Michael Tryzna Kassel,
27.04.2020
Sodentensternstraße 4
34125 Kassel
Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
Eilantrag, Einstweilige Anordnung, Feststellung der
Verfassungswidrigkeit zur Bekämpfung der Coronakrise.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Bundesregierung wie auch die Landesregierung und
Kommunalregierung verletzen mich und andere in Artikel 2 Abs. 2 GG, wo es heißt
„(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit
der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes
eingegriffen werden.“
Die Maßnahmen der Regierung auf den verschiedenen Ebenen
sind nicht ausreichend und stellen Straftatbestände da. Es handelt sich um
fahrlässige Körperverletzung nach § 229 STGB und fahrlässige Tötungen § 222
STGB durch Unterlassen.
Es haben sich mittlerweile über 160.000 Menschen mit dem
Virus infiziert und über 6000 Menschen sind gestorben.
Dies liegt daran, dass Regierung im Anfangsstadium der Epedemie
große Fehler gemacht hat und noch macht, die auch in der Grundrechtsabwägung
unverhältnismäßig sind.
Sie hat es unterlassen und das bitte festzustellen und
fordere auf die Regierung zu diesen Maßnahmen anzuweisen:
1.
Eine Einreiseqauarantäne von 14 Tagen mit
Coronatests zu verfügen, damit das Virus nicht ins Land importiert werden kann.
Dies wird und wurde nicht gemacht. Dadurch konnte sich das Virus in Deutschland
erst verbreiten und es wurden Menschen Körperverletzt und getötet. Die
Regierung soll diese Maßnahme sofort verhängen.
2.
Die Regierung hat die Wirtschaft nicht
angewiesen oder selbst ffp3 Schutzmasken und andere Schutzgüter zu produzieren.
Somit gibt es nicht ausreichend Schutzmasken auf dem Markt. Die Regierung muss
diese Masken verteilen. Die Regierung hat nicht eine Schutzmaskenpflicht für
den öffentlichen Bereich verfügt, damit das Virus sich nicht weiter überträgt.
Man konnte in der Stadt Jena wo die Schutzmaskenpflicht eingeführt wurde sehen,
dass die Anzahl der Neuinfektionen auf Null gesunken ist. Die Regierung soll
diese Maßnahme sofort Deutschlandweit verhängen.
3.
Die Desinfektion des öffentlichen und privaten
Bereiches, sowie des Geldes. Anpassung des Arbeitsschutzgesetzes. Dies wird in
Deutschland nicht gemacht, hat sich aber in Asien im Besonderen Südkorea
bewährt. Die Regierung soll sofort diese Maßnahmen anordnen.
4.
Das Abriegeln von schwer betroffenen Gebieten
wie Heinsberg wurde versäumt. Das war neben der Einreise aus dem Ausland der
Hauptgrund warum sich das Virus in Deutschland verteilt. Die Regierung soll das
für die schwer betroffenen Gebiete anordnen.
5.
Es müssen soviel Tests wie möglich durchgeführt
werden um die Erkrankungen zu erkennen, damit die Menschen dann in Quarantäne
kommen um keine weitere Personen anzustecken. Die Regierung soll das anordnen.
6.
Das Verfolgen der Menschen per App. Dies stellt
zwar eine Grundrechtseinschränkung dar ist aber milder als z.B. eine
Ausgangssperre. Die Regierung soll das Anordnen.
Diese 6 Punkte stellen nur geringe Eingriffe in die Grundrechte
dar wie Artikel 2, 7,8 und 12 und müssen daher gemacht werden bevor schwere
Maßnahmen durchgeführt werden.
Da die Regierung die obigen Maßnahmen nicht durchgeführt hat
und es zu über 6000 Toten gekommen ist müssen zu den oben genannten Maßnahmen
weitere durchgeführt werden bis die Zahl der Neuinfektionen auf unter 500
Neuinfektionen am Tag fällt. Dann wäre die Maßnahme unverhältnismäßig im Verhältnis
zu anderen Grundrechten. Es wäre gut wenn das Bundesverfassungsgericht
klarstellten würde wie hoch der Gesundheitsschutz zu den anderen Grundrechten
gewichtet wird. Wir brauchen da Klarheit.
Dies wären Maßnahmen um Kontakte zu verhindern.
1.
Kontaktsperre außer mit den Menschen mit denen
man zusammenlebt.
2.
Geschäftsschließungen außer die zum Leben notwendig
sind.
3.
Abstandsgebot von 2 Metern
4.
Ausgangssperre. Nur Wege die unbedingt notwendig
sind.
Die Regierung soll dies Anordnen bis die Anzahl der
Neuinfektionen auf unter 500 pro Tag fällt.
Außerdem soll die Regierung ihre Anstrengungen bei der
Heilung verstärken.
1.
Mehr Gelder zur Forschung von Impfstoffen und
Medikamenten zur Verfügung stellen.
2.
Herausfinden wie Gefährlich die Aerosole mit
Corona in der Luft sind und die Bevölkerung darüber informieren.
3.
Die Antikörpertherapie Deutschlandweit zu
organisieren. Das ist derzeit die Einzige Möglichkeit die eine Linderung der Verläufe
bringen kann.
Ich beantrage die sofortige Umsetzung der Maßnahmen zum
Schutze der Bevölkerung und die Feststellung der Verfassungswidrigkeit des
Verhaltens durch die Regierung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Tryzna