristische Kommentierung

  • Programmatisch: Keine einklagbaren Rechte, aber Bindung für Gesetzgeber und Verwaltung.

  • Systematik: Ein neuer Art. 20b würde sich nahtlos neben Art. 20a einfügen.

  • Rechtsprechung: Das BVerfG könnte die Norm als Auslegungshilfe nutzen.

6.4 Diskussion Präambel vs. neuer Artikel

  • Präambel-Ergänzung: Symbolisch stark, aber weniger verbindlich.

  • Neuer Artikel: Juristisch klarer, stärkerer Bindungscharakter.

6.5 Ergebnis

Die Aufnahme eines neuen Art. 20b GG ist die konsequenteste Lösung. Sie würde die Präambel ergänzen, die Systematik fortführen und die Grundlage für eine nachhaltige demografische Politik schaffen.

Fußnoten zu Kapitel 4–6

¹ Weimarer Reichsverfassung, Art. 119. ² Präambel GG, 1949. ³ Code de la famille, Frankreich 1939. ⁴ Verfassung der Republik Polen, Art. 18 (1997). ⁵ Ungarisches Grundgesetz, Art. L Abs. 1 (2011). ⁶ Schweizer Bundesverfassung, Art. 136 ff.

Kapitel 7: Politische & gesellschaftliche Begründung 

Die Aufnahme der Erhaltung des deutschen Volkes als Staatsziel in das Grundgesetz ist nicht nur eine juristische Frage, sondern auch eine politische und gesellschaftliche Notwendigkeit.

7.1 Demokratische Legitimation

Das Grundgesetz ist vom Deutschen Volk beschlossen worden und erhält seine Legitimation durch dieses Volk¹. Nur ein fortbestehendes Volk kann Träger der Verfassung bleiben. Wenn die Bevölkerung schrumpft und altert, gefährdet dies die demokratische Funktionsfähigkeit: Wahlbeteiligung, politische Repräsentation und die Stabilität der Institutionen hängen von einer lebendigen Bevölkerung ab.

7.2 Sozialstaatliche Dimension

Der Sozialstaat ist auf eine ausgewogene demografische Struktur angewiesen. Die Rentenversicherung basiert auf dem Umlageverfahren, bei dem die arbeitende Generation die Renten der älteren Generation finanziert². Sinkende Geburtenraten und eine alternde Gesellschaft führen zu einer Belastung des Systems. Eine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Erhaltung des Volkes würde den Gesetzgeber verpflichten, Maßnahmen zur Stabilisierung der demografischen Basis zu ergreifen.

7.3 Kulturelle Identität

Das deutsche Volk ist Träger einer Sprache, einer Kultur und einer Geschichte. Diese Identität ist nicht statisch, sondern entwickelt sich weiter. Gleichwohl ist sie auf eine lebendige Bevölkerung angewiesen, die Traditionen weitergibt und kulturelle Werte bewahrt³. Eine Staatszielbestimmung würde die Bedeutung dieser Identität hervorheben und den Staat verpflichten, sie zu schützen.

7.4 Risiken bei Nicht-Handeln

Wenn keine verfassungsrechtliche Absicherung erfolgt, besteht die Gefahr, dass demografische Fragen allein kurzfristigen politischen Programmen überlassen bleiben. Dies könnte zu einer unzureichenden Förderung von Familien und einer Vernachlässigung langfristiger Strategien führen.

7.5 Ergebnis

Die politische und gesellschaftliche Begründung zeigt: Die Erhaltung des deutschen Volkes ist für Demokratie, Sozialstaat und kulturelle Identität von grundlegender Bedeutung.

Kapitel 8: Konkrete Maßnahmen 

Die Aufnahme einer Staatszielbestimmung würde den Gesetzgeber verpflichten, konkrete Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen.

8.1 Familienförderung

  • Kindergeld und Familienstartkapital¹

  • Elterngeld und Elternzeit

  • Ausbau von Betreuungsangeboten

8.2 Steuerliche Entlastungen

  • Familienfreundliches Steuerrecht

  • Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten

8.3 Infrastruktur

  • Ausbau von Kitas und Schulen

  • Förderung familienfreundlicher Wohnprojekte

8.4 Arbeitsrecht

  • Flexible Arbeitszeiten

  • Homeoffice-Regelungen

8.5 Gesundheitspolitik

  • Verbesserte medizinische Versorgung für Schwangere und Kinder

  • Präventionsprogramme

8.6 Zuwanderungspolitik

  • Integration als Ergänzung, nicht Ersatz

  • Förderung von kultureller Identität²

Kapitel 9: Ökonomische Folgen der Demografie

Die demografische Entwicklung hat erhebliche ökonomische Folgen.

9.1 Rentensystem

Das Umlageverfahren gerät durch sinkende Geburtenraten unter Druck³.

9.2 Gesundheitssystem

Eine alternde Gesellschaft führt zu steigenden Kosten.

9.3 Arbeitsmarkt

Fachkräftemangel und Produktivitätsverluste sind die Folge.

9.4 Ergebnis

Eine Staatszielbestimmung würde den Gesetzgeber verpflichten, diese ökonomischen Herausforderungen aktiv anzugehen.

Fußnoten zu Kapitel 7–9

¹ Präambel GG. ² Deutscher Bundestag, Integrationsbericht 2023. ³ BMAS, Rentenbericht 2024.

Kapitel 10: Kultur & Sprache (ca. 3 Seiten)

Die kulturelle Identität des deutschen Volkes ist untrennbar mit Sprache, Traditionen und Geschichte verbunden.

10.1 Schutz der deutschen Sprache

Die deutsche Sprache ist Trägerin von Kultur und Recht. Sie ist nicht nur Kommunikationsmittel, sondern auch Ausdruck von Identität¹. Eine Staatszielbestimmung würde den Staat verpflichten, die deutsche Sprache zu fördern und zu bewahren.

10.2 Kulturelle Kontinuität

Traditionen, Bräuche und kulturelle Ausdrucksformen sind Teil der Identität des Volkes. Sie müssen durch Bildung, Kulturförderung und öffentliche Institutionen weitergegeben werden.

10.3 Identität und Integration

Integration von Zuwanderern ist notwendig, darf aber nicht zur Auflösung der kulturellen Identität führen. Eine Staatszielbestimmung würde den Staat verpflichten, Integration so zu gestalten, dass die kulturelle Kontinuität gewahrt bleibt².

Kapitel 11: Rechtsprechung & Staatszieltheorie 

11.1 Staatszieltheorie

Staatsziele sind programmatische Normen, die den Gesetzgeber und die Verwaltung binden, aber keine subjektiven Rechte begründen³.

11.2 Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Das BVerfG hat mehrfach betont, dass Staatszielbestimmungen als Auslegungshilfe dienen können. Beispiel: Art. 20a GG wurde in Entscheidungen zum Umweltschutz herangezogen, um die Bedeutung ökologischer Belange zu unterstreichen⁴.

11.3 Kommentarliteratur

Juristische Kommentare (z. B. Maunz/Dürig, Sachs) betonen, dass Staatsziele die Richtung staatlichen Handelns vorgeben und langfristige Politik sichern.

11.4 Ergebnis

Eine Staatszielbestimmung zur Erhaltung des Volkes würde die Rechtsprechung und Kommentarliteratur ergänzen und die Grundlage für familien‑ und sozialpolitische Maßnahmen stärken.

Kapitel 12: Schlussfolgerung & Petitionstext (ca. 2 Seiten)

12.1 Zusammenfassung

  • Juristisch möglich und systematisch sinnvoll.

  • Historisch begründet.

  • International vergleichbar.

  • Politisch notwendig.

  • Gesellschaftlich unverzichtbar.

12.2 Endgültiger Petitionstext

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, beantragen hiermit die Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens zur Ergänzung des Grundgesetzes um eine ausdrückliche Verpflichtung des Staates, die Erhaltung des deutschen Volkes zu sichern.

Wir fordern die Aufnahme eines neuen Artikels ins Grundgesetz, etwa in folgender Formulierung:

Art. 20b GG „Der Staat ist verpflichtet, die Erhaltung des deutschen Volkes durch Förderung von Familie, Geburten und geeignete Maßnahmen zu sichern.“

Alternativ schlagen wir eine Ergänzung der Präambel vor:

„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, um die Existenz des Deutschen Volkes zu bewahren, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“

Wir bitten den Deutschen Bundestag, diese Forderung parlamentarisch zu beraten und ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen der Schwarz-Weißen Gründer heute MTP


Michael Tryzna

Fußnoten zu Kapitel 10–12

¹ Deutscher Bundestag, Kulturbericht 2023. ² Integrationsbericht 2023. ³ Sachs, Kommentar zum Grundgesetz, Art. 20a. ⁴ BVerfGE 98, 218.



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