Sonntag, 26. April 2020

Antrag beim Bundesverfassungsgericht wegen der Coronakrise


Michael Tryzna                                                Kassel, 27.04.2020          
Sodentensternstraße 4
34125 Kassel

Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe

Eilantrag, Einstweilige Anordnung, Feststellung der Verfassungswidrigkeit zur Bekämpfung der Coronakrise.

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Bundesregierung wie auch die Landesregierung und Kommunalregierung verletzen mich und andere in Artikel 2 Abs. 2 GG, wo es heißt „(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“
Die Maßnahmen der Regierung auf den verschiedenen Ebenen sind nicht ausreichend und stellen Straftatbestände da. Es handelt sich um fahrlässige Körperverletzung nach § 229 STGB und fahrlässige Tötungen § 222 STGB durch Unterlassen.
Es haben sich mittlerweile über 160.000 Menschen mit dem Virus infiziert und über 6000 Menschen sind gestorben.
Dies liegt daran, dass Regierung im Anfangsstadium der Epedemie große Fehler gemacht hat und noch macht, die auch in der Grundrechtsabwägung unverhältnismäßig sind.
Sie hat es unterlassen und das bitte festzustellen und fordere auf die Regierung zu diesen Maßnahmen anzuweisen:
1.       Eine Einreiseqauarantäne von 14 Tagen mit Coronatests zu verfügen, damit das Virus nicht ins Land importiert werden kann. Dies wird und wurde nicht gemacht. Dadurch konnte sich das Virus in Deutschland erst verbreiten und es wurden Menschen Körperverletzt und getötet. Die Regierung soll diese Maßnahme sofort verhängen.

2.       Die Regierung hat die Wirtschaft nicht angewiesen oder selbst ffp3 Schutzmasken und andere Schutzgüter zu produzieren. Somit gibt es nicht ausreichend Schutzmasken auf dem Markt. Die Regierung muss diese Masken verteilen. Die Regierung hat nicht eine Schutzmaskenpflicht für den öffentlichen Bereich verfügt, damit das Virus sich nicht weiter überträgt. Man konnte in der Stadt Jena wo die Schutzmaskenpflicht eingeführt wurde sehen, dass die Anzahl der Neuinfektionen auf Null gesunken ist. Die Regierung soll diese Maßnahme sofort Deutschlandweit verhängen.

3.       Die Desinfektion des öffentlichen und privaten Bereiches, sowie des Geldes. Anpassung des Arbeitsschutzgesetzes. Dies wird in Deutschland nicht gemacht, hat sich aber in Asien im Besonderen Südkorea bewährt. Die Regierung soll sofort diese Maßnahmen anordnen.

4.       Das Abriegeln von schwer betroffenen Gebieten wie Heinsberg wurde versäumt. Das war neben der Einreise aus dem Ausland der Hauptgrund warum sich das Virus in Deutschland verteilt. Die Regierung soll das für die schwer betroffenen Gebiete anordnen.

5.       Es müssen soviel Tests wie möglich durchgeführt werden um die Erkrankungen zu erkennen, damit die Menschen dann in Quarantäne kommen um keine weitere Personen anzustecken. Die Regierung soll das anordnen.

6.       Das Verfolgen der Menschen per App. Dies stellt zwar eine Grundrechtseinschränkung dar ist aber milder als z.B. eine Ausgangssperre. Die Regierung soll das Anordnen.

Diese 6 Punkte stellen nur geringe Eingriffe in die Grundrechte dar wie Artikel 2, 7,8 und 12 und müssen daher gemacht werden bevor schwere Maßnahmen durchgeführt werden.

Da die Regierung die obigen Maßnahmen nicht durchgeführt hat und es zu über 6000 Toten gekommen ist müssen zu den oben genannten Maßnahmen weitere durchgeführt werden bis die Zahl der Neuinfektionen auf unter 500 Neuinfektionen am Tag fällt. Dann wäre die Maßnahme unverhältnismäßig im Verhältnis zu anderen Grundrechten. Es wäre gut wenn das Bundesverfassungsgericht klarstellten würde wie hoch der Gesundheitsschutz zu den anderen Grundrechten gewichtet wird. Wir brauchen da Klarheit.
Dies wären Maßnahmen um Kontakte zu verhindern.
1.       Kontaktsperre außer mit den Menschen mit denen man zusammenlebt.
2.       Geschäftsschließungen außer die zum Leben notwendig sind.
3.       Abstandsgebot von 2 Metern
4.       Ausgangssperre. Nur Wege die unbedingt notwendig sind.
Die Regierung soll dies Anordnen bis die Anzahl der Neuinfektionen auf unter 500 pro Tag fällt.


Außerdem soll die Regierung ihre Anstrengungen bei der Heilung verstärken.
1.       Mehr Gelder zur Forschung von Impfstoffen und Medikamenten zur Verfügung stellen.  
2.       Herausfinden wie Gefährlich die Aerosole mit Corona in der Luft sind und die Bevölkerung darüber informieren.
3.       Die Antikörpertherapie Deutschlandweit zu organisieren. Das ist derzeit die Einzige Möglichkeit die eine Linderung der Verläufe bringen kann.

Ich beantrage die sofortige Umsetzung der Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung und die Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Verhaltens durch die Regierung.

Mit freundlichen Grüßen


Michael Tryzna



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