Fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung des Staates durch Untätigkeit. Anwendbar auf Corona. Keine Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Politiker.
Diese Verfahren müssen durchgeführt werden, dann kommen die Grundrechtsreinschränkungen.
Dann kommt die Diskussion was ist ein Menschenleben wehrt.
Deutschland verweigert sich der Diskussion, weil die Strafprozesse nicht durchgeführt werden.
Kann man den Menschenleben überhaupt gegen Freiheitsrechte und Vermögensrechte abwägen. Eigentlich nicht.
Ist aber nicht der Praxis so.Beispiel Kohlekraftwerke 3100 Tote pro Jahr durch Schadstoffausstoss. https://www.greenpeace.de/themen/energiewende/fossile-energien/3100-todesfaelle-durch-kohlekraftwerke
Deswegen hatte ich mich für die Abschaltung dieser Kraftwerke eingesetzt und mich für Atomkraftwerke ausgesprochen bis die regenerative Energie die Kapazitäten übernimmt. Das hatte mit dem Klimawandel bei mir damals nicht zu tun. Der Klimawandel stand damals in der breiten Öffentlichkeit nicht in der Diskussion.
http://www.jura-schemata.de/fahrl%E4ssige-erfolgsdelikte-durch-unterlassen.htm
Fahrlässige Erfolgsdelikte durch Unterlassen
I. Tatbestand
1. Eintritt des tatbestandlichen Erfolges2. Nichtvornahme der Erfolgsabwendung3. Reale Möglichkeit der Erfolgsabwendung und Zumutbarkeit4. Garantenstellung5. Kausalität zwischen Unterlassen und Erfolgseintritt6. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung bei objektiver Vorhersehbarkeita. Sorgfaltspflichtverletzung
b. Vorhersehbarkeit des Erfolges und des Kausalverlaufs7. Objektive Zurechnunga. Pflichtwidrigkeitszusammenhang
b. Schutzzweckzusammenhang
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
zusätzlich:
-> subjektive Vermeidbarkeit bei
-> subjektive Vorhersehbarkeit.
Bsp.: Fahrlässige Tötung durch Unterlassen, §§ 222, 13
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